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A-R/0041/2020

Arbeit der Ratsgremien optimieren

Antrag an den Rat 18.08.2020

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a-r-0041-2020-Arbeit im Rat optimieren

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a-r-0041-2020-Arbeit im Rat optimieren

8011 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0041/2020 
 
AfD-Ratsgruppe Münster Mitglieder   
Leostraße 16 B 
48153 Münster 
Marrtin Schiller (Sprecher) 
Richard Frederik Mol 
  +49(251) 60688623 
 
 martin.schiller@afd-muenster.de 
www.afd-muenster.de 
 
 
Arbeit der Ratsgremien optimieren 
AfD-Ratsgruppe 
im Rat der Stadt Münster 
 
Leostr. 16-B 
 
48153 Münster 
Tel. (0251) 60688623 
martin.schiller@afd-
muenster.de 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. §1 (1) der Geschäftsordnung des Rates wird wie folgt geändert: „Der/die 
Oberbürgermeister/in beruft den Rat ein. Der Rat tagt in der Regel einmal im 
Monat.  Der Rat ist unverzüglich einzuberufen, wenn mindestens ein Fünftel der 
Ratsmitglieder oder eine Fraktion unter Angabe der zur Beratung zu stehenden 
Sachverhalte dies verlangen (§ 47 Abs. 1 S. 4 GO NRW). 
 
§2 (1) der Geschäftsordnung des Rates wird wie folgt geändert: Die Einladung zu 
den Sitzungen muss den Ratsmitgliedern mindestens 10 volle Tage vor dem 
Sitzungstag, den Tag der Absendung nicht eingerechnet, zugehen. 
 
§3 (2) der Geschäftsordnung des Rates wird wie folgt geändert: Sachanträge, die 
dem/der Oberbürgermeister/in von einer Fraktion, einer Gruppe oder von 
mindestens 3 Ratsmitgliedern spätestens am 13. Tage vor der Sitzung zur 
Aufnahme in die Tagesordnung zugehen, sind von ihm/ihr auf die Tagesordnung 
zu setzen.  
 
§3 (1) der Geschäftsordnung des Rates wird wie folgt neu gefasst: Der/Die 
Oberbürgermeister/in setzt die Tagesordnung fest (§ 48 Abs. 1 Satz 1 GO NRW). 
Er/Sie hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm/ihr in schriftlicher Form 
spätestens am 13. Tag vor dem Sitzungstag von einer Fraktion oder Gruppe oder 
mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder unter Berufung auf § 48 Abs. 1 S. 2 
GO NRW vorgelegt werden. Die Gründe für die Dringlichkeit sind im Antrag 
hinreichend zu erläutern. 
In der Geschäftsordnung des Rates wird ein neuer Absatz (2) eingefügt. Der 
bisherige Absatz (2) wird zu Absatz (3) usw.: Der Rat entscheidet durch 
Beschluss über die Tagesordnung der Sitzung. Er entscheidet durch Beschluss 
über die Zulässigkeit von Anträgen zur sofortigen Beschlussfassung nach §3 (1) 
der Geschäftsordnung. 
 
Der Beginn der Sitzungen des Rates wird auf 14:00 Uhr festgesetzt. Sitzungen

des Rates finden an einem Wochentag, mit Ausnahme von Samstagen statt. 
 
 
Begründung: 
Punkt 1: Tagungsfrequenz 
Der Rat tagt laut Geschäftsordnung mindestens einmal alle 2 Monate. In der 
Praxis gestaltet sich der Sitzungsablauf innerhalb eines Jahres idealtypisch wie 
folgt.  
Die erste Sitzung findet entweder im Februar oder Anfang März statt. Ihr folgt 
meist eine weitere Sitzung im April oder Anfang Mai. Gefolgt von einer weiteren 
im Juli. 
Danach tritt der Rat in die Sommerpause ein. Diese wird beendet durch die 
jährliche Ratssitzung im September. In der traditionell der Haushalt der Stadt 
Münster eingebracht wird.  
Sodann folgt eine weitere Sitzung des Rates entweder im Oktober oder 
November. Traditionell stellt die Dezembersitzung mit den Haushaltsreden der 
Fraktionen, Gruppen und Einzelsprecher den Abschluss der jährlichen 
Ratsperiode statt. 
In der Praxis bedeutet dies dann etwa 6 bis 7 Sitzungen des Rates pro Jahr. 
Daher hat jede Ratssitzung eine sehr lange Tagesordnung. Und viele Themen 
werden entweder gar nicht mehr im Rat erörtert oder nicht mit der ihnen 
gebührenden Sorgfalt. Sie werden nur noch durchgewunken. 
Ergebnis ist eine nicht optimale Arbeit des Rates. In der viele Beschlüsse 
nachgebessert werden müssen. Und Themen immer wieder in den Rat getragen 
werden, weil nicht demokratisch abgestimmt und entschieden wurde. 
Denn Demokratie bedeutet nicht nur, dass bei der Entscheidung ein bestimmtes 
Verfahren formell korrekt zur Anwendung kommt. Es bedeutet eben auch, dass 
die Themen in ihrer Gesamtheit ausführlich im Rat erörtert werden. Und dass 
jede Seite- auch diejenige die am Ende bei der Abstimmung unterliegt -ihre Sicht 
der Dinge ausführlich darlegen kann. 
Hierfür aber ist es notwendig, dass die Sitzungsfrequenz des Rates erhöht wird. 
Und er in jedem Monat einmal tagt. Mit Ausnahme der Sommerferien. Was dann 
auf 10 oder 11. Sitzungstermine pro Jahr hinausläuft. 
Punkt 2: Einladung und Fristen 
Bislang erfolgt die Einladung zu den Ratssitzungen 5 Tage vor der Sitzung. Erst 
dann wissen die Mitglieder des Rates endgültig, welche Themen in der 
kommenden Sitzung behandelt werden.

