AN/0797/2023
Wohnungs- und Obdachlosigkeit bekämpfen – passgenaue Wohnraumversorgung für Familien in Wohnungsnot vorhalten
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SPD Antrag nach § 3
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An Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.03.2023 AN/0797/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 16.05.2023 Unterausschuss Wohnen 14.08.2023 Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.08.2023 Wohnungs- und Obdachlosigkeit bekämpfen – passgenaue Wohnraumversorgung für Familien in Wohnungsnot vorhalten Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates am 16.05.2023 auf- zunehmen: Beschluss: Die Stadtverwaltung richtet eine ämterübergreifende Fallkonferenz ein, bei der alle relevanten Ak- teur*innen Wohnungsnotfälle von Familien ohne konkrete Anschlussversorgung mit Entscheidungs- kompetenz besprechen und die passgenaue Wohnraumversorgung festlegen. Die Wohnraumversor- gung soll sich an folgenden Kriterien orientieren: Die besondere Situation von Familien in Wohnungsnot muss stärker in den Fokus des Kölner Woh- nungslosen -Hilfesystems gerückt werden. Bei der Wohnraumversorgung und der Bereitstellung der Unterstützungsleistung muss das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt werden. Das Instrument der Beschlagnahmung und Wiedereinweisung ist unter Ausnutzung aller rechtli- chen Spielräume zu nutzen, um den betroffenen Familien ein Dach über dem Kopf und den Kindern das Verbleiben in ihrem gewohnten Umfeld zu sichern, wenn geeignete Ersatzwohnungen nicht verfügbar sind. Bei Beschlagnahmung und Wiedereinweisung muss ein adäquates Angebot zur Wohnraumversor- gung innerhalb eines für den/die Wohnungsgeber*in transp arenten Zeitrahmens gemacht wer- den. - 2 - Für Familien, die aus einem Mietvertrag sich ergebende Pflichten einhalten können, ist der An- schluss in ein reguläres Mietverhältnis zu ermöglichen. Hierfür sind Belegrechte an Wohnungen in bedarfsdeckendem Umfang vorzuh alten und zu erwerben. Für Familien, die aus einem Mietvertrag sich ergebende Pflichten nicht einhalten können, sind aus- reichend Wohnraumkapazitäten im kommunalen Wohnversorgungsbetrieb vorzuhalten. Die hier angesprochene Zielgruppe muss dabei durch Fachkräfte der sozialen Arbeit und andere Unterstüt- zungsangebote intensiv und passgenau begleitet werden. Das Liegenschaftsamt prüft, welche Lie- genschaften und Flächen für ein adäquates Angebot zur Wohnraumversorgung in Frage kommen und zur Verfügung stehen. Die Stadt sorgt für mehr sozialarbeiterisches Personal in den Fachbe- reichen. Begründung: Mit der Fachstelle Wohnen bemüht sich das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren in vielen Fällen er- folgreich, drohenden Wohnraumverlust zu verhindern. Rund 15 Mitar beiter*innen unterstützen im Jahr in mehr als 4.000 Fällen von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte. Das gelingt auch immer wie- der erfolgreich. Geht es jedoch nicht bloß um die Begleichung von Mietschulden und kommen weitere mietwidrige Umstände hinzu, wir d die Beibehaltung der Wohnung oder die Vermittlung in ein Nor- malwohnverhältnis schwieriger. Das war auch bei der sechsköpfigen Familie W. so, deren Fall jüngst das Verwaltungsgericht und schließlich das Oberverwaltungsgericht beschäftigt hat. Seit 2017 befindet sich die Familie aus verschiedenen Gründen immer wieder in einem Betreuungsverhältnis der Fach- stelle Wohnen. Der Fall erregte in Köln Aufsehen, weil der Familie kein familiengerechter Wohnraum angeboten werden konnte. Die ihr zugewiesenen zwei Unterkünfte hätten entweder den Weg zur Kin- derbetreuungsstätte erheblich verlängert oder in einer in einem angemieteten Hotel betriebenen Ob- dachlosenunterkunft gelegen oder seien sehr klein gewesen. Mit Entscheidung vom 13. Januar 2023 hatte das Verwaltungsgericht die Stadt Köln angewiesen, der Familie Wohnraum nach Maßgaben des Gerichts zuzuweisen. Die Stadt müsse auch Wohnungen auf dem freien Markt oder geeignete Zimmer in Hotels, mit denen es keine Vereinbarung gebe, anmieten. Das Verwaltungsgericht wies außerdem darauf hin, dass die bisherige ungenügende Praxis der Stadt „aus zahlreichen anderen obdachlosen- rechtlichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren bekannt“ sei. Dieser Beschluss wurde zwar vom Ober- verwaltungsgericht NRW in Münster aufgehoben, aber es sollte Ziel unserer Stadt sein, dass auch für schwierigere Einzelfälle adäquater Wohnraum mit ggf. angegliederter engmaschiger sozialarbeiteri- scher Betreuung ermöglicht wird. Dabei muss aber darauf geachtet werden, dass nicht auf bereits be- lastete Wohnquartiere zurückgegriffen wird. Dafür braucht es eine ämterübergreifende Fallkonferenz, in der insbesondere die bei der Stadt Köln bestehenden Unterbringungsressourcen ämterübergreifend und bedarfsgerecht genutzt werden. Darüber hinaus müssen bestehende nicht gedeckte Bedarfe an Wohnversorgung transparent gemacht werden und einer möglichst wirksamen Lösungsstrategie zu- geführt werden. Mit freundlichen Grüßen Gez. Christian Joisten SPD-Fraktionsvorsitzender
Anlage 1 Vorabauszug Rat 16.05.2023
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax: (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 16.05.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des Rates vom 16.05.2023 öffentlich 3.1.7 Antrag der SPD-Fraktion betreffend "Wohnungs- und Obdachlosigkeit bekämpfen – passgenaue Wohnraumversorgung für Familien in Woh- nungsnot vorhalten" AN/0797/2023 Beschluss: Die Angelegenheit wird zur Vorberatung in den Unterausschuss Wohnen und zur Ent- scheidung in den Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren verwiesen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke., FDP, Volt und Die FRAKTION sowie von RM Gabriel (KLIMA FREUNDE) und RM Zimmermann (GUT Köln) zugestimmt.
Anlage 2: Auszug Beschlussprotokoll UA Wohnen zu AN/0797/2023
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Geschäftsführung Unterausschuss Wohnen Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fax: (0221) 221-27447 E-Mail: sozialamt.ausschuss@stadt- koeln.de Datum: 15.08.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 9. Sitzung des Unterausschusses Wohnen vom 14.08.2023 öffentlich 1.1 Wohnungs- und Obdachlosigkeit bekämpfen – passgenaue Wohnraum- versorgung für Familien in Wohnungsnot vorhalten Antrag der SPD-Fraktion vom 23.03.2023. Vom Rat am 16.05.2023 ver- wiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf). AN/0797/2023 Ohne Votum in den Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren verwiesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0797/2023
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 16.05.2023
- Erstellt
- 04.05.2023 11:25