Mandari Insight

1547/2017

Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Lindweiler Hier. Neuernennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Veedelsbeirates Lindweiler und Änderung der Geschäftsordnung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.06.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.07.2017, TOP 10.8

Anlage 2 - Auszug aus der Niederschrift der Bezirksvertretung Chorweiler

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Ansehen

Anlage 1 - Synopse der Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Auszug aus der Niederschrift der Bezirksvertretung Chorweiler

1135 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 221-96313  
Fax       :  (0221) 221-96400 
E-Mail:  anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de 
Datum: 18.05.2017 
Auszug 
aus der Niederschrift der 25. Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler vom 11.05.2017 
öffentlich 
9.1.5 Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Lindweiler  
Hier: Vorschlag zur Ernennung eines Mitgliedes bzw. Stellvertreters 
aus der Bezirksvertretung Chorweiler für den Veedelsbeirat Lindweiler 
1066/2017 
Bezirksbürgermeister Herrn Zöllner liegt die Rückmeldung aus der CDU-Fraktion vor, 
dass Herr Kerpen als Mitglied und Herr Schott als stellvertretendes Mitglied benannt 
werden soll. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung schlägt die folgenden Personen aus der Bezirksvertretung 
Chorweiler zur Ernennung als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied des Veedels-
beirates Lindweiler vor: 
 
     Mitglied  stellv. Mitglied 
Bezirksvertretung Chorweiler Herr Kerpen  Herr Schott 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Herrn Ottenberg (SPD) und Herrn 
Wiener (pro Köln)

Anlage 1 - Synopse der Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler

17756 Zeichen

1  Anlage 1 
 
Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler 
 
Synopse 
 
Bestehende Fassung    Neue Fassung 
 
Das am 16.12.2014 durch den Rat beschlosse-
ne Integrierte Handlungskonzept Lindweiler 
sieht bei der Umsetzung des Integrierten Hand-
lungskonzeptes einen Beteiligungsprozess der 
Betroffenen vor, um einen möglichst hohen 
Identifikationsgrad der Bürgerschaft mit den 
geplanten Maßnahmen zu erreichen. Zu diesem 
Zweck soll ein Veedelsbeirat eingerichtet wer-
den, der die kontinuierliche Begleitung und poli-
tische Vorberatung durch ein kompetentes 
Gremium von Vertreterinnen und Vertretern aus 
Institutionen, Bürgerschaft und Politik sicher-
stellt.  
Aufgabe des Veedelsbeirates ist die beratende 
Unterstützung bei allen Beschlussvorlagen zum 
Integrierten Handlungskonzept Lindweiler. Der 
Beirat begleitet die Umsetzung des Integrierten 
Handlungskonzeptes Lindweiler und bindet die 
Akteure vor Ort in die Beratung ein. Als bera-
tendes Gremium spricht der Veedelsbeirat Emp-
fehlungen aus. Weiterhin entscheidet der Vee-
delsbeirat über die Bewilligung der Anträge zur 
Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des 
jährlich zur Verfügung stehenden Stadtteil-
Verfügungsfonds auf der Basis der Richtlinie zur 
Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfü-
gungsfonds Lindweiler. 
 
 
1 - Aufgaben des Beirates  
 
(1) Aufgabe des Veedelsbeirates ist die bera-
tende Unterstützung bei allen Beschlussvorla-
gen zum Integrierten Handlungskonzept Lind-
weiler. Der Beirat begleitet die Umsetzung des 
Integrierten Handlungskonzeptes Lindweiler und 
bindet die Akteure vor Ort in die Beratung ein.  
 
(2) Der Veedelsbeirat wird über die inhaltliche 
Ausrichtung der Projekte des Integrierten Hand-
lungskonzeptes sowie wichtige Änderungen 
informiert und hierzu um Stellungnahme gebe-
ten. Als beratendes Gremium spricht der Vee-
delsbeirat Empfehlungen aus.  
 
