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A-R/0022/2017

Eine Nutzungsordnung für Münsters städtische Rathäuser, Einrichtungen und Schulen aufstellen!

Antrag an den Rat 09.05.2017

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2173 Zeichen

Antrag an den Rat Nr . A-R/0022/2017  
 
 
 
 
 
   9.05.2017       
 
 
 
 
 
 
Ratsantrag  
                                             
 
 
 
Eine Nutzungsordnung für Münsters städtische Rathäuser, 
Einrichtungen und Schulen aufstellen!  
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Stadtverwaltung erarbeitet eine Nutzungsordnung für Münsters städtische 
Rathäuser, Einrichtungen und Schulen, die klare und restriktive Vorgaben beinhaltet. 
 
2. In dieser Nutzungsordnung soll u.a. berücksichtigt werden, dass  
 
a.) die städtischen Rathäuser, Einrichtungen und Schulen neben ihren eigentlichen 
sachlichen Angelegenheiten dem bürgerschaftlichen Engagement dienen und für diese 
Zwecke genutzt werden können.  
 
b.) die Nutzung städtischer Rathäuser, Einrichtungen und Schulen einem Abstandsgebot 
der Parteien vor Wahlen von mindestens 3 Monaten unterliegen soll.  
 
 
 
 
Begründung:  
 
Münster setzt sich als Stadt des Westfälischen Friedens besonders für Toleranz und 
Dialogbereitschaft in der gesamten Gesellschaft ein. Die Stadt orientiert sich dabei am 
Grundgesetz, das in Artikel 3 eine Geschlechterdiskriminierung und u.a. eine 
DIE LINKE. Ratsfraktion Münster  
Achtermannstraße 19  
48143 Münster 
 
Telefon 02 51 / 9 81 60 51 
 
 
 
  
 
An den Oberbürgermeister

2/2 
Diskriminierung aufgrund von Herkunft oder Religion ausschließt. Insbesondere wird an 
Münsters Schulen jeden Tag für ein Klima der Gewaltfreiheit und gegen Rassismus 
gearbeitet. Beispielhaft sei auf die Vielzahl der Münsterschen Schulen hingewiesen, die 
sich den Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ erworben haben. 
Die Überlassung von Münsters Schulen an Gruppen oder Parteien, die diesen Anliegen 
vom Grundsatz oder in der Praxis zuwider handeln, muss ausgeschlossen werden. Da § 5 
des Parteiengesetzes die Gleichbehandlung aller politischen Parteien, unabhängig von 
deren politischer Agenda, verlangt, muss zumindest vor Wahlen ein Verbot der Nutzung 
der Rathäuser, städtischen Einrichtungen und Schulen durch Parteien sichergestellt 
werden. 
 
 
Rüdiger Sagel, Fatma Kirgil, Ortrud Philipp, Heiko Wischnewski 
DIE LINKE.Ratsfraktion Münster

Beratungsverlauf (1)

17.05.2017 Rat
TOP 30.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Achtermannstraße 19

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Details

Aktenzeichen
A-R/0022/2017
Typ
Antrag an den Rat
Datum
09.05.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37