V/0653/2021
Entwicklung der schulischen Inklusion in Münster
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Anlage 2: Ratsantrag A-R-0056-2014
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0056/2014 Ratsantrag nach § 3 II der Geschäftsordnung des Rates Die Grundschulen und die weiterführenden Schulen als inklusive Lebens- und Lernorte weiterentwickeln! Der Rat beschließt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein schulisches Gesamtkonzept zur Inklusion auf der Grundlage einer Bestands- und Bedarfsanalyse zu erstellen, das beschreibt, wie die Grundschulen und die weiterführenden Schulen zu inklusiven Lebens- und Lernorten weiterentwickelt werden können. Hierbei sollen bereits vorhandene Fördermöglichkeiten und Strukturen der Schulen, und Angebote wie die Förderinseln, die Lernwerkstätten, die Schule für Kranke, die Integrationshilfen (§ 35a SGB VIII) sowie die außerschulischen Lernorte „Villa Interim“ und „Pro B“ mit einbezogen und sinnvoll verknüpft werden, sodass schulspezifische Profile und Konzepte entwickelt werden. Auch die Weiterentwicklung der BuT-bezogenen Schulsozialarbeit soll in diesem Kontext miteinbezogen und die Ergebnisse der Wirkungsanalyse bezüglich der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes mitberücksichtigt werden. Desweiteren sollen die Förderschulen in die Überlegungen einbezogen werden. 2. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, den Finanzierungsbedarf dieses integrierten Modells unter Einbeziehung schon vorhandener und finanzierter Strukturen für die bedarfsgerechte, den fachlichen Anforderungen entsprechende Umsetzung bis Mitte 2015, spätestens aber bis zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2016 zu ermitteln. Begründung: Neben den Lehrkräften, SonderpädagogInnen und den Fach- und Honorarkräften in den Grundschulen gibt es an den Grund- und Förderschulen (vom Land geförderte) sozialpädagogische Fachkräfte, BuT Schulsozialarbeit, Jugendhilfe an Schulen, z.B. HeilpädagogInnen, ErzieherInnen in den Förderinselangeboten, Lernwerkstätten der Schulpsychologie für Kinder mit LRS und Dyskalkulie, IntegrationshelferInnen etc.. Auch an den weiterführenden Schulen gibt es unterschiedliche Professionen, die im Schulalltag zusammen wirken. Wichtig ist, dass die vorhandenen pädagogischen Kompetenzen und räumlichen Ressourcen zusammengedacht werden, um schulspezifische, an den Entwicklungsaufgaben und - bedürfnissen der SuS orientierte ganzheitliche Konzeptionen für den Vor- und Nachmittagsbereich zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sind in den Grundschulen mit offenem Ganztag auch die Themen Rhythmisierung des Schulalltags und die Bildung von Ganztagsklassen mitzudenken. Dies muss auf der Grundlage einer Bestands- und Bedarfsanalyse stattfinden und an bestehende Strukturen, Netzwerke (im Sozialraum) und Initiativen etc. anschließen (integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung!) 26.11.2014 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0653/2021 2 In diesem Zusammenhang sind auch die Haushaltsanträge u.a. des Vereins SeHT und des AK Coerde und zahlreicher Schulen (insbes. zur BuT Schulsozialarbeit) zu berücksichtigen. Bei allen Maßnahmen der Qualitätsentwicklung in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen als inklusive Lern- und Lebensorte für Kinder und Jugendliche soll im weiteren darauf geachtet werden, dass die verschiedenen Bereiche möglichst so verknüpft werden, dass attraktive Arbeitsplätze - z.B. Vollzeitstellen für qualifizierte Pädagogen*innen - entstehen können. Der Antrag hat das Ziel, dass ein klar umrissenes Verfahren entwickelt wird, wie schulspezifische, inklusive Konzepte auf der Grundlage einer Bestands- und Bedarfsanalyse partizipativ bspw. mit externer Moderation oder Fachberatung der Verwaltung unter Beteiligung der unterschiedlichen Akteure an den Schulen entwickelt werden können. Räumliche, sächliche und personelle Bedarfe sollen dabei pro Schule ermittelt und dargestellt werden (s. auch V/0661/2014 E1 Raumstandards OGS, V/0743/2014 Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen, V/0723/2014 Schulsozialarbeit etc.). Dabei soll ein Bezug zur Anzahl der SuS gesamt und spezifisch, z.B. Kinder, die in Armut aufwachsen, Kinder mit besonderem Förderbedarf etc. geben. So soll ein anschauliches Bild der jeweiligen schulischen Konzepte entstehen. Die Landesmittel in Höhe von 500.000 € zur Förderun g der Inklusion (davon sind ca. 360.000 € für bauliche Investitionen und 140.000 € für Personalkosten vorgesehen) sind bei der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs einzubezieh en. Ebenso ist darzustellen, wie viele zusätzliche LehrerInnenstellen es landesseitig im a llgemeinen Schulsystem zur Unterstützung der zusätzlichen Förderbedarfe geben wird. gez. Helga Bennink und Fraktion gez. Michael Jung und Fraktion
Anlage 1: Ratsantrag A-R-0020-2013
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0020/2013 Antrag Münster auf dem Weg zu einer inklusiven Bildungslandschaft Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Steuerungsgruppe für den Prozess Münsters auf dem Weg zu einer inklusiven Bildungslandschaft innerhalb der Fachverwaltung einzusetzen. Die Steuerungsgruppe soll die relevanten AkteurInnen einbeziehen und kann bei Bedarf auch externe ExpertInnen aus dem Themen- und Forschungsbe- reich Inklusion einbeziehen. VertreterInnen des LWL sowie aller Schulformen sind in geeigneter Form ebenfalls zu beteiligen. Aufgabe der Steuerungsgruppe ist die Diskussion und Erarbeitung geeigneter Hand- lungsmöglichkeiten der Stadt Münster und ihrer schulischen Einrichtungen mit Blick auf die von Landesseite zu erwartenden Rahmenvorgaben für die inklusive Bildung. Dabei soll das Ziel im Mittelpunkt stehen, allen Schülerinnen und Schülern mit und ohne Förderbedarf die für sie besten Bildungsangebote machen zu können. Mit Blick auf die Förderschulen soll die derzeitige Angebotsqualität sonderpädagogischer För- derung auch nach einer möglichen Umstrukturierung der Schullandschaft durch ver- änderte schulrechtliche Vorgaben für diejenigen Schülerinnen und Schüler erhalten bleiben, die einer solchen Förderung bedürfen. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat im Jahr 2011 beschlossen, mit der Erarbeitung eines städtischen Inklusionsplan für Münsters Schulen so lange zu warten, bis die landes- seitigen Rahmenvorgaben für den Bereich Inklusion vorliegen. Diese Grundsatzent- scheidung ist insofern nach wie vor richtig, als dass die Festlegung von Standards unabhängig von der Klarstellung der Ressourcenausstattung durch das Land ver- mieden werden soll. Nichtsdestotrotz lassen aber die bisher bekannt gewordenen Vorhaben des Landes u.a. mit Blick auf die Förderschulen darauf schließen, dass auf die Stadt als Schul- trägerin in Kürze Landesvorgaben zukommen, die weitreichende Veränderungen der münsterischen Schullandschaft nach sich ziehen werden. Die Konkretisierung der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Bahnhofstraße 9 48143 Münster Telefon: 0251/ 45 314 Fax: 0251/ 511 750 fraktion@spd-muenster.de www.spd-fraktion-muenster Münster, den 7. Mai 2013 Anlage 1 zur Vorlage V/0653/2021 Landesvorgaben wird derzeit im Rahmen der 9. Schulrechtsänderung für den Herbst 2013 erwartet. Dies hat im November 2013 unmittelbare Auswirkungen auf das An- meldeverfahren der Grundschulen für das Schuljahr 2014/15 . Daher muss rechtzeitig Klarheit über die zukünftige Aufstellung der Förderschulen und der sonderpädagogi- schen Förderung an den Grundschulen in Münster geschaffen werden. Insofern scheint es nötig, sich bereits jetzt mit allen Beteiligten über Handlungsmög- lichkeiten Münsters im Zuge der Inklusion auszutauschen und konkrete Handlungs- schritte zu erarbeiten. Diese Aufgabe soll eine Steuerungsgruppe übernehmen. Sozialdemokratische Partei Deutschlands Fraktion im Rat der Stadt Münster Dr. Michael Jung Dr. Fritz Baur Thomas Fastermann Philipp Gabriel Beanka Ganser Anne Hakenes Ralf Hubert Mathias Kersting Marianne Koch Stephan Brinktrine Gaby Kubig-Steltig Doris Lammert Robert von Olberg Kurt Pölling Friedhelm Schade Anne Schulze Wintzler Petra Seyfferth Beate Vilhjal msson Holger Wigger Maria Winkel
Anlage 4: Ratsantrag A-R-0007-2017
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Antrag an den Rat Nr. : A-R/0007/2017
Münster, den 13.02.2017
Ratsantrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP
"Inklusion erfolgreich gestalten, Zeit für eine Bestandsaufnahme nehmen"
Der Rat möge beschließen:
1. Die Verwaltung unternehme eine umfassende Bestandsaufnahme der aktuellen
Zufriedenheitssituation an Münsters Förder- und inklusiven Regelschulen.
Zur Beschleunigung des Verfahrens aus 1 sowie der Reduktion des Aufwands seitens der
Verwaltung, sind die Elternvertreter der jeweiligen Institutionen zu befragen.
2. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme werden in geeigneter Form veröffentlicht.
3. Bis zur Vorstellung o.g. Ergebnisse werden alle geplanten oder bereits
beschlossenen Maßnahmen auf Grundlage des "Ersten Gesetztes zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention in den Schulen" (9. Schulrechtsänderungsgesetz)
ausgesetzt, sofern diese der städtischen Entscheidungsbefugnis unterliegen.
4. Die Verwaltung unterrichtet die im Rat vertretenen Parteien umgehend über ggf.
auftretende Probleme bei der Umsetzung von Punkt 3.
Begründung:
Bildung und Ausbildung haben für die Ratsgruppe oberste Priorität für die Zukunft unserer
Gesellschaft. Lehrer werden im derzeitigen System zunehmend überfordert. Dabei geht es
nicht allein um das Thema Inklusion ohne Konzept, auch bei die Integration der vielen
Kinder von Geflüchteten übernehmen Lehrer einen Großteil der Verantwortung. Hinzu
kommt neben dem Bildungsauftrag vor allem in der Grundschule die Übernahme von
Erziehungsarbeit durch die Lehrer. Wegen der ständigen Überlastung arbeiten schon
heute die wenigsten Lehrer bis zur Altersgrenze.
