A-W/0008/2023
Schöppingenweg - Halteverbot im Kurvenbereich einrichten
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Originalantrag
1252 Zeichen
A ,vJ f CXXJ8 / 10 2. 3
CDU-Fraktion in der BV-West
Münster, 12.02.2023
An den
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West
Herrn Jörg Nathaus
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
STADT MÜN81T:Fi
'\t 13. FEB. 2023
Amt für B{)r1,.ar- u. f-ii!.lH:c•;\!'1,ce
B0.ziti<ai\1ar..v• 1r~ . W~
Schöppingenweg - Halteverbot im 'Kurvenbereich einrichten
Auf dem Schöppingenweg soll im Kurvenbereich zwischen den Häusern 42/50 und 58 ein
eingeschränktes Halteverbot (Verkehrszeichen Nr. 286) eingerichtet werden.
Begründung:
Obwohl die Straßenverkehrsordnung im § 12 das Halten und Parken im Kurvenbereich untersagt, wird
diese Anordnung ständig übertreten.
Im besagten Kurvenbereich treffen die vielbefahrenen Radwege vom Horstmarer Landweg und dem
Gievenbecker Weg auf den Schöppingenweg. Durch die parkenden Fahrzeuge im Kurvenbereich wird
die Sicht deutlich erschwert.
Daher soll ein Parkverbot im Kurvenbereich eingerichtet werden.
CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon (02 51) 418 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
·,
/
gezeichnet:
Peter Hamann
Christian Hlnzrnann
Thomas Lilge
Karin Park-Luikenga
Nicholas Reuting
Nils Schappler
Peter Wolfgarten
Stellungnahme der Verwaltung vom 02.10.2025
1336 Zeichen
A-w I ooo 8 ! 2 o 2 3 32.12.0013 Frau Pieper An die Bezirksvertretung Münster-West über Herrn Stadtrat Heuer 02.10.2025 3292 ,,.,.~ • .... ,•,M·••• I• über 33.24 STADT M0NS1ER 1 4. OKT. 2025 C? Amt für Bürger- u. Ratss~ Bezirksverwaltung West Schöppingenweg - Haltverbote im Kurvenbereich einrichten • A-W/0008/2023 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 02.03.2023 ,. Die Verwaltung wurde im Rahmen des Antrags A-W/0008/2023 beauftragt, die Einrichtunq eines eingeschränkten Haltverbots im Bereich des Schöppingenwegs 42 bis 58 zu prüfen. Hintergrund des Antrags ist, dass im Kurvenbereich reqelmäßlq geparkt werde. Dies habe zur Folge, dass Radfahrende, die von der Nebenanlage aus Fahrtrichtung Horstmarer Landweg und Gievenbecker Weg in den Schöppingenweg einfahren und auf dem Schöppingenweg fah rende Verkehrsteilnehmende eine eingeschränkte Sicht.aufeinander haben. Zur Verbesserung der Sichtbeziehung und aus Gründen der Verkehrsunfallprävention ist vor gesehen, zwischen den beiden bestehenden Bordsteinabsenl.<ungen das gesetzliche Haltver bot mittels. einer Grenzmarkierung zu verlängern. Die Einrichtung· eines eingeschränkten Halt verbots ist im Sinne der Verkehrssicherheit hingege_n nicht ausreichend. Die Anordnung zur Umsetzung der Maßnahme wurde bereits veranlasst.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Mauritzstraße 4
- Schöppingenweg
- Gievenbecker Weg
- Horstmarer Landweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-W/0008/2023
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 13.02.2023
- Erstellt
- 13.02.2023 12:50