2022/0312
Aufhebung der Sanierungssatzung 'Westliche Innenstadt-Mollerstadt'
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Punkt 32: Aufhebung der Sanierungssatzung "Westliche Innenstadt-Mollerstadt" (V-Nr. 2022/0312) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
2022/0312
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
16.11.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Dezernat VI
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0312
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Aufhebung der Sanierungssatzung "Westliche Innenstadt -Mollerstadt"
Vorlage vom: 06.10.2022
Beschlussvorschlag :
1. Der auf der Begründungsseite enthaltene Bericht zur Aufhebung der Sanierungssatzung
„Westlichen Innenstadt -Mollerstadt“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Dem als Anlage beigefügten Entwurf einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über die
förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Westliche Innenstadt -Mollerstadt“ wird
zugestimmt. Er wird zu Satzung beschlossen.
Anlagen: Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Sanierungssatzung -Westl. Innenstadt -
Mollerstadt-
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06 10 2022
Die Sanierungssatzung für das städtebauliche Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt
Mollerstadt“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung vom 06.10.2005
beschlossen und am 11.10.2005 öffentlich bekannt gemacht. Damit beläuft sich die Dauer
der städtebaulichen Sanierung auf rund 17 Jahre.
Das Fördergebiet erhielt Stadtba ufördermittel aus den beiden Bund -Länder-Programmen
„Städtebauliche Sanierung“ und „Aktive Kernbereiche“. Das Förderprogramm
„Städtebauliche Sanierung“ wurde vom Bund zum Ende des Jahres 2013 eingestellt.
Fördertechnisch wurde das Sanierungsgebiet danach i n das Förderprogramm „Aktive
Kernbereiche überführt. Der letzte Förderbescheid für die Mollerstadt wurde im Jahr 2015
bewilligt.
Mit der Aufnahme des Fördergebietes „Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof“ in das
Förderprogramm „Stadtumbau“ bzw. „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ im Jahr 2016
wurde seitens des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen eine
weitere Förderung des Sanierungsgebietes „Westliche Innenstadt -Mollerstadt“ in
Abstimmung mit der Wissenschaftsstadt Darmst adt nicht mehr in Aussicht gestellt.
Die Verwendung der Fördermittel aus dem abgeschlossenen Förderprogramm
„Städtebauliche Sanierung“ war bis zum Ende des Jahres 2021 möglich. Die Abrechnung
dieses Förderkontingents liegt inzwischen der Wirtschafts - und Infrastrukturbank Hessen (WI
Bank) vor. Die WI Bank ist als Förderbank des Landes für das monetäre Fördergeschäft
zuständig.
Die derzeit für das städtebauliche Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt -Mollerstadt“ noch
vorhandenen Fördermitteln aus dem Pro gramm „Aktive Kernbereiche“ werden für die
Ausfinanzierung begonnener Maßnahmen und für die Kosten der Abwicklung des Verfahrens
benötigt, sodass für weitere Projekte keine Fördermittel vorhanden sind bzw. aquiriert
werden können.
Damit ist das Sanierungs gebiet „Westliche Innenstadt -Mollerstadt“ ausfinanziert und bis auf
wenige Projekte nicht weiter durchführbar.
Gemäß § 162 BauGB und zur Klarheit und Rechtssicherheit des Verwaltungshandelns ist es
notwendig, die Sanierungssatzung aufzuheben und die Eigen tümerschaft nicht mehr mit der
Geltung des Besonderen Städtebaurechts gem. den §§ 136 ff BauGB, wie z.B. der
gesonderten Prüfung von Kaufverträgen, der Genehmigungsplicht von wertsteigernden
Maßnahmen und von Grunddienstbarkeiten, zu belasten.
Die Aufhebung der Sanierungssatzung ist ein geeigneter Zeitpunkt, ein Resümee über die
geleistete Arbeit zu ziehen.
Inhaltliche Grundlagen
Gemäß den von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Vorbereitenden
Untersuchungen im Jahr 2005 war das übergeordnete Le itbild der städtebaulichen
Sanierung, die Mollerstadt in ein lebendiges Innenstadtquartier für urbane Wohn - und
Arbeitsformen zu entwickeln. Im weiteren Geschehen der Sanierung wurde das Thema
Klimaschutz und Klimasanierung dabei immer mehr in den Vordergr und gestellt.
- 4 -
Bereits im Jahr 2012 wurde bei der deutschen Förderbank „Kreditanstalt für Wiederaufbau“
(KfW) der Förderantrag zur Erarbeitung eines „integrierten Quartierskonzepts zur
energetischen Sanierung „ gemäß dem Förderprogram 432 „Energetische Sta dtsanierung“
gestellt und von dieser auch genehmigt, sodass im Jahr 2014 die
Stadtverordnetenversammlung dieses Konzept als Bestandteil des Sanierungsrahmenplans
beschließen konnte.
