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Verkehrssicherheit auf der Graditzer Straße – „Rechts vor Links“ beachten
Antrag nach § 3 BV5 (SPD) AN/1009/2026 vom 15.06.2026
Stand: Am 25.06.2026 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.
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Antrag nach § 3 (SPD BV5)
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Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 15.06.2026 AN/1009/2026 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Verkehrssicherheit auf der Graditzer Straße – „Rechts vor Links„ beachten - Antrag der SPD - Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, an der Kreuzung Graditzer Straße in Höhe der Hausnummer 71 geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu ergreifen. Hierbei soll insbe- sondere die Anordnung und Aufstellung geeigneter Verkehrszeichen geprüft werden, beispiels- weise eines Hinweisschildes auf die geltende Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“ (Verkehrs- zeichen 102). Gegebenenfalls sind weitere geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Wahr- nehmbarkeit der Vorfahrtsregelung zu prüfen und umzusetzen. Begründung: An der Kreuzung Graditzer Straße in Höhe der Hausnummer 71 kommt es regelmäßig zu ge- fährlichen Verkehrssituationen. Insbesondere Verkehrsteilnehmende, die aus Richtung Indust- riestraße kommen, nehmen den dortigen Straßenabschnitt häufig als Sackgasse oder verkehrs- beruhigten Bereich wahr und rechnen daher nicht mit einer bevorrechtigten Einmündung von rechts. Zusätzlich schränken parkende PKW am Straßenrand die Sicht ein. In der Folge wird die geltende Vorfahrtsregelung („Rechts vor Links“) häufig missachtet. Insbe- sondere Radfahrenden sowie anderen Kraftfahrzeugführenden wird an dieser Stelle wiederholt - 2 - die Vorfahrt genommen. Dies führt zu gefährlichen Situationen und erhöht das Unfallrisiko er- heblich. Durch geeignete Hinweise und eine deutlichere Kennzeichnung der Verkehrssituation sollen Verkehrsteilnehmende frühzeitig auf die Vorfahrtsregelung aufmerksam gemacht werden. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit für alle Nutzenden der Straße zu erhöhen und Konfliktsituationen wirksam zu vermeiden. gez. Ulrich Müller gez. Leila Pjanic
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