1547/2017
Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Lindweiler Hier. Neuernennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Veedelsbeirates Lindweiler und Änderung der Geschäftsordnung
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Anlage 2 - Auszug aus der Niederschrift der Bezirksvertretung Chorweiler
1135 Zeichen
Anlage 2
Geschäftsführung
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Frau Büscher-Kallen
Telefon: (0221) 221-96313
Fax : (0221) 221-96400
E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de
Datum: 18.05.2017
Auszug
aus der Niederschrift der 25. Sitzung der Bezirksvertretung
Chorweiler vom 11.05.2017
öffentlich
9.1.5 Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Lindweiler
Hier: Vorschlag zur Ernennung eines Mitgliedes bzw. Stellvertreters
aus der Bezirksvertretung Chorweiler für den Veedelsbeirat Lindweiler
1066/2017
Bezirksbürgermeister Herrn Zöllner liegt die Rückmeldung aus der CDU-Fraktion vor,
dass Herr Kerpen als Mitglied und Herr Schott als stellvertretendes Mitglied benannt
werden soll.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung schlägt die folgenden Personen aus der Bezirksvertretung
Chorweiler zur Ernennung als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied des Veedels-
beirates Lindweiler vor:
Mitglied stellv. Mitglied
Bezirksvertretung Chorweiler Herr Kerpen Herr Schott
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Herrn Ottenberg (SPD) und Herrn
Wiener (pro Köln)
Anlage 1 - Synopse der Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler
17756 Zeichen
1 Anlage 1
Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler
Synopse
Bestehende Fassung Neue Fassung
Das am 16.12.2014 durch den Rat beschlosse-
ne Integrierte Handlungskonzept Lindweiler
sieht bei der Umsetzung des Integrierten Hand-
lungskonzeptes einen Beteiligungsprozess der
Betroffenen vor, um einen möglichst hohen
Identifikationsgrad der Bürgerschaft mit den
geplanten Maßnahmen zu erreichen. Zu diesem
Zweck soll ein Veedelsbeirat eingerichtet wer-
den, der die kontinuierliche Begleitung und poli-
tische Vorberatung durch ein kompetentes
Gremium von Vertreterinnen und Vertretern aus
Institutionen, Bürgerschaft und Politik sicher-
stellt.
Aufgabe des Veedelsbeirates ist die beratende
Unterstützung bei allen Beschlussvorlagen zum
Integrierten Handlungskonzept Lindweiler. Der
Beirat begleitet die Umsetzung des Integrierten
Handlungskonzeptes Lindweiler und bindet die
Akteure vor Ort in die Beratung ein. Als bera-
tendes Gremium spricht der Veedelsbeirat Emp-
fehlungen aus. Weiterhin entscheidet der Vee-
delsbeirat über die Bewilligung der Anträge zur
Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des
jährlich zur Verfügung stehenden Stadtteil-
Verfügungsfonds auf der Basis der Richtlinie zur
Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfü-
gungsfonds Lindweiler.
1 - Aufgaben des Beirates
(1) Aufgabe des Veedelsbeirates ist die bera-
tende Unterstützung bei allen Beschlussvorla-
gen zum Integrierten Handlungskonzept Lind-
weiler. Der Beirat begleitet die Umsetzung des
Integrierten Handlungskonzeptes Lindweiler und
bindet die Akteure vor Ort in die Beratung ein.
(2) Der Veedelsbeirat wird über die inhaltliche
Ausrichtung der Projekte des Integrierten Hand-
lungskonzeptes sowie wichtige Änderungen
informiert und hierzu um Stellungnahme gebe-
ten. Als beratendes Gremium spricht der Vee-
delsbeirat Empfehlungen aus.
(3) Der Veedelsbeirat entscheidet über die Be-
willigung der Anträge zur Gewährung einer Zu-
wendung im Rahmen des jährlich zur Verfügung
stehenden Verfügungsfonds auf der Basis der
Das am 16.12.2014 durch den Rat beschlosse-
ne Integrierte Handlungskonzept Lindweiler
sieht bei der Umsetzung des Integrierten Hand-
lungskonzeptes einen Beteiligungsprozess der
Betroffenen vor, um einen möglichst hohen
Identifikationsgrad der Bürgerschaft mit den ge-
planten Maßnahmen zu erreichen. Zu diesem
Zweck soll ein Veedelsbeirat eingerichtet wer-
den, der die kontinuierliche Begleitung und poli-
tische Vorberatung durch ein kompetentes Gre-
mium von Vertreterinnen und Vertretern aus
Institutionen, Bürgerschaft und Politik sicher-
stellt.