Die Ratsgruppe wünscht ausdrücklich die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und
Anlage 4 zur Vorlage V/0653/2021
ohne Förderbedarf.
Kein "aber".
Dazu nicht im Widerspruch sehen wir - nicht erst nach den landesweiten Protesten der
Elternverbände - die bisherige praktische Umsetzung von Inklusion an Schulen
zunehmend kritisch.
Die betroffenen Kinder - aber auch deren Eltern - scheinen Opfer einer allzu kurzsichtigen
Politik geworden zu sein:
Ähnlich wie mit dem Kibiz, hat man hier Bedarfe geweckt, welche mangels ausreichender
qualifizierter und motivierter Fachkräfte und finanzieller Mittel gar nicht zu decken sind.
Diese Einschätzung ist nicht einfach die Meinung dieser Ratsgruppe - sie wurde bereits
von Eltern- und Lehrerverbänden öffentlich proklamiert.
Weder die Verwaltung noch der Rat der Stadt Münster dürfen den geäußerten Unmut
ignorieren;
Sinn dieses Antrags ist es, offen mit der Situation umzugehen und sich den Fakten zu
stellen.
Als ersten Schritt gilt es, eben diese Fakten zu ermitteln und natürlich als 2. dann, Pläne
und Konzepte ggf. der Realität anzupassen.
Gez.
ÖDP – Franz Pohlmann
Piraten – Johannes Schmanck
Anlage 3: Ratsantrag A-R-0064-2020
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Antrag an den Rat A-R/0064/2020 Ratsantrag Elternumfrage zur Umsetzung der Inklusion in Münsters Schulen Münster, 18.08.2020 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Verwaltung lässt unter den Eltern der Schulkinder aller Schulformen (auch Förderschulen) eine anonyme Umfrage zu ihren Erfahrungen bei der Umsetzung der Inklusion in Münster durchführen. 2. Ziel der Bestandsaufnahme ist die Identifizierung von Fortschritten, Hindernissen und Lösungsbedarfen in bestimmten Handlungsfeldern, um die Umsetzung der Inklusion auf dieser Grundlage bewerten zu können. 3. Bestandteile der Umfrage sollen u.a. sein: - Fragen zur Wahrnehmung der Lernumgebung und ihre Bewertung (sozialer Zusammenhalt, Klassengröße, technische und räumliche Ausstattung, Regelungen im Fall eines Unterrichtsausfalls, Möglichkeiten des Kindes, im eigenen Tempo zu lernen) - Einschätzung der Unterrichtszeit (zeitliche Reserven, auf Stärken und Schwächen der Kinder und Jugendlichen eingehen zu können; Unterrichtsqualität; Einsatz von Fachlehrern in den jeweiligen Fächern; Austausch und Gesprächsbereitschaft Eltern/Lehrer/Schüler) - Wie bewerten die Eltern die Vorbereitung der SchülerInnen mit sonderpäda- gogischem Förderbedarf auf den Übergang Schule und Beruf? Und welche Abschlussergebnisse wurden erzielt? - Fragen zur Wunschschulform und Zufriedenheit mit der aktuell besuchten Schulform - Fragen zur allgemeinen Informationspolitik über die Inklusion (Fühlen sich die Eltern gut informiert und beraten?) - Die Stadtelternschaft ist bei der Erstellung der Fragebögen mit einzubeziehen. (Ähnlich wie bei der Elternbefragung zum Übergang Kita-->Grundschule und Grundschule-->weiterführende Schule, die vor einiger Zeit durchgeführt wurde). Anlage 3 zur Vorlage V/0653/2021 Begründung Münsters Schulen sind auf dem Weg hin zur Inklusion. Der Anteil an inklusiv beschulten Kindern im allgemeinen Schulsystem steigt beständig. Die Umsetzung der Inklusion gerade im schulischen Bereich ist ein langfristiger Prozess und stellt alle beteiligten Personen und Institutionen vor eine große Herausforderung. Für die Schulen ist das ein Paradigmen- wechsel. Die Veränderungen betreffen die Lehrerausbildung und Fortbildung, die technische und die Personalausstattung an Schulen, die Schulstrukturfragen (Bestand der Förderschulen) sowie Auswirkungen auf die Schulträger. In Kooperation von Schule mit der Jugendhilfe, der schulpsychologischen Beratungsstelle sollen bestmögliche Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Mit dem Aktionsplan zur Umsetzung der Inklusion in der Stadt Münster wurde eine Neuaufstellung der inklusiven Schullandschaft erforderlich. In inklusiven Bildungssystemen geht es dabei nicht darum, Kinder und Jugendliche mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in ein bestehendes System zu integrieren. Vielmehr müssen die Systeme von Beginn an so gestaltet werden, dass sie sich den verschiedenen Bedürfnissen von Kindern flexibel anpassen können und jedem Kind die Möglichkeit geben, sein individuelles Potenzial zu entfalten. Für Eltern und ihre Kinder ist der inklusive Unterricht ein bedeutsamer Wechsel im Spannungsverhältnis zwischen der Notwendigkeit der Inklusion und dem Elternwunsch, die Kinder in den Unterricht und das Schulleben so zu integrieren, dass es für alle Beteiligten eine pädagogisch fürsorgliche und gewinnbringende Situation ist. Die Eltern erhalten mit dieser Umfrage die Möglichkeit, ihre Einschätzung zur Umsetzung der Inklusion mitzuteilen. Dazu gehören ihre Erfahrungen, die sie mit dem Thema ‚schulische Inklusion’ bereits machen konnten, wie gut sie sich darüber informiert sehen und woher sie diese Informationen haben, welche Meinung sie sich dabei zur Inklusion gebildet haben. Die Ergebnisse der Elternumfrage liefern wichtige Anhaltspunkte, um Fortschritte und positive Erfahrungen aber auch Probleme und Herausforderungen auf dem Weg zur inklusiven Schule aufzuzeigen und Lösungsbedarfe zu ermitteln. gez. Stefan Weber und Fraktion
Beschlussvorlage
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V/0653/2021 V/0653/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Entwicklung der schulischen Inklusion in Münster Beratungsfolge 26.10.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 28.10.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 02.11.2021 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 09.11.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 10.11.2021 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Entwicklung der schulischen Inklusion zur Kenntnis. 2. Die Anträge A-R/0020/2013 der SPD-Fraktion „Münster auf dem Weg zu einer inklusiven Bildungslandschaft“ (Anlage 1) sowie A-R/0056/2014 der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Die Grundschulen und die weiterführenden Schulen als inklusive Lebens- und Lernorte weiterentwickeln!“ (Anlage 2) sind damit aufgegriffen und erledigt. 3. Der Antrag der A-R/0064/2020 der CDU-Fraktion „Elternumfrage zur Umsetzung der Inklusion in Münsters Schulen“ (Anlage 3) wird im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen behandelt und ist damit aufgegriffen und erledigt. 4. Der Antrag A-R/0007/2017 der Ratsgruppe Piraten/ÖDP „Inklusion erfolgreich gestalten, Zeit für eine Bestandsaufnahme nehmen“ (Anlage 4) wird nicht aufgegriffen und ist damit erledigt. Amt für Schule und Weiterbildung 12.10.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Gödecke T elefon:492-4027 Goedecke@stadt- muenster.de - 2 - V/0653/2021 II. Finanzielle Auswirkungen: Mit der Vorlage wird über bisherige und aktuelle Aktivitäten und Entwicklungen im Themenfeld der schulischen Inklusion berichtet. Mit der Beschlussfassung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Begründung: Bericht zur Entwicklung der schulischen Inklusion in Münster 1 Entwicklung der schulischen Inklusion Durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 hat sich Deutschland dazu verpflichtet ein inklusives Bildungssystem zu etablieren. Festgelegtes Ziel ist, es Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, „(…) ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung zu bringen zu lassen (…)“ sowie sie „(…) zur wirklichen T eilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.“ 1 Kinder mit Behinderung haben zur Verwirklichung dieses Rechts einen Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zum Besuch und Unterricht der allgemeinbildenden Schulen. Zudem müssen angemessene Vorkehrungen getroffen werden sowie notwendige Unterstützungsmaßnahmen geleistet werden, um den individuellen Anforderungen und Bedürfnissen der Kinder mit Behinderungen zu entsprechen und diesen eine bestmögliche schulische und soziale Entwicklung zu ermöglichen.2 Die maßgeblichen Leitplanken für die schulträgerseitige Umsetzung dieser Ziele und für die Umsetzung der Festlegungen des Landes Nordrhein-Westfalen im 9. Schulrechtsänderungsgesetz wurden in Münster durch den Beschluss der Vorlagen „Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen“ (V/0743/2014/2) und „Inklusion an Schulen - Einrichtung des Gemeinsamen Lernens und Weiterentwicklung des Rahmenkonzepts“ (V/0918/2015/1) gesetzt und in den Folgejahren bedarfsweise durch weitere Beschlüsse des Rates ergänzt. Die in diesem Zusammenhang festgelegten Leitlinien haben sich bewährt und sind nach wie vor handlungsleitend. Demnach wird die Umsetzung der schulischen Inklusion als partizipativer Prozess verstanden, bei dem durch eine schrittweise Umsetzung etablierte Strukturen nach Möglichkeit nicht zerschlagen werden sollen, sondern eine behutsame Überführung in eine inklusive Schullandschaft angesteuert wird. Dies gilt im Besonderen vor dem Hintergrund der T atsache, dass die Verwirklichung der Inklusion maßgeblich abhängig ist von den Haltungen und Einstellungen aller am Schulwesen beteiligten Akteure. Auswirkungen auf den Prozess der Inklusion in NRW hatte der nach dem in 2017 erfolgten Wechsel der Landesregierung veröffentlichte Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) zur „Neuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen“ 1 Siehe Artikel 24 Absatz 1 UN-Behindertenrechtskonvention 2 Siehe Artikel 24 Absatz 2 UN-Behindertenrechtskonvention - 2 - V/0653/2021 (siehe BASS 13-41 Nr. 5). Das erklärte Ziel dieses Erlasses ist eine spürbare Qualitätssteigerung der Angebote des Gemeinsamen Lernens durch eine Bündelung der zur Verfügung stehenden Ressourcen sowie durch die Festlegung und Umsetzung von Qualitätskriterien (die konkreten Auswirkungen aus Sicht der Schulträgerin Stadt Münster werden näher unter Ziffer 2.1.2 