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Geschäftsbericht 2003 des Sozialamts

Vorlage V/0415/2004 vom 13.05.2004

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    ... DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Geschäftsbericht 2003 des Sozialamts Beratungsfolge 15.06.2004 Frauenausschuss Bericht 30.06.2004 Ausschuss für Soziales und Gesundheit Bericht 06.07.2004 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 07.07.2004 Haupt- und Finanzausschuss Bericht Bericht: 1. Funktion des Geschäftsberichts Der vorliegende erste Geschäftsbericht 2003 des Sozialamts überführt die bisherige Sozialhilfe- berichterstattung in eine thematisch breitere Darstellung, die den gesamten Aufgabenbereich des Sozialamts in den Blick nimmt. Die Perspektivüberlegungen im Zusammenhang mit der Vorlage des Sozialhilfeberichts 2002 (Vorlage Nr. 159/2003) werden damit umgesetzt. Der Geschäftsbericht, der künftig jährlich neu aufgelegt wird, übernimmt damit die Aufgabe einer standardisierten Basisberichterstattung über die Aufgaben des Sozialamts, ersetzt zugleich ande- re Standardberichte über einzelne Aufgabenbereiche und füllt Berichtslücken. Die thematische Breite des Berichts ist zumal deshalb angezeigt, als sich Sozialhilfe, wenngleich nach Umfang, Zahl der Leistungsberechtigten und Finanzen bedeutender, als geschlossener Leistungssektor gleichwohl nicht mehr adäquat darstellen lässt: In den vergangenen 10 Jahren wurden von der Sozialhilfe zusehends Leistungsbereiche ganz oder teilweise getrennt und in andere Leistungszusammenhänge eingeordnet (z. B. Pflegeversicherung, Leistungen für Asylsu- chende, Grundsicherung), eine Entwicklung, die mit Blick auf weitere sozial- und arbeitsmarktpo- litische Reformen noch nicht beendet ist. Folge dieser Entwicklungen ist zudem, dass in den Sozialhilfeberichten der letzten Jahre Längs- schnittdarstellungen der Sozialhilfe über längere Zeiträume zunehmend erklärungsbedürftige Brüche aufweisen, längerfristige Tendenzen insoweit daher ohne Zusatzhinweise auf geänderte rechtliche Grundlagen nicht darstellbar waren. Die Gesamtschau des Geschäftsberichts kann insoweit Zusammenhänge zwischen Aufgabenbereichen untereinander herstellen und die Aufga- ben rechtlichen wie sozialen Rahmenbedingungen zuordnen. Der Geschäftsbericht stellt das Leistungsspektrum des Sozialamts sowie den mit der Leistungs- bereitstellung verbundenen Aufwand dar. Die im Verhältnis zu thematischen Einzelberichten brei- ter angelegten Informationen des Geschäftsberichts sollen überblicksförmig Sach- und Entschei- dungsgrundlagen für Kommunalpolitik und –verwaltung bereitstellen. Darüber hinaus bildet der Geschäftsbericht das Basismedium zur Information der Öffentlichkeit. Vorlagen-Nr.: V/0415/2004 Auskunft erteilt: Frau Holtstiege-Tauch Ruf: 492 50 29 E-Mail: HoltstiE@stadt-muenster.de Datum: Öffentliche Berichtsvorlage 2. Inhaltsüberblick, Darstellungsprinzipien Orientierungsmaßstab für die Bewertung der Berichtsaussagen durch die Adressatinnen und Adressaten ist ein Zielkatalog zu Beginn des Berichts, der die Aufgabenverständnisse des Sozi- alamts verbindlich darstellt (2.). Nach einer Skizze zentraler Strukturinformationen (3.) beschreibt der Bericht in den Abschnitten 4 bis 11 die einzelnen Aufgabenbereiche des Sozialamts; sie be- ginnen jeweils mit einer knappen Vorstellung des Aufgabensektors sowie der Aufgaben spezifi- schen Ziele, um daraufhin Informationen über Leistungen, Leistungsberechtigte und Kosten dar- zustellen. Informationen über spezielle Dienstleistungen (11.) komplettieren die Aufgabendarstel- lung des Sozialamts. Schließlich skizziert der Be richt aktuelle sozialpolitische Themen im Aus- blick. Anknüpfungspunkte der Darstellungen sind Aufgabenbereiche. Darüber hinaus soll auch die re- gional differenzierte Darstellung über die Sozialhilfe (im Anhang des Berichts) in den folgenden Jahren ausgebaut und auf andere Aufgaben des Sozialamts ausgedehnt werden. Eine nach Geschlecht differenzierte Darstellung ist durchgängiges Prinzip sämtlicher auf Perso- nen resp. Personengruppen bezogener Aussagen der Berichte. Soweit möglich und begründet, werden darüber hinaus Personengruppen bezogene Informationen nach Deutschen vs. Nicht- deutschen differenziert. 3. Ausblick Der Geschäftsbericht wird künftig jährlich aktualisiert und jeweils zur Jahresmitte vorgelegt. So- weit erforderlich, werden die Einzeldarstellungen der Berichte an Veränderungen im Aufgaben- zuschnitt des Sozialamts angepasst. Die Geschäftsberichte ersetzen nicht einzelne themenspezifische Berichte, in deren Rahmen besondere Vorhaben, Planungen etc. dargestellt werden, sofern sie vom Rahmen der Ge- schäftsberichte abweichen oder angesichts spezieller Informationen eine stärkere Detailtiefe er- fordern. In Vertretung gez. Dr. Klein
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    Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 1 Münster Geschäftsbericht 2003 (Titelgrafik) Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 2 Impressum Herausgeberin: Stadt Münster, Sozialamt Redaktion: Lisa Holtstiege-Tauch, Frank Treutler Umschlaggestaltung: cero-Grafik, Jens Henning Münster, Mai 2004 Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 3 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, das Sozialamt legt für das Jahr 2003 seinen ersten Geschäftsbe- richt vor, der Sie über die Leistungen des Amtes, die Entwicklung seiner Angebote und Dienste sowie ihre Inanspruchnahme durch die "Nachfrageseite" informiert. Im Jahr 1984 nahm des Sozialamt seine jährliche Sozialhilfebe- richterstattung auf und stellte die Entwicklung der Zahl der Leistungsempfängerinnen und -empfänger, Strukturdaten, die Ur- sachen für den Hilfebezug sowie die Entwicklungen der Ausgaben umfassend, auch im Verhältnis zur Entwicklung auf Landes- und Bundesebene, dar. Der Bericht diente dabei auch als Grundlage für die Haushaltsberatungen und informierte die Entscheidungs- träger darüber hinaus über aktuelle Entwicklungen im Politikfeld Soziales. Die Aufgaben des Amtes sind seitdem vielfältiger geworden, das Asylbewerberleistungsgesetz, das Pflegewohngeld und nicht zu- letzt die zum 01.01.2003 eingeführte neue Grundsicherung für über 65-jährige und dauerhaft erwerbsgeminderte Erwachsene sind hierfür beispielhaft zu nennen. Der Geschäftsbericht bildet nun das gesamte Leistungsspektrum des Sozialamtes in neuer Form ab. Im vergangenem Jahr erhielten regelmäßig über 16.000 Men- schen monatlich finanzielle Leistungen des Sozialamts; hierfür musste die Stadt Münster rund 60 Millionen Euro aufwenden. Über 80.000 persönliche Besucherkontakte zählten wir im ver- gangenen Jahr. Das Sozialamt ist damit sicherlich einer der größ- ten sozialen Dienstleister dieser Stadt. Durch die verschiedenen Module unseres "Modellprojektes zur Modernisierung des Sozial- amtes" ist es uns gelungen, den Besucherinnen und Besuchern, die unsere umfassende Beratung benötigten, diese in einem an- Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 4 gemessenem Rahmen anzubieten. Einfachere Anliegen können unsere Kundinnen und Kunden zu erweiterten Sprechzeiten im Kundenzentrum Soziales erledigen. Das Modellprojekt war im vergangenem Jahr einer unserer Auf- gabenschwerpunkte und gleichzeitig unser größter Erfolg. Wir konnten im Projektzeitraum für knapp 600 Menschen und ihre Familien in dieser Stadt die Abhängigkeit von der Sozialhilfe be- enden bzw. von vornherein verhindern und dadurch gleichzeitig fast 4 Millionen Euro einsparen. Die These, dass eine intensivierte Beratung Selbsthilfepotenzial stärken und Eigenengagement för- dern kann, wurde eindrucksvoll bestätigt. Die dafür erforderlichen Investitionen haben sich schnell rentiert. Die Dienstleistung Sozi- alhilfe bekam eine neue Qualität und Anerkennung über die Stadt Münster hinaus. Unsere jüngste Dienstleistung, die Grundsicherung, leisten wir seit dem 01.01.2003. Sie hilft, verschämte Armut in unserer Stadt zu überwinden und entlastet Familien, die sich um ihre älteren bzw. erwerbsgeminderten Angehörigen kümmern. Zum 01.01.2005 werden nun Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zu einer einheitlichen Leistung, der Grundsicherung für Arbeitssu- chende, - dem Arbeitslosengeld II - zusammengeführt und das bisherige Sozialhilferecht wird in das Sozialgesetzbuch XII über- führt. Mit diesen Gesetzen werden organisatorische Veränderun- gen, insbesondere die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft mit der Agentur für Arbeit, verbunden sein. Das Ziel aller Beteiligten ist, die Leistungen zum 01.01.2005 für alle Berechtigten bereitzustel- len und möglichst eine beschleunigte Arbeitsaufnahme der Ar- beitssuchenden zu ermöglichen. Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern, dass sie in diesem Be- richt die Informationen finden, die sie für ihre Arbeit oder Ent- scheidung benötigen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamtes möchte ich für ihre engagierte und kompetente Arbeit im vergangenen Jahr noch mal herzlich danken. Im Mai 2004 Mit freundlichen Grüssen Michael Willamowski Leiter des Sozialamtes Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 5 Inhalt 1. Einleitung 2. Aufgaben und Ziele des Sozialamts 3. Strukturinformationen des Sozialamts 3.1 Personal und Organisation 3.2 Besucherinnen und Besucher 3.3 Finanzen 3.4 Öffentlichkeitsarbeit 3.5 Gremien 3.6 Fortbildung 4. Hilfe zum Lebensunterhalt 4.1 Überregionale und regionale Entwicklung 4.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten 4.3 Finanztableau 4.4 Aktuelle Entwicklungen, Ausblick 5. Hilfen in besonderen Lebenslagen 5.1 Überregionale und regionale Entwicklung 5.2 Hilfe bei Krankheit 5.3 Hilfe zur Pflege 5.4 Eingliederungshilfe 6. Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen 6.1 Pflegewohngeld 6.2 Ambulante und teilstationäre Pflege 7. Grundsicherung 7.1 Überregionale und regionale Entwicklung 7.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten 7.3 Finanztableau 7.4 Weitere Effekte der Grundsicherung Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 6 7.5 Aktuelle Entwicklung, Ausblick 8. Leistungen für Asylsuchende 8.1 Überregionale und regionale Entwicklung 8.