(3) Der Veedelsbeirat entscheidet über die Be-
willigung der Anträge zur Gewährung einer Zu-
wendung im Rahmen des jährlich zur Verfügung 
stehenden Verfügungsfonds auf der Basis der 
Das am 16.12.2014 durch den Rat beschlosse-
ne Integrierte Handlungskonzept Lindweiler 
sieht bei der Umsetzung des Integrierten Hand-
lungskonzeptes einen Beteiligungsprozess der 
Betroffenen vor, um einen möglichst hohen 
Identifikationsgrad der Bürgerschaft mit den ge-
planten Maßnahmen zu erreichen. Zu diesem 
Zweck soll ein Veedelsbeirat eingerichtet wer-
den, der die kontinuierliche Begleitung und poli-
tische Vorberatung durch ein kompetentes Gre-
mium von Vertreterinnen und Vertretern aus 
Institutionen, Bürgerschaft und Politik sicher-
stellt.  
Aufgabe des Veedelsbeirates ist die beratende 
Unterstützung bei allen Beschlussvorlagen zum 
Integrierten Handlungskonzept Lindweiler. Der 
Beirat begleitet die Umsetzung des Integrierten 
Handlungskonzeptes Lindweiler und bindet die 
Akteure vor Ort in die Beratung ein. Als beraten-
des Gremium spricht der Veedelsbeirat Empfeh-
lungen aus. Weiterhin entscheidet der Veedels-
beirat über die Bewilligung der Anträge zur Ge-
währung einer Zuwendung im Rahmen des jähr-
lich zur Verfügung stehenden Stadtteil-
Verfügungsfonds auf der Basis der Richtlinie zur 
Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfü-
gungsfonds Lindweiler. 
 
 
1 - Aufgaben des Beirates  
 
(1) Aufgabe des Veedelsbeirates ist die bera-
tende Unterstützung bei allen Beschlussvorla-
gen zum Integrierten Handlungskonzept Lind-
weiler. Der Beirat begleitet die Umsetzung des 
Integrierten Handlungskonzeptes Lindweiler und 
bindet die Akteure vor Ort in die Beratung ein.  
 
(2) Der Veedelsbeirat wird über die inhaltliche 
Ausrichtung der Projekte des Integrierten Hand-
lungskonzeptes sowie wichtige Änderungen 
informiert und hierzu um Stellungnahme gebe-
ten. Als beratendes Gremium spricht der Vee-
delsbeirat Empfehlungen aus.  
 
(3) Der Veedelsbeirat entscheidet über die Be-
willigung der Anträge zur Gewährung einer Zu-
wendung im Rahmen des jährlich zur Verfügung 
stehenden Verfügungsfonds auf der Basis der

2  Anlage 1 
 
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen 
aus dem Verfügungsfonds Lindweiler. Die Be-
zirksvertretung wird jährlich über die Verwen-
dung des Verfügungsfonds informiert. 
 
(4) Die Zuständigkeit der Ratsgremien und der 
Bezirksvertretung als Beschlussgremien bleiben 
unberührt.  
 
 
2 - Vorsitz  
 
Vorsitz und Sitzungsleitung liegen beim Be-
zirksbürgermeister kraft seines Amtes. Der 
Stellvertreter/die Stellvertreterin des Vorsitzen-
den wird mit einfacher Stimmenmehrheit aus 
der Mitte des Veedelsbeirates gewählt.  
 
 
3 - Zusammensetzung des Beirates  
 
(1) Die Mitgliederzahl des Beirates wird, den 
Vorsitzenden eingeschlossen, auf maximal 15 
begrenzt, damit er eine überschaubare Größe 
erhält und die wichtigsten Bevölkerungs- und 
Expertengruppen im Stadtteil Lindweiler reprä-
sentieren kann. Es soll möglichst je ein Mitglied 
den folgenden in Lindweiler vertretenen Verei-
nen, Organisationen, Institutionen angehören: 
 