erläutert). Die Entwicklung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler (SuS) mit Förderbedarfen in Förderschulen und an allgemeinbildenden Schulen gibt einen Überblick über den bisherigen Fortschritt der schulischen Inklusion im Sinne einer Entwicklung des Gemeinsamen Lernens in Münster. Abbildung 1 - Quelle: Amtliche Schuldaten Wie dem Verlauf der Zahlen der SuS in Abbildung 1 entnommen werden kann, hat es in den Folgejahren nach der Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes in NRW im Jahr 2013 einen starken Trend der zunehmenden Beschulung von SuS mit Förderbedarf im Gemeinsamen Lernen in den allgemeinbildenden Schulen in Münster gegeben. Diese zunächst starke Dynamik hat sich ab dem Schuljahr 2015/2016 abgeflacht. Der Anteil der SuS mit Förderbedarf in allgemeinbildenden Schulen steigt seitdem jedoch weiter moderat an, während die Gesamtzahl der SuS mit Förderbedarf relativ konstant bleibt. Diese allgemeine Entwicklung in Bezug auf die Zahlen aller SuS mit Förderbedarf weist in den einzelnen Förderschwerpunkten zum T eilAbweichungen auf, die im weiteren Verlauf erläutert werden. - 2 - V/0653/2021 Für einen Abgleich der Entwicklung der Inklusion wird regelmäßig die sogenannte Inklusionsquote herangezogen. Diese gibt den Anteil der inklusiv beschulten SuS mit Förderbedarfen an der Gesamtzahl der SuS mit Förderbedarfen an. Maßgeblich für eine Vergleichbarkeit der Quote ist, dass von einer gleichen Berechnungsgrundlage ausgegangen wird. Die Zahlen der Förderschulen in Münster wurden unabhängig von ihrer jeweiligen Trägerschaft für die Ermittlung der Quote einbezogen, da eine Auslassung der Förderschulen in nicht-städtischer Trägerschaft nicht die tatsächliche Entwicklung vor Ort abbilden würde. In Münster ergibt sich in diesem Zusammenhang die Besonderheit, dass insbesondere die vier Förderschulen in Trägerschaft des LWL einen über das Stadtgebiet hinausgehenden Einzugsbereich aufweisen und hier tendenziell ein höherer Anteil von auswärtigen SuS beschult wird. In Münster hat sich seit den Festlegungen des Rahmenkonzeptes für Inklusion in 2014 die Inklusionsquote von circa 27% im Schuljahr 2013/2014 auf circa 44,4% im Schuljahr 2020/2021 erhöht. Dies entspricht ziemlich exakt der landesweiten Entwicklung in NRW in Bezug auf das Gemeinsame Lernen. In NRW wurde für den gleichen Zeitraum eine Erhöhung der Inklusionsquote von 29,6% im Schuljahr 2013/2014 auf 44,6% im Schuljahr 2020/2021 verzeichnet. In den vergangenen Jahren konnte somit ein deutlicher Fortschritt in Bezug auf den Anteil der SuS mit Förderbedarf erreicht werden, die an den allgemeinbildenden Schulen unterrichtet werden. Mit der Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes wurden die allgemeinen Schulen als Regelort der sonderpädagogischen Förderung festgelegt. Abweichend davon können Eltern weiterhin die Förderschule wählen (vgl. § 20 II SchulG3). Um dem daraus erwachsenden Anspruch auf eine Beschulung von SuS mit sonderpädagogischen Förderbedarfen an den allgemeinen Schulen entsprechen zu können, muss eine ausreichende Anzahl an Plätzen für das Gemeinsame Lernen zur Verfügung gestellt werden. Für den Primarbereich gibt es in diesem Zusammenhang keine allgemeine definierte Kapazitätsgrenze für SuS mit sonderpädagogischen Förderbedarfen an den Schulen des Gemeinsamen Lernens. Die Aufnahmekapazitäten der weiterführenden Schulen (ausgenommen Gymnasien) richten sich nach der Maßgabe des angesprochenen Erlasses zur „Neuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen“, nach der die weiterführenden Schulen des Gemeinsamen Lernens im Regelfall jährlich im Durchschnitt ihrer Eingangsklassen drei SuS mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung aufnehmen sollen. Gymnasien, die abweichend vom Regelfall als Schule des Gemeinsamen Lernens ausgewiesen werden und zieldifferent unterrichten, sollen nicht weniger als sechs SuS mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in die Klasse 5 aufnehmen. Dieser Wert wurde für die Gymnasien gleichzeitig als Obergrenze definiert. 3 Schulgesetz NRW (SchulG) - 2 - V/0653/2021 Für die Stadt Münster in ihrer Funktion als Schulträgerin ist in diesem Kontext regelmäßig der Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I von besonderer Bedeutung, da für diesen Wechsel ein grundsätzlich ausreichendes Angebot an Plätzen an den weiterführenden Schulen des Gemeinsamen Lernens vorgehalten werden muss und dieses Platzangebot nicht ohne weiteres kurzfristig variiert werden kann. Die Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl von Plätzen im Gemeinsamen Lernen entspricht dem rechtlichen Anspruch der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf einen gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen Bildungssystem. 2 Übersicht über die inklusive Bildungslandschaft in Münster 2.1 Allgemeinbildende Schulen Um der steigenden Zahl von SuS im Gemeinsamen Lernen ausreichend Plätze an allgemeinbildenden Schulen anbieten zu können und so dem Anspruch der Kinder mit Förderbedarf auf eine inklusive Beschulung an einer allgemeinen Schule entsprechen zu können, wurden mit Zustimmung der Stadt Münster in der Vergangenheit bedarfsweise weitere Schulen als Orte des Gemeinsamen Lernens formal ausgewiesen. Derzeit ist sowohl in der Primarstufe als auch in den verschiedenen Schulformen der Sekundarstufe I ein ausreichendes Angebot an Plätzen für das Gemeinsame Lernen gewährleistet. Abhängig ist der Bedarf von der weiteren Entwicklung des Elternwahlverhaltens und der Zahlen der SuS mit festgestellten Förderbedarfen. Abbildung 2 stellt die Verteilung der SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf die jeweiligen allgemeinbildenden Schulformen im Schuljahr 2020/2021 dar. Abbildung 2: Übersicht über die Verteilung der SuS mit Förderbedarf an städtischen allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2020/2021 auf die verschiedenen Schulformen (Ergebnisse < 3 wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen auf die Zahl 3 erhöht) – Quelle: Amtliche Schuldaten Zur Unterstützung der Lehrkräfte an den allgemeinbildenden Schulen können seit dem Schuljahr 2019/2020 auch Fachkräfte aus anderen pädagogischen Berufsgruppen bei der Förderung der SuS an den Schulen des Gemeinsamen Lernens mitwirken (Stichwort: Multiprofessionelle T eams – - 2 - V/0653/2021 MPT)4. Im Bereich der weiterführenden Schulen gilt dies zusätzlich für Handwerksmeisterinnen und -meister, die vorrangig im Themenfeld Übergang Schule/Beruf tätig sind. Die Aufgabe dieses pädagogischen Personals liegt schwerpunktmäßig in der Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten sowie in der Unterstützung des Unterrichts durch ergänzende Angebote und Leistungen zur Sicherung des Unterrichtserfolges. Die Inklusionskonzepte der Schulen des Gemeinsamen Lernens sollen in diesem Zusammenhang konkrete Aussagen zu den wesentlichen Aufgaben dieser Fachkräfte und zur Gestaltung der Zusammenarbeit mit den Lehrkräften und den weiteren Akteuren an der Schule treffen. Durch die multiprofessionelle Ausrichtung dieser Fachkräfte kann das reguläre (sonderpädagogische) Lehrangebot der jeweiligen Schulen des Gemeinsamen Lernens ergänzt und erweitert werden. Die Zuteilung der Stellenanteile von Fachkräften aus weiteren pädagogischen Berufsgruppen und Handwerksmeisterinnen und - meistern zur Unterstützung des Gemeinsamen Lernens an den jeweiligen Schulen erfolgt durch die Schulaufsicht. 2.1.1 Grundschulen/Primarbereich Mit 38 der 45 städtischen Grundschulen ist derzeit der überwiegende Anteil der städtischen Grundschulen als Schule des Gemeinsamen Lernens ausgewiesen. Dies hat auch den Hintergrund, dass für den Primarbereich nach dem Leitgedanken „kurze Beine, kurze Wege“ eine möglichst wohnortnahe Versorgung mit Plätzen für das Gemeinsame Lernen angestrebt wird. Die Verteilung der Grundschulen im Stadtgebiet, die für das Gemeinsamen Lernen ausgewiesen sind, kann der unten beigefügten Abbildung 3 entnommen werden. 4 siehe Erlass des MSB vom 19.07.2018: „Multiprofessionelle T eams im Gemeinsamen Lernen an weiterführenden Schulen“ und Erlass vom 05.05.2021: „Multiprofessionelle T eamsim Gemeinsamen Lernen an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien“ (BASS 21-13 Nr. 11) - 2 - V/0653/2021 Abbildung 3 - Übersicht der Verteilung der Grundschulen in städtischer Trägerschaft im Stadtgebiet Ergänzt wird das städtische Angebot im Gemeinsamen Lernen im Primarbereich durch das Schulangebot der PRIMUS-Schule. Eine besondere Herausforderung im Gemeinsamen Lernen im Primarbereich ist dadurch gegeben, dass sonderpädagogische Förderbedarfe im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen (vgl. § 4 AO-SF5) zum T eilerst im Laufe der Beschulung festgestellt werden und nicht immer vorab vor der Einschulung feststellbar sind. Aktuell wurde durch das MSB ein auf das Gemeinsame Lernen in den Grundschulen ausgerichteter Runderlass6 veröffentlicht. In diesem werden in Anlehnung an die Festlegungen für das Gemeinsame Lernen in der Sekundarstufe I Qualitätskriterien für die Grundschulen, die als Orte des Gemeinsamen Lernens ausgewiesen sind, festgelegt. Die Schulen sollen unter anderem ein auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmtes Inklusionskonzept entwickeln, das Kollegium soll systematisch im Themenfeld Inklusion fortgebildet werden und es sollen der Einsatz von Lehrkräften 5 Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) 6 Siehe Runderlass des MSB vom 12.02.2021: „Gemeinsames Lernen in der Grundschule“ (BASS 13-11 Nr. 2) - 2 - V/0653/2021 für sonderpädagogische Förderung und die pädagogische Kontinuität gewährleistet werden. Weiterhin soll die räumliche Ausstattung das Gemeinsame Lernen ermöglichen. 