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten 8.3 Finanztableau 9. Kriegsopferfürsorge 9.1 Leistungsübersicht 9.2 Finanztableau 10. Wohnraumversorgung für einzelne Zielgruppen 10.1 Flüchtlinge sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussied- ler 10.2 Obdachlose Familien, Wohnungslose 11. Service, Beratung und Betreuung 11.1 Heimaufsicht 11.2 Informationsbüro Pflege 11.3 Fürsorgestelle für behinderte Menschen 11.4 Sozialdienst für Flüchtlinge 11.5 Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern 12. Aktuelle sozialpolitische Themen Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 7 1. Einleitung Der erste Geschäftsbericht des Sozialamts stellt, im Gegensatz zum Sozialhilfebericht, nicht nur einzelne Aufgaben dar, sondern vermittelt einen Überblick über sämtliche Aufgaben und soziale Dienstleistungen. Dabei erlaubt der Geschäftsbericht auch einen Einblick in die Organisation der Leistungserbringung unter den Gesichtspunkten Personal-, Organisations- und Leistungsstruktur. Die Vielfalt sozialer Leistungen darzulegen erscheint zeitgerecht, zumal sich die Sozialhilfe als geschlossener Leistungssektor heu- te nicht mehr angemessen darstellen lässt: Die zunehmende Dif- ferenzierung von wirtschaftlichen und sozialen Leistungen und die Zuordnung neuer Leistungszusammenhänge, wie die Grundsiche- rung, das Asylbewerberleistungsgesetz, die Aufgaben nach der Pflegeversicherung und vieles mehr veranschaulichen die wach- sende Komplexität von Aufgaben des Sozialamts, die sich auf die Sozialhilfe nicht mehr reduzieren lassen. Die wachsende Komplexität von Aufgaben und die Vielfalt sozialer Dienstleistungen sind Entwicklungen, die mit Blick auf die Refor- men der Arbeitslosen- und Sozialhilfe noch nicht beendet sein dürften. Um die Bandbreite der Aufgaben nachvollziehbar zu ma- chen und innerhalb der Aufgabenbereiche Überblick herzustellen, folgt der Geschäftsbericht einer weithin standardisierten Binnen- gliederung: Einer knappen Vorstellung der Aufgabe folgen Aussa- gen zur Aufgabenquantität, daraufhin Strukturinformationen über Leistungsberechtigte sowie Überblicksdarstellungen zur Aufga- benfinanzierung. Die Finanzeckwerte werden auf Finanzdaten- blättern abgebildet und den jeweiligen Aufgaben zugeordnet. In der Gesamtdarstellung werden die Finanzdaten für sämtliche Auf- gaben des Sozialamts zusammengefasst dargestellt. 2. Aufgaben und Ziele des Sozialamts Die Aufgaben des Sozialamts sind vielfältig. Für die, die auf Un- terstützung angewiesen sind, stehen zumeist wirtschaftliche Leis- tungen der Sozialhilfe, der Grundsicherung, des Pflegewohngelds, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder der Kriegsopferfürsorge im Mittelpunkt. Darüber hinaus bietet das Sozialamt unterschiedliche personale Dienstleistungen (Information, Beratung, Betreuung und Vermitt- lung) selbst sowie in Kooperation mit zahlreichen sozialen Orga- nisationen an. Schließlich ist das Sozialamt ist maßgeblich an der Sicherung und an der Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur beteiligt. Dazu gehören etwa die Frauenhäuser, die Schutz und Hilfe bieten, hauswirtschaftliche Angebote für ältere Menschen, Vereine und andere Institutionen, die Begegnung und Kommunikation gegen Wirtschaftliche Hilfen und soziale Dienstleistungen Finanzdatenblätter für einzelne Aufgaben Überblick über Aufgaben und soziale Dienstleis- tungen Wachsende Komplexität und Vielfalt von Aufgaben und Dienstleistungen Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 8 Isolation und Vereinsamung bieten, betreute Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen oder Pflegeeinrichtungen für ältere Bürgerinnen und Bürger. Die Bandbreite sozialer Dienstleistungen ist beträchtlich, zugleich aber auch vielfältig untereinander ver- netzt. Aufgabe und Ziel des Sozialamts ist es, diese Vielfalt zu sichern, mit Blick auf Nachfrage und Bedarf effizient und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten weiter zu entwickeln und für die zu- gänglich, die auf Hilfe angewiesen sind. Erreichbarkeit herzustellen und Zugänge zu öffnen sind zugleich die wesentlichen Ziele der Projekte zur Modernisierung, die 2003 die Arbeit des Sozialamts bestimmt und vorwärts entwickelt ha- ben. Das Kundenzentrum Soziales hat gezeigt, dass niedrigschwellige Zugänge und Beratungsleistungen eine unerwartet hohe Inan- spruchnahme auslösen: Die Einbindung materieller Leistungsge- währung in qualifizierte Beratungsleistungen in Form von Erstbe- ratung, Casemanagement und Hilfeplanung konnte Wege aus der Sozialhilfe aufzeigen und erfolgreich erschließen. Das Netzwerk Soziales, eine Datenbank, die die Vielfalt sozialer Dienstleistungen in Münster dokumentiert und an den Arbeitsplät- zen der Casemanagerinnen und Casemanager sowie der Hilfe- planerinnen und Hilfeplaner verfügbar macht, vernetzt die soziale Angebotslandschaft zudem virtuell und fördert dadurch vernetztes Denken und Handeln. Nur in dieser Arbeitsperspektive kann die Vielfalt sozialer und wirtschaftlicher Dienstleistungen den Bedürfnissen der Menschen begegnen, die auf professionelle, schnelle und zielgerichtete Hilfe angewiesen sind. Die Aufgaben und Ziele des Sozialamts sind damit ebenso vielfäl- tig wie die Probleme der Menschen in unserer Stadt. Zentrales Ziel der Arbeit ist es, Menschen beim Erhalt oder bei der Wieder- gewinnung ihrer Selbständigkeit zu unterstützen und zu begleiten; das gilt für Menschen ohne Arbeit, für Frauen, die allein für ihre Kinder sorgen, für Menschen mit Behinderungen oder für ältere und hilfebedürftige Menschen sowie für Menschen in anderen Notlagen. Ihnen gilt unsere Solidarität, für und mit Ihnen wollen wir gemeinsam Perspektiven entwickeln und umsetzen. 3. Strukturinformationen des Sozialamts Vielfalt sozialer Hilfen fördern und Zugänge zu sozialen Netzwerken erschließen Gemeinsame Bewäl- tigung von Notlagen statt Bevormundung Vernetztes Denken und Handeln fördern Professionelle, schnelle und zielgerichtete Hilfen Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 9 3.1 Personal und Organisation Mit einer grundlegenden Neuorganisation im Jahr 2000, die vor al- lem eine Anpassung der Organisationsstruktur an veränderte Ar- beitsprozesse und Aufgabenzusammenhänge beinhaltete, wurde die Basis für einen umfassenden Veränderungsprozess innerhalb des Sozialamts geschaffen. In Form vielfältiger Aktivitäten, u. a. internen Qualitätszirkeln und überregionalen Projekten mit wis- senschaftlicher Begleitung, wurde ein weitreichender Prozess mit dem Ziel in Gang gesetzt, die Sozialhilfe zu einer modernen so- zialen Dienstleistung umzuwandeln. So standen die Jahre 2001 und 2002 überwiegend im Zeichen der Entwicklung eines neuen ganzheitlichen und zielgerichteten An- satzes in der Leistungsgewährung und der damit einhergehenden Schaffung der organisatorischen Rahmenbedingungen (Einrich- tung eines Kundenzentrums sowie Einführung von Terminsprech- stunden). Im Jahr 2003 stand demgegenüber schwerpunktmäßig die Etablierung der ablauf- und aufbauorganisatorischen Verände- rungen im Vordergrund. Weiterer Handlungsbedarf wurde hervorgerufen aufgrund gesetz- licher Vorgaben: Durch Einführung der neuen Leistung „Grundsi- cherung im Alter und bei Erwerbsminderung“, entstanden ab dem 01.01.2003 neue Ansprüche in 1.682 Fällen. Die Einführung dieser neuen Aufgabe bedingte auch organisatori- sche Anpassungen: Für die Aufgabenwahrnehmung im Aufga- bensektor „Grundsicherung“ musste eine zusätzliche Fachstelle mit zunächst 7 Stellen des mittleren Dienstes sowie einer Leis- tungskraft geschaffen werden; unter Berücksichtigung der Aspek- te "Größe von Organisationseinheiten" sowie "verantwortliche Lei- tungsspanne" bedingte die neue Fachstelle darüber hinaus die Einrichtung einer vierten Abteilung (50.4) mit den Fachstellen "Hil- fe in Einrichtungen, Heimaufsicht, Informationsbüro Pflege" und "Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz". Die Aufbauorganisation des Amtes stellt sich zum 31.12.2003 wie folgt dar: Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 10 Organisations- und Personal- entwicklung, Projekte Susanne Havermeier Telefon 492 5010 Sekretariat, Zentraler Service Anne Hemker Telefon 492 5001 Sozialplanung, Grundsatzangelegenheiten Frank Treutler Telefon 492 5026 Rechts- und Unterhalts- angelegenheiten Birgit Nentwig Telefon 492 5911 Sozialverwaltung, Rechnungsstelle Andreas Woltering Telefon 492 5011 Abteilung 50.1 Einnahmen, Haushalt Sybille Wermes Telefon 492 5920 Hilfe für Menschen mit Behinderungen Doris Rüter Telefon 492 5027 Hilfe für Flüchtlinge Ralf Franger Telefon 492 5041 Wohnraumversorgung, Hilfe für Wohnungslose Herbert Berkemeier Telefon 492 5031 Abteilung 50.2 Hilfe für Flüchtlinge, Wohnraumversorgung, Hilfe für Menschen mit Behinderungen Rolf Finke Telefon 492 5040 Sozialhilferichtlinien, Kundenzentrum Soziales Gudrun Bußkamp Telefon 492 5005 Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen I Michael Garske Telefon 492 5941 Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen II, Hilfe zur Arbeit Lothar Schlenker Telefon 492 5075 Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen III Andreas Kutter Telefon 492 5952 Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen V Gerd Kappel Telefon 492 5959 BaföG, Kriegsopferfürsorge, Unter- haltssicherungsgesetz, Garantie Josef Klümpers Telefon 492 5981 Abteilung 50.3 Allgemeine Sozialhilfe Beate Scholz Telefon 492 5930 Hilfe in Einrichtungen, Heimaufsicht, Informationsbüro Pflege Christine Adams Telefon 492 5061 Grundsicherung Brigitte Benneweg Telefon 492 5090 Abteilung 50.4 Hilfe in Einrichtungen, Heimaufsicht, Info-Büro Pflege, Grundsicherung Christine Adams Telefon 492 5061 Amtsleitung Michael Willamowski Telefon 492 5000 Vertreterin: Beate Scholz Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 11 Mit 153,69 Stellen beträgt der Anteil des Sozialamts am Gesamt- bestand städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ca. 5 %. Neue Aufgaben waren im vergangenen Jahr unter Konsolidie- rungsbedingungen umzusetzen: Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich, trotz der erwähnten Erweiterung um eine Abteilung, eine Verringerung um 2,66 Stellen. Zurückzuführen ist diese Entwick- lung auf das vom Rat beschlossene Spar- und Konsolidierungs- programm 2002 - 2005 (Vorlage 822/01), das für das Jahr 2003 im Sektor Personal für die Gesamtverwaltung ein Einsparvolumen von 2,5 Mio. € vorsah. Der daraus resultierende Beitrag des Sozi- alamts von 3,5 Stellen wurde realisiert. Die Differenz zur vorge- nannten Verringerung der Stellenzahl erklärt sich aus der z. T. stellenplantechnisch verzögerten Umsetzung der Einsparungen. Die Einsparungen führten bisher nicht zu einer untragbaren Ver- schärfung der Personalsituation in den einzelnen Sachgebieten oder zur Reduzierung von Standards. Das ist, soweit es den Be- reich der Leistungsgewährung betrifft, insbesondere auf die dar- gestellte Veränderung der Arbeitsprozesse zurückzuführen. 