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BKA 0869

Sachstandsbericht zur Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier, Herr Gaul (MUNV)

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 21.11.2025

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 21.11.2025, TOP 6.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (2025-11_21_BKA_Sachstandsbericht-Wasserwirtschaft_2025_18.11.2025)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Sachstandsbericht zur Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier, Herr Gaul (MUNV))

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (2025-11_21_BKA_Sachstandsbericht-Wasserwirtschaft_2025_18.11.2025)

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Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
  
 
 
Dienstgebäude und 
Lieferanschrift: 
Emilie-Preyer-Platz 1 
40479 Düsseldorf 
Telefon 0211 4566-0 
Telefax 0211 4566-388 
poststelle@munv.nrw.de 
www.umwelt.nrw.de 
 
Öffentliche Verkehrsmittel: 
Rheinbahn Linien U78 und U79 
oder Buslinie 722 (Messe) 
Haltestelle Nordstraße 
 
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW - 40190 Düsseldorf 
An den 
Vorsitzenden 
des Braunkohlenausschusses 
Zeughausstr. 2 - 10 
50667 Köln 
 
 
 
 
03.11.2025 
Seite 1 von 35 
 
Aktenzeichen 61.10.03.03. 
bei Antwort bitte angeben 
 
 
Telefon: 0211 4566-438 
tobias.gaul@munv.nrw.de 
 
Umsatzsteuer 
ID-Nr.: DE 306 505 705 
 
Schriftlicher Bericht 
Sachstand Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier 2025 
 
 
 
Sehr geehrter Herr Götz, 
 
hiermit übersende ich Ihnen den Sachstandsbericht Wasserwirtschaft im 
Rheinischen Revier 2025 mit der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder 
des Braunkohlenausschusses für die Sitzung am 21. November 2025. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Gaul

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Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier 
 
Sachstandsbericht 2025 
 
 
 
 
177. Sitzung des Braunkohlenausschusses 
 
am 21. November 2025

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Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
  
 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
1. Einleitung ...................................................................................... 4 
1.1. Ausgangslage .................................................................................. 4 
1.2. Ziel ................................................................................................... 5 
1.3. Rechtliche und planerische Rahmenbedingungen .................... 6 
2. Handlungsfelder ........................................................................... 9 
2.1. Grundwasser ............................................................................. 9 
2.2. Oberflächengewässer ............................................................. 12 
2.3. Rhein- und Rurwasser ............................................................. 14 
2.4. Tagebauseen .......................................................................... 17 
2.5. Feuchtgebiete.......................................................................... 22 
2.6. Trinkwasserversorgung ........................................................... 23 
3. Gremien und Organisation .......................................................... 26 
4. Monitoring und Berichtswesen .................................................... 29 
5. Finanzierung ............................................................................... 33 
6. Zusammenfassung und Ausblick ................................................ 34 
Anlagen ................................................................................................ 35

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1. Einleitung 
Der vorliegende Sachstandsbericht stellt die wasserwirtschaftlichen As-
pekte des bereits begonnen und noch weit in die Zukunft reichenden 
Wandels des Rheinischen Reviers dar  und zeigt auf, welche umfassen-
den Aktivitäten dazu derzeit erfolgen und welche Fragestellungen künftig 
einer Abstimmung bedürfen. Eine Lösung für alles in einem einzelnen Pa-
pier ist aufgrund der Komplexität, der zeitlichen und inhaltlichen Bedin-
gungen ver schiedener Aspekte und des hohen Arbeitsaufwands nicht 
möglich. Es existieren aber bereits eine Vielzahl gut etablierter und seit 
z.T. Jahrzehnten arbeitender Gremien, die durch Fachexpertinnen und 
Fachexperten einen wertvollen Wissensschatz aufgebaut haben. 
 
1.1. Ausgangslage 
Das Rheinische Revier steht seit Jahrzehnten im Spannungsfeld zwi-
schen industrieller Nutzung und dem Schutz der Natur. Seine Entwicklung 
ist eng mit der Geschichte des Braunkohleabbaus verbunden. Über Jahr-
zehnte war die Braunkohle die wirtschaftliche Grundlage der Region, sie 
sicherte die Energieversorgung, Arbeitsplätze und Wohlstand – zugleich 
führte der großflächige Tagebau zu tiefgreifenden Eingriffen in den Na-
turhaushalt. Insbesondere der Wasserhaushalt wurde durch Grundwas-
serabsenkungen, den Aus- und Umbau von Fließgewässern und die da-
rauffolgende künstliche Bewirtschaftung nachhaltig beeinflusst. Mit dem 
politischen Beschluss, den Braunkohleausstieg bis 2030 umzusetzen, hat 
das Rheinische Revier eine entscheidende Zäsur erreicht. Der bereits mit 
dem Rückgang der Kohleförderung eingeleitete Strukturwandel erfordert 
nun eine beschleunigte und umfassende Neuausrichtung. Dies betrifft 
insbesondere die Wasserwirtschaft, die vor einer doppelten Herausforde-
rung steht: Einerseits muss sie die Folgen jahrzehnte langer Grundwas-
serabsenkungen und Landschaftsumgestaltungen ausgleichen, anderer-
seits muss sie die Voraussetzungen für eine nachhaltige Nachnutzung 
der ehemaligen Tagebaue schaffen. Dabei ist der zeitliche Übergang von 
der aktiven Förderung über die Stilllegung bis hin zur Rekultivierung und 
Entwicklung neuer Landschaften von zentraler Bedeutung. Während in 
der Vergangenheit der Fokus auf der technischen Sicherstellung des 
Bergbaubetriebs und dem weitmöglichsten Schutz des Naturhaushalts 
lag, rücken heute A spekte wie Grundwasserwiederanstieg, Fließgewäs-
serrenaturierung, Seeherstellung und ökologische Vernetzung in den 
Vordergrund.

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Die nachfolgende Karte gibt einen Überblick über das Rheinische Revier 
mit dem Augenmerk auf die Lage der zukünftigen drei Tagebauseen. 
 
Abbildung 1: Übersichtskarte über das Rheinische Revier (RWE Power AG, 2025)  
 
1.2. Ziel 
Das wasserwirtschaftliche Ziel im Rheinischen Revier befindet sich im 
grundlegenden Wandel. Während die Eingriffe in den Wasserhaushalt in 
der Vergangenheit vo r allem durch den aktiven Braunkohleabbau be-
stimmt waren, steht nun die Phase der Rückabwicklung und Wiederher-
stellung im Vordergrund. Bisher war es Aufgabe der Wasserwirtschaft, 
die mit dem Abbau verbundenen Beeinträchtigungen zu minimieren und 
die Auswirkungen auf Menschen und Umwelt durch technische Maßnah-
men wie Versickerungen, Einleitungen, Infiltrationen und Ersatzmaßnah-
men möglichst gering zu halten oder gänzlich zu vermeiden. 
Mit dem Ende der Tagebaue entfällt die Notwendigkeit dieser Eingriffe 
sukzessive – an ihre Stelle tritt die Verantwortung, die jahrzehntelangen 
Veränderungen im Wasserhaushalt schrittweise und dauerhaft auszuglei-
chen. Das übergeordnete Ziel besteht darin, im gesamten Rheinischen 
Revier einen möglichst selbsterhaltenden und nachhaltigen Wasserhaus-
halt zu entwickeln, der alle Schutzgüter – Grundwasser, Oberflächenge-
wässer, Boden, Klima, Ökosysteme – gleichermaßen berücksichtigt und

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menschliche Nutzungen ermöglicht. Dieser neue Wasserhaushalt soll 
nicht nur stabil, sondern auch resilient gegenüber zukünftigen Herausfor-
derungen wie Klimawandel und regionalen Nutzungsansprüchen sein.  
Die Umsetzung dieses Ziels ist eine Aufgabe von großem zeitlichem und 
fachlichem Umfang, die in ein komplexes System eingebunden ist. Wäh-
rend sichtbare Ma ßnahmen wie die Befüllung der entstehenden Tage-
bauseen innerhalb weniger Jahrzehnte abgeschlossen sein werden, wird 
insbesondere der Wiederanstieg des Grundwassers deutlich mehr Zeit in 
Anspruch nehmen. Dieser Prozess wird sich über viele Jahrzehnte erstre-
cken und ist eine zentrale Voraussetzung für die langfristige Stabilisierung 
des Naturhaushalts und die Wiederherstellung ökologischer Funktionen. 
Das Ziel der Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier besteht somit nicht 
mehr darin, Schäden innerhalb eines aktiven Abbauprozesses zu begren-
zen, sondern ein neue s, funktionierende s und eigenständige s System 
aufzubauen, das die Grundlage für eine lebenswerte, vielseitig nutzbare 
und ökologisch intakte Region bildet. 
 
1.3. Rechtliche und planerische Rahmenbedingungen 
Die wasserwirtschaftliche Entwicklung im Rheinischen Revier ist durch 
ein vielschichtiges Zusammenspiel aus europäischen, bundesrechtli-
chen, landesrechtlichen und planerischen Regelungen bestimmt. Diese 
Vorgaben bilden gemeinsam den rechtlichen Rahmen für die Bewältigung 
der bergbaubedingten Folgen und die Entwicklung eines nachhaltigen, 
stabilen Wasserhaushalts in der Zeit nach dem Braunkohlenabbau. 
 
Europäische Ebene 
Auf EU-Ebene bilden insbesondere die Richtlinie 2000 /60/EG (Europäi-
sche Wasserrahmenrichtlinie – WRRL), die UQN-RL sowie die Richtlinie 
2006/118/EG zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und 
Verschlechterung (Grundwasserrichtlinie) die maßgeblichen rechtlichen 
Grundlagen. Sie verpflichten die Mitgliedstaaten, für alle Oberflächenge-
wässer und das Grundwasser einen „guten Zustand“ zu erreichen und 
Verschlechterungen zu vermeiden. Damit setzen sie den übergeordneten 
Rahmen für die wasserwirtschaftliche Planung und Bewirtschaftung – 
auch im Kontext des Br aunkohlenbergbaus. Ergänzend sind die Hoch-
wasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG) sowie verschiedene 
europäische Naturschutzvorgaben, insbesondere die Fauna -Flora-

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Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie 
(2009/147/EG), relevant. Sie wirken insbesondere bei der Entwicklung 
der Tagebaufolgelandschaften und der Wiederherstellung von Gewässer- 
und Feuchtgebietsökosystemen. Auch die europäische Klimaschutz- und 
Energiepolitik bildet einen indirekten, aber wichtigen Rahmen für den 
Strukturwandel. Die Vorgaben des EU -Emissionshandels und des Euro-
pean Green Deal zielen auf die Reduktion fossiler Energieträger – ein-
schließlich der Braunkohle – und schaffen damit die politischen und öko-
nomischen Grundlagen für den Ausstieg aus der Kohleverst romung und 
die Entwicklung klimaneutraler Nachfolgestrukturen. 
 
Bundesebene 
Auf Bundesebene bildet das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz 
(KVBG) vom 14. August 2020 als ein Teil des Kohleausstieggesetzes den 
zentralen rechtlichen Rahmen. Es regelt den schrittweisen Ausstieg aus 
der Braunkohlenverstromung und legt die zeitlichen und strukturellen Be-
dingungen für die Beendigung des Abbaus fest. Ziel des KVBG ist es, die 
Kohleverstromung im Rheinischen Revier bis 2030 zu beenden und damit 
einen zentralen B eitrag zum Klimaschutz und zur Transformation der 
Energiewirtschaft zu leisten. Darüber hinaus gelten die allgemeinen bun-
desrechtlichen Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), die 
die Anforderungen an Gewässerschutz, Wasserbewirtschaftung und 
wasserrechtliche Genehmigungen definieren. Das WHG und die unterge-
setzlichen Regelungen der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) 
und Grundwasserverordnung (GrwV) setzen die Vorgaben der europäi-
schen Richtlinien in nationales Recht um und bilden damit die verbind li-
che Grundlage für alle wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Rheini-
schen Revier. 
 
Landesebene 
Die Umsetzung des Kohleausstiegsgesetzes erfolgt auf Landesebene 
durch die Leitentscheidungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. 
Diese Leitentscheidungen konkretisieren die energie -, struktur- und um-
weltpolitischen Zielsetzungen des Landes und legen die strategische 
Ausrichtung für den Braunkohleausstieg sowie die Nachnutzung der Ta-
gebaue fest. Ein entscheidender Meilenstein war am 4. Oktober 2022 die 
zwischen dem Bund, dem Land Nordrhein -Westfalen und der RWE AG 
geschlossene Eckpunktevereinbarung zum  vorgezogenen

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Braunkohleausstieg 2030. Sie sieht vor, den Ausstieg aus der Braunkoh-
leverstromung im Rheinischen Revier acht Jahre früher als ursprünglich 
im KVBG vorgesehen umzusetzen. Die Vereinbarung regelt unter ande-
rem die schrittweise Abschaltung der Kraftwerksblöcke, die künftige Flä-
cheninanspruchnahme der Tagebaue sowie die energie- und strukturpo-
litischen Rahmenbedingungen für die Region. Aufbauend auf dieser Ver-
einbarung wurde die Leitentscheidung 2023 veröffentlicht, die die vorhe-
rige Leitentscheidung von 2021 fortschreibt und an die neuen Rahmen-
bedingungen anpasst. Sie konkretisiert die Folgen des vorgezogenen 
Ausstiegs für die landesplanerische Entwicklung, insbesondere im Hin-
blick auf Raumordnung, Rekultivierung, Wasserwirtschaft und Land-
schaftsgestaltung. Im Mittelpunkt steht dabei die Entwicklung einer nach-
haltigen, klimaresilienten Nachfolgelandschaft, die unter Berücksichti-
gung des Grundwasserwiederanstiegs, der zukünftigen Seenlandschaf-
ten und der ökologischen Vernetzung gestaltet wird. Damit bilden die Lei-
tentscheidungen 2021 und 2023 gemeinsam den maßgeblichen Orientie-
rungsrahmen für die landesplanerische Steuerung des Strukturwandels 
im Rheinischen Revier. Sie definieren die Leitlinien für eine nachhaltige 
und ausgewogene Nachnutzung der T agebaue und schaffen die Grund-
lage für die zukünftige wasserwirtschaftliche Entwicklung im Zuge des 
vorgezogenen Braunkohlenausstiegs bis 2030. 
 
