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AN/1009/2026

Verkehrssicherheit auf der Graditzer Straße – „Rechts vor Links“ beachten

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) 15.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 25.06.2026, TOP 8.1.5

Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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Antrag nach § 3 (SPD BV5)

2060 Zeichen

Frau Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 15.06.2026 
AN/1009/2026 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Verkehrssicherheit auf der Graditzer Straße – „Rechts vor Links„ beachten 
- Antrag der SPD - 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, an der Kreuzung Graditzer Straße in Höhe der Hausnummer 71 
geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu ergreifen. Hierbei soll insbe-
sondere die Anordnung und Aufstellung geeigneter Verkehrszeichen geprüft werden, beispiels-
weise eines Hinweisschildes auf die geltende Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“ (Verkehrs-
zeichen 102). Gegebenenfalls sind weitere geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Wahr-
nehmbarkeit der Vorfahrtsregelung zu prüfen und umzusetzen. 
 
Begründung: 
 
An der Kreuzung Graditzer Straße in Höhe der Hausnummer 71 kommt es regelmäßig zu ge-
fährlichen Verkehrssituationen. Insbesondere Verkehrsteilnehmende, die aus Richtung Indust-
riestraße kommen, nehmen den dortigen Straßenabschnitt häufig als Sackgasse oder verkehrs-
beruhigten Bereich wahr und rechnen daher nicht mit einer bevorrechtigten Einmündung von 
rechts. Zusätzlich schränken parkende PKW am Straßenrand die Sicht ein. 
 
In der Folge wird die geltende Vorfahrtsregelung („Rechts vor Links“) häufig missachtet. Insbe-
sondere Radfahrenden sowie anderen Kraftfahrzeugführenden wird an dieser Stelle wiederholt

- 2 - 
die Vorfahrt genommen. Dies führt zu gefährlichen Situationen und erhöht das Unfallrisiko er-
heblich. 
 
Durch geeignete Hinweise und eine deutlichere Kennzeichnung der Verkehrssituation sollen 
Verkehrsteilnehmende frühzeitig auf die Vorfahrtsregelung aufmerksam gemacht werden. Ziel 
ist es, die Verkehrssicherheit für alle Nutzenden der Straße zu erhöhen und Konfliktsituationen 
wirksam zu vermeiden. 
 
 
 
gez. Ulrich Müller gez. Leila Pjanic

Beratungsverlauf (1)

25.06.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1009/2026
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
Datum
15.06.2026
Erstellt
15.06.2026 11:44