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1718/2017

Erweiterung der Realschule am Rhein, AufbauRS Niederichstraße 1-3, 50668 Köln in Köln-Altstadt/Nord nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen um einen Realschulzweig im 5. und 6. Schuljahr, aufbauend ab Schuljahr 2018/19 mit Umzug in

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.06.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.07.2017, TOP 10.28

Anlage Raumkonzept im Rahmen der BAN 120903_BAN

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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SK Beschluss RS Niederichstr.

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Beschlussvorlage Rat

10713 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1718/2017 
Freigabedatum 
21.06.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterung der Realschule am Rhein, AufbauRS Niederichstraße 1-3, 50668 Köln in Köln-
Altstadt/Nord nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen um einen Realschulzweig 
im 5. und 6. Schuljahr, aufbauend ab Schuljahr 2018/19 mit Umzug in die BAN 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Erweiterung der Realschule am 
Rhein, Aufbaurealschule Niederichstraße 1 -3, 50668 Köln in Köln -Altstadt/Nord um einen R e-
alschulzweig im 5. und 6. Schuljahr, aufbauend ab Schuljahr 2018/19 mit Umzug in die Bi l-
dungslandschaft Altstadt Nord 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlus s-
fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Genehmigung 
des Beschlusses zu stellen.  
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsg e-
richtsordnung angeordnet. 
 
Alternativen: 
 
Eine Alternative ist nicht erkennbar. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.06.2017 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.06.2017 
Rat 11.07.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
(1) Hintergrund 
 
Stark steigende Schülerzahlen, eine Schulstruktur im Wandel mit einer kontinuierlich steigenden 
Nachfrage nach Gymnasialplätzen, Gesamtschulplätzen und insbesondere in den rechtsrheinischen 
Stadtgebieten auch an Realschulplätzen, verbunden mit dem Umstand, dass viele Schulbauma ß-
nahmen sehr lange dauern, führen dazu, dass seit mehreren Jahren den Wünschen nach Gymnas i-
alplätzen und im Rechtsrheinischen auch an Realschulplätzen nur dadurch entsprochen werden 
kann, dass eine Reihe von Schulen entweder über die nach Raumprogramm vorgesehene Kapazität 
hinaus Klassen bildet (entweder im Vorgriff auf Erweiterungsbauten bei Nutzung von Fertigbaueinhe i-
ten oder durch Ausnutzung von räumlichen Möglichkeiten im Bestand) oder in den gebildeten Klassen 
die Klassengrößen meist die schulrechtliche Bandbreite zur Klassenbildung voll ausg eschöpft wird. 
Mit Schreiben vom 15.04.2016 – Mehrklassenbildung an städtischen Gymnasien und Gesamtschulen 
– hat die Bezirksregierung Köln darauf  hingewiesen, dass sie wiederholte Mehrklassenbildungen kr i-
tisch sieht. Diese Praxis soll daher in Zukunft stärker reglementiert werden. Diese geänderten Reg e-
lungen werden entsprechend auch die Schulform Realschule einbeziehen. 
Vor diesem Hintergrund sieht  sich die Verwaltung einer weiter gestiegenen Herausforderung gege n-
über, auch für die Schuljahre 2018/19 ff. gemäß der erwarteten hohen Nac hfrage eine ausreichende 
Zahl an Gymnasial- und Realschulplätzen zur Verfügung zu stellen. 
 
Nachdem in der Innenstadt  zum Schuljahr 2014/15 die beiden Realschulen an der Frankstraße und 
am Severinswall zugunsten der neuen Gesamtschule Innenstadt auslaufend geschlossen wurden, 
gibt es im linksrheinischen Gebiet des Stadtbezirks Innenstadt kein städtisches Realschulangebot  
mehr. Nach damaliger Einschätzung schien es vertretbar, im linksrheinischen Innenstadtbereich auf 
ein Realschulangebot zu verzichten. 
Inzwischen stabilisiert sich in vielen Stadtbereichen die Nachfrage nach Realschulplätzen in den Ei n-
gangsklassen der Sekundarstufe I. Dies kann durch die steigende Zahl an Übergängern von der Pr i-
marstufe in die Sekundarstufe I – verbunden mit dem eingeschränkten Angebot an Gesamtschul - und 
Gymnasialplätzen – erklärt werden, ebenso mit der steigenden Nachfrage nach Plätzen im  Gemein-
samen Lernen und der Nachfrage, die durch Flucht und Zuwanderung entstanden ist. 
Die Realschule am Rhein ist elementarer Bestandteil in (der Planung) der Bildungslandschaft Al t-
stadt-Nord. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird die Realschule am Rh ein ihren neuen 
Standort im Areal der Bildungslandschaft Altstadt-Nord beziehen. 
Die Bildungslandschaft Altstadt-Nord besteht aus den Verbundpartnern 
– Abendgymnasium Gereonsmühlengasse 
– Freinet-Schule Köln, bisher Dagobertstraße 
– Freizeitanlage Klingelpütz 
– Hansa Gymnasium Köln 
– Realschule am Rhein, bisher Niederichstraße  
– Kindergarten der Fröbel gGmbH

