Studentisches Wohnen am Justizzentrum
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 3351/2019 vom 25.09.2019
Stand: Am 31.10.2019 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 230/Hei Vorlagen-Nummer: 25.09.2019 3351/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 26.09.2019 Liegenschaftsausschuss 29.10.2019 Stadtentwicklungsausschuss 31.10.2019 Studentisches Wohnen am Justizzentrum Anfrage der SPD Fraktion gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates vom 14.08.2019 1. Wann und auf welche Weise wird sich die Stadtverwaltung bei der Landesregierung einbrin- gen, um einen jahrelangen Leerstand zu vermeiden? 2. Welche Vorkehrungen trifft die Stadtverwaltung, um einen Verkauf durch das Land unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu verhindern, wie es beispielweise mit der benachbarten Immobilie Luxemburger Straße 121 (ehemals Bundesagentur für Arbeit) geschehen ist, wo ein Investor nun hochpreisige Kleinwohnungen allerfrühestens in zweieinhalb Jahren anbieten will? 3. Wird die Verwaltung einen Ankauf durch die Stadt prüfen? 4. Sieht die Verwaltung neben einem Ankauf weitere Möglichkeiten, um dort bezahlbaren und lebenswerten Wohnraum zu ermöglichen? Wenn nein, warum nicht? 5. Wie gedenkt die Verwaltung konkret vorzugehen und das Vorhaben umzusetzen? Antwort zu Fragen 1 bis 5: Die Verwaltung geht nicht davon aus, dass das Land NRW beabsichtigt, das derzeitige Justizzentrum an der Luxemburger Straße jahrelang leer stehen zu lassen. Bezogen auf das Vorhaben „Neubau Justizzentrum“ sowie Zukunft der Bestandsimmobilie steht die Verwaltung im ständigen Dialog mit dem Land. Mit den gesetzlichen Regularien des Planungs- und Baurechtes verfügt die Stadt Köln über die erforderlichen Instrumente, um ihre gesamtstädtischen Interessen in den weiteren Planungs- und Bauprozess einzubringen. Gemeinsam mit dem Land wird eine entsprechend einvernehmliche Lösung auch bezogen auf die Verwertung der Bestandsimmobilie angestrebt. Konkrete Entscheidun- gen dazu stehen kurzfristig nicht an. Die Verwaltung wird den Rat und seine Gremien diesbezüglich auf dem Laufenden halten. gez. Reker
Beratungsverlauf
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31.10.2019 zuletzt
TOP 17.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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