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2015/0079

Neue Zufahrt Lincoln-Siedlung / Baumfällung Heidelberger Straße

Magistratsvorlage 05.03.2015

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2015/0079

3605 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.03.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0079 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neue Zufahrt Lincoln -Siedlung / Baumfällung Heidelberger Straße  
 
Vorlage vom: 05.03.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Fällung von sechs Linden an der Heidelberger Straße wird zugestimmt. Die Finanzi e-
rung der Maßnahme erfolgt durch den Entwicklungsträger BVD -New Living GmbH & Co. 
KG. 
2. Der Magistrat stimmt der Ausnahmegenehmigung nach § 30 (3) Bundesnatu rschutzgesetz  
zu. 
3. Nach Magistratsbeschluss können die Fällungsarbeiten beauftragt werden.  
 
 
Anlagen: Übersichtsplan Verkehrsflächen  
Detailplan Kreuzung Heidelberger Landstraße  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 0 5. März 2015 
 
Für die Entwicklung der Konversionsfläche Lincoln-Siedlung ist bereits im Rahmenplan  
Bessungen Süd eine geänderte Erschließung vorgesehen worden. Über die Aufstellung des Be-
bauungsplans S 25 wird diese nun konkretisiert und festgesetzt. Hierzu gehört auch die neue 
Zufahrt von der Heidelberger Straße südlich der geplanten Schule und Kita. Zwischen der  
Heidelberger Straße und der Lincoln-Siedlung verläuft durchgängig eine doppelreihige Lin-
denallee, die für den  Straßenraum sehr prägend ist. Für die geplante Zufahrt müssen 6 der 
vorhandenen Linden gefällt werden. Es handelt sich um folgende Bäume: 
 
Baum-Nr. Baumart Stamm-
Durchmesser/cm 
Höhe/m Kronen-
Durchmesser/m 
206 Krim-Linde 21 10 5 
208 Krim-Linde 19 10 3 
209 Sommer-Linde 42 20 10 
210 Sommer-Linde 73 22 10 
211 Sommer-Linde 38 15 8 
212 Krim-Linde 6 4 1 
Stand: Baumdatei 2005 
 
Gesetzlich geschütztes Biotop 
Gemäß § 13 (1) Nr. 1 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz in Verbi n-
dung mit § 30 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) stellt die Heidelberger Land-
straße / Heidelberger Straße in diesem Bereich eine Allee und somit ein gesetzlich geschütztes 
Biotop dar. Nach § 30 Abs. 2 BNatSchG sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer 
sonstigen erheblichen Beeinträchtigung dieses Biotops führen kann, verboten.  
         
       Gemäß § 30 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes kann eine Ausnahmegenehmigung 
 erteilt werden, entgegen den Verboten des § 30 Abs. 2 BNatSchG die vorhandene Allee teil- 
weise zu beseitigen. Der funktionale Ausgleich für den Teilverlust des gesetzlich geschüt zten 
Biotops ergibt sich aus der Ergänzung der bestehenden Allee durch Anpflanzung von  5 Linden 
weiter nördlich im Bereich der südlichen Noackstraße.     
 
Die Fällung der Bäume erfolgt im unbelaubten Zustand, das heißt noch im Winter 2014/2015.  
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch den Entwicklungsträger BVD -New Living 
GmbH & Co. KG.  
 
Die Maßnahmen unterliegen keiner Beitragspflicht. 
 
Darmstadt, 05.03.2015 
III-66/2 S Tb 1176-Stu-Wg 
Nst. 2703 
 
Die Dezernentin III 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin

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*HSUIWArt Nr.DatumBearbeitetbQGHUXQJHQ=XU$XVIKUXQJIUHLJHJHEHQPlanung abgeschlossenDarmstadt.........................
M.  =  
Plan-Nr.  Anlage
Planart
WissenschaftsstadtDarmstadtder Magistrat6WUD‰HQYHUNHKUVXQG7LHIEDXDPW
Lageplan1:200 Entwurfsplanung9HUNHKUVIOlFKHQLincoln Siedlung DarmstadtDetail.UHX]XQJ+HLGHOEHUJHU6WUD‰H
Datum: Gezeichnet:
SBSGLABL. gez. i.V. RanlyAmtsleiterCornelia ZuschkeDezernat III'DUPVWDGW0lU]6WUD‰HQYHUNHKUVXQGTiefbauamtIII-66/2
6WDGWUlWLQUBS PawelkeFebruar 2015gez. Zuschke-GZ-  gez. Pilzgez. Groosgez. Fath
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Beratungsverlauf (1)

TOP 104 beschließend

Orte (3)

  • Heidelberger Straße
  • Noackstraße
  • Heidelberger Landstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0079
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.03.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00