Mandari Insight

V/0653/2021

Entwicklung der schulischen Inklusion in Münster

Vorlagen 05.10.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 15.12.2021, TOP 9.1

Anlage 2: Ratsantrag A-R-0056-2014

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Ansehen

Anlage 1: Ratsantrag A-R-0020-2013

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Ansehen

Anlage 4: Ratsantrag A-R-0007-2017

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Ansehen

Anlage 3: Ratsantrag A-R-0064-2020

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2: Ratsantrag A-R-0056-2014

4717 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0056/2014 
Ratsantrag nach § 3 II der Geschäftsordnung des Rates 
Die Grundschulen und die weiterführenden Schulen als 
inklusive Lebens- und Lernorte weiterentwickeln! 
 
Der Rat beschließt: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein schulisches 
Gesamtkonzept zur Inklusion auf der Grundlage einer 
Bestands- und Bedarfsanalyse zu erstellen, das beschreibt, 
wie die Grundschulen und die weiterführenden Schulen zu 
inklusiven Lebens- und Lernorten weiterentwickelt werden 
können.  
Hierbei sollen bereits vorhandene Fördermöglichkeiten und 
Strukturen der Schulen, und Angebote wie die Förderinseln, 
die Lernwerkstätten, die Schule für Kranke, die 
Integrationshilfen (§ 35a SGB VIII) sowie die außerschulischen 
Lernorte „Villa Interim“ und „Pro B“ mit einbezogen und sinnvoll 
verknüpft werden, sodass schulspezifische Profile und 
Konzepte entwickelt werden. 
Auch die Weiterentwicklung der BuT-bezogenen 
Schulsozialarbeit soll in diesem Kontext miteinbezogen und die 
Ergebnisse der Wirkungsanalyse bezüglich der Umsetzung des 
Bildungs- und Teilhabepaketes mitberücksichtigt werden. 
Desweiteren sollen die Förderschulen in die Überlegungen 
einbezogen werden. 
2. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, den Finanzierungsbedarf dieses integrierten 
Modells unter Einbeziehung schon vorhandener und finanzierter Strukturen für die 
bedarfsgerechte, den fachlichen Anforderungen entsprechende Umsetzung bis Mitte 
2015, spätestens aber bis zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2016 zu ermitteln. 
 
Begründung:  
Neben den Lehrkräften, SonderpädagogInnen und den Fach- und Honorarkräften in den 
Grundschulen gibt es an den Grund- und Förderschulen (vom Land geförderte) 
sozialpädagogische Fachkräfte, BuT Schulsozialarbeit, Jugendhilfe an Schulen, z.B. 
HeilpädagogInnen, ErzieherInnen in den Förderinselangeboten, Lernwerkstätten der 
Schulpsychologie für Kinder mit LRS und Dyskalkulie, IntegrationshelferInnen etc.. Auch an 
den weiterführenden Schulen gibt es unterschiedliche Professionen, die im Schulalltag 
zusammen wirken. 
Wichtig ist, dass die vorhandenen pädagogischen Kompetenzen und räumlichen Ressourcen 
zusammengedacht werden, um schulspezifische, an den Entwicklungsaufgaben und -
bedürfnissen der SuS orientierte ganzheitliche Konzeptionen für den Vor- und 
Nachmittagsbereich zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sind in den Grundschulen mit 
offenem Ganztag auch die Themen Rhythmisierung des Schulalltags und die Bildung von 
Ganztagsklassen mitzudenken.  
Dies muss auf der Grundlage einer Bestands- und Bedarfsanalyse stattfinden und an 
bestehende Strukturen, Netzwerke (im Sozialraum) und Initiativen etc. anschließen 
(integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung!) 
26.11.2014 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Anlage 2 zur Vorlage V/0653/2021

2 
 
In diesem Zusammenhang sind auch die Haushaltsanträge u.a. des Vereins SeHT und des 
AK Coerde und zahlreicher Schulen (insbes. zur BuT Schulsozialarbeit) zu berücksichtigen. 
Bei allen Maßnahmen der Qualitätsentwicklung in den Grundschulen und den 
weiterführenden Schulen als inklusive Lern- und Lebensorte für Kinder und Jugendliche soll 
im weiteren darauf geachtet werden, dass die verschiedenen Bereiche möglichst so 
verknüpft werden, dass attraktive Arbeitsplätze - z.B. Vollzeitstellen für qualifizierte 
Pädagogen*innen - entstehen können. 
Der Antrag hat das Ziel, dass ein klar umrissenes Verfahren entwickelt wird, wie 
schulspezifische, inklusive Konzepte auf der Grundlage einer Bestands- und Bedarfsanalyse 
partizipativ bspw. mit externer Moderation oder Fachberatung der Verwaltung unter 
Beteiligung der unterschiedlichen Akteure an den Schulen entwickelt werden können. 
Räumliche, sächliche und personelle Bedarfe sollen dabei pro Schule ermittelt und 
dargestellt werden (s. auch V/0661/2014 E1 Raumstandards OGS, V/0743/2014 
Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen, V/0723/2014 Schulsozialarbeit etc.). Dabei soll  
ein Bezug zur Anzahl der SuS gesamt und spezifisch, z.B. Kinder, die in Armut aufwachsen, 
Kinder mit besonderem Förderbedarf etc. geben. So soll ein anschauliches Bild der 
jeweiligen schulischen Konzepte entstehen.   
Die Landesmittel in Höhe von 500.000 € zur Förderun g der Inklusion (davon sind ca. 
360.000 € für bauliche Investitionen und 140.000 € für Personalkosten vorgesehen) sind bei 
der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs einzubezieh en. Ebenso ist darzustellen, wie viele 
zusätzliche LehrerInnenstellen es landesseitig im a llgemeinen Schulsystem zur 
Unterstützung der zusätzlichen Förderbedarfe geben wird. 
 
gez. Helga Bennink und Fraktion 
gez. Michael Jung und Fraktion

Anlage 1: Ratsantrag A-R-0020-2013

3398 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0020/2013 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Antrag 
 
 
 
Münster auf dem Weg zu einer inklusiven Bildungslandschaft 
 
Der Rat möge beschließen:
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Steuerungsgruppe für den Prozess Münsters 
auf dem Weg zu einer inklusiven Bildungslandschaft innerhalb der Fachverwaltung 
einzusetzen. Die Steuerungsgruppe soll die relevanten AkteurInnen einbeziehen und 
kann bei Bedarf auch externe ExpertInnen aus dem Themen- und Forschungsbe-
reich Inklusion einbeziehen. VertreterInnen des LWL sowie aller Schulformen sind in 
geeigneter Form ebenfalls zu beteiligen.  
 
Aufgabe der Steuerungsgruppe ist die Diskussion und Erarbeitung geeigneter Hand-
lungsmöglichkeiten der Stadt Münster und ihrer schulischen Einrichtungen mit Blick 
auf die von Landesseite zu erwartenden Rahmenvorgaben für die inklusive Bildung. 
Dabei soll das Ziel im Mittelpunkt stehen, allen Schülerinnen und Schülern mit und 
ohne Förderbedarf die für sie besten Bildungsangebote machen zu können. Mit  Blick 
auf die Förderschulen soll die derzeitige Angebotsqualität sonderpädagogischer För-
derung auch nach einer möglichen Umstrukturierung der Schullandschaft durch ver-
änderte schulrechtliche Vorgaben für diejenigen Schülerinnen und Schüler erhalten 
bleiben, die einer solchen Förderung bedürfen. 
 
Begründung:
 
 
Der Rat der Stadt Münster hat im Jahr 2011 beschlossen, mit der Erarbeitung eines 
städtischen Inklusionsplan für Münsters Schulen so lange zu warten, bis die landes-
seitigen Rahmenvorgaben für den Bereich Inklusion vorliegen. Diese Grundsatzent-
scheidung ist insofern nach wie vor richtig, als dass die Festlegung von Standards 
unabhängig von der Klarstellung der Ressourcenausstattung durch das Land ver-
mieden werden soll.  
 
Nichtsdestotrotz lassen aber die bisher bekannt gewordenen Vorhaben des Landes 
u.a. mit Blick auf die Förderschulen darauf schließen, dass auf die Stadt als Schul-
trägerin in Kürze Landesvorgaben zukommen, die weitreichende Veränderungen der 
münsterischen Schullandschaft nach sich ziehen werden. Die Konkretisierung der 
SPD-Fraktion 
 im Rat der Stadt Münster 
 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
fraktion@spd-muenster.de 
www.spd-fraktion-muenster 
 
Münster, den 7. Mai 2013 
Anlage 1 zur Vorlage V/0653/2021

Landesvorgaben wird derzeit im Rahmen der 9. Schulrechtsänderung für den Herbst 
2013 erwartet. Dies hat im November 2013 unmittelbare Auswirkungen auf das An- 
meldeverfahren der Grundschulen für das Schuljahr 2014/15 . Daher muss rechtzeitig 
Klarheit über die zukünftige Aufstellung der  Förderschulen und der sonderpädagogi- 
schen Förderung an den Grundschulen in Münster geschaffen werden. 
 
Insofern scheint es nötig, sich bereits jetzt mit allen Beteiligten über Handlungsmög- 
lichkeiten Münsters im Zuge der Inklusion auszutauschen und konkrete Handlungs- 
schritte zu erarbeiten. Diese Aufgabe soll eine Steuerungsgruppe übernehmen. 
 
 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung Dr. Fritz Baur Thomas Fastermann 
Philipp Gabriel Beanka Ganser Anne Hakenes 
Ralf Hubert Mathias Kersting Marianne Koch 
Stephan Brinktrine Gaby Kubig-Steltig Doris Lammert  
Robert von Olberg Kurt Pölling Friedhelm Schade 
Anne Schulze Wintzler Petra Seyfferth Beate Vilhjal msson 
Holger Wigger Maria Winkel

Anlage 4: Ratsantrag A-R-0007-2017

2948 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. : A-R/0007/2017 
 
 
                                                                                              Münster, den 13.02.2017 
 
 
 
Ratsantrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP 
 
 
"Inklusion erfolgreich gestalten, Zeit für eine Bestandsaufnahme nehmen" 
 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung unternehme eine umfassende Bestandsaufnahme der aktuellen 
Zufriedenheitssituation an Münsters Förder- und inklusiven Regelschulen. 
Zur Beschleunigung des Verfahrens aus 1 sowie der Reduktion des Aufwands seitens der 
Verwaltung, sind die Elternvertreter der jeweiligen Institutionen zu befragen. 
 
2. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme werden in geeigneter Form veröffentlicht. 
 
3. Bis zur Vorstellung o.g. Ergebnisse werden alle geplanten oder bereits 
beschlossenen Maßnahmen auf Grundlage des "Ersten Gesetztes zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention in den Schulen" (9. Schulrechtsänderungsgesetz)  
ausgesetzt, sofern diese der städtischen Entscheidungsbefugnis unterliegen. 
 