Landesplanerische Ebene 
Auf landesplanerischer Ebene erfolgt die räumliche und fachliche Umset-
zung über die Braunkohlenpläne. Diese sind Teil der Landesplanung und 
enthalten verbindliche Vorgaben zu Abbaugrenzen, Rekultivierungszie-
len, wasserwirtschaftlichen Maßnahmen und zur langfristigen Gestaltung 
der Tagebaufolgelandschaften. Sie bilden damit die raumplanerisch e 
Grundlage für die Umsetzung eines angepassten und nachhaltigen Was-
serhaushalts in der Region. Zuständig ist die Bezirksregierung Köln als 
regionale Obere Landesbehörde. 
Ein ergänzendes Instrument bildet das „Hintergrundpapier Braunkohle“ 
zum Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm gemäß §§ 82 und 
83 WHG. Dieses Dokument verknüpft die Anforderungen der WRRL mit 
den Besonderheiten des Braunkohlenbergbaus und beschreibt die rele-
vanten Auswirkungen auf die Gewässer, die geplanten Maßnahmen und 
die Wege zur  Zielerreichung. Sofern notwendig werden in dem Hinter-
grundpapier abweichende Bewirtschaftungsziele gem. § 30 WHG oder 
Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen gem. § 31 WHG für einzelne

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Wasserkörper begründet. Das Hintergrundpapier ist Bestandteil des Be-
wirtschaftungsplans und dient der fachlichen Abstimmung zwischen Was-
serwirtschaft, Bergbauplanung und Gewässerschutz und gewährleistet 
die Einbindung der Braunkohlenregion in die Bewirtschaftungsplanung 
der Flussgebietseinheiten. Zudem stellt das Hintergrundpapier eine wich-
tige Grundlage für die folgenden Genehmigungsverfahren dar. 
 
Genehmigungs- und Umsetzungsebene 
Die konkrete Umsetzung der planerischen und rechtlichen Vorgaben er-
folgt über berg- und wasserrechtliche Zulassungs verfahren. Diese Ver-
fahren re geln den Betrieb, die Stilllegung, die Wiedernutzbarmachung 
und die Nachsorge der Tagebaue. Wasserwirtschaftliche Fragestellun-
gen werden dabei integrativ behandelt, da der Umgang mit Grundwasser, 
Oberflächenwasser, Feuchtgebieten, Restseen und wasserwirtsc haftli-
cher Infrastruktur zentrale Bestandteile des Betriebs bzw. der Rückab-
wicklung sind. 
In den Planfeststellungsbeschlüssen werden verbindliche Nebenbestim-
mungen festgelegt, die konkrete Vorgaben, ggf. Maßnahmen, Monitoring-
programme und Berichtspflichten  umfassen. Diese sichern die Umset-
zung der wasserwirtschaftlichen Zielsetzungen, den Schutz der Wasser-
ressourcen sowie die langfristige Überwachung der Wiederherstellungs-
prozesse – insbesondere des Grundwasserwiederanstiegs und der Ge-
wässerentwicklung. Zuständig ist die Bezirksregierung Arnsberg – Abtei-
lung 6 – unter Einbindung der örtlichen Bezirksregierungen Düsseldorf 
und Köln. 
 
2. Handlungsfelder 
2.1. Grundwasser 
Das Grundwasser spielt im Rheinischen Revier seit Beginn des Braun-
kohleabbaus eine zentrale Rolle. Aufgrund der großflächigen und tiefrei-
chenden Tagebaue wurde über Jahrzehnte hinweg der Grundwasser-
spiegel künstlich abgesenkt, um die Gruben trocken zu halten und den 
Betrieb zu ermöglichen. Diese sogenannte Sümpfung führte zu einem er-
heblichen Eingriff in den natürlichen Wasserhaushalt der Region und 
prägt bis heute die wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Mit dem 
Ende der Braunkohlenverstromung wird der Grundwasserwiederanstieg 
kontrolliert eingeleitet. Damit v erbunden ist die Notwendigkeit der

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detaillierten Begleitung aller Prozesse und der fundierten Prognose, mit 
welchen Konsequenzen aufgrund nicht bergbaubedingter Veränderun-
gen zu rechnen sein wird.  
 
Sümpfung während des Braunkohlenabbaus: 
Die Sümpfung dient der Sicherung der Tagebaue vor Grundwasserzutritt. 
Sie erfolgt über ein großräumiges Netz von Förderbrunnen, die das an-
stehende Grundwasser kontinuierlich absenken. Dadurch entstanden 
weitreichende Grundwasserabsenkungstrichter, die sich weit über die Bö-
schungen der Tagebaue hinaus erstrecken und den Wasserhaushalt der 
oberflächennahen und tiefen Grundwasserleiter beeinflussen. Die was-
serwirtschaftlichen Grundlagen für die Sümpfungsmaßnahmen wurden 
im Rahmen wasserrechtlicher Verfahren geregelt. Diese Verfahren bein-
halten eine umfassende wasserwirtschaftliche Beurteilung nach dem 
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) . In diesen Zulassungen sind auch Ne-
benbestimmungen zu Monitoring, Maßnahmen und Ausgleichsverpflich-
tungen festgelegt, um Auswirkungen auf Ökosysteme un d die Wasser-
versorgung zu minimieren. Die rechtlichen Verfahren zu den Sümpfungen 
gelten für alle drei Tagebaue bis zum Braunkohleausstieg. 
 
Nachlaufende Sümpfung nach Ende des Braunkohleabbaus 
Mit dem Ende der Braunkohlenförderung entfällt die Notwendigke it der 
großräumigen Grundwasserabsenkung. Dennoch bleibt eine nachlau-
fende Sümpfung über Jahrzehnte erforderlich. Diese Phase dient vor al-
lem der Standsicherheit der Böschungen, da ein zu schneller Grundwas-
serwiederanstieg geotechnische Risiken für die kün ftigen Tagebauseen 
und deren Uferbereiche bergen würde. Darüber hinaus wird die nachlau-
fende Sümpfung auch weiterhin einen Beitrag zur Deckung des sog. Öko-
wasserbedarfs leisten. Schon heute wird Sümpfungswasser in verschie-
denen Bereichen des Rheinischen Re viers gezielt genutzt, um ökologi-
sche Funktionen zu erhalten – etwa zur Stabilisierung von Feuchtgebie-
ten, zur Grundwasseranreicherung oder zur Speisung von Fließgewäs-
sern. Diese Verwendung wird mit dem Wasser der nachlaufenden Sümp-
fung fortgesetzt.

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Qualität und Nutzung des Sümpfungswassers 
Das Sümpfungswasser weist als gehobenes Grundwasser in der Regel 
eine gute Qualität auf. Es wird in einem festgeschriebenen Prozedere re-
gelmäßig überprüft. In den Wasserwerken des Bergbautreibenden in 
Wanlo und Jüchen wird es durch gezielte Aufbereitungsschritte behan-
delt. Anschließend kann das Wasser in Grundwasserkörper infiltriert, in 
Fließgewässer eingeleitet oder zur Versickerung genutzt werden. Diese 
Nutzungen tragen dazu bei, lokale Wasserdefizite zu kompensi eren und 
gleichzeitig den Übergang in ein zukünftiges, sich selbst regulierendes 
Wasserregime vorzubereiten. Die Verwendung, Überwachung und Auf-
bereitung wird auch mit Beginn der nachlaufenden Sümpfung fortgeführt. 
 
Grundwasserwiederanstieg  
Mit dem Braunkohleausstieg beginnt die nachlaufende Sümpfung, die 
schrittweise mit der Zeit reduziert wird, parallel zum kontrollierten Wieder-
anstieg des Grundwassers. Der Grundsatz ist, den Seewasserspiegel der 
künftigen Tagebaurestseen stets über dem umliegenden Grundwasser-
spiegel zu halten, sodass die Stabilität der Tagebauböschungen gesi-
chert ist. Ziel ist ein stabiler, nachhaltiger Grundwasserhaushalt, der so-
wohl die geotechnischen Sicherheitsanforderungen als auch die ökologi-
schen und wasserwirtschaftlichen Schutzziele erfüllt und einen erfolgrei-
chen Strukturwandel ermöglicht. 
 
Flurabstandsprognose 
Die Flurabstandsprognose1 dient der Bewertung der zu erwartenden Ent-
wicklung des Abstandes zwischen Geländeoberfläche („Flur“) und dem 
ansteigenden Grundwasserspiegel im Rheinischen Revier nach dem 
Ende des Braunkohleabbaus. Sie wurde erstellt, um abzuschätzen, wel-
che Auswirkungen der Wiederanstieg des Grundwassers auf die Nutzung 
der Landschaft, die Standsicherheit geotechnischer Strukturen sowie auf 
die Schutzgüter wie Siedlungen, Infrastruktur und Ökosysteme haben 
wird. Die Flurabstandsprognose basiert auf zwei wesentlichen Analysein-
strumenten: Einem regionalen Grundwassermodell, das den Verlauf des 
Grundwasserwiederanstiegs und die zu erwartenden Flurabstände räum-
lich darstellt, sowie einer Bodenbewegungsprognose, die Veränderungen 
 
1 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18 -1637.pdf 
[10.2025]

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der Geländeoberfläche in Folge der jahrzehntelangen Absenkungen und 
späteren Reaktivierung berücksichtigt. Die derzeit (2025) vorliegende 
Prognose basiert auf den Tagebauplanungen von 2018 und umfasst ins-
besondere den Bereich der Erftaue. Zentrales Ergebnis ist, dass nur im 
Bereich um die Autobahnansch lussstelle Türnich bergbaubedingte Ver-
nässungen im geringen Umfang auftreten können. Im Nahbereich von 
Fließgewässern sowie im Bereich der Stadt Mönchengladbach können 
wieder Flurabstände von weniger als 3 m auftreten. Diese geringen Flur-
abstände entsprechen weitgehend den natürlichen Verhältnissen, wie sie 
ohne den Tagebau bestanden hätten. Im Bereich um die Tagebauseen 
werden hingegen größere Flurabstände erwartet als vor Beginn des Berg-
baus. Der Grund dafür sind die geplanten Seespiegelhöhen. Mit der Lei-
tentscheidung 2023 und dem vorgezogenen Braunkohleausstieg bis 
2030 haben sich die Rahmenbedingungen noch einmal verändert. Daher 
wird die Flurabstandsprognose überarbeitet und fortgeschrieben.  
 
2.2. Oberflächengewässer  
Die Oberflächengewässer im Rheinischen Revier wurden über viele Jahr-
zehnte im Zusammenhang mit der Braunkohlegewinnung erheblich be-
einflusst. Die großflächigen Grundwasserabsenkungen zur Sicherung 
des Tagebaubetriebs sowie der Ableitung des gehobenen Wassers führ-
ten dazu, dass Fließgewässe r in ihrem Abflussverhalten künstlich ge-
stützt oder teilweise verlegt und ausgebaut werden mussten. Mit dem 
schrittweisen Ausstieg aus der Braunkohleförderung und dem perspekti-
vischen Wiederanstieg der Grundwasserstände ändern sich die Rahmen-
bedingungen für diese Gewässer grundlegend. Die langfristige Aufgabe 
besteht darin, den Übergang von den technisch gesteuerten Gewässer-
systemen zu wieder naturnäheren Hydrologien zu gestalten. Der Berg-
bautreibende ist dabei dafür verantwortlich, die Funktionsfähigkeit u nd 
ökologische Entwicklung der Gewässer so sicherzustellen, dass beste-
hende Beeinträchtigungen kompensiert und die Voraussetzungen für 
eine nachhaltige Gewässerentwicklung geschaffen werden.  
Die Herausforderungen unterscheiden sich je nach Gewässertyp und Ein-
zugsgebiet: Während für größere Fließgewässer wie die Erft bereits um-
fassende Renaturierungs - und Umgestaltungsprozesse in der Umset-
zung bzw. Planung sind, sind an anderen Gewässern geringe Maßnah-
men notwendig. Ziel ist es, die Fließgewässer des Reviers in einen mög-
lichst naturnahen, nachhaltigen, sich selbsterhaltenden Zustand zu

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überführen. Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, die Gewässer 
über das vorbergbaulich nachgewiesene Maß weiter durch zusätzliche 
Einleitung künstlich aufzuhöhen. Insbeso ndere der Grundwasseran-
schluss dient hier als Indikator. Sofern für einzelne Gewässer plausibel 
belegt werden kann, dass sie vorbergbaulich Grundwasseranschluss hat-
ten, sind entsprechende Planungen in Betracht zu ziehen. Grundsätzlich 
bestehen aber wenig A ussichten, einen naturfernen, ökologisch auch 
nicht unterstützenswerten Zustand nach Ende des Tagebaus weiter zu 
unterhalten. Eine der sog. Kerngruppen der am MUNV angesiedelten 
Steuerungs- und Koordinierungsgruppe Wasserwirtschaft (siehe Abbil-
dung 5: Organisation SKG und Kerngruppen (MUNV, 2025)) befasst sich 
aktuell mit dem Thema, welchen Einfluss der Braunkohlenausstieg auf 
die Wasserversorgung der Oberflächengewässer hat und wird Empfeh-
lungen dazu formulieren. Derzeit wird durch die Kerngruppe ein entspre-
chender Bericht vorbereitet. 
 
Erftumbau 
Die Erft ist eines der zentralen Gewässer im Einzugsgebiet des Erftver-
bandes und stellt durch den jahrzehntelangen Braunkohletagebau im 
Rheinisches Revier eine besondere wasserwirtschaftliche Herausforde-
rung dar. U rsprünglich wurden große Mengen an Sümpfungswasser in 
die Erft eingeleitet, um den Tagebau trocken zu halten. Der Peak der Ein-
leitungsmenge und damit des Gewässerabflusses ist bereits überschrit-
ten. Vor rund 20 Jahren wurde mit dem sogenannten Perspektivko nzept 
Erft ein langfristiges Konzept zur naturnahen Umgestaltung des Flussab-
schnittes zwischen Bergheim und Neuss erarbeitet, gemeinsam vom 
Land Nordrhein -Westfalen, der RWE Power AG und dem Erftverband. 
Dieses Konzept ging ursprünglich davon aus, dass der  Umbau bis zum 
Jahr 2045 abgeschlossen werden könne. Mit der politischen Festlegung 
des vorgezogenen Ausstiegs aus der Braunkohle bis spätestens 2030 er-
geben sich jedoch deutlich engere Fristen für die Umgestaltung der Erft. 
Die Reduktion der Einleitungen von Sümpfungswasser und die damit ein-
hergehende Verringerung des Gewässerabflusses machen eine Be-
schleunigung des Umbaus erforderlich. In der Folge wurde das Umbau-
konzept des Erftverbandes aktualisiert: Die Umbauabschnitte wurden pri-
orisiert, um die vordringlichsten Bereiche zuerst umzusetzen, da eine voll-
ständige Umgestaltung in der ursprünglich geplanten Zeit nicht mehr 
möglich erscheint. Zudem werden in einem engen Austausch mit dem 
Erftverband und weiteren Beteiligten die möglichen kritischen Pfade der

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Verfahren erläutert und Lösungen erarbeitet. Dazu zählen zum Beispiel 
die historischen Stauhaltungen. Die Erft stellt als lineare und verbindende 
Struktur im Rheinischen Revier einen nicht zu unterschätzenden Baustein 
für einen erfolgreichen Strukturwandel  hin zu einer lebenswerten und 
nachhaltigen Region dar. 
 
