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1846/2026

Beantwortung der Anfrage AN/1060/2026 der SPD-Fraktion bezüglich des Sachstands der Abmietstrategie und zukünftiger Verwaltungsstandorte

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 23.06.2026

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 23.06.2026

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

8999 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 22.06.2026 
 1846/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 22.06.2026 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2026 
 
Beantwortung der Anfrage AN/1060/2026 der SPD-Fraktion bezüglich des Sachstands 
der Abmietstrategie und zukünftiger Verwaltungsstandorte 
Text der Anfrage: 
1. Wie ist der aktuelle Sachstand der von der Verwaltung verfolgten Abmiet- beziehungs-
weise Standortstrategie für die städtischen Verwaltungsgebäude und gibt es hierzu ein ver-
waltungsweites Gesamtkonzept? 
 
2. Welche Arbeitsplatzquote (Arbeitsplätze je Beschäftigte*r) sowie welche durchschnittli-
che Bürofläche pro Arbeitsplatz werden den aktuellen Planungen zugrunde gelegt 
 
3. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um die Barrierefreiheit ihrer Verwaltungs-
gebäude sicherzustellen, und wie bewertet sie in diesem Zusammenhang die Situation am 
Standort Leonhard-Tietz-Straße? 
 
4. Welche Ämter und Dienststellen sollen nach aktuellem Planungsstand künftig an den 
Standorten Leonhard-Tietz-Straße, Rossio sowie an weiteren Verwaltungsstandorten unterge-
bracht werden? 
 
5. Welche Neubau-, Anmietungs-, Erwerbs- oder sonstigen Standortprojekte werden der-
zeit verfolgt oder geprüft, um künftig kostengünstiger den Flächenbedarf der Stadtverwaltung 
zu decken? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zu 1.) 
Die Abmietstrategie bezieht sich auf die Büroflächen der Kernverwaltung, die vom Strategi-
schen Büroflächenmanagement verwaltet werden. Das sind rund zwei Drittel der Büroflächen, 
die sich im Eigentum der Gebäudewirtschaft befinden beziehungsweise von dieser am Markt 
angemietet wurden. 
 
Bei dem restlichen Drittel handelt es sich um die Flächen der Gebäudewirtschaft selbst, sowie 
um sogenannte Direktanmietungen von Dienststellen oder eigenbetriebsähnlichen Einrichtun-
gen bei der Gebäudewirtschaft. Diese stellen eine Mischung aus Büroflächen und anders ge-
nutzten Flächen dar (zum Beispiel die Volkshochschule oder die Feuerwehr mit Büros und 
Schulungsräumen), aber auch Kleinstanmietungen, etwa für Familienberatungsbüros, die 
ebenfalls deutlich von einer Standard-Büronutzung abweichen.

2 
 
Verbleiben nach der Umsetzung der Abmietstrategie in den durch das Strategische Büroflä-
chenmanagement verwalteten Objekten freie Arbeitsplatzkapazitäten in ausreichender 
Menge, wird gemeinsam mit der Gebäudewirtschaft und der jeweiligen Dienststelle bezie-
hungsweise eigenbetriebsähnlichen Einrichtung konkret geprüft, ob diese für die Nutzung 
durch die oben beschriebenen Direktanmietungen oder gegebenenfalls sogar für andere 
Kleinstanmietungen, zum Beispiel Stadtteilbibliotheken, geeignet sind. 
 
Hierbei ist jede Direktanmietung individuell zu betrachten, da es beispielsweise bei den Famili-
enberatungsbüros sehr gute fachliche Gründe geben kann, warum diese genau am aktuellen 
Standort verbleiben sollten (Akzeptanz der Kundinnen und Kunden, Nähe zu Brennpunkten 
und Ähnliches). Ebenso ist zu prüfen, ob und mit welchem Aufwand in angemieteten Objekten 
ein gegebenenfalls erforderlicher Umbau für eine nicht ausschließlich büromäßige Nutzung 
möglich ist. 
 
Am Ende steht eine Abwägung zwischen den möglichen Einsparungen für den Haushalt und 
fachlichen Gründen, die gegebenenfalls dagegensprechen. Unter Umständen spielen auch 
politische Beschlüsse eine Rolle, was zu einer Einbindung der jeweiligen Gremien führt. 
 
Die Gespräche des Strategischen Büroflächenmanagements mit den Dienststellen zum Ab-
gleich der zunächst auf Annahmen beruhenden Berechnungen zum Desksharing mit der tat-
sächlichen Situation in den Ämtern befinden sich in der finalen Phase. Mit vielen Dienststellen 
sind diese Gespräche bereits einschließlich einer künftigen Verortung abgeschlossen. Bei den 
übrigen Dienststellen befinden sich diese und das Strategische Büroflächenmanagement in 
der abschließenden Klärung der Bedarfe. Ziel ist es, bis zum Ende des dritten Quartals Klar-
heit darüber zu haben, ob die zunächst theoretische Berechnung auch in der Praxis zum glei-
chen Ergebnis führt und die vorgesehenen Abmietungen vorgenommen werden können. 
 
