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2021/0368

Eigenbetrieb Immobilienmanagement Genehmigung des Jahresabschlusses 2020

Magistratsvorlage 09.12.2021

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Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2020 
Auftrag: DEE00047718.1.1

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Inhaltsverzeichnis S eiteAbkürzungsverzeichnis ................................................................................................................ 5 A. Prüfungsauftrag................................................................................................................... 7 I. Prüfungsauftrag ......................................................................................................... 7 II. Bestätigung der Unabhängigkeit ................................................................................. 7 B. Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................................. 8 I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter .................................... 8 II. Wesentliche Geschäftsvorfälle ..................................................................................... 9 III. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks ...................................................................... 12 C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .......................................................................... 16 D. Feststellungen zur Rechnungslegung ................................................................................. 20 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ................................................................ 20 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen.................................................. 20 2. Jahresabschluss ................................................................................................ 20 3. Lagebericht ...................................................................................................... 20 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses ....................................................................... 21 E. Feststellungen gemäß § 53 HGrG ....................................................................................... 22 F. Schlussbemerkung ............................................................................................................. 23  Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis) Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von

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Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz DSG Darmstädter Sportstätten GmbH, Darmstadt D&O Directors and Officers Eigenbetrieb Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darm-stadt, Darmstadt EigBGes Eigenbetriebsgesetz EU Europäische Union EURIBOR Euro Interbank-Offered-Rate GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung HBG Hessisches Beamtengesetz HGB Handelsgesetzbuch HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz IDA Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darm-stadt, Darmstadt IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf InvFondsG Investitionsfondsgesetz IT Informationstechnologie Mio Millionen n.F. neue Fassung Nr. Nummer PS Prüfungsstandard des IDW T tausend Euro VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen VOL Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen WIBank Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, Wiesbaden

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A.  I. Prüfungsauftrag 1. Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer durch Beschluss des Magistrats vom 7. Dezember 2016 erteilte uns die Betriebskommission des Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt IDAEigenbetrieb genannt) den Auftrag, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Wirt-schaftsjahr gemäß §§ 316 ff. HGB zu prüfen. 2. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Wir verweisen auf unsere Berichterstattung in Abschnitt E. 3. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 vereinbart.  4. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht nach den Grundsätzen des IDW PS 450 n.F., dem der von uns geprüfte Jahresabschluss sowie der ge-prüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Dieser Bericht ist an den geprüften Eigenbetrieb ge-richtet. II. Bestätigung der Unabhängigkeit 5. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.

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B.  I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter 6. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Eigenbe-triebs durch den Jahresabschluss und den Lagebericht durch die gesetzlichen Vertreter dar:  In Anlehnung an die Hessische Gemeindeordnung besteht der Zweck des Eigenbetriebs Immo-bilienmanagement in der bedarfsgerechten Versorgung der Organisationseinheiten und Dienststellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Grundstücken, Gebäuden und Räumen.  Der Eigenbetrieb weist im Berichtsjahr  2,7 Mio aus (Vorjahr Jahres- 18,5 Mio). Maßgeblich für die Ergebnisverschlechterung waren insbesondere gerin-gere Buchgewinne aus dem Verkauf von Grundstücken.  Im Wirtschaftsjahr erhielt der Eigenbetrieb wie im Vorjahr keinen städtischen Zuschuss.  Die Vermögensstruktur ist gegenüber dem Vorjahr nur leicht verändert. Die Aktiva werden un-verändert durch die in den Sachanlagen enthaltenen Grundstücke mit und ohne Bauten von insgesamt  351,4 Mio geprägt. Die Anlagenquote beträgt 89,4 % (Vorjahr 88,3 %), die Eigen-kapitalquote 55,9 % (Vorjahr 59,1 %) aufgrund des reduzierten Eigenkapitals und der höheren Bilanzsumme.  Auf der Passivseite reduzierte sich das Eigenkapital durch die Einstellung des Jahresverlustes 2020 2,7 Mio  0,7 Mio aus einer bilanziellen Korrektur von im Vorjahr als Aufwand erfassten Grundstücksnebenkosten von im städtischen Eigentum befindlichen Immobilien. Durch die Neuaufnahme von vier Darlehen mit insgesamt  18,9 Mio haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bei planmä-ßigen Tilgungen der bestehenden Darlehen  10,4  122,2 Mio erhöht. Diese wur-den zur Finanzierung von Neubau und Sanierungsprojekten eingesetzt.  Gegenüber dem im Wirtschaftsplan 2020 prognostizierten Jahresgewinn  0,2 Mio schließt das Berichtsjahr mit einem Jahresverlust von  2,7 Mio. Hierbei wirkten sich insbeson-dere die geringeren sonstigen betrieblichen Erträge  -9,3 Mio), u.a. aus nicht realisierten Grundstücksverkäufen, und - durch gestiegene außerplanmäßige Abschreibungen - höhere Ab- +1,0 Mio). Dem stehen im Vergleich zur Planung insbesondere geringere Material-  -6,6  -0,4 Mio) gegenüber.  Der Wirtschaftsplan 2021 weist bei Erträgen  75,7 Mio und Aufwendungen von  75,6 Mio ein 0,1 Mio aus.  7. Im Chancen- und Risikobericht wird darauf hingewiesen, dass Chancen aus der zum 1. Januar 2021 vorgenommenen Änderungen der Geschäftsverteilung und Aufbauorganisation erwartet werden. Die Veränderungen zielen darauf ab, neben einer ausgeprägteren Kundenorientierung mittelfristig auch einen wirtschaftlicheren und klimaschonenderen Betrieb der Gebäude gewähr-leisten zu können.