Aufgabe des Veedelsbeirates ist die beratende
Unterstützung bei allen Beschlussvorlagen zum
Integrierten Handlungskonzept Lindweiler. Der
Beirat begleitet die Umsetzung des Integrierten
Handlungskonzeptes Lindweiler und bindet die
Akteure vor Ort in die Beratung ein. Als beraten-
des Gremium spricht der Veedelsbeirat Empfeh-
lungen aus. Weiterhin entscheidet der Veedels-
beirat über die Bewilligung der Anträge zur Ge-
währung einer Zuwendung im Rahmen des jähr-
lich zur Verfügung stehenden Stadtteil-
Verfügungsfonds auf der Basis der Richtlinie zur
Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfü-
gungsfonds Lindweiler.
1 - Aufgaben des Beirates
(1) Aufgabe des Veedelsbeirates ist die bera-
tende Unterstützung bei allen Beschlussvorla-
gen zum Integrierten Handlungskonzept Lind-
weiler. Der Beirat begleitet die Umsetzung des
Integrierten Handlungskonzeptes Lindweiler und
bindet die Akteure vor Ort in die Beratung ein.
(2) Der Veedelsbeirat wird über die inhaltliche
Ausrichtung der Projekte des Integrierten Hand-
lungskonzeptes sowie wichtige Änderungen
informiert und hierzu um Stellungnahme gebe-
ten. Als beratendes Gremium spricht der Vee-
delsbeirat Empfehlungen aus.
(3) Der Veedelsbeirat entscheidet über die Be-
willigung der Anträge zur Gewährung einer Zu-
wendung im Rahmen des jährlich zur Verfügung
stehenden Verfügungsfonds auf der Basis der
2 Anlage 1
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen
aus dem Verfügungsfonds Lindweiler. Die Be-
zirksvertretung wird jährlich über die Verwen-
dung des Verfügungsfonds informiert.
(4) Die Zuständigkeit der Ratsgremien und der
Bezirksvertretung als Beschlussgremien bleiben
unberührt.
2 - Vorsitz
Vorsitz und Sitzungsleitung liegen beim Be-
zirksbürgermeister kraft seines Amtes. Der
Stellvertreter/die Stellvertreterin des Vorsitzen-
den wird mit einfacher Stimmenmehrheit aus
der Mitte des Veedelsbeirates gewählt.
3 - Zusammensetzung des Beirates
(1) Die Mitgliederzahl des Beirates wird, den
Vorsitzenden eingeschlossen, auf maximal 15
begrenzt, damit er eine überschaubare Größe
erhält und die wichtigsten Bevölkerungs- und
Expertengruppen im Stadtteil Lindweiler reprä-
sentieren kann. Es soll möglichst je ein Mitglied
den folgenden in Lindweiler vertretenen Verei-
nen, Organisationen, Institutionen angehören:
Lindweiler Treff, Diakonisches Werk
Köln und Region,
Marienberger Weg 17b, 50767 Köln
Soziales Zentrum Lino-Club e.V.,
Unnauer Weg 96a, 50767 Köln
Städtische Tageseinrichtung für Kinder
mit Familienzentrum,
Soldiner Str. 70, 50767 Köln
Kindertagesstätten Lino-Club e.V.
Marienberger Weg 40b und Hartenfels-
weg 12, 50767 Köln
Gemeinschaftsgrundschule Soldiner
Straße
Soldiner Str. 68, 50767 Köln
Förderschule Lernen Soldiner Straße,
Soldiner Str. 68, 50767 Köln
Sportclub-Lindweiler & Interessenge-
meinschaft e.V.,
Unnauer Weg 62, 50767 Köln
Katholische Pfarrgemeinde St. Dionysius
Longerich/Lindweiler,
Longericher Hauptstr. 62a, 50739 Köln
Evangelische Kirchengemeinde Köln-
Pesch,
Montessoristr. 15, 50767 Köln
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen
aus dem Verfügungsfonds Lindweiler. Die Be-
zirksvertretung wird jährlich über die Verwen-
dung des Verfügungsfonds informiert.
(4) Die Zuständigkeit der Ratsgremien und der
Bezirksvertretung als Beschlussgremien bleiben
unberührt.