2.1.2 Weiterführende allgemeinbildende Schulen/Sekundarstufe I Durch den Erlass des MSB zur „Neuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen“ Ende 2018 sollte erklärtermaßen eine Qualitätssteigerung der inklusiven Angebote in der Sekundarstufe I bewirkt werden. Dies soll durch eine sukzessive Ausweitung und Bündelung der verfügbaren Ressourcen sowie durch die Festlegung und Umsetzung von Qualitätskriterien erreicht werden. Zu diesen Qualitätskriterien zählt unter anderem, dass die Schulen des Gemeinsamen Lernens über ein pädagogisches Konzept zur inklusiven Bildung verfügen bzw. dieses mit Unterstützung der Schulaufsicht erarbeiten Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung an der Schule unterrichten und die pädagogische Kontinuität gewährleistet wird das Kollegium systematisch fortgebildet wurde bzw. vorauslaufend und begleitend fortgebildet wird die räumlichen Voraussetzungen der Schule Gemeinsames Lernen ermöglichen. Des Weiteren wurde festgelegt, dass die weiterführenden Schulen des Gemeinsamen Lernens im Regelfall jährlich im Durchschnitt ihrer Eingangsklassen drei SuS mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung aufnehmen sollen. Die Festlegung und Bündelung der Schulen des Gemeinsamen Lernens dient unter anderem dem Zweck, die seitens des Landes vorgesehenen zusätzlichen sonderpädagogischen Fachkräfte und die weiteren pädagogischen Fachkräfte (MPT) gezielt an den Schulen des Gemeinsamen Lernens einsetzen zu können und diese somit in ihrer Aufgabe zu unterstützen. Die Bündelung der personellen Ressourcen wurde erforderlich, da die Ausweitung der Stellen für sonderpädagogische Fachkräfte aufgrund einer begrenzten Verfügbarkeit nur schrittweise erfolgen kann. Als weitere Regelung wurde durch den Erlass zur Neuausrichtung der Inklusion festgelegt, dass die sonderpädagogische Förderung an Gymnasien seitdem in der Regel zielgleich erfolgt. Durch diese Festlegung wurde bewirkt, dass die Aufgabe des zieldifferenten, gemeinsamen Lernens im Bereich der weiterführenden Schulen hauptsächlich von den Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie in Münster von der PRIMUS-Schule und (bislang) der Sekundarschule7 wahrgenommen wird. Dementsprechend sind alle städtischen Schulen der genannten Schulformen als Orte des 7 Das Angebot der Friedensreich-Hundertwasser-Schule endet mittelfristig, da diese Schule aufgrund zu geringer Anmeldezahlen ab dem Schuljahr 2020/2021 auslaufend aufgelöst wird (siehe V/1046/2019) - 2 - V/0653/2021 Gemeinsamen Lernens ausgewiesen (4 Hauptschulen, 6 Realschulen und 2 Gesamtschulen). In Münster besteht in diesem Zusammenhang die Besonderheit, dass die Prognosen anders als in vielen anderen Kommunen in NRW von einem Bevölkerungswachstum und damit auch von tendenziell steigenden Schülerzahlen ausgehen. Abweichend von dem Grundsatz der in der Regel zielgleichen sonderpädagogischen Förderung an den Gymnasien wurde es in Münster in 2019 daher aufgrund eines steigenden Bedarfes an Plätzen im Gemeinsamen Lernen erforderlich, drei städtische Gymnasien dauerhaft als Schulen des Gemeinsamen Lernens auszuweisen (siehe V/1158/2019). Diese Möglichkeit ist in dem Erlass zur Neuausrichtung der Inklusion für den Fall ausdrücklich vorgesehen, dass der Anspruch auf Gemeinsames Lernen nicht anderweitig erfüllt werden kann. In den städtischen Realschulen wird insgesamt die höchste Gesamtzahl an SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich der weiterführenden Schulen beschult. Hierbei liegt der Schwerpunkt im Bereich des Förderschwerpunktes Lernen. Insgesamt sind es 220 SuS, das entspricht 7 % der Schülerschaft. Die städtischen Hauptschulen haben im Vergleich dazu zwar weniger SuS mit sonderpädagogischen Förderbedarf (114 SuS). Prozentual liegt der Anteil aber mit 11% der SuS höher als bei den Realschulen. (siehe Abbildung 2). Die Förderbedarfe bestehen hierbei nahezu vollständig im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen. Die Hauptschulen sind aufgrund ihrer praxisorientierten Ausrichtung und der frühen Angebote zur Berufsvorbereitung im Grundsatz gut geeignet für eine förderliche Umsetzung des Gemeinsamen Lernens. Gleichzeitig werden sie durch eine Bündelung von herausfordernden Aufgaben in Anspruch genommen. Sie nehmen neben der Aufgabe der Inklusion unter anderem eine wichtige Rolle bei der Beschulung von Flüchtlingskindern und generell von SuS mit Migrationsvorgeschichte ein. Seitens der Stadt Münster werden die Hauptschulen vor diesem Hintergrund unter anderem im Rahmen der indikatorenbasierten Verteilung der Stellenanteile für Schulsozialarbeit besonders berücksichtigt (siehe V/0741/2016 und V/0272/2021). Eine immer wichtiger werdende Rolle in der inklusiven Bildungslandschaft in Münster nehmen daneben die städtischen Gesamtschulen ein. Diese eignen sich aufgrund ihrer Ausrichtung auf Heterogenität und des Angebotes an verschiedenen Bildungsgängen an einem gemeinsamen Standort in besonderen Maße für das Gemeinsame Lernen und stellen hierfür im Rahmen ihres Schulangebotes dringend benötigte Plätze bereit. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt beschlossen, die Gesamtschule Münster-Mitte für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation (HK) (siehe V/0918/2015/1) und die Mathilde-Anneke-Gesamtschule für den Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (KM) (siehe V/0016/2015) baulich besonders auszustatten. Neben der baulichen Ausstattung für SuS mit diesen Förderbedarfen kann - 2 - V/0653/2021 so eine Kompetenzbündelung im Kollegium an der jeweiligen Schule sowie für die SuS die Bildung von Peergroups unterstützt werden, die insbesondere für SuS mit dem Förderschwerpunkt HK von Bedeutung sind. Die beiden Förderschwerpunkte HK und KM weisen zwar insgesamt eine verhältnismäßig geringe Anzahl an SuS im Gemeinsamen Lernen auf, allerdings sind die mit diesen Förderschwerpunkten verbundenen Bedarfe in der Regel mit spezifischen räumlichen und baulichen Ausstattungsanforderungen verbunden (bspw. Akustikdecken, barrierefreie WCs mit Pflegeliege und Personenlifter). Da sich diese Verortung eines gezielten Angebotes im integrierten System der Gesamtschulen bewährt hat, beabsichtigt das Schulamt für die Stadt Münster in Abstimmung mit der städtischen Verwaltung, zukünftig neben SuS mit den genannten Förderschwerpunkten HK und KM ab dem Schuljahr 2022/2023 neu auch SuS mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GG) bevorzugt an den städtischen Gesamtschulen aufzunehmen. Ziel ist vor dem Hintergrund im Verlauf der vergangenen Jahre steigender Zahlen in diesem Förderschwerpunkt eine Bündelung (sonder-) pädagogischer und sächlicher Ressourcen, um den Bedarfen der SuS mit diesem Förderschwerpunkt im Rahmen des Gemeinsamen Lernens möglichst gut gerecht werden zu können. Sowohl PRIMUS-Schule als auch die Friedensreich-Hundertwasser-Schule sind stark inklusiv ausgerichtet und beschulen im Verhältnis zur jeweiligen Gesamtzahl ihrer SuS den höchsten Anteil an SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarfen (PRIMUS-Schule: 16,6% und Friedensreich- Hundertwasser-Schule: 14,1%). 2.2 Förderschulangebot – aktuelle Entwicklungen § 20 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) legt grundsätzlich die allgemeinen Schulen als Regelförderort fest, eröffnet den Eltern jedoch gleichzeitig die Möglichkeit, abweichend hiervon für ihr Kind die Förderschule als Ort der sonderpädagogischen Förderung zu wählen. Dementsprechend wurde im Kontext des städtischen Rahmenkonzeptes für Inklusion festgelegt, diese Wahlfreiheit möglichst zu erhalten. In Münster bestehen aktuell die folgenden Förderschulen: Schulträger Stadt Münster Albert-Schweitzer-Schule, Förderschwerpunkt: Lernen Erich Kästner-Schule, Förderschwerpunkt: Sprache in der Primarstufe Schulträger Bistum Münster Papst-Johannes-Schule, Förderschwerpunkt: Geistige Entwicklung - 2 - V/0653/2021 Schulträger LWL Regenbogenschule, Förderschwerpunkt: Körperliche und motorische Entwicklung Münsterlandschule, Förderschwerpunkt: Hören und Kommunikation Martin-Luther-King-Schule, Förderschwerpunkt: Sprache in der Sekundarstufe I Irisschule, Förderschwerpunkt: Sehen Daneben besteht mit der Helen-Keller-Schule (Schule für Kranke) ein Bildungsangebot in städtischer Trägerschaft für Kinder, die wegen einer stationären Behandlung im Krankenhaus oder einer vergleichbaren medizinisch-therapeutischen Einrichtung mindestens vier Wochen nicht am Unterricht ihrer Schule teilnehmen können. Sie unterrichtet auch kranke Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.8 Dies bedeutet, dass für 6 der 7 in der AO-SF (vgl. §§ 4-8 AO-SF) aufgeführten Förderschwerpunkte weiterhin ein reguläres Förderschulangebot vorhanden und die Gewährleistung des Elternwahlrechts in diesen Förderschwerpunkten sichergestellt ist. Einzig für den Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung ist kein reguläres Förderschulangebot mehr vorhanden. Hier wurde jedoch für SuS mit intensivpädagogischem Förderbedarf in diesem Förderschwerpunkt im Sinne des § 15 I AO-SF ein schulischer Lernort – die Kompass-Schule (siehe Ziffer 2.2.1) – etabliert, die sich seit dem Schuljahr 2020/2021 am Standort der ehemaligen Uppenbergschule in Kinderhaus befindet. Daneben gibt es unter anderem mit den Mobilen T eams Münster und den Förderinseln Unterstützungssysteme für die Schulen des Gemeinsamen Lernens (siehe Ziffer 4.1 und Ziffer 4.2). Abbildung 4 - Quelle: Amtliche Schuldaten Die Abbildung 4 verdeutlicht den Rückgang der Zahl der SuS im Förderschwerpunkt Emotionale und 8 Siehe § 21 Abs. 2 SchulG - 2 - V/0653/2021 soziale Entwicklung insbesondere im Förderschulbereich. Eine Besonderheit ergibt sich dadurch, dass Kinder, die an der Kompass-Schule betreut werden, wieder auf eine Rückkehr an ihrer Regelschule vorbereitet werden sollen und somit auch weiterhin SuS ihrer jeweiligen Regelschule bleiben. Der weitere Bestand des Förderschulangebotes und damit