1688/2023
Anlage einer Bewegungsstation im Buschpark Bocklemünd/Mengenich, Gemarkung Müngersdorf, Flur 26, Flurstück 249
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Anlage 1 Grundlagenermittlung_Bewegungs-Station im Buschpark
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LP 1 Grundlagenermittlung Bewegungs-Station im Buschpark Bocklemünd/Mengenich 671/2 T. Bergmann Stand 16.07.2021 Seite 1 Über Finanzmittel in Höhe von 29.300€ als Anschubfinanzierung kann ein quartiersnahes Bewegungsangebot m Buschpark, Bocklemünd/Mengenich errichtet werden. Lage: Der Stadtteil Bocklemünd/Mengenich liegt im Nordwesten des Stadtgebiets und grenzt östlich an die A1 an. Vom Süden gelangt man über den Buschweg, von Osten über Am Hufenpfädchen zum vorgeschlagenen Standort. Im Nüssenberger Busch gibt es südöstlich des vorgesehenen Standorts einen Kinderspielplatz und nördlich eine Hundefreilauffläche. Der als geeignet angesehene Standort für eine Bewegungsstation ist angrenzend an den bestehenden Kinderspielplatzes. LP 1 Grundlagenermittlung Bewegungs-Station im Buschpark Bocklemünd/Mengenich 671/2 T. Bergmann Stand 16.07.2021 Seite 2 Flächennutzungsplan: Die umgrenzende Fläche ist mit dem Symbol für einen Spielplatz versehen. Bebauungsplan: Der Standort liegt nicht innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Landschaftsschutz: Der Buschpark liegt im Landschaftsschutzgebiet L11. Denkmalschutz: Der Buschpark liegt in keinem denkmalgeschützten Bereich oder weist eine andere Art des Denkmalschutzes auf. Eigentumsverhältnisse und Angrenzende Nutzungen: Der Buschpark befindet sich im Eigentum der Stadt Köln. LP 1 Grundlagenermittlung Bewegungs-Station im Buschpark Bocklemünd/Mengenich 671/2 T. Bergmann Stand 16.07.2021 Seite 3 Eigentumsverhältnisse und Angrenzende Nutzungen: Der Standort ist Bestandteil des ÄGG und entspricht mit einer Bewegungs-Station den konzeptionellen Planungen ISEK ÄGG Nord.
Anlage 2 Flyer_Buschpark
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Bewegungsparcours im Buschpark Bocklemünd-Mengenich
Für Sportler*innen jeden Alters und sportlichen Leistungsvermögens soll ein neues Bewegungs-
angebot im Buschpark Mengenich entstehen. Der Standort im Buschpark ist Bestandteil des Äu-
ßeren Grüngürtels und bildet optimale Bedingungen für ein neues Bewegungsangebot. Der be-
sagte Standort liegt in unmittelbarer Nähe zu einem bestehenden Spielangebot für Kinder und
einer Hundefreilauffläche. Über Finanzmittel der Bezirksvertretung Ehrenfeld in Höhe von insge-
samt 75.000 Euro soll das Bewegungsangebot umgesetzt werden. Eine Anschubfinanzierung in
Höhe von 29.300 Euro ist bereits erfolgt.
Aufgestellt werden sollen Fitnessgeräte für ein umfassendes und vielseitiges Trainingsangebot.
Dieses soll sowohl für junge Sportler, als auch für ältere Menschen geeignet sein und dement-
sprechend genutzt werden können. Damit der tatsächliche Bedarf der späteren Nutzer*innen bei
dieser Geräteauswahl berücksichtigt werden kann, sind Sie alle eingeladen mitzumachen und
Ihre Wünsche, Ideen und Anregungen zu äußern.
Wir freuend uns auf eine rege Teilnahme an der Abstimmung und stehen bei allen Fragen gerne
zur Verfügung!
Ein neuer Bewegungsparcour entsteht!
Ihre Meinung ist gefragt!
Liebe Sportler*innen,
im Stadtteil Bocklemünd-Mengenich im Buschpark gelegen soll ein neuer Bewe-
gungsparcour für Sportler*innen jeden Alters entstehen. Unter Berücksichtigung
der örtlichen Gegebenheiten und der weiteren Rahmenbedingungen wurde eine
Geräteauswahl getroffen, zu welcher wir gerne Ihre Meinung einholen würden.
Teilen Sie uns Ihre Meinung zu den beiliegenden Sportgeräten mit!
Einsendeschluss: 23. Januar 2022
Alle Informationen finden Sie unter:
Ihre Stimme oder Meinung ist gefragt!
