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3905/2019

Ermittlung von Aufwand und Kosten für die Entsorgung von Einweg-Kunststoffprodukten im öffentlichen Bereich aufgrund der EU-Kunststoffrichtlinie

Mitteilung Ausschuss 18.11.2019

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 28.11.2019, TOP 5.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3352 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V/6 
 
Vorlagen-Nummer  18.11.2019 
 3905/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 28.11.2019 
 
Ermittlung von Aufwand und Kosten für die Entsorgung von Einweg-Kunststoffprodukten im 
öffentlichen Bereich aufgrund der EU-Kunststoffrichtlinie 
Im Juni wurde die EU-Kunststoffrichtlinie verabschiedet und veröffentlicht. Ab 2021 sollen u. a. Ein-
weg-Kunststoffprodukte wie Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Wattestäbchen verboten 
werden. 
 
Bei anderen Produkten liegt der Schwerpunkt auf der Eindämmung ihres Verbrauchs und auf Vorga-
ben für die Gestaltung und Kennzeichnung. In diesem Zusammenhang wurde auch eine erweiterte 
Herstellerverantwortung identifiziert.  
 
Die Hersteller sollen sich an den Kosten für öffentliche Sammel- bzw. Reinigungssysteme einschließ-
lich der notwendigen Infrastruktur wie die Bereitstellung bzw. Kostenübernahme für geeignete Abfall-
behälter sowie den Kosten für Sensibilisierungsmaßnahmen beteiligen. Dies soll zu einer Entlastung 
der Gebührenzahlenden führen. 
 
Zur Ermittlung von Aufwand und Kosten hat der VKU (Verband Kommunaler Unternehmen) eine 
deutschlandweite Untersuchung vorgeschlagen. Zahlreiche Kommunen unterschiedlicher Größen 
beteiligen sich. Die Stadt Köln beteiligt sich ebenfalls. 
 
Dabei wird unter anderem ermittelt, welche Abfälle sich in den Abfallbehältern und auf der Straße 
befinden. INFA (Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH) wird diese Unter-
suchung durchführen. 
 
Im Oktober fand ein erstes Gespräch mit INFA statt. Die Untersuchung soll (wie auch die in Köln 
stattgefundenen Hausmüllanalysen) methodisch entsprechend der „Richtlinie zur einheitlichen Analy-
tik in Sachsen“ durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine bundesweit anerkannte Metho-
de.  
 
Bei der Analyse von Stichproben werden folgende Punkte berücksichtigt: 
 
 Differenzierung nach drei Ortsgrößenklassen (Innenstadt, dichtbebaut, eher ländliche Struk-
tur), 
 
 Durchführung von zwei Untersuchungskampagnen zur Berücksichtigung von jahreszeitlichen 
Schwankungen, 
 
 Differenzierung nach verschiedenen Erfassungssystemen (Straßenkehricht aus Kehrmaschi-
nen, Papierkorbleerungen und Streumüllsammlung) aufgrund der zu erwartenden Unterschie-
de in der Abfallzusammensetzung, 
 
 Sortierung der Stichproben nach definiertem Stoffgruppenkatalog (z. B. Lebensmittelverpa-

2 
 
ckungen, Tüten- und Folienverpackungen, Getränkebehälter, Getränkebecher, leichte Kunst-
stofftragetaschen, Feuchttücher, Besteck, Teller, Trinkhalme, Glas, Papier, Organik). 
 
Zunächst werden die Werte für Köln ermittelt. Anschließend erfolgt eine Hochrechnung der in allen 
Gebieten ermittelten Ergebnisse auf das Bundesgebiet. Abschließend erfolgt eine Kostenberechnung 
auf Basis der Leitlinien der EU-Kommission. Die ermittelten Kosten sollen vom Bundesumweltministe-
rium als Grundlage genutzt werden, um mit den Herstellern ins Gespräch zu kommen und die erwei-
terte Herstellerverantwortung konkret auszugestalten. 
 
Die erste Untersuchungskampagne beginnt im Dezember, die zweite Untersuchungskampagne ist für 
den Frühsommer 2020 vorgesehen. 
 
Die Kosten werden ca. 30.000 € betragen und werden von der AWB GmbH übernommen. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

28.11.2019 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3905/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.11.2019
Erstellt
11.11.2019 07:47