Mandari Insight

V/0174/2025

Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken"

Vorlagen 10.04.2025

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Anlage 9 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt Stift Tilbeck GmbH

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Anlage 11 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt Reiterverein St. Georg Münster e.V

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Anlage 8 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt Schrägstrichtheater e.V

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Anlage 4 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt Freybeuta e.V

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Anlage 5 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt Herzkranke Kinder e.V

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Anlage 10 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt MINA e.V

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Anlage 6 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt KIB

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Anlage 7 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt Lebenshilfe Münster e.V

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Beschlussvorlage

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Anlage 3 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt Fimwerkstatt Münster e.V

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Anlage 2 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt Elterngruppe Unser Kind mit Downsyndrom

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Anlage 1 zur Vorlage V_0174_2025_Förderrichtlinien

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Anlage A

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Anlage 9 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt Stift Tilbeck GmbH

1831 Zeichen

Anlage 9 
zur Vorlage 0174/2025 
 
 
Informations- und Bildungsveranstaltungen zu den 
Kommunalwahlen 2025 in Münster  
Projektinhalt 
Geplant sind drei aufeinander aufbauende Informations- und Bildungs-
veranstaltungen für Menschen mit und ohne Behinderung zu den Kommunalwahlen 
2025. Die Veranstaltungen sollen im September im LadenLokal Roxel, einer sich seit 
März 2025 im Aufbau befindenden Begegnungsstätte für Menschen mit und ohne 
Behinderung, durchgeführt werden. Folgende Themen sind geplant: 
1. Was sind Kommunalwahlen? Wer kann wählen? Wer wird warum und wie lange 
gewählt? Warum sind Wahlen und die Teilnahme an ihnen wichtig? 
2. Welche Themen bewegen die Teilnehmenden? Welche Fragen haben sie an die 
Kandidierenden? 
3. Vorstellung der Kandidierenden für Bezirksvertretung und Stadtrat, vorbereitete 
Fragen, offene Fragenrunde 
An den Veranstaltungen teilnehmen werden voraussichtlich insbesondere Menschen 
aus den Stadtteilen Roxel, Gievenbeck und Mecklenbeck. Die Stift Tilbeck GmbH 
betreut allein im Stadtteil Roxel in verschiedenen Häusern, im ambulant unterstützten 
sowie intensiv unterstützten Wohnen über fünfzig Menschen mit einer Behinderung, 
die zu den Veranstaltungen eingeladen werden. 
Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte 
Stift Tilbeck GmbH 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 1.265 € 
insbesondere Kosten für Material, Stehtische, Öffentlichkeitsarbeit 
Bewertung 
Das Projekt trägt zur politischen Partizipation von Menschen mit Behinderung bei. 
Die Veranstaltungen richten sich an Menschen mit und ohne Behinderung und 
fördern damit Begegnungsmöglichkeiten und eine gleichberechtigte Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung.  
Der Kostenplan ist nachvollziehbar. 
Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2025 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 11 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt Reiterverein St. Georg Münster e.V

2580 Zeichen

Anlage 11 
zur Vorlage 0174/2025 
 
 
Rollstuhlgerechte Umgestaltung des Geländes des Reitervereins  
St. Georg Münster e.V. zur Förderung der inklusiven Reitsport-
möglichkeiten 
Projektinhalt 
Der Reiterverein St. Georg Münster möchte das Vereinsgelände umgestalten, um 
Barrieren abzubauen, die Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen in der 
Ausübung des Reitsports im Weg stehen. In einem ersten Schritt soll der bisher nicht 
befestigte Weg insbesondere neben und hinter der kleinen Reithalle befestigt und 
gepflastert werden. Dafür werden etwa 10.000 Euro benötigt. Weiterhin sind die 
Anlage eines Offenstalls mit rollstuhlgerechten Paddock-Platten, der Bau einer 
Toilette für Alle sowie die Instandsetzung des Reitplatzes hinter der kleinen Reithalle 
geplant. Für die Gesamtfinanzierung soll in Kürze ein Antrag bei der Aktion Mensch 
gestellt werden. In der E-Mail, mit der der Antrag zugeschickt wurde, weist der Verein 
darauf hin, dass im Rahmen der Umsetzung des Projekts weitere Sachkosten 
mindestens in Höhe von 5.000 Euro anfallen, u.a. für eine Aufstiegshilfe / Treppe mit 
Geländer sowie Lifter / Seilzugsysteme in den Reithallen, um bei 
Mobilitätseinschränkungen sicher auf das Pferd zu gelangen. Bei Interesse von 
Menschen mit Hörbehinderung am Reitsport wird ein Budget für 
Dolmetscher*innenkosten oder eine FM-Anlage benötigt. Der Verein wäre auch mit 
einer Änderung des Antrags einverstanden, da bauliche Maßnahmen nach den 
Richtlinien nicht gefördert werden können.  
Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte 
Reiterverein St. Georg Münster e.V. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: Teilförderung für die geplante bauliche Maßnahme, ggf. 
Förderung in Höhe von 5.000 € für weitere Maßnahmen 
Bewertung 
Der Beirat begrüßt das Engagement des Vereins, für Menschen mit Behinderung in 
ruhiger und geschützter Umgebung einen möglichst barrierefreien Zugang zum 
Reitsport zu schaffen und dabei unterschiedliche Anforderungen an die 
Barrierefreiheit zu beachten.  
Bauliche Maßnahmen sind nach den Förderrichtlinien nicht förderfähig. Die weiteren 
geplanten Maßnahmen sind im Antrag noch nicht konkret ausgeführt und mit den 
entsprechenden Kosten versehen. Sie könnten ggf. auch in den geplanten 
Gesamtantrag für die Aktion Mensch aufgenommen werden. Mit Blick auf die 
begrenzten Fördermittel hat der Beirat sich nicht für eine Förderung ausgesprochen. 
Der Verein könnte für zukünftige konkrete Projekte erneut einen Förderantrag stellen. 
Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2025 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt nicht zu fördern.