2 - Vorsitz
Vorsitz und Sitzungsleitung liegen beim Bezirks-
bürgermeister kraft seines Amtes. Der Stellver-
treter/die Stellvertreterin des Vorsitzenden wird
mit einfacher Stimmenmehrheit aus der Mitte
des Veedelsbeirates gewählt.
3 - Zusammensetzung des Beirates
(1) Die Mitgliederzahl des Beirates wird, den
Vorsitzenden eingeschlossen, auf maximal 15
begrenzt, damit er eine überschaubare Größe
erhält und die wichtigsten Bevölkerungs- und
Expertengruppen im Stadtteil Lindweiler reprä-
sentieren kann. Es soll möglichst je ein Mitglied
den folgenden in Lindweiler vertretenen Verei-
nen, Organisationen, Institutionen angehören:
Lindweiler Treff, Diakonisches Werk Köln
und Region,
Marienberger Weg 17b, 50767 Köln
Soziales Zentrum Lino-Club e.V.,
Unnauer Weg 96a, 50767 Köln
Städtische Tageseinrichtung für Kinder
mit Familienzentrum,
Soldiner Str. 70, 50767 Köln
Kindertagesstätten Lino-Club e.V.
Marienberger Weg 40b und Hartenfels-
weg 12, 50767 Köln
Gemeinschaftsgrundschule Soldiner
Straße
Soldiner Str. 68, 50767 Köln
Förderschule im Verbund Lernen und
soziale, emotionale Entwicklung,
Soldiner Str. 68, 50767 Köln
Sportclub-Lindweiler & Interessenge-
meinschaft e.V.,
Unnauer Weg 62, 50767 Köln
Katholische Pfarrgemeinde St. Dionysius
Longerich/Lindweiler,
Longericher Hauptstr. 62a, 50739 Köln
Evangelische Kirchengemeinde Köln-
Pesch,
Montessoristr. 15, 50767 Köln
3 Anlage 1
Die Mitarbeit von Vertreterinnen und Vertretern
der genannten Organisationen soll sicherstellen,
dass die Interessen der Bewohnerinnen und
Bewohner des Stadtteils Lindweiler angemes-
sen repräsentiert werden.
(2) Um eine Schnittstelle zwischen den unter (1)
genannten Vereinen, Organisationen und Insti-
tutionen und der Politik herzustellen, werden
aus der Mitte der Bezirksvertretung Chorweiler
drei Personen zur Ernennung als Mitglied vor-
geschlagen.
(3) Für jedes Beiratsmitglied wird ein Stellvertre-
ter/eine Stellvertreterin für den Abwesenheitsfall
ernannt.
(4) Es können nur solche Personen Mitglied im
Veedelsbeirat werden, deren Wohnsitz oder
berufliches/soziales/politisches Betätigungsfeld
sich im Stadtteil Lindweiler befindet.
(5) Der Beschluss zur Ernennung der Beirats-
mitglieder wird auf Vorschlag der Bezirksvertre-
tung Chorweiler vom Rat mit einfacher Stim-
menmehrheit gefasst.
(6) Der Rat kann Beiratsmitglieder aus wichti-
gem Grund jederzeit abberufen. Die Bezirksver-
tretung Chorweiler ist vorher zu hören.
(7) Die Verpflichtung der Beiratsmitglieder er-
folgt in der konstituierenden Sitzung durch den
Vorsitzenden.
4 – Beschlussfähigkeit
(1) Der Veedelsbeirat ist für die Bewilligung der
Anträge aus dem Verfügungsfonds beschluss-
fähig, wenn mehr als die Hälfte der ernannten,
stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
(2) Vor Abstimmung über die Anträge zum Ver-
fügungsfonds ist die Beschlussfähigkeit durch
den Vorsitzenden festzustellen.
(3) Bei Stimmengleichheit entscheidet die
Stimme des Vorsitzenden.
5 - Dauer
(1) Der Veedelsbeirat wird für die Dauer der
Seniorenvertretung Chorweiler
Bürgerschaft
Die Mitarbeit von Vertreterinnen und Vertretern
der genannten Organisationen soll sicherstellen,
dass die Interessen der Bewohnerinnen und
Bewohner des Stadtteils Lindweiler angemes-
sen repräsentiert werden.
(2) Um eine Schnittstelle zwischen den unter (1)
genannten Vereinen, Organisationen und Insti-
tutionen und der Politik herzustellen, werden
aus der Mitte der Bezirksvertretung Chorweiler
drei Personen zur Ernennung als Mitglied vor-
geschlagen.
