2015/0079
Neue Zufahrt Lincoln-Siedlung / Baumfällung Heidelberger Straße
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2015/0079
3605 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.03.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0079
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neue Zufahrt Lincoln -Siedlung / Baumfällung Heidelberger Straße
Vorlage vom: 05.03.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Fällung von sechs Linden an der Heidelberger Straße wird zugestimmt. Die Finanzi e-
rung der Maßnahme erfolgt durch den Entwicklungsträger BVD -New Living GmbH & Co.
KG.
2. Der Magistrat stimmt der Ausnahmegenehmigung nach § 30 (3) Bundesnatu rschutzgesetz
zu.
3. Nach Magistratsbeschluss können die Fällungsarbeiten beauftragt werden.
Anlagen: Übersichtsplan Verkehrsflächen
Detailplan Kreuzung Heidelberger Landstraße
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 0 5. März 2015
Für die Entwicklung der Konversionsfläche Lincoln-Siedlung ist bereits im Rahmenplan
Bessungen Süd eine geänderte Erschließung vorgesehen worden. Über die Aufstellung des Be-
bauungsplans S 25 wird diese nun konkretisiert und festgesetzt. Hierzu gehört auch die neue
Zufahrt von der Heidelberger Straße südlich der geplanten Schule und Kita. Zwischen der
Heidelberger Straße und der Lincoln-Siedlung verläuft durchgängig eine doppelreihige Lin-
denallee, die für den Straßenraum sehr prägend ist. Für die geplante Zufahrt müssen 6 der
vorhandenen Linden gefällt werden. Es handelt sich um folgende Bäume:
Baum-Nr. Baumart Stamm-
Durchmesser/cm
Höhe/m Kronen-
Durchmesser/m
206 Krim-Linde 21 10 5
208 Krim-Linde 19 10 3
209 Sommer-Linde 42 20 10
210 Sommer-Linde 73 22 10
211 Sommer-Linde 38 15 8
212 Krim-Linde 6 4 1
Stand: Baumdatei 2005
Gesetzlich geschütztes Biotop
Gemäß § 13 (1) Nr. 1 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz in Verbi n-
dung mit § 30 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) stellt die Heidelberger Land-
straße / Heidelberger Straße in diesem Bereich eine Allee und somit ein gesetzlich geschütztes
Biotop dar. Nach § 30 Abs. 2 BNatSchG sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer
sonstigen erheblichen Beeinträchtigung dieses Biotops führen kann, verboten.
Gemäß § 30 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes kann eine Ausnahmegenehmigung
erteilt werden, entgegen den Verboten des § 30 Abs. 2 BNatSchG die vorhandene Allee teil-
weise zu beseitigen. Der funktionale Ausgleich für den Teilverlust des gesetzlich geschüt zten
Biotops ergibt sich aus der Ergänzung der bestehenden Allee durch Anpflanzung von 5 Linden
weiter nördlich im Bereich der südlichen Noackstraße.
Die Fällung der Bäume erfolgt im unbelaubten Zustand, das heißt noch im Winter 2014/2015.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch den Entwicklungsträger BVD -New Living
GmbH & Co. KG.
Die Maßnahmen unterliegen keiner Beitragspflicht.
Darmstadt, 05.03.2015
III-66/2 S Tb 1176-Stu-Wg
Nst. 2703
Die Dezernentin III
Cornelia Zuschke
Stadträtin
anlage 2
585 Zeichen
*HSUIWArt Nr.DatumBearbeitetbQGHUXQJHQ=XU$XVIKUXQJIUHLJHJHEHQPlanung abgeschlossenDarmstadt......................... M. = Plan-Nr. Anlage Planart WissenschaftsstadtDarmstadtder Magistrat6WUDHQYHUNHKUVXQG7LHIEDXDPW Lageplan1:200 Entwurfsplanung9HUNHKUVIOlFKHQLincoln Siedlung DarmstadtDetail.UHX]XQJ+HLGHOEHUJHU6WUDH Datum: Gezeichnet: SBSGLABL. gez. i.V. RanlyAmtsleiterCornelia ZuschkeDezernat III'DUPVWDGW0lU]6WUDHQYHUNHKUVXQGTiefbauamtIII-66/2 6WDGWUlWLQUBS PawelkeFebruar 2015gez. Zuschke-GZ- gez. Pilzgez. Groosgez. Fath gez. Stumpfgez. Mertensgez. Ranly
anlage 1
331 Zeichen
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Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Heidelberger Straße
- Noackstraße
- Heidelberger Landstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0079
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.03.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00