Diese Frist ist zu kurz. Da die Ratsmitglieder die Einladung meist am Donnerstag 
oder Freitag vor der Ratssitzung erhalten. Und dann nur noch am Montag die 
Fraktionen in den Sitzungen letztlich über die tatsächlichen Themen der 
Ratssitzung beraten können. 
Das Ergebnis sind unter anderem eine stete Flut von Änderungsanträgen der 
Fraktionen zu den Ratsvorlagen der Verwaltung. Was ebenfalls die 
Entscheidungsfindung der Ratsmitglieder bei den Abstimmungen deutlich 
erschwert. 
Daher wird die Frist zur Einladung verlängert. Von jetzt 5 auf 10 Tage. 
Entsprechend wird die Frist zur Einreichung von Anträgen durch Fraktionen und 
Gruppen ebenfalls von 8 auf 13 Tage verlängert. 
Bislang ist der Mittwoch jeweils Sitzungstag des Rates. Es wird ebenfalls 
angeregt, hier über eine flexiblere Handhabung nachzudenken. In vielen 
Kommunen beginnen die Ratssitzungen bereits am frühen Nachmittag.  
Damit sie sich nicht bis spät in die Nacht erstrecken. Und die Themen ausführlich 
erörtert werden können. Die Ratsmitglieder sind dann auch körperlich noch 
ausgeruhter. Diese Tendenz ist vor allem in größeren Städten zu beobachten. 
Münster sollte sich dieser Entwicklung anschließen. Denn in Zusammenarbeit 
mit einer höheren Tagungsfrequenz verbessert dies die Arbeit im Rat ganz 
wesentlich. 
Punkt 3: Tagesordnung und Anträge zur sofortigen Beschlussfassung: 
Der Rat entscheidet auch bislang schon über die Tagesordnung. Entsprechend 
den Vorschriften in der Gemeindeordnung von NRW. 
In der Praxis hat dies dann Folgendes Ergebnis: Im Vorfeld der Ratssitzung 
reichen Fraktionen oder Gruppen Anträge ein. Ein Teil hiervon sind Anträge zur 
sofortigen Beschlussfassung. 
Nach geltender Rechtslage muss der Oberbürgermeister diese in die 
Tagesordnung aufnehmen. In der Ratssitzung selbst wird dann über die 
Tagesordnung abgestimmt und diese durch Beschluss festgelegt. 
Hierbei bleiben die Anträge zur sofortigen Beschlussfassung unverändert auf der 
Tagesordnung. Bei Eintritt in die Tagesordnungspunkte zur sofortigen 
Beschlussfassung werden diese dann oft durch eine Mehrheit des Rates 
umgewandelt in normale Anträge zur Tagesordnung. Und an einen Ausschuss 
verwiesen. 
Dieses Verfahren ist daher undemokratisch. Denn der Antragsteller kann nach 
Festlegung und Beschlussfassung über die Tagesordnung davon ausgehen, 
dass sein Antrag in der beschlossenen Form Bestandteil der Tagesordnung 
geworden ist. Und dann auch in der Ratssitzung behandelt wird.

Es ist jedoch höchst undemokratisch, wenn dann direkt bei Eintritt in den 
Tagesordnungspunkt dieser von einer Mehrheit des Rates umgewandelt wird 
und an den Fachausschuss verwiesen wird.  
Zugleich entscheidet bislang der Antragsteller selbst darüber ob sein Antrag zur 
sofortigen Beschlussfassung erfolgen soll oder ein regulärer Ratsantrag sein soll. 
Dies eröffnet für die Antragsberechtigten Möglichkeiten zum Missbrauch. Denn 
sie können so von ihnen favorisierte Themen auf die Tagesordnung setzen 
lassen und eine sofortige Beschlussfassung beantragen. 
Daher ist dieser Sachverhalt dringend reformbedürftig. Deshalb sollen in der 
Geschäftsordnung selbst festgelegt werden, unter welchen Bedingungen ein 
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung zulässig ist. 
Wenn der Rat dann in der Sitzung die Tagesordnung beschließt, so sind dort 
aufgeführte Anträge zur sofortigen Beschlussfassung dann auch bindend. Sie 
werden in der Sitzung unter dem entsprechenden Punkt der Tagesordnung 
behandelt und es wird über den Antrag Beschluss gefasst. 
 
gez. 
 
Martin Schiller 
Richard Mol

Beratungsverlauf (1)

26.08.2020 Rat
TOP 66.7 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Leostraße 16B

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Details

Aktenzeichen
A-R/0041/2020
Typ
Antrag an den Rat
Datum
18.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37