BV6/138/2025
Verkehrssituation auf der Oberrather Straße - Abfahrt von der Brücke zur Sankt-Franziskus-Straße - Vorlage BV6/212/2024
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Informationsvorlage BV
3489 Zeichen
BV6/138/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Verkehrssituation auf der Oberrather Straße - Abfahrt von der Brücke zur Sankt- Franziskus-Straße - Vorlage BV6/212/2024 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 6 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 6 02.07.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die im Nachgang der Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 29.01.2025 von der CDU- Fraktion und Fraktion Bü90/Die Grünen gestellten Zusatzfragen werden vom Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) wie folgt beantwortet: 1. Frage der CDU-Fraktion: Sieht die Verwaltung kurzfristig die Möglichkeit, in Fahrtrichtung Ratingen eine Geschwindigkeitsanzeige (GAT) (z. B. Smiley wie auf der Graf-Recke-Str.) zu installieren? Antwort: Die Oberrather Straße wurde in die Liste der gewünschten Standorte für den Bezirk 6 aufgenommen und im Mai wird dort ein GAT aufgestellt. Die GAT sind in der Regel 4 bis 6 Wochen an einem Standort installiert, sodass die Auswertung bis Ende Juni 2025 vorliegt. 2. Frage der CDU-Fraktion: Kann die Verwaltung durch die Anbringung von Hinweisschildern z. B. ‚Vorsicht Kinder‘ oder dem Anbringen von Piktogrammen auf der Fahrbahn, für eine verbesserte Wahrnehmung der Autofahrer sorgen? Antwort: Das Hinweiszeichen „Achtung Kinder“ sowie ein Überholverbots-Schild stehen deutlich sichtbar aus Richtung der Brücke in Fahrrichtung Ratingen vor der Kita. Das Anbringen von Piktogrammen auf der Fahrbahn ist von Seiten der Verwaltung nicht vorgesehen. 1. Frage der Fraktion Bü90/Die Grünen: Wie verhält sich die aktuelle Verkehrsmenge gegenüber der Kapazität der Brücke bei der Reduktion einer Spur je Fahrtrichtung (wie im weiteren Verlauf der Oberrather Straße)? Seite 2 Antwort: Diese Antwort wird noch durch das Amt 66 nachgereicht. 2. Frage der Fraktion Bü90/Die Grünen: Wie schätzt die Verwaltung die Wirkung einer Spurreduktion und die Einrichtung beispielsweise eines Radwegs zur Schaffung einer intuitiveren Straßengestaltung auf die Geschwindigkeit ein? Antwort: Eine Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn kann grundsätzlich den Effekt haben, dass sich die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs verringert. Dieser Effekt verstärkt sich, wenn der Radfahrstreifen von einer hohen Zahl an Radfahrenden genutzt wird. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung des Kfz-Verkehrs wäre ein Schutzstreifen nicht ausreichend, sondern ein Radfahrstreifen notwendig. Für beidseitige Radfahrstreifen ist die Fahrbahnbreite der Oberrather Straße jedoch nicht ausreichend. Dafür wären eine bauliche Verbreiterung der Fahrbahn und ein Entfall der Längsparkstände und Bäume notwendig. Außerdem ist in diesem Abschnitt bereits eine Radverkehrsanlage vorhanden. Der Radverkehr wird momentan im Seitenraum auf einem benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg geführt. Dort sind auch die Anschlüsse zum Weiterfahren vorhanden. Die Weiterfahrt auf der Fahrbahn ist für den Radverkehr ab der Brücke der Sankt- Franziskus-Straße verboten. Wenn der Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn zu schnell fährt, wird dies tendenziell auch den Radverkehr davon abhalten den Radfahrstreifen auf der Fahrbahn zu nutzen. Aufgrund dieser Punkte wird die Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Oberrather Straße für eine Reduzierung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs unter den derzeitigen Voraussetzungen ohne bauliche Anpassungen nicht als möglich erachtet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV6/138/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 26.06.2025
- Erstellt
- 26.06.2025 08:08