Anlage 8 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt Schrägstrichtheater e.V

2254 Zeichen

Anlage 8 
zur Vorlage 0174/2025 
 
 
Theaterprojekt „Mittendrin statt nur dabei?!“ 
Projektinhalt 
Das Projekt „Mittendrin statt nur dabei?!“ zielt darauf ab, ein inklusives 
Theaterensemble zu gründen, mit dem kleine Theater-Szenen zum Thema Inklusion 
und Teilhabe erarbeitet und öffentlich aufgeführt werden. An vier Projekttagen soll 
eine feste Gruppe gebildet wird, die sich intensiv mit dem Thema Inklusion und 
Teilhabe auseinandersetzt. Dabei werden persönliche Erfahrungen ausgetauscht 
und gemeinsam kurze Theater-Szenen entwickelt. Ziel ist es, ein ca. 15-minütiges 
Stück zu erarbeiten. Die erste Präsentation soll im Rahmen der Veranstaltung zum 
50-jährigen Bestehen der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen 
mit Behinderungen (KIB) am 07.10.2025 im Stadtweinhaus stattfinden. Neben den 
Darsteller*innen des Schrägstrichtheaters werden daher auch Personen aus der KIB 
und ihren Arbeitsgruppen eingeladen, aktiv an der Entwicklung der Szenen 
mitzuwirken. Ausgehend von den gesammelten Erfahrungen soll das Projekt nach 
der ersten Aufführung weiterentwickelt und verstetigt werden. Langfristig sollen 
weitere interessierte Personen mit und ohne Behinderung für die Mitarbeit in einem 
festen Ensemble gewonnen werden. Die entwickelten Szenen sollen dann bei 
verschiedenen Veranstaltungen in Münster gezeigt werden. Für die Fortführung ist 
ein Antrag bei der Aktion Mensch vorgesehen. 
Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte 
Schrägstrichtheater e.V. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 3.440 € 
Honorar (2.700 €), Raummiete, Materialkosten 
Bewertung 
Das Projekt bietet einen kreativen und künstlerischen Zugang zum Thema Inklusion 
– sowohl für die beteiligten Darsteller*innen als auch für die Gäste, die den Auftritt 
des inklusiven Theaterensembles bei verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen 
erleben können. Es werden unterschiedliche Perspektiven auf die Erfahrungen mit 
Inklusion ermöglichst. Damit entsteht Raum, sich neu mit diesem Thema 
auseinanderzusetzen. Das Projekt trägt dazu bei, Inklusion in der Stadtgesellschaft 
weiter zu verankern. 
Der Kostenplan ist nachvollziehbar.  
Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2025 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 4 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt Freybeuta e.V

