V/0512/2023
Bauinvestitionscontrolling (Antrag an den Rat, Nr.: A-R/0053/2022: Controlling bezüglich Kosten für Bau und Anmietung verbessern)
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Anlage1_A_R_0053_2022
3045 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0053/2022
18. Oktober 2022
Ratsantrag
Controlling bezüglich Kosten für Bau und Anmietung verbessern
Der Rat möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Prozesse zur Beauftragung, Planung und
Realisierung einer Baumaßnahme zu evaluieren und insbesondere Potentiale
zur besseren finanziellen Steuerung zu identifizieren. Die Ergebnisse sind den
Fachausschüssen für Bauen und Finanzen zu berichten.
2. Die Verwaltung wird in diesem Zuge beauftragt, die Einrichtung eines
Bauinvestitionscontrollings zu prüfen. Dies soll unabhängig von ausführenden
und auftraggebenden Ämtern in der Verwaltung angesiedelt werden und die
Bedarfe und Kostenverläufe von Baumaßnahmen überprüfen und für eine
Einhaltung der Budgets im Bereich der baulichen Investitionen sicherstellen.
Nicht umgesetzte Hinweise des Bauinvestitionscontrollings wären in
entsprechenden Vorlagen zu kennzeichnen. Dabei soll ein konkretes
Bauvolumen herausgearbeitet werden, ab wann das Bauinvestitionscontrolling
primär eingesetzt werden soll.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zum Haushalt 2024 die Abbildung von Kosten
für Gebäudenutzung nutzungsorientiert im Ergebnisplan umzusetzen. So
sollen die Kosten für extern angemietete und eigene Gebäude in den
jeweiligen Produktgruppen des nutzenden Amtes abgerechnet werden, um
Anreize zur Kostenoptimierung zu setzen.
Begründung:
Nicht nur aufgrund der steigenden Baukosten verzeichnet die Stadt Münster bei fast
jedem Bauprojekt erhebliche Steigerungen der Investitionskosten im Projektverlauf.
Für die Politik ist es oft nur schwer zu berurteilen, welche Kostensteigerungen
notwendig sind. Außerdem ist ein stärkerer Blick auf die Bedarfe notwendig: Sind alle
Raumwünsche der Bedarfsämter wirklich notwendig? Dies alles können Politik und
auch das auftragnehmende Amt für Immobilienmanagement nicht leisten. Analog zu
anderen Städten (z.B. Düsseldorf, Villingen-Schwenningen) soll deshalb ein
unabhängiges Bauinvestitionscontrolling aufgebaut werden, dass diese Rolle
übernimmt. Dies ist auch angesichts der weiteren Auftragsbauleistungen für die Stadt
Münster im Stadtkonzern sinnvoll.
2
Die Kosten für Räumlichkeiten (Miete, Abschreibungen, Nebenkosten) werden aktuell
beim Amt für Immobilienmanagement abgebildet und im Haushalt in den internen
Leistungsbeziehungen dargestellt. Dies entfaltet aber keine Relevanz für die
Ämterbudgets und setzt damit keinerlei Anreize, knapp mit den eigenen Räumen
umzugehen. Grundsätzlich ist es aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sinnvoll, den
Ämtern möglichst viel Verfügungsgewalt über die von ihnen verursachten Kosten zu
geben, um eigene Schwerpunkte im Budget setzen zu können.
gez.