4. Die Verwaltung unterrichtet die im Rat vertretenen Parteien umgehend über ggf. 
auftretende Probleme bei der Umsetzung von Punkt 3. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Bildung und Ausbildung haben für die Ratsgruppe oberste Priorität für die Zukunft unserer 
Gesellschaft. Lehrer werden im derzeitigen System zunehmend überfordert. Dabei geht es 
nicht allein um das Thema Inklusion ohne Konzept, auch bei die Integration der vielen 
Kinder von Geflüchteten übernehmen Lehrer einen Großteil der Verantwortung. Hinzu 
kommt neben dem Bildungsauftrag vor allem in der Grundschule die Übernahme von 
Erziehungsarbeit durch die Lehrer. Wegen der ständigen Überlastung arbeiten schon 
heute die wenigsten Lehrer bis zur Altersgrenze. 
 
 
Die Ratsgruppe wünscht ausdrücklich die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und 
Anlage 4 zur Vorlage V/0653/2021

ohne Förderbedarf. 
 
Kein "aber". 
 
Dazu nicht im Widerspruch sehen wir - nicht erst nach den landesweiten Protesten der 
Elternverbände - die bisherige praktische Umsetzung von Inklusion an Schulen 
zunehmend kritisch. 
 
Die betroffenen Kinder - aber auch deren Eltern - scheinen Opfer einer allzu kurzsichtigen 
Politik geworden zu sein: 
Ähnlich wie mit dem Kibiz, hat man hier Bedarfe geweckt, welche mangels ausreichender 
qualifizierter und motivierter Fachkräfte und finanzieller Mittel gar nicht zu decken sind. 
 
Diese Einschätzung ist nicht einfach die Meinung dieser Ratsgruppe - sie wurde bereits 
von Eltern- und Lehrerverbänden öffentlich proklamiert. 
 
Weder die Verwaltung noch der Rat der Stadt Münster dürfen den geäußerten Unmut 
ignorieren; 
Sinn dieses Antrags ist es, offen mit der Situation umzugehen und sich den Fakten zu 
stellen. 
 
Als ersten Schritt gilt es, eben diese Fakten zu ermitteln und natürlich als 2. dann, Pläne 
und Konzepte ggf. der Realität anzupassen. 
 
 
 
Gez. 
 
ÖDP –  Franz Pohlmann 
Piraten –  Johannes Schmanck

Anlage 3: Ratsantrag A-R-0064-2020

4080 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0064/2020 
 
 
Ratsantrag 
 
Elternumfrage zur Umsetzung der Inklusion in 
Münsters Schulen  
 
 Münster, 18.08.2020 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung lässt unter den Eltern der Schulkinder aller Schulformen (auch 
Förderschulen) eine anonyme Umfrage zu ihren Erfahrungen bei der Umsetzung der 
Inklusion in Münster durchführen. 
 
2. Ziel der Bestandsaufnahme ist die Identifizierung von Fortschritten, Hindernissen und 
Lösungsbedarfen in bestimmten Handlungsfeldern, um die Umsetzung der Inklusion 
auf dieser Grundlage bewerten zu können. 
 
3. Bestandteile der Umfrage sollen u.a. sein:  
- Fragen zur Wahrnehmung der Lernumgebung und ihre Bewertung (sozialer 
Zusammenhalt, Klassengröße, technische und räumliche Ausstattung, 
Regelungen im Fall eines Unterrichtsausfalls, Möglichkeiten des Kindes, im 
eigenen Tempo zu lernen) 
 
- Einschätzung der Unterrichtszeit (zeitliche Reserven, auf Stärken und Schwächen 
der Kinder und Jugendlichen eingehen zu können; Unterrichtsqualität; Einsatz von 
Fachlehrern in den jeweiligen Fächern; Austausch und Gesprächsbereitschaft 
Eltern/Lehrer/Schüler) 
 
- Wie bewerten die Eltern die Vorbereitung der SchülerInnen mit sonderpäda-
gogischem Förderbedarf auf den Übergang Schule und Beruf? Und welche 
Abschlussergebnisse wurden erzielt? 
 
- Fragen zur Wunschschulform und Zufriedenheit mit der aktuell besuchten 
Schulform 
 
- Fragen zur allgemeinen Informationspolitik über die Inklusion (Fühlen sich die 
Eltern gut informiert und beraten?) 
 
- Die Stadtelternschaft ist bei der Erstellung der Fragebögen mit einzubeziehen. 
(Ähnlich wie bei der Elternbefragung zum Übergang Kita-->Grundschule und 
Grundschule-->weiterführende Schule, die vor einiger Zeit durchgeführt wurde). 
 
Anlage 3 zur Vorlage V/0653/2021

Begründung 
 
Münsters Schulen sind auf dem Weg hin zur Inklusion. Der Anteil an inklusiv beschulten 
Kindern im allgemeinen Schulsystem steigt beständig. Die Umsetzung der Inklusion gerade 
im schulischen Bereich ist ein langfristiger Prozess und stellt alle beteiligten Personen und 
Institutionen vor eine große Herausforderung. Für die Schulen ist das ein Paradigmen-
wechsel. Die Veränderungen betreffen die Lehrerausbildung und Fortbildung, die technische 
und die Personalausstattung an Schulen, die Schulstrukturfragen (Bestand der 
Förderschulen) sowie Auswirkungen auf die Schulträger. In Kooperation von Schule mit der 
Jugendhilfe, der schulpsychologischen Beratungsstelle sollen bestmögliche 
Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. 
 
Mit dem Aktionsplan zur Umsetzung der Inklusion in der Stadt Münster wurde eine 
Neuaufstellung der inklusiven Schullandschaft erforderlich. In inklusiven Bildungssystemen 
geht es dabei nicht darum, Kinder und Jugendliche mit einem sonderpädagogischen 
Förderbedarf in ein bestehendes System zu integrieren. Vielmehr müssen die Systeme von 
Beginn an so gestaltet werden, dass sie sich den verschiedenen Bedürfnissen von Kindern 
flexibel anpassen können und jedem Kind die Möglichkeit geben, sein individuelles Potenzial 
zu entfalten.  
 
Für Eltern und ihre Kinder ist der inklusive Unterricht ein bedeutsamer Wechsel im 
Spannungsverhältnis zwischen der Notwendigkeit der Inklusion und dem Elternwunsch, die 
Kinder in den Unterricht und das Schulleben so zu integrieren, dass es für alle Beteiligten 
eine pädagogisch fürsorgliche und gewinnbringende Situation ist. 
 
Die Eltern erhalten mit dieser Umfrage die Möglichkeit, ihre Einschätzung zur Umsetzung der 
Inklusion mitzuteilen. Dazu gehören ihre Erfahrungen, die sie mit dem Thema ‚schulische 
Inklusion’ bereits machen konnten, wie gut sie sich darüber informiert sehen und woher sie 
diese Informationen haben, welche Meinung sie sich dabei zur Inklusion gebildet haben. Die 
Ergebnisse der Elternumfrage liefern wichtige Anhaltspunkte, um Fortschritte und positive 
Erfahrungen aber auch Probleme und Herausforderungen auf dem Weg zur inklusiven 
Schule aufzuzeigen und Lösungsbedarfe zu ermitteln. 
 
 
gez. 
Stefan Weber  
und Fraktion

Beschlussvorlage

61023 Zeichen

V/0653/2021
V/0653/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Entwicklung der schulischen Inklusion in Münster
Beratungsfolge
26.10.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Vorberatung
28.10.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
02.11.2021 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen
Vorberatung
09.11.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
10.11.2021 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Entwicklung der schulischen Inklusion zur
Kenntnis.
2. Die Anträge A-R/0020/2013 der SPD-Fraktion „Münster auf dem Weg zu einer inklusiven
Bildungslandschaft“ (Anlage 1) sowie A-R/0056/2014 der SPD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Die Grundschulen und die weiterführenden Schulen als inklusive
Lebens- und Lernorte weiterentwickeln!“ (Anlage 2) sind damit aufgegriffen und erledigt.
3. Der Antrag der A-R/0064/2020 der CDU-Fraktion „Elternumfrage zur Umsetzung der Inklusion
in Münsters Schulen“ (Anlage 3) wird im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die
weiterführenden Schulen behandelt und ist damit aufgegriffen und erledigt.
4. Der Antrag A-R/0007/2017 der Ratsgruppe Piraten/ÖDP „Inklusion erfolgreich gestalten, Zeit
für eine Bestandsaufnahme nehmen“ (Anlage 4) wird nicht aufgegriffen und ist damit erledigt.
Amt für Schule und
Weiterbildung
12.10.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Gödecke
T elefon:492-4027
Goedecke@stadt-
muenster.de

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V/0653/2021
II. Finanzielle Auswirkungen:
Mit der Vorlage wird über bisherige und aktuelle Aktivitäten und Entwicklungen im Themenfeld der
schulischen Inklusion berichtet. Mit der Beschlussfassung sind keine finanziellen Auswirkungen
verbunden.
Begründung:
Bericht zur Entwicklung der schulischen Inklusion in Münster
1 Entwicklung der schulischen Inklusion
Durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 hat sich Deutschland
dazu verpflichtet ein inklusives Bildungssystem zu etablieren. Festgelegtes Ziel ist, es Menschen mit
Behinderungen zu ermöglichen, „(…) ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie
ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung zu bringen zu lassen (…)“ sowie sie
„(…) zur wirklichen T eilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.“ 1 Kinder mit Behinderung
haben zur Verwirklichung dieses Rechts einen Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zum Besuch
und Unterricht der allgemeinbildenden Schulen. Zudem müssen angemessene Vorkehrungen
getroffen werden sowie notwendige Unterstützungsmaßnahmen geleistet werden, um den
individuellen Anforderungen und Bedürfnissen der Kinder mit Behinderungen zu entsprechen und
diesen eine bestmögliche schulische und soziale Entwicklung zu ermöglichen.2
Die maßgeblichen Leitplanken für die schulträgerseitige Umsetzung dieser Ziele und für die
Umsetzung der Festlegungen des Landes Nordrhein-Westfalen im 9. Schulrechtsänderungsgesetz
wurden in Münster durch den Beschluss der Vorlagen „Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen“
(V/0743/2014/2) und „Inklusion an Schulen - Einrichtung des Gemeinsamen Lernens und
Weiterentwicklung des Rahmenkonzepts“ (V/0918/2015/1) gesetzt und in den Folgejahren
bedarfsweise durch weitere Beschlüsse des Rates ergänzt.
Die in diesem Zusammenhang festgelegten Leitlinien haben sich bewährt und sind nach wie vor
handlungsleitend. Demnach wird die Umsetzung der schulischen Inklusion als partizipativer Prozess
verstanden, bei dem durch eine schrittweise Umsetzung etablierte Strukturen nach Möglichkeit nicht
zerschlagen werden sollen, sondern eine behutsame Überführung in eine inklusive Schullandschaft
angesteuert wird. Dies gilt im Besonderen vor dem Hintergrund der T atsache, dass die
Verwirklichung der Inklusion maßgeblich abhängig ist von den Haltungen und Einstellungen aller am
Schulwesen beteiligten Akteure.
Auswirkungen auf den Prozess der Inklusion in NRW hatte der nach dem in 2017 erfolgten Wechsel
der Landesregierung veröffentlichte Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) zur
„Neuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen“
1 Siehe Artikel 24 Absatz 1 UN-Behindertenrechtskonvention
2 Siehe Artikel 24 Absatz 2 UN-Behindertenrechtskonvention

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V/0653/2021
(siehe BASS 13-41 Nr. 5). Das erklärte Ziel dieses Erlasses ist eine spürbare Qualitätssteigerung
der Angebote des Gemeinsamen Lernens durch eine Bündelung der zur Verfügung stehenden
Ressourcen sowie durch die Festlegung und Umsetzung von Qualitätskriterien (die konkreten
Auswirkungen aus Sicht der Schulträgerin Stadt Münster werden näher unter Ziffer 2.1.2 erläutert).
Die Entwicklung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler (SuS) mit Förderbedarfen in
Förderschulen und an allgemeinbildenden Schulen gibt einen Überblick über den bisherigen
Fortschritt der schulischen Inklusion im Sinne einer Entwicklung des Gemeinsamen Lernens in
Münster.
Abbildung 1 - Quelle: Amtliche Schuldaten
Wie dem Verlauf der Zahlen der SuS in Abbildung 1 entnommen werden kann, hat es in den
Folgejahren nach der Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes in NRW im Jahr 2013
einen starken Trend der zunehmenden Beschulung von SuS mit Förderbedarf im Gemeinsamen
Lernen in den allgemeinbildenden Schulen in Münster gegeben. Diese zunächst starke Dynamik hat
sich ab dem Schuljahr 2015/2016 abgeflacht. Der Anteil der SuS mit Förderbedarf in
allgemeinbildenden Schulen steigt seitdem jedoch weiter moderat an, während die Gesamtzahl der
SuS mit Förderbedarf relativ konstant bleibt. Diese allgemeine Entwicklung in Bezug auf die Zahlen
aller SuS mit Förderbedarf weist in den einzelnen Förderschwerpunkten zum T eilAbweichungen auf,
die im weiteren Verlauf erläutert werden.