2.3. Rhein- und Rurwasser 
Die Verwendung von Fremdwasser spielt eine zentrale Rolle in der was-
serwirtschaftlichen Umgestaltung der Region. Neben der Befüllung der 
Tagebaurestlöcher wird das Wasser insbesondere für die Auffüllung der 
mengenmäßig beeinflussten Grundwasserkörper, sowi e zur Sicherung 
des Wasserbedarfs der ökologisch wertvollen Feuchtgebiete (Ökowas-
ser) zwingend benötigt. Eine realistische alternative Lösung ist bei gege-
benem zeitlichem Horizont nicht verfügbar.  
Das Thema Wasserentnahmeentgelt wird im Folgenden nicht weiter aus-
geführt. Hierzu wurde dem Landtag mit Vorlage 18/28632 berichtet.  
 
Rheinwasser 
Der Rhein stellt als großer Fluss mit hoher Abflussmenge in räumlicher 
Nähe zum Rheinischen Revier eine logische Quelle dar, um in einem für 
die Region vertretbaren Zeitrahmen einen möglichst naturnahen und 
nachhaltigen Wasserhaushalt wiederherzustellen. E ine entsprechende 
Entnahmestelle bei Dormagen ist über den zugehörigen Braunkohlenplan 
festgelegt worden. Von dort wird eine etwa 45 Kilometer lange Transport-
leitung durch das Rheinische Revier zu den Tagebauen Garzweiler und 
Hambach, sowie das Leitungsnetz für den Ökowasserbedarf, führen. Das 
Rheinwasser soll insbesondere der Befüllung der Tagebaue Garzweiler II 
und Hambach dienen, um daraus Seenlandschaften zu gestalten, die in 
Zukunft vielfältige Nutzungen ermöglichen und zugleich den Grundwas-
serhaushalt stabilisieren. Zudem ist der Ökowasserbedarf, der aktuell 
durch Sümpfungswasser gedeckt wird, sukzessive zu ersetzen. Über ein 
gestaffeltes Entnahmekonzept ist die Rheinwasserentnahme mit der 
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes abgestimmt wor-
den. Die maximale Entnahme ist auf 18 m³/s festgelegt worden, was eine 
optisch kaum sichtbare Absenkung des Rheins von rund 2,4 cm bedeutet. 
 
2 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18 -2863.pdf 
[10.2025]

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Auch der mögliche Einfluss des Klimawandels auf die Planungen wurde 
betrachtet und über Modellberechnungen durch das LANUK bewertet. Im 
Ergebnis ist nur mit geringen Abweichungen, sowohl positiv als auch ne-
gativ von den veranschlagten Zeiträumen zu rechnen. Im schlechtesten 
Fall könne die Befüllung wenige Jahre länger dauern3. Das entnommene 
Wasser wird entspreche nd einer Prioritätensetzung auf die verschiede-
nen Verwendungszwecke aufgeteilt. Dabei ist die Sicherung der Wasser-
versorgung durch Anreicherung der Grundwasserkörper insbesondere im 
Nordraum sowie die Versorgung der Feuchtgebiete vorrangig vor der Be-
füllung der Seen. Entsprechend ist die Mindestentnahme aus dem Rhein 
am Ökowasserbedarf orientiert. In Fällen von Niedrigwasser im Rhein 
wird für eine begrenzte Zeit keine Seebefüllung erfolgen. Detailliertere 
Regelungen zum Bau und Betrieb der Rheinwassertransp ortleitungen 
werden in dem dazugehörigen Planfeststellungsbeschluss festgeschrie-
ben.  
Neben der Wassermenge ist die Qualität des Rheinwassers ein wichtiger 
Faktor. Die Entnahmestelle und Trassenführung wurde mittels einer Va-
riantenprüfung, die verschiedene Aspekte abgewogen hat, 2020 mit der 
Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II festgelegt 4. In diesem 
Braunkohlenplanverfahren wurden verschiedene Trassenführungen für 
die Rheinwassertransportleitung in Verbindung mit möglichen Entnahme-
stellen betrachtet. Es wurden umfangreiche Umweltprüfungen und Alter-
nativenbewertungen durchgeführt, um Konflikte mit Naturschutz, Land-
schaftsbild und anderen Nutzungen zu minimieren. Die Entscheidung ba-
siert auf einer ausführlichen Abwägung zwischen technischen, ökologi-
schen und raumordnerischen Belangen. Im Zusammenspiel vieler Para-
meter ist die Entnahmestelle bei Dormagen platziert worden und liegt da-
mit nahe verschiedener Einleitstellen. Auf Basis dieser Information und 
im Hinblick auf die künftige Verwendung des Rheinw assers wurde die 
Qualität intensiv untersucht. Eine Arbeitsgruppe des begleitenden Moni-
torings Garzweiler hat dazu 2022 den ersten „Rheinwassergütebericht“ 
verfasst, der die grundsätzliche Eignung des Rheinwassers für die ge-
plante Seenbefüllung feststellt und die Untersuchungsbedarfe aufzeigt. 
 
3 https://bezreg-koeln.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdF-
cExjZWzw8TMa1sGXUbdkEqp6goQxDDG6Pml6TpfF4qVM-
ToYc/Anl._1_zu_TOP_3_Bericht_AuswirkungenKlimawandelRhein.pdf  [10.2025] 
4 Braunkohlenplan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwas-
sertransportleitung, genehmigt am 17.06.2025; Stand Juni 2024: https://www.bezreg-
koeln.nrw.de/system/files/media/document/file/verfahren_verfahrensuebersichten_braun-
kohlenplanverfahren_rwtl_plan.pdf [10.10.2025]

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Der Rheinwassergütebericht wird entsprechend fortgeschrieben und ak-
tualisiert. Diesen offenen Fragen wird aktuell in eigens dafür gegründeten 
Kerngruppen nachgegangen (siehe Abbildung 5: Organisation SKG und 
Kerngruppen (MUNV, 2025)). Die Kerngruppe „Rheinwassergüte und 
Messstelle“ hat die bereits vorliegenden Daten durch weitere Probenah-
men ergänzt. Auf dieser Basis werden nun Stofflisten erstellt, die nach 
rechtlichen Vorgaben die Schutzgüter beleuchten und nach eine r Rele-
vanzabschätzung Aussagen hinsichtlich der einzelnen Verwendungszwe-
cke zulassen. Die Empfehlungen und Leitplanken der Kerngruppe wer-
den in mehreren Teilberichten zusammengetragen. Sobald diese vorlie-
gen, werden sie den politischen Gremien zur Verfügung gestellt. 
Anforderungen an die Wasserqualität werden in den jeweiligen Verfahren 
zur Nutzung des Wassers festgesetzt werden. Entsprechend ist dort auch 
festzulegen, ob und falls ja, welche Art und Umfang einer Aufbereitung 
benötigt wird. Ob eine Vollstro maufbereitung notwendig und zielführend 
ist, wird untersucht. Neben positiven Effekten einer Aufbereitung sind 
auch weitere mögliche Auswirkungen zu berücksichtigen. Dazu können 
der Flächen- und Ressourcenbedarf, Eingriffe in die Natur und Immissio-
nen zählen. Für die Verwendung des Rheinwassers als Ökowasser im 
Nordraum des Tagebaus Garzweiler II ist bereits eine Aufrüstung eines 
der bestehenden Wasserwerke Wanlo oder Jüchen im Gespräch. Ein ent-
sprechendes Gutachten, welches sich auf das Schutzgut Trinkwasser be-
zieht, wurde durch den Bergbautreibenden in Auftrag gegeben. Zu klären 
sind nun der genaue Umfang sowie der Beginn der zusätzlichen Aufbe-
reitung. Hierfür dient die Steuerungs- und Koordinierungsgruppe als fach-
liche Austauschs- und Diskussionsplattform mit dem Ziel, eine gemein-
same Sichtweise in Form von Leitplanken und Empfehlungen für die fol-
genden Verfahren festzuhalten. 
Eine weitere Kerngruppe der SKG ist die KG „Einleiter Rhein“. Sie befasst 
sich damit, welche Einleiter mit welchen Genehmigungen ob erhalb der 
Entnahmestelle der Rheinwassertransportleitung anliegen und ob und in 
welcher Form potenzielle Änderungen zur Sicherung der Rheinwasser-
transportleitung im Sinne der gesamtheitlichen Gewässerbewirtschaftung 
getroffen werden könnten. Ein entsprechender Abschlussbericht ist in Ab-
stimmung und wird im Folgenden unter juristischen Gesichtspunkten wei-
terbearbeitet. Insgesamt zeigt sich damit: Die Verwendung von Rhein-
wasser im Rheinischen Revier bildet einen zentralen Baustein im Struk-
turwandel – mit großem Potenzial, aber auch erheblichen planerischen, 
ökologischen und rechtlichen Herausforderungen.

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Rurwasser 
Neben dem Rheinwasser spielt auch Wasser aus der Rur eine Rolle in 
der zukünftigen Wasserwirtschaft des Rheinischen Reviers. Im Unter-
schied zur rheinwasserbasierten Fremdwasserzuführung für die großen 
Tagebauseen Hambach und Garzweiler sowie die Ökowasserv erwen-
dung, ist die Nutzung von Rurwasser ausschließlich für die Befüllung des 
deutlich kleineren Tagebausees Inden vorgesehen. Die hierfür benötigten 
Wassermengen sind entsprechend geringer dimensioniert. Die Entnah-
memenge der Rur wird im Rahmen eines Entn ahmekonzeptes fachlich 
geprüft und mit den zuständigen Akteuren abgestimmt, insbesondere 
auch unter Einbeziehung der Niederlande.  
Das Rurwasser wird über eine festgelegte Entnahmestelle zwischen den 
Ortschaften Merken und Schophoven gewonnen und über eine  Leitung 
ohne zusätzlichen Energieaufwand in den künftigen See eingeleitet. Be-
züglich der Wasserqualität wird davon ausgegangen, dass viele Erkennt-
nisse und Erfahrungen aus der Bewertung des Rheinwassers auf das 
Rurwasser übertragen werden können. Dennoch ist eine detaillierte Ana-
lyse erforderlich, um die langfristige chemische und ökologische Entwick-
lung des entstehenden Sees sicherzustellen. Da der See Inden kleiner ist 
und die Füllphase kürzer ausfallen wird als bei den beiden großen Rest-
seen, können sowohl die wasserwirtschaftlichen Steuerungsmaßnahmen 
als auch die ökologischen Entwicklungsprozesse voraussichtlich schnel-
ler greifen. 
Insgesamt stellt die Nutzung von Rurwasser einen sinnvoll abgestimmten 
Baustein dar, um die Entstehung eines stabilen und naturnahen Sees im 
Tagebau Inden und einen geregelten Grundwasserwiederanstieg in dem 
Bereich zu ermöglichen. 
 
2.4. Tagebauseen 
Mit dem Ende des Braunkohleabbaus entstehen im Rheinischen Revier 
großräumige Restlöcher, deren Volumen das durch Rekultivierungsmaß-
nahmen verfügbare Erdmaterial deutlich übersteigt. Aufgrund dieses 
Massendefizits sollen die ehemaligen Tagebaue langfristig zu Tagebau-
seen umgestaltet werden. Die Verpflichtung zur Herstellung eines siche-
ren und dauerhaft stabilen Endzustandes ist in d en Braunkohlenplänen 
verankert; dort ist festgelegt, dass der Bergbautreibende die

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Wiedernutzbarmachung und Landschaftsentwicklung sicherzustellen hat. 
Die entstehenden Seen sind damit zentrale Elemente der Rekultivierung 
und bilden einen wesentlichen Baus tein des Strukturwandels in der Re-
gion. Die Entwicklung dieser neuen Gewässerlandschaften ist ein Projekt 
von außergewöhnlicher räumlicher, zeitlicher und technischer Dimension. 
Die grundlegenden Rahmenbedingungen werden auf landespolitischer 
Ebene durch L eitentscheidungen, auf der Landes - und Regionalpla-
nungsebene durch Braunkohlenpläne und schließlich im Bergrecht über 
Planfeststellungsverfahren festgelegt. Parallel dazu befassen sich regio-
nale Tagebauumfeldinitiativen, kommunale Entwicklungsprozesse und 
Beteiligungsformate mit der späteren Nutzung der entstehenden Seen-
landschaften. Besonders relevant für die zukünftige Planung und öffentli-
che Diskussion sind Fragen wie: Wann werden die Seen vollständig be-
füllt sein? Wie wird sich ihre Wasserqualität und ökologische Entwicklung 
in den verschiedenen Phasen gestalten? Welche Nutzungen – naturnahe 
Erholung, Wassersport, Natur- und Artenschutz, wirtschaftliche Entwick-
lung – werden in welchen Zeiträumen möglich sein? Und nicht zuletzt: 
Wer trägt langfristig Verantwortung für Betrieb, Pflege und Entwicklung? 
Die Beantwortung dieser Fragen erfolgt schrittweise, auf Grundlage fort-
geschriebener wasserwirtschaftlicher Modelle, fachlicher Bewertungen 
und gesellschaftlicher Verständigungsprozesse, die die Region über viele 
Jahrzehnte begleiten werden. Für solche revierweiten Prozesse – ergän-
zend zu den bereits etablierten, fachlich auf die einzelnen Tagebaue zu-
geschnittenen Monitorings – wurde unter Leitung des MUNV die Steue-
rungs- und Koordinierungsgruppe Wasserwirtscha ft (SKG) gegründet. 
Dort werden diese Fragen unter breiter Beteiligung koordiniert. In Anbe-
tracht aller Seen wurden dazu die Kerngruppen „Leitbild Seen“ und „Mo-
nitoring Seen“ installiert (siehe Abbildung 5: Organisation SKG und Kern-
gruppen (MUNV, 2025)). D ie Kerngruppe „Leitbild Seen “ hat sich zu-
nächst auf Basis der verfügbaren Daten mit dem Tagebausee Hambach 
befasst. Für diesen lagen zum Zeitpunkt der Gründung entsprechende 
limnologische Gutachten vor. Das Ergebnis stellt einen Konsens in der 
SKG dar und findet sich im Abschlussbericht (siehe Anlage 1). Das glei-
che Vorgehen wurde nun für den Tagebausee Garzweiler II auf Basis des 
limnologischen Gutachtens auf dem zugehörigen Braunkohlenplanver-
fahren begonnen. Auch die Betrachtung des Tagebausees Inden wird zu 
entsprechender Zeit folgen. Die Kerngruppe „Monitoring Seen “ befasst 
sich mit der Empfehlung der KG „Leitbild Seen“, bereits während der Flu-
tungsphase die Seen engmaschig mit einem Monitoring zu begleiten. Die

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Erarbeitung befindet sich in den Endzügen. Sobald ein Abschlussbericht 
vorliegt, wird dieser vorgelegt.  
 
