Regionalrat Köln

V/0316/2013

Anregung des Integrationsrates Nr. AIR/0001/2013 "Fortführung von mobim"

Vorlagen 06.05.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.05.2013, TOP 18

Beschlussvorlage

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Anlage_Antrag Integrationsrat

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Beschlussvorlage

7274 Zeichen

V/0316/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernent Oberbürgemeister 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anregung des Integrationsrates (AIR) Nr. 0001/2013 "Fortführung von mobim" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.05.2013 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag 
 
1.  Der Rat unterstützt das Anliegen des Integrationsrates, dass weiterhin Mittel für die Weiter
 führung der „Mobilen Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus im Münsterland“ (mobim) 
 zur Verfügung gestellt werden. 
 
2.  Der Rat begrüßt, 
 
2.1  dass nach den derzeit vorliegenden Informationen, dass Bundesprogramm „Toleranz fördern 
 – Kompetenz stärken“ im Jahr 2014 weitergeführt und eine Finanzierung der Beratungsste l-
 len zum 01.01.2014 sichergestellt werden soll, 
 
2.2  die Absicht der Landesregierung ein integriertes Handlungskonzept gegen Rech tsextremis-
 mus und Rassismus in Nordrhein -Westfalen zu entwickeln und u.a. die Mobile Beratung g e-
 gen Rechtextremismus finanziell zu fördern und bittet das Land diese Absicht umzusetzen. 
 
3.  Die Anregung des Integrationsrates (Anlage) ist damit erledigt. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung 
 
Zu 1.: 
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 13.03.2013 beschlossen, dass die Anregung des Integration s-
rates direkt im Rat beraten wird, daher hat die Verwaltung diese Vorl age für die Tagesordnung für 
die Sitzung des Rates am 15.05.2013 vorgesehen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0316/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Spieker 
Herr Uetz 
Ruf: 
492 7112 
492 6020 
E-Mail: 
spiekerC@stadt-muenster.de 
uetz@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.04.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0316/2013 
Zu 2 und 3.: 
Die Mobile Beratung im Regierungsbezirk Münster. Gegen Rechtsextremismus, für Demokratie 
(mobim) ist ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugen d (BMFSFJ) im 
Rahmen des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ gefördertes 
Projekt, das seit 2008 im Geschichtsort Villa ten Hompel der Stadt Münster angesiedelt ist. Die 
Beratungsstelle ist mit zwei halben Stellen ausgestattet und hat die  Aufgabe in Fällen von Han d-
lungsunsicherheiten und Informationsbedarf im Umgang mit Rechtsextremismus beratend und 
unterstützend tätig zu werden. Die Mobile Beratung leistet Hilfe zur Selbsthilfe und versucht lokale 
und regionale Ressourcen zu aktivieren u nd zu vernetzen, um langfristig präventiv gegen recht s-
extreme Einstellungen und Verhaltenweisen zu wirken.  
 
Der Bedarf an den Angeboten und Expertisen der Mobilen Beratung ist auch im Regierungsbezirk 
Münster hoch. Seit 2008 ist mobim in über 200 Fällen i n unterschiedlichsten Kontexten in diesem 
Problemfeld beratend tätig geworden. Hinzu kommt eine Vielzahl von Informations - und Fortbi l-
dungsveranstaltungen, an denen die Mobile B eratung mitgewirkt hat. Ferner war mobim an der 
Organisation, Vorbereitung und Durchführung e iner Reihe von Fachtagungen zu Aspekten des 
Rechtsextremismus beteiligt. Nicht zuletzt hat die Mobile Beratung etliche ihrer Expertisen in tei l-
weise breit rezipierten Publikationen veröffentlicht. Die Existenz von mobim ist vollständig von de r 
finanziellen Förderung durch das Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ 
STÄRKEN“ abhängig. Die Förderperiode des Bundesprogramms endet zum 31.12.2013. Ein Fo l-
geprogramm, das die Weiterführung der Beratungsa rbeit längerfristig sicherstellt, ist bisl ang noch 
nicht konzipiert. 
 
Die Stadt Münster begrüßt daher ausdrücklich die vorliegenden Informationen aus dem BMFSFJ, 
wonach das Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ im Jahr 2014 
weitergeführt und eine nahtl ose Finanzierung der Beratungs stellen zum 1.1.2014 sichergestellt 
werden soll.  
 
Gleichwohl besteht von Seiten der Stadt Münster aktuell Informationsbedarf, ab wann und in we l-
cher Form die Fördermittel beantragt werden können und wann mit einem Zuwendung sbescheid 
gerechnet werden kann. Nach dem derzeitigen Stand müssten sich die Mitarbeiter von mobim zum 
1.10.2013 arbeitsuchend melden, da ein reibungsl oser Übergang der Finanzierung zum 1.1.2014 
bislang nicht garantiert zu sein scheint.  
 
Wenn die Bewilligung der Fördermittel nicht bis z um Jahresende vorliegt, was in Folge der Bu n-
destagswahl (September 2013) und der dadurch verzöge rten Gültigkeit des Bundeshaushaltes 
durchaus möglich ist, stehen aktuell im Hau shalt der Stadt Münster keine finanziellen Mittel zur 
Verfügung, die Beschäftigung der beiden Mitarbeiter ersatzweise fortzuführen.  
 