auch die Gewährleistung der Wahlfreiheit zwischen den allgemeinbildenden Schulen des Gemeinsamen Lernens und den Förderschulen als Ort der sonderpädagogischen Förderung ist abhängig von der Entwicklung der Zahl der SuS mit Blick auf die Mindestgrößen. Die Entwicklung der Zahl der SuS in den 6 Förderschwerpunkten, in denen aktuell ein Förderschulangebot vorhanden ist, ergibt sich aus den Abb. 5-10. Den Abbildungen ist die Entwicklung der Zahlen der SuS an allgemeinbildenden Schulen in städtischer Trägerschaft sowie für die Förderschulen unabhängig von ihrer jeweiligen Trägerschaft zu entnehmen. Abbildung 5 - Quelle: Amtliche Schuldaten Die Entwicklung im Förderschwerpunkt Lernen (LE)9 entspricht insgesamt in etwa der oben beschriebenen Gesamtentwicklung hin zu einer Ausweitung des Gemeinsamen Lernens – wobei die Entwicklung im Förderschwerpunkt LE in diesem Zusammenhang eine stärkere Dynamik und einen weiterhin ansteigenden Anteil der SuS im Gemeinsamen Lernen aufweist. Da dieser Förderschwerpunkt zahlenmäßig die größte Gruppe der SuS mit Förderbedarfen ausmacht, kann 9 Siehe § 4 II (AO-SF) - 2 - V/0653/2021 der Anstieg der Zahlen im Gemeinsamen Lernen einen Einfluss auf einen weiteren Bedarf an Plätzen für das Gemeinsame Lernen haben. Abbildung 6 - Quelle: Amtliche Schuldaten In Bezug auf die Entwicklung der Zahlen im Förderschwerpunkt Sprache (SQ)10 kann festgestellt werden, dass im betrachteten Zeitraum zwischen den Schuljahren 2013/2014 und 2020/2021 eine moderate Steigerung des Anteils der SuS im Gemeinsamen Lernen zu verzeichnen ist, während die Gesamtzahl der SuS in etwa gleichbleibt. Abbildung 7 - Quelle: Amtliche Schuldaten 10 Siehe § 4 III AO-SF - 2 - V/0653/2021 Abbildung 8 - Quelle: Amtliche Schuldaten Abbildung 9 - Quelle: Amtliche Schuldaten In den Förderschwerpunkten Sehen (SE)11, Hören und Kommunikation (HK)12 sowie Körperliche und motorische Entwicklung (KM)13 ist jeweils ein leichter Anstieg der SuS im Gemeinsamen Lernen zu verzeichnen. Während die Gesamtzahl der SuS in den Förderschwerpunkten SE und HK im Gesamtzeitraum (mit moderaten Schwankungen) in etwa gleichbleibt oder leicht abnimmt, ist für den Förderschwerpunkt KM über den Gesamtzeitraum eine stetige, leichte Zunahme zu verzeichnen. Diese bezieht sich bislang allerdings schwerpunktmäßig auf den Förderschulbereich. 11 Siehe § 8 AO-SF 12 Siehe § 7 AO-SF 13 Siehe § 6 AO-SF - 2 - V/0653/2021 Abbildung 10 - Quelle: Amtliche Schuldaten Bei der Entwicklung der Zahlen im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GG)14 ist sowohl in Bezug auf den Anteil der SuS im Gemeinsamen Lernen an den allgemeinen Schulen als auch in Bezug auf die Gesamtzahl eine stetige, moderate Zunahme zu verzeichnen. Maßgeblich für die Errichtung und Fortführung von Förderschulen sind die in der Mindestgrößenverordnung15 festgelegten Mindestzahlen. In Abgleich der Festlegungen der MindestgrößenVO mit den dargestellten Entwicklungen in den einzelnen Förderschwerpunkten ist für die in Münster derzeit vorhandenen Förderschulen der Bestand – bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen - aktuell gesichert. 2.2.1 Schulischer Lernort: Kompass-Schule – Entwicklung im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung Aufgrund von stark zurückgehenden Zahlen der SuS im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (ESE) und eines immer größer werdenden Wunsches der Eltern auf Beschulung ihrer Kinder im Gemeinsamen Lernen war in der Vergangenheit die Auflösung der Uppenbergschule (Förderschule für LE und ESE) und der Richard-von-Weizsäcker-Schule (Förderschule für ESE in der Sekundarstufe I) erforderlich. Da sich durch diese Entwicklung kein reguläres Förderschulangebot mehr im Förderschwerpunkt ESE in Münster abbilden ließ, wurde in Abstimmung mit dem Schulamt für die Stadt Münster und der Bezirksregierung schrittweise das Konzept des schulischen Lernortes Kompass-Schule (vormaliger Arbeitstitel: Schule an der Beckstraße) als Baustein der inklusiven Bildungslandschaft entwickelt (siehe V/0085/2016 und V/0200/2019/1). Bei dem schulischen Lernort Kompass-Schule handelt es sich um die organisatorische Zusammenfassung von Bildungsangeboten für SuS mit intensivpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt ESE, die aufgrund von erheblichen Verhaltens- oder Sozialschwierigkeiten und/oder schwerwiegenden psychischen Belastungen zumindest zeitweise nicht im Gemeinsamen 14 Siehe § 5 AO-SF 15 Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) - 2 - V/0653/2021 Lernen an einer allgemeinbildenden Schule beschult werden können. Organisatorisch zusammengefasst werden in dem schulischen Lernort die Villa Interim sowie das intensivpädagogische Angebot für SuS der Jahrgänge 1-6 und der Jahrgänge 7-10. Insbesondere die Villa Interim ist im Rahmen einer multiprofessionellen Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe und Schulpsychologie ausgelegt auf eine Wiederherstellung der Beschulbarkeit der SuS an der Regelschule innerhalb eines absehbaren Zeitraumes. Für die intensivpädagogischen Angebote für die Jahrgänge 1-6 sowie 7-10 gilt dies ebenfalls, allerdings besteht hier in Abhängigkeit der Förderbedarfe eine tendenziell längere zeitliche Perspektive. Aufgrund der festen Perspektive einer Rückkehr an ihre Regelschule verbleiben die SuS auch während ihrer Zeit an der Kompass-Schule SuS an der Regelschule und sind diesen offiziell zugeordnet. Es besteht ein enger Austausch zur jeweiligen Regelschule, unter anderem, um möglichst die Unterrichtsinhalte der Regelschule mitverfolgen zu können. Zum Schuljahr 2020/2021 ist der Umzug des Lernortes an den Standort der ehemaligen Uppenbergschule am Bröderichweg in Kinderhaus erfolgt und damit auch die räumliche Zusammenführung der drei Bildungsangebote (siehe V/0200/2019/1 und V/0259/2020). Der Umzug an den neuen Standort und die Herrichtung der Räumlichkeiten gemäß dem zugrundeliegenden pädagogischen Konzept sind zwischenzeitlich erfolgreich umgesetzt worden. Aufgrund der weiterhin andauernden Coronapandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen für den Schulbetrieb können jedoch gegenwärtig noch keine abschließenden Einschätzungen zum „Echtbetrieb“ am neuen Standort gegeben werden. 2.2.2 Bautätigkeit im Bereich der Förderschulen des LWL Der LWL investiert derzeit, unterstützt durch Fördermittel, und im Verlauf von mehreren Jahren circa 40 Millionen Euro in die Modernisierung und Ausstattung des Förderschulstandortes des LWL in Kinderhaus. Bei den Planungen wurden die ansteigenden Zahlen der SuS in den dort abgebildeten Förderschwerpunkten berücksichtigt. Seit 2017 laufen Sanierungsarbeiten an der Regenbogenschule und in 2020 wurde mit dem Neubau für die Martin-Luther-King-Schule begonnen, der bis Mitte 2022 fertig gestellt sein soll. 2.2.3 Aufnahmekapazität der Papst-Johannes-Schule Aufgrund von anhaltend steigenden Zahlen im Förderschwerpunkt GG im Verlauf der letzten Jahre (siehe Abbildung 10), hat die Papst-Johannes-Schule als einzige Förderschule für Kinder im Förderschwerpunkt GG gegenwärtig die Grenze ihrer Aufnahmekapazität erreicht, mithin also in Münster in diesem Förderschwerpunkt nicht alle SuS mit einem Platz in einer Förderschule versorgt werden können. Gleichzeitig reicht die Zahl dieser SuS nicht aus für die Gründung eines eigenen städtischen Förderschulangebotes im Förderschwerpunkt GG. Die Verwaltung befindet sich in Abstimmungen mit der Schulaufsicht und dem bischöflichen Generalvikariat, um eine tragfähige Lösung für diese Situation entwickeln zu können. Dabei spielen auch Überlegungen zu neuartigen - 2 - V/0653/2021 Konzepten eine Rolle. 2.3 Förderortwechsel Schulwechsel von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gehen in der Regel mit einem Wechsel des Förderortes im Rahmen eines AO-SF-Verfahrens einher und können ein Indiz für die Zufriedenheit mit der Umsetzung des Gemeinsamen Lernens darstellen. Die AO-SF-Verfahren für die Grund- und Hauptschulen werden vom Schulamt der Stadt Münster durchgeführt. Die Zahlen für die Jahre 2019 und 2020 stellen sich wie folgt dar (betrachtet wurden nur die Förderortswechsel innerhalb des Stadtgebietes zwischen allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen): 2019: - 22 SuS wechselten von einer allgemeinen Grundschule auf eine Förderschule - 5 SuS wechselten von einer Förderschule auf eine allgemeine Grundschule - 3 SuS wechselten von einer allgemeinen Hauptschule auf eine Förderschule - 6 SuS wechselten von einer Förderschule auf eine weiterführende allgemeine Schule 2020: - 23 SuS wechselten von einer allgemeinen Grundschule auf eine Förderschule - 2 SuS wechselten von einer Förderschule auf eine allgemeine Grundschule - 4 SuS wechselten von einer allgemeinen Hauptschule auf eine Förderschule - 9 SuS wechselten von einer Förderschule auf eine weiterführende allgemeine Schule Die Zahl der Förderortswechsler von den Grundschulen zu den Förderschulen ist sicherlich auch vor dem Hintergrund erhöht, dass bei vielen Kindern erst im Laufe der Beschulung ein sonderpädagogischer Förderbedarf formal festgestellt wird und im Anschluss die Entscheidung zum Wechsel des Förderortes erfolgt. Die Zahlen für die Hauptschulen scheinen zumindest in dieser Schulform nicht auf eine grundlegende Unzufriedenheit mit dem Gemeinsamen Lernen hinzudeuten. Die AO-SF-Verfahren für die Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen und Gymnasien werden durch die Bezirksregierung durchgeführt. Nach dortiger Einschätzung bestehen keine Auffälligkeiten in Bezug auf Wechsel von allgemeinbildenden Schulen zu Förderschulen. 