Tagebausee Garzweiler II 
 
Abbildung 2: Eckdaten und Karte Tagebausee Garzweiler (RWE Power AG, 2025)  
 
Der Tagebausee Garzweiler II wird nach Abschluss des Braunkohlenab-
baus eine große neue Wasserfläche im Rheinischen Revier bilden und 
ein zentrales Element der künftigen wasserwirtschaftlichen und land-
schaftlichen Entwicklung darstellen. Er entsteht durch die allmähliche, ge-
zielte Flutung des Restlochs und trägt langfristig zur Stabilisierung des 
regionalen Wasserhaushalts sowie zur Entwicklung ökologischer, klima-
tischer und freiraumplanerischer Funktionen bei. Die kartographische 
Darstellung in Abbildung 2 zeigt seine Lage und Form. Die Tabelle enthält 
Eckdaten zu geplanten Dimensionen wie Fläche, Tiefe, Füllvolumen, vo-
raussichtlicher Befülldauer und dem zukünftigen Ablauf. Die Befüllung 
wird über mehrere Jahrzehnte erfolgen, hauptsächlich durch Fremdwas-
ser aus dem Rhein, ergänzt durch den Grundwasserwiederanstieg. Im 
Gegensatz zu den Seen Inden und Hambach wird der Tagebau Garzwei-
ler II erst ab 2036 geflutet. Der Grund dafür sind energiepolitische Ent-
scheidungen sowie Erdarbeiten, die zunächst noch ausgeführ t werden 
müssen. Die genaue Einleitstelle für das Rheinwasser ist derzeit noch 
nicht final festgelegt; sie wird sich jedoch auf dem Gelände des Bergbau-
treibenden befinden. Der spätere Ablauf des Sees wird, wie in der Leitent-
scheidung festgehalten, in die Niers erfolgen. Die genaue Trasse, sowie 
die Art des Bauwerks werden aktuell untersucht. Angestrebt wird, wenn 
möglich, ein freier Überlauf ohne eine dauerhafte Pumplösung und damit

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einhergehendem Energiebedarf. Für die Entscheidungsfindung werden 
verschiedene Faktoren einbezogen und abgewogen, z.B. die Parameter 
des Wassers, der Einschnitt in die Landschaft, die Mindestabflussmenge 
und die bestehenden Rahmenbedingungen der Niers (Ökologie). Zudem 
wurde die endgültige Seespiegelhöhe im Rahmen eine aktualisi erte Un-
tersuchung im Vergleich zu der Annahme aus dem Braunkohlenplan von 
1995 überprüft. Das LANUK hat dazu einen Bericht 5 vorgelegt, wonach 
die Seespiegelhöhe auf + 66 m NHN festgelegt wurde. Aktuell liegt im 
Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum neuen Braunkohlenplan Garz-
weiler II ein limnologisches Gutachten zu dem See vor. Der Detailgrad 
bemisst sich an den Anforderungen der Raumplanung. Eine detailliertere 
Betrachtung des Sees erfolgt im anschließenden Planfeststellungsverfah-
ren. 
 
Tagebausee Hambach 
 
Abbildung 3: Eckdaten und Karte Tagebausee Hambach (RWE Power AG, 2025)  
 
Der Tagebausee Hambach wird der größte und tiefste der drei künftigen 
Tagebauseen im Rheinischen Revier und damit ein prägendes Land-
schaftselement nach dem Braunkohleausstieg. Er entsteht im ehemali-
gen Tagebau Hambach südlich von Elsdorf und wird sich bis an die So-
phienhöhe erstrecken – den heutigen rekultivierten Abraumrücken, der 
als landschaftliche Kante den See nach Nordwesten begrenzen wird. Mit 
 
5 https://bezreg-koeln.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdF-
cExjZb9d74KnMuFFvxnGxmbYL3O2gjb4Iyj_w7nE-
wETFxHCs/Anl._2_zu_TOP_3_Bericht_Seespiegel_14_11_2023.pdf [10.10.2025]

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einer geplanten Endtiefe von knapp 350 Metern und einem Seespiegel 
von rund +65 mNHN handelt es sich um ein wasserwirtschaftliches Groß-
projekt von bisher einzigartiger Dimension in Deutschland. Zur Beurtei-
lung der künftigen Wasserqualität und ökologischen Entwicklung liegt be-
reits ein limnologisches Gutachten vor. Dieses untersucht die physika-
lisch-chemischen und biologischen Prozesse, die im Laufe der Befüllung 
und nach Abschluss entstehen werden. Ziel ist es, einen langfristig guten 
Wasserkörper zu sichern, der vielfältige Nutzungen erlaubt. Der geplante 
Ablauf des Sees wird in die Erft erfolgen. Die Dimensionierung und Aus-
gestaltung dieses Abflusses werden derzeit im Hinblick auf ökologische, 
chemische und hydraulische Anforderungen geprüft. Dabei  sollen mög-
lichst natürliche Abflussverhältnisse geschaffen werden, um sowohl den 
Wasserhaushalt der Erft als auch die Entwicklung des neuen Sees zu 
stabilisieren. In einer kartographischen Darstellung ist der künftige See 
zusammen mit der Sophienhöhe dargestellt. Eine Tabelle mit den Eckda-
ten – darunter Volumen, Tiefe, Seespiegelhöhe und voraussichtliche Be-
fülldauer – ergänzt die Übersicht (siehe Abbildung 3: Eckdaten und Karte 
Tagebausee Hambach (RWE Power AG, 2025)). Der Hambachsee wird 
somit das zentral e hydrologische und landschaftliche Element des süd-
östlichen Rheinischen Reviers bilden und eine Schlüsselrolle für den 
künftigen Wasserhaushalt der Region einnehmen. 
 
Tagebausee Inden 
 
Abbildung 4: Eckdaten und Karte Tagebausee Inden (RWE Power AG, 2025)

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Der Tagebausee Inden wird als kleinster der drei Tagebauseen im Rhei-
nischen Revier den heutigen Tagebau Inden ersetzen und künftig eine 
wichtige Funktion im regionalen Wasserhaushalt übernehmen. Er liegt 
zwischen Eschweiler und Jülich und ist durch seine  Lage und hydrologi-
sche Anbindung an die Rur in besonderer Weise in die wasserwirtschaft-
lichen Strukturen der Region eingebunden. Die Befüllung des Sees soll 
nach Beendigung des Braunkohleabbaus erfolgen und erfolgt – anders 
als bei Garzweiler II und Hambach – nicht mit Rheinwasser, sondern mit 
Wasser aus der Rur. Die geplante Einleitstelle in den künftigen See ist 
bereits festgelegt; die Befüllung kann über einen freien Überlauf ohne 
Pumpen erfolgen, um eine möglichst naturnahe Wasserführung sicherzu-
stellen. 
Der kartographischen Darstellung sowie der Tabelle in Abbildung 4: Eck-
daten und Karte Tagebausee Inden (RWE Power AG, 2025) sind weitere 
Informationen zu entnehmen. Der Tagebausee Inden spielt eine Schlüs-
selrolle für die künftige Wasserbewirtschaftung im Bereich der Rur. Er 
dient nicht nur der landschaftlichen Entwicklung, sondern auch als Regu-
lationsraum im regionalen Wassersystem, insbesondere i n Hinblick auf 
Grundwasserwiederanstieg, Retention und Gewässerökologie. 
 
2.5. Feuchtgebiete 
Durch die Grundwasserabsenkung im Zuge des Braunkohletagebaus, die 
trichterförmig auch Bereiche abseits des unmittelbaren  Tagebauumfelds 
beeinflusst, haben zahlreiche Feuchtgebiete ihren natürlichen Grundwas-
seranschluss oder Zufluss durch Oberflächengewässer verloren. Insbe-
sondere im Nordraum des Tagebaus Garzweiler befinden sich viele 
schützenswerte Bereiche. Diese Feuchtge biete haben eine hohe ökolo-
gische Bedeutung: Sie sind Rückzugsräume für spezialisierte Pflanzen - 
und Tierarten, dienen als Kohlenstoffspeicher, prägen das Landschafts-
bild und wirken ausgleichend auf das regionale Klima. Der Schutz wurde 
bereits im Braunkohlenplan verankert und der Bergbautreibende trifft ent-
sprechende Maßnahmen zum Erhalt. Ein zentraler Bestandteil ist die so-
genannte Ökowasserbewirtschaftung, also die gezielte Bereitstellung von 
Wasser zur Stabilisierung der wertvollen Feuchtlebensräumen. B ereits 
heute wird dafür in mehreren Bereichen Sümpfungswasser eingesetzt, 
das nach überschaubaren Aufbereitungsmaßnahmen zur Infiltration in 
Grundwasserkörper, zur Einspeisung in Fließgewässer oder zur Versi-
ckerung genutzt werden kann. Über die Arbeitsgruppe „Feuchtgebiete“ im

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Monitoring werden die Bereiche engmaschig datenbasiert überwacht. Bei 
Bedarf finden abgestimmte Anpassungen der Maßnahmen statt. Auch mit 
dem Ende der Braunkohlegewinnung werden die Feuchtgebiete weiterhin 
in gleicher Art und Weise ge schützt und gemonitort. Erst wenn kein Ein-
fluss der Sümpfung mehr festzustellen ist, können die Maßnahmen ein-
gestellt werden. Bereits im Zeitraum des Grundwasserwiederanstiegs 
können Einleitungen, Infiltrationen und Versickerungen für die Feuchtge-
biete sukzessive unter dauerhafter Beobachtung zurückgefahren werden. 
Auch hier ist das Ziel ein sich selbsterhaltendes, naturnahes und ökolo-
gisch wertvolles System zu erreichen. Der langfristig zu erwartende 
Grundwasserspiegel in den Feuchtgebieten wird aktuell mit Hilfe von Mo-
dellrechnungen prognostiziert (siehe Anlage 4). Es kann nach heutigem 
Stand der Berechnung zu geringfügig größeren Flurabständen kommen 
als in einem Szenario ohne Bergbaueinfluss. In diesem Zusammenhang 
ist zum einen zu prüfen, ob weitere Fak toren, wie z.B. der Klimawandel 
oder Grundwasserentnahmen Dritter eine Rolle spielen und zum ande-
ren, welchen Einfluss die Grundwasserspiegeldifferenz auf das Feucht-
gebiet hätte. Dieser Frage wird aktuell intensiv in den bestehenden Fach-
arbeitskreisen, u.a . in der Kernarbeitsgruppe „Wasserversorgung“ der 
SKG (siehe Anlage 3), nachgegangen. Insbesondere die durch die Lei-
tentscheidung 2023 geänderte Lage und Geometrie des Tagebausees 
Garzweiler II muss in eine aktualisierte Betrachtung eingepflegt werden. 
Die Thematik wurde bei der Entwurfsfassung des Braunkohlenplans 
Garzweiler II bereits mitgedacht und durch entsprechende Formulierun-
gen aufgenommen. Detaillierte Regelungen werden in den dazugehöri-
gen Verfahren gefasst werden.  
 
2.6. Trinkwasserversorgung 
Trinkwasser ist ein besonderer Bestandteil der allgemeinen Wasserver-
sorgung, der im Folgenden herausgegriffen und detaillierter dargestellt 
wird. Im Grundsatz hat sich die Kerngruppe „Wasserversorgung“ der SKG 
mit einem Leitbild zur Wasserversorgung im Rheinischen Revier beschäf-
tigt und dieses in einem Abschlussbericht festgehalten (siehe Anlage 2). 
Die Trinkwasserversorgung im Rheinischen Revier hat eine zentrale Be-
deutung für die Region, die aufgrund ihrer Siedlungs- und Industriestärke 
einen kontinuierlichen Wasserbedarf aufweist. Gleichzeitig ist sie eng mit 
der Entwicklung des Wasserhaushalts und insbesondere mit den Auswir-
kungen des Braunkohletagebaus verknüpft. Durch die

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Sümpfungsmaßnahmen verlagerten sich Grundwasserströmungen, 
Grundwassergleichen än derten sich, und regionale Wasserkörper wur-
den in ihrem mengenmäßigen Zustand beeinflusst. Mit dem anstehenden 
Braunkohleausstieg verändern sich die Rahmenbedingungen erneut und 
sind für künftige Planungen frühzeitig zu beachten.  
 
Heutige Versorgungssituation 
Die Trinkwasserversorgung erfolgt überwiegend über dezentrale Wasser-
werke, die Grundwasser aus verschiedenen Grundwasserleitern gewin-
nen, die unterschiedlich stark vom Bergbau beeinflusst sind. Die Wasser-
werke verfügen über Anlagen, die die Rohwasserqualitäten entsprechend 
der Anforderungen der Trinkwasserverordnung aufbereiten. Durch die 
bergbaubedingten Veränderungen im Wasserhaushalt mussten vielerorts 
Brunnenstandorte, Fördermengen oder Steuerungen über die Jahre an-
gepasst werden. Die Versorgung is t durch die getroffenen Maßnahmen 
für das Rheinische Revier in ausreichender Höhe gesichert.  
 
Veränderungen durch den Braunkohleausstieg 
Mit dem politisch beschlossenen Ausstieg aus der Braunkohlenverstro-
mung bis 2030 und dem anschließenden Wiederanstieg des Grundwas-
sers ergeben sich neue Herausforderungen und Gestaltungsspielräume 
für die Trinkwasserversorgung: Steigende Grundwasserstände führen zu 
einer langfristigen Änderung der Strömungsverhältnisse und können be-
stehende Brunnenstandorte hydrologisch n eu situieren. Mit dem Ende 
der Sümpfungsmaßnahmen kommt es zu einer schrittweisen Rückkehr 
zu naturnäheren Grundwasserverhältnissen, wobei die zeitliche Entwick-
lung räumlich sehr unterschiedlich ausfallen wird. Die Trinkwasserschutz-
gebiete müssen entsprech end neu bewertet und gegebenenfalls ange-
passt werden, um Versorgungssicherheit und Ressourcenschutz langfris-
tig zu gewährleisten. Mit fortschreitender Zeit wird wieder mehr Grund-
wasser zur Verfügung stehen, hinsichtlich der Qualität kann es zu Verän-
derungen kommen. Da die Grundwasserkörper neben dem natürlichen 
Anstieg aus der Grundwasserneubildung unterstützend durch Versicke-
rung von Fremdwasser (Rhein und Rur) aufgefüllt werden, wird der dar-
aus möglicherweise resultierende Einfluss auf die Trinkwasservers or-
gung detailliert untersucht. Zudem werden einige Trinkwasserwerke in 
Zukunft aufgrund einer zu hohen Sulfatbelastung (s. folgender Absatz 
„Sulfatbelastung“) nicht mehr genutzt werden können. In der

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Arbeitsgruppe „Wasserversorgung“ des Monitorings Garzwei ler wurde 
gemeinsam mit allen Wasserversorgern vor Ort und auf Basis von Mo-
dellrechnungen der mögliche Einfluss auf die Wasserwerke durch das In-
filtrationswasser und den Sulfatabstrom betrachtet.  
 