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V/0653/2021
Für einen Abgleich der Entwicklung der Inklusion wird regelmäßig die sogenannte Inklusionsquote
herangezogen. Diese gibt den Anteil der inklusiv beschulten SuS mit Förderbedarfen an der
Gesamtzahl der SuS mit Förderbedarfen an. Maßgeblich für eine Vergleichbarkeit der Quote ist,
dass von einer gleichen Berechnungsgrundlage ausgegangen wird. Die Zahlen der Förderschulen in
Münster wurden unabhängig von ihrer jeweiligen Trägerschaft für die Ermittlung der Quote
einbezogen, da eine Auslassung der Förderschulen in nicht-städtischer Trägerschaft nicht die
tatsächliche Entwicklung vor Ort abbilden würde. In Münster ergibt sich in diesem Zusammenhang
die Besonderheit, dass insbesondere die vier Förderschulen in Trägerschaft des LWL einen über
das Stadtgebiet hinausgehenden Einzugsbereich aufweisen und hier tendenziell ein höherer Anteil
von auswärtigen SuS beschult wird.
In Münster hat sich seit den Festlegungen des Rahmenkonzeptes für Inklusion in 2014 die
Inklusionsquote von circa 27% im Schuljahr 2013/2014 auf circa 44,4% im Schuljahr 2020/2021
erhöht. Dies entspricht ziemlich exakt der landesweiten Entwicklung in NRW in Bezug auf das
Gemeinsame Lernen. In NRW wurde für den gleichen Zeitraum eine Erhöhung der Inklusionsquote
von 29,6% im Schuljahr 2013/2014 auf 44,6% im Schuljahr 2020/2021 verzeichnet. In den
vergangenen Jahren konnte somit ein deutlicher Fortschritt in Bezug auf den Anteil der SuS mit
Förderbedarf erreicht werden, die an den allgemeinbildenden Schulen unterrichtet werden.
Mit der Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes wurden die allgemeinen Schulen als
Regelort der sonderpädagogischen Förderung festgelegt. Abweichend davon können Eltern
weiterhin die Förderschule wählen (vgl. § 20 II SchulG3). Um dem daraus erwachsenden Anspruch
auf eine Beschulung von SuS mit sonderpädagogischen Förderbedarfen an den allgemeinen
Schulen entsprechen zu können, muss eine ausreichende Anzahl an Plätzen für das Gemeinsame
Lernen zur Verfügung gestellt werden. Für den Primarbereich gibt es in diesem Zusammenhang
keine allgemeine definierte Kapazitätsgrenze für SuS mit sonderpädagogischen Förderbedarfen an
den Schulen des Gemeinsamen Lernens.
Die Aufnahmekapazitäten der weiterführenden Schulen (ausgenommen Gymnasien) richten sich
nach der Maßgabe des angesprochenen Erlasses zur „Neuausrichtung der Inklusion in den
öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen“, nach der die weiterführenden Schulen
des Gemeinsamen Lernens im Regelfall jährlich im Durchschnitt ihrer Eingangsklassen drei SuS mit
Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung aufnehmen sollen. Gymnasien, die abweichend vom
Regelfall als Schule des Gemeinsamen Lernens ausgewiesen werden und zieldifferent unterrichten,
sollen nicht weniger als sechs SuS mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in die
Klasse 5 aufnehmen. Dieser Wert wurde für die Gymnasien gleichzeitig als Obergrenze definiert.
3 Schulgesetz NRW (SchulG)

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V/0653/2021
Für die Stadt Münster in ihrer Funktion als Schulträgerin ist in diesem Kontext regelmäßig der
Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I von besonderer Bedeutung, da für diesen
Wechsel ein grundsätzlich ausreichendes Angebot an Plätzen an den weiterführenden Schulen des
Gemeinsamen Lernens vorgehalten werden muss und dieses Platzangebot nicht ohne weiteres
kurzfristig variiert werden kann. Die Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl von Plätzen im
Gemeinsamen Lernen entspricht dem rechtlichen Anspruch der Kinder mit sonderpädagogischem
Förderbedarf auf einen gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen Bildungssystem.
2 Übersicht über die inklusive Bildungslandschaft in Münster
2.1 Allgemeinbildende Schulen
Um der steigenden Zahl von SuS im Gemeinsamen Lernen ausreichend Plätze an
allgemeinbildenden Schulen anbieten zu können und so dem Anspruch der Kinder mit Förderbedarf
auf eine inklusive Beschulung an einer allgemeinen Schule entsprechen zu können, wurden mit
Zustimmung der Stadt Münster in der Vergangenheit bedarfsweise weitere Schulen als Orte des
Gemeinsamen Lernens formal ausgewiesen. Derzeit ist sowohl in der Primarstufe als auch in den
verschiedenen Schulformen der Sekundarstufe I ein ausreichendes Angebot an Plätzen für das
Gemeinsame Lernen gewährleistet. Abhängig ist der Bedarf von der weiteren Entwicklung des
Elternwahlverhaltens und der Zahlen der SuS mit festgestellten Förderbedarfen. Abbildung 2 stellt
die Verteilung der SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf die jeweiligen
allgemeinbildenden Schulformen im Schuljahr 2020/2021 dar.
Abbildung 2: Übersicht über die Verteilung der SuS mit Förderbedarf an städtischen allgemeinbildenden
Schulen im Schuljahr 2020/2021 auf die verschiedenen Schulformen (Ergebnisse < 3 wurden aus
datenschutzrechtlichen Gründen auf die Zahl 3 erhöht) – Quelle: Amtliche Schuldaten
Zur Unterstützung der Lehrkräfte an den allgemeinbildenden Schulen können seit dem Schuljahr
2019/2020 auch Fachkräfte aus anderen pädagogischen Berufsgruppen bei der Förderung der SuS
an den Schulen des Gemeinsamen Lernens mitwirken (Stichwort: Multiprofessionelle T eams –

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V/0653/2021
MPT)4. Im Bereich der weiterführenden Schulen gilt dies zusätzlich für Handwerksmeisterinnen und
-meister, die vorrangig im Themenfeld Übergang Schule/Beruf tätig sind.
Die Aufgabe dieses pädagogischen Personals liegt schwerpunktmäßig in der Vermittlung von
Kenntnissen und Fertigkeiten sowie in der Unterstützung des Unterrichts durch ergänzende
Angebote und Leistungen zur Sicherung des Unterrichtserfolges. Die Inklusionskonzepte der
Schulen des Gemeinsamen Lernens sollen in diesem Zusammenhang konkrete Aussagen zu den
wesentlichen Aufgaben dieser Fachkräfte und zur Gestaltung der Zusammenarbeit mit den
Lehrkräften und den weiteren Akteuren an der Schule treffen. Durch die multiprofessionelle
Ausrichtung dieser Fachkräfte kann das reguläre (sonderpädagogische) Lehrangebot der jeweiligen
Schulen des Gemeinsamen Lernens ergänzt und erweitert werden. Die Zuteilung der Stellenanteile
von Fachkräften aus weiteren pädagogischen Berufsgruppen und Handwerksmeisterinnen und -
meistern zur Unterstützung des Gemeinsamen Lernens an den jeweiligen Schulen erfolgt durch die
Schulaufsicht.
2.1.1 Grundschulen/Primarbereich
Mit 38 der 45 städtischen Grundschulen ist derzeit der überwiegende Anteil der städtischen
Grundschulen als Schule des Gemeinsamen Lernens ausgewiesen. Dies hat auch den Hintergrund,
dass für den Primarbereich nach dem Leitgedanken „kurze Beine, kurze Wege“ eine möglichst
wohnortnahe Versorgung mit Plätzen für das Gemeinsame Lernen angestrebt wird. Die Verteilung
der Grundschulen im Stadtgebiet, die für das Gemeinsamen Lernen ausgewiesen sind, kann der
unten beigefügten Abbildung 3 entnommen werden.
4 siehe Erlass des MSB vom 19.07.2018: „Multiprofessionelle T eams im Gemeinsamen Lernen an
weiterführenden Schulen“ und Erlass vom 05.05.2021: „Multiprofessionelle T eamsim Gemeinsamen Lernen an
Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien“ (BASS 21-13 Nr. 11)

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V/0653/2021
Abbildung 3 - Übersicht der Verteilung der Grundschulen in städtischer Trägerschaft im Stadtgebiet
Ergänzt wird das städtische Angebot im Gemeinsamen Lernen im Primarbereich durch das
Schulangebot der PRIMUS-Schule.
Eine besondere Herausforderung im Gemeinsamen Lernen im Primarbereich ist dadurch gegeben,
dass sonderpädagogische Förderbedarfe im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen (vgl. § 4
AO-SF5) zum T eilerst im Laufe der Beschulung festgestellt werden und nicht immer vorab vor der
Einschulung feststellbar sind.
Aktuell wurde durch das MSB ein auf das Gemeinsame Lernen in den Grundschulen ausgerichteter
Runderlass6 veröffentlicht. In diesem werden in Anlehnung an die Festlegungen für das
Gemeinsame Lernen in der Sekundarstufe I Qualitätskriterien für die Grundschulen, die als Orte des
Gemeinsamen Lernens ausgewiesen sind, festgelegt. Die Schulen sollen unter anderem ein auf die
örtlichen Gegebenheiten abgestimmtes Inklusionskonzept entwickeln, das Kollegium soll
systematisch im Themenfeld Inklusion fortgebildet werden und es sollen der Einsatz von Lehrkräften
5 Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF)
6 Siehe Runderlass des MSB vom 12.02.2021: „Gemeinsames Lernen in der Grundschule“ (BASS 13-11 Nr. 2)