3 Räumliche Ausstattung der Schulgebäude in städtischer Trägerschaft 3.1 Barrierefreiheit Eine wichtige Voraussetzung für gelingende Inklusion im Sinne einer „Schule für alle“ ist die barrierefreie Nutzbarkeit der Schulgebäude unabhängig von bestehenden individuellen - 2 - V/0653/2021 Einschränkungen. Der Begriff der Barrierefreiheit bezieht sich hierbei nicht lediglich auf eine rollstuhlgerechte Erreichbarkeit der Schulräume, sondern allgemein auf den Abbau von Hindernissen zur T eilhabeam Schulwesen aufgrund der baulichen Gegebenheiten. Hierdurch wird dem Rechtsanspruch eines gleichberechtigten Zugangs der Kinder mit Behinderung zu den allgemeinen Bildungseinrichtungen entsprochen, der sich aus Artikel 24 der UN- Behindertenrechtskonvention ergibt. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen von anstehenden Baumaßnahmen an Bestandsschulgebäuden sukzessive der Abbau von bestehenden Barrieren angestrebt. Im Rahmen der Anmeldung von SuS mit besonderen Bedarfen (insbesondere HK, KM und SE) werden seitens der Verwaltung darüber hinaus regelmäßig kurzfristige Maßnahmen umgesetzt, um eine Aufnahme an der jeweiligen Wunschschule zu ermöglichen (bei Kindern mit Hörbeeinträchtigungen beispielsweise der Einbau von Akustikdecken oder die Beschaffung von mobilen Hilfsmitteln). Wie bereits erläutert (siehe Ziffer 2.1.2), wurde beschlossen, die beiden städtischen Gesamtschulen baulich besonders für die Beschulung von SuS in den Förderschwerpunkten KM und HK auszustatten. Seit Januar 2020 ist zudem für neu zu errichtende öffentliche Bauvorhaben im Rahmen der Baugenehmigung ein sogenanntes Barrierefrei-Konzept (siehe § 9a BauPrüfVO16) zu entwickeln und vorzulegen. In diesem Konzept muss dargelegt werden, wie eine auf die Nutzenden ausgerichtete Barrierefreiheit erreicht werden soll. Im Zusammenhang mit dem ambitionierten Schulbauprogramm, das durch den Rat der Stadt Münster beschlossen wurde, hat der Rat mit der Vorlage V/0705/2018/2 beschlossen, zur Unterstützung der Verwaltung eine externe Projektsteuerung zu beauftragen. Eines der Kernziele der externen Begleitung ist die Unterstützung der Verwaltung in organisatorischen Abläufen, beispielsweise durch eine Förderung der Vereinheitlichung von Umsetzungsstandards. Bestandteil der Festlegungen soll auch die Klärung von regelmäßigen Fragestellungen im Zusammenhang mit der barrierefreien Gestaltung von Schulgebäuden sein. Dieser Prozess befindet sich aktuell in der Umsetzungsphase. Ein weiteres Thema, das im Kontext der Barrierefreiheit an Bedeutung gewinnt, ist die diskriminierungsfreie Gestaltung von Sanitäranlagen und Umkleiden. Seit Ende 2018 ist das 3. Geschlecht („divers“) rechtlich fest verankert (siehe § 22 III PStG17 sowie § 45b I PStG). Hierdurch gewinnt die Notwendigkeit an Bedeutung, adäquate Lösungen für Bereiche zu finden, in denen eine Aufteilung nach den binären Geschlechtszuordnungen (m/w) zu einer Diskriminierung führt. Eine mögliche Lösung könnte die Einrichtung von geschlechtsneutralen Sanitäranlangen und Umkleiden sein, da diese dem Ziel einer Vermeidung von Diskriminierung entsprechen und zugleich eine Stigmatisierung oder Ausgrenzung vermieden werden kann. 16 Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) 17 Personenstandsgesetz (PStG) - 2 - V/0653/2021 3.2 Räumliche Ausstattung der Schulen des Gemeinsamen Lernens Mit der zunehmenden Ausweitung des Gemeinsamen Lernens an allgemeinbildenden Schulen gehen zusätzliche und geänderte Raumbedarfe einher. Zumindest bislang gibt es landesseitig jedoch keine verbindlichen Leitlinien oder Raumstandards für die räumliche Ausstattung von Schulen, an denen inklusiv unterrichtet wird. Daher wurden seitens der Stadt Münster mit dem Beschluss des Rahmenkonzepts zur schulischen Inklusion und dessen Weiterentwicklung (siehe V/0743/2014/2 und V/0918/2015/1), eigene Zielstandards formuliert (unter anderem zur Einrichtung von Differenzierungs- und Fachräumen). Diese Zielstandards sollen schrittweise umgesetzt werden, stellen jedoch keine formale Voraussetzung für die als Orte des Gemeinsamen Lernens ausgewiesenen Schulen dar, sondern sollen diese in ihrer pädagogischen Aufgabe unterstützen. Differenzierungsräume Der Rat der Stadt Münster hat mit dem Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen beschlossen, für die Schulen des Gemeinsamen Lernens die Einrichtung zusätzlicher, flexibel nutzbarer Differenzierungsräume sukzessive einzurichten. Diese Maßgabe dient dem Zweck, neben der Möglichkeit der inneren Differenzierung im Unterricht auch Phasen der äußeren Differenzierung zu ermöglichen. Diese Option ist insbesondere für das zieldifferente, Gemeinsame Lernen von hoher Bedeutung und eröffnet durch die flexiblen Nutzungsmöglichkeiten gleichzeitig für den regulären Unterricht einen pädagogischen Mehrwert, der dem sich vollziehenden Wandel der Anforderungen an Bildungslandschaft hin zu einer Erhöhung der Variabilität der Lernräume entspricht. Festgelegt wurde (orientiert am so genannten Klemm-Gutachten), in der Primarstufe pro Zug 1 Differenzierungsraum und für die Sekundarstufe I pro Zug 1,5 Differenzierungsräume sukzessive anzustreben. Mit Beschluss der Vorlage V/0328/2017/1 wurde diese Maßgabe von 1 Differenzierungsraum pro Zug im städtischen Musterraumprogramm für Grundschulen aufgenommen. In Bezug auf die weiterführenden Schulen legt die Verwaltung ebenfalls die Festlegung des Rahmenkonzeptes von 1,5 Differenzierungsräumen pro Zug in der Sekundarstufe I zugrunde. Dies hat zur Folge, dass die Ausstattung an Differenzierungsräumen an städtischen Schulen beispielsweise im Rahmen von anstehenden (Neu-)Baumaßnahmen und auch im Zusammenhang mit der Durchführung der Machbarkeitsstudien geprüft und berücksichtigt wird. Seit Beschluss des Musterraumprogrammes sind in diesem Zusammenhang bereits 7 Baubeschlüsse für Baumaßnahmen im Grundschulbereich durch den Rat der Stadt gefasst worden. Die schulische Arbeit wie auch die Umsetzung des gemeinsamen Lernens hat sich in den vergangenen Jahren weiterentwickelt. Insbesondere die Zahl der beschulten SuS mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf unterscheidet sich bei den verschiedenen Schulformen z.T . erheblich (s.o.). Aus diesem Grund wird die Verwaltung in Absprache mit den Schulen die zugrunde gelegten Standards noch einmal auf den Prüfstand stellen. In Bestandsschulgebäuden sind in der Praxis zur Schaffung von Differenzierungsräumen nicht - 2 - V/0653/2021 notwendigerweise immer bauliche Maßnahmen erforderlich. In der Vergangenheit waren hier in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten auch Um- oder Mehrfachnutzungen von bestehenden Räumlichkeiten möglich. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Raumbedarfe an Schulen allgemein aufgrund steigender Anforderungen (zusätzliche Raumbedarfe bspw. für Gemeinsames Lernen, Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, Ganztagsangebote etc.) tendenziell steigen und gleichzeitig die zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten begrenzt sind. In der Praxis steigen daher die Anforderungen an eine variable Nutzbarkeit von Räumlichkeiten. Fachräume für Hauswirtschaft und Technik/Werken Ein wichtiger Bestandteil der schulischen Unterrichtskonzepte für die gezielte Förderung von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen, zieldifferenten Lernen ab der Sekundarstufe I sind in der Regel Unterrichtseinheiten in den Fächern Hauswirtschaft und T echnik/Werken. Dieses Unterrichtsangebot ist oftmals verzahnt mit einem Konzept zur Berufsorientierung und dient ebenfalls der Förderung der Selbstständigkeit der SuS (siehe Ziffer 5). Idealerweise können hierbei Interessen oder Vorlieben der SuS ermittelt werden sowie Fähigkeiten vermittelt werden, die einen Baustein für die Berufsorientierung im Übergang Schule/Beruf bilden können und es den Kindern ermöglichen, ihre Kreativität zu entfalten. Voraussetzung hierfür ist die Verfügbarkeit von entsprechend ausgestatteten Unterrichtsräumen (Werkräume und Lehrküchen). Aufgrund der begrenzten Raumkapazitäten und der unterschiedlich hohen Anzahl von SuS im zieldifferenten, Gemeinsamen Lernen an den verschiedenen Schulstandorten ist eine Einrichtung von Fachräumen nicht an allen Schulstandorten der Sekundarstufe I, die im Gemeinsamen Lernen unterrichten, möglich. Dies hat auch den Hintergrund, dass die Fächer T echnik/Werken und Hauswirtschaft in der Regel nicht Bestandteil der Kernlehrpläne aller allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I sind. Nach den bisherigen Erfahrungen hat sich in diesem Zusammenhang die Kooperation von Schulen in Bezug auf die Nutzung von Fachräumen unabhängig von der jeweiligen Schulform (auch mit einer Nutzung von entsprechenden Fachräumen an den Förderschulen und Berufskollegs) bewährt. Dennoch ist die Situation im Moment die, dass die SuS, die an Standorten beschult werden, an denen keine Fachräume sind und deswegen Ortswechsel erforderlich sind, hinsichtlich der Lernbedingungen benachteiligt sind. Die Verwaltung strebt deshalb die Einrichtung weiterer Fachräume an. 4 Unterstützungssysteme und –angebote Die konkrete pädagogische Verwirklichung der schulischen Inklusion vor Ort liegt in der Verantwortung der jeweiligen Schulen. Aufgabe des Schulträgers ist es in diesem Zusammenhang vorrangig, die sächlichen und baulichen Voraussetzungen für die Arbeit der Schulen zu schaffen. Außerdem unterstützt die Stadt Münster die Schulen in ihrer pädagogischen Aufgabe jedoch mit weiteren Leistungen. SuS mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf profitieren daneben auch von den Angeboten, die nicht speziell auf eine Unterstützung der Inklusion ausgerichtet sind - 2 - V/0653/2021 (beispielsweise bei Erfüllung der Voraussetzungen durch Förderungen aus dem Bildungs- und T eilhabepaketoder von den weiteren Angeboten der Schulsozialarbeit und der Jugendhilfe). Seitens der Verwaltung wird neben diesen allgemeinen Unterstützungssystemen seit Jahren eine deutlich steigende Anzahl von Anträgen auf individuelle Unterstützung durch Integrationshelfer und Schulbegleitung (gemäß § 35a SGB VIII oder § 112 SGB IX) verzeichnet. 