V/0264/2006
Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand und Anträge 2006
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Generation) e Umgestaltung Engelenschanze e COOLisse - Münsters City für Kids (Ab in die Mitte - City-Offensive NRW 2004) « Stadtmarketing und Tourismus (Servicepreis und Herbstspecial) e Landeswettbewerb: Stadt macht Platz - NRW macht Plätze: Picasso Platz (1.Stufe) Erneuerungsschwerpunkt Hafen/Halle Münsterland «e Moderationsverfahren/Machbarkeitsstudie Handlungskonzept Hafen e Machbarkeitsstudie eines stadtbildprägenden Speichergebäude, Erhaltung eines stadtbildprägenden Speichergebäudes am Kreativkai, Neubau der Erschließungsstraße Kiesekamps Mühle Maßnahme abgeschlossen Maßnahme abgeschlossen Maßnahme abgeschlossen 2005 - 2008 2004 - 2006 2002 - 2006 Maßnahme abgeschlossen 2004 - 2008 Maßnahme abgeschlossen Maßnahme abgeschlossen Maßnahme abgeschlossen 225.000,00 EUR 1.831.000,00 EUR 130.400,00 EUR 416.000,00 EUR 60.000,00 EUR 601.750,00 EUR 66.000,00 EUR 62.000,00 EUR 52.000,00 EUR 48.000,00 EUR 1.106.000,00 EUR « Osthuesheide, Moderation e Vorbereitung und Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaß- i nahme nach 8$ 136-164b BauGB f.d. Gebiet d. Siedlung Osthuesheide Maßnahme abgeschlossen Bewilligungszeitraum 2008 e Umbau eines stadtbildprägenden Speichergebäudes am Kreativkai Maßnahme abgeschlossen 656.500,00 EUR e Umnutzung eines stadtbildprägenden Speichergebäudes, Atelierhaus Maßnahme abgeschlossen 597.200,00 EUR e Erhalt stadtbildprägender Industriekultur, Elevator Maßnahme abgeschlossen 74.600,00 EUR e Gestaltung der öffentlichen Freiflächen am Kreativkai Bewilligungszeitraum 2009 344.000,00 EUR e Anlage Hafenplatz Maßnahme abgeschlossen | 3.690.000,00 EUR Angelmodde 7.000,00 EUR 73.109,00 EUR Kinderhaus e Umbau und Umnutzung des ehemaligen Altenwohnungen und Museum für Leprakunde « Atrium - Multikulturelle Begegnungsstätte (Kinderhaus -Sprickmannstraße) e Atrium - Multikulturelle Begegnungsstätte, Ergänzungsförderung Leprosenhauses für Gievenbeck e _Vorhaben- und Erschließungsplan Gievenbeck-Südwest, Rabattierung der Bodenpreise nach dem Pendlermodell (Fortsetzungsmaßnahme) Maßnahme abgeschlossen Bewilligung bis 2006 Bewilligung bis 2006 59.000,00 EUR 372.000,00 EUR 18.700,00 EUR Bewilligung bis 2008 2.567.800,00 EUR ungs: REGIONALE 2004 Ems-Auen-Weg (Anteil Stadt Münster) Landschaftspark Boniburg Hochbau-Realisierungswettbewerb Kulturforum Westfalen 1.Stufe Hochbau-Realisierungswettbewerb Kulturforum Westfalen 2.Stufe 100 grüne Klassenzimmer (1.Ergänzung) 100 grüne Klassenzimmer, 1.Ergänzung Rieselfelder (Biologische Station) Baukultur und Gartenkunst Maßnahme abgeschlossen Bewilligung bis 2006 Maßnahme abgeschlossen Bewilligung bis 2006 Maßnahme abgeschlossen Maßnahme abgeschlossen, Bewilligung bis 2006 Maßnahme abgeschlossen 59.000,00 EUR 212.000,00 EUR 386.000,00 EUR 80.000,00 EUR 229.000,00 EUR 17.000,00 EUR 400.000,00 EUR 200.000,00 EUR
Beschlussvorlage