3.2 Besucherinnen und Besucher Mit der Einrichtung des Kundenzentrums Soziales im Juni 2001 wurde eine zentrale Anlaufstelle des Sozialamts geschaffen, die eine effektive und zeitlich strukturierte Steuerung der Arbeitspro- zesse ermöglicht. Im Zeitraum seit der Eröffnung bis zum 31.12.2003 fanden hier insgesamt mehr als 100.000 Besucher- kontakte statt. Im Jahr 2002 suchten das Kundenzentrum im Monatsdurchschnitt 3.293 Besucherinnen und Besucher auf, im Jahr 2003 durch- schnittlich 3.495 Personen pro Monat. Darüber hinaus lässt sich ein tendenzieller Verlauf der Besucherzahlen mit charakteristi- schen Spitzenzeiten ausmachen. Die Entwicklung der Besucher- zahlen verdeutlicht das nachfolgende Schaubild: Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 12 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 4000 4500 5000 Jan Mai Juli Sept Nov 2001 2002 2003 Während die Besucherzahlen im Jahr 2001 noch nicht repräsen- tativ waren, zeichnet sich seit dem Jahr 2002 eine stetige Zunah- me ab; im Jahr 2003 suchten das Kundenzentrum im Monats- durchschnitt 200 Besucherinnen und Besucher mehr auf. 3.3 Finanzen Die Zusammensetzung der Nettoausgaben (Euro) der Sozialhilfe und weiterer Sozialleistungen 2003 zeigt die folgende Tabelle: Sozialhilfe Hilfe zum Lebensunterhalt einschl. "Hilfe zur Arbeit" 36.711.513 Hilfen in besonderen Lebens- lagen 15.043.458 Aufwendungen für Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz 1.875.125 Übergangseinrichtungen (ein- schließlich Personal- und Sachkosten) 1.482.202 Leistungen für bestimmte Zielgruppen Leistungen nach dem Grundsi- cherungsgesetz 4.702.078 Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 13 Leistungen der Kriegsopferfür- sorge 83.367 Übergangseinrichtungen für Aussiedlerinnen und Aussiedler (mit Personal- und Sachkosten) 522.153 Übergangseinrichtungen für Obdachlose (mit Personal- und Sachkosten) 659.896 Zuschüsse Förderung der Wohlfahrtspflege 3.019.226 Investitionskostenförderung Pflegewohngeld 4.356.038 Tages-, Nacht- und Kurzzeit- pflege 37.191 Ambulante Pflegeeinrichtungen 662.829 3.4 Öffentlichkeitsarbeit Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit sind die Veröffentlichungen des Sozialamts. So sind im Jahr 2003 folgende Broschüren und Faltblätter, auch in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern der Stadtverwaltung, publiziert worden: 9 Alt-Werden in vertrauter Umgebung 9 Barrierefreie psychotherapeutische Praxen und Beratungs- stellen in Münster 9 Bauen für alle! – barrierefrei – 9 Enttäuschte Erwartungen in der Pflege? 9 Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinde- rungen in Münster 9 Information und Beratung für Menschen mit Behinderungen 9 MünsterCard Familie plus 9 Notfall – was nun? Faxvordrucke und Informationen für gehör- lose und hochgradig schwerhörige Menschen 9 Servicewohnen in Münster 9 Stadtplan Münster für Menschen mit Behinderungen 9 Wegweiser für blinde und sehbehinderte Menschen in Münster 9 Wegweiser für gehörlose Menschen Zum Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (s. Ziffer 5.2) hat das Sozialamt ferner ein Informationsblatt an alle Leistungsbe- rechtigten versandt. Das Sozialamt informiert die Bürgerinnen und Bürger Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 14 Weitere Schwerpunkte der Öffentlichkeitsarbeit betrafen Informa- tionsveranstaltungen und Vorträge zu den Themen Grundsiche- rung, Pflege und Unterhalt. Im Europäischen Jahr der Behinderten nahmen insbesondere Informationen zur Thematik Menschen mit Behinderungen einen hohen Stellenwert ein. Die vorbereitenden Arbeiten für die Präsentation des Amts im städtischen Intranet wurde im letzten Jahr abgeschlossen. Be- sonders stark nachgefragt ist das „Netzwerk Soziales“, das in der Zugriffszahlenstatistik über Monate hinweg Rang 2 einnahm. 3.5 Gremien Ausschuss für Soziales und Gesundheit Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit (ASG) ist ein sog. freiwilliger Ausschuss des Rates, den der Rat gem. § 57 der Ge- meindeordnung gebildet hat. Seine Funktion ist es, politische Ent- scheidungsvorlagen an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat fachpolitisch zu erörtern, soweit sie die Felder Sozia- les und Gesundheit betreffen. Darüber hinaus hat der Rat einzel- ne Entscheidungskompetenzen an den ASG delegiert. Seine beratenden Zuständigkeiten umfassen: • Soziale Angelegenheiten • Gesundheitswesen • Familienförderung • Rettungswesen • Festlegung allgemeiner Ziele und Leitlinien für die kom- munale Sozial- und Gesundheitspolitik Der ASG hat ferner folgende Entscheidungsbefugnisse: • Vergabe von Zuschüsse an Verbände oder Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege oder an Vereine mit sozialpoli- tischen Zielen • Festlegung der Sätze für einmalige Leistungen der Sozial- hilfe Von den Etatberatungen 2003 abgesehen, betrafen die sozialpoli- tischen Beratungsschwerpunkte des ASG in seinen 5 öffentlichen Sitzungen 2003: • Projekte zur Modernisierung des Sozialamts • Sozialhilfebericht 2002 • Bericht über die Kostenentwicklung der Hilfe bei Krankheit • Jugendumfrage 2001 • Beratungsangebote im Kontext häusliche Gewalt • Umsetzung des Grundsicherungsgesetzes ASG: Fachpolitisches Pen- dant zum Sozialamt Themenschwerpunkte: • Service • Leistungsqualität • soziale Infrastruk- tur Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 15 • Wohnen im Alter • Entwicklung eines stadtweiten und stadtteilorientierten Ange- bots- und Strukturkonzepts für ältere, hilfe- und pflegebedürf- tige sowie demenzkranke Menschen • Förderung stadtteilorientierter Beratung hilfe- und pflegebe- dürftiger Menschen • Novellierung des Landespflegegesetzes • Trägerwechsel für das Übernachtungsangebot für wohnungs- lose Männer Friedrich-Ebert-Straße • Finanzierung des integrativen Kommunikations-, Kultur- und Beschäftigungsprojekts ATRIUM, Kinderhaus Pflegekonferenz Münster Gesetzliche Grundlage für die Einrichtung einer örtlichen Pflege- konferenz ist das Landespflegegesetz NW. Darin wird im § 5 die Einrichtung einer Pflegekonferenz in den 57 Kreisen und kreisfrei- en Städten Nordrhein-Westfalens und die Übernahme der Ge- schäftsführung festgeschrieben. Die Aufgaben des Pflegekonferenz bestehen in der Mitwirkung bei der Sicherung und qualitativen Weiterentwicklung der pflegeri- schen Angebotsstruktur einschließlich der notwendigen komple- mentären Hilfen. Hierzu gehören insbesondere die Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung, die Förderung der Beteiligung von Betroffenen an Fragen der zukünftigen Sicherung der Pflege in den Kommunen, die Hinwirkung auf eine koordinierte Aufga- benwahrnehmung im Aufgabenfeld der an der Pflege beteiligten Akteure, insbesondere im Bereich der Beratung des Fallmanage- ments. Der Erfahrungsbericht der Heimaufsicht ist regelmäßig in die Beratung einzubeziehen. Die Novellierung des Landespflegegesetzes NW zum 01.08.03 hat den § 5 insofern modifiziert, als der Mitgliederkreis um Vertre- terinnen und Vertreter der Heimbeiräte sowie der Selbsthilfegrup- pen erweitert wurde. Darüber hinaus sind die Wohlfahrtsverbän- de, Pflegekassen, Ärztekammer und kassenärztliche Vereinung, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, die Pflegeeinrichtungen selbst sowie der Seniorenrat vertreten. Seit 1996 hat die Pflegekonferenz Münster 32 mal getagt; durch- schnittlich finden 4 Sitzungen im Jahr statt. Die Inhalte der 4 Sit- zungen im Jahr 2003 bezogen sich auf folgende Schwerpunkt- themen: • Situation der Altenpflegeausbildung: • Entwicklung eines stadtweiten und stadtteilorientierten Ange- bots- und Strukturkonzeptes für demenzkranke Menschen in Münster: Sicherung und Weiter- entwicklung der pfle- gerischen Infrastruktur 32 Sitzungen in 7 Jahren Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 16 • Heimaufsicht • Auswirkungen des neuen Landespflegegesetzes • Medizinischer Dienst der Krankenkassen • Möglichkeiten und Grenzen einer selbständigen Lebensfüh- rung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in privaten Haus- halten – MUG 3 • Pflegeplanung • Schwerpunktthema Demenz Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen (KIB) Die Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen hat den Auftrag, alle Themen und Vorlagen zu be- raten, die Belange behinderter Menschen betreffen. Sie gibt dazu vor der Beschlussfassung in den Fachausschüssen bzw. im Haupt- und Finanzausschuss Stellungnahmen und Empfehlungen ab. Ferner initiiert und empfiehlt die KIB Maßnahmen zur Verbes- serung der Lebenssituation behinderter Menschen in Münster, und zwar durch Anfragen und Empfehlungen an die Fachaus- schüsse bzw. die Verwaltung. Die KIB hat Arbeitsgruppen zu folgenden Themen gebildet: • Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen • Wohnen, Rehabilitation, Pflege, Betreuung • Integration in das Erwerbsleben • Integration in Sport, Freizeit, Kultur und Weiterbildung • Stadtplanung und Verkehr Im Jahr 2003 hat die KIB 6 mal getagt. Ferner haben die Arbeits- gruppen jeweils zwischen 4 und 8 Sitzungen durchgeführt. Die KIB und ihre Arbeitsgruppen haben sich im Berichtsjahr im Rah- men der Beratung von Vorlagen sowie darüber hinaus insbeson- dere mit Schwerpunktthemen aller ihrer Arbeitsgruppen beschäf- tigt und dazu Anregungen für die weitere Umsetzung gegeben. Darüber hinaus wurde in den Sitzungen der KIB regelmäßig über die Aktivitäten zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behin- derungen in Münster informiert. Die KIB hat gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen am 16.05.2003 eine Veranstaltung zum Thema „Netzwerke Offener Hilfen und Persönliches Budget“ durchgeführt. Ferner wurden die Ergebnisse der von der Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung und dem Sozialamt am 14.10.2003 durchgeführten Fachtagung „Aus- grenzung verhindern – Inklusion und Teilhabe verwirklichen“ vor- gestellt und diskutiert. Verbesserung der Le- benssituation von Menschen mit Behin- derungen Integration und Inklusion als Leitthemen im Euro- päischen Jahr der Men- schen mit Behinderun- gen Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 17 3.6 Fortbildung Die breite Mitwirkung im Modernisierungsprozess und der daraus hervorgegangene neue Ansatz in der Leistungsgewährung erfor- derte von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Fähigkeit und Bereitschaft, sich kurzfristig mit neuen theoretischen und praktischen Vorgaben auseinander zu setzen und diese ohne au- ßergewöhnliche Qualifizierungsangebote in die Arbeitsabläufe zu umzusetzen. Um die im Rahmen des Modernisierungsprojekts gewonnenen Qualitätsverbesserungen durch Casemanagement und Hilfepla- nung in einem noch größeren Umfang in die Leistungsgewährung einzubringen, wurde ein Qualifizierungsangebot "Beratungsge- spräche in der Hilfeplanung" im Rahmen einer Inhouse- Veranstaltung initiiert. In einer 5 bis 7 Tage umfassenden Intensivfortbildung hat eine ex- terne Dozentin 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Kenntnisse und Kompetenzen in den Bereichen Konfliktmanagement, Ge- sprächsführung, Erstellung und Durchführung von Hilfeplanung vermittelt. Darüber hinaus wurden gezielte Einzelfortbildungen in Orientierung an den tatsächlichen Bedarfen in Anspruch genom- men. Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 18 4. Hilfe zum Lebensunterhalt 4.1 Überregionale und regionale Entwicklung Am Jahresende 2002 erhielten in Deutschland 2,76 Mio. Personen in 1,44 Mio. Haushalten laufende Hilfe zum Lebensun- terhalt außerhalb von Einrichtungen. Das waren 3,3 % der Bevölkerung. Unter den Hilfeempfängerin- nen und -empfängern waren rund 2,14 Mio. Deutsche sowie 614.00 Ausländerinnen und Ausländer. Der Anteil der Auslände- rinnen und Ausländer lag damit bei 22 %. Unter den Empfänge- rinnen und Empfängern waren 44,1 % Männer bzw. Jungen und 55,9 % Frauen bzw. Mädchen. Für die Hilfe zum Lebensunterhalt wurden bundesweit im Jahr 2002 netto 8.8 Mrd. € ausgegeben. In Nordrhein-Westfalen erhielten am Jahresende 2002 insgesamt 656.061 Personen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (661.799 Personen im Vorjahr). Die Bruttosozialhilfeausgaben betrugen 2,56 Mrd. Euro. Seit 6 Jahren vergleichen die mittleren Großstädte (zwischen 100.000 und 500.000 Einw.) in Nordrhein-Westfalen in einem Benchmarkingkreis die Ergebnisse ihrer Leistungen bezüglich der Hilfe zum Lebensunterhalt. Eine zentrale Information bietet die Kennzahl "Sozialhilfedichte"; sie zeigt den Anteil der Empfänge- rinnen und –empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen je 1000 Einw. der jeweiligen Stadt. Die folgen- de Tabelle stellt die Sozialhilfedichte im Jahr 2002 in ausgewähl- ten Städten dar: Stadt Sozialhilfedichte Aachen 57,1 Bielefeld 63,1 Bonn 43,5 Gelsenkirchen 68,0 Hamm 39,0 Münster 46,9 Mittelwert im Kennzahlenver- gleich 50,3 Für die Stadt Münster liegt die Sozialhilfedichte bei 46,9, und da- mit unter dem Mittelwert von 50,3. Sozialhilfedichte im Bench- marking ausgewählter Großstädte in Nordrhein- Westfalen In Deutschland beziehen 2,7 Millionen Menschen Sozialhilfe, darunter 56 % Frauen. Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 19 4.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten Am 31.12.2003 erhielten 12.132 Personen Hilfe zum Lebensun- terhalt (HLU) nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfege- setzes. Das sind gegenüber dem Vorjahr 107 Personen weniger. Die Zahlenentwicklung der HLU-Berechtigten zum 31.12. stellt sich seit 2000 wie folgt dar: Entwicklung der Anzahl von Personen, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt in Anspruch nehmen 12389 11828 12239 12132 11400 11600 11800 12000 12200 12400 12600 2000 2001 2002 2003 Jahr Anzahl Sozialhilfeempf änger Von den 12.132 Personen, die am 31.12.2003 laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen, waren 6.643 weiblich (54,8 %) und 5.489 männlich (45,2 %). Der Anteil der Ausländerinnen und Aus- länder lag bei 24,5 %, das waren 2.975 der Berechtigten. Eine de- taillierte Darstellung nach Altergruppen, Geschlecht und Stadttei- len finden Sie im Anhang. 4.3 Finanztableau Die Zusammensetzung der Ausgaben und Einnahmen (in €) der Hilfe zum Lebensunterhalt zeigt die folgende Matrix: Leistung Ausgaben 2003 Ansatz 2004 a.v.E. i.E. a.v.E. i.E. Laufende Leistungen 33.435.275 736.843 28.967.460 1.000.000 Hilfe zur Ar- beit 1.920.849 2.129.910 Einmalige Leistungen 6.300.997 23.370 6.032.000 26.000 Tendenzen aus Ent- wicklung 2000 bis 2003 nicht ablesbar Verteilung der Leis- tungsberechtigten in Münster nach Stadttei- len in der Anlage Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 20 Summe Ausgaben 41.657.121 760.213 37.129.370 1.026.000 Einnahmen 2003 Ansatz 2004 a.v.E. i.E. a.v.E. i.E. Laufende und einmali- ge Leistun- gen 5.681.848 23.973 6.776.860 75.000 Summe Net- toausgaben 35.975.273 736.240 30.352.510 951.000 4.4 Aktuelle Entwicklungen, Ausblick Wichtiger Bestandteil des Gesamtprojekts "Modernisierung des So- zialamts" war die Umgestaltung des Prozesses der Hilfegewährung. Die Sozialhilfegewährung soll stärker als bisher eine umfassende Betreuung und Beratung gewährleisten. Eine umfassende Beratung zahlt sich nicht nur für die Hilfe Suchenden, sondern darüber hinaus in erheblichem Maß auch für die Hilfe gewährende Stelle aus. Durch intensive Erstberatung konnte im Jahr in 343 Fällen Hilfe zum Lebensunterhalt vermieden werden und in 17 Fällen Hilfebe- dürftigkeit vermindert werden. Durch die Installierung eines EDV- gestützten Informationssystems mit aktuellen Arbeitsangeboten in Münster konnten 75 dieser Personen in eine Arbeitsstelle auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Ziel des Landesprojekts Sozialagenturen –Hilfen aus einer Hand– ist die modellhafte Erprobung eines neuen Ansatzes in der Sozi- alverwaltung. Über die materielle Hilfegewährung hinaus sollen im Sozialamt als "Agentur" individuelle Problemlagen durch Case- management ganzheitlich analysiert und im Wege einer umfas- senden Beratung und Betreuung bewältigt werden. Hierbei geht es zum einen um die Bereitstellung und Vermittlung geeigneter sozialer Dienstleistungen, aber auch um die Gewährung der er- forderlichen materiellen Hilfen im Bedarfsfall. Die Bilanz der 6 Ca- semanager/innen, die im Rahmen der Landesprojektes ausgebil- det wurden, stellt sich für das Jahr 2003 wie folgt dar: Vermeidung von Sozialhilfe 1.220.688 € Reduzierung von Sozialhilfe 61.800 € Summe 1.282.488 € Die Modernisierungsprojekte haben wichtige Grundlagen geschaf- fen, die Arbeit des Sozialamts zukunftsfest zu machen: Das Sozi- alamt hat sich neue Kompetenzen erschlossen, die den Leis- tungsprozess mit Blick auf die Vermeidung und Überwindung von Bedürftigkeit systematisch strukturieren. Damit ist das Sozialamt Erstberatung im Moder- nisierungsprozess des Sozi- alamts erfolgreich Hervorragende Bilanz des Projektes Sozial- agenturen Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 21 in der Lage, sich den Herausforderungen zu stellen, die mit der zum 01.01.2005 vorgesehenen Umsetzung der Sozialgesetzbü- cher II und XII einhergehen (s. Ziffer 12), insofern Befähigung zur Überwindung und Vermeidung von Bedürftigkeit zentrales Ziel beider Gesetze ist. 5. Hilfen in besonderen Lebenslagen Die Hilfen in besonderen Lebenslagen dienen nicht, wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, der notwendigen materiellen Absicherung, sondern setzen in besonderen Bedarfssituationen ein. Über die Jahre hinweg entfallen bundesweit etwa 60 % der Ausgaben der Sozialhilfe auf die Hilfe in besonderen Lebenslagen. 5.1 Überregionale und regionale Entwicklung In Deutschland erhielten im Jahr 2001 rund 1,5 Millionen Perso- nen Hilfen in besonderen Lebenslagen nach dem Bundessozialhil- fegesetz, das waren 2,7 % mehr als im Jahr 2000. Hilfen in besonderen Lebenslagen erhalten Personen, die auf- grund einer besonderen Situation wie z. B. Krankheit, Behinde- rung oder Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind, weil sie die damit verbundenen Kosten nicht aus eigenen Mitteln oder anderweitigen Ansprüchen aufbringen können. Das Gros der Berechtigten (38 %) erhielt 2001 Leistungen der Hil- fe bei Krankheit. Danach folgte die Eingliederungshilfe für behin- derte Menschen (37 %) sowie die Hilfe zur Pflege (22 %). Darüber hinaus wurden weitere Hilfen in besonderen Lebenslagen, z. B. Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Ge- sundheitsvorsorge etc. gewährt. Für Maßnahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen wurden im Jahr 2001 in Deutschland insgesamt netto 12,7 Mrd. Euro (+ 4,5 % gegenüber 2000) aufgewendet, wobei insbesondere die Leis- tungen zur Eingliederung behinderter Menschen mit 8,8 Mrd. Eu- ro, die Hilfe zur Pflege mit 2,3 Mrd. Euro sowie die Hilfe bei Krankheit mit 1,3 Mrd. Euro von Bedeutung waren. 5.2 Hilfe bei Krankheit Einen Anspruch auf Hilfe bei Krankheit haben zunächst alle Per- sonen ohne Krankenversicherungsschutz. Hierzu gehören insbe- sondere Personen ohne Vorversicherungsschutz in der gesetzli- chen Krankenversicherung und Personen, die die Antragsfrist für eine Weiterversicherung versäumt haben. Die Inanspruchnahme von Krankenhilfeleistungen ist seit 2000 kontinuierlich gestiegen. 60 % der Sozialhilfeauf- wendungen für Hilfe in besonderen Lebensla- gen Hilfen für Kranke und pflegebedürftige sowie behinderte Menschen Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 22 Entwicklung der Anzahl von Krankenhilfeberechtigten 2000 - 2003 2125 2317 2422 2527 1800 2000 2200 2400 2600 2000 2001 2002 2003 Jahr Anzahl Krankenhilfeberechtig te Hilfe bei Krankheit ist eine Pflichtleistung und umfasst grundsätz- lich alle Maßnahmen zur Behandlung von Krankheiten, soweit sie notwendig und wirtschaftlich sind. Dem Sozialhilfeträger obliegt keine Prüfung der Behandlungsnotwendigkeit. Die Leistungen der Hilfe bei Krankheit nach den Bestimmungen des BSHG zu Lasten der Stadt Münster (ohne Leistungen des überörtlichen Trägers) in den Jahren 2000 bis 2003 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle und weisen grundsätzlich eine steigende Tendenz auf: Leistungsart 2000 (T€) 2001 (T€) 2002 (T€) 2003 (T€) Hilfe bei Krank- heit a.v.E. 2.932 3.328 3.607 3.648 Hilfe bei Krank- heit i.E. 1.450 1.282 1.981 2.108 Summe 4.382 4.610 5.588 5.756 Veränderungen zum Vorjahr in % 1,9 % 5,2 % 21,2 % 3,0 % Aktuelles/ Ausblick Im Zuge der Umsetzung des Gesundheitssystemmodernisie- rungsgesetzes (GMG) zum 01.01.2004 wurde nach Jahren die sozialpolitische Forderung aufgegriffen, Bezieherinnen und Be- zieher von Hilfe zum Lebensunterhalt in die gesetzliche Kranken- versicherung einzubeziehen. Ab dem 01.01.2004 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse für alle Leistungsberechtigten, die nicht krankenversichert sind, gegen Kostenerstattung die Leistungen Ausgaben der Krankenhilfe steigen kontinuierlich an Das Gesundheitsmodernisie- rungsgesetz bringt den Ein- bezug in die gesetzliche Krankenversicherung. Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 23 der Krankenbehandlung für diese Personen. Damit sind Sozialhil- fe Beziehende nicht Mitglieder der gesetzliche Krankenversiche- rung, sie sind jedoch leistungsrechtlich diesen Personen gleich gestellt. Mit Inkrafttreten der Leistungsregelungen des SGB II zum 01.01.2005 (s. Ziffer 12) sind die Leistungsberechtigten nach dem SGB II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert; damit werden voraussichtlich beträchtliche Einsparungen bei der Hilfe bei Krankheit einhergehen. 