mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

14. Bericht zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen

Mitteilung Ausschuss 1223/2017 vom 21.04.2017

Stand: Am 15.05.2017 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Mitteilung Ausschuss

    PDF

    Herunterladen: Mitteilung Ausschuss

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 56/562/5 Vorlagen-Nummer 21.04.2017 1223/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 25.04.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 27.04.2017 Sportausschuss 04.05.2017 Gesundheitsausschuss 09.05.2017 Finanzausschuss 15.05.2017 14. Bericht zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen Nach dem im Ausschuss Soziales und Senioren am 09.03.2016 sowie weiteren Fachgremien ein aus- führlicher 13. Bericht zum Sachstand der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen vorgelegt wurde, konzentriert sich der beigefügte 14. Bericht auf die drei Kernthemen Unterbringung, Asyl- und Ausländerrecht sowie Finanzen. Ein weiterer, ausführlicher Bericht wird den Fachgremien im Herbst 2017 vorgelegt. Anlage: 14. Bericht gez. Dr. Rau
  • 14. Bericht zur Flüchtlingssituation

    PDF

    Herunterladen: 14. Bericht zur Flüchtlingssituation

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Aktuelle Informationen zur Unterbringung und Integrati- on von Flüchtlingen 14. Bericht an den Ausschuss Soziales und Senioren zur Sitzung am 27.04.2017 als kompakter Zwischenbericht zu den Themen Unterbringung Asyl- und Ausländerrecht Finanzen 2 Einleitung Der Zwischenbericht gibt einen komprimierten Überblick über die Themen Unterbringung, Asyl- und Ausländerrecht und Finanzen. Aus Sicht des Sozialdezernates finden in diesen Be- reichen zwischen zwei Sitzungsläufen (etwa 6 Wochen) des Ausschusses Soziales und Senio- ren (ASS) die stärksten Veränderungen statt. Gleichwohl sind auch die weiteren Themenfel- der der bisherigen Berichtsstruktur wichtig und informativ für Politik und Öffentlichkeit, auch wenn hier zwischen zwei Sitzungsläufen teilweise nur bedingt wesentliche Aktualisierungen vorgenommen werden können. Der Bericht wird daher in seiner bisherigen Form in eine halbjährliche Berichterstattung überführt. Der nächste vollumfängliche Bericht zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen ist für die Sitzung des ASS am 07.09.2017 vorgesehen. Der nachfolgende Zwi- schenbericht wird weiterhin zu jeder Ausschusssitzung des ASS sowie der weiteren Gremien vorgelegt. 1. Unterbringung von Flüchtlingen a. Entwicklung der Flüchtlingszahlen Derzeit hat die Stadt Köln erfreulicherweise ihre Zuweisungsquote erfüllt und erhält durch die Bezirksregierung Arnsberg somit bis zum 05.05.2017 keine weiteren Zuweisungen. Im Falle von Vorsprachen im Tagesdienst, gesundheitlich notwendigen Verlegungen oder Fami- lienzusammenführungen erfolgt natürlich weiterhin die zusätzliche Unterbringung schutzsu- chender Personen. Bedingt durch die bereits in den letzten Berichten geschilderten, system- bedingten Fluktuationen ist der Abfluss aus dem Unterbringungssystem derzeit