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V/0264/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand und Anträge 2006 Beratungsfolge 08.06.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 14.06.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 21.06.2006 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, der Intention der Vorlage folgend, Anträge auf Städte- bauförderung für das Programmjahr 2007, beim Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW, zu stellen. 3. Die Förderung von Stadterneuerungsprojekten in der Stadt Münster erfolgt schwer- punktmäßig in den Bereichen: a) Erneuerungsschwerpunkt Hauptbahnhof und Umfeld b) Erneuerungsschwerpunkt Südost/Hafen c) Erneuerungsschwerpunkt City/Altstadt d) Erneuerungsprogramm in Stadtteilen. Die Prioritätenreihenfolge ist aus der Anlage 1 ersichtlich. 4. Mit dem Beschluss über die Förderschwerpunkte und die Prioritäten wird noch keine Vorentscheidung über künftige Mittelbereitstellungen im Haushaltsplan getroffen. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Förderanträge grundsätzlich Folgekosten entstehen. - Die entsprechenden Ausgabemittel sind über die jeweiligen Fachämter bzw. die sog. Dritten sicherzustellen. Die Fachämter sorgen darüber hinaus für die Veranschlagung im Haushalts- plan und im Investitionsprogramm der Stadt Münster sowie bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Einnahme-/Ausgabeveranschlagung im jeweiligen Fachbudget. Vorlagen-Nr.: V/0264/2006 Auskunft erteilt: Herr Thiel Ruf: 492 61 80 E-Mail: ThielA@stadt-muenster.de Datum: 19.05.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0264/2006 - Derzeit beträgt die Förderquote bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten für investive Maßnahmen. Für Planungs- und konzeptionelle Maßnahmen (Rahmenpläne, Wettbewerbe, Gutachten) beträgt die Förderquote 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Darüber hinaus wendet das Land NRW auch die sog. Festbetragsfinanzierung an, d.h. zu den zuwendungsfähigen Kosten wird ein Festbetrag als Zuschuss gewährt, der maximal auch 70 % betragen kann, meistens aber darunter liegt. - Bei Förderanträgen für sog. Dritte ist der Eigenanteil von diesen selbst aufzubringen, so dass die Maßnahme für die Stadt Münster kostenneutral zu veranschlagen ist. Begründung: Sachstand Mit dieser Vorlage wird über den aktuellen Stand der Förderung von Stadterneuerungsprojekten für die Stadt Münster berichtet. Letztmalig wurde dem Haupt- und Finanzausschuss am 29.06.2005 mit der Vorlage Nr. 431/2005 über den Stand der Maßnahmen berichtet. Darüber hin- aus hat der Hauptausschuss am 21.09.2005 mit der Vorlage 733/2005 – auf Wunsch der Bezirks- regierung Münster – Prioritäten der Förderung von Stadterneuerungsprojekten festgelegt. Da sich sowohl die Förderprioritäten als auch die einzelnen Ziffern der Förderrichtlinien im Ver- gleich zu den Jahren 2003 bis 2005 nicht verändert haben, wird auf eine erneute Darstellung die- ser Inhalte verzichtet und auf die Vorlage Nr. 367/2003 verwiesen. Die Förderrichtlinien Stadter- neuerung vom 30.01.1998 sind nach Aussage des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Lan- des NRW – obwohl eigentlich abgelaufen – weiterhin in Kraft und bilden die Grundlage für ent- sprechende Förderanträge. Neue Förderrichtlinien sind zum Jahreswechsel 2006/2007 angekün- digt. Entsprechend dem Einführungserlass zu den Förderrichtlinien Stadterneuerung aus dem Jahre 1998 in Verbindung mit dem Städtebauförderungsprogramm aus dem Jahr 2006 (das Programm 2006 ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht veröffentlicht) genießen Maßnah- men der Stadterneuerung besondere Förderpriorität, welche in gebietsbezogenen Förderschwer- punkten liegen. Daraus können auch für Münster konkrete Förderzugänge gebildet werden, mit denen dann För- dermittel für Münster akquiriert werden könnten. Dies können sein: Innenstädte und Nebenzentren; Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf; Verdichtete