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Risiken bestehen vor allem in Kosten- und Budgetüberschreitungen durch unvorhersehbare Risi-ken bei Baumaßnahmen, in Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie, in der möglichen Nichterreichung von Klimaschutzzielen, in der baulichen Situation der Liegenschaften sowie in der Nichtbesetzung von Planstellen mit Mitarbeitern. Der Risikobericht und weitere im Berichtsjahr durchgeführte Analysen haben aufgezeigt, dass keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar sind. Die Liquidität des Eigenbetriebs war ganzjährig sichergestellt.  8. Die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Eigenbetriebs, sind plausi-bel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. II. Wesentliche Geschäftsvorfälle Eigentumsübertragung von Teilgrundstücken des Klinikums Darmstadt 9. Gemäß einer Vereinbarung vom 6. Dezember 2018 zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Klinikum Darmstadt GmbH, Darmstadt, wurde bis zum Ende des Jahres 2020 das im Jahr 2009 von der Stadt auf das Klinikum übertragene umfassende Nutzungsrecht an den von dem Kli-nikum genutzten Grundstücken und Gebäuden des Betriebsteils Darmstadt-Eberstadt, verbunden mit dem wirtschaftlichen Eigentum an diesen, stufenweise auf die Stadt rückübertragen. Hierzu wurde das zugehörige Grundstück einschließlich Gebäuden und Außenanlagen in insgesamt sie-ben Teilgrundstücke eingeteilt, von denen in den Jahren 2018 und 2019 bereits die Teilgrundstü-cke B, C, D und E in das wirtschaftliche Eigentum der Wissenschaftsstadt Darmstadt und somit des Eigenbetriebs übertragen wurden. Ebenfalls wurde zum 31. Dezember 2019 das seit dem 1. Juli 2017 dem Kernhaushalt der Stadt Darmstadt zugehörige Teilgrundstück A (Neurologie) entspre-chend einer zusätzlichen Vereinbarung zwischen der Finanzverwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Eigenbetrieb vom 11. Dezember 2019 auf den Eigenbetrieb übertragen. Zum 31. Dezember 2020 endete gemäß der Vereinbarung vom 6. Dezember 2018 auch der Nutzungs-vertrag für die Teilgrundstücke F (Hautambulanz, ehemalige Wäscherei) und G (Betriebstechnik), so dass der Eigenbetrieb im Wirtschaftsjahr 2020 die beiden Teilgrundstücke mit Anschaffungskos- 5,1 Mio als Anlagenzugänge und die spätestens zum 30. Juni 2021 fällige  5,1 Mio) erfasst hat.  Eigentumsübertragung von Sportstätten an die DSG 10. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 3. De-zember 2019, einem notariell beglaubigten Vertrag vom 9. Dezember 2020 zwischen der Wissen-schaftsstadt Darmstadt und der DSG sowie einer zwischen diesen Vertragspartnern geschlossenen

