V/0174/2025
Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken"
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Anlage 9 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt Stift Tilbeck GmbH
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Anlage 9 zur Vorlage 0174/2025 Informations- und Bildungsveranstaltungen zu den Kommunalwahlen 2025 in Münster Projektinhalt Geplant sind drei aufeinander aufbauende Informations- und Bildungs- veranstaltungen für Menschen mit und ohne Behinderung zu den Kommunalwahlen 2025. Die Veranstaltungen sollen im September im LadenLokal Roxel, einer sich seit März 2025 im Aufbau befindenden Begegnungsstätte für Menschen mit und ohne Behinderung, durchgeführt werden. Folgende Themen sind geplant: 1. Was sind Kommunalwahlen? Wer kann wählen? Wer wird warum und wie lange gewählt? Warum sind Wahlen und die Teilnahme an ihnen wichtig? 2. Welche Themen bewegen die Teilnehmenden? Welche Fragen haben sie an die Kandidierenden? 3. Vorstellung der Kandidierenden für Bezirksvertretung und Stadtrat, vorbereitete Fragen, offene Fragenrunde An den Veranstaltungen teilnehmen werden voraussichtlich insbesondere Menschen aus den Stadtteilen Roxel, Gievenbeck und Mecklenbeck. Die Stift Tilbeck GmbH betreut allein im Stadtteil Roxel in verschiedenen Häusern, im ambulant unterstützten sowie intensiv unterstützten Wohnen über fünfzig Menschen mit einer Behinderung, die zu den Veranstaltungen eingeladen werden. Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte Stift Tilbeck GmbH Finanzierung beantragte Förderung: 1.265 € insbesondere Kosten für Material, Stehtische, Öffentlichkeitsarbeit Bewertung Das Projekt trägt zur politischen Partizipation von Menschen mit Behinderung bei. Die Veranstaltungen richten sich an Menschen mit und ohne Behinderung und fördern damit Begegnungsmöglichkeiten und eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2025 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 11 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt Reiterverein St. Georg Münster e.V
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Anlage 11 zur Vorlage 0174/2025 Rollstuhlgerechte Umgestaltung des Geländes des Reitervereins St. Georg Münster e.V. zur Förderung der inklusiven Reitsport- möglichkeiten Projektinhalt Der Reiterverein St. Georg Münster möchte das Vereinsgelände umgestalten, um Barrieren abzubauen, die Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen in der Ausübung des Reitsports im Weg stehen. In einem ersten Schritt soll der bisher nicht befestigte Weg insbesondere neben und hinter der kleinen Reithalle befestigt und gepflastert werden. Dafür werden etwa 10.000 Euro benötigt. Weiterhin sind die Anlage eines Offenstalls mit rollstuhlgerechten Paddock-Platten, der Bau einer Toilette für Alle sowie die Instandsetzung des Reitplatzes hinter der kleinen Reithalle geplant. Für die Gesamtfinanzierung soll in Kürze ein Antrag bei der Aktion Mensch gestellt werden. In der E-Mail, mit der der Antrag zugeschickt wurde, weist der Verein darauf hin, dass im Rahmen der Umsetzung des Projekts weitere Sachkosten mindestens in Höhe von 5.000 Euro anfallen, u.a. für eine Aufstiegshilfe / Treppe mit Geländer sowie Lifter / Seilzugsysteme in den Reithallen, um bei Mobilitätseinschränkungen sicher auf das Pferd zu gelangen. Bei Interesse von Menschen mit Hörbehinderung am Reitsport wird ein Budget für Dolmetscher*innenkosten oder eine FM-Anlage benötigt. Der Verein wäre auch mit einer Änderung des Antrags einverstanden, da bauliche Maßnahmen nach den Richtlinien nicht gefördert werden können. Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte Reiterverein St. Georg Münster e.V. Finanzierung beantragte Förderung: Teilförderung für die geplante bauliche Maßnahme, ggf. Förderung in Höhe von 5.000 € für weitere Maßnahmen Bewertung Der Beirat begrüßt das Engagement des Vereins, für Menschen mit Behinderung in ruhiger und geschützter Umgebung einen möglichst barrierefreien Zugang zum Reitsport zu schaffen und dabei unterschiedliche Anforderungen an die Barrierefreiheit zu beachten. Bauliche Maßnahmen sind nach den Förderrichtlinien nicht förderfähig. Die weiteren geplanten Maßnahmen sind im Antrag noch nicht konkret ausgeführt und mit den entsprechenden Kosten versehen. Sie könnten ggf. auch in den geplanten Gesamtantrag für die Aktion Mensch aufgenommen werden. Mit Blick auf die begrenzten Fördermittel hat der Beirat sich nicht für eine Förderung ausgesprochen. Der Verein könnte für zukünftige konkrete Projekte erneut einen Förderantrag stellen. Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2025 Der Beirat schlägt vor, das Projekt nicht zu fördern.
