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1688/2023

Anlage einer Bewegungsstation im Buschpark Bocklemünd/Mengenich, Gemarkung Müngersdorf, Flur 26, Flurstück 249

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 06.10.2023

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 16.10.2023, TOP 4.1

Anlage 1 Grundlagenermittlung_Bewegungs-Station im Buschpark

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Anlage 2 Flyer_Buschpark

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung_Buschpark

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Anlage 4 Entwurf_Bewegungs-Station im Buschpark

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Ansehen

Anlage 1 Grundlagenermittlung_Bewegungs-Station im Buschpark

1917 Zeichen

LP 1 Grundlagenermittlung                                                                 
Bewegungs-Station im Buschpark Bocklemünd/Mengenich  
 
671/2 T. Bergmann  Stand 16.07.2021 Seite 1  
 
Über Finanzmittel in Höhe von 29.300€ als Anschubfinanzierung kann ein 
quartiersnahes Bewegungsangebot m Buschpark, Bocklemünd/Mengenich errichtet 
werden. 
 
Lage: 
 
Der Stadtteil Bocklemünd/Mengenich liegt im Nordwesten des Stadtgebiets und 
grenzt östlich an die A1 an. Vom Süden gelangt man über den Buschweg, von Osten 
über Am Hufenpfädchen zum vorgeschlagenen Standort.  
 
 
 
Im Nüssenberger Busch gibt es südöstlich des vorgesehenen Standorts einen 
Kinderspielplatz und nördlich eine Hundefreilauffläche. Der als geeignet angesehene 
Standort für eine Bewegungsstation ist angrenzend an den bestehenden 
Kinderspielplatzes.

LP 1 Grundlagenermittlung                                                                 
Bewegungs-Station im Buschpark Bocklemünd/Mengenich  
 
671/2 T. Bergmann  Stand 16.07.2021 Seite 2  
 
Flächennutzungsplan: 
Die umgrenzende Fläche ist mit dem Symbol für einen Spielplatz versehen.  
 
Bebauungsplan: 
Der Standort liegt nicht innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans.  
 
 
Landschaftsschutz: 
 
Der Buschpark liegt im Landschaftsschutzgebiet L11.  
 
 
Denkmalschutz: 
 
Der Buschpark liegt in keinem denkmalgeschützten Bereich oder weist eine andere 
Art des Denkmalschutzes auf.  
 
 
Eigentumsverhältnisse und Angrenzende Nutzungen: 
 
Der Buschpark befindet sich im Eigentum der Stadt Köln.

LP 1 Grundlagenermittlung                                                                 
Bewegungs-Station im Buschpark Bocklemünd/Mengenich  
 
671/2 T. Bergmann  Stand 16.07.2021 Seite 3  
 
Eigentumsverhältnisse und Angrenzende Nutzungen: 
 
Der Standort ist Bestandteil des ÄGG und entspricht mit einer Bewegungs-Station 
den konzeptionellen Planungen ISEK ÄGG Nord.

Anlage 2 Flyer_Buschpark

3041 Zeichen

Bewegungsparcours im Buschpark Bocklemünd-Mengenich  
 
Für Sportler*innen jeden Alters und sportlichen Leistungsvermögens soll ein neues Bewegungs-
angebot im Buschpark Mengenich entstehen. Der Standort im Buschpark ist Bestandteil des Äu-
ßeren Grüngürtels und bildet optimale Bedingungen für ein neues Bewegungsangebot. Der be-
sagte Standort liegt in unmittelbarer Nähe zu einem bestehenden Spielangebot für Kinder und 
einer Hundefreilauffläche. Über Finanzmittel der Bezirksvertretung Ehrenfeld in Höhe von insge-
samt 75.000 Euro soll das Bewegungsangebot umgesetzt werden. Eine Anschubfinanzierung in 
Höhe von 29.300 Euro ist bereits erfolgt.  
 