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Übergangsvereinbarung vom 25. Mai 2020 wurden rückwirkend zum 1. April 2020 zunächst der Besitz und die Nutzungsrechte und zum 9. Dezember 2020 die Gefahr sowie öffentliche Abgaben und Lasten an den kommunalen Sportstätten Bürgerpark-Halle, dem Leichtathletikleistungszent-rum am Bürgerpark, der Rollsporthalle, der Hirtengrundhalle und der Sporthalle Kasinostraße von der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf die DSG übertragen. Die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums erfolgte mit dem Grundbucheintrag im Grundbuch der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Anlagenabgänge aus dem Anlagevermögen der IDA erfolgten zum Buchwert von insgesamt  5,8 Mio in Verbindung mit der Erfassung einer zum 15. März 2021 fälligen Forderung in entspre-chender Höhe gegen die Wissenschaftsstadt Darmstadt, die von dieser fristgerecht beglichen wurde. In Verbindung mit der Übertragung wurde darüber hinaus am 31. März 2020 auf unbe-stimmte Zeit ein Personalgestellungsvertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der DSG geschlossen, mit dem die Beschäftigten der Sportplatzpflegekolonne sowie die den Objekten zugewiesenen Hausmeister und Hallenwarte ab dem 1. April 2020 zur weiteren Arbeitsleistung an die DSG gestellt werden. Die DSG erstattet damit die anfallenden Personalkosten, im Wirtschafts- 450, an den IDA, in dessen Jahresabschluss diese Kostenerstattungen als Umsatzer-löse ausgewiesen werden.  Darlehen 11. Im Wirtschaftsjahr 2020 wurden zur Finanzierung der Bautätigkeit vier langfristige Darlehen von insgesamt  18,9 Mio aufgenommen, denen Darlehenstilgungen von  6,7 Mio gegenüberstehen. Die Darlehensaufnahmen betreffen jeweils Darlehen bei der:  WIBank, zum 15. Februar 2050. Das zu 0,52 % p.a. verzinste Ratendarlehen ist beginnend am 15. Mai 2020 in vierteljährlichen Raten zu tilgen,  WIBank, Wiesbaden, aus dem Hessischen Investitionsfonds, Abt. B. Pauschaldarlehen (Investi-tionsfondsdarlehen § 5 Mio mit einer Laufzeit bis zum 15. Dezember 2042. Das zu 0,44 % p.a. verzinste Annuitätendarlehen ist beginnend am 15. Juni 2021 in halbjährlichen Raten zu tilgen,  WIBank, Wiesbaden, aus dem Hessischen Investitionsfonds, Abt. B. Schulbaupauschale, ein zinsloses Darlehen über 1,4 Mio mit Laufzeit bis 15. Dezember 2040. Dieses ist in halbjährli-chen Raten beginnend ab dem 15. Juni 2021 zu tilgen. 12. Weiterhin wurden von der Kämmerei der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen des Hessi-samtsanierung Justus-Liebig- 2,0 Mio als inneres Darlehen an den Eigenbetrieb wei-tergegeben. Die Rückzahlung des bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist am 15. August 2030 zins-freien Darlehens erfolgt zunächst  67 beginnend ab dem 15. August 2021 bis zum 15. August 2030. Anschließend werden die Zins- und Tilgungskonditionen für den  1,3 Mio neu vereinbart.

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Buchgewinne aus dem Verkauf von Grundstücken 13. Der Eigenbetrieb hat im Berichtsjahr Buchgewinne aus dem Verkauf bebauter und unbebauter Grundstücke von  4,8  28,0 Mio) erzielt. Die Abgänge mit Restbuchwer-ten  7,8 Mio  Verschrottungen) entfallen mit einem Restbuchwert von  0,9 Mio  1,7 Mio insbesondere auf den Verkauf eines unbebau-ten Grundstücks in der Frankfurter Straße (ehemaliges Knell-Gelände) in Darmstadt an die ISRA Vision AG, Darmstadt, im Rahmen eines bedingten Grundstückstauschvertrags. Die ISRA Vision AG hat als Käufer ein unbebautes Grundstück in der Industriestraße in Darmstadt zum Wert von  153 in den Tausch gegeben. Zum Ausgleich der Wertdifferenz der von den Vertragspartnern in den Tausch gegebenen Grundstücke hat die ISRA Vision AG im Berichtsjahr eine Ausgleichszah- 2,5 Mio an den Eigenbetrieb gezahlt. Aufschiebende Bedingungen im Zusammenhang mit der Erteilung einer Baugenehmigung für die ISRA Vision AG auf dem von ihr erworbenen Grundstück führten dazu, dass der bereits im Jahr 2017 abgeschlossene Vertrag erst nach Erfül-lung der Bedingungen im Berichtsjahr rechtlich wirksam wurde.  Leistungen für Flüchtlingsunterkünfte 14. Aus der Bereitstellung und dem Unterhalt von Flüchtlingsunterkünften ergaben sich im Berichts- 7,7  8,5 Mio). Der Rückgang resultiert insbesondere dar-aus, dass einige Unterkünfte nicht mehr oder in geringerem Umfang als Flüchtlingsunterkünfte ge-nutzt werden. Materialaufwendungen im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme neuer Flücht-lingsunterkünfte sind im Berichtsjahr aufgrund der im Vorjahresvergleich reduzierten Maßnah-men  4). Korrektur weiterbelastete Grundstücksnebenkosten städtischer Immobilien 15. Im Jahr 2018 hatte die Stadt Darmstadt Grundstücksnebenkosten für die Jahre 2016 bis 2018 von im Eigentum der Stadt befindlichen Immobilien von insgesamt  351 an den Eigenbetrieb weiter-belastet. In der Annahme, diese Kosten von der Stadt zurückerstattet zu bekommen, hatte der Ei-genbetrieb im Jahresabschluss 2018 eine Forderung gegen die Stadt in entsprechender Höhe bi-lanziert. Im Jahr 2019 hat die Stadt dem Eigenbetrieb mitgeteilt, dass eine Rückerstattung nicht erfolgen wird. Dementsprechend hat der Eigenbetrieb die Forderung auf Rückerstattung gegen die Stadt im Wirtschaftsjahr 2019 aufwandswirksam als periodenfremden Aufwand ausgebucht. Zu-dem wurden weitere, von der Stadt im Jahr 2019 an den Eigenbetrieb weiterbelastete Grund- 371 direkt im Materialaufwand erfasst, da auch diesbezüglich nicht von einer Erstattung durch die Stadt auszugehen war. Da die Weiterbelastung von Grundstücksnebenkosten, entfallend auf im Eigentum der Stadt befindliche Immobilien, nicht sachgerecht ist, hat der Eigenbetrieb im Berichtsjahr diesbezüglich eine bilanzielle Korrektur in Höhe der in den Vorjahren insgesamt weiterbelasteten Kosten  722 in Form einer Entnahme