Teilen Sie uns gerne Ihre Meinung zu den abgebildeten Sportgeräten mit, markie-
ren Sie Ihre Favoriten mit einem Kreuz oder kreisen Sie diese ein.
Bitte werfen Sie Ihren Beitrag in den ei-
gens dafür aufgestellten Briefkasten im
Buschpark, in unmittelbarer Nähe zum
vorhandenen Spielplatz, oder in die
Sammelbox im Bürgerschaftshaus
Bocklemünd-Mengenich e.V. (Görlinger
-Zentrum 11-15, 50829 Köln).
1. Push-Up - Armtraining
Ihre Altersgruppe: Ihr Geschlecht:
□ Bis 30 Jahre □ männlich
□ 31 bis 50 Jahre □ weiblich
□ Über 51 Jahre □ divers
Hier ist Platz für Ihre Anmerkungen:
2. Balancierbalken - Koordination
3. Calisthenics -
Ganzkörpertraining
4. Schwebeplattform
- Koordination
5. Kniebeuge
- Beintraining
6. Situp+Beinheber
- Krafttraining
7. Rückenstrecker
- Krafttraining
8. Situp+Beinheber
- Krafttraining
9. Rückenstrecker
- Krafttraining
10. Wellenlaufen
- Ausdauer
11. Hüftschwung
- Mobilität
Online Dialog
Kraft Ausdauer Mobilität Koordination
Leitfragen:
Welche Bewegungsarten bevorzugen Sie
An welchen Geräten würden Sie gerne
trainieren?
Welche weiteren Geräte würden sie sich
wünschen?
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 1688/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anlage einer Bewegungsstation im Buschpark Bocklemünd/Mengenich (Gemarkung Müngersdorf, Flur 26, Flurstück 249) - Ausnahme von den Verboten des Landschaftsplans nach § 23 Landesnaturschutzgesetz Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die beabsichtige Ausnahme gemäß § 23 Landesnaturschutzgesetz von den Verboten des Landschaftsplans zur Anlage eines Bewegungsparcours im Landschaftsschutzgebiet L11 „Äußerer Grüngürtel Nüssenber- ger Busch bis Müngersdorf“ zustimmend zur Kenntnis. Alternative: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die beabsichtigte Aus- nahme nach § 23 Landesnaturschutzgesetz hinsichtlich der o. g. Planung nicht zustimmend zur Kenntnis. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 12.06.2023 2 Begründung: Beschreibung der Maßnahme Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67) plant im Rahmen des städtischen „Ge- samtkonzepts Bewegungsparcours“ die Anlage einer Bewegungs-Station im Buschpark in Bocklemünd/Mengenich (Gemarkung Müngersdorf, Flur 26, Flurstück 249). Das Gesamtkon- zept Bewegungsparcours wurde dem Beirat bereits vorgelegt (Session-Nr. 2531/2019). Es liegt zudem hierzu ein Ratsbeschluss vor (Session- Nr. 0639/2019). Ziel des Konzepts ist es, ein quartiernahes Bewegungsangebot für die Kölner Bürger*innen innerhalb des gesamten Stadtgebietes zu schaffen. Der ausgewählte Standort befindet sich innerhalb des Äußeren Grüngürtels und ist von Süden her über den „Buschweg“ und von Osten her über die Straße „Am Hufenpfädchen“ erreichbar. Nordwestlich am Park angrenzend befindet sich die Autobahn A1. Der Standort liegt nicht in- nerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans und befindet sich im Eigentum der Stadt Köln. Bäume sind von der Baumaßnahme nicht betroffen und sollen erhalten bleiben. Holzschnitzel sollen den Trainingsgeräten als Untergrund dienen und die Versickerungsfähigkeit der Fläche weiterhin gewährleisten Bestand Im Nüssenberger Busch gibt es südöstlich des vorgesehenen Standorts einen Kinder- spielplatz und nördlich eine Hundefreilauffläche. Südöstlich der für die Planung vorgesehe- nen Fläche befindet sich angrenzend ein Kinderspielplatz und nördlich eine Hundefreilaufflä- che. Aktuell ist die für die künftige Bewegungs-Station vorgesehene Fläche ausschließlich mit Scherrasen bewachsen (HM 1, Parkanlage ohne alten Baumbestand), in der Nähe befinden sich Laubgehölzbestände. Eingriff/Kompensation Das Vorhaben soll auf einer Fläche von 216,30 m² realisiert werden, welche ausschließlich von Scherrasen bewachsen ist. Dabei soll der Großteil der Fläche mit Holzhackschnitzeln ausgelegt werden (162 m²) und ein geringer Anteil mit einer wassergebundenen Wegedecke (15,30 m²) sowie