Der Rat der Stadt Münster wendet sich in diesem Zusammenhang auch an die Landesregierung. 
Er begrüßt die Absicht der Landesregierung ein integriertes Handlungskonzept gegen Rechtse xt-
remismus und Ra ssismus in Nordrhein -Westfalen zu entwickeln und die Tätigkeit sowohl der im 
Jahr 2012 eingerichteten Beratungsstellen für Opfer rechtsextremer Gewalt, als auch die Arbeit der 
Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus finanziell zu fördern. In der B eschlussempfehlung 
des Haushalts- und Finanzausschusses zum Haushaltsplan des Landes Nor drhein-Westfalen für 
das Haushaltsjahr 2013 vom 14.3.2013 heißt es in der Erläuterung zum Titel 68422 („Beratung für 
Opfer rechtsextremistischer und rassistischer Gewalt“): „Im Hinblick auf das integrierte Handlungs-
konzept sollen Beratungsleistungen sowie Aufklärungsarbeit gegen Recht sextremismus verstärkt 
und die Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus bereits im Haushaltsjahr 2013 unte r-
stützt werden.“ Dieser Absichtserklärung haben alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen zug e-
stimmt.  
(vgl. (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16%2F2300|1|0 ) 
 
Der Rat der Stadt Münster appelliert daher an die Landesregierung den zitierten Beschluss en t-
sprechend umzusetzen.

- 3 - 
V/0316/2013 
In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass der G eschichtsort Villa ten Hompel 
seit Beginn der Arbeit von mobim im Jahr 2008 die Existenz der Beratungsstelle mit eigenen Mi t-
teln zu erheblichen Teilen restfinanziert hat. Im Ei nzelnen sind unter Zuhilfenahme von Sparka s-
senmitteln folgende Eigenanteile der Stadt Münster erbracht worden:  
 
Jahr Summe % der Gesamtkosten 
2008 10.504,33 € 29,59 
2009 28.330,00 € 34,02 
2010 5.640,74 € 10,57 
2011 39.576,64 € 40,35 
2012 18.684,85 € 26,81 
 
 
Zur Finanzierung der Mobilen Beratung im Regierungsbezirk Münster werden im kommenden Jahr 
ca. 75.000 € benötigt, um eine Mindestausstattung der Beratungsstelle mit Sach- und Personalmit-
teln (für zwei halbe Stellen) zu gewährleisten, die den hohen Bedarfen, aber auch den grundl e-
genden, an die Beratungstätigkeit geknüpften Qualitätsstandards Rechnung zu tragen. Der Anteil 
der Mitteln des Bundes programms belief sich in den vergangenen Jahren auf 45.000 € bzw. 
51.000 €. Eine Restfinanzierung von mobim in der oben genannten Höhe aus Mitteln der Stadt 
Münster wird künftig nicht mehr möglich sein.  
 
Gleichwohl wird der Geschichtsort Villa ten Hompel in jedem Fall die zwei Büro -Arbeitsplätze als 
Eigenanteil bereit halten und sich wie bisher auch an der Organisation und Durchführung von 
Fachtagungen und Publikationen zu den Themen - und Arbeitsfeldern der Mobilen Beratung bete i-
ligen. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. Dr. Hanke

Anlage_Antrag Integrationsrat

1497 Zeichen

Anregung des Integrationsrates an den Rat AIR/0001/2013

Der Integrationsrat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 13.02.2013 folgende Anre-
gung an den Rat beschlossen:

Fortführung von MOBIM

Die mit dem Ende des Jahres 2013 auslaufende Förderung von Projekten zur Stärkung
von Vielfalt, Toleranz und Demokratie betrifft auch die „Mobile Beratungsstelle gegen
Rechtsextremismus im Münsterland“ , kurz ‚MOBIM" genannt, die in der Villaten Hompel
angesiedelt ist.

Damit geht ein falsches Signal an die Öffentlichkeit, und dies in einer Zeit des Wiederer-
starkens von Faschismus und Neonazismus in Europa.

Der Rat möge sich dafür einsetzen, dass MOBIM weitergeführt wird.

Begründung:

Die bisherige Finanzierung durch das vom Bundesfamilienministerium verantwortete För-
derprogramm „Toleranz fördern — Kompetenz stärken“ wird auslaufen, ohne dass ein Fol-
geprogramm bisher aufgelegt worden ist.

Für die Gesellschaft in Münster ist es wichtig, dass rechtsextremistischen Strömungen,
rechtzeitig mit Information und Aktion begegnet werden. Es ist leider immer noch zu wenig
Wissen über Geschichte und Hintergründe von Rechtsextremismus und Rassismus in der
Bevölkerung bekannt. Die Einsätze der Mobilen Beratungsstelle sind erfolgreich in der Be-
kämpfung dieser in der Gesellschaft immer wieder aufkeimenden Aggression. So konnten
die Beratungsstellen seit 2008 allein in Nordrhein-Westfalen 500 Beratungsfälle erfolgreich
abschließen. Die Weiterführung der Arbeit ist wichtiger denn je.

Beratungsverlauf (1)

15.05.2013 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0316/2013
Typ
Vorlagen
Datum
06.05.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37