V/0510/2010
Antrag A-R/0057/2010 der Fraktion DIE LINKE an den Rat vom 04.06.2010
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Beschlussvorlage
5373 Zeichen
V/0510/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Bauordnungsamt Betrifft Antrag A-R/0057/2010 der Fraktion DIE LINKE an den Rat vom 04.06.2010 "Geplanter Bau eines Funkmastes auf dem Gelände der Landespolizeischule, Weseler Str. 264" Beratungsfolge 07.07.2010 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Ausführungen der Verwaltung zum Antrag A-R/0057/2010 werden zur Kenntnis genom- men. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei Vorlage von Unterlagen zur Errichtung eines Sendemastes (z. B. im Rahmen eines Zustimmungsverfahrens oder einer Bauvoranfrage bzw. eines Bauan- trages) die zuständigen Gremien sowie die Anlieger zeitnah in geeigneter Form zu informieren. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, bei Vorlage des externen Rechtsgutachtens die zuständigen Gremien über das Ergebnis der Prüfung zeitnah in geeigneter Form zu informieren. 4. Mit Beschlussfassung dieser Vorlage ist der Antrag A-R/0057/2010 erledigt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem vorstehenden Beschluss unmittelbar keine Kosten entstehen. Begründung: Der Antrag der Fraktion DIE LINKE A-R/0057/2010 wurde in der Ratssitzung am 09.06.2010 an den Hauptausschuss verwiesen. Ausgangslage: Im Juni 2009 wurde der Stadt Münster von der Bezirksregierung Münster im sogenannten Zustim- mungsverfahren (§ 80 der Bauordnung NRW) ein Antrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes (BLB) NRW Duisburg für die Errichtung eines Technikgebäudes auf dem Gelände des Landesam- tes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (Weseler Str. 264) vorge- Vorlagen-Nr.: V/0510/2010 Auskunft erteilt: Frau Watermann Ruf: 492 63 55 E-Mail: WatermannM@stadt-muenster.de Datum: 17.06.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0510/2010 legt. Ein Zusammenhang mit der Errichtung eines Sendemastes war nicht dargestellt und ersicht- lich. Nach positiver Stellungnahme der Stadt Müns ter stimmte die Bezirksregierung dem Bauvor- haben im August 2009 zu. Im Oktober 2009 reichte der BLB NRW Münster eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines 50 m hohen Sendemastes auf dem Grundstück Weseler 264 ein. Der Sendemast sollte in einer Entfer- nung von ca. 20 m zur nächstgelegenen Wohnbebauung an der Bischopinkstr./Niesingstr. errichtet werden. Nach erfolgter Anhörung vor Ablehnung der Voranfrage (Gründe: Der Sendemast fügt sich nach § 34 Baugesetzbuch nicht in die nähere Umgebung ein, verletzt das Gebot der gegen- seitigen Rücksichtnahme und hält nicht die baurechtlich erforderlichen Abstandflächen ein) nahm der BLB NRW Münster die Voranfrage zurück. Derzeitiger Sachstand: Im Zusammenhang mit zahlreichen Anwohnereinwendungen gegen die geplante Errichtung des Sendemastes (mit Hinweis auf Erdarbeiten auf dem v. g. Grundstück) erhielt die Verwaltung Kenntnis von einem funktionellen Zusammenhang des Technikgebäudes mit dem geplanten Sen- demast. Mit den eigentlichen Bauarbeiten für das Technikgebäude ist noch nicht begonnen wor- den. Zwischenzeitlich hat die Verwaltung sowohl in Gesprächen mit dem Leiter des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW) und Vertretern vom BLB NRW als auch schriftlich – auch unter Hinweis auf die noch nicht begonnene Baumaßnahme des Technikgebäudes – ange- regt, über Standortalternativen (eventuell in Verbindung mit einem anderen Standort für das Tech- nikgebäude) nachzudenken und dabei auch konkrete Standorte (u. a. außerhalb geschlossener Bebauung sowie auf höheren Gebäuden im Bereich der Weseler Straße) benannt. Nach einer Informationsveranstaltung am 10.05.2010 mit der Bürgerinitiative, die sich gegen die Errichtung des Sendemastes auf dem Grundstück Weseler Str. 264 wendet, dem LZPD NRW, Vertretern vom Bauordnungs– und Planungsamt sowie einer am 28.05.2010 durchgeführten De- monstration zur Höhenentwicklung des Sendemastes (mit Testballon auf dem Grundstück Weseler Str. 264) ist laut Berichterstattung in den örtl ichen Medien „die Entscheidungsfindung hinsichtlich des Standortes des Sendemastes abgeschlossen“ (der Sendemast soll auf dem Grundstück We- seler Str. 264 errichtet werden). Der Verwaltung liegen allerdings bisher weder durch den LZPD NRW noch durch den BLB NRW Informationen darüber vor, dass der Sendemast jetzt definitiv auf dem Grundstück Weseler Str. 264 und an welcher Stelle er dort errichtet werden soll. Unabhängig davon lässt die Verwaltung zur Zeit ein externes Rechtsgutachten insbesondere zur Frage der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Sendemastes auf dem Grundstück Weseler Str. 264 sowie zur Frage von Rechtsmittelmöglichkeiten der Stadt Münster gegen Entscheidungen der Bezirksre- gierung Münster bzw. des zuständigen Bundesministeriums erstellen. Sobald dieses vorliegt, wird die Verwaltung die zuständigen Gremien über das Ergebnis der Prüfung zeitnah in geeigneter Form informieren. Ein neuer Antrag für die Errichtung des Sendemastes (z. B. im Rahmen eines Zustimmungsverfah- ren oder als Bauvoranfrage bzw. Bauantrag) liegt der Verwaltung nicht vor. Bei Vorlage eines ent- sprechenden Antrages wird die Verwaltung die zuständigen Gremien sowie die Anlieger ebenfalls zeitnah in geeigneter Form informieren. In Vertretung Anlage Antrag A-R/0057/2010 gez. Schultheiß Stadtdirektor
a-r-0057-2010
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0057/2010
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Weseler Straße 264
- Bischopinkstraße
- Niesingstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0510/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.06.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37