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2222/2025

Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Vorschläge für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.11.2025, TOP 2.2.4

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

5593 Zeichen

*17.11.2025: Verwaltungsvertretung ergänzt  
 
 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2222/2025 
Freigabedatum 10.11.2025, ergänzt 
17.11* 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Vorschläge für die Wahl in den Aufsichtsrat  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
I. Der Rat der Stadt Köln schlägt der Hauptversammlung der Kölner Verkehrs-Betriebe 
AG folgende Mitglieder zur Wahl in den Aufsichtsrat vor: 
 
1) Beigeordneter Ascan Egerer 
(Die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder von ihr/ihm vorgeschla-
gene/r Bedienstete/r der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW) 
 
2) ………………………………………… 7) ………………………………………… 
 
3) ………………………………………… 8) ………………………………………… 
 
4) ………………………………………… 9) ………………………………………… 
 
5) ………………………………………… 10) ………………………………………… 
 
6) …………………………………………  
 
 
Er beauftragt die städtische Vertreterin bzw. den städtischen Vertreter in der Hauptver-
sammlung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, entsprechend zu votieren. 
 
II. Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeit-
punkt nach der Neuwahl, zu dem die Hauptversammlung aufgrund der Vorschläge des 
Rates neue Aufsichtsratsmitglieder bestellt. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausschei-
den aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der 
Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister bzw. 
der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienst-
verhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen benannten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies 
die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum 
Zeitpunkt der Benennung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat.  
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertre-
terinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate 
Rat 20.11.2025

2 
Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken.

3 
Begründung: 
 
Die Stadt Köln ist an der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit 10 % unmittelbar und zu 
90 % mittelbar über die Stadtwerke Köln GmbH beteiligt.  
 
Die für die Entsendung in den Aufsichtsrat maßgebliche Bestimmung in § 8 Abs. 1 der Sat-
zung der Gesellschaft lautet: 
 
“Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern, von denen zehn von der Hauptversammlung 
nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und zehn von den Arbeitnehmern nach den 
Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes („MitbestG“) gewählt werden.” 
 
Nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes und der Satzung ist der KVB-Aufsichts-
rat paritätisch mit zehn Arbeitnehmervertretern besetzt. Auf die Anteilseigner entfallen daher 
die zehn verbleibenden Mandate. Ersatzvertreterinnen bzw. Ersatzvertreter sind nicht zu be-
nennen. 
 
Gem. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Vertre-
ter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde betei-
ligt ist. Sofern weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürger-
meisterin bzw. der Oberbürgermeister oder die/der von ihr/ihm vorgeschlagene Bedienstete 
der Gemeinde dazuzählen. 
 
Die Bestellung der gemeindlichen Vertreter ist gem. § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. § 50 Abs. 3 
GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin oder des Oberbür-
germeisters bzw. der/des von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten ist nicht auf die Liste ei-
ner Partei anzurechnen. Das für die Besetzung der Aufsichtsratssitze einzusetzende Hare-
Niemeyer-Verfahren findet insoweit nur auf die verbleibenden Sitze Anwendung.  
 
Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Grundsätze 
kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steigerung der Effi-
zienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung festge-
legt. Zudem hat er auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen 
(Vorlage 2136/2019), künftig die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung 
anzuweisen: 
- im Aufsichtsgremium eines Unternehmens, das sich ganz oder teilweise im unmittelba-
ren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, ihr Verhalten nach dem Public 
Corporate Governance Kodex Köln auszurichten und auf die Einhaltung des Kodex 
durch das Unternehmen hinzuwirken bzw. 
- sich bei der Vertretung der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien eben-
falls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln zu ver-
halten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einzusetzen. 
 
Gemäß § 113 Abs. 6 GO NRW haben die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde über die 
zur Wahrnehmung des Vertretungsamtes sowie die zur Beurteilung und Überwachung der 
Geschäfte, die das Unternehmen oder die Einrichtung betreibt, erforderliche betriebswirt-
schaftliche Erfahrung und Sachkunde zu verfügen. Die Verwaltung wird hierzu eine entspre-
chende Fortbildungsveranstaltung durchführen. Für den Nachweis der erforderlichen betriebs-
wirtschaftlichen Erfahrung und Sachkunde im Sinne der Gemeindeordnung ist von den Vertre-
terinnen und Vertretern der Gemeinde eine entsprechende Selbsterklärung abzugeben. 
 
Hinweis: 
 
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, 
§ 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien ge-
schlechtsparitätisch besetzt werden, § 12 Absatz 7 LGG.

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Beratungsverlauf (1)

20.11.2025 Rat
TOP 2.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
2222/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.11.2025
Erstellt
08.07.2025 10:57