2024/0131
Städtebaufördergebiet 'Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof' Grundsatzbeschluss Quatiers- und Kinder-/Jugendzentrum Darmstraße
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2024/0131
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
16.05.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat IV
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0131
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-4010 Investitionsnummer: 17061-4002
Kostenträger: 5110-41 Sachkonto: 0953010
Betreff: Städtebaufördergebiet "Kapellplatz/Woogsviertel /Ostbahnhof"
Grundsatzbeschluss Quartiers - und Kinder-/Jugendzentrum Darmstraße
Vorlage vom: 22.04.2024
Beschlussvorschlag :
1. Dem Planungsprozess für das Projekt „Quartiers - und Kinder-/Jugendzentrum
Darmstraße auf den Grundstücken Darmstraße 4a, 6 und 8“ wird zugestimmt. Mit der
Begleitung und Durchführung des Vergabeverfahrens für die Planungsleistungen
Quartiers- und Kinder-/Jugendzentrum und Begleitung des daraus folgenden
Planungsprozesses der Leistungsphasen 1 und 2 wird die Darmstädter
Stadtentwicklungsgesellschaft GmbH & Ko. KG (DSE) beauftragt.
2. Die für die Planung benötigten Haushaltsmittel gemäß datenschutzrelevanter Anlage
(Anlage 6) stehen im Rahmen des Förderprogramms „Wachstum und nachhaltige
Erneuerung“ für das Städtebaufördergebiet „K apellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof“ zur
Verfügung.
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3. Einer Interimslösung für ein Kinder- und Jugendzentrum im Woogsviertel in der
Darmstraße 8 wird zugestimmt. Mit der baulichen Umsetzung der Interimslösung wird der
Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darms tadt (IDA) beauftragt.
4. Der Finanzierung der Umsetzungskosten für die Interimslösung für das Kinder- und
Jugendzentrum gemäß datenschutzrelevanter Anlage (Anlage 6) wird zugestimmt. Hierfür
stehen ausreichend Mittel aus dem Förderprogramm „Wachstum und nac hhaltige
Erneuerung“ für das Fördergebiet „Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof“ zur Verfügung.
5. Die Aufgabenstellung zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie (Anlage 1), die
zusammenfassende Empfehlung der DSE und die Machbarkeitsstudie „Zukunft
Darmstraße 4a, 6 und 8“ (Anlage 2) sowie die Bausubstanzgutachten Darmstraße 4a und
8 (Anlage 3 und 4) werden zur Kenntnis genommen.
6. Die Absichtserklärung der NaturFreunde Ortsgruppe Darmstadt e. V. und der
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zur Kenntnis genommen (Anlage 5).
Anlagen: Anlage 1_Aufgabestellung_MS_QJZ Darmstraße
Anlage 2_Zusammenfassung DSE_Machbarkeitsstudie
Anlage 3_Bausubstanz Gutachten Darmstraße 4a
Anlage 4_Bausubstanz Gutachten Darmstraße 8
Anlage 5_Absichtserklärung QJZ Darmstraße
Anlage 6_Grobe Kostenschätzung QJZ_datenschutzrelevant
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.04.2024
Hintergrund
Im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) des Städtebaufördergebiets
„Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof“ (KaWoO) in der Programmkulisse „Wachstum und
nachhaltige Erneuerung“ (ehemals „Stadtumbau Hessen“) – beschlossen durch die
Stadtverordnetenversammlung im Mai 2018 – wurde im Handlungsfeld „Lebendiges
Miteinander“ das Schaffen eines Quartierstreffs noch nicht explizit genannt, es wird aber
bereits auf das „politische, ökonomische, soziale und soziokulturelle Miteinander“ im Quartier
hingewiesen.
Aus dem Gremium der Lokalen Partnerschaft (LoPa) heraus und auch im Rahmen der
Bearbeitung des Konzepts zum „Lebendigen Einzelhandel“ wurde der Bedarf an einem
Quartierstreff im Gebiet offenkundig.
Auch im Rahmen des Prozesses zur Neustrukturierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in
Darmstadt wurde festgestellt, dass der Planungsraum Ost bisher unzureichend mit Angeboten
der offenen Kinder- und Jugendarbeit versorgt ist. Neben dem Bedarf an Räumen für Angebote
für Kinder und Jugendliche besteht ebenfalls ein Bedarf an Räumen für Vereinsarbeit und
Initiativen aus dem Stadtteil.
Ziel
Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung eines zentralen Ortes für alle Bewohnerinnen und
Bewohner des Quartiers und für die verschiedenen Nutzungsgruppen sowie der Neubau eines
angegliederten Kinder- und Jugendzentrums. Dies soll auf den Grundstücken der Darmstraße
4a (Vereinsheim der NaturFreunde Ortsgruppe Darmstadt e.V., im Folgenden kurz
„Naturfreunde“ genannt) sowie den durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt, mit
Städtebaufördermitteln erworbenen Grundstücken Darmstraße 6 und 8, entwickelt werden.
Grundstücke
Das städtische Grundstück Darmstraße 4a ist in Erbpacht an die Naturfreunde noch bis ins
Jahr 2060 vergeben. Das Grundstück hat eine Größe von 616 m². Schon heute beherbergen die
Naturfreunde in ihrem Vereinsheim eine Vielzahl an Quartiersaktivitäten, u.a. besteht hier eine
Kooperation mit dem städtischen Seniorinnen- und Seniorentreff, aber auch Angebote wie
Ferienspiele für Kinder und Jugendliche finden hier gleichermaßen statt.
Die Grundstücke Darmstraße 6 und Darmstraße 8 sind seit 15.12.2022 wieder im Besitz der
Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Das Grundstück Darmstraße 6 hat eine Größe von 215 m² (gem. Verkehrswertgutachten) plus
114 m² vom Grundstück des Gartenhorts, Darmstraße 4. Die Gebäudeteile auf dem
Grundstück Darmstraße 6 waren in einem sehr schlechten Zustand. Diese wurden im Februar
2024, finanziert durch Städtebaufördermittel, komplett geräumt. Das Grundstück Darmstraße
6 ist planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Das Grundstück Darmstraße 8 hat eine Größe von 358 m² (gem. Verkehrswertgutachten).
Auf dem Grundstück Darmstraße 8 befindet sich im rückwärtigen Bereich ein Wohngebäude,
das bereits seit einigen Jahren leer steht. Das Grundstück Darmstraße 8 liegt im
rechtsgültigen Bebauungsplangebiet O 16, die Festsetzungen weisen das Grundstück als
öffentliche Grünfläche aus.
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Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern
Seit dem Aufkommen der ersten Idee im Herbst 2022 wurde der Prozess zur gemeinsamen
Entwicklung des Projektes in engem Austausch mit den Menschen vor Ort (Naturfreunde,
AG Lebenswertes Woogsviertel, Lokale Partnerschaft, Gartenhort, Offene Kinder - und
Jugendarbeit, Nachbarschaft sowie Interessierte aus dem Quartier) sowie der Fachverwaltung
(Stadtplanung, Grünflächen, Umwelt, Klimaschutz, Büro für Sozialplanung, Jugendamt)
begleitet.
Es gab eine Vielzahl an Beteiligungsformaten im kleineren und großen Kreis. Der gemeinsame
Weg der vor Ort wirkenden Menschen und der Fachverwaltung ist ein lebendiger und sehr
produktiver Prozess. Der enge und offene Austausch von beiden Seiten prägt das Projekt und
die Quartiersentwicklung positiv. Gemeinsam wurde auch die Aufgabestellung für die
Machbarkeitsstudie „Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8“ erarbeitet und hier alle Anforderungen
und Ideen zusammengefasst (Anlage 1: Aufgabenstellung zur Erstellung einer
Machbarkeitsstudie).
Die Naturfreunde und die Wissenschaftsstadt Darmstadt haben in einer gemeinsamen
Absichtserklärung (Anlage 5: Absichtserklärung der NaturFreunde O rtsgruppe Darmstadt e.V.
und der Wissenschaftsstadt Darmstadt ) für diesen Grundsatzbeschluss ihre Absicht zur
gemeinsamen Entwicklung des Projektes zusammengefasst.
Machbarkeitsstudie „Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8“
Durch die DSE wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie – erstellt durch prosa | Architektur
+ Stadtplanung BDA Quasten Rauh PartGmbB – der (Teil-)Abriss der vorhandenen
Bebauungsstrukturen auf den Grundstücken Darmstraße 4a, 6 und 8 sowie eine sinnvolle
Angliederung möglicher Neubauten geprüft.
Es wurden verschiedene Varianten zur Nutzung der Grundstücke 4a, 6 und 8 entwickelt.
Die groben Szenarien bilden sich wie folgt als Basis der Varianten ab:
Szenario 1: Komplett Abriss Darmstraße 4a, 6 und 8
Szenario 2: Bestand Darmstraße 4a und Abriss Darmstraße 6 und 8
Szenario 3: Teilabriss Darmstraße 4a (Kleiner Saal) und Abriss Darmstraße 6 und 8
Szenario 4: Teilabriss Darmstraße 4a (Eingang, Bereich Küche, WC, Garderobe und Kleiner
Saal) und Abriss Darmstraße 6 / Erhalt und Nachnutzung Darmstraße 8
Szenario 5: Teilabriss Darmstraße 4a (Eingang, Bereich Küche, WC, Garderobe und Kleiner
Saal) und Abriss Darmstraße 6 und 8
Neben den verschiedenen Nutzungsanforderungen wurden folgende Themen im Rahmen d er
Machbarkeitsstudie betrachtet und in der Bewertung der entwickelten Szenarien
berücksichtigt:
• Kompaktheit und Versiegelungsgrad
• Nutzung von grauer Energie (Bestand)
• Adressbildung im Stadtraum
• Adressbildung Nutzungen
• Synergien
• Erhalt Gehölze
• Anbindung Grünfläche
• Bauablauf
Insgesamt wurden 15 verschiedene Ansätze für mögliche Szenarien untersucht
(Anlage 2: Zusammenfassende Empfehlung der DSE und Machbarkeitsstudie „Zukunft
Darmstraße 4a, 6 und 8“).
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Aus diesen Szenarien wurde in Zusammenarbeit mit den Nutzerinnen- und Nutzergruppen, der
Bürgerschaft und Ämtern der Wissenschaftsstadt Darmstadt das Szenario 4 „Die drei Häuser“
als gemeinsam weiter zu verfolgendes Ziel definiert.
Für die weitere Bearbeitung wurden die Gebäude 4a und 8 von einem Bausachverstä ndigen
(Anlage 3: Bausubstanz Gutachten Darmstraße 4a / Anlage 4: Bausubstanz Gutachten
Darmstraße 8) begutachtet.
Ziel dieser Begutachtung war die Ergänzung der Szenarien mit der fachlichen
Einschätzung des Sachverständigen und den Erfahrungen der DSE.
Konzept
Quartierszentrum
Im Woogsviertel Bereich Teichhaus-/Landgraf-Georg-Straße gibt es aktuell kaum Teilhabe- und
Begegnungsmöglichkeiten für die Nachbarschaft. Lediglich das Naturfreundehaus bietet
Räumlichkeiten für Vereine und Initiativen und ist somit als Begegnungsstätte innerhalb des
Quartiers etabliert. Das Haus aus den 1960er Jahren entspricht jedoch hinsichtlich der
Barrierefreiheit, des Flächen-/Raumschnitts und der baulichen Substanz nicht den heutigen
Anforderungen.
Aus diesem Grund können Angebote des städtischen Programms für Seniorinnen und Senioren
seit Jahren nur sehr einschränkt an diesem Ort stattfinden. Für eine Erweiterung bzw.
bedarfsgerechten Anpassung der Angebote sind die Räume im jetzigen Zustand nicht nutzbar.
Jedoch sind besonders Seniorinnen und Senioren aber auch Menschen mit Handicap und
Familien mit kleinen Kindern auf ein vielfältiges Begegnungs-, Versorgungs- und auch
Beratungsangebot in ihrem Sozialraum angewiesen, da ihr Bewegungsradius in der Regel
eingeschränkt ist.
Auch Menschen, denen es schwerfällt, sich sozialen Gruppen anzuschließen, werden durch ein
im Quartier sichtbares und niederschwelliges Angebot eher ermutigt, teilzuhaben, können von
Nachbarinnen und Nachbarn sowie Bekannten mitgenommen werden und erfahren über die
Begegnung ggf. weitere Unterstützung und soziale Integration. Sie werden zur Selbstinitiative
ermutigt, schaffen eigene Angebote und teilen ihre Interessen.
Quartierszentren zählen zu den sogenannten dritten Orten, die den Menschen einen
Ausgleichsraum zu Arbeit und häuslichen Verpflichtungen bieten. Im Gegensatz zu Cafés, Bars,
Kulturstätten und Bädern, die ebenso zu den dritten Orten gezählt werden können,
ermöglichen Quartierszentren Begegnungen der Nachbarschaft und stärken die Versorgun g,
Mitgestaltung und Eigeninitiative der Bewohnerschaft ohne Konsumzwang. Das
Quartierszentrum hat somit auch die Funktion, Einsamkeit vorzubeugen und Menschen eine
Alternative zu bieten, die aufgrund sozialer, familiärer oder wirtschaftlicher Problemlagen an
anderen Angeboten nicht teilnehmen können. In diesem Sinne ist es ein wichtiger Baustein zur
Verwirklichung gleichberechtigter sozialer Teilhabe und Partizipation im Quartier.
Das Quartierszentrum ist ein niedrigschwellig und fußläufig erreichbarer, barrierefreier und
freundlicher Ort zur multifunktionalen Nutzung für die Nachbarschaft. Es muss für soziale
Angebote und ehrenamtliches Engagement, zur Förderung einer guten Nachbarschaft und
sozialem Zusammenhalt offenstehen.
Die Möglichkeit für Bewohnerinnen und Bewohner, die Angebotsvielfalt in einem solchen
Quartierszentrum selbst zu gestalten nach ihren Bedürfnissen und Bedarfen, sorgt dafür, dass
ein solcher Ort zur sozialen und kulturellen Identität des Sozialraums beiträgt.
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Mit seinen, in der Regel für die Bewohnerinnen und Bewohner kostenfrei nutzbaren Angeboten,
der leichten Verfügbarkeit und der zentralen Lage in einem Sozialraum, der die fußläufige
Erreichbarkeit garantiert, ist er in höchstem Maße integrativ und inklusiv.
Kinder- und Jugendzentrum
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) ist ein Leistungsbereich der Kinder- und
Jugendhilfe mit zunehmender Bedeutung für die Biografien von Kindern und Jugendlichen. Sie
verfügt über spezifische Zugänge und Lernfelder, die den Erwerb von Alltagsbildung in
besonderer Weise begünstigen. Die OKJA leistet einen wesentlichen Beitrag zur
Aufrechterhaltung einer ausgewogenen sozialen Infrastruktur in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt. Zugleich hat sie einen wesentlichen Anteil an der Vermeidung von Ausgrenzung
und an der Integration von bildungs- und sozialbenachteiligten Bevölkerungsgruppen.
Für die Arbeit des Kinder- und Jugendzentrums stellt die Wissenschaftsstadt jährlich
entsprechende Haushaltsmittel für Personal-, Honorar und Sachkosten gemäß der Verteilung
nach AG 78 „Kinder- und Jugendarbeit“ bereits zur Verfügung und beauftragt einen freien
Träger mit der Durchführung des Angebots. Im Woogsviertel besteht der Bedarf zum Bau eines
neuen Kinder- und Jugendzentrums, da im Stadtteil bisher kein solches existiert. Mit dem Bau
eines neuen Kinder- und Jugendzentrums am Standort Darmstraße wird eine Bedarfslücke an
Angeboten der OKJA geschlossen.
In den Öffnungszeiten einer Einrichtung in den Nachmittags- und Abendstunden finden dort
niedrigschwellige Bildungsangebote und diverse pädagogische Aktionen statt, die den Kindern
und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung ermöglichen und maßgeblich von ihnen
mitbestimmt und mitgestaltet werden. Die Angebote sind immer freiwillig, knüpfen am
Interesse sowie der Lebenswelt der jungen Menschen an und werden von pädagogischen
Fachkräften begleitet. Außerhalb der Öffnungszeiten finden Termine für Beratungsgespräche
oder Gremiensitzungen statt.
Zielgruppe der Einrichtung sind Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 27 Jahren. Die
Kernzielgruppe der meisten Angebote ist zwischen 12 und 18 Jahre alt. Die jungen Menschen
kommen vorwiegend mit dem Fahrrad oder zu Fuß in die Einrichtung.
Die Kinder und Jugendlichen werden in den Planungsprozess miteingebunde n.
Das Jugendbildungswerk als zuständiges Sachgebiet der Fachabteilung Kinder- und
Jugendförderung wird das durchführende Architekturbüro beim Partizipationsprozess
unterstützen.
Interimsnutzung Darmstraße 8 als Kinder- und Jugendzentrum
Die Errichtung eines neuen Kinder- und Jugendzentrums am Standort Darmstraße 6 und 8 ist
Ergebnis der Machbarkeitsstudie „Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8“. Bis zur Nutzung des
Neubaus für die OKJA ist es notwendig, eine Zwischenlösung umzusetzen, so dass die
Angebote der OKJA einen festen Standort im Sozialraum haben und auch im Winter
durchführbar sind.
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Für eine solche Zwischenlösung wurden verschiedene Varianten abgeprüft.
Für die Umsetzung als Interimslösung ist eine Unterbringung des Kinder- und Jugendzentrums
im Bestandsgebäude Darmstraße 8 vorgesehen.
Gründe hierfür liegen zum einen in der kurzfristigen Verfügbarkeit des Gebäudes und dem
angemessenen Verhältnis von Aufwand und Nutzen für eine Zwischenlösung. Nach Errichtung
des Neubaus wird die OKJA in den Neubau in der Darmstraße 6 (Nachbargebäude) umziehen.
Derzeit wird ein Träger beauftragt, das Basisangebot der OKJA im Woogsviertel voraussichtlich
ab dem II. Quartal 2024 durchzuführen.
Die Projektleitung und das Projektmanagement für die Umsetzung dieser Maßnahme liegen
beim Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt.
Freifläche
Als Maßnahme der Klimaanpassung ist es Ziel, mit den Grundstücken Darmstraße 4a, 6 und 8
eine biodiverse Grün- und Freifläche herzurichten und so den Grünanteil im Fördergebiet weiter
zu steigern. Der erhaltenswerte Baumbestand soll erhalten werden.
Finanzierung
Die Förderfähigkeit der Interimslösung für das Kinder- und Jugendzentrum in der Darmstraße
8 über Fördermittel des Städtebauförderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“
wurde mit der Hessen Agentur und dem zuständigen Hessischen Ministerium für Wirtschaft,
Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum abgestimmt und eine Zustimmung erteilt.
Die Finanzierung der Planungskosten des Quartiers- und Kinder-/Jugendzentrums erfolgt
ebenfalls durch Städtebaufördermittel aus dem Programm „Wachstum und nachhaltige
Erneuerung“ und stehen zur Verfügung. Die Finanzierung der Baukosten befindet sich derzeit
in der Beantragung.
Die Maßnahmen werden somit zu je einem Drittel vom Bund, vom Land Hessen und der
Wissenschaftsstadt Darmstadt finanziert. Die erforderlichen Mittel gemäß
datenschutzrechtlicher Anlage (Anlage 6) stehen beim Stadtplanungsamt unter der
Investitionsnummer 17061 -4002, Kostenstelle 061-001-4010, Sachkonto 0953010 zur
Verfügung.
Ausblick weiterer Prozess
Nach der Beschlussfassung soll umgehend in den weiteren Planungsprozess eingestiegen
werden und alles für das weitere Verfahren (Interim: Ausschreibung Planungs- und
Bauleistungen / Quartiers- und Kinder-/Jugendzentrum: Ausschreibung Planungsleistung
Leistungsphase 1 und 2, ggf. weitere erforderliche Gutachten, Organisations- und
Betriebskonzept usw.) vorbereitet werden.
Die Federführung liegt beim Stadtplanungsamt als zuständiges koordinierendes Fachamt für
das Städtebaufördergebiet „Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof“.
Die DSE wird mit der Begleitung und Durchführung des Vergabeverfahrens für die
Planungsleistungen Quartiers- und Kinder-/Jugendzentrum und Begleitung des daraus
folgenden Planungsprozesses der Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt.
Die Naturfreunde sind genauso in die Abstimmungen einzubinden wie das Büro für
Sozialplanung, das Jugendamt sowie weitere im Prozess relevant werdende Fachämter.
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Der bisherige erfolgreiche und wertschätzende Prozess der Bürgerinnen- und
Bürgerbeteiligung sowie eine ergänzende Beteiligung der Kinder und Jugendlichen soll
zentrales Element der Planung sein.
Nach Fertigstellung der Vorplanung und dazugehöriger Kostenschätzung wird diese separat
dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt.