Sulfatbelastung 
Folgend die Erläuterung des Erftverbandes über das Programm 
Komm.Rhein.Revier:  
„Die geologischen Schichten über und zwischen den Braunkohleflözen 
enthalten das Mineral Pyrit, das in den Böschungen der Braunkohleab-
baue mit Sauerstoff in Kontakt kommt. Das führt zu einer chemischen Re-
aktion, bei der Eisen und Sulfat freigesetzt werden. Dieses Sulfat ist über-
wiegend in den Abraumkippen gespeichert, wo das Material abgelagert 
wurde, das ursprünglich über und zwischen den Kohleschichten lag. Nach 
dem Ende des Bergbaus werden auch die sogenannten Sümpfungsmaß-
nahmen, also das künstliche Niedrighalten des Grundwasserspiegels, 
eingestellt. Wenn dann die Tagebaue mit Rhein - bzw. Rurwasser befüllt 
werden und der Grundwasserspiegel wieder steigt, wird auch Wasser 
durch die Abraumkippen fließen. So gelangt das Sulfat ins Grundwasser 
und strömt in den angrenzenden Grundwasserleiter ab, aus denen auch 
Trinkwasser gefördert wird.“6 
 
Zukünftige Sicherung und Anpassungsbedarfe 
Der langfristige Wiederanstieg des Grundwassers wird mehrere Jahr-
zehnte dauern und ist fachlich eng zu begleiten. Für die Trinkwasserver-
sorgung bedeutet dies: Monitoring und Modellierungen werden fortlau-
fend benötigt, um Veränderungen frühzeitig zu erkennen und anzupas-
sen. Anpassungen in der Infrastrukt ur (Brunnenstandorte, Förderhöhen, 
Schutzgebietsabgrenzungen) sind vorausschauend zu planen. Die zent-
rale Aufgabe der kommenden Jahrzehnte besteht darin, die Trinkwasser-
versorgung sicher, resilient und nachhaltig auszurichten, während sich 
der Wasserhaushalt in der Region grundlegend wandelt. Die bestehen-
den Fachinstrumente wie Schutzgebietsausweisungen, wasserrechtliche 
Zulassungen, Grundwasserbewirtschaftungsmodelle und die Zusammen-
arbeit der Wasserversorger bilden hierfür eine tragfähige Grundlage, die 
 
6 https://www.komm-rhein-revier.de/trinkwasserversorgung/ [10.2025]

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aktiv weiterentwickelt wird. Der Erftverband arbeitet explizit an Schutz-
maßnahmen für das Trinkwasser, sodass es für die Menschen der Region 
keine spürbaren Veränderungen geben und die hohe Qualität des Trink-
wassers weiterhin gesichert ist. Zu den Maßnahmen  zählen die Wieder-
inbetriebnahme unbelasteter oder die Erschließung neuer Wasserwerke 
sowie die Zuleitung von Trinkwasser aus anderen Gewinnungsgebieten. 
Der Bergbautreibende steht dabei in der Verpflichtung, die notwendigen 
und zielführenden Maßnahmen im Rahmen der Braunkohlennachsorge 
durchzuführen.  
 
3. Gremien und Organisation 
Akteure  
Die wasserwirtschaftliche Transformation des Rheinischen Reviers erfor-
dert ein umfassendes Zusammenwirken von Politik, Verwaltung, Wirt-
schaft und Gesellschaft. Ziel ist es, die Umsetzung und das Monitoring 
der vielfältigen Maßnahmen abgestimmt und transparent zu gestalten so-
wie langfristig tragfähige Steuerungsstrukturen zu sichern. 
▪ Landesregierung: Strategische Steuerung und Rahmensetzung, 
insbesondere durch das MUNV (wasserwirtschaftliche Koordina-
tion) und das MWIKE (Strukturwandel, Rückstellungen, Energie-
politik) 
▪ Regionale Politik (inkl. Braunkohlenausschuss): Überwachung der 
Umsetzung der Leitentscheidungen und Braunkohlenpläne, politi-
sche Abstimmung zwischen Land, Region und Kommunen 
▪ Behörden: Bezirksregierungen, wie Berg - und Wasserbehörden 
sowie das LANUK NRW übernehmen Genehmigung, Fachaufsicht 
und Monitoring 
▪ Wasserverbände: Insbesondere der Erftverband, aber auch wei-
tere Verbände, setzen Maßnahmen um, arbeiten a m Monitoring 
und planen die wasserwirtschaftliche Entwicklung 
▪ Naturschutz: Fachbehörden und Naturschutzverbände bringen 
ökologische Belange ein und begleiten Ausgleichs - und Ersatz-
maßnahmen 
▪ Wirtschaft: Insbesondere die RWE Power AG ist als Bergbautrei-
bende für die Umsetzung und Finanzierung von Folge - und Aus-
gleichsmaßnahmen verantwortlich

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▪ Interessierte Öffentlichkeit: Bürgerinnen und Bürger, Initiativen und 
Kommunen beteiligen sich an Informations - und Beteiligungspro-
zessen und werden eng eingebunden 
▪ Tagebauumfeldinitiativen: Lokale Zusammenschlüsse, die sich für 
die zukünftige Nutzung, Gestaltung und ökologische Entwicklung 
der Tagebaufolgelandschaften einsetzen 
Diese Liste ist nicht abschließend, vermittelt jedoch einen Eindruck, wie 
weitreichend und viel schichtig die Akteurslandschaft zur Wasserwirt-
schaft im Rheinischen Revier ist. Diese Vielfalt bietet enorme Chancen 
und eine sehr breite Wissensbasis mit vielen verschiedenen Sichtweisen, 
stellt zugleich die Herausforderung einer effizienten und zielgeric hteten 
Kommunikation und Wissensvermittlung dar.  
Aus fachlichen Anlässen gibt es Zusammenschlüsse mehrerer Akteure 
mit dem Ziel der gemeinsamen Bearbeitung einer Aufgabe. Im Folgenden 
werden zwei aktuelle fachliche Gremien vorgestellt. 
 
Steuerungs- und Koordinierungsgruppe Wasserwirtschaft (SKG) 
Die SKG wurde im Jahr 2023 gegründet, um die vielfältigen wasserwirt-
schaftlichen Fragestellungen im Zuge der Umgestaltung des Rheinischen 
Reviers zu bündeln und abzustimmen. Sie geht auf eine Forderung des 
Braunkohlenausschusses (2021) zurück und setzt ein Ziel des Koalitions-
vertrags von 2022 um. Das MUNV NRW richtete die SKG als koordinier-
tes Steuerungsgremium ein, um vorhandene Strukturen – wie die Moni-
toringsysteme und Facharbeitsgruppen – zu vernetzen, o hne parallele 
Gremien zu schaffen. Ziel der Arbeit der SKG ist es, einen Gesamtüber-
blick über die wasserwirtschaftliche Entwicklung im Revier zu gewährleis-
ten, Schnittstellen zu identifizieren und übergreifende Abstimmungen zu 
ermöglichen. Sie arbeitet vorrangig strategisch, nicht tiefgehend fachlich-
technisch, und versteht sich als Bündelungs- und Vermittlungsstelle zwi-
schen Politik, Verwaltung, Fachbehörden und bergbaulichen Akteuren. 
Innerhalb der SKG können zeitlich begrenzte Kerngruppen eingerichtet 
werden, um Daten- und Abstimmungsbedarfe zu klären. Die Ergebnisse 
fließen anschließend in die bestehenden Fachgremien ein. Im Sommer 
2025 wurden fünf Kerngruppen mit unterschiedlichen Koordinationsstel-
len auf Basis identifizierter offener Fragstellungen geg ründet (siehe Ab-
bildung 5: Organisation SKG und Kerngruppen (MUNV, 2025)). 
Die SKG und die dazugehörigen Kerngruppen generieren nur Leitplanken 
und Empfehlungen möglichst im Konsens aller Teilnehmenden. Dabei

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handelt es sich nicht um einen Ersatz für die formellen behördlichen Ver-
fahren, die für die jeweiligen Fragstellungen geführt werden müssen. Ein 
abschließendes Gesamtkonzept ist nicht vorgesehen – vielmehr begleitet 
die SKG den dynamischen Entwicklungsprozess des Wasserhaushalts 
im Rheinischen Revier kontinuierlich, auch über den Braunkohleausstieg 
hinweg.  
 
Abbildung 5: Organisation SKG und Kerngruppen (MUNV, 2025) 
 
Arbeitsgruppe Hintergrundpapier Braunkohle  
Im Rahmen der Erstellung des vierten Bewirtschaftungsplanes 2028 – 
2033 nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (umgesetzt in § 83 
WHG) wird als ein Bestandteil das Hintergrundpapier Braunkohle erstellt. 
Bereits für die letzten Bewirtschaftungszeiträume liegt ein solches Papier7 
vor. Es dient dazu, die wasserwirtschaftlichen Ausw irkungen des Braun-
kohlebergbaus systematisch zu erfassen und zu bewerten. Es beschreibt, 
wie die Tagebaue und die Rückabwicklung den Zustand von Grund- und 
Oberflächengewässern beeinflussen, welche Maßnahmen zur Minderung 
dieser Auswirkungen erforderlich s ind und wie diese in die Bewirtschaf-
tungspläne und Maßnahmenprogramme der Flussgebiete einfließen. Ziel 
 
7 https://www.flussgebiete.nrw.de/system/files/atoms/files/2022-02-09_final_hgp_braun-
kohle.pdf [10.2025]

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des Papiers ist es, eine transparente fachliche Grundlage für Entschei-
dungen in den Verfahren zu schaffen und sicherzustellen, dass die be-
sonderen Bedingungen des Rheinischen Reviers im Rahmen der WRRL-
konformen Planung berücksichtigt werden. Für die Erstellung des vierten 
Hintergrundpapiers wurde eine Arbeitsgruppe unter Leitung des MUNV 
gegründet. Diese tagt monatlich und erarbeitet die notwendigen Date n 
und Bewertungen. Die finalen Entscheidungen zu abweichenden Bewirt-
schaftungszielen obliegen dem Ministerium.   
 
4. Monitoring und Berichtswesen 
Um den Braunkohleabbau nachhaltig zu gestalten und die in den Braun-
kohlenplänen festgelegten Ziele zu erreichen, ist ein systematisches Mo-
nitoring der Auswirkungen der Tagebaue auf die Umgebung erforderlich. 
Im Rheinischen Revier werden die Auswirkungen der Tagebautätigkeiten 
systematisch überwacht. Grundlage dafür ist für den Tagebau Garzweiler 
II der Braunkohlenplan aus dem Jahr 1995, in dem erstmals in Nordrhein-
Westfalen ein Monitoring zur Begleitung des Braunkohlenabbaus ver-
bindlich festgelegt wurde. Nach diesem Vorbild wurden auch Monitorings 
für die Tagebaue Hambach und Inden festgesetzt. Für die Tagebaue In-
den und Hambach sind die Monitorings in den entsprechenden Planfest-
stellungsbeschlüssen der bergrechtlichen Verfahren verankert. Über die 
Untersuchungsbereiche der drei Monitoringsysteme ist das Rheinische 
Revier gänzlich abgedeckt (siehe Abbildung 6: Untersuchungsgebiete der 
Monitorings (LANUK, 2024)).

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Abbildung 6: Untersuchungsgebiete der Monitorings (LANUK, 2024) 
 
Das Monitoring im Rheinischen Revier ist ein kooperatives System, in 
dem Betreiber, Fachbehörden, regionale Planungsstellen und externe 
Sachverständige eng zusammenarbeiten. Dazu zählen unter anderem 
die behördlichen Akteure – insbesondere die Bezirksregie rungen Arns-
berg, Düsseldorf und Köln, das LANUK und die Unteren Wasserbehör-
den; weiterhin die sondergesetzlichen Wasserverbände sowie die RWE 
Power AG als Betreiber der Tagebaue. Darüber hinaus sind insbesondere 
für übergreifende Belange weitere Akteure eingebunden, z.B. die Nieder-
lande hinsichtlich möglicher grenzübergreifender Auswirkungen.  
Es sind konkrete Festlegungen zu Monitoringmaßnahmen sowie Ziel- und 
Wirkungsprüfungen aufgeschlüsselt nach fachlichen Bereichen in den 
Bestimmungen enthalten. Die Monitorings sind daher unterteilt in Arbeits-
gruppen. Das größte und inzwischen seit über 25 Jahren aktive Monito-
ring ist das zum Tagebau Garzweiler II. Die Struktur ist exemplarisch in 
Abbildung 7: Organisation Monitoring Garzweiler II (LANUK, 2025) auf-
gezeigt.