Wohnbereiche; Zukunftsstandorte; Altstandorte; Gewerbegebiete im Bestand; Peripherie; Stadterweiterungen; Stadtverträglicher Ver- kehr; Kommunale integrierte Handlungskonzepte. Neben den Planungen, Untersuchungen, Wettbewerben und Durchführungsaufgaben zur Stadter- neuerung und Stadtentwicklung fallen unter die in vestiven Maßnahmen insbesondere Maßnahmen zu(r): - Planungen, Untersuchungen, Wettbewerbe und Durchführungsaufgaben - Gestaltung von Plätzen, Fußgängerbereichen, Straßen sowie Maßnahmen im privaten Bereich - Stadtverträglicher Verkehr - Stärkung des Fahrradverkehrs - Öffentliche Grünflächen - Anlagen für Bewegung, Spiel und Sport im Wohnumfeld - Sicherung und Erhaltung des historischen Erbes - Mobilisierung von Brachflächen - Herrichtung von Brachflächen - Erhaltung und Entwicklung von Gewerbestandorten - Entwicklung von Wohn- und Mischgebieten - Beschäftigungsmaßnahmen in der Stadterneuerung - Besondere Maßnahmen für Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf. - 3 - V/0264/2006 Diese Aufzählung zeigt, dass zwar grundsätzlich Fördermöglichkeiten bzw. Förderzugänge gege- ben sind. Bezogen auf die Förderpraxis des Landes NRW der letzten Jahre und die über die jewei- ligen Stadterneuerungsprogramme formulierten Schwerpunkte ist erkennbar, dass nicht immer alle Zugangsmöglichkeiten für Förderanträge auch im aktuellen Programmjahr tatsächlich gegeben sind. Die Stadt Münster ist daher gut beraten, Anträge verstärkt dort zu stellen, wo sie sich an den aktuellen Förderschwerpunkten orientieren kann. Projekte und Maßnahmen in Münster In der Anlage 1 sind unter der Rubrik “Beantragte / zu beantragende Maßnahmen” die in diesem Jahr neu zu beantragenden Förderprojekte benannt. Wie im Vorjahr müssen auch alle bisher nicht bewilligten Maßnahmen neu beantragt werden, diese sind ebenfalls in der Anlage 1 verzeichnet. Die Rubrik „Bewilligte / laufende Maßnahmen“ in der Anlage 1 gibt einen Überblick über den der- zeitigen Stand der Bearbeitung bewilligter Maßnahmen. (A) Die Stadt Münster wird folgende Anträge wiederholen: • Stadtteil Gievenbeck: Umgestaltung/Neugestaltung des Stadtteilzentrums Gievenbeck, Ortsmitte St.Michael • Stadtteil Wolbeck: Umgestaltung/Neugestaltung des Stadtteilzentrum Wolbeck-Mitte (ggf. in Verbindung mit dem Umbau des Drostenhofes) • Stadtteil Kinderhaus: Soziale Stadt NRW, Städtebaulicher Maßnahmenplan / Integriertes Handlungskonzept für das Gebiet Kinderhaus-Brüningheide (entfällt wenn Bewilligung bis zum HA-Beschluss vorliegt, Bewilligung ist angekündigt) (B) Die Stadt Münster wird folgende Anträge in diesem Jahr erstmalig stellen: • Innenstadt/Hauptbahnhof: Stadtverbindung Innenstadt-Ostviertel - Umbau und Aufwertung der Bahnhofstunnel • Hauptbahnhof-Ostseite: Planung zur Um-/Neugestaltung der Vorplatzflächen • Hauptbahnhof-Ostseite: Umbau und Neugestaltung der Vorplatzflächen • Altstadt – Spiekerhof: Umbau-/Neugestaltung der Brücke im Bereich der Aa • Stadtteil Wolbeck: Drostenhof - Umbau und Erweiterung des westpreußischen Landesmu- seums (C) Im laufenden Jahr werden – synchron zum Maßnahmenv erlauf – noch fortgeschrieben bzw. ergänzt: • Altstadt/Innenstadt: Stadt macht Platz – NRW macht Plätze: Picasso-Platz, Umbau bzw. Neugestaltung des Platzbereichs auf der Basis des prämierten Wettbewerbserfolgs • Innenstadt/Hauptbahnhof: Berliner Platz, 4. Bauabschnitt – Restsumme (D) Die nachfolgend bei der Verwaltung eingegangenen Vorschläge werden für eine Anmeldung im Jahr 2007 für das Stadterneuerungsprogramm 