(3) Für jedes Beiratsmitglied wird ein Stellvertre-
ter/eine Stellvertreterin für den Abwesenheitsfall
ernannt.
(4) Es können nur solche Personen Mitglied im
Veedelsbeirat werden, deren Wohnsitz oder
berufliches/soziales/politisches Betätigungsfeld
sich im Stadtteil Lindweiler befindet.
(5) Der Beschluss zur Ernennung der Beirats-
mitglieder wird von der Bezirksvertretung Chor-
weiler mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
(6) Die Bezirksvertretung Chorweiler kann Bei-
ratsmitglieder aus wichtigem Grund jederzeit
abberufen. Die Bezirksvertretung Chorweiler ist
vorher zu hören.
(7) Die Verpflichtung der Beiratsmitglieder er-
folgt in der konstituierenden Sitzung durch den
Vorsitzenden.
4 – Beschlussfähigkeit
(1) Der Veedelsbeirat ist für die Bewilligung der
Anträge aus dem Verfügungsfonds beschluss-
fähig, wenn mehr als die Hälfte der ernannten,
stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
(2) Vor Abstimmung über die Anträge zum Ver-
fügungsfonds ist die Beschlussfähigkeit durch
den Vorsitzenden festzustellen.
(3) Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stim-
me des Vorsitzenden.
5 - Dauer
(1) Der Veedelsbeirat wird für die Dauer der
4 Anlage 1
Umsetzung des Integrierten Handlungskonzep-
tes Lindweiler eingerichtet.
(2) Die Mitglieder des Veedelsbeirates werden
für die Dauer der Wahlperiode des Rates und
der Bezirksvertretung Chorweiler ernannt. Eine
erneute Ernennung ist zulässig. Die nach Ziffer
3, Abs. 1 ernannten Personen müssen dauer-
haft die Bedingung der Ziffer 3, Abs. 4 erfüllen.
Sollte dies nicht mehr zutreffen, ist dem Rat von
der Bezirksvertretung Chorweiler ein neues Mit-
glied oder stellvertretendes Mitglied zur Ernen-
nung vorzuschlagen.
(3) Die Ernennung der Mitglieder aus der Be-
zirksvertretung Chorweiler ist zudem an das
Mandat in der Bezirksvertretung Chorweiler
gebunden und erlischt bei deren Ausscheiden.
In diesem Fall ist dem Rat von der Bezirksver-
tretung Chorweiler ein neues Mitglied zur Er-
nennung vorzuschlagen.
6 – Fragen aus der Bürgerschaft
Zu Beginn jeder Sitzung eröffnet der Vorsitzen-
de eine Bürgerfragestunde. Die anwesenden
Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglich-
keit, Fragen, die die Umsetzung des Integrierten
Handlungskonzeptes Lindweiler betreffen,
mündlich vorzutragen. Die Fragestunde ist
grundsätzlich auf eine halbe Zeitstunde be-
grenzt und kann von dem Vorsitzenden verlän-
gert werden.
7 - Geschäftsführung
(1) Die Geschäftsführung des Veedelsbeirates
liegt bei dem Amt für Stadtentwicklung und Sta-
tistik.
(2) Von den Sitzungen des Veedelsbeirates
erstellt die Geschäftsführung eine Niederschrift,
die von dem sitzungsleitenden Vorsitzenden
unterschrieben und den Mitgliedern/stellv. Mit-
gliedern des Beirates sowie den Mitgliedern der
Bezirksvertretung Chorweiler und ggf. den be-
troffenen Fachausschüssen des Rates zur
Kenntnis zugeleitet wird.
8 - Tagungsmodalitäten
(1) Der Veedelsbeirat tagt uneingeschränkt öf-
fentlich.
Umsetzung des Integrierten Handlungskonzep-
tes Lindweiler eingerichtet.
(2) Die Mitglieder des Veedelsbeirates werden
für die Dauer der Wahlperiode des Rates, der
Bezirksvertretung Chorweiler und der Senioren-
vertretung Chorweiler ernannt. Eine erneute
Ernennung ist zulässig. Die weiteren nach Ziffer
3, Abs. 1 ernannten Personen müssen dauer-
haft die Bedingung der Ziffer 3, Abs. 4 erfüllen.
Sollte dies nicht mehr zutreffen, ist von der Be-
zirksvertretung Chorweiler ein neues Mitglied
oder stellvertretendes Mitglied zu ernennen.