Folgende Handlungsfelder mit einzelnen Vorhaben wurden herausgearbeitet:
1. Energetische Sanierung von Gebäuden
2. Klimaanpassung
3. Klimafreundliche Mobilität
4. Nutzungssensibilisierung/Öffentlichkeitarbeit
In der 2. Stufe des KfW Förderprogramms wurde die Betreuung durch ein energetisches
Sanierungsmanagement genehmigt und seitens des Stadtplanungsamtes ausgeschrieben. Im
Jahr 2017 erhielt das Büro ProjektStadt den Zuschlag. Diese Förderung konnte bis zum Ju ni
2022 fortgeführt werden.
Die Unterstützung des energetischen Sanierungsmanagements wurde unter anderem dazu
genutzt, Förderbestimmungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die energetische
Gebäudesanierung zu entwickeln, um steuerliche Sonderabschreibu ngen, die nur in
klassischen Sanierungsgebieten greifen, als indirekte Förderung anbieten zu können.
Förderrichtlinien für die Begrünung von Dächern, Fassaden und Grundstücken wurden
parallel dazu erarbeitet und dienten als Grundlage für eine direkte Förde rung
(Anreizprogramm).
Vor diesem Hintergrund konnten klassische öffentliche Sanierungsmaßnahmen aber auch
Maßnahmen aufgrund des Förderprogramms der KfW umgesetzt werden.
Bürgerbeteiligung
Seit Beginn des Sanierungsprozesses nahm die Bürgerbeteiligung e inen sehr großen
Stellenwert ein.
Im Frühjahr 2003 fand in der evangelischen Friedensgemeinde die 1. Bürgerversammlung
statt, in der die städtebauliche Bestandsaufnahme und Analyse vorgestellt wurden. Die
Vorstellung der Vorbereitenden Untersuchungen mit d en Sanierungsplänen fand im
Dezember 2005 im Offenen Haus, Rheinstraße 31, statt.
Im Zuge der Planungen für die Umgestaltung der Grafenstraße wurden im Jahr 2011 bis
2014 fünf öffentliche Diskussionsveranstaltungen durchgeführt.
Bei der Bearbeitung des ene rgetischen Quartierkonzepts konnte die Bürgerschaft per
Geotagging und Telefon Wünsche und Anregungen äußern.
Im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen wurden weitere verschiedene Formate zur
Information und Beteiligung der Öffentlichkeit eingesetzt.
Diese reichen von Beteiligungsangeboten für Eigentümerinnen und Eigentümer über die
regelmäßige Teilnahme an Veranstaltungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (z.B.
Umweltbörse), Flyer, Briefwurfsendungen oder Publikationen über die Website des
Stadtplanungsamtes so wie eine Info-Aktion mit einem Lastenrad bis hin zu aufsuchender
Beratung mit individuellen Gesprächen. Zusammen mit der Hessischen Verbraucherzentrale
Südhessen wurde per Postkartenaktion die gesamte Bewohnerschaft zu einer Online -
Veranstaltung eingeladen , in der ein zertifizierter Energieberater über Möglichkeiten zur
Energieeinsparung im alltäglichen Handeln hinwies und Fragen beantwortete.
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Erschließungsmaßnahmen
Für mehrere Straßen wurden Vorentwurfsplanungen erarbeitet, die aber aufgrund des
generell geringen Förderkontingents nicht umgesetzt werden konnten. Es handelt sich hierbei
um Vorentwürfe für die Hügelstraße sowie für die Elisabethenstraße. Auch wurden erste
Studien zur oberen Rheinstraße erstellt. Oberstes Ziel war es jedoch, die Grafenstraße als
Lebensader der Mollerstadt attraktiver zu gestalten. Der Straßenraum sollte neu aufgeteilt
werden mit der Zielsetzung, breitere Bürgersteige für den Fußverkehr aber auch für die
Außengastronomie zu schaffen. Durch Veränderungen der Verkehrsführung und des
Fahrbahnbereichs sollte Radfahrenden mehr Sicherheit geboten und die Grafenstraße in ihrer
Funktion als Hauptachse für den Radverkehr ausgestaltet werden. Mit zusätzlichen Bäumen
sollte eine angenehme Aufenthaltsqualität und ein Beitrag zur Klimaanpass ung geschaffen
werden. Wie sich zeigt, ist dies voll umfänglich gelungen.