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für sonderpädagogische Förderung und die pädagogische Kontinuität gewährleistet werden.
Weiterhin soll die räumliche Ausstattung das Gemeinsame Lernen ermöglichen.
2.1.2 Weiterführende allgemeinbildende Schulen/Sekundarstufe I
Durch den Erlass des MSB zur „Neuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen allgemeinbildenden
weiterführenden Schulen“ Ende 2018 sollte erklärtermaßen eine Qualitätssteigerung der inklusiven
Angebote in der Sekundarstufe I bewirkt werden.
Dies soll durch eine sukzessive Ausweitung und Bündelung der verfügbaren Ressourcen sowie
durch die Festlegung und Umsetzung von Qualitätskriterien erreicht werden. Zu diesen
Qualitätskriterien zählt unter anderem, dass
 die Schulen des Gemeinsamen Lernens über ein pädagogisches Konzept zur inklusiven Bildung
verfügen bzw. dieses mit Unterstützung der Schulaufsicht erarbeiten
 Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung an der Schule unterrichten und die pädagogische
Kontinuität gewährleistet wird
 das Kollegium systematisch fortgebildet wurde bzw. vorauslaufend und begleitend fortgebildet
wird
 die räumlichen Voraussetzungen der Schule Gemeinsames Lernen ermöglichen.
Des Weiteren wurde festgelegt, dass die weiterführenden Schulen des Gemeinsamen Lernens im
Regelfall jährlich im Durchschnitt ihrer Eingangsklassen drei SuS mit Bedarf an
sonderpädagogischer Unterstützung aufnehmen sollen. Die Festlegung und Bündelung der Schulen
des Gemeinsamen Lernens dient unter anderem dem Zweck, die seitens des Landes vorgesehenen
zusätzlichen sonderpädagogischen Fachkräfte und die weiteren pädagogischen Fachkräfte (MPT)
gezielt an den Schulen des Gemeinsamen Lernens einsetzen zu können und diese somit in ihrer
Aufgabe zu unterstützen. Die Bündelung der personellen Ressourcen wurde erforderlich, da die
Ausweitung der Stellen für sonderpädagogische Fachkräfte aufgrund einer begrenzten Verfügbarkeit
nur schrittweise erfolgen kann.
Als weitere Regelung wurde durch den Erlass zur Neuausrichtung der Inklusion festgelegt, dass die
sonderpädagogische Förderung an Gymnasien seitdem in der Regel zielgleich erfolgt. Durch diese
Festlegung wurde bewirkt, dass die Aufgabe des zieldifferenten, gemeinsamen Lernens im Bereich
der weiterführenden Schulen hauptsächlich von den Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie in
Münster von der PRIMUS-Schule und (bislang) der Sekundarschule7 wahrgenommen wird.
Dementsprechend sind alle städtischen Schulen der genannten Schulformen als Orte des
7 Das Angebot der Friedensreich-Hundertwasser-Schule endet mittelfristig, da diese Schule aufgrund zu
geringer Anmeldezahlen ab dem Schuljahr 2020/2021 auslaufend aufgelöst wird (siehe V/1046/2019)

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Gemeinsamen Lernens ausgewiesen (4 Hauptschulen, 6 Realschulen und 2 Gesamtschulen). In
Münster besteht in diesem Zusammenhang die Besonderheit, dass die Prognosen anders als in
vielen anderen Kommunen in NRW von einem Bevölkerungswachstum und damit auch von
tendenziell steigenden Schülerzahlen ausgehen.
Abweichend von dem Grundsatz der in der Regel zielgleichen sonderpädagogischen Förderung an
den Gymnasien wurde es in Münster in 2019 daher aufgrund eines steigenden Bedarfes an Plätzen
im Gemeinsamen Lernen erforderlich, drei städtische Gymnasien dauerhaft als Schulen des
Gemeinsamen Lernens auszuweisen (siehe V/1158/2019). Diese Möglichkeit ist in dem Erlass zur
Neuausrichtung der Inklusion für den Fall ausdrücklich vorgesehen, dass der Anspruch auf
Gemeinsames Lernen nicht anderweitig erfüllt werden kann.
In den städtischen Realschulen wird insgesamt die höchste Gesamtzahl an SuS mit
sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich der weiterführenden Schulen beschult. Hierbei liegt
der Schwerpunkt im Bereich des Förderschwerpunktes Lernen. Insgesamt sind es 220 SuS, das
entspricht 7 % der Schülerschaft.
Die städtischen Hauptschulen haben im Vergleich dazu zwar weniger SuS mit
sonderpädagogischen Förderbedarf (114 SuS). Prozentual liegt der Anteil aber mit 11% der SuS
höher als bei den Realschulen. (siehe Abbildung 2). Die Förderbedarfe bestehen hierbei nahezu
vollständig im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen. Die Hauptschulen sind aufgrund ihrer
praxisorientierten Ausrichtung und der frühen Angebote zur Berufsvorbereitung im Grundsatz gut
geeignet für eine förderliche Umsetzung des Gemeinsamen Lernens. Gleichzeitig werden sie durch
eine Bündelung von herausfordernden Aufgaben in Anspruch genommen. Sie nehmen neben der
Aufgabe der Inklusion unter anderem eine wichtige Rolle bei der Beschulung von Flüchtlingskindern
und generell von SuS mit Migrationsvorgeschichte ein.
Seitens der Stadt Münster werden die Hauptschulen vor diesem Hintergrund unter anderem im
Rahmen der indikatorenbasierten Verteilung der Stellenanteile für Schulsozialarbeit besonders
berücksichtigt (siehe V/0741/2016 und V/0272/2021).
Eine immer wichtiger werdende Rolle in der inklusiven Bildungslandschaft in Münster nehmen
daneben die städtischen Gesamtschulen ein. Diese eignen sich aufgrund ihrer Ausrichtung auf
Heterogenität und des Angebotes an verschiedenen Bildungsgängen an einem gemeinsamen
Standort in besonderen Maße für das Gemeinsame Lernen und stellen hierfür im Rahmen ihres
Schulangebotes dringend benötigte Plätze bereit. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt
beschlossen, die Gesamtschule Münster-Mitte für den Förderschwerpunkt Hören und
Kommunikation (HK) (siehe V/0918/2015/1) und die Mathilde-Anneke-Gesamtschule für den
Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (KM) (siehe V/0016/2015) baulich
besonders auszustatten. Neben der baulichen Ausstattung für SuS mit diesen Förderbedarfen kann

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so eine Kompetenzbündelung im Kollegium an der jeweiligen Schule sowie für die SuS die Bildung
von Peergroups unterstützt werden, die insbesondere für SuS mit dem Förderschwerpunkt HK von
Bedeutung sind. Die beiden Förderschwerpunkte HK und KM weisen zwar insgesamt eine
verhältnismäßig geringe Anzahl an SuS im Gemeinsamen Lernen auf, allerdings sind die mit diesen
Förderschwerpunkten verbundenen Bedarfe in der Regel mit spezifischen räumlichen und baulichen
Ausstattungsanforderungen verbunden (bspw. Akustikdecken, barrierefreie WCs mit Pflegeliege und
Personenlifter).
Da sich diese Verortung eines gezielten Angebotes im integrierten System der Gesamtschulen
bewährt hat, beabsichtigt das Schulamt für die Stadt Münster in Abstimmung mit der städtischen
Verwaltung, zukünftig neben SuS mit den genannten Förderschwerpunkten HK und KM ab dem
Schuljahr 2022/2023 neu auch SuS mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GG)
bevorzugt an den städtischen Gesamtschulen aufzunehmen. Ziel ist vor dem Hintergrund im Verlauf
der vergangenen Jahre steigender Zahlen in diesem Förderschwerpunkt eine Bündelung (sonder-)
pädagogischer und sächlicher Ressourcen, um den Bedarfen der SuS mit diesem
Förderschwerpunkt im Rahmen des Gemeinsamen Lernens möglichst gut gerecht werden zu
können.
Sowohl PRIMUS-Schule als auch die Friedensreich-Hundertwasser-Schule sind stark inklusiv
ausgerichtet und beschulen im Verhältnis zur jeweiligen Gesamtzahl ihrer SuS den höchsten Anteil
an SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarfen (PRIMUS-Schule: 16,6% und Friedensreich-
Hundertwasser-Schule: 14,1%).
2.2 Förderschulangebot – aktuelle Entwicklungen
§ 20 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) legt grundsätzlich die allgemeinen Schulen als
Regelförderort fest, eröffnet den Eltern jedoch gleichzeitig die Möglichkeit, abweichend hiervon für
ihr Kind die Förderschule als Ort der sonderpädagogischen Förderung zu wählen.
Dementsprechend wurde im Kontext des städtischen Rahmenkonzeptes für Inklusion festgelegt,
diese Wahlfreiheit möglichst zu erhalten.
In Münster bestehen aktuell die folgenden Förderschulen:
Schulträger Stadt Münster
 Albert-Schweitzer-Schule, Förderschwerpunkt: Lernen
Erich Kästner-Schule, Förderschwerpunkt: Sprache in der Primarstufe
Schulträger Bistum Münster
 Papst-Johannes-Schule, Förderschwerpunkt: Geistige Entwicklung

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Schulträger LWL
 Regenbogenschule, Förderschwerpunkt: Körperliche und motorische Entwicklung
 Münsterlandschule, Förderschwerpunkt: Hören und Kommunikation
 Martin-Luther-King-Schule, Förderschwerpunkt: Sprache in der Sekundarstufe I
 Irisschule, Förderschwerpunkt: Sehen
Daneben besteht mit der Helen-Keller-Schule (Schule für Kranke) ein Bildungsangebot in städtischer
Trägerschaft für Kinder, die wegen einer stationären Behandlung im Krankenhaus oder einer
vergleichbaren medizinisch-therapeutischen Einrichtung mindestens vier Wochen nicht am
Unterricht ihrer Schule teilnehmen können. Sie unterrichtet auch kranke Schülerinnen und Schüler
mit sonderpädagogischem Förderbedarf.8
Dies bedeutet, dass für 6 der 7 in der AO-SF (vgl. §§ 4-8 AO-SF) aufgeführten Förderschwerpunkte
weiterhin ein reguläres Förderschulangebot vorhanden und die Gewährleistung des
Elternwahlrechts in diesen Förderschwerpunkten sichergestellt ist. Einzig für den Förderschwerpunkt
Emotionale und soziale Entwicklung ist kein reguläres Förderschulangebot mehr vorhanden. Hier
wurde jedoch für SuS mit intensivpädagogischem Förderbedarf in diesem Förderschwerpunkt im
Sinne des § 15 I AO-SF ein schulischer Lernort – die Kompass-Schule (siehe Ziffer 2.2.1) – etabliert,
die sich seit dem Schuljahr 2020/2021 am Standort der ehemaligen Uppenbergschule in Kinderhaus
befindet. Daneben gibt es unter anderem mit den Mobilen T eams Münster und den Förderinseln
Unterstützungssysteme für die Schulen des Gemeinsamen Lernens (siehe Ziffer 4.1 und Ziffer 4.2).
Abbildung 4 - Quelle: Amtliche Schuldaten
Die Abbildung 4 verdeutlicht den Rückgang der Zahl der SuS im Förderschwerpunkt Emotionale und
8 Siehe § 21 Abs. 2 SchulG