Dezernat I Dezernat II
Hanno Benz Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Bürgermeisterin
Dezernat III Dezernat IV
Michael Kolmer André Schellenberg
Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 2
40558 Zeichen
Darmstädter Stad tentwicklungs GmbH & Co. KG Mina - Rees - Straße 10 64295 Darmstadt Amtsgericht Darmstadt, HRA 7195 T (06151) 1328 - 30 F (06151) 1342 - 50 dse@darmstadt.de www.dse - darmstadt.de Sparkasse Darmstadt IBAN DE88 5085 0150 0000 7737 86 BIC HELADEF1DAS Steuer - Nr. 007 379 60049 Umsatz - Steuer - Nr. 007 379 60049 Persönlich haftende Gesellschafterin: Darmstädter Stadtentwicklungs Verwaltungsgesellschaft mbH Sitz: Darmstadt Amtsgericht Darmstadt, HRB 94583 GF: Sven Kling und Bernd Neis Ansprechpartner: B.Neis bernd.neis @darmstadt.de T (06151) 13 - 2673 DSE GmbH & Co. KG, Mina - Rees - Straße 10 , 64295 Darmstadt W issenschaftsstadt Darmstadt Stadtplanungsamt Dipl. Ing. Teresa Trommer Rosignol Stadthaus West Mina - Rees - Straße 12 64295 Darmstadt Darmstadt, 29 .01.2024 QJD | M a chbarkeitsstudie Quartiers - und Jugendzentrum Darmstraße Sehr geehrte Damen und Herren , sehr geehrte Frau Trommer - Rosignol , in der A n lage übergeb e n wir Ih n en die im Rahmen u n s eres Auftrages erstellte M a chbarkeitsstudie und Stellungnahme zur Bausubstanz Darmstra ße 4a und 8. Freundliche Grüße Bernd Neis Geschäftsführer QJD | Machbarkeitsstudie Ziel der Studie: Bereits im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2017 gemeinsam mit der Bürger*innenschaft und der Fachverwaltung, wurde auf die Bedeutung des „politischen, ökonomischen, sozialen und soziokulturellen Miteinander“ im Quartier des Fördergebiet „ Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof “ h ingewiesen. Aus dem Gremium der Lokalen Partnerschaft (LoPa) heraus und auch im Rahmen der Bearbeitung des Konzepts zum „Lebendigen Einzelhandel“ wurde der Bedarf an einem Quartierstreff im Gebiet offenkundig. Auch im Rahmen des Prozesses zur Neustrukturie rung der offenen Kinder - und Jugendarbeit in Darmstadt wurde festgestellt, dass der Planungsraum Ost bisher unzureichend mit Angeboten der offenen Kinder - und Jugendarbeit versorgt ist. Aus dem zuvor Geschilderten lässt sich daher ein Bedarf an Räumen für Vereinsarbeit, Initiativen aus dem Stadtteil sowie für Angebote für Kinder und Jugendliche grundsätzlich herleiten. Seit dem Aufkommen der ersten Idee im Herbst 2022 wurde der Prozess, zur gemeinsamen Entwicklung des Projektes, im engen Austausch mit den Menschen vor Ort (Naturfreunden, AG Lebenswertes Woogsviertel, Lokale Partnerschaft, Gartenhort, Offenen Kinder und Jugendarbeit, Nachbarschaft sowie Interessierte aus dem Quartier) der Fachverwaltung ( Stadtplanung, Grünfläche, Umwelt, Klimaschutz, Altenhi lfeplanung, Kinder - und Jugendförderung) begleitet. Es gab eine Vielzahl an Beteiligungsformaten im kleineren und großen Kreis. Der gemeinsame Weg der vor Ort wirkenden Menschen und der Fachverwaltung ist ein lebendiger und sehr produktiver Prozess. Der en ge und offene Austausch von beiden Seiten prägt das Projekt und die Quartiersentwicklung positiv. Prozess Die Darmstädter Sta d tentwicklungs GmbH&CO.KG. (DSE) hat den von Seiten des Stadtplanungamtes angestoßenen und betreuten Prozess begleitet. Gemeinsam mit dem Darmstädter Büro prosa, wurden Szenarien entwickelt die neben den verschieden en Nutzungsanforderungen folgende Themen : - der Kom paktheit und Versiegelungsgrad - Nutzung von grauer Energie (Bestand ) - Adressbildung im Stadtraum - Adre ssbildung Nutzungen - Synergien - Erhalt Gehölze - Anbindung Grünfläche - Bauablauf in der Betrachtung und Bewertung der entwickelten Szenarien berücksichtigten. Insgesamt wurden 15 verschiedene Ansätze für möglichen Szenarien untersucht (Anlage 1 Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8; prosa). Aus diesen Szenarien wurde in Zusammenarbeit mit den Nutzergruppen, Bürger_innen und Ämter der Wissenschaftsstadt Darmstadt das Szenario 4 „Die drei Häuser“ als gemeinsam weiter zu verfolgendes Ziel definiert. Für diese weitere Bearbeitung wurden die Gebäude 4a und 8 von einem Bausac hverständigen (Anlage 2) begutachtet. Ziel dieser Begutachtung war die Ergänzung der Szenarien mit der fachlichen Einschätzung des Sachverständigen und den Erfahrungen der DSE Fazit Das gemeinschaftlich entwickelte Szenario 4 – „Die drei Häuser“ bieten unter den angesetzten Kriterien das größte Potential für die betroffenen Grundstücke. Die Gebäudesubstanzen beider bestehenden Gebäude Darmstraße 4a und 8 haben gemäß Bausachverständigengutachten erheblichen Sanierungsbedarf. Entgegen der Einschätzung des Sachver ständigen, der die Substanzen der Gebäude unabhängig von den Szenarien betrachtet hat, ist im Szenario 4 ein Teilabbruch des Gebäudes Darmstraße 4a vorgesehen. Dies führt dazu, dass ein wesentlicher Bestandteil der vorhandenen problematischen Bausub stanz zurück gebaut wird, und als Ergänzungsbau hier die aktuell notwendigen Standarts erreicht werden können. Das Gebäude Darmstraße 8 entspricht, wie auch im Bausachverständigengutachten nicht den heutigen Standarts und hat einen erheblichen Sanierungss tau. Dies führt in der Bewertung des Gutachters zu der Empfehlung des Abriss und Neubau. Unter Berücksichtigung der in der Studie betrachteten Kriterien ist diese Einschätzung nicht als zwangsläufig zu sehen. Die Möglichkeit die vorhandene Substanz des Ge bäudes Nr 8 zu nutzen, eine Sanierung der Substanz auf eine angepasste Nutzung wie z.B. Jugendwerkstatt mit geringeren klimatischen Anforderungen anzupassen ist hier in den weiteren Betrachtungen mit zu berücksichtigen. Der i n dem Szenario 4 dargestellte A nbau hat ebenfalls zur Folge, dass hier ein wesentlicher Teil des Bestandes durch diesen energetisch ertüchtigt wird. Darmstadt, 29.01.2024 Bernd Neis Geschäftsführer | Architekt Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8 Machbarkeitsstudie Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Es ist Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig. Die Rechte liegen bei © prosa Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8 I 2 Bestand Machbarkeitsstudie Herbst 2023 Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Es ist Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig. Die Rechte liegen bei © prosa Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8 I 3 Bestand Machbarkeitsstudie Herbst 2023 Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Es ist Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig. Die Rechte liegen bei © prosa Darmstraße 8 Woog Rudolf-Mueller-Anlage Darmstraße 6 Darmstraße 4a Naturfreundehaus Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Es ist Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig. Die Rechte liegen bei © prosa Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8 I 4 Anlass Machbarkeitsstudie Machbarkeitsstudie Herbst 2023 Raum gegeben für offene Arbeit und Aktivtage in den Ferien, verschiedene Vereine nutzen die Räume für Versammlungen oder auch Erste-Hilfe-Schulungen. Musiker*innen proben hier und auch Familienfeiern finden hier statt. Mit diesem kleinen Ausschnitt aus den aktuellen Aktivitäten auf dem Areal wird klar, dass hier großes bürgerschaftliches Engagement weiterhin (und mehr) Raum braucht. Hinzu kommen soll noch ein Jugend- zentrum, welches in diesem Stadtteil bislang fehlt. In 5 verschiedenen Szenarien, die von Komplettabriss über Teilabriss in verschiedenen Varianten und dem Erhalt einzelner Gebäude und auch Gebäudeteile sollen Entwicklungspers- pektiven für das Areal und die angedachten Nutzungen geprüft werden. Szenario 1 Komplett Abriss Darmstraße 4a, 6 und 8 Szenario 2 Bestand Darmstraße 4a und Abriss Darmstraße 6 und 8 Szenario 3 Teilabriss Darmstraße 4a (Kleiner Saal)und Abriss Darmstraße 6 und 8 Szenario 4 Teilabriss Darmstraße 4a (Eingang, Bereich Küche, WC, Garderobe und Kleiner Saal) und Abriss Darmstraße 6, Erhalt und Nachnutzung Darmstraße 8 Szenario 5 Teilabriss Darmstraße 4a (Eingang, Bereich Küche, WC, Garderobe und Kleiner Saal) und Abriss Darmstraße 6 und 8 Start der Machbarkeitsstudie im April 2023 Das im ISEK definierte Fördergebiet „Kapellplatz/Woogsviertel/ Ostbahnhof“ hat Bedarf an einem Quartierstreff, der Planungs- raum Ost ist bislang unzureichend mit Angeboten der offene Kinder- und Jugendarbeit versorgt und dazu gibt es einen Bedarf an Räumen für Vereinsarbeit, Initiativen aus dem Stadtteil. Das Areal Darmstraße 4a (616 qm) - Erbpacht an Naturfreunde e.V. bis 2060 Darmstraße 6 (215 qm) - im Eigentum der Stadt Darmstadt + dahinter liegendes Grundstück (215 qm) Darmstraße 8 (358 qm) - im Eigentum der Stadt Darmstadt Planungsrecht Darmstraße 4a und 6 derzeit NICHT im Bebauungsplangebiet also §34 (BauGB) Darmstraße 8 Bebauungsplan O 16 - öffentliche Grünfläche Bestand Darmstraße 4a noch in Nutzung Darmstraße 6 leerstehend Darmstraße 8 leerstehend Ziel Auf dem zentral gelegenen kleinen Areal sollen verschiedene Nutzergruppen unterkommen. In Zukunft soll hier ein zentraler Ort für alle Bewohner*innen des Quartiers entstehen. Die unterschiedlichste Nutzergruppen brauchen Raum für differen- zierte Angebote und Nutzungen. Schon heute wird das Naturfreundehaus für Sport- und Kreativangebote genutzt, es finden regelmäßig verschiedenste Treffen statt, es wird Kindern Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Es ist Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig. Die Rechte liegen bei © prosa Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8 I 5 Bestand Ansicht Darmstraße Machbarkeitsstudie Herbst 2023 Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Es ist Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig. Die Rechte liegen bei © prosa Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8 I 6 Anforderungen und Bedingungen nach Nutzungsart Machbarkeitsstudie Herbst 2023 Anforderungen und Bedingungen Jugendzentrum ca. 300qm Nutzfläche ca. 525qm BGF (angenommener Faktor 1,75) Zielgruppe Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 27 Jahren Kernzielgruppe zwischen 12 und 18 Jahren 10 - 50 Personen Öffnungszeiten nachmittags und abends Niedrigschwellige Bildungsangebote, diverse pädagogische Aktionen, „Sinnvolle Freizeitgestaltung“ mitgestaltet und mitbestimmt von Kindern und Jugendlichen Außerhalb der Öffnungszeiten Beratungsgespräche oder Gremiensitzungen Attraktiver jugendgerechter Außenbereich Fahrradabstellplätze Barrierefreiheit Kinder und Jugendliche den Planungsprozess einbinden! Multifunktionsraum ca. 150qm Nutzfläche ca. 200qm BGF (angenommener Faktor 1,3) Stuhllager sinnvoll möglichst im Erdgeschoss Barrierefreiheit Naturfreundehaus ca. 320qm BGF im Bestand Bestehende Nutzungen weiterhin ermöglichen ggf. Angebote erweitern Lagerflächen werden benötigt Barrierefreiheit erhalten Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Es ist Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig. Die Rechte liegen bei © prosa Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8 I 7 Übersicht untersuchte Varianten Machbarkeitsstudie Herbst 2023 Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+DII II I Naturfreundehausca. 320qm BGF Halleca. 200qm BGFJugendzentrumca. 560qm BGF Adresse Freibereich Jugendliche Adresse Durchwegbarkeit? Platz Kante aufnehmenP Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+Dgemeinsames FoyerJugend+BewegungNaturfreundehausBestand EG: Halleca. 200qm BGFOGs: Jugendzentrumca. 500qm BGFP Adresse Kante aufnehmen Platz Freibereich Jugendliche Durchwegbarkeit? III Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+D ?? Halleca. 150qm BGF NaturfreundehausTeil-Bestand Freibereich Jugendliche II III Adresse Durchwegbarkeit? Jugendzentrumca. 460qm BGF Naturfreundehausca. 380qm BGF ?? P Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+DII OG: Naturfreundehausca. 400qm BGF Halleca. 200qm BGF Jugendzentrumca. 560qm BGF Adresse Freibereich Jugendliche Adresse Durchwegbarkeit? Platz Kante aufnehmen III P P Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+Dgemeinsames FoyerJugend+Bewegung+NaturfreundeOG: Halleca. 220qm BGF Jugendzentrumca. 600qm BGFAdresse Kante aufnehmen Freibereich Jugendliche Durchwegbarkeit? III Platz NaturfreundehausBestand + AufstockungII P Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+D Halleca. 150qm BGF NaturfreundehausTeil-Bestand Freibereich Jugendliche II III Adresse Durchwegbarkeit? Jugendzentrumca. 460qm BGF Naturfreundehausca. 340qm BGF ?? Anbau P Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+D Freibereich Jugendliche Durchwegbarkeit? IIIJugendzentrumca. 600qm BGF Naturfreundehausca. 350qm BGF Halleca. 200qm BGF?? Adresse II I Adresse Adresse P ?? Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+DHalleca. 200qm BGF I IINaturfreundehausTeil-Bestand Jugendzentrumca. 500qm BGFPlatz Freibereich Jugendliche Durchwegbarkeit? gemeinsames Foyer Bewegung + Naturfreundehaus P Adresse Kante aufnehmen Adresse Aufstockung kl. Saal? Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+DOG 2: Halleca. 185qm BGF NaturfreundehausTeil-Bestand Freibereich Jugendliche IIIII Adresse Durchwegbarkeit? Jugendzentrumca. 370qm BGF Naturfreundehausca. 340qm BGFAnbau P Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+DIII Naturfreundehausca. 400qm BGF OG 2: Halleca. 200qm BGF Jugendzentrumca. 540qm BGF Adresse Freibereich Jugendliche Adresse Durchwegbarkeit? Platz Kante aufnehmen III P P Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+DHalleca. 230qm BGF IIII NaturfreundehausTeil-Bestand Jugendzentrumca. 620qm BGFinkl. kleiner Saal NaturfreundehausPlatz Freibereich Jugendliche Durchwegbarkeit? gemeinsames Foyer Bewegung + Naturfreundehaus P Adresse Kante aufnehmen Adresse ?? Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+DIII Naturfreundehausca. 400qm BGF OG 2: Halleca. 200qm BGF Jugendzentrumca. 540qm BGF Adresse Durchwegbarkeit? Platz Kante aufnehmen III P Freibereich Jugendliche Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+D ?? Halleca. 200qm BGFNaturfreundehausTeil-Bestand II Jugendzentrumca. 240qm BGF Bestand Darmstraße 8 Naturfreundehaus NEU ca. 300qm BGF II II AdressePlatz Freibereich Jugendliche Durchwegbarkeit? P OG: Jugendzentrumca. 200qm BGF ?? Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+Dgemeinsames FoyerJugend+BewegungNaturfreundehausBestand Halleca. 200qm BGF Jugendzentrumca. 540qm BGFP Adresse Kante aufnehmen Platz Freibereich Jugendliche Durchwegbarkeit? I II Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+D P Halleca. 200qm BGF NaturfreundehausTeil-Bestand Naturfreundehausca. 340qm BGF Bestand Darmstraße 8II Jugendzentrumca. 460qm BGFII I Adresse Platz Durchwegbarkeit? Freibereich Jugendliche Anbau > größtmöglicher Erhalt der Gehölze > höhere Geschossigkeit (III / III+Dach o. Staffel) anstatt hoher Versiegelungsgrad Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Es ist Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig. Die Rechte liegen bei © prosa Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8 I 8 Anforderungen und Bedingungen Machbarkeitsstudie Herbst 2023 Hohe Gebäudeeffizienz Regenerative Wärmeversorgung, PV Naturfreunde eigenständig bleiben Bisherige Nutzungen sollen weiter möglich sein Ergänzung des Angebots wünschenswert Verwaltung des Quartierszentrums könnte übernommen werden 2 Stellplätze, 1 davon barrierefrei AG Lebenswertes Woogsviertel Veranstaltungen bis zu 100 Personen wünschenswert Außenflächen frei zugänglich Naturnahe Angebote Schallisolierter Probenraum Erhaltung Grünflächen Lokale Partnerschaft Gemeinsame Grundstücksnutzung Gute Nutzbarkeit (auch Außenraum) Fahrradabstellanlagen Barrierefreiheit Nachhaltige Bauweise Mehrstöckig um Platz zu gewinnen Mulitfunktional Lärmschutz Getrennte Eingänge für Kinder- und Jugendarbeit und Quartierszentrum Energetische Sanierung Naturfreundehaus Auszug aus Anforderungen und Bedingungen Umweltamt Naturnahe Gestaltung des Außengeländes Vermeidung von Vogelschlag Vermeidung von Lichtverschmutzung Stadtplanungsamt Eigenart des Allgemeinen Wohngebiets beachten Bebauung unmittelbar an Darmstraße aus O 16 ableitbar Bautiefe und Maß der Überbauung an O 16 und Umgebung ableiten Höhere Geschossigkeit zugunsten geringerer Versiegelung Eher kompakt statt kleinteilig Vorhandenen Baum- und Strauchbewuchs erhalten Freihalten einer Fläche in Verlängerung der Gervinusstraße für etwaigen Fussweg zur Grünanlage Grünflächenamt Unbebaute, klimaaktive Freiflächen schützen und sichern Größtmögliche Anzahl von Bäumen und Grünstrukturen erhalten vor allem im Übergang zu Rudolf-Mueller-Anlage geringe Versiegelung Entsiegelung Dach- und Fassadenbegrünung Anbindung Grün an Darmstraße Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung geringe Versiegelung Begrünung Dach- und Fassadenbegrünung Regenwassermanagement - Schwammstadtprinzip Recycelte Baumaterialien prüfen Langlebige Baustoffe VARIANTENBETRACHTUNG SZENARIO 1 Komplettabriss Darmstraße 4a, 6 und 8 Machbarkeitsstudie Herbst 2023 Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8 I 11 Szenario 1.1 Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+D Freibereich Jugendliche Durchlüftung IIIJugendzentrum ca. 450qm BGF Naturfreundehausca. 340qm BGF Multifunktionsraumca. 170qm BGF Adresse II I Adresse P 6,9m DarmstraßeDachterrasse Darmstraße NaturfreundehausJugendzentrum Dachterrasse +++++++ - - - Adressbildung Jugend+Naturfreunde Synergieeffekt Erschließung Erhalt Gehölze und Freibereiche ggf. möglich* Adressbildung Ecke Gervinusstraße Adresse Multifunktionsraum? höherer Versiegelungsgrad tlw. Überbauung öffentliche Grünfläche O16 2 Vorplätze, 1 großes Gebäude III+II, 2-3 Eingänge, Städtebau: hoher Baukörper zu Kreuzung, gemeinsame vertikale Erschließung, Eingriff Außengelände Hort, NICHT B-Plan konform, geringere BGF für Nutzungen Bewertung Beschreibung Lageplan M 1:500 *Position und Größe Gehölze Bestand nach Luftbild grob übernommen. Gehölzzustand, Größe und Position sowie Möglichkeit zum Erhalt bei baulichen Eingriffen im direkten Umfeld sind im weiteren Planungsverlauf vertieft zu prüfen. Geländeschnitt Ansicht „Der Sondertyp“ Machbarkeitsstudie Herbst 2023 Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8 I 12 Szenario 1.2 Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+D Freibereich Jugendliche Durchlüftung Adresse P 11,6m II IMultifunktionsraum ca. 170qm BGF Adresse III Jugendzentrumca. 450qm BGF Naturfreundeca. 340qm BGF Durchlüftung DarmstraßeDachterrasseDachterrasseJugendzentrum NaturfreundehausMultifunktionsraum Darmstraße JugendzentrumDachterrasse Naturfreundehaus +++++++ - - - Adressbildung Jugend+Naturfreunde Erhalt öffentliche Grünfläche O16 Synergieeffekt Erschließung Erhalt Gehölze und Freibereiche ggf. möglich* Adressbildung Ecke Gervinusstraße? Adresse Multifunktionsraum? höherer Versiegelungsgrad 2 Vorplätze, 1 großes Gebäude III+II, 2-3 Eingänge, Städtebau: hoher Baukörper zur Straße, gemeinsame vertikale Erschließung, Eingriff Außengelände Hort, B-Plan konform, wesentlich geringere BGF für Nutzungen Bewertung Beschreibung Lageplan M 1:500 *Position und Größe Gehölze Bestand nach Luftbild grob übernommen. Gehölzzustand, Größe und Position sowie Möglichkeit zum Erhalt bei baulichen Eingriffen im direkten Umfeld sind im weiteren Planungsverlauf vertieft zu prüfen. Geländeschnitt Ansicht „Der Geknickte“ Machbarkeitsstudie Herbst 2023 Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8 | 13 Szenario 1.3 Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+D Freibereich Jugendliche Durchlüftung Adresse P 7,0mII IMultifunktionsraum ca. 160qm BGF Adresse IIIJugendzentrumca. 450qm BGF Naturfreundeca. 320qm BGF Durchlüftung DarmstraßeDachterrasseDachterrasseJugendzentrum NaturfreundehausMultifunktionsraum Darmstraße JugendzentrumDachterrasse Naturfreundehaus +++++ - - - - Adressbildung Jugend+Naturfreunde Synergieeffekt Erschließung Erhalt Gehölze und Freibereiche ggf. möglich* Adressbildung Ecke Gervinusstraße? Adresse Multifunktionsraum? höherer Versiegelungsgrad tlw. Überbauung öffentliche Grünfläche O16 2 Vorplätze, 1 großes Gebäude III+II, 2-3 Eingänge, Städtebau: hoher Baukörper zur Straße, gemeinsame vertikale Erschließung, Eingriff Außengelände Hort, NICHT B-Plan konform, geringere BGF für Nutzungen Bewertung Beschreibung Lageplan M 1:500 *Position und Größe Gehölze Bestand nach Luftbild grob übernommen. Gehölzzustand, Größe und Position sowie Möglichkeit zum Erhalt bei baulichen Eingriffen im direkten Umfeld sind im weiteren Planungsverlauf vertieft zu prüfen. Geländeschnitt Ansicht „Der Orthogonale“ SZENARIO 2 Bestand Darmstraße 4a und Abriss Darmstraße 6 und 8 Machbarkeitsstudie Herbst 2023 Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8 I 15 Szenario 2 Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+Dgemeinsames FoyerJugend+Bewegung+NaturfreundeJugendzentrumca. 520qm BGFAdresse Kante aufnehmen Freibereich Jugendliche Platz NaturfreundehausBestand + AufstockungII P Durchlüftung 11,7m OG: Bewegungsraumca. 220qm BGF IIIII Darmstraße Naturfreundehaus Bestand JugendzentrumMultifunktions-raum Dachterrasse Darmstraße Aufstockung Multifunktionsraum Naturfreundehaus Bestand Jugendzentrum ++ ++ ++ ++ + + + ? neue gemeinsame Adresse für alle Erhalt Gehölze und Freibereiche ggf. möglich* Erhalt Naturfreundehaus Erhalt öffentliche Grünfläche O16 geringerer Versiegelungsgrad, Kompaktheit Adressbildung Ecke Gervinusstraße (bei Aufstockung) Synergien Erschließung möglich Aufstockung Naturfreundehaus möglich? gemeinsame Adresse, kleiner Platz, 1 neues Gebäude III, Aufstockung Bestand, Synergien bei Aufzug möglich, gemeinsamer Eingang, Städtebau: hoher Baukörper zur Straße, B-Plan konform Bewertung Beschreibung Lageplan M 1:500 *Position und Größe Gehölze Bestand nach Luftbild grob übernommen. Gehölzzustand, Größe und Position sowie Möglichkeit zum Erhalt bei baulichen Eingriffen im direkten Umfeld sind im weiteren Planungsverlauf vertieft zu prüfen. Geländeschnitt Ansicht „Der Aufgestockte“ SZENARIO 3 Teilabriss Darmstraße 4a (Kleiner Saal)und Abriss Darmstraße 6 und 8 Machbarkeitsstudie Herbst 2023 Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8 I 17 Szenario 3 Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+DMultifunktionsraumca. 200qm BGF I IIINaturfreundehausTeil-Bestand Jugendzentrumca. 480qm BGFPlatz Freibereich Jugendliche gemeinsames Foyer Bewegung + Naturfreundehaus P Adresse Kante aufnehmen Adresse Durchlüftung 7,0m Darmstraße Naturfreundehaus Bestand JugendzentrumAufstockung?Multifunktions-raum Darmstraße Jugendzentrum Naturfreundehaus Teil-Bestand NaturfreundehausAufstockung?Dachterrasse Multifunktions-raum ++++++ ? - - - - Adresse für alle Erhalt Gehölze und Freibereiche ggf. möglich* Teilerhalt Naturfreundehaus Adressbildung Ecke Gervinusstraße (bei Aufstockung) Aufstockung Naturfreundehaus möglich? hoher Versiegelungsgrad tlw. Überbauung öffentliche Grünfläche O16 Barrierefreiheit Naturfreundehaus? gemeinsame Adresse, kleiner Platz, 2 neue Gebäude II und I, Aufstockung Bestand, kein Synergieeffekt bei Aufzug möglich, Städtebau: hoher Baukörper zur Straße, NICHT B-Plan konform Bewertung Beschreibung Lageplan M 1:500 *Position und Größe Gehölze Bestand nach Luftbild grob übernommen. Gehölzzustand, Größe und Position sowie Möglichkeit zum Erhalt bei baulichen Eingriffen im direkten Umfeld sind im weiteren Planungsverlauf vertieft zu prüfen. Geländeschnitt Ansicht „Der Flache“ SZENARIO 4 Teilabriss Darmstraße 4a (Eingang, Bereich Küche, WC, Garderobe und Kleiner Saal) Abriss Darmstraße 6, Erhalt und Nachnutzung Darmstraße 8 Machbarkeitsstudie Herbst 2023 Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8 I 19 Szenario 4 Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+D P Jugendzentrumca. 