5.3 Hilfe zur Pflege Die Hilfe zur Pflege richtet sich an jene Menschen, die in ihrer Häuslichkeit auf hauswirtschaftliche oder pflegerische Unterstüt- zung angewiesen sind oder die in Pflegeeinrichtungen wohnen und die Pflegekosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermö- gen aufbringen können. Rund 355 Menschen, die häusliche Pflegeleistungen beanspru- chen, stehen 769 Personen in stationären Pflegeeinrichtungen gegenüber. Die Gewährung von häuslichen Pflegeleistungen kon- zentriert sich auf die Leistungserbringung von Pflegegeld, Pflege- beihilfen und Aufwendungen für eine besondere Pflegekraft, so- fern Leistungsansprüche gegenüber einer Pflegeversicherung entweder nicht bestehen oder nicht ausreichend sind. Von den 769 Personen, die Sozialhilfe in Einrichtungen erhalten haben, wurden Leistungen für 82 Personen zu Lasten der Stadt Münster und für 687 Personen zu Lasten des Landschaftsver- bands Westfalen-Lippe erbracht. Der Landschaftsverband ist im- mer dann Kostenträger, wenn die Hilfe wegen der Art und Schwe- re der Behinderung nur in einer Einrichtung sichergestellt werden kann. Durch das 2. Modernisierungsgesetz NW wird die Stadt Münster im Jahr 2003 jedoch zu 75 % an den Kosten beteiligt. Ab 01.01.2004 liegt die Zuständigkeit für Personen, die 65 Jahre und älter sind, ausschließlich bei der Stadt Münster. Die Ausgaben- und Ansatzentwicklungen (in €) stellen sich wie folgt dar: Ausgaben 2003 Einnahmen 2003 Ansatz Ausgaben 2004 Ansatz Einnahmen 2004 Hilfe zur Pflege In Einrichtungen 5.236. 712 644.820 7.270.000 643.000 Außerhalb von Ein- richtungen 3.198.919 0 3.333.050 720.200 Summe 8.435.631 644. 820 10.600.050 1.363.200 5.4 Eingliederungshilfe Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenver- sicherung ab 01.01.2005 Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 24 Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinde- rung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung und deren Fol- gen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Zu den Leistungen der Einglie- derungshilfe zählen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die Versorgung mit Hilfsmitteln, Hilfen zur Ausbildung sowie zur Integration in das Arbeitsleben, die heilpädagogische Frühförde- rung von Kindern, bauliche Anpassungsmaßnahmen in der Woh- nung sowie betreute Wohnangebote und Anderes mehr. Zum 01.07.2003 wurde die Zuständigkeit für das ambulant betreu- te Wohnen vom örtlichen auf den überörtlichen Träger der Sozial- hilfe verlagert. Damit ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe sachlich zuständig für die Leistungen der Eingliederungshilfe an Volljährige, die mit dem Ziel geleistet werden, selbständiges Wohnen zu ermöglichen oder zu sichern. Diese Zuständigkeit erstreckt sich darüber hinaus auf die gewähr- ten Hilfen in besonderen Lebenslagen zur individuellen Betreuung und Pflege für Menschen mit Behinderungen zwischen 18 und 65 Jahren, die in einem eigenen Haushalt oder im Haushalt von An- gehörigen leben. Finanzielle Entlastungen gibt es für den örtlichen Träger der Sozialhilfe daher auch im Bereich der Hilfe zur Pflege. Zum 01.07.2003 hat das Sozialamt 227 Fälle, in denen Menschen mit Behinderungen Leistungen des ambulant betreuten Wohnen bzw. psychiatrische Pflege gewährt wurde, an den Landschafts- verband Westfalen-Lippe weiter geleitet. 28 Fälle der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung wurden zum November bzw. De- zember 2003 an den Landschaftsverband Westfalen- Lippe überge- ben; die Leistungen ab 01.07.2003 werden erstattet. Der Zuständig- keitswechsel wirkt sich bereits im Jahr 2003 auf die erbrachten Leis- tungen im Bereich der Eingliederungshilfe aus. Die Ausgaben stellen sich für das Jahr 2003 wie folgt dar: Ausgaben 2003 Ansatz 2004 a.v.E. Ansatz 2004 i.E. Ärztl. Behandlung, Körper- ersatzstücke. Hilfsmittel 6.706 20.000 60.000 Heilpädagogische Maß- nahmen für Kinder 72.385 50.000 Hilfe zu einer angemesse- ne Schulausbildung 75.116 90.000 Sonstige Eingliederungs- hilfe 717.712 112.000 2.000 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemein- schaft 200.000 Summe 871.918 272.000 262.000 Ab dem 01.01.2004 ist die Stadt Münster auch für die stationäre Eingliederungshilfe für über 65-jährige zuständig, sodass ab 2004 Zuständigkeitsverlage- rung für das ambulant betreute Wohnen Bandbreite von Maßnah- men der Eingliederungs- hilfe Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 25 entsprechende Haushaltsmittel für die Eingliederungshilfe in Ein- richtungen bereitgestellt werden müssen. 6. Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen Die Verantwortung für die Förderung der Investitionskosten von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen obliegt nach dem Lan- despflegegesetz NW den Kommunen. Während in stationären Pflegeeinrichtungen nur die Investitions- kosten für solche Plätze gefördert werden, die von Heimbewohne- rinnen und Heimbewohnern genutzt werden, die die auf sie entfal- lenden Investitionskosten nicht selbst tragen können (Pflege- wohngeld), erhalten alle Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrich- tungen – unabhängig von der Einkommenssituation der Pflegebe- dürftigen – einen Aufwendungszuschuss für alle Plätze, die von Personen genutzt werden, die als pflegebedürftig im Sinne des SGB XI anerkannt sind. Die betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ambulanter Pflegedienste werden durch Pauschalen gefördert. 6.1 Pflegewohngeld Die Entwicklung der Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen, die zwischen 1997 und 2003 Pflegewohngeld erhalten haben, zeigt die folgende Tabelle: Jahr Anzahl Bewohner 1997 820 1998 925 1999 965 2000 982 2001 1.039 2002 1.057 2003 780 2003 verringerte sich die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewoh- ner, für die Pflegewohngeld gewährt wurde, aufgrund neuer recht- licher Vorgaben, insbesondere mit Blick auf den Einsatz von Ver- mögen bei der Anspruchsberechnung. In der Folge sanken auch die Aufwendungen für das Pflegewohngeld. Im Jahr 2004 wird dagegen ein erneuter Anstieg der Aufwendungen aufgrund der Neben der Sozialhilfe in Pflegeeinrichtungen werden auch deren In- vestitionskosten geför- dert Aufwand für Pflege- wohngeld in 2003 ge- sunken Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 26 Zunahme von Pflegeeinrichtungen und Pflegeplätzen in Münster erwartet. Das folgende Schaubild zeigt die Entwicklung der Pflegewohn- geldausgaben seit 2001, da seit diesem Jahr die Leistungsgewäh- rung in die Zuständigkeit der Stadt Münster fällt. Entwicklung des Aufwandes an Pflegewohngeldleistungen 2001 - 2004 5030 5191 4356 6043 0 2000 4000 6000 8000 2001 2002 2003 2004 Jahr Anzahl Aufwand in Mio. 6.2 Ambulante und teilstationäre Pflege Die Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienste und teilstationärer Pflegedienste, der Tages- und Kurzzeitpflegeein- richtungen, entwickelte sich wie folgt: Während die Zahl der geförderten ambulanten Pflegedienste seit 2001 nicht steigt (2001 = 30; 2002 = 31; 2003 = 28), steigen die Ausgaben weiter (2001 = 637.549 €; 2002 = 651.715 €; 2003 = 662.829 €, Ansatz 2004 = 670.000 €). Erstmals seit dem 01.07.2003 fördert die Stadt Münster auch Ta- ges- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen nach dem Landespflegege- setz NW. Für die Einrichtungen wurden im Jahr 2003 Abschlags- zahlungen in Höhe von 37.191 € erbracht. Insgesamt waren für 7 geförderte Tagespflegeeinrichtungen 36.369,10 € und für 4 Kurz- zeitpflegeeinrichtungen insgesamt 28.022,64 € aufzuwenden. 7. Grundsicherung Am 01.01.2003 ist das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, für alte und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt, soweit er nicht aus eigenen Mitteln gedeckt wer- den kann, durch eine eigenständige soziale Leistung sicher zu stellen. Fördersumme für am- bulante Pflege steigt 2003 erstmals Tages- und Kurzzeitpflege gefördert Eigenständige Soziale Leis- tung für alte und erwerbs- geminderte Menschen Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 27 7.1 Überregionale und regionale Entwicklung Die statistischen Angaben zur Grundsicherung wurden dem Lan- desamt für Datenverarbeitung und Statistik zum 31.03.2004 erst- mals für das Jahr 2003 übermittelt. Zur überregionalen Entwick- lung stehen daher landes- und bundesweit noch keine Daten zur Verfügung. 7.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten Im Jahr 2003 wurden 3.662 Anträge auf Grundsicherungsleistun- gen gestellt. Von diesen Anträgen mussten 46 % abgelehnt wer- den. Gründe für die Ablehnungen waren entweder zu hohes Ein- kommen oder nicht geschütztes Vermögen. Für 54 % der Antrag- stellerinnen und Antragsteller, das waren 1.682 Fälle, konnten Grundsicherungsleistungen bewilligt werden. Die überwiegende Zahl der Leistungsberechtigten hatte zuvor Sozialhilfe erhalten. In 420 Fällen wird auch heute noch ergänzende Hilfe zum Lebens- unterhalt gewährt. Die Zahl derer, die bisher den Gang zum Sozi- alamt gescheut hatten, lag bei 421 Personen; sie werden in der Statistik als sog. verschämte Arme bezeichnet. Grundsicherung wird innerhalb und außerhalb von Einrichtungen gewährt und teilt sich wie folgt auf die Leistungsberechtigten auf: Grundsicherung a.v.E. Grundsicherung i.E. Dauerhaft voll er- werbsgemindert, ab 18 Jahren 503 54 65. Lebensjahr vollendet 914 190 Summe 1.417 244 7.3 Finanztableau Die Zusammensetzung der Ausgaben und Einnahmen (in €) der Grundsicherung stellen sich im Haushalt wie folgt dar: 421 verschämte Arme zählen zu den GSiG- Berechtigten Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 28 Leistung Ausgaben 2003 Ansatz 2004 a.v.E. i.E. a.v.E. i.E. Personen über 65 Jah- re 3.836.960 612.239 5.122.000 819.000 Ab 18 und dauerhaft voll erwerbsge- mindert 2.185.391 283.738 1.993.000 180.000 Summe Ausgaben 6.022.351 895.977 7.120.000 999.000 Einnahmen 2003 Ansatz 2004 Erstattung vom Bund 1.563.340 1.563.340 Sonstige Er- satzleistun- gen 649.935 2.975 267.100 2.500 Summe Net- toausgaben 3.809.076 893.002 5.289.560 996.500 7.4 Weitere Effekte der Grundsicherung Die Verwaltung hat mit der Vorlage 115/2004 an den Haupt- und Finanzausschuss ausführlich über die Effekte der Einführung der Grundsicherung berichtet. Ausgehend von 1.832 Bewilligungen im Jahr 2003 stellen sich die Leistungen der Grundsicherung wie folgt dar: Ausgaben für die Leistungen der Grundsicherung 6.918.328,12 € Abzüglich Einsparungen im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt außer- halb von Einrichtungen1 3.727.440,00 € Abzüglich Einsparungen im Bereich der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen 717.030,00 € Zusammenfassung Ausgaben der Grundsicherung 2003 2.473.858,12 € Personalkosten2 261.782,00 € Sachkosten3 113.712,00 € Entgangene Unterhaltszahlungen4 144.785,00 € Abzüglich Einnahmen (Refinanzie- rung des Bundes) 1.563.345,45 € Sonstige Einnahmen 658.957,59 € Nettoaufwendungen in 20035 771.834,08 € Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 29 1 Die Einsparungen umfassen auch die ei nmaligen Leistungen für Bekleidung, Hausrat und Weihnachtsbeihilfe 2 Die Personalkosten lt. KGST betragen 288.400 €; hier wurden die tatsächlichen Personalkosten der Stadt Münster ermittelt. 