RAT/444/2025
Durchführung eines Ratsbürgerentscheides über die Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele der Region Rhein-Ruhr für das Jahr 2036, 2040 oder 2044
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Beschlussvorlage
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RAT/444/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Durchführung eines Ratsbürgerentscheides über die Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele der Region Rhein-Ruhr für das Jahr 2036, 2040 oder 2044 Fachbereich: 12 - Amt für Statistik und Wahlen Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Christian Zaum Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf begrüßt weiterhin die Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr in den Jahren 2036, 2040 oder 2044 unter der Voraussetzung der überwiegenden Zustimmung der Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt: 1. Über die folgende Fragestellung wird ein Ratsbürgerentscheid gemäß § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW durchgeführt: „Sind Sie dafür, dass sich die Landeshauptstadt Düsseldorf an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligt?“ 2. Für das gemäß § 13 Absatz 5 der Satzung zu erstellende Informationsheft wird die unter der laufenden Nummer 1 in der Sachdarstellung enthaltene Begründung übernommen. 3. Als Abstimmungs- und Auszählungstag wird gemäß § 5 der Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der 19. April 2026 festgelegt. 4. Gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung wird die Abstimmung ausschließlich durch Abstimmungsschein per Brief erfolgen. Die Abstimmungsberechtigten erhalten die Unterlagen hierfür ohne Antrag automatisch. Die Abstimmungsbriefe müssen am Abstimmungstag bis 16 Uhr beim Amt für Statistik und Wahlen eingegangen sein. Seite 2 5. Der Rat nimmt die Kostenschätzung für die Durchführung des Ratsbürgerentscheides in Höhe von 1.320.000 Euro und der begleitenden Kommunikationskampagne in Höhe von 360.000 Euro (Gesamtkosten von 1.680.000 Euro) sowie die Kostenerstattung durch das Land NRW in Höhe von 85 % der Durchführungskosten (1.122.000 Euro) zur Kenntnis und beschließt, die Gesamtkosten sowie die Kostenerstattung des Landes NRW in den Haushalt 2026 einzustellen. Da die Kosten für die begleitende Kommunikationskampagne die Landeshauptstadt Düsseldorf selbst trägt, liegt der städtische Eigenanteil bei voraussichtlich 558.000 Euro. Dieser kann durch bereits veranschlagte, aber nicht verausgabte Aufwandsmittel 2025 sowie Mehrerträge im Produkt Wahlen gedeckt werden. Sachdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2025 die Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr (SPOA/021/2025) begrüßt und die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides beschlossen, um die Zustimmung der Bevölkerung sicherzustellen. 1. Begründung für die Durchführung des Ratsbürgerentscheides Die Olympischen und Paralympischen Spiele sind die größte Sportveranstaltung der Welt, bei der alle vier Jahre rund 15.000 Athletinnen und Athleten aus etwa 200 Nationen teilnehmen. Die Olympischen und Paralympischen Spiele von Paris im Jahr 2024 haben gezeigt, dass dieses Ereignis nachhaltig organisiert werden kann und nicht nur sportliche Bestleistungen fördert, sondern zu Völkerverständigung und Toleranz beiträgt. Die Landeshauptstadt Düsseldorf erhält durch eine Bewerbung die historische Gelegenheit, an der größten Sportveranstaltung und dem größten Festival der Welt zur Völkerverständigung als Gastgeber mitzuwirken. Am 28.05.2025 hat Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst gemeinsam mit den Spitzen der beteiligten Städte und den Präsidenten des Landessportbundes NRW sowie des Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW dem DOSB im Deutschen Sport- und Olympiamuseum (DSOM) das Konzept für Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr vorgestellt. Die eingereichte Bewerbung, die in enger Abstimmung zwischen Kommunen, Fachleuten und Athletinnen und Athleten entstanden