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BV6/138/2025

Verkehrssituation auf der Oberrather Straße - Abfahrt von der Brücke zur Sankt-Franziskus-Straße - Vorlage BV6/212/2024

Bezirksvertretung Informationsvorlage 26.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6, Sitzung am 02.07.2025, TOP 63

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

3489 Zeichen

BV6/138/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Verkehrssituation auf der Oberrather Straße - Abfahrt von der Brücke zur Sankt-
Franziskus-Straße - Vorlage BV6/212/2024 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 6 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 6 02.07.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
Die im Nachgang der Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 29.01.2025 von der CDU-
Fraktion und Fraktion Bü90/Die Grünen gestellten Zusatzfragen werden vom Amt für 
Verkehrsmanagement (Amt 66) wie folgt beantwortet: 
 
1. Frage der CDU-Fraktion: 
Sieht die Verwaltung kurzfristig die Möglichkeit, in Fahrtrichtung Ratingen eine 
Geschwindigkeitsanzeige (GAT) (z. B. Smiley wie auf der Graf-Recke-Str.) zu 
installieren? 
 
Antwort: 
Die Oberrather Straße wurde in die Liste der gewünschten Standorte für den Bezirk 6 
aufgenommen und im Mai wird dort ein GAT aufgestellt. Die GAT sind in der Regel 4 
bis 6 Wochen an einem Standort installiert, sodass die Auswertung bis Ende Juni 
2025 vorliegt. 
 
2. Frage der CDU-Fraktion: 
Kann die Verwaltung durch die Anbringung von Hinweisschildern z. B. ‚Vorsicht 
Kinder‘ oder dem Anbringen von Piktogrammen auf der Fahrbahn, für eine 
verbesserte Wahrnehmung der Autofahrer sorgen? 
 
Antwort: 
Das Hinweiszeichen „Achtung Kinder“ sowie ein Überholverbots-Schild stehen 
deutlich sichtbar aus Richtung der Brücke in Fahrrichtung Ratingen vor der Kita. Das 
Anbringen von Piktogrammen auf der Fahrbahn ist von Seiten der Verwaltung nicht 
vorgesehen. 
 
1. Frage der Fraktion Bü90/Die Grünen: 
Wie verhält sich die aktuelle Verkehrsmenge gegenüber der Kapazität der Brücke bei 
der Reduktion einer Spur je Fahrtrichtung (wie im weiteren Verlauf der Oberrather 
Straße)?

Seite 2 
 
Antwort: 
Diese Antwort wird noch durch das Amt 66 nachgereicht.  
 
2. Frage der Fraktion Bü90/Die Grünen: 
Wie schätzt die Verwaltung die Wirkung einer Spurreduktion und die Einrichtung 
beispielsweise eines Radwegs zur Schaffung einer intuitiveren Straßengestaltung auf 
die Geschwindigkeit ein? 
 
Antwort: 
Eine Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn kann grundsätzlich den Effekt haben, dass 
sich die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs verringert. Dieser 
Effekt verstärkt sich, wenn der Radfahrstreifen von einer hohen Zahl an 
Radfahrenden genutzt wird. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung des Kfz-Verkehrs 
wäre ein Schutzstreifen nicht ausreichend, sondern ein Radfahrstreifen notwendig. 
Für beidseitige Radfahrstreifen ist die Fahrbahnbreite der Oberrather Straße jedoch 
nicht ausreichend. Dafür wären eine bauliche Verbreiterung der Fahrbahn und ein 
Entfall der Längsparkstände und Bäume notwendig. 
Außerdem ist in diesem Abschnitt bereits eine Radverkehrsanlage vorhanden. Der 
Radverkehr wird momentan im Seitenraum auf einem benutzungspflichtigen 
Zweirichtungsradweg geführt. Dort sind auch die Anschlüsse zum Weiterfahren 
vorhanden.  
Die Weiterfahrt auf der Fahrbahn ist für den Radverkehr ab der Brücke der Sankt-
Franziskus-Straße verboten. Wenn der Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn zu schnell 
fährt, wird dies tendenziell auch den Radverkehr davon abhalten den Radfahrstreifen 
auf der Fahrbahn zu nutzen. 
Aufgrund dieser Punkte wird die Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Oberrather 
Straße für eine Reduzierung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs unter den 
derzeitigen Voraussetzungen ohne bauliche Anpassungen nicht als möglich erachtet.

Beratungsverlauf (1)

02.07.2025 Bezirksvertretung 6
TOP 63 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV6/138/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
26.06.2025
Erstellt
26.06.2025 08:08