1448/2026
Stellenplan für die Jahre 2025/2026 Mitteilung der Verwaltung über die Entwicklung der Nachbesetzungsstrategie
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/11/112/1 Vorlagen-Nummer 26.05.2026 1448/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 22.06.2026 Stellenplan für die Jahre 2025/2026 Mitteilung der Verwaltung über die Entwicklung der Nachbesetzungsstrategie Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales (AVR) hat in seiner Sondersitzung am 17.01.2025 die Beschlussvorlage „Stellenplan für die Jahre 2025/2026“ (Vorlagen-Nummer 3238/2024) behandelt. Diese wurde durch den Änderungs- bzw. Zusatzantrag von Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU-Fraktion und Volt-Fraktion (AN/0064/2025) ergänzt: Hiermit erhielt die Verwal- tung unter anderem den Auftrag, dem Ausschuss halbjährlich eine detaillierte Über- sicht über die im letzten halben Jahr vakanten und demzufolge aufgrund der Nachbe- setzungsstrategie verzögert nachbesetzten Stellen der KEP -Kategorie 3 vorzulegen. Mit dieser Mitteilung wird nun die Entwicklung der vakanten und verzögert nachbe- setzten Stellen seit der letzten Mitteilung zum Datenstand 30.09.2025 (siehe Vorlage Nr. 3101/2025) dargestellt. Da die Nachbesetzungsstrategie im April 2026 durch die Regelungen zur Umsetzung der Einsparvorgabe abgelöst wurde, erfolgt die Mitteilung hiermit letztmalig für den Zeitraum vom 01.10.2025 bis einschließlich 31.03.2026. Über die stadtweite Einsparvorgab e hat die Verwaltung bereits im Rahmen der oben genannten Beschlussvorlage zum Stellenplan 2025/2026 (Nr. 3238/2024) informiert. Detailliertere Informationen hierzu erfolgen im Rahmen des anstehenden Haushalts - und Stellenplanverfahrens 2027/2028. Ausgangslage Aufgrund der angespannten Haushaltslage sind auch im Personalaufwandsbudget dauerhafte Einsparungen erforderlich. Hierfür hatte die Verwaltung eine Nachbeset- zungsstrategie für unbesetzte Stellen entwickelt. Demnach konnten Stellen nur noch dann direkt (nach-) besetzt werden, wenn sie für die Daseinsvorsorge oder Funktions- fähigkeit der Verwaltung erforderlich sind. Für alle anderen Stellen wurde grundsätz- lich eine um zwölf Monate verzögerte Nachbesetzung vorgesehen. Für die Feststellung, welche Stellen für die Daseinsvorsorge oder die Funktionsfähig- keit der Verwaltung entscheidend sind, wurde auf die bei jeder Stelle hinterlegten Ka- tegorie der Kaskadierenden Einsatzplanung (KEP) zurückgegriffen. In der KEP sind folgende drei Kategorien festgelegt: 2 - KEP-Kategorie 1: Sicherstellung der Daseinsvorsorge und Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, - KEP-Kategorie 2: Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung und - KEP-Kategorie 3: Aufgabe ist im Krisenfall für mehrere Wochen verzichtbar. Alle Stellen, die der KEP-Kategorie 3 zugeordnet sind, konnten demzufolge zur Ent- lastung des Personalaufwandsbudgets grundsätzlich nur mit 12-monatiger Verzöge- rung nachbesetzt werden. Flankierend zur Nachbesetzungsstrategie wurde zur Vermeidung von unzumutbaren Konsequenzen durch die Verwaltung eine Härtefallregelung erarbeitet. KEP 3-Stellen, deren verzögerte Nachbesetzung als Härtefall eingestuft wurden, durften nach Prü- fung des Einzelfalls sofort ausgeschrieben werden. Effekte der Nachbesetzungsstrategie Zum Stichtag 31.03.2026 waren rund 377 Stellen in der KEP-Kategorie 3 vakant. Diese verteilten sich wie folgt auf die Dezernate: Dezernat vakante KEP 3-Stellen (VZÄ) KEP 3 Stellen gesamt (VZÄ) OB 9,50 185,58 I 63,05 645,39 II 39,86 363,21 III 11,50 219,91 IV 94,21 699,16 V 15,63 148,38 VI 21,00 281,29 VII 43,70 571,03 VIII 64,10 405,35 IX 14,50 97,95 Gesamtanzahl zum 31.03.2026 377,05 3.617,25 Bei der Verteilung ist zu berücksichtigen, dass Dezernat IV mit über 4.000 Planstellen das größte Dezernat der Stadtverwaltung darstellt und auch über die höchste Anzahl an Stellen in KEP-Kategorie 3 verfügt. Die Entwicklung der Anzahl der vakanten KEP-3- Stellen für den Betrachtungszeit- raum vom 01.10.2025 bis einschließlich 31.03.2026 ist, wie dem folgenden Diagramm zu entnehmen ist, geringen Schwankungen unterlegen. Diese können beispielsweise im Falle eines Rückgangs der Vakanzen auf die Vermittlung von Vorrang-Personal auf KEP 3-Stellen oder bei einem Anstieg auf die natürliche Fluktuation durch interne Wechsel von Beschäftigten oder Austritte durch Ruhestand zurückzuführen sein. Grundsätzlich hält sich die Anzahl der vakanten KEP-3-Stellen jedoch auf einem be- ständigen Niveau: 3 Durchschnittlich wurden im Betrachtungszeitraum rund 384 Stellen der KEP-Kategorie 3 pro Monat vakant gehalten und verursachten somit keine Personalaufwendungen. Dies entspricht -bezogen auf alle Stellen der KEP -Kategorie 3- einer Quote von 10,61 %. Das Entlastungspotential aller im Zeitraum von September 2025 bis einschließlich März 2026 durchschnittlich vakanten KEP 3-Stellen liegt in Summe bei rund 2,74 Mio. Euro pro Monat. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Personalaufwandsbudget nicht in vollem Um- fang um diesen Betrag entlastet wird. Eine stellenscharfe Berechnung ist nicht mög- lich, da bei vakanten Stellen naturgemäß keine individuellen Personendaten (Entgelt- gruppe, Erfahrungsstufe etc.), sondern nur durchschnittlichen Personalaufwendungen herangezogen werden können. Zudem kann technisch bedingt nicht ermittelt werden, wie viele der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Nachbesetzungsstrategie bereits vakanten KEP 3-Stellen nur anteilig in der Personalaufwandsplanung berücksichtigt sind. Das Personalaufwandsbudget ist nicht vollfinanziert, sondern berechnet von vor- neherein eine Vakanzquote mit ein. Fazit Die Nachbesetzungsstrategie hat einen wirksamen Beitrag zur Entlastung des Perso- nalaufwandsbudgets geleistet. Die aktuelle Haushaltslage erfordert jedoch weitergehende Konsolidierungsmaßnah- men, auch im Personalaufwandsbudget. Dem wird mit der stadtweiten Einsparvor- gabe für den kommenden Doppelhaushalt Rechnung getragen. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1448/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.06.2026
- Erstellt
- 13.05.2026 12:13