2008 vorgemerkt, da zum gegenwärtigen Zeit- punkt keine ausreichende Planungsgrundlage gegeben ist: • Hauptbahnhof-Ostseite: Radstation Bahnhof-Ostseite, ggf. in Kombination mit dem Investo- renprojekt der DB AG • Innenstadt/Südviertel: Umgestaltung Freiflächen/Randbereiche Ludgeriplatz • Stadtteil Kinderhaus: Umfeldgestaltung in Zusammenhang mit der Erweiterung des Haupt- zentrums Kinderhaus (ggf. in Verbindung mit „Soziale Stadt“ Kinderhaus-Brüningheide) (E) Zu den ergänzend bei der Verwaltung eingegangenen Vorschlägen: • Altstadt/Innenstadt: Südlicher Platz Kettler Hof (Königsstraße) • Altstadt/Innenstadt: Behindertengerechte Rampe Rathausinnenhof (Chilida) • Stadtteil Geist: Neugestaltung Geistmarkt • Stadtteil Geist: Metzer Straße/Straßburger Weg – Neugestaltung und Aufwertung des Be- reichs Metzer Platz (Weißenburg) - 4 - V/0264/2006 • Stadtteil Sprakel: Ortsdurchfahrt Sprakel • Emshof Telgte: Schulbauernhof wird kein Antrag auf Städtebauförderung gestellt werden, da nach Prüfung der Kriterien der Städ- tebauförderrichtlinien und Einschätzung der Verwaltung kein Förderzugang gegeben ist bzw. der- zeit keine Möglichkeit auf Erfolg des jeweiligen Antrages gesehen wird. Alle unter (A), (B) und (C) benannten Anträge werden fristgerecht gestellt. Für den Antrag Emshof-Schulbauernhof hat sich der Sachverhalt geändert. Abweichend von dem bisherigen Antrag hat sich ein neuer Sachverhalt dahingehend ergeben, dass der Trägerverein Schulbauernhof e.V. aufgrund der Entscheidung des Regionalrates vom 13.03.2006 (Priorität „B“) plant, sein Konzept funktional und baulich zu überarbeiten und ggf. einen neuen, veränderten Bauantrag zu stellen. Dies würde u.U. den Verzicht auf den Übernachtungsbetrieb bedeuten, so dass sich für einen möglichen Förderantrag ein neuer Sachverhalt ergeben würde. Da zum ge- genwärtigen Zeitpunkt kein endgültiges neues Konzept bei der Verwaltung vorliegt, kann kein Fort- führungsantrag gestellt werden. Für die unter (D) benannten Maßnahmen könnte gr undsätzlich ein Förderzugang formuliert wer- den. Der derzeitige Planungs- und Bearbeitungsstand ist jedoch für eine umfangreiche und umfas- sende und damit erfolgreiche Antragstellung zum 30.06. d.J. noch nicht ausreichend, so dass die entsprechenden Anträge ggf. auch erst im Jahr 2007 gestellt werden können. Dies gilt auch für eine potenzielle Radstation Bahnhof-Ostseite. Zunächst ist zu klären ob ein sol- ches Projekt im Konzept der baulichen Erneuerung der Ostseite des Hauptbahnhofes berücksich- tigt werden kann. Entsprechend der Maßgabe der Bezirksregierung Münster aus dem Jahr 2005 – die Stadt Münster möge eine Priorisierung der städtischen Projekte vornehmen - legt die Verwaltung mit dieser Vor- lage auch die Förderprioritäten fest. Die Reihenfolge ist aus der Anlage 1 entsprechend ersichtlich und umfasst die unter (A), (B) und (C) dargestellten Projekte. Schon jetzt ist – wie auch bereits in den Vorjahren – erkennbar, dass von den Kommunen erheb- lich mehr Städtebaufördermittel beantragt werden, als vermutlich zur Verfügung stehen werden. Somit ist zu erwarten, dass auch für das laufende Programmjahr 2007 nicht alle Projekte eine Be- rücksichtigung finden werden. Für die Stadt Münster ist es daher von besonderer Bedeutung, die kommunalen Prioritäten deutlich zu benennen und diese der Bezirksregierung, zur Weitergabe an das Ministerium, mitzuteilen. Priorisierung der Maßnahmen Mit der Reihenfolge der Förderprojekte hat die Stadt Münster die aus