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V/0510/2010

Antrag A-R/0057/2010 der Fraktion DIE LINKE an den Rat vom 04.06.2010

Vorlagen 22.06.2010

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 07.07.2010, TOP 2.4

Beschlussvorlage

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a-r-0057-2010

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Beschlussvorlage

5373 Zeichen

V/0510/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bauordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag A-R/0057/2010 der Fraktion DIE LINKE an den Rat vom 04.06.2010 
"Geplanter Bau eines Funkmastes auf dem Gelände der Landespolizeischule, Weseler Str. 264" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.07.2010 Hauptausschuss Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung:  
 
1. Die Ausführungen der Verwaltung zum Antrag A-R/0057/2010 werden zur Kenntnis genom-
men.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei Vorlage von Unterlagen zur Errichtung eines Sendemastes 
(z. B. im Rahmen eines Zustimmungsverfahrens  oder einer Bauvoranfrage bzw. eines Bauan-
trages) die zuständigen Gremien sowie die Anlieger zeitnah in geeigneter Form zu informieren.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, bei Vorlage des externen Rechtsgutachtens die zuständigen 
Gremien über das Ergebnis der Prüfung zeitnah in geeigneter Form zu informieren.  
 
4. Mit Beschlussfassung dieser Vorlage ist der Antrag A-R/0057/2010 erledigt.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem vorstehenden Beschluss unmittelbar keine Kosten 
entstehen.  
 
Begründung:  
 
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE A-R/0057/2010 wurde in der Ratssitzung am 09.06.2010 an 
den Hauptausschuss verwiesen.  
 
Ausgangslage: 
 
 
Im Juni 2009 wurde der Stadt Münster von der  Bezirksregierung Münster im sogenannten Zustim-
mungsverfahren (§ 80 der Bauordnung NRW) ein Antrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes 
(BLB) NRW Duisburg für die Errichtung eines Technikgebäudes auf dem Gelände des Landesam-
tes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (Weseler Str. 264) vorge-
Vorlagen-Nr.: 
V/0510/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Watermann 
Ruf: 
492 63 55 
E-Mail: 
WatermannM@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.06.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0510/2010 
legt. Ein Zusammenhang mit der Errichtung eines Sendemastes war nicht dargestellt und ersicht-
lich. Nach positiver Stellungnahme der Stadt Müns ter stimmte die Bezirksregierung dem Bauvor-
haben im August 2009 zu.  
 
Im Oktober 2009 reichte der BLB NRW Münster eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines 50 m 
hohen Sendemastes auf dem Grundstück Weseler 264 ein. Der Sendemast sollte in einer Entfer-
nung von ca. 20 m zur nächstgelegenen Wohnbebauung an der Bischopinkstr./Niesingstr. errichtet 
werden. Nach erfolgter Anhörung vor Ablehnung der Voranfrage (Gründe: Der Sendemast fügt 
sich nach § 34 Baugesetzbuch nicht in die nähere Umgebung ein, verletzt das Gebot der gegen-
seitigen Rücksichtnahme und hält nicht die baurechtlich erforderlichen Abstandflächen ein) nahm 
der BLB NRW Münster die Voranfrage zurück.  
 
Derzeitiger Sachstand:
 
 
Im Zusammenhang mit zahlreichen Anwohnereinwendungen gegen die geplante Errichtung des 
Sendemastes (mit Hinweis auf Erdarbeiten auf dem v. g. Grundstück) erhielt die Verwaltung 
Kenntnis von einem funktionellen Zusammenhang des Technikgebäudes mit dem geplanten Sen-
demast. Mit den eigentlichen Bauarbeiten für das Technikgebäude ist noch nicht begonnen wor-
den.  
 
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung sowohl in Gesprächen mit dem Leiter des Landesamtes für 
Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW) und Vertretern vom BLB NRW als auch schriftlich 
– auch unter Hinweis auf die noch nicht begonnene Baumaßnahme des Technikgebäudes – ange-
regt, über Standortalternativen (eventuell in Verbindung mit einem anderen Standort für das Tech-
nikgebäude) nachzudenken und dabei auch konkrete Standorte (u. a. außerhalb geschlossener 
Bebauung sowie auf höheren Gebäuden im Bereich der Weseler Straße) benannt.  
 
Nach einer Informationsveranstaltung am 10.05.2010 mit der Bürgerinitiative, die sich gegen die 
Errichtung des Sendemastes auf dem Grundstück Weseler Str. 264 wendet, dem LZPD NRW, 
Vertretern vom Bauordnungs– und Planungsamt sowie einer am 28.05.2010 durchgeführten De-
monstration zur Höhenentwicklung des Sendemastes (mit Testballon auf dem Grundstück Weseler 
Str. 264) ist laut Berichterstattung in den örtl ichen Medien „die Entscheidungsfindung hinsichtlich 
des Standortes des Sendemastes abgeschlossen“ (der Sendemast soll auf dem Grundstück We-
seler Str. 264 errichtet werden). Der Verwaltung liegen allerdings bisher weder durch den LZPD 
NRW noch durch den BLB NRW Informationen darüber vor, dass der Sendemast jetzt definitiv auf 
dem Grundstück Weseler Str. 264 und an welcher Stelle er dort errichtet werden soll. Unabhängig 
davon lässt die Verwaltung zur Zeit ein externes Rechtsgutachten insbesondere zur Frage der 
planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Sendemastes auf dem Grundstück Weseler Str. 264 sowie 
zur Frage von Rechtsmittelmöglichkeiten der Stadt Münster gegen Entscheidungen der Bezirksre-
gierung Münster bzw. des zuständigen Bundesministeriums erstellen. Sobald dieses vorliegt, wird 
die Verwaltung die zuständigen Gremien über das Ergebnis der Prüfung zeitnah in geeigneter 
Form informieren.  
 
Ein neuer Antrag für die Errichtung des Sendemastes (z. B. im Rahmen eines Zustimmungsverfah-
ren oder als Bauvoranfrage bzw. Bauantrag) liegt der Verwaltung nicht vor. Bei Vorlage eines ent-
sprechenden Antrages wird die Verwaltung die zuständigen Gremien sowie die Anlieger ebenfalls 
zeitnah in geeigneter Form informieren.  
 
In Vertretung       Anlage 
Antrag A-R/0057/2010 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

a-r-0057-2010

35 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0057/2010

Beratungsverlauf (1)

07.07.2010 Hauptausschuss
TOP 2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Weseler Straße 264
  • Bischopinkstraße
  • Niesingstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0510/2010
Typ
Vorlagen
Datum
22.06.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37