mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anwohnerparkraum in der Gotenstraße und Umgebung (Az.: 02-1600-138/17)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3253/2017 vom 13.11.2017

Stand: Am 04.12.2017 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

    PDF

    Herunterladen: Beschlussvorlage Bezirksvertretung

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 Vorlagen-Nummer 3253/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anwohnerparkraum in der Gotenstraße und Umgebung (Az.: 02-1600-138/17) Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt dem Petenten für seine Eingabe und beauftragt die Verwaltung, nach Einrichtung der Bewohnerparkgebiete im Kernbereich Rodenkirchen, Verkehrs- erhebungen im Bereich Gotenstraße durchzuführen. Bei festgestellter Überlastung legt die Verwal- tung ein Planungskonzept für die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes für diesen Bereich vor. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.12.2017 2 Begründung: Der Petent beantragt die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes im Bereich Gotenstraße und deren näherer Umgebung (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Es liegen für den Kernbereich von Rodenkirchen Beschlüsse der Bezirksvertretung zur Einrichtung eines Parkraumkonzeptes mit Bewohnerparkbevorrechtigung vor. Diese wurden mit der Maßgabe gefasst, in allen Straßen das 15-minütige, kostenfreie Parken anzubieten. Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 10.10.2017 beschlossen, die Verwal- tung mit der Prüfung und Einführung des 15-minütigen, kostenfreien Parkens zu beauftragen. Die Verwaltung wird dies durchführen und im Zuge dessen das Parkraumkonzept für den Kernbereich Rodenkirchens umsetzen. Das Konzept des Bewohnerparkens in Köln sieht nicht vor, dass einzelne Straßen zum alleinigen Bewohnerparken zur Verfügung gestellt werden, sondern größere Gebiete mit einer maximalen dia- gonalen Ausweitung von 1.000 m eingerichtet werden. Für den Bereich Gotenstraße und Umgebung ist eine Prüfung zur Einrichtung von Bewohnerparken erst nach der Einrichtung des bereits beschlossenen Parkraumkonzeptes in Rodenkirchen sinnvoll. Erst dann kann durch Verkehrsuntersuchung ermittelt werden, ob und wie groß eine Verlagerung des ruhenden Verkehrs durch Nichtanwohner aus den eingerichteten Bewohnerparkgebieten erfolgt ist. Sollte eine hohe Auslastung bzw. Überlastung des Bereichs Gotenstraße festgestellt werden, kann auch hier die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes nach entsprechender Beschlussfassung ge- plant werden. Anlagen
  • Anlage 1 Eingabe

    PDF

    Herunterladen: Anlage 1 Eingabe

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Hiermit beantrage ich, das die Gotenstr. und nähere Umgebung nach Prüfung in 50996 Köln Rodenkirchen zur Anwohnerstrasse erklärt wird. Begründung: Wegen der Nähe zur Klinik links am Rhein werden die Parkplätze zu Stoßzeiten von Klinikbesuchern besetzt, weshalb die Anwohner der Gotenstrasse und anderer angrenzender selber nicht mehr in Wohnungsnähe Parken können. Verursacher der täglichen Parkstörung ist die Klinik Links vom Rhein, welche nicht genügende eigene Parkplätze für Patienten und Mitarbeiter zur Verfügung stellt, weswegen Anwohner, welche vor der Bebauung der Klinik links am Rhein Ihre Anwesen erstellt hatten und zukunftsorientiert genügend öffentlichen Parkraum hatten nun diesen nicht mehr haben und sogar über weite Stunden am Tage aufgeben müssen. Dadurch werden die Anwohner in der Umgebung Gotenstrasse vom Zugang zu deren Wohnraum mit dem PKW nachhaltig gehindert. Es gibt Parkraum für Besucher der Klinik LVR der aber Kostenpflichtig ist und daher weniger Nutzung erfährt. Mieter der Gotenstrasse und Umgebung haben zudem keine Möglichkeit weiteren Parkraum ggf. auf eigene Kosten zu schaffen und sind gezwungen weit entfernet Garagen zu mieten, soweit verfügbar. Dies schliesst aber die direkte anfahrt zum eigenen Wohnraum besonders für Gehbehinderte Menschen aus. Daher beantrage ich die Prüfung von Anwohnerparkraum für besagtes Viertel. Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf

  1. 04.12.2017

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 2.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz