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AFO/0001/2022

Anfrage zum beabsichtigten Bau einer Tennishalle durch den Tennisclub Handorf e. V.

Anfrage in der BV Ost 24.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 28.04.2022, TOP 6.4

Zwischenmitteilung zur AFO/0001/2022 (nicht barrierefrei)

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Originalanfrage AFO/0001/2022

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Stellungnahme AFO/0001/2022 (nicht barrierefrei)

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Zwischenmitteilung zur AFO/0001/2022 (nicht barrierefrei)

1049 Zeichen

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Originalanfrage AFO/0001/2022

2554 Zeichen

AFO/0001/2022

SPD-Fraktion

SPD-Fraktion BV Münster-Ost | Am Lohausbach 37 | 48155 Münster in der Bezirksvertretung Münster-Ost

Am Lohausbach 37
An den 48155 Münster
Bezirksbürgermeister Telefon: 0251 624180
des Stadtbezirks Münster-Ost Mobil: 0174 6740536
Herrn Benedikt Spangenberg Ansprechpartner:
Vennemannstraße 5 Prof. Dr. Peter Wagner

48157 Münster

www.spd-muenster.de

16. Januar 2022

Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost zum beabsichtigten Bau einer Tennishalle
durch den Tennisclub Handorf e.V.

Die SPD-Fraktion in der BV Münster-Ost richtet folgende Fragen an die Verwaltung:

®e Ist planungsrechtlich die Errichtung einer Tennishalle etc. auf dem vom Tennisclub Handorf e.V. in der Anre-
gung gem. $ 24 GO NRW genannten Fläche umsetzbar?

e Welche planungsrechtlichen Schritte wären erforderlich, um dort ein solches Vorhaben umzusetzen?

® _ Welcher Zeithorizont ist für die Umsetzung einer solchen Planung bzw. des Vorhabens realistisch?

Begründung:

Der Tennisclub Handorf e.V. hat am 28. Dezember 2021 eine Anregung gem. $ 24 Gemeindeordnung NRW an
den Rat der Stadt Münster gerichtet. Danach beabsichtigt der Verein u. a. den Bau einer Tennishalle - vorzugs-
weise auf einer im Privateigentum befindlichen Fläche östlich der heutigen Tennisanlage an der Hobbeltstraße,
südlich des Recyclinglinghofes und westlich der Lützowstraße. Die für das Vorhaben des Vereins angedachte
Fläche liegt nördlich und damit außerhalb des Gebietes zur derzeitigen 115. Änderung des Flächennutzungspla-
nes der Stadt Münster und des Bebauungsplans Nr. 623 (nördlich Kötterstraße, zwischen Hobbeltstraße und
Lützowstraße).

Uns wurde das Vorhaben seitens des Vorstandes des Tennisclub Handorf e.V. in einem Gespräch am 14. Januar
2022 ausführlich vorgestellt. Den Wunsch des Vereins nach einer Weiterentwicklung durch neue Tennisplätze
und eine Tennishalle können wir sehr gut nachvollziehen.

Da uns die zeitgemäße Entwicklung der Sportstätten in Handorf - gerade mit Blick auf die neuen Baugebiete —
ein wichtiges Anliegen ist, halten wir die zeitnahe Schaffung von Klarheit zu der planungsrechtlichen Umsetz-
barkeit des Vorhabens für den Verein selbst aber besonders auch für die Begleitung des Vorhabens durch die
Politik für unabdingbar.

Daher bitten wir die Verwaltung im Sinne einer ersten Sachverhaltsklärung der Machbarkeit des Vorhabens um
eine Beantwortung unserer Fragen.