 Lindweiler Treff, Diakonisches Werk 
 Köln und Region,  
            Marienberger Weg 17b, 50767 Köln 
 Soziales Zentrum Lino-Club e.V.,  
            Unnauer Weg 96a, 50767 Köln 
 Städtische Tageseinrichtung für Kinder 
 mit Familienzentrum, 
            Soldiner Str. 70, 50767 Köln 
 Kindertagesstätten Lino-Club e.V.  
            Marienberger Weg 40b und Hartenfels-
 weg 12, 50767 Köln 
 Gemeinschaftsgrundschule Soldiner 
 Straße 
            Soldiner Str. 68, 50767 Köln 
 Förderschule Lernen Soldiner Straße, 
            Soldiner Str. 68, 50767 Köln 
 Sportclub-Lindweiler & Interessenge-
 meinschaft e.V.,  
            Unnauer Weg 62, 50767 Köln 
 Katholische Pfarrgemeinde St. Dionysius 
 Longerich/Lindweiler, 
            Longericher Hauptstr. 62a, 50739 Köln 
 Evangelische Kirchengemeinde Köln-
 Pesch, 
            Montessoristr. 15, 50767 Köln 
 
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen 
aus dem Verfügungsfonds Lindweiler. Die Be-
zirksvertretung wird jährlich über die Verwen-
dung des Verfügungsfonds informiert. 
 
(4) Die Zuständigkeit der Ratsgremien und der 
Bezirksvertretung als Beschlussgremien bleiben 
unberührt.  
 
 
2 - Vorsitz  
 
Vorsitz und Sitzungsleitung liegen beim Bezirks-
bürgermeister kraft seines Amtes. Der Stellver-
treter/die Stellvertreterin des Vorsitzenden wird 
mit einfacher Stimmenmehrheit aus der Mitte 
des Veedelsbeirates gewählt.  
 
 
3 - Zusammensetzung des Beirates  
 
(1) Die Mitgliederzahl des Beirates wird, den 
Vorsitzenden eingeschlossen, auf maximal 15 
begrenzt, damit er eine überschaubare Größe 
erhält und die wichtigsten Bevölkerungs- und 
Expertengruppen im Stadtteil Lindweiler reprä-
sentieren kann. Es soll möglichst je ein Mitglied 
den folgenden in Lindweiler vertretenen Verei-
nen, Organisationen, Institutionen angehören: 
 
 Lindweiler Treff, Diakonisches Werk Köln 
 und Region,  
            Marienberger Weg 17b, 50767 Köln 
 Soziales Zentrum Lino-Club e.V.,  
            Unnauer Weg 96a, 50767 Köln 
 Städtische Tageseinrichtung für Kinder 
 mit Familienzentrum, 
            Soldiner Str. 70, 50767 Köln 
 Kindertagesstätten Lino-Club e.V.  
            Marienberger Weg 40b und Hartenfels-
 weg 12, 50767 Köln 
 Gemeinschaftsgrundschule Soldiner 
 Straße 
            Soldiner Str. 68, 50767 Köln 
 Förderschule im Verbund Lernen und 
 soziale, emotionale Entwicklung, 
            Soldiner Str. 68, 50767 Köln 
 Sportclub-Lindweiler & Interessenge-
 meinschaft e.V.,  
            Unnauer Weg 62, 50767 Köln 
 Katholische Pfarrgemeinde St. Dionysius 
 Longerich/Lindweiler, 
            Longericher Hauptstr. 62a, 50739 Köln 
 Evangelische Kirchengemeinde Köln-
 Pesch, 
            Montessoristr. 15, 50767 Köln

3  Anlage 1 
 
 
 
 
Die Mitarbeit von Vertreterinnen und Vertretern 
der genannten Organisationen soll sicherstellen, 
dass die Interessen der Bewohnerinnen und 
Bewohner des Stadtteils Lindweiler angemes-
sen repräsentiert werden.  
 
(2) Um eine Schnittstelle zwischen den unter (1) 
genannten Vereinen, Organisationen und Insti-
tutionen und der Politik herzustellen, werden 
aus der Mitte der Bezirksvertretung Chorweiler 
drei Personen zur Ernennung als Mitglied vor-
geschlagen.  
 
(3) Für jedes Beiratsmitglied wird ein Stellvertre-
ter/eine Stellvertreterin für den Abwesenheitsfall 
ernannt.  
 