ist, basiert auf dem Konzept „Rhein Ruhr City 2032", das mit einem besonderen Fokus auf Nachhaltigkeit von Olympischen und Paralympischen Spielen seinerzeit große Zustimmung erfuhr. Das Konzept der Region Rhein-Ruhr bündelt die Stärken von 17 Kommunen in Nordrhein- Westfalen: Aachen, Bochum, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Herten, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Monheim am Rhein, Oberhausen, Pulheim, Recklinghausen und Wuppertal. Diese werden für die Wettbewerbe im Segeln um die Stärken von Kiel oder Warnemünde und für Kanu-Slalom von Markkleeberg ergänzt. Auf diese Weise kann der Verbund Rhein-Ruhr für die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele ein Konzept anbieten, dass zu 100 % bereits bestehende, oder temporär errichtete oder ertüchtigte Sportstätten zurückgreift. Neben etablierten Sportstätten ist das Konzept in der Lage, rund 95 % der Sportlerinnen und Sportler im Olympischen und Paralympischen Dorf unterzubringen und damit die vom Internationalen Olympischen Komitee geforderten maximalen Reisezeiten zu den Wettkampfstätten einhält. Darüber hinaus wirbt der Verbund mit der Sportbegeisterung, Leidenschaft und Expertise der Menschen im Rheinland und im Ruhrgebiet. In den vergangenen zehn Jahren wurden in Nordrhein-Westfalen rund 30 Welt- und Europameisterschaften sowie Weltcups durchgeführt. Erstmals in der olympischen und paralympischen Geschichte sollen für die Spiele an Rhein und Ruhr rund 14 Millionen Tickets angeboten werden. Das bedeutet eine sehr hohe Teilhabe der Menschen aus allen Bevölkerungsschichten, da die Ticketpreise entsprechend gestaltet werden können. Seite 3 Im Rahmen seiner Präsidiumssitzung Ende September 2025 hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) nach intensiver Prüfung bestätigt, dass das von der Region Rhein-Ruhr eingereichte Konzept zur Austragung von Olympischen und Paralympischen Spielen alle sportfachlichen Anforderungen erfüllt. Das Konzept wurde dabei in Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, dem Landessportbund NRW und dem Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW federführend durch D.SPORTS erarbeitet. Somit hat die Region Rhein-Ruhr die zweite Stufe im insgesamt dreistufigen, nationalen Bewerbungsprozess erreicht. Schritt zwei sieht die Durchführung von Bürgerbeteiligungen in den jeweiligen Bewerberregionen bis Ende Juni 2026 vor. Der dritte Schritt ist dann die Entscheidung des DOSB für eines der vier Bewerberkonzepte im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung voraussichtlich im September 2026. Die Landesregierung, die Landeshauptstadt Düsseldorf und alle weiteren am Konzept beteiligten Kommunen sind überzeugt: Moderne, nachhaltige Spiele kann es nur mit und nicht gegen den Willen der Menschen im Land geben. Deshalb hat die Landesregierung die Federführung für die weiteren Schritte, insbesondere in Vorbereitung der kommunikativen Maßnahmen zur Bewerbung der Idee Olympischer und Paralympischer Spiele an Rhein und Ruhr übernommen. Gemeinsam setzt man auf die verbindliche Bürgerbeteiligung aller am Konzept beteiligten Kommunen, setzt sich damit bewusst von den anderen Bewerbern ab, und macht die Unterstützung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen zu einem zentralen Bestandteil des selbst gewählten Bewerbungsprozesses. 2. Aktueller Sachstand Die Federführung für die Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele an Rhein und Ruhr hat die Staatskanzlei des Landes NRW. Hier wurde ein zentrales Projektteam eingerichtet. Neben der Region Rhein-Ruhr haben auch Berlin, Hamburg und München ihre Bewerbungen fristgerecht beim DOSB eingereicht. Der Bürgerentscheid in der Stadt München, die am 26.10.2025 als erste Bewerberregion eine Bürgerbeteiligung durchgeführt hat, fiel mit 66,4 % deutlich positiv aus. Ein Bürgerentscheid in Hamburg ist für den 31.05.2026 geplant. Berlin beabsichtigt rein auf Beteiligungsformate und nicht auf einen Bürgerentscheid zu setzen. Am 2. Dezember 2025 ist Köln im