(3) Die Ernennung der Mitglieder aus der Be-
zirksvertretung Chorweiler sowie aus der Senio-
renvertretung Chorweiler ist zudem an das je-
weilige Mandat gebunden und erlischt bei deren
Ausscheiden. In diesem Fall ist dem Rat von der
Bezirksvertretung Chorweiler ein neues Mitglied
zur Ernennung vorzuschlagen.
6 – Fragen aus der Bürgerschaft
In jeder Sitzung eröffnet der Vorsitzende eine
Bürgerfragestunde. Die anwesenden Bürgerin-
nen und Bürger erhalten die Möglichkeit, Fra-
gen, die die Umsetzung des Integrierten Hand-
lungskonzeptes Lindweiler betreffen, mündlich
vorzutragen. Die Fragestunde ist grundsätzlich
auf eine halbe Zeitstunde begrenzt und kann
von dem Vorsitzenden verlängert werden.
7 - Geschäftsführung
(1) Die Geschäftsführung des Veedelsbeirates
liegt bei dem Amt für Stadtentwicklung und Sta-
tistik.
(2) Von den Sitzungen des Veedelsbeirates er-
stellt die Geschäftsführung eine Niederschrift,
die von dem sitzungsleitenden Vorsitzenden
unterschrieben und den Mitgliedern/stellv. Mit-
gliedern des Beirates sowie den Mitgliedern der
Bezirksvertretung Chorweiler und ggf. den be-
troffenen Fachausschüssen des Rates zur
Kenntnis zugeleitet wird.
8 - Tagungsmodalitäten
(1) Der Veedelsbeirat tagt grundsätzlich öffent-
lich.
5 Anlage 1
(2) Der Vorsitzende beruft den Veedelsbeirat
ein, so oft es die Geschäftslage erfordert.
(3) Die Mitglieder werden mit der Tagesordnung
durch den Vorsitzenden eingeladen. Ort und
Zeit der Sitzung sind in der Einladung bekannt
zu geben.
(4) Einladung und Tagesordnung müssen spä-
testens 5 Arbeitstage vor der Sitzung den Vee-
delsbeiratsmitgliedern zugehen. Von dieser Frist
darf nur in dringenden Fällen abgewichen wer-
den.
(5) Jedes Beiratsmitglied kann Vorschläge in die
Tagesordnung einbringen. Diese müssen spä-
testens am 10. Arbeitstag vor der nächsten Sit-
zung bei der Geschäftsführung vorliegen.
(6) Zu den Tagesordnungspunkten, die der Be-
zirksvertretung Chorweiler und/oder den Fach-
ausschüssen des Rates zur Entscheidung vor-
gelegt werden, soll der Veedelsbeirat ein Mei-
nungsbild herbeiführen, das empfehlenden Cha-
rakter hat. Es entscheidet die einfache Mehr-
heit.
(7) Kann ein Beiratsmitglied zu einer Beiratssit-
zung nicht oder nicht rechtzeitig erscheinen, ist
dies der Geschäftsführung rechtzeitig vorher
mitzuteilen. Er informiert ebenfalls seinen Ver-
treter/seine Vertreterin rechtzeitig über seine
Verhinderung, um die Vertretung sicher zu stel-
len.
(8) Eine Teilnahme der städtischen Fachämter
erfolgt nach Erfordernis der Tagesordnung mit
gesonderter Einladung durch die Geschäftsfüh-
rung.
(9) Im Übrigen ist der Veedelsbeirat in der in-
haltlichen Ausgestaltung und Organisation sei-
ner Arbeit frei.
(2) Der Vorsitzende beruft den Veedelsbeirat
ein, so oft es die Geschäftslage erfordert.
(3) Die Mitglieder werden mit der Tagesordnung
durch den Vorsitzenden eingeladen. Ort und
Zeit der Sitzung sind in der Einladung bekannt
zu geben.
(4) Einladung und Tagesordnung müssen spä-
testens 5 Arbeitstage vor der Sitzung den Vee-
delsbeiratsmitgliedern zugehen. Von dieser Frist
darf nur in dringenden Fällen abgewichen wer-
den.
(5) Jedes Beiratsmitglied kann Vorschläge in die
Tagesordnung einbringen. Diese müssen spä-
testens am 10. Arbeitstag vor der nächsten Sit-
zung bei der Geschäftsführung vorliegen.