Nach intensiven Beteiligungsverfahren wurde von der Stadtverordnetenversammlung im Jahr
2015 die Vorplanung und im Jahr 2018 die Entwurfsplanung für die Grafenstraße
beschlossen. Bau beginn war im August 2020 und die Fertigstellung im Juli 2021. Die
Ausbauphase verlief damit sehr zügig.
Modernisierungsvereinbarungen
Im Integrierten Quartierskonzept zur energetischen Stadtsanierung in der Mollerstadt aus
dem Jahr 2013 wurden zwei Dritt el aller Gebäude im Sanierungsgebiet als nicht modernisiert
eingestuft. Daher war es ein wesentliches Ziel zur Förderung von Klimaschutz - und
Klimaanpassungsmaßnahmen, Gebäude zu modernisieren und dabei energetische
Mindeststandards zu erreichen. Ergänzend sollte die Begrünung von Freiflächen und
Gebäuden gefördert werden.
Jede Gelegenheit zur Kontaktaufnahme, wie z.B. Bauantragsverfahren oder die
Genehmigungen von Kaufverträgen, wurde genutzt, um auf die Eigentümerinnen und
Eigentümer zuzugehen und für sie die Thematik zu sensibilisieren. Auch per Brief wurde die
Eigentümerschaft mehrfach gezielt über die Fördermöglichkeiten informiert bzw. daran
erinnert.
Bezüglich des Anreizprogramms für die Begrünung konnten zahlreiche Beratungsgespräche
mit privaten Eig entümerinnen und Eigentümern geführt werden. Die Resonanz bei der
Eigentümerschaft war eher verhalten. Bisher wurden auf vier Grundstücken
Begrünungsmaßnahmen als Einzelmaßnahme gefördert und rd. 36.000, - € an Zuschüssen
ausgezahlt. Drei weitere Maßnahmen befinden sich in der Vorbereitung bzw. Umsetzung.
Es konnten allerdings ergänzend zum Anreizprogramm weitere Begrünungsmaßnahmen im
Rahmen von Modernisierungsvereinbarungen (auf Basis von §§ 7h, 10f, 11a EstG) sowie bei
Neubauprojekten erzielt werden. Som it hat der Anteil an Gründächern und begrünten Flächen
im Fördergebiet erkennbar zugenommen.
Über das Instrument der steuerlichen Abschreibung zur energetischen Sanierung konnten
einige große Modernisierungsmaßnahmen unter Erzielung hoher KfW -Standards rea lisiert
werden. Bis zum Stand Juli 2021 wurden insgesamt 17 Modernisierungsvereinbarungen zur
erhöhten steuerlichen Absetzung abgeschlossen. Hierüber wurden ca. 450 Wohneinheiten
modernisiert und 50 neu geschaffen. Auch rund 30 Gewerbeeinheiten wurden in d iesem
Zusammenhang miterneuert. Diese Maßnahmen lösten Folgeeffekte aus, so dass auch
Gebäude ohne Modernisierungsvereinbarungen modernisiert oder Grundstücke nach einem
Abbruch neu bebaut wurden. Eine dieser umfassenden Modernisierungsmaßnahmen befindet
sich derzeit noch in der Umsetzung.
Einsatz von Städtebaufördermitteln
Bislang wurden Fördermittel in Höhe von rd. 3.220.000, - € eingesetzt.
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Ausgleichsbeträge
Nach § 154 BauGB müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer eines im förmlich
festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zur Finanzierung der Sanierung an die
Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld entrichten, der der durch die Sanierung bedingten
Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht. Nach § 154 Abs.3 BauGB ist
dieser Ausgleichsbetrag nach Abschluss der Sanierung (Aufhebung der Satzung) zu
entrichten. Das Institut für Bodenmanagement (IBoMa), Dortmund, hatte Anfang 2020 durch
ein zonales Wertgutachten geprüft, wo im Sanierungsgebiet Mollerstadt sanierungsbedingte
Bodenwertsteigerungen vorliegen. Dabei wurde festgestellt, dass es durch die Umgestaltung
der Grafenstraße zu Bodenwertsteigerungen kommen wird.
Im September 2020 wurde das Institut beauftragt, in einem zweiten Arbeitsschritt die
Einzelgutachten zur Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwertsteigerungen der betroffenen
Grundstücke zu erstellen. Die Ergebnisse dieser 20 Einzelgutachten liegen inzwischen vor.
Die Summe der Ausgleichbeträge beträgt insgesamt rund 123.000, - €. Nach Aufhebung der
Satzung wird die Fina nzverwaltung (Abt. Steuern, Gebühren, Beiträge) die einzelnen Beträge
per Bescheid anfordern.
