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A-R/0065/2011

u3-Betreuung bedarfsgerecht ausbauen - Bundes- und Landesförderung sicher stellen

Antrag an den Rat 11.10.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.10.2011, TOP 32.3

Originalantrag

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Originalantrag

3265 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0065/2011 
 
 
 
 
 
 
F DP - RATSFRAKTION  MÜNSTER – DIE LIBERALEN  
Die FDP  - Fraktion im Internet: http://www.fraktion.fdp-ms.de Email: fraktion@fdp-ms.de 
 
 
 
 
Münster, 11.10.2011 
 
 
 
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung 
 
 
u3-Betreuung bedarfsgerecht ausbauen 
Bundes- und Landesförderung sicher stellen 
 
 
Der Rat der Stadt möge folgende Resolution an Bund und Land beschließen: 
Der Rat der Stadt Münster ist davon überzeugt, dass  ein bedarfsgerechter, nicht nur an 
Quoten orientierter Ausbau von Betreuungsplätzen fü r Kinder unter drei Jahren (u3-
Ausbau) für die frühkindliche Bildung unabdingbar, für die Vereinbarkeit von Familie und 
Beruf zwingend notwendig und für die Stadt ein wese ntlicher Faktor im Hinblick auf die 
zukünftige, auch demografische Entwicklung der Stadtgesellschaft ist. 
Deshalb fordert der Rat von der Bundesregierung und  der NRW-Landesregierung, sich im 
bisherigen Umfang an der finanziellen Förderung die ses Ausbaus - sowohl in räumlicher 
als auch in personeller und qualitativer Hinsicht -  zu beteiligen. Dabei darf die zwischen 
dem Bund und den Ländern im Jahr 2007 vereinbarte Q uote für Betreuungsplätze von 35 
% nicht als (unverrückbare) Obergrenze für die Förd erung gelten. Der Rat erkennt in die- 
sem Zusammenhang ausdrücklich an, dass die NRW-Land esregierung bis 2013 den 
Kommunen insgesamt 400 Millionen Euro zur Erfüllung  des Rechtsanspruchs auf einen 
U3-Platz zur Verfügung stellen will. 
Nach Umfragen wünschen sich heute rund 40 Prozent d er Eltern einen u3-Platz für ihr 
Kind; in Großstädten wie Köln oder Münster geht man  längst von einem Bedarf aus, der 
über 50 Prozent liegt. Die regionalen Unterschiede (Stadt oder Land, Groß- oder Klein- 
stadt, industriell, dienstleistungs- oder agrarisch  geprägtes Umfeld) und örtlichen Bedarfe 
müssen wichtiger sein als die landesweite Erfüllung einer Querschnitts-Quote!  
Die Stadt Münster hat sehr frühzeitig und noch vor den meisten Initiativen des Landes und 
des Bundes zusammen mit vielen freien Trägern, Elte rninitiativen und den Kirchen große - 
auch finanzielle - Anstrengungen unternommen, die K inder-Tagesbetreuung den heutigen 
Eltern- und Kinder-Ansprüchen anzupassen. Dabei hat  Münster auch beachtenswerte Er- 
folge erzielt. Schon jetzt gehören wir zu den Städten mit den höchsten Betreuungsquoten.  
Um auch in Zukunft dem steigenden Bedarf der Eltern nach Kindertagesbetreuung gerecht 
zu werden, müssen sich Stadt, Kirchen, freie Träger  und Elterninitiativen auf ein ausrei- 
chendes - auch von Land und Bund getragenes - finan zielles Fundament stützen können. 
Auch überall dort, wo - wie in Münster - ein über d ie festgelegten Quoten hinausgehender 
Bedarf besteht, muss ein weiterer Ausbau der u3-Bet reuung möglich gemacht werden.

- 2 - 
Städte, die frühzeitig und besonders schnell die Be treuungsquote erfüllen, dürfen auf ih- 
rem weiteren Weg nicht zugunsten der langsameren Kommunen alleine gelassen werden.  
Daher muss die Bundes- und Landesregierung den von einem weit höheren Bedarf betrof- 
fenen Städten wie Münster jetzt die über die festge legten Quoten hinausgehende weitere 
Förderung des u3-Ausbaus zusagen.  
 
gez. 
Carola Möllemann-Appelhoff 
FDP-Fraktion im Rat

Beratungsverlauf (1)

19.10.2011 Rat
TOP 32.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0065/2011
Typ
Antrag an den Rat
Datum
11.10.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37