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soziale Entwicklung insbesondere im Förderschulbereich. Eine Besonderheit ergibt sich dadurch,
dass Kinder, die an der Kompass-Schule betreut werden, wieder auf eine Rückkehr an ihrer
Regelschule vorbereitet werden sollen und somit auch weiterhin SuS ihrer jeweiligen Regelschule
bleiben.
Der weitere Bestand des Förderschulangebotes und damit auch die Gewährleistung der Wahlfreiheit
zwischen den allgemeinbildenden Schulen des Gemeinsamen Lernens und den Förderschulen als
Ort der sonderpädagogischen Förderung ist abhängig von der Entwicklung der Zahl der SuS mit
Blick auf die Mindestgrößen. Die Entwicklung der Zahl der SuS in den 6 Förderschwerpunkten, in
denen aktuell ein Förderschulangebot vorhanden ist, ergibt sich aus den Abb. 5-10. Den
Abbildungen ist die Entwicklung der Zahlen der SuS an allgemeinbildenden Schulen in städtischer
Trägerschaft sowie für die Förderschulen unabhängig von ihrer jeweiligen Trägerschaft zu
entnehmen.
Abbildung 5 - Quelle: Amtliche Schuldaten
Die Entwicklung im Förderschwerpunkt Lernen (LE)9 entspricht insgesamt in etwa der oben
beschriebenen Gesamtentwicklung hin zu einer Ausweitung des Gemeinsamen Lernens – wobei die
Entwicklung im Förderschwerpunkt LE in diesem Zusammenhang eine stärkere Dynamik und einen
weiterhin ansteigenden Anteil der SuS im Gemeinsamen Lernen aufweist. Da dieser
Förderschwerpunkt zahlenmäßig die größte Gruppe der SuS mit Förderbedarfen ausmacht, kann
9 Siehe § 4 II (AO-SF)

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der Anstieg der Zahlen im Gemeinsamen Lernen einen Einfluss auf einen weiteren Bedarf an
Plätzen für das Gemeinsame Lernen haben.
Abbildung 6 - Quelle: Amtliche Schuldaten
In Bezug auf die Entwicklung der Zahlen im Förderschwerpunkt Sprache (SQ)10 kann festgestellt
werden, dass im betrachteten Zeitraum zwischen den Schuljahren 2013/2014 und 2020/2021 eine
moderate Steigerung des Anteils der SuS im Gemeinsamen Lernen zu verzeichnen ist, während die
Gesamtzahl der SuS in etwa gleichbleibt.
Abbildung 7 - Quelle: Amtliche Schuldaten
10 Siehe § 4 III AO-SF

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Abbildung 8 - Quelle: Amtliche Schuldaten
Abbildung 9 - Quelle: Amtliche Schuldaten
In den Förderschwerpunkten Sehen (SE)11, Hören und Kommunikation (HK)12 sowie Körperliche und
motorische Entwicklung (KM)13 ist jeweils ein leichter Anstieg der SuS im Gemeinsamen Lernen zu
verzeichnen. Während die Gesamtzahl der SuS in den Förderschwerpunkten SE und HK im
Gesamtzeitraum (mit moderaten Schwankungen) in etwa gleichbleibt oder leicht abnimmt, ist für den
Förderschwerpunkt KM über den Gesamtzeitraum eine stetige, leichte Zunahme zu verzeichnen.
Diese bezieht sich bislang allerdings schwerpunktmäßig auf den Förderschulbereich.
11 Siehe § 8 AO-SF
12 Siehe § 7 AO-SF
13 Siehe § 6 AO-SF

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Abbildung 10 - Quelle: Amtliche Schuldaten
Bei der Entwicklung der Zahlen im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GG)14 ist sowohl in
Bezug auf den Anteil der SuS im Gemeinsamen Lernen an den allgemeinen Schulen als auch in
Bezug auf die Gesamtzahl eine stetige, moderate Zunahme zu verzeichnen.
Maßgeblich für die Errichtung und Fortführung von Förderschulen sind die in der
Mindestgrößenverordnung15 festgelegten Mindestzahlen. In Abgleich der Festlegungen der
MindestgrößenVO mit den dargestellten Entwicklungen in den einzelnen Förderschwerpunkten ist
für die in Münster derzeit vorhandenen Förderschulen der Bestand – bei gleichbleibenden
Rahmenbedingungen - aktuell gesichert.
2.2.1 Schulischer Lernort: Kompass-Schule – Entwicklung im Förderschwerpunkt Emotionale und
soziale Entwicklung
Aufgrund von stark zurückgehenden Zahlen der SuS im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale
Entwicklung (ESE) und eines immer größer werdenden Wunsches der Eltern auf Beschulung ihrer
Kinder im Gemeinsamen Lernen war in der Vergangenheit die Auflösung der Uppenbergschule
(Förderschule für LE und ESE) und der Richard-von-Weizsäcker-Schule (Förderschule für ESE in
der Sekundarstufe I) erforderlich. Da sich durch diese Entwicklung kein reguläres
Förderschulangebot mehr im Förderschwerpunkt ESE in Münster abbilden ließ, wurde in
Abstimmung mit dem Schulamt für die Stadt Münster und der Bezirksregierung schrittweise das
Konzept des schulischen Lernortes Kompass-Schule (vormaliger Arbeitstitel: Schule an der
Beckstraße) als Baustein der inklusiven Bildungslandschaft entwickelt (siehe V/0085/2016 und
V/0200/2019/1).
Bei dem schulischen Lernort Kompass-Schule handelt es sich um die organisatorische
Zusammenfassung von Bildungsangeboten für SuS mit intensivpädagogischem Förderbedarf im
Förderschwerpunkt ESE, die aufgrund von erheblichen Verhaltens- oder Sozialschwierigkeiten
und/oder schwerwiegenden psychischen Belastungen zumindest zeitweise nicht im Gemeinsamen
14 Siehe § 5 AO-SF
15 Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO)

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Lernen an einer allgemeinbildenden Schule beschult werden können. Organisatorisch
zusammengefasst werden in dem schulischen Lernort die Villa Interim sowie das
intensivpädagogische Angebot für SuS der Jahrgänge 1-6 und der Jahrgänge 7-10.
Insbesondere die Villa Interim ist im Rahmen einer multiprofessionellen Zusammenarbeit von
Schule, Jugendhilfe und Schulpsychologie ausgelegt auf eine Wiederherstellung der Beschulbarkeit
der SuS an der Regelschule innerhalb eines absehbaren Zeitraumes. Für die intensivpädagogischen
Angebote für die Jahrgänge 1-6 sowie 7-10 gilt dies ebenfalls, allerdings besteht hier in
Abhängigkeit der Förderbedarfe eine tendenziell längere zeitliche Perspektive. Aufgrund der festen
Perspektive einer Rückkehr an ihre Regelschule verbleiben die SuS auch während ihrer Zeit an der
Kompass-Schule SuS an der Regelschule und sind diesen offiziell zugeordnet. Es besteht ein enger
Austausch zur jeweiligen Regelschule, unter anderem, um möglichst die Unterrichtsinhalte der
Regelschule mitverfolgen zu können.
Zum Schuljahr 2020/2021 ist der Umzug des Lernortes an den Standort der ehemaligen
Uppenbergschule am Bröderichweg in Kinderhaus erfolgt und damit auch die räumliche
Zusammenführung der drei Bildungsangebote (siehe V/0200/2019/1 und V/0259/2020).
Der Umzug an den neuen Standort und die Herrichtung der Räumlichkeiten gemäß dem
zugrundeliegenden pädagogischen Konzept sind zwischenzeitlich erfolgreich umgesetzt worden.
Aufgrund der weiterhin andauernden Coronapandemie und der damit einhergehenden
Einschränkungen für den Schulbetrieb können jedoch gegenwärtig noch keine abschließenden
Einschätzungen zum „Echtbetrieb“ am neuen Standort gegeben werden.
2.2.2 Bautätigkeit im Bereich der Förderschulen des LWL
Der LWL investiert derzeit, unterstützt durch Fördermittel, und im Verlauf von mehreren Jahren circa
40 Millionen Euro in die Modernisierung und Ausstattung des Förderschulstandortes des LWL in
Kinderhaus. Bei den Planungen wurden die ansteigenden Zahlen der SuS in den dort abgebildeten
Förderschwerpunkten berücksichtigt. Seit 2017 laufen Sanierungsarbeiten an der
Regenbogenschule und in 2020 wurde mit dem Neubau für die Martin-Luther-King-Schule
begonnen, der bis Mitte 2022 fertig gestellt sein soll.
2.2.3 Aufnahmekapazität der Papst-Johannes-Schule
Aufgrund von anhaltend steigenden Zahlen im Förderschwerpunkt GG im Verlauf der letzten Jahre
(siehe Abbildung 10), hat die Papst-Johannes-Schule als einzige Förderschule für Kinder im
Förderschwerpunkt GG gegenwärtig die Grenze ihrer Aufnahmekapazität erreicht, mithin also in
Münster in diesem Förderschwerpunkt nicht alle SuS mit einem Platz in einer Förderschule versorgt
werden können. Gleichzeitig reicht die Zahl dieser SuS nicht aus für die Gründung eines eigenen
städtischen Förderschulangebotes im Förderschwerpunkt GG. Die Verwaltung befindet sich in
Abstimmungen mit der Schulaufsicht und dem bischöflichen Generalvikariat, um eine tragfähige
Lösung für diese Situation entwickeln zu können. Dabei spielen auch Überlegungen zu neuartigen

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Konzepten eine Rolle.
2.3 Förderortwechsel
Schulwechsel von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gehen in der Regel mit einem
Wechsel des Förderortes im Rahmen eines AO-SF-Verfahrens einher und können ein Indiz für die
Zufriedenheit mit der Umsetzung des Gemeinsamen Lernens darstellen. Die AO-SF-Verfahren für
die Grund- und Hauptschulen werden vom Schulamt der Stadt Münster durchgeführt. Die Zahlen für
die Jahre 2019 und 2020 stellen sich wie folgt dar (betrachtet wurden nur die Förderortswechsel
innerhalb des Stadtgebietes zwischen allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen):
2019:
- 22 SuS wechselten von einer allgemeinen Grundschule auf eine Förderschule
- 5 SuS wechselten von einer Förderschule auf eine allgemeine Grundschule
- 3 SuS wechselten von einer allgemeinen Hauptschule auf eine Förderschule
- 6 SuS wechselten von einer Förderschule auf eine weiterführende allgemeine Schule
2020:
- 23 SuS wechselten von einer allgemeinen Grundschule auf eine Förderschule
- 2 SuS wechselten von einer Förderschule auf eine allgemeine Grundschule
- 4 SuS wechselten von einer allgemeinen Hauptschule auf eine Förderschule
- 9 SuS wechselten von einer Förderschule auf eine weiterführende allgemeine Schule
Die Zahl der Förderortswechsler von den Grundschulen zu den Förderschulen ist sicherlich auch vor
dem Hintergrund erhöht, dass bei vielen Kindern erst im Laufe der Beschulung ein
sonderpädagogischer Förderbedarf formal festgestellt wird und im Anschluss die Entscheidung zum
Wechsel des Förderortes erfolgt. Die Zahlen für die Hauptschulen scheinen zumindest in dieser
Schulform nicht auf eine grundlegende Unzufriedenheit mit dem Gemeinsamen Lernen hinzudeuten.
Die AO-SF-Verfahren für die Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen und Gymnasien
werden durch die Bezirksregierung durchgeführt. Nach dortiger Einschätzung bestehen keine
Auffälligkeiten in Bezug auf Wechsel von allgemeinbildenden Schulen zu Förderschulen.
3 Räumliche Ausstattung der Schulgebäude in städtischer Trägerschaft
3.1 Barrierefreiheit
Eine wichtige Voraussetzung für gelingende Inklusion im Sinne einer „Schule für alle“ ist die
barrierefreie Nutzbarkeit der Schulgebäude unabhängig von bestehenden individuellen