höher, als der Zugang und die Anzahl der mit Wohnraum zu versorgenden Menschen somit weiterhin leicht rückläufig. Die Entwicklung der Flüchtlingszahlen unterstützt die Vorgehensweise der Stadtverwaltung, die Notunterkunftsplätze in Turnhallen schnellstmöglich abzubauen. Zu- sätzliche neue Ressourcen sowie freie Plätze in bestehenden Unterkünften werden mit Per- sonen aus den Notunterkünften belegt, so dass die Unterbringung von Menschen in Turnhal- len auf unter 900 Personen gesenkt werden konnte. Das Amt für Wohnungswesen erarbeitet aufgrund der zu erwartenden, anhaltenden Entwicklung der Flüchtlingszahlen bereits ein Konzept zur weiteren Reduzierung temporärer, sowie dringend Instand zu setzender Be- standsunterkünfte. Das Handlungskonzept wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu gegebener Zeit mitgeteilt. 4.053 3.079 2.341 1.960 1.626 1.548 1.638 1.949 2.196 3.072 5.141 10.153 13.253 12.231 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Köln Stand 12.04.2017 3 b. Prognose des weiteren Zugangs Geflüchteter Die Entwicklung der letzten Monate zeigt, dass eine valide Prognose des weiteren Zugangs geflüchteter Personen weiterhin nicht möglich ist. Im Kölner Trend ist zwar eine rückläufige Anzahl unterzubringender Personen zu erkennen, die politische Lage ist jedoch weiterhin als sehr sensibel und instabil einzustufen. Die Entwicklung der letzten Monate lasst die Vermu- tung zu, dass zumindest in naher Zukunft kein signifikanter Anstieg der Flüchtlingszahlen zu erwarten ist. Die Verwaltung rechnet vor diesem Hintergrund zumindest für die kommenden 2-3 Monate mit einer stagnierenden bis leicht rückläufigen Flüchtlingsunterbringung. Eine Garantie für die weitere Entwicklung kann jedoch keinesfalls ausgesprochen werden. Die Planung weiterer Standorte zur Flüchtlingsunterbringung wird ungeachtet dessen mit Hochdruck vorangetrieben. c. Planung und Errichtung neuer Ressourcen Für das Jahr 2017 gibt es bereits eine Vielzahl von Projekten, die sich in der Umsetzung und kurzfristigen Bezugsfertigkeit befinden. Dabei kann es immer wieder sein, dass es durch un- vorhersehbare Umstände oder Baumängel zu Verzögerungen in der Bezugsfertigkeit kommt. Nachfolgende Auflistung gibt eine Übersicht über die anstehenden Projekte in 2017. Unterkunft Straße Stadtteil Bezirk Plätze Prognose Bezug Geplante Belegung Wohnungen zum Schutz der LGBTIQ Personen ohne Adresse 4 20 April 2017 LGBTIQ Wohnhaus Methweg Neu-Ehrenfeld 4 60 April 2017 Familien 391 369 514 137 -229 -95 -29 -80 -156 -278 -462 -107 -175 12.822 12.231 -500 1.500 3.500 5.500 7.500 9.500 11.500 13.500 Apr 16 Mai 16 Jun 16 Jul 16 Aug 16 Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 Jan 17 Feb 17 Mrz 17 Apr 17 Unterbringung von Flüchtlingen in Köln April 2016 bis 12. April 2017 mtl. Veränderung untergebrachte Flüchtlinge 4 ehem. Schwimmbad Ostlandstraße Weiden 3 150 Mai 2017 Familien Leichtbauhallen Butzweilerhof- Allee Ossendorf 4 480 Mai 2017 Gemischt Wohnhaus Bonner Straße 478 Bayenthal 2 152 Juli 2017 Männer Wohnhaus (Di- akonie) Brandenburger Straße Altstadt-Nord 1 75 August 