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3335/2018

Stilllegung der Altdeponie "Nonis" in Köln Merheim, hier: Sachstand zur Planung einer Gassperre und zum weiteren Vorgehen zur Sicherung von Deponiegasemissionen

Mitteilung Ausschuss 06.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 29.11.2018, TOP 10.2.2

Anl. 3 - Lageplan Ist-Zustand

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Anl. 1 - Übersichtslageplan

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Mitteilung Ausschuss

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Anl. 2 - Lageplan Deponiebereiche

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Anl. 3 - Lageplan Ist-Zustand

919 Zeichen

(mit Trassenverlauf)311.0946WDGW.|OQUmwelt- und Verbraucherschutzamt
gezeichnetObernostererPetersSachbearbeiterObernosterer14.06.2013JHSUIW
Bearb. - Nr.:
1:500-0D‰VWDEG/lQJH
Anlage - Nr.:
0D‰VWDEG+|KHTITELPROJEKTAUFTRAGGEBER
Bornheim,den
Ballenpfad 18                           53332 Bornheim                          Tel.:02227 / 900283*(27(&+1,6&+(6%h52352)'5,1*+'h//0$11*0%+
Bodenluftmesstellen LegendeBL 16Rammkernsondierung RKS 112
Grundwassermessstelle
Sperrwandtrasse
GasbrunnenGWM
KleinbohrungB1-6
schwere RammsondierungDPH1-6K6'HSRQLHJDVDQDO\WLNDQ.DQDOVFKlFKWHFebruar 2011BLPBodenlufsmessstelle Januar 2011 (neu)
Rammkernsondierung  ohne Ausbau26Januar 2011 (neu)
Lageplan Ist - ZustandErrichtung einer vertikalen SperrwandAltdeponie Nonis
K8
K7K6 K3K2 K1
K5
K4
BLP20
BLP21
BLP22BLP23BLP24
26282725
Stat.0.0m
Stat.48.8m
Stat.63.3mStat.89.1m
Stat.121.9mStat.140.3m
Stat.173.8m
Abwasserkanal

Anl. 1 - Übersichtslageplan

239 Zeichen

Geotechnisches Büro
Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann GmbH
Ballenpfad 18 53332 Bornheim
Ruf: 02227 / 90 02 83
Altdeponie Nonis
Übersichtslageplan
11.094
Bearb. Nr.:
Anlage
1
Altdeponie Nonis
Altdeponie Nonis 
Errichtung einer vertikalen Sperrwand

Mitteilung Ausschuss

4279 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/573 
573/3_80609_11_18 
Vorlagen-Nummer 06.11.2018 
 3335/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 20.11.2018 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 29.11.2018 
 
Stilllegung der Altdeponie "Nonis" in Köln Merheim, hier: Sachstand zur Planung einer 
Gassperre und zum weiteren Vorgehen zur Sicherung von Deponiegasemissionen 
 
Die Altdeponie Nonis (AL 80609, s. Anlage 1 & 2) wurde bis ca. 1973 von der Stadt Köln mit 
Hausmüll, Bauschutt und Gewerbeabfällen verfüllt. Als ehemalige Betreiberin der Deponie ist 
die Stadt Köln verpflichtet, im Rahmen der Deponiestilllegung Maßnahmen vorzusehen, die 
sicherstellen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. 
Im Kern- und Nahbereich der an der Abshofstraße in Köln Merheim gelegenen Deponieteil-
fläche C (s. Anlage 3) wurde Deponiegas in der Bodenluft und in geringen Konzentrationen 
auch in den Kellerräumen der benachbarten Wohnbebauung festgestellt. Damit ist Hand-
lungsbedarf nach dem Vorsorgeprinzip des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gegeben. 
Zur Nutzungssicherung der im Nahbereich der Deponie gelegenen Wohnbebauung und zur 
Vorbereitung der Deponiestilllegung wurde 2009 im zentralen Bereich der Deponieteilfläche 
ein Gasfenster zur passiven Entgasung hergestellt. Da diese Maßnahme nicht zur ge-
wünschten Reduzierung der Deponiegasbelastungen in der Bodenluft im Nahbereich der 
Deponie geführt hat, wurde 2011 die Planung zum Bau einer Gassperre durch den Aus-
schuss für Umwelt und Grün, Vorlage-Nr.: 1324/2011, beschlossen. Bis zu deren Umsetzung 
wurden Nutzungseinschränkungen für die betroffenen Räumlichkeiten definiert. Dieses Vor-
gehen war mit der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Bezirksregierung Köln, abgestimmt. 
 
