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V/0683/2010

Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2011

Vorlagen 07.09.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.09.2010, TOP 9.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7407 Zeichen

V/0683/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2011 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.09.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Anlagen der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2011 
wird zur Kenntnis genommen. Er wird den Bezirksvertretungen und den Fachausschüssen zur 
Beratung überwiesen. 
 
 
Begründung: 
 
Der von der Stadtkämmerin aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf der Haus-
haltssatzung mit ihren Anlagen ist dem Rat gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW zur Beratung 
zuzuleiten.  
 
Produktplan
 
 
Der Haushaltsplan der Stadt Münster ist unterteilt in die gesetzlich vorgeschriebenen 17 Produkt-
bereiche sowie in 70 Produktgruppen und 184 Produkte.  
 
Neben dem Produktplan und den Produktbeschreibungen, die weitgehend eine informatorische 
Funktion haben, sollen künftig Ziele und Zielkennzahlen zu Kernelementen der neuen Steuerung 
werden (siehe auch § 4 und § 12 Gemeindehaushaltsverordnung NW sowie § 41 t Gemeindeord-
nung NRW).  
 
Ergebnisplan
 
 
Die Haushaltssituation der Stadt Münster hat sich durch die Finanz- und Wirtschaftskrise drama-
tisch verschlechtert. Auch wenn die Erwartungen an einen positiven Konjunkturverlauf steigen, 
bleibt das strukturelle Problem des Haushalts der Stadt Münster grundsätzlich bestehen. Trotz der 
umfangreichen Konsolidierungsbemühungen in den vergangenen Jahren ergibt sich wieder ein 
strukturelles Defizit im Ergebnisplan. Der Rat der Stadt Münster hat daher im Dezember 2009 
Vorlagen-Nr.: 
V/0683/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter 
Ruf: 
492 20 30 
E-Mail: 
WinterF@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.09.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0683/2010 
Grundsatzbeschlüsse zur strategischen Haushaltsentwicklung gefasst (Vorlage V/0743/2009). So 
soll das strukturelle Defizit bis zum Jahr 2014 auf maximal 20 Mio. € begrenzt werden und spätes-
tens ab dem Jahr 2020 soll der Haushalt nachhaltig in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen 
sein. Zur Erreichung des ersten Ziels hat die Verwaltung dem Rat im Juni 2010 Vorschläge unter-
breitet (Vorlage V/0438/2010), über die im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2011 entschie-
den werden soll.  
 
In dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf ist die Haushaltskonsolidierung gemäß der Vorlage 
V/0438/2010 in folgender Form berücksichtigt worden: 
 
¾ Reduzierung der Aufwendungen i.H.v. 1,5 % bzw. rd. 7 Mio. € in den jeweiligen Produkt-
gruppen (Säule 3 gem. Vorlage), 
 
¾ globale Aufwandsreduzierung
 in der Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 
(5 Mio. € in 2011, 6 Mio. € in 2012, 7 Mio. € in 2013 und 8 Mio. € in 2014) zunächst als 
„Platzhalter“ für die vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen (Säule 2 gem. Vorlage bzw. An-
lage 4, S. 17 ff. „Liste der denkbaren Konsolidierungsmaßnahmen“); die jeweiligen Haus-
haltspositionen in den entsprechenden Teilergebnisplänen sind also bisher nicht reduziert 
worden, sondern müssten im Rahmen der Etatberatungen in den politischen Gremien 
beschlossen werden. 
 
¾ globale Ertragserhöhung
 in der Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 
(6 Mio. € in 2011 und jeweils 10 Mio. € in den Jahren 2012 - 2014) zunächst als „Platzhal-
ter“ für zusätzliche  Erträge aus der Grundsteuer (A+B), der Hundesteuer, der Zweitwoh-
nungssteuer und aus den Parkentgelten der WBI (Säule 4 gem. Vorlage), 
 
¾ globale Ertragserhöhung (netto)  in der Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 
(8,6 Mio. € in 2011, 9,9 Mio. € in 2012, 11,8 Mio. € in 2013 und 12,2 Mio. € in 2014) zu-
nächst als „Platzhalter“ für die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes (Säule 5 gem. 
Vorlage), 
 
¾ daneben bleibt weiterhin die bereits in der Ergebnis- und Finanzplanung des Haushalts 
2010 für das Haushaltsjahr 2012 vorgesehene Sonderausschüttung der Beteiligungen 
von 20 Mio. € veranschlagt.  
 