2017 Familien Systembau (GAG) Neubrücker Ring Neubrück 8 120 August 2017 NN Wohnhaus (In- vestor) Alte Heide Wahnheide 7 65 September 2017 NN Wohnhaus Schönhauserstraße Bayenthal 2 80 September 2017 NN Mobile Wohneinheiten Aloys-Boecker- Straße Lind 7 320 Oktober 2017 NN Mobile Wohneinheiten Lindweiler Weg Longerich 5 78 Oktober 2017 NN Mobile Wohneinheiten Antoniusstraße / Auf dem Hühner- berg Urbach 7 400 Dezember 2017 NN Mobile Wohneinheiten Haferkamp Flittard 9 320 Dezember 2017 NN Systembau Sinnersdorfer Straße Roggendorf 6 240 Dezember 2017 NN Systembau Schlagbaumsweg Holweide 9 400 Dezember 2017 NN Systembau - Holz Erbacher Weg Lindweiler 6 150 Dezember 2017 NN Wohnhaus (In- vestor) Pauline- Christmann-Str. Rath/Heumar 8 170 IV Quartal 2017 NN Wohnhaus Zülpicher Straße Lindenthal 3 60 IV Quartal 2017 NN Mobile Wohneinheiten Wilhelm-Schreiber- Straße Ossendorf 4 240 IV Quartal 2017 Familien Wohnhaus Blaubach Altstadt-Süd 1 100 IV Quartal 2017 NN ehem. Büroge- bäude (HGK) Oskar-Jäger-Straße Ehrenfeld 4 150 IV Quartal 2017 Familien ehem. Hoch- bunker Rothenburger Straße Mülheim 9 50 IV Quartal 2017 NN ehem. Büroge- bäude Friedrich- Naumann-Straße Eil 7 220 IV Quartal 2017 Familien Systembau Neusser Landstra- ße Fühlingen 6 200 Januar 2018 NN In Planung befindliche Unterkunftsplätze für 2017 gesamt 4.100 Plätze Bis Jahresende 2017 sind insgesamt noch 4.100 Plätze projektiert. Die Vorlage 0517/2017 aus der Sitzung des ASS am 09.03.2017 gibt zudem einen konkreten Überblick über den ak- tuellen Zeit-/Maßnahmenplan der Bauprojekte, die vom Rat in der Sitzung am 20.12.2016 unter der Vorlage 4157/2016 beschlossen wurden und deren Fertigstellung derzeit Septem- ber und Dezember 2017 vorgesehen sind. 5 d. Unterbringung in Turnhallen Aufgrund der positiven Entwicklung der Flüchtlingszahlen kann die Belegung von Turnhallen mit Geflüchteten weiter reduziert werden. Zum Stand 12.04. sind nur noch 10 von ehemals 24 Turnhallen mit weniger als 900 Personen belegt. Mit der Fertigstellung größerer Standor- te am Butzweiler Hof im Mai 2017 sowie der Unterkünfte in Weiden (Mai) und Bayenthal (Juli) für jeweils 150 Personen sowie einer Verstetigung des Kölner Trends ist damit zu rech- nen, dass die Räumung der letzten Turnhalle vor Ende des Jahres 2017 abgeschlossen sein wird. Eine genauere Zeitschiene kann voraussichtlich nach Belegung der Unterkunft am Butzweiler Hof im Juni 2017 erstellt werden. Aktuell befinden sich diverse Turnhallen im Rückbau und werden in den kommenden Wo- chen nach erfolgter Herrichtung wieder Schule und Sport zur Verfügung gestellt. Der aktuelle Sachstand zu allen, ehemals 27 gesperrten Turnhallen ist folgender Übersicht zu entneh- men. festgelegte Rangfolge Straße Stadtteil Soll- Plätze Freigabe für Schu- le/Sport Bemerkungen 0 Görlinger Zentrum Bocklemünd 130 13.07.2016 Schul- und Sportnutzung 0 Neuhöffer Straße 12 Deutz 72 13.07.2016 Schul- und Sportnutzung 0 Volkhovener Weg 140a Heimersdorf 60 22.07.2016 Schul- und Sportnutzung 1 Herler Ring 10 (M) Buchheim 200 09.11.2016 Schul- und Sportnutzung 2 Heerstraße 7a Zündorf 345 07.11.2016 Schul- und Sportnutzung 3 Niehler Kirchweg 35 (M) Nippes 200 Rückbauarbeiten im Gange 4 Kolkrabenweg 10a Vogelsang 200 09.01.2017 Schul- und Sportnutzung 4 Vogelsanger Straße 1a Neustadt- Nord 200 11.01.2017 Schul- und Sportnutzung 6 Reitweg 10 Deutz 196 ca. 2018 lang geplante Sanierung wird durchgeführt 7 Ostlandstraße 39 Weiden 200 Rückgabe im Mai geplant 8 Kantstraße 1a (M) Kalk 120 Rückbauarbeiten starten kurz- fristig 9 Dorotheenstr. 1a Porz 192 Rückgabe im Mai geplant 9 Westerwaldstraße 92a Humbold- Gremberg 192 Rückbauarbeiten im Gange 11 Am Portzenacker 1e Dünnwald 66 Rückbauarbeiten im Gange 12 Beuthener Straße Buchheim 192 Rückbauarbeiten im Gange 13 Nesselrodestraße Niehl 72 06.03.2017 Kleine Restarbeiten im Außenbereich erforderlich 14 Soldiner Straße 68a Lindweiler 160 nachrangige Belegung 15 Burgwiesenstraße Holweide 192 Rückbauarbeiten starten kurzfristig 16 Escher Straße 247 (M) Bilderstöck- chen 200 Nachrangige Belegung 17 Hermesgasse 120 (M) Niehl 70 Nachrangige Belegung 6 18 Mainstraße 75 Rodenkirchen 200 belegt 19 Kopernikusstraße Buchforst 84 belegt 20 Merianstraße 6 Seeberg 94 belegt 21 Rochusstraße 80 Bickendorf 60 belegt 22 Im Kamp 16 Widdersdorf 78 belegt 23 Lindenbornstraße 15 Ehrenfeld 50 belegt 24 Schulstraße 16 Pesch 80 belegt In den Turnhallen Ostlandstraße und Doretheenstraße werden derzeit Arbeiten am Hallen- boden durchgeführt. Beide Hallen sollen im Laufe des Mai wieder für Schule und Sport zur Verfügung stehen. Für die weiteren im Rückbau befindlichen Hallen kann noch kein konkre- tes Freigabedatum genannt werden, insbesondere die Turnhallen in der Kantstraße und der Burgwiesenstraße sind erst seit Mitte April geräumt, die genauen Arbeiten und hieraus re- sultierenden Beauftragungen müssen erst noch in Abstimmung mit der Gebäudewirtschaft als Eigentümer der Hallen festgelegt werden. Alle erforderlichen Beauftragungen zur Her- richtung und Freigabe der Turnhallen werden priorisiert erteilt, damit die Schul- und Sport- nutzung schnellstmöglich erfolgen kann. e. Verteilung der Unterkünfte über das Stadtgebiet Mit der weiteren Reduzierung der Notunterkunftsplätze sowie Errichtung neuer Unterkünfte wird sich auch regelmäßig der Anteil an Plätzen zur Einwohnerzahl der Bezirke und Stadtteile verändern. Beispielsweise führt der Abbau einer großen Notunterkunft von 200 Plätzen zu einer erheblichen Veränderung des Anteils im betroffenen Stadtteil. Nachfolgende Grafik gibt einen Überblick der Verteilung von Unterkünften zum Stand 12.04.2017 sowie eine per- spektivische Verteilung zum 31.12.2017. Hierin sind alle zusätzlich projektierten Maßnah- men für 2017 enthalten, die Turnhallenbelegung wurde beendet. In den Daten zum 31.12.2017 konnte noch nicht der perspektivische Abbau von Objekten berücksichtigt wer- den, die hohe Unterhaltskosten verursachen oder wie die ersten mobilen Unterbringungs- einheiten (Container) über einen geringen Standard verfügen. Hierfür wird, wie bereits unter Punkt a) ausgeführt, derzeit ein Handlungskonzept von der Verwaltung erarbeitet, welches nach Beendigung der Turnhallenbelegung