4.1 Förderinseln an Ganztagsgrundschulen Die Förderinseln stellen ein individuelles, heilpädagogisches Unterstützungsangebot im Rahmen der Jugendhilfe in der Primarstufe zur Unterstützung von Kindern mit Förderbedarf in den offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) dar. Es handelt sich hierbei um ein niedrigschwelliges, präventives Angebot, um Kindern mit individuellem Förderbedarf durch eine befristete Unterstützung möglichst eine Stärkung und perspektivisch die T eilnahme am Regelbetrieb des Offenen Ganztags der Grundschulen zu ermöglichen. Damit soll eine Verfestigung oder Verstärkung von Beeinträchtigungen vermieden werden und die individuellen Bildungsbiografien gefördert werden. Bestandteil der auf den individuellen Bedarf ausgerichteten Fördermöglichkeiten kann unter anderem der Ausgleich sprachlicher Defizite, Förderung der Wahrnehmung oder die Verbesserung der emotionalen und sozialen Kompetenzen sein. Dem präventiven Charakter der Förderinseln entsprechend richten sich diese primär an Kinder in der Schuleingangsphase und helfen unter anderem Kindern mit Anpassungsschwierigkeiten im Übergang vom Kindergarten zur Grundschule bei der Bewältigung des Übergangs. Es handelt sich um ein Angebot, das sich nicht auf Kinder mit formal festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf beschränkt. Im Kontext der Inklusion kann jedoch im besten Fall die Entstehung von (verfestigten) Förderbedarfen beispielsweise im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung durch eine gezielte Unterstützung von Kindern vermieden werden. Ein Synergieeffekt ist die Elternarbeit und die Vernetzung mit Diensten der Jugendhilfe. Aufgrund der positiven Erfahrungen wurde das Angebot der Förderinseln seit der ursprünglichen Einrichtung ab dem Schuljahr 2011/2012 mit sechs Förderinseln (siehe V/0110/2011) schrittweise ausgebaut. Zum Schuljahr 2021/2022 werden somit insgesamt 30 Förderinseln eingerichtet. Um einen möglichst zielgerichteten und transparenten Einsatz der Förderinseln zu ermöglichen, erfolgt seit dem Schuljahr 2017/2018 eine indikatorenbasierte Verteilung der Stellenanteile (siehe V/0741/2016). Ab dem Schuljahr 2021/2022 werden die zehn Grundschulen mit dem rechnerisch höchsten Unterstützungsbedarf befristet bis zum Schuljahr 2023/2024 mit einer Personalressource von 0,75 VZÄ18 je Förderinsel ausgestattet. (siehe V/0272/2021) 4.2 Mobiles Team Münster in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I 18 Vollzeitäquivalent (VZÄ) - 2 - V/0653/2021 Zur Unterstützung der allgemeinbildenden Schulen bei der Beschulung von SuS mit (sonderpädagogischem) Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung, haben die Verwaltung und die Schulaufsicht die Mobilen T eams Münster (MTM) als ein gemeinsames, multiprofessionelles Beratungsangebot jeweils für die Primarstufe und für die Sekundarstufe I etabliert. Wie der Name bereits deutlich macht, sind diese Angebote nicht fest an bestimmte Schulen angegliedert, sondern können bei Bedarf seitens der Schulen angefordert werden. Durch die multiprofessionelle Ausrichtung wird zum einen eine Abklärung und Beratung in Bezug auf Unterstützungsbedarfe und Lösungsansätze aus dem Blickwinkel der verschiedenen Professionen ermöglicht und zum anderen der in einem inklusiv arbeitenden Schulsystem obligatorischen Vernetzungsstruktur Rechnung getragen. Die Unterstützung der Schulen im Rahmen einer fachlichen Beratung kann hierbei auch die Verknüpfung mit weiteren Hilfen und Maßnahmen beinhalten. Die individuell zu formulierenden Ziele können sich in diesem Zusammenhang auf schulische oder außerschulische Unterstützungsbedarfe der SuS beziehen oder auch auf Anpassungsmöglichkeiten und Hilfen (bspw. Empfehlungen zu Fortbildungsangeboten) für die Schule. Grundlegende Voraussetzung für die Umsetzung sind eine inklusive und offene Haltung aller Beteiligten und das Ziel einer gelingenden T eilhabe der SuS mit Förderbedarf. Wie auch die Förderinseln handelt es sich um ein niedrigschwelliges und präventives Angebot, welches die Schulen im Sinne einer „Kultur des Behaltens“ unterstützt und der Verfestigung oder Verschlechterung von Entwicklungsschwierigkeiten zuvorkommen soll. Dies ist vor dem Hintergrund der T atsachevon besonderer Relevanz, dass in Münster aktuell kein reguläres Förderschulangebot im Förderschwerpunkt ESE mehr existiert. 5 Übergang Schule/Beruf Die erfolgreiche Bewältigung von Übergängen stellt aufgrund der damit einhergehenden Anpassungsbedarfe regelmäßig eine Herausforderung für die Beteiligten dar. Dies gilt für den Übergang von der Schule ins Berufsleben in besonderem Maße. Die Chancen einer erfolgreichen Gestaltung des Übergangs von SuS mit Förderbedarfen können durch einen langfristig ausgelegten Berufsorientierungsprozess, in dem ihre individuellen Voraussetzungen besonders berücksichtigt werden, verbessert werden. Wichtige Grundlage hierfür ist ein von den Schulen auf ihre individuellen Gegebenheiten zugeschnittenes Konzept der Berufsorientierung. In diesem Kontext wird auf das an den öffentlichen Schulen flächendeckend eingeführte Landesprogramm KAoA (Kein Abschluss ohne Anschluss) verwiesen, bei dem durch die Umsetzung der Standardelemente Potentialanalyse, Berufsfelderkundung, betriebliches Praktikum und Elternarbeit bereits frühzeitig die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Übergang geschaffen werden sollen. Zusätzlich zu dem Standardprogramm von KAoA gibt es mit KAoA-STAR (Schule trifft Arbeitswelt) auch ein speziell auf die Verbesserung der Chancen einer beruflichen Integration von SuS mit sonderpädagogischen - 2 - V/0653/2021 Förderbedarfen ausgerichtetes Unterstützungssystem mit einer erweiterten Maßnahmenpalette, die auf eine Unterstützung der SuS in Bezug auf die individuellen Voraussetzungen ausgerichtet ist. KAoA-STAR stellt vor diesem Hintergrund ein ergänzendes Angebot dar, während im Sinne der Inklusion das KAoA-Regelangebot schrittweise so weiterentwickelt werden sollte, dass auch in den Standardelementen den individuellen Anforderungen von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf Rechnung getragen werden kann19. Insbesondere für SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf verläuft der Prozess der Berufsorientierung und des Übergangs in Abhängigkeit der individuellen Anforderungen und Bedürfnisse zum T eil sehr unterschiedlich. Die Verwaltung beabsichtigt, die bislang geringe systematische Datengrundlage in diesem Bereich zu verbessern, um eventuell vorhandene Verbesserungspotenziale ermitteln zu können und hierdurch die Schulen in Ihrer Aufgabe weiter zu unterstützen. Bestandteil der Berufsvorbereitung und -orientierung für zieldifferent unterrichtete SuS ist regelmäßig das Fach Arbeitslehre (mit den Kernbereichen Wirtschaft, T echnik/Werken und Hauswirtschaft), für dessen Durchführbarkeit die Verfügbarkeit entsprechender Fachräume erforderlich ist. Hier unterstützt die Verwaltung (wie unter Ziffer 3.2 beschrieben) koordinierend und durch die bedarfsweise Einrichtung entsprechender Fachräume. Daneben kommt auch im Themenfeld der Berufsorientierung der in der schulischen Inklusion unabdingbaren Vernetzung eine zentrale Rolle zu. Wichtige Netzwerkpartner für die Schulen sind in der Regel Ausbildungsbetriebe, (außerschulische) Bildungsträger, die Agentur für Arbeit (U25- Beratung oder Reha-Beratung), die Integrationsfachdienste und die Berufskollegs. Den Berufskollegs kommt in diesem Zusammenhang deshalb eine besondere Rolle zu, da ein wichtiger T eilder Anschlussperspektiven für weitergehende Bildungsmaßnahmen (beispielsweise für berufsvorbereitende oder –qualifizierende Maßnahmen) insbesondere im Bereich der Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen durch Bildungsgänge an den Berufskollegs abgebildet wird. Eine aktuelle und umfangreiche Orientierungshilfe zum Übergang Schule-Beruf im Bereich der schulischen Inklusion stellt der von der Bezirksregierung Münster im Oktober 2018 veröffentlichte „Leitfaden zur Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und/oder Behinderungen“ dar. 6 Ausblick In den vergangenen Jahren ist es gelungen, den Anteil der SuS mit Förderbedarf im Gemeinsamen Lernen schrittweise zu erhöhen und somit die schulische Inklusion behutsam auszuweiten. Dem Bedarf an Plätzen für das Gemeinsame Lernen an allgemeinbildenden Schulen konnte hierbei durch die bedarfsweise Ausweisung weiterer Schulen als Orte des Gemeinsamen Lernens entsprochen werden, sodass aktuell ein ausreichendes Platzangebot in allen Schulformen zur Verfügung steht. Auf Grundlage der Betrachtung der Entwicklung der Zahlen der SuS mit Förderbedarfen kann aktuell 19 Siehe Stadt Münster - Amt für Schule und Weiterbildung: Übergang Schule-Beruf: Daten aus Schule und Ausbildungsmarkt 2019, Handlungsempfehlungen – Inklusive Gestaltung der Berufsorientierung - 2 - V/0653/2021 davon ausgegangen werden, dass – bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen - zumindest in der näheren Zukunft sowohl in Bezug auf die Förderschulstandorte als auch in Bezug auf die Ausweisung weiterer Schulen als Orte des Gemeinsamen Lernens keine größeren Anpassungen erforderlich werden. Dies begünstigt die auch in den Erlassen des MSB explizit gewünschte (sonder-)pädagogische Kontinuität und kann dazu beitragen, dass an den Schulen, an denen sonderpädagogische Förderung stattfindet, tragfähige Strukturen und Netzwerke weiter ausgebaut und gefestigt werden können. Gleichzeitig kann auch mittelfristig in der Mehrzahl der Förderschwerpunkte eine Wahlfreiheit für die Eltern gewährleistet werden zwischen dem Gemeinsamen Lernen und dem vorhandenen Förderschulangebot. Im Förderschwerpunkt ESE ist mit dem schulischen Lernort Kompass-Schule ein Angebot für SuS mit intensivpädagogischem Förderbedarf