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2015/0351

1. Nachtragshaushaltssatzung 2015

Magistratsvorlage 17.08.2015

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2015/0351

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Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2015 
(GVBl. S. 158, 188), hat die Stadtverordnetenversammlung am xx.xx.2015 folgende Nachtragssatzung
beschlossen:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden 
gegenüber bisher 
EUR
auf nunmehr EUR
fest
gesetzt
a) im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
die Erträge 3.581.898 525.348.763 521.766.865
die Aufwendungen 5.121.430 534.648.283 529.526.853
der Saldo 1.539.532 -9.299.520 -7.759.988
im außerordentlichen Ergebnis
die Erträge 500 500
die Aufwendungen 00
der Saldo 500 500
b) im Finanzhaushalt
aus laufender Verwaltungstätigkeit
der Saldo der Einzahlungen und 
Auszahlungen 1.449.530 7.927.316 9.376.846
aus Investitionstätigkeit
die Einzahlungen 1.256.018 8.617.590 7.361.572
die Auszahlungen 16.014.932 51.287.884 35.272.952
der Saldo 14.758.914 -42.670.294 -27.911.380
aus Finanzierungstätigkeit
die Einzahlungen 14.758.914 42.670.294 27.911.380
die Auszahlungen 15.128.970 15.128.970
der Saldo 14.758.914 27.541.324 12.782.410
Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbedarf von 7.759.488 EUR    
aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von 5.752.124 EUR    
aus.
1. Nachtragshaushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Haushaltsjahr 2015
§ 1
erhöht um 
EUR
vermindert um
EUR
und damit der Gesamtbetrag des 
Haushaltsplans einschließlich der 
Nachträge 
Stand nach Magistratsberatung

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2015
zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 42.670.294 EUR   
um 14.758.914 EUR-  
vermindert und damit auf 27.911.380 EUR  
neu festgesetzt. 
Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds
Abteilung B in Höhe von 500.000 EUR      
 
Abteilung C in Höhe von 250.000 EUR       
enthalten.
Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im
Haushaltsjahr Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushalts-
jahren zur Auszahlung anstehen, wird auf 2.800.000 EUR     
festgesetzt. 
Davon entfallen auf die Haushaltsjahre 
2017 1.500.000 EUR    
2018 300.000 EUR      
 
und 2019 1.000.000 EUR    
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
Die Bestimmungen zur Stellenbewirtschaftung werden nicht geändert.
Darmstadt, den xx.xx.2015 Der Magistrat
Stadtkämmerer
André Schellenberg
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5 
§ 6
§ 7
Stand nach Magistratsberatung

2015/0351

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Vorlage-Nr. 2015/0351 
 
 
1. Nachtragshaushaltssatzung 2015

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0351
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.08.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00