greifen soll. Nr. Stadtbezirk Stadtteil Stadt Köln Einwohner insgesamt belegbare Plätze 12.04.2017 Anteil der Plätze je Einwohner 12.04.2017 belegbare Plätze 31.12.2017 Anteil der Plätze je Einwohner 31.12.2017 101 Altstadt-Süd 27.689 615 2,22% 715 2,58% 102 Neustadt-Süd 38.388 393 1,02% 393 1,02% 103 Altstadt-Nord 18.119 313 1,73% 388 2,14% 104 Neustadt-Nord 28.424 89 0,31% 89 0,31% 105 Deutz 15.412 426 2,76% 426 2,76% Bezirk 1 128.032 1.835 1,43% 2.010 1,57% 201 Bayenthal 9.238 49 0,51% 281 3,04% 202 Marienburg 6.361 47 0,71% 47 0,74% 203 Raderberg 5.929 11 0,17% 11 0,18% 204 Raderthal 4.761 15 0,33% 15 0,32% 205 Zollstock 22.360 0 0,00% 0 0,00% 206 Rondorf 9.435 198 2,06% 198 2,10% 7 Nr. Stadtbezirk Stadtteil Stadt Köln Einwohner insgesamt belegbare Plätze 12.04.2017 Anteil der Plätze je Einwohner 12.04.2017 belegbare Plätze 31.12.2017 Anteil der Plätze je Einwohner 31.12.2017 207 Hahnwald 2.076 0 0,00% 0 0,00% 208 Rodenkirchen 16.320 993 5,70% 793 4,86% 209 Weiß 5.922 0 0,00% 0 0,00% 210 Sürth 10.850 0 0,00% 0 0,00% 211 Godorf 2.432 179 7,07% 179 7,38% 212 Immendorf 2.032 0 0,00% 0 0,00% 213 Meschenich 7.630 0 0,00% 0 0,00% Bezirk 2 105.346 1.493 1,38% 1.525 1,45% 301 Klettenberg 10.620 0 0,00% 0 0,00% 302 Sülz 36.478 82 0,22% 82 0,22% 303 Lindenthal 30.276 23 0,08% 143 0,47% 304 Braunsfeld 11.603 66 0,56% 66 0,57% 305 Müngersdorf 8.557 0 0,00% 0 0,00% 306 Junkersdorf 13.813 326 2,25% 326 2,36% 307 Weiden 17.207 501 2,89% 651 3,78% 308 Lövenich 8.922 56 0,61% 56 0,63% 309 Widdersdorf 11.569 78 0,64% 0 0,00% Bezirk 3 149.045 1.132 0,75% 1.324 0,89% 401 Ehrenfeld 36.971 100 0,27% 200 0,54% 402 Neuehrenfeld 24.546 610 2,49% 670 2,73% 403 Bickendorf 16.606 97 0,58% 25 0,15% 404 Vogelsang 8.458 0 0,00% 0 0,00% 405 Bocklemünd/Mengenich 10.669 0 0,00% 0 0,00% 406 Ossendorf 10.123 350 3,34% 1.070 10,57% Bezirk 4 107.373 1.157 1,07% 1.965 1,83% 501 Nippes 35.683 264 0,73% 264 0,74% 502 Mauenheim 5.643 0 0,00% 0 0,00% 503 Riehl 11.623 577 4,80% 577 4,96% 504 Niehl 19.935 258 1,27% 188 0,94% 505 Weidenpesch 13.961 22 0,15% 22 0,15% 506 Longerich 13.607 135 0,98% 213 1,57% 507 Bilderstöckchen 15.735 338 2,12% 138 0,88% Bezirk 5 116.187 1.594 1,35% 1.402 1,21% 601 Merkenich 5.771 71 1,22% 71 1,23% 602 Fühlingen 2.072 0 0,00% 0 0,00% 603 Seeberg 11.499 172 1,49% 172 1,50% 604 Heimersdorf 5.955 0 0,00% 0 0,00% 605 Lindweiler 3.460 160 4,42% 150 4,34% 606 Pesch 7.627 80 1,02% 0 0,00% 607 Esch/Auweiler 6.701 129 1,87% 129 1,92% 608 Volkhoven/Weiler 6.082 0 0,00% 0 0,00% 609 Chorweiler 13.816 0 0,00% 0 0,00% 610 Blumenberg 5.650 104 1,85% 104 1,85% 611 Roggendorf/Thenhoven 4.109 0 0,00% 240 5,84% 612 Worringen 9.911 120 1,16% 120 1,21% Bezirk 6 82.653 836 1,00% 986 1,19% 8 Nr. Stadtbezirk Stadtteil Stadt Köln Einwohner insgesamt belegbare Plätze 12.04.2017 Anteil der Plätze je Einwohner 31.12.2017 belegbare Plätze 31.12.2017 Anteil der Plätze je Einwohner 31.12.2017 701 Poll 11.533 271 2,36% 491 4,26% 702 Westhoven 5.254 0 0,00% 0 0,00% 703 Ensen 7.321 169 2,23% 169 2,31% 704 Gremberghoven 2.984 96 3,13% 96 3,20% 705 Eil 9.301 246 2,62% 246 2,64% 706 