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Abbildung 7: Organisation Monitoring Garzweiler II (LANUK, 2025) 
 
Folgende Berichte werden im Rahmen des Monitorings erstellt:  
Für die Tagebaue Garzweiler II, Hambach und Inden werden im Rahmen 
des Monitorings regelmäßig Jahres - bzw. Zweijahresber ichte erstellt. 
Diese dokumentieren die gewonnenen Daten und Erkenntnisse und ge-
ben die Möglichkeit zur Bewertung über die ordnungsgemäße Umsetzung 
und Einhaltung der im Braunkohlenplan festgelegten Ziele. Eine Über-
sicht der bisher veröffentlichten Bericht e stellt die Bezirksregierung Köln 
zur Verfügung8. Vertiefende Informationen zu den in Kapitel 2 benannten 
erläuterten Sachständen zu den einzelnen Handlungsfeldern sind in den 
entsprechenden Jahresberichten zu finden. Das Monitoring im Rheini-
schen Revier ist als dauerhaftes und fortschreibungsfähiges Instrument 
angelegt. Es begleitet die Region über den gesamten Transformations-
prozess hinweg – von der aktiven Tagebauphase über die Wiedernutz-
barmachung bis in die Phase eines stabilisierten Wasserhaushalts. Auch 
nach dem endgültigen Ende des Braunkohlenabbaus wird das Monitoring 
fortgeführt, um die langfristigen Auswirkungen zu dokumentieren, Ent-
wicklungen zu bewerten und gegebenenfalls neue Maßnahmen abzulei-
ten. Damit bildet das Berichtswesen eine wesentlic he Grundlage für die 
 
8 https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/kommunales-planung-bauen-und-verkehr/braun-
kohlenplanung/monitoring-fuer-das-rheinische [10.2025]

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zukünftige Steuerung, Nachsorge und nachhaltige Entwicklung des Rhei-
nischen Reviers. 
Neben den Monitoringberichten existieren weitere Kommunikationsstruk-
turen, die der fachlichen, politischen und öffentlichen Begleitung der was-
serwirtschaftlichen Entwicklungen dienen. Diese unterschiedlichen Ebe-
nen stellen sicher, dass die Auswirkungen des Braunkohlenabbaus aktu-
ell und in Zukunft, die Fortschritte der Rekultivierung sowie die wasser-
wirtschaftlichen Steuerungsmaßnahmen transparent und nachvollziehbar 
dokumentiert werden. Die Ergebnisse aus jeglichen fachlichen Betrach-
tungen fließen in verschiedene institutionelle und kommunikative Formate 
ein: 
▪ Unterrichtungen der parlamentarischen Ausschüsse des Landtags 
NRW, in denen über den Stand der wasserwirtschaftlichen, berg-
baulichen und strukturellen Entwicklungen im Rheinischen Revier 
oder speziellen Projekten wie der Flurabstandsprognose informiert 
wird; 
▪ Sitzungen des Braunkohlenausschusses, der auf Landes- und Re-
gionalebene die Umsetzung und Einhaltung der Braunkohlenpläne 
überwacht und Empfehlungen für die weitere Planung ausspricht; 
▪ Berichtspflichten der Bergbautreibenden gegenüber der Bergbe-
hörde im Rahmen der Planfeststellungsbeschlüsse. Diese Be-
richte enthalten technische und ökologisch e Nachweise, die aus 
den Nebenbestimmungen der Genehmigungen hervorgehen; 
▪ Datenaustausche zwischen der Bergbautreibenden, Fachbehör-
den und dem Erftverband, die der fachlichen Abstimmung, Validie-
rung und Fortschreibung wasserwirtschaftlicher Daten dienen. 
Darüber hinaus spielt die Kommunikation mit der Öffentlichkeit eine wich-
tige Rolle. Hierzu zählen verschiedene Informations- und Beteiligungsfor-
mate, etwa offene Gespräche und Vor-Ort-Termine – auch im Austausch 
mit den Niederlanden –, Veranstaltungen, Bean twortungen von Bürger-
anfragen sowie Veröffentlichungen, wie beispielsweise die Broschüre „25 
Jahre Monitoring Tagebau Garzweiler II“ 9. Ebenso trägt der Erftverband 
mit Veranstaltungen, dem Wassermobil und Workshops im Rahmen des 
durch das geförderte Proje kt „Komm.Rhein.Revier“10 aktiv zur Wissens-
vermittlung und Beteiligung in der Region bei. 
 
9 https://www.umwelt.nrw.de/service/broschuerenservice [10.2025] 
10 https://www.komm-rhein-revier.de/ [10.2025]

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5. Finanzierung  
Die Finanzierung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen im Rheinischen Re-
vier folgt grundsätzlich dem Verursacherprinzip: Die Bergbautreibende ist 
verpflichtet, die durch den Braunkohlenabbau nicht vermeidbaren und da-
mit entstandenen Eingriffe und Folgewirkungen zu beheben bzw. auszu-
gleichen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich in den Braunkoh-
lenplänen, den bergrechtlichen Planfeststellungsbeschlüssen  sowie in 
den Betriebsplänen. Diese enthalten Regelungen zu den von der Berg-
bautreibenden zu finanzierenden Maßnahmen, einschließlich Nebenbe-
stimmungen zu Monitoring, Sanierung und wasserwirtschaftlicher Nach-
sorge.  
Aktuell erfolgt eine landesseitige Überp rüfung der Rückstellungsgutach-
ten der Bergbautreibenden, um sicherzustellen, dass die finanziellen 
Rücklagen sowie die gewählten Instrumente für die Wiedernutzbarma-
chung und Nachsorge der Tagebaue ausreichend sind. Diese Prüfung 
wird federführend durch das  Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klima-
schutz und Energie (MWIKE) durchgeführt; das Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr (MUNV) ist dabei insbesondere zu wasserwirt-
schaftlichen Fragen eng eingebunden. Detaillierte Informationen zu den 
laufenden Überprüfungen werden seitens des MWIKE gebündelt aufbe-
reitet und in geeigneter Form den zuständigen parlamentarischen Aus-
schüssen zur Verfügung gestellt. Ergebnisse liegen derzeit noch nicht 
vor. 
Über die für den Bergbautreibenden verpflichtenden Maßnahmen hinaus 
bestehen ergänzende Fördermöglichkeiten über öffentliche Programme. 
Im Kontext Wasserwirtschaft ist besonders die Förderrichtlinie zur Umset-
zung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR 11) her-
vorzuheben, die Maßnahmen aus den Bereichen der Gewässerrenaturie-
rung und Abwasserbehandlung unter definierten Auswahlkriterien unter-
stützt.  
Weitere Projekte mit entfernten oder sehr kleinteiligem Wasserbezug kön-
nen über die allgemeinen Förderprogramme des Strukturwandels im 
Rheinischen Revier beantragt werden, die innovative Projektideen in den 
Bereichen Nachhaltigkeit, Klimaanpassung und Ressourcenschutz för-
dern. 
 
 
11 https://www.efre.nrw/einfach-machen/foerderung-finden/blaue-infrastruktur-jtf [10.2025]

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6. Zusammenfassung und Ausblick 
Das Rheinische Revier befindet sich nach Jahrzehnten intensiven Braun-
kohleabbaus in einem tiefg reifenden Wandel. Die wasserwirtschaftliche 
Umgestaltung ist ein zentrales Element dieser Transformation. Ziel ist die 
langfristige Wiederherstellung eines stabilen, nachhaltigen Wasserhaus-
halts, der alle Schutzgüter berücksichtigt, vielfältige Nutzungen e rmög-
licht und gleichzeitig den ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen An-
forderungen gerecht wird. Bereits heute wurden zahlreiche Maßnahmen 
umgesetzt: Die Sümpfung der Tagebaue inkl. der vielfältigen Schutzmaß-
nahmen für Natur und Umwelt, die Vorbereit ung für die Einbindung von 
Fremdwasser über die Rheinwassertransportleitung, umfangreiche Moni-
toringprogramme, die dauerhafte Sicherung der Trinkwasserversorgung 
und die etablierte Koordination zwischen Akteuren zeigen, dass ein effek-
tives Fundament für die zukünftige wasserwirtschaftliche Entwicklung ge-
schaffen wurde. Die Einrichtung der SKG bündelt strategisch Wissen und 
Abstimmungen und sorgt dafür, dass „lose Fäden“ im System identifiziert 
und koordiniert werden. Auch die Planung der Tagebauseen Garzwei ler 
II, Hambach und Inden ist weit vorangeschritten, einschließlich der In-
tegration hydrologischer, ökologischer und wasserwirtschaftlicher Anfor-
derungen. Gleichzeitig bestehen noch ungeklärte oder strittige Fragen, 
etwa die endgültige Festlegung von Einleitstellen, die konkrete Ausgestal-
tung von Überlaufbauwerken, die Anpassung von Trinkwasserschutzge-
bieten oder die notwendige Wasserqualität in Bezug auf die einzelnen 
Verwendungszwecke. Diese Punkte sind jedoch bekannt, identifiziert und 
bereits in Planungs- und Abstimmungsprozesse eingebunden, sodass sie 
schrittweise bearbeitet werden können. 
Mit dem Ende der Braunkohlenverstromung 2030 werden diese nicht be-
endet, sondern fortgesetzt sowie laufend überprüft und an die weitere 
Entwicklung angepasst . Die Basis für eine erfolgreiche wasserwirtschaft-
liche Entwicklung ist gelegt – insbesondere aufgrund der herausragenden 
Wissensdichte der vielen Expertinnen und Experten im Revier.   
Das Rheinische Revier ist auf einem soliden, koordinierten und fachlich 
fundierten Weg, die wasserwirtschaftlichen Herausforderungen nach dem 
Braunkohleausstieg zu bewältigen. Der vorliegende Bericht fasst sowohl 
den Fortschritt als auch die noch zu lösenden Fragestellungen zusammen 
und liefert eine Grundlage für die nächsten politis chen, fachlichen und 
operativen Entscheidungen.

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Naturschutz und Verkehr 
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Anlagen 
Anlage 1: Teilabschlussbericht der KG „Leitbild Seen “ – Tagebausee 
Hambach (SKG, 2025) 
Anlage 2: Teilabschlussbericht KG „Wasserversorgung und weitere Ver-
wendungen – Leitbild Wasserversorgung“ (SKG, 2025) 
Anlage 3: Teilabschlussbericht KG „Wasserversorgung und weitere Ver-
wendungen“ – Restabsenkungen nach abgeschlossenen Grundwasser-
wiederanstieg und mögliche Auswirkungen auf grundwasserabhängige 
Feuchtgebiete (SKG, 2025) 
Anlage 4: Grundwasser standsdifferenzenkarte für den s tationären End-
zustand (ca. nach dem Jahr 2150) mit erläuterndem Begleittext (LANUK, 
2025)

Anlage 1: Teilabschlussbericht der KG „Leitbild Seen“ – Tagebausee 
Hambach 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf 
 
Datum: 25. Februar 2025 
Seite 1 von 5 
 
Aktenzeichen:  
  
bei Antwort bitte angeben 
 
Dr. Britta Wöllecke 
Zimmer: 404 
Telefon: 
0211 475-2431 
Telefax: 
0211 475-2987 
britta.woellecke@ 
brd.nrw.de 
Steffen Richter 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dienstgebäude und  
Lieferanschrift: 
Cecilienallee 2,  
40474 Düsseldorf 
Telefon: 0211 475-0 
Telefax: 0211 475-2671 
poststelle@brd.nrw.de 
www.brd.nrw.de 
 
Öffentliche Verkehrsmittel: 
DB bis Düsseldorf Hbf 
U-Bahn Linien U78, U79 
Haltestelle:  
Ergo-Platz/Klever Straße 
 
 
 
 
Bezirksregierung Düsseldorf 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
KG Leitbild Tagebauseen der Steuerungs- und 
Koordinierungsgruppe Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier 
Zusammenfassung der KG Ergebnisse und Empfehlungen für ein 
Tagebauseeleitbild 
 
Anlagen: LAWA Leitbild Seetyp 13 
 
Die KG Leitbild See hat dreimal getagt und sich dann zu diesem Papier 
digital in einer Abschlusssitzung am 21.01.2025 abgestimmt. In der ersten 
Sitzung am 05.09.2024 wurde allen Teilnehmern noch mal das 
Grundsätzliche erläutert, was bei Seeentwicklungen wichtig ist und für die 
Bewertung nach WRRL relevant ist sowie offene Fragen gesammelt, die 
in der KG geklärt werden sollten.  In der zweiten Sitzung am 07.10.2024 
wurden die bisher vorliegenden Daten zu den drei Tagebauseen  (TB-
Seen) vorgestellt und sich darauf ge einigt, dass zuerst nur der 
Tagebausee Hambach weiter besprochen wird, da es bisher 
insbesondere für diesen zukünftigen See  ein ausführliches , aktuelles 
Gutachten zur limnologischen Seeentwicklung gibt. In der dritten Sitzung, 
am 18.11.2024 , gab es eine ausführliche Besprechung des 
Seegutachtens mit den beiden Gutachtern Herr Dr. Uhlmann und Herr Dr. 
Leßmann, in der die meisten offenen Fragen zum Gutachten und zur 
prognostizierten Seeentwicklung diskutiert werden konnten.  Aus Sicht 
des LANUV sind Fragen zur  Ammonium- und Ammoniakentwicklung 
noch nicht abschließend geklärt und bedürfen einer tiefergehenden 
Betrachtung und weiterer Aussagen zu der Thematik.  Nicht Bestandteil

Datum: 25. Februar 2025 
Seite 2 von 5 
 
Aktenzeichen:  
  
 
Bezirksregierung Düsseldorf 
 
 
 
der KG war der Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (Bestandteil des 
Braunkohleplanänderungsverfahren Hambach), in dem eine Beurteilung 
der Spurenstoffe beinhaltet ist. 
Da bis jetzt nur ein aktuelles Gutachten zum Tagebausee Hambach 
vorliegt, sind die nachfolgenden Aussagen alle darauf bezogen. Es wird 
aber davon ausgegangen, dass dies e für den Tagebausee Inden und 
Garzweiler ähnlich ausfallen können und die nachfolgend genannten 
Empfehlungen möglicherweise übertragbar sind. Endgültige Aussagen 
können aber erst na ch Vorlage und Durchsicht der Gutachten und ggf. 
einem Gespräch mit dem Gutachter für die Tagebaue Garzweiler und 
Inden getroffen werden.    
Alle Protokolle und gezeigten Vorträge der Sitzungen sind im 
Kernarbeitskreisordner auf NRW connect extern abgelegt. 
Die KG gibt folgende Empfehlungen: 
• Dem Vorschlag der Gutachter, für den Tagebausee Hambach das 
Leitbild Seetyp 13  zu übernehmen, wird nach Meinung der KG 
gefolgt. In der bestehenden LAWA-Seetypologie kommt aufgrund 
der Entwicklungsprognosen und vorgegebenen Parameter  kein 
anderer LAWA -Seetyp für den Tagebausee Hambach in Frage , 
auch wenn sich einzelne morphologische Kenndaten (mittlere & 
max. Tiefe sowie Seebeck en) unterscheiden. Evtl. sind der 
Phytoplankton Subtyp PP13K , der Makrophyten Subtyp TKg13  
und der Makrozoobenthos Subtyp Tb  mit einzubeziehen . Die 
Fischgemeinschaft könnte von der Empfehlung des G utachters 
übernommen werden. Das sollte aber mit den Vertretern der 
Oberen Fischereibehörde Köln und D üsseldorf end abgestimmt 
werden. 
• Nach Genehmigung all er drei Tagebauseen kann seitens des 
MUNV mit LANUV noch entschieden werden, ob in 
Abstimmung mit der LAWA ein neuer Seetyp (in Anlehnung an 
Seetyp 13, aber unter Berücksichtigung der besonderen Tiefe und 
Größe), passend für die drei Tagebau seen des Rheinischen 
Reviers ausgewiesen wird oder, ob die  entstandenen Seen 
passend abgebildet werden. 
• Gemäß der aktuellen Anwendung zur Bewertung von  
Seewasserkörpern, die aus Abgrabungen entstanden sind, kommt 
es erst nach Einstellung des stationären Zustands und einer

Datum: 25. Februar 2025 
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Aktenzeichen:  
  
 
Bezirksregierung Düsseldorf 
 
 
 