Aufgestellt werden sollen Fitnessgeräte für ein umfassendes und vielseitiges Trainingsangebot. 
Dieses soll sowohl für junge Sportler, als auch für ältere Menschen geeignet sein und dement-
sprechend genutzt werden können. Damit der tatsächliche Bedarf der späteren Nutzer*innen bei 
dieser Geräteauswahl berücksichtigt werden kann, sind Sie alle eingeladen mitzumachen und 
Ihre Wünsche, Ideen und Anregungen zu äußern.  
 
Wir freuend uns auf eine rege Teilnahme an der Abstimmung und stehen bei allen Fragen gerne 
zur Verfügung!

Ein neuer Bewegungsparcour entsteht!  
Ihre Meinung ist gefragt!  
 
Liebe Sportler*innen,  
im Stadtteil Bocklemünd-Mengenich im Buschpark gelegen soll ein neuer Bewe-
gungsparcour für Sportler*innen jeden Alters entstehen. Unter Berücksichtigung 
der örtlichen Gegebenheiten und der weiteren Rahmenbedingungen wurde eine 
Geräteauswahl getroffen, zu welcher wir gerne Ihre Meinung einholen würden.  
 
Teilen Sie uns Ihre Meinung zu den beiliegenden Sportgeräten mit!  
Einsendeschluss: 23. Januar 2022 
Alle Informationen finden Sie unter:

Ihre Stimme oder Meinung ist gefragt!  
Teilen Sie uns gerne Ihre Meinung zu den abgebildeten Sportgeräten mit, markie-
ren Sie Ihre Favoriten mit einem Kreuz oder kreisen Sie diese ein.  
Bitte werfen Sie Ihren Beitrag in den ei-
gens dafür aufgestellten Briefkasten im 
Buschpark, in unmittelbarer Nähe zum 
vorhandenen Spielplatz, oder in die 
Sammelbox im Bürgerschaftshaus 
Bocklemünd-Mengenich e.V. (Görlinger
-Zentrum 11-15, 50829 Köln).  
1. Push-Up - Armtraining 
Ihre Altersgruppe:    Ihr Geschlecht:  
   □  Bis 30 Jahre        □  männlich 
   □  31 bis 50 Jahre        □  weiblich  
   □  Über 51 Jahre       □  divers  
 
Hier ist Platz für Ihre Anmerkungen:  
2. Balancierbalken - Koordination 
3. Calisthenics -  
    Ganzkörpertraining 
4. Schwebeplattform  
    - Koordination 
5. Kniebeuge  
    - Beintraining 
6. Situp+Beinheber  
    - Krafttraining 
7. Rückenstrecker  
    - Krafttraining 
8. Situp+Beinheber  
    - Krafttraining 
9. Rückenstrecker  
    - Krafttraining 
10. Wellenlaufen  
      - Ausdauer 
11. Hüftschwung 
      - Mobilität

Online Dialog 
 
         Kraft    Ausdauer      Mobilität       Koordination  
Leitfragen:  
 Welche Bewegungsarten bevorzugen Sie 
 An welchen Geräten würden Sie gerne 
trainieren?  
 Welche weiteren Geräte würden sie sich 
wünschen?

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

8015 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 1688/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anlage einer Bewegungsstation im Buschpark Bocklemünd/Mengenich (Gemarkung 
Müngersdorf, Flur 26, Flurstück 249) - Ausnahme von den Verboten des 
Landschaftsplans nach § 23 Landesnaturschutzgesetz  
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die beabsichtige Ausnahme 
gemäß § 23 Landesnaturschutzgesetz von den Verboten des Landschaftsplans zur Anlage 
eines Bewegungsparcours im Landschaftsschutzgebiet L11 „Äußerer Grüngürtel Nüssenber-
ger Busch bis Müngersdorf“ zustimmend zur Kenntnis. 
 
