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Ermittlung von Aufwand und Kosten für die Entsorgung von Einweg-Kunststoffprodukten im öffentlichen Bereich aufgrund der EU-Kunststoffrichtlinie

Mitteilung Ausschuss 3905/2019 vom 18.11.2019

Stand: Am 28.11.2019 im Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/6 Vorlagen-Nummer 18.11.2019 3905/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 28.11.2019 Ermittlung von Aufwand und Kosten für die Entsorgung von Einweg-Kunststoffprodukten im öffentlichen Bereich aufgrund der EU-Kunststoffrichtlinie Im Juni wurde die EU-Kunststoffrichtlinie verabschiedet und veröffentlicht. Ab 2021 sollen u. a. Ein- weg-Kunststoffprodukte wie Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Wattestäbchen verboten werden. Bei anderen Produkten liegt der Schwerpunkt auf der Eindämmung ihres Verbrauchs und auf Vorga- ben für die Gestaltung und Kennzeichnung. In diesem Zusammenhang wurde auch eine erweiterte Herstellerverantwortung identifiziert. Die Hersteller sollen sich an den Kosten für öffentliche Sammel- bzw. Reinigungssysteme einschließ- lich der notwendigen Infrastruktur wie die Bereitstellung bzw. Kostenübernahme für geeignete Abfall- behälter sowie den Kosten für Sensibilisierungsmaßnahmen beteiligen. Dies soll zu einer Entlastung der Gebührenzahlenden führen. Zur Ermittlung von Aufwand und Kosten hat der VKU (Verband Kommunaler Unternehmen) eine deutschlandweite Untersuchung vorgeschlagen. Zahlreiche Kommunen unterschiedlicher Größen beteiligen sich. Die Stadt Köln beteiligt sich ebenfalls. Dabei wird unter anderem ermittelt, welche Abfälle sich in den Abfallbehältern und auf der Straße befinden. INFA (Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH) wird diese Unter- suchung durchführen. Im Oktober fand ein erstes Gespräch mit INFA statt. Die Untersuchung soll (wie auch die in Köln stattgefundenen Hausmüllanalysen) methodisch entsprechend der „Richtlinie zur einheitlichen Analy- tik in Sachsen“ durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine bundesweit anerkannte Metho- de. Bei der Analyse von Stichproben werden folgende Punkte berücksichtigt:  Differenzierung nach drei Ortsgrößenklassen (Innenstadt, dichtbebaut, eher ländliche Struk- tur),  Durchführung von zwei Untersuchungskampagnen zur Berücksichtigung von jahreszeitlichen Schwankungen,  Differenzierung nach verschiedenen Erfassungssystemen (Straßenkehricht aus Kehrmaschi- nen, Papierkorbleerungen und Streumüllsammlung) aufgrund der zu erwartenden Unterschie- de in der Abfallzusammensetzung,  Sortierung der Stichproben nach definiertem Stoffgruppenkatalog (z. B. Lebensmittelverpa- 2 ckungen, Tüten- und Folienverpackungen, Getränkebehälter, Getränkebecher, leichte Kunst- stofftragetaschen, Feuchttücher, Besteck, Teller, Trinkhalme, Glas, Papier, Organik). Zunächst werden die Werte für Köln ermittelt. Anschließend erfolgt eine Hochrechnung der in allen Gebieten ermittelten Ergebnisse auf das Bundesgebiet. Abschließend erfolgt eine Kostenberechnung auf Basis der Leitlinien der EU-Kommission. Die ermittelten Kosten sollen vom Bundesumweltministe- rium als Grundlage genutzt werden, um mit den Herstellern ins Gespräch zu kommen und die erwei- terte Herstellerverantwortung konkret auszugestalten. Die erste Untersuchungskampagne beginnt im Dezember, die zweite Untersuchungskampagne ist für den Frühsommer 2020 vorgesehen. Die Kosten werden ca. 30.000 € betragen und werden von der AWB GmbH übernommen. Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 28.11.2019

    Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

    TOP 5.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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