vorhanden. Für die Unterstützung des Gemeinsamen Lernens an allgemeinbildenden Schulen in diesem Förderschwerpunkt ist mit den Mobilen T eams Münster ein multiprofessionell aufgestelltes und vernetztes Unterstützungsangebot vorhanden. In einzelnen Förderschwerpunkten kann die Entwicklung der Zahlen jedoch trotzdem zu Handlungsbedarfen führen. Die moderat aber stetig steigende Zahl der SuS im Förderschwerpunkt GG führt bereits jetzt dazu, dass die Grenze der Aufnahmekapazität der Papst-Johannes-Schule erreicht ist. Hier muss in gemeinsamer Abstimmung mit der Bezirksregierung und dem Bistum Münster eine tragfähige Lösung erarbeitet werden. Im Förderschwerpunkt LE muss die weitere Entwicklung beobachtet werden, da der Anteil der SuS im Gemeinsamen Lernen in den letzten Jahren gestiegen ist und dies potentiell Auswirkungen auf den Platzbedarf im Gemeinsamen Lernen und das Förderschulangebot haben kann. Der zu verzeichnende Gesamtanstieg der Zahlen im Förderschwerpunkt KM bezieht sich bislang vorrangig auf eine Erhöhung der Zahl der SuS im Förderschulbereich. Falls durch den Anstieg der Zahlen der SuS in diesem Förderschwerpunkt mittelfristig auch die Zahlen im Gemeinsamen Lernen steigen sollten, könnte dies - aufgrund der mit dem Förderschwerpunkt in der Regel einhergehenden individuellen Anforderungen an die bauliche Ausstattung der Schulgebäude - begleitende Baumaßnahmen seitens des Schulträgers erforderlich machen. Fraglich und aktuell nicht absehbar ist, wie sich die Effekte der Coronapandemie auf SuS mit Förderbedarfen ausgewirkt haben und weiter auswirken werden. Gerade für Kinder mit besonderen Förderbedarfen, die einer intensiveren Unterstützung bedürfen, stellen die längeren Zeiten des Fernunterrichts oder auch Zeiten, in denen Unterricht nicht im gewohnten Umfang stattfinden konnte, eine Belastung dar. Es wird daher darauf ankommen, wie der Neustart des Regelunterrichts an den Schulen gelingt und wie die Zeiten der pandemiebedingten Einschränkungen aufgearbeitet werden können. Zu Beschlusspunkt 2: Bereits in 2013 hat die SPD-Fraktion mit dem Antrag „Münster auf dem Weg zu einer inklusiven - 2 - V/0653/2021 Bildungslandschaft“ (A-R/0020/2013) angeregt, die seinerzeit sich abzeichnenden umfangreichen Aufgaben und Fragestellungen mittels einer Steuerungsgruppe in der Verwaltung anzugehen. Der Antrag erfolgte im Vorfeld der Veröffentlichung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes, mit dem die Umsetzung der Inklusion in NRW ab dem Schuljahr 2014/2015 auf den Weg gebracht wurde. Der Antrag wurde in der Sitzung des Rates am 15.05.2013 an den Hauptausschuss verwiesen. In 2014 haben dann die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL den gemeinsamen Ratsantrag „Die Grundschulen und die weiterführenden Schulen als inklusive Lebens- und Lernorte weiterentwickeln“ (A-R/0056/2014) eingebracht. Antragsziel und –gegenstand war es, die sich im Zusammenhang mit der Inklusion ergebenden Anforderungen unter Einbeziehung der bereits bestehenden Strukturen und Fördermöglichkeiten in ein Gesamtkonzept zu führen. Genannt wurden beispielhaft die Förderinseln, die Lernwerkstätten, die außerschulischen Lernorte oder die BuT-bezogene Schulsozialarbeit. Der Antrag wurde in der Sitzung des Rates am 02.12.2014 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung verwiesen. Die Umsetzung der schulischen Inklusion und damit auch der Antragsanliegen an allen städtischen Schulen ist ein mittel- bis langfristiger Prozess. Wie in dem vorangehenden Bericht erläutert wird, hat es in den vergangenen Jahren zahlreiche Entwicklungen gegeben, die Einfluss auf diesen Prozess der Ausweitung der schulischen Inklusion hatten. Dies gilt in besonderem Maße für den Runderlass des MSB zur „Neuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen“. Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang in enger Abstimmung mit den weiteren Akteurinnen und Akteuren sowie Institutionen wie beispielsweise der Schulaufsicht die vorhandenen Angebote stetig weiterentwickelt. In einer gemeinsamen Arbeitsrunde mit Schulaufsicht und Vertreterinnen und Vertretern des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe wurden die Entwicklungsschritte abgestimmt. Für den Bereich der Stadt Münster sind in der Zwischenzeit eine Reihe politischer Entscheidungen getroffen worden, die mittelbar oder unmittelbar dies unterstützen. Beispielhaft genannt seien hier die Entscheidungen zur Schulsozialarbeit und den Förderinseln, die Errichtung der Kompass Schule und Zusammenführung an einem Ort, die Einrichtung der mobilen T eams zur Unterstützung der Grundschulen und der weiterführenden Schulen des Gemeinsamen Lernens. Nicht zuletzt gehören auch die zahlreichen Schulbauten und auch Erweiterungen dazu, mit denen regelmäßig eine Verbesserung der schulischen Rahmenbedingungen für die Inklusion einhergeht. Die Anträge wurden und werden daher inhaltlich auch weiterhin umgesetzt und sind deshalb aufgegriffen und erledigt. Zu Beschlusspunkt 3: 2020 hat die CDU-Fraktion den Antrag „Elternumfrage zur Umsetzung der Inklusion in Münsters Schulen“ (A-R/0064/2020) eingebracht. Antragsgegenstand war die Durchführung einer anonymen Elternumfrage der Eltern der Schulkinder aller Schulformen zu ihren Erfahrungen bei der Umsetzung - 2 - V/0653/2021 der Inklusion. Der Antrag wurde in der Sitzung des Rates am 26.08.2020 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung verwiesen. Die Verwaltung beabsichtigt aktuell die Durchführung eines umfassenden Schulentwicklungsplanungsprozesses für die weiterführenden Schulen (siehe V/0384/2021: „Handlungsfelder und Prozess in der Schulentwicklungsplanung Sek-I“). Bestandteil dieses Prozesses soll auch der Themenkomplex schulische Inklusion sein. Zur Begleitung dieses Prozesses soll lt. Vorschlag der Verwaltung eine begleitende politische Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die aus den schulpolitischen Sprecherinnen und Sprechern besteht. Da die Fragen zum Sachstand und zu Handlungsbedarfen bei der Umsetzung der Inklusion Gegenstand der Schulentwicklungsplanung sind, schlägt die Verwaltung vor, die Frage einer Elternbefragung in diesem Kontext zu erörtern und ggf. auf den Weg zu bringen. Der Antrag ist damit aufgegriffen und erledigt. Zu Beschlusspunkt 4: In 2017 hat die Ratsgruppe Piraten/ÖDP den Antrag „Inklusion erfolgreich gestalten, Zeit für eine Bestandsaufnahme nehmen“ (A-R/0007/2017) eingebracht. Antragsgegenstand war eine Bestandsaufnahme der aktuellen Zufriedenheitssituation an Münsters Förder- und inklusiven Regelschulen. Hierzu sollten auch die Elternvertreterinnen und –vertreter befragt werden. Der Antrag wurde in der Sitzung des Rates am 22.02.2017 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung verwiesen. Der vorliegende Bericht stellt eine datenbasierte Bestandsaufnahme dar, die den aktuellen Stand und auch aktuelle Handlungsbedarfe beschreibt und so eine Grundlage bieten kann für weitere politische Diskussionen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Antrag nicht aufzugreifen. i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Ratsantrag A-R/0020/2013 „Münster auf dem Weg zu einer inklusiven Bildungslandschaft“ Anlage 2: Ratsantrag A-R/0056/2014 „Die Grundschulen und die weiterführenden Schulen als inklusive Lebens- und Lernorte weiterentwickeln!“ Anlage 3: Ratsantrag A-R/0064/2020 „Elternumfrage zur Umsetzung der Inklusion in Münsters - 2 - V/0653/2021 Schulen“ Anlage 4: Ratsantrag A-R/0007/2017 „Inklusion erfolgreich gestalten, Zeit für eine Bestandsaufnahme nehmen“
Anlage A
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Anlage A zur V/0653/2021 Kurzüberblick Mit der Vorlage V/0653/2021 wird über bisherige und aktuelle Entwicklungen und Aktivitäten in Zusammenhang mit der schulischen Inklusion in Münster berichtet. Es werden unter anderem Aussagen getroffen zur Entwicklung der Schüler*innenzahlen in den verschiedenen Schulformen und Förderschwerpunkten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden die folgenden Ziele verfolgt: Inklusion: Gleichberechtigte T eilhabevon Menschen mit Behinderungen Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „T oleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt mit dieser Produktgruppe für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung. Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, - einen den Lernplänen entsprechenden - qualitativ guten - die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen. Bildungsergänzende Einrichtungen und nichtstädtische Schulen werden unterstützt. Die Aufgabenerledigung erfolgt in Abgrenzung zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Landes in Kooperation mit allen handelnden Personen. Durch den Bericht wird ein Überblick gegeben über bisherige und aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit der schulischen Inklusion in Münster. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein In der Vorlage wird über bisherige und aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit der schulischen Inklusion berichtet. Durch die Vorlage entstehen somit keine finanziellen Auswirkungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Umsetzung des Rechtsanspruches auf ein inklusives Schulangebot (vgl. §20 II SchulG) sowie der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (vgl. Artikel 24 UN – BRK). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage wird über bisherige und aktuelle Entwicklungen und Aktivitäten in Bezug auf den Themenkomplex der schulischen Inklusion berichtet und ein umfassender Überblick gegeben.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Beckstraße
- Bahnhofstraße 9
- Bröderichweg
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0653/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.10.2021
- Erstellt
- 25.08.2021 14:29