V/0316/2013
Anregung des Integrationsrates Nr. AIR/0001/2013 "Fortführung von mobim"
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Beschlussvorlage
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V/0316/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernent Oberbürgemeister Betrifft Anregung des Integrationsrates (AIR) Nr. 0001/2013 "Fortführung von mobim" Beratungsfolge 15.05.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rat unterstützt das Anliegen des Integrationsrates, dass weiterhin Mittel für die Weiter führung der „Mobilen Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus im Münsterland“ (mobim) zur Verfügung gestellt werden. 2. Der Rat begrüßt, 2.1 dass nach den derzeit vorliegenden Informationen, dass Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ im Jahr 2014 weitergeführt und eine Finanzierung der Beratungsste l- len zum 01.01.2014 sichergestellt werden soll, 2.2 die Absicht der Landesregierung ein integriertes Handlungskonzept gegen Rech tsextremis- mus und Rassismus in Nordrhein -Westfalen zu entwickeln und u.a. die Mobile Beratung g e- gen Rechtextremismus finanziell zu fördern und bittet das Land diese Absicht umzusetzen. 3. Die Anregung des Integrationsrates (Anlage) ist damit erledigt. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung Zu 1.: Der Rat hatte in seiner Sitzung am 13.03.2013 beschlossen, dass die Anregung des Integration s- rates direkt im Rat beraten wird, daher hat die Verwaltung diese Vorl age für die Tagesordnung für die Sitzung des Rates am 15.05.2013 vorgesehen. Vorlagen-Nr.: V/0316/2013 Auskunft erteilt: Herr Spieker Herr Uetz Ruf: 492 7112 492 6020 E-Mail: spiekerC@stadt-muenster.de uetz@stadt-muenster.de Datum: 30.04.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0316/2013 Zu 2 und 3.: Die Mobile Beratung im Regierungsbezirk Münster. Gegen Rechtsextremismus, für Demokratie (mobim) ist ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugen d (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ gefördertes Projekt, das seit 2008 im Geschichtsort Villa ten Hompel der Stadt Münster angesiedelt ist. Die Beratungsstelle ist mit zwei halben Stellen ausgestattet und hat die Aufgabe in Fällen von Han d- lungsunsicherheiten und Informationsbedarf im Umgang mit Rechtsextremismus beratend und unterstützend tätig zu werden. Die Mobile Beratung leistet Hilfe zur Selbsthilfe und versucht lokale und regionale Ressourcen zu aktivieren u nd zu vernetzen, um langfristig präventiv gegen recht s- extreme Einstellungen und Verhaltenweisen zu wirken. Der Bedarf an den Angeboten und Expertisen der Mobilen Beratung ist auch im Regierungsbezirk Münster hoch. Seit 2008 ist mobim in über 200 Fällen i n unterschiedlichsten Kontexten in diesem Problemfeld beratend tätig geworden. Hinzu kommt eine Vielzahl von Informations - und Fortbi l- dungsveranstaltungen, an denen die Mobile B eratung mitgewirkt hat. Ferner war mobim an der Organisation, Vorbereitung und Durchführung e iner Reihe von Fachtagungen zu Aspekten des Rechtsextremismus beteiligt. Nicht zuletzt hat die Mobile Beratung etliche ihrer Expertisen in tei l- weise breit rezipierten Publikationen veröffentlicht. Die Existenz von mobim ist vollständig von de r finanziellen Förderung durch das Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ abhängig. Die Förderperiode des Bundesprogramms endet zum 31.12.2013. Ein Fo l- geprogramm, das die Weiterführung der Beratungsa rbeit längerfristig sicherstellt, ist bisl ang noch nicht konzipiert. Die Stadt Münster begrüßt daher ausdrücklich die vorliegenden Informationen aus dem BMFSFJ, wonach das Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ im Jahr 2014 weitergeführt und eine nahtl ose Finanzierung der Beratungs stellen zum 1.1.2014 sichergestellt werden soll. Gleichwohl besteht von Seiten der Stadt Münster aktuell Informationsbedarf, ab wann und in we l- cher Form die Fördermittel beantragt werden können und wann mit einem Zuwendung sbescheid gerechnet werden kann. Nach dem derzeitigen Stand müssten sich die Mitarbeiter von mobim zum 1.10.2013 arbeitsuchend melden, da ein reibungsl oser Übergang der Finanzierung zum 1.1.2014 bislang nicht garantiert zu sein scheint. Wenn die Bewilligung der Fördermittel nicht bis z um Jahresende vorliegt, was in Folge der Bu n- destagswahl (September 2013) und der dadurch verzöge rten Gültigkeit des Bundeshaushaltes durchaus möglich ist, stehen aktuell im Hau shalt der Stadt Münster keine finanziellen Mittel zur Verfügung, die Beschäftigung der beiden Mitarbeiter