Anlage 8 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt Schrägstrichtheater e.V
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Anlage 8 zur Vorlage 0174/2025 Theaterprojekt „Mittendrin statt nur dabei?!“ Projektinhalt Das Projekt „Mittendrin statt nur dabei?!“ zielt darauf ab, ein inklusives Theaterensemble zu gründen, mit dem kleine Theater-Szenen zum Thema Inklusion und Teilhabe erarbeitet und öffentlich aufgeführt werden. An vier Projekttagen soll eine feste Gruppe gebildet wird, die sich intensiv mit dem Thema Inklusion und Teilhabe auseinandersetzt. Dabei werden persönliche Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsam kurze Theater-Szenen entwickelt. Ziel ist es, ein ca. 15-minütiges Stück zu erarbeiten. Die erste Präsentation soll im Rahmen der Veranstaltung zum 50-jährigen Bestehen der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) am 07.10.2025 im Stadtweinhaus stattfinden. Neben den Darsteller*innen des Schrägstrichtheaters werden daher auch Personen aus der KIB und ihren Arbeitsgruppen eingeladen, aktiv an der Entwicklung der Szenen mitzuwirken. Ausgehend von den gesammelten Erfahrungen soll das Projekt nach der ersten Aufführung weiterentwickelt und verstetigt werden. Langfristig sollen weitere interessierte Personen mit und ohne Behinderung für die Mitarbeit in einem festen Ensemble gewonnen werden. Die entwickelten Szenen sollen dann bei verschiedenen Veranstaltungen in Münster gezeigt werden. Für die Fortführung ist ein Antrag bei der Aktion Mensch vorgesehen. Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte Schrägstrichtheater e.V. Finanzierung beantragte Förderung: 3.440 € Honorar (2.700 €), Raummiete, Materialkosten Bewertung Das Projekt bietet einen kreativen und künstlerischen Zugang zum Thema Inklusion – sowohl für die beteiligten Darsteller*innen als auch für die Gäste, die den Auftritt des inklusiven Theaterensembles bei verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen erleben können. Es werden unterschiedliche Perspektiven auf die Erfahrungen mit Inklusion ermöglichst. Damit entsteht Raum, sich neu mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Das Projekt trägt dazu bei, Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu verankern. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2025 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 4 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt Freybeuta e.V
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Anlage 4 zur Vorlage 0174/2025 „YAY“ (Yeah. Aktivismus. Yeah.) Projektinhalt Geplant ist, ein Angebot zur politischen Teilhabe von jungen Menschen mit Beeinträchtigung ins Leben zu rufen, das Spaß macht und in der Mitte der Gesellschaft stattfindet. Dazu soll ein mobiler Aktionsstand („Soli-Leeze – Leeze für Solidarität und Teilhabe“) gestaltet und etabliert werden. Dieser soll bei politischen Veranstaltungen und öffentlichen Events, u.a. beim Protesttag 5. Mai, eingesetzt werden, einen Begegnungsort für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung bieten und durch begleitende Ausstellungen das Thema Inklusion und Barrierefreiheit in den öffentlichen Raum tragen. Dabei sollen gesellige Angebote (Café) mit politischer Bildungsarbeit verbunden werden. Für die „Soli-Leeze“ wird ein Lastenrad ausgeliehen. Dieses soll mit einer individualisierten Box ausgestattet werden, so dass das Rad als mobile Bar genutzt werden kann. Ferner sollen ein Wandsystem für interaktive Ausstellungen und Sitzmöglichkeiten gestaltet werden. Die „Soli-Leeze“ soll gemeinsam mit Menschen mit Behinderung in Zusammenarbeit mit dem Designbüro Formagora entworfen und gestaltet werden. Dazu sind partizipative Workshops geplant, in denen erarbeitet wird, wie der Aktionsstand aussehen und funktionieren soll. Vorgesehen sind gezielte Kooperationen mit Förderschulen und Hochschulen mit sozial- und sonderpädagogischen Studiengängen. Auch eine Vernetzung mit anderen Initiativen soll erfolgen, ihnen soll ermöglicht werden, die „Soli-Leeze“ für eigene inklusive Aktivitäten auszuleihen. Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte Freybeuta e.V. Finanzierung beantragte Förderung: 5.000 € Honorarkosten Freybeuta e.V. (Konzeption und Planung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit und Kooperationen): 2.000 € Kosten für die Entwicklung und Gestaltung der „Soli-Leeze“: 3.000 € Bewertung Das Projekt trägt dazu bei, das Thema Inklusion im öffentlichen Stadtraum sichtbar zu machen – durch eigene Aktionen und die Teilnahme an Veranstaltungen sowie das Verleihen der „Soli-Leeze“. Das Konzept ist von Anfang an partizipativ angelegt und geeignet, junge Menschen mit Behinderung zu erreichen und ihnen eine politische Teilhabe zu ermöglichen. Damit trägt das Projekt dazu bei, die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern und Inklusion weiter in der Stadtgesellschaft zu verankern. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2025 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 5 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt Herzkranke Kinder e.V
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Anlage 5 zur Vorlage 0174/2025 Broschüre „Herzkranke Kinder in der Grundschule“ Projektinhalt Der Verein Herzkranke Kinder möchte eine Broschüre für Grundschulen in Münster und Umgebung herausgeben, die dazu dient, die Inklusion und Teilhabe von Kindern mit angeborenem Herzfehler in der Grundschule zu vereinfachen. Die Broschüre wird anschaulich Wissen über die besonderen Belange herzkranker Kinder im Schulalltag vermitteln und möchte insbesondere Lehrer*innen und Mitschüler*innen sensibilisieren sowie praktische Tipps und Werkzeuge zum Umgang mit Schüler*innen mit Herzerkrankung vermitteln. Ziel ist es, zu zeigen, wie Kinder mit einer Herzerkrankung vollständig und gleichberechtigt am Schulleben teilnehmen können. Die Broschüre soll in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden, um eine breite Nutzung in den Grundschulen von Münster zu ermöglichen. Als Zusatz kann der Verein ein Pixi-Buch für die Mitschüler*innen der betroffenen Kinder anbieten, das kindgerecht den Begriff „Herzfehler“ erklärt und das Verständnis und die Akzeptanz innerhalb der Klassengemeinschaft fördert. Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte Herzkranke Kinder e.V. Finanzierung beantragte Förderung: 500 € Druckkosten für die Broschüre Die Broschüre wird vom Verein erstellt, designt und mit Bildern versehen, dafür entstehen keine Kosten. Das Pixi-Buch ist bereits finanziert. Bewertung Die Broschüre trägt dazu bei, für die spezifischen Bedürfnisse von herzkranken Kindern zu sensibilisieren und durch Informationen über Herzerkrankungen Unsicherheiten und Missverständnisse zu vermeiden. Dadurch kann die Teilhabe von Kindern mit Herzerkrankungen in der Grundschule gefördert werden. Das Projekt fördert die Bewusstseinsbildung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Inklusion im schulischen Bereich. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2025 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 10 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt MINA e.V
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Anlage 10 zur Vorlage 0174/2025 „Inklusion Leben – Kleine Stimmen, große Wirkung“ Projektinhalt Das Projekt „Inklusion Leben – Kleine Stimmen, Große Wirkung“ will Menschen mit Behinderung eine Plattform geben, um ihre Wünsche, Herausforderungen und Erwartungen sichtbar zu machen. Durch 10 bis 15 Interviews sollen ihre Erfahrungen dokumentiert und auf einer barrierefreien Webseite veröffentlicht werden. Dadurch soll eine kleine barrierefreie Plattform für Austausch und Aufklärung geschaffen werden. Ziel ist es, bestehende Lücken in der Unterstützung für Menschen mit Behinderung zu identifizieren. Ausgehend von diesen Erkenntnissen möchte der Verein aktiv mit den zuständigen Stellen in den Dialog treten, um nachhaltige Lösungen zu entwickeln und notwendige Veränderungen anzustoßen. Das Projekt soll über einen Zeitraum von sechs Monaten durchgeführt werden. Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte MINA e.V. Finanzierung beantragte Förderung: 2.400 € Die Gesamtkosten betragen 12.800 € (insbesondere für Projektkoordination, Durchführung der Interviews, Fahrtkosten, Bearbeitung der Interviews, Erstellung der Website, Öffentlichkeitsarbeit, Übersetzungen in einfache Sprache). Durch ehrenamtliche Arbeit werden 7.400 € abgedeckt. Beim Integrationsrat der Stadt Münster wurde eine Förderung in Höhe 3.000 € beantragt (Entscheidung voraussichtlich in der Sitzung des Integrationsrates am 14.05.2025). Das Projekt soll je nach zur Verfügung stehenden Fördermitteln verkürzt / flexibel gestaltet werden. Bewertung Der Beirat begrüßt das Ziel des Projektes, ausgehend von den Erfahrungen von Menschen mit Behinderung mit den zuständigen Stellen Lösungen für festgestellte Lücken bei der Unterstützung von Menschen zu entwickeln. Die im Konzept dargestellte Idee, dies im Schwerpunkt durch einzelne Interviews und den Aufbau einer Website zu erreichen, wurde jedoch als nicht ausreichend angesehen, um die entsprechenden Institutionen zu erreichen. Der Beirat hält einen Austausch und die Zusammenarbeit mit weiteren Organisationen, die Menschen mit Behinderung beraten und unterstützen (u.a. Teilhabeberatung Lebens(t)raum) für wichtig. Zum Zeitpunkt der Beratung des Beirats war noch nicht klar, ob die Gesamtfinanzierung des Projektes gesichert ist. Aus dem Kostenplan wurde nicht deutlich, welche Projektbausteine mit einer eventuellen Förderung nur durch die KIB umgesetzt werden könnten. Mit Blick auf die begrenzten Fördermittel hat der Beirat sich daher nicht für eine Förderung ausgesprochen. Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2025 Der Beirat schlägt vor, das Projekt nicht zu fördern.
Anlage 6 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt KIB
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Anlage 6 zur Vorlage 0174/2025 „Nichts über uns ohne uns – Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster sichtbar machen“ Projektinhalt In einer Veranstaltung aus Anlass des 50-jährigen Bestehens der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) am 07.10.2025 im Festsaal des Rathauses soll aufgezeigt werden, wie die Mitarbeit von Menschen mit Behinderung in der KIB und ihren Arbeitsgruppen dazu beitragen kann, Münster barrierefreier und inklusiver zu gestalten. Das Engagement aller, die in der KIB und ihren Arbeitsgruppen mitarbeiten, soll gewürdigt werden. Die Wertschätzung des Engagements kann dazu beitragen, dass sich auch zukünftig Menschen mit Behinderung für die Belange der Inklusion engagieren und ehrenamtlich in der KIB und ihren Arbeitsgruppen mitarbeiten. Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt der Stadt Münster durchgeführt. Finanzierung beantragte Förderung: 2.600 € Kosten für Programm und Gestaltung (Musik, Dekoration) sowie die barrierefreie Ausrichtung der Veranstaltung (Gebärdensprachdolmetschende, Ankündigung in Leichter Sprache, Unterstützung / Assistenz) Das Sozialamt übernimmt die Bewirtungskosten und die Organisation der Veranstaltung. Bewertung Durch die Veranstaltung kann verdeutlicht werden, dass die Möglichkeiten der Mitarbeit in der KIB bzw. ihren Arbeitsgruppen dazu beitragen, das Recht von Menschen mit Behinderung auf eine umfassende Partizipation im Sinne der UN- Behindertenrechtskonvention umzusetzen. „50 Jahre KIB“ – das ist ein Anlass, die engagierte Mitarbeit der Mitglieder der KIB und der Mitwirkenden in den Arbeitsgruppen der KIB zu würdigen und die Bedeutung ihrer Arbeit für die Stadt Münster zu betonen. Dadurch kann die wichtige Partizipation von Menschen mit Behinderung in der Stadtgesellschaft sichtbar gemacht werden. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Die Förderung von Aktivitäten der KIB mit Beteiligung Dritter (auch städtischer Ämter) ist nach den Richtlinien förderfähig. Mit Blick auf die begrenzten Fördermittel wird der Zuschuss auf 2.590 € festgesetzt. Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2025 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in Höhe von 2.590 € zu fördern.