2588 Zeichen

Anlage 4 
zur Vorlage 0174/2025 
 
 
„YAY“ (Yeah. Aktivismus. Yeah.) 
Projektinhalt 
Geplant ist, ein Angebot zur politischen Teilhabe von jungen Menschen mit 
Beeinträchtigung ins Leben zu rufen, das Spaß macht und in der Mitte der 
Gesellschaft stattfindet. Dazu soll ein mobiler Aktionsstand („Soli-Leeze – Leeze für 
Solidarität und Teilhabe“) gestaltet und etabliert werden. Dieser soll bei politischen 
Veranstaltungen und öffentlichen Events, u.a. beim Protesttag 5. Mai, eingesetzt 
werden, einen Begegnungsort für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung bieten 
und durch begleitende Ausstellungen das Thema Inklusion und Barrierefreiheit in den 
öffentlichen Raum tragen. Dabei sollen gesellige Angebote (Café) mit politischer 
Bildungsarbeit verbunden werden. Für die „Soli-Leeze“ wird ein Lastenrad 
ausgeliehen. Dieses soll mit einer individualisierten Box ausgestattet werden, so 
dass das Rad als mobile Bar genutzt werden kann. Ferner sollen ein Wandsystem für 
interaktive Ausstellungen und Sitzmöglichkeiten gestaltet werden. Die „Soli-Leeze“ 
soll gemeinsam mit Menschen mit Behinderung in Zusammenarbeit mit dem 
Designbüro Formagora entworfen und gestaltet werden. Dazu sind partizipative 
Workshops geplant, in denen erarbeitet wird, wie der Aktionsstand aussehen und 
funktionieren soll. Vorgesehen sind gezielte Kooperationen mit Förderschulen und 
Hochschulen mit sozial- und sonderpädagogischen Studiengängen. Auch eine 
Vernetzung mit anderen Initiativen soll erfolgen, ihnen soll ermöglicht werden, die 
„Soli-Leeze“ für eigene inklusive Aktivitäten auszuleihen. 
Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte 
Freybeuta e.V.  
Finanzierung 
beantragte Förderung: 5.000 € 
Honorarkosten Freybeuta e.V. (Konzeption und Planung, Kommunikation und 
Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit und Kooperationen): 2.000 € 
Kosten für die Entwicklung und Gestaltung der „Soli-Leeze“: 3.000 € 
Bewertung 
Das Projekt trägt dazu bei, das Thema Inklusion im öffentlichen Stadtraum sichtbar 
zu machen – durch eigene Aktionen und die Teilnahme an Veranstaltungen sowie 
das Verleihen der „Soli-Leeze“. Das Konzept ist von Anfang an partizipativ angelegt 
und geeignet, junge Menschen mit Behinderung zu erreichen und ihnen eine 
politische Teilhabe zu ermöglichen. Damit trägt das Projekt dazu bei, die politische 
Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern und Inklusion weiter in der 
Stadtgesellschaft zu verankern. 
Der Kostenplan ist nachvollziehbar.  
Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2025 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 5 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt Herzkranke Kinder e.V

2006 Zeichen

Anlage 5 
zur Vorlage 0174/2025 
 
 
Broschüre „Herzkranke Kinder in der Grundschule“ 
Projektinhalt 
Der Verein Herzkranke Kinder möchte eine Broschüre für Grundschulen in Münster 
und Umgebung herausgeben, die dazu dient, die Inklusion und Teilhabe von Kindern 
mit angeborenem Herzfehler in der Grundschule zu vereinfachen. Die Broschüre wird 
anschaulich Wissen über die besonderen Belange herzkranker Kinder im Schulalltag 
vermitteln und möchte insbesondere Lehrer*innen und Mitschüler*innen 
sensibilisieren sowie praktische Tipps und Werkzeuge zum Umgang mit 
Schüler*innen mit Herzerkrankung vermitteln. Ziel ist es, zu zeigen, wie Kinder mit 
einer Herzerkrankung vollständig und gleichberechtigt am Schulleben teilnehmen 
können. Die Broschüre soll in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden, 
um eine breite Nutzung in den Grundschulen von Münster zu ermöglichen. Als 
Zusatz kann der Verein ein Pixi-Buch für die Mitschüler*innen der betroffenen Kinder 
anbieten, das kindgerecht den Begriff „Herzfehler“ erklärt und das Verständnis und 
die Akzeptanz innerhalb der Klassengemeinschaft fördert.  
Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte 
Herzkranke Kinder e.V. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 500 € 
Druckkosten für die Broschüre 
Die Broschüre wird vom Verein erstellt, designt und mit Bildern versehen, dafür 
entstehen keine Kosten. Das Pixi-Buch ist bereits finanziert. 
Bewertung 
Die Broschüre trägt dazu bei, für die spezifischen Bedürfnisse von herzkranken 
Kindern zu sensibilisieren und durch Informationen über Herzerkrankungen 
Unsicherheiten und Missverständnisse zu vermeiden. Dadurch kann die Teilhabe von 
Kindern mit Herzerkrankungen in der Grundschule gefördert werden. Das Projekt 
fördert die Bewusstseinsbildung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention 
sowie die Inklusion im schulischen Bereich. 
Der Kostenplan ist nachvollziehbar. 
Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2025 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 10 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt MINA e.V