510qm BGF NaturfreundehausTeil-Bestand Multifunktionsraumca. 180/360qm BGF Bestand Darmstraße 8II Naturfreundeca. 260qm BGFII II Adresse Freibereich Jugendliche Anbau Anbau Durchlüftung 9,9mI Darmstraße Naturfreundehaus BestandDarmstraße 8Bestand + Anbau NaturfreundeMultifunktionsraum Jugendzentrum DarmstraßeNaturfreundehaus Teil-Bestand Multifunktions-raumNaturfreunde Darmstraße 8 Bestand + Anbau Jugendzentrum + ++ + ++ + ? ? - - - Adresse Naturfreunde, Adresse Jugend, Multifunktionsraum weiter hinten Erhalt Gehölze und Freibereiche ggf. möglich* tlw. Erhalt Naturfreundehaus Erhalt Gebäude Nr. 8 Adressbildung Ecke Gervinusstraße (bei Aufstockung) Aufstockung Naturfreundehaus möglich? baulicher Eingriff Gebäude Nr. 8 möglich? hoher Versiegelungsgrad Reduzierung öffentliche Grünfläche O16 (Bestand) 2 Adressen, kleiner Platz, 1 neues Gebäude III, Aufstockung und Anbau Bestand, Städtebau: hoher Baukörper nicht zu Kreuzung, NICHT B-Plan konform (Platz statt Grünfläche), kein Synergieeffekt bei Aufzug möglich, geringere BGF für Nutzungen Bewertung Beschreibung Lageplan M 1:500 *Position und Größe Gehölze Bestand nach Luftbild grob übernommen. Gehölzzustand, Größe und Position sowie Möglichkeit zum Erhalt bei baulichen Eingriffen im direkten Umfeld sind im weiteren Planungsverlauf vertieft zu prüfen. Geländeschnitt Ansicht „Die drei Häuser“ SZENARIO 5 Teilabriss Darmstraße 4a (Eingang, Bereich Küche, WC, Garderobe und Kleiner Saal) Abriss Darmstraße 6 und 8 Machbarkeitsstudie Herbst 2023 Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8 I 21 Szenario 5 Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+DOG 1+2: JUZca. 370qm BGF NaturfreundehausTeil-Bestand Freibereich Jugendliche IIIII Adresse Durchlüftung Multifunktionsraumca. 185qm BGF Naturfreundehausca. 340qm BGFAnbau P 12,9m DarmstraßeNaturfreundehaus BestandJugendzentrumMultifunktions-raumNaturfreundehaus DarmstraßeNaturfreundehaus Teil-Bestand Multifunktions-raumJugendzentrum Aufstockung?Naturfreundehaus + ++ ++ + ++ ? - Gemeinsame Adresse Erhalt Gehölze und Freibereiche ggf. möglich* Erhalt öffentliche Grünfläche O16 tlw. Erhalt Naturfreundehaus geringe Versiegelung Aufstockung Naturfreundehaus möglich? Adresse Jugend? gemeinsame Adresse, kleiner Platz, 1 neues Gebäude III, Anbau II, B-Plan konform, Städtebau: hoher Baukörper zur Straße, Synergien bei Aufzug möglich, weniger BGF für Nutzungen Bewertung Beschreibung Lageplan M 1:500 *Position und Größe Gehölze Bestand nach Luftbild grob übernommen. Gehölzzustand, Größe und Position sowie Möglichkeit zum Erhalt bei baulichen Eingriffen im direkten Umfeld sind im weiteren Planungsverlauf vertieft zu prüfen. Geländeschnitt Ansicht „Der Kompakte“ ZUSAMMENFASSUNG Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Es ist Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig. Die Rechte liegen bei © prosa Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8 I 23 Variantenvergleich Machbarkeitsstudie Herbst 2023 SZENARIO 1.1 Kompaktheit und Versiegelungsgrad (GRZ Bestand ca. 0,24) GRZ 0,32 GRZ 0,28 GRZ 0,33 Nutzung grauer Energie (Bestand) Umfang Raumprogramm Naturfreunde (SOLL ca. 320qm BGF) ca. 340qm BGF* ca. 340qm BGF* ca. 320qm BGF ca. 450qm BGF* ca. 450qm BGF* ca. 450qm BGF ca. 170qm BGF* ca. 170qm BGF* ca. 160qm BGF JUZ (SOLL ca. 525qm BGF) Multifunktionsraum (SOLL ca. 200qm BGF) Adressbildung Nutzungen Synergien Erhalt Gehölze Anbindung Grünfläche an Darmstraße Bauablauf Adressbildung Stadtraum SZENARIO 1.2 SZENARIO 1.3 Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+D Freibereich Jugendliche Durchlüftung IIIJugendzentrum ca. 450qm BGF Naturfreundehausca. 340qm BGF Multifunktionsraumca. 170qm BGF Adresse II I Adresse P 6,9m Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+D Freibereich Jugendliche Durchlüftung Adresse P 11,6m II IMultifunktionsraum ca. 170qm BGF Adresse III Jugendzentrumca. 450qm BGF Naturfreundeca. 340qm BGF Durchlüftung Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+D Freibereich Jugendliche Durchlüftung Adresse P 7,0mII IMultifunktionsraum ca. 160qm BGF Adresse IIIJugendzentrumca. 450qm BGF Naturfreundeca. 320qm BGF Durchlüftung * *Position und Größe Gehölze Bestand nach Luftbild grob übernommen. Gehölzzustand, Größe und Position sowie Möglichkeit zum Erhalt bei baulichen Eingriffen im direkten Umfeld sind im weiteren Planungsverlauf vertieft zu prüfen. *inkl. Überlagerungsflächen*inkl. Überlagerungsflächen *inkl. Überlagerungsflächen*inkl. Überlagerungsflächen *inkl. Überlagerungsflächen*inkl. Überlagerungsflächen GRZ 0,43 ca. 260qm BGF* ca. 510qm BGF ca. 100qm BGF *exkl. UG Bestand Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Es ist Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig. Die Rechte liegen bei © prosa Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8 I 24 Variantenvergleich Machbarkeitsstudie Herbst 2023 SZENARIO 2 Kompaktheit und Versiegelungsgrad (GRZ Bestand ca. 0,24) GRZ 0,29 GRZ 0,37 GRZ 0,25 Nutzung grauer Energie (Bestand) Umfang Raumprogramm Naturfreunde (SOLL ca. 320qm BGF) JUZ (SOLL ca. 525qm BGF) Multifunktionsraum (SOLL ca. 200qm BGF) Adressbildung Nutzungen Synergien Erhalt Gehölze Anbindung Grünfläche an Darmstraße Adressbildung Stadtraum SZENARIO 3 SZENARIO 5SZENARIO 4 Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+Dgemeinsames FoyerJugend+Bewegung+NaturfreundeJugendzentrumca. 520qm BGFAdresse Kante aufnehmen Freibereich Jugendliche Platz NaturfreundehausBestand + AufstockungII P Durchlüftung 11,7m OG: Bewegungsraumca. 220qm BGF IIIII Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+DMultifunktionsraumca. 200qm BGF I IIINaturfreundehausTeil-Bestand Jugendzentrumca. 480qm BGFPlatz Freibereich Jugendliche gemeinsames Foyer Bewegung + Naturfreundehaus P Adresse Kante aufnehmen Adresse Durchlüftung 7,0m Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+D P Jugendzentrumca. 510qm BGF NaturfreundehausTeil-Bestand Multifunktionsraumca. 180/360qm BGF Bestand Darmstraße 8II Naturfreundeca. 260qm BGFII II Adresse Freibereich Jugendliche Anbau Anbau Durchlüftung 9,9mI Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+DOG 1+2: JUZca. 370qm BGF NaturfreundehausTeil-Bestand Freibereich Jugendliche IIIII Adresse Durchlüftung Multifunktionsraumca. 185qm BGF Naturfreundehausca. 340qm BGFAnbau P 12,9m * ca. 320qm BGF* ca. 280qm BGF* ca. 340qm BGF* ca. 520qm BGF ca. 480qm BGF ca. 370qm BGF ca. 220qm BGF ca. 200qm BGF ca. 185qm BGF *exkl. UG Bestand*Bestand *exkl. UG Bestand Bauablauf VERTIEFUNG Szenario 4 NEU Machbarkeitsstudie Herbst 2023 Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8 I 26 Szenario 4 NEU Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+D P Jugendzentrumca. 510qm BGF NaturfreundehausTeil-Bestand Multifunktionsraumca. 180/360qm BGF Bestand Darmstraße 8II Naturfreundeca. 260qm BGFII II Adresse Freibereich Jugendliche Anbau Anbau Durchlüftung 9,9mI Darmstraße Naturfreundehaus BestandDarmstraße 8Bestand + Anbau NaturfreundeMultifunktionsraum Jugendzentrum DarmstraßeNaturfreundehaus Teil-Bestand Multifunktions-raumNaturfreunde Darmstraße 8 Bestand + Anbau Jugendzentrum + ++ + ++ + ? - - - Adresse Naturfreunde, Adresse Jugend, Multifunktionsraum weiter hinten Erhalt Gehölze und Freibereiche ggf. möglich* tlw. Erhalt Naturfreundehaus Erhalt Gebäude Nr. 8 Adressbildung Ecke Gervinusstraße (bei Aufstockung) baulicher Eingriff Gebäude Nr. 8 möglich? hoher Versiegelungsgrad Geringe Reduzierung öffentliche Grünfläche O16 (Bestand) 2 Adressen, kleiner Platz, 1 neues Gebäude II, Anbau Bestand II, Städtebau: hoher Baukörper nicht zu Kreuzung, NICHT B-Plan konform (Platz statt Grünfläche), kein Synergieeffekt bei Aufzug möglich, geringere BGF für Nutzungen Bewertung Beschreibung Lageplan M 1:500 *Position und Größe Gehölze Bestand nach Luftbild grob übernommen. Gehölzzustand, Größe und Position sowie Möglichkeit zum Erhalt bei baulichen Eingriffen im direkten Umfeld sind im weiteren Planungsverlauf vertieft zu prüfen. Geländeschnitt Ansicht Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+D Multifunktionsraumca. 100qmWC barrierefreica. 15qm Abstell? Foyer 85 qm Küche 20 qm Gruppe 50 qm30 qm 4 qm ThekeLager 9 qm 15 qmKüche 18 qm +0,5 m weitere WCs im UG? P SaalFoyer Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Es ist Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig. Die Rechte liegen bei © prosa Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8 I 27 Grundrisse EG schematisch Machbarkeitsstudie Herbst 2023 Szenario 4 NEU Darmstraße Darmstraße Gervinusstraße Gartenhort IV+D IV+D IV+D II+D II+D II+D I I I I IV+D IV+D III+DIII+DIII+D III+D I Abendgymnasium Haus der Vereine Außengelände Gartenhort II+D II+D II+D ca. 90qmAbstellca. 15qm Büro 20 qm9 qm Gruppe 60 qm Medien/Bespr 40 qmist 50qm Lager 28 qm WC unisex? 19 qm 32 qm Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Es ist Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig. Die Rechte liegen bei © prosa Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8 I 28 Grundrisse OG schematisch Machbarkeitsstudie Herbst 2023 Szenario 4 NEU WCs 25qm WCs 19 qm 10 qm Lager Technik Garten Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Es ist Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig. Die Rechte liegen bei © prosa Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8 I 29 Grundrisse UG schematisch Machbarkeitsstudie Herbst 2023 Szenario 4 NEU Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Es ist Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig. Die Rechte liegen bei © prosa Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8 I 30 Fazit und Ausblick Machbarkeitsstudie Herbst 2023 wurden viele direkt und indirekt Beteiligte in die Planung einbezogen. Dazu zählten Vertreter*innen von den Naturfreunde, der AG Lebenswertes Woogsviertel, dem benachbarten Gartenhort, der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Altenhilfeplanung, dem Umweltamt, dem Grünflächenamt, dem Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung und der Kinder- und Jugendförderung. Die Zusammenarbeit der Nutzergruppen und der beteiligten Ämter sowie der Planenden war vertrauensvoll, konstruktiv und für alle Beteiligten positiv - jede Gruppe wird Abstriche machen müssen und im weiteren Prozess diskutieren müssen, welche Räume und Flächen gemeinsam zu nutzen sind, um Synergieeffekte zu ermöglichen. Die Bürgerinnen und Bürger konnten den Entwicklungsprozess nachvollziehen und sprachen sich ebenfalls für das Szenario 4 aus. Gemeinsames Ziel aller Beteiligten ist eine kompakte, ressourcenschonende, vielfältig nutzbare Planung und Architektur. Im Folgenden sollen nun die zu erhaltenden Gebäudeteile sowie der Zustand der Bestandsbäume genauer untersucht werden. Ein Grundsatzbeschluss im politischen Raum kann dann das weitere Verfahren einleiten. Ein Planungsbüro sollte möglichst zeitnah gefunden werden - dieses kann dann gemeinsam mit Fachplaner*innen und Nutzer*innen ein zukunftsfähiges Konzept erarbeiten. Auf dem zentral gelegenen kleinen Areal (bestehend aus 3 Grundstücken 1900/3, 1900/1 und 1899/1) sollen verschiedene Nutzergruppen unterkommen. In Zukunft soll hier ein zentraler Ort für alle Bewohner*innen des Quartiers entstehen. Die unterschiedlichste Nutzergruppen brauchen Raum für differenzierte Angebote und Nutzungen. Schon heute wird das Naturfreundehaus für Sport- und Kreativangebote genutzt, es finden regelmäßig verschiedenste Treffen statt, es wird Kindern Raum gegeben für offene Arbeit und Aktivtage in den Ferien, verschiedene Vereine nutzen die Räume für Versammlungen oder auch Erste-Hilfe-Schulungen. Musiker*innen proben hier und auch Familienfeiern finden hier statt. Mit diesem kleinen Ausschnitt aus den aktuellen Aktivitäten auf dem Areal wird klar, dass hier großes bürgerschaftliches Engagement weiterhin (und mehr) Raum braucht. Hinzu kommen soll noch ein Jugendzentrum, welches in dem Stadtteil bislang fehlt. In verschiedenen Szenarien, die von Komplettabriss über Teilabriss in verschiedenen Varianten und dem Erhalt einzelner Gebäude und auch Gebäudeteile wurden Entwicklungs- perspektiven für das Areal und die angedachten Nutzungen geprüft. Die Anforderungen und Bedingungen zusammen mit den Wünschen auf den Punkt zu bringen und sich jeweils auf etwaige Suffizienz-Szenarien einzulassen waren eine Herausforderung. In mehreren Beteiligungschritten - also Abstimmungs- gesprächen mit Präsentation des jeweiligen Planungsstands in größerer und kleinerer Gruppe am 21. Juni 23, 13. Juli 23 und 28. August 23 und einer Bürger*innenbeteiligung am 18. Oktober 23 Schleiermacherstraße 8 64283 Darmstadt www.prosa-online.com 06151 38439-0 Erstellt durch
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- 1 - Darmstädter Stadtentwicklungs- GmbH & Co. KG Mina-Rees-Straße 10 64295 Darmstadt pdf-Dokument Gutachtliche Stellungnahme 2309-36-DSE_DAS4a Anwesen: Darmstraße 4a, 64287 Darmstadt Eigentümer: Wissenschaftsstadt Darmstadt Nutzer: NaturFreunde Deutschlands, Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur, Ortsgruppe Darmstadt e.V.; Seniorentreff am Woog; Freireligiöse Gemeinde Darmstadt (1) Allgemeines Sachverhalt, Anlass, Auftrag Die Darmstädter Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSE) erarbei- tet derzeit eine Konzeption zur Schaffung eines Bürgerzentrums im Förderge- biet „Kapellplatz, Woo gsviertel / Ostbahnhof“, mit dem Ar beitstitel „Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8“. Für die Projektentwicklung soll, neben einer Vielzahl Von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden - IHK Darmstadt Dipl.-Ing. Ralf Schöwer – Südwestring 19 - 64807 Dieburg Dipl.-Ing. Ralf Schöwer Architekt Südwestring 19 D - 64807 Dieburg Telefon 06071 - 61 89 96 Telefax 06071 - 61 70 96 E-Mail info@sv-schoewer.de Dieburg, den 29.11.2023 - 2 - von Fachgutachten auch die allgemeine bautechnische B ewertung der Be- standsgebäude als EntscheidungsgrundIage für die Konzeption dienen. Aus diesem Anlass hat die DSE das Sachvers tändigenbüro Dipl.-Ing. Ralf Schöwer mit einer Analyse der Bausubstanz beauftragt. Die Aufnahme und Bewertung der technischen Ausbauten (Heizung, Lüftung, Elektroinstallationen, u.a.), baustatische Gegebenheiten, Brand- und Scha ll- schutz, Bodenverhältnisse, Altlasten oder Schadstoffe sind nicht Gegenstand dieser Stellungnahme und erfordern die Hinzuziehung anderer Sachverständi- ger zu diesen Gewerken und Themen. Grundlagen der Stellungnahme: Die Stellungnahme berücksichtigt die getroffenen Feststellungen im Rahmen einer Außen- und Innenbesichtigung des Gebäudes am 12.09.2023. Die Besichtigung des Bestandsgebäudes umfasste die visuelle Aufnahme der Bauzustände. Bauteilöffnungen und Ba uteilfreilegungen wurden auftragsge- mäß nicht durchgeführt. Zur Beurteilung der Wirksamkeit der Bauwerksabdichtung und einer etwaigen Baufeuchte im Kellergeschoss wurden stichprobenartig, zerstörungsfreie, ori- entierende Feuchtemessungen (dielektrisches Messverfahren mit Kugel- kopfsonde, Messu ng im oberflächennahen Bereich des KG-Bauteils) vorge- nommen. Die Begeh ung / Bes ichtigung des nicht ausgebauten D achraums wurde aus Sicherheitsgründen auf eine Besichtigung der Bauzustände aus dem mittleren Gebäudebereich begrenzt. Zu den Bauzuständen der wesentlichen Bauteile des Gebäudes (konstruktive Teile und Innenausbauten) wurden für die Stellungnahme im Rahmen der Be- gehung des Gebäudes Fotos erstellt. Die Anlage Nr. 2 zeigt anhand der Fotos beispielartig diese Teile zur Visualisierung der nachstehenden Texte. - 3 - Durch die Auftraggeberin wurden dem Unterzeichnenden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: • Scan der Baugenehmigung, Bauschein (Entwurf) Nr. 156/60, „Errichtung eines Jugendheimes“, v. 26.02.1960, mit: o Lageplan, v. 11.05.1959 o Statische Berechnung zur Betondecke ü. KG, (BAUSTA Gitterträger- Decke, Typ 5) o Bewehrungsplan BAUSTA-Decke 20 cm + 5 cm Überbeton), mit Be- messungstafel und Verlegeanweisung o Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitt, Ansichten, Konstruktionsdetail Dachstuhl), 01.01.1959 o Bauzeichnungen Grundrisse, Schnitt, Ansichten, Konstruktionsdetail Dachstuhl), 01.01.1959, mit Änderung Dachneigung und Fenster • Scan der Baugenehmigung, Bauschein Nr. 1406/60, „Errichtung eines Jugendheimes, Verlängerung des Gebäudes“, v. 18.03.1960, mit: o Lageplan o Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitt, Ansichten, Konstruktionsdetail Dachstuhl), 01.01.1959, mit Änderung Dachneigung und Erweiterung o Bauzeichnungen zu „Erweiterung EG und KG, Küche und Anbau WC, WC und Abstellraum“ (Positionsplan: Grundrisse, Schnitt, Ansichten), v. Jan. 1990 (2) Feststellungen und Technische Bewertung Zum Zeitpunkt der Besichtigung waren die Räume möbliert und stehen in Nut- zung. In den grenzseitigen Versammlungsräumen im Erdgeschoss und Keller- geschoss wurden, zur Bese itigung von Wassereinwirkung aus dem Ber eich des Nachbargebäudes Darmstraße Nr. 6, Trocknungsgeräte betrieben. Die technische Trocknung ist noch nicht abgeschlossen. - 4 - (a) Bauteile der Gebäudehülle Außenwände Bild 3 bis 30 Sämtliche Außenwände im Erd - und Kellergeschoss sind gem. der Angabe in der Baugenehmigung mit einer Wandstärke von 24 cm ausgeführt. Im Beweh- rungsplan zur Decke über KG sind die KG-Außenwände des Versamml ungs- raumes zur linken Grenze mit 30 cm Wanddicke bezeichnet. Die D ecke über KG ist gem. Un terlagen als Elementdecke aus Leichtbetonfüllkörpern erreich- tet und mit einem 5 cm starken Überbeton hergestellt. Die planmäßige Aufla- gertiefe der Decke beträgt 16 cm , außense itig mit Leichtbetonsteinen abge- stellt. Diese Bauweise führt an den Einbindestellen der Deckenränder ins Au- ßenmauerwerk zu konstruktiven Wärmebrücken. Das Außenmauerwerk des erdgeschossigen Versammlungsraumes zur rech- ten Grenze ist an d er straßenseitigen Fassade deutlich, bauteiltrennend, ge- rissen (Rissweiten von 0,1 bis 0,6 mm , Bild 2 bis 4 ). An annähernd gleicher Stelle ist ein deutlicher Rissverlauf an der Raumseite dieser Außenwand vor- handen (Bild 46). Die Lag e entspricht dem Ende des Raumes im Kel lerge- schoss / Ü bergang zum K riechkeller. Ob hier im Außenmauerwerk ebenfalls Rissbildungen bestehen, konnte wegen der Möb lierung nicht abschließend überprüft werden. An der straßenseitigen Fassade sind im Bereich der Fensterbrüstungen weite- rer Einzelrisse geringer Rissweite (um 0,2 mm) vorhanden. An der s traßenseitigen Fassade sind im Bereich des WC-Anbaus abgestufte Rissbildungen in mehreren Höhenlagen vorhanden (Bild 6 - 9). Die Rissweite wird zu Teillängen auf über 0,2 mm ges chätzt. Die Wetter- / Feuchteschutz- funktion des Außenputzes ist daher hier nicht gegeben. Dies gilt auch für die sonstigen Risse in allen F assadenbereichen (Bild 14, 18 , 24-30, bei Risswei- ten über 0,2 mm). - 5 - In der ga rtenseitigen Fassade (Bild 21) sind im Ber eich des Küche- / WC - Anbaus an den Fensterbrüstungen (Bild 22) und den Rollladenkästen (Bild 23) Rissbildungen vorhanden. Die Risse sind für Mauerwerksbauten typisch und aufgrund der Rissbreite < 0,2 mm aus bautechnischer Sicht und funktional unproblematisch für eine Sanierung. Die gartenseitige Fassade der Versammlungsräume zur rechten Grenze zei- gen im Keller- und Erdgeschoss deutliche Rissverläufe (Bild 24 ff) . Im Erdge- schoss ist links neben dem großen Glasbausteinelement eine diagonal verlau- fende Rissstruktur mit einer Rissweite von 0,1 mm bis ca. 3 mm (geschätzt zu oberen Endende) vorhanden. Im Kellergeschoss b estehen Rissverläufe im Be reich der oberen Ecken der Fenster, am rechten Fenster in Nähe der Gartentreppe von größer er Rissin- tensität. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass die Risse im Erd- und Kellergeschoss, in diesem Fassadenabschnitt, aufgrund der Lage in dem Bereich de s ehemaligen Ver laufs des Darm baches, auf gründungsbedingte Ursachen zurückzugführen sind. Links ne ben der Tü r zum Kri echkeller ist ein abgestufter, dia gonalförmiger Rissverlauf mit gr ößter Rissintens ität an der Wandöffn ung vorhanden (Bild 27). Aufgrund der Lage, d er Verlaufsform und Intensität werden für den Riss derzeit gründungsbedingte Ursachen, ggf. auch in Verbindung mit der Rissur- sache zum Riss in der straßenseitigen Fassade des Längsbaukörpers vermu- tet. Die Putzfassade weist außerdem in der Nähe von KG-Fenstern weitere Einzel- risse mit geringer Rissweite auf. Im B ereich der straßenseitigen Sockelzone des WC -Anbaus sind vertikale Haarrissverläufe in g eringer Intensität (0,1 mm) vorhanden (Bild 10) . Es be- stehen Farbabplatzungen durch Feuchteeinwirkung (Bild 11, 31). Ein unterer Putzabschluss im Sinne der „Richtline Fassaden-Sockelputz – Außenanlage“ vorhanden, an der Giebelseite sind dazu Nachb esserungen ausgeführt wor- den (Bild 12, 14). - 6 - Bauwerksabdichtung Im Ber eich des WC -Anbaus b esteht die äu ßere Bauwerksabdichtung aus bahnenförmigen Bitumenwerkstoffen (1 Lage, Bild 11, 13, Dickbeschichtungen waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht allgemein ankannte Regel der Technik). Weiteres dazu, siehe Innenräume, Feuchtemessungen raumseitig. Dach Bild 79 bis 88 Dachkonstruktion: Die tragende Holz-Dachkonstruktion im Bereich des V ersammlungsraumes zur linken Grenze ist mit „Well-Sperrholz-Stegträgern“ hergestellt (Bild 79 - 80). Die Da chkonstruktion wurde in der Vergangenheit du rch neu e Vollholz- Bauteile für Unterstützungen und Sparren im Übergangsbereich zum angren- zenden Baukörper ertüchtigt. Die Ko nstruktion erscheint in einfacher augen- scheinlicher Prüfung intakt. Die Decke über Erd geschoss besteht aus Holzträgern, im linken D achbereich mit einer zangenartigen Konstruktion an den tragenden Dachbauteilen aufge- hängt. Die Holzdeckenbalken / Träger-Zwischenräume sind in den Bereich der Versammlungsräume mit Mineralwolle-Dämmung, d= 12 cm) bis ca. OK Bal- ken ausgefüllt (Bild 80). Über dem rechten Versammlungsraum wird eine ge- ringe oder ähnliche Dicke des Dämmstoffs vermutet (Bild 86). Die Holzbalken der Decken beider Versammlungsräume sind konstruktive Wärmebrücken. Im mittleren Gebäudebereich (Flur, Küche, WC) sind die Bauteile der Decke mit einer Lage Dämmung aus PUR-Schaumstoffen energetisch ertüchtigt, die Anschlussfugen sind mit einem quellfähigen, spritzbaren Material verfüllt und einer Lage OSB-Platten überdeckt (Bild 84, 85). Im Bereich der Fußpfette sind Zuschnitte aus Polystyrol-Dämmstoff eingebaut. Der Wärmeschutz der Gebäudehülle ist hier insgesamt durch die vorbeschrie- benen Maßnahmen deutlich verbessert. - 7 - Die in die D eckenebene einbindenden Mauerwerks-Innenwände sind obersei- tig nicht gedämmt (Bild 83, 86). Es bestehen hier linienförmige Wärmebrücken vom Nutzraum im EG zum ungedämmten Dachraum. Ob a uf der Au ßenwand ein Beton-Ringanker vorhanden ist, konnte örtlich nicht überprüft werden. Die Bauzeichnungen enthalten dazu keine Angaben. Dacheindeckung: Die Dacheindeckung besteht aus Betondachsteinen (Braas, Frankfurter Pfan- ne) auf impräg nierten L atten. Die Unter spanbahn (Gitterfolie, De lta, D -FOL- SPF) ist tei lweise beschädigt oder fehlend (Bild 87, 88) , insgesamt jedoch in geringem Umfang, bezogen auf die Gesamtdachfläche. Die Dacheindeckung zeigt, soweit einsehbar, nach dem allgemeinen äußeren Eindruck, keine markanten Schäden in der F läche und den Anschlüssen. Die Dachfläche ist eben, die Lage der Dachsteine geradlinig. Der Bewuchs mit Flechten ist durch die Rauigkeit der Betondachsteine und die Nähe zu Baum- standorten bedingt. Der Gesamtzustand der Dacheindeckung ist baualtersty- pisch. Dachentwässerung: Die Entwässerung der Dachflächen mittels halbrunden Hängedachrinnen und außenliegenden Fallrohren aus Kupfer erscheint funktionsfähig. Fenster, Türen Die Außenfenster sind als Kunststofffenster mit Isolierverglasung vorhanden. Im G lasfalz ein Eintrag „WERU 4.85)“ erkennbar, der U -Wert wird bauzeitty- pisch auf ca. 2,5 bis 3,0 W/m²K geschätzt. Die Außenfensterbänke aus Aluminium sind , aufgrund des Ei nbaus mit der Maßnahme zum Fensteraustausch, mit den Bordprofilen nicht fachgerecht in den Leibungsputz eingebunden (Bild 15, 16, 20). - 8 - Kriechkeller Die D ecke übe r dem K riechkeller besteht aus einer, in örtlich hergestellter Schalung, gegossenen Betonflachdecke. Die Decke ist an der Unterseite nicht gedämmt, es besteht daher zum Raum im Erdgeschoss eine massive Wärme- brückenwirkung. Die Gründungtiefe der grenzseitigen Außenwand (Bild 90) entspricht nicht der Gründungstiefe des sonstigen Kellergeschosses. Treppen / Rampe Außentreppe, Haupteingang (Bild 31 - 33 Das Gebäude ist am Haupteingang durch eine Treppen- und Rampenanlage erschlossen. Die N eigung der Rampe beträgt ca. 17 % (> 3 % ). Am freien Rand ist kein Geländer vorhanden. Die Breite der Rampe beträgt ca. 95 cm. Die Rampe erfüllt i n der vorhandenen Bauweise nicht die Anforderungen der DIN 18024 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“, Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude. An dem Nat ursteinbelag der Abdeckung der Randaufkantung und des Ein- gangspodestes bestehen Rissbildungen in geringem Ausmaß. An der Beton-Unterkonstruktion der Treppe sind an der freien Seite, Rissbil- dungen, A bplatzungen und Au sblühungen vorhanden. Diese Merkma le sind äußere Anzeichen für eine schadhafte, nicht fachgerechte oder nicht vorhan- dene Bauwerksabdichtung unter dem Natursteinbelag der Treppenanlage. Das Her anführen der Sockelplatten der Ram pe an den Soc kelputz des Ge- bäudes hat lokal zu einer erhöhten Bauteilfeuchte und Farbabplatzungen ge- führt (Bild 31, 33). Treppe im Garten (Bild 34 - 36) Der Treppenlauf aus Blockstufen (15 x 30 cm) ist , das Schrittmaß betreffend, ausreichend sicher begehbar , die E lemente sind lagegerecht verlegt. Ein Handlauf ist nicht vorhanden. - 9 - Die Norm DIN 18065 „Gebäudetreppen“ gilt nicht f ür Freitreppen, jedoch für „Treppen in und an G ebäuden“. Wird die Außentreppe als „Treppe am G e- bäude“ definiert, ist gemäß Ziffer 6.9 der DIN ein Handlauf erforderlich. Aus G ründen der Gebrauchstauglichkeit und einer s icheren Nutzung der Treppe ist nach sachverständiger Meinung mindestens einseitig ein Handlauf unverzichtbar. Die Treppenseitenwände aus einem Kalksandsteinmauerwerk sind an der Oberseite mit N atursteinplatten belegt, diese Flächen können begangen wer- den. Es besteht eine Unfallgefahr. An den Kalksandsteinen ist im Anschlussbereich zu den Blo ckstufen keine Abdichtung vorhanden. Dies wird langfristig zu einer Verkürzung der techni- schen Lebensdauer des Mauerwerks führen. Außentreppe an Gebäuderückseite (Bild 37 – 41) Die Treppe ist ein Erg änzungsbauwerk an den Anbau für Küche und WC. Am freien Ran d des Podestes sind Baustoffe einer Bau werksabdichtung unter dem B elag aus Natursteinplatten nicht erkennb ar Die Socke lplatten des Po- destes schließen an den Außenputz mit ca. 9 cm Hö he an (Soll-Höhe > 15 cm). Aufgrund der Feststellungen zur Flächenabdichtung und der Anschluss- höhe ist eine regelkonforme Bauwerksabdichtung an der Treppe nicht vorhan- den. Die Anschlussfuge von Belag zu Sockelplatte ist setzungsbedingt aufgerissen. In der Belagsfläche ist an einem Plattenrand, Lage vor der Tür, ein Höhenver- satz v on c a. 5 mm vorhanden (Bild 66 , 67 ). Es besteht hier punktuell eine Stolpergefahr. Die Oberflächen der Seitenwände des kurzen Treppenlaufs können begangen werden. Es besteht hier eine Unfallgefahr. - 10 - (b) Bauteile der Innenräume Innenwände und Oberflächen der Außenwände Die Oberf lächen der Innenwände sind allgemein, in einem der N utzung ent- sprechenden, guten Instandhaltungszustand. In den V ersammlungsräumen si nd Wandbekleidungen aus Profilholzbrettern vorhanden (Bild 42, 45). Die Bauteile (Bretter und Unterk onstruktion) sind auf etwaige Sch adstoffbelastungen durch Holzschutzmittel oder sonstige Anstri- che zu überprüfen. Innenputze (Grund- und Oberputze) aus der Herstellungs- und Verarbeitungs- zeit vor 1990 können asbestbelastet sein. Für eine abschließende Bewertung des Ist-Zustandes sind weitere Untersuchungen (Probenahmen) notwendig. Erdgeschoss: Im linken Versammlungsraum sind in dem Außenmauerwerksabschnitten zwi- schen den Fenstern in Höhe OK Fensterbank horizontale Rissbildung vorhan- den (Bild 43). Es besteht ggf. ein konstruktiver Zusammenhang mit der Aus- bildung des obe ren Wand endes (Ringanker) und den Horizontalkräften aus der Dachkonstruktion. Kellergeschoss: Es ist ein winkelförmiger Rissverlauf Trennwand KG-Flur zu WC -Herren a m Unterzug vorhanden (Bild 65). Der Rissverlauf kann durch das Fehlen eines Druckpolsters im Mauerwerk be gründet sein. Das Bi ld 53 zeigt Haarrisse in Trennwänden im KG-H-WC in Nähe zu diesem Auflager. Die Oberflächen der KG-Außenwände und verschiedener Innenwände zeigen im unteren Wandbereich Merkmale einer Feuchtebelastung (Farb- und Putz- abplatzungen, Rostbildung an Stahlzarge). Im Hausanschlussraum (Bild 54 , 56 ) liegen die Messwe rte im Wand bereich unterhalb der Gel ändeoberfläche d eutlich über 100 D igit. Die Außenwand Wand ist „nass“. - 11 - Im Abstellraum am l inken KG-Versammlungsraum sind vereinzelt Messwerte zur Feuchte von ca. 100 bis 150 Digit vorhanden (Bild 63). Die Außenwand ist punktuell „nass“. Im linken KG-Versammlungsraum sind an der Außenwand zum seitlichen Gar- ten in der unteren Wandzone Messwerte um 55 Digit vorhanden (Bild 62). Die Außenwand ist punktuell „gering feucht“ (Messwerte über 40 Digit). Im Flur sind an den Innenwänden, dort in Nähe der Sockelfiesen, Messwerte von ca. 100 bis 150 Digit vorhanden (Bild 58, 59). Die unteren Wandzonen Im Flur sind „feucht bis nass“ (Messwerte über 80 Digit). Fußboden / Decke Erdgeschoss: Die Bodenbeläge in den EG-Versammlungsräumen sind baualtersbedingt stark beansprucht. Aufgrund des Wasserschadens im rechten Versammlungsraum sind teilweise Rückbauarbeiten vorgenommen worden (Bild 46). Der freiliegende Estrich im rechten EG-Versammlungsraum zeigt einen deutli- chen Rissverlauf quer zur Raumlängsrichtung (Bild 47, 48). Es sind außerdem hier Verzweigungen im Rissverlauf vorhanden. Die Risse können mit der Lage des KG-Außenwand / dem Übergang zum Kriechkeller begründet sein. Im EG- und KG-Flur sowie im rechten Versammlungsraum (EG) sind Decken- bekleidungen aus Profilholzbrettern vorhanden. Die Bauteile (Bretter und Un- terkonstruktion) sind auf etwaige Schadstoffbelastungen durch Holzschutzmit- tel oder sonstige Anstriche zu überprüfen. Kellergeschoss: Im K ellergeschoss ist im F lur (Bild 52) im Bereich der Raumver engung, der Fliesenbelag des Bodens gerissen (Bild 68). - 12 - Im KG -Versammlungsraum z ur l inken Grenze besteht im Bod enbelag (F lie- sen) auf ca. 0,6 m x 2,0 m eine Plattenhohllage (Bild 69). Im KG-Versammlungsraum zur rechten Grenze besteht im Bodenbelag (Flie- sen) auf ca. 0,6 m x 1,0 m eine Plattenhohllage (Bild 70). Die Plat tenhohllagen können die Folgen einer Bauf euchte im R ohfußboden sein. Stichprobenartige Messungen zur Bauf euchte zeigen im Bod enbelag Mess- werte um 100 Digit (Beispielbilder 72 bis 74). Der Fußbodenaufbau ist punktu- ell „nass“. Es sind ein 15 mm Höhenversatz im Bod enbelag im Flur zu KG-Versam- mlungsraum rechts und ein 20 mm Höhenversatz im Bodenbelag Flur zu KG- WC-Herren vorhanden (Bild 66, 67). Es besteht hier eine Stolper- und Unfall- gefahr. Innentreppe (Bild 76 - 78) Die geschlossene Treppe aus win kelförmigen Stu fenelementen (19,0 cm x 27,5 cm, mit Unterschneidung), versetzt auf einer Stahlbetonlaufplatte ist eine notwendige Treppe. Das Geländer / der Handlauf aus Holzelementen ist am Treppenpodest nicht unterbrechungsfrei hergestellt (Bild 77). Nach DIN 18065 sollten Treppenhandläufe durchgehend ausgeführt werden. Der Handlauf liegt über den St ufen. In diesem Fall sind die l ichten Abstände zwischen Unterkante der Füllung und Treppenstufe maximal bis zu 12 cm Ab- stand zulässig. Das vorhandene Geländer erfüllt diese Anforderung nicht (Bild 78). Geländer und Geländerfüllung sind nach DIN 18065 so auszubilden, dass ein Überklettern nicht begünstigt wird. Diese Forderung kann z.B. d urch den Ein- bau von Glaselementen bis zu einer Höhe von 70 cm über Fu ßboden erfüllt sein. Die vorhandene Bauweise am Geschosspodest und am Treppenlauf erfüllen diese Anforderung nicht. - 13 - Sanitärbereiche Die Sanitärbereiche im Keller- und Erdgeschoss sind in einem guten Instand- haltungszustand. (3) Zusammenfassung • An und i n dem Gebäude sind bau technische Mängel und Schäden vor- handen. Die Schäden und Mängel resultieren aus den Qualitätsstandards zum Zei tpunkt der Errichtung des Gebäudes und de n Umbauten und sonstigen baulichen Instandhaltungsmaßnahmen in der Folgezeit bis heu- te. • Aktuell bestehen deutliche Defizite zum Feu chteschutz des Kellerge- schosses (punktuell an Außen- und Innenwänden, Fußboden). • An den Bauteilen des Ge bäudehülle (Außenwände, Fenster, Dach, Be- reich K riechkeller) sind deut liche De fizite zum Wä rmeschutz vorhanden. Für den Fußboden im Kell ergeschoss wird dies aufgrund des Baualters vermutet. • Die Rissbildungen im Fußboden des rechten Versammlungsraumes im EG und die deu tlichen Rissbildungen in den Auß enwänden des Längenbau- körpers geben Anlass zur weiteren Klärung der Gründung / Fundamente an diesen Außenwänden und im Bereich des Kriechkellers. • Die Außen- und Innentreppen ze igen Defizite bz gl. der Gebrauchstaug- lichkeit und der Verkehrssicherheit. • Die Bodenbeläge der EG -Versammlungsräume sind bau alters- und ver- schleißbedingt erneuerungsbedürftig. - 14 - (4) Maßnahmen und Ausblick • Für die Festlegung von Einzelmaßnahmen zur Renovierung und Sanie- rung ist zunächst eine detaillierte Bauwerksdiagnostik mit der genauen Bestimmung der vorhanden en Baumaterialien und Bauteilfreilungen not- wendig. Dies b etrifft ins besondere die Bauzust ände der Außenwände (Baustoffe, Dämmung, Abdichtung), der Deckenränder und der Gründung. • Für eine Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes an Außenwänden durch die M ontage eines WDVS sind zeitgleich die Fenster, aufgrund de- ren U-Wertes und der erforderlichen Anschlussbreiten an den Rahmen, zu erneuern. • Im Falle einer A ufstockung des lin ken Gebäudebereichs wird wegen der Bauweise des Dachstu hls mit einer „abgehängten Decke“ für das EG in der Bauzueit ein Total-Nutzungsausfall eintreten. • Zur Abklärung der baulichen Möglichkeiten für eine Aufstockung des rech- ten Bau körpers sind neben der B estimmung der dort vorhandenen Ge- bäudeeigenschaften tragender Bauteile auch die Einholung eines Boden- gutachtens zu den Gründungsverhältnissen erforderlich. • Zu den Holzb ekleidungen a n Decken und W änden sind Fachgutachten bzgl. einer etwaigen Belastung mit Schadstoffen, Umweltgiften, etc. einzu- holen. • Für die weitere Nutzung der Außen- und Innentreppen sind auch bei teil- weiser Änderungen des Bauwerks (Umbau / Anbau) oder der Fortsetzung einer Nutzung im derzeitigen Umfang Maßnahmen an Geländern und der Rampe notwendig. • Anhand der gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der Bauwerksdiagnos- tik ist, in Verbindung mit o den Erg ebnissen der technischen Prüfung der haustech nischen Anla- gen, o den Untersuchungen zu Schadstoffbelastungen in Innenräumen o den Boden- und Gründungsverhältnissen, - 15 - o der Bewertung des Ist-Zustandes der Bauteile des Wärme-, Schall- und Brandschutzes o und der gep lanten weiteren Nutzung (Basis: Neue Nutzungs- und Raumkonzepte), eine Festlegung der notwendigen Maßnahmen und die A ufstellung eines Kostenrahmens für Umbau- und Sanierungsarbeiten möglich. • Nach de rzeitiger Einschätzung der Bausubstanz werden für eine w eitere wirtschaftliche Nutzung des Gebäudes nach zeitgemäßen Anforderungen zum Energiebedarf, mit einer funktionsfähigen Bauwerksabdichtung (KG- Außenwände und Fuß boden) sowie der Raumgestaltung mit modernen, ökologischen Baustoffen umfangreiche und k ostenintensive Maßnahmen notwendig sein. Dieburg, den 29.11.2023 R. Schöwer öbuv Sachverständiger pdf-Dokument ___ Ausfertigung von 2 Ausfertigungen Anlagen: Nr. 1 Aktueller Lageplan (1 Seite) Nr. 2 Bilddokumentation (45 Seiten) Nr. 3 Bestandsunterlagen (Auszug, 2 Seiten) Die Stellungnahme umfasst 15 Seiten und 3 Anlagen und wird der Auftragge- berin in einer Printversion und in digitaler Form als pdf-Dokument übergeben. Eine Ausfertigung verbleibt im SV-Büro. 2309-36-DSE-DAS4a Anlage Nr. 1 Lageplan Anwesen: Darmstraße 4a, 64287 Darmstadt Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.1 Bild Nr.2 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 1 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.3 Bild Nr.4 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 2 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.5 Bild Nr.6 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 3 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.7 Bild Nr.8 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 4 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.9 Bild Nr.10 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 5 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.11 Bild Nr.12 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 6 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.13 Bild Nr.14 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 7 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.15 Bild Nr.16 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 8 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.17 Bild Nr.18 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 9 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.19 Bild Nr.20 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 10 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.21 Bild Nr.22 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 11 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.23 Bild Nr.24 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 12 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.25 Bild Nr.26 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 13 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.27 Bild Nr.28 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 14 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.29 Bild Nr.30 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 15 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.31 Bild Nr.32 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 16 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.33 Bild Nr.34 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 17 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.35 Bild Nr.36 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 18 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.37 Bild Nr.38 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 19 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.39 Bild Nr.40 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 20 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.41 Bild Nr.42 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 21 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.43 Bild Nr.44 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 22 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.45 Bild Nr.46 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 23 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.47 Bild Nr.48 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 24 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.49 Bild Nr.50 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 25 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.51 Bild Nr.52 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 26 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.53 Bild Nr.54 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 27 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.55 Bild Nr.56 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 28 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.57 Bild Nr.58 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 29 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.59 Bild Nr.60 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 30 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.61 Bild Nr.62 55 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 31 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.63 Bild Nr.64 44 148 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 32 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.65 Bild Nr.66 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 33 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.67 Bild Nr.68 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 34 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.69 Bild Nr.70 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 35 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.71 Bild Nr.72 110 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 36 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.73 Bild Nr.74 92 102 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 37 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.75 Bild Nr.76 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 38 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.77 Bild Nr.78 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 39 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.79 Bild Nr.80 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 40 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.81 Bild Nr.82 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 41 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.83 Bild Nr.84 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 42 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.85 Bild Nr.86 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 43 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.87 Bild Nr.88 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 44 von 45 Bilddokumentation Darmstraße 4a 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.89 Bild Nr.90 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 12.09.2023 Seite 45 von 45 1 2309-36-DSE-DAS4a Anlage Nr. 3 Bestandsunterlagen (Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitt, Ansichten, Konstruktionsdetail Dachstuhl), v. 01.01.1959) 2 Bauzeichnungen zu „Erweiterung EG (Küche und Anbau WC ) und KG (Anbau W C und Abstellraum), v. Jan. 1990) Alle Abbildungen unmaßstäblich 3 03.11.2023 SV-Büro Dipl.-Ing. R. Schöwer
anlage 1
38181 Zeichen
Machbarkeitsstudie Quartiers- und Jugendzentrum Darmstraße
Aufgabenstellung
1
Städtebaufördergebiet
Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof
Quartiers- und Jugendzentrum Darmstraße
Aufgabenstellung für eine Machbarkeitsstudie
Machbarkeitsstudie Quartiers- und Jugendzentrum Darmstraße
Aufgabenstellung
2
Impressum
Auftraggeberin
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stadtplanungsamt
Mina-Rees-Straße 12
64295 Darmstadt
Ansprechperson Teresa Trommer-Rosignol
Telefon 06151-13-4536
E-Mail teresa.trommer-rosignol@darmstadt.de
Stand, 05.04.2023
Machbarkeitsstudie Quartiers- und Jugendzentrum Darmstraße
Aufgabenstellung
3
Inhalt
Anlass ..................................................................................................................... 4
Aktuelle Situation ..................................................................................................... 6
Ziel .......................................................................................................................... 8
Arbeitsprogramm ..................................................................................................... 8
Anforderungen und Bedingungen .............................................................................. 9
Dezernat II ............................................................................................................... 9
Umweltamt (56) ..................................................................................................... 12
Stadtplanungsamt (61) .......................................................................................... 12
Grünflächenamt (67) .............................................................................................. 14
Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung (69) ....................................................... 14
Naturfreunde ......................................................................................................... 15
AG Lebenswertes Woogsviertel ............................................................................... 16
Beteiligung Lokale Partnerschaft, 30.01.2023 ........................................................ 17
Anlage 1
Fotos Darmstraße 4a ............................................................................................. 19
Fotos Darmstraße 6 ............................................................................................... 20
Fotos Darmstraße 8 ............................................................................................... 21
Anlage 2
Skizze AG Lebenswertes Woogsviertel ..................................................................... 22
Anlage 3
Raumprogramm Naturfreundehaus......................................................................... 23
Machbarkeitsstudie Quartiers- und Jugendzentrum Darmstraße
Aufgabenstellung
4
Anlass
Im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) des Fördergebiets
„Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof“ (KaWoO) in der Programmkulisse „Wachstum
und Nachhaltige Erneuerung“ (ehemals Stadtumbau Hessen) wurde im Handlungsfeld
D „Lebendiges Miteinander“ das Schaffen eines Quartierstreffs noch nicht explizit
genannt, es wird aber bereits auf das „politische, ökonomische, soziale und
soziokulturelle Miteinander“ im Quartier hingewiesen.