Anlage 7 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt Lebenshilfe Münster e.V
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Anlage 7 zur Vorlage 0174/2025 Tanzen im Quartier: Inklusion in Gremmendorf Projektinhalt „Tanzen im Quartier“ ist ein inklusives Tanzangebot, das 2024 in den Stadtteil Gremmendorf umgezogen ist und dort Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung aus Gremmendorf und angrenzenden Stadtteilen Bewegungs- und Begegnungsmöglichkeiten bietet. Das Angebot soll in das neu entstehende York- Quartier hineinwirken. Es bietet auch den Eltern der teilnehmenden Kinder Begegnungsmöglichkeiten – sie können während der Tanzangebote in der „Stube“ („Lebenshilfe-Wohnzimmer“ im York-Quartier) am Elterncafé teilnehmen. Geplant sind auch Tanzauftritte und Mitmachaktionen, die Inklusion für Menschen im Stadtteil erlebbar machen und zur Teilnahme an den Gruppen einladen wollen. Ferner wird ein Workshop-Angebot für Kooperationspartner*innen und ein Workshop für Teilnehmende zum Thema Inklusion angeboten. Außerdem wird es einen Empowerment-Workshop für Teilnehmende mit Behinderung geben. Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte Lebenshilfe Münster e.V. Finanzierung beantragte Förderung: 2.230 € Es entstehen Kosten in Höhe von insgesamt 2.822,18 €. Beantragt wird ein anteiliger Zuschuss in Höhe von 2.230 € (Honorarkosten für die ehrenamtlichen Trainer*innen und Honorar für die Workshop-Leitung). Die Lebenshilfe Münster trägt die Kosten einer ehrenamtlichen Betreuungskraft. Es werden geringe Teilnahmebeiträge erhoben. Bewertung Das für alle Kinder und Jugendlichen offene Projekt fördert eine Kultur des selbstverständlichen Miteinanders von Menschen mit und ohne Behinderung in Gremmendorf und dort insbesondere im neu entstehenden York-Quartier. Das Projekt erweitert das inklusive Freizeitangebot in Gremmendorf und macht gelebte Inklusion sichtbar. Damit leistet das Projekt einen Beitrag, das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu verankern. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2025 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Beschlussvorlage
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V/0174/2025 V/0174/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken" Beratungsfolge 06.05.2025 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 11.06.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Projekte werden nach den Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Pro- jekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Be- hinderung in Münster stärken“ gefördert: 1. Fotoausstellung „gläserner Bauch“ und „wegsehen zwecklos“ (Anlage 2) Antragsteller: Elterngruppe „Unser Kind mit Down-Syndrom“ (Lebenshilfe Münster e.V.) Zuschuss: 900 € 2. Audiodeskription für den Dokumentarfilm „VERTRAUENSMANN“ (Anlage 3) Antragsteller: Filmwerkstatt Münster e.V. Zuschuss: 4.075 € 3. „YAY“ (Yeah. Aktivismus. Yeah.) (Anlage 4) Antragsteller: Freybeuta e.V. Zuschuss: 5.000 € 4. Broschüre „Herzkranke Kinder in der Grundschule“ (Anlage 5) Antragsteller: Herzkranke Kinder e.V. Zuschuss: 500 € Sozialamt 16.04.2025 Ihre Ansprechpartnerin: Frau Rüter Telefon: 492-5027 RueterD@stadt- muenster.de - 2 - V/0174/2025 5. Veranstaltung „Nichts über uns ohne uns – Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster sichtbar machen“ (Anlage 6) Antragsteller: Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) Zuschuss: 2.600 € 6. „Tanzen im Quartier – Inklusion in Gremmendorf“ (Anlage 7) Antragsteller: Lebenshilfe Münster e.V. Zuschuss: 2.230 € 7. Theaterprojekt „Mittendrin statt nur dabei?!“ (Anlage 8) Antragsteller: Schrägstrichtheater e.V. Zuschuss: 3.440 € 8. Informations-und Bildungsveranstaltungen zu den Kommunalwahlen 2025 in Münster (Anlage 9) Antragstellerin: Stift Tilbeck GmbH Zuschuss: 1.265 € II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Zeile 15 Transferaufwendungen 2025 20.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o.a. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen (Anlage 1). Bis zum 31.03.2025 sind zehn Anträge auf eine Förderung nach den Richtlinien beim Sozialamt der Stadt Münster eingegangen. Alle Anträge wurden rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt. Die Richtlinien sehen vor, dass ein Beirat die Anträge prüft und eine Förderempfehlung für die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) entwickelt. Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern der KIB, einer Vertreterin des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster und der Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster zusammen. Der Beirat hat die Projekte in seiner Sitzung am 07.04.2025 beraten. - 3 - V/0174/2025 Insgesamt wurden Fördermittel in Höhe von 27.410 € beantragt. Der Beirat hat begrüßt, dass auch in diesem Jahr zahlreiche gute Projektvorschläge eingereicht wurden. Der Beirat hat für acht Projekte (Anlagen 2 bis 9) eine Förderempfehlung ausgesprochen. Bei dem Projekt der KIB wurde mit Blick auf die begrenzten Fördermittel der beantragte Zuschuss um 10 € verringert (Anlage 6). Für zwei Projekte (Anlagen 10 und 11) hat der Beirat keine Förderempfehlung ausgesprochen: 1. „Inklusion Leben – Kleine Stimmen. Große Wirkung“ (Anlage 10) Antragsteller: MINA e.V. 2. Rollstuhlgerechte Umgestaltung des Geländes des Reitervereins St. Georg Münster e.V. zur Förderung der inklusiven Reitsportmöglichkeiten (Anlage 11) Antragsteller: Reiterverein St. Georg Münster e.V. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ Anlagen 2 bis 11: Förderanträge und Bewertung
Anlage 3 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt Fimwerkstatt Münster e.V
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Anlage 3 zur Vorlage 0174/2025 Audiodeskription für den Dokumentarfilm „VERTRAUENSMANN“ Projektinhalt Die Filmwerkstatt Münster e.V. hat Herrn Hugo Schmidt bei der Produktion eines Filmportraits über Franz-Josef Sauer unterstützt und begleitet ihn auf dem weiteren Weg mit seinem Film. Franz-Josef Sauer hat als Mensch mit Behinderung die deutsche Geschichte seit den 1930er-Jahren miterlebt und mitgestaltet. Er engagierte sich gesellschaftlich und politisch für Barrierefreiheit und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Unter anderem war er mehrere Jahre Mitglied der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen der Stadt Münster. Neben dem Leben von Franz-Josef Sauer stellt der Film auch Bezüge zur heutigen Situation von Menschen mit Behinderung her. Durch Einblicke in Hugo Schmidts Biografie und sein Aufwachsen mit einer körperlichen Behinderung vergleicht der Film die Situation von Menschen mit Behinderung damals und heute. Nach der erfolgreichen Uraufführung des Films im Schlosstheater Münster und einer weiteren Aufführung im Theater Münster soll der Film nun einem breiteren Publikum präsentiert werden. Der Film ist bereits mit Untertiteln ausgestattet und soll nun um eine Audiodeskription ergänzt werden. Antragstellende/ggf. weitere Beteiligte Filmwerkstatt Münster e.V. Finanzierung beantragte Förderung: 4.075 € Kosten für die Erstellung der Audiodeskription (3.825 €) und Kostenpauschaule für die Koordination der Filmwerkstatt Münster (250 €) Bewertung Die beiden bisherigen Filmvorführungen waren gut besucht. Unmittelbar nach der ersten Aufführung gab es schon Anfragen von einigen Organisationen nach weiteren Aufführungen. Bereits bei dem Antrag auf Förderung für die Untertitel (2023) wurde darauf hingewiesen, dass ggf. weitere Fassungen des Films erstellt werden sollen. Mit Blick auf die gute Resonanz auf den Film sowie die bestehende Nachfrage ist die Erstellung einer Audiodeskription sinnvoll. Der Film ist geeignet, um verschiedenen Zielgruppen eine Auseinandersetzung mit den Themen Behinderung und Inklusion zu ermöglichen und so das Thema Inklusion weiter in der Stadtgesellschaft zu verankern. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2025 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 2 zur Vorlage V_0174_2025_Projekt Elterngruppe Unser Kind mit Downsyndrom
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Anlage 2 zur Vorlage 0174/2025 Zweiteilige Fotoausstellung der Fotografin Merle Weidemann “gläserner Bauch“ und „wegsehen zwecklos“ Projektinhalt Die Elterngruppe „Unser Kind mit Down-Syndrom“ möchte eine zweiteilige Fotoausstellung der Fotografin Merle Weidemann zu gesellschaftspolitischen Themen in Münster zeigen: - der „gläserne Bauch“ und damit die Auswirkungen der Pränataldiagnostik auf Kinder mit Trisomie 21 – „nur eins von zehn lebt – neun fehlen“ und - „wegsehen zwecklos“ – Fotos von Kindern mit Trisomie 21, die einen Ziegelstein tragen mit Sprüchen, die ihren Eltern zu ihren Kindern gesagt wurden. Die Ziegelsteine sind gewählt als Anlehnung an den Ziegelsteinangriff auf das Wohnhaus der Lebenshilfe in Mönchengladbach. Die Ausstellung soll von September bis November 2025 in den Räumen der Teilhabeberatung Lebens(t)raum gezeigt werden. Begleitend werden Veranstaltungen durchgeführt. Die Elterngruppe möchte zum Nachdenken anregen und einen Beitrag dazu leisten, alle Menschen mit Behinderung als Teil des gesellschaftlichen Lebens zu betrachten. Sie möchte einen Raum und die Möglichkeit bieten, ins Gespräch zu kommen und das Anderssein kennenzulernen. Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte Elterngruppe „Unser Kind mit Down-Syndrom“ (unter dem Dach der Lebenshilfe Münster e.V.) Finanzierung beantragte Förderung: 900 € Kosten entstehen insbesondere für das Aufziehen eines Teils der Fotos, Flyer und Werbematerial, Honorar für Vortragende Bewertung Die Ausstellung und die begleitenden Veranstaltungen sowie die dadurch entstehenden Begegnungsmöglichkeiten haben das Ziel, mehr Akzeptanz und Anerkennung für Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft zu fördern. Die Ausstellung ist öffentlichkeitswirksam und trägt zur Bewusstseinsbildung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und zur weiteren Verankerung des Themas Inklusion in der Stadtgesellschaft bei. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates am 07.04.2025 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 1 zur Vorlage V_0174_2025_Förderrichtlinien
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Anlage 1 zur V/0174/2025 Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ Die Stadt Münster fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Produktgruppe 0503, Sicherung besonderer sozialer Bedarfe, 20.000 € jährlich ab dem Haushaltsjahr 2018). 1. Grundlage Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 den Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention“ beschlossen (Beschluss zur Beschlussvorlage an den Rat V/0125/2013 und V/2013/2013 /2. Erg.). Auf dieser Grundlage werden die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Münster kontinuierlich weiterentwickelt – auch im Sinne der Entwicklung inklusiver Sozialräume. Von besonderer Bedeutung sind dabei auch die Möglichkeiten der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Entwicklung einer inklusiven Stadt erfordern einen kontinuierlichen Lern- und Gestaltungsprozess der gesamten Stadtgesellschaft. Vor diesem Hintergrund sollen Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der Inklusion in Münster, insbesondere zur Förderung der Teilhabe und politischen Partizipation von Menschen mit Behinderung, unterstützt werden. 2. Fördergrundsätze 2.1 Gefördert werden örtliche Aktivitäten und Projekte, die auf die Umsetzung der Inklusion in Münster, insbesondere auf die Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung, gerichtet sind. 2.2 Die Aktivitäten und Projekte sollen konkret dazu beitragen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen der Stadtgesellschaft zu fördern und/oder das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu verankern. 2.3 Die Aktivitäten und Projekte sollen konkrete, praxistaugliche Ansätze zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft zeigen, veranschaulichen und möglichst erlebbar machen. Sie sollen Anregungen geben, Inklusion in unterschiedlichen Lebensbereichen in Münster möglichst nachhaltig zu verwirklichen. 2 2.4 Gefördert werden können - Maßnahmen und Projekte, die von der KIB initiiert und unter Beteiligung Dritter (auch städtischer Ämter und Einrichtungen) - durchgeführt werden; möglich ist auch die Förderung von Fachveranstaltungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der KIB; - Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gruppen und anderen Organisationen in Münster. Vorwiegend gefördert werden in der Regel Maßnahmen und Projekte von Vereinen und Organisationen von und für Menschen mit Behinderung. 2.5 Zuschüsse können für Sachkosten und für Aufwandsentschädigungen bzw. Honorarkosten gewährt werden. Nicht gefördert werden: - laufende Kosten (z.B. Personal- und Mietkosten), - bauliche Maßnahmen und - reine Forschungsprojekte. 