2651 Zeichen

Anlage 10 
zur Vorlage 0174/2025 
 
 
„Inklusion Leben – Kleine Stimmen, große Wirkung“ 
Projektinhalt 
Das Projekt „Inklusion Leben – Kleine Stimmen, Große Wirkung“ will Menschen mit 
Behinderung eine Plattform geben, um ihre Wünsche, Herausforderungen und 
Erwartungen sichtbar zu machen. Durch 10 bis 15 Interviews sollen ihre Erfahrungen 
dokumentiert und auf einer barrierefreien Webseite veröffentlicht werden. Dadurch 
soll eine kleine barrierefreie Plattform für Austausch und Aufklärung geschaffen 
werden. Ziel ist es, bestehende Lücken in der Unterstützung für Menschen mit 
Behinderung zu identifizieren. Ausgehend von diesen Erkenntnissen möchte der 
Verein aktiv mit den zuständigen Stellen in den Dialog treten, um nachhaltige 
Lösungen zu entwickeln und notwendige Veränderungen anzustoßen. Das Projekt 
soll über einen Zeitraum von sechs Monaten durchgeführt werden.  
Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte 
MINA e.V. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 2.400 € 
Die Gesamtkosten betragen 12.800 € (insbesondere für Projektkoordination, 
Durchführung der Interviews, Fahrtkosten, Bearbeitung der Interviews, Erstellung der 
Website, Öffentlichkeitsarbeit, Übersetzungen in einfache Sprache). Durch 
ehrenamtliche Arbeit werden 7.400 € abgedeckt. Beim Integrationsrat der Stadt 
Münster wurde eine Förderung in Höhe 3.000 € beantragt (Entscheidung 
voraussichtlich in der Sitzung des Integrationsrates am 14.05.2025). Das Projekt soll 
je nach zur Verfügung stehenden Fördermitteln verkürzt / flexibel gestaltet werden. 
Bewertung 
Der Beirat begrüßt das Ziel des Projektes, ausgehend von den Erfahrungen von 
Menschen mit Behinderung mit den zuständigen Stellen Lösungen für festgestellte 
Lücken bei der Unterstützung von Menschen zu entwickeln. Die im Konzept 
dargestellte Idee, dies im Schwerpunkt durch einzelne Interviews und den Aufbau 
einer Website zu erreichen, wurde jedoch als nicht ausreichend angesehen, um die 
entsprechenden Institutionen zu erreichen. Der Beirat hält einen Austausch und die 
Zusammenarbeit mit weiteren Organisationen, die Menschen mit Behinderung 
beraten und unterstützen (u.a. Teilhabeberatung Lebens(t)raum) für wichtig.  
Zum Zeitpunkt der Beratung des Beirats war noch nicht klar, ob die 
Gesamtfinanzierung des Projektes gesichert ist. Aus dem Kostenplan wurde nicht 
deutlich, welche Projektbausteine mit einer eventuellen Förderung nur durch die KIB 
umgesetzt werden könnten. Mit Blick auf die begrenzten Fördermittel hat der Beirat 
sich daher nicht für eine Förderung ausgesprochen. 
Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2025 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt nicht zu fördern.

Anlage 6 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt KIB

2360 Zeichen

Anlage 6 
zur Vorlage 0174/2025 
 
 
„Nichts über uns ohne uns – Partizipation von Menschen mit 
Behinderung in Münster sichtbar machen“ 
Projektinhalt 
In einer Veranstaltung aus Anlass des 50-jährigen Bestehens der Kommission zur 
Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) am 07.10.2025 im 
Festsaal des Rathauses soll aufgezeigt werden, wie die Mitarbeit von Menschen mit 
Behinderung in der KIB und ihren Arbeitsgruppen dazu beitragen kann, Münster 
barrierefreier und inklusiver zu gestalten. Das Engagement aller, die in der KIB und 
ihren Arbeitsgruppen mitarbeiten, soll gewürdigt werden. Die Wertschätzung des 
Engagements kann dazu beitragen, dass sich auch zukünftig Menschen mit 
Behinderung für die Belange der Inklusion engagieren und ehrenamtlich in der KIB 
und ihren Arbeitsgruppen mitarbeiten. 
Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte 
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) 
Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt der Stadt Münster 
durchgeführt. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 2.600 € 
Kosten für Programm und Gestaltung (Musik, Dekoration) sowie die barrierefreie 
Ausrichtung der Veranstaltung (Gebärdensprachdolmetschende, Ankündigung in 
Leichter Sprache, Unterstützung / Assistenz) 
Das Sozialamt übernimmt die Bewirtungskosten und die Organisation der 
Veranstaltung. 
Bewertung 
Durch die Veranstaltung kann verdeutlicht werden, dass die Möglichkeiten der 
Mitarbeit in der KIB bzw. ihren Arbeitsgruppen dazu beitragen, das Recht von 
Menschen mit Behinderung auf eine umfassende Partizipation im Sinne der UN-
Behindertenrechtskonvention umzusetzen. „50 Jahre KIB“ – das ist ein Anlass, die 
engagierte Mitarbeit der Mitglieder der KIB und der Mitwirkenden in den 
Arbeitsgruppen der KIB zu würdigen und die Bedeutung ihrer Arbeit für die Stadt 
Münster zu betonen. Dadurch kann die wichtige Partizipation von Menschen mit 
Behinderung in der Stadtgesellschaft sichtbar gemacht werden. 
Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Die Förderung von Aktivitäten der KIB mit 
Beteiligung Dritter (auch städtischer Ämter) ist nach den Richtlinien förderfähig. 
Mit Blick auf die begrenzten Fördermittel wird der Zuschuss auf 2.590 € festgesetzt. 
Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2025 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in Höhe von 2.590 € zu fördern.

