Wahl des Bezirksbürgermeisters/ der Bezirksbürgermeisterin und seiner/ ihrer Stellvertreter/innen
Beschlussvorlage 201822 vom 20.10.2020
Stand: Am 10.11.2020 in der Bezirksvertretung Hardtberg geändert beschlossen.
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Beschlussvorlage öffentlich 201822 Der Oberbürgermeister —— Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Hardtberg Dezernat: Dez. I Wahl des Bezirksbürgermeisters/ der Bezirksbürgermeisterin und seiner/ ihrer Stellvertreter/innen Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 10.11.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Bezirksvertretung Hardtberg wählt anhand der Wahlvorschläge ________________________ als Bezirksbürgermeister/in und ________________________ ________________________ als Stellvertreter/innen des Bezirksbürgermeisters/ der Bezirksbürgermeisterin. Begründung Gemäß § 36 Abs. 3 GO NRW (3) Nach Beginn der Wahlperiode der Bezirksvertretung muss die erste Sitzung innerhalb von sechs Wochen stattfinden; dazu beruft der bisherige Bezirksvorsteher die Bezirksvertretung ein. Die Bezirksvertretung wählt aus ihrer Mitte ohne Aussprache den Bezirksvorsteher und einen oder mehrere Stellvertreter. § 67 Abs. 2 bis 5 findet entsprechende Anwendung. Der Bezirksvorsteher und die Stellvertreter dürfen nicht zugleich Bürgermeister oder Stellvertreter des Bürgermeisters sein. Seite 1 von 2 Seite 2 —— in Verbindung mit § 67 Abs. 2 GO NRW (2) Bei der Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, dritter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los. Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlags steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl. Scheidet ein stellvertretender Bürgermeister während der Wahlperiode aus, ist der Nachfolger für den Rest der Wahlperiode ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 zu wählen. erfolgt die Wahl des Bezirksbürgermeisters/ der Bezirksbürgermeisterin und seiner/ ihrer Stellvertreter/innen ohne Aussprache in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf
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