(6) Zu den Tagesordnungspunkten, die der Be-
zirksvertretung Chorweiler und/oder den Fach-
ausschüssen des Rates zur Entscheidung vor-
gelegt werden, soll der Veedelsbeirat ein Mei-
nungsbild herbeiführen, das empfehlenden Cha-
rakter hat. Es entscheidet die einfache Mehrheit.
(7) Kann ein Beiratsmitglied zu einer Beiratssit-
zung nicht oder nicht rechtzeitig erscheinen, ist
dies der Geschäftsführung rechtzeitig vorher
mitzuteilen. Das Beiratsmitglied informiert eben-
falls seinen Vertreter/seine Vertreterin rechtzei-
tig über seine Verhinderung, um die Vertretung
sicher zu stellen.
(8) Eine Teilnahme der städtischen Fachämter
erfolgt nach Erfordernis der Tagesordnung mit
gesonderter Einladung durch die Geschäftsfüh-
rung.
(9) Im Übrigen ist der Veedelsbeirat in der inhalt-
lichen Ausgestaltung und Organisation seiner
Arbeit frei.
Beschlussvorlage Rat
3564 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/1 Vorlagen-Nummer 1547/2017 Freigabedatum 12.06.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Lindweiler Hier: Neuernennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Veedelsbeirates Lindweiler und Änderung der Geschäftsordnung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat ernennt die nachfolgenden Personen zu Beiratsmitgliedern bzw. stellvertretenden Bei- ratsmitgliedern des Veedelsbeirates Lindweiler. Institution Mitglied stellv. Mitglied Bezirksvertretung Chorweiler Günter Kerpen Norbert Schott Lindweiler Treff Anna Keul bleibt unverändert 2. Der Rat überträgt der Bezirksvertretung Chorweiler die Entscheidung über die Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in den Veedelsbeirat Lindweiler. 3. Der Rat beschließt die in der Synopse dargestellten Änderungen der Geschäftsordnung des Vee- delsbeirates Lindweiler (Anlage 1). Alternative: Die vorgeschlagenen Personen werden nicht ernannt. Die Änderung der Geschäftsordnung des Vee- delsbeirates Lindweiler wird nicht beschlossen. Veedelsbeirat Lindweiler 14.06.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017 Rat 11.07.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.06.2015 die Einrichtung des Veedelsbeirates Lindweiler zur Be- gleitung der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Lindweiler einstimmig beschlossen und die vorgeschlagenen Beiratsmitglieder und stellvertretenden Beiratsmitglieder ernannt. Mit Wirkung vom 30.03.2017 ist Herr Wilfried Neumann in seiner Funktion als Mitglied des Veedels- beirates für die Bezirksvertretung Chorweiler zurückgetreten. Als Nachfolger wurde von der Bezirks- vertretung Chorweiler Herr Günter Kerpen (bisher stellvertretendes Mitglied) und Herr Norbert Schott als neues stellvertretendes Mitglied benannt (Anlage 2). Frau Silvie Heibach hat ihre Funktion als Mitglied für den Lindweiler Treff im Veedelsbeirat gemäß Ziffer 5, Abs. 2 der Geschäftsordnung zum 01.04.2017 aufgegeben, da sie die Stelle gewechselt hat. Als Nachfolgerin wurde Frau Anna Keul benannt. Die bestehende Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler sieht unter Nr. 3, Abs. 5 vor, dass der Beschluss zur Ernennung der Beiratsmitglieder auf Vorschlag der Bezirksvertretung Chorweiler vom Rat mit einfacher Mehrheit gefasst wird. Um das Verfahren zur Neuernennung von Mitgliedern zu vereinfachen, soll künftig die Bezirksvertre- tung Chorweiler hierüber entscheiden. Gemäß § 37, Abs. 1 Gemeindeordnung NRW, § 19 der Haupt- satzung und § 2, Abs. 1, Nr. 1.4 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln entscheiden die Bezirks- vertretungen, soweit nicht der Rat ausschließlich zuständig ist, in allen Angelegenheiten, deren Be- deutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Hierzu zählt auch die Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in Organe und andere Gremien, soweit deren Bedeutung auf den jewei- ligen Bezirk beschränkt ist. Diese Voraussetzung trifft auf die Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in den Veedelsbeirat Lindweiler zu. Daher kann die Bezirksvertretung hierüber entschei- den. Die entsprechenden Anpassungen in der Geschäftsordnung sind in der Anlage 1 dargestellt. Anlage 1 – Synopse der Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler Anlage 2 – Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Bezirksvertretung Chorweiler
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1547/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27