Albert Wenzel Lia Kirsch Tim Pasch
und Fraktion und Fraktion und Gruppe
Beschlussvorlage
11419 Zeichen
V/0512/2023 V/0512/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bauinvestitionscontrolling (Antrag an den Rat, Nr.: A-R/0053/2022: Controlling bezüglich Kosten für Bau und Anmietung verbessern) Beratungsfolge 19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft nimmt zur Kenntnis, dass ein zentrales Bauinvestitionscontrolling konzipiert wird, um unabhängig von ausführender und beauftragender Fachverwaltung die grundsätzlichen Bedarfe und die projektspezifischen Kostenverläufe von Hochbaumaßnahmen zu überprüfen und die Einhaltung der Budgets si- cherzustellen. Dabei werden auch die Projekt-Prozesse analysiert und Potentiale für eine kon- sequente Steuerung identifiziert. 2. Der Antrag an den Rat A-R/0053/2022 „Controlling bezüglich Kosten für Bau und Anmietung verbessern“ ist damit in Punkt 1 und 2 aufgegriffen und erledigt. Die Erledigung von Punkt 3 erfolgt mit der perspektivischen Erarbeitung einer Budgetrelevanz von Flächennutzungen. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Zu 1.: Bauinvestitionscontrolling und Finanzielle Steuerung Ausgangslage Dezernat II 08.09.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Weber Telefon: 492-2307 Weber-F@stadt- muenster.de Herr Möller Telefon: 492-2000 moellerfrank@stadt- muenster.de - 2 - V/0512/2023 Anlässlich s teigender Anforderungen und Baukosten verzeichnet die Stadt Münster bei jüngeren Bauprojekten teils erhebliche Steigerungen der Investitionskosten im Projektverlauf. Gleichzeitig haben Optimierungspotentiale innerhalb der Steuerung von formulierten Raumbedar- fen, die Auswahl passender Vergabe - und Projektverfahren und nicht zuletzt eine an den vorhan- denen Budgets au sgerichtete bauliche Umsetzung erhebliche Auswirkungen auf die Investitions- kosten im Projektverlauf. Bisher wird eine geordnete kritische Bedarfsprüfung und die stringente Einhaltung von Budgets im Kontext auch einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft und damit der Generationsverantwortung nicht vollumfänglich umgesetzt. Gerade die Lebenszykluskostenentwicklung zeigt aber, dass die Beeinflussbarkeit der Bau -/ Erstel- lungskosten insbesondere am Anfang der Planungsphase am größten ist. Während der Bau ca. 20% der Kosten ausmacht, beläuft sich die Summe der Betriebskosten auf ca. 80% der Gesamtlebenszyk- luskosten. Ein kostenbewusstes und kosteneffizientes Planen in den ersten Phasen muss insofern höchste Priorität erhalten. Status Quo: Die Einführung investive r Dezernatsbudgets ermöglicht bereits realitätsnähere Veranschlagungen und führt zu einer größeren Transparenz innerhalb des Haushalts. Auf der Basis der Vorlage V/0624/2022 ist außerdem festgelegt worden, dass Baumaßnahmen mit einem Volumen von über 2 Mio. € zunächst nur mit Planungskosten im Haushaltsplan berücksichtigt werden. Nach Vorliegen der Planung mit entsprechender Kostenberechnung wird dann eine Ent- scheidung zur Veranschlagung der gesamten Baukosten im nächsten Haushaltsplan erfolgen. Das vorsch nelle Nennen einer ersten Zahl wird vermieden und Kostenaussagen erfahren im Laufe der Projektentwicklung größtmögliche Belastbarkeit, die zu realistischen Veranschlagungen im Haus- halt führt. Eine Evaluation dieses Verfahrens erfolgt im Ausschuss für Wohne n, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft sobald erste Projekte den neuen Prozess von Anfang an durchlaufen haben. Außerdem gilt es, der Herausforderung der Jährlichkeit des städtischen Haushalts und gleichzeitig auch unterjähriger Beschlussfassungen von Baubeschlüssen, mit denen relevante Kosten für zukünf- tige Haushalte einhergehen, zu begegnen. Als internes Controllinginstrument werden bereits aktuell alle Projekte