3 
– Jugendhaus Tower der KSJ  
In der bisherigen Struktur fehlt der Bildungslandschaft ein alternatives Angebot zum Gymnasium in 
den Jahrgangsstufen der 5. und 6. Schuljahre. Daher wurde die Bildungslandschaft so konzipiert, 
dass mit Umzug an den neuen Standort und so mit der faktischen räumlichen Zusammenführung der 
Bildungspartner die Aufbaurealschule „nach unten“ erweitert werden soll. Dies wurde von An fang an 
so auch in der baulichen Planung berücksichtigt. 
Neben zwei Räumen für Regelklassen wurden zwei Räume für Vorbereitungsklassen berücksic htigt. 
Mit diesen vier Klassen ergibt sich die schulrechtlich erforderliche Zweizügigkeit einer Realschule bei 
Gründung im 5. Schuljahr. Die Räume für die Vorbereitungsklassen können sowohl für Vorbere i-
tungsklassen, als auch für Schülerinnen und Schüler, die bisher Vorbereitungsklassen besuchten, 
nun aber in Regelklassen wechseln, genutzt werden. Eine Entscheidung ü ber die konkrete Nutzungs-
art im Rahmen der 2 -zügigen Orientierungsstufe sollte in Anbetracht der großen Herausfo rderung, 
Schülerinnen und Schüler mit Fluchthintergrund in Kölner Schulen aufzunehmen, rech tzeitig vor dem 
Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2018/1 9 im Einvernehmen zwischen Schulleitung, Schulaufsicht 
und Schulverwaltung getroffen werden. 
Die Realschule am Rhein hat in den vergangenen Jahren regelmäßig drei Klassen in den Jahrgang s-
stufen des 7. bis 10. Schuljahres gebildet.  
Derzeit führt die Realsc hule am Rhein zum Stichtag 15.10.2016 insgesamt 373 Schüler*innen in 14 
Klassen, davon 2 Vorbereitungsklassen. Die Schülerzahl zum Schuljahr 2017/18 wird vorau ssichtlich 
mit rd. 372 eine vergleichbare Größe aufweisen: 
 5.Sj 6.Sj 7.Sj 8.Sj 9.Sj 10.Sj Summe 
2016/17   102 97 89 85 373 
2017/18   100 100 84 88 372 
 
Durch die Erhöhung der Kapazität um 2 Klassen im 5. und 6 Schuljahr sowie 2 Vorbereitungsklassen 
ist in den kommenden zwei Jahren jährlich mit einem Anstieg um rd. 27 SuS zu rechnen (da die Vo r-
bereitungsklassen bereits aktuell an der Schule geführt werden). Zum Schuljahr 2019/20 würden an 
der Schule somit rd. 425 Schüler*innen geführt. 
 
(2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme 
 
 Im Juni 2016 hat die Verwaltung die „Aktualisierung der Schulentwicklu ngsplanung Köln 2016“ 
veröffentlicht, mit der Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schu l-
landschaft allgemein bildender Schulen bis 2025 und darüber hinaus beschrieben werden (ve r-
gleiche Session 1906/2016). 
 Eine Erweiterung der Zügigk eit der Realschule am Rhein wurde in der Aktualisierung der Schu l-
entwicklungsplanung 2016 beschrieben (Session 1906/2017, S. 42, Maßnahme M10). Die Erwe i-
terung kann erst mit Umzug an den neuen Standort in der Bildungslandschaft Altstadt -Nord erfol-
gen.  
 Die Herausforderungen für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Schullandschaft haben sich in 
Köln in der jüngeren Vergangenheit weiter deutlich erhöht. Es ist eine Mehrfachherausforderung 
zu konstatieren, die sich aus einem rasanten Anstieg der Kinder - und Schülerzahlen, den Erfo r-
dernissen der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und der Integration von 
geflüchteten Kindern und Jugendlichen, sowie einem rasant fortschreitenden, nachfragebedin g-
ten strukturellen Wandel in der Schullandschaft ergibt.

