KRS 16/2026
Zweiter Bericht zum Ausbau der Windenergie im Regierungsbezirk Köln
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Sitzungsvorlage KRS (20260902_Monitoringbericht)
9370 Zeichen
www.brk.nrw.de
Entwurf 2024
September 2026
Bericht zum Ausbau
der Windenergie im
Regierungsbezirk Köln
Impressum
Erarbeitet durch
Bezirksregierung Köln
Dezernat 32
Regionalentwicklung, Braunkohle
Herausgeberin
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Kontaktdaten
Bezirksregierung Köln
Dezernat 32
T el.: 0221 147-2032
Fax: 0221 147-2905
E-Mail: ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln.nrw.de
Satz & Layout
Dezernat 32
Regionalentwicklung, Braunkohle
Grafiken & Karten
© Bezirksregierung Köln
Dezernat 32
Regionalentwicklung, Braunkohle
Stand:
September 2026
3
Inhalt
Inhaltsverzeichnis 3
1 Anlass und Zielsetzung 5
2 Entwicklung seit Rechtswirksamkeit des TP EE 6
3 Fazit und Ausblick 13
Quellenverzeichnis 15
4
5
1. Anlass und Zielsetzung
Der Ausbau der Windenergie stellt einen zentralen Baustein der Energiewende in Nordrhein-Westfalen
dar. Mit dem Sachlichen T eilplan Erneuerbare Energien wurden die planungsrechtlichen Voraussetzun-
gen für einen räumlich gesteuerten und beschleunigten Ausbau geschaffen. Der T eilplan ist seit dem 30.
Dezember 2025 rechtswirksam.
Mit dem Feststellungsbeschluss des Sachlichen T eilplans Erneuerbare Energien am 19. Dezember 2025
hat der Regionalrat die Regionalplanungsbehörde beauftragt, ihm regelmäßig über den Ausbau der
Windenergie im Regierungsbezirk zu berichten (RR 42/2025). Der vorliegende Bericht informiert über
den aktuellen Stand des Ausbaus zum 03. August 2026.
Am 12.06.2026 wurde der Regionalrat durch einen ersten Bericht über die Entwicklung des Ausbaus
der Windenergie seit Beginn des Aufstellungsverfahrens zum Sachlichen T eilplan Erneuerbare Energien
Ende Dezember 2024 informiert. Der vorliegende Bericht knüpft daran an und gibt einen Überblick über
den weiteren Ausbau der Windenergie bis August 2026. Dargelegt werden sowohl genehmigte als auch
bereits in Betrieb genommene Windenergieanlagen auf Basis der veröffentlichten Daten des Energie -
atlas NRW.
Die Auswertungen basieren auf dem behördlichen Genehmigungsmonitoring der Regionalinitiative
Wind sowie den Daten des vom LANUK NRW erarbeiteten Energieatlas NRW einschließlich des dort be-
reitgestellten Windenergiemonitorings. Die Ergebnisse dieser Datenverarbeitung sind im Energieatlas
NRW öffentlich zugänglich.
Der Energieatlas NRW kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden:
https://www.energieatlas.nrw.de/
Mit E-Mail vom 09.07 .2026 wurde dem Regionalrat eine Anleitung zur Nutzung des Energieatlas zur
Verfügung gestellt, um individuelle Anwendungsmöglichkeiten vorzustellen.
6
2. Entwicklung seit Rechtswirksamkeit des
Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien
In den Monaten bis August 2026 konnten 13 zusätzliche Windenergieanlagen in den Kreisen Rhein-Erft-
Kreis, Euskirchen, Heinsberg und Düren mit insgesamt 71 MW in Betrieb genommen werden (s. T ab. 1
und Abb.1).
Die Anzahl der Genehmigungen bleibt weiterhin hoch.
Bis Ende April 2026 konnten bereits 23 Windenergieanlagen genehmigt werden. Bis zum 03.08.2026
kamen 16 weitere Windenergieanlagen hinzu (s. T ab.1 und Abb.2).