einer Unterpflasterung für Sitzbänke (18 m²) versehen werden. Auf der restli- chen Fläche (20 m²) erfolgt die Installation der Fundamente für die insgesamt sechs geplanten Bewegungselemente. Als Kompensationsmaßnahme für den Eingriff in den Naturhaushalt ist die Pflanzung von ins- gesamt 3 Bäumen (Prunus avium oder Acer opalus) im direkten Umfeld der Bewegungs-Sta- tion vorgesehen. Von Seiten der UNB ist Acer opalus nicht zu verwenden, sondern aus- schließlich gebietsheimische Arten zu pflanzen. Artenschutz Die Errichtung der Bewegungs-Station ist in einem Bereich geplant, der nicht von Gehölzen bestanden ist. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass sich innerhalb der Fläche keine bodenbrütenden Vogelarten aufhalten, sodass dem Vorhaben keine artenschutzrechtlichen Konflikte entgegenstehen. Ein Auslösen der Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist nicht zu erwarten. Regelungen Landschaftsplan 3 Das Vorhaben soll auf einer Fläche realisiert werden, die im Geltungsbereich des Land- schaftsplanes liegt und an dieser Stelle das Landschaftsschutzgebiet L11 „Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“. Es gelten die allgemeinen und gebietsspezifischen Ge- und Verbote. Dem Vorhaben stehen vorrangig die Verbote Nr. 1 (Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen zu beseitigen oder zu beschädigen) und Nr. 5 (bauliche Anlagen zu errichten) des Land- schaftsplans der Stadt Köln (3.3.1) entgegen. Der Bewegungsparcours im Buschpark ist Teil einer Gesamtplanung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen, die rund 25 Bewe- gungsstationen, Bewegungsparcours und Slacklines (s. Vorlage 0863/2023 aus der Sitzung vom 27.03.2023) umfasst. Darüber hinaus bestehen bereits zahlreiche Sporteinrichtungen un- terschiedlicher Größe im Bereich der städtischen Grünflächen. Folgerichtig handelt es sich hierbei um typische Planungen. Für den Standort ist daher eine Ausnahme von den Verboten des Landschaftsplanes gem. § 23 LNatSchG zu prüfen und zu erteilen. Grundlagen für die Erteilung einer Ausnahme Die Bewegungs-Station stellt eine kostenfreie, öffentlich zugängliche Trainingsmöglichkeit in einer beliebten und bereits jetzt viel genutzten Grünfläche in Köln dar. Die Stadt Köln möchte damit der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur schwellenarmen Gesundheitsförderung bieten. Durch die Lage im Buschpark und die bereits vorhandenen angrenzenden Sportangeboten ergeben sich somit an dem geplanten Standort aus öffentlicher Sicht sehr gute Synergieef- fekte. Die Planung dieses Bewegungsparcours ist Teil eines umfassenderen Ansatzes durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, die im jetzigen Stand rd. 25 weiterer Standorte umfasst. Diese Standorte finden sich nahezu ausnahmslos innerhalb der städtischen Grünflä- chen, ergänzend zu bereits vorhandenen Sportanlagen und Kinderspielplätzen. Die Planung der Bewegungsparcours ist somit eine typische, den Grünanlagen zuzuordnende Maßnah- menart. Für typische Vorhaben steht nur der Weg über eine Ausnahme (von Verboten des Landschaftsplans) im Sinne von § 23 LNatSchG NRW offen. Bei einer solchen Ausnahme sind auf der Grundlage der Regelungen des § 26 BNatSchG Schutzzweck und Gebietscharakter des jeweiligen Landschaftsschutzgebietes als Grundlage für die Prüfung in Ansatz zu bringen. Der Schutzzweck für das Landschaftsschutzgebiet „Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“ ist im LP wie folgt festgelegt: Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere durch Sicherung eines Verbundsystems reich strukturierter und naturnah entwickelter Landschaftsteile sowie stadtklimatisch wichtiger Ausgleichsräume und Durchlüftungszo- nen, wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere im Be- reich des Westfriedhofs, nördlich und südlich von Gut Vogelsang und um den Nüssenber- ger Busch, wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung, insbesondere