AKIB/0004/2025
Inklusive Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung schaffen - Barrierefreiheit und Inklusion als Grundlage der Planung und des Bauens verankern
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AKIB-0004-2025
3409 Zeichen
1 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) Vorsitzender: Ratsherr Harald Wölter Anregung der KIB an den Rat vom 17.06.2025: Inklusive Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung schaffen – Barrierefreiheit und Inklusion als Grundlage der Planung und des Bauens verankern Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. Inklusion und Barrierefreiheit als Grundlage der Planung und des Handelns zu verankern. Beides muss für die Planung neuer Wohngebiete und - projekte wie auch für die Gestaltung der Quartiere gelten. 2. Dafür zu sorgen, dass zukünftige Wohnungsbauprojekte in Münster barrierefrei und rollstuhlgerecht geplant und umgesetzt werden, 3. dem Rat bis zum Ende des 1. Quartals 2026 zu der Anregung eine Vorlage vorzulegen. Begründung: Inklusion ist nicht erst durch die UN-Behindertenrechtskonvention ein Menschenrecht und muss sich auch auf das Wohnen und bei der Planung und Errichtung des Wohnraums niederschlagen. Barrierefreies Wohnen bedeutet Teilhabe. Eine Wohnung, die auch mit dem Rollstuhl zugänglich ist, ermöglicht zudem Menschen mit Behinderung, ihren Alltag eigenständig zu gestalten. Sie beugt sozialer Isolation vor und sorgt dafür, dass sich jede und jeder in seinem Zuhause – seinem Lebensmittelpunkt – sicher und wohl fühlen kann. Barrierefreiheit ist nicht allein ein Thema für wenige, sondern ein Grundrecht und ein Zeichen lebendiger Inklusion – es geht um Design für alle. Sie kommt allen Menschen zugute und steigert die Lebensqualität für alle Generationen. Sie ist ebenso wertvoll für ältere Menschen, Familien mit Kinderwagen / Kleinkindern, Personen mit temporären Verletzungen oder gesundheitlichen Einschränkungen und Menschen mit Tretrollern, Fahrrädern und Einkaufstaschen. Zugleich ist das barrierefreie Bauen auch ein zukunftssicheres Bauen. Denn unsere Gesellschaft wird älter. Wohnungen, die über breite Türen, schwellenlose Zugänge und ausreichend Bewegungsraum verfügen, erleichtern ein eigenständiges Leben bis ins hohe Alter. Zur Barrierefreiheit gehören auch weitere Aspekte, so sind u.a. auch die Belange von Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen und kognitiv eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen. Wichtig ist auch, die Barrierefreiheit bei der Hauseingangstür herzustellen. Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator Anregung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) an den Rat Nr. AKIB/0004/2025 2 müssen in der Lage sein, die Haustür selbständig zu bedienen. Dies ist in der Praxis auch im Neubau leider nicht immer gegeben. Bei Beachtung aller Aspekte der Barrierefreiheit wird man den unterschiedlichen Lebensphasen gerecht und vermeidet teure Umbauten zu einem späteren Zeitpunkt bzw. den Umzug aus der gewohnten Umgebung. Ziel muss es sein, dass Wohnraum in allen neuen Wohnanlagen und Wohnprojekte barrierefrei gestaltet werden. Hierzu gehört auch, rollstuhlgerechte Wohnungen mit einzuplanen. Auch Renovierungen sollten von vornherein mit Blick auf Barrierefreiheit konzipiert werden. Die KIB hatte bereits zu diesem Themenbereich den Antrag „Wohnraum für inklusive Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung schaffen“ (AK/B/0002/2023) 2023 in den Rat eingebracht (https://www.stadt- muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004052715 ). Dazu liegt noch keine Antwort vor.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AKIB/0004/2025
- Typ
- Anregungen der KIB
- Datum
- 18.06.2025
- Erstellt
- 18.06.2025 17:11