Porz 14.963 11 0,07% 11 0,07% 707 Urbach 12.414 70 0,56% 470 3,79% 708 Elsdorf 1.623 0 0,00% 0 0,00% 709 Grengel 5.498 0 0,00% 0 0,00% 710 Wahnheide 7.786 83 1,06% 148 1,90% 711 Wahn 7.009 201 2,84% 201 2,87% 712 Lind 3.420 18 0,52% 338 9,89% 713 Libur 1.115 0 0,00% 0 0,00% 714 Zündorf 12.288 86 0,72% 86 0,70% 715 Langel 3.439 0 0,00% 0 0,00% 716 Finkenberg 6.871 0 0,00% 0 0,00% Bezirk 7 112.819 1.251 1,10% 2.256 2,00% 801 Humboldt/Gremberg 15.480 54 0,35% 54 0,35% 802 Kalk 23.638 532 2,19% 532 2,25% 803 Vingst 13.093 0 0,00% 0 0,00% 804 Höhenberg 12.479 63 0,50% 63 0,50% 805 Ostheim 12.637 372 2,75% 372 2,94% 806 Merheim 11.035 228 2,04% 228 2,07% 807 Brück 10.269 154 1,48% 154 1,50% 808 Rath/Heumar 11.608 0 0,00% 170 1,46% 809 Neubrück 8.816 0 0,00% 120 1,36% Bezirk 8 119.055 1.403 1,16% 1.693 1,42% 901 Mülheim 42.638 863 2,00% 913 2,14% 902 Buchforst 7.364 130 1,73% 0 0,00% 903 Buchheim 13.327 0 0,00% 0 0,00% 904 Holweide 21.252 105 0,50% 505 2,38% 905 Dellbrück 21.517 220 1,02% 220 1,02% 906 Höhenhaus 15.213 394 2,54% 394 2,59% 907 Dünnwald 11.599 16 0,14% 16 0,14% 908 Stammheim 7.883 29 0,36% 29 0,37% 909 Flittard 7.889 0 0,00% 320 4,06% Bezirk 9 148.682 1.758 1,17% 2.398 1,61% f. Auszugsmanagement Das Projekt „Auszugsmanagement“ unterstützt Köln zugewiesene Flüchtlinge bei der Wohnungssu- che. Im Jahr 2016 konnten durch das Auszugsmanagement 840 Personen in 293 Wohnungen vermit- telt werden. Die eigene Wohnung ist der zentrale Baustein auf dem Weg zu einer vollständigen In- tegration der Menschen in die Stadtgesellschaft und deshalb von besonderer Bedeutung. Das Auszugsmanagement hilft seit dem Projektstart 2011 erfolgreich bei der Suche nach geeignetem Wohnraum und begleitet die Menschen u.a. bei Besichtigungsterminen und Behördengängen, um beispielsweise Sprachbarrieren zu überwinden. Die beauftragten Träger der Flüchtlingshilfe unter- 9 stützen interessierte Vermieter bei der Auswahl des Mieters und begleitet den Prozess bis zur erfolg- reichen Wohnraumvermittlung. Im Jahr 2017 konnten bisher 153 Personen in insgesamt 54 Woh- nungen vermittelt werden. 2. Asyl- und Ausländerrecht a. Aktuelle Zahlen Um die Bedeutung des Themas Flüchtlinge einordnen zu können, werden nachstehend die Zahlen von 2013 bis Ende Januar 2017 aufgeführt. Zuweisungen von Asylantragstellern nach Köln für die Jahre 2013-2017: 2013 – 907 Personen 2014 – 1.963 Personen 2015 – 6.975 Personen 2016 – 8.730 Personen vom 01.01.2017 bis 31.03.2017 – 318 Personen. Anzahl der Personen mit Aufenthaltsgestattungen in Köln für die Jahre 2013-2017 (jeweils am 31.12.): 2013 – 1.263 Personen 2014 – 2.299 Personen 2015 – 7.765 Personen 2016 – 9.360 Personen aktuell am 31.03.2017 – 8.077 Personen. Insgesamt hat das BAMF 2015 1.887 Entscheidungen für Kölner Asylflüchtlinge getroffen: 1.122 Anerkennungen und 765 Ablehnungen. 2016 hat das BAMF 6.679 Verfahren von in Köln lebenden Asylantragstellern beendet. 4.720 Anträge wurden anerkannt, 1.959 Anträge wurden abgelehnt. Im ersten Quartal 2017 hat das BAMF 2.215 Entscheidungen für in Köln lebende Asylantrag- steller getroffen. 