BKA 0869
Sachstandsbericht zur Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier, Herr Gaul (MUNV)
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (2025-11_21_BKA_Sachstandsbericht-Wasserwirtschaft_2025_18.11.2025)
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Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Dienstgebäude und Lieferanschrift: Emilie-Preyer-Platz 1 40479 Düsseldorf Telefon 0211 4566-0 Telefax 0211 4566-388 poststelle@munv.nrw.de www.umwelt.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien U78 und U79 oder Buslinie 722 (Messe) Haltestelle Nordstraße Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW - 40190 Düsseldorf An den Vorsitzenden des Braunkohlenausschusses Zeughausstr. 2 - 10 50667 Köln 03.11.2025 Seite 1 von 35 Aktenzeichen 61.10.03.03. bei Antwort bitte angeben Telefon: 0211 4566-438 tobias.gaul@munv.nrw.de Umsatzsteuer ID-Nr.: DE 306 505 705 Schriftlicher Bericht Sachstand Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier 2025 Sehr geehrter Herr Götz, hiermit übersende ich Ihnen den Sachstandsbericht Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier 2025 mit der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder des Braunkohlenausschusses für die Sitzung am 21. November 2025. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Gaul Seite 2 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier Sachstandsbericht 2025 177. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 21. November 2025 Seite 3 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ...................................................................................... 4 1.1. Ausgangslage .................................................................................. 4 1.2. Ziel ................................................................................................... 5 1.3. Rechtliche und planerische Rahmenbedingungen .................... 6 2. Handlungsfelder ........................................................................... 9 2.1. Grundwasser ............................................................................. 9 2.2. Oberflächengewässer ............................................................. 12 2.3. Rhein- und Rurwasser ............................................................. 14 2.4. Tagebauseen .......................................................................... 17 2.5. Feuchtgebiete.......................................................................... 22 2.6. Trinkwasserversorgung ........................................................... 23 3. Gremien und Organisation .......................................................... 26 4. Monitoring und Berichtswesen .................................................... 29 5. Finanzierung ............................................................................... 33 6. Zusammenfassung und Ausblick ................................................ 34 Anlagen ................................................................................................ 35 Seite 4 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 1. Einleitung Der vorliegende Sachstandsbericht stellt die wasserwirtschaftlichen As- pekte des bereits begonnen und noch weit in die Zukunft reichenden Wandels des Rheinischen Reviers dar und zeigt auf, welche umfassen- den Aktivitäten dazu derzeit erfolgen und welche Fragestellungen künftig einer Abstimmung bedürfen. Eine Lösung für alles in einem einzelnen Pa- pier ist aufgrund der Komplexität, der zeitlichen und inhaltlichen Bedin- gungen ver schiedener Aspekte und des hohen Arbeitsaufwands nicht möglich. Es existieren aber bereits eine Vielzahl gut etablierter und seit z.T. Jahrzehnten arbeitender Gremien, die durch Fachexpertinnen und Fachexperten einen wertvollen Wissensschatz aufgebaut haben. 1.1. Ausgangslage Das Rheinische Revier steht seit Jahrzehnten im Spannungsfeld zwi- schen industrieller Nutzung und dem Schutz der Natur. Seine Entwicklung ist eng mit der Geschichte des Braunkohleabbaus verbunden. Über Jahr- zehnte war die Braunkohle die wirtschaftliche Grundlage der Region, sie sicherte die Energieversorgung, Arbeitsplätze und Wohlstand – zugleich führte der großflächige Tagebau zu tiefgreifenden Eingriffen in den Na- turhaushalt. Insbesondere der Wasserhaushalt wurde durch Grundwas- serabsenkungen, den Aus- und Umbau von Fließgewässern und die da- rauffolgende künstliche Bewirtschaftung nachhaltig beeinflusst. Mit dem politischen Beschluss, den Braunkohleausstieg bis 2030 umzusetzen, hat das Rheinische Revier eine entscheidende Zäsur erreicht. Der bereits mit dem Rückgang der Kohleförderung eingeleitete Strukturwandel erfordert nun eine beschleunigte und umfassende Neuausrichtung. Dies betrifft insbesondere die Wasserwirtschaft, die vor einer doppelten Herausforde- rung steht: Einerseits muss sie die Folgen jahrzehnte langer Grundwas- serabsenkungen und Landschaftsumgestaltungen ausgleichen, anderer- seits muss sie die Voraussetzungen für eine nachhaltige Nachnutzung der ehemaligen Tagebaue schaffen. Dabei ist der zeitliche Übergang von der aktiven Förderung über die Stilllegung bis hin zur Rekultivierung und Entwicklung neuer Landschaften von zentraler Bedeutung. Während in der Vergangenheit der Fokus auf der technischen Sicherstellung des Bergbaubetriebs und dem weitmöglichsten Schutz des Naturhaushalts lag, rücken heute A spekte wie Grundwasserwiederanstieg, Fließgewäs- serrenaturierung, Seeherstellung und ökologische Vernetzung in den Vordergrund. Seite 5 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Die nachfolgende Karte gibt einen Überblick über das Rheinische Revier mit dem Augenmerk auf die Lage der zukünftigen drei Tagebauseen. Abbildung 1: Übersichtskarte über das Rheinische Revier (RWE Power AG, 2025) 1.2. Ziel Das wasserwirtschaftliche Ziel im Rheinischen Revier befindet sich im grundlegenden Wandel. Während die Eingriffe in den Wasserhaushalt in der Vergangenheit vo r allem durch den aktiven Braunkohleabbau be- stimmt waren, steht nun die Phase der Rückabwicklung und Wiederher- stellung im Vordergrund. Bisher war es Aufgabe der Wasserwirtschaft, die mit dem Abbau verbundenen Beeinträchtigungen zu minimieren und die Auswirkungen auf Menschen und Umwelt durch technische Maßnah- men wie Versickerungen, Einleitungen, Infiltrationen und Ersatzmaßnah- men möglichst gering zu halten oder gänzlich zu vermeiden. Mit dem Ende der Tagebaue entfällt die Notwendigkeit dieser Eingriffe sukzessive – an ihre Stelle tritt die Verantwortung, die jahrzehntelangen Veränderungen im Wasserhaushalt schrittweise und dauerhaft auszuglei- chen. Das übergeordnete Ziel besteht darin, im gesamten Rheinischen Revier einen möglichst selbsterhaltenden und nachhaltigen Wasserhaus- halt zu entwickeln, der alle Schutzgüter – Grundwasser, Oberflächenge- wässer, Boden, Klima, Ökosysteme – gleichermaßen berücksichtigt und Seite 6 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen menschliche Nutzungen ermöglicht. Dieser neue Wasserhaushalt soll nicht nur stabil, sondern auch resilient gegenüber zukünftigen Herausfor- derungen wie Klimawandel und regionalen Nutzungsansprüchen sein. Die Umsetzung dieses Ziels ist eine Aufgabe von großem zeitlichem und fachlichem Umfang, die in ein komplexes System eingebunden ist. Wäh- rend sichtbare Ma ßnahmen wie die Befüllung der entstehenden Tage- bauseen innerhalb weniger Jahrzehnte abgeschlossen sein werden, wird insbesondere der Wiederanstieg des Grundwassers deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Dieser Prozess wird sich über viele Jahrzehnte erstre- cken und ist eine zentrale Voraussetzung für die langfristige Stabilisierung des Naturhaushalts und die Wiederherstellung ökologischer Funktionen. Das Ziel der Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier besteht somit nicht mehr darin, Schäden innerhalb eines aktiven Abbauprozesses zu begren- zen, sondern ein neue s, funktionierende s und eigenständige s System aufzubauen, das die Grundlage für eine lebenswerte, vielseitig nutzbare und ökologisch intakte Region bildet. 1.3. Rechtliche und planerische Rahmenbedingungen Die wasserwirtschaftliche Entwicklung im Rheinischen Revier ist durch ein vielschichtiges Zusammenspiel aus europäischen, bundesrechtli- chen, landesrechtlichen und planerischen Regelungen bestimmt. Diese Vorgaben bilden gemeinsam den rechtlichen Rahmen für die Bewältigung der bergbaubedingten Folgen und die Entwicklung eines nachhaltigen, stabilen Wasserhaushalts in der Zeit nach dem Braunkohlenabbau. Europäische Ebene Auf EU-Ebene bilden insbesondere die Richtlinie 2000 /60/EG (Europäi- sche Wasserrahmenrichtlinie – WRRL), die UQN-RL sowie die Richtlinie 2006/118/EG zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (Grundwasserrichtlinie) die maßgeblichen rechtlichen Grundlagen. Sie verpflichten die Mitgliedstaaten, für alle Oberflächenge- wässer und das Grundwasser einen „guten Zustand“ zu erreichen und Verschlechterungen zu vermeiden. Damit setzen sie den übergeordneten Rahmen für die wasserwirtschaftliche Planung und Bewirtschaftung – auch im Kontext des Br aunkohlenbergbaus. Ergänzend sind die Hoch- wasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG) sowie verschiedene europäische Naturschutzvorgaben, insbesondere die Fauna -Flora- Seite 7 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG), relevant. Sie wirken insbesondere bei der Entwicklung der Tagebaufolgelandschaften und der Wiederherstellung von Gewässer- und Feuchtgebietsökosystemen. Auch die europäische Klimaschutz- und Energiepolitik bildet einen indirekten, aber wichtigen Rahmen für den Strukturwandel. Die Vorgaben des EU -Emissionshandels und des Euro- pean Green Deal zielen auf die Reduktion fossiler Energieträger – ein- schließlich der Braunkohle – und schaffen damit die politischen und öko- nomischen Grundlagen für den Ausstieg aus der Kohleverst romung und die Entwicklung klimaneutraler Nachfolgestrukturen. Bundesebene Auf Bundesebene bildet das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) vom 14. August 2020 als ein Teil des Kohleausstieggesetzes den zentralen rechtlichen Rahmen. Es regelt den schrittweisen Ausstieg aus der Braunkohlenverstromung und legt die zeitlichen und strukturellen Be- dingungen für die Beendigung des Abbaus fest. Ziel des KVBG ist es, die Kohleverstromung im Rheinischen Revier bis 2030 zu beenden und damit einen zentralen B eitrag zum Klimaschutz und zur Transformation der Energiewirtschaft zu leisten. Darüber hinaus gelten die allgemeinen bun- desrechtlichen Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), die die Anforderungen an Gewässerschutz, Wasserbewirtschaftung und wasserrechtliche Genehmigungen definieren. Das WHG und die unterge- setzlichen Regelungen der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und Grundwasserverordnung (GrwV) setzen die Vorgaben der europäi- schen Richtlinien in nationales Recht um und bilden damit die verbind li- che Grundlage für alle wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Rheini- schen Revier. Landesebene Die Umsetzung des Kohleausstiegsgesetzes erfolgt auf Landesebene durch die Leitentscheidungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Diese Leitentscheidungen konkretisieren die energie -, struktur- und um- weltpolitischen Zielsetzungen des Landes und legen die strategische Ausrichtung für den Braunkohleausstieg sowie die Nachnutzung der Ta- gebaue fest. Ein entscheidender Meilenstein war am 4. Oktober 2022 die zwischen dem Bund, dem Land Nordrhein -Westfalen und der RWE AG geschlossene Eckpunktevereinbarung zum vorgezogenen Seite 8 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Braunkohleausstieg 2030. Sie sieht vor, den Ausstieg aus der Braunkoh- leverstromung im Rheinischen Revier acht Jahre früher als ursprünglich im KVBG vorgesehen umzusetzen. Die Vereinbarung regelt unter ande- rem die schrittweise Abschaltung der Kraftwerksblöcke, die künftige Flä- cheninanspruchnahme der Tagebaue sowie die energie- und strukturpo- litischen Rahmenbedingungen für die Region. Aufbauend auf dieser Ver- einbarung wurde die Leitentscheidung 2023 veröffentlicht, die die vorhe- rige Leitentscheidung von 2021 fortschreibt und an die neuen Rahmen- bedingungen anpasst. Sie konkretisiert die Folgen des vorgezogenen Ausstiegs für die landesplanerische Entwicklung, insbesondere im Hin- blick auf Raumordnung, Rekultivierung, Wasserwirtschaft und Land- schaftsgestaltung. Im Mittelpunkt steht dabei die Entwicklung einer