(4) Es können nur solche Personen Mitglied im 
Veedelsbeirat werden, deren Wohnsitz oder 
berufliches/soziales/politisches Betätigungsfeld 
sich im Stadtteil Lindweiler befindet.  
 
(5) Der Beschluss zur Ernennung der Beirats-
mitglieder wird auf Vorschlag der Bezirksvertre-
tung Chorweiler vom Rat mit einfacher Stim-
menmehrheit gefasst.  
 
(6) Der Rat kann Beiratsmitglieder aus wichti-
gem Grund jederzeit abberufen. Die Bezirksver-
tretung Chorweiler ist vorher zu hören. 
 
(7) Die Verpflichtung der Beiratsmitglieder er-
folgt in der konstituierenden Sitzung durch den 
Vorsitzenden.  
 
 
4 – Beschlussfähigkeit  
 
(1) Der Veedelsbeirat ist für die Bewilligung der 
Anträge aus dem Verfügungsfonds beschluss-
fähig, wenn mehr als die Hälfte der ernannten, 
stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. 
 
(2) Vor Abstimmung über die Anträge zum Ver-
fügungsfonds ist die Beschlussfähigkeit durch 
den Vorsitzenden festzustellen. 
 
(3) Bei Stimmengleichheit entscheidet die 
Stimme des Vorsitzenden. 
 
 
5 - Dauer  
 
(1) Der Veedelsbeirat wird für die Dauer der  
 Seniorenvertretung Chorweiler 
 Bürgerschaft 
 
Die Mitarbeit von Vertreterinnen und Vertretern 
der genannten Organisationen soll sicherstellen, 
dass die Interessen der Bewohnerinnen und 
Bewohner des Stadtteils Lindweiler angemes-
sen repräsentiert werden.  
 
(2) Um eine Schnittstelle zwischen den unter (1) 
genannten Vereinen, Organisationen und Insti-
tutionen und der Politik herzustellen, werden 
aus der Mitte der Bezirksvertretung Chorweiler 
drei Personen zur Ernennung als Mitglied vor-
geschlagen.  
 
(3) Für jedes Beiratsmitglied wird ein Stellvertre-
ter/eine Stellvertreterin für den Abwesenheitsfall 
ernannt.  
 
(4) Es können nur solche Personen Mitglied im 
Veedelsbeirat werden, deren Wohnsitz oder 
berufliches/soziales/politisches Betätigungsfeld 
sich im Stadtteil Lindweiler befindet.  
 
(5) Der Beschluss zur Ernennung der Beirats-
mitglieder wird von der Bezirksvertretung Chor-
weiler mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.  
 
 
(6) Die Bezirksvertretung Chorweiler kann Bei-
ratsmitglieder aus wichtigem Grund jederzeit 
abberufen. Die Bezirksvertretung Chorweiler ist 
vorher zu hören. 
 
(7) Die Verpflichtung der Beiratsmitglieder er-
folgt in der konstituierenden Sitzung durch den 
Vorsitzenden.  
 
 
4 – Beschlussfähigkeit  
 
(1) Der Veedelsbeirat ist für die Bewilligung der 
Anträge aus dem Verfügungsfonds beschluss-
fähig, wenn mehr als die Hälfte der ernannten, 
stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. 
 
(2) Vor Abstimmung über die Anträge zum Ver-
fügungsfonds ist die Beschlussfähigkeit durch 
den Vorsitzenden festzustellen. 
 
(3) Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stim-
me des Vorsitzenden. 
 
5 - Dauer  
 
(1) Der Veedelsbeirat wird für die Dauer der

4  Anlage 1 
 
Umsetzung des Integrierten Handlungskonzep-
tes Lindweiler eingerichtet.  
 
(2) Die Mitglieder des Veedelsbeirates werden 
für die Dauer der Wahlperiode des Rates und 
der Bezirksvertretung Chorweiler ernannt. Eine 
erneute Ernennung ist zulässig. Die nach Ziffer 
3, Abs. 1 ernannten Personen müssen dauer-
haft die Bedingung der Ziffer 3, Abs. 4 erfüllen. 
Sollte dies nicht mehr zutreffen, ist dem Rat von 
der Bezirksvertretung Chorweiler ein neues Mit-
glied oder stellvertretendes Mitglied zur Ernen-
nung vorzuschlagen. 
 