ab einem Gesamtwert von 250.000,- € erfasst, fortlaufend dokumentiert und hinsichtlich K osten- und Terminabweichungen be- wertet. Die Darstellung erfolgt über ein Ampelsystem sowie textlichen Erläuterungen. Ziel dieses Steuerungsinstruments ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, dezernatsübergreifend zu kommunizie- ren und daraus abgeleitet geeignete Steuerungsmaßnahmen zu entwickeln. Darüber hinaus werden ausgewählte Schulbaumaßnahmen über das Multiprojektmanagement doku- mentiert und gesteuert. Hierbei handelt es sich um eine regelmäßig stattfindende vertiefte Bewertung der Projektziele Kosten/ Termine/ Qualitäten unter Zuhilfenahme eines externen Projektsteuerers, welcher bei auftretenden Projektzielabweichungen gegensteuernde Maßnahmen als Handlungsemp- fehlungen entwickelt. Um die Kostenkennwerte der konkreten Planung einordnen zu können, wird zum Baubeschluss eine Benchmark zu den durchschnittlichen Bauwerkskosten (Kostengruppe 300 und 400 DIN 276) ver- gleichbarer Baumaßnahmen laut BKI angegeben. Einrichtung eines Bauinvestitionscontrollings: Die bisherigen Aktivitäten reichen auch vor dem Hin tergrund der Vielzahl der Hochbauprojekte im Investitionsprogramm nicht aus. Durch die Einführung eines unabhängigen Bauinvestitionscontrollings kann sowohl Quantität und Qualität der Bedarfsanmeldungen analysiert als auch eine Bauausführung anhand der ver anschlag- ten Budgets objektiv gewährleistet werden. - 3 - V/0512/2023 Dafür werden die bereits etablierten Strukturen und Instrumente der Verwaltung weiterentwickelt. Ziele des Bauinvestitionscontrollings sind: Flächeneffizienz erhöhen Regelmäßige Kostenkontrolle Kommunikation der Ergebnisse, insbesondere bei Abweichungen Bei Bedarf Einleitung eines festgelegten Eskalationsverfahrens Weiterentwicklung von Konzepten und Techniken des Bauinvestitionscontrollings und des all- gemeinen Projektmanagements sowie permanente Qualitätssicherung der Prozesse Der Fokus liegt dabei auf stringenter Bauausführung und effizienter Flächennutzung. Auch nachhaltige Lösungen im Gebäudebestand sind vor dem Hintergrund der Suffizienz einer Flä- chenerweiterung stärker zu berücksichtigen. Die Festlegung der Bedarfe muss im Zusammenhang mit dem Errichtungsbeschluss abschließend erfolgen, da nach dem Start der Planung Änderungen der Bedarfe zu erheblichen Umplanungen und Mehrkosten führen. Im Idealfall wird das feststehende Raum - und Flächenprogramm des Fachamtes lediglich um not- wendige Technikflächen ergänzt. Durch eine neutrale, kriteriengeleitete Arbeitsweise des Bauinvesti- tionscontrollings wird dabei eine unabhängige Bewertung gewährleistet. Die Einschätzung des Bauinvestitionscontrollin gs wird auf Grundlage von Flächen - und Fachstan- dards erfolgen, die in Zusammenarbeit mit den Fachdezernaten und den bereits bestehenden Stan- dards wie die Gebäudeleitlinien erstellt werden. Für zeitlich begrenzte Lösungen müssen verringerte Flächen-, Fach- und Baustandards erarbeitet werden und gelten. Die Flächen- und Fachstandards gelten wie die Gebäudeleitlinien für alle eigenen und langfristig an- gemieteten Gebäude und somit auch für die Konzerntöchter, wenn sie für die Stadt baulich tätig wer- den. Ebenso sollen (interkommunale) Benchmarks und (Flächen -)Kennwerte durch das Bauinvestitions- controlling für eine Bewertung der jeweiligen Projekte herangezogen werden. Nicht umgesetzte Hinweise des Bauinvestitionscontrollings werden in den entsprechenden Rats - Vorlagen gekennzeichnet. Aufgaben sowie Rechte und Pflichten des Bauinvestitionscontrollings werden in einer noch zu erstel- lenden Geschäftsanweisung geregelt. Aus den in anderen Städten erfolgreich eingerichteten Einheiten zum Bauinvestitionscontrolling las- sen sich folgende Einbindungsnotwendigkeiten des