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AN/0797/2023

Wohnungs- und Obdachlosigkeit bekämpfen – passgenaue Wohnraumversorgung für Familien in Wohnungsnot vorhalten

SPD Antrag nach § 3 16.05.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 18.04.2024, TOP 3.1

SPD Antrag nach § 3

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Anlage 1 Vorabauszug Rat 16.05.2023

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Anlage 2: Auszug Beschlussprotokoll UA Wohnen zu AN/0797/2023

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SPD Antrag nach § 3

5159 Zeichen

An Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker  
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.03.2023 
 
AN/0797/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 16.05.2023 
Unterausschuss Wohnen 14.08.2023 
Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.08.2023 
 
Wohnungs- und Obdachlosigkeit bekämpfen – passgenaue Wohnraumversorgung für 
Familien in Wohnungsnot vorhalten 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates am 16.05.2023 auf-
zunehmen:  
 
 
Beschluss:  
Die Stadtverwaltung richtet eine ämterübergreifende Fallkonferenz ein, bei der alle relevanten Ak-
teur*innen Wohnungsnotfälle von Familien ohne konkrete Anschlussversorgung mit Entscheidungs-
kompetenz besprechen und die passgenaue Wohnraumversorgung festlegen. Die Wohnraumversor-
gung soll sich an folgenden Kriterien orientieren:  
 Die besondere Situation von Familien in Wohnungsnot muss stärker in den Fokus des Kölner Woh-
nungslosen -Hilfesystems gerückt werden. Bei der Wohnraumversorgung und der Bereitstellung 
der Unterstützungsleistung muss das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt werden.  
 Das Instrument der Beschlagnahmung und Wiedereinweisung ist unter Ausnutzung aller rechtli-
chen Spielräume zu nutzen, um den betroffenen Familien ein Dach über dem Kopf und den Kindern 
das Verbleiben in ihrem gewohnten Umfeld zu sichern, wenn geeignete Ersatzwohnungen nicht 
verfügbar sind. 
 Bei Beschlagnahmung und Wiedereinweisung muss ein adäquates Angebot zur Wohnraumversor-
gung innerhalb eines für den/die Wohnungsgeber*in transp arenten Zeitrahmens gemacht wer-
den.

- 2 - 
 
 Für Familien, die aus einem Mietvertrag sich ergebende Pflichten einhalten können, ist der An-
schluss in ein reguläres Mietverhältnis zu ermöglichen. Hierfür sind Belegrechte an Wohnungen in 
bedarfsdeckendem Umfang vorzuh alten und zu erwerben.  
 Für Familien, die aus einem Mietvertrag sich ergebende Pflichten nicht einhalten können, sind aus-
reichend Wohnraumkapazitäten im kommunalen Wohnversorgungsbetrieb vorzuhalten. Die hier 
angesprochene Zielgruppe muss dabei durch Fachkräfte der sozialen Arbeit und andere Unterstüt-
zungsangebote intensiv und passgenau begleitet werden. Das Liegenschaftsamt prüft, welche Lie-
genschaften und Flächen für ein adäquates Angebot zur Wohnraumversorgung in Frage kommen 
und zur Verfügung stehen. Die Stadt sorgt für mehr sozialarbeiterisches Personal in den Fachbe-
reichen.  
  