Kategorie Planungsre-
gion Köln
Planungsre-
gion Köln
NRW
gesamt
NRW
gesamt
Stand 28.04.26 03.08.26 28.04.26 03.08.26
In 2026 in Betrieb ge-
nommene Anzahl
7 13 54 64
In 2026 in Betrieb
genommene Leistung
in MW
37 71 362 536
In 2026 stillgelegte
Anzahl
0 0 15 44
In 2026 stillgelegte
Leistung in MW
0 0 16 49
In 2026 genehmigte
Anzahl
23 39 193 313
In 2026 genehmigte
Leistung in MW
158,5 260 1240 2004
T ab. 1: Ausbau Windenergie in der Planungsregion Köln in 2026 gem. Energieatlas NRW
7 8
21-40 11-20 6-10 3-5 1-2
Zubau an Windenergieanlagen (Anzahl) pro
Kommune in 2026 (01.01.2026 bis 03.08.2026)
Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0
Datengrundlage: Energieatlas, LANUK NRW, 03.08.2026
Bezirksregierung Köln - Dezernat 32
Abb. 1: Zubau an Windenergieanlagen pro Kommune im Jahr 2026
9 10
11-21 8-10 4-7 3 1-2
Genehmigte Windenergieanlagen (Anzahl) pro
Kommune in 2026 (01.01.2026 bis 03.08.2026)
Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0
Datengrundlage: Energieatlas, LANUK NRW, 03.08.2026
Bezirksregierung Köln - Dezernat 32
Abb. 2: Genehmigte Windenergieanlagen pro Kommune im Jahr 2026
11
Die aktuellen Zahlen zum Windenergieausbau in der Planungsregion Köln zeigen deutliche Unterschie-
de im Ausbau. Spitzenreiter bei der Anzahl der Anlagen ist der Kreis Düren mit 203 Windenergieanlagen
in Betrieb und weiteren 46 genehmigten Anlagen. Auch die Kreise Euskirchen (136 Anlagen) und Heins-
berg (132 Anlagen) verfügen über einen starken Bestand. Demgegenüber weisen der Rhein-Sieg-Kreis
und der Oberbergische Kreis weiterhin nur geringe Ausbauzahlen auf (s. Abb. 3). Insgesamt wird deut-
lich: Der Ausbau konzentriert sich auf die ländlich geprägten Kreise der Region.
Abb. 3: Anzahl WEA in Betrieb und genehmigt je Kreiszum Stichtag 03.08.2026
Auch bei der installierten Leistung bestätigt sich dieses Bild. Mit 576 MW installierter Leistung und
weiteren 280 MW genehmigten Kapazitäten nimmt der Kreis Düren eine herausragende Stellung ein.
Besonders dynamisch entwickelt sich zudem der Kreis Heinsberg, wo bereits 327 MW am Netz sind
und mit 486 MW genehmigter Leistung ein erheblicher Ausbau bevorsteht. Die Zahlen zeigen, dass die
Planungsregion Köln über ein wachsendes Fundament für eine sichere und klimaneutrale Energiever -
sorgung verfügt – gleichzeitig aber regionale Unterschiede beim Ausbau weiterhin groß bleiben.
Abb. 4: Installierte Leistung je Kreis in MW zum Stichtag 03.08.2026
12
Die Entwicklung seit 2020 verdeutlicht insgesamt einen kontinuierlichen Ausbau der Windenergie in der
Planungsregion Köln. Die Zahl der Windenergieanlagen in Betrieb stieg von 657 Anlagen im Jahr 2020
auf 728 Anlagen Anfang 2026. Parallel dazu nahm auch die Zahl der Genehmigungen deutlich zu – von
29 im Jahr 2020 auf einen Höchststand von 142 im Jahr 2025. Für die am Ausbau Beteiligten ergibt sich
daraus die Aufgabe, Planungs- und Netzkapazitäten weiter zu stärken, damit genehmigte Projekte zügig
realisiert werden können.
Abb. 5: Entwicklung des Windenergieausbaus seit 2020 in der Planungsregion Köln
13
3. Fazit und Ausblick
Die Windenergie nimmt eine zentrale Rolle bei der T ransformation des Energiesystems in der Planungs-
region Köln ein. Der Sachliche T eilplan Erneuerbare Energien schafft einen regionalplanerischen Rah -
men für den weiteren Ausbau. Gleichzeitig bleibt die Umsetzung vor Ort abhängig von Genehmigungs-
verfahren, Netzanschlüssen, Akzeptanzfragen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Die Planungsregion Köln weist eine dynamische Entwicklung beim Ausbau der Windenergie auf. Insbe-
sondere nach Rechtskraft des Sachlichen T eilplans Erneuerbare Energien ist mit einer weiteren Zunah-
me der Genehmigungs- und Ausbauzahlen zu rechnen. Die Genehmigungszahlen und Inbetriebnahmen
deuten darauf hin, dass die regionalplanerischen Steuerungsinstrumente Wirkung entfalten.
Die dargestellten Kennzahlen sollen weiterhin fortgeschrieben und regelmäßig der Kommission für Re-
gionalplanung, Strukturfragen und Digitales des Regionalrats Köln vorgelegt werden, um eine kontinu-
ierliche Bewertung des Windenergieausbaus zu ermöglichen.
14
2
15
Quellenverzeichnis
Bezirksregierung Köln (2025): Sachlicher T eilplan Erneuerbare Energien für den Regierungsbezirk
Köln, Köln.
Bundesnetzagentur (2026): Marktstammdatenregister, unter https://www.
marktstammdatenregister.de/MaStR, Zugriff am 22.05.2026.
LANUK NRW (Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen) (Hrsg.) (2026):
Energieatlas NRW, unter https://www.energieatlas.nrw.de/, Zugriff am 22.05.2026.
LEP NRW (Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen) gemäß Anlage zur Verordnung
über Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2016 (GV. NRW S. 122), zuletzt
geändert durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung über den
Landesentwicklungsplan vom 09.04.2024 (GV. NRW 2024 S. 230).
LPlG NRW (Landesplanungsgestz Nordrhein-Westfalen) vom 03.05.2005 (GV. NRW S. 430), das
zuletzt durch Art. 1 Sechstes ÄndG vom 23.09.2025 (GV. NRW S. 784) geändert worden ist.
ROG (Raumordnungsgesetz) vom 22.12.2008 (BGBI. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 7 des
Gesetzes vom 12.08.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist.
WindBG (Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land -
Windenergieflächenbedarfsgesetz) vom 20.07 .2022 (BGBI. I S. 1353), das zuletzt durch Artikel
4 des Gesetzes vom 12.08.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist.
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Umgang mit dem Rohstoff Holz. Der Einsatz von entsprechenden
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zu übernehmen und ihr diesbezügliches Engagement sichtbar zu machen.
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Sitzungsvorlage KRS (Zweiter Bericht zum Ausbau der Windenergie im Regierungsbezirk Köln)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage KRS - öffentlich - KRS 16/2026 Dezernat 32 Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr Karl Hamacher Telefon 0221-147- 4746 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 03.09.2026 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Kommission für Regionalplanung, Strukturfra- gen und Digitales 18.09.2026 10.1.1 Kenntnisnahme TOP: Zweiter Bericht zum Ausbau der Windenergie im Regierungsbezirk Köln Beschlussvorschlag: Die Kommission nimmt den Bericht zur Kenntnis Erläuterungen: Siehe Anlage
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- KRS 16/2026
- Typ
- Sitzungsvorlage KRS
- Datum
- 18.09.2026
- Erstellt
- 04.09.2026 12:06