Ihrer Sicht wichtigsten Pro- jekte benannt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass diese bei der Aufstellung des Lan- desprogramms eine entsprechende Berücksichtigung finden werden. Eine endgültige Entschei- dung trifft das Ministerium nach Vorberatung durch die Bezirksregierungen und die Regionalräte. Aus gesamtstädtisch orientierten, städtebaulichen und stadtstrukturellen Gründen wurde die in der Anlage 1 dargelegte Reihenfolge der Förderprojekte der Stadt Münster festgelegt. Dabei wurden die zu erwartenden positiven Auswirkungen für die Stadt sowie die Folgewirkungen der angestreb- ten Fördermaßnahmen besonders berücksichtigt. Da es sich z.B. im Erneuerungsschwerpunkt „Bereich Hauptbahnhof Münster“ teilweise um ergän- zende Maßnahmen des schon begonnenen Erneuerungsprozesses sowie um die Unterstützung des angekündigten Um-/Neubau des Hauptbahnhofes handelt, werden hier die stadtstrukturell größten Auswirkungen und Bedarfe gesehen, so dass die Priorität 1 eindeutig gegeben ist. Die Erfahrung (z.B. Gievenbeck, Wolbeck) zeigt, dass die Zugangsvoraussetzungen umfangreich und umfassend erfüllt sein müssen, um überhaupt eine Chance auf Aufnahme in das Stadterneue- rungsprogramm des Landes zu erhalten. Die Nichtberücksichtigung prioritärer und im Landesinteresse liegender Maßnahmen in den letzen beiden Jahren macht deutlich, dass kein Automatismus besteht zwischen der Parallelität von För- - 5 - V/0264/2006 dermaßen und den Förderrichtlinien. Nicht jede nach den Förderrichtlinien förderfähige Maßnahme wird auch tatsächlich mit einer Förderung seitens des Landes bedacht. In diesem Zusammenhang wird deutlich, dass die Zugangsvoraussetzungen durch die nachträgliche Forderung des Landes nach Integrierten Handlungskonzepten erschwert wurde. Zudem wurde die Stadt Münster – wie schon erwähnt - gebeten, eine eigene Prioritätenliste aufzustellen und nach dieser auch bei der Beantragung von Förderprojekten zu verfahren. Förderaussicht Die Chancen, dass für diese beantragten Maßnahmen zukünftig eine Städtebauförderung gewährt werden wird, sind derzeit nicht abzuschätzen. Die gerade auf Landesebene knapper werdenden Finanzmittel zwingen das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW dazu, bei der Auf- stellung der Stadterneuerungsprogramme überwiegend Maßnahmen zu fördern, die im Rahmen sog. Kommunaler Integrierter Handlungskonzepte erarbeitet worden sind oder strategisch den konzeptionellen Zielen der Stadterneuerung des Landes NRW oder einer Komplementärförderung durch Bundesmittel, z.B. “Stadtumbau West”, entsprechen. Evtl. kann es für die Zukunft empfeh- lenswert sein, entsprechende Zugangsvoraussetzungen zu nutzen, um z.B. über die Möglichkeiten des Baugesetzbuches (BauGB) Hilfsmittel zu sc haffen um verstärkt Bundesmittel einwerben zu können. Bezogen auf die Maßnahmen für die Stadt Münster ist in den letzten Jahren eine deutliche Ver- schlechterung eingetreten. Im Jahr 2005 neu bewilligt wurden die Maßnahmen „Gestaltung der öffentlichen Freiflächen am Kreativkai“, „Vorbereitung und Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach §§ 136-164b BauGB für das Gebiet der Siedlung Osthuesheide“, „Stadt macht Platz – NRW macht Plätze, 1.Stufe: Picasso-Platz“, „Berliner Platz, 3. Bauabschnitt“ und „Atrium: Multikulturelle Begegnungsstätte, Ergänzungsförderung“. Die in der Anlage 1 vorgelegte Übersicht der beantragten Maßnahmen folgt im Wesentlichen der bisherigen inhaltlichen Zielsetzung bzw. Intention der