A-R/0041/2020
Arbeit der Ratsgremien optimieren
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a-r-0041-2020-Arbeit im Rat optimieren
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Antrag an den Rat A-R/0041/2020 AfD-Ratsgruppe Münster Mitglieder Leostraße 16 B 48153 Münster Marrtin Schiller (Sprecher) Richard Frederik Mol +49(251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de www.afd-muenster.de Arbeit der Ratsgremien optimieren AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster Leostr. 16-B 48153 Münster Tel. (0251) 60688623 martin.schiller@afd- muenster.de Antrag an den Rat der Stadt Münster Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. §1 (1) der Geschäftsordnung des Rates wird wie folgt geändert: „Der/die Oberbürgermeister/in beruft den Rat ein. Der Rat tagt in der Regel einmal im Monat. Der Rat ist unverzüglich einzuberufen, wenn mindestens ein Fünftel der Ratsmitglieder oder eine Fraktion unter Angabe der zur Beratung zu stehenden Sachverhalte dies verlangen (§ 47 Abs. 1 S. 4 GO NRW). §2 (1) der Geschäftsordnung des Rates wird wie folgt geändert: Die Einladung zu den Sitzungen muss den Ratsmitgliedern mindestens 10 volle Tage vor dem Sitzungstag, den Tag der Absendung nicht eingerechnet, zugehen. §3 (2) der Geschäftsordnung des Rates wird wie folgt geändert: Sachanträge, die dem/der Oberbürgermeister/in von einer Fraktion, einer Gruppe oder von mindestens 3 Ratsmitgliedern spätestens am 13. Tage vor der Sitzung zur Aufnahme in die Tagesordnung zugehen, sind von ihm/ihr auf die Tagesordnung zu setzen. §3 (1) der Geschäftsordnung des Rates wird wie folgt neu gefasst: Der/Die Oberbürgermeister/in setzt die Tagesordnung fest (§ 48 Abs. 1 Satz 1 GO NRW). Er/Sie hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm/ihr in schriftlicher Form spätestens am 13. Tag vor dem Sitzungstag von einer Fraktion oder Gruppe oder mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder unter Berufung auf § 48 Abs. 1 S. 2 GO NRW vorgelegt werden. Die Gründe für die Dringlichkeit sind im Antrag hinreichend zu erläutern. In der Geschäftsordnung des Rates wird ein neuer Absatz (2) eingefügt. Der bisherige Absatz (2) wird zu Absatz (3) usw.: Der Rat entscheidet durch Beschluss über die Tagesordnung der Sitzung. Er entscheidet durch Beschluss über die Zulässigkeit von Anträgen zur sofortigen Beschlussfassung nach §3 (1) der Geschäftsordnung. Der Beginn der Sitzungen des Rates wird auf 14:00 Uhr festgesetzt. Sitzungen des Rates finden an einem Wochentag, mit Ausnahme von Samstagen statt. Begründung: Punkt 1: Tagungsfrequenz Der Rat tagt laut Geschäftsordnung mindestens einmal alle 2 Monate. In der Praxis gestaltet sich der Sitzungsablauf innerhalb eines Jahres idealtypisch wie folgt. Die erste Sitzung findet entweder im Februar oder Anfang März statt. Ihr folgt meist eine weitere Sitzung im April oder Anfang Mai. Gefolgt von einer weiteren im Juli. Danach tritt der Rat in die Sommerpause ein. Diese wird beendet durch die jährliche Ratssitzung im September. In der traditionell der Haushalt der Stadt Münster eingebracht wird. Sodann folgt eine weitere Sitzung des Rates entweder im Oktober oder November. Traditionell stellt die Dezembersitzung mit den Haushaltsreden der Fraktionen, Gruppen und Einzelsprecher den Abschluss der jährlichen Ratsperiode statt. In der Praxis bedeutet dies dann etwa 6 bis 7 Sitzungen des Rates pro Jahr. Daher hat jede Ratssitzung eine sehr lange Tagesordnung. Und viele Themen werden entweder gar nicht mehr im Rat erörtert oder nicht mit der ihnen gebührenden Sorgfalt. Sie werden nur noch durchgewunken. Ergebnis ist eine nicht optimale Arbeit des Rates. In der viele Beschlüsse nachgebessert werden müssen. Und Themen immer wieder in den Rat getragen werden, weil nicht demokratisch abgestimmt und entschieden wurde. Denn Demokratie bedeutet nicht nur, dass bei der Entscheidung ein bestimmtes Verfahren formell korrekt zur Anwendung kommt. Es bedeutet eben auch, dass die Themen in ihrer Gesamtheit ausführlich im Rat erörtert werden. Und dass jede Seite- auch diejenige die am Ende bei der Abstimmung unterliegt -ihre Sicht der Dinge ausführlich darlegen