Zu 2.) 
Grundsätzlich setzt das Strategische Büroflächenmanagement die in der „Dienstvereinbarung 
Desksharing“ festgelegte Standardquote von 0,7 an, das heißt: künftig sollen sich im Durch-
schnitt zehn Mitarbeitende einer Dienststelle sieben Arbeitsplätze teilen. Allerdings müssen 
dabei immer die individuellen Bedürfnisse der Dienststellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben be-
rücksichtigt werden. Die Dienstvereinbarung sieht ein Verfahren vor, mit dem sowohl nach 
oben als auch nach unten von der Quote abgewichen werden kann. Bisher sind dem Strategi-
schen Büroflächenmanagement drei konkret gestellte Anträge bekannt. Allerdings wurden von 
einigen Dienststellen, mit denen die Gespräche noch nicht abgeschlossen sind, weitere Aus-
nahmeanträge angekündigt. 
 
Da es sich bei allen Objekten um Bestandsgebäude handelt, ist der Einfluss auf die Größe 
einzelner Arbeitsplätze begrenzt. Selbst das Objekt „Rossio“ war zum Zeitpunkt der Vertrags-
verhandlungen planerisch sowie im Rohbau bereits so weit fortgeschritten, dass hier nur ein-
geschränkt beziehungsweise nur mit erheblichen Mehrkosten und Verzögerungen noch Ein-
fluss hätte genommen werden können. 
 
Mit dem Gesamtpersonalrat, der Gesamtschwerbehindertenvertretung sowie dem Betriebli-
chen Gesundheitsmanagement (Arbeitsschutz) wurden folgende Standards abgestimmt und 
im Lenkungskreis Strategisches Büroflächenmanagement beschlossen: 
 
 10 Quadratmeter je Arbeitsplatz als Zielwert für Gebäude (Anmietung oder Kauf), bei 
denen ein erheblicher Einfluss auf den Ausbau der Fläche genommen werden kann 
 
 12 Quadratmeter je Arbeitsplatz als Zielwert bei Bestandgebäuden, soweit bauliche 
Maßnahmen wirtschaftlich sind 
 
Dabei berücksichtigen diese Standards die Vorgaben der Arbeitsschutzrichtlinien einschließ-
lich der erforderlichen Bewegungsflächen innerhalb eines Büros, unabhängig davon, ob es 
sich um ein Zellenbüro oder einen Open-Space-Bereich handelt. 
 
Zu 3.)

3 
 
Die Gebäudewirtschaft steht im regelmäßigen Austausch mit dem Büro der Behindertenbeauf-
tragten im Amt für Integration und Vielfalt. Dort wird unter anderem die Aufgabe „Beratung und 
Begleitung von Stadtplanungs- und Bauvorhaben zu Themen der Barrierefreiheit“ wahrge-
nommen. Die dort zuständige Architektin wird unter anderem bei den Ortsbesichtigungen zur 
Planung der Barrierefreiheit unter Beteiligung der Personalvertretung und Schwerbehinderten-
vertretung eingebunden.  
  
Die ehemalige Kaufhof-Hauptverwaltung besteht aus fünf Mietbereichen. Hierbei dient das 2. 
Obergeschoss als „barrierefreie Verteiletage“ mit welcher die Mietbereiche 2, 3, 4 und 5 er-
schlossen werden. Mietbereich 1 ist insbesondere aus Gründen des Denkmalschutzes nur 
eingeschränkt barrierefrei. 
  
Weitere Ertüchtigungen im Hinblick auf die Barrierefreiheit sind vor allem neue Eingänge zu 
den Mietbereichen 2 und 4 sowie zusätzliche Rampen zur Verbesserung der Situation.  
 
Zu 4.) 
Da noch nicht alle Gespräche abgeschlossen sind, ist bisher bei den von Veränderungen be-
troffenen Objekten nur die Belegung des „Rossio“ planerisch abgeschlossen. Hier sollen fol-
gende Dienststellen untergebracht werden: 
 Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern 
 Personal- und Verwaltungsmanagement 
 Digitalisierung und Informationstechnik – dezentrale Benutzerbetreuung 
 Rechnungsprüfungsamt 
 Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
 Rechts- und Versicherungsamt 
 Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
 Zentrale Dienste (ohne Druckerei, Post und Archiv) 
 Örtlicher Personalrat für die Dezernate OB, I, II und IX 
 Geschäftsstelle der Betriebssportgemeinschaft Stadt Köln e.V. (als externer Mie-
ter) 
 
In der Leonhard-Tietz-Straße sind bisher folgende Dienststellen fest zugeordnet: 
 Digitalisierung und Informationstechnik – dezentrale Benutzerbetreuung 
 Amt für Integration und Vielfalt 
 Ausländeramt – Einbürgerung 
 Bürgerdienste – Kundenzentrum Innenstadt 
 Bürgerdienste – Standesamt 
 Kulturamt 
 Amt für Kinder, Jugendliche und Familie – verschiedene Teilbereiche 
 Gesundheitsamt – verschiedene Teilbereiche aus dem Verwaltungsbereich 
 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
 Museumsdienst – Teilbereiche 
 Dezernat Stadtentwicklung, Wirtschaft, Planen und Bauen 
 Dezernat Kunst und Kultur 
 Dezernat Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
 Mehrere Personalvertretungen 
  
Zu 5.) 
Die Verwaltung fokussiert sich im Rahmen der Abmietstrategie auf definierte Objekte wie dar-
gestellt. Ungeachtet dessen findet selbstverständlich laufend eine gewisse Marktsondierung 
statt. Sofern sich hier weitere beziehungsweise alternative Optionen auftun, wird die Verwal-
tung zu gegebenem Zeitpunkt berichten. 
 
Gez. Haack

Beratungsverlauf (2)

22.06.2026 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
23.06.2026 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Leonhard-Tietz-Straße
  • Am Markt

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Details

Aktenzeichen
1846/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
23.06.2026
Erstellt
18.06.2026 10:02