1.230 Verfahren endeten positiv für den Antragsteller und 985 Anträge wurden abgelehnt. Von den ursprünglich 6.670 ohne Registrierung und Asylantragstellung nach Köln zugewie- senen Personen (im Zeitraum von August 2015 bis 2016, sog. BÜMA-Fälle) hatten inzwischen alle die Gelegenheit sich zu registrieren und ihren Asylantrag zu stellen. Lediglich in 15 Ein- zelfällen mit sehr speziellen Sachverhaltskonstellationen müssen im Zusammenwirken mit der Bezirksregierung und dem BAMF Einzelfalllösungen gefunden werden. Darüber hinaus haben in 2017 bisher 559 Personen bei der Anlauf- und Beratungsstelle der Stadt Köln für unerlaubt Eingereiste vorgesprochen. (2016: 2515 Personen, 2015: 3.882, 2014 2.951 und 2013 1.284 Personen.) Darunter waren 97 Personen unbegleitete minder- jährige Ausländer. 98 Personen wurden zur Asylantragstellung an die Zentrale Ausländerbe- hörde Dortmund weitergeleitet. Bei 11 Personen wurden Übernahmeersuchen nach dem Dubliner Übereinkommen gestellt. Bisher sind 30 Personen Köln zugewiesen und 61 Perso- nen an andere Ausländerbehörden verteilt worden. In 35 Fällen ist unmittelbar eine aufent- haltsrechtliche Entscheidung unter Fertigung einer Rückkehrentscheidung mit Androhung der Abschiebung getroffen worden. 10 b. Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht Gegenüber dem 13. Flüchtlingsbericht im Ausschuss Soziales und Senioren am 09.03.2017 liegen keine Änderungen vor. 3. Finanzen Die Belastungen der Stadt Köln durch die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen ist in den letzten beiden Jahren exponentiell angestiegen. Die bisherigen Auswertungen unter anderem aus der Kostenrechnung im Flüchtlingsma- nagement belegen deutlich, dass die bislang über das Land gewährten Erstattungsleistungen nicht auskömmlich sind und dies zur Verschärfung der Haushaltssituation beiträgt. Die Verantwortung für die Finanzierung der flüchtlingsbedingten Kosten liegt bei Bund und Ländern. Die Forderungen der Kommunen nach einer auskömmlichen Kostenerstattung wurden und werden gegenüber dem Land durch die kommunalen Spitzenverbände vertre- ten. Bereits im Dezember 2015 vereinbarten die Koalitionsfraktionen von SPD/Bündnis 90 - Die Grünen mit den kommunalen Spitzenverbänden NRW die gemeinsame Durchführung einer Ist-Kosten-Erhebung der tatsächlich in den Kommunen anfallenden Kosten für die Un- terbringung von Flüchtlingen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Ist-Kostenerhebung sollen die Erstattungssätze für das Jahr 2018 festgelegt werden. Die Durchführung der Datenerhebung ist in einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Ver- tretern des MIK NRW, des FM NRW, der kommunalen Spitzenverbände, von IT.NRW und der kommunalen Praxis vorbereitet worden. Über den Städtetag NRW hat sich die Stadt Köln aktiv in den Prozess der Erarbeitungen des Erhebungsbogens eingebracht, u.a. indem Ein- schätzungen zu Entwürfen oder inhaltliche Impulse gegeben wurden. Im Ergebnis wurde für die Erhebung das folgende Verfahren festgelegt: In dem Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 wird in allen NRW-Kommunen