Alternative:  
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die beabsichtigte Aus-
nahme nach § 23 Landesnaturschutzgesetz hinsichtlich der o. g. Planung nicht zustimmend 
zur Kenntnis. 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 12.06.2023

2 
Begründung: 
 
Beschreibung der Maßnahme 
 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67) plant im Rahmen des städtischen „Ge-
samtkonzepts Bewegungsparcours“ die Anlage einer Bewegungs-Station im Buschpark in 
Bocklemünd/Mengenich (Gemarkung Müngersdorf, Flur 26, Flurstück 249). Das Gesamtkon-
zept Bewegungsparcours wurde dem Beirat bereits vorgelegt (Session-Nr. 2531/2019). Es 
liegt zudem hierzu ein Ratsbeschluss vor (Session- Nr. 0639/2019). Ziel des Konzepts ist es, 
ein quartiernahes Bewegungsangebot für die Kölner Bürger*innen innerhalb des gesamten 
Stadtgebietes zu schaffen. 
 
Der ausgewählte Standort befindet sich innerhalb des Äußeren Grüngürtels und ist von Süden 
her über den „Buschweg“ und von Osten her über die Straße „Am Hufenpfädchen“ erreichbar. 
Nordwestlich am Park angrenzend befindet sich die Autobahn A1. Der Standort liegt nicht in-
nerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans und befindet sich im Eigentum der Stadt Köln.  
 
Bäume sind von der Baumaßnahme nicht betroffen und sollen erhalten bleiben. Holzschnitzel 
sollen den Trainingsgeräten als Untergrund dienen und die Versickerungsfähigkeit der Fläche 
weiterhin gewährleisten 
 
 
Bestand 
 
Im Nüssenberger Busch gibt es südöstlich des vorgesehenen Standorts einen Kinder-
spielplatz und nördlich eine Hundefreilauffläche. Südöstlich der für die Planung vorgesehe-
nen Fläche befindet sich angrenzend ein Kinderspielplatz und nördlich eine Hundefreilaufflä-
che. Aktuell ist die für die künftige Bewegungs-Station vorgesehene Fläche ausschließlich mit 
Scherrasen bewachsen (HM 1, Parkanlage ohne alten Baumbestand), in der Nähe befinden 
sich Laubgehölzbestände. 
 
 
Eingriff/Kompensation 
 
Das Vorhaben soll auf einer Fläche von 216,30 m² realisiert werden, welche ausschließlich 
von Scherrasen bewachsen ist. Dabei soll der Großteil der Fläche mit Holzhackschnitzeln 
ausgelegt werden (162 m²) und ein geringer Anteil mit einer wassergebundenen Wegedecke 
(15,30 m²) sowie einer Unterpflasterung für Sitzbänke (18 m²) versehen werden. Auf der restli-
chen Fläche (20 m²) erfolgt die Installation der Fundamente für die insgesamt sechs geplanten 
Bewegungselemente. 
 
Als Kompensationsmaßnahme für den Eingriff in den Naturhaushalt ist die Pflanzung von ins-
gesamt 3 Bäumen (Prunus avium oder Acer opalus) im direkten Umfeld der Bewegungs-Sta-
tion vorgesehen. Von Seiten der UNB ist Acer opalus nicht zu verwenden, sondern aus-
schließlich gebietsheimische Arten zu pflanzen. 
 
 
Artenschutz 
 
Die Errichtung der Bewegungs-Station ist in einem Bereich geplant, der nicht von Gehölzen 
bestanden ist. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass sich innerhalb der Fläche keine 
bodenbrütenden Vogelarten aufhalten, sodass dem Vorhaben keine artenschutzrechtlichen 
Konflikte entgegenstehen. Ein Auslösen der Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist nicht zu 
erwarten. 
 
 
Regelungen Landschaftsplan

3 
Das Vorhaben soll auf einer Fläche realisiert werden, die im Geltungsbereich des Land-
schaftsplanes liegt und an dieser Stelle das Landschaftsschutzgebiet L11 „Äußerer Grüngürtel 
Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“. Es gelten die allgemeinen und gebietsspezifischen 
Ge- und Verbote. 
 