Gesamtkonzept als sog. „Leading City“ benannt worden. Hintergrund ist, dass einem Konzept, das mit einer einzigen Stadt verbunden ist, gerade international höhere Chancen eingeräumt werden. Im gleichen Zug wurde festgelegt, dass das Olympische und Paralympische Dorf sowie das (temporäre) Olympiastadion in Köln sein sollen. Die bislang bestehende weitere Option in der Stadt Essen fällt damit weg. Die weitere Verteilung der Sportarten im Gesamtkonzept ändert sich dadurch nicht. Aktuell ist noch kein neuer Titel bekannt, unter dem die Bewerbung läuft. Es soll weiterhin eine Bewerbung der Region Rhein Ruhr bleiben (Beispiel: „Köln Rhein-Ruhr“). Die Austragungsjahre, für die sich der DOSB bewerben will, wurden von 2036 und 2040 nun auch auf 2044 erweitert. Hintergrund ist, dass eine Vergabe für 2036 schon bald erfolgen könnte und somit dieses Jahr nicht mehr in Frage kommen würde. Vergangene Bewerbungsprozesse haben zudem gezeigt, dass es zielführend ist, eine Bewerbung über mehre Entscheidungszyklen beim IOC aufrecht zu erhalten, um die Wahrscheinlichkeit eines Zuschlags zu erhöhen. Die Entscheidung, mit welchem Konzept sich der DOSB um die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele für die Jahre 2036, 2040 oder 2044 bewerben wird, soll im September 2026 im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung fallen. Das Konzept für die Durchführung der Olympischen und Paralympischen Spiele sieht aktuell für Düsseldorf folgende Sportarten und Standorte vor. Seite 4 Messe Düsseldorf: Badminton, Fechten, Judo, Taekwondo, Wrestling, Tischtennis PSD Bank Dome & Castello: Basketball Merkur Spiel-Arena: Ballsport-Finals (Basketball, Handball und Volleyball) Stadtgebiet: Triathlon, Beachvolleyball und 3x3 Basketball 3. Durchführung Ratsbürgerentscheid Rechtsgrundlagen für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides sind § 26 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), die Vorschriften der Verordnung über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (Bürgerentscheid DVO) sowie die Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden vom 27. Oktober 2025. Die Abstimmungsberechtigung entspricht der Wahlberechtigung zu den Kommunalwahlen. In der Landeshauptstadt Düsseldorf sind somit rund 470.000 Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger abstimmungsberechtigt. Nach den Planungen des Landes Nordrhein-Westfalen soll der Ratsbürgerentscheid in den teilnehmenden Kommunen einheitlich am 19. April 2026 durchgeführt werden. Zur Festlegung dieses Abstimmungstages bedarf es nach § 5 der Satzung eines entsprechenden Beschlusses des Rates. Die Abstimmung erfolgt ausschließlich mit Abstimmungsschein per Brief, ohne dass es seitens der Abstimmungsberechtigten hierfür eines Antrags bzw. einer ausdrücklichen Anforderung der Abstimmungsunterlagen bedarf. Nach §§ 12 und 13 der Satzung werden die Abstimmungsberechtigten zeitgleich mit der Abstimmungsbenachrichtigung auf das im Internet abrufbare Informationsheft hingewiesen. Die Informationshefte sind auch in ausgewählten städtischen Dienststellen erhältlich und können auf Anforderung auch postalisch zugeschickt werden. Das Informationsheft enthält unter anderem eine Stimmempfehlung des Oberbürgermeisters sowie auf ihren Wunsch hin, kurze sachliche Stellungnahmen der im Rat vertretenen Fraktionen, Gruppen und Einzelratsmitglieder. Dabei werden nur solche Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen aufgenommen, die der Verwaltung (Amt für Statistik und Wahlen) bis zum 55. Tag vor der Abstimmung in geeigneter Form vorliegen (Montag, 23. Februar 2026). Nach der Abstimmung und der anschließenden Auszählung der Stimmen zum Ratsbürgerentscheid am 19. April 2026 stellt der Rat das amtliche Endergebnis in seiner Sitzung am 7. Mai 2026 fest. Seite 5 4. Kosten a) Ratsbürgerentscheid Nach aktuellen Schätzungen liegt die Kostenprognose für die Durchführung des Ratsbürgerentscheides als Briefwahl ohne Antragsverfahren wie oben bereits beschrieben bei 1.320.000 Euro. Hierzu zählen im Wesentlichen: Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Abstimmungshelfende Personalkosten für befristet Beschäftigte Kosten für die Infrastruktur (Auszählungsräumlichkeiten) Druck-, Kuvertier- und Versandkosten Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich mit 85% an den in den Städten entstehenden Durchführungskosten. Die Kostenerstattung erfolgt im Nachgang. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden durch Vereinbarungen mit jeder Kommune festgelegt. b) Begleitende Kommunikationskampagne Die Federführung für die Kommunikationskampagne für die Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele hat das Land NRW. Die eigens für die Bewerbung vom Land ins Leben gerufene Projektgruppe hat zur Koordinierung der Maßnahmen in den Kommunen eine AG Kommunikation ins Leben gerufen, die Ende November erstmalig getagt hat. Für Düsseldorf nehmen Düsseldorf Marketing und D.SPORTS teil. Für eine erfolgreiche Begleitung der Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele ist eine fortlaufende Kommunikation an die Bürgerinnen und Bürger mit Beginn des Jahres 2026 geplant, um eine möglichst große Teilnahme an der Abstimmung per Briefwahl zu erzielen. Die Projektgruppe des Landes NRW hat angekündigt am 19. Januar 2026 mit einer flächendeckenden Kampagne in NRW und den beteiligten Kommunen zu starten. Mediaplanung und Motive werden durch das Land gestellt. Die Kommunen stellen analoge und digitale Werbemöglichkeiten zur Verfügung. Eine breit aufgestellte Kommunikationskampagne, die möglichst alle Alters- und Zielgruppen in der Landeshauptstadt Düsseldorf anspricht, umfasst u.a. Öffentlichkeitskampagnen über Out-of- Home Medien, digitale Werbemittel und Social Media Kanäle. Weitere Maßnahmen wie Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger beispielsweise im Rahmen von kommenden Events sind bereits angelaufen bzw. geplant und werden durch die Projektgruppe durchgeführt. Zur Ausrollung der Kampagne in Düsseldorf und begleitende Maßnahmen sind 360.000 Euro vorgesehen. Aufgrund der noch relativ unbekannten Thematik auf Seiten der Öffentlichkeit und des kurzen Zeitraums ist es erforderlich, eine intensive Kommunikation in den verbleibenden Wochen bis zur Abstimmung zu betreiben. Ein Mindestmaß der Erfüllung des Informationsauftrages erfordert eine Kommunikationskampagne vor, während und nach dem Ratsbürgerentscheid, die transparent das geplante Vorhaben darstellt, um die Bürgerinnen und Bürger zur Abstimmung aufzurufen und eine Informationsbasis als Entscheidungsgrundlage für die Abstimmung zu geben. Hinsichtlich weiterer Maßnahmen und auch bezüglich finanzieller Unterstützung sind die Kommunen mit dem Land NRW im Austausch. Seite 6 5. Besondere Bedeutung für die Region Rhein-Ruhr für die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele Gesellschaftlicher Mehrwert und volkswirtschaftlicher Nutzen Die Olympischen und Paralympischen Spiele sind mehr als nur ein sportlicher Wettbewerb. Die Ausrichtung des größten Sportfests der Welt stellt für die Landeshauptstadt Düsseldorf als Partner im Verbund mit den anderen teilnehmenden Städten in Nordrhein-Westfalen eine einmalige Chance dar, durch gemeinsame Projekte und Investitionen – die größtenteils den Infrastrukturinvestitionen (siehe vorheriges Kapitel) zugeordnet werden können - den Bedarfen und Herausforderungen der Zukunft zu begegnen und sich gleichzeitig weltweit als gastfreundliche und weltoffene Region zu präsentieren. Neben auf der Hand liegenden Effekten hinsichtlich des Standortmarketings sowie direkten und indirekten fiskalischen und privatwirtschaftlichen Effekten, die unmittelbar durch die Veranstaltung ausgelöst werden, kann die Perspektive „Olympia und Paralympics an Rhein und Ruhr“ auch Katalysator für wichtige Zukunftsthemen sein. a) Gesellschaftlicher Mehrwert • Förderung von Gemeinschaftsgefühl und Identifikation: Eine gemeinsame Großveranstaltung fördert lokalen Zusammenhalt, das Zugehörigkeits- und das Wir-Gefühl innerhalb der Landeshauptstadt