 
Begründung:  
Mit der Fachstelle Wohnen bemüht sich das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren in vielen Fällen er-
folgreich, drohenden Wohnraumverlust zu verhindern. Rund 15 Mitar beiter*innen unterstützen im 
Jahr in mehr als 4.000 Fällen von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte. Das gelingt auch immer wie-
der erfolgreich. Geht es jedoch nicht bloß um die Begleichung von Mietschulden und kommen weitere 
mietwidrige Umstände hinzu, wir d die Beibehaltung der Wohnung oder die Vermittlung in ein Nor-
malwohnverhältnis schwieriger. Das war auch bei der sechsköpfigen Familie W. so, deren Fall jüngst 
das Verwaltungsgericht und schließlich das Oberverwaltungsgericht beschäftigt hat. Seit 2017 befindet 
sich die Familie aus verschiedenen Gründen immer wieder in einem Betreuungsverhältnis der Fach-
stelle Wohnen. Der Fall erregte in Köln Aufsehen, weil der Familie kein familiengerechter Wohnraum 
angeboten werden konnte. Die ihr zugewiesenen zwei Unterkünfte hätten entweder den Weg zur Kin-
derbetreuungsstätte erheblich verlängert oder in einer in einem angemieteten Hotel betriebenen Ob-
dachlosenunterkunft gelegen oder seien sehr klein gewesen. Mit Entscheidung vom 13. Januar 2023 
hatte das Verwaltungsgericht die Stadt Köln angewiesen, der Familie Wohnraum nach Maßgaben des 
Gerichts zuzuweisen. Die Stadt müsse auch Wohnungen auf dem freien Markt oder geeignete Zimmer 
in Hotels, mit denen es keine Vereinbarung gebe, anmieten. Das Verwaltungsgericht wies außerdem 
darauf hin, dass die bisherige ungenügende Praxis der Stadt „aus zahlreichen anderen obdachlosen-
rechtlichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren bekannt“ sei. Dieser Beschluss wurde zwar vom Ober-
verwaltungsgericht NRW in Münster aufgehoben, aber es sollte Ziel unserer Stadt sein, dass auch für 
schwierigere Einzelfälle adäquater Wohnraum mit ggf. angegliederter engmaschiger sozialarbeiteri-
scher Betreuung ermöglicht wird. Dabei muss aber darauf geachtet werden, dass nicht auf bereits be-
lastete Wohnquartiere zurückgegriffen wird. Dafür braucht es eine ämterübergreifende Fallkonferenz, 
in der insbesondere die bei der Stadt Köln bestehenden Unterbringungsressourcen ämterübergreifend 
und bedarfsgerecht genutzt werden. Darüber hinaus müssen bestehende nicht gedeckte Bedarfe an 
Wohnversorgung transparent gemacht werden und einer möglichst wirksamen Lösungsstrategie zu-
geführt werden.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Christian Joisten  
SPD-Fraktionsvorsitzender

Anlage 1 Vorabauszug Rat 16.05.2023

796 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058 
Fax:   (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 16.05.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des Rates vom 
16.05.2023  
öffentlich 
3.1.7 Antrag der SPD-Fraktion betreffend "Wohnungs- und Obdachlosigkeit 
bekämpfen – passgenaue Wohnraumversorgung für Familien in Woh-
nungsnot vorhalten" 
AN/0797/2023 
 
Beschluss:  
Die Angelegenheit wird zur Vorberatung in den Unterausschuss Wohnen und zur Ent-
scheidung in den Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren verwiesen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die 
Linke., FDP, Volt und Die FRAKTION sowie von RM Gabriel (KLIMA FREUNDE) und 
RM Zimmermann (GUT Köln) zugestimmt.

Anlage 2: Auszug Beschlussprotokoll UA Wohnen zu AN/0797/2023

648 Zeichen

Geschäftsführung  
Unterausschuss Wohnen 
Herr Krämer 
Telefon: (0221) 221-27467 
Fax:  (0221) 221-27447 
E-Mail: sozialamt.ausschuss@stadt-
koeln.de 
Datum: 15.08.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 9. Sitzung des Unterausschusses 
Wohnen vom 14.08.2023 
öffentlich 
1.1 Wohnungs- und Obdachlosigkeit bekämpfen – passgenaue Wohnraum-
versorgung für Familien in Wohnungsnot vorhalten  
Antrag der SPD-Fraktion vom 23.03.2023. Vom Rat am 16.05.2023 ver-
wiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf). 
AN/0797/2023 
Ohne Votum in den Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren verwiesen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (3)

16.05.2023 Rat
TOP 3.1.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
14.08.2023 Unterausschuss Wohnen
TOP 1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
18.04.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0797/2023
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
16.05.2023
Erstellt
04.05.2023 11:25