Aus dem Gremium der Lokalen Partnerschaft (LoPa) heraus und auch im Rahmen der
Bearbeitung des Konzepts zum „Lebendigen Einzelhandel“ wurde der Bedarf an einem
Quartierstreff im Gebiet offenkundig. Auch im Rahmen des AG78-Prozesses zur
Neustrukturierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt wurde
festgestellt, dass das der Planungsraum Ost bisher unzureichend mit Angeboten der
offenen Kinder- und Jugendarbeit versorgt ist.
Aus dem zuvor Geschilderten lässt sich daher ein Bedarf an Räumen für Vereinsarbeit,
Initiativen aus dem Stadtteil sowie für Angebote für Kinder und Jugendliche
feststellen. Lage und Grundstücke
Die drei Grundstücke liegen in der Darmstraße 4a, 6 und 8 im Darmstädter Osten im
Fördergebiet KaWoO.
Das städtische Grundstück Darmstraße 4a ist in Erbpacht an den Verein Naturfreunde
e. V. noch bis 2060 Jahre vergeben. Das Grundstück hat eine Größe von 616 m².
Das Grundstück Darmstraße 6 sowie die Darmstraße 8 sind seit 15.12.2022 wieder
im Besitz der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Das Grundstück Darmstraße 6 hat eine
Größe von 215 m² (gem. Verkehrswertgutachten). Im nördlichen Bereich des
Grundstücks befindet sich eine weitere Fläche mit einer Größe von 114 m², die derzeit
vom angrenzenden Gartenhort, Darmstraße 4, als Außengelände genutzt wird.
Weder das Grundstück Darmstraße 4a noch das Grundstück Darmstraße 6 liegen
aktuell in einem rechtsgültigen Bebauungsplangebiet. Somit unterliegen sie dem § 34
Baugesetzbuch (BauGB).
Das Grundstück Darmstraße 8 liegt im rechtsgültigen Bebauungsplangebiet O 16, die
Festsetzungen weisen das Grundstück als öffentliche Grünfläche aus. Das Grundstück
Darmstraße 8 hat eine Größe von 358 m² (gem. Verkehrswertgutachten).
Auf dem Grundstück Darmstraße 8 befindet sich im rückwärtigen Bereich ein
Wohngebäude, das sich in einem schlechten Zustand befindet und bereits seit einigen
Jahren leer steht. Gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan (O 16 – Darmstraße
Nord) besteht für das Gebäude Darmstraße 8 demnach nur Bestandsschutz.
Machbarkeitsstudie Quartiers- und Jugendzentrum Darmstraße
Aufgabenstellung
5
Abb. 1: Verortung (Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Vermessungsamt, GeoMedia)
Abb. 3: Darmstraße 4a und 6 = § 34 BauGB / Darmstraße 8, Geltungsbereich O 16, Ziffer 7 Festsetzung
öffentliche Grünfläche (Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Vermessungsamt, GeoMedia)
Abb. 2: Eigentumsverhältnisse / Gelb: Städt. Grundstücke; Orange: Städt. Grundstück in Erbpacht
Naturfreunde bis 2060 (Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Vermessungsamt, GeoMedia)
Machbarkeitsstudie Quartiers- und Jugendzentrum Darmstraße
Aufgabenstellung
6
Aktuelle Situation
Naturfreunde-Aktivitäten in der Darmstraße 4a
Das Naturfreundehaus umfasst folgende Räume für Gruppenaktivitäten:
Großer Saal 70 m²
Kleiner Saal 30 m²
Jugendraum 30 m²
Werkraum 25 m²
Gesamtgröße des Naturfreundehauses: 324 m²
Eine detaillierte Übersicht zum Raumprogramm kann der Anlage 3 entnommen werden.
Im Großen Saal finden folgende Angebote statt:
Sitz-Yoga 65+ / 1x wöchentlich
Aquarellkurs / 1x wöchentlich
Veranstaltungen, dienstags 19 Uhr / unregelmäßig
Lokale Partnerschaft / unregelmäßig
Politischer Frühschoppen, sonntags 11 Uhr / unregelmäßig
Veranstaltungen und Treffen des Naturfreunde-Landesverbands
Im Kleinen Saal finden folgende Angebote statt:
Offene Dienstagsrunde (Organisation der laufenden Arbeit) / wöchentlich
Vorstandssitzung / 1x monatlich
AG Lebenswertes Woogsviertel (offene Stadtteilarbeit) / 1x monatlich
Aquarellkurs / 1x wöchentlich
Café Kreativ / 2 x wöchentlich
Politischer Frühschoppen, sonntags 11 Uhr / unregelmäßig
Kinderaktivtage in den Ferien
Veranstaltungen und Treffen des Naturfreunde-Landesverbands
Im Jugendraum finden folgende Angebote statt:
Kinderaktivtage in den Ferien
Im Werkraum finden folgende Angebote statt:
Kinderaktivtage in den Ferien
Draußen finden folgende Angebote statt:
Herbst- und Frühlingsfeste (mit Gartenhort, Putz im Park, Flohmarkt u. ä.)
Kinderaktivtage in den Ferien
Machbarkeitsstudie Quartiers- und Jugendzentrum Darmstraße
Aufgabenstellung
7
Dauermieter-Aktivitäten in der Darmstraße 4a (ca. 15 Dauermieter*innen)
Im Großen Saal:
Städtischer Seniorentreff (Kaffee und Kuchen, Sitzgymnastik, Spielen, Rätseln,
Singen, Gedächtnistraining, Stricktreff)
Volkshochschule (Quigong für Senior*innen)
Volkshochschule (Sitz Yoga, zwischen den Volkshochschule-Kursen als
Naturfreunde-Angebot)
SPD-Ortsvereine (Treffen, Veranstaltungen, Mitgliederversammlungen)
NABU (Mitgliedertreffen und Veranstaltungen)
Kakteenfreunde (Veranstaltungen, Kakteenschau am Muttertag)
DLRG (Mitgliedertreffen, Ausbildung, Erste Hilfe Kurs)
Biochemischer Verein (Mitgliedertreffen, Veranstaltungen)
Umweltgewerkschaft (öffentliche Treffen, Veranstaltungen)
Freireligiöse Gemeinde (Versammlungen)
Im Kleinen Saal:
Städtischer Seniorentreff (Kaffee und Kuchen, Sitzgymnastik, Spielen, Rätseln,
Singen, Gedächtnistraining, Stricktreff)
SPD-Ortsvereine (Treffen, Veranstaltungen, Mitgliederversammlungen)
DLRG (Mitgliedertreffen, Ausbildung, Erste Hilfe Kurs)
Selbsthilfegruppe Elektrohochsensible (Treffen)
Umweltgewerkschaft (öffentliche Treffen, Veranstaltungen)
Im Jugendraum:
OKJA1-Team (Offene Kinderarbeit) / 1x wöchentlich
OKJA1-Team und Naturfreunde gemeinsam (Kinderaktivtage in den Ferien)
Wasobia - Deutsch-nigerianische Freundschaftsgesellschaft (Vorstandstreffen)
Los Pueblos (Musikprobe)
Im Werkraum:
OKJA1-Team und Naturfreunde gemeinsam (Kinderaktivtage in den Ferien)
Gartenhort, Keramikgruppe (zeitweise)
Draußen:
OKJA1-Team und Naturfreunde gemeinsam (Kinderaktivtage in den Ferien)
Einzelvermietungen im Stadtheim (K/G)
Veranstaltungen
Mitgliederversammlungen
Eigentümer*innenversammlungen
Seminare
Familienfeiern
Beerdigungskaffees
1 Offene Kinder- und Jugendarbeit
Machbarkeitsstudie Quartiers- und Jugendzentrum Darmstraße
Aufgabenstellung
8
Ziel
Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung eines zentralen Ortes für alle Bewohner*innen
des Quartiers für verschiedene Nutzer*innengruppen sowie der Neubau eines
angegliederten Jugendzentrums.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie ist der Abriss der vorhandenen
Bebauungsstrukturen auf den Grundstücken Darmstraße 4a, 6 und 8 sowie eine
sinnvolle Angliederung möglicher Neubauten zu prüfen.
Es sind verschiedene Varianten zur Nutzung der Grundstücke 4a, 6 und 8 zu
entwickeln. Die groben Szenarien bilden sich wie folgt als Basis der Varianten ab:
Szenario 1: Komplett Abriss Darmstraße 4a, 6 und 8
Szenario 2: Bestand Darmstraße 4a und Abriss Darmstraße 6 und 8
Szenario 3: Teilabriss Darmstraße 4a (Kleiner Saal)2 und Abriss Darmstraße 6 und 8
Szenario 4: Teilabriss Darmstraße 4a (Eingang, Bereich Küche, WC, Garderobe und
Kleiner Saal) und Abriss Darmstraße 6 Erhalt und Nachnutzung Darmstraße 8
Szenario 5: Teilabriss Darmstraße 4a (Eingang, Bereich Küche, WC, Garderobe und
Kleiner Saal) und Abriss Darmstraße 6 und 8
Fördermittel für den Abriss von Gebäudeteilen stehen bis Ende 2023 zur Verfügung.
Die Zuständigkeit für den Abbruchantrag liegt beim Eigenbetrieb
Immobilienmanagement Darmstadt und wird begleitet durch das Stadtplanungsamt.
Als Maßnahme der Klimaanpassung ist es zudem Ziel, mit den Grundstücken
Darmstraße 4a, 6 und 8 eine biodiverse Grün- und Freifläche herzurichten und so den
Grünanteil im Fördergebiet weiter zu steigern. Der erhaltenswerte Baumbestand soll
erhalten werden.
Ein wichtiges und immer wieder angesprochenes Thema ist der Lärmschutz:
Einerseits für die unmittelbare Umfeld der Grundstücke – die Nachbarschaft,
andererseits auch der Lärmschutz innerhalb des Gebäudes bei parallel stattfindenden
Angeboten (bspw. Bandraum vs. Yoga)
Arbeitsprogramm
Bedarfsklärung: Vor jeder Neubaumaßnahme ist zunächst zu überprüfen, ob sich
der Bedarf im Bestand umsetzen lässt.
Reduktion der Raumbereiche im Erdreich: Aushubvolumen und Bauteile im
Erdreich reduzieren und vorgesehenes Raumprogramm kritisch prüfen
2 Diese Variante böte die Möglichkeit – wenn auch eingeschränkt – den Weiterbetrieb des Naturfreunde-Hauses für die
Ortsgruppe selbst aber auch für ihre Mieterschaft, insbesondere der Senior*innen, während der Bauphase aufrecht zu
erhalten.
Machbarkeitsstudie Quartiers- und Jugendzentrum Darmstraße
Aufgabenstellung
9
Bei Sanierungsmaßnahmen ist die Weiterverwendung bestehender Konstruktionen
(grauer Energie) zu prüfen.
Prüfung Dach- und Fassadenbegrünung
Berücksichtigung des Erhalts des Baumbestandes
Erarbeitung von Massenstudien in Varianten zu den jeweiligen Szenarien
Erarbeitung eines groben Freiraumkonzeptes (Zonierungen)
Empfehlung für das weitere Verfahren (Vergabe, Wettbewerb etc.)
Weiterführende Anforderungen und Ideen können der folgenden Auflistung aus
Rückläufen der Fachverwaltung, des Vereins Naturfreunde e.V., der AG Lebenswertes
Woogsviertel und der der Lokalen Partnerschaft entnommen werden.
Als separate Anlage wird die Dokumentation des Workshops vom 17.02.2023 zur
Machbarkeitsstudie „Quartiers- und Jugendzentrum Darmstraße“ beigefügt.
Anforderungen und Bedingungen
Dezernat II
Allgemein Quartierszentrum
Die Nutzung Jugendzentrum (JuZe) hat für das Dezernat II Priorität bei der
Umsetzung der Nutzungserweiterung / Neubau.
Wichtig ist, dass das Jugendzentrum einen separaten Zugang erhält und auch die
Außenflächen zwischen JuZe und Naturfreundehaus/ggf. anderen
Nutzer*innengruppen getrennt sind.
Angebote für Senior*innen sollen möglichst auch weiterhin im Bestandsgebäude der
Naturfreunde umgesetzt werden. Bis dato findet dort der Senior*innentreff statt.
Hierzu ist es notwendig, dass die dortigen Räumlichkeiten den Anforderungen
insbesondere der Barrierefreiheit entsprechen (Zugänglichkeit, breite Flure und Türen,
keine Schwellen). Dies ist derzeit nicht vollumfänglich der Fall und die Nutzung nur
eingeschränkt möglich. Gerade der Zugang in den Gebäudekomplex ohne Stufen,
durch Angleichung des Bodenniveaus wäre wünschenswert. Im Rahmen der
Gesamtmaßnahme ist die Herstellung der Barrierefreiheit zu prüfen. Die für die
Umsetzung von Senior*innenangeboten notwendigen Räumlichkeiten (multifunktional
nutzbarer Raum für bspw. Gruppenaktivitäten, Küche, behindertengerechtes WC, ggf.
Büros für mobile Beratungen vor Ort) sind im Bestand bereits vorhanden bzw. lassen
sich im Naturfreundehaus abbilden. Im Rahmen der Maßnahme wäre demnach eine
möglichst vielfältige Nutzung / Verfügbarkeit der vorhandenen Räumlichkeiten mit
dem Naturfreundehaus abzustimmen. Dies entspricht auch dem Gedanken eines
Quartierszentrums.
Machbarkeitsstudie Quartiers- und Jugendzentrum Darmstraße
Aufgabenstellung
10
Jugendzentrum Ost
Nutzungskonzept
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist ein Leistungsbereich der Kinder- und
Jugendhilfe mit zunehmender Bedeutung für die Biografien von Kindern und
Jugendlichen.
Sie verfügt über spezifische Zugänge und Lernfelder, die den Erwerb von
Alltagsbildung in besonderer Weise begünstigen. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit
(OKJA) leistet einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung einer ausgewogenen
sozialen Infrastruktur in der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Zugleich hat sie einen
wesentlichen Anteil an der Vermeidung von Ausgrenzung und an der Integration von
bildungs- und sozialbenachteiligten Bevölkerungsgruppen.
Im Zuge einer Neustrukturierung in Darmstadt, wird OKJA im Planungsraum Ost seit
2020 durchgeführt. Derzeit hat das Angebot keine Räumlichkeiten und wird mobil
ausgehend von einem Jugendzentrum im Planungsraum Stadtmitte bedient.
In den Öffnungszeiten der Einrichtung in den Nachmittags- und Abendstunden finden
dort niedrigschwellige Bildungsangebote und diverse pädagogische Aktionen statt, die
den Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung ermöglichen und maßgeblich von
ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Die Angebote sind immer freiwillig,
knüpfen am Interesse sowie der Lebenswelt der Jugendlichen an und werden von
pädagogischen Fachkräften begleitet. Außerhalb der Öffnungszeiten finden Termine
für Beratungsgespräche oder Gremiensitzungen statt.
Zielgruppe der Einrichtung sind Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 27 Jahren.
Die Kernzielgruppe der meisten Angebote ist zwischen 12 und 18 Jahre alt. Die jungen
Menschen kommen vorwiegend mit dem Fahrrad oder zu Fuß in die Einrichtung. In
der Einrichtung befinden sich je nach Angebotsformat zwischen 10 und 50 Personen.
Kooperation Quartierszentrum / Nutzer*innen angrenzender Räume und Flächen
Handlungsbedarfe im Rahmen der Konzeptentwicklung:
Identifikation möglicher Herausforderungen
Identifikation möglicher Potenziale
Identifikation möglicher Synergienutzungen
Flächenbedarf und -anforderungen
Raum Nutzung m² - Bedarf
Foyer Das Jugendzentrum wird von den
Besucher*innen über das Foyer erschlossen.
Der Raum stellt den zentralen Aufenthaltsraum
der Einrichtung dar, von dem aus die anderen
Räumlichkeiten erschlossen werden. In dem
Raum stehen Tische und Stühle die für diverse
Aktivitäten genutzt werden.
90 m²
Machbarkeitsstudie Quartiers- und Jugendzentrum Darmstraße
Aufgabenstellung
11
Offene Küche /
Theke
An das Foyer angesch lossen ist eine offene
Theke die den Kochbereich abgrenzt. Die
Küche ist mit allen Geräten einer
Haushaltsküche ausgestattet und verfügt über
genügend Arbeitsfläche, um Kochprojekte in
Kleingruppen durchzuführen.
20 m²
Aufenthaltsraum 1 Die Nutzung der Aufenthaltsräume orientiert
sich an den Bedarfen der Zielgruppen. In den
Räumlichkeiten sollen so wenig wie möglich
Gegenstände fest verbaut sein, um den
Besucher*innen die Möglichkeit zu geben, die
Räumlichkeiten mit- und umzugestalten.
60 m²
Aufenthaltsraum 2 s.o. 50 m²
Medienraum /
Besprechungsraum
Der Medienraum verfügt über vier PC
Arbeitsplätze und entsprechende Anschlüsse.
Außerhalb der Angebotszeiten wird der Raum
als Besprechungsraum genutzt.
40 m²
Lager
Jugendzentrum
Zur Lagerung von Materialie n sowie Stühle und
Tische.
20 m²
Büro Das Büro verfügt über zwei Arbeitsplätze und
genügend Stauraum.
20 m²
Fläche Jugendzentrum 300 m²
Bewegungsraum
(Gemeinsame
Nutzung von
Quartierszentrum
und
Jugendzentrum)
Im multifunktionalen Bewegungsraum haben
die Besucher*innen die Möglichkeit sich
sportlich zu betätigen. Die Angebote
orientieren sich an den Bedarfen der Kinder
und Jugendlichen. In der Regel wird in OKJA -
Bewegungshallen viel Fußball gespielt
(Softball) und es finden Sport - und
Bewegungsprojekte statt. Für Tanzprojekte
wäre eine ballsichere Spiegelwand
anzubringen. Alle Scheiben sollten dem
Spielen mit Softbällen standhalten.
100 m²
Lager
Bewegungsraum
Zur Lagerung der Materialien des
Bewegungsraums. (Bälle, Matten, Spiele, Tore)
15 m²
Fläche
Bewegungshalle
115 m³
Gesamtfläche 415 m²
Flächenbedarfe für Flure, Sanitär - und Technikräume sind nicht enthalten.
Machbarkeitsstudie Quartiers- und Jugendzentrum Darmstraße
Aufgabenstellung
12
Besondere Anforderungen
Im Rahmen des Workshops am 17.02.2023 wurde im Kontext der Einhaltung der
Aufsichtspflicht erläutert, dass die bauliche Umsetzung eines Jugendzentrums
favorisiert eingeschossig erfolgen soll. Mehrere Ebenen sind möglich, wenn Teile
des Jugendzentrums nach Bedarfe und Betreuungsschlüssel geöffnet oder auch
geschlossen werden können.
Um dem möglichen Konflikt e ntgegenzuwirken, dass junge Menschen sich außerhalb
der Öffnungszeiten auf dem anliegenden KiTa Gelände aufhalten könnten, sollte vor
dem Jugendzentrum ein attraktiver jugendgerechter Außenbereich geplant werden,
welcher zum Verweilen einlädt.
Die Kinder und Jugendlichen sind in den Planungsprozess mit einzubinden. Das
Jugendbildungswerk als zuständiges Sachgebiet der Fachabteilung Kinder - und
Jugendförderung wird das durchführende Architekturbüro beim
Partizipationsprozess unterstützen.
Umweltamt (56)
Die Anforderungen ergeben sich aus der Beachtung einschlägiger Vorschriften zu
Arten- und Naturschutz.
Insbesondere sind dies bei der weiteren Gebäudeplanung die Berücksichtigung von
a) Vermeidung von Vogelschlag an Glasflächen
b) Vermeidung von Lichtverschmutzung durch Beleuchtung innerhalb des Gebäudes
und des Gebäudeumfeldes
c) naturnaher Gestaltung des Außengeländes zum Erhalt und Förderung der
Biologischen Vielfalt.
Weiterhin würden wir es sehr begrüßen, wenn bei der Raumkonzeption berücksichtigt
wird, dass ein Versammlungsraum, wie ehemals im Naturfreundehaus vorhanden,
erhalten bzw. optimiert würde. Das Quartierszentrum liegt zentral und es
fehlt an Räumlichkeiten, wo sich z.B. eine größere Zahl Akteure aus Umwelt- und
Naturschutz treffen können. Weiterhin sollten Wände und Foyer so gestaltet werden,
dass (Foto-) Ausstellungen möglich sind.
Stadtplanungsamt (61)
Planungsrechtliche Beurteilung
Die planungsrechtliche Beurteilung der Grundstücke Darmstraße 4a und 6 erfolgt
nach § 34 BauGB. Demnach ist ei n Vorhaben dann zulässig, wenn es sich „nach Art
und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die
überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt“ (§ 34 Absatz 1
BauGB).
Machbarkeitsstudie Quartiers- und Jugendzentrum Darmstraße
Aufgabenstellung
13
Art der baulichen Nutzung: Das zukünftig e Quartierszentrum fügt sich in die
Nutzungsstruktur der Umgebung ein. Nach § 34 Absatz 2 entspricht die Eigenart der
näheren Umgebung der Eigenart eines Allgemeinen Wohngebietes (s. § 4 BauNVO),
das hauptsächlich von Wohnnutzungen geprägt ist, jedoch eben falls Anlagen für
kulturelle und soziale Zwecke vorsieht. Beispiele hierfür sind das Naturfreundehaus
selbst sowie Angebote für Kinder und Familienberatung.
Maß der baulichen Nutzung: Aufgrund des festgesetzten straßenbegleitendenden
Baufensters des O16 lä sst sich eine mögliche Bebauung unmittelbar an der
Grundstücksgrenze zur Darmstraße hin ableiten.
Die rückwärtige Bautiefe der der östlich angrenzenden Grundstücke (ab Darmstraße
8) ermöglicht eine Bautiefe, die die gesamte Grundstückstiefe umfasst. Ein Maß für
die Überbauung kann aus den Festsetzungen des angrenzenden O16 oder der
prägenden Bebauung der Umgebung abgeleitet werden.
Für die Darmstraße 8 sind die Festsetzungen des Bebauungsplans O16 von 1991
maßgebend. Die Grundstücke 10 -16 sind als Reines Wohngebiet festgesetzt und
weisen Baufenster über Baugrenzen auf, die maximal mit zwei Vollgeschossen. Für
die Baufelder Nr. 10 -14 gilt eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,8, die Nr. 16 weist
eine etwas geringere Überbauung mit einer GRZ von 0,3 und GFZ vo n 0,6 auf. Die
restlichen Flächen im Bereich des O16, zu denen die Nr. 8 zählt, sind als Öffentliche
Grünflächen festgesetzt. Der vorhandene Baum- und Strauchaufwuchs ist nach Ziffer
I.8.1 zu erhalten. Weiterhin ist je 100 m² unbebauter Grundstücksfläche m indestens
ein hochstämmiger Baum zu erhalten oder neu zu pflanzen (Ziffer I.8.2).