Düsseldorf und über Stadtgrenzen hinweg (Landeshauptstadt Düsseldorf, Rhein-Ruhr). • Inspiration für junge Menschen: Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, die besten Sportlerinnen und Sportler der Welt live und hautnah mitzuerleben. Die Leistungen von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern sind häufig Motivation und Inspiration für Kinder und Jugendliche, selbst sportlich aktiv zu werden, die dann davon träumen, selbst einmal bei Olympischen und Paralympischen Spielen teilzunehmen. • Bildung, Sportkultur- und Jugendarbeit: Kultur- und Bildungsprojekte rund um den Sport und seiner Geschichte tragen zu einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen bei. In Kombination mit Sport- und Bewegungsangeboten in Schulen werden die Gesundheit, die Bewegungskompetenzen und Talente bereits im jungen Alter gefördert. In Paris wurden beispielsweise täglich 30 Minuten Bewegung in 36.500 Grundschulen durchgeführt, 36.000 Kinder erhielten kostenlosen Schwimmunterricht und fünf Millionen Kinder und Jugendliche haben an landesweiten Olympischen und Paralympischen Wochen teilgenommen. • Förderung des (Breiten-)Sports: In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 17.450 Sportvereine mit 5,3 Millionen Mitgliedern. Somit ist jede dritte Einwohnerin und Einwohner in NRW-Mitglied eines Sportvereines. 500.000 Menschen engagieren sich zudem ehrenamtlich in diesen Organisationen. Die Durchführung von Olympischen und Paralympischen Spielen ist gleichzeitig eine aktive Förderung der bestehenden Strukturen im Sport. Egal ob im Breiten-, Nachwuchs- und Inklusionssport oder Sport der Älteren. Sport ist ein bedeutender Teil der Gesellschaft. • Inklusion und Teilhabe: Alle Menschen ungeachtet einer Behinderung sollen die Möglichkeit haben, die Olympischen und Paralympischen Spiele miterleben zu können. Das bedeutet, dass nicht nur die Sportstätten, sondern auch der Verkehr und die gesamte städtische Infrastruktur barrierearm gestaltet werden müssen. Damit wären die Spiele ein Impulsgeber für mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Darüber hinaus tragen die Paralympischen Spiele sowie die beeindruckenden Spitzenleistungen von Athletinnen und Athleten mit Behinderung dazu bei, die Möglichkeiten und Potenziale einer inklusiven und barrierefreien Gesellschaft und Stadtentwicklung für alle zu präsentieren. Seite 7 Mit Investitionen in Höhe von rund 125 Mio. Euro hat Paris im Vorfeld der Spiele unter anderem Schulen barrierefrei angepasst, Hindernisse in den Stadtteilen abgebaut und den ÖPNV, Sportstätten sowie öffentliche Gebäude barrierefreier gestaltet und damit die Stadt für die Menschen nachhaltig inklusiver gemacht. b) Volkswirtschaftlicher Nutzen • Vernetzte und nachhaltige Mobilität Während der Olympischen und Paralympischen Spiele reisen rund 14 Mio. Besuchende zwischen den Wettkampfstätten und nutzen dafür größtenteils dem ÖPNV. Sowohl innerhalb der Landeshauptstadt Düsseldorf als auch der gesamte Verbund der 17 Kommunen würde von einem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sowie einem zentral gesteuerten Mobilitätskonzept langfristig profitieren. Der Rhein-Ruhr-Express (RRX) verbindet die Olympia-Region von Aachen über Köln, Düsseldorf und das Ruhrgebiet bis nach Dortmund. Der RRX könnte die publikumsintensiven olympischen und paralympischen Standorte im 15 Minutentakt verbinden. Mit dem Zuschlag für die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele würden die städtischen Aktivitäten in den Kommunen beflügelt werden, um eine emissionsfreie Mobilität während der Spiele zu gewährleisten. In Paris profitieren die Menschen auch nach den Spielen beispielsweise von mehr als 180 km neu geschaffenen Radwegen. • Digitalisierung Die Initiative einer Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele kann ebenso Beschleuniger für die Entwicklung einer zukünftigen tragfähigen digitalen Infrastruktur sein. Als Austragungsort von Olympischen und Paralympischen Spielen muss sich die Region Rhein Ruhr