Dem Vorhaben stehen vorrangig die Verbote Nr. 1 (Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen 
zu beseitigen oder zu beschädigen) und Nr. 5 (bauliche Anlagen zu errichten) des Land-
schaftsplans der Stadt Köln (3.3.1) entgegen. Der Bewegungsparcours im Buschpark ist Teil 
einer Gesamtplanung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen, die rund 25 Bewe-
gungsstationen, Bewegungsparcours und Slacklines (s. Vorlage 0863/2023 aus der Sitzung 
vom 27.03.2023) umfasst. Darüber hinaus bestehen bereits zahlreiche Sporteinrichtungen un-
terschiedlicher Größe im Bereich der städtischen Grünflächen. Folgerichtig handelt es sich 
hierbei um typische Planungen. Für den Standort ist daher eine Ausnahme von den Verboten 
des Landschaftsplanes gem. § 23 LNatSchG zu prüfen und zu erteilen. 
 
 
Grundlagen für die Erteilung einer Ausnahme 
 
Die Bewegungs-Station stellt eine kostenfreie, öffentlich zugängliche Trainingsmöglichkeit in 
einer beliebten und bereits jetzt viel genutzten Grünfläche in Köln dar. Die Stadt Köln möchte 
damit der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur schwellenarmen Gesundheitsförderung bieten. 
Durch die Lage im Buschpark und die bereits vorhandenen angrenzenden Sportangeboten 
ergeben sich somit an dem geplanten Standort aus öffentlicher Sicht sehr gute Synergieef-
fekte.  
 
Die Planung dieses Bewegungsparcours ist Teil eines umfassenderen Ansatzes durch das 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, die im jetzigen Stand rd. 25 weiterer Standorte 
umfasst. Diese Standorte finden sich nahezu ausnahmslos innerhalb der städtischen Grünflä-
chen, ergänzend zu bereits vorhandenen Sportanlagen und Kinderspielplätzen. Die Planung 
der Bewegungsparcours ist somit eine typische, den Grünanlagen zuzuordnende Maßnah-
menart. Für typische Vorhaben steht nur der Weg über eine Ausnahme (von Verboten des 
Landschaftsplans) im Sinne von § 23 LNatSchG NRW offen.  
 
Bei einer solchen Ausnahme sind auf der Grundlage der Regelungen des § 26 BNatSchG 
Schutzzweck und Gebietscharakter des jeweiligen Landschaftsschutzgebietes als Grundlage 
für die Prüfung in Ansatz zu bringen.  
 
Der Schutzzweck für das Landschaftsschutzgebiet „Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch 
bis Müngersdorf“ ist im LP wie folgt festgelegt:  
 Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere 
durch Sicherung eines Verbundsystems reich strukturierter und naturnah entwickelter 
Landschaftsteile sowie stadtklimatisch wichtiger Ausgleichsräume und Durchlüftungszo-
nen, 
 wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere im Be-
reich des Westfriedhofs, nördlich und südlich von Gut Vogelsang und um den Nüssenber-
ger Busch, 
 wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung, insbesondere zur Sicherung großer, 
zusammenhängender Freiräume für die naturnahe Erholung und wichtiger Grünverbindun-
gen dorthin aus dem bebauten Bereich. 
 
Der Gebietscharakter für den Buschpark im betreffenden LSG wird deutlich durch die größe-
ren Laubwälder südlich der Autobahn A 3 bestimmt. Nach Südwesten zur Wohnbebauung von 
Bocklemünd öffnet sich die Grünanlage zu Wiesenflächen mit einzelnen kleineren Sport- und 
Kinderspielflächen.  
 