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aus der Allgemeinen Rücklage verbunden mit der Erfassung eines periodenfremden Ertrages in entsprechender Höhe vorgenommen. Die Stadtverordnetenversammlung hat der Eigenkapitalent-nahme nach § 5 Nr. 8 EigBGes am 11. Februar 2021 zugestimmt. III. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 16. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 29. Oktober 2021 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An den Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt  Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt,  bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem An-hang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden  geprüft. Dar-über hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs Immobilienmanagement der Wissen-schaftsstadt Darmstadt, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.  Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse  entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen han-delsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermit-telt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbe-triebs zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und  vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der deutschen gesetzli-chen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Be-langen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-treffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 EigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere

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gungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Überein-stimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.  Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschrif-ten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-lage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die in-ternen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu er-möglichen, der frei von wesentlichen  beabsichtigten oder unbeabsichtigten  falschen Darstel-lungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite-ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter-nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant-wortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aus-sagen im Lagebericht erbringen zu können.

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Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen  beabsichtigten oder unbeabsichtigten  falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zu-künftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der un-sere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 EigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun-gen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-haltung. Darüber hinaus  identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher  beabsichtigter oder unbeabsichtig-ter  falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prü-fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen hö-her als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beab-sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.   gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-nen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.  beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.  ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im

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Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je-weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf-tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.  beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor-fälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.  beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentspre-chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.  führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü-fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein ei-genständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde lie-genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im intern

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C.  17. Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der nach den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis 256a HGB), den ergänzenden Vorschriften des EigBGes (§§ 22 bis 27) sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020, bestehend aus Bi-lanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und La-gebericht tragen die gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe war es, diese Unter-lagen einer Prüfung dahin gehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rech-nungslegung und die sie ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften beachtet worden sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prü-fung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichts hat sich auch da-rauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet worden sind. 18. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen veröffent-lichten Prüfungsstandard "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" (IDW PS 720) beachtet. 19. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes des Eigenbetriebs, insbesondere ob alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand des uns erteilten Auftrags zur Jahresabschlussprüfung. 20. Unsere Prüfung haben wir mit Unterbrechungen in den Monaten September bis Oktober 2021 im Wesentlichen in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebs in Darmstadt sowie bis zur Berichtsauslie-ferung in unseren Büroräumen in Frankfurt am Main durchgeführt. Aufgrund der weltweiten Vi-ruspandemie haben wir zeitweise von vor-Ort Arbeiten abgesehen. Für den Datenaustausch wurde der Mail- und Postweg genutzt. 21. Ausgangspunkt war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019. 22. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die in den Prü-fungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entspre-