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Einschränkungen. Der Begriff der Barrierefreiheit bezieht sich hierbei nicht lediglich auf eine
rollstuhlgerechte Erreichbarkeit der Schulräume, sondern allgemein auf den Abbau von
Hindernissen zur T eilhabeam Schulwesen aufgrund der baulichen Gegebenheiten. Hierdurch wird
dem Rechtsanspruch eines gleichberechtigten Zugangs der Kinder mit Behinderung zu den
allgemeinen Bildungseinrichtungen entsprochen, der sich aus Artikel 24 der UN-
Behindertenrechtskonvention ergibt.
Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen von anstehenden Baumaßnahmen an
Bestandsschulgebäuden sukzessive der Abbau von bestehenden Barrieren angestrebt. Im Rahmen
der Anmeldung von SuS mit besonderen Bedarfen (insbesondere HK, KM und SE) werden seitens
der Verwaltung darüber hinaus regelmäßig kurzfristige Maßnahmen umgesetzt, um eine Aufnahme
an der jeweiligen Wunschschule zu ermöglichen (bei Kindern mit Hörbeeinträchtigungen
beispielsweise der Einbau von Akustikdecken oder die Beschaffung von mobilen Hilfsmitteln). Wie
bereits erläutert (siehe Ziffer 2.1.2), wurde beschlossen, die beiden städtischen Gesamtschulen
baulich besonders für die Beschulung von SuS in den Förderschwerpunkten KM und HK
auszustatten.
Seit Januar 2020 ist zudem für neu zu errichtende öffentliche Bauvorhaben im Rahmen der
Baugenehmigung ein sogenanntes Barrierefrei-Konzept (siehe § 9a BauPrüfVO16) zu entwickeln und
vorzulegen. In diesem Konzept muss dargelegt werden, wie eine auf die Nutzenden ausgerichtete
Barrierefreiheit erreicht werden soll.
Im Zusammenhang mit dem ambitionierten Schulbauprogramm, das durch den Rat der Stadt
Münster beschlossen wurde, hat der Rat mit der Vorlage V/0705/2018/2 beschlossen, zur
Unterstützung der Verwaltung eine externe Projektsteuerung zu beauftragen. Eines der Kernziele
der externen Begleitung ist die Unterstützung der Verwaltung in organisatorischen Abläufen,
beispielsweise durch eine Förderung der Vereinheitlichung von Umsetzungsstandards. Bestandteil
der Festlegungen soll auch die Klärung von regelmäßigen Fragestellungen im Zusammenhang mit
der barrierefreien Gestaltung von Schulgebäuden sein. Dieser Prozess befindet sich aktuell in der
Umsetzungsphase.
Ein weiteres Thema, das im Kontext der Barrierefreiheit an Bedeutung gewinnt, ist die
diskriminierungsfreie Gestaltung von Sanitäranlagen und Umkleiden. Seit Ende 2018 ist das 3.
Geschlecht („divers“) rechtlich fest verankert (siehe § 22 III PStG17 sowie § 45b I PStG). Hierdurch
gewinnt die Notwendigkeit an Bedeutung, adäquate Lösungen für Bereiche zu finden, in denen eine
Aufteilung nach den binären Geschlechtszuordnungen (m/w) zu einer Diskriminierung führt. Eine
mögliche Lösung könnte die Einrichtung von geschlechtsneutralen Sanitäranlangen und Umkleiden
sein, da diese dem Ziel einer Vermeidung von Diskriminierung entsprechen und zugleich eine
Stigmatisierung oder Ausgrenzung vermieden werden kann.
16 Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
17 Personenstandsgesetz (PStG)

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3.2 Räumliche Ausstattung der Schulen des Gemeinsamen Lernens
Mit der zunehmenden Ausweitung des Gemeinsamen Lernens an allgemeinbildenden Schulen
gehen zusätzliche und geänderte Raumbedarfe einher. Zumindest bislang gibt es landesseitig
jedoch keine verbindlichen Leitlinien oder Raumstandards für die räumliche Ausstattung von
Schulen, an denen inklusiv unterrichtet wird. Daher wurden seitens der Stadt Münster mit dem
Beschluss des Rahmenkonzepts zur schulischen Inklusion und dessen Weiterentwicklung (siehe
V/0743/2014/2 und V/0918/2015/1), eigene Zielstandards formuliert (unter anderem zur Einrichtung
von Differenzierungs- und Fachräumen). Diese Zielstandards sollen schrittweise umgesetzt werden,
stellen jedoch keine formale Voraussetzung für die als Orte des Gemeinsamen Lernens
ausgewiesenen Schulen dar, sondern sollen diese in ihrer pädagogischen Aufgabe unterstützen.
Differenzierungsräume
Der Rat der Stadt Münster hat mit dem Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen beschlossen, für
die Schulen des Gemeinsamen Lernens die Einrichtung zusätzlicher, flexibel nutzbarer
Differenzierungsräume sukzessive einzurichten. Diese Maßgabe dient dem Zweck, neben der
Möglichkeit der inneren Differenzierung im Unterricht auch Phasen der äußeren Differenzierung zu
ermöglichen. Diese Option ist insbesondere für das zieldifferente, Gemeinsame Lernen von hoher
Bedeutung und eröffnet durch die flexiblen Nutzungsmöglichkeiten gleichzeitig für den regulären
Unterricht einen pädagogischen Mehrwert, der dem sich vollziehenden Wandel der Anforderungen
an Bildungslandschaft hin zu einer Erhöhung der Variabilität der Lernräume entspricht.
Festgelegt wurde (orientiert am so genannten Klemm-Gutachten), in der Primarstufe pro Zug 1
Differenzierungsraum und für die Sekundarstufe I pro Zug 1,5 Differenzierungsräume sukzessive
anzustreben. Mit Beschluss der Vorlage V/0328/2017/1 wurde diese Maßgabe von 1
Differenzierungsraum pro Zug im städtischen Musterraumprogramm für Grundschulen
aufgenommen. In Bezug auf die weiterführenden Schulen legt die Verwaltung ebenfalls die
Festlegung des Rahmenkonzeptes von 1,5 Differenzierungsräumen pro Zug in der Sekundarstufe I
zugrunde. Dies hat zur Folge, dass die Ausstattung an Differenzierungsräumen an städtischen
Schulen beispielsweise im Rahmen von anstehenden (Neu-)Baumaßnahmen und auch im
Zusammenhang mit der Durchführung der Machbarkeitsstudien geprüft und berücksichtigt wird. Seit
Beschluss des Musterraumprogrammes sind in diesem Zusammenhang bereits 7 Baubeschlüsse für
Baumaßnahmen im Grundschulbereich durch den Rat der Stadt gefasst worden.
Die schulische Arbeit wie auch die Umsetzung des gemeinsamen Lernens hat sich in den
vergangenen Jahren weiterentwickelt. Insbesondere die Zahl der beschulten SuS mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf unterscheidet sich bei den verschiedenen Schulformen
z.T . erheblich (s.o.). Aus diesem Grund wird die Verwaltung in Absprache mit den Schulen die
zugrunde gelegten Standards noch einmal auf den Prüfstand stellen.
In Bestandsschulgebäuden sind in der Praxis zur Schaffung von Differenzierungsräumen nicht

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notwendigerweise immer bauliche Maßnahmen erforderlich. In der Vergangenheit waren hier in
Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten auch Um- oder Mehrfachnutzungen von bestehenden
Räumlichkeiten möglich. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Raumbedarfe an Schulen
allgemein aufgrund steigender Anforderungen (zusätzliche Raumbedarfe bspw. für Gemeinsames
Lernen, Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, Ganztagsangebote etc.) tendenziell steigen und
gleichzeitig die zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten begrenzt sind. In der Praxis steigen
daher die Anforderungen an eine variable Nutzbarkeit von Räumlichkeiten.
Fachräume für Hauswirtschaft und Technik/Werken
Ein wichtiger Bestandteil der schulischen Unterrichtskonzepte für die gezielte Förderung von SuS
mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen, zieldifferenten Lernen ab der
Sekundarstufe I sind in der Regel Unterrichtseinheiten in den Fächern Hauswirtschaft und
T echnik/Werken. Dieses Unterrichtsangebot ist oftmals verzahnt mit einem Konzept zur
Berufsorientierung und dient ebenfalls der Förderung der Selbstständigkeit der SuS (siehe Ziffer 5).
Idealerweise können hierbei Interessen oder Vorlieben der SuS ermittelt werden sowie Fähigkeiten
vermittelt werden, die einen Baustein für die Berufsorientierung im Übergang Schule/Beruf bilden
können und es den Kindern ermöglichen, ihre Kreativität zu entfalten. Voraussetzung hierfür ist die
Verfügbarkeit von entsprechend ausgestatteten Unterrichtsräumen (Werkräume und Lehrküchen).
Aufgrund der begrenzten Raumkapazitäten und der unterschiedlich hohen Anzahl von SuS im
zieldifferenten, Gemeinsamen Lernen an den verschiedenen Schulstandorten ist eine Einrichtung
von Fachräumen nicht an allen Schulstandorten der Sekundarstufe I, die im Gemeinsamen Lernen
unterrichten, möglich. Dies hat auch den Hintergrund, dass die Fächer T echnik/Werken und
Hauswirtschaft in der Regel nicht Bestandteil der Kernlehrpläne aller allgemeinbildenden Schulen
der Sekundarstufe I sind. Nach den bisherigen Erfahrungen hat sich in diesem Zusammenhang die
Kooperation von Schulen in Bezug auf die Nutzung von Fachräumen unabhängig von der jeweiligen
Schulform (auch mit einer Nutzung von entsprechenden Fachräumen an den Förderschulen und
Berufskollegs) bewährt. Dennoch ist die Situation im Moment die, dass die SuS, die an Standorten
beschult werden, an denen keine Fachräume sind und deswegen Ortswechsel erforderlich sind,
hinsichtlich der Lernbedingungen benachteiligt sind.
Die Verwaltung strebt deshalb die Einrichtung weiterer Fachräume an.
4 Unterstützungssysteme und –angebote
Die konkrete pädagogische Verwirklichung der schulischen Inklusion vor Ort liegt in der
Verantwortung der jeweiligen Schulen. Aufgabe des Schulträgers ist es in diesem Zusammenhang
vorrangig, die sächlichen und baulichen Voraussetzungen für die Arbeit der Schulen zu schaffen.
Außerdem unterstützt die Stadt Münster die Schulen in ihrer pädagogischen Aufgabe jedoch mit
weiteren Leistungen. SuS mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf profitieren daneben
auch von den Angeboten, die nicht speziell auf eine Unterstützung der Inklusion ausgerichtet sind