3 Die Sachkosten lt. KGST betragen 109.200, 00 €; hier werden die Sachkosten der Stadt Münster zu Grunde gelegt. 4 Hier ist nur der entgangene Unterhalt fü r die bisherigen Sozialhilfeempfän- ger/innen berechnet worden. 5 Durch die Vorlage 286/2003 wurde die bisherige (Sonder-) Regelung für die Gewährung von Heizungs- und Weihnachtsbei hilfen für Personen, die keine lau- fende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten bzw. nur einen anteiligen Anspruch nach dem BSHG haben, aufgehoben. Die j ährliche Einsparung beträgt ca. 100.000,00 € im Jahr. 7.5 Aktuelle Entwicklung, Ausblick Am 01.01.2005 tritt das SGB XII in Kraft (s. Ziffer 12). Gleichzeitig wird das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) aufgehoben; die Grund- sicherungsleistungen werden in das SGB XII integriert. Nach § 8 SGB XII ist die Grundsicherung dann keine eigenständige Sozial- leistung mehr, sondern Bestandteil der Sozialhilfe. Durch die Einbindung der Grundsicherung in die Sozialhilfe wird es zukünftig nicht mehr zu einem gleichzeitigen Bezug von Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen kommen, da die gesetzlichen Regelungen hinsicht- lich der Bedarfsermittlung harmonisiert wurden. Der anspruchsberechtigte Personenkreis wird sich nicht verän- dern. Ebenso sind die Vorschriften bezüglich des Unterhalts un- verändert übernommen worden: Gegenüber Kindern und Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 € findet kein Unterhalts- rückgriff statt, wenn ihre Angehörigen Grundsicherung in Anspruch nehmen. Zugunsten der Antragsberechtigten wird hierbei widerleg- bar vermutet, dass das Einkommen ihrer Kinder und Eltern die Ein- kommensgrenze nicht überschreitet. 8. Leistungen für Asylsuchende Mit dem zum 01.12.1993 in Kraft getretenen Asylbewerberleis- tungsgesetz wurde für Asylbewerberinnen und Asylbewerber so- wie für Personen mit einem im Gesetz näher bestimmten auslän- derrechtlichen Status (z. B. Bürgerkriegsflüchtlinge) ein eigenes Leistungsgesetz geschaffen. Eckpunkte der gesetzlichen Rege- lungen sind im Vergleich zum BSHG die Gewährung einge- schränkter Leistungen sowie der Grundsatz der Sachleistungsge- währung. Grundsicherung wird Be- standteil der Sozialhilfe Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 30 8.1 Überregionale und regionale Entwicklung Am Jahresende 2002 erhielten in Deutschland 279.000 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hierfür wurden Bruttoausgaben von knapp 1,6 Mrd. Euro aufgewandt. In Nordrhein-Westfalen erhielten am Jahresende 2002 insgesamt 72.892 Personen (40.157 Männer bzw. Jungen und 32 735 Frauen bzw. Mädchen) Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungs- gesetz. Dafür wurden brutto etwa 278 Mill. Euro aufgewandt. 8.2 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten In Münster erhielten am 31.12.2003 in 563 Fällen 1.476 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In 49 von diesen Fällen wurden für 126 Personen (49 Männer und 77 Frau- en) aufgrund des Status die Leistungen analog zu Leistungen nach dem BSHG gewährt. Von den 1.476 Personen, die am 31.12.2003 im Leistungsbezug standen, waren 741 weiblich ( 50,2 %) und 735 männlich (49,8 %). Die Alterstruktur der Berechtigten ergibt sich aus folgender Übersicht. Alter Personen Männer Frauen 0-< 3 Jahre 117 57 60 3-< 6 Jahre 171 88 83 6-< 10 Jahre 175 99 76 10-< 13 Jahre 121 67 54 13-< 16 Jahre 103 40 63 16-< 18 Jahre 62 35 27 18-< 25 Jahre 147 75 72 25- < 30 Jahre 116 40 76 30-< 45 Jahre 319 171 148 45-< 65 Jahre 109 49 60 über 65 Jahre 36 14 22 8.3 Finanztableau Die Zusammensetzung der Ausgaben und Einnahmen (in €) des Asylbewerberleistungsgesetzes zeigt die folgende Matrix: Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 31 Leistung Ausgaben 2003 Ansatz 2004 Leistungen analog BSHG 909.416 1.045.000 Grundleistungen 4. 632.250 3.996.200 Leistungen bei Krankheit 1.975.908 1.630.000 Arbeitsgelegenheiten 52.652 40.000 Sonstige Leistungen 6.724 8.800 Summe Ausgaben 7.576.950 6.720.000 Einnahmen 2003 Ansatz 2004 Erstattung vom Land 4.660.3051 1.821.600 Sonstige Einnahmen 1.041.520 997.000 Summe Netto- ausgaben 1.875.125 3.901.400 9. Kriegsopferfürsorge Im Gegensatz zur Sozialhilfe nach dem BSHG ist die Kriegsopfer- versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) keine Sozialleistung des Typs "sozialer Ausgleich/soziale Förderung" sondern eine klassische Entschädigungsleistung. Kriegsopfer (Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene) erhal- ten, sofern die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen, lau- fende und einmalige Leistungen im Rahmen der Kriegsopferfür- sorge (KOF) als Teil der Versorgungsleistungen nach dem BVG. 9.1 Leistungsübersicht Am 31.12.2003 wurden in 80 Fällen für 88 Personen ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfen in besonderen Lebenslagen erbracht. Das sind 14 Fälle und 16 Personen weniger als im Vor- jahr. 1 Im Jahr 2003 konnte durch ein Urteil des Oberve rwaltungsgerichts zu den Fristen im Flüchtlingsauf- nahmegesetz rückwirkend ab dem 01.01.1995 Ansprüche gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen durchgesetzt werden. Entschädigungsleistun- gen des Bundesversor- gungsgesetzes 88 Menschen in Müns- ter erhalten Leistungen Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 32 9.2 Finanztableau Ausgaben 20032 Ansatz 2004 a.v.E. Ansatz 2004 i.E. Kriegsopferfürsorge nach dem BVG 348.561 365.130 Einnahmen 2003 Ansatz 2004 a.v.E. Ansatz 2004 i.E. Kriegsopferfürsorge 4.654 13.300 5.300 Kostenerstattungen 260.540 280.220 Summe Einnahmen 265.194 293.520 5.300 Summe Nettoaus- gaben 83.367 71.610 5.300 10. Wohnraumversorgung für einzelne Zielgruppen 10.1 Flüchtlinge sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaus- siedler Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern ist eine kommu- nale Aufgabe. Die Zahl der in 2003 zugewiesenen Asylsuchenden, der Kontin- gentflüchtlinge und der direkt aufgenommenen geduldeten Flücht- linge setzte ihren Abwärtstrend auch im Jahr 2003 fort. Aufgenommene Flüchtlinge in Münster 1998 - 2003 535 749 264 198 0 200 400 600 800 1998 2000 2002 2003 Jahr Anzahl Flüchtlinge 2 Hilfen in Einrichtungen wurden im Haushaltsjahr 2003 nicht erbracht Anzahl aufgenomme- ner Flüchtlinge weiter rückläufig Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 33 Entsprechend reduzierte sich auch die Anzahl der Unterbringun- gen in Übergangseinrichtungen mit 715 Aufnahmen (2002=960; 2000=1.128; 1998=839). Die Platzkapazitäten wurden in der Fol- ge angepasst und weiter reduziert (2003=984; 2002=1.186; 2000=1.335; 1998=998). Die Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlern entwickel- te sich in 2003 ebenfalls rückläufig. In 2003 wurden 214 Spätaus- siedlerinnen und Spätaussiedler aufgenommen. (2002: 464; 2000: 367; 1998: 507). Die Entwicklung sank jedoch nicht linear, sodass die Platzkapazitäten zunächst nicht reduziert wurden (Plätze: 2000-2003: 541; 1998: 990). 10.2 Obdachlose Familien, Wohnungslose Die Vermeidung und Beseitigung von unfreiwilliger Obdachlo- sigkeit ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Zur Wohnungssiche- rung sind Sozialhilfemittel vorrangig präventiv einzusetzen, zu- mal Obdachlosigkeit immer ein spezifischer Aspekt von Armut ist. Maßnahmen nach dem Polizei- und Ordnungsrecht als letz- te Stufe sollen erst dann angewandt werden, wenn sozialprä- ventive Maßnahmen vorausgegangen, gleichwohl erfolglos ver- laufen sind. Im Jahr 2003 hat das Amtsgericht das Sozialamt über 139 Räumungsklagen informiert. Aufgrund rechtskräftiger Urteile wurden insgesamt 206 Räumungstermine festgesetzt. Hiervon betroffen waren 61 Familien mit Kindern und 145 Haushalte ohne Kinder. Im Jahr 2003 wurde in 69 Fällen durch Übernahme von Miet- rückständen der Wohnungserhalt gesichert. Wirtschaftliche Hil- fen, deren Rechtsgrundlage § 15 a BSHG ist, wurden in Höhe von 67.498,66 € gezahlt, ein leichter Rückgang um 5,6 % im ergleich zum Vorjahr, in dem in 73 Fällen 71.507,85 € bewilligt wurden. 64 ordnungsrechtliche Einweisungen gemäß § 14 Ordnungsbe- hördengesetz (OBG) wurden 2003 ausgesprochen, davon 32 in stadteigene Übergangswohnungen, in weiteren 32 Fällen wurde Privatwohnraum bis auf Widerruf beschlagnahmt. Die Zahl der Obdachlosenhaushalte belief sich am Stichtag 31.12.2003 auf 230 Haushalte (Vorjahr: 225) mit 639 Personen (Vorjahr 687). Die Hilfe zum Lebensunterhalt für alleinstehende wohnungslose Männer zahlt das Sozialamt in der Außenstelle im Haus der Wohnungslosenhilfe (HdW), Bahnhofstraße 62 aus. Im Jahr 2003 haben dort insgesamt 3.071 Personen nach Sozialhilfe- leistungen nachgesucht; davon waren 2.011 Personen leis- tungsberechtigt. Die Zahl der Besucherkontakte durch Leis- Platzkapazitäten an Aufnahmeentwick- lung angepasst Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 34 tungsberechtigte belief sich auf 7.434; die Gesamtleistung der ausgezahlten Hilfe zum Lebensunterhalt betrug 520.639,67 €. Im HdW (Träger: Bischof Hermann Stiftung [BHS]) stehen für alleinstehende wohnungslose Männer 80 Übernachtungsplätze zur Verfügung; die Zahl der Übernachtungen belief sich 2003 auf 29.529. Unter Berücksichtigung der erbrachten Eigenbetei- ligungen von 67.429,19 € wurden der BHS Unterbringungskos- ten in Höhe von 930.435,02 € überwiesen. Weitere 40 kommunale Übernachtungsplätze wurden im ehe- maligen „HUK-Gebäude“ Friedrich-Ebert-Str. 1 vorgehalten. 2003 betrug die Zahl der Übernachtungen dort 9.894. Zur Akutversorgung wohnungsloser Personen, insbesondere von Frauen wurden 2003 insgesamt 29 Hotelkostenzusagen für 251 Übernachtungen erteilt. 10.096,00 € wurden hierfür in Rechnung gestellt. Alleinstehende wohnungslose Frauen erhalten, soweit sie die Voraussetzungen nach dem BSHG erfüllen, Hilfe zum Lebens- unterhalt in der Abteilung „Wirtschaftliche Hilfen außerhalb von Einrichtungen“ des Sozialamts. 