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KRS 16/2026

Zweiter Bericht zum Ausbau der Windenergie im Regierungsbezirk Köln

Sitzungsvorlage KRS 18.09.2026

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Sitzungsvorlage KRS (20260902_Monitoringbericht)

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Sitzungsvorlage KRS (Zweiter Bericht zum Ausbau der Windenergie im Regierungsbezirk Köln)

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Sitzungsvorlage KRS (20260902_Monitoringbericht)

9370 Zeichen

www.brk.nrw.de
Entwurf 2024
September 2026 
Bericht zum Ausbau 
der Windenergie im              
Regierungsbezirk Köln

Impressum
Erarbeitet durch
Bezirksregierung Köln 
Dezernat 32
Regionalentwicklung, Braunkohle
Herausgeberin
Bezirksregierung Köln 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln
Kontaktdaten
Bezirksregierung Köln 
Dezernat 32
T el.: 0221 147-2032
Fax: 0221 147-2905
E-Mail: ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln.nrw.de
Satz & Layout
Dezernat 32
Regionalentwicklung, Braunkohle
Grafiken & Karten
© Bezirksregierung Köln
Dezernat 32
Regionalentwicklung, Braunkohle
Stand:
September 2026

3
Inhalt
Inhaltsverzeichnis 3
1 Anlass und Zielsetzung 5
2 Entwicklung seit Rechtswirksamkeit des TP EE 6
3 Fazit und Ausblick 13
Quellenverzeichnis 15

4

5
1. Anlass und Zielsetzung 
Der Ausbau der Windenergie stellt einen zentralen Baustein der Energiewende in Nordrhein-Westfalen 
dar. Mit dem Sachlichen T eilplan Erneuerbare Energien wurden die planungsrechtlichen Voraussetzun-
gen für einen räumlich gesteuerten und beschleunigten Ausbau geschaffen. Der T eilplan ist seit dem 30. 
Dezember 2025 rechtswirksam.
Mit dem Feststellungsbeschluss des Sachlichen T eilplans Erneuerbare Energien am 19. Dezember 2025 
hat der Regionalrat die Regionalplanungsbehörde beauftragt, ihm regelmäßig über den Ausbau der  
Windenergie im Regierungsbezirk zu berichten (RR 42/2025). Der vorliegende Bericht informiert über 
den aktuellen Stand des Ausbaus zum 03. August 2026. 
Am 12.06.2026 wurde der Regionalrat durch einen ersten Bericht über die Entwicklung des Ausbaus 
der Windenergie seit Beginn des Aufstellungsverfahrens zum Sachlichen T eilplan Erneuerbare Energien 
Ende Dezember 2024 informiert. Der vorliegende Bericht knüpft daran an und gibt einen Überblick über 
den weiteren Ausbau der Windenergie bis August 2026. Dargelegt werden sowohl genehmigte als auch 
bereits in Betrieb genommene Windenergieanlagen auf Basis der veröffentlichten Daten des Energie -
atlas NRW. 
Die Auswertungen basieren auf dem behördlichen Genehmigungsmonitoring der Regionalinitiative 
Wind sowie den Daten des vom LANUK NRW erarbeiteten Energieatlas NRW einschließlich des dort be-
reitgestellten Windenergiemonitorings. Die Ergebnisse dieser Datenverarbeitung sind im Energieatlas 
NRW öffentlich zugänglich.
Der Energieatlas NRW kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden: 
https://www.energieatlas.nrw.de/ 
Mit E-Mail vom 09.07 .2026 wurde dem Regionalrat eine Anleitung zur Nutzung des Energieatlas zur 
Verfügung gestellt, um individuelle Anwendungsmöglichkeiten vorzustellen.

6
2. Entwicklung seit Rechtswirksamkeit des 
    Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien 
In den Monaten bis August 2026 konnten 13 zusätzliche Windenergieanlagen in den Kreisen Rhein-Erft-
Kreis, Euskirchen, Heinsberg und Düren mit insgesamt 71 MW in Betrieb genommen werden (s. T ab. 1 
und Abb.1).
Die Anzahl der Genehmigungen bleibt weiterhin hoch. 
Bis Ende April 2026 konnten bereits 23 Windenergieanlagen genehmigt werden. Bis zum 03.08.2026 
kamen 16 weitere Windenergieanlagen hinzu (s. T ab.1 und Abb.2).
Kategorie Planungsre-
gion Köln
Planungsre-
gion Köln
NRW 
gesamt
NRW 
gesamt
Stand 28.04.26 03.08.26 28.04.26 03.08.26
In 2026 in Betrieb ge-
nommene Anzahl 
7 13 54 64
In 2026 in Betrieb 
genommene Leistung 
in MW
37 71 362 536
In 2026 stillgelegte 
Anzahl
0 0 15 44
In 2026 stillgelegte 
Leistung in MW
0 0 16 49
In 2026 genehmigte 
Anzahl
23 39 193 313
In 2026 genehmigte 
Leistung in MW
158,5 260 1240 2004
T ab. 1: Ausbau Windenergie in der Planungsregion Köln in 2026 gem. Energieatlas NRW

7 8
21-40 11-20 6-10 3-5 1-2
Zubau an Windenergieanlagen (Anzahl) pro
Kommune in 2026 (01.01.2026 bis 03.08.2026)
Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0
Datengrundlage: Energieatlas, LANUK NRW, 03.08.2026
Bezirksregierung Köln - Dezernat 32
Abb. 1: Zubau an Windenergieanlagen pro Kommune im Jahr 2026

9 10
11-21 8-10 4-7 3 1-2
Genehmigte Windenergieanlagen (Anzahl) pro
Kommune in 2026 (01.01.2026 bis 03.08.2026)
Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0
Datengrundlage: Energieatlas, LANUK NRW, 03.08.2026
Bezirksregierung Köln - Dezernat 32
Abb. 2: Genehmigte Windenergieanlagen pro Kommune im Jahr 2026

11
Die aktuellen Zahlen zum Windenergieausbau in der Planungsregion Köln zeigen deutliche Unterschie-
de im Ausbau. Spitzenreiter bei der Anzahl der Anlagen ist der Kreis Düren mit 203 Windenergieanlagen 
in Betrieb und weiteren 46 genehmigten Anlagen. Auch die Kreise Euskirchen (136 Anlagen) und Heins-
berg (132 Anlagen) verfügen über einen starken Bestand. Demgegenüber weisen der Rhein-Sieg-Kreis 
und der Oberbergische Kreis weiterhin nur geringe Ausbauzahlen auf (s. Abb. 3). Insgesamt wird deut-
lich: Der Ausbau konzentriert sich auf die ländlich geprägten Kreise der Region.
Abb. 3: Anzahl WEA in Betrieb und genehmigt je Kreiszum Stichtag 03.08.2026
Auch bei der installierten Leistung bestätigt sich dieses Bild. Mit 576 MW installierter Leistung und 
weiteren 280 MW genehmigten Kapazitäten nimmt der Kreis Düren eine herausragende Stellung ein. 
Besonders dynamisch entwickelt sich zudem der Kreis Heinsberg, wo bereits 327 MW am Netz sind 
und mit 486 MW genehmigter Leistung ein erheblicher Ausbau bevorsteht. Die Zahlen zeigen, dass die 
Planungsregion Köln über ein wachsendes Fundament für eine sichere und klimaneutrale Energiever -
sorgung verfügt – gleichzeitig aber regionale Unterschiede beim Ausbau weiterhin groß bleiben.
Abb. 4: Installierte Leistung je Kreis in MW zum Stichtag 03.08.2026

12
Die Entwicklung seit 2020 verdeutlicht insgesamt einen kontinuierlichen Ausbau der Windenergie in der 
Planungsregion Köln. Die Zahl der Windenergieanlagen in Betrieb stieg von 657 Anlagen im Jahr 2020 
auf 728 Anlagen Anfang 2026. Parallel dazu nahm auch die Zahl der Genehmigungen deutlich zu – von 
29 im Jahr 2020 auf einen Höchststand von 142 im Jahr 2025. Für die am Ausbau Beteiligten ergibt sich 
daraus die Aufgabe, Planungs- und Netzkapazitäten weiter zu stärken, damit genehmigte Projekte zügig 
realisiert werden können.
Abb. 5: Entwicklung des Windenergieausbaus seit 2020 in der Planungsregion Köln

13
3. Fazit und Ausblick
Die Windenergie nimmt eine zentrale Rolle bei der T ransformation des Energiesystems in der Planungs-
region Köln ein. Der Sachliche T eilplan Erneuerbare Energien schafft einen regionalplanerischen Rah -
men für den weiteren Ausbau. Gleichzeitig bleibt die Umsetzung vor Ort abhängig von Genehmigungs-
verfahren, Netzanschlüssen, Akzeptanzfragen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Die Planungsregion Köln weist eine dynamische Entwicklung beim Ausbau der Windenergie auf. Insbe-
sondere nach Rechtskraft des Sachlichen T eilplans Erneuerbare Energien ist mit einer weiteren Zunah-
me der Genehmigungs- und Ausbauzahlen zu rechnen. Die Genehmigungszahlen und Inbetriebnahmen 
deuten darauf hin, dass die regionalplanerischen Steuerungsinstrumente Wirkung entfalten.
Die dargestellten Kennzahlen sollen weiterhin fortgeschrieben und regelmäßig der Kommission für Re-
gionalplanung, Strukturfragen und Digitales des Regionalrats Köln vorgelegt werden, um eine kontinu-
ierliche Bewertung des Windenergieausbaus zu ermöglichen.

14
2

15
Quellenverzeichnis
Bezirksregierung Köln (2025): Sachlicher T eilplan Erneuerbare Energien für den Regierungsbezirk  
 Köln, Köln. 
Bundesnetzagentur (2026): Marktstammdatenregister, unter https://www.    
 marktstammdatenregister.de/MaStR,  Zugriff am 22.05.2026.
LANUK NRW (Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen) (Hrsg.) (2026):   
 Energieatlas NRW, unter https://www.energieatlas.nrw.de/, Zugriff am 22.05.2026.
LEP NRW (Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen) gemäß Anlage zur Verordnung   
 über Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2016 (GV. NRW S. 122), zuletzt  
 geändert durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung über den    
 Landesentwicklungsplan vom 09.04.2024 (GV. NRW 2024 S. 230).
LPlG NRW (Landesplanungsgestz Nordrhein-Westfalen) vom 03.05.2005 (GV. NRW S. 430), das  
 zuletzt durch Art. 1 Sechstes ÄndG vom 23.09.2025 (GV. NRW S. 784) geändert worden ist. 
ROG (Raumordnungsgesetz) vom 22.12.2008 (BGBI. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 7 des   
 Gesetzes vom 12.08.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist.
WindBG (Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land -   
 Windenergieflächenbedarfsgesetz) vom 20.07 .2022 (BGBI. I S. 1353), das zuletzt durch Artikel  
 4 des Gesetzes vom 12.08.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist.

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Bezirksregierung Köln 
Dezernat 32
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Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage KRS 
- öffentlich - 
KRS 16/2026 
Dezernat 32 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Herr Karl Hamacher 
Telefon 0221-147- 4746 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 03.09.2026 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Kommission für Regionalplanung, Strukturfra-
gen und Digitales 18.09.2026 10.1.1 Kenntnisnahme 
 
TOP: 
Zweiter Bericht zum Ausbau der Windenergie im Regierungsbezirk Köln 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Kommission nimmt den Bericht zur Kenntnis 
 
 
Erläuterungen: 
Siehe Anlage

Beratungsverlauf (1)

18.09.2026 Kommission für Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales
TOP 10.1.1
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
KRS 16/2026
Typ
Sitzungsvorlage KRS
Datum
18.09.2026
Erstellt
04.09.2026 12:06