Freundliche Grüße

Prof. Dr. Peter Wagner (Fraktionsvorsitzender)
Anusch Melkonyan (Fraktionsmitglied)
Dietmar Wemhoff (Fraktionsmitglied)

Stellungnahme AFO/0001/2022 (nicht barrierefrei)

3003 Zeichen

52.10.0003 27.04.2022
Bernd Zerbe 52 24

Bezirksvertretung Münster-Ost
Zur Sitzung am 28.04.2022 IL
Über Dez. IV -Herrn Stadtdirektor Paal \ .

Über 33.22-Bezirksverwaltung Münster Ost

Anfrage Ifd.Nr. AFO/0001/2022 der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Ost zum beab-
sichtigten Bau einer Tennishalle durch den Tennisclub Handorf e.V.

Die SPD-Fraktion hat in der BV Münster-Ost folgende Fragen an die Verwaltung gerichtet:
e Ist planungsrechtlich die Errichtung einer Tennishalle etc. auf dem vom Tennisclub Handorf
e.V. in der Anregung gem. 824 GO NRW genannten Fläche umsetzbar?

e Welche planungsrechtlichen Schritte wären erforderlich, um dort ein solches Vorhaben umzu-
setzen?

e Welcher Zeithorizont ist für die Umsetzung einer solchen Planung bzw. des Vorhabens realis-
tisch?

In Ergänzung des Schreibens des Stadtplanungsamtes vom 18.02.2022 wird in Abstimmung zwischen
dem Sportamt und dem Stadtplanungsamt wie folgt Stellung genommen:

In dem Antwortschreiben zu der oben genannten Anregung wird zunächst das Verfahren dargelegt,
welches nötig wäre um die planungsrechtlichen Grundlagen für den Bau einer Tennishalle zu schaf-
fen. Diese hier als Zitat:

Die im Antrag genannte Fläche, die sich östlich der bestehenden Tennisanlage des TC Handorf e.V.,
südlich des Recyclinghofes und westlich der Lützowstraße befindet, ist im Flächennutzungsplan der
Stadt Münster als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Ein Bebauungsplan liegt für diesen Be-
reich nicht vor. Somit besteht aktuell keine planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer
Tennishalle bzw. einer Erweiterung des Geländes des Tennisclub Handorf für weitere Außenspielflä-
chen. Dazu wären eine Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungs-
plans erforderlich, die im positiven Falle bei einem entsprechenden Satzungsbeschluss (Bebauungs-
plan) bzw. einem abschließenden Beschluss (FNP-Änderung) nach Abwägung aller öffentlichen und
privaten Belange durch den Rat der Stadt Münster mit der Genehmigung der FNP-Änderung durch die
Bezirksregierung und der anschließenden ortsüblichen Bekanntmachung dieser und des Satzungsbe-
schlusses des Bebauungsplanes enden. Über die Einleitung eines solchen Verfahrens beschließt der
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung als zuständiger Fachausschuss des Rates der
Stadt Münster.

Vor Einleitung von planungsrechtlichen Schritten sollte der TC Handorf e.V. zunächst ein plausibles
Finanzierungskonzept für die Umsetzung seiner Vorhaben aufstellen. Da es sich bei der angesproche-
nen Fläche um ein Grundstück in Privatbesitz handelt, sollte zudem die Verkaufsbereitschaft mit der
Eigentümerin zuvor verbindlich geklärt werden.

Die Errichtung des Gebäudes als Versammlungsstätte sodass der Stadtteil dort eine außersportliche
Nutzung wiederfindet, ist mehr als unwahrscheinlich. Der notwendige Stellplatznachweis ist auf dem
vorhandenen Grundstück nicht zu erbringen und zöge den Ankauf weiterer Flächen nach sich.

Bernd Zerbe

Beratungsverlauf (1)

28.04.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 6.4 Anfrage Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Vennemannstraße 5
  • Hobbeltstraße
  • Lützowstraße
  • Kötterstraße
  • Am Lohausbach 37

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Details

Aktenzeichen
AFO/0001/2022
Typ
Anfrage in der BV Ost
Datum
24.01.2022
Erstellt
24.01.2022 15:36