Anlage 7 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt Lebenshilfe Münster e.V

2052 Zeichen

Anlage 7 
zur Vorlage 0174/2025 
 
Tanzen im Quartier: Inklusion in Gremmendorf 
Projektinhalt 
„Tanzen im Quartier“ ist ein inklusives Tanzangebot, das 2024 in den Stadtteil 
Gremmendorf umgezogen ist und dort Kindern und Jugendlichen mit und ohne 
Behinderung aus Gremmendorf und angrenzenden Stadtteilen Bewegungs- und 
Begegnungsmöglichkeiten bietet. Das Angebot soll in das neu entstehende York-
Quartier hineinwirken. Es bietet auch den Eltern der teilnehmenden Kinder 
Begegnungsmöglichkeiten – sie können während der Tanzangebote in der „Stube“ 
(„Lebenshilfe-Wohnzimmer“ im York-Quartier) am Elterncafé teilnehmen. Geplant 
sind auch Tanzauftritte und Mitmachaktionen, die Inklusion für Menschen im Stadtteil 
erlebbar machen und zur Teilnahme an den Gruppen einladen wollen. Ferner wird 
ein Workshop-Angebot für Kooperationspartner*innen und ein Workshop für 
Teilnehmende zum Thema Inklusion angeboten. Außerdem wird es einen 
Empowerment-Workshop für Teilnehmende mit Behinderung geben.  
Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte 
Lebenshilfe Münster e.V. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 2.230 €  
Es entstehen Kosten in Höhe von insgesamt 2.822,18 €. Beantragt wird ein anteiliger 
Zuschuss in Höhe von 2.230 € (Honorarkosten für die ehrenamtlichen Trainer*innen 
und Honorar für die Workshop-Leitung). Die Lebenshilfe Münster trägt die Kosten 
einer ehrenamtlichen Betreuungskraft. Es werden geringe Teilnahmebeiträge 
erhoben. 
Bewertung 
Das für alle Kinder und Jugendlichen offene Projekt fördert eine Kultur des 
selbstverständlichen Miteinanders von Menschen mit und ohne Behinderung in 
Gremmendorf und dort insbesondere im neu entstehenden York-Quartier. 
Das Projekt erweitert das inklusive Freizeitangebot in Gremmendorf und macht 
gelebte Inklusion sichtbar. Damit leistet das Projekt einen Beitrag, das Thema 
Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu verankern. 
Der Kostenplan ist nachvollziehbar. 
Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2025 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Beschlussvorlage

4444 Zeichen

V/0174/2025 
V/0174/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische 
Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.05.2025 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen 
mit Behinderungen 
Vorberatung 
   11.06.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz  
und Arbeitsförderung 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Folgende Projekte werden nach den Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Pro-
jekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Be-
hinderung in Münster stärken“ gefördert: 
1. Fotoausstellung „gläserner Bauch“ und „wegsehen zwecklos“ (Anlage 2) 
Antragsteller: Elterngruppe „Unser Kind mit Down-Syndrom“  
(Lebenshilfe Münster e.V.) 
Zuschuss: 900 € 
2. Audiodeskription für den Dokumentarfilm „VERTRAUENSMANN“ (Anlage 3) 
Antragsteller: Filmwerkstatt Münster e.V. 
Zuschuss: 4.075 € 
3. „YAY“ (Yeah. Aktivismus. Yeah.) (Anlage 4)  
Antragsteller: Freybeuta e.V. 
Zuschuss: 5.000 € 
4. Broschüre „Herzkranke Kinder in der Grundschule“ (Anlage 5) 
Antragsteller: Herzkranke Kinder e.V. 
Zuschuss: 500 € 
Sozialamt 
 
16.04.2025 
 
Ihre  
Ansprechpartnerin: 
Frau Rüter 
Telefon: 492-5027 
RueterD@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0174/2025 
5. Veranstaltung „Nichts über uns ohne uns – Partizipation von Menschen mit  
Behinderung in Münster sichtbar machen“ (Anlage 6) 
Antragsteller: Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit  
Behinderungen (KIB) 
Zuschuss: 2.600 € 
6. „Tanzen im Quartier – Inklusion in Gremmendorf“ (Anlage 7) 
Antragsteller: Lebenshilfe Münster e.V. 
Zuschuss: 2.230 € 
7. Theaterprojekt „Mittendrin statt nur dabei?!“ (Anlage 8) 
Antragsteller: Schrägstrichtheater e.V.  
Zuschuss: 3.440 € 
8. Informations-und Bildungsveranstaltungen zu den Kommunalwahlen 2025 in Münster 
(Anlage 9) 
Antragstellerin: Stift Tilbeck GmbH 
Zuschuss: 1.265 € 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer 
sozialer Bedarfe  
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2025 20.000   
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der 
o.a. Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung:  
Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von  
Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“  
beschlossen (Anlage 1). 
Bis zum 31.03.2025 sind zehn Anträge auf eine Förderung nach den Richtlinien beim  
Sozialamt der Stadt Münster eingegangen. Alle Anträge wurden rechtzeitig vor Beginn der 
Maßnahme gestellt.  
Die Richtlinien sehen vor, dass ein Beirat die Anträge prüft und eine Förderempfehlung für 
die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB)  
entwickelt. Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern der KIB, einer Vertreterin des  
Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster und der  
Beauftragten für Menschen mit  Behinderung der Stadt Münster zusammen. Der Beirat hat 
die Projekte in seiner Sitzung am 07.04.2025 beraten.