ersatzweise fortzuführen. Der Rat der Stadt Münster wendet sich in diesem Zusammenhang auch an die Landesregierung. Er begrüßt die Absicht der Landesregierung ein integriertes Handlungskonzept gegen Rechtse xt- remismus und Ra ssismus in Nordrhein -Westfalen zu entwickeln und die Tätigkeit sowohl der im Jahr 2012 eingerichteten Beratungsstellen für Opfer rechtsextremer Gewalt, als auch die Arbeit der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus finanziell zu fördern. In der B eschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zum Haushaltsplan des Landes Nor drhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2013 vom 14.3.2013 heißt es in der Erläuterung zum Titel 68422 („Beratung für Opfer rechtsextremistischer und rassistischer Gewalt“): „Im Hinblick auf das integrierte Handlungs- konzept sollen Beratungsleistungen sowie Aufklärungsarbeit gegen Recht sextremismus verstärkt und die Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus bereits im Haushaltsjahr 2013 unte r- stützt werden.“ Dieser Absichtserklärung haben alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen zug e- stimmt. (vgl. (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16%2F2300|1|0 ) Der Rat der Stadt Münster appelliert daher an die Landesregierung den zitierten Beschluss en t- sprechend umzusetzen. - 3 - V/0316/2013 In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass der G eschichtsort Villa ten Hompel seit Beginn der Arbeit von mobim im Jahr 2008 die Existenz der Beratungsstelle mit eigenen Mi t- teln zu erheblichen Teilen restfinanziert hat. Im Ei nzelnen sind unter Zuhilfenahme von Sparka s- senmitteln folgende Eigenanteile der Stadt Münster erbracht worden: Jahr Summe % der Gesamtkosten 2008 10.504,33 € 29,59 2009 28.330,00 € 34,02 2010 5.640,74 € 10,57 2011 39.576,64 € 40,35 2012 18.684,85 € 26,81 Zur Finanzierung der Mobilen Beratung im Regierungsbezirk Münster werden im kommenden Jahr ca. 75.000 € benötigt, um eine Mindestausstattung der Beratungsstelle mit Sach- und Personalmit- teln (für zwei halbe Stellen) zu gewährleisten, die den hohen Bedarfen, aber auch den grundl e- genden, an die Beratungstätigkeit geknüpften Qualitätsstandards Rechnung zu tragen. Der Anteil der Mitteln des Bundes programms belief sich in den vergangenen Jahren auf 45.000 € bzw. 51.000 €. Eine Restfinanzierung von mobim in der oben genannten Höhe aus Mitteln der Stadt Münster wird künftig nicht mehr möglich sein. Gleichwohl wird der Geschichtsort Villa ten Hompel in jedem Fall die zwei Büro -Arbeitsplätze als Eigenanteil bereit halten und sich wie bisher auch an der Organisation und Durchführung von Fachtagungen und Publikationen zu den Themen - und Arbeitsfeldern der Mobilen Beratung bete i- ligen. In Vertretung gez. Dr. Hanke
Anlage_Antrag Integrationsrat
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Anregung des Integrationsrates an den Rat AIR/0001/2013 Der Integrationsrat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 13.02.2013 folgende Anre- gung an den Rat beschlossen: Fortführung von MOBIM Die mit dem Ende des Jahres 2013 auslaufende Förderung von Projekten zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie betrifft auch die „Mobile Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus im Münsterland“ , kurz ‚MOBIM" genannt, die in der Villaten Hompel angesiedelt ist. Damit geht ein falsches Signal an die Öffentlichkeit, und dies in einer Zeit des Wiederer- starkens von Faschismus und Neonazismus in Europa. Der Rat möge sich dafür einsetzen, dass MOBIM weitergeführt wird. Begründung: Die bisherige Finanzierung durch das vom Bundesfamilienministerium verantwortete För- derprogramm „Toleranz fördern — Kompetenz stärken“ wird auslaufen, ohne dass ein Fol- geprogramm bisher aufgelegt worden ist. Für die Gesellschaft in Münster ist es wichtig, dass rechtsextremistischen Strömungen, rechtzeitig mit Information und Aktion begegnet werden. Es ist leider immer noch zu wenig Wissen über Geschichte und Hintergründe von Rechtsextremismus und Rassismus in der Bevölkerung bekannt. Die Einsätze der Mobilen Beratungsstelle sind erfolgreich in der Be- kämpfung dieser in der Gesellschaft immer wieder aufkeimenden Aggression. So konnten die Beratungsstellen seit 2008 allein in Nordrhein-Westfalen 500 Beratungsfälle erfolgreich abschließen. Die Weiterführung der Arbeit ist wichtiger denn je.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0316/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.05.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37