Die Ergebnisse der Planung zum Bau der Gassperre wurden der Bezirksregierung 2014 zur 
Prüfung im Hinblick auf die erforderliche abfallrechtliche Plangenehmigung vorgelegt. Hierzu 
formulierte Nachforderungen an die Stadt Köln, wurden von der Verwaltung bearbeitet. 
2016 forderte die Bezirksregierung zusätzlich zu den Nutzungseinschränkungen konkrete 
Abwehrmaßnahmen, um Deponiegasmigrationen in die benachbarte Wohnbebauung sicher 
zu verhindern: Das Deponiegas sollte abgesaugt und schadlos entsorgt werden.  
Eine geeignete Anlage wurde 2017 durch die Verwaltung in Betrieb genommen. 
Nach Auswertung des Probebetriebs der Deponiegasabsaugung 2017/2018 stellt sich her-
aus, dass die Absaugung mit anschließender Verbrennung an diesem Standort ein geeigne-
tes und verhältnismäßiges Verfahren ist, die Gasmigration Richtung Wohnbebauung zu ver-
ringern und das Deponiegas schadlos zu beseitigen. Im Bereich der angrenzenden Wohnbe-
bauung konnte kein Deponiegas mehr detektiert werden und die Betriebskosten halten sich 
mit rund 40.000 €/Jahr in vertretbarem Rahmen.

2 
 
Diese Einschätzung teilt auch die Bezirksregierung. Diese erklärte im Juni 2018, dass sie 
entgegen Ihrer bislang vertretenen Meinung die geplante Gassperrwand nicht mehr als erfor-
derliche und geeignete Maßnahme ansehe, mit der im Rahmen der Deponiestilllegung 
schädliche Umwelteinwirkungen ausgeschlossen werden können. Deren Bau würde erhebli-
che nachteilige Umwelteinflüsse (insbesondere Lärm) verursachen. 
Mit dem Einsatz einer Deponiegasabsaugung und -verbrennung lasse sich die Methanko n-
zentration i n der Deponieteilfläche und im Nahbereich wirksam reduzi eren und gleichzeitig 
die erheblichen nachteiligen Umwelteinwirkungen durch den Ba ulärm beim Errichten einer 
Gassperre vermeiden. Da damit eine wirksame und umweltverträgliche Alternative zum Bau 
einer vertikalen Gassperre vorhanden sei, erscheine die Genehmigungsfähigkeit der Variante 
„Gassperre zur Deponiestillegung“ unwahrscheinlich. 
 
Aus diesem Grund beabsichtigt die Verwaltung, den Bau der Gassperre nicht mehr we iter zu 
verfolgen. Stattdessen soll  die dauerhafte Installation einer Deponiegasabsauga nlage mit 
angeschlossener Hochtemperaturfackel veranlasst werden. Diese wird dann integraler B e-
standteil der zur formellen Deponiestilllegung nach § 40 des Kreislaufwir tschaftsgesetzes 
erforderlichen Maßnahmen, die sicherstellen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beei n-
trächtigt wird. 
 
Gez. Dr. Rau

Anl. 2 - Lageplan Deponiebereiche

523 Zeichen

WENS
$OWGHSRQLH:|EHOBAltdeponie Nonis (80609)Altdeponie
11.0946WDGW.|OQUmwelt- und Verbraucherschutzamt
gezeichnetObernostererPetersSachbearbeiterObernosterer14.06.2013JHSUIW
Bearb. - Nr.:
1:5000-0D‰VWDEG/lQJH
Anlage - Nr.:
0D‰VWDEG+|KHTITELPROJEKTAUFTRAGGEBER
Bornheim,den
Ballenpfad 18                           53332 Bornheim                          Tel.:02227 / 900283*(27(&+1,6&+(6%h52352)'5,1*+'h//0$11*0%+
Lageplan Deponiebereiche2Errichtung einer vertikalen SperrwandAltdeponie Nonis

Beratungsverlauf (2)

20.11.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.11.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Abshofstraße

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Details

Aktenzeichen
3335/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
06.11.2018
Erstellt
15.10.2018 08:50