11. Service, Beratung und Betreuung Das Sozialamt bietet eine Vielzahl sozialer Dienstleistungen. Zum einen werden Dienstleistungen selbst erbracht, darüber hin- aus hat das Sozialamt mit unterschiedlichen sozialen Dienstleistern in Münster Vereinbarungen über Inhalte, Qualität und Finanzierung von Leistungen getroffen. Hierzu zählen bei- spielsweise die Schuldnerberatung, die Sozialdienste für Woh- nungslose, hauswirtschaftliche Hilfen und andere Leistungen mehr. Im folgenden sind einige und ausgewählte soziale Dienst- leistungen dargestellt. Im Mittelpunkt der Dienstleistungen des Sozialamts steht das Kundenzentrum Soziales. Als Serviceleistung für die Bürgerinnen und Bürger nach dem Motto „Einfache Dinge schnell erledigen“ und seiner Entlastungseffekte für das gesamte Sozialamt erwies sich die Akzeptanz des Kundenzentrums als äußerst positiv. 62 % der Befragten beurteilten das Angebot als „sehr gut“. Mit monatlich rd. 2.800 Besucherinnen und Besuchern in 2003 steigt die Besucherzahl nach wie vor kontinuierlich an. Jeder Mit- arbeiter bzw. jede Mitarbeiterin berät monatlich jeweils 900 Besu- cherinnen und Besucher. Die Vielfalt dessen, was im Kundenzent- rum erledigt werden kann, ist zugleich dessen Stärke: eine Infor- mation, ein Stellenangebot oder ein Krankenschein, ob Hilfe bei Formularen oder eine Terminvereinbarung für ein intensives Bera- tungsgespräch. Nicht zuletzt die Erreichbarkeit des Sozialamts wurde durch das Kundenzentrum und die wöchentlichen Öff- nungszeiten von 25,5 Stunden deutlich verbessert. Kundenzentrum Soziales auf Er- folgskurs Vielfalt sozialer Dienstleistungen 2.800 Besuche- rinnen und Besu- cher pro Monat Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 35 11.1 Heimaufsicht Die Heimaufsicht nimmt im Stadtgebiet Münster für alle am Heim- leben Beteiligten (Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige, Vertreterinnen und Vertreter von Trägern, in der Pflege und Betreuung Verantwortliche) den gesetzlich übertragenen Bera- tungs- und Prüfauftrag wahr. Der Schwerpunkt liegt in der Bera- tung, ohne die gesetzlichen Anforderungen des Heimgesetzes und die der Pflegeversicherung zu vernachlässigen. Zum Jahresende 2003 erstreckte sich der Verantwortungsbereich der Heimaufsicht auf 110 Einrichtungen/Einrichtungsteile mit ins- gesamt 3.711 Wohn- bzw. Pflegeplätzen. Die größten Anteile nahmen dabei die 26 Pflegeheime mit ca. 2.100 Pflegeplätzen und die 10 Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen (ca. 700 Wohnplätze) ein. Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtun- gen, die beiden Hospize, diverse Wohn- und Betreuungsangebote für Ältere oder Menschen mit Behinderungen und die beiden Ein- richtungen zur medizinischen Rehabilitation unterliegen ebenfalls der Heimaufsicht. Die Anzahl der betreuten Personen erreicht da- bei knapp 900, verteilt auf 74 Einrichtungen sowie auf Wohngrup- pen, die sich durch sehr unterschiedliche Angebotsformen aus- zeichnen, von stationären Wohnformen mit ca. 20 Personen bis zu dezentralen stationären Wohnangeboten mit nur einem Be- wohner bzw. einer Bewohnerin. Teil des gesetzlichen Auftrags sind regelmäßige oder anlassbe- zogene Überprüfungs- und/oder Beratungsbesuche, von denen im Berichtszeitraum insgesamt 90 durchgeführt wurden. Anlässe können dabei Beschwerden von Angehörigen, Bewohnerinnen bzw. Bewohnern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sein. Gleiches gilt für turnusmäßige Routineprüfungen sowie für die Be- ratung von Trägern im Zusammenhang mit eventuellen Umbau- planungen. Anlässlich von Beschwerden wurden in 2003 vier un- angekündigte Prüfungen in Einrichtungen durchgeführt. Neben anderen Gesichtspunkten ist ständiger und wesentlicher Bestandteil aller Prüfungen die Überwachung der Quantität und Qualität des von den Einrichtungsträgern eingesetzten Personals. Dieser Aspekt steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Vergütungsverhandlungen durch die Kostenträger und mit den Bedürftigkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner. So konnte am Jahresende 2003 in den Altenpflegeheimen festgestellt wer- den, dass zur Pflege und Betreuung der 2.100 Pflegebedürftigen von den Einrichtungsträgern 748,5 auf Vollzeitäquivalente umge- rechnete Stellen mit Personal besetzt waren, davon zu 65 % (2002: 66%) durch examiniertes Fachpersonal. Die Altenpflege- einrichtungen in Münster überschreiten somit die gesetzlich ge- forderte Fachkraftquote von 50 % im Durchschnitt sehr deutlich. Allerdings beinhalten die erhobenen Zahlen auch die Tatsache, dass die Personalmenge im Verhältnis zur Platzzahl aller Einrich- tungen leicht verringert wurde, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 36 Durchschnitt also eine größere Zahl von Pflegebedürftigen ver- sorgen müssen. Des weiteren konnte für den Berichtszeitraum festgestellt werden, dass die betreuten Bewohnerinnen und Be- wohner mit leicht zunehmenden Anteilen den Pflegestufen 1 (32,5 %) und 2 (41,5 %) angehören; Anteile an der Pflegestufe 0 (11 %) sind nach wie vor rückläufig. In Kurzzeitpflege- und Tagespflegeeinrichtungen, den beiden Hospizen und den Einrichtungen für Menschen mit Behinderun- gen zeigt sich ein ähnliches Bild, allerdings mit jeweils noch deut- lich höheren Fachkraftquoten. Sie liegen je nach Einrichtungsart zwischen 70 und nahezu 100 %. In den nächsten Jahren werden die finanziellen Rahmenbedin- gungen zunehmend schwieriger werden, umso mehr bedarf es ei- ner kontinuierlichen Begleitung des Leistungsgefüges. 11.2 Informationsbüro Pflege Das Informationsbüro Pflege bündelt Aufgaben der Information und Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, der Kapazitätenkoordination von hauswirtschaftlichen und pflegeri- schen Leistungen sowie der im Handlungsfeld erforderlichen Öf- fentlichkeitsarbeit. Die Leistungen des Informationsbüros umfas- sen die Beratung zu Pflegefragen, die Wohnberatung sowie die Hilfen beim Umzug. Das Jahr 2003 markiert das zehnjährige Jubiläum des Informati- onsbüros Pflege. Mit über 40.000 Kontakten Rat Suchender und über 1.300 Kontakten mit allen Akteuren am Pflegemarkt ist das Informationsbüro Pflege Beispiel gebend für Bürgerservice weit über die Grenzen Münsters hinaus. Die Pflegeberatung umfasst die persönliche oder telefonische Beratung zu Pflegefragen, eine Abfrage nach freien Betreuungs- und Pflegekapazitäten im häuslichen, teilstationären und stationä- ren Bereich, Informationsmaterial, Vorträge und Veranstaltungen zu speziellen Pflegethemen. Mit 5.202 Klientenkontakten konnte die Inanspruchnahme der Pflegeberatung gegenüber den Vorjah- ren (2002=4980, 2001=4463) erneut gesteigert werden. Die Wohnberatung bietet persönliche Beratung, Hausbesuche, Informationsmaterial sowie Dia-Vorträge und informiert über Ein- zelaspekte des Wohnens, Möglichkeiten der Wohnraumanpas- sung von der rollstuhlgerechten Küche bis zu rutschfesten Boden- fliesen im Bad, über Hilfs- und Pflegehilfsmittel vom Wannenlift über den Handgriff in richtiger Höhe bis zur bodengleichen Du- sche, Finanzierungsfragen mit Blick auf Eigenanteile und mögli- chen Kostenträgern sowie Möglichkeiten der Modernisierung. Auch die Wohnberatung wird zunehmend mehr nachgefragt. Mit 156 Beratungen steigerte sich die Nachfrage erneut (2002: 118, 2000: 99). 40.000 Kontakte Rat Suchender in 10 Jahren, eine Erfolgsbilanz Nachfrage nach Angeboten der Pflege- und Wohnbera- tung erneut gestiegen Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 37 Als Kooperationspartner des Informationsbüros Pflege bietet das Amt für Wohnungswesen Hilfen beim Umzug an, ein Beratungs- angebot für Menschen, die wissen möchten, wie Ihre persönlichen Wohnbedürfnisse erfüllt werden können, welche Wohnformen sich anbieten, welche Hilfen den Wohnungswechsel erleichtern kön- nen und unterstützt beispielsweise bei der Suche nach einer ge- eigneten Wohnung, vertraglichen Angelegenheiten rund um das Thema “Mietwohnung”, der Erledigung von An- und Ummeldefor- malitäten und der Vorbereitung des Umzugs. 11.3 Hilfen für Menschen mit Behinderungen Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind im Sozialamt in einer Fachstelle gebündelt. Hierzu gehören die • Fürsorgestelle für schwerbehinderte Menschen einschließlich Integrationsfachdienst, • der Fahrdienst für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen und die • Koordinierungsstelle für Behindertenfragen. Die Fürsorgestelle hat Aufgaben der begleitenden Hilfen im Ar- beitsleben für schwerbehinderte Menschen, des Kündigungs- schutzes für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer sowie der Betriebsbesuche. Zur Aufgabe des Integrationsfachdienstes (bis 31.12.2003: Psychosozialer Fachdienst) gehört die berufsbegleitende Bera- tung und Unterstützung von beschäftigten schwerbehinderten Menschen zur Sicherung der Arbeitsverhältnisse sowie die Bera- tung und Unterstützung der Betriebe. Mit 84 Betreuungen durch den Integrationsfachdienst steigt die Nachfrage weiter kontinuierlich an, während die Anzahl der Be- triebsbesuche in 2003 mit insgesamt 143 weiter rückläufig bleibt. Zu den Aufgaben im Bereich des Fahrdienstes gehört die Infor- mation und Beratung zum Fahrdienst, die Bearbeitung der Anträ- ge sowie die Annahme von Beschwerden. Zweimal jährlich wer- den die Beschwerden im Fahrdienstbeirat erörtert und zum Anlass genommen, den Fahrdienst kontinuierlich qualitativ zu verbes- sern. Im Fahrdienstbeirat sind neben dem Leistungsanbieter (Ar- beiter-Samariter-Bund) und dem Sozialamt Nutzer und Nutzerin- nen vertreten. Die Zahlen der Nutzerinnen und Nutzer sowie die der Fahrten sind 2003 erneut gestiegen, 577 Menschen mit Behinderungen nutzten das Angebot monatlich (Durchschnitt), 19.629 Fahrten wurden 2003 durchgeführt (2001: 16.893, 1998: 17.445). Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen bündelt unter- schiedliche Aufgaben im Themenfeld: Aufgaben in einer Fach- stelle gebündelt Kontinuierliche Qualitäts- entwicklung und steigen- de Nachfrage des Fahr- dienstes Steigende Inanspruch- nahme psychosozialer Betreuung Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 38 • Koordinierung der Maßnahmen und Planungen, die die Anlie- gen von Menschen mit Behinderungen betreffen, • Information und Beratung für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und Freunde bzw. Freundinnen, • Geschäftsführung für die Kommission zur Förderung der In- tegration von Menschen mit Behinderungen, • Öffentlichkeitsarbeit: allgemeine Informationsarbeit, Erstellen von Broschüren und Faltblättern; Initiierung von und Beteili- gung an Veranstaltungen, • Mitarbeit in verschiedenen Gremien, Arbeitsgruppen und Pro- jekten. Ein Schwerpunkt der Arbeit der Koordinierungsstelle für Behinder- tenfragen war 2003 die Gestaltung des Europäischen Jahrs der Menschen mit Behinderungen (EJMB) in Münster. Gemeinsam mit Vereinen, Verbänden und Einrichtungen für behinderte Menschen in Münster hat die Koordinierungsstelle Veranstaltungen initiiert und mitorganisiert. 11.4 Sozialdienst für Flüchtlinge Die Betreuung von Flüchtlingen in städtischen Übergangseinrichtun- gen ist Aufgabe der Stadt Münster und wird vom Sozialdienst für Flüchtlinge des Sozialamts wahrgenommen. Für die in Wohnungen lebenden Flüchtlinge ist der kommunale Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zuständig. Die Betreuung in den Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge wird von insgesamt 8 pädagogischen Fachkräften wahrgenommen (4,5 Vollzeitstellen) Im Jahr 2003 sind für die Betreuung der Flüchtlinge in Über- gangseinrichtungen Gesamtkosten in Höhe von 606.461 € entstan- den. Diesen Aufwendungen standen Erstattungen des Landes für die Betreuung von Flüchtlingen in Höhe von 108.373 € gegenüber. Bei 498.088 € ungedeckter Kosten beträgt der durchschnittliche Betreuungsaufwand pro Platz mtl. 42,18 €. Die Betreuungsaufgaben umfassen: • Kriseninterventionen bei Traumatisierungen, Psychosen, Erzie- hungs- und Partnerschaftsproblemen, • Beratung bei Alltagsproblemen und • Gemeinwesenarbeit. Als weitere Angebote, die Bestandteil des Betreuungsangebotes sind, wurden entwickelt: • Beratung und Betreuung in frauenspezifischen Fragen, wie Fami- lienberatung, Schwangerschaftsbegleitung, Hilfe bei Gewalt ge- Europäisches Jahr der Menschen mit Behin- derungen Hilfe für Frauen und Schullauf- bahnberatung als spezialisier- tes Angebot Durchschnittlicher Betreu- ungsaufwand bei rd. 42 € pro Person Betreuung in und außerhalb von Einrichtungen Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 39 gen Frauen und Mädchen und gesellschaftlichen Rollenkonflik- ten, • Beratung und Begleitung bei Einschulung, Schullaufbahn, Förde- rung nicht beschulbarer Kinder, außerschulische Hilfen, vorschu- lische Förderung und Übersetzungshilfen. 11.5 Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussied- lern Ziel der Betreuung und Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern ist es, Voraussetzungen für eine gesellschaftliche, soziale, kulturelle und berufliche Integration zu schaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, bieten die Stadt Münster und die Verbände der freien Wohlfahrtspflege soziale Dienstleis- tungen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler an. Hierzu zählen insbesondere: • Individuelle Beratung und Hilfeplanung, • Sozialpädagogisches Coaching und Kompetenzförderung, • Initiierung und Mitwirkung bei integrativen und innovativen Projekten (z. B. Schule und berufliche Orientierung), • übergreifende Koordinierung von Fragen der Betreuung, • Netzwerkbetreuung (Kooperation mit Institutionen / Trägern innerhalb des stadtweiten Netzwerks). Die soziale Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern wird gemeinsam vom Sozialamt und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege (AWO, DW, DRK, Caritas) wahrgenommen. Die Aufgabenwahrnehmung wird mittels Pauschalfinanzierung von rd. 23.000 € pro Verband finanziert. Das Betreuungsangebot der Verbände beschränkt sich heute nicht mehr nur auf die Bewohnerinnen und Bewohner der Übergangsein- richtungen, sondern bezieht sich auch auf die Stadtteile, in denen Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler leben. 12 Aktuelle sozialpolitische Themen Das 4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wird die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Hilfe zum Lebensunterhalt zum 01.01.2005 zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zusammenführen. Das Gesetz sieht eine geteilte Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen vor. Beide Träger sollen sämtliche Leistungen unter dem Dach einer Arbeitsgemein- schaft aber in der Regel gemeinsam bereitstellen; die Arbeitsge- meinschaft soll räumlich dem Jobcenter zugeordnet werden, das die örtliche Agentur für Arbeit für ihren Bezirk aufgrund des SGB III betreibt. Abseits von dieser Regel können die Kommunen von Voraussetzungen für In- tegration schaffen Gemeinsame Aufgabe von Wohlfahrtsverbän- den und Sozialamt Zusammenführung von Ar- beitslosenhilfe und Hilfe zum Lebensunterhalt Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 40 der Option Gebrauch machen, die Aufgaben nach dem SGB II ausschließlich in eigener Trägerschaft wahrzunehmen. Die Stadt Münster und die Agentur für Arbeit Münster haben mit Blick auf die Umsetzung des Gesetzes eine intensive Zusammen- arbeit vereinbart und bereits aufgenommen mit dem Ziel, dass alle Leistungsberechtigten nach dem SGB II pünktlich zum 01.01.2005 die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen. Über Einzelheiten der künftigen Strukturorganisation der Leistungsbereitstellung wird der Rat voraussichtlich vor der Sommerpause 2004 entscheiden. Zeitgleich zum 01.01.2005 wird das bisherige Bundessozialhilfe- gesetz durch das Sozialgesetzbuch XII ersetzt. Die Leistungs- schwerpunkte des SGB XII betreffen Hilfen in besonderen Le- benslagen. Da Leistungen an bedürftige Erwerbsfähige und deren Angehörige künftig auf der Grundlage SGB II bereitgestellt wer- den, wird sich die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII auf die beschränken, für die vorübergehend keine Erwerbstätig- keit möglich ist; dazu gehören z. B. Bezieherinnen bzw. Bezieher einer Zeitrente wegen Erwerbsminderung, längerfristig Erkrankte und in Einrichtungen betreute Menschen. Die Leistungsberechtigten nach dem SGB II werden ab 01.01.2005 Mitglieder der gesetzlichen Kranken- und Rentenver- sicherung; Krankenbehandlungskosten für nicht versicherte Be- zieherinnen und Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII werden voraussichtlich weiterhin gegen Kostener- stattung von den Krankenkassen übernommen (s. Ziffer 5.2). Be- reits seit 01.01.2004 müssen auch HLU-Berechtigte einen Eigen- anteil zu den Krankenbehandlungskosten von 71,04 Euro pro Jahr und Bedarfsgemeinschaft, bei schwerwiegender chronischer Krankheit 50 % davon entrichten. Aufgrund des Gesundheitsmo- dernisierungsgesetzes werden zudem ab 01.01.2005 Kosten für Zahnersatz im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr übernommen. Inwieweit ab 2005 Beiträge für entspre- chende private Zusatzversicherungen im Leistungszusammen- hang des SGB II bzw. des SGB XII berücksichtigt werden können, wird zurzeit geprüft. . Das Sozialgesetzbuch XII löst das bisherige Bun- dessozialhilfegesetz ab. Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 41 Anhang Tabelle „Sozialhilfeempfänger/innen nach Altersgruppen, Ge- schlecht und Nationalität in Stadtteilen in Münster“ Sozialhilfestatistik der Stadt Münster; Sozialhilfeempfänger/innen lfd. HZL und HZL/HIBL nach Stadtbezirken und Altersgruppen zum 31.12.2003 Stat. Bezirk, Teilbe- reich, Stadtbezirk 0-2 3 - 5 6 - 9 10 - 15 16 - 17 18 - 20 21 - 24 25 - 29 30 - 44 45 - 64 65 + Summe Auslän- der/innen insgesamt männlich weiblich 11 Aegidii 1 0 3 4 0 0 0 2 7 3 1 21 2 12 9 12 Überwasser 0 2 0 1 0 0 0 0 7 2 3 15 5 8 7 13 Dom 0 0 1 2 0 2 1 0 7 5 1 19 3 9 10 14 Buddenturm 3 3 0 2 0 0 2 6 8 6 3 33 4 12 21 15 Martini 1 2 2 1 0 1 3 2 10 6 4 32 9 17 15 Altstadt 5 7 6 10 0 3 6 10 39 22 12 120 23 58 62 21 Pluggendorf 4 1 2 2 2 1 3 4 16 8 6 49 11 26 23 22 Josef 14 7 6 15 1 5 11 11 49 24 8 151 26 59 92 23 Bahnhof 1 3 0 1 1 0 1 3 5 5 0 20 5 8 12 24 Hansaplatz 13 5 5 8 3 5 7 16 41 32 8 143 28 67 76 25 Mauritz - West 8 3 3 8 5 1 5 10 37 26 4 110 14 51 59 26 Schlachthof 29 11 15 26 8 12 9 18 58 31 2 219 44 108 111 27 Kreuz 7 9 7 8 1 3 5 9 42 42 10 143 28 71 72 28 Neutor 3 2 4 7 2 0 2 3 16 22 4 65 19 30 35 29 Schloß 2 2 4 3 2 2 1 7 20 16 2 61 41 36 25 Innenstadtring 81 43 46 78 25 29 44 81 284 206 44 961 216 456 505 31Aaseestadt 13 16 15 19 3 4 6 10 58 24 5 173 45 71 102 32 Geist 33 33 42 53 13 8 19 27 132 63 13 436 78 174 262 33 Schützenhof 24 19 22 34 9 8 21 23 85 77 13 335 74 154 181 34 Düesberg 8 8 12 16 6 5 11 9 46 48 18 187 53 103 84 Mitte - Süd 78 76 91 122 31 25 57 69 321 212 49 1.131 250 502 629 43 Hafen 4 2 3 4 0 1 6 8 15 5 1 49 12 28 21 44 Herz - Jesu 9 5 6 7 3 5 5 10 40 34 7 131 19 73 58 45 Mauritz - Mitte 18 14 12 17 1 2 13 21 59 27 11 195 38 89 106 46 Rumphorst 16 14 20 27 7 5 12 17 65 16 6 205 58 85 120 47 Uppenberg 40 36 35 65 20 14 20 38 151 85 19 523 101 227 296 Mitte - Nordost 86 71 76 120 31 27 56 94 330 167 44 1.103 228 502 601 Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 42 Stadtbezirk Mitte 250 197 219 330 87 84 163 254 974 607 149 3.315 717 1.518 1.797 Stat. Bezirk, Stadt- bezirk 51 Gievenbeck 86 100 105 108 36 23 56 88 228 112 17 959 313 420 539 52 Sentrup 6 3 4 8 2 4 1 4 13 25 5 75 18 30 45 54 Mecklenbeck 14 10 10 14 5 12 14 9 51 43 9 191 21 96 95 56 Albachten 8 12 9 14 5 13 15 15 30 37 2 160 29 71 89 57 Roxel 22 17 15 11 1 9 14 27 49 23 6 194 34 101 93 58 Nienberge 15 14 13 21 0 7 9 14 52 27 2 174 55 91 83 Stadtbezirk West 151 156 156 176 49 68 109 157 423 267 41 1.753 470 809 944 61 Coerde 150 125 129 233 75 81 94 133 355 229 40 1.644 363 728 916 62 Kinderhaus - Ost 19 24 23 33 7 10 20 27 58 56 8 285 60 130 155 63 Kinderhaus - West 145 136 181 286 68 79 80 119 394 205 32 1.725 650 802 923 68 Sprakel 3 2 0 0 1 0 6 3 5 6 1 27 3 17 10 Stadtbezirk Nord 317 287 333 552 151 170 200 282 812 496 81 3.681 1076 1677 2004 71 Mauritz - Ost 12 17 20 23 8 5 9 7 52 32 7 192 38 76 116 76 Gelmer-Dyckburg 3 3 2 7 1 2 4 3 13 4 3 45 1 16 29 77 Handorf 8 14 14 32 12 3 7 13 43 27 6 179 17 71 108 Stadtbezirk Ost 23 34 36 62 21 10 20 23 108 63 16 416 56 163 253 81 Gremmendorf - West 20 19 31 29 0 3 4 18 64 27 3 218 42 101 117 82 Gremmendorf - Ost 16 12 9 16 4 2 6 12 32 17 2 128 23 53 75 86 Angelmodde 62 37 40 70 19 28 40 48 131 75 4 554 141 260 294 87 Wolbeck 16 9 20 25 8 9 13 15 44 48 2 209 28 92 117 Stadtbezirk Südost 114 77 100 140 31 42 63 93 271 167 11 1.109 234 506 603 91 Berg Fidel 36 48 52 62 26 16 26 47 116 77 14 520 121 234 286 95 Hiltrup - Ost 8 7 8 17 5 10 16 13 27 21 3 135 26 64 71 96 Hiltrup - Mitte 41 39 52 53 11 15 38 40 138 57 9 493 130 195 298 97 Hiltrup - West 27 36 42 50 14 20 30 41 92 67 5 424 97 195 229 98 Amelsbüren 14 13 15 19 8 1 9 6 41 22 4 152 18 71 81 Stadtbezirk Hiltrup 126 143 169 201 64 62 119 147 414 244 35 1.724 392 759 965 Außenbezirke 731 697 794 1.131 316 352 511 702 2.028 1.237 184 8.683 2.228 3.914 4.769 Übrige 00 15 10 6 11 3 10 14 10 39 16 1 134 30 57 77 STADT MÜNSTER 996 904 1.019 1.472 406 446 688 966 3.041 1.860 334 12.132 2975 5489 6643 Leistungsberechtigte lfd. HZL und HZL/HIBL einschl. Asylbewerber/innen und DEFACTO Flüchtlinge im Ifd.Hilfebezug HZL Sonderauswertung Stadtzellen 223 1 0 0 0 0 0 2 1 9 5 1 19 611 27 19 18 39 20 14 18 32 83 58 12 340 631 93 92 128 203 46 56 42 65 244 100 19 1088 862 47 28 35 58 15 21 29 32 94 46 2 407 Summe 168 139 181 300 81 91 91 130 430 209 34 1854 Geschäftsbericht des Sozialamts 2003 43

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