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Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parksituation in der Gellertstraße 37 (Az.: 02-1600-137/17)

Mitteilung BV 2558/2018 vom 29.08.2018

Stand: Am 20.09.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 2558/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.09.2018 Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parksituation in der Gellertstraße 37 (Az.: 02-1600-137/17) hier: Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 07.12.2017, TOP 2.2 (Vorlagen-Nr. 3268/2017) Beschluss: „Die Bezirksvertretung Nippes dankt der Petentin für ihre Eingabe und bittet die Verwaltung, eine Er- neuerung der Markierung vorzunehmen und bittet um Prüfung, ob die Einfahrt durch Fahrradnadeln gesichert werden kann.“ Mitteilung der Verwaltung: Die Anordnung von Grenzmarkierungen (Verkehrszeichen 299 Straßenverkehrsordnung) ist gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 Abs. 3 der Gemeinde- ordnung NRW ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Eine Überprüfung der Örtlichkeit hat ergeben, dass die Zufahrt zu den Stellplätzen Gellertstraße 37 gut erkennbar ist. Nach § 12 Absatz 3 Nummer 3 Straßenverkehrsor dnung ist das Parken vor Grun d- stücksein- und -ausfahrten unzulässig. Somit ist eine gesetzliche Regelung vorhanden, die bei B e- achtung der Vorschriften eine ungehinderte Zufahrt zu den vg. Stellplätzen gewährleistet. Nach aktueller Rechtsauffassung sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur noch dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Ein solch zwingen- des Erfordernis ist vorliegend nicht gegeben. Die Verkehrssituation ist eindeutig und vergleichbar mit den benachbarten Zufahrten und Garagen. Fahrzeugführende, die hier behindernd parken, tun dies verbotswidrig und müssen verwarnt werden. Der Antrag zur Schaffung von Fahrradabstellanlagen zur Absicherung der Zufahrt wurde in das Ar- beitsprogramm aufgenommen. Da es stadtweit jedoch eine große Anzahl solcher Anträge durch Bür- gerinnen und Bürgern sowie Politik gibt, steht die Vorortprüfung bezüglich Bedarf nach Fahrradparken und Umsetzungsmöglichkeit noch aus.

Beratungsverlauf

  1. 20.09.2018

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 10.2.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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