Mandari Insight

3351/2019

Studentisches Wohnen am Justizzentrum

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 25.09.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 31.10.2019, TOP 17.3

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

2085 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/230 
230/Hei 
Vorlagen-Nummer: 25.09.2019 
 3351/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 26.09.2019 
Liegenschaftsausschuss 29.10.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 31.10.2019 
 
Studentisches Wohnen am Justizzentrum 
Anfrage der SPD Fraktion gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates vom 14.08.2019 
 
1. Wann und auf welche Weise wird sich die Stadtverwaltung bei der Landesregierung einbrin-
gen, um einen jahrelangen Leerstand zu vermeiden? 
 
2. Welche Vorkehrungen trifft die Stadtverwaltung, um einen Verkauf durch das Land unter rein 
wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu verhindern, wie es beispielweise mit der benachbarten 
Immobilie Luxemburger Straße 121 (ehemals Bundesagentur für Arbeit) geschehen ist, wo ein 
Investor nun hochpreisige Kleinwohnungen allerfrühestens in zweieinhalb Jahren anbieten 
will? 
 
3. Wird die Verwaltung einen Ankauf durch die Stadt prüfen? 
 
4. Sieht die Verwaltung neben einem Ankauf weitere Möglichkeiten, um dort bezahlbaren und 
lebenswerten Wohnraum zu ermöglichen? Wenn nein, warum nicht? 
 
5.  Wie gedenkt die Verwaltung konkret vorzugehen und das Vorhaben umzusetzen? 
 
 
Antwort zu Fragen 1 bis 5: 
 
Die Verwaltung geht nicht davon aus, dass das Land NRW beabsichtigt, das derzeitige Justizzentrum 
an der Luxemburger Straße jahrelang leer stehen zu lassen. Bezogen auf das Vorhaben „Neubau 
Justizzentrum“ sowie Zukunft der Bestandsimmobilie steht die Verwaltung im ständigen Dialog mit 
dem Land. Mit den gesetzlichen Regularien des Planungs- und Baurechtes verfügt die Stadt Köln 
über die erforderlichen Instrumente, um ihre gesamtstädtischen Interessen in den weiteren Planungs- 
und Bauprozess einzubringen. Gemeinsam mit dem Land wird eine entsprechend einvernehmliche 
Lösung auch bezogen auf die Verwertung der Bestandsimmobilie angestrebt. Konkrete Entscheidun-
gen dazu stehen kurzfristig nicht an. Die Verwaltung wird den Rat und seine Gremien diesbezüglich 
auf dem Laufenden halten. 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (3)

26.09.2019 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.10.2019 Liegenschaftsausschuss
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.10.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3351/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
25.09.2019
Erstellt
24.09.2019 11:07