(3) Die Ernennung der Mitglieder aus der Be-
zirksvertretung Chorweiler ist zudem an das 
Mandat in der Bezirksvertretung Chorweiler 
gebunden und erlischt bei deren Ausscheiden. 
In diesem Fall ist dem Rat von der Bezirksver-
tretung Chorweiler ein neues Mitglied zur Er-
nennung vorzuschlagen. 
 
 
6 – Fragen aus der Bürgerschaft 
 
Zu Beginn jeder Sitzung eröffnet der Vorsitzen-
de eine Bürgerfragestunde. Die anwesenden 
Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglich-
keit, Fragen, die die Umsetzung des Integrierten 
Handlungskonzeptes Lindweiler betreffen, 
mündlich vorzutragen. Die Fragestunde ist 
grundsätzlich auf eine halbe Zeitstunde be-
grenzt und kann von dem Vorsitzenden verlän-
gert werden. 
 
 
7 - Geschäftsführung  
 
(1) Die Geschäftsführung des Veedelsbeirates 
liegt bei dem Amt für Stadtentwicklung und Sta-
tistik.  
 
(2) Von den Sitzungen des Veedelsbeirates 
erstellt die Geschäftsführung eine Niederschrift, 
die von dem sitzungsleitenden Vorsitzenden 
unterschrieben und den Mitgliedern/stellv. Mit-
gliedern des Beirates sowie den Mitgliedern der 
Bezirksvertretung Chorweiler und ggf. den be-
troffenen Fachausschüssen des Rates zur 
Kenntnis zugeleitet wird.  
 
 
8 - Tagungsmodalitäten  
 
(1) Der Veedelsbeirat tagt uneingeschränkt öf-
fentlich. 
 
Umsetzung des Integrierten Handlungskonzep-
tes Lindweiler eingerichtet.  
 
(2) Die Mitglieder des Veedelsbeirates werden 
für die Dauer der Wahlperiode des Rates, der 
Bezirksvertretung Chorweiler und der Senioren-
vertretung Chorweiler ernannt. Eine erneute 
Ernennung ist zulässig. Die weiteren nach Ziffer 
3, Abs. 1 ernannten Personen müssen dauer-
haft die Bedingung der Ziffer 3, Abs. 4 erfüllen. 
Sollte dies nicht mehr zutreffen, ist von der Be-
zirksvertretung Chorweiler ein neues Mitglied 
oder stellvertretendes Mitglied zu ernennen. 
 
(3) Die Ernennung der Mitglieder aus der Be-
zirksvertretung Chorweiler sowie aus der Senio-
renvertretung Chorweiler ist zudem an das je-
weilige Mandat gebunden und erlischt bei deren 
Ausscheiden. In diesem Fall ist dem Rat von der 
Bezirksvertretung Chorweiler ein neues Mitglied 
zur Ernennung vorzuschlagen. 
 
 
6 – Fragen aus der Bürgerschaft 
 
In jeder Sitzung eröffnet der Vorsitzende eine 
Bürgerfragestunde. Die anwesenden Bürgerin-
nen und Bürger erhalten die Möglichkeit, Fra-
gen, die die Umsetzung des Integrierten Hand-
lungskonzeptes Lindweiler betreffen, mündlich 
vorzutragen. Die Fragestunde ist grundsätzlich 
auf eine halbe Zeitstunde begrenzt und kann 
von dem Vorsitzenden verlängert werden. 
 
 
 
7 - Geschäftsführung  
 
(1) Die Geschäftsführung des Veedelsbeirates 
liegt bei dem Amt für Stadtentwicklung und Sta-
tistik.  
 
(2) Von den Sitzungen des Veedelsbeirates er-
stellt die Geschäftsführung eine Niederschrift, 
die von dem sitzungsleitenden Vorsitzenden 
unterschrieben und den Mitgliedern/stellv. Mit-
gliedern des Beirates sowie den Mitgliedern der 
Bezirksvertretung Chorweiler und ggf. den be-
troffenen Fachausschüssen des Rates zur 
Kenntnis zugeleitet wird.  
 
