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Prüfung der Bereitstellung von Assistenzleistungen zur Unterstützung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0186/2018 vom 31.08.2018

Stand: Am 10.09.2018 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/501/2 2931/2017 Vorlagen-Nummer 12.06.2018 0186/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 10.09.2018 Prüfung der Bereitstellung von Assistenzleistungen zur Unterstützung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (TOP 10.1 aus Sozialausschuss v. 09.11.2017) In der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 09.11.2017 bat Frau RM Gärtner die Verwaltung um Prüfung eines Anspruches auf Assistenzleistungen für Mitglieder der Stadtarbeitsge- meinschaft Behindertenpolitik. Stellungnahme der Verwaltung Bei der angestrebten Unterstützung handelt es sich um eine Leistung der Eingliederungshilfe. In der ab 01.01.2018 geltenden Fassung des SGB IX sind im 13. Kapitel, Leistungen zur Sozialen Teilhabe, unter § 78 Assistenzleistungen für leistungsberechtigte Personen, die ein Ehrenamt ausüben, be- nannt. Die mögliche Leistung wird als Erstattung angemessener Aufwendungen für notwendige Un- terstützung zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes beschrieben, soweit diese nicht vorrangig im Rah- men familiärer, freundschaftlicher, nachbarschaftlicher oder ähnlich persönlicher Beziehung erbracht wird. Im Ergebnis ist damit auch grundsätzlich eine Unterstützung zur Ausübung eines Ehrenamtes im Rahmen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik möglich. Diese Hilfe wäre, neben dem Vor- rang des persönlichen Umfeldes, allerdings abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhält- nissen. Vor einer Hilfegewährung ist daher die Prüfung der individuellen Situation erforderlich. Eine weitere Möglichkeit der Unterstützungsleistung ist leider leistungsrechtlich nicht gegeben. Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 06.09.2018

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 11.1.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 10.09.2018 zuletzt

    Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

    TOP 3.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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