Die Begründung zum O16 zeigt die Beweggründe und Zielsetzung der Festsetzungen
auf: Ausgangslage an dieser Stelle war, dass die ursprünglich bebauten Flächen
entlang des Nordrands der Darmstraße weitgehend im Krieg zerstört wurden und
lediglich einzelne Geb äude verschont geblieben waren. 1962 erstellte Prof. Grzimek
ein Gutachten zum Grünflächenplan, das die Entwicklung des Grünzugs Großer Woog
durch die erhaltene Splitterbeba uung als gefährdet sah. Die Aufstellung eines
Bebauungsplans zur städtebaulichen Neuordnung hatte zum Ziel , die städtischen
Grundstücke, die fast alle unbebaut waren, als Grünfläche weiter zu entwickeln sowie
gleichzeitig, aus Gründen ökonomischer Rücksich tnahme, die privaten Grundstücke
mit ihrer Bebauung zu sichern. Diese Gebäude sollten von dem neugeschaffenen
Parkgrün umgeben in den Grünraum eingebunden werden und ihren Abschluss in
Flucht der Gervinusstraße bilden. An dieser Stelle wurde zudem die Sich erung einer
Wegeverbindung zum Park beabsichtigt.
Die Bebauungsmöglichkeiten der Darmstraße 4a , 6 und 8 leiten sich aus den o.g.
planungsrechtlichen Grundlagen ab. Mögliche Befreiungen sind
Einzelfallentscheidungen und unterliegen den Bedingungen des §31 Absatz 2
BauGB.
Machbarkeitsstudie Quartiers- und Jugendzentrum Darmstraße
Aufgabenstellung
14
Grünflächenamt (67)
Das Grünflächenamt regt an, folgende Punkte bei der weiteren Planung zu
berücksichtigen.
Das Grundstück Darmstraße 8 liegt im rechtsgültigen Bebauungsplangebiet O 16, die
Festsetzungen weisen das Grundstück als öffentliche Grünfläche aus.
Nach der Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt liegen die
Grundstücke in einem Gebiet mit dichter Bebauung und wenig Vegetation in den
Freiräumen, jedoch mit Anschluss an eine Durchlüftungsbahn. Die solare Einstrahlung
ist mittel bis hoch.
Als Planungshinweis wird formuliert, dass die unbebauten, klimaaktiven Freiflächen zu
schützen und zu sichern sind, da es sich um einen Ausgleichsraum mit hoher
Bedeutung handelt. Dementsprechend sollten der Baumbestand und vorhandene
Grünstrukturen erhalten bleiben und in die weitere Planung integriert werden,
insbesondere auf dem Grundstück Darmstraße 8.
Für das Grundstück Darmstraße 6 könnte trotz beabsichtigter Neubebauung ein
Großteil des Grundstücks entsiegelt und in Grünstrukturen umgewandelt werden. Auch
eine Dach- und Fassadenbegrünung sollte in die Planung einfließen.
Zur Erfassung des Baumbestandes ist ein Baumgutachten vorzulegen, das alle
Bäume, auch die Bäume auf dem angrenzenden KiTa-Gelände, untersucht.3
Sollte über das Grundstück Darmstraße 6 oder auch 8 ein öffentlicher Weg Richtung
Norden in die Rudolph-Mueller-Anlage geplant sein, wären die Aussagen im
Baumgutachten von planerischer Bedeutung, wenn auch die Querung der KiTa-Fläche
und die Überbrückung des Darmbachs schwierig werden könnte.4
Als Fazit gilt vor allem die Wahrung des opulenten Baumbestandes im Randbereich
der Rudolph-Mueller-Anlage und die Tatsache, dass keine Erdmodellierungen
stattfinden dürfen (keine Abgrabungen oder Aufschüttung im Kronentraufbereich der
Bäume!).
Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung (69)
Klimaanpassung (Regenwasserrückhalt & Hitzevorsorge)
Versiegelungen und Befestigungen sollten aufgrund ihres hohen
Wärmespeichervermögens und sehr geringen Kaltluftproduktionsvermögens so
gering wie möglich gehalten werden
3 Wird durch das Grünflächenamt beauftragt. Kostenübernahme durch Fördermittel KaWoO durch das
Stadtplanungsamt.
4 In einem Ortstermin am 31.08.2022 [Teilnehmende: Frau Hickler (Naturfreunde), Frau Reinhard (LoPa),
Frau Selter-Weitzer (67), Frau Lüttcher (Jugendhilfeplanung), Frau Preiß-Starke (Sozialplanung), Frau
Dohmen (Altenhilfeplanung), Herr Kohtz (Jugendamt)] wurde festgehalten von einer Durchwegung zum
Schutz des Grünbestands abzusehen.
Machbarkeitsstudie Quartiers- und Jugendzentrum Darmstraße
Aufgabenstellung
15
Umfangreiche Begrünungsmaßnahmen der Freiflächen mit heimischen,
klimaresilienten Bäumen und heimischen, klimaresilienten Hecken ist vorzusehen
Dach- und Fassadenbegrünungen als Maßnahme zur Verminderung der
Überhitzung sind einzuplanen
integrierte, wassersensible Planung durch Speicherung von Dachflächenwasser
mittels Zisternen und Nutzung des Regenwassers als Brauchwasser (z.B.
Grünflächenbewässerung, WC-Spülung)
Errichtung großvolumiger Regenwasserzisternen
über eine Regenwassernutzung hinaus empfiehlt sich ein kombiniertes System mit
Regen- und Grauwassernutzung
unbebaute Bereiche sollten entsprechend dem „Schwammstadtprinzip“
wassersensibel entwickelt werden
Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation sollte (außerhalb von durch
Altlasten verunreinigten Flächen oder sonstiger gesetzlich vorgeschriebener
restriktiver Vorgaben) grundsätzlich nicht erfolgen
Verwendung von wasserdurchlässigen Oberflächenbefestigungen/Bodenbelägen
wird ausdrücklich empfohlen
Ressourcenschonende Bauweise
Verwendung recycelter Materialien ist immer zu prüfen und bei der Auswahl zu
bevorzugen (z.B. bei Sand, Kies, Schotter, Beton, Kunststoff)
Es sollen langlebige Baustoffe mit einem möglichst geringen CO2-Abdruck
Verwendung finden.
Gebäudeeffizienz
Anforderung Neubau: mindestens Effizienzhaus 40 / Zielwert Heizwärmebedarf ≤
25 kWh/(m²a)
Anforderung umfangreiche Sanierung: mindestens Effizienzhaus 55 / Zielwert
Heizwärme-bedarf ≤ 35 kWh/(m²a)
Wärmeversorgung
Ausschluss von fossilen Energieträgern und fester Biomasse
Bevorzugung von regenerativer Wärmeversorgung, wie z.B. Umweltwärme,
Geothermie, Abwasserwärme oder unvermeidbarer Abwärme
Umfassende Installation von PV auf Dachflächen
Naturfreunde
Ideen für das Quartierszentrum
Offener Kinder- und Jugendtreff (Jugendzentrum)
Klettermöglichkeit
Garten der Demokratie
Machbarkeitsstudie Quartiers- und Jugendzentrum Darmstraße
Aufgabenstellung
16
Schriftlich geäußerte Wünsche beim Herbstfest 2022
Flohmärkte, Livemusik-Veranstaltungen
eine Ansprechperson für die Koordination und Organisation des Quartierszentrums
ein gutes Miteinander mit der Jugend und allen Teilnehmer*innen im
Naturfreundehaus
Nachbarschaftshilfe
Repair-Café oder auch das Ausleihen von Geräten, die man nicht täglich braucht
Kontinuierliche Einbeziehung der Nachbarschaft für ein reibungsloses,
inspirierendes Zusammenleben – für Jung und Alt
Für die Ortsgruppe der Naturfreunde ist es von hoher Bedeutung eigenständig zu
bleiben. Sie können sich gut vorstellen – wie bereits jetzt praktiziert – die Verwaltung
des Quartierszentrums (ohne Jugendzentrum!) zu übernehmen und eine Kooperation
mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu bilden.
AG Lebenswertes Woogsviertel
Es bietet sich an, die Darmstraße 6 und 8 nicht isoliert zu betrachten, sondern die
Grundstücke Darmstraße 2, 4 und 4a in eine Gesamtplanung einzubeziehen.
So hat der Gartenhort vielleicht Wünsche oder Angebote, die sich mit denen des
geplanten Kinder- und Jugendzentrums überschneiden oder ergänzen.
Auch in der Darmstraße 2 angesiedelte Vereine haben vielleicht Interesse an
Synergien oder Kooperationen mit dem geplanten Quartierszentrum.
Das Grundstück Darmstraße 6 ist nicht groß, das Grundstück 8 momentan aber
als Grünfläche vorgesehen. Eine Option könnte sein, das Naturfreundehaus in der
Darmstraße 4a zu erweitern und für Quartiersbelange mit zu nutzen. Dann könnte
die Darmstraße 6 für die Kinder- und Jugendarbeit reserviert werden.
Besser fänden wir aber, das Grundstück Darmstraße 8 für Quartiers- und Kinder-/
Jugendzentrumszwecke mit einzuplanen und für die Grundstücke gemeinsame
Grünflächen vorzusehen.
Folgende Wünsche bestehen für konkrete, baulich zu berücksichtigende Angebote
im/am Quartierszentrum:
ein Angebot für Vorschulkinder und ihre Eltern, nicht leistungsorientiert, naturnah
bzw. an Konzept der Naturpädagogik orientiert;
ein großer Raum für Familienfeiern bzw. für Veranstaltungen bis 100 Personen;
Außenflächen frei zugänglich für verschiedene Nutzungs- und niederschwellige
Begegnungsmöglichkeiten gestalten; Beispiele: Grillfest, Ballspiel, Frühlingsfest,
Nachbarschaftstreffen usw.
ein unabhängig vom übrigen Quartierszentrum zugänglicher Raum mit
Kühlmöglichkeiten, z.B. für Foodsharing e.V.
Reparaturcafé/-werkstatt, insbesondere mit Möglichkeit der Fahrradreparatur
Makerspace
Machbarkeitsstudie Quartiers- und Jugendzentrum Darmstraße
Aufgabenstellung
17
passende Räumlichkeiten für auf Frauen und Migrant*innen zugeschnittene
Angebote
gut schallisolierter Probenraum für Bands oder ein kleines Orchester im Keller;
Räumlichkeit für eine quartiersbezogene Pflegeberatung
Bürgerberatung vor Ort
Erhaltung des Grünflächenbereichs des Gartenhorts.
Beteiligung Lokale Partnerschaft, 30.01.2023
Was soll das Grundstück können?
Gute Nutzbarkeit der Außenfläche inkl. Technischer Infrastruktur (Strom,
Beleuchtung, W-Lan, Smarte Outdoor-Möbel, Sicherheit – eingezäunt,
Sonnenschutz)
Bepflanzung (pflegeleicht/robust, wenig Wasserverbrauch)
Einbindung Umgebung, Fußwegeverbindungen Mercksplatz
Fahrradabstellanlagen
Berücksichtigung von Klimaeffekten (Bäume, Sonnensegel)
Mitgestaltung ermöglichen (Hochbeete etc.)
Attraktiv für verschiedene Altersgruppen
Kooperation mit dem Gartenhort
Gemeinsame Grundstücksnutzung
Barrierefreiheit
Garten der Demokratie (siehe Naturfreundehaus Herxheimerstraße Frankfurt a. M.)
Geschützte Außenfläche für viele verschiedene Gruppen (verantwortungsvoll)
nutzbar
Nicht komplett offen, sondern geschützter, heimeliger Ort
Grillen und Sitzen
ggf. bewegtes Gelände
ggf. Geländeveränderung des Geländes durch Sohle-Anhebung für das Darmbach-
Wasser
Barrierefreier Spielplatz (rollstuhlgerecht), Beispiel: Möckernkiez, Berlin
Bewegungsmöglichkeiten im Freien
Fließendes Wasser
Was soll(en) das/die Gebäude können?
Warme und einladende Architektur
Ansprechende Gebäudehülle – Wohlfühlfaktor
Nachhaltige Bauweise
Leuchtturm-Gestaltung im Hinblick auf Multifunktionalität / Nachhaltigkeit /
Ästhetik
Mehrstöckig, um Platz zu gewinnen
Wichtig: Multifunktionale Nutzungen (1. Kinder und Jugendliche, 2. junge
Erwachsene, 3. Familien, 4. Senior*innen)
Machbarkeitsstudie Quartiers- und Jugendzentrum Darmstraße
Aufgabenstellung
18
Guter Lärmschutz
Smarte Nutzung (weniger starre Raumzuweisungen, von Anfang an smarte
Installation, genügend Anschlüsse, Strom, Trennwände)
Moderne Klima- und Internettechnik
Steckdosen und Wasseranschlüsse zum Außengelände
Nutzbare Dachflächen
Kletterwand / Keine glatte Wand, sondern eine Wand mit verschiedenen Neigungen
Bespielbares Haus
Von außen begehbare Toilette
Große Küche für gemeinsames Kochen (für verschiedene Gruppen)
Getrennte Eingänge für Kinder und Jugendarbeit und Quartierszentrum
Schallschutz zwischen Räumen/Etagen
Erweiterung des Gebäudeangebots für Erwachsene/Familien/Feiernde
Energetische Sanierung des Naturfreundehauses
Wichtig: Multifunktionale Nutzungen (1. Kinder und Jugendliche, 2. junge
Erwachsene, 3. Familien, 4. Senior*innen)
Proberäume für Musiker*innen für Jugendliche und junge Erwachsene
Werkstatträume
Begrünte Fassade
Regenwassernutzung
Was sollen die Räume können?
Möglichkeit der flexiblen Raumgestaltung (Schiebewände, Abstellmöglichkeiten
(Wandschränke) für einzelne Gruppen o.ä.) / Flexibel nutzbare Räume, viele
gleichzeitige Nutzungen
„Robuste“ Räume einplanen (für Reparaturwerkstatt, Handwerken etc.)
Viele Steckdosen
Technisch gut ausgestatteter Raum für Kino, Aufteilungen, Kinderdisko o.ä.
Infotafel am Eingang
Werkstatt
Büro für Organisation des Zentrums
Büro für Beratungsgespräche (Bürger*innenberatung, Pflegeangebote)
Büro mit Drucker/Kopierer
Multifunktional
Akustik
Gestalterisch ansprechend
Große Küche für unterschiedliche Zielgruppen (Jugendliche, Kurse, Feste usw.)
Separater Bereich für Kinder- und Jugendliche
Stauräume für Nutzer*innengruppen
Alle Räume und Orte sollten barrierefrei erreichbar sein.
Machbarkeitsstudie Quartiers- und Jugendzentrum Darmstraße
Aufgabenstellung
19
Anlage 1
Fotos Darmstraße 4a
Straßenansicht
Straßenansicht
Naturfreundehaus – Bereich Großer Saal
Straßenansicht von Westen – Großer Saal
Naturfreundehaus – Bereich Kleiner Saal
Gartenbereich hinter dem Gebäude
Machbarkeitsstudie Quartiers- und Jugendzentrum Darmstraße
Aufgabenstellung
20
Fotos Darmstraße 6
Straßenansicht
Seitenansicht Osten
Garten nach Norden Garten nach Süden
Innenraum Keller Rückwärtiger Garten – Blick auf Nr. 4a
Machbarkeitsstudie Quartiers- und Jugendzentrum Darmstraße
Aufgabenstellung
21
Fotos Darmstraße 8
Straßenansicht
Garten
Frontansicht
Garage
Seitenansicht von Westen
Garten Richtung Darmstraße Nr. 6
Machbarkeitsstudie Quartiers- und Jugendzentrum Darmstraße
Aufgabenstellung
22
Anlage 2
Skizze AG Lebenswertes Woogsviertel
Machbarkeitsstudie Quartiers- und Jugendzentrum Darmstraße
Aufgabenstellung
23
Anlage 3
Raumprogramm für das Stadtheim der Naturfreunde Ortsgruppe Darmstadt
Vorhandene Raumgrößen
01 EG Großer Saal 10,49 m x 7,99 m = 83,82 m²
02 EG Kleiner Saal 7,75 m x 5,01 m = 38,83 m²
03 UG Jugendraum incl. Abstellraum 4,69 m x 9,89 m = 46,38 m²
04 UG Werkraum incl. Einbauschrank 5,01 m x 5,01 m = 25,10 m²
05 EG Selbstversorgerküche 3,01 m x 2,61 m = 7,86 m²
06 EG WC Damen, Behinderten-WC, Vorraum 3,07 m x 3,81 m = 11,70 m²
07 UG WC Herren, Dusche 3,01 m x 2,51 m = 7,56 m²
08 EG Flur mit Garderobe oben 5,51 m x 2,51 m = 13,83 m²
09 UG Flur mit Garderobe unten 5,51 m x 2,51 m + 2,75 m x 1,76 m = 18,70 m²
10 UG Getränkelager 3,01 m x 3,75 m = 11,29 m²
11 UG Werkstatt 2,45 m x 3,26 m = 7,99 m²
12 UG Lagerraum feste Mieter 2,45 m x 4,45 m = 10,90 m²
13 Lagerraum Zelt und derzeit mit Pos.14 und verteilt
14 Lagerraum Geräte Außengelände (Kriechkeller) 5,01 m x 2,50 m = 12,53 m²
15 Lagerfläche über dem großen Saal 10,49 m x 2,60 m = 27,28 m²
Gesamtnutzfläche incl. Neben- und Verkehrsflächen = 323,74m²
Raumhöhen
01 Großer Saal 3,75 m
02 übrige Räume 2,75 m
03 Dachraum max. 2,25 m, berechnet ab 1,50m Höhe
Grundstücksgröße 616 m²
Bemerkungen
Das EG ist derzeit barrierefrei zugänglich und nutzbar, Wunschziel wäre die barrierefreie
Nutzbarkeit aller Räume.
Der große Saal ist nutzbar für bis zu 60 Personen, der kleine Saal und der Clubraum bis 30
Personen, der Jugendraum bis 25 Personen.
Der Lagerraum für feste Mieter und ein Teil der Küchenschränke werden derzeit ausschließ -lich
vom Seniorentreff genutzt, weitere Schränke fester Mieter sind im Haus verteilt. Vom
Außengelände aus zugängliche Lagerflächen sind derzeit zu klein. Der bauaufsichtlich
genehmigte Schuppen mit 7,50m x 3,00m Fläche wurde wegen der Gesamtplanung
Quartierszentrum vorerst zurückgestellt.