Bauinvestitionscontrollings ableiten: Bei Flächenbedarfsanmeldungen (Hochbau) durch das Bedarfsamt Bei der Flächenbedarfskonkretisierung durch das Bedarfsamt Bei der Aufnahme von Bauprojekten im Rahmen der investiven Dezernatsbudgets in die Liste der „neuen Maßnahmen“ Bei Bedarfsänderungen, die in vielen Städten jedoch nur bis zu bestimmten Zeitpunkten zuge- lassen werden oder die zu einer Wiederholung des Bedarfsanmeldeverfahren führen Vor der Einholung des Baubeschlusses Während der Bauausführung, wenn Kostensteigerungen eine zuvor festgelegte Größenord- nung übersteigen Grundsätzlich regelmäßig im Rahmen eines Berichtswesens zu Plan-Ist-Vergleichen. Das Bauinvestitionscontrolling wird üblicherweise weder bei den ausführenden noch bei den auftrag- gebenden Ämtern angesiedelt sein, um eine neutrale Rolle gewährleisten zu können. Die Anbindung des Bauinvestitionscontrollings ist daher im Finanzdezernat vor gesehen, um gleichzeitig eine unmit- telbare Verknüpfung zum städtischen Haushalt zu gewährleisten. Bei der Einrichtung eines Bauinvestitionscontrollings handelt es sich um eine neue Aufgabe der Ver- waltung. Die O rganisationseinheit wird mit 2,5 VZÄ eingerichtet, die durch vorhandene Stellenanteile - 4 - V/0512/2023 stellenplanneutral eingerichtet werden können. Die Stellenprofile werden auf betriebswirtschaftliche und bautechnische Kenntnisse ausgerichtet. Zu 2.: Abbildung der Kosten für Gebäudenutzung Die Aufwendungen au s internen Leistungsbeziehungen (ILB) sind im Haushalt und im Jahresab- schluss ist in der Zeile 28 der Teilergebnispläne abgebildet. Die Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: Abschreibungen Instandhaltungspauschale Betriebskosten (Energie, Reinigung, Feuerversicherung etc.) Verwaltungskosten Durch die Abbildung der ILB wird transparent, welche Produktgruppe welche Kosten zu verantworten hat. Ergänzend hierzu ist geplant den Flächenplan wieder als Anlage zum Haushalt aufzunehmen. Im § 16 der Kommuna lhaushaltsverordnung NRW wird geregelt, dass in den Teilplänen zum Nachweis des vollständigen Ressourcenverbrauchs interne Leistungsbeziehungen erfasst werden können, und diese dann dem Jahresergebnis der Teilergebnispläne (Haushalt) und der Teilergebnisre chnung (Jahresabschluss) hinzuzufügen sind. Insofern bieten die ILB ein Instrument, um den tatsächlichen produktbezogenen Ressourcenverbrauch darzustellen. In diesem Zusammenhang ist allerdings zu beachten, dass bei internen Leistungsbeziehungen grundsätzlich kein Zahlungsmittelfluss innerhalb der Verwaltung erfolgen darf. Es darf aber auch kein „fiktiver“ Zahlungsstrom erzeugt werden, um rechnerische Vorgänge von „fiktiver“ Art in ihrer Zah- lungsabwicklung zu erreichen. Eine zahlungswirksame „echte“ Miete für die Nutzung der Immobilien kann innerhalb der Kernverwaltung nicht erhoben werden. Es kommt also darauf an, ein System zu entwickeln, die Immobiliennutzung budgetrelevant zu gestalten ohne Zahlungsströme zu induzieren. Die ILB können hierfür als noch auszubauendes Instrument zur Transparenzschaffung und Anreizer- höhung angesehen werden. Die Erarbeitung einer Budgetrelevanz sollte mittelfristig als sinnvolle Er- gänzung in den Blick genommen werden, ist aber derzeit aufgrund der engen Kapazitäten nicht um- setzbar. Die Wirkung ist vor allem am höchsten, wenn ein Flächenüberhang besteht oder absehbar ist. Dies ist derzeit nicht der Fall, sodass der Fokus zunächst auf effizientem Wachstum und damit auf dem Bauinvestitionscontrolling liegt. I.V. Gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Ratsantrag A-R/0053/2022: Controlling bezüglich Kosten für Bau und Anmietung verbessern
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0512/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.08.2023
- Erstellt
- 28.08.2023 14:48