- 3 - 
V/0174/2025 
Insgesamt wurden Fördermittel in Höhe von 27.410 € beantragt. Der Beirat hat  
begrüßt, dass auch in diesem Jahr zahlreiche gute Projektvorschläge eingereicht wurden.  
Der Beirat hat für acht Projekte (Anlagen 2 bis 9) eine Förderempfehlung ausgesprochen.  
Bei dem Projekt der KIB wurde mit Blick auf die begrenzten Fördermittel der beantragte  
Zuschuss um 10 € verringert (Anlage 6). 
 
Für zwei Projekte (Anlagen 10 und 11) hat der Beirat keine Förderempfehlung  
ausgesprochen: 
1. „Inklusion Leben – Kleine Stimmen. Große Wirkung“ (Anlage 10) 
Antragsteller: MINA e.V. 
2. Rollstuhlgerechte Umgestaltung des Geländes des Reitervereins St. Georg Münster 
e.V. zur Förderung der inklusiven Reitsportmöglichkeiten (Anlage 11) 
Antragsteller: Reiterverein St. Georg Münster e.V. 
 
 
In Vertretung 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion - 
Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ 
Anlagen 2 bis 11: Förderanträge und Bewertung

Anlage 3 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt Fimwerkstatt Münster e.V

2362 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage 0174/2025 
 
 
Audiodeskription für den Dokumentarfilm „VERTRAUENSMANN“ 
Projektinhalt 
Die Filmwerkstatt Münster e.V. hat Herrn Hugo Schmidt bei der Produktion eines 
Filmportraits über Franz-Josef Sauer unterstützt und begleitet ihn auf dem weiteren 
Weg mit seinem Film. Franz-Josef Sauer hat als Mensch mit Behinderung die 
deutsche Geschichte seit den 1930er-Jahren miterlebt und mitgestaltet. Er 
engagierte sich gesellschaftlich und politisch für Barrierefreiheit und die Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung. Unter anderem war er mehrere Jahre Mitglied der 
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen der Stadt 
Münster. Neben dem Leben von Franz-Josef Sauer stellt der Film auch Bezüge zur 
heutigen Situation von Menschen mit Behinderung her. Durch Einblicke in Hugo 
Schmidts Biografie und sein Aufwachsen mit einer körperlichen Behinderung 
vergleicht der Film die Situation von Menschen mit Behinderung damals und heute.  
Nach der erfolgreichen Uraufführung des Films im Schlosstheater Münster und einer 
weiteren Aufführung im Theater Münster soll der Film nun einem breiteren Publikum 
präsentiert werden. Der Film ist bereits mit Untertiteln ausgestattet und soll nun um 
eine Audiodeskription ergänzt werden.  
Antragstellende/ggf. weitere Beteiligte 
Filmwerkstatt Münster e.V.  
Finanzierung 
beantragte Förderung: 4.075 € 
Kosten für die Erstellung der Audiodeskription (3.825 €) und Kostenpauschaule für 
die Koordination der Filmwerkstatt Münster (250 €) 
Bewertung 
Die beiden bisherigen Filmvorführungen waren gut besucht. Unmittelbar nach der 
ersten Aufführung gab es schon Anfragen von einigen Organisationen nach weiteren 
Aufführungen. Bereits bei dem Antrag auf Förderung für die Untertitel (2023) wurde 
darauf hingewiesen, dass ggf. weitere Fassungen des Films erstellt werden sollen. 
Mit Blick auf die gute Resonanz auf den Film sowie die bestehende Nachfrage ist die 
Erstellung einer Audiodeskription sinnvoll. Der Film ist geeignet, um verschiedenen 
Zielgruppen eine Auseinandersetzung mit den Themen Behinderung und Inklusion 
zu ermöglichen und so das Thema Inklusion weiter in der Stadtgesellschaft zu 
verankern. 
Der Kostenplan ist nachvollziehbar.  
Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2025 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 2 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt Elterngruppe Unser Kind mit Downsyndrom

2087 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage 0174/2025 
 
 
Zweiteilige Fotoausstellung der Fotografin Merle Weidemann 
“gläserner Bauch“ und „wegsehen zwecklos“ 
Projektinhalt 
Die Elterngruppe „Unser Kind mit Down-Syndrom“ möchte eine zweiteilige 
Fotoausstellung der Fotografin Merle Weidemann zu gesellschaftspolitischen 
Themen in Münster zeigen:  
- der „gläserne Bauch“ und damit die Auswirkungen der Pränataldiagnostik auf 
Kinder mit Trisomie 21 – „nur eins von zehn lebt – neun fehlen“ und   
- „wegsehen zwecklos“ – Fotos von Kindern mit Trisomie 21, die einen Ziegelstein 
tragen mit Sprüchen, die ihren Eltern zu ihren Kindern gesagt wurden. Die 
Ziegelsteine sind gewählt als Anlehnung an den Ziegelsteinangriff auf das Wohnhaus 
der Lebenshilfe in Mönchengladbach. 
Die Ausstellung soll von September bis November 2025 in den Räumen der 
Teilhabeberatung Lebens(t)raum gezeigt werden. Begleitend werden 
Veranstaltungen durchgeführt. Die Elterngruppe möchte zum Nachdenken anregen 
und einen Beitrag dazu leisten, alle Menschen mit Behinderung als Teil des 
gesellschaftlichen Lebens zu betrachten. Sie möchte einen Raum und die 
Möglichkeit bieten, ins Gespräch zu kommen und das Anderssein kennenzulernen. 
Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte 
Elterngruppe „Unser Kind mit Down-Syndrom“ 
(unter dem Dach der Lebenshilfe Münster e.V.) 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 900 € 
Kosten entstehen insbesondere für das Aufziehen eines Teils der Fotos, Flyer und 
Werbematerial, Honorar für Vortragende 
Bewertung 
Die Ausstellung und die begleitenden Veranstaltungen sowie die dadurch 
entstehenden Begegnungsmöglichkeiten haben das Ziel, mehr Akzeptanz und 
Anerkennung für Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft zu fördern. Die 
Ausstellung ist öffentlichkeitswirksam und trägt zur Bewusstseinsbildung im Sinne 
der UN-Behindertenrechtskonvention und zur weiteren Verankerung des Themas 
Inklusion in der Stadtgesellschaft bei. 
Der Kostenplan ist nachvollziehbar. 
Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2025 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 1 zur Vorlage V_0174_2025_Förderrichtlinien

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Anlage 1 zur V/0174/2025 
Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im 
Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von 
Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ 
Die Stadt Münster fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich „Inklusion – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ im 
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Produktgruppe 0503, Sicherung 
besonderer sozialer Bedarfe, 20.000 € jährlich ab dem Haushaltsjahr 2018). 
1. Grundlage 
Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 den Aktionsplan „Münster auf dem 
Weg zur inklusiven Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-
rechtskonvention“ beschlossen (Beschluss zur Beschlussvorlage an den Rat 
V/0125/2013 und V/2013/2013 /2. Erg.). Auf dieser Grundlage werden die 
Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Münster kontinuierlich 
weiterentwickelt – auch im Sinne der Entwicklung inklusiver Sozialräume. Von 
besonderer Bedeutung sind dabei auch die Möglichkeiten der politischen Teilhabe 
von Menschen mit Behinderung. 
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Entwicklung einer 
inklusiven Stadt erfordern einen kontinuierlichen Lern- und Gestaltungsprozess der 
gesamten Stadtgesellschaft. 
Vor diesem Hintergrund sollen Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der 
Inklusion in Münster, insbesondere zur Förderung der Teilhabe und politischen 
Partizipation von Menschen mit Behinderung, unterstützt werden. 
2. Fördergrundsätze 
2.1 Gefördert werden örtliche Aktivitäten und Projekte, die auf die Umsetzung der 
Inklusion in Münster, insbesondere auf die Teilhabe und politische 
Partizipation von Menschen mit Behinderung, gerichtet sind. 
2.2  Die Aktivitäten und Projekte sollen konkret dazu beitragen, die Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen der Stadtgesellschaft 
zu fördern und/oder das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu 
verankern. 
2.3  Die Aktivitäten und Projekte sollen  konkrete, praxistaugliche Ansätze zur 
Förderung einer inklusiven Gesellschaft zeigen, veranschaulichen und 
möglichst erlebbar machen. Sie sollen Anregungen geben, Inklusion in 
unterschiedlichen Lebensbereichen in Münster möglichst nachhaltig zu 
verwirklichen.

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2.4 Gefördert werden können 
- Maßnahmen und Projekte, die von der KIB initiiert und unter Beteiligung 
Dritter (auch städtischer Ämter und Einrichtungen) -  durchgeführt werden; 
möglich ist auch die Förderung von Fachveranstaltungen und Maßnahmen 
der Öffentlichkeitsarbeit der KIB; 
- Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gruppen und anderen 
Organisationen in Münster. Vorwiegend gefördert werden in der Regel 
Maßnahmen und Projekte von Vereinen und Organisationen von und für 
Menschen mit Behinderung. 
2.5 Zuschüsse können für Sachkosten und  für Aufwandsentschädigungen bzw. 
Honorarkosten gewährt werden. 
Nicht gefördert werden:  
- laufende Kosten (z.B. Personal- und Mietkosten), 
- bauliche Maßnahmen und  
- reine Forschungsprojekte. 
2.6 Der Zuschuss für ein Projekt soll in der Regel nicht mehr als 5.000 € betragen. 
2.7 Die Förderungen sind gegenüber Förderungen Dritten, einschließlich der 
Förderung aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets, nachranging. Eine 
Kombination der Förderung nach diesen Richtlinien mit einer Förderung aus 
anderen Budgets ist möglich. 
2.8 Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 
3. Antragsverfahren 
3.1 Zuschüsse werden auf Antrag bewilligt. 
3.2 Im Antrag sind folgende Aspekte zu erläutern: 
- Beschreibung der geplanten Maßnahme/des geplanten Projektes, 
insbesondere die Verdeutlichung seiner innovativen und nachhaltigen 
Wirkung,  
- erwartete Ausgaben und Einnahmen, differenziert nach Positionen,  
- Förderungen durch Dritte (auch Förderanträge gegenüber Dritten),  
- beantragtes Fördervolumen. 
3.3 Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. 
3.4 Der Antrag muss bis zum 31.März des laufenden Kalenderjahres bei der Stadt 
Münster /Sozialamt, eingehen.

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3.5 Sofern nach der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, 
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über die Vergabe von 
Zuschüssen (Ziffer 4) noch Fördermittel im maßgeblichen Haushaltsjahr zur 
Verfügung stehen, können Anträge auch nach diesem Zeitpunkt, spätestens 
jedoch bis zum 31. Oktober des Kalenderjahres, gestellt werden. 
4. Entscheidungsverfahren 
4.1 Verwaltung und KIB berufen einen Beirat ein, der sich wie folgt 
zusammensetzt: 
- 3 Mitglieder der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen (KIB), 
- 1 Vertreterin bzw. 1 Vertreter des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt 
Leben für den Regierungsbezirk Münster, 
- Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster. 
Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Zu den Sitzungen des 
Beirates können bei Bedarf weitere Personen beratend hinzugezogen werden. 
4.2 Der Beirat prüft die Anträge und entwickelt auf der Grundlage dieser 
Richtlinien einen Vorschlag für eine Förderempfehlung der KIB.  
4.3 Die KIB empfiehlt die Vergabe von Zuschüssen auf der Basis einer Vorlage.  
Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung entscheidet über die Zuschüsse. 
4.4 Über die Entscheidung enthält der Verein/die Initiative, die einen Antrag 
gestellt hat, einen schriftlichen Bescheid. 
4.5 Der Verein/die Initiative verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit 
jeweils auf die Förderung durch die Stadt hinzuweisen. 
4.6 Der Verein/die Initiative muss der Stadt Münster/Sozialamt über die 
zweckgemäße Verwendung der bewilligten Zuschüsse einen 
Verwendungsnachweis (Sachbericht und Übersicht über die Einnahmen und 
Ausgaben) einreichen. 
4.7 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
5. Inkrafttreten 
Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 20.09.2018 in Kraft.

Anlage A

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Anlage A zur V/0174/2025 
Kurzüberblick 
Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von  
Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“  
beschlossen (Anlage 1). Gegenstand dieser Vorlage ist die Entscheidung über die  
Förderung von acht Projekten. Zwei Projekte werden nicht aufgegriffen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Förderung von Projekten im Bereich 
„Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in 
Münster stärken“  wird folgendes Ziel aus dem ISM-Prozess verfolgt: 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiter-
entwickeln:  
- mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Stadt Münster hat sich durch den Beschluss zum Aktionsplan zur Umsetzung der  
UN-Behindertenrechtskonvention (Ratsbeschluss vom 25.09.2013) verpflichtet, im  
Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen, politischen Zielsetzungen und der sich aus der 
Haushaltslage ergebenden Möglichkeiten der Finanzierung darauf hinzuwirken, dass die 
Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen  
kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die Stadt Münster sich zu einer 
inklusiven Stadt entwickelt. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage werden Ziele und Maßnahmen aus dem städtischen Aktionsplan zur  
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, und zwar insbesondere aus 
den Handlungsfeldern „Bewusstseinsbildung“ und „politische Teilhabe“. Durch die  
Förderung der Projekte wird das Thema Inklusion weiter in der Stadtgesellschaft  
verankert. Die politische Partizipation von Menschen mit Behinderung wird gefördert.

Beratungsverlauf (2)

06.05.2025 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.06.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0174/2025
Typ
Vorlagen
Datum
10.04.2025
Erstellt
28.03.2025 11:10