kann. Hierfür aber ist es notwendig, dass die Sitzungsfrequenz des Rates erhöht wird. Und er in jedem Monat einmal tagt. Mit Ausnahme der Sommerferien. Was dann auf 10 oder 11. Sitzungstermine pro Jahr hinausläuft. Punkt 2: Einladung und Fristen Bislang erfolgt die Einladung zu den Ratssitzungen 5 Tage vor der Sitzung. Erst dann wissen die Mitglieder des Rates endgültig, welche Themen in der kommenden Sitzung behandelt werden. Diese Frist ist zu kurz. Da die Ratsmitglieder die Einladung meist am Donnerstag oder Freitag vor der Ratssitzung erhalten. Und dann nur noch am Montag die Fraktionen in den Sitzungen letztlich über die tatsächlichen Themen der Ratssitzung beraten können. Das Ergebnis sind unter anderem eine stete Flut von Änderungsanträgen der Fraktionen zu den Ratsvorlagen der Verwaltung. Was ebenfalls die Entscheidungsfindung der Ratsmitglieder bei den Abstimmungen deutlich erschwert. Daher wird die Frist zur Einladung verlängert. Von jetzt 5 auf 10 Tage. Entsprechend wird die Frist zur Einreichung von Anträgen durch Fraktionen und Gruppen ebenfalls von 8 auf 13 Tage verlängert. Bislang ist der Mittwoch jeweils Sitzungstag des Rates. Es wird ebenfalls angeregt, hier über eine flexiblere Handhabung nachzudenken. In vielen Kommunen beginnen die Ratssitzungen bereits am frühen Nachmittag. Damit sie sich nicht bis spät in die Nacht erstrecken. Und die Themen ausführlich erörtert werden können. Die Ratsmitglieder sind dann auch körperlich noch ausgeruhter. Diese Tendenz ist vor allem in größeren Städten zu beobachten. Münster sollte sich dieser Entwicklung anschließen. Denn in Zusammenarbeit mit einer höheren Tagungsfrequenz verbessert dies die Arbeit im Rat ganz wesentlich. Punkt 3: Tagesordnung und Anträge zur sofortigen Beschlussfassung: Der Rat entscheidet auch bislang schon über die Tagesordnung. Entsprechend den Vorschriften in der Gemeindeordnung von NRW. In der Praxis hat dies dann Folgendes Ergebnis: Im Vorfeld der Ratssitzung reichen Fraktionen oder Gruppen Anträge ein. Ein Teil hiervon sind Anträge zur sofortigen Beschlussfassung. Nach geltender Rechtslage muss der Oberbürgermeister diese in die Tagesordnung aufnehmen. In der Ratssitzung selbst wird dann über die Tagesordnung abgestimmt und diese durch Beschluss festgelegt. Hierbei bleiben die Anträge zur sofortigen Beschlussfassung unverändert auf der Tagesordnung. Bei Eintritt in die Tagesordnungspunkte zur sofortigen Beschlussfassung werden diese dann oft durch eine Mehrheit des Rates umgewandelt in normale Anträge zur Tagesordnung. Und an einen Ausschuss verwiesen. Dieses Verfahren ist daher undemokratisch. Denn der Antragsteller kann nach Festlegung und Beschlussfassung über die Tagesordnung davon ausgehen, dass sein Antrag in der beschlossenen Form Bestandteil der Tagesordnung geworden ist. Und dann auch in der Ratssitzung behandelt wird. Es ist jedoch höchst undemokratisch, wenn dann direkt bei Eintritt in den Tagesordnungspunkt dieser von einer Mehrheit des Rates umgewandelt wird und an den Fachausschuss verwiesen wird. Zugleich entscheidet bislang der Antragsteller selbst darüber ob sein Antrag zur sofortigen Beschlussfassung erfolgen soll oder ein regulärer Ratsantrag sein soll. Dies eröffnet für die Antragsberechtigten Möglichkeiten zum Missbrauch. Denn sie können so von ihnen favorisierte Themen auf die Tagesordnung setzen lassen und eine sofortige Beschlussfassung beantragen. Daher ist dieser Sachverhalt dringend reformbedürftig. Deshalb sollen in der Geschäftsordnung selbst festgelegt werden, unter welchen Bedingungen ein Antrag zur sofortigen Beschlussfassung zulässig ist. Wenn der Rat dann in der Sitzung die Tagesordnung beschließt, so sind dort aufgeführte Anträge zur sofortigen Beschlussfassung dann auch bindend. Sie werden in der Sitzung unter dem entsprechenden Punkt der Tagesordnung behandelt und es wird über den Antrag Beschluss gefasst. gez. Martin Schiller Richard Mol
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Leostraße 16B
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0041/2020
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 18.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37