nach- haltigen, klimaresilienten Nachfolgelandschaft, die unter Berücksichti- gung des Grundwasserwiederanstiegs, der zukünftigen Seenlandschaf- ten und der ökologischen Vernetzung gestaltet wird. Damit bilden die Lei- tentscheidungen 2021 und 2023 gemeinsam den maßgeblichen Orientie- rungsrahmen für die landesplanerische Steuerung des Strukturwandels im Rheinischen Revier. Sie definieren die Leitlinien für eine nachhaltige und ausgewogene Nachnutzung der T agebaue und schaffen die Grund- lage für die zukünftige wasserwirtschaftliche Entwicklung im Zuge des vorgezogenen Braunkohlenausstiegs bis 2030. Landesplanerische Ebene Auf landesplanerischer Ebene erfolgt die räumliche und fachliche Umset- zung über die Braunkohlenpläne. Diese sind Teil der Landesplanung und enthalten verbindliche Vorgaben zu Abbaugrenzen, Rekultivierungszie- len, wasserwirtschaftlichen Maßnahmen und zur langfristigen Gestaltung der Tagebaufolgelandschaften. Sie bilden damit die raumplanerisch e Grundlage für die Umsetzung eines angepassten und nachhaltigen Was- serhaushalts in der Region. Zuständig ist die Bezirksregierung Köln als regionale Obere Landesbehörde. Ein ergänzendes Instrument bildet das „Hintergrundpapier Braunkohle“ zum Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm gemäß §§ 82 und 83 WHG. Dieses Dokument verknüpft die Anforderungen der WRRL mit den Besonderheiten des Braunkohlenbergbaus und beschreibt die rele- vanten Auswirkungen auf die Gewässer, die geplanten Maßnahmen und die Wege zur Zielerreichung. Sofern notwendig werden in dem Hinter- grundpapier abweichende Bewirtschaftungsziele gem. § 30 WHG oder Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen gem. § 31 WHG für einzelne Seite 9 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Wasserkörper begründet. Das Hintergrundpapier ist Bestandteil des Be- wirtschaftungsplans und dient der fachlichen Abstimmung zwischen Was- serwirtschaft, Bergbauplanung und Gewässerschutz und gewährleistet die Einbindung der Braunkohlenregion in die Bewirtschaftungsplanung der Flussgebietseinheiten. Zudem stellt das Hintergrundpapier eine wich- tige Grundlage für die folgenden Genehmigungsverfahren dar. Genehmigungs- und Umsetzungsebene Die konkrete Umsetzung der planerischen und rechtlichen Vorgaben er- folgt über berg- und wasserrechtliche Zulassungs verfahren. Diese Ver- fahren re geln den Betrieb, die Stilllegung, die Wiedernutzbarmachung und die Nachsorge der Tagebaue. Wasserwirtschaftliche Fragestellun- gen werden dabei integrativ behandelt, da der Umgang mit Grundwasser, Oberflächenwasser, Feuchtgebieten, Restseen und wasserwirtsc haftli- cher Infrastruktur zentrale Bestandteile des Betriebs bzw. der Rückab- wicklung sind. In den Planfeststellungsbeschlüssen werden verbindliche Nebenbestim- mungen festgelegt, die konkrete Vorgaben, ggf. Maßnahmen, Monitoring- programme und Berichtspflichten umfassen. Diese sichern die Umset- zung der wasserwirtschaftlichen Zielsetzungen, den Schutz der Wasser- ressourcen sowie die langfristige Überwachung der Wiederherstellungs- prozesse – insbesondere des Grundwasserwiederanstiegs und der Ge- wässerentwicklung. Zuständig ist die Bezirksregierung Arnsberg – Abtei- lung 6 – unter Einbindung der örtlichen Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln. 2. Handlungsfelder 2.1. Grundwasser Das Grundwasser spielt im Rheinischen Revier seit Beginn des Braun- kohleabbaus eine zentrale Rolle. Aufgrund der großflächigen und tiefrei- chenden Tagebaue wurde über Jahrzehnte hinweg der Grundwasser- spiegel künstlich abgesenkt, um die Gruben trocken zu halten und den Betrieb zu ermöglichen. Diese sogenannte Sümpfung führte zu einem er- heblichen Eingriff in den natürlichen Wasserhaushalt der Region und prägt bis heute die wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Mit dem Ende der Braunkohlenverstromung wird der Grundwasserwiederanstieg kontrolliert eingeleitet. Damit v erbunden ist die Notwendigkeit der Seite 10 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen detaillierten Begleitung aller Prozesse und der fundierten Prognose, mit welchen Konsequenzen aufgrund nicht bergbaubedingter Veränderun- gen zu rechnen sein wird. Sümpfung während des Braunkohlenabbaus: Die Sümpfung dient der Sicherung der Tagebaue vor Grundwasserzutritt. Sie erfolgt über ein großräumiges Netz von Förderbrunnen, die das an- stehende Grundwasser kontinuierlich absenken. Dadurch entstanden weitreichende Grundwasserabsenkungstrichter, die sich weit über die Bö- schungen der Tagebaue hinaus erstrecken und den Wasserhaushalt der oberflächennahen und tiefen Grundwasserleiter beeinflussen. Die was- serwirtschaftlichen Grundlagen für die Sümpfungsmaßnahmen wurden im Rahmen wasserrechtlicher Verfahren geregelt. Diese Verfahren bein- halten eine umfassende wasserwirtschaftliche Beurteilung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) . In diesen Zulassungen sind auch Ne- benbestimmungen zu Monitoring, Maßnahmen und Ausgleichsverpflich- tungen festgelegt, um Auswirkungen auf Ökosysteme un d die Wasser- versorgung zu minimieren. Die rechtlichen Verfahren zu den Sümpfungen gelten für alle drei Tagebaue bis zum Braunkohleausstieg. Nachlaufende Sümpfung nach Ende des Braunkohleabbaus Mit dem Ende der Braunkohlenförderung entfällt die Notwendigke it der großräumigen Grundwasserabsenkung. Dennoch bleibt eine nachlau- fende Sümpfung über Jahrzehnte erforderlich. Diese Phase dient vor al- lem der Standsicherheit der Böschungen, da ein zu schneller Grundwas- serwiederanstieg geotechnische Risiken für die kün ftigen Tagebauseen und deren Uferbereiche bergen würde. Darüber hinaus wird die nachlau- fende Sümpfung auch weiterhin einen Beitrag zur Deckung des sog. Öko- wasserbedarfs leisten. Schon heute wird Sümpfungswasser in verschie- denen Bereichen des Rheinischen Re viers gezielt genutzt, um ökologi- sche Funktionen zu erhalten – etwa zur Stabilisierung von Feuchtgebie- ten, zur Grundwasseranreicherung oder zur Speisung von Fließgewäs- sern. Diese Verwendung wird mit dem Wasser der nachlaufenden Sümp- fung fortgesetzt. Seite 11 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Qualität und Nutzung des Sümpfungswassers Das Sümpfungswasser weist als gehobenes Grundwasser in der Regel eine gute Qualität auf. Es wird in einem festgeschriebenen Prozedere re- gelmäßig überprüft. In den Wasserwerken des Bergbautreibenden in Wanlo und Jüchen wird es durch gezielte Aufbereitungsschritte behan- delt. Anschließend kann das Wasser in Grundwasserkörper infiltriert, in Fließgewässer eingeleitet oder zur Versickerung genutzt werden. Diese Nutzungen tragen dazu bei, lokale Wasserdefizite zu kompensi eren und gleichzeitig den Übergang in ein zukünftiges, sich selbst regulierendes Wasserregime vorzubereiten. Die Verwendung, Überwachung und Auf- bereitung wird auch mit Beginn der nachlaufenden Sümpfung fortgeführt. Grundwasserwiederanstieg Mit dem Braunkohleausstieg beginnt die nachlaufende Sümpfung, die schrittweise mit der Zeit reduziert wird, parallel zum kontrollierten Wieder- anstieg des Grundwassers. Der Grundsatz ist, den Seewasserspiegel der künftigen Tagebaurestseen stets über dem umliegenden Grundwasser- spiegel zu halten, sodass die Stabilität der Tagebauböschungen gesi- chert ist. Ziel ist ein stabiler, nachhaltiger Grundwasserhaushalt, der so- wohl die geotechnischen Sicherheitsanforderungen als auch die ökologi- schen und wasserwirtschaftlichen Schutzziele erfüllt und einen erfolgrei- chen Strukturwandel ermöglicht. Flurabstandsprognose Die Flurabstandsprognose1 dient der Bewertung der zu erwartenden Ent- wicklung des Abstandes zwischen Geländeoberfläche („Flur“) und dem ansteigenden Grundwasserspiegel im Rheinischen Revier nach dem Ende des Braunkohleabbaus. Sie wurde erstellt, um abzuschätzen, wel- che Auswirkungen der Wiederanstieg des Grundwassers auf die Nutzung der Landschaft, die Standsicherheit geotechnischer Strukturen sowie auf die Schutzgüter wie Siedlungen, Infrastruktur und Ökosysteme haben wird. Die Flurabstandsprognose basiert auf zwei wesentlichen Analysein- strumenten: Einem regionalen Grundwassermodell, das den Verlauf des Grundwasserwiederanstiegs und die zu erwartenden Flurabstände räum- lich darstellt, sowie einer Bodenbewegungsprognose, die Veränderungen 1 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18 -1637.pdf [10.2025] Seite 12 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen der Geländeoberfläche in Folge der jahrzehntelangen Absenkungen und späteren Reaktivierung berücksichtigt. Die derzeit (2025) vorliegende Prognose basiert auf den Tagebauplanungen von 2018 und umfasst ins- besondere den Bereich der Erftaue. Zentrales Ergebnis ist, dass nur im Bereich um die Autobahnansch lussstelle Türnich bergbaubedingte Ver- nässungen im geringen Umfang auftreten können. Im Nahbereich von Fließgewässern sowie im Bereich der Stadt Mönchengladbach können wieder Flurabstände von weniger als 3 m auftreten. Diese geringen Flur- abstände entsprechen weitgehend den natürlichen Verhältnissen, wie sie ohne den Tagebau bestanden hätten. Im Bereich um die Tagebauseen werden hingegen größere Flurabstände erwartet als vor Beginn des Berg- baus. Der Grund dafür sind die geplanten Seespiegelhöhen. Mit der Lei- tentscheidung 2023 und dem vorgezogenen Braunkohleausstieg bis 2030 haben sich die Rahmenbedingungen noch einmal verändert. Daher wird die Flurabstandsprognose überarbeitet und fortgeschrieben. 2.2. Oberflächengewässer Die Oberflächengewässer im Rheinischen Revier wurden über viele Jahr- zehnte im Zusammenhang mit der Braunkohlegewinnung erheblich be- einflusst. Die großflächigen Grundwasserabsenkungen zur Sicherung des Tagebaubetriebs sowie der Ableitung des gehobenen Wassers führ- ten dazu, dass Fließgewässe r in ihrem Abflussverhalten künstlich ge- stützt oder teilweise verlegt und ausgebaut werden mussten. Mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Braunkohleförderung und dem perspekti- vischen Wiederanstieg der Grundwasserstände ändern sich die Rahmen- bedingungen für diese Gewässer grundlegend. Die langfristige Aufgabe besteht darin, den Übergang von den technisch gesteuerten Gewässer- systemen zu wieder naturnäheren Hydrologien zu gestalten. Der Berg- bautreibende ist dabei dafür verantwortlich, die Funktionsfähigkeit u nd ökologische Entwicklung der Gewässer so sicherzustellen, dass beste- hende Beeinträchtigungen kompensiert und die Voraussetzungen für eine nachhaltige Gewässerentwicklung geschaffen werden. Die Herausforderungen unterscheiden sich je nach Gewässertyp und Ein- zugsgebiet: Während für größere Fließgewässer wie die Erft bereits um- fassende Renaturierungs - und Umgestaltungsprozesse in der Umset- zung bzw. Planung sind, sind an anderen Gewässern geringe Maßnah- men notwendig. Ziel ist es, die Fließgewässer des Reviers in einen mög- lichst naturnahen, nachhaltigen, sich selbsterhaltenden Zustand zu Seite 13 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen überführen. Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, die Gewässer über das vorbergbaulich nachgewiesene Maß weiter durch zusätzliche Einleitung künstlich aufzuhöhen. Insbeso ndere der Grundwasseran- schluss dient hier als Indikator. Sofern für einzelne Gewässer plausibel belegt werden kann, dass sie vorbergbaulich Grundwasseranschluss hat- ten, sind entsprechende Planungen in Betracht zu ziehen. Grundsätzlich bestehen aber wenig A ussichten, einen naturfernen, ökologisch auch nicht unterstützenswerten Zustand nach Ende des Tagebaus weiter zu unterhalten. Eine der sog. Kerngruppen der am MUNV angesiedelten Steuerungs- und Koordinierungsgruppe Wasserwirtschaft (siehe Abbil- dung 5: Organisation SKG und Kerngruppen (MUNV, 2025)) befasst sich aktuell mit dem Thema, welchen Einfluss der Braunkohlenausstieg auf die Wasserversorgung der Oberflächengewässer hat und wird Empfeh- lungen dazu formulieren. Derzeit wird durch die Kerngruppe ein entspre- chender Bericht vorbereitet. Erftumbau Die Erft ist eines der zentralen Gewässer im Einzugsgebiet des Erftver- bandes und stellt durch den jahrzehntelangen Braunkohletagebau im Rheinisches Revier eine besondere wasserwirtschaftliche Herausforde- rung dar. U rsprünglich wurden große Mengen an Sümpfungswasser in die Erft eingeleitet, um den Tagebau trocken zu halten. Der Peak der Ein- leitungsmenge und damit des Gewässerabflusses ist bereits überschrit- ten. Vor rund 20 Jahren wurde mit dem sogenannten Perspektivko nzept Erft ein langfristiges Konzept zur naturnahen Umgestaltung des Flussab- schnittes zwischen Bergheim und Neuss erarbeitet, gemeinsam vom Land Nordrhein -Westfalen, der RWE Power AG und dem Erftverband. Dieses Konzept ging ursprünglich davon aus, dass der Umbau bis zum Jahr 2045 abgeschlossen werden könne. Mit der politischen Festlegung des vorgezogenen Ausstiegs aus der Braunkohle bis spätestens 2030 er- geben sich jedoch deutlich engere Fristen für die Umgestaltung der Erft. Die Reduktion der Einleitungen von Sümpfungswasser und die damit ein- hergehende Verringerung des Gewässerabflusses machen eine Be- schleunigung des Umbaus erforderlich. In der Folge wurde das Umbau- konzept des Erftverbandes aktualisiert: Die Umbauabschnitte wurden pri- orisiert, um die vordringlichsten Bereiche zuerst umzusetzen, da eine voll- ständige Umgestaltung in der ursprünglich geplanten Zeit nicht mehr möglich erscheint. Zudem werden in einem engen Austausch mit dem Erftverband und weiteren Beteiligten die möglichen kritischen Pfade der Seite 14 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Verfahren erläutert und Lösungen erarbeitet. Dazu zählen zum Beispiel die historischen Stauhaltungen. Die Erft stellt als lineare und verbindende Struktur im Rheinischen Revier einen nicht zu unterschätzenden Baustein für einen erfolgreichen Strukturwandel hin zu einer lebenswerten und nachhaltigen Region dar. 2.3. Rhein- und Rurwasser Die Verwendung von Fremdwasser spielt eine zentrale Rolle in der was- serwirtschaftlichen Umgestaltung der Region. Neben der Befüllung der Tagebaurestlöcher wird das Wasser insbesondere für die Auffüllung der mengenmäßig beeinflussten Grundwasserkörper, sowi e zur Sicherung des Wasserbedarfs der ökologisch wertvollen Feuchtgebiete (Ökowas- ser) zwingend benötigt. Eine realistische alternative Lösung ist bei gege- benem zeitlichem Horizont nicht verfügbar. Das Thema Wasserentnahmeentgelt wird im Folgenden nicht weiter aus- geführt. Hierzu wurde dem Landtag mit Vorlage 18/28632 berichtet. Rheinwasser Der Rhein stellt als großer Fluss mit hoher Abflussmenge in räumlicher Nähe zum Rheinischen Revier eine logische Quelle dar, um in einem für die Region vertretbaren Zeitrahmen einen möglichst naturnahen und nachhaltigen Wasserhaushalt wiederherzustellen. E ine entsprechende Entnahmestelle bei Dormagen ist über den zugehörigen Braunkohlenplan festgelegt worden. Von dort wird eine etwa 45 Kilometer lange Transport- leitung durch das Rheinische Revier zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach, sowie das Leitungsnetz für den Ökowasserbedarf, führen. Das Rheinwasser soll insbesondere der Befüllung der Tagebaue Garzweiler II und Hambach dienen, um daraus Seenlandschaften zu gestalten, die in Zukunft vielfältige Nutzungen ermöglichen und zugleich den Grundwas- serhaushalt stabilisieren. Zudem ist der Ökowasserbedarf, der aktuell durch Sümpfungswasser gedeckt wird, sukzessive zu ersetzen. Über ein gestaffeltes Entnahmekonzept ist die Rheinwasserentnahme mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes abgestimmt wor- den. Die maximale Entnahme ist auf 18 m³/s festgelegt worden, was eine optisch kaum sichtbare Absenkung des Rheins von rund 2,4 cm bedeutet. 2 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18 -2863.pdf [10.2025] Seite 15 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Auch der mögliche Einfluss des Klimawandels auf die Planungen wurde betrachtet und über Modellberechnungen durch das LANUK bewertet. Im Ergebnis ist nur mit geringen Abweichungen, sowohl positiv als auch ne- gativ von den veranschlagten Zeiträumen zu rechnen. Im schlechtesten Fall könne die Befüllung wenige Jahre länger dauern3. Das entnommene Wasser wird entspreche nd einer Prioritätensetzung auf die verschiede- nen Verwendungszwecke aufgeteilt. Dabei ist die Sicherung der Wasser- versorgung durch Anreicherung der Grundwasserkörper insbesondere im Nordraum sowie die Versorgung der Feuchtgebiete vorrangig vor der Be- füllung der Seen. Entsprechend ist die Mindestentnahme aus dem Rhein am Ökowasserbedarf orientiert. In Fällen von Niedrigwasser im Rhein wird für eine begrenzte Zeit keine Seebefüllung erfolgen. Detailliertere Regelungen zum Bau und Betrieb der Rheinwassertransp ortleitungen werden in dem dazugehörigen Planfeststellungsbeschluss festgeschrie- ben. Neben der Wassermenge ist die Qualität des Rheinwassers ein wichtiger Faktor. Die Entnahmestelle und Trassenführung wurde mittels einer Va- riantenprüfung, die verschiedene Aspekte abgewogen hat, 2020 mit der Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II festgelegt 4. In diesem Braunkohlenplanverfahren wurden verschiedene Trassenführungen für die Rheinwassertransportleitung in Verbindung mit möglichen Entnahme- stellen betrachtet. Es wurden umfangreiche Umweltprüfungen und Alter- nativenbewertungen durchgeführt, um Konflikte mit Naturschutz, Land- schaftsbild und anderen Nutzungen zu minimieren. Die Entscheidung ba- siert auf einer ausführlichen Abwägung zwischen technischen, ökologi- schen und raumordnerischen Belangen. Im Zusammenspiel vieler Para- meter ist die Entnahmestelle bei Dormagen platziert worden und liegt da- mit nahe verschiedener Einleitstellen. Auf Basis dieser Information und im Hinblick auf die künftige Verwendung des Rheinw assers wurde die Qualität intensiv untersucht. Eine Arbeitsgruppe des begleitenden Moni- torings Garzweiler hat dazu 2022 den ersten „Rheinwassergütebericht“ verfasst, der die grundsätzliche Eignung des Rheinwassers für die ge- plante Seenbefüllung feststellt und die Untersuchungsbedarfe aufzeigt. 3 https://bezreg-koeln.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdF- cExjZWzw8TMa1sGXUbdkEqp6goQxDDG6Pml6TpfF4qVM- ToYc/Anl._1_zu_TOP_3_Bericht_AuswirkungenKlimawandelRhein.pdf [10.2025] 4 Braunkohlenplan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwas- sertransportleitung, genehmigt am 17.06.2025; Stand Juni 2024: https://www.bezreg- koeln.nrw.de/system/files/media/document/file/verfahren_verfahrensuebersichten_braun- kohlenplanverfahren_rwtl_plan.pdf [10.10.2025] Seite 16 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Der Rheinwassergütebericht wird entsprechend fortgeschrieben und ak- tualisiert. Diesen offenen Fragen wird aktuell in eigens dafür gegründeten Kerngruppen nachgegangen (siehe Abbildung 5: Organisation SKG und Kerngruppen (MUNV, 2025)). Die Kerngruppe „Rheinwassergüte und Messstelle“ hat die bereits vorliegenden Daten durch weitere Probenah- men ergänzt. Auf dieser Basis werden nun Stofflisten erstellt, die nach rechtlichen Vorgaben die Schutzgüter beleuchten und nach eine r Rele- vanzabschätzung Aussagen hinsichtlich der einzelnen Verwendungszwe- cke zulassen. Die Empfehlungen und Leitplanken der Kerngruppe wer- den in mehreren Teilberichten zusammengetragen. Sobald diese vorlie- gen, werden sie den politischen Gremien zur Verfügung gestellt. Anforderungen an die Wasserqualität werden in den jeweiligen Verfahren zur Nutzung des Wassers festgesetzt werden. Entsprechend ist dort auch festzulegen, ob und falls ja, welche Art und Umfang einer Aufbereitung benötigt wird. Ob eine Vollstro maufbereitung notwendig und zielführend ist, wird untersucht. Neben positiven Effekten einer Aufbereitung sind auch weitere mögliche Auswirkungen zu berücksichtigen. Dazu können der Flächen- und Ressourcenbedarf, Eingriffe in die Natur und Immissio- nen zählen. Für die Verwendung des Rheinwassers als Ökowasser im Nordraum des Tagebaus Garzweiler II ist bereits eine Aufrüstung eines der bestehenden Wasserwerke Wanlo oder Jüchen im Gespräch. Ein ent- sprechendes Gutachten, welches sich auf das Schutzgut Trinkwasser be- zieht, wurde durch den Bergbautreibenden in Auftrag gegeben. Zu klären sind nun der genaue Umfang sowie der Beginn der zusätzlichen Aufbe- reitung. Hierfür dient die Steuerungs- und Koordinierungsgruppe als fach- liche Austauschs- und Diskussionsplattform mit dem Ziel, eine gemein- same Sichtweise in Form von Leitplanken und Empfehlungen für die fol- genden Verfahren festzuhalten. Eine weitere Kerngruppe der SKG ist die KG „Einleiter Rhein“. Sie befasst sich damit, welche Einleiter mit welchen Genehmigungen ob erhalb der Entnahmestelle der Rheinwassertransportleitung anliegen und ob und in welcher Form potenzielle Änderungen zur Sicherung der Rheinwasser- transportleitung im Sinne der gesamtheitlichen Gewässerbewirtschaftung getroffen werden könnten. Ein entsprechender Abschlussbericht ist in Ab- stimmung und wird im Folgenden unter juristischen Gesichtspunkten wei- terbearbeitet. Insgesamt zeigt sich damit: Die Verwendung von Rhein- wasser im Rheinischen Revier bildet einen zentralen Baustein im Struk- turwandel – mit großem Potenzial, aber auch erheblichen planerischen, ökologischen und rechtlichen Herausforderungen. Seite 17 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Rurwasser Neben dem Rheinwasser spielt auch Wasser aus der Rur eine Rolle in der zukünftigen Wasserwirtschaft des Rheinischen Reviers. Im Unter- schied zur rheinwasserbasierten Fremdwasserzuführung für die großen Tagebauseen Hambach und Garzweiler sowie die Ökowasserv erwen- dung, ist die Nutzung von Rurwasser ausschließlich für die Befüllung des deutlich kleineren Tagebausees Inden vorgesehen. Die hierfür benötigten Wassermengen sind entsprechend geringer dimensioniert. Die Entnah- memenge der Rur wird im Rahmen eines Entn ahmekonzeptes fachlich geprüft und mit den zuständigen Akteuren abgestimmt, insbesondere auch unter Einbeziehung der Niederlande. Das Rurwasser wird über eine festgelegte Entnahmestelle zwischen den Ortschaften Merken und Schophoven gewonnen und über eine Leitung ohne zusätzlichen Energieaufwand in den künftigen See eingeleitet. Be- züglich der Wasserqualität wird davon ausgegangen, dass viele Erkennt- nisse und Erfahrungen aus der Bewertung des Rheinwassers auf das Rurwasser übertragen werden können. Dennoch ist eine detaillierte Ana- lyse erforderlich, um die langfristige chemische und ökologische Entwick- lung des entstehenden Sees sicherzustellen. Da der See Inden kleiner ist und die Füllphase kürzer ausfallen wird als bei den beiden großen Rest- seen, können sowohl die wasserwirtschaftlichen Steuerungsmaßnahmen als auch die ökologischen Entwicklungsprozesse voraussichtlich schnel- ler greifen. Insgesamt stellt die Nutzung von Rurwasser einen sinnvoll abgestimmten Baustein dar, um die Entstehung eines stabilen und naturnahen Sees im Tagebau Inden und einen geregelten Grundwasserwiederanstieg in dem Bereich zu ermöglichen. 2.4. Tagebauseen Mit dem Ende des Braunkohleabbaus entstehen im Rheinischen Revier großräumige Restlöcher, deren Volumen das durch Rekultivierungsmaß- nahmen verfügbare Erdmaterial deutlich übersteigt. Aufgrund dieses Massendefizits sollen die ehemaligen Tagebaue langfristig zu Tagebau- seen umgestaltet werden. Die Verpflichtung zur Herstellung eines siche- ren und dauerhaft stabilen Endzustandes ist in d en Braunkohlenplänen verankert; dort ist festgelegt, dass der Bergbautreibende die Seite 18 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Wiedernutzbarmachung und Landschaftsentwicklung sicherzustellen hat. Die entstehenden Seen sind damit zentrale Elemente der Rekultivierung und bilden einen wesentlichen Baus tein des Strukturwandels in der Re- gion. Die Entwicklung dieser neuen Gewässerlandschaften ist ein Projekt von außergewöhnlicher räumlicher, zeitlicher und technischer Dimension. Die grundlegenden Rahmenbedingungen werden auf landespolitischer Ebene durch L eitentscheidungen, auf der Landes - und Regionalpla- nungsebene durch Braunkohlenpläne und schließlich im Bergrecht über Planfeststellungsverfahren festgelegt. Parallel dazu befassen sich regio- nale Tagebauumfeldinitiativen, kommunale Entwicklungsprozesse und Beteiligungsformate mit der späteren Nutzung der entstehenden Seen- landschaften. Besonders relevant für die zukünftige Planung und öffentli- che Diskussion sind Fragen wie: Wann werden die Seen vollständig be- füllt sein? Wie wird sich ihre Wasserqualität und ökologische Entwicklung in den verschiedenen Phasen gestalten? Welche Nutzungen – naturnahe Erholung, Wassersport, Natur- und Artenschutz, wirtschaftliche Entwick- lung – werden in welchen Zeiträumen möglich sein? Und nicht zuletzt: Wer trägt langfristig Verantwortung für Betrieb, Pflege und Entwicklung? Die Beantwortung dieser Fragen erfolgt schrittweise, auf Grundlage fort- geschriebener wasserwirtschaftlicher Modelle, fachlicher Bewertungen und gesellschaftlicher Verständigungsprozesse, die die Region über viele Jahrzehnte