4 
 
(3) Zur räumlich-gebäudlichen Situation 
 
 Die Raumkonzeption im Rahmen der Bildungslandschaft Altstadt Nord wurde auf die beabsic h-
tigte „Ergänzung der Schule“ um 4 Klassen in den Jahrgangsstufen des 5. und 6. Schuljahrs 
ausgerichtet (Anlage Raumkonzeption). 
 
(4) Beteiligung der Schulkonferenz 
 
 Die Schulkonferenz der Realschule am Rhein hat am 30.05.2018 getagt, begrüßt die schu l-
rechtliche Erweiterung der Zügigkeit mit Umzug an den neuen Standort, wie sie bereits seit la n-
ger Zeit konzeptionell für die Bildungsl andschaft Altstadt Nord geplant ist, und hat eine entspr e-
chende Stellungnahme abgegeben (Anlage 2). 
 
(5) Personalkosten 
 
 Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten 
sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u. a. nach der Schulform und der damit verbu n-
denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung. 
Da die Sekretariatsstunden nach Schülerzahlberechnung unter der bereits heute gültigen 
Grundversorgung liegen würden, erg ibt sich durch die Erhöhung der Zügigkeit keine Veränd e-
rung in Bezug auf den zukünftigen Bedarf an Sekretariatsstunden und damit auch keine verä n-
derten Personalkosten für die Schulsekretariate.  
 
(6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
 
 § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planu n-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 
80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und  die Träger 
von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. 
 Die Verwaltung sieht vor, zeitlich parallel zum Gremiendurchlauf alle Nachbarkommunen über 
die Planungsabsichten zu informieren und somit insbesondere dem Anhörungserfordernis g e-
mäß § 80 Absatz  2 Schulgesetz NRW nachzukommen. Ebenso sind die Träger der anerkan n-
ten Kölner Ersatzschulen über die Planungsabsichten zu informieren. 
 
(7) Anordnung der sofortigen Vollziehung 
 
 Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch e ingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Zügigkeitserweiterung der Realschule am 
Rhein, Realschule Niederichstraße, zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organ i-
satorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährig en juristischen Verfa hrens 
gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schu l-

5 
jahres 2018/19 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung 
des Beschlusses die sofortige Vollziehung ge mäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgericht s-
ordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 
 
Anlage 
Raumprogramm  
SK Beschluss vom 30.05.2017

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

656 Zeichen

Anlage 0  
 
Begründung der Dringlichkeit:  
 
Um den erwarteten und bereits heute gesamtstädtisch enorm hohen Bedarf an 
zusätzlichen Schulplätzen in fast allen Schulformen decken zu können ist eine 
kurzfristige Umsetzung der Maßnahme erforderlich.  
 
Um diese im vorgesehenen Zeitrahmen realisieren zu können, ist eine Beschlussfassung 
noch vor der Sommerpause erforderlich. Nur so kö nnen die geplanten zusätzlichen 
Schulplätze im benötigten Zeitraum geschaffen werden. 
 
Eine Beschlussfassung nach der Sommerpause würde die Umsetzung der dargestellten 
Maßnahme verzögern, was in Anbetracht der dringend benötigten Schulplätze 
problematisch wäre.

SK Beschluss RS Niederichstr.

472 Zeichen

Beschluss der Schulkonferenz vom 30.5.2017

Die Schulkonferenz der Realschule am Rhein fasst heute einstimmig folgenden
Beschluss:

Die Realschule am Rhein beginnt mit der Aufnahme von Klasse 5
und Klasse 6 aufbauend ab dem Umzug in das neue Schulgebäude,
voraussichtlich zum Schuljahr 2018/19.

( EN
köln, den 30.5.2017 ö x u 2 2

Schulleiterin RS am Rhein

Vertreter der Lehrerkonferenz

Vertreter der Eltern

Aype-Gut Tophas_

Vertreter der Schüler/innenElternvertreter

Beratungsverlauf (3)

26.06.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.16 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
11.07.2017 Rat
TOP 10.28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Niederichstraße 1
  • Frankstraße
  • Dagobertstraße
  • Gereonsmühlengasse
  • Severinswall
  • Klingelpütz

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Details

Aktenzeichen
1718/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27