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(beispielsweise bei Erfüllung der Voraussetzungen durch Förderungen aus dem Bildungs- und
T eilhabepaketoder von den weiteren Angeboten der Schulsozialarbeit und der Jugendhilfe). Seitens
der Verwaltung wird neben diesen allgemeinen Unterstützungssystemen seit Jahren eine deutlich
steigende Anzahl von Anträgen auf individuelle Unterstützung durch Integrationshelfer und
Schulbegleitung (gemäß § 35a SGB VIII oder § 112 SGB IX) verzeichnet.
4.1 Förderinseln an Ganztagsgrundschulen
Die Förderinseln stellen ein individuelles, heilpädagogisches Unterstützungsangebot im Rahmen der
Jugendhilfe in der Primarstufe zur Unterstützung von Kindern mit Förderbedarf in den offenen
Ganztagsgrundschulen (OGS) dar. Es handelt sich hierbei um ein niedrigschwelliges, präventives
Angebot, um Kindern mit individuellem Förderbedarf durch eine befristete Unterstützung möglichst
eine Stärkung und perspektivisch die T eilnahme am Regelbetrieb des Offenen Ganztags der
Grundschulen zu ermöglichen. Damit soll eine Verfestigung oder Verstärkung von
Beeinträchtigungen vermieden werden und die individuellen Bildungsbiografien gefördert werden.
Bestandteil der auf den individuellen Bedarf ausgerichteten Fördermöglichkeiten kann unter
anderem der Ausgleich sprachlicher Defizite, Förderung der Wahrnehmung oder die Verbesserung
der emotionalen und sozialen Kompetenzen sein. Dem präventiven Charakter der Förderinseln
entsprechend richten sich diese primär an Kinder in der Schuleingangsphase und helfen unter
anderem Kindern mit Anpassungsschwierigkeiten im Übergang vom Kindergarten zur Grundschule
bei der Bewältigung des Übergangs.
Es handelt sich um ein Angebot, das sich nicht auf Kinder mit formal festgestelltem
sonderpädagogischem Förderbedarf beschränkt. Im Kontext der Inklusion kann jedoch im besten
Fall die Entstehung von (verfestigten) Förderbedarfen beispielsweise im Bereich der emotionalen
und sozialen Entwicklung durch eine gezielte Unterstützung von Kindern vermieden werden. Ein
Synergieeffekt ist die Elternarbeit und die Vernetzung mit Diensten der Jugendhilfe.
Aufgrund der positiven Erfahrungen wurde das Angebot der Förderinseln seit der ursprünglichen
Einrichtung ab dem Schuljahr 2011/2012 mit sechs Förderinseln (siehe V/0110/2011) schrittweise
ausgebaut. Zum Schuljahr 2021/2022 werden somit insgesamt 30 Förderinseln eingerichtet. Um
einen möglichst zielgerichteten und transparenten Einsatz der Förderinseln zu ermöglichen, erfolgt
seit dem Schuljahr 2017/2018 eine indikatorenbasierte Verteilung der Stellenanteile (siehe
V/0741/2016).
Ab dem Schuljahr 2021/2022 werden die zehn Grundschulen mit dem rechnerisch höchsten
Unterstützungsbedarf befristet bis zum Schuljahr 2023/2024 mit einer Personalressource von 0,75
VZÄ18 je Förderinsel ausgestattet. (siehe V/0272/2021)
4.2 Mobiles Team Münster in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I
18 Vollzeitäquivalent (VZÄ)

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V/0653/2021
Zur Unterstützung der allgemeinbildenden Schulen bei der Beschulung von SuS mit
(sonderpädagogischem) Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung, haben die
Verwaltung und die Schulaufsicht die Mobilen T eams Münster (MTM) als ein gemeinsames,
multiprofessionelles Beratungsangebot jeweils für die Primarstufe und für die Sekundarstufe I
etabliert.
Wie der Name bereits deutlich macht, sind diese Angebote nicht fest an bestimmte Schulen
angegliedert, sondern können bei Bedarf seitens der Schulen angefordert werden. Durch die
multiprofessionelle Ausrichtung wird zum einen eine Abklärung und Beratung in Bezug auf
Unterstützungsbedarfe und Lösungsansätze aus dem Blickwinkel der verschiedenen Professionen
ermöglicht und zum anderen der in einem inklusiv arbeitenden Schulsystem obligatorischen
Vernetzungsstruktur Rechnung getragen. Die Unterstützung der Schulen im Rahmen einer
fachlichen Beratung kann hierbei auch die Verknüpfung mit weiteren Hilfen und Maßnahmen
beinhalten. Die individuell zu formulierenden Ziele können sich in diesem Zusammenhang auf
schulische oder außerschulische Unterstützungsbedarfe der SuS beziehen oder auch auf
Anpassungsmöglichkeiten und Hilfen (bspw. Empfehlungen zu Fortbildungsangeboten) für die
Schule.
Grundlegende Voraussetzung für die Umsetzung sind eine inklusive und offene Haltung aller
Beteiligten und das Ziel einer gelingenden T eilhabe der SuS mit Förderbedarf. Wie auch die
Förderinseln handelt es sich um ein niedrigschwelliges und präventives Angebot, welches die
Schulen im Sinne einer „Kultur des Behaltens“ unterstützt und der Verfestigung oder
Verschlechterung von Entwicklungsschwierigkeiten zuvorkommen soll. Dies ist vor dem Hintergrund
der T atsachevon besonderer Relevanz, dass in Münster aktuell kein reguläres Förderschulangebot
im Förderschwerpunkt ESE mehr existiert.
5 Übergang Schule/Beruf
Die erfolgreiche Bewältigung von Übergängen stellt aufgrund der damit einhergehenden
Anpassungsbedarfe regelmäßig eine Herausforderung für die Beteiligten dar. Dies gilt für den
Übergang von der Schule ins Berufsleben in besonderem Maße. Die Chancen einer erfolgreichen
Gestaltung des Übergangs von SuS mit Förderbedarfen können durch einen langfristig ausgelegten
Berufsorientierungsprozess, in dem ihre individuellen Voraussetzungen besonders berücksichtigt
werden, verbessert werden. Wichtige Grundlage hierfür ist ein von den Schulen auf ihre individuellen
Gegebenheiten zugeschnittenes Konzept der Berufsorientierung. In diesem Kontext wird auf das an
den öffentlichen Schulen flächendeckend eingeführte Landesprogramm KAoA (Kein Abschluss ohne
Anschluss) verwiesen, bei dem durch die Umsetzung der Standardelemente Potentialanalyse,
Berufsfelderkundung, betriebliches Praktikum und Elternarbeit bereits frühzeitig die
Voraussetzungen für einen erfolgreichen Übergang geschaffen werden sollen. Zusätzlich zu dem
Standardprogramm von KAoA gibt es mit KAoA-STAR (Schule trifft Arbeitswelt) auch ein speziell auf
die Verbesserung der Chancen einer beruflichen Integration von SuS mit sonderpädagogischen

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V/0653/2021
Förderbedarfen ausgerichtetes Unterstützungssystem mit einer erweiterten Maßnahmenpalette, die
auf eine Unterstützung der SuS in Bezug auf die individuellen Voraussetzungen ausgerichtet ist.
KAoA-STAR stellt vor diesem Hintergrund ein ergänzendes Angebot dar, während im Sinne der
Inklusion das KAoA-Regelangebot schrittweise so weiterentwickelt werden sollte, dass auch in den
Standardelementen den individuellen Anforderungen von SuS mit sonderpädagogischem
Förderbedarf Rechnung getragen werden kann19. Insbesondere für SuS mit sonderpädagogischem
Förderbedarf verläuft der Prozess der Berufsorientierung und des Übergangs in Abhängigkeit der
individuellen Anforderungen und Bedürfnisse zum T eil sehr unterschiedlich. Die Verwaltung
beabsichtigt, die bislang geringe systematische Datengrundlage in diesem Bereich zu verbessern,
um eventuell vorhandene Verbesserungspotenziale ermitteln zu können und hierdurch die Schulen
in Ihrer Aufgabe weiter zu unterstützen.
Bestandteil der Berufsvorbereitung und -orientierung für zieldifferent unterrichtete SuS ist
regelmäßig das Fach Arbeitslehre (mit den Kernbereichen Wirtschaft, T echnik/Werken und
Hauswirtschaft), für dessen Durchführbarkeit die Verfügbarkeit entsprechender Fachräume
erforderlich ist. Hier unterstützt die Verwaltung (wie unter Ziffer 3.2 beschrieben) koordinierend und
durch die bedarfsweise Einrichtung entsprechender Fachräume.
Daneben kommt auch im Themenfeld der Berufsorientierung der in der schulischen Inklusion
unabdingbaren Vernetzung eine zentrale Rolle zu. Wichtige Netzwerkpartner für die Schulen sind in
der Regel Ausbildungsbetriebe, (außerschulische) Bildungsträger, die Agentur für Arbeit (U25-
Beratung oder Reha-Beratung), die Integrationsfachdienste und die Berufskollegs.
Den Berufskollegs kommt in diesem Zusammenhang deshalb eine besondere Rolle zu, da ein
wichtiger T eilder Anschlussperspektiven für weitergehende Bildungsmaßnahmen (beispielsweise für
berufsvorbereitende oder –qualifizierende Maßnahmen) insbesondere im Bereich der Lern- und
Entwicklungsbeeinträchtigungen durch Bildungsgänge an den Berufskollegs abgebildet wird.
Eine aktuelle und umfangreiche Orientierungshilfe zum Übergang Schule-Beruf im Bereich der
schulischen Inklusion stellt der von der Bezirksregierung Münster im Oktober 2018 veröffentlichte
„Leitfaden zur Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf für Schülerinnen und Schüler
mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und/oder Behinderungen“ dar.
6 Ausblick
In den vergangenen Jahren ist es gelungen, den Anteil der SuS mit Förderbedarf im Gemeinsamen
Lernen schrittweise zu erhöhen und somit die schulische Inklusion behutsam auszuweiten. Dem
Bedarf an Plätzen für das Gemeinsame Lernen an allgemeinbildenden Schulen konnte hierbei durch
die bedarfsweise Ausweisung weiterer Schulen als Orte des Gemeinsamen Lernens entsprochen
werden, sodass aktuell ein ausreichendes Platzangebot in allen Schulformen zur Verfügung steht.
Auf Grundlage der Betrachtung der Entwicklung der Zahlen der SuS mit Förderbedarfen kann aktuell
19 Siehe Stadt Münster - Amt für Schule und Weiterbildung: Übergang Schule-Beruf: Daten aus Schule und
Ausbildungsmarkt 2019, Handlungsempfehlungen – Inklusive Gestaltung der Berufsorientierung