Städtebauförderrichtlinien des Landes NRW. Dabei ist der Anlage 1 zu entnehmen, dass die Anträge “Umgestaltung/Neugestaltung des Stadt- teilzentrums Gievenbeck, Ortsmitte St. Michael” und “Umgestaltung/Neugestaltung des Stadtteil- zentrum Wolbeck-Mitte” bereits zum wiederholten Male gestellt werden. In Wolbeck soll die Auf- wertungs- bzw. Entwicklungsmaßnahme im Stadtteilzentrum noch durch einen Antrag zum „Um- bau und zur Erweiterung des westpreußischen Landesmuseums im Drostenhof“ ergänzt werden. Beide Maßnahmen lassen sich aus dem bereits erstellten Impulsprogramm Wolbeck ableiten. Bei dem Antrag “Berliner Platz, 4. Bauabschnitt” handelt es sich um die Restsumme der Förde- rung, welche bei der Bewilligung (Stadterneuerungsprogramm 2005) nicht berücksichtigt worden ist. Der Antrag “Soziale Stadt NRW, Städtebaulicher Maßnahmenplan / Integriertes Handlungskonzept für das Gebiet Kinderhaus-Brüningheide” ist ebenfalls ein Wiederholungsantrag. Hier ist mit Schreiben des Ministers für Bauen und Verkehr vom 26.11.2005 der Stadt mitgeteilt worden, dass sie in das Bund-/Landprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen worden ist. Eine entsprechende Bewilligung von Fördermitteln wurde für das Jahr 2006 angekündigt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage ist noch kein Stadterneuerungsprogramm 2006 veröffentlicht, somit liegt auch noch kein Bewilligungsbescheid vor. Nachdem die Stadt Münster beim Landeswettbewerb „Stadt macht Platz – NRW macht Plätze“ für das Planungs- und Beteiligungsverfahren prämiert worden ist, ist mit dem Wettbewerbserfolg auch der direkte Zugang zu Städtebaufördermitteln für die konkrete bauliche Neugestaltung des „Picas- so Platzes“ verbunden. Die Antragstellung erfolgt daher außerhalb der üblichen Regelungen und soll – einer entsprechenden Aussage des Ministeriums folgend – auch bevorzugt bewilligt werden. Die Anträge für den Erneuerungsschwerpunkt „Bereich Hauptbahnhof Münster“ (s.o.) sind ergän- zende Maßnahmen des schon begonnenen Erneuerungsprozesses sowie Maßnahmen zur Unter- stützung des angekündigten Um-/Neubaus des Hauptbahnhofes. Zur Radstation (s.o.) kann erst dann ein konkreter Antrag gestellt werden, wenn die sich aus dem Umbau-/Neubau des Haupt- - 6 - V/0264/2006 bahnhofes ergebenden Rahmenbedingungen seitens des Investors und der DB AG bekannt sind. Hier könnte eine gemeinsame Förderung (wie bei der Radstation Berliner Platz) durch GVFG und Städtebauförderung erfolgen. Der Antrag „Umbau-/Neugestaltung der Brücke im Bereich der Aa/Spiekerhof“ stellt eine neue Maßnahme zur Aufwertung/Entwicklung dieses Innenstadtquartiers, einem der Schwerpunkte (In- nenstädte/Stadtteilzentren – Identität erhalten und Profil schaffen) des Ministeriums, dar. Gesamt- städtisch gesehen ist dies sogar eine (späte) Folgemaßnahme des in den neunziger Jahren durchgeführten Stadterneuerungsprojektes „Aa in der Altstadt“. Darüber hinaus ist diese Maßnah- me geeignet, ähnlich wie die Entwicklung im Bereich Picasso Platz, die Altstadt zu stärken und die Innenstadt positiv weiter zu entwickeln. Förderquote / Finanzierung Seit dem Runderlass des Innenministeriums des Landes NRW vom 18.03.2004 ist die Stadt Müns- ter nicht mehr als finanzstarke Gemeinde eingestuft. Dies bedeutet, dass für investive Maßnahmen der Stadterneuerung wieder von einer Förderquote von 70 % der zuwendungsfähigen Kosten für die einzelne Maßnahme auszugehen ist, sofern sich künftig die Einstufung nicht ändert. Für Pla- nungs- und