SV-2016/0020
Antrag der Fraktion UWIGA vom 30. Mai 2016 betr. Prüfauftrag bezüglich Verwaltungsgerichtsbeschluss
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SV-2016/0020
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Vorlage-Nr. SV-2016/0020 Antrag der Fraktion UWIGA vom 30. Mai 2016 betr. Prüfauftrag bezüglich Verwaltungsgerichtsbeschluss Fraktion UWIGA Elisabethenstraße 31 64283 Darmstadt b r in g t ´s a uf d e n P u nk t , am 2 6 . Ma i 2 01 6 Antrag Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, 1) ob bei der Vorgabe, Anordnung des Herrn BM Reißer ein Urteil des Verwaltungs -gerichtes zu ignorieren und dem dadurch verursachten Vermögenssc haden (vermeidbare Gebühren in Höhe von ca. 165.000 Euro) die Anwendung des § 75 HGO – Erzwingung eines Disziplinarverfahrens durch die Gemeindevertretung – erfolgreich sein könnte. Die hierfür notwendige Stimmenmehrheit der Gemeindevertretung wird dabei a ls gegeben vorausgesetzt. 2) ob wegen Verschwendung, Veruntreuung von Steuergeld ggf der § 266 Untreue des Strafgesetzbuches in Frage kommen könnte. 3) Ob die laut Magistratsvorlage (Vorlage-Nr. 2016/0195) frei gegebene Zahlung der Gebühren in Höhe von 165.000 E uro durch §100 HGO gerechtfertigt ist und ob diese Freigabe der Gelder abschließend nur durch den Magistrat erfolgen darf (so die Auskunft des OB im ÄR). Insbesondere geprüft werden soll in diesem Zusammenhang, ob diese Gebühren -gelder tatsächlich unvorher sehbar und unvermeidbar waren, oder ob nicht gemäß §100 HGO,1 diese Aufwendungen und Auszahlungen nach Umfang oder Bedeutung erheblich sind und somit der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen. Begründung: Die parlamentarische Aufarbeitung der „Causa Reißer“ erfolgt durch das Parlament. Unabhängig davon, ob eine Abwahl erfolgreich ist oder nicht, gibt es andere rechtliche Maßnahmen und Vorgänge zu prüfen. Inzwischen steht unmissverständlich fest, dass das Rechtsamt bei und während der Vor gänge rund um die Vorfälle beim Hessenderby nicht konsultiert, d.h. weder ge- noch befragt wurde. Demnach ist eine objektive juristische Bewertung der Handlungen und Vorgänge durch das Rechtsamt möglich und wünschenswert. Stadtverordneter Helmut Klett
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Elisabethenstraße 31
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2016/0020
- Typ
- Antrag
- Datum
- 30.05.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00