begleiten werden. Für solche revierweiten Prozesse – ergän- zend zu den bereits etablierten, fachlich auf die einzelnen Tagebaue zu- geschnittenen Monitorings – wurde unter Leitung des MUNV die Steue- rungs- und Koordinierungsgruppe Wasserwirtscha ft (SKG) gegründet. Dort werden diese Fragen unter breiter Beteiligung koordiniert. In Anbe- tracht aller Seen wurden dazu die Kerngruppen „Leitbild Seen“ und „Mo- nitoring Seen“ installiert (siehe Abbildung 5: Organisation SKG und Kern- gruppen (MUNV, 2025)). D ie Kerngruppe „Leitbild Seen “ hat sich zu- nächst auf Basis der verfügbaren Daten mit dem Tagebausee Hambach befasst. Für diesen lagen zum Zeitpunkt der Gründung entsprechende limnologische Gutachten vor. Das Ergebnis stellt einen Konsens in der SKG dar und findet sich im Abschlussbericht (siehe Anlage 1). Das glei- che Vorgehen wurde nun für den Tagebausee Garzweiler II auf Basis des limnologischen Gutachtens auf dem zugehörigen Braunkohlenplanver- fahren begonnen. Auch die Betrachtung des Tagebausees Inden wird zu entsprechender Zeit folgen. Die Kerngruppe „Monitoring Seen “ befasst sich mit der Empfehlung der KG „Leitbild Seen“, bereits während der Flu- tungsphase die Seen engmaschig mit einem Monitoring zu begleiten. Die Seite 19 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Erarbeitung befindet sich in den Endzügen. Sobald ein Abschlussbericht vorliegt, wird dieser vorgelegt. Tagebausee Garzweiler II Abbildung 2: Eckdaten und Karte Tagebausee Garzweiler (RWE Power AG, 2025) Der Tagebausee Garzweiler II wird nach Abschluss des Braunkohlenab- baus eine große neue Wasserfläche im Rheinischen Revier bilden und ein zentrales Element der künftigen wasserwirtschaftlichen und land- schaftlichen Entwicklung darstellen. Er entsteht durch die allmähliche, ge- zielte Flutung des Restlochs und trägt langfristig zur Stabilisierung des regionalen Wasserhaushalts sowie zur Entwicklung ökologischer, klima- tischer und freiraumplanerischer Funktionen bei. Die kartographische Darstellung in Abbildung 2 zeigt seine Lage und Form. Die Tabelle enthält Eckdaten zu geplanten Dimensionen wie Fläche, Tiefe, Füllvolumen, vo- raussichtlicher Befülldauer und dem zukünftigen Ablauf. Die Befüllung wird über mehrere Jahrzehnte erfolgen, hauptsächlich durch Fremdwas- ser aus dem Rhein, ergänzt durch den Grundwasserwiederanstieg. Im Gegensatz zu den Seen Inden und Hambach wird der Tagebau Garzwei- ler II erst ab 2036 geflutet. Der Grund dafür sind energiepolitische Ent- scheidungen sowie Erdarbeiten, die zunächst noch ausgeführ t werden müssen. Die genaue Einleitstelle für das Rheinwasser ist derzeit noch nicht final festgelegt; sie wird sich jedoch auf dem Gelände des Bergbau- treibenden befinden. Der spätere Ablauf des Sees wird, wie in der Leitent- scheidung festgehalten, in die Niers erfolgen. Die genaue Trasse, sowie die Art des Bauwerks werden aktuell untersucht. Angestrebt wird, wenn möglich, ein freier Überlauf ohne eine dauerhafte Pumplösung und damit Seite 20 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen einhergehendem Energiebedarf. Für die Entscheidungsfindung werden verschiedene Faktoren einbezogen und abgewogen, z.B. die Parameter des Wassers, der Einschnitt in die Landschaft, die Mindestabflussmenge und die bestehenden Rahmenbedingungen der Niers (Ökologie). Zudem wurde die endgültige Seespiegelhöhe im Rahmen eine aktualisi erte Un- tersuchung im Vergleich zu der Annahme aus dem Braunkohlenplan von 1995 überprüft. Das LANUK hat dazu einen Bericht 5 vorgelegt, wonach die Seespiegelhöhe auf + 66 m NHN festgelegt wurde. Aktuell liegt im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum neuen Braunkohlenplan Garz- weiler II ein limnologisches Gutachten zu dem See vor. Der Detailgrad bemisst sich an den Anforderungen der Raumplanung. Eine detailliertere Betrachtung des Sees erfolgt im anschließenden Planfeststellungsverfah- ren. Tagebausee Hambach Abbildung 3: Eckdaten und Karte Tagebausee Hambach (RWE Power AG, 2025) Der Tagebausee Hambach wird der größte und tiefste der drei künftigen Tagebauseen im Rheinischen Revier und damit ein prägendes Land- schaftselement nach dem Braunkohleausstieg. Er entsteht im ehemali- gen Tagebau Hambach südlich von Elsdorf und wird sich bis an die So- phienhöhe erstrecken – den heutigen rekultivierten Abraumrücken, der als landschaftliche Kante den See nach Nordwesten begrenzen wird. Mit 5 https://bezreg-koeln.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdF- cExjZb9d74KnMuFFvxnGxmbYL3O2gjb4Iyj_w7nE- wETFxHCs/Anl._2_zu_TOP_3_Bericht_Seespiegel_14_11_2023.pdf [10.10.2025] Seite 21 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen einer geplanten Endtiefe von knapp 350 Metern und einem Seespiegel von rund +65 mNHN handelt es sich um ein wasserwirtschaftliches Groß- projekt von bisher einzigartiger Dimension in Deutschland. Zur Beurtei- lung der künftigen Wasserqualität und ökologischen Entwicklung liegt be- reits ein limnologisches Gutachten vor. Dieses untersucht die physika- lisch-chemischen und biologischen Prozesse, die im Laufe der Befüllung und nach Abschluss entstehen werden. Ziel ist es, einen langfristig guten Wasserkörper zu sichern, der vielfältige Nutzungen erlaubt. Der geplante Ablauf des Sees wird in die Erft erfolgen. Die Dimensionierung und Aus- gestaltung dieses Abflusses werden derzeit im Hinblick auf ökologische, chemische und hydraulische Anforderungen geprüft. Dabei sollen mög- lichst natürliche Abflussverhältnisse geschaffen werden, um sowohl den Wasserhaushalt der Erft als auch die Entwicklung des neuen Sees zu stabilisieren. In einer kartographischen Darstellung ist der künftige See zusammen mit der Sophienhöhe dargestellt. Eine Tabelle mit den Eckda- ten – darunter Volumen, Tiefe, Seespiegelhöhe und voraussichtliche Be- fülldauer – ergänzt die Übersicht (siehe Abbildung 3: Eckdaten und Karte Tagebausee Hambach (RWE Power AG, 2025)). Der Hambachsee wird somit das zentral e hydrologische und landschaftliche Element des süd- östlichen Rheinischen Reviers bilden und eine Schlüsselrolle für den künftigen Wasserhaushalt der Region einnehmen. Tagebausee Inden Abbildung 4: Eckdaten und Karte Tagebausee Inden (RWE Power AG, 2025) Seite 22 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Der Tagebausee Inden wird als kleinster der drei Tagebauseen im Rhei- nischen Revier den heutigen Tagebau Inden ersetzen und künftig eine wichtige Funktion im regionalen Wasserhaushalt übernehmen. Er liegt zwischen Eschweiler und Jülich und ist durch seine Lage und hydrologi- sche Anbindung an die Rur in besonderer Weise in die wasserwirtschaft- lichen Strukturen der Region eingebunden. Die Befüllung des Sees soll nach Beendigung des Braunkohleabbaus erfolgen und erfolgt – anders als bei Garzweiler II und Hambach – nicht mit Rheinwasser, sondern mit Wasser aus der Rur. Die geplante Einleitstelle in den künftigen See ist bereits festgelegt; die Befüllung kann über einen freien Überlauf ohne Pumpen erfolgen, um eine möglichst naturnahe Wasserführung sicherzu- stellen. Der kartographischen Darstellung sowie der Tabelle in Abbildung 4: Eck- daten und Karte Tagebausee Inden (RWE Power AG, 2025) sind weitere Informationen zu entnehmen. Der Tagebausee Inden spielt eine Schlüs- selrolle für die künftige Wasserbewirtschaftung im Bereich der Rur. Er dient nicht nur der landschaftlichen Entwicklung, sondern auch als Regu- lationsraum im regionalen Wassersystem, insbesondere i n Hinblick auf Grundwasserwiederanstieg, Retention und Gewässerökologie. 2.5. Feuchtgebiete Durch die Grundwasserabsenkung im Zuge des Braunkohletagebaus, die trichterförmig auch Bereiche abseits des unmittelbaren Tagebauumfelds beeinflusst, haben zahlreiche Feuchtgebiete ihren natürlichen Grundwas- seranschluss oder Zufluss durch Oberflächengewässer verloren. Insbe- sondere im Nordraum des Tagebaus Garzweiler befinden sich viele schützenswerte Bereiche. Diese Feuchtge biete haben eine hohe ökolo- gische Bedeutung: Sie sind Rückzugsräume für spezialisierte Pflanzen - und Tierarten, dienen als Kohlenstoffspeicher, prägen das Landschafts- bild und wirken ausgleichend auf das regionale Klima. Der Schutz wurde bereits im Braunkohlenplan verankert und der Bergbautreibende trifft ent- sprechende Maßnahmen zum Erhalt. Ein zentraler Bestandteil ist die so- genannte Ökowasserbewirtschaftung, also die gezielte Bereitstellung von Wasser zur Stabilisierung der wertvollen Feuchtlebensräumen. B ereits heute wird dafür in mehreren Bereichen Sümpfungswasser eingesetzt, das nach überschaubaren Aufbereitungsmaßnahmen zur Infiltration in Grundwasserkörper, zur Einspeisung in Fließgewässer oder zur Versi- ckerung genutzt werden kann. Über die Arbeitsgruppe „Feuchtgebiete“ im Seite 23 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Monitoring werden die Bereiche engmaschig datenbasiert überwacht. Bei Bedarf finden abgestimmte Anpassungen der Maßnahmen statt. Auch mit dem Ende der Braunkohlegewinnung werden die Feuchtgebiete weiterhin in gleicher Art und Weise ge schützt und gemonitort. Erst wenn kein Ein- fluss der Sümpfung mehr festzustellen ist, können die Maßnahmen ein- gestellt werden. Bereits im Zeitraum des Grundwasserwiederanstiegs können Einleitungen, Infiltrationen und Versickerungen für die Feuchtge- biete sukzessive unter dauerhafter Beobachtung zurückgefahren werden. Auch hier ist das Ziel ein sich selbsterhaltendes, naturnahes und ökolo- gisch wertvolles System zu erreichen. Der langfristig zu erwartende Grundwasserspiegel in den Feuchtgebieten wird aktuell mit Hilfe von Mo- dellrechnungen prognostiziert (siehe Anlage 4). Es kann nach heutigem Stand der Berechnung zu geringfügig größeren Flurabständen kommen als in einem Szenario ohne Bergbaueinfluss. In diesem Zusammenhang ist zum einen zu prüfen, ob weitere Fak toren, wie z.B. der Klimawandel oder Grundwasserentnahmen Dritter eine Rolle spielen und zum ande- ren, welchen Einfluss die Grundwasserspiegeldifferenz auf das Feucht- gebiet hätte. Dieser Frage wird aktuell intensiv in den bestehenden Fach- arbeitskreisen, u.a . in der Kernarbeitsgruppe „Wasserversorgung“ der SKG (siehe Anlage 3), nachgegangen. Insbesondere die durch die Lei- tentscheidung 2023 geänderte Lage und Geometrie des Tagebausees Garzweiler II muss in eine aktualisierte Betrachtung eingepflegt werden. Die Thematik wurde bei der Entwurfsfassung des Braunkohlenplans Garzweiler II bereits mitgedacht und durch entsprechende Formulierun- gen aufgenommen. Detaillierte Regelungen werden in den dazugehöri- gen Verfahren gefasst werden. 2.6. Trinkwasserversorgung Trinkwasser ist ein besonderer Bestandteil der allgemeinen Wasserver- sorgung, der im Folgenden herausgegriffen und detaillierter dargestellt wird. Im Grundsatz hat sich die Kerngruppe „Wasserversorgung“ der SKG mit einem Leitbild zur Wasserversorgung im Rheinischen Revier beschäf- tigt und dieses in einem Abschlussbericht festgehalten (siehe Anlage 2). Die Trinkwasserversorgung im Rheinischen Revier hat eine zentrale Be- deutung für die Region, die aufgrund ihrer Siedlungs- und Industriestärke einen kontinuierlichen Wasserbedarf aufweist. Gleichzeitig ist sie eng mit der Entwicklung des Wasserhaushalts und insbesondere mit den Auswir- kungen des Braunkohletagebaus verknüpft. Durch die Seite 24 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Sümpfungsmaßnahmen verlagerten sich Grundwasserströmungen, Grundwassergleichen än derten sich, und regionale Wasserkörper wur- den in ihrem mengenmäßigen Zustand beeinflusst. Mit dem anstehenden Braunkohleausstieg verändern sich die Rahmenbedingungen erneut und sind für künftige Planungen frühzeitig zu beachten. Heutige Versorgungssituation Die Trinkwasserversorgung erfolgt überwiegend über dezentrale Wasser- werke, die Grundwasser aus verschiedenen Grundwasserleitern gewin- nen, die unterschiedlich stark vom Bergbau beeinflusst sind. Die Wasser- werke verfügen über Anlagen, die die Rohwasserqualitäten entsprechend der Anforderungen der Trinkwasserverordnung aufbereiten. Durch die bergbaubedingten Veränderungen im Wasserhaushalt mussten vielerorts Brunnenstandorte, Fördermengen oder Steuerungen über die Jahre an- gepasst werden. Die Versorgung is t durch die getroffenen Maßnahmen für das Rheinische Revier in ausreichender Höhe gesichert. Veränderungen durch den Braunkohleausstieg Mit dem politisch beschlossenen Ausstieg aus der Braunkohlenverstro- mung bis 2030 und dem anschließenden Wiederanstieg des Grundwas- sers ergeben sich neue Herausforderungen und