Darüber hinaus sind die vielfältigen Bürgeranregungen zur Haushaltskonsolidierung in dem Haus-
haltsplanentwurf 2011 bisher nicht berücksichtigt. Die Verwaltung wird den politischen Gremien 
diese Anregungen zu den Haushaltsplanberatungen vorlegen.   
 
Obwohl diese Konsolidierungseffekte bereits eingeplant sind, kann der Haushalt dennoch weder 
im Haushaltsjahr 2011 noch in den Jahren der Ergebnis- und Finanzplanung originär ausgeglichen 
werden. Im Haushaltsjahr 2011 übersteigen die Aufwendungen die Erträge im Ergebnisplan um rd. 
68,8 Mio. €. In den Jahren 2012 bis 2014 muss nach heutigem Kenntnisstand mit weiteren Defizi-
ten von insgesamt rd. 70 Mio. € gerechnet werden.  
 
Zum formalen Haushaltsausgleich müssen in den Jahren 2011 bis 2014 also voraussichtlich ins-
gesamt rd. 138 Mio. € aus der Ausgleichsrücklage bzw. der allgemeinen Rücklage entnommen 
werden. Das bedeutet, dass das Eigenkapital der Stadt Münster bis 2014 um diesen Betrag verrin-
gert wird.  
 
Wenn die Ausgleichsrücklage aufgezehrt ist, ist die Höhe des Abbaus des weiteren Eigenkapitals 
(also der sog. allgemeinen Rücklage) von großer Bedeutung für den Haushaltsausgleich. Der Ge-
setzgeber hat hier enge Grenzen gesetzt. So darf die Verringerung der allgemeinen Rücklage in 
zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren jeweils nicht mehr als 5 % betragen, andernfalls muss 
bereits für den anstehenden Haushaltsplan ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) erstellt und der

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V/0683/2010 
Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden (§ 76 Gemeindeordnung NRW). Dieser 
Schwellenwert von 5 % wird in dem hier vorgelegten Entwurf des Haushaltsplans 2011 nicht über-
schritten. Dies kann aber nur erreicht werden, wenn die im Etat-Entwurf bisher als „globale Ver-
besserungen“ eingeplanten Werte auch mit konkreten Maßnahmen hinterlegt werden. Da zum 
fiktiven Ausgleich des Haushaltsplans 2011 voraussichtlich neben dem Restbetrag der Ausgleichs-
rücklage auch ein Teil der allgemeinen Rücklage herangezogen werden muss, ist nach § 75 Abs. 4 
Gemeindeordnung NRW die Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Münster) er-
forderlich. Die Genehmigung kann mit Auflagen erteilt werden.  
 
Finanzplan
 
 
Im Finanzplan werden die voraussichtlichen Za hlungsströme der Haushaltsjahre 2011 bis 2014 
abgebildet. Im Jahr 2011 übersteigen die laufenden Auszahlungen in Höhe von 698 Mio. € die lau-
fenden Einzahlungen von 655 Mio. €. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit weist damit 
einen negativen Wert von – 43 Mio. € aus. Für die Jahre 2012 bis 2014 ergibt sich dagegen zurzeit 
ein Liquiditätsüberschuss von insgesamt rd. 37 Mio. €. Haushaltstechnisch wird dieser Betrag mit 
zur Finanzierung der laufenden Tilgung von Krediten eingesetzt, für die in den Jahren 2011 bis 
2014 insgesamt 111 Mio. € veranschlagt sind. Es ergibt sich damit in den Jahren 2011 bis 2014 
aus dem laufenden Betrieb einschließlich der Til gung von Krediten insgesamt ein Liquiditätseng-
pass von rd. 117 Mio. €.  
 
Neben der Ermittlung des Finanzbedarfs aus laufender Verwaltungstätigkeit und der Tilgung von 
Krediten wird im Finanzplan auch der voraussichtlich notwendige Kreditbedarf für Investitionen 
ausgewiesen. Die Kreditermächtigung für das Jahr 2011 beträgt 18,8 Mio. €, für die Jahre 2012 bis 
2014 sind insgesamt weitere 50 Mio. € vorgesehen.  
 
 
I.V. 
 
 
gez. Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlage
 
Haushaltsplan 2011 (Entwurf), Band 1 + 2

Beratungsverlauf (1)

29.09.2010 Rat
TOP 9.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0683/2010
Typ
Vorlagen
Datum
07.09.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37