Der Schutzzweck des LSG wird durch die aktuelle Planung zur Errichtung eines Bewegungs-
parcours mit einer Größe von etwas mehr als 200 m² nicht berührt. In Bezug auf den Gebiets-

4 
charakter wird dieser Parcours als geringe Ergänzung des Bestandes von Sport- und Erho-
lungsanlagen gesehen. Damit liegen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme 
vor.  
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Grundlagenermittlung_Bewegungs-Station im Buschpark 
Anlage 2 Flyer_Buschpark 
Anlage 3 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung_Buschpark 
Anlage 4 Entwurf_Bewegungs-Station im Buschpark

Anlage 3 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung_Buschpark

1845 Zeichen

Bewegungs-Station im Buschpark Bocklemünd-Mengenich 17.08.2022 Seite 1
Tabelle 1 Ausgangszustand
Köln-Code Sporbeck Biotoptyp Biotopwert Fläche ( qm ) Einzelflächenwert
PA112 HM1 Parkanlage, ohne alten Baumbestand 7,00 216,30 1514,10
Tabelle 2 Bilanzierungsbereiche
Köln-Code Sporbeck Biotoptyp Biotopwert Fläche ( qm ) Einzelflächenwert
PA312 HY2 Sportanlagen/Spielplätze, mit sonstigem Belag (Holzhack) 3,00 162,00 486,00
PA312 HY1 Wege, versiegelt (mit wassergebundener Decke) 0,00 15,30 0,00
 -  - Unterpflasterung Bankstandorte (Anzahl Bänke noch unklar) 0,00 18,00 0,00
 -  - Fundamente Calisthenics Allround-Plus 0,00 11,00 0,00
 -  - Fundamente Schwebende Plattform 0,00 4,00 0,00
 -  - Fundamente Wellenlaufen 0,00 1,00 0,00
 -  - Fundamente Hüftschwung 0,00 1,00 0,00
 -  - Fundamente Situps-Beinheber-Kombi 0,00 2,00 0,00
 -  - Fundamente Rückenstrecker 0,00 2,00 0,00
Summe der betrachteten Fläche: 216,30
Summe Einzelflächenwerte Planung 486,00
Differenz zum Ausgangswert 1028,10
                                            Tabelle 3 Maßnahme
GH731 BF32 Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, mit mittlerem 
Baumholz, standorttypisch
13,00 50,00 650,00
PA122 HM51 Bestand: Scherrasen ohne Baumbestand 6,00 50,00 300,00
 -> Aufwertung je Baum 7,00 50,00 350,00
Übertrag Differenz 1028,10
geteilt durch den Biotopwert pro Baum  350,00
Ergebnis 2,94
Ausgleich: Anzahl Bäume 3,00
Summe Einzelflächenwerte Planung 486,00
Biotopwert der Ausgleichspflanzung (3x350) 1050,00
Parkanlage nach Ausbau und Ausgleich 1536,00
Die Baumaßnahme kann durch die Neupflanzung von 3 Bäumen ausgeglichen werden. Dadurch erhöht sich der Biotopwert des Eingriffsbereichs um 
21,90 Punkte auf 1536 Biotopwertpunkte.
G:\67-BLW\671-4\671-46\Bergmann\02_Projekte\Sport\4_Bocklemünd-Mengenich_Buschpark\LP_4\2022-08-15_Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung_Buschpark

Anlage 4 Entwurf_Bewegungs-Station im Buschpark

565 Zeichen

123456
12.009.001.903.702.504.702.50
2.604.153.301.951.00
1.50
12.3015.30
PROJEKT
DATUMMAßSTABBEARBEITUNG
Amt für Landschaftspflege und GrünflächenPLANGRÖßEPLANNUMMER
671671-2673
15.08.20221:250Tabea BergmannDIN A301 Bewegungs-Station Bocklemünd-Mengenich im BuschparkEntwurf Geräteauswahl
1Krafttraining für alle
23
Mobilität und Ausdauer
56
4
gez. Dr. Bauer, 01.08.2022gez. Heidbreder, 01.08.2022gez. Dietrichkeit, 01.08.2022
LegendeUnterpflasterungwassergebundene Wegedecke
Holzhackschnitzel
Baum BestandBaum Neupflanzung Ausgleich(Prunus avium oder Acer opalus)

Beratungsverlauf (1)

16.10.2023 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 4.1 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Buschweg
  • Am Hufenpfädchen
  • Görlinger-Zentrum 11

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Details

Vorlagen-Nr.
1688/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
06.10.2023
Erstellt
17.05.2023 14:38