Gestaltungsspielräume für die Trinkwasserversorgung: Steigende Grundwasserstände führen zu einer langfristigen Änderung der Strömungsverhältnisse und können be- stehende Brunnenstandorte hydrologisch n eu situieren. Mit dem Ende der Sümpfungsmaßnahmen kommt es zu einer schrittweisen Rückkehr zu naturnäheren Grundwasserverhältnissen, wobei die zeitliche Entwick- lung räumlich sehr unterschiedlich ausfallen wird. Die Trinkwasserschutz- gebiete müssen entsprech end neu bewertet und gegebenenfalls ange- passt werden, um Versorgungssicherheit und Ressourcenschutz langfris- tig zu gewährleisten. Mit fortschreitender Zeit wird wieder mehr Grund- wasser zur Verfügung stehen, hinsichtlich der Qualität kann es zu Verän- derungen kommen. Da die Grundwasserkörper neben dem natürlichen Anstieg aus der Grundwasserneubildung unterstützend durch Versicke- rung von Fremdwasser (Rhein und Rur) aufgefüllt werden, wird der dar- aus möglicherweise resultierende Einfluss auf die Trinkwasservers or- gung detailliert untersucht. Zudem werden einige Trinkwasserwerke in Zukunft aufgrund einer zu hohen Sulfatbelastung (s. folgender Absatz „Sulfatbelastung“) nicht mehr genutzt werden können. In der Seite 25 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Arbeitsgruppe „Wasserversorgung“ des Monitorings Garzwei ler wurde gemeinsam mit allen Wasserversorgern vor Ort und auf Basis von Mo- dellrechnungen der mögliche Einfluss auf die Wasserwerke durch das In- filtrationswasser und den Sulfatabstrom betrachtet. Sulfatbelastung Folgend die Erläuterung des Erftverbandes über das Programm Komm.Rhein.Revier: „Die geologischen Schichten über und zwischen den Braunkohleflözen enthalten das Mineral Pyrit, das in den Böschungen der Braunkohleab- baue mit Sauerstoff in Kontakt kommt. Das führt zu einer chemischen Re- aktion, bei der Eisen und Sulfat freigesetzt werden. Dieses Sulfat ist über- wiegend in den Abraumkippen gespeichert, wo das Material abgelagert wurde, das ursprünglich über und zwischen den Kohleschichten lag. Nach dem Ende des Bergbaus werden auch die sogenannten Sümpfungsmaß- nahmen, also das künstliche Niedrighalten des Grundwasserspiegels, eingestellt. Wenn dann die Tagebaue mit Rhein - bzw. Rurwasser befüllt werden und der Grundwasserspiegel wieder steigt, wird auch Wasser durch die Abraumkippen fließen. So gelangt das Sulfat ins Grundwasser und strömt in den angrenzenden Grundwasserleiter ab, aus denen auch Trinkwasser gefördert wird.“6 Zukünftige Sicherung und Anpassungsbedarfe Der langfristige Wiederanstieg des Grundwassers wird mehrere Jahr- zehnte dauern und ist fachlich eng zu begleiten. Für die Trinkwasserver- sorgung bedeutet dies: Monitoring und Modellierungen werden fortlau- fend benötigt, um Veränderungen frühzeitig zu erkennen und anzupas- sen. Anpassungen in der Infrastrukt ur (Brunnenstandorte, Förderhöhen, Schutzgebietsabgrenzungen) sind vorausschauend zu planen. Die zent- rale Aufgabe der kommenden Jahrzehnte besteht darin, die Trinkwasser- versorgung sicher, resilient und nachhaltig auszurichten, während sich der Wasserhaushalt in der Region grundlegend wandelt. Die bestehen- den Fachinstrumente wie Schutzgebietsausweisungen, wasserrechtliche Zulassungen, Grundwasserbewirtschaftungsmodelle und die Zusammen- arbeit der Wasserversorger bilden hierfür eine tragfähige Grundlage, die 6 https://www.komm-rhein-revier.de/trinkwasserversorgung/ [10.2025] Seite 26 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen aktiv weiterentwickelt wird. Der Erftverband arbeitet explizit an Schutz- maßnahmen für das Trinkwasser, sodass es für die Menschen der Region keine spürbaren Veränderungen geben und die hohe Qualität des Trink- wassers weiterhin gesichert ist. Zu den Maßnahmen zählen die Wieder- inbetriebnahme unbelasteter oder die Erschließung neuer Wasserwerke sowie die Zuleitung von Trinkwasser aus anderen Gewinnungsgebieten. Der Bergbautreibende steht dabei in der Verpflichtung, die notwendigen und zielführenden Maßnahmen im Rahmen der Braunkohlennachsorge durchzuführen. 3. Gremien und Organisation Akteure Die wasserwirtschaftliche Transformation des Rheinischen Reviers erfor- dert ein umfassendes Zusammenwirken von Politik, Verwaltung, Wirt- schaft und Gesellschaft. Ziel ist es, die Umsetzung und das Monitoring der vielfältigen Maßnahmen abgestimmt und transparent zu gestalten so- wie langfristig tragfähige Steuerungsstrukturen zu sichern. ▪ Landesregierung: Strategische Steuerung und Rahmensetzung, insbesondere durch das MUNV (wasserwirtschaftliche Koordina- tion) und das MWIKE (Strukturwandel, Rückstellungen, Energie- politik) ▪ Regionale Politik (inkl. Braunkohlenausschuss): Überwachung der Umsetzung der Leitentscheidungen und Braunkohlenpläne, politi- sche Abstimmung zwischen Land, Region und Kommunen ▪ Behörden: Bezirksregierungen, wie Berg - und Wasserbehörden sowie das LANUK NRW übernehmen Genehmigung, Fachaufsicht und Monitoring ▪ Wasserverbände: Insbesondere der Erftverband, aber auch wei- tere Verbände, setzen Maßnahmen um, arbeiten a m Monitoring und planen die wasserwirtschaftliche Entwicklung ▪ Naturschutz: Fachbehörden und Naturschutzverbände bringen ökologische Belange ein und begleiten Ausgleichs - und Ersatz- maßnahmen ▪ Wirtschaft: Insbesondere die RWE Power AG ist als Bergbautrei- bende für die Umsetzung und Finanzierung von Folge - und Aus- gleichsmaßnahmen verantwortlich Seite 27 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ▪ Interessierte Öffentlichkeit: Bürgerinnen und Bürger, Initiativen und Kommunen beteiligen sich an Informations - und Beteiligungspro- zessen und werden eng eingebunden ▪ Tagebauumfeldinitiativen: Lokale Zusammenschlüsse, die sich für die zukünftige Nutzung, Gestaltung und ökologische Entwicklung der Tagebaufolgelandschaften einsetzen Diese Liste ist nicht abschließend, vermittelt jedoch einen Eindruck, wie weitreichend und viel schichtig die Akteurslandschaft zur Wasserwirt- schaft im Rheinischen Revier ist. Diese Vielfalt bietet enorme Chancen und eine sehr breite Wissensbasis mit vielen verschiedenen Sichtweisen, stellt zugleich die Herausforderung einer effizienten und zielgeric hteten Kommunikation und Wissensvermittlung dar. Aus fachlichen Anlässen gibt es Zusammenschlüsse mehrerer Akteure mit dem Ziel der gemeinsamen Bearbeitung einer Aufgabe. Im Folgenden werden zwei aktuelle fachliche Gremien vorgestellt. Steuerungs- und Koordinierungsgruppe Wasserwirtschaft (SKG) Die SKG wurde im Jahr 2023 gegründet, um die vielfältigen wasserwirt- schaftlichen Fragestellungen im Zuge der Umgestaltung des Rheinischen Reviers zu bündeln und abzustimmen. Sie geht auf eine Forderung des Braunkohlenausschusses (2021) zurück und setzt ein Ziel des Koalitions- vertrags von 2022 um. Das MUNV NRW richtete die SKG als koordinier- tes Steuerungsgremium ein, um vorhandene Strukturen – wie die Moni- toringsysteme und Facharbeitsgruppen – zu vernetzen, o hne parallele Gremien zu schaffen. Ziel der Arbeit der SKG ist es, einen Gesamtüber- blick über die wasserwirtschaftliche Entwicklung im Revier zu gewährleis- ten, Schnittstellen zu identifizieren und übergreifende Abstimmungen zu ermöglichen. Sie arbeitet vorrangig strategisch, nicht tiefgehend fachlich- technisch, und versteht sich als Bündelungs- und Vermittlungsstelle zwi- schen Politik, Verwaltung, Fachbehörden und bergbaulichen Akteuren. Innerhalb der SKG können zeitlich begrenzte Kerngruppen eingerichtet werden, um Daten- und Abstimmungsbedarfe zu klären. Die Ergebnisse fließen anschließend in die bestehenden Fachgremien ein. Im Sommer 2025 wurden fünf Kerngruppen mit unterschiedlichen Koordinationsstel- len auf Basis identifizierter offener Fragstellungen geg ründet (siehe Ab- bildung 5: Organisation SKG und Kerngruppen (MUNV, 2025)). Die SKG und die dazugehörigen Kerngruppen generieren nur Leitplanken und Empfehlungen möglichst im Konsens aller Teilnehmenden. Dabei Seite 28 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen handelt es sich nicht um einen Ersatz für die formellen behördlichen Ver- fahren, die für die jeweiligen Fragstellungen geführt werden müssen. Ein abschließendes Gesamtkonzept ist nicht vorgesehen – vielmehr begleitet die SKG den dynamischen Entwicklungsprozess des Wasserhaushalts im Rheinischen Revier kontinuierlich, auch über den Braunkohleausstieg hinweg. Abbildung 5: Organisation SKG und Kerngruppen (MUNV, 2025) Arbeitsgruppe Hintergrundpapier Braunkohle Im Rahmen der Erstellung des vierten Bewirtschaftungsplanes 2028 – 2033 nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (umgesetzt in § 83 WHG) wird als ein Bestandteil das Hintergrundpapier Braunkohle erstellt. Bereits für die letzten Bewirtschaftungszeiträume liegt ein solches Papier7 vor. Es dient dazu, die wasserwirtschaftlichen Ausw irkungen des Braun- kohlebergbaus systematisch zu erfassen und zu bewerten. Es beschreibt, wie die Tagebaue und die Rückabwicklung den Zustand von Grund- und Oberflächengewässern beeinflussen, welche Maßnahmen zur Minderung dieser Auswirkungen erforderlich s ind und wie diese in die Bewirtschaf- tungspläne und Maßnahmenprogramme der Flussgebiete einfließen. Ziel 7 https://www.flussgebiete.nrw.de/system/files/atoms/files/2022-02-09_final_hgp_braun- kohle.pdf [10.2025] Seite 29 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen des Papiers ist es, eine transparente fachliche Grundlage für Entschei- dungen in den Verfahren zu schaffen und sicherzustellen, dass die be- sonderen Bedingungen des Rheinischen Reviers im Rahmen der WRRL- konformen Planung berücksichtigt werden. Für die Erstellung des vierten Hintergrundpapiers wurde eine Arbeitsgruppe unter Leitung des MUNV gegründet. Diese tagt monatlich und erarbeitet die notwendigen Date n und Bewertungen. Die finalen Entscheidungen zu abweichenden Bewirt- schaftungszielen obliegen dem Ministerium. 4. Monitoring und Berichtswesen Um den Braunkohleabbau nachhaltig zu gestalten und die in den Braun- kohlenplänen festgelegten Ziele zu erreichen, ist ein systematisches Mo- nitoring der Auswirkungen der Tagebaue auf die Umgebung erforderlich. Im Rheinischen Revier werden die Auswirkungen der Tagebautätigkeiten systematisch überwacht. Grundlage dafür ist für den Tagebau Garzweiler II der Braunkohlenplan aus dem Jahr 1995, in dem erstmals in Nordrhein- Westfalen ein Monitoring zur Begleitung des Braunkohlenabbaus ver- bindlich festgelegt wurde. Nach diesem Vorbild wurden auch Monitorings für die Tagebaue Hambach und Inden festgesetzt. Für die Tagebaue In- den und Hambach sind die Monitorings in den entsprechenden Planfest- stellungsbeschlüssen der bergrechtlichen Verfahren verankert. Über die Untersuchungsbereiche der drei Monitoringsysteme ist das Rheinische Revier gänzlich abgedeckt (siehe Abbildung 6: Untersuchungsgebiete der Monitorings (LANUK, 2024)). Seite 30 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Abbildung 6: Untersuchungsgebiete der Monitorings (LANUK, 2024) Das Monitoring im Rheinischen Revier ist ein kooperatives System, in dem Betreiber, Fachbehörden, regionale Planungsstellen und externe Sachverständige eng zusammenarbeiten. Dazu zählen unter anderem die behördlichen Akteure – insbesondere die Bezirksregie rungen Arns- berg, Düsseldorf und Köln, das LANUK und die Unteren Wasserbehör- den; weiterhin die sondergesetzlichen Wasserverbände sowie die RWE Power AG als Betreiber der Tagebaue. Darüber hinaus sind insbesondere für übergreifende Belange weitere Akteure eingebunden, z.B. die Nieder- lande hinsichtlich möglicher grenzübergreifender Auswirkungen. Es sind konkrete Festlegungen zu Monitoringmaßnahmen sowie Ziel- und Wirkungsprüfungen aufgeschlüsselt nach fachlichen Bereichen in den Bestimmungen enthalten. Die Monitorings sind daher unterteilt in Arbeits- gruppen. Das größte und inzwischen seit über 25 Jahren aktive Monito- ring ist das zum Tagebau Garzweiler II. Die Struktur ist exemplarisch in Abbildung 7: Organisation Monitoring Garzweiler II (LANUK, 2025) auf- gezeigt. Seite 31 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Abbildung 7: Organisation Monitoring Garzweiler II (LANUK, 2025) Folgende Berichte werden im Rahmen des Monitorings erstellt: Für die Tagebaue Garzweiler II, Hambach und Inden werden im Rahmen des Monitorings regelmäßig Jahres - bzw. Zweijahresber ichte erstellt. Diese dokumentieren die gewonnenen Daten und Erkenntnisse und ge- ben die Möglichkeit zur Bewertung über die ordnungsgemäße Umsetzung und Einhaltung der im Braunkohlenplan festgelegten Ziele. Eine Über- sicht der bisher veröffentlichten