zur Sicherung großer, zusammenhängender Freiräume für die naturnahe Erholung und wichtiger Grünverbindun- gen dorthin aus dem bebauten Bereich. Der Gebietscharakter für den Buschpark im betreffenden LSG wird deutlich durch die größe- ren Laubwälder südlich der Autobahn A 3 bestimmt. Nach Südwesten zur Wohnbebauung von Bocklemünd öffnet sich die Grünanlage zu Wiesenflächen mit einzelnen kleineren Sport- und Kinderspielflächen. Der Schutzzweck des LSG wird durch die aktuelle Planung zur Errichtung eines Bewegungs- parcours mit einer Größe von etwas mehr als 200 m² nicht berührt. In Bezug auf den Gebiets- 4 charakter wird dieser Parcours als geringe Ergänzung des Bestandes von Sport- und Erho- lungsanlagen gesehen. Damit liegen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme vor. Anlagen Anlage 1 Grundlagenermittlung_Bewegungs-Station im Buschpark Anlage 2 Flyer_Buschpark Anlage 3 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung_Buschpark Anlage 4 Entwurf_Bewegungs-Station im Buschpark
Anlage 3 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung_Buschpark
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Bewegungs-Station im Buschpark Bocklemünd-Mengenich 17.08.2022 Seite 1
Tabelle 1 Ausgangszustand
Köln-Code Sporbeck Biotoptyp Biotopwert Fläche ( qm ) Einzelflächenwert
PA112 HM1 Parkanlage, ohne alten Baumbestand 7,00 216,30 1514,10
Tabelle 2 Bilanzierungsbereiche
Köln-Code Sporbeck Biotoptyp Biotopwert Fläche ( qm ) Einzelflächenwert
PA312 HY2 Sportanlagen/Spielplätze, mit sonstigem Belag (Holzhack) 3,00 162,00 486,00
PA312 HY1 Wege, versiegelt (mit wassergebundener Decke) 0,00 15,30 0,00
- - Unterpflasterung Bankstandorte (Anzahl Bänke noch unklar) 0,00 18,00 0,00
- - Fundamente Calisthenics Allround-Plus 0,00 11,00 0,00
- - Fundamente Schwebende Plattform 0,00 4,00 0,00
- - Fundamente Wellenlaufen 0,00 1,00 0,00
- - Fundamente Hüftschwung 0,00 1,00 0,00
- - Fundamente Situps-Beinheber-Kombi 0,00 2,00 0,00
- - Fundamente Rückenstrecker 0,00 2,00 0,00
Summe der betrachteten Fläche: 216,30
Summe Einzelflächenwerte Planung 486,00
Differenz zum Ausgangswert 1028,10
Tabelle 3 Maßnahme
GH731 BF32 Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, mit mittlerem
Baumholz, standorttypisch
13,00 50,00 650,00
PA122 HM51 Bestand: Scherrasen ohne Baumbestand 6,00 50,00 300,00
-> Aufwertung je Baum 7,00 50,00 350,00
Übertrag Differenz 1028,10
geteilt durch den Biotopwert pro Baum 350,00
Ergebnis 2,94
Ausgleich: Anzahl Bäume 3,00
Summe Einzelflächenwerte Planung 486,00
Biotopwert der Ausgleichspflanzung (3x350) 1050,00
Parkanlage nach Ausbau und Ausgleich 1536,00
Die Baumaßnahme kann durch die Neupflanzung von 3 Bäumen ausgeglichen werden. Dadurch erhöht sich der Biotopwert des Eingriffsbereichs um
21,90 Punkte auf 1536 Biotopwertpunkte.
G:\67-BLW\671-4\671-46\Bergmann\02_Projekte\Sport\4_Bocklemünd-Mengenich_Buschpark\LP_4\2022-08-15_Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung_Buschpark
Anlage 4 Entwurf_Bewegungs-Station im Buschpark
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123456 12.009.001.903.702.504.702.50 2.604.153.301.951.00 1.50 12.3015.30 PROJEKT DATUMMAßSTABBEARBEITUNG Amt für Landschaftspflege und GrünflächenPLANGRÖßEPLANNUMMER 671671-2673 15.08.20221:250Tabea BergmannDIN A301 Bewegungs-Station Bocklemünd-Mengenich im BuschparkEntwurf Geräteauswahl 1Krafttraining für alle 23 Mobilität und Ausdauer 56 4 gez. Dr. Bauer, 01.08.2022gez. Heidbreder, 01.08.2022gez. Dietrichkeit, 01.08.2022 LegendeUnterpflasterungwassergebundene Wegedecke Holzhackschnitzel Baum BestandBaum Neupflanzung Ausgleich(Prunus avium oder Acer opalus)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Buschweg
- Am Hufenpfädchen
- Görlinger-Zentrum 11
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 1688/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 06.10.2023
- Erstellt
- 17.05.2023 14:38