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Kinderfreizeitbonus für Kinder Alleinerziehender in Hartz IV

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) AN/2325/2021 vom 16.02.2022

Stand: Am 31.01.2022 im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Ausschusses für Gleichstellung von Frauen und Männern Frau Theresa de Bellis-Olinger Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.11.2021 AN/2325/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 08.11.2021 Jugendhilfeausschuss 08.03.2022 Kinderfreizeitbonus für Kinder Alleinerziehender in Hartz IV Sehr geehrter Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Seit einigen Wochen ist bekannt, dass der Kinderfreizeitbonus für Kinder, die Unterhaltsvor- schuss beziehen, auch wenn ihre Eltern Grundsicherung erhalten und die Familie insgesamt auf Hartz-IV-Niveau lebt, nicht gezahlt wird. Damit werden vor allem Kinder von Alleinerzie- henden benachteiligt. Dies steht in deutlichem Widerspruch zu dem Ziel, mit dem einmaligen Kinderfreizeitbonus i.H. v. 100 € im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ bedürftigen Familien mit kleinen Einkommen eine finanzielle Hilfe zu leisten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäum- tes nachholen zu können. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 1. Wurden auch in Köln Kinder in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften von dieser Leistung ausgeschlossen, weil sie wegen Unterhaltsvorschuss u.a. selbst nicht als "bedürftig" angesehen wurden? 2. Wenn ja, um wie viele Kinder handelt es sich? Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 31.01.2022

    Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern

    TOP 1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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