Bericht e stellt die Bezirksregierung Köln zur Verfügung8. Vertiefende Informationen zu den in Kapitel 2 benannten erläuterten Sachständen zu den einzelnen Handlungsfeldern sind in den entsprechenden Jahresberichten zu finden. Das Monitoring im Rheini- schen Revier ist als dauerhaftes und fortschreibungsfähiges Instrument angelegt. Es begleitet die Region über den gesamten Transformations- prozess hinweg – von der aktiven Tagebauphase über die Wiedernutz- barmachung bis in die Phase eines stabilisierten Wasserhaushalts. Auch nach dem endgültigen Ende des Braunkohlenabbaus wird das Monitoring fortgeführt, um die langfristigen Auswirkungen zu dokumentieren, Ent- wicklungen zu bewerten und gegebenenfalls neue Maßnahmen abzulei- ten. Damit bildet das Berichtswesen eine wesentlic he Grundlage für die 8 https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/kommunales-planung-bauen-und-verkehr/braun- kohlenplanung/monitoring-fuer-das-rheinische [10.2025] Seite 32 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zukünftige Steuerung, Nachsorge und nachhaltige Entwicklung des Rhei- nischen Reviers. Neben den Monitoringberichten existieren weitere Kommunikationsstruk- turen, die der fachlichen, politischen und öffentlichen Begleitung der was- serwirtschaftlichen Entwicklungen dienen. Diese unterschiedlichen Ebe- nen stellen sicher, dass die Auswirkungen des Braunkohlenabbaus aktu- ell und in Zukunft, die Fortschritte der Rekultivierung sowie die wasser- wirtschaftlichen Steuerungsmaßnahmen transparent und nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Ergebnisse aus jeglichen fachlichen Betrach- tungen fließen in verschiedene institutionelle und kommunikative Formate ein: ▪ Unterrichtungen der parlamentarischen Ausschüsse des Landtags NRW, in denen über den Stand der wasserwirtschaftlichen, berg- baulichen und strukturellen Entwicklungen im Rheinischen Revier oder speziellen Projekten wie der Flurabstandsprognose informiert wird; ▪ Sitzungen des Braunkohlenausschusses, der auf Landes- und Re- gionalebene die Umsetzung und Einhaltung der Braunkohlenpläne überwacht und Empfehlungen für die weitere Planung ausspricht; ▪ Berichtspflichten der Bergbautreibenden gegenüber der Bergbe- hörde im Rahmen der Planfeststellungsbeschlüsse. Diese Be- richte enthalten technische und ökologisch e Nachweise, die aus den Nebenbestimmungen der Genehmigungen hervorgehen; ▪ Datenaustausche zwischen der Bergbautreibenden, Fachbehör- den und dem Erftverband, die der fachlichen Abstimmung, Validie- rung und Fortschreibung wasserwirtschaftlicher Daten dienen. Darüber hinaus spielt die Kommunikation mit der Öffentlichkeit eine wich- tige Rolle. Hierzu zählen verschiedene Informations- und Beteiligungsfor- mate, etwa offene Gespräche und Vor-Ort-Termine – auch im Austausch mit den Niederlanden –, Veranstaltungen, Bean twortungen von Bürger- anfragen sowie Veröffentlichungen, wie beispielsweise die Broschüre „25 Jahre Monitoring Tagebau Garzweiler II“ 9. Ebenso trägt der Erftverband mit Veranstaltungen, dem Wassermobil und Workshops im Rahmen des durch das geförderte Proje kt „Komm.Rhein.Revier“10 aktiv zur Wissens- vermittlung und Beteiligung in der Region bei. 9 https://www.umwelt.nrw.de/service/broschuerenservice [10.2025] 10 https://www.komm-rhein-revier.de/ [10.2025] Seite 33 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 5. Finanzierung Die Finanzierung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen im Rheinischen Re- vier folgt grundsätzlich dem Verursacherprinzip: Die Bergbautreibende ist verpflichtet, die durch den Braunkohlenabbau nicht vermeidbaren und da- mit entstandenen Eingriffe und Folgewirkungen zu beheben bzw. auszu- gleichen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich in den Braunkoh- lenplänen, den bergrechtlichen Planfeststellungsbeschlüssen sowie in den Betriebsplänen. Diese enthalten Regelungen zu den von der Berg- bautreibenden zu finanzierenden Maßnahmen, einschließlich Nebenbe- stimmungen zu Monitoring, Sanierung und wasserwirtschaftlicher Nach- sorge. Aktuell erfolgt eine landesseitige Überp rüfung der Rückstellungsgutach- ten der Bergbautreibenden, um sicherzustellen, dass die finanziellen Rücklagen sowie die gewählten Instrumente für die Wiedernutzbarma- chung und Nachsorge der Tagebaue ausreichend sind. Diese Prüfung wird federführend durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klima- schutz und Energie (MWIKE) durchgeführt; das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) ist dabei insbesondere zu wasserwirt- schaftlichen Fragen eng eingebunden. Detaillierte Informationen zu den laufenden Überprüfungen werden seitens des MWIKE gebündelt aufbe- reitet und in geeigneter Form den zuständigen parlamentarischen Aus- schüssen zur Verfügung gestellt. Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor. Über die für den Bergbautreibenden verpflichtenden Maßnahmen hinaus bestehen ergänzende Fördermöglichkeiten über öffentliche Programme. Im Kontext Wasserwirtschaft ist besonders die Förderrichtlinie zur Umset- zung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR 11) her- vorzuheben, die Maßnahmen aus den Bereichen der Gewässerrenaturie- rung und Abwasserbehandlung unter definierten Auswahlkriterien unter- stützt. Weitere Projekte mit entfernten oder sehr kleinteiligem Wasserbezug kön- nen über die allgemeinen Förderprogramme des Strukturwandels im Rheinischen Revier beantragt werden, die innovative Projektideen in den Bereichen Nachhaltigkeit, Klimaanpassung und Ressourcenschutz för- dern. 11 https://www.efre.nrw/einfach-machen/foerderung-finden/blaue-infrastruktur-jtf [10.2025] Seite 34 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 6. Zusammenfassung und Ausblick Das Rheinische Revier befindet sich nach Jahrzehnten intensiven Braun- kohleabbaus in einem tiefg reifenden Wandel. Die wasserwirtschaftliche Umgestaltung ist ein zentrales Element dieser Transformation. Ziel ist die langfristige Wiederherstellung eines stabilen, nachhaltigen Wasserhaus- halts, der alle Schutzgüter berücksichtigt, vielfältige Nutzungen e rmög- licht und gleichzeitig den ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen An- forderungen gerecht wird. Bereits heute wurden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt: Die Sümpfung der Tagebaue inkl. der vielfältigen Schutzmaß- nahmen für Natur und Umwelt, die Vorbereit ung für die Einbindung von Fremdwasser über die Rheinwassertransportleitung, umfangreiche Moni- toringprogramme, die dauerhafte Sicherung der Trinkwasserversorgung und die etablierte Koordination zwischen Akteuren zeigen, dass ein effek- tives Fundament für die zukünftige wasserwirtschaftliche Entwicklung ge- schaffen wurde. Die Einrichtung der SKG bündelt strategisch Wissen und Abstimmungen und sorgt dafür, dass „lose Fäden“ im System identifiziert und koordiniert werden. Auch die Planung der Tagebauseen Garzwei ler II, Hambach und Inden ist weit vorangeschritten, einschließlich der In- tegration hydrologischer, ökologischer und wasserwirtschaftlicher Anfor- derungen. Gleichzeitig bestehen noch ungeklärte oder strittige Fragen, etwa die endgültige Festlegung von Einleitstellen, die konkrete Ausgestal- tung von Überlaufbauwerken, die Anpassung von Trinkwasserschutzge- bieten oder die notwendige Wasserqualität in Bezug auf die einzelnen Verwendungszwecke. Diese Punkte sind jedoch bekannt, identifiziert und bereits in Planungs- und Abstimmungsprozesse eingebunden, sodass sie schrittweise bearbeitet werden können. Mit dem Ende der Braunkohlenverstromung 2030 werden diese nicht be- endet, sondern fortgesetzt sowie laufend überprüft und an die weitere Entwicklung angepasst . Die Basis für eine erfolgreiche wasserwirtschaft- liche Entwicklung ist gelegt – insbesondere aufgrund der herausragenden Wissensdichte der vielen Expertinnen und Experten im Revier. Das Rheinische Revier ist auf einem soliden, koordinierten und fachlich fundierten Weg, die wasserwirtschaftlichen Herausforderungen nach dem Braunkohleausstieg zu bewältigen. Der vorliegende Bericht fasst sowohl den Fortschritt als auch die noch zu lösenden Fragestellungen zusammen und liefert eine Grundlage für die nächsten politis chen, fachlichen und operativen Entscheidungen. Seite 35 von 35 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Anlagen Anlage 1: Teilabschlussbericht der KG „Leitbild Seen “ – Tagebausee Hambach (SKG, 2025) Anlage 2: Teilabschlussbericht KG „Wasserversorgung und weitere Ver- wendungen – Leitbild Wasserversorgung“ (SKG, 2025) Anlage 3: Teilabschlussbericht KG „Wasserversorgung und weitere Ver- wendungen“ – Restabsenkungen nach abgeschlossenen Grundwasser- wiederanstieg und mögliche Auswirkungen auf grundwasserabhängige Feuchtgebiete (SKG, 2025) Anlage 4: Grundwasser standsdifferenzenkarte für den s tationären End- zustand (ca. nach dem Jahr 2150) mit erläuterndem Begleittext (LANUK, 2025) Anlage 1: Teilabschlussbericht der KG „Leitbild Seen“ – Tagebausee Hambach Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf Datum: 25. Februar 2025 Seite 1 von 5 Aktenzeichen: bei Antwort bitte angeben Dr. Britta Wöllecke Zimmer: 404 Telefon: 0211 475-2431 Telefax: 0211 475-2987 britta.woellecke@ brd.nrw.de Steffen Richter Dienstgebäude und Lieferanschrift: Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf Telefon: 0211 475-0 Telefax: 0211 475-2671 poststelle@brd.nrw.de www.brd.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: DB bis Düsseldorf Hbf U-Bahn Linien U78, U79 Haltestelle: Ergo-Platz/Klever Straße Bezirksregierung Düsseldorf KG Leitbild Tagebauseen der Steuerungs- und Koordinierungsgruppe Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier Zusammenfassung der KG Ergebnisse und Empfehlungen für ein Tagebauseeleitbild Anlagen: LAWA Leitbild Seetyp 13 Die KG Leitbild See hat dreimal getagt und sich dann zu diesem Papier digital in einer Abschlusssitzung am 21.01.2025 abgestimmt. In der ersten Sitzung am 05.09.2024 wurde allen Teilnehmern noch mal das Grundsätzliche erläutert, was bei Seeentwicklungen wichtig ist und für die Bewertung nach WRRL relevant ist sowie offene Fragen gesammelt, die in der KG geklärt werden sollten. In der zweiten Sitzung am 07.10.2024 wurden die bisher vorliegenden Daten zu den drei Tagebauseen (TB- Seen) vorgestellt und sich darauf ge einigt, dass zuerst nur der Tagebausee Hambach weiter besprochen wird, da es bisher insbesondere für diesen zukünftigen See ein ausführliches , aktuelles Gutachten zur limnologischen Seeentwicklung gibt. In der dritten Sitzung, am 18.11.2024 , gab es eine ausführliche Besprechung des Seegutachtens mit den beiden Gutachtern Herr Dr. Uhlmann und Herr Dr. Leßmann, in der die meisten offenen Fragen zum Gutachten und zur prognostizierten Seeentwicklung diskutiert werden konnten. Aus Sicht des LANUV sind Fragen zur Ammonium- und Ammoniakentwicklung noch nicht abschließend geklärt und bedürfen einer tiefergehenden Betrachtung und weiterer Aussagen zu der Thematik. Nicht Bestandteil Datum: 25. Februar 2025 Seite 2 von 5 Aktenzeichen: Bezirksregierung Düsseldorf der KG war der Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (Bestandteil des Braunkohleplanänderungsverfahren Hambach), in dem eine Beurteilung der Spurenstoffe beinhaltet ist. Da bis jetzt nur ein aktuelles Gutachten zum Tagebausee Hambach vorliegt, sind die nachfolgenden Aussagen alle darauf bezogen. Es wird aber davon ausgegangen, dass dies e für den Tagebausee Inden und Garzweiler ähnlich ausfallen können und die nachfolgend genannten Empfehlungen möglicherweise übertragbar sind. Endgültige Aussagen können aber erst na ch Vorlage und Durchsicht der Gutachten und ggf. einem Gespräch mit dem Gutachter für die Tagebaue Garzweiler und Inden getroffen werden. Alle Protokolle und gezeigten Vorträge der Sitzungen sind im Kernarbeitskreisordner auf NRW connect extern abgelegt. Die KG gibt folgende Empfehlungen: • Dem Vorschlag der Gutachter, für den Tagebausee Hambach das Leitbild Seetyp 13 zu übernehmen, wird nach Meinung der KG gefolgt. In der bestehenden LAWA-Seetypologie kommt aufgrund der Entwicklungsprognosen und vorgegebenen Parameter kein anderer LAWA -Seetyp für den Tagebausee Hambach in Frage , auch wenn sich einzelne morphologische Kenndaten (mittlere & max. Tiefe sowie Seebeck en) unterscheiden. Evtl. sind der Phytoplankton Subtyp PP13K , der Makrophyten Subtyp TKg13 und der Makrozoobenthos Subtyp Tb mit einzubeziehen . Die Fischgemeinschaft könnte von der Empfehlung des G utachters übernommen werden. Das sollte aber