Zu 2.:
Der als Anlage beigefügte Entwurf einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über die
förmliche Festlegung des Sanierungsgebieters „Westliche Innenstadt -Mollerstadt“ in
Darmstadt vom 11.10.2005 für das Gebiet
Zwischen der Südseite der Hügelstraße entlang des Staatstheaters und des Marienplatzes,
der Ost- und Nordseite des Grundstücks Landgraf -Phillips-Anlage 63 (Friedenskirche), der
Ostseite der Hindenburgst raße, der Südseite der Rheinstraße am Grundstück Rheinstraße 50
(Gewerkschaftshaus), der Ostseite des Steubenplatzes (Nr. 2 11), der hinteren Grenzen der
Grundstücke Bleichstraße 53 57, der Nordgrenze des Grundstücks Kasinostraße 14, der
Ostseite der Kasin ostraße (vor Nr. 11), der Südseite der Bleichstraße von der Kasinostraße
bis zur Grafenstraße, der Ostseite der Grafenstraße, der Nordseite der Rheinstraße bis zum
Luisenplatz, einer Verbindungslinie über die Rheinstraße zur Ost - und Südgrenze des
Grundstücks Rheinstraße 10 (Sparkassengebäude), der Ostgrenze der Grundstücke
Grafenstraße 18/18A und 20, die Ost - und Südgrenze des Grundstücks Grafenstraße 22, den
Ostgrenzen der Grundstücke Grafenstraße 24, Adelungsstraße 10 und Grafenstraße 24 A
30, der Südseite des Grundstücks Elisabethenstraße 25, der Nordseite der Grundstücke
Elisabethenstraße 30 – 34, der Westseite der Zimmerstraße und der Südseite des
Grundstücks Zimmerstraße 12
ist gemäß § 162 Abs. 2 BauGB als Satzung zu beschließen.
Die Aufhebungssatz ung wird durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt.
Damit tritt die Sanierungssatzung „Westliche Innenstadt -Mollerstadt“ außer Kraft.
Dezernat III Dezernat IV Dezernat VI
Michael Kolmer André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtrat Stadtkämmerer Stadtrat
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Anlage E n t w u r f e i n e r S a t z u n g zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Westli- che Innenstadt - Mollerstadt“ in Darmstadt vom 11.10.2005 Vom __.__.____ Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), sowie des § 162 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674), wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom __.__.____ folgende Satzung erlassen: § 1 Aufhebung der Sanierungssatzung „Westliche Innenstadt - Mollerstadt“ Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Westliche Innenstadt - Mollerstadt“ in Darmstadt vom 11.10.2005 für das Gebiet zwischen der Südseite der Hügel- straße entlang des Staatstheaters und des Marienplatzes, der Ost- und Nordseite des Grund- stücks Landgraf-Phillips-Anlage 63 (Friedenskirche), der Ostseite der Hindenburgstraße, der Südseite der Rheinstraße am Grundstück Rheinstraße 50 (Gewerkschaftshaus), der Ostseite des Steubenplatzes (Nr. 2 – 11), der hinteren Grenzen der Grundstücke Bleichstraße 53 – 37, der Nordgrenze des Grundstücks Kasinostraße 14, der Ostseite der Kasinostraße (vor Nr. 11), der Südseite der Bleichstraße von der Kasinostraße bis zur Grafenstraße, der Ostseite der Gra- fenstraße, der Nordseite der Rheinstraße bis zum Luisenplatz, einer Verbindungslinie über die Rheinstraße zur Ost- und Südgrenze des Grundstücks Rheinstraße 10 (Sparkassengebäude), der Ostgrenze der Grundstücke Grafenstraße 18/18A und 20, die Ost- und der Südgrenze des Grundstücks Grafenstraße 22, den Ostgrenzen der Grundstücke Grafenstraße 24, Adelungs- trasse 10 und Grafenstraße 24A – 30, der Südseite des Grundstücks Elisabethenstraße 25, der Nordseite der Grundstücke Elisabethenstraße 30 – 34, der Westseite der Zimmerstraße und der Südseite des Grundstücks Zimmerstraße 12 wird aufgehoben. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Darmstadt, den Der Magistrat der Wissenschaftsst adt Darmstadt Michael Kolmer, Stadtrat
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Punkt 43: Aufhebung der Sanierungssatzung "Westliche Innenstadt-Mollerstadt" (V-Nr. 2022/0312) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (3)
Orte (9)
- Rheinstraße 31
- Hügelstraße
- Elisabethenstraße 30
- Grafenstraße 18
- Kasinostraße 14
- Kapellplatz
- Luisenplatz
- Bleichstraße 53
- Zimmerstraße 12
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0312
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.10.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00