Für die Richtigkeit
Aufgestellt am 20.12.2016
Geändert am 10.02.2023
anlage 4
26030 Zeichen
- 1 - Darmstädter Stadtentwicklungs- GmbH & Co. KG Mina-Rees-Straße 10 64295 Darmstadt pdf-Dokument Gutachtliche Stellungnahme 2309-36-DSE_DAS8 Anwesen: Darmstraße 8, 64287 Darmstadt Eigentümer: Wissenschaftsstadt Darmstadt Nutzer: Zurzeit im Leerstand (1) Allgemeines Sachverhalt, Anlass, Auftrag Die Darmstädter Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSE) erarbei- tet derzeit eine Konzeption zur Schaffung eines Bürgerzentrums im Förderge- biet „Kapellplatz, Woo gsviertel / Ostbahnhof“, mit dem Arbeitstitel „Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8 “. Für die Projektentwicklung soll, neben einer Vielzahl von Fachgutachten auch die allgemeine bautechnische B ewertung der Be- standgebäude als EntscheidungsgrundIage für die Konzeption dienen. Von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden - IHK Darmstadt Dipl.-Ing. Ralf Schöwer – Südwestring 19 - 64807 Dieburg Dipl.-Ing. Ralf Schöwer Architekt Südwestring 19 D - 64807 Dieburg Telefon 06071 - 61 89 96 Telefax 06071 - 61 70 96 E-Mail info@sv-schoewer.de Dieburg, den 29.11.2023 - 2 - Aus diesem An lass hat die DSE das Sachvers tändigenbüro Dipl.-Ing. Ralf Schöwer mit einer Analyse der Bausubstanz beauftragt. Die Aufnahme und Bewertung der technischen Ausbauten (Heizung, Lüftung, Elektroinstallationen, u.a.), baustatische Gegebenheiten, Brand- und Scha ll- schutz, Bodenverhältnisse, Altlasten oder Schadstoffe sind nicht Gegenstand dieser Stellungnahme und erfordern die Hinzuziehung anderer Sachverständi- ger zu diesen Gewerken und Themen. Grundlagen der Stellungnahme: Die Stellungnahme berücksichtigt die getroffenen Feststellungen im Rahmen einer Außen- und Innenbesichtigung des Gebäudes am 18.09.2023. Die Besichtigung des Bestandsgebäudes umfasste die visuelle Aufnahme der Bauzustände. Bauteilöffnungen und Ba uteilfreilegungen wurden auftragsge- mäß nicht durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Besichtigung waren die Räume im Leerstand. Zur Beurteilung der Wirksamkeit der Bauwerksabdichtung und einer etwaigen Baufeuchte im nicht unterkellerten Erdgeschoss wurden stichprobenartig, zer- störungsfreie, orientierende Feuchtemessungen (dielektrisches Messverfahren mit Kugelkopfsonde, Messung im oberflächennahen Bereich des KG-Bauteils) vorgenommen. Die Begeh ung / Bes ichtigung des nicht ausgebauten D achraums wurde aus Sicherheitsgründen auf eine Besichtigung der Bauzustände aus dem mittleren Gebäudebereich begrenzt. Drei Au ßenseiten des Gebäudes konnten wegen der Grenzbebauung nicht besichtigt werden. Zu den Bauzuständen der wesentlichen Bauteile des Gebäudes (konstruktive Teile und Innenausbauten) wurden für die Stellungnahme im Rahmen der Be- gehung des Gebäudes Fotos erstellt. Die Anlage Nr. 2 zeigt in den Fotos bei- spielartig diese Teile zur Visualisierung der nachstehenden Texte. - 3 - Durch die Auftraggeberin wurden dem Unterzeichnenden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: • Scan der Baugenehmigung (Baubescheid Nr. 260/49) vom 24.03.1949, „Errichtung einer Kraftwagenhalle“, mit: o Lageplan o Statische Berechnung, v. 26.11.1948 o Grundriss, Schnitte und Ansicht zum Projekt „Kraftwagenhalle“, 24.11.1948 o Bewehrungsplan zum Torträger, vom 30.11.1948 • Scan der Baugenehmigung (Entwurf Baubescheid Nr. 101/51) vom 09.02.1951, „Aufstockung der Garage“, mit: o Statische Berechnung, v. 30.06.1950 o Lageplan, v. 18.07.1959 o Grundriss, Schnitte und Ansicht zum Projekt „Aufstockung d. Kraftwa- genhalle“, Juni 1950 Die Anlage Nr. 3 enthält Auszüge aus den vorgenannten Unterlagen. (2) Feststellungen und Technische Bewertung (a) Bauteile der Gebäudehülle Außenwände - Erdgeschoss Die Auß enwände des Geb äudes sind an drei S eiten in Gr enzbebauung des Flurstücks 1899/1 err ichtet. Die Wandstärke beträgt ca. 25 cm . Im Er dge- schoss sind in der Gebäudelänge von ca. 10,00 m aussteifende Elemente aus Mauerwerkspfeilern (Ziegelstein) vorhanden. An der Außen wand zur li nken Grenze (Garage) sind zwei Mauerpfeiler durch Aussparungen für die Leitun- gen der Gebäudeentwässerung in ihrer aussteifenden und tragenden Wirkung geschwächt (Bild 10 - 12). - 4 - Die Außenw ände bestehen aus einem Mauerwerk aus Voll-Ziegelsteinen. In der unteren W andzone sind die Mauersteine und das Fug ennetz feucht (Bild 18, 19, 22, 23 (Bild 20 und 21: feuchte Trennwand zur EG-Wohnung). In der Garage ist der Fugenmörtel durch die Feuchteinwirkung und aufgrund der bauzeittypischen geringen Qualität i n der mittragenden Funktion einge- schränkt (Substanzverlust durch partielle Aussandungen). Die Außenwände sind im unteren Wan dbereich gegen einwirkende Feuchte aus S pritzwasser und Bod enfeuchte s owie z ur sta tischen E rtüchtigung (Er- neuerung F ugennetz) umfangreich zu sani eren. Die Maßnahmen umfassen die Herstellung von vertikalen Außenabdichtungen und Horizontalsperren. Die Maßnahmen sind mit Maßnahmen zur Sanierung des Fußbodens in der Gara- ge und dem ehemaligen EG-Wohnbereich abzustimmen. An der linken grenzseitigen Außenwand (Garage) sind in der vorderen Wand- hälfte vertikale Putz- und Maurerwerksrisse vorhanden (Bild 10, 11). Die Risse sind nach der Entfernung des Innenputzes / Außenputzes durch den Einbau von S piralankern in den Lagerf ugen oder kraftsch lüssiges Füllen mit e inem Epoxidharz o.Ä. zu sanieren. In der linken grenzseitigen Außenwand ist ein einfaches, substanziell geschä- digte Holzfenster mit Einf achverglasung vorhanden (Bild 12 ). Für eine, wie auch immer ge artete weitere Nutzung des Gebäudes, sind hier Maßnahmen zum Wärme- und Brandschutz erforderlich. Maßnahmen zum Wärmeschutz sind als energetische Sanierung auch zu den sonstigen Außenwänden notwendig. Eine außenliegende Wärmedämmung ist nach der Hessischen Bauordnung bis zu einer Tiefe von 40 c m zulässig, die Anforderungen zum Brandschutz (nicht brennbare Baustoffe, Dachrand, u.a.) sind dabei zu beachten. Für die Toranlagen sind Bauteile (Unterzügen an den Toren) aus Stahlbeton verbaut. Di ese Bauteile sind bauzeittypisch ungedämmt (Bild 4, 9, 56) . Das Bauteil steht in konstruktiver Verbindung mit dem Beton-Fußboden des Bal- - 5 - kons bzw. der OG-Räume, es ist d aher eine massive Wärmebrücke zum Erd- und Obergeschoss vorhanden. Außenwände – Obergeschoss / Dachraum Im Obergeschoss sind die Außenwände gem. der statischen Berechnung aus Bimsstein mit einer Stärke von 25 cm errichtet. Die Statik sieht an den beiden Gebäudelängsseiten Aussteifungspfeiler im Außenmauerwerk vor. Diese Aus- steifungspfeiler sind in der Örtlichkeit im Ob ergeschoss und im Dachraum nicht vollumfänglich ersichtlich (Treppenhaus-Außenwand mit Innenb eklei- dung, Bild 30). In den zwei grenzseitigen Außenwänden sind große Öffnungen für ein Glas- bausteinelement (Bild 48) und zwei Fenster in Holz- und Kunststoffbauweise mit Isolierverglasung (Bild 47) vorhanden. Im Dachraum ist in dem Außenmauerwerk zur r echten Grenze ein deutlicher, vertikaler Rissverlauf vorhanden (Bild 43). Ein Ringanker auf den giebelseiti- gen Außenwänden ist vom Innenraum aus nicht erkennbar. Erdgeschoss-Fußboden gegen Erdreich In der Garage ist ein Fußboden aus Beton vorhanden. Der Boden ist in Längs- richtung des Gebäudes in Nähe der Mittelachse deutlich gerissen (Bild 15 – 17). Die Rissweite bet rägt im Mittel 5 mm. Die R issufer sind parallel in Quer- richtung des Gebäudes versetzt. Die gesamte Bodenfläche ist uneben und an der Oberfläche nutzungsbedingt geschädigt. In den Wohnräumen im Erdgeschoss ist ein PVC-Belag verlegt. Der Belag ist schadhaft (Bild 24). An der Übergangsstelle zum rückwärtigen Lager- und Ab- stellraum besteht ein Wechsel i n der Beschaffenheit d es Fußbodenaufbaus. Der Boden im Lag erraum klingt hohl, eine Trockenbauweise mit feuchteemp- findlichen Holzwerkstoffen wird vermutet. - 6 - Dach / Dachraum Die Dachkonstruktion ist in Holzbauweise errichtet und erscheint im einsehba- ren Bereich intakt. Die Flächen der Dachschrägen sind ohne Dämmung. Au f den Dachsparren, im Traufbereich mit Aufschieb lingen) ist eine Unterspann- bahn (Delta-Fol) verlegt. Die Unterspannbahn zeigt punktuell Beschädigungen und Fehlstellen. Die Da cheindeckung besteht aus Betondachsteinen mit ge rundeten Vorder- kanten. Die straßenseitige Fläche ist eben und oh ne markante Gefügestörun- gen. Diese Konstruktion ist eine Instandhaltungsmaßnahme. Ob die Dachein- deckung im Bereich der Giebelaußenwände üblichen Brandschutzanforderun- gen genügt (z.B. Lattung mit Metall profilen, Absch ottung mit nichtbrennbare Mineralwolle bzw. Verlegung der Betondachsteine in Mörtel), konnte nicht ge- prüft werden. Für eine Nutzung des Dachraumes zu Aufenthaltszwecken wird die Höhe der Dachsparren (geschätzt ca. 16 cm) für den Einbau einer Wärmedämmung als alleinige Maßnahme zum W ärmeschutz nicht ausreichend sein (Wärmebrü- ckenwirkung der Sparren). Vorbehaltlich detaillierte Berechnungen zum Wär- meschutz wird eine Kombination von Zwischensparren- und Aufsparrendäm- mung die geeignetere Lösung sein. Überlegungen zum Aufbau einer Fotovol- taikanlage und ggf. D achgauben mit Fenstern oder Dachflächenfenster als 2. Rettungsweg werden w eitere Beurteilungspunkte, auch nach statischen A s- pekten, sein. Die Dachentwässerung / Regenwa sserfallleitung an der lin ke Gebäudekante ist schadhaft (Bild 4). Die Überdachung des Balkons ist mit Wellplatten aus Kunststoff, verlegt auf einer Stahlunterkonstruktion, hergestellt. Erforderliche Stützen sind am Stahl- geländer des Balkons aufgestellt. Fenster, Außentür, Holztor Die Fe nster und die Außentür sind untersch iedlicher Ausführung aus Kunst- stoff- und Aluminiumprofilen. Das einfache Holztor zur Garage ist älterer - 7 - Bauart. Die Bau teile sind fu nktionsfähig und zweckmäßig für eine einf ache Nutzungen ohne Ansprüche an Wärmeschutz und Gestaltung. Die grenzseitigen Fenster und das große Glasbausteinelement im Oberge- schoss bedürfen aus Gründen des Wärme- und Brandschutzes nach energeti- schen und baurechtlichen Belangen einer Sanierung. An den F enstern am Balkon sind Außen fensterbänke aus Beton vorh anden. Es bestehen hier erhebliche Wärmebrücken. Dies betrifft auch die Betonbau- weise der S chwellenkonstruktion an den Ausg angstüren zum Balkon. Die Bauweise der D ecke über EG, des Balkons führt hier ebenfalls zu einer Wär- mebrücke. Erforderliche Anschlusshöhen (≥ 15 cm) für ein Bauw erksabdich- tung des Balkons sind nicht vorhanden. Die nachträglich als Vo rbaukonstruktionen eingesetzten Metall- Rollladenkästen und R ollladenpanzer aus Kunststoff sind funktionsfähig und für einfachste Nutzungen des Gebäudes noch ausreichend. Balkon Die tragende Betonplatte des Balkons ist mit einer Nutzlast von 500 kg/m² und 2 cm „Glattstrich“ gem. Statik projektiert. Die vorhandene Altbeschichtung des Bodens ist schadhaft. Ein funktionsfähige Bauwerksabdichtung und Entwässe- rungsrinne sind nicht vorhanden. Im Falle der Er haltung des Bauteils für eine spätere Nutzung ist das Bauteil aufgrund der Wärmebrückenwirkung und der mangelhaften Bauwerksabdichtung umfangreich zu sanieren sowie eine Ent- wässerung herzustellen. (b) Bauteile der Innenräume Innenwände und raumseige Oberflächen der Außenwände Erdgeschoss: Die Raumtrenn wand zur Gar age ist im vord eren L ängenabschnitt, in N ähe zum Fußboden „nass“ (Messwerte sehr deutlich über 80 Digit, Bild 25, 26). - 8 - Obergeschoss: Im Obergeschoss sind nichttragende Innenwände mit ca. 12 bis 15 cm Stärke vorhanden. Die Wände sind tapeziert und gestrichen. Es sind allgemeine Ge- brauchsspuren in geringem Umfang vorhanden. Die Oberflächen können mit einem üblichem Renovierungsaufwand erneuert oder umgestaltet werden. Innenputze (Grund- und Oberputze) aus der Herstellungs- und Verarbeitungs- zeit vor 1990 können asbestbelastet sein. Für eine abschließende Bewertung des Ist-Zustandes sind weitere Untersuchungen (Probenahmen) notwendig. Decke über EG / Fußboden OG Die Decke über dem Er dgeschoss ist im linken und rechten Teil des Gebäu- des als unbewehrte Flachdecke (12 cm) mit unterseitigen Rippen und ein ge- bundenen Stahlträger (I-Profile) errichtet. In der Mittelachse besteht die tragende Konstruktion aus zwei parallel ange- ordneten Stahlträgern mit jeweils ca. 4,80 m Spannweiten von den A ußen- wänden bis zu einem Mittelpfeiler aus Beton vorhanden. In dem zu Wohnzwecken ausgebauten Bereich ist die Unterseite der Beton- decke mit einer Bekleidung versehen. Im Obergeschoss sind in den Aufenthaltsräumen Bodenbeläge aus einfachen Laminatelementen vorh anden. Die Bel äge zeigen ge ringe allgemeine Ge- brauchsspuren und können mit einem üblichem Renovierungsaufwand erneu- ert w erden. Im Falle einer getrennten N utzung zu de n Rä umen im Er dge- schoss wird der erforderliche Schall- und Wärmeschutz aufgrund der Bauwei- se der Decke vermutlich nicht eingehalten. Die De cken im Obergeschoss sind Trockenbaukonstruktionen, die Raumsei- ten der Flächen sind tapeziert und gestrichen oder mit Holzpaneelen bekleidet (1 Raum). Die Flächen sind schadensfrei. - 9 - Im OG-Flur ist eine Bodeneinschubtreppe aus Holz vorhanden. Die Bauteile „Klappe und Rahmen“ sind bauzeittypisch ungedämmt. Im Dachraum ist keine Absturzsicherung / Geländer vorhanden. Im Falle der Erhaltung des Bauteils ist ein G eländer nachzur üsten. I m Falle einer energetischen Sanierung des Dachraums ist die gesamte Konstruktion zu erneuern. Im Falle des Ausbaus des Dachraumes zu Aufenthaltsräumen wird der Einbau einer neuen Treppenkonstruktion als baurechtlich notwendige Treppe erfor- derlich. Decke über Obergeschoss zu nicht ausgebautem Dachraum (Bild 35 – 39) Holzbalkendecke mit Schüttung. Lose aufgelegte, teilweise lückenhafte Däm- mung aus Min eralwolle mit einseitiger Alukaschierung, Dicke ca. 8 bis 10 c m (Bild 36). Die Verlegung ist lückenhaft und teilweise technisch falsch (Aluka- schierung liegt oben, Bild 38). Der Wärmeschutz ist gering. Türen Im Erd- und Obergeschoss sind einfache , ge strichene Holz-Zimmertüren mit Futter- und Bekleidung, teilweise mit Glaselement und Lüftungsgitter, vorhan- den. Die Türelemente zeigen Geb rauchsspuren und in ge ringem Maße Be- schädigungen am Fur nier und an Türbändern. Dich tungsprofile sind an den Zargen bauartbedingt nicht vorhanden. Eine Renovierung / Reparatur der Tü- ren ist techn isch möglich, wird aber aus wirtschaftlichen und g estalterischen Gründen nicht zweckmäßig sein. An der Tür zum OG-Bad und zur Küche ist ein Höhenversatz (ca. 10 bis 15 mm) der Belagsoberflächen vorhanden. Es besteht eine Stolpergefahr. Sanitärbereiche Die Sanitärbereiche im E rd- und Obergeschoss sind in ei nfachen, nicht mehr zeitgenmäßen Bauweisen vorhanden (Bild 27, 51, 52) . Die Flächen der Flie- senbeläge an Boden und Wand zeigen allgemein geringe Gebrauchsspuren. Im Falle einer Neugestaltung und Sanierung des Gebäudes werden umfang- - 10 - reiche Maßnahmen zum W ärme- und S challschutz im Be reich des B odens und Abdichtungsarbeiten an Böden und Wänden erforderlich. Geschosstreppe / Treppenraum Die angewendelte, einläufige Treppe vom Erd- zum Obergeschoss ist in Holz- bauweise errichtet. Das Steigungsverhältnis beträgt 26 cm x 19,2 cm. Die Treppe ist baurechtlich eine notwendige Treppe (Bild 28, 29). Die Flächen von Auftritt und Gegentritt sind nachträglich mit einem pvc-artigen Belag versehen, an den Stufenvorderkanten sind Aluminiumprofile mit Gummi- lippe vorhanden. Der Treppenlauf besteht aus unterschnittenen Stufen. Es ist einseitig ein Holz-Handlauf vorhanden. Gebäudetreppen u nterliegen den Anf orderungen der DIN 18065 „Gebäude- treppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße“. Für eine absch ließende Bewer- tung des Ist-Zustandes der Treppe ist die Kenntnis über die vorgesehene Nut- zung maßgebend. Markante Schäden sind nicht vorhanden. Die Treppe ist wegen der Verwen- dung von brennbaren Materialien (Holz) als notwendige Treppe ungeeignet. (3) Zusammenfassung • An und i n dem Gebäude sind bau technische Mängel und Schäden vor- handen. Die Schäden und Mängel resultieren aus den Qualitätsstandards zum Zei tpunkt der Errichtung des Gebäudes und de n Umbauten und sonstigen baulichen Instandhaltungsmaßnahmen in der Folgezeit bis heu- te. • Aktuell bestehen deutliche Defizite zum Feu chteschutz des Er dgeschos- ses (Fußboden und unterer Wandbereich an Außen- und Innenwänden). • An den Bauteilen des Gebäudehülle (Außenwände, Fenster, Dach, Fuß- boden EG) sind deutliche Defizite zum Wärme- und Brandschutz vorhan- den. - 11 - • Der interne Schallschutz wird für getrennte Nutzungen durch fremde Par- teien in den Räumen im Erd- und Obergeschoss vermutlich nicht ausrei- chend sein. • Durch eine Kamer abefahrung der Entwässerungsleitungen / Grundleitun- gen können Informationen zu deren Zustand gewonnen werd en. Bauzeit- typisch werden glasierte Tonrohre mit Teerstrick-Muffendichtungen vermu- tet. Im Außenbereich können , ver ursacht durch W urzelwerk, Muffenver- sätze an den Leitungen vorliegen. • Die Rissb ildung im Fu ßboden der Gar age ist bei der vo rhandenen Bau- weise des Fußbodens nicht sanierbar. Die deutliche Rissbildung gibt An- lass zur Klärung der Gründung / Fundamente an den Außenwänden und der Mittelwand im EG. • Die v orhandenen, geringen bautechnische Schäden und Mä ngel an den Innenbauteilen in den Wohnräumen im Erd- und Obergeschoss können im Falle eines geplanten, sehr einfachen Q ualitätsstandards für temporäre Folgennutzungen wie Lagern und kurze itige handwerkliche Arbeiten und ohne die Berücksichtigung von Br and-, Schall - und Wä rmeschutzmaß- nahmen mit vergleichsweise geringen finanziellen Mitteln beseitigt werden. • Für eine Nutzung zu Versammlung, Besprechungen, Bürgerbüro und Be- ratungsstellen, sonstige Bürotätigkeiten, Ausstellungen u. Ä. , mit zeitge- mäßen technischen Gebäudeausrüstungen (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Foto voltaik), der Einhaltung von B rand-, Wärme -und Scha ll- schutzanforderungen und zum Feuchteschutz sind umfangreiche Arbeiten zu allen Gewerken des Roh- und Ausbaus notwendig. - 12 - (4) Maßnahmen und Ausblick • Für die Festlegung von Einzelmaßnahmen zur Sanierung ist zunächst eine detaillierte Bauwerksdiagnostik mit der genauen Bestimmung der vorhan- denen Baumaterialien und Bauteilfreilungen notwendig. Dies betrifft insbe- sondere die Bauzustände der Außenwände, der Decken, der Fußböden, der Geschosstreppe und der Gründung. • Änderungen der G rundrisse / Raumau fteilungen im Erd - und Oberge- schoss werden ver mutlich zu Maßnah men zur Ert üchtigung des Tr ag- werks des Gebäudes führen. • Anhand der gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der Bauwerksdiagnos- tik ist, in V erbindung mit den Erg ebnissen der technischen Prüfung der haustechnischen Anlagen und der Bewertung des Ist-Zustandes der Bau- teile des Wärme-, Schall- und Brandschutzes und der geplanten Nutzung, eine Festlegung der notwendigen Maßnahmen und die A ufstellung eines Kostenrahmens für Umbau- und Sanierungsarbeiten möglich. • Eine zukünftige zeitgemäße Wohn- und Aufenthaltsnutzung ist, aufgrund des allgemein stark veralten Bauzustandes bzw. des Instandhaltungsrück- standes (Ausnahme Dacheindeckung mit Nachbesse rungsbedarf) und den damit verbundenen Defiziten im Feuchte-, Wärme-, Schall- und Brandschutz, nach derzeitiger, eigener Einschätzung nur mit er heblichen, alle Ge bäudebereiche umfassenden, baulichen Maßnahmen zu rea lisie- ren. • In der Summe der Be trachtungen zu den einzelnen Bestandteilen des Bauwerks, ins besondere zu den k onstruktiven Bereichen EG-Fußboden, Gründung, Decke über EG, der Treppe, und der Bauwerksabdichtung er- scheint eine weitere Nutzung des Gebäudes, in Anbe tracht des hohen Bau- und Kostenaufwand, sehr fragwürdig. Unter Einbeziehung der Maßnahmen zum Wärme- und Brandschutz sowie zu den haustechnischen Anlagen ist ein Abbruch des Gebäudes in jeden Fall in Erwägung zu ziehen. - 13 - • Mit einem gleichen oder ähnlichen Bauvolumen auf der Basis einer neuen Gründung, der Planung mit üblichen Geschosshöhen (derzeit im EG über- höht) und einem dann realisierbaren Dachausbau wird nach eigener Ein- schätzung vermutlich ein ges amtwirtschaftlich günstigerer Betrieb ei nes neuen Gebäudes und des Grundareals möglich werden. Dieburg, den 29.11.2023 R. Schöwer öbuv Sachverständiger pdf-Dokument ___ Ausfertigung von 2 Ausfertigungen Anlagen: Nr. 1 Aktueller Lageplan (1 Seite) Nr. 2 Bilddokumentation (30 Seiten, 60 Fotos) Nr. 3 Bestandsunterlagen (Auszug, 2 Seiten) Die Stellungnahme umfasst 13 Seiten und 3 Anlagen und wird der Auftragge- berin in einer Printversion und in digitaler Form als pdf-Dokument übergeben. Eine Ausfertigung verbleibt im SV-Büro. 2309-36-DSE-DAS8 Anlage Nr. 1 Lageplan Anwesen: Darmstraße 8, 64287 Darmstadt Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.1 Bild Nr.2 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 1 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.3 Bild Nr.4 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 2 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.5 Bild Nr.6 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 3 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.7 Bild Nr.8 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 4 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.9 Bild Nr.10 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 5 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.11 Bild Nr.12 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 6 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.13 Bild Nr.14 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 7 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.15 Bild Nr.16 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 8 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.17 Bild Nr.18 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 9 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.19 Bild Nr.20 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 10 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.21 Bild Nr.22 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 11 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.23 Bild Nr.24 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 12 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.25 Bild Nr.26 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 13 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.27 Bild Nr.28 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 14 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.29 Bild Nr.30 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 15 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.31 Bild Nr.32 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 16 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.33 Bild Nr.34 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 17 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.35 Bild Nr.36 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 18 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.37 Bild Nr.38 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 19 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.39 Bild Nr.40 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 20 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.41 Bild Nr.42 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 21 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.43 Bild Nr.44 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 22 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.45 Bild Nr.46 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 23 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.47 Bild Nr.48 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 24 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.49 Bild Nr.50 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 25 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.51 Bild Nr.52 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 26 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.53 Bild Nr.54 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 27 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.55 Bild Nr.56 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 28 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.57 Bild Nr.58 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 29 von 30 Bilddokumentation Darmstraße 8 64287 Darmstadt Anlage Nr. 2 2309-36-DSE Bild Nr.59 Bild Nr.60 SV-Büro Schöwer, Dieburg OT: 18.09.2023 Seite 30 von 30 1 2309-36-DSE-DAS8 Anlage Nr. 3 Bestandsunterlagen (Darmstraße 8, Ausschnittkopien aus Baubescheid Nr. 101/51 vom 09.02.1951) Erdgeschoss Obergeschoss 2 Hinweis: Im tatsächlichen Bauzustand bestehen Abweichungen zu Türen, Fenstern und Raumaufteilungen. Ansichten Schnitt 03.11.2023 SV-Büro Dipl.-Ing. R. Schöwer
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Punkt 24: Städtebaufördergebiet "Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof" Grundsatzbeschluss Quatiers- und Kinder-/Jugendzentrum Darmstraße (V-Nr. 2024/0131) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: FDP und 2 Stimmen aus UWIGA/WGD
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% + Wissenschaftsstadt Darmstadt NaturFreunde Ortsgruppe e.V. Darmstadt gemeinsam mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt Absichtserklärung 1. Vorbemerkung Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt unter Einbeziehung des Grundstücks Darmstraße 4A, welches in Erbpacht an die NaturFreunde Ortsgruppe Darmstadt e.V. vergeben ist, auf den Grundstücken Darmstraße 6 und 8 ein Quartiers- und Jugendzentrum zu errichten. Das bestehende Stadtheim der NaturFreunde Ortsgruppe Darmstadt e.V. auf dem Grundstück Darmstraße 4a, das bereits Teilfunktionen eines Quartierszentrums erfüllt, soll dafür erweitert und durch ein Jugendzentrum ergänzt werden. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und die NaturFreunde Ortsgruppe Darmstadt e.V. halten nachstehend den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen und ihrer vorläufigen Vereinbarungen fest. Sie begründen damit noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages. Vielmehr haben beide Parteien bis zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gründen von den weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. Der später abzuschließende Vertrag soll folgenden Inhalt haben: 2. Gegenstand des später abzuschließenden Vertrages Die gemeinsame Entwicklung des Konzepts „Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8° erfolgt auf der Grundlage der vom Architekturbüro prosa erstellten Machbarkeitsstudie (Stand, 29.01.2024). Voraussetzung für die Verwirklichung des Quartierszentrums ist ein Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung und eine öffentliche Förderung im Rahmen des Städtebaufördergebiets „Kapellplatz/Woogsviertel/ Ostbahnhof“. Die NaturFreunde Ortsgruppe Darmstadt e.V. sind bereit, unter der Voraussetzung einer öffentlichen Finanzierung für den Bau des erweiterten Stadtheims, eine Nutzungsbindung als Quartierszentrum für mindestens 25 Jahre einzugehen. Der zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den NaturFreunde Ortsgruppe Darmstadt e.V. geschlossenen Erbpachtvertrag vom 07. Februar 1962 soll dabei unberührt bleiben. Vielmehr sollen ein Gestattungsvertrag sowie ein Nutzungsvertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der NaturFreunde Ortsgruppe Darmstadt e.V. geschlossen werden. Für den Fall, dass die gemeinsam abgestimmte, konkrete weitere Planung ergibt, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt Teile des geplanten Quartiers- und Jugendzentrums auf dem Erbpachtgrundstück errichtet, werden die NaturFreunde Ortsgruppe Darmstadt e.V. hierzu ihre Zustimmung erteilen. Die Nutzungsverwaltung und der Betrieb des Quartierszentrums liegen weiterhin bei der NaturFreunde Ortsgruppe Darmstadt e.V. Die Betreiberschaft des Jugendzentrums liegt bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die weitere Planung erfolgt partnerschaftlich von der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der NaturFreunde Ortsgruppe Darmstadt e.V. gemeinsam. 3. Inkrafttreten und Laufzeit der Absichtserklärung Diese Absichtserklärung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet automatisch mit Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Parteien. Darmstadt, den 22.04.2002 Nehomma, ch N ER, fa ir AH Johanna Hickler Sabine Schröder NaturFreunde Ortsgruppe NaturFreunde Ortsgruppe Darmstadt e.V. Darmstadt e.V. Barbara Akdeniz Michael Kolmer Bürgermeisterin Stadtrat
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Punkt 7: Städtebaufördergebiet "Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof" Grundsatzbeschluss Quatiers- und Kinder-/Jugendzentrum Darmstraße (V-Nr. 2024/0131) Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: FDP-Fraktion
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Punkt 13: Städtebaufördergebiet "Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof" Grundsatzbeschluss Quatiers- und Kinder-/Jugendzentrum Darmstraße (V-Nr. 2024/0131) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: FDP
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
16.05.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat IV
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I II 51
III 61
IV 65
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0131
Magistratsbeschluss -Nr.