mit den Vertretern der Oberen Fischereibehörde Köln und D üsseldorf end abgestimmt werden. • Nach Genehmigung all er drei Tagebauseen kann seitens des MUNV mit LANUV noch entschieden werden, ob in Abstimmung mit der LAWA ein neuer Seetyp (in Anlehnung an Seetyp 13, aber unter Berücksichtigung der besonderen Tiefe und Größe), passend für die drei Tagebau seen des Rheinischen Reviers ausgewiesen wird oder, ob die entstandenen Seen passend abgebildet werden. • Gemäß der aktuellen Anwendung zur Bewertung von Seewasserkörpern, die aus Abgrabungen entstanden sind, kommt es erst nach Einstellung des stationären Zustands und einer Datum: 25. Februar 2025 Seite 3 von 5 Aktenzeichen: Bezirksregierung Düsseldorf Setzungsphase entsprechend den Vorgaben der WRRL zu einer Bewertung. Im Allgemeinen wird ca. 20 Jahre nach vollständiger Befüllung der Seen damit begonnen. Es besteht die Frage, ab wann für den zukünftigen TB -See die Gewässereigenschaften und die Bewirtschaftungsziele gem. WRRL gelten. Andere offizielle Vorgaben außer der Vorgabe im WHG für den stationären Endzustand (Bewirtschaftungsziele nach § 27 ff WHG) sind de r KG zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, sodass die Vorgaben für den stationären Endzustand und den aktuellen Prognosen ca. 20 Jahre nach Beendigung der Befüllung des Tagebausees gelten. Das entspricht für den Tagebausee Hambach rund 85 Jahre nach Befüllbeginn, die sich aus ca. 40 Jahren Befülldauer bis zum erstmaligen Erreichen des Zielwasserspiegels, ca. 25 Jahren nachlaufender Befüllung und den oben genannten weiteren ca. 20 Jahren nac h vollständiger Befüllung zum Erreichen des stationären Endzustands . Es herrscht Einigkeit darüber, dass der Weg bis zum stationären Endzustand mit einem Monitoring des Tagebausees begleitet werden soll. • Während der Befüllphase kann noch kein e WRRL-konforme Bewertung stattfinden, dies ist erst nach Abschluss der Befüllphase und einer ca. 20-jährigen Ruhephase nach Erreichen des stationären Endzustands möglich . Trotzdem soll te während der Befüllphase ein Monitoring erfolgen. Die stoffliche Seewasserqualität und die Entwicklung des Phytoplanktons schon während der Befüllphase beobachtet und gemessen werden. Auch für die Komponenten Makrophyten und Makrozoobenthos soll ein Monitoring s tattfinden. Die weitere Aufstellung von zu überwachenden Parametern während d er Befüllphase des Tagebausees erfolgt nach Auffassung der federführenden Institution der KG Leitbild Tagebausee in der KG Monitoring Seen. Diese Frage w urde mit in die S teuerungs- und Koordinierungsgruppensitzung (SKG) am 06.02.2025 genommen und angesprochen. Im Nachgang der SKG -Sitzung vom 06.02.2025 hat das MUNV entschieden, dass die Aufgabe zur Formulierung von „Leitplanken“ für die Befüllphase in der von der SKG einberufenen Kerngruppe Monitoring Seen zu bearbeiten ist. Hier sollen grobe Grenzwerte festgelegt werden, um ein späteres Monitoringkonzept Datum: 25. Februar 2025 Seite 4 von 5 Aktenzeichen: Bezirksregierung Düsseldorf aufzubauen, durchzuführen und definierte Schwellen zu haben. Das detaillierte Monitoringkonzept und seine Ausarbeitung (Messort, Messturnus, Messmethode, Messumfang) ist wiederum Aufgabe der jeweiligen AG der regulären Monitorings Garweiler, Hambach und Inden. • Bei der Trophieentwicklung des Sees, eine s der zentralen Merkmale der Klassifizierung und Bewertung von Seen, wird es zu Beginn der Seebefüllung zu einem mesotrop hen bis eutrophen Zustand mit ggf. auch temporär auftretenden Algenblüten kommen. Für den stationären Endzustand gehen die Prognosen des Gutachters von einem oligotrophen Zustand aus, diesem Ziel wird von der KG zugestimmt. Den anliegenden Kreisen und Kommunen sowie potenziellen Freizeitnutzern muss von Beginn an erläutert werden, dass der See während seiner Befüllphase die Qualität mehrfach ändern kann und man den chemischen und biologischen Prozessen Zeit geben muss, bis sich ein Gleichgewicht einstellt. So kann es in der Anfangsphase der Befüllung zwischenzeitlich zu einem mesotrophen bis eutrophen Zustand mit zeitlich begrenzter Algenblüte kommen. Ggf. sind gegensteuernde Maßnahmen zu ergreifen. Daher wird eine Nutzung des Sees während der frühen Befüllphase ggf. nur sehr eingeschränkt möglich sein. • Für die Mixis, einem weiteren zentralen Parameter zur Seecharakterisierung sagen die numerischen Modellierungen des Gutachters für den Tagebausee Hambach ein warm- monomiktisches Schichtungsverhalten mit einer Stagnationsphase von April bis Dezember und einer Vollzirkulation in den Monaten Dezember bis März voraus. Für einzelne Jahre mit milden Wintertemperaturen und geringen Windgeschwindigkeiten wird eine nicht vollständige Durchmischung der Wassersäule erwartet. Die KG kann den fachlichen Ausführungen des Gutachters folgen, hält allerdings fest, dass dies lediglich eine Prognose ist. Das liegt unter anderem an der Tatsache, dass den Beteiligten kein anderer See deutschland - und weltweit bekannt ist, der eine ähnliche Morphologie aufweist. Aus diesem Grund werden Modellierungen und Prognosen der Entwicklung des Schichtungsverhalten mit Unsicherheiten behaftet sein. • Für die stofflichen Vorgaben des Seewassers gemäß WRRL - Bewertung (s. oben) gelten entsprec hend der Datum: 25. Februar 2025 Seite 5 von 5 Aktenzeichen: Bezirksregierung Düsseldorf Oberflächengewässerverordnung (OGewV) die Anlagen 6, 7 und 8 unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsplanung des Landes NRW. Es wird auf den Entwurf der neuen UQN -Richtlinie hingewiesen. Für die gesetzlich nicht geregelten Stoffe, für die aber ein Orientierungswert in der D4 -Liste vorliegt, sind diese ergänzend als Orientierung für den See heranzuziehen. Die chemische Beschaffenheit des Seewassers ist auch während der Befüllphase zu untersuchen und ggf. sind gegensteuernde Maßnahmen zu ergreifen. In der KG wurden keine tiefgreifenden Betrachtungen des Wirkpfads Seewasserkörper – Grundwasser angestellt. • Mit dem MLV und den oberen Fischereibehörden ist noch zu klären, ab wann der See fischereilich zu bewirtschaften ist und ob ein Besatz und mit welchen Arten während der Befüllphase schon zielführend sein könnte , um ungeregelten Fremdbesatz weitestgehend zu verhindern. Vorschlag zum weiteren Vorgehen der KG: Sobald jeweils das Gutachten zum Tagebausee Inden (voraussich tlich Mitte 2025) und Garzweiler (voraussichtlich erstes Quartal 2025) vorliegt, sollten erneut Besprechungstermine mit den Gutachtern vorbereitet werden, um genauso konstruktiv wie bei Hambach die offenen Fragen zu klären und zu prüfen, ob die genannten Empfehlungen übertragbar sind. Ansonsten ist mit Abgabe dieses Berichtes die Aufgabe der KG erfüllt. Gezeichnet: Dr. Britta Wöllecke, Steffen Richter (BR Düsseldorf; Federführung) André Küster (BR Arnsberg) Viktor Stremel, Nicole Grevenstein (BR Köln) Dr. Paulin Hardenbicker, Dr. Andreas Schattmann, Dr. Julia F oerster, Dorothee Levacher (LANUV) Dr. Julian Struck (Erftverband) Jutta Schnütgen-Weber (Vertreterin der NSV) Niko Spaete, Hannah Udelhoven (RWE) Jan Falke (MWIKE) 1 AG Leitbild Wasserversorgung und weitere Verwendungen im Rahmen der Steuerungs- und Koordinierungsgruppe im Rheinischen Revier Teilbericht 1 – Leitbild Wasserversorgung für das Rheinische Revier (Stand 07.07.2025) Unter Beteiligung von: Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Köln, Erftverband, LANUK NRW, RWE Power AG Die erste Aufgabe der AG Leitbild Wasserversorgung und weitere Verwendungen bestand in der Erstellung eines Leitbildes für die langfristige Sicherung der Wasserversorgung über den Kohleausstieg hinaus und bis zur Einstellung stabiler hydraulischer Verhältnisse mit dem Abschluss des Grundwasserwiederanstiegs. Daten und Kenntnisstand Die Arbeitsgruppe fasst zunächst den Kenntnisstand zu den vorhandenen wasserwirtschaftlichen Daten zusammen, die für die Diskussionen zum Leitbild von Relevanz sind. Hierzu gehören: Themenbereich Infiltrationswasser incl. Rheinwasser - Infiltrationswasserzusammensetzung heute und Methodik zur Ermittlung der Infiltrationswasseranteile (hydrochemisch – Monitoring Garzweiler II, AG Grundwasser) - zeitliche und räumliche Entwicklung der Infiltrationswasserausbreitung incl. Angaben zum Infiltrationswasseranteil bzw. zum Grad der Überprägung (Monitoring Garzweiler II: hydrochemische Auswertung und Grundwassermodellierung) - Betroffenheiten der Wasserwerke (n = 12) sowie weiterer Lebensmittelbetriebe (n = 6) im Nordraum durch Infiltrationswasserzustrom incl. zeitlicher Entwicklung - Standorte der Leitungsnetze, Sickerschlitze und Infiltrationsbrunnen incl. infiltrierter Wassermengen (insgesamt und standortspezifisch) - Aufbereitungskapazitäten der Ökowasserwerke Jüchen und Wanlo - langfristiger Ökowasser - bzw. Infiltrationswasserbedarf nach Bergbauende bis zum hydraulischen Endzustand - Entwicklung der Sümpfungswassermengen, die heute und zukünftig für die Infiltrationsmaßnahmen zur Verfügung stehen sowie Bedarf an Rheinwassermenge Themenbereich Pyritoxidation / Kippengrundwasser - Kenntnis der Pyritgehalte und Oxidationsgrade incl. Sulfatfrachten in den meisten Abraumkipp en, Ausnahme: Altstandorte Anlage 2: Teilabschlussbericht KG „Wasserversorgung und weitere Verwendungen – Leitbild Wasserversorgung“ 2 - Kenntnis und Prognose Kippengrundwasserzusammensetzung in allen Abraumkippen - Kenntnis, ob eine Sulfat -Zwischenspeicherung durch Fällung von Gips in der Abraumkippe und ein damit verbundener langfristiger Sulfataustrag stattfindet (nur Garzweiler) - Prognose des Sulfatabstroms in die unverritzten Grundwasserleiter incl. Konzentrationsverteilung und zeitlicher Entwicklung - Betroffenheiten der Wasserwerke durch Sulfatabstrom auf der Rur -Scholle (n = 1), Venloer Scholle (n = 1) und Erft-Scholle (n = 3) incl. zeitlicher Entwicklung Themenbereich Grundwasser - Anteil des Seewassers, der nach Füllung in die angrenzenden Grundwasserleiter abströmt - Hydrogeochemische Prozesse in den (Kippen)grundwasserleitern, insbesondere Adsorptionsverhalten von Spurenstoffen (z. B. Schwermetallen) an frisch gefällte Eisenphasen in den Abraumkippen - Grundwasserstände nach Wiederanstieg im hydraulischen Endzustand incl. Abweichungen vom vorbergbaulichen Ausgangszustand - Prognose der Flurabstände im hydraulischen Endzustand Themenbereich grundwasserabhängige Feuchtgebiete - pH-Abhängigkeit von Torfmoosen - Kenntnis über die Wasserversorgung der grundwasserabhängigen Feuchtgebiete, der im Wesentlichen grundwasserbasiert erfolgt, während nur ein untergeordneter Einfluss über die oberirdischen Fließgewässer stattfindet Themenbereich oberirdische Fließgewässer - natürliches Abflussgeschehen und zugehörige Abflussmengen Themenbereich Bergbaufolgeseen - Füllstandsentwicklung - Beschaffenheitsprognose - Mischungsverhalten - Verweildauer des Wassers im hydraulischen Endzustand bei Grundwasserzustrom Leitbild Auf der Grundlage der Daten und des Kenntnisstandes entwickelt die Arbeitsgruppe ein Leitbild mit den folgenden wesentlichen Elementen , das auch bedarfsweise auch einen eventuell bestehenden Klärungsbedarf benennt . Hierbei werden verschiedene Teilräume des Rheinischen Reviers mit ihren jeweiligen Randbedingungen und darauf abgestimmten Konzepten betrachtet, während der 3 Sulfatabstrom aus den Ab raumkippen mit seiner revierweiten Bedeutung als eigenständiger Punkt behandelt wird. Zum Leitbild gehören: Nordraum - die vorrangige Nutzung des Wassers aus der nachlaufenden Sümpfung als Ökowasser* nach Aufbereitung zur Entfernung von Eisen und Mangan durch Belüftung und Filtration - die ergänzende Nutzung von Rheinwasser als Ökowasser* nach Aufbereitung zur Entfernung organischer Spurenstoffe (dies kann gemäß Programm Reine Ruhr" durch die Kombination aus Vor - Ozonung und Aktivkohle oder entsprechend einer Studie des IWW mit dem Titel “Verfahren zur zukünftigen Aufbereitung von Wässern für Infiltrationszwecke unter Berücksichtigung veränderter Rohwasserqualitäten sowie örtlicher Gegebenheiten“ auch durch andere gleichwertige Verfahrenskombinationen erreicht werden. Pilotierungsversuche hierzu laufen derzeit.) * Die Verwendung von Sümpfungs - und Rh einwasser als Ökowasser umfasst Infiltrations - und Direkteinleitungsmaßnahmen im Raum nördlich bzw. nordwestlich des Tagebaus Garzweiler (Nordraum) zum Schutz der Wasserversorgung, der grundwasserabhängigen Feuchtgebiete, des Grundwassers und der oberirdischen Fließgewässer. Anm.: Die RWE Power AG sieht auf der Grundlage einer 2024 fertiggestellten Studie des IWW (Titel: s. o.) bei Verwendung