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1934/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fahrradabstellbügel für Sülz (Az.: 02-1600-174/20)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 17.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 30.08.2021, TOP 5.5

Anlage 3- Standorte

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2- Eingabe.docx

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Anlage 3- Standorte

3624 Zeichen

Anlage zur Bürgeranregung nach §24 Gemeindeordnung vom 18.07.2020 
Umwandlung von PKW-Parkplätzen in Flächen für Fahrradabstellbügel 
1. Zülpicher Straße zwischen Ägidiusstraße und Universitätsstraße	 2
1.1. Zülpicher Straße Hausnummer 181	 2
1.2. Zülpicher Straße Hausnummer 180	 3
1.3. Zülpicher Straße Hausnummer 223	 4
2. Palanterstraße zwischen De-Noel-Platz und Redwitzstraße 5
2.1. Palanterstraße Hausnummer 10 - 10a	 5
2.2. Palanterstraße 16b / Redwitzstraße 78	 6
3. Speestraße Hausnummer 8 7
4. Gustavstraße Hausnummer 4 8
5. Nikolausstraße Hausnummer 72 9
6. Marsiliusstraße Hausnummer 16-18 11
Seite  von 1 12
Anlage 3

1.Zülpicher Straße zwischen Ägidiusstraße und 
Universitätsstraße 
1.1. Zülpicher Straße Hausnummer 181
Seite  von 2 12
Notwendigkeit: Der Gehweg wird durch die abgestellten 
Fahrräder verringert. Teilweise wird der Gehweg auch 
komplett blockiert, wenn Fahrräder z.B. nach einem 
Sturm umgefallen sind.

1.2. Zülpicher Straße Hausnummer 180
Seite  von 3 12
Notwendigkeit: Der Gehweg wird durch die abgestellten Fahrräder verringert. 
Teilweise wird der Gehweg auch komplett blockiert, wenn Fahrräder z.B. nach 
einem Sturm umgefallen sind.

1.3. Zülpicher Straße Hausnummer 223
Seite  von 4 12
Notwendigkeit: Im Umfeld der KVB-Haltestelle Weyertal sind die Fahrradbügel 
völlig überfüllt. 13 Fahrräder wurden hier abgestellt, ausgelegt ist der 
Fahrradständer für 4 Fahrräder.

2.Palanterstraße zwischen De-Noel-Platz und 
Redwitzstraße 
2.1. Palanterstraße Hausnummer 10 - 10a
Seite  von 5 12
Notwendigkeit: Der Gehweg wird durch die abgestellten 
Fahrräder verringert. Teilweise wird der Gehweg auch 
komplett blockiert, wenn Fahrräder z.B. nach einem 
Sturm umgefallen sind.

2.2. Palanterstraße 16b / Redwitzstraße 78
Seite  von 6 12
Notwendigkeit: Selbst für Mitbürger*innen ohne körperliche Einschränkungen ist 
hier kaum ein Durchkommen.
Mitbürger*innen z.B. im Rollstuhl oder Eltern mit Kinderwagen müssen an dieser 
Stelle Parcours fahren.
13 abgestellte Fahrräder - kein einziger offizieller Fahrradbügel.

3.Speestraße Hausnummer 8 

Seite  von 7 12
Notwendigkeit: Der Gehweg wird durch die abgestellten Fahrräder 
verringert. Teilweise wird der Gehweg auch komplett blockiert, 
wenn Fahrräder z.B. nach einem Sturm umgefallen sind. 
In der Speestraße gibt es keinerlei Fahrradbügel.

4.Gustavstraße Hausnummer 4 

Seite  von 8 12
Notwendigkeit: Der Gehweg wird durch die abgestellten 
Fahrräder verringert. Teilweise wird der Gehweg auch 
komplett blockiert, wenn Fahrräder z.B. nach einem 
Sturm umgefallen sind.

5.Nikolausstraße Hausnummer 72  
Seite  von 9 12
Notwendigkeit: Die in der Nikolausstraße vor Hausnummer 74 vorhandenen 
Fahrradbügel sind völlig überbelegt: 18 Fahrräder wurden abgestellt, 6 
Abstellbügel sind vorhanden für 12 Fahrräder.
Die Nachfrage ist so groß, dass Schildermasten zum Anketten der Fahrräder 
genutzt werden. Für Mitbürger*innen z.B. im Rollstuhl oder Eltern mit 
Kinderwagen ist kein Durchkommen möglich (insbesondere in Höhe der 
barrierefreien Einlassung im Pflaster)

Seite  von 10 12
Auch auf der anderen Straßenseite ist die Nachfrage groß - 
Hier vor Hausnummer 72 bzw. Hausnummer 89 im Hintergrund.
Als Standort für weitere Fahrradbügel bietet sich der links befindliche PKW-
Parkplatz an.

6.Marsiliusstraße Hausnummer 16-18 

Seite  von 11 12
Blick Richtung Berrenrather Straße.
Notwendigkeit: Der Gehweg wird durch die abgestellten Fahrräder 
verringert. Teilweise wird der Gehweg auch komplett blockiert, 
wenn Fahrräder z.B. nach einem Sturm umgefallen sind.

