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2021/0097

Zweckverband Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg - Besetzung der Gremien

Magistratsvorlage 22.04.2021

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
28.04.2021 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 772 
II 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0097 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
116 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Zweckverband Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des 
Landkreises Darmstadt-Dieburg - Besetzung der Gremien 
 
Vorlage vom: 22.04.2021 
 
Beschlussvorschlag: 
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind der Verbandsvorstand und die 
Verbandsversammlung des Gesundheitsamtes der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des 
Landkreises Darmstadt-Dieburg neu zu besetzen. Hierzu sind folgende Beschlüsse zu fassen:  
 
1. Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass der/die Fachdezernent*in den Magistrat kraft 
Amtes im Verbandsvorstand vertritt und leitet die Vorlage zur weiteren Beschlussfassung 
der Stadtverordnetenversammlung zu.  
 
2. Die Stadtverordnetenversammlung wählt 1 Stadtverordnete *n in den Verbandsvorstand.  
 
3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt 3 Stadtverordnete in die Verbandsversammlung.

- 3 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 19.05.2021 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.04.2021 
 
Gemäß §§ 4 und 6 der Satzung des Zweckverbandes „Verwaltungsverband für das 
Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg“ 
i. d. F. vom 14.12.1979 gehören dem Verwaltungsverband und der Verbandsversammlung 
an:  
 
Verbandsvorstand:  
 
Der/die Dezernent*in für das Gesundheitswesen kraft Amtes.  
 
Der/die Dezernent*in für das Gesundheitswesen bzw. für das Gesundheitswesen zuständige 
Kreisbeigeordnete*r wechseln sich alle drei Jahr im Verbandsvorsitz und in der 
Stellvertretung ab.  
 
Auf Vorschlag der Stadtverordnetenversammlung wird von der Verbandsversammlung ein 
weiteres Vorstandsmitglied sowie ein/e Stellvertreter*in (§ 6 der Satzung) gewählt.  
 
-Mehrheitswahl- 
 
Verbandsversammlung 
 
Gemäß § 4 der Satzung wählt die Stadtver ordnetenversammlung 3 Vertreter*innen und ihre 
Stellvertreter*innen in die Verbandsversammlung.  
 
-Listenwahl- 
 
Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichende 
Nachrücker*innen zur Verfügung stehen. Sollte eine Liste während d er Legislaturperiode 
ausgeschöpft werden, bliebe der Platz sodann unbesetzt.  
 
Die Mitglieder des Verbandsvorstandes können nicht gleichzeitig der Verbandsversammlung 
angehören. Gleiches gilt auch für die Stellvertreter*innen.  
 
Darmstadt, den 24.04.2021 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

2021/0097

3098 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
28.04.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0097 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Zweckverband Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des 
Landkreises Darmstadt -Dieburg - Besetzung der Gremien  
 
Vorlage vom: 22.04.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind der Verbandsvorstand und die 
Verbandsversammlung des Gesundheitsamtes der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des 
Landkreises Darmstadt -Dieburg neu zu besetzen. Hierzu sind folgende Beschlüsse zu fassen:  
 
1. Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass der/die Fachdezernent*in den Magistrat kraft 
Amtes im Verbandsvorstand vertritt und leitet die Vorlage zur weiteren Beschlussfassung 
der Stadtverordnetenversammlung zu.  
 
2. Die Stadtverordnetenversammlung wählt 1 Stadtverordnete *n in den Verbandsvorstand.  
 
3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt 3 Stadtverordnete in die Verbandsversammlung.

- 2 - 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.04.2021 
 
Gemäß §§ 4 und 6 der Satzung des Zweckverbandes „Verwaltungsverband für das 
Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg“ 
i. d. F. vom 14.12.1979 gehören dem Verwaltungsverband und der Verbandsversammlung 
an:  
 
Verbandsvorstand:  
 
Der/die Dezernent*in für das Gesundheitswesen kraft Amtes.  
 
Der/die Dezernent*in für das Gesundheitswesen bzw. für das Gesundheitswesen zuständige 
Kreisbeigeordnete*r wechseln sich alle drei Jahr im Verbandsvorsitz und in der 
Stellvertretung ab.  
 
Auf Vorschlag der Stadtverordnetenversammlung wird von der Verbandsv ersammlung ein 
weiteres Vorstandsmitglied sowie ein/e Stellvertreter*in (§ 6 der Satzung) gewählt.  
 
-Mehrheitswahl - 
 
Verbandsversammlung  
 
Gemäß § 4 der Satzung wählt die Stadtverordnetenversammlung 3 Vertreter*innen und ihre 
Stellvertreter*innen in die Ve rbandsversammlung.  
 
-Listenwahl- 
 
Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichende 
Nachrücker*innen zur Verfügung stehen. Sollte eine Liste während der Legislaturperiode 
ausgeschöpft werden, bliebe der Platz sodann unbesetzt.  
 
Die Mitglieder des Verbandsvorstandes können nicht gleichzeitig der Verbandsversammlung 
angehören. Gleiches gilt auch für die Stellvertreter*innen.  
 
Darmstadt, den 24.04.2021  
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

anlage 2

685 Zeichen

Punkt 19: Zweckverband Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des 
Landkreises Darmstadt-Dieburg - Besetzung der Gremien 
 (V-Nr. 2021/0097) 
 
Es wird zuerst die Vertretung im Verbandsvorstand gewählt: 
 
Für den Verbandsvorstand liegt nur ein Wahlvorstand der Fraktionen Bü90/Die 
Grünen, CDU und Volt vor. 
 
Für den Verbandsvorstand wird Stadtve. Eva Bredow -Cordier und als ihre 
Stellvertretung Frau Stadtve. Malena Todt vorgeschlagen. 
 
Dem Wahlvorschlag wird zugstimmt. 
 
Stimmenthaltung: SPD AfD UWIGA 2 Partei 
  
Somit sind gewählt 
 
Mitglieder Stellvertretung 
Jana Wilke Susanne Rihm 
Dr. Annette  Brunert Hans Wegel 
Dr. Ursula Blaum Dr. Julia von Buttlar

Beratungsverlauf (2)

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0097
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.04.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00