2.6 Der Zuschuss für ein Projekt soll in der Regel nicht mehr als 5.000 € betragen. 2.7 Die Förderungen sind gegenüber Förderungen Dritten, einschließlich der Förderung aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets, nachranging. Eine Kombination der Förderung nach diesen Richtlinien mit einer Förderung aus anderen Budgets ist möglich. 2.8 Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 3. Antragsverfahren 3.1 Zuschüsse werden auf Antrag bewilligt. 3.2 Im Antrag sind folgende Aspekte zu erläutern: - Beschreibung der geplanten Maßnahme/des geplanten Projektes, insbesondere die Verdeutlichung seiner innovativen und nachhaltigen Wirkung, - erwartete Ausgaben und Einnahmen, differenziert nach Positionen, - Förderungen durch Dritte (auch Förderanträge gegenüber Dritten), - beantragtes Fördervolumen. 3.3 Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. 3.4 Der Antrag muss bis zum 31.März des laufenden Kalenderjahres bei der Stadt Münster /Sozialamt, eingehen. 3 3.5 Sofern nach der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über die Vergabe von Zuschüssen (Ziffer 4) noch Fördermittel im maßgeblichen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, können Anträge auch nach diesem Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum 31. Oktober des Kalenderjahres, gestellt werden. 4. Entscheidungsverfahren 4.1 Verwaltung und KIB berufen einen Beirat ein, der sich wie folgt zusammensetzt: - 3 Mitglieder der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB), - 1 Vertreterin bzw. 1 Vertreter des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster, - Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster. Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Zu den Sitzungen des Beirates können bei Bedarf weitere Personen beratend hinzugezogen werden. 4.2 Der Beirat prüft die Anträge und entwickelt auf der Grundlage dieser Richtlinien einen Vorschlag für eine Förderempfehlung der KIB. 4.3 Die KIB empfiehlt die Vergabe von Zuschüssen auf der Basis einer Vorlage. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung entscheidet über die Zuschüsse. 4.4 Über die Entscheidung enthält der Verein/die Initiative, die einen Antrag gestellt hat, einen schriftlichen Bescheid. 4.5 Der Verein/die Initiative verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit jeweils auf die Förderung durch die Stadt hinzuweisen. 4.6 Der Verein/die Initiative muss der Stadt Münster/Sozialamt über die zweckgemäße Verwendung der bewilligten Zuschüsse einen Verwendungsnachweis (Sachbericht und Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben) einreichen. 4.7 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 5. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 20.09.2018 in Kraft.
Anlage A
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Anlage A zur V/0174/2025 Kurzüberblick Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen (Anlage 1). Gegenstand dieser Vorlage ist die Entscheidung über die Förderung von acht Projekten. Zwei Projekte werden nicht aufgegriffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Förderung von Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ wird folgendes Ziel aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiter- entwickeln: - mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Stadt Münster hat sich durch den Beschluss zum Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Ratsbeschluss vom 25.09.2013) verpflichtet, im Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen, politischen Zielsetzungen und der sich aus der Haushaltslage ergebenden Möglichkeiten der Finanzierung darauf hinzuwirken, dass die Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die Stadt Münster sich zu einer inklusiven Stadt entwickelt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage werden Ziele und Maßnahmen aus dem städtischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, und zwar insbesondere aus den Handlungsfeldern „Bewusstseinsbildung“ und „politische Teilhabe“. Durch die Förderung der Projekte wird das Thema Inklusion weiter in der Stadtgesellschaft verankert. Die politische Partizipation von Menschen mit Behinderung wird gefördert.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0174/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.04.2025
- Erstellt
- 28.03.2025 11:10