Setzungsphase entsprechend den Vorgaben der WRRL zu 
einer Bewertung. Im Allgemeinen wird ca. 20 Jahre nach 
vollständiger Befüllung der Seen damit begonnen. Es besteht die 
Frage, ab wann für den zukünftigen TB -See die 
Gewässereigenschaften und die Bewirtschaftungsziele gem. 
WRRL gelten. Andere offizielle Vorgaben außer der Vorgabe im 
WHG für den stationären Endzustand (Bewirtschaftungsziele nach 
§ 27 ff WHG) sind de r KG zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, 
sodass die Vorgaben für den stationären Endzustand  und den 
aktuellen Prognosen ca. 20 Jahre nach Beendigung der Befüllung 
des Tagebausees gelten. Das entspricht für den Tagebausee 
Hambach rund 85 Jahre nach Befüllbeginn, die sich aus 
ca. 40 Jahren Befülldauer bis zum erstmaligen Erreichen des 
Zielwasserspiegels, ca. 25 Jahren nachlaufender Befüllung und 
den oben genannten weiteren ca. 20 Jahren nac h vollständiger 
Befüllung zum Erreichen des stationären Endzustands . Es 
herrscht Einigkeit darüber, dass der Weg bis zum stationären 
Endzustand mit einem Monitoring des Tagebausees begleitet 
werden soll. 
• Während der Befüllphase kann noch kein e WRRL-konforme 
Bewertung stattfinden, dies ist erst nach Abschluss der 
Befüllphase und einer ca. 20-jährigen Ruhephase nach Erreichen 
des stationären Endzustands möglich . Trotzdem soll te während 
der Befüllphase ein Monitoring erfolgen. Die  stoffliche 
Seewasserqualität und die Entwicklung  des Phytoplanktons 
schon während der Befüllphase  beobachtet und gemessen 
werden. Auch für die Komponenten Makrophyten und 
Makrozoobenthos soll ein Monitoring s tattfinden. Die weitere 
Aufstellung von zu überwachenden Parametern während d er 
Befüllphase des Tagebausees erfolgt  nach Auffassung der 
federführenden Institution der KG Leitbild Tagebausee in der KG 
Monitoring Seen. Diese Frage w urde mit in die S teuerungs- und 
Koordinierungsgruppensitzung (SKG) am 06.02.2025 genommen 
und angesprochen.  
Im Nachgang der SKG -Sitzung vom 06.02.2025 hat das MUNV 
entschieden, dass die Aufgabe zur Formulierung von „Leitplanken“ 
für die Befüllphase in der von der SKG einberufenen Kerngruppe 
Monitoring Seen zu bearbeiten  ist.  Hier sollen grobe Grenzwerte 
festgelegt werden, um ein späteres Monitoringkonzept

Datum: 25. Februar 2025 
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Aktenzeichen:  
  
 
Bezirksregierung Düsseldorf 
 
 
 
aufzubauen, durchzuführen und definierte Schwellen zu haben. 
Das detaillierte Monitoringkonzept  und seine Ausarbeitung  
(Messort, Messturnus, Messmethode, Messumfang) ist wiederum 
Aufgabe der jeweiligen AG der regulären Monitorings Garweiler, 
Hambach und Inden. 
• Bei der Trophieentwicklung des Sees, eine s der zentralen 
Merkmale der Klassifizierung und Bewertung von Seen, wird es zu 
Beginn der Seebefüllung zu einem mesotrop hen bis eutrophen 
Zustand mit ggf. auch temporär auftretenden Algenblüten 
kommen. Für den stationären Endzustand gehen die Prognosen 
des Gutachters von einem oligotrophen Zustand aus, diesem Ziel 
wird von der KG zugestimmt.  Den anliegenden Kreisen und 
Kommunen sowie potenziellen Freizeitnutzern muss von Beginn 
an erläutert werden, dass der See während seiner Befüllphase die 
Qualität mehrfach ändern kann und man den chemischen und 
biologischen Prozessen Zeit geben muss, bis sich ein 
Gleichgewicht einstellt. So kann es in der Anfangsphase der 
Befüllung zwischenzeitlich zu einem mesotrophen bis eutrophen 
Zustand mit zeitlich begrenzter Algenblüte kommen. Ggf. sind 
gegensteuernde Maßnahmen zu ergreifen. Daher wird eine 
Nutzung des Sees während der frühen Befüllphase ggf. nur sehr 
eingeschränkt möglich sein. 
• Für die Mixis, einem weiteren zentralen Parameter zur 
Seecharakterisierung sagen die numerischen Modellierungen des 
Gutachters für den Tagebausee Hambach ein warm-
monomiktisches Schichtungsverhalten mit einer Stagnationsphase 
von April bis Dezember und einer Vollzirkulation in den Monaten 
Dezember bis März  voraus. Für einzelne Jahre mit milden 
Wintertemperaturen und geringen Windgeschwindigkeiten wird 
eine nicht vollständige Durchmischung der Wassersäule erwartet. 
Die KG kann den fachlichen Ausführungen des Gutachters folgen, 
hält allerdings fest, dass dies lediglich eine Prognose ist. Das liegt 
unter anderem an der Tatsache, dass den Beteiligten kein anderer 
See deutschland - und weltweit bekannt ist, der  eine ähnliche 
Morphologie aufweist. Aus diesem Grund werden Modellierungen 
und Prognosen der Entwicklung des Schichtungsverhalten mit 
Unsicherheiten behaftet sein.  
• Für die stofflichen Vorgaben  des Seewassers  gemäß WRRL -
Bewertung (s. oben)  gelten entsprec hend der

Datum: 25. Februar 2025 
Seite 5 von 5 
 
Aktenzeichen:  
  
 
Bezirksregierung Düsseldorf 
 
 
 
Oberflächengewässerverordnung (OGewV) die Anlagen 6, 7 
und 8 unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsplanung des 
Landes NRW. Es wird auf den Entwurf der neuen UQN -Richtlinie 
hingewiesen. Für die gesetzlich nicht geregelten Stoffe, für die 
aber ein Orientierungswert in der D4 -Liste vorliegt, sind diese 
ergänzend als Orientierung  für den See  heranzuziehen. Die 
chemische Beschaffenheit des Seewassers ist auch während der 
Befüllphase zu untersuchen und ggf. sind gegensteuernde 
Maßnahmen zu ergreifen. 
In der KG wurden keine tiefgreifenden Betrachtungen des 
Wirkpfads Seewasserkörper – Grundwasser angestellt. 
• Mit dem MLV und den oberen Fischereibehörden ist noch zu 
klären, ab wann der See fischereilich zu bewirtschaften ist und 
ob ein Besatz und mit welchen Arten während der Befüllphase 
schon zielführend sein könnte , um ungeregelten Fremdbesatz 
weitestgehend zu verhindern. 
 
Vorschlag zum weiteren Vorgehen der KG:  
Sobald jeweils das Gutachten zum Tagebausee Inden (voraussich tlich 
Mitte 2025) und Garzweiler (voraussichtlich erstes Quartal 2025) vorliegt, 
sollten erneut Besprechungstermine mit den Gutachtern vorbereitet 
werden, um genauso konstruktiv wie bei Hambach die offenen Fragen zu 
klären und zu prüfen, ob die genannten Empfehlungen übertragbar sind. 
Ansonsten ist mit Abgabe dieses Berichtes die Aufgabe der KG erfüllt. 
 
Gezeichnet: 
 
Dr. Britta Wöllecke, Steffen Richter (BR Düsseldorf; Federführung) 
André Küster (BR Arnsberg) 
Viktor Stremel, Nicole Grevenstein (BR Köln) 
Dr. Paulin Hardenbicker, Dr. Andreas Schattmann, Dr. Julia F oerster, 
Dorothee Levacher (LANUV) 
Dr. Julian Struck (Erftverband) 
Jutta Schnütgen-Weber (Vertreterin der NSV) 
Niko Spaete, Hannah Udelhoven (RWE) 
Jan Falke (MWIKE)

1 
 
AG Leitbild Wasserversorgung und weitere Verwendungen 
im Rahmen der Steuerungs- und Koordinierungsgruppe im Rheinischen Revier 
 
Teilbericht 1 – Leitbild Wasserversorgung für das Rheinische Revier (Stand 
07.07.2025) 
 
Unter Beteiligung von: 
Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Köln, Erftverband, LANUK NRW, RWE Power AG 
 
Die erste Aufgabe der AG Leitbild Wasserversorgung und weitere Verwendungen bestand in der Erstellung 
eines Leitbildes für die langfristige Sicherung der Wasserversorgung über den Kohleausstieg hinaus und 
bis zur Einstellung stabiler hydraulischer Verhältnisse mit dem Abschluss des Grundwasserwiederanstiegs. 
 
Daten und Kenntnisstand 
Die Arbeitsgruppe fasst zunächst den Kenntnisstand zu den vorhandenen wasserwirtschaftlichen Daten 
zusammen, die für die Diskussionen zum Leitbild von Relevanz sind. Hierzu gehören: 
Themenbereich Infiltrationswasser incl. Rheinwasser 
- Infiltrationswasserzusammensetzung heute und Methodik zur Ermittlung der 
Infiltrationswasseranteile (hydrochemisch – Monitoring Garzweiler II, AG Grundwasser) 
- zeitliche und räumliche Entwicklung der Infiltrationswasserausbreitung incl. Angaben zum 
Infiltrationswasseranteil bzw. zum Grad der Überprägung (Monitoring Garzweiler II: hydrochemische 
Auswertung und Grundwassermodellierung) 
- Betroffenheiten der Wasserwerke (n = 12) sowie weiterer Lebensmittelbetriebe (n = 6) im Nordraum 
durch Infiltrationswasserzustrom incl. zeitlicher Entwicklung 
- Standorte der Leitungsnetze, Sickerschlitze und Infiltrationsbrunnen incl. infiltrierter Wassermengen 
(insgesamt und standortspezifisch) 
- Aufbereitungskapazitäten der Ökowasserwerke Jüchen und Wanlo 
- langfristiger Ökowasser - bzw. Infiltrationswasserbedarf nach Bergbauende bis zum hydraulischen 
Endzustand 
- Entwicklung der Sümpfungswassermengen, die heute und zukünftig für die Infiltrationsmaßnahmen 
zur Verfügung stehen sowie Bedarf an Rheinwassermenge 
 
Themenbereich Pyritoxidation / Kippengrundwasser 
- Kenntnis der Pyritgehalte und Oxidationsgrade incl. Sulfatfrachten in den meisten Abraumkipp en, 
Ausnahme: Altstandorte 
Anlage 2: Teilabschlussbericht KG „Wasserversorgung und weitere Verwendungen – Leitbild Wasserversorgung“

2 
 
- Kenntnis und Prognose Kippengrundwasserzusammensetzung in allen Abraumkippen 
- Kenntnis, ob eine Sulfat -Zwischenspeicherung durch Fällung von Gips in der Abraumkippe und ein 
damit verbundener langfristiger Sulfataustrag stattfindet (nur Garzweiler) 
- Prognose des Sulfatabstroms in die unverritzten Grundwasserleiter incl. Konzentrationsverteilung und 
zeitlicher Entwicklung 
- Betroffenheiten der Wasserwerke durch Sulfatabstrom auf der Rur -Scholle (n = 1), Venloer Scholle 
(n = 1) und Erft-Scholle (n = 3) incl. zeitlicher Entwicklung 
 
Themenbereich Grundwasser 
- Anteil des Seewassers, der nach Füllung in die angrenzenden Grundwasserleiter abströmt 
- Hydrogeochemische Prozesse in den (Kippen)grundwasserleitern, insbesondere Adsorptionsverhalten 
von Spurenstoffen (z. B. Schwermetallen) an frisch gefällte Eisenphasen in den Abraumkippen 
- Grundwasserstände nach Wiederanstieg im hydraulischen Endzustand incl. Abweichungen vom 
vorbergbaulichen Ausgangszustand 
- Prognose der Flurabstände im hydraulischen Endzustand 
 
Themenbereich grundwasserabhängige Feuchtgebiete 
- pH-Abhängigkeit von Torfmoosen 
- Kenntnis über die Wasserversorgung der grundwasserabhängigen Feuchtgebiete, der im Wesentlichen 
grundwasserbasiert erfolgt, während nur ein untergeordneter Einfluss über die oberirdischen 
Fließgewässer stattfindet 
 
Themenbereich oberirdische Fließgewässer 
- natürliches Abflussgeschehen und zugehörige Abflussmengen 
 
Themenbereich Bergbaufolgeseen 
- Füllstandsentwicklung 
- Beschaffenheitsprognose 
- Mischungsverhalten 
- Verweildauer des Wassers im hydraulischen Endzustand bei Grundwasserzustrom 
 
Leitbild 
Auf der Grundlage der Daten und des Kenntnisstandes entwickelt die Arbeitsgruppe ein Leitbild mit den 
folgenden wesentlichen Elementen , das auch bedarfsweise auch einen eventuell bestehenden 
Klärungsbedarf benennt . Hierbei werden verschiedene Teilräume des Rheinischen Reviers mit ihren 
jeweiligen Randbedingungen und darauf abgestimmten Konzepten betrachtet, während der

3 
 
Sulfatabstrom aus den Ab raumkippen mit seiner revierweiten Bedeutung als eigenständiger Punkt 
behandelt wird. Zum Leitbild gehören: 
Nordraum 
- die vorrangige Nutzung des Wassers aus der nachlaufenden Sümpfung als Ökowasser* nach 
Aufbereitung zur Entfernung von Eisen und Mangan durch Belüftung und Filtration 
- die ergänzende Nutzung von Rheinwasser als Ökowasser* nach Aufbereitung zur Entfernung 
organischer Spurenstoffe (dies kann gemäß Programm Reine Ruhr" durch die Kombination aus Vor -
Ozonung und Aktivkohle oder entsprechend einer Studie des IWW mit dem Titel “Verfahren zur 
zukünftigen Aufbereitung von Wässern für Infiltrationszwecke unter Berücksichtigung veränderter 
Rohwasserqualitäten sowie örtlicher Gegebenheiten“  auch durch andere gleichwertige 
Verfahrenskombinationen erreicht werden. Pilotierungsversuche hierzu laufen derzeit.) 
 * Die Verwendung von Sümpfungs - und Rh einwasser als Ökowasser umfasst Infiltrations - und 
Direkteinleitungsmaßnahmen im Raum nördlich bzw. nordwestlich des Tagebaus Garzweiler 
(Nordraum) zum Schutz der Wasserversorgung, der grundwasserabhängigen Feuchtgebiete, des 
Grundwassers und der oberirdischen Fließgewässer. 
 Anm.: Die RWE Power AG sieht auf der Grundlage einer 2024 fertiggestellten Studie des IWW (Titel: 
s. o.) bei Verwendung des Rheinwassers und dessen Mischung mit Sümpfungswasser keine 
Anhaltspunkte für die Gefährdung der Trinkwasserversorgung und keine Notwendigkeit für die 
Aufbereitung des Rheinwassers vor dessen Nutzung als Ökowasser. 
- die Tolerierung eventueller Restkonzentrationen an Spurenstoffen im Infiltrations- und Einleitwasser, 
die durch die genannte Aufbereitungskombination nicht aus dem Wasser entfernt werden können 
Gebiet der Norf und ihrer Nebengewässer 
- die fortge setzte Stützung des Norf -Systems mit qualitativ hochwertigem Grundwasser in 
Trinkwasserqualität aus der Erft-Scholle* 
 * Hierbei wird Grundwasser, dessen Gewinnung aktuell über das Wasserwerk Paffendorf aus der 
Hauptkies-Serie (Horizont 8, 3. lokales Grundwasserstockwerk) in der Erft-Scholle erfolgt, über ein 
bestehendes Leitungsnetz derzeit in der Größenordnung von 7 Mio. m3/a im Norf-Einzugsgebiet in 
oberirdische Gewässer eingeleitet, aus denen es größtenteils wieder versickert. Neben dem Schutz 
der grund wasserabhängigen Feuchtgebiete, des Grundwassers und der oberirdischen 
Fließgewässer erfolgt hierdurch auch die mengenmäßige Sicherung der Wasserversorgung in 
Verbindung mit der Bereitstellung qualitativ hochwertigen Wassers. Diese Form der Stützung soll 
über das Bergbauende hinaus bis zum Bedarfsende  (Beendigung des Bergbaueinflusses)  im 
erforderlichen Umfang fortgesetzt werden. Ggf. ist ein Ersatz durch gleichwertige alternative 
Maßnahmen möglich.  
 Im Fall einer Betroffenheit des Wasserwerks Paffendorf  durch den Zustrom sulfathaltigen 
Kippengrundwassers ist ein Wechsel des Förderstandortes zum Wasserwerk Sindorf oder Türnich 
zur Aufrechterhaltung der Stützungsmaßnahmen vorgesehen (s.u. - Betroffenheit durch 
Sulfatabstrom aus Abraumkippen). 
 Zu klären is t in diesem Zusammenhang die wasserrechtliche Situation bei gleichzeitiger Nutzung 
eines Wasserwerksstandortes für die Trinkwasserversorgung sowie zur Überleitung in das 
Gewässersystem der Norf aus einem technischen System, d.h. Nutzung identischer Brunnen , 
Leitungen, Behälter etc. für unterschiedliche Verwendungen.

