mandari

Entscheidung über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge für die Wahl des Rates und des/der Bürgermeisters/in der Stadt Euskirchen am 30.08.2009 sowie Bekanntgabe der Entscheidung durch den Wahlleiter -§§ 18 Abs. 3, 46 b Kommunalwahlgesetz (KWahlG), § 28 Abs. 3, 5 Kommunalwahlordnung (KWahlO)-

Beschlussvorlage 194/2009 vom 16.07.2009

Stand: Am 16.07.2009 im Wahlausschuss beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 16.07.2009

    Wahlausschuss

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