1934/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fahrradabstellbügel für Sülz (Az.: 02-1600-174/20)
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Anlage 3- Standorte
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Anlage zur Bürgeranregung nach §24 Gemeindeordnung vom 18.07.2020 Umwandlung von PKW-Parkplätzen in Flächen für Fahrradabstellbügel 1. Zülpicher Straße zwischen Ägidiusstraße und Universitätsstraße 2 1.1. Zülpicher Straße Hausnummer 181 2 1.2. Zülpicher Straße Hausnummer 180 3 1.3. Zülpicher Straße Hausnummer 223 4 2. Palanterstraße zwischen De-Noel-Platz und Redwitzstraße 5 2.1. Palanterstraße Hausnummer 10 - 10a 5 2.2. Palanterstraße 16b / Redwitzstraße 78 6 3. Speestraße Hausnummer 8 7 4. Gustavstraße Hausnummer 4 8 5. Nikolausstraße Hausnummer 72 9 6. Marsiliusstraße Hausnummer 16-18 11 Seite von 1 12 Anlage 3 1.Zülpicher Straße zwischen Ägidiusstraße und Universitätsstraße 1.1. Zülpicher Straße Hausnummer 181 Seite von 2 12 Notwendigkeit: Der Gehweg wird durch die abgestellten Fahrräder verringert. Teilweise wird der Gehweg auch komplett blockiert, wenn Fahrräder z.B. nach einem Sturm umgefallen sind. 1.2. Zülpicher Straße Hausnummer 180 Seite von 3 12 Notwendigkeit: Der Gehweg wird durch die abgestellten Fahrräder verringert. Teilweise wird der Gehweg auch komplett blockiert, wenn Fahrräder z.B. nach einem Sturm umgefallen sind. 1.3. Zülpicher Straße Hausnummer 223 Seite von 4 12 Notwendigkeit: Im Umfeld der KVB-Haltestelle Weyertal sind die Fahrradbügel völlig überfüllt. 13 Fahrräder wurden hier abgestellt, ausgelegt ist der Fahrradständer für 4 Fahrräder. 2.Palanterstraße zwischen De-Noel-Platz und Redwitzstraße 2.1. Palanterstraße Hausnummer 10 - 10a Seite von 5 12 Notwendigkeit: Der Gehweg wird durch die abgestellten Fahrräder verringert. Teilweise wird der Gehweg auch komplett blockiert, wenn Fahrräder z.B. nach einem Sturm umgefallen sind. 2.2. Palanterstraße 16b / Redwitzstraße 78 Seite von 6 12 Notwendigkeit: Selbst für Mitbürger*innen ohne körperliche Einschränkungen ist hier kaum ein Durchkommen. Mitbürger*innen z.B. im Rollstuhl oder Eltern mit Kinderwagen müssen an dieser Stelle Parcours fahren. 13 abgestellte Fahrräder - kein einziger offizieller Fahrradbügel. 3.Speestraße Hausnummer 8 Seite von 7 12 Notwendigkeit: Der Gehweg wird durch die abgestellten Fahrräder verringert. Teilweise wird der Gehweg auch komplett blockiert, wenn Fahrräder z.B. nach einem Sturm umgefallen sind. In der Speestraße gibt es keinerlei Fahrradbügel. 4.Gustavstraße Hausnummer 4 Seite von 8 12 Notwendigkeit: Der Gehweg wird durch die abgestellten Fahrräder verringert. Teilweise wird der Gehweg auch komplett blockiert, wenn Fahrräder z.B. nach einem Sturm umgefallen sind. 5.Nikolausstraße Hausnummer 72 Seite von 9 12 Notwendigkeit: Die in der Nikolausstraße vor Hausnummer 74 vorhandenen Fahrradbügel sind völlig überbelegt: 18 Fahrräder wurden abgestellt, 6 Abstellbügel sind vorhanden für 12 Fahrräder. Die Nachfrage ist so groß, dass Schildermasten zum Anketten der Fahrräder genutzt werden. Für Mitbürger*innen z.B. im Rollstuhl oder Eltern mit Kinderwagen ist kein Durchkommen möglich (insbesondere in Höhe der barrierefreien Einlassung im Pflaster) Seite von 10 12 Auch auf der anderen Straßenseite ist die Nachfrage groß - Hier vor Hausnummer 72 bzw. Hausnummer 89 im Hintergrund. Als Standort für weitere Fahrradbügel bietet sich der links befindliche PKW- Parkplatz an. 6.Marsiliusstraße Hausnummer 16-18 Seite von 11 12 Blick Richtung Berrenrather Straße. Notwendigkeit: Der Gehweg wird durch die abgestellten Fahrräder verringert. Teilweise wird der Gehweg auch komplett blockiert, wenn Fahrräder z.B. nach einem Sturm umgefallen sind. Seite von 12 12 Blick Richtung Zülpicher Straße Notwendigkeit: siehe oben
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage 1 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. x Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Die Einrichtung von Fahrradparken in ehemaligen Kfz-Stellplätzen erfolgt stadtweit nach dem gleichen Verfahren und gleichen Bauausführungen. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 Vorlagen-Nummer 1934/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fahrradabstellbügel für Sülz (Az.: 02-1600-174/20) Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung, in der Zülpicher Str. (Ägidiusstr. – Universitätsstr.) vier, in der Palanterstr. (zw. De-Noel-Platz – Red- witzstr.) drei und in der Speestr., der Gustavstr., der Nikolausstr. und der Marsiliusstr. jeweils zwei Parkstände für die Schaffung von zusätzlichen Fahrradabstellplätzen umzuwandeln. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 30.08.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 ff. a) Erträge MIndereinnahmen s. Text € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent beantragt in Sülz 9 PKW-Parkplätze zugunsten von Flächen für Fahrradabstellbügel um- zuwandeln (s. Anlage 2). Stellungnahme der Verwaltung: Zur Verbesserung der Fahrradabstellsituation verfolgt die Stadt Köln seit 2007 das Ziel, jedes Jahr 1.500 zusätzliche Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum zu schaffen. Mit der Schaffung von über 10.000 zusätzlichen Fahrradabstellplätzen in den vergangenen vier Jahren wurde diese Zielmarke deutlich überschritten und das Angebot an zusätzlichen Fahrradabstellplätzen im öffentlichen Raum nachdrücklich erhöht, um die Nutzung des Fahrrades in Köln weiter zu fördern. Die Kölner Innenstadt und die Stadtbezirke Lindenthal, Ehrenfeld und Nippes bilden bei diesem Maß- nahmenprogramm zur Radverkehrsförderung Arbeitsschwerpunkte. Im Stadtbezirk Lindenthal wurden in den letzten drei Jahren insgesamt fast 1.000 zusätzliche Möglichkeiten zum Fahrradparken einge- richtet. Im Stadtteil Sülz hat die Verwaltung in den vergangen drei Jahren bereits über 450 zusätzliche Fahrradabstellplätze geschaffen. Derzeit liegen der Verwaltung rund 130 weitere Bürgeranträge für 3 den Stadtteil Sülz vor, die entsprechend der personellen Kapazitäten bearbeitet werden. Für die Zülpicher Str. (Ägidiusstr. – Universitätsstr.), die Palanterstr (zw. De-Noel-Platz – Redwitzstr.), Speestr. 8, Gustavstraße 4, Nikolausstr. 72 und Marsiliusstr. 16-18 wird ein erhöhter Bedarf nach zusätzlichen Fahrradabstellplätzen gesehen, um ein gesichertes Fahrradparken zu ermöglichen, das Fahrradparken zu ordnen und für zu Fußgehende die Gehwege frei zu halten. Aufgrund der Flächen- verfügbarkeit in den Nebenanlagen ist eine Umwandlung von Parkständen für die Schaffung von zu- sätzlichen Fahrradabstellplätzen erforderlich. Die Parkstände befinden sich im Gebiet des Bewohnerparken Sülz-Nord I. Da die konkrete Standor- termittlung für die Schaffung von zusätzlichen Fahrradabstellplätzen noch nicht erfolgt ist, können die jährlichen Mindereinnahmen der bewirtschafteten Pkw-Stellplätzen noch nicht genau beziffert werden. Es werden jährlichen Mindereinnahmen von 5.000 - 10.000 Euro pro Jahr veranschlagt. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Eingabe 3. Standorte
Anlage 2- Eingabe.docx
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Köln, 18. Juli 2020 Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker per E-Mail: helga.bloemer-frerker@stadt-koeln.de Bürgeranregung nach §24 Gemeindeordnung Umwandlung von PKW-Parkplätzen in Flächen für Fahrradabstellbügel in Sülz Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker, sehr geehrte Mitglieder der Bezirksvertretung Lindenthal, ich rege an, in Sülz 9 PKW-Parkplätze zugunsten von Flächen für Fahrradabstellbügel umzuwandeln. 2 Hauptargumente sprechen für die Umwandlung: 1. Barrierefreiheit: Mangels Alternativen werden Fahrräder oft am Rand der Bürgersteige abgestellt. Hierdurch reduziert sich die Breite der Bürgersteige. Teilweise werden die Bürgersteige auch gänzlich blockiert. Insbesondere Mitbürger*innen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind bzw. Eltern mit Kinderwagen werden in der Mobilität eingeschränkt. 2. Köln mobil 2025: Ein Leitziel von Köln mobil 2025 ist es, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs zu reduzieren. Damit dies gelingt, ist u.a. eine gute Infrastruktur für Radfahrende erforderlich. Dazu zählen auch sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Meine konkreten Vorschläge inkl. einer Beschreibung zur Notwendigkeit können Sie dem Anhang entnehmen. Es handelt sich um folgende Straßenzüge: 1. Zülpicher Straße zwischen Ägidiusstraße und Universitätsstraße - 3 Parkplätze 2. Palanterstraße zwischen De-Noel-Platz und Redwitzstraße - 2 Parkplätze 3. Speestraße Hausnummer 8 - 1 Parkplatz 4. Gustavstraße Hausnummer 4 - 1 Parkplatz 5. Nikolausstraße Hausnummer 72 - 1 Parkplatz 6. Marsiliusstraße Hausnummer 16-18 - 1 Parkplatz Ich freue mich auf Ihre Zustimmung zu meiner Anregung. Freundliche Grüße aus Sülz F Anlage: Übersicht der konkreten Standorte Seite von 1 1 Anlage 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Zülpicher Straße
- Palanterstraße 16b
- Speestraße 8
- Gustavstraße 4
- Nikolausstraße 72
- Marsiliusstraße 16
- Universitätsstraße 2
- Berrenrather Straße
- De-Noel-Platz
- Weyertal
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 1934/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 17.08.2021
- Erstellt
- 20.05.2021 11:11