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Betroffenheit durch Sulfatabstrom aus Abraumkippen (revierweit) 
- die Nutzung von Ersatzstandorten*, die nicht von einem Zustrom sulfathaltigen Wassers betroffen sind 
und sein werden 
 * Bei einer Betroffenheit durch den Zustrom aus Abraumkippen wird die Sulfatkonzentration des 
Rohwassers über Jahrzehnte so hoch sein, dass zur Sicherung der Wasserversorgung nur ein 
Ausweichen auf andere Standorte möglich ist.  
 
 Hierfür kommen folgende Optionen in Frage: 
 - Fremdversorgung von außerhalb des Versorgungsgebietes 
 - Ausschöpfung und ggf. Erweiterung bestehender Wasserrechte 
 - Wiederaufnahme der Förderung an ehemaligen Wasserwerksstandorten 
 - Erkundung und Erschließung neuer Wassergewinnungsstandorte 
 Zu betrachten und zu bewerten sind die Wasserwerke: 
 - Paffendorf, Sindorf und Türnich (Erft-Scholle) 
 - Aldenhoven bzw. Ersatzstandort bei Bourheim (Rur-Scholle) 
 - Fürth (Venloer Scholle) 
 
Süden der Erft-Scholle 
- der umfassende Schutz des Einzu gsgebiets des Wasserwerks Dirmerzheim als Beitrag zur Sicherung 
der Wasserversorgung in der mittleren und nördlichen Erft-Scholle, um bei Bedarf die Fördermengen 
der von einem Sulfatabstrom betroffenen Gewinnungsstandorte (s.o.) kompensieren bzw. 
übernehmen zu können 
 Bisher liegt der Entwurf eines Wasserschutzgebietes Dirmerzheim vor. Ein weitergehender Schutz 
sollte auf der Ebene des aktuell in der Erarbeitung befindlichen Regionalplanes sowie durch die 
schnellstmögliche Festsetzung einer Schutzzone erfolgen. Zur Festlegung eines WSG ist von der RWE 
Power AG ein aktuelles Gutachten vorzulegen, welches sich auf das aktuelle Reviermodell stützt. 
 Ergänzender Hinweis: In Regionalplänen werden nur die Bereiche für den Grundwasser - und 
Gewässerschutz (BGG) dargestellt. Die BGG-Flächen beinhalten WSG nur bis einschließlich WSZ III a. 
 
Weitere Themen: 
Der Bericht behandelt selektiv das genannte Themenfeld. Weitere Aufgaben werden in einer separaten 
erweiterbaren Themenliste aufgeführt.

1 
 
AG Leitbild Wasserversorgung und weitere Verwendungen 
im Rahmen der Steuerungs- und Koordinierungsgruppe im Rheinischen Revier 
 
Teilbericht 2 – Restabsenkungen nach abgeschlossenen Grundwasser-
wiederanstieg und mögliche Auswirkungen auf grundwasserabhängige 
Feuchtgebiete (Stand 07.07.2025) 
 
Unter Beteiligung von: 
Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Köln, Erftverband, LANUK NRW, RWE Power AG 
 
Die zweite Aufgabe der AG Leitbild Wasserversorgung und weitere Verwendungen  bestand in der 
Erarbeitung von Empfehlungen zum Umgang mit Restabsenkungen des Grundwasserspiegels im 
Nordraum, die infolge der Erstellung des Bergbaufolgesees Garzweiler entstehen können.  
 
Methodik und Kenntnisstand 
Die Arbeitsgruppe informiert sich über verbleibende Restabsenkungen nach abgeschlossenem 
Grundwasserwiederanstieg. Hierzu lässt sich folgender Kenntnisstand zusammenfassen: 
Methodischer Ansatz: 
- Vergleich von Modellszenarien mit und ohne Bergbaueinfl uss sowohl des Reviermodells als auch des 
Grundwassermodells des LANU K als Bewertungsgrundlage, um alle anderen Randbedingungen 
einschließlich der Modellunsicherheiten gleich zu halten. 
- kein Vergleich der modellgestützt prognostizierten Grundwassersituation nach Wiederanstieg mit der 
vorbergbaulichen Situation des Jahres 1955, weil: 
 : ansonsten Mess - und Modelldaten verglichen würden und der Kalibrierungsfehler eine größere 
Bedeutung bekäme 
 : aktuell und zukünftig mehr Grundwasserentnahmen stattfinden als im Jahr 1955, wodurch sich 
Auswirkungen auf die Grundwasserstände ergeben 
 : die für die Prognose verwendete mittlere  Grundwasserneubildung des Zeitraums 1990 bis 2020 
niedriger ist als 1955 
Der Endzustand wird vom unb eeinflussten Zustand, der sich bei aktuellen Entnahmen und Neubildung 
(Zeitraum 1990 bis 2020) einstellen würde, abweichen weil: 
 : sich der Untergrundaufbau wegen der Bergbauaktivität in den Tagebaubereichen unterscheidet 
 : die Seespiegellagen der Bergba ufolgeseen, die tiefer liegen als der vorbergbauliche 
Grundwasserstand im Bereich der seeflächen, sich auch im Umfeld der Tagebaue auswirken und zu 
Veränderungen führen 
  
Anlage 3: Teilabschlussbericht KG „Wasserversorgung und weitere Verwendungen“ – Restabsenkungen nach 
abgeschlossenen Grundwasserwiederanstieg und mögliche Auswirkungen auf grundwasserabhängige Feuchtgebiete

2 
 
Zusammenfassender Kenntnisstand: 
- sowohl das Reviermodell als auch das Grundwassermodell des LANUK weisen lokal Restabsenkungen 
aus, die allerdings unterschiedlich groß ausfallen bzw. unterschiedliche große Flächen betreffen. Unter 
dem Strich können verbleibende Restabsenkungen für wenige Ziel-1-Gebiete nicht ausgeschlossen 
werden, während sie für einige bereits vorgeschädigte Ziel -2-Gebiete als wahrscheinlich anzusehen 
sind 
- Mögliche betroffene Ziel-2-Gebiete: obere Niers und die Rurzuflüsse 
- Mögliche betroffene Ziel-1-Gebiete: Schwalmquellgebiet, oberer Mühlenbach, evtl. Knippertzbach 
 
Bezug zum Braunkohlenplan (1995) und zu EU-Richtlinien: 
- Der Braunkohlenplan sieht sowohl den Erhalt der grundwasserabhängigen schützenswerten Ziel -1-
Gebiete als auch die Vermeidung von Ewigkeitslasten vor.  Gemäß Ziel  1 aus Kapitel 3.2 des 
Braunkohlenplans sind diese in ihrer artenreichen Vielfalt und Prägung durch grundwasserabhängige 
Lebensgemeinschaften zu erhalten. Dies erfolgt während des Sümpfungseinflusses durch Stützung des 
Grundwassers. Dabei nimmt der Braunkohlenplan an, dass bei Erhalt der Grundwasserstände von 1983 
die Feuchtgebiete erhalten werden, weil zu diesem Zeitpunkt  das Schwalm -Nette-Gebiet mit 
Ausnahme des Mühlenbach-Quellgebiets im obersten Grundwasserleiter noch bergbauunbeeinflusst 
waren. Nach Abschluss des Wiederanstiegs soll aber der Zustand der Feuchtgebiete bewertet und über 
die Fortdauer von technischen Maßnahmen entschieden werden. 
- Grundsätzlich zu berücksichtigen sind die Richtlinien der EU, wie beispielsweise die FFH- (Flora-Fauna-
Habitat-) oder die Wasserrahmenrichtlinie, die festlegen, dass der Zustand der Lebensraumtypen und 
Arten bzw. der Zustand von Gewässern (Oberflächengewässer oder Grundwasser) durch ein Vorhaben 
nicht versch lechtert werden d ürfen (Verschlechterungsverbot). Eventuelle Aus nahmen von den 
Bewirtschaftungszielen werden im Hintergrundpapier Braunkohle begründet. 
 
Empfehlungen der Arbeitsgruppe: 
- Angesichts der langen Zeitspanne bis zu einer sicheren Bewertungsmöglichkeit möglicher 
verbleibender Restabsenkungen und der vorhande nen Modellunsicherheiten empfiehlt die 
Arbeitsgruppe eine vertiefte Prognose der Grundwasserstandsentwicklung in den o.g. Feuchtgebieten. 
Gleichzeitig sollte eine Abschätzung der ökologischen Folgen der möglichen Absenkungen unter 
Berücksichtigung der vorhandenen Biotoptypen erfolgen.  
- Über eventuelle Gegenmaßnahmen (wie die Fortsetzung von Stützungsmaßnahmen, Anpassung 
lokaler Entnahmen, lokale gewässerbauliche Maßnahmen) oder die Frage, ob Absenkungen lokal 
toleriert werden können, sollte auf Basis der Monitoringergebnisse erst mit Annäherung an den 
hydraulischen Endzustand entschieden werden. 
- In dem aktuell in Erarbeitung befindlichen Braunkohlenplan sollten die se Empfehlungen der 
Arbeitsgruppe aufgegriffen werden. Die Verantwortung für die Bewertung liegt beim Monitoring 
Garzweiler II. 
 
Weitere Themen: 
Der Bericht behandelt selektiv das genannte Themenfeld. Weitere Aufgaben werden in einer separaten 
erweiterbaren Themenliste aufgeführt.

Anlage 4: Grundwasserdifferenzenkarte für den stationären Endzustand 
 
 
Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK), Oktober 2025  Seite 1 von 2 
 
Grundwasserstandsdifferenzenkarte für den stationären 
Endzustand - Garzweiler - 
(ca. nach dem Jahr 2150) 
Bearbeitungsstand 2025 
 
Grundwasserstandsdifferenzen geben den Unterschied des Grundwasserspiegels für 
zwei verschiedene Zeitpunkte oder verschiedene Szenarien wieder. Hier ist die 
Differenz der Grundwasserstände zwischen einem Szenario mit Bergbaueinfluss und 
einem ohne Bergbaueinfluss dargestellt. Das Szenario mit Bergbaueinfluss gibt die 
Situation wieder, die nach Wiederanstieg des Grundwasserspiegels aus heutiger 
Sicht zu erwarten ist. Das Szenario ohne Bergbaueinfluss stellt eine hypothetische 
Situation dar, die sich ergeben würde, wenn es keinen Braunkohleabbau gegeben 
hätte.

Beide Szenarien wurden im Jahr 2023 mit dem Grundwassermodell des LANUK 
berechnet, um einen Vergleich verschiedener Seespiegelhöhen durchzuführen. 
Dabei wurden jeweils mittlere klimatische Verhältnisse und Grundwasserentnahmen 
für Wasserversorgung und Industrie mit Stand 2023 zu Grunde gelegt. Die 
Differenzenkarte für die Seespiegelhöhe 66 m NHN wurde 2024 dem 
Braunkohlenausschuss zur Verfügung gestellt. 
Im Jahr 2025 wurde das Grundwassermodell aktualisiert und dabei wurde die 
aktuelle Planung für das verkleinerte Abbaufeld und den etwas nach Osten 
verlagerten Tagebausee ins Modell eingebaut. Die jetzt berechneten 
Grundwasserdifferenzen sind gegenüber dem Bearbeitungsstand 2023 geringer. An 
den Oberläufen der Gewässer im Einflussbereich des Sees lässt sich eine 
verbleibende Grundwasserabsenkung im stationären Endzustand weiterhin nicht 
ausschließen. 
Die Untersuchungen im regionalen Maßstab sind nicht dafür geeignet, absolute 
Grundwasserstände kleinräumig belastbar abzuleiten. Die dargestellten Differenzen 
gelten nur im Vergleich zum Referenzszenario und lassen sich nicht auf die derzeit 
oder vorbergbaulich lokal gemessenen Grundwasserständen anwenden.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Sachstandsbericht zur Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier, Herr Gaul (MUNV))

833 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0869 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Tobias Gaul (MUNV) 
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 18.11.2025 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 21.11.2025 6. zur Kenntnis 
 
TOP: 
Sachstandsbericht zur Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier, Herr Gaul (MUNV) 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Braunkohlenausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Der aktualisierte Sachstandsbericht, veröffentlicht am 18.11.2025, ist dieser Vorlage als Anlage 
beigefügt. 
 
An der am 04.11.2025 veröffentlichten Version wurden durch das MUNV redaktionelle Änderungen 
vorgenommen. 
 
Anlage(n): 
1. 2025-11_21_BKA_Sachstandsbericht-Wasserwirtschaft_2025_18.11.2025

Beratungsverlauf (1)

21.11.2025 Braunkohlenausschuss
TOP 6.
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
BKA 0869
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
21.11.2025
Erstellt
04.11.2025 12:52