2015/0351
1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
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Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2015 (GVBl. S. 158, 188), hat die Stadtverordnetenversammlung am xx.xx.2015 folgende Nachtragssatzung beschlossen: Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden gegenüber bisher EUR auf nunmehr EUR fest gesetzt a) im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis die Erträge 3.581.898 525.348.763 521.766.865 die Aufwendungen 5.121.430 534.648.283 529.526.853 der Saldo 1.539.532 -9.299.520 -7.759.988 im außerordentlichen Ergebnis die Erträge 500 500 die Aufwendungen 00 der Saldo 500 500 b) im Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen 1.449.530 7.927.316 9.376.846 aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen 1.256.018 8.617.590 7.361.572 die Auszahlungen 16.014.932 51.287.884 35.272.952 der Saldo 14.758.914 -42.670.294 -27.911.380 aus Finanzierungstätigkeit die Einzahlungen 14.758.914 42.670.294 27.911.380 die Auszahlungen 15.128.970 15.128.970 der Saldo 14.758.914 27.541.324 12.782.410 Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbedarf von 7.759.488 EUR aus. Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von 5.752.124 EUR aus. 1. Nachtragshaushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2015 § 1 erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge Stand nach Magistratsberatung Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2015 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 42.670.294 EUR um 14.758.914 EUR- vermindert und damit auf 27.911.380 EUR neu festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung B in Höhe von 500.000 EUR Abteilung C in Höhe von 250.000 EUR enthalten. Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im Haushaltsjahr Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushalts- jahren zur Auszahlung anstehen, wird auf 2.800.000 EUR festgesetzt. Davon entfallen auf die Haushaltsjahre 2017 1.500.000 EUR 2018 300.000 EUR und 2019 1.000.000 EUR Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert. Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert. Die Gemeindesteuern werden nicht geändert. Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert. Die Bestimmungen zur Stellenbewirtschaftung werden nicht geändert. Darmstadt, den xx.xx.2015 Der Magistrat Stadtkämmerer André Schellenberg § 2 § 3 § 4 § 5 § 6 § 7 Stand nach Magistratsberatung
2015/0351
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Vorlage-Nr. 2015/0351 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0351
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.08.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00