Seite  von 12 12
Blick Richtung Zülpicher Straße
Notwendigkeit: siehe oben

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

1678 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage 
Anlage 1 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
x Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Die Einrichtung von Fahrradparken in 
ehemaligen Kfz-Stellplätzen erfolgt 
stadtweit nach dem gleichen Verfahren 
und gleichen Bauausführungen. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4416 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1934/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fahrradabstellbügel für Sülz (Az.: 02-1600-174/20) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung, 
in der Zülpicher Str. (Ägidiusstr. – Universitätsstr.) vier, in der Palanterstr. (zw. De-Noel-Platz – Red-
witzstr.) drei und in der Speestr., der Gustavstr., der Nikolausstr. und der Marsiliusstr. jeweils zwei 
Parkstände für die Schaffung von zusätzlichen Fahrradabstellplätzen umzuwandeln. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 30.08.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 ff. 
a) Erträge    MIndereinnahmen s. 
Text € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent beantragt in Sülz 9 PKW-Parkplätze zugunsten von Flächen für Fahrradabstellbügel um-
zuwandeln (s. Anlage 2). 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Zur Verbesserung der Fahrradabstellsituation verfolgt die Stadt Köln seit 2007 das Ziel, jedes Jahr 
1.500 zusätzliche Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum zu schaffen. Mit der Schaffung von über 
10.000 zusätzlichen Fahrradabstellplätzen in den vergangenen vier Jahren wurde diese Zielmarke 
deutlich überschritten und das Angebot an zusätzlichen Fahrradabstellplätzen im öffentlichen Raum 
nachdrücklich erhöht, um die Nutzung des Fahrrades in Köln weiter zu fördern.  
Die Kölner Innenstadt und die Stadtbezirke Lindenthal, Ehrenfeld und Nippes bilden bei diesem Maß-
nahmenprogramm zur Radverkehrsförderung Arbeitsschwerpunkte. Im Stadtbezirk Lindenthal wurden 
in den letzten drei Jahren insgesamt fast 1.000 zusätzliche Möglichkeiten zum Fahrradparken einge-
richtet. Im Stadtteil Sülz hat die Verwaltung in den vergangen drei Jahren bereits über 450 zusätzliche 
Fahrradabstellplätze geschaffen. Derzeit liegen der Verwaltung rund 130 weitere Bürgeranträge für

3 
den Stadtteil Sülz vor, die entsprechend der personellen Kapazitäten bearbeitet werden.  
Für die Zülpicher Str. (Ägidiusstr. – Universitätsstr.), die Palanterstr (zw. De-Noel-Platz – Redwitzstr.), 
Speestr. 8, Gustavstraße 4, Nikolausstr. 72 und Marsiliusstr. 16-18 wird ein erhöhter Bedarf nach 
zusätzlichen Fahrradabstellplätzen gesehen, um ein gesichertes Fahrradparken zu ermöglichen, das 
Fahrradparken zu ordnen und für zu Fußgehende die Gehwege frei zu halten. Aufgrund der Flächen-
verfügbarkeit in den Nebenanlagen ist eine Umwandlung von Parkständen für die Schaffung von zu-
sätzlichen Fahrradabstellplätzen erforderlich. 
Die Parkstände befinden sich im Gebiet des Bewohnerparken Sülz-Nord I. Da die konkrete Standor-
termittlung für die Schaffung von zusätzlichen Fahrradabstellplätzen noch nicht erfolgt ist, können die 
jährlichen Mindereinnahmen der bewirtschafteten Pkw-Stellplätzen noch nicht genau beziffert werden. 
Es werden jährlichen Mindereinnahmen von 5.000 - 10.000 Euro pro Jahr veranschlagt. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den 
Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten 
Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Eingabe 
3. Standorte

Anlage 2- Eingabe.docx

1746 Zeichen

Köln, 18. Juli 2020
Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker
per E-Mail: 
helga.bloemer-frerker@stadt-koeln.de 
Bürgeranregung nach §24 Gemeindeordnung 
Umwandlung von PKW-Parkplätzen in Flächen für Fahrradabstellbügel in Sülz 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker,
sehr geehrte Mitglieder der Bezirksvertretung Lindenthal,
ich rege an, in Sülz 9 PKW-Parkplätze zugunsten von Flächen für Fahrradabstellbügel 
umzuwandeln.
2 Hauptargumente sprechen für die Umwandlung:
1. Barrierefreiheit:
Mangels Alternativen werden Fahrräder oft am Rand der Bürgersteige abgestellt. Hierdurch
reduziert sich die Breite der Bürgersteige. Teilweise werden die Bürgersteige auch gänzlich
blockiert. Insbesondere Mitbürger*innen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind bzw. Eltern mit
Kinderwagen werden in der Mobilität eingeschränkt.
2. Köln mobil 2025:
Ein Leitziel von Köln mobil 2025 ist es, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs zu 
reduzieren. Damit dies gelingt, ist u.a. eine gute Infrastruktur für Radfahrende erforderlich. Dazu 
zählen auch sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder.
Meine konkreten Vorschläge inkl. einer Beschreibung zur Notwendigkeit können Sie dem Anhang 
entnehmen.
Es handelt sich um folgende Straßenzüge:
1. Zülpicher Straße zwischen Ägidiusstraße und Universitätsstraße - 3 Parkplätze
2. Palanterstraße zwischen De-Noel-Platz und Redwitzstraße - 2 Parkplätze
3. Speestraße Hausnummer 8 - 1 Parkplatz
4. Gustavstraße Hausnummer 4 - 1 Parkplatz
5. Nikolausstraße Hausnummer 72 - 1 Parkplatz
6. Marsiliusstraße Hausnummer 16-18 - 1 Parkplatz
Ich freue mich auf Ihre Zustimmung zu meiner Anregung.
Freundliche Grüße aus Sülz	F
Anlage:	
Übersicht der konkreten Standorte
Seite  von 1 1
Anlage 2

Beratungsverlauf (1)

30.08.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Zülpicher Straße
  • Palanterstraße 16b
  • Speestraße 8
  • Gustavstraße 4
  • Nikolausstraße 72
  • Marsiliusstraße 16
  • Universitätsstraße 2
  • Berrenrather Straße
  • De-Noel-Platz
  • Weyertal

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
1934/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
17.08.2021
Erstellt
20.05.2021 11:11