eine Erhe- bung der Ist-Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen durchgeführt. Sie bezieht sich auf den Personenkreis der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG. Parallel hierzu erfolgt eine weitere Datenerhebung in etwa 10 Prozent der Kommunen, um der Frage nachzugehen, ob und in wieweit Unterschiede in den Kostenstrukturen zwischen der „Personengruppe AsylbLG und der „Personengruppe FlüAG bestehen. Die Stadt Köln hatte sich bereiterklärt, an der Sondererhebung teilzunehmen. Mit einer gutachterlichen Begleitung hat das Land Herrn Prof. Dr. Thomas Lenk, Institut für Öffentliche Finanzen und Public Management der Universität Leipzig, beauftragt, der bereits im vergangenen Jahr dem Sächsischen Staatsministerium des Innern ein Gutachten zur glei- chen Thematik vorgelegt hat. Zudem soll eine den Erhebungsprozess begleitende stichprobenartige Prüfung durch die GPA NRW die Einheitlichkeit und Richtigkeit der Datenmeldungen gewährleisten. Mit Schreiben vom 31.01.2017 hat das MIK NRW die Erhebung der tatsächlichen Unterbrin- gungskosten nach dem AsylbLG gestartet. Nunmehr hat die Bezirksregierung Köln am 07.03.2017 auch das Schreiben des MIK zur parallelen Sondererhebung „Ist-Kosten der Un- terbringung Personenkreis FlüAG“ übermittelt. Die Erhebungsbögen der beiden Abfragen sind identisch, beziehen sich jedoch auf einen an- deren Personenkreis. Für beide Erhebungen gilt es, für jedes Quartal 2017 bis zur Mitte des jeweils nächsten Quartals zu melden. Die Meldungen für das erste Quartal haben demnach zum 15.05.2017 zu erfolgen. Die mit dem Erhebungsbogen geforderten Daten sind hoch komplex und benötigen Zuliefe- rung aus nahezu allen Dienststellen, welche i.Z.m. dem Flüchtlingsmanagement Leistungen 11 erbringen. Die Verwaltung hat daher entschieden, das etablierte und bereits jetzt fast alle beteiligten Dienststellen umfassende Auswertungstool zu diesem Zweck zu nutzen. Die Landeserhebung folgt einer von der bisher in der Stadt Köln verfolgten Auswertung ab- weichenden Systematik. Dies hat in Verbindung mit der Komplexität der Thematik zur Folge, dass die Strukturen des städtischen Tools aufwendig angepasst werden müssen. Dafür wird für die Abfragen zu den Quartalen 2 bis 4 mit einem erheblich reduzierten Arbeitsaufwand gerechnet. Aktuell werden die Auswertungen des ersten Quartals 2017 vorbereitet. Die mit der Landeserhebung festgelegte Struktur wird die bisherige Systematik der Kosten- rechnung im Flüchtlingsmanagement ersetzen. Über die Meldungen an das MIK NRW wird an dieser Stelle weiter berichtet werden.

Beratungsverlauf

  1. 25.04.2017

    Integrationsrat

    TOP 5.14, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 27.04.2017

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 9.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 04.05.2017

    Sportausschuss

    TOP 2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  4. 09.05.2017

    Gesundheitsausschuss

    TOP 6.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  5. 15.05.2017 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz