AN/1096/2020
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Linder Höhe"
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Änderungsantrag Grüne - LinderHöhe Bebauung (NEU 30.08.2020)
3089 Zeichen
Fraktion in der Bezirksvertretung 7 Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln - Porz Grüne BV 7 Porz, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Köln 50667 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Köln Porz, den 30 08 2020 Änderungsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Köln Porz zum 01.09.2020 Thema: 2182/2020 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Linder Höhe in Köln-Porz-Lind Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Die Bezirksvertretung beschließt: Beschluß: Die Bezirksvertretung stimmt der Vorlage mit folgender Maßgabe zu: Für die Entwicklung des Gelaändes sind folgende Punkte erforderlich 1. Die Bebauung darf in keiner Weise die im Ratsantrag AN/2125/2016 7.03 beschlossenen Flächen zusätzliche Flächen bebauen oder versiegeln. Hier ist insbesondere darauf zu achten, dass entsprechend dem Ratsbeschluss die zusätzliche Be- bauung zu den versiegelten Flächen ausschließlich als Straßenrandbebauung entlang des Mauspfad eingehalten wird. 2. die gesamte Fläche wird nach dem Projekt Grün hoch 3 entwickelt. Hierbei ist insbesondere auf eine Entsiegelung von Flächen und geringstmögliche Versiegelung zu achten. Dort wo keine Solargewinnung auf den Dächern stattfindet kann soll eine Dachbegrünung erfolgen. Die Außenwände sind zu begrünen, entsprechend dem Projekt Grün hoch 3. 3. Sämtliche zu errichtenden Bauten sind mindestens nach dem Passivhausstandard zu errichten, besser noch nach dem Pas- sivhaus-Plus Standard. 4. In der Wettbewerbsjury zu den Wettbewerben sind die Fraktionen der Bezirksvertretung und Vertreter der Bürgervereine als Stimmberechtigte Mitglieder zu integrieren. 5 Die Ausgleichsmaßnahmen sind vorrangig im Bezirk Porz, wenn dort nicht möglich im rechtsrheinischen Köln vor zu nehmen. 6. Es ist ein Verkehrskonzept mit der vorrangigen Betrachtung von autofreien Individualverkehr zu erstellen 7. Es ist eine Fläche für örtlichen Nahversorger mit ein zu planen. 8. Zukünftige Ansprüche der Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) sollten mit abgewogen werden, weil sie definitiv nicht im angrenzenden Naturschutzgebiet erfüllt werden können. Ein solcher potentieller Konflikt sollte vorab ausgeschlossen werden. Begründung: Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können nach dem derzeitigen Kenntnisstand negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlendioxid (CO2) nicht ausgeschlossen werden. Um hier die ne- gativen CO2 Auswirkungen der vorgesehene Rodungen, verwendeten Baustoffe und der Bauten möglichst auszugleichen ist der Passiv-Haus-plus Standard der geeignetste in Verbindung mit Grün hoch 3. Die Investorin hat sich bereit erklärt, für das Plangebiet im weiteren Verfahren sowohl eine städtebauliche Qualifizierung als auch architektonische Qualifizierungsverfahren durchzuführen. Dieter Redlin Thomas Werner Regina Pischke Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter Bezirksvertreterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (2)
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
- Linder Höhe
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1096/2020
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 31.08.2020
- Erstellt
- 21.08.2020 14:50