171
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-4010 Investitionsnummer: 17061-4002
Kostenträger: 5110-41 Sachkonto: 0953010
Betreff: Städtebaufördergebiet "Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof"
Grundsatzbeschluss Quartiers - und Kinder-/Jugendzentrum Darmstraße
Vorlage vom: 22.04.2024
Beschlussvorschlag :
1. Dem Planungsprozess für das Projekt „Quartiers - und Kinder-/Jugendzentrum
Darmstraße auf den Grundstücken Darmstraße 4a, 6 und 8“ wird zugestimmt. Mit der
Begleitung und Durchführung des Vergabeverfahrens für die Planungsleistungen
Quartiers- und Kinder-/Jugendzentrum und Begleitung des daraus folgenden
Planungsprozesses der Leistungsphasen 1 und 2 wird die Darmstädter
Stadtentwicklungsgesellschaft GmbH & Ko. KG (DSE) beauftragt.
2. Die für die Planung benötigten Haushaltsmittel gemäß datenschutzrelevanter Anlage
(Anlage 6) stehen im Rahmen des Förderprogramms „Wachstum und nachhaltige
Erneuerung“ für das Städtebaufördergebiet „Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof“ zur
Verfügung.
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3. Einer Interimslösung für ein Kinder - und Jugendzentrum im Woogsviertel in der
Darmstraße 8 wird zugestimmt. Mit der baulichen Umsetzu ng der Interimslösung wird der
Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) beauftragt.
4. Der Finanzierung der Umsetzungskosten für die Interimslösung für das Kinder - und
Jugendzentrum gemäß datenschutzrelevanter Anlage (Anlage 6) wird zugestimmt. Hier für
stehen ausreichend Mittel aus dem Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige
Erneuerung“ für das Fördergebiet „Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof“ zur Verfügung.
5. Die Aufgabenstellung zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie (Anlage 1), die
zusammenfasse nde Empfehlung der DSE und die Machbarkeitsstudie „Zukunft
Darmstraße 4a, 6 und 8“ (Anlage 2) sowie die Bausubstanzgutachten Darmstraße 4a und
8 (Anlage 3 und 4) werden zur Kenntnis genommen.
6. Die Absichtserklärung der NaturFreunde Ortsgruppe Darmstadt e. V. und der
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zur Kenntnis genommen (Anlage 5).
Anlagen: Anlage 1_Aufgabestellung_MS_QJZ Darmstraße
Anlage 2_Zusammenfassung DSE_Machbarkeitsstudie
Anlage 3_Bausubstanz Gutachten Darmstraße 4a
Anlage 4_Bausubstanz Gutachten Darmstraße 8
Anlage 5_Absichtserklärung QJZ Darmstraße
Anlage 6_Grobe Kostenschätzung QJZ_datenschutzrelevant
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 22.05.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.04.2024
Hintergrund
Im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) des Städtebaufördergebiets
„Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof“ (KaWoO) in der Programmkulisse „Wachstum und
nachhaltige Erneuerung“ (ehemals „Stadtumbau Hessen“) – beschlossen durch die
Stadtverordnetenversammlung im Mai 2018 – wurde im Handlungsfeld „Lebendiges
Miteinander“ das Schaffen eines Quartierstreffs noch nicht explizit genannt, es wird aber
bereits auf das „politische, ökonomische, soziale und soziokulturelle Miteinander“ im Quartier
hingewiesen.
Aus dem Gremium der Lokalen Partnerschaft (LoPa) heraus und auch im Rahmen der
Bearbeitung des Konzepts zum „Lebendigen Einzelhandel“ wurde der Bedarf an einem
Quartierstreff im Gebiet offenkundig.
Auch im Rahmen des Prozesses zur Neustrukturierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in
Darmstadt wurde festgestellt, dass der Planungsraum Ost bisher unzureichend mit Angeboten
der offenen Kinder- und Jugendarbeit versorgt ist. Neben dem Bedarf an Räumen für Angebote
für Kinder und Jugendliche besteht ebenfalls ein Bedarf an Räumen für Vereinsarbeit und
Initiativen aus dem Stadtteil.
Ziel
Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung eines zentralen Ortes für alle Bewohnerinnen und
Bewohner des Quartiers und für die verschiedenen Nutzungsgruppen sowie der Neubau eines
angegliederten Kinder- und Jugendzentrums. Dies soll auf den Grundstücken der Darmstraße
4a (Vereinsheim der NaturFreunde Ortsgruppe Darmstadt e.V., im Folgenden kurz
„Naturfreunde“ genannt) sowie den durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt, mit
Städtebaufördermitteln erworbenen Grundstücken Darmstraße 6 und 8, entwickelt werden.
Grundstücke
Das städtische Grundstück Darmstraße 4a ist in Erbpacht an die Naturfreunde noch bis ins
Jahr 2060 vergeben. Das Grundstück hat eine Größe von 616 m². Schon heute beherbergen die
Naturfreunde in ihrem Vereinsheim eine Vielzahl an Quartiersaktivitäten, u.a. besteht hier eine
Kooperation mit dem städtischen Seniorinnen- und Seniorentreff, aber auch Angebote wie
Ferienspiele für Kinder und Jugendliche finden hier gleichermaßen statt.
Die Grundstücke Darmstraße 6 und Darmstraße 8 sind seit 15.12.2022 wieder im Besitz der
Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Das Grundstück Darmstraße 6 hat eine Größe von 215 m² (gem. Verkehrswertgutachten) plus
114 m² vom Grundstück des Gartenhorts, Darmstraße 4. Die Gebäudeteile auf dem Grundstück
Darmstraße 6 waren in einem sehr schlechten Zustand. Diese wurden im Februar 2024,
finanziert durch Städtebaufördermittel, komplett geräumt. Das Grundstück Darmstraße 6 ist
planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Das Grundstück Darmstraße 8 hat eine Größe von 358 m² (gem. Verkehrswertgutachten).
Auf dem Grundstück Darmstraße 8 befindet sich im rückwärtigen Bereich ein Wohngebäude,
das bereits seit einigen Jahren leer steht. Das Grundstück Darmstraße 8 liegt im rechtsgültigen
Bebauungsplangebiet O 16, die Festsetzungen weisen das Grundstück als öffentliche
Grünfläche aus.
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Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern
Seit dem Aufkommen der ersten Idee im Herbst 2022 wurde der Prozess zur gemeinsamen
Entwicklung des Projektes in engem Austausch mit den Menschen vor Ort (Naturfreunde,
AG Lebenswertes Woogsviertel, Lokale Partnerschaft, Gartenhort, Offene Kinder - und
Jugendarbeit, Nachbarschaft sowie Interessierte aus dem Quartier) sowie der Fachve rwaltung
(Stadtplanung, Grünflächen, Umwelt, Klimaschutz, Büro für Sozialplanung, Jugendamt)
begleitet.
Es gab eine Vielzahl an Beteiligungsformaten im kleineren und großen Kreis. Der gemeinsame
Weg der vor Ort wirkenden Menschen und der Fachverwaltung ist ein lebendiger und sehr
produktiver Prozess. Der enge und offene Austausch von beiden Seiten prägt das Projekt und
die Quartiersentwicklung positiv. Gemeinsam wurde auch die Aufgabestellung für die
Machbarkeitsstudie „Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8“ erarbeitet und hier alle Anforderungen
und Ideen zusammengefasst (Anlage 1: Aufgabenstellung zur Erstellung einer
Machbarkeitsstudie).
Die Naturfreunde und die Wissenschaftsstadt Darmstadt haben in einer gemeinsamen
Absichtserklärung (Anlage 5: Absichtserkläru ng der NaturFreunde Ortsgruppe Darmstadt e.V.
und der Wissenschaftsstadt Darmstadt ) für diesen Grundsatzbeschluss ihre Absicht zur
gemeinsamen Entwicklung des Projektes zusammengefasst.
Machbarkeitsstudie „Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8“
Durch die DSE wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie – erstellt durch prosa | Architektur
+ Stadtplanung BDA Quasten Rauh PartGmbB – der (Teil-)Abriss der vorhandenen
Bebauungsstrukturen auf den Grundstücken Darmstraße 4a, 6 und 8 sowie eine sinnvolle
Angliederung möglicher Neubauten geprüft.
Es wurden verschiedene Varianten zur Nutzung der Grundstücke 4a, 6 und 8 entwickelt.
Die groben Szenarien bilden sich wie folgt als Basis der Varianten ab:
Szenario 1: Komplett Abriss Darmstraße 4a, 6 und 8
Szenario 2: Bestand Darmstraße 4a und Abriss Darmstraße 6 und 8
Szenario 3: Teilabriss Darmstraße 4a (Kleiner Saal) und Abriss Darmstraße 6 und 8
Szenario 4: Teilabriss Darmstraße 4a (Eingang, Bereich Küche, WC, Garderobe und Kleiner
Saal) und Abriss Darmstraße 6 / Erhalt und Nachnutzung Darmstraße 8
Szenario 5: Teilabriss Darmstraße 4a (Eingang, Bereich Küche, WC, Garderobe und Kleiner
Saal) und Abriss Darmstraße 6 und 8
Neben den verschiedenen Nutzungsanforderungen wurden folgende Themen im Rahmen der
Machbarkeitsstudie betrachtet und in der Bewertung der entwickelten Szenarien
berücksichtigt:
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• Kompaktheit und Versiegelungsgrad
• Nutzung von grauer Energie (Bestand)
• Adressbildung im Stadtraum
• Adressbildung Nutzungen
• Synergien
• Erhalt Gehölze
• Anbindung Grünfläche
• Bauablauf
Insgesamt wurden 15 verschiedene Ansätze für mögliche Szenarien untersucht
(Anlage 2: Zusammenfassende Empfehlung der DSE und Machbarkeitsstudie „Zukunft
Darmstraße 4a, 6 und 8“).
Aus diesen Szenarien wurde in Zusammenarbeit mit den Nutzerinnen- und Nutzergruppen, der
Bürgerschaft und Ämtern der Wissenschaftsstadt Darmstadt das Szenario 4 „Die drei Häuser“
als gemeinsam weiter zu verfolgendes Ziel definiert.
Für die weitere Bearbeitung wurden die Gebäude 4a und 8 von einem Bausachverständigen
(Anlage 3: Bausubstanz Gutachten Darmstraße 4a / Anlage 4: Bausubstanz Gutachten
Darmstraße 8) begutachtet.
Ziel dieser Begutachtung war die Ergänzung der Szenarien mit der fachlichen
Einschätzung des Sachverständigen und den Erfahrungen der DSE.
Konzept
Quartierszentrum
Im Woogsviertel Bereich Teichhaus-/Landgraf-Georg-Straße gibt es aktuell kaum Teilhabe- und
Begegnungsmöglichkeiten für die Nachbarschaft. Lediglich das Naturfreundehaus bietet
Räumlichkeiten für Vereine und Initiativen und ist somit als Begegnungsstätte innerhalb des
Quartiers etabliert. Das Haus aus den 1960er Jahren entspricht jedoch hinsichtlich der
Barrierefreiheit, des Flächen-/Raumschnitts und der baulichen Substanz nicht den heutigen
Anforderungen.
Aus diesem Grund können Angebote des städtischen Programms für Seniorinnen und Senioren
seit Jahren nur sehr einschränkt an diesem Ort stattfinden. Für eine Erweiterung bzw.
bedarfsgerechten Anpassung der Angebote sind die Räume im jetzigen Zustand nicht nutzbar.
Jedoch sind besonders Seniorinnen und Senioren aber auch Menschen mit Handicap und
Familien mit kleinen Kindern auf ein vielfältiges Begegnungs-, Versorgungs- und auch
Beratungsangebot in ihrem Sozialraum angewiesen, da ihr Bewegungsradius in der Regel
eingeschränkt ist.
Auch Menschen, denen es schwerfällt, sich sozialen Gruppen anzuschließen, werden durch ein
im Quartier sichtbares und niederschwelliges Angebot eher ermutigt, teilzuhaben, können von
Nachbarinnen und Nachbarn sowie Bekannten mitgenommen werden und erfahren über die
Begegnung ggf. weitere Unterstützung und soziale Integration. Sie werden zur Selbstinitiative
ermutigt, schaffen eigene Angebote und teilen ihre Interessen.
Quartierszentren zählen zu den sogenannten dritten Orten, die den Menschen einen
Ausgleichsraum zu Arbeit und häuslichen Verpflichtungen bieten. Im Gegensatz zu Cafés, Bars,
Kulturstätten und Bädern, die ebenso zu den dritten Orten gezählt werden können,
ermöglichen Quartierszentren Begegnungen der Nachbarschaft und stärken die Versorgung,
Mitgestaltung und Eigeninitiative der Bewohnerschaft ohne Konsumzwang. Das
Quartierszentrum hat somit auch die Funktion, Einsamkeit vorzubeugen und Menschen eine
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Alternative zu bieten, die aufgrund sozialer, familiärer oder wirtschaftlicher Problemlagen an
anderen Angeboten nicht teilnehmen können. In diesem Sinne ist es ein wichtiger Baustein zur
Verwirklichung gleichberechtigter sozialer Teilhabe und Partizipation im Quartier.
Das Quartierszentrum ist ein niedrigschwellig und fußläufig erreichbarer, barrierefreier und
freundlicher Ort zur multifunktionalen Nutzung für die Nachbarschaft. Es muss für soziale
Angebote und ehrenamtliches Engagement, zur Förderung einer guten Nachbarschaft und
sozialem Zusammenhalt offenstehen.
Die Möglichkeit für Bewohnerinnen und Bewohner, die Angebotsvielfalt in einem solchen
Quartierszentrum selbst zu gestalten nach ihren Bedürfnissen und Bedarfen, sorgt dafür, dass
ein solcher Ort zur sozialen und kulturellen Identität des Sozialraums beiträgt.
Mit seinen, in der Regel für die Bewohnerinnen und Bewohner kostenfrei nutzbaren Angeboten,
der leichten Verfügbarkeit und der zentralen Lage in einem Sozialraum, der die fußläufige
Erreichbarkeit garantiert, ist er in höchstem Maße integrativ und inklusiv.
Kinder- und Jugendzentrum
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) ist ein Leistungsbereich der Kinder- und
Jugendhilfe mit zunehmender Bedeutung für die Biografien von Kindern und Jugendlichen. Sie
verfügt über spezifische Zugänge und Lernfelder, die den Erwerb von Alltagsbildung in
besonderer Weise begünstigen. Die OKJA leistet einen wesentlichen Beitrag zur
Aufrechterhaltung einer ausgewogenen sozialen Infrastruktur in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt. Zugleich hat sie einen wesentlichen Anteil an der Vermeidung von Ausgren zung und
an der Integration von bildungs- und sozialbenachteiligten Bevölkerungsgruppen.
Für die Arbeit des Kinder- und Jugendzentrums stellt die Wissenschaftsstadt jährlich
entsprechende Haushaltsmittel für Personal-, Honorar und Sachkosten gemäß der Verteilung
nach AG 78 „Kinder- und Jugendarbeit“ bereits zur Verfügung und beauftragt einen freien
Träger mit der Durchführung des Angebots. Im Woogsviertel besteht der Bedarf zum Bau eines
neuen Kinder- und Jugendzentrums, da im Stadtteil bisher kein solches existiert. Mit dem Bau
eines neuen Kinder- und Jugendzentrums am Standort Darmstraße wird eine Bedarfslücke an
Angeboten der OKJA geschlossen.
In den Öffnungszeiten einer Einrichtung in den Nachmittags- und Abendstunden finden dort
niedrigschwellige Bildungsangebote und diverse pädagogische Aktionen statt, die den Kindern
und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung ermöglichen und maßgeblich von ihnen
mitbestimmt und mitgestaltet werden. Die Angebote sind immer freiwillig, knüpfen am
Interesse sowie der Lebenswelt der jungen Menschen an und werden von pädagogischen
Fachkräften begleitet. Außerhalb der Öffnungszeiten finden Termine für Beratungsgespräche
oder Gremiensitzungen statt.
Zielgruppe der Einrichtung sind Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 27 Jahren. Die
Kernzielgruppe der meisten Angebote ist zwischen 12 und 18 Jahre alt. Die jungen Menschen
kommen vorwiegend mit dem Fahrrad oder zu Fuß in die Einrichtung.
Die Kinder und Jugendlichen werden in den Planungsprozess miteingebunden.
Das Jugendbildungswerk als zuständiges Sachgebiet der Fachabteilung Kinder- und
Jugendförderung wird das durchführende Architekturbüro beim Partizipationsprozess
unterstützen.
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Interimsnutzung Darmstraße 8 als Kinder- und Jugendzentrum
Die Errichtung eines neuen Kinder- und Jugendzentrums am Standort Darmstraße 6 und 8 ist
Ergebnis der Machbarkeitsstudie „Zukunft Darmstraße 4a, 6 und 8“. Bis zur Nutzung des
Neubaus für die OKJA ist es notwendig, eine Zwischenlösung umzusetzen, so dass di e
Angebote der OKJA einen festen Standort im Sozialraum haben und auch im Winter
durchführbar sind.
Für eine solche Zwischenlösung wurden verschiedene Varianten abgeprüft.
Für die Umsetzung als Interimslösung ist eine Unterbringung des Kinder- und Jugendzentrums
im Bestandsgebäude Darmstraße 8 vorgesehen.
Gründe hierfür liegen zum einen in der kurzfristigen Verfügbarkeit des Gebäudes und dem
angemessenen Verhältnis von Aufwand und Nutzen für eine Zwischenlösung. Nach Errichtung
des Neubaus wird die OKJA in den Neubau in der Darmstraße 6 (Nachbargebäude) umziehen.
Derzeit wird ein Träger beauftragt, das Basisangebot der OKJA im Woogsviertel voraussichtlich
ab dem II. Quartal 2024 durchzuführen.
Die Projektleitung und das Projektmanagement für die Umsetzung dieser Maßnahme liegen
beim Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt.
Freifläche
Als Maßnahme der Klimaanpassung ist es Ziel, mit den Grundstücken Darmstraße 4a, 6 und 8
eine biodiverse Grün- und Freifläche herzurichten und so den Grünanteil im Fördergebiet weiter
zu steigern. Der erhaltenswerte Baumbestand soll erhalten werden.
Finanzierung
Die Förderfähigkeit der Interimslösung für das Kinder- und Jugendzentrum in der Darmstraße
8 über Fördermittel des Städtebauförderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“
wurde mit der Hessen Agentur und dem zuständigen Hessischen Ministerium für Wirtschaft,
Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum abgestimmt und eine Zustimmung erteilt.
Die Finanzierung der Planungskosten des Quartiers- und Kinder-/Jugendzentrums erfolgt
ebenfalls durch Städtebaufördermittel aus dem Programm „Wachstum und nachhaltige
Erneuerung“ und stehen zur Verfügung. Die Finanzierung der Baukosten befindet sich derzeit
in der Beantragung.
Die Maßnahmen werden somit zu je einem Drittel vom Bund, vom Land Hessen und der
Wissenschaftsstadt Darmstadt finanziert. Die erforderlichen Mittel gemäß
datenschutzrechtlicher Anlage (Anlage 6) stehen beim Stadtplanungsamt unter der
Investitionsnummer 17061 -4002, Kostenstelle 061-001-4010, Sachkonto 0953010 zur
Verfügung.
Ausblick weiterer Prozess
Nach der Beschlussfassung soll umgehend in den weiteren Planungsprozess eingestiegen
werden und alles für das weitere Verfahren (Interim: Ausschreibung Planungs- und
Bauleistungen / Quartiers- und Kinder-/Jugendzentrum: Ausschreibung Planungsleistung
Leistungsphase 1 und 2, ggf. weitere erforderliche Gutachten, Organisations- und
Betriebskonzept usw.) vorbereitet werden.
Die Federführung liegt beim Stadtplanungsamt als zuständiges koordinierendes Fachamt für
das Städtebaufördergebiet „Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof“.
Die DSE wird mit der Begleitung und Durchführung des Vergabeverfahrens für die
Planungsleistungen Quartiers- und Kinder-/Jugendzentrum und Begleitung des daraus
folgenden Planungsprozesses der Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt.
Die Naturfreunde sind genauso in die Abstimmungen einzubinden wie das Büro für
Sozialplanung, das Jugendamt sowie weitere im Prozess relevant werdende Fachämter.
Der bisherige erfolgreiche und wertschätzende Prozess der Bürgerinnen- und
Bürgerbeteiligung sowie eine ergänzende Beteiligung der Kinder und Jugendlichen soll
zentrales Element der Planung sein.
Nach Fertigstellung der Vorplanung und dazugehöriger Kostenschätzung wird diese separat
dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt.
Dezernat I Dezernat II
Hanno Benz Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Bürgermeisterin
Dezernat III Dezernat IV
Michael Kolmer André Schellenberg
Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 8
342 Zeichen
Punkt 7: Städtebaufördergebiet "Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof" Grundsatzbeschluss Quatiers- und Kinder-/Jugendzentrum Darmstraße (V-Nr. 2024/0131) Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: der Fraktionen von UFFBASSE und AfD Gegenstimmen: FDP-Fraktion
Beratungsverlauf (5)
Orte (6)
- Darmstraße 8
- Mina-Rees-Straße 12
- Gervinusstraße
- Schleiermacherstraße 8
- Kapellplatz
- Landgraf-Georg-Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0131
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.04.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00