2013/0304
Überplanmäßige Auszahlungen gemäß § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.4.7 DAH Mittelerhöhung Parkraumbewirtschaftung östlicher Mercksplatz
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2013/0304
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 06.11.2013 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2013/0304 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 541010 Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 12066-4201 Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: Betreff: Überplanmäßige Ausz ahlungen gemäß § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.4.7 DAH Mittelerhöhung Parkraumbewirtschaftung östlicher Mercksplatz Vorlage vom: 29.10.2013 Beschlussvorschlag: 1. Der Bereitstellung von überplanmäßigen Mittel gemäß § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 115.000,- Euro zur Finanzierung der Maßnahme aus der Kostenstelle 066-100- 1000, Investitionsnummer 12066-4201 - Ausbau von Parkplätzen - wird zugestimmt. Deckung wird durch Verlagerung aus Haushaltsausgaberesten in Höhe von 115.000,- Euro aus der Kos- tenstelle 066-080-1000, Investitionsnummer 08066-0802 - Erwerb Anlagevermögen Parkschein- automaten -, erzielt. 2. Nach Magistratsbeschluss kann die Ausschreibung vorbereitet werden. Anlagen: - 2 - Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 29. Oktober 2013 Wie in der Vorlage 2012/0097 bereits berichtet, soll der östliche Mercksplatz zu einem kostenpflichtigen Parkplatz ertüchtigt werden. Der Ausbau des östlichen Mercksplatzes zur Parkraumbewirtschaftung wird trotz des festgelegten provisorischen Ausbaus teurer als ursprünglich geplant. Die Mehrkosten von 115.000,- Euro entstehen maßgeblich durch die Entsorgungskosten des belaste- ten Erdaushubes nach Deponieklasse 1 (ca. 75.000,- Euro), sowie der im ursprünglichen Planungs- konzept nicht vorgesehenen Versickerung der Platzoberfläche. Durch das vorhandene Platzgefälle von Nordost nach Südwest war die Entwässerung des Nieder- schlagswassers zu einem Straßenablauf an der südwestlichen Platzecke vorgesehen. Da die angren- zenden Kanäle in der Martin-Buber-Straße und der Lindenhofstraße aber überlastet sind und keine Regenwassereinleitungen von dem dann ausgebauten Platz mehr aufnehmen können, muss nun eine Versickerung in Form von Rigolen (ca. 25.000,- Euro) hergestellt werden, um den Platz zu entwäs- sern. Die Gesamtkosten für die Maßnahme erhöhen sich damit auf 335.000,- Euro. Die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln gemäß § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 115.000,- Euro zur Finanzierung der Maßnahme aus der Kostenstelle 066-100- 1000, Investitionsnummer 12066-4201 - Ausbau von Parkplätzen - wird zugestimmt. Deckung wird durch Verlagerung aus Haushaltsausgaberesten in Höhe von 115.000,- Euro aus der Kostenstelle 066-080-1000, Investitionsnummer 08066-0802 - Erwerb Anlagevermögen Parkscheinautomaten -, erzielt. Die Maßnahmen unterliegen keiner Beitragspflicht. Darmstadt, 29. Oktober 2013 III-66/2 S Tb 1166-Stu-Wg Nst. 2703 Die Dezernentin III Der Dezernent IV Brigitte Lindscheid André Schellenberg Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Martin-Buber-Straße
- Lindenhofstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0304
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.10.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00