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AKIB/0004/2025

Inklusive Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung schaffen - Barrierefreiheit und Inklusion als Grundlage der Planung und des Bauens verankern

Anregungen der KIB 18.06.2025

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AKIB-0004-2025

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AKIB-0004-2025

3409 Zeichen

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Kommission zur Förderung der Inklusion  
von Menschen mit Behinderungen (KIB) 
Vorsitzender: Ratsherr Harald Wölter 
Anregung der KIB an den Rat vom 17.06.2025: 
Inklusive Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung schaffen – 
Barrierefreiheit und Inklusion als Grundlage der Planung und des Bauens 
verankern 
Der Rat möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
1. Inklusion und Barrierefreiheit als Grundlage der Planung und des Handelns 
zu verankern. Beides muss für die Planung neuer Wohngebiete und -
projekte wie auch für die Gestaltung der Quartiere gelten. 
2. Dafür zu sorgen, dass zukünftige Wohnungsbauprojekte in Münster 
barrierefrei und rollstuhlgerecht geplant und umgesetzt werden, 
3. dem Rat bis zum Ende des 1. Quartals 2026 zu der Anregung eine Vorlage 
vorzulegen. 
Begründung: 
Inklusion ist nicht erst durch die UN-Behindertenrechtskonvention ein Menschenrecht 
und muss sich auch auf das Wohnen und bei der Planung und Errichtung des 
Wohnraums niederschlagen. Barrierefreies Wohnen bedeutet Teilhabe. Eine 
Wohnung, die auch mit dem Rollstuhl zugänglich ist, ermöglicht zudem Menschen 
mit Behinderung, ihren Alltag eigenständig zu gestalten. Sie beugt sozialer Isolation 
vor und sorgt dafür, dass sich jede und jeder in seinem Zuhause – seinem 
Lebensmittelpunkt – sicher und wohl fühlen kann.  
Barrierefreiheit ist nicht allein ein Thema für wenige, sondern ein Grundrecht und ein 
Zeichen lebendiger Inklusion – es geht um Design für alle. Sie kommt allen 
Menschen zugute und steigert die Lebensqualität für alle Generationen. Sie ist 
ebenso wertvoll für ältere Menschen, Familien mit Kinderwagen / Kleinkindern, 
Personen mit temporären Verletzungen oder gesundheitlichen Einschränkungen und 
Menschen mit Tretrollern, Fahrrädern und Einkaufstaschen.  
Zugleich ist das barrierefreie Bauen auch ein zukunftssicheres Bauen. Denn unsere 
Gesellschaft wird älter. Wohnungen, die über breite Türen, schwellenlose Zugänge 
und ausreichend Bewegungsraum verfügen, erleichtern ein eigenständiges Leben 
bis ins hohe Alter. Zur Barrierefreiheit gehören auch weitere Aspekte, so sind u.a. 
auch die Belange von Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen und kognitiv 
eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen. Wichtig ist auch, die Barrierefreiheit 
bei der Hauseingangstür herzustellen. Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator 
Anregung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen (KIB) an den Rat Nr. AKIB/0004/2025

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müssen in der Lage sein, die Haustür selbständig zu bedienen. Dies ist in der Praxis 
auch im Neubau leider nicht immer gegeben. Bei Beachtung aller Aspekte der 
Barrierefreiheit wird man den unterschiedlichen Lebensphasen gerecht und 
vermeidet teure Umbauten zu einem späteren Zeitpunkt bzw. den Umzug aus der 
gewohnten Umgebung. 
Ziel muss es sein, dass Wohnraum in allen neuen Wohnanlagen und Wohnprojekte 
barrierefrei gestaltet werden. Hierzu gehört auch, rollstuhlgerechte Wohnungen mit 
einzuplanen. Auch Renovierungen sollten von vornherein mit Blick auf Barrierefreiheit 
konzipiert werden.  
Die KIB hatte bereits zu diesem Themenbereich den Antrag „Wohnraum für inklusive 
Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung schaffen“ (AK/B/0002/2023) 2023 
in den Rat eingebracht (https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004052715 ).  
Dazu liegt noch keine Antwort vor.

Beratungsverlauf (1)

02.07.2025 Rat
TOP 10.2 Anregung Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AKIB/0004/2025
Typ
Anregungen der KIB
Datum
18.06.2025
Erstellt
18.06.2025 17:11