konzeptionelle Maßnahmen beträgt die Förderquote weiterhin 50 %. Diese Einschät- zung hat sich für das Jahr 2006 bisher nicht geändert. Die entsprechenden Ausgabemittel sind über die jeweiligen Fachämter sicherzustellen. Die Fa- chämter sorgen darüber hinaus für die Veranschlagung im Haushaltsplan und im Investitionspro- gramm der Stadt Münster. Bei Förderanträgen für sog. Dritte ist der Eigenanteil von diesen selbst aufzubringen, so dass die Maßnahme für die Stadt Münster kostenneutral zu veranschlagen ist. Schwerpunkte der Städtebauförderung Das Stadterneuerungsprogramm 2005 – für das Jahr 2006 ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch kein Stadterneuerungsprogramm veröffentlicht - setzt deutliche Schwerpunkte in den Bereichen: • Strategische Ausrichtung - Neue Konzepte / Integrierte Handlungskonzepte, Kombination öffentlicher und privater Mittel, ganzheitlicher Ansatz • Innenstädte/Stadtteilzentren – Identität erhalten und Profil schaffen • Stadtumbau West – Rückzug planen • Soziale Stadt – Integration leisten • Brachflächen – Neue Entwicklungsimpulse geben • Interkommunale Zusammenarbeit – Regionales Denken für die neuen wirtschaftlichen Per- spektiven Dies ist für die Stadt Münster Anlass, sich verstärkt in diesen Bereichen zu engagieren, um ent- sprechende Landes- und Bundesfinanzhilfen in Anspruch nehmen zu können. Die derzeitig abseh- bare Stadtentwicklung in Münster zeigt zudem, dass auch in diesem Bereich Ansatzpunkte für Verwaltungshandeln gegeben sein könnten. Ergänzend zu diesen neuen “sozialen” Schwerpunk- ten sind natürlich die beiden klassischen Erneuerungsbereiche Südost/Hafen und City/Altstadt mit dem Bahnhofsbereich nicht zu vernachlässigen. Ausblick Der enger werdende Finanzrahmen des Landes NRW, die noch ausstehende Entscheidung über den Haushalt des Landes NRW, die Fülle der anstehenden Projekte in den Gemeinden des Lan- des und die überfällige Reform der Städtebauförderrichtlinien werden für das Jahr 2006/2007 die Eckpunkte für die Bewilligung von Städtebaufördermitteln darstellen. Inwieweit die Landesregie- rung hier besondere Schwerpunkte setzten wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorher- gesehen werden. - 7 - V/0264/2006 Geplant ist bisher, zum Jahresbeginn 2007 neue Städtebauförderrichtlinien zu erlassen, um den Kommunen wieder eine verlässliche Planungsbasis für ihre Projekte bzw. Maßnahmen zu geben. Erst mit dem Beschluss zum Landeshaushalt (geplant Mitte Mai 2006) wird erkennbar werden, in welchem Umgang Finanzmittel (Bundes- und Landesmittel oder nur Bundesmittel oder Bundesmit- tel und nur ergänzende Landesmittel) für das Stadterneuerungsprogramm 2006 zur Verfügung stehen. Danach werden die Antragslisten gesichtet und die Projekte und Prioritäten festgelegt. Bei den Programmgesprächen und der Festlegung der Projekte für das Programm 2006 wird dann jeweils das Votum des Regionalrates zu den einzelnen Projekten berücksichtigt. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage 1: Übersicht zur Städtebauförderung in Münster
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (14)
- Königsstraße
- Metzer Straße
- Sprickmannstraße
- Berliner Platz
- Ludgeriplatz
- Straßburger Weg
- Bahnhofstraße
- Engelenschanze
- Kiesekamps Mühle
- Brüningheide
- Kinderhaus
- Spiekerhof
- Geistmarkt
- Hafenplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0264/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 02.05.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37