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2558/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parksituation in der Gellertstraße 37 (Az.: 02-1600-137/17)

Mitteilung BV 29.08.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 20.09.2018, TOP 10.2.9

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2036 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2558/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.09.2018 
 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parksituation in der Gellertstraße 37 (Az.: 02-1600-137/17) 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 07.12.2017, TOP 2.2  
(Vorlagen-Nr. 3268/2017) 
Beschluss: 
 
„Die Bezirksvertretung Nippes dankt der Petentin für ihre Eingabe und bittet die Verwaltung, eine Er-
neuerung der Markierung vorzunehmen und bittet um Prüfung, ob die Einfahrt durch Fahrradnadeln 
gesichert werden kann.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Die Anordnung von Grenzmarkierungen (Verkehrszeichen 299 Straßenverkehrsordnung) ist  
gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 Abs. 3 der Gemeinde-
ordnung NRW ein Geschäft der laufenden Verwaltung.  
 
Eine Überprüfung der Örtlichkeit hat ergeben, dass die Zufahrt zu den Stellplätzen Gellertstraße 37 
gut erkennbar ist. Nach § 12 Absatz 3 Nummer 3 Straßenverkehrsor dnung ist das Parken vor Grun d-
stücksein- und -ausfahrten unzulässig. Somit ist eine gesetzliche Regelung vorhanden, die bei B e-
achtung der Vorschriften eine ungehinderte Zufahrt zu den vg. Stellplätzen gewährleistet.  
 
Nach aktueller Rechtsauffassung sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur noch dort 
anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Ein solch zwingen-
des Erfordernis ist vorliegend nicht gegeben. Die Verkehrssituation ist eindeutig und vergleichbar mit 
den benachbarten Zufahrten und Garagen. Fahrzeugführende, die hier behindernd parken, tun dies 
verbotswidrig und müssen verwarnt werden. 
 
Der Antrag zur Schaffung von Fahrradabstellanlagen zur Absicherung der Zufahrt wurde in das Ar-
beitsprogramm aufgenommen. Da es stadtweit jedoch eine große Anzahl solcher Anträge durch Bür-
gerinnen und Bürgern sowie Politik gibt, steht die Vorortprüfung bezüglich Bedarf nach Fahrradparken 
und Umsetzungsmöglichkeit noch aus.

Beratungsverlauf (1)

20.09.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gellertstraße 37

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Details

Aktenzeichen
2558/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
29.08.2018
Erstellt
02.08.2018 07:54