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V/0653/2021
davon ausgegangen werden, dass – bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen - zumindest in der
näheren Zukunft sowohl in Bezug auf die Förderschulstandorte als auch in Bezug auf die
Ausweisung weiterer Schulen als Orte des Gemeinsamen Lernens keine größeren Anpassungen
erforderlich werden.
Dies begünstigt die auch in den Erlassen des MSB explizit gewünschte (sonder-)pädagogische
Kontinuität und kann dazu beitragen, dass an den Schulen, an denen sonderpädagogische
Förderung stattfindet, tragfähige Strukturen und Netzwerke weiter ausgebaut und gefestigt werden
können. Gleichzeitig kann auch mittelfristig in der Mehrzahl der Förderschwerpunkte eine
Wahlfreiheit für die Eltern gewährleistet werden zwischen dem Gemeinsamen Lernen und dem
vorhandenen Förderschulangebot. Im Förderschwerpunkt ESE ist mit dem schulischen Lernort
Kompass-Schule ein Angebot für SuS mit intensivpädagogischem Förderbedarf vorhanden. Für die
Unterstützung des Gemeinsamen Lernens an allgemeinbildenden Schulen in diesem
Förderschwerpunkt ist mit den Mobilen T eams Münster ein multiprofessionell aufgestelltes und
vernetztes Unterstützungsangebot vorhanden.
In einzelnen Förderschwerpunkten kann die Entwicklung der Zahlen jedoch trotzdem zu
Handlungsbedarfen führen. Die moderat aber stetig steigende Zahl der SuS im Förderschwerpunkt
GG führt bereits jetzt dazu, dass die Grenze der Aufnahmekapazität der Papst-Johannes-Schule
erreicht ist. Hier muss in gemeinsamer Abstimmung mit der Bezirksregierung und dem Bistum
Münster eine tragfähige Lösung erarbeitet werden.
Im Förderschwerpunkt LE muss die weitere Entwicklung beobachtet werden, da der Anteil der SuS
im Gemeinsamen Lernen in den letzten Jahren gestiegen ist und dies potentiell Auswirkungen auf
den Platzbedarf im Gemeinsamen Lernen und das Förderschulangebot haben kann.
Der zu verzeichnende Gesamtanstieg der Zahlen im Förderschwerpunkt KM bezieht sich bislang
vorrangig auf eine Erhöhung der Zahl der SuS im Förderschulbereich. Falls durch den Anstieg der
Zahlen der SuS in diesem Förderschwerpunkt mittelfristig auch die Zahlen im Gemeinsamen Lernen
steigen sollten, könnte dies - aufgrund der mit dem Förderschwerpunkt in der Regel einhergehenden
individuellen Anforderungen an die bauliche Ausstattung der Schulgebäude - begleitende
Baumaßnahmen seitens des Schulträgers erforderlich machen.
Fraglich und aktuell nicht absehbar ist, wie sich die Effekte der Coronapandemie auf SuS mit
Förderbedarfen ausgewirkt haben und weiter auswirken werden. Gerade für Kinder mit besonderen
Förderbedarfen, die einer intensiveren Unterstützung bedürfen, stellen die längeren Zeiten des
Fernunterrichts oder auch Zeiten, in denen Unterricht nicht im gewohnten Umfang stattfinden
konnte, eine Belastung dar. Es wird daher darauf ankommen, wie der Neustart des Regelunterrichts
an den Schulen gelingt und wie die Zeiten der pandemiebedingten Einschränkungen aufgearbeitet
werden können.
Zu Beschlusspunkt 2:
Bereits in 2013 hat die SPD-Fraktion mit dem Antrag „Münster auf dem Weg zu einer inklusiven

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V/0653/2021
Bildungslandschaft“ (A-R/0020/2013) angeregt, die seinerzeit sich abzeichnenden umfangreichen
Aufgaben und Fragestellungen mittels einer Steuerungsgruppe in der Verwaltung anzugehen. Der
Antrag erfolgte im Vorfeld der Veröffentlichung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes, mit dem die
Umsetzung der Inklusion in NRW ab dem Schuljahr 2014/2015 auf den Weg gebracht wurde. Der
Antrag wurde in der Sitzung des Rates am 15.05.2013 an den Hauptausschuss verwiesen.
In 2014 haben dann die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL den
gemeinsamen Ratsantrag „Die Grundschulen und die weiterführenden Schulen als inklusive Lebens-
und Lernorte weiterentwickeln“ (A-R/0056/2014) eingebracht. Antragsziel und –gegenstand war es,
die sich im Zusammenhang mit der Inklusion ergebenden Anforderungen unter Einbeziehung der
bereits bestehenden Strukturen und Fördermöglichkeiten in ein Gesamtkonzept zu führen. Genannt
wurden beispielhaft die Förderinseln, die Lernwerkstätten, die außerschulischen Lernorte oder die
BuT-bezogene Schulsozialarbeit. Der Antrag wurde in der Sitzung des Rates am 02.12.2014 an den
Ausschuss für Schule und Weiterbildung verwiesen.
Die Umsetzung der schulischen Inklusion und damit auch der Antragsanliegen an allen städtischen
Schulen ist ein mittel- bis langfristiger Prozess.
Wie in dem vorangehenden Bericht erläutert wird, hat es in den vergangenen Jahren zahlreiche
Entwicklungen gegeben, die Einfluss auf diesen Prozess der Ausweitung der schulischen Inklusion
hatten. Dies gilt in besonderem Maße für den Runderlass des MSB zur „Neuausrichtung der
Inklusion in den öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen“. Die Verwaltung hat in
diesem Zusammenhang in enger Abstimmung mit den weiteren Akteurinnen und Akteuren sowie
Institutionen wie beispielsweise der Schulaufsicht die vorhandenen Angebote stetig weiterentwickelt.
In einer gemeinsamen Arbeitsrunde mit Schulaufsicht und Vertreterinnen und Vertretern des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe wurden die Entwicklungsschritte abgestimmt.
Für den Bereich der Stadt Münster sind in der Zwischenzeit eine Reihe politischer Entscheidungen
getroffen worden, die mittelbar oder unmittelbar dies unterstützen. Beispielhaft genannt seien hier
die Entscheidungen zur Schulsozialarbeit und den Förderinseln, die Errichtung der Kompass Schule
und Zusammenführung an einem Ort, die Einrichtung der mobilen T eams zur Unterstützung der
Grundschulen und der weiterführenden Schulen des Gemeinsamen Lernens. Nicht zuletzt gehören
auch die zahlreichen Schulbauten und auch Erweiterungen dazu, mit denen regelmäßig eine
Verbesserung der schulischen Rahmenbedingungen für die Inklusion einhergeht.
Die Anträge wurden und werden daher inhaltlich auch weiterhin umgesetzt und sind deshalb
aufgegriffen und erledigt.
Zu Beschlusspunkt 3:
2020 hat die CDU-Fraktion den Antrag „Elternumfrage zur Umsetzung der Inklusion in Münsters
Schulen“ (A-R/0064/2020) eingebracht. Antragsgegenstand war die Durchführung einer anonymen
Elternumfrage der Eltern der Schulkinder aller Schulformen zu ihren Erfahrungen bei der Umsetzung

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V/0653/2021
der Inklusion. Der Antrag wurde in der Sitzung des Rates am 26.08.2020 an den Ausschuss für
Schule und Weiterbildung verwiesen.
Die Verwaltung beabsichtigt aktuell die Durchführung eines umfassenden
Schulentwicklungsplanungsprozesses für die weiterführenden Schulen (siehe V/0384/2021:
„Handlungsfelder und Prozess in der Schulentwicklungsplanung Sek-I“). Bestandteil dieses
Prozesses soll auch der Themenkomplex schulische Inklusion sein. Zur Begleitung dieses
Prozesses soll lt. Vorschlag der Verwaltung eine begleitende politische Arbeitsgruppe eingerichtet
werden, die aus den schulpolitischen Sprecherinnen und Sprechern besteht. Da die Fragen zum
Sachstand und zu Handlungsbedarfen bei der Umsetzung der Inklusion Gegenstand der
Schulentwicklungsplanung sind, schlägt die Verwaltung vor, die Frage einer Elternbefragung in
diesem Kontext zu erörtern und ggf. auf den Weg zu bringen. Der Antrag ist damit aufgegriffen und
erledigt.
Zu Beschlusspunkt 4:
In 2017 hat die Ratsgruppe Piraten/ÖDP den Antrag „Inklusion erfolgreich gestalten, Zeit für eine
Bestandsaufnahme nehmen“ (A-R/0007/2017) eingebracht. Antragsgegenstand war eine
Bestandsaufnahme der aktuellen Zufriedenheitssituation an Münsters Förder- und inklusiven
Regelschulen. Hierzu sollten auch die Elternvertreterinnen und –vertreter befragt werden. Der
Antrag wurde in der Sitzung des Rates am 22.02.2017 an den Ausschuss für Schule und
Weiterbildung verwiesen.
Der vorliegende Bericht stellt eine datenbasierte Bestandsaufnahme dar, die den aktuellen Stand
und auch aktuelle Handlungsbedarfe beschreibt und so eine Grundlage bieten kann für weitere
politische Diskussionen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Antrag nicht aufzugreifen.
i.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
 Anlage A
 Anlage 1: Ratsantrag A-R/0020/2013 „Münster auf dem Weg zu einer inklusiven
Bildungslandschaft“
 Anlage 2: Ratsantrag A-R/0056/2014 „Die Grundschulen und die weiterführenden Schulen als
inklusive Lebens- und Lernorte weiterentwickeln!“
 Anlage 3: Ratsantrag A-R/0064/2020 „Elternumfrage zur Umsetzung der Inklusion in Münsters

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V/0653/2021
Schulen“
 Anlage 4: Ratsantrag A-R/0007/2017 „Inklusion erfolgreich gestalten, Zeit für eine
Bestandsaufnahme nehmen“

Anlage A

2978 Zeichen

Anlage A zur V/0653/2021
Kurzüberblick
Mit der Vorlage V/0653/2021 wird über bisherige und aktuelle Entwicklungen und Aktivitäten in
Zusammenhang mit der schulischen Inklusion in Münster berichtet. Es werden unter anderem
Aussagen getroffen zur Entwicklung der Schüler*innenzahlen in den verschiedenen Schulformen
und Förderschwerpunkten.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage werden die folgenden Ziele verfolgt:
 Inklusion: Gleichberechtigte T eilhabevon Menschen mit Behinderungen
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und
Entwicklungsstandorte in Europa
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität
weiterentwickeln mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der
Stadtgesellschaft
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „T oleranz
durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln
Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“
Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt mit dieser Produktgruppe für die städtischen Schulen
den erforderlichen Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende
kommunale Personal zur Verfügung. Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden,
- einen den Lernplänen entsprechenden
- qualitativ guten
- die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden
Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen. Bildungsergänzende
Einrichtungen und nichtstädtische Schulen werden unterstützt. Die Aufgabenerledigung erfolgt in
Abgrenzung zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Landes in Kooperation mit allen
handelnden Personen.
Durch den Bericht wird ein Überblick gegeben über bisherige und aktuelle Entwicklungen im
Zusammenhang mit der schulischen Inklusion in Münster.
Finanzierung
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein
In der Vorlage wird über bisherige und aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit der
schulischen Inklusion berichtet. Durch die Vorlage entstehen somit keine finanziellen

Auswirkungen.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
x überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Umsetzung des Rechtsanspruches auf ein inklusives Schulangebot (vgl. §20 II SchulG) sowie der
Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (vgl. Artikel 24 UN – BRK).
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Mit der Vorlage wird über bisherige und aktuelle Entwicklungen und Aktivitäten in Bezug auf den
Themenkomplex der schulischen Inklusion berichtet und ein umfassender Überblick gegeben.

Beratungsverlauf (5)

26.10.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
28.10.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.11.2021 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Hauptausschuss
TOP 9.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (4)

  • Beckstraße
  • Bahnhofstraße 9
  • Bröderichweg
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0653/2021
Typ
Vorlagen
Datum
05.10.2021
Erstellt
25.08.2021 14:29