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A-W/0008/2023

Schöppingenweg - Halteverbot im Kurvenbereich einrichten

Antrag an die BV West 13.02.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 04.12.2025, TOP 8.3

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 02.10.2025

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Originalantrag

1252 Zeichen

A ,vJ f CXXJ8 / 10 2. 3 
CDU-Fraktion in der BV-West 
Münster, 12.02.2023 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West 
Herrn Jörg Nathaus 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
STADT MÜN81T:Fi 
'\t 13. FEB. 2023 
Amt für B{)r1,.ar- u. f-ii!.lH:c•;\!'1,ce 
B0.ziti<ai\1ar..v• 1r~ . W~ 
Schöppingenweg - Halteverbot im 'Kurvenbereich einrichten 
Auf dem Schöppingenweg soll im Kurvenbereich zwischen den Häusern 42/50 und 58 ein 
eingeschränktes Halteverbot (Verkehrszeichen Nr. 286) eingerichtet werden. 
Begründung: 
Obwohl die Straßenverkehrsordnung im § 12 das Halten und Parken im Kurvenbereich untersagt, wird 
diese Anordnung ständig übertreten. 
Im besagten Kurvenbereich treffen die vielbefahrenen Radwege vom Horstmarer Landweg und dem 
Gievenbecker Weg auf den Schöppingenweg. Durch die parkenden Fahrzeuge im Kurvenbereich wird 
die Sicht deutlich erschwert. 
Daher soll ein Parkverbot im Kurvenbereich eingerichtet werden. 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 418 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de

·, 
/ 
gezeichnet: 
Peter Hamann 
Christian Hlnzrnann 
Thomas Lilge 
Karin Park-Luikenga 
Nicholas Reuting 
Nils Schappler 
Peter Wolfgarten

Stellungnahme der Verwaltung vom 02.10.2025

1336 Zeichen

A-w I ooo 8 ! 2 o 2 3 
32.12.0013 
Frau Pieper 
An die Bezirksvertretung 
Münster-West 
über 
Herrn Stadtrat Heuer 
02.10.2025 
3292 
,,.,.~ • .... ,•,M·••• I• 
über 
33.24 
STADT M0NS1ER 
1 4. OKT. 2025 C? Amt für Bürger- u. Ratss~ 
Bezirksverwaltung West 
Schöppingenweg - Haltverbote im Kurvenbereich einrichten 
• A-W/0008/2023 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West 
vom 02.03.2023 
,. 
Die Verwaltung wurde im Rahmen des Antrags A-W/0008/2023 beauftragt, die Einrichtunq 
eines eingeschränkten Haltverbots im Bereich des Schöppingenwegs 42 bis 58 zu prüfen. 
Hintergrund des Antrags ist, dass im Kurvenbereich reqelmäßlq geparkt werde. Dies habe zur 
Folge, dass Radfahrende, die von der Nebenanlage aus Fahrtrichtung Horstmarer Landweg 
und Gievenbecker Weg in den Schöppingenweg einfahren und auf dem Schöppingenweg fah­ 
rende Verkehrsteilnehmende eine eingeschränkte Sicht.aufeinander haben. 
Zur Verbesserung der Sichtbeziehung und aus Gründen der Verkehrsunfallprävention ist vor­ 
gesehen, zwischen den beiden bestehenden Bordsteinabsenl.<ungen das gesetzliche Haltver­ 
bot mittels. einer Grenzmarkierung zu verlängern. Die Einrichtung· eines eingeschränkten Halt­ 
verbots ist im Sinne der Verkehrssicherheit hingege_n nicht ausreichend. Die Anordnung zur 
Umsetzung der Maßnahme wurde bereits veranlasst.

Beratungsverlauf (1)

04.12.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Mauritzstraße 4
  • Schöppingenweg
  • Gievenbecker Weg
  • Horstmarer Landweg

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Details

Vorlagen-Nr.
A-W/0008/2023
Typ
Antrag an die BV West
Datum
13.02.2023
Erstellt
13.02.2023 12:50