des Rheinwassers und dessen Mischung mit Sümpfungswasser keine Anhaltspunkte für die Gefährdung der Trinkwasserversorgung und keine Notwendigkeit für die Aufbereitung des Rheinwassers vor dessen Nutzung als Ökowasser. - die Tolerierung eventueller Restkonzentrationen an Spurenstoffen im Infiltrations- und Einleitwasser, die durch die genannte Aufbereitungskombination nicht aus dem Wasser entfernt werden können Gebiet der Norf und ihrer Nebengewässer - die fortge setzte Stützung des Norf -Systems mit qualitativ hochwertigem Grundwasser in Trinkwasserqualität aus der Erft-Scholle* * Hierbei wird Grundwasser, dessen Gewinnung aktuell über das Wasserwerk Paffendorf aus der Hauptkies-Serie (Horizont 8, 3. lokales Grundwasserstockwerk) in der Erft-Scholle erfolgt, über ein bestehendes Leitungsnetz derzeit in der Größenordnung von 7 Mio. m3/a im Norf-Einzugsgebiet in oberirdische Gewässer eingeleitet, aus denen es größtenteils wieder versickert. Neben dem Schutz der grund wasserabhängigen Feuchtgebiete, des Grundwassers und der oberirdischen Fließgewässer erfolgt hierdurch auch die mengenmäßige Sicherung der Wasserversorgung in Verbindung mit der Bereitstellung qualitativ hochwertigen Wassers. Diese Form der Stützung soll über das Bergbauende hinaus bis zum Bedarfsende (Beendigung des Bergbaueinflusses) im erforderlichen Umfang fortgesetzt werden. Ggf. ist ein Ersatz durch gleichwertige alternative Maßnahmen möglich. Im Fall einer Betroffenheit des Wasserwerks Paffendorf durch den Zustrom sulfathaltigen Kippengrundwassers ist ein Wechsel des Förderstandortes zum Wasserwerk Sindorf oder Türnich zur Aufrechterhaltung der Stützungsmaßnahmen vorgesehen (s.u. - Betroffenheit durch Sulfatabstrom aus Abraumkippen). Zu klären is t in diesem Zusammenhang die wasserrechtliche Situation bei gleichzeitiger Nutzung eines Wasserwerksstandortes für die Trinkwasserversorgung sowie zur Überleitung in das Gewässersystem der Norf aus einem technischen System, d.h. Nutzung identischer Brunnen , Leitungen, Behälter etc. für unterschiedliche Verwendungen. 4 Betroffenheit durch Sulfatabstrom aus Abraumkippen (revierweit) - die Nutzung von Ersatzstandorten*, die nicht von einem Zustrom sulfathaltigen Wassers betroffen sind und sein werden * Bei einer Betroffenheit durch den Zustrom aus Abraumkippen wird die Sulfatkonzentration des Rohwassers über Jahrzehnte so hoch sein, dass zur Sicherung der Wasserversorgung nur ein Ausweichen auf andere Standorte möglich ist. Hierfür kommen folgende Optionen in Frage: - Fremdversorgung von außerhalb des Versorgungsgebietes - Ausschöpfung und ggf. Erweiterung bestehender Wasserrechte - Wiederaufnahme der Förderung an ehemaligen Wasserwerksstandorten - Erkundung und Erschließung neuer Wassergewinnungsstandorte Zu betrachten und zu bewerten sind die Wasserwerke: - Paffendorf, Sindorf und Türnich (Erft-Scholle) - Aldenhoven bzw. Ersatzstandort bei Bourheim (Rur-Scholle) - Fürth (Venloer Scholle) Süden der Erft-Scholle - der umfassende Schutz des Einzu gsgebiets des Wasserwerks Dirmerzheim als Beitrag zur Sicherung der Wasserversorgung in der mittleren und nördlichen Erft-Scholle, um bei Bedarf die Fördermengen der von einem Sulfatabstrom betroffenen Gewinnungsstandorte (s.o.) kompensieren bzw. übernehmen zu können Bisher liegt der Entwurf eines Wasserschutzgebietes Dirmerzheim vor. Ein weitergehender Schutz sollte auf der Ebene des aktuell in der Erarbeitung befindlichen Regionalplanes sowie durch die schnellstmögliche Festsetzung einer Schutzzone erfolgen. Zur Festlegung eines WSG ist von der RWE Power AG ein aktuelles Gutachten vorzulegen, welches sich auf das aktuelle Reviermodell stützt. Ergänzender Hinweis: In Regionalplänen werden nur die Bereiche für den Grundwasser - und Gewässerschutz (BGG) dargestellt. Die BGG-Flächen beinhalten WSG nur bis einschließlich WSZ III a. Weitere Themen: Der Bericht behandelt selektiv das genannte Themenfeld. Weitere Aufgaben werden in einer separaten erweiterbaren Themenliste aufgeführt. 1 AG Leitbild Wasserversorgung und weitere Verwendungen im Rahmen der Steuerungs- und Koordinierungsgruppe im Rheinischen Revier Teilbericht 2 – Restabsenkungen nach abgeschlossenen Grundwasser- wiederanstieg und mögliche Auswirkungen auf grundwasserabhängige Feuchtgebiete (Stand 07.07.2025) Unter Beteiligung von: Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Köln, Erftverband, LANUK NRW, RWE Power AG Die zweite Aufgabe der AG Leitbild Wasserversorgung und weitere Verwendungen bestand in der Erarbeitung von Empfehlungen zum Umgang mit Restabsenkungen des Grundwasserspiegels im Nordraum, die infolge der Erstellung des Bergbaufolgesees Garzweiler entstehen können. Methodik und Kenntnisstand Die Arbeitsgruppe informiert sich über verbleibende Restabsenkungen nach abgeschlossenem Grundwasserwiederanstieg. Hierzu lässt sich folgender Kenntnisstand zusammenfassen: Methodischer Ansatz: - Vergleich von Modellszenarien mit und ohne Bergbaueinfl uss sowohl des Reviermodells als auch des Grundwassermodells des LANU K als Bewertungsgrundlage, um alle anderen Randbedingungen einschließlich der Modellunsicherheiten gleich zu halten. - kein Vergleich der modellgestützt prognostizierten Grundwassersituation nach Wiederanstieg mit der vorbergbaulichen Situation des Jahres 1955, weil: : ansonsten Mess - und Modelldaten verglichen würden und der Kalibrierungsfehler eine größere Bedeutung bekäme : aktuell und zukünftig mehr Grundwasserentnahmen stattfinden als im Jahr 1955, wodurch sich Auswirkungen auf die Grundwasserstände ergeben : die für die Prognose verwendete mittlere Grundwasserneubildung des Zeitraums 1990 bis 2020 niedriger ist als 1955 Der Endzustand wird vom unb eeinflussten Zustand, der sich bei aktuellen Entnahmen und Neubildung (Zeitraum 1990 bis 2020) einstellen würde, abweichen weil: : sich der Untergrundaufbau wegen der Bergbauaktivität in den Tagebaubereichen unterscheidet : die Seespiegellagen der Bergba ufolgeseen, die tiefer liegen als der vorbergbauliche Grundwasserstand im Bereich der seeflächen, sich auch im Umfeld der Tagebaue auswirken und zu Veränderungen führen Anlage 3: Teilabschlussbericht KG „Wasserversorgung und weitere Verwendungen“ – Restabsenkungen nach abgeschlossenen Grundwasserwiederanstieg und mögliche Auswirkungen auf grundwasserabhängige Feuchtgebiete 2 Zusammenfassender Kenntnisstand: - sowohl das Reviermodell als auch das Grundwassermodell des LANUK weisen lokal Restabsenkungen aus, die allerdings unterschiedlich groß ausfallen bzw. unterschiedliche große Flächen betreffen. Unter dem Strich können verbleibende Restabsenkungen für wenige Ziel-1-Gebiete nicht ausgeschlossen werden, während sie für einige bereits vorgeschädigte Ziel -2-Gebiete als wahrscheinlich anzusehen sind - Mögliche betroffene Ziel-2-Gebiete: obere Niers und die Rurzuflüsse - Mögliche betroffene Ziel-1-Gebiete: Schwalmquellgebiet, oberer Mühlenbach, evtl. Knippertzbach Bezug zum Braunkohlenplan (1995) und zu EU-Richtlinien: - Der Braunkohlenplan sieht sowohl den Erhalt der grundwasserabhängigen schützenswerten Ziel -1- Gebiete als auch die Vermeidung von Ewigkeitslasten vor. Gemäß Ziel 1 aus Kapitel 3.2 des Braunkohlenplans sind diese in ihrer artenreichen Vielfalt und Prägung durch grundwasserabhängige Lebensgemeinschaften zu erhalten. Dies erfolgt während des Sümpfungseinflusses durch Stützung des Grundwassers. Dabei nimmt der Braunkohlenplan an, dass bei Erhalt der Grundwasserstände von 1983 die Feuchtgebiete erhalten werden, weil zu diesem Zeitpunkt das Schwalm -Nette-Gebiet mit Ausnahme des Mühlenbach-Quellgebiets im obersten Grundwasserleiter noch bergbauunbeeinflusst waren. Nach Abschluss des Wiederanstiegs soll aber der Zustand der Feuchtgebiete bewertet und über die Fortdauer von technischen Maßnahmen entschieden werden. - Grundsätzlich zu berücksichtigen sind die Richtlinien der EU, wie beispielsweise die FFH- (Flora-Fauna- Habitat-) oder die Wasserrahmenrichtlinie, die festlegen, dass der Zustand der Lebensraumtypen und Arten bzw. der Zustand von Gewässern (Oberflächengewässer oder Grundwasser) durch ein Vorhaben nicht versch lechtert werden d ürfen (Verschlechterungsverbot). Eventuelle Aus nahmen von den Bewirtschaftungszielen werden im Hintergrundpapier Braunkohle begründet. Empfehlungen der Arbeitsgruppe: - Angesichts der langen Zeitspanne bis zu einer sicheren Bewertungsmöglichkeit möglicher verbleibender Restabsenkungen und der vorhande nen Modellunsicherheiten empfiehlt die Arbeitsgruppe eine vertiefte Prognose der Grundwasserstandsentwicklung in den o.g. Feuchtgebieten. Gleichzeitig sollte eine Abschätzung der ökologischen Folgen der möglichen Absenkungen unter Berücksichtigung der vorhandenen Biotoptypen erfolgen. - Über eventuelle Gegenmaßnahmen (wie die Fortsetzung von Stützungsmaßnahmen, Anpassung lokaler Entnahmen, lokale gewässerbauliche Maßnahmen) oder die Frage, ob Absenkungen lokal toleriert werden können, sollte auf Basis der Monitoringergebnisse erst mit Annäherung an den hydraulischen Endzustand entschieden werden. - In dem aktuell in Erarbeitung befindlichen Braunkohlenplan sollten die se Empfehlungen der Arbeitsgruppe aufgegriffen werden. Die Verantwortung für die Bewertung liegt beim Monitoring Garzweiler II. Weitere Themen: Der Bericht behandelt selektiv das genannte Themenfeld. Weitere Aufgaben werden in einer separaten erweiterbaren Themenliste aufgeführt. Anlage 4: Grundwasserdifferenzenkarte für den stationären Endzustand Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK), Oktober 2025 Seite 1 von 2 Grundwasserstandsdifferenzenkarte für den stationären Endzustand - Garzweiler - (ca. nach dem Jahr 2150) Bearbeitungsstand 2025 Grundwasserstandsdifferenzen geben den Unterschied des Grundwasserspiegels für zwei verschiedene Zeitpunkte oder verschiedene Szenarien wieder. Hier ist die Differenz der Grundwasserstände zwischen einem Szenario mit Bergbaueinfluss und einem ohne Bergbaueinfluss dargestellt. Das Szenario mit Bergbaueinfluss gibt die Situation wieder, die nach Wiederanstieg des Grundwasserspiegels aus heutiger Sicht zu erwarten ist. Das Szenario ohne Bergbaueinfluss stellt eine hypothetische Situation dar, die sich ergeben würde, wenn es keinen Braunkohleabbau gegeben hätte. Beide Szenarien wurden im Jahr 2023 mit dem Grundwassermodell des LANUK berechnet, um einen Vergleich verschiedener Seespiegelhöhen durchzuführen. Dabei wurden jeweils mittlere klimatische Verhältnisse und Grundwasserentnahmen für Wasserversorgung und Industrie mit Stand 2023 zu Grunde gelegt. Die Differenzenkarte für die Seespiegelhöhe 66 m NHN wurde 2024 dem Braunkohlenausschuss zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2025 wurde das Grundwassermodell aktualisiert und dabei wurde die aktuelle Planung für das verkleinerte Abbaufeld und den etwas nach Osten verlagerten Tagebausee ins Modell eingebaut. Die jetzt berechneten Grundwasserdifferenzen sind gegenüber dem Bearbeitungsstand 2023 geringer. An den Oberläufen der Gewässer im Einflussbereich des Sees lässt sich eine verbleibende Grundwasserabsenkung im stationären Endzustand weiterhin nicht ausschließen. Die Untersuchungen im regionalen Maßstab sind nicht dafür geeignet, absolute Grundwasserstände kleinräumig belastbar abzuleiten. Die dargestellten Differenzen gelten nur im Vergleich zum Referenzszenario und lassen sich nicht auf die derzeit oder vorbergbaulich lokal gemessenen Grundwasserständen anwenden.
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Sachstandsbericht zur Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier, Herr Gaul (MUNV))
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0869 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Tobias Gaul (MUNV) Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 18.11.2025 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 21.11.2025 6. zur Kenntnis TOP: Sachstandsbericht zur Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier, Herr Gaul (MUNV) Beschlussvorschlag: Der Braunkohlenausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Erläuterungen: Der aktualisierte Sachstandsbericht, veröffentlicht am 18.11.2025, ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. An der am 04.11.2025 veröffentlichten Version wurden durch das MUNV redaktionelle Änderungen vorgenommen. Anlage(n): 1. 2025-11_21_BKA_Sachstandsbericht-Wasserwirtschaft_2025_18.11.2025
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- BKA 0869
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 21.11.2025
- Erstellt
- 04.11.2025 12:52