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2013/0304

Überplanmäßige Auszahlungen gemäß § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.4.7 DAH Mittelerhöhung Parkraumbewirtschaftung östlicher Mercksplatz

Magistratsvorlage 29.10.2013

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2013/0304

3514 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
06.11.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0304 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 12066-4201 
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto:       
 
Betreff: Überplanmäßige Ausz ahlungen gemäß § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.4.7 DAH 
Mittelerhöhung Parkraumbewirtschaftung östlicher Mercksplatz 
 
Vorlage vom: 29.10.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Bereitstellung von überplanmäßigen Mittel gemäß § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 
DAH in Höhe von 115.000,- Euro zur Finanzierung der Maßnahme aus der Kostenstelle 066-100-
1000, Investitionsnummer 12066-4201 - Ausbau von Parkplätzen - wird zugestimmt. Deckung 
wird durch Verlagerung aus Haushaltsausgaberesten in Höhe von 115.000,- Euro aus der Kos-
tenstelle 066-080-1000, Investitionsnummer 08066-0802 - Erwerb Anlagevermögen Parkschein-
automaten -, erzielt. 
 
2. Nach Magistratsbeschluss kann die Ausschreibung vorbereitet werden. 
 
 
Anlagen:

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  29. Oktober 2013  
 
 
Wie in der Vorlage 2012/0097 bereits berichtet, soll der östliche Mercksplatz zu einem  
kostenpflichtigen Parkplatz ertüchtigt werden. 
 
Der Ausbau des östlichen Mercksplatzes zur Parkraumbewirtschaftung wird trotz des festgelegten 
provisorischen Ausbaus teurer als ursprünglich geplant.  
 
Die Mehrkosten von 115.000,- Euro entstehen maßgeblich durch die Entsorgungskosten des belaste-
ten Erdaushubes nach Deponieklasse 1 (ca. 75.000,- Euro), sowie der im ursprünglichen Planungs-
konzept nicht vorgesehenen Versickerung der Platzoberfläche.  
 
Durch das vorhandene Platzgefälle von Nordost nach Südwest war die Entwässerung des Nieder-
schlagswassers zu einem Straßenablauf an der südwestlichen Platzecke vorgesehen. Da die angren-
zenden Kanäle in der Martin-Buber-Straße und der Lindenhofstraße aber überlastet sind und keine 
Regenwassereinleitungen von dem dann ausgebauten Platz mehr aufnehmen können, muss nun eine 
Versickerung in Form von Rigolen (ca. 25.000,- Euro) hergestellt werden, um den Platz zu entwäs-
sern. 
 
Die Gesamtkosten für die Maßnahme erhöhen sich damit auf 335.000,- Euro. 
 
Die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln gemäß § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 
DAH in Höhe von 115.000,- Euro zur Finanzierung der Maßnahme aus der Kostenstelle 066-100-
1000, Investitionsnummer 12066-4201 - Ausbau von Parkplätzen - wird zugestimmt. Deckung wird 
durch Verlagerung aus Haushaltsausgaberesten in Höhe von 115.000,- Euro  aus der Kostenstelle 
066-080-1000, Investitionsnummer 08066-0802 -
 Erwerb Anlagevermögen Parkscheinautomaten -, 
erzielt.             
 
Die Maßnahmen unterliegen keiner Beitragspflicht. 
 
 
Darmstadt, 29. Oktober 2013 
III-66/2 S Tb 1166-Stu-Wg 
Nst. 2703 
 
 
Die Dezernentin III    Der Dezernent IV 
 
 
 
Brigitte Lindscheid    André Schellenberg 
Stadträtin    Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 37
TOP 464 beschließend
TOP 10
TOP 47

Orte (2)

  • Martin-Buber-Straße
  • Lindenhofstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2013/0304
Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.10.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00