 
8 - Tagungsmodalitäten  
 
(1) Der Veedelsbeirat tagt grundsätzlich öffent-
lich.

5  Anlage 1 
 
(2) Der Vorsitzende beruft den Veedelsbeirat 
ein, so oft es die Geschäftslage erfordert.  
 
(3) Die Mitglieder werden mit der Tagesordnung 
durch den Vorsitzenden eingeladen. Ort und 
Zeit der Sitzung sind in der Einladung bekannt 
zu geben.  
 
(4) Einladung und Tagesordnung müssen spä-
testens 5 Arbeitstage vor der Sitzung den Vee-
delsbeiratsmitgliedern zugehen. Von dieser Frist 
darf nur in dringenden Fällen abgewichen wer-
den. 
 
(5) Jedes Beiratsmitglied kann Vorschläge in die 
Tagesordnung einbringen. Diese müssen spä-
testens am 10. Arbeitstag vor der nächsten Sit-
zung bei der Geschäftsführung vorliegen. 
 
(6) Zu den Tagesordnungspunkten, die der Be-
zirksvertretung Chorweiler und/oder den Fach-
ausschüssen des Rates zur Entscheidung vor-
gelegt werden, soll der Veedelsbeirat ein Mei-
nungsbild herbeiführen, das empfehlenden Cha-
rakter hat. Es entscheidet die einfache Mehr-
heit. 
 
(7) Kann ein Beiratsmitglied zu einer Beiratssit-
zung nicht oder nicht rechtzeitig erscheinen, ist 
dies der Geschäftsführung rechtzeitig vorher 
mitzuteilen. Er informiert ebenfalls seinen Ver-
treter/seine Vertreterin rechtzeitig über seine 
Verhinderung, um die Vertretung sicher zu stel-
len. 
 
(8) Eine Teilnahme der städtischen Fachämter 
erfolgt nach Erfordernis der Tagesordnung mit 
gesonderter Einladung durch die Geschäftsfüh-
rung.  
 
(9) Im Übrigen ist der Veedelsbeirat in der in-
haltlichen Ausgestaltung und Organisation sei-
ner Arbeit frei. 
 
 
(2) Der Vorsitzende beruft den Veedelsbeirat 
ein, so oft es die Geschäftslage erfordert.  
 
(3) Die Mitglieder werden mit der Tagesordnung 
durch den Vorsitzenden eingeladen. Ort und 
Zeit der Sitzung sind in der Einladung bekannt 
zu geben.  
 
(4) Einladung und Tagesordnung müssen spä-
testens 5 Arbeitstage vor der Sitzung den Vee-
delsbeiratsmitgliedern zugehen. Von dieser Frist 
darf nur in dringenden Fällen abgewichen wer-
den. 
 
(5) Jedes Beiratsmitglied kann Vorschläge in die 
Tagesordnung einbringen. Diese müssen spä-
testens am 10. Arbeitstag vor der nächsten Sit-
zung bei der Geschäftsführung vorliegen. 
 
(6) Zu den Tagesordnungspunkten, die der Be-
zirksvertretung Chorweiler und/oder den Fach-
ausschüssen des Rates zur Entscheidung vor-
gelegt werden, soll der Veedelsbeirat ein Mei-
nungsbild herbeiführen, das empfehlenden Cha-
rakter hat. Es entscheidet die einfache Mehrheit. 
 
 
(7) Kann ein Beiratsmitglied zu einer Beiratssit-
zung nicht oder nicht rechtzeitig erscheinen, ist 
dies der Geschäftsführung rechtzeitig vorher 
mitzuteilen. Das Beiratsmitglied informiert eben-
falls seinen Vertreter/seine Vertreterin rechtzei-
tig über seine Verhinderung, um die Vertretung 
sicher zu stellen. 
 
(8) Eine Teilnahme der städtischen Fachämter 
erfolgt nach Erfordernis der Tagesordnung mit 
gesonderter Einladung durch die Geschäftsfüh-
rung.  
 