auch in diesen Bereich weiterentwickeln. Vielfach bereits angestoßene Maßnahmen würden durch die Veranstaltung zusätzlichen Rückenwind erhalten. • Verstärker von Infrastrukturprojekten Sportgroßevents wie die Olympischen und Paralympische Spiele wirken häufig als Beschleuniger von großen Bauvorhaben. • Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft Die Ausrichtung dieses Sportgroßevents schafft sowohl im Sport als auch in anderen Gesellschaftsbereichen neue Arbeitsplätze. In Paris wurden beispielsweise 181.000 neue Arbeitsplätze in den Bereichen Bau, Organisation und Tourismus geschaffen. Zudem kommen während der Spiele Millionen Menschen aus der ganzen Welt in die Region, die durch ihre Ausgaben den Tourismus, den Handel und die Gastronomie ankurbeln, sodass mit kurz- bis mittelfristigen Auswirkungen zu rechnen ist. • Internationale Stärkung des Images Während der Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele liegt die Aufmerksamkeit der ganzen Welt für mehrere Wochen auf der Ausrichterstadt. Die positiven Bilder und Emotionen, die ausgelöst von den sportlichen Wettbewerben in die ganze Welt ausgestrahlt werden, würden zu einer immensen Imagesteigerung beitragen. Dies kann langfristige Auswirkungen auf Messen, den Handel und das Gewerbe haben. Seite 8 6. Kosten für die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele Bei der Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele ist zwischen zwei Formen von Kosten zu differenzieren. Dies sind zum einen die „Durchführungskosten“ für die Spiele (sog. „OCOG-Budget“ oder „GOB“) und zum anderen die Kosten für die „Infrastrukturinvestitionen“(sog. NON OCOG-Budget), die bis zur Durchführung der Spiele getätigt werden würden. a) Die Durchführungskosten, das Games Organizing Budget (GOB) (auch „OCOG-Budget“ genannt), für die Durchführung der Spiele in der Region Rhein-Ruhr ist vom DOSB zusammen mit externen Partnern erarbeitet worden. Hierbei zeichnet sich nach aktuellen Berechnungen ab, dass zur Deckung der Durchführungskosten keine öffentlichen Mittel benötigt werden. Entstehende Kosten werden durch Sponsorengelder, Ticketing und Beiträge des IOC finanziert. Einzig für die Durchführungskosten der Paralympischen Spiele ist voraussichtlich ein Zuschuss aus der öffentlichen Hand einzuplanen. Derzeitige Berechnungen gehen davon aus, dass das GOB bei rund 4,800 Mrd. € liegen wird, die Einnahmepotenziale bei rund 5,200 Mrd. € und damit bei der Durchführung der Olympischen und Paralympischen Spiele an Rhein und Ruhr ein positives Ergebnis erzielt werden würde. b) Das Budget für mögliche Infrastrukturinvestitionen lässt sich in der jetzigen Phase der Bewerbung noch nicht beziffern. Eine Notwendigkeit von Investitionen in Mobilität, Infrastruktur o.ä. ist außer beim Olympischen und Paralympischen Dorf, das nach den Spielen als Wohnquartier weitergenutzt werden wird, nicht gegeben. Vielmehr stellt die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele einen Anreiz dar, ohnehin in den nächsten Jahren geplante und notwendige Investitionen z.B. in die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur zur Stärkung der nachhaltigen Mobilität zielstrebiger voranzutreiben und damit schneller und mutiger umzusetzen. Gleiches gilt für potenzielle Kosten im Bereich der Sicherheit im öffentlichen Raum. Sicherheitskosten innerhalb der Wettkampfstätten sind hingegen bereits im GOB enthalten und basieren auf den Erfahrungen der Durchführung einer Vielzahl von Welt- und Europameisterschaften in den letzten zehn Jahren, bei denen die Sicherheitskonzepte immer eine umfassende und den unterschiedlichen Lagen angepasste Sicherheit gewährleisten konnten. Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Kostenentwicklung bei einem Projekt dieser Größenordnung stets von einer Vielzahl von Faktoren abhängt und der allgemeinen Kostensteigerung unterliegt.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RAT/444/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 09.12.2025
- Erstellt
- 03.12.2025 08:39