(9) Im Übrigen ist der Veedelsbeirat in der inhalt-
lichen Ausgestaltung und Organisation seiner 
Arbeit frei.

Beschlussvorlage Rat

3564 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/152 
152/1 
Vorlagen-Nummer 
 1547/2017 
Freigabedatum 
12.06.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Lindweiler  
Hier: Neuernennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Veedelsbeirates 
Lindweiler und Änderung der Geschäftsordnung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat ernennt die nachfolgenden Personen zu Beiratsmitgliedern bzw. stellvertretenden Bei-
ratsmitgliedern des Veedelsbeirates Lindweiler. 
 
Institution    Mitglied  stellv. Mitglied           
Bezirksvertretung Chorweiler  Günter Kerpen Norbert Schott 
Lindweiler Treff   Anna Keul  bleibt unverändert 
 
2. Der Rat überträgt der Bezirksvertretung Chorweiler die Entscheidung über die Entsendung von 
Vertreterinnen und Vertretern in den Veedelsbeirat Lindweiler. 
 
3. Der Rat beschließt die in der Synopse dargestellten Änderungen der Geschäftsordnung des Vee-
delsbeirates Lindweiler (Anlage 1). 
 
Alternative: 
Die vorgeschlagenen Personen werden nicht ernannt. Die Änderung der Geschäftsordnung des Vee-
delsbeirates Lindweiler wird nicht beschlossen. 
 
 
Veedelsbeirat Lindweiler 14.06.2017 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.07.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017 
Rat 11.07.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.06.2015 die Einrichtung des Veedelsbeirates Lindweiler zur Be-
gleitung der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Lindweiler einstimmig beschlossen und 
die vorgeschlagenen Beiratsmitglieder und stellvertretenden Beiratsmitglieder ernannt.  
Mit Wirkung vom 30.03.2017 ist Herr Wilfried Neumann in seiner Funktion als Mitglied des Veedels-
beirates für die Bezirksvertretung Chorweiler zurückgetreten. Als Nachfolger wurde von der Bezirks-
vertretung Chorweiler Herr Günter Kerpen (bisher stellvertretendes Mitglied) und Herr Norbert Schott 
als neues stellvertretendes Mitglied benannt (Anlage 2).  
Frau Silvie Heibach hat ihre Funktion als Mitglied für den Lindweiler Treff im Veedelsbeirat gemäß 
Ziffer 5, Abs. 2 der Geschäftsordnung zum 01.04.2017 aufgegeben, da sie die Stelle gewechselt hat. 
Als Nachfolgerin wurde Frau Anna Keul benannt. 
Die bestehende Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler sieht unter Nr. 3, Abs. 5 vor, dass 
der Beschluss zur Ernennung der Beiratsmitglieder auf Vorschlag der Bezirksvertretung Chorweiler 
vom Rat mit einfacher Mehrheit gefasst wird.  
Um das Verfahren zur Neuernennung von Mitgliedern zu vereinfachen, soll künftig die Bezirksvertre-
tung Chorweiler hierüber entscheiden. Gemäß § 37, Abs. 1 Gemeindeordnung NRW, § 19 der Haupt-
satzung und § 2, Abs. 1, Nr. 1.4 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln entscheiden die Bezirks-
vertretungen, soweit nicht der Rat ausschließlich zuständig ist, in allen Angelegenheiten, deren Be-
deutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Hierzu zählt auch die Entsendung von 
Vertreterinnen und Vertretern in Organe und andere Gremien, soweit deren Bedeutung auf den jewei-
ligen Bezirk beschränkt ist. Diese Voraussetzung trifft auf die Entsendung von Vertreterinnen und 
Vertretern in den Veedelsbeirat Lindweiler zu. Daher kann die Bezirksvertretung hierüber entschei-
den. Die entsprechenden Anpassungen in der Geschäftsordnung sind in der Anlage 1 dargestellt. 
 
Anlage 1 – Synopse der Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler 
Anlage 2 – Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Bezirksvertretung Chorweiler

Beratungsverlauf (4)

14.06.2017 Veedelsbeirat Lindweiler
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
06.07.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.07.2017 Rat
TOP 10.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1547/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27