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chenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, erkennen konn-ten. Gegenstand unseres Auftrags waren nicht die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchfüh-rung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungsle-gung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs sind für die Einrichtung und Durchsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verhin-derung bzw. Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten verantwortlich; die Überwachung obliegt der Betriebskommission, die dabei auch das Risiko der Umgehung von Kontrollmaßnahmen berück-sichtigt. 23. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs verschafft. Darauf auf-bauend haben wir uns, ausgehend von der Organisation des Eigenbetriebs, mit den Betriebszielen und Strategien beschäftigt, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Durch Gespräche mit der Betriebsleitung und durch Ein-sichtnahme in Organisationsunterlagen des Eigenbetriebs haben wir anschließend untersucht, welche Maßnahmen der Eigenbetrieb ergriffen hat, um diese Geschäftsrisiken zu bewältigen. In diesem Zusammenhang haben wir eine Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezo-genen internen Kontrollsystems des Eigenbetriebs durchgeführt (Aufbauprüfung). Die Prüfung des internen Kontrollsystems erstreckte sich vor allem auf folgende Bereiche, die einen engen Bezug zur Rechnungslegung haben:  Kontrollumfeld des Eigenbetriebs  Regelungen, die auf die Feststellung und Analyse von für die Rechnungslegung relevanten Risiken gerichtet sind  Einrichtung von Kontrollaktivitäten durch die Betriebsleitung als Reaktion auf die festgestellten Risiken  Buchführungssystem sowie betriebsinterne Kommunikationsprozesse  Überwachung des internen Kontrollsystems durch die Betriebsleitung. Im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Prüfungshandlungen haben wir die Risiken festgestellt, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Diese Kenntnisse haben wir bei der Bestimmung unseres weiteren Prüfungsvorgehens berücksichtigt.In den Berei-chen, in denen die Betriebsleitung angemessene interne Kontrollen zur Begrenzung dieser Risiken eingerichtet hat, haben wir Funktionsprüfungen durchgeführt, um uns von der kontinuierlichen Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überzeugen. Die Durchführung von Funktionsprüfungen er-folgte schwerpunktmäßig in folgenden Prozessen:

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 Einkauf und Investitionen  Finanzierung  Zahlungsverkehr. Der Grad der Wirksamkeit dieser internen Kontrollen bestimmte anschließend Art und Umfang un-serer Prüfung einzelner Geschäftsvorfälle und Bestände sowie der von uns durchgeführten analyti-schen Prüfungshandlungen (aussagebezogene Prüfungshandlungen). Insbesondere bei Geschäfts-vorfällen, die nach ihrer Art in größerer Zahl nach identischen Verfahren erfasst und - nach unse-ren bisherigen Feststellungen im Rahmen eines wirksamen internen Kontrollsystems - abgewickelt wurden, trat die Prüfung der stetigen Anwendung der maßgeblichen internen Kontrollen des Ei-genbetriebs in den Vordergrund. Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der bei dem Eigenbetrieb eingerichteten internen Kontrollen von der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials ausgehen konnten, haben wir anschlie-ßend analytische Prüfungshandlungen, Einzelfallprüfungen oder eine Kombination von beidem vorgenommen. Einzelfallprüfungen wurden bei wirksamen Kontrollen auf ein nach prüferischem Ermessen notwendiges Maß reduziert.  Soweit wir keine Funktionsprüfungen vorgesehen haben oder nicht von wirksamen Kontrollen ausgehen konnten, haben wir im Wesentlichen aussagebezogene Prüfungshandlungen durchge-führt.  24. Im Rahmen der Einzelfallprüfungen von Abschlussposten des Eigenbetriebs haben wir Liefer- und Leistungsverträge, Grundstückskaufverträge, Darlehensverträge sowie sonstige Geschäftsunterla-gen eingesehen. Im Hinblick auf die Erfassung möglicher Risiken aus bestehenden Rechtsstreitig-keiten haben wir Rechtsanwaltsbestätigungen zum 31. Dezember 2020 eingeholt. Zur Prüfung der geschäftlichen Beziehungen mit Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten haben wir uns zum 31. Dezember 2020 Bankbestätigungen zukommen lassen. Zur Prüfung der Verbindlichkeiten und Forderungen mit verbundenen Unternehmen sowie mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt und ih-ren Eigenbetrieben haben wir Saldenbestätigungen zum 31. Dezember 2020 eingeholt. Auf die Einholung von Saldenbestätigungen zur Prüfung der Verbindlichkeiten und Forderungen aus Lie-ferungen und Leistungen haben wir wegen Geringfügigkeit der Posten verzichtet. Bei der Prüfung der Pensionsrückstellungen, der Rückstellungen für zukünftige Beihilfeleistungen an Pensionäre und Hinterbliebene sowie der Rückstellung für Altersteilzeit haben uns versiche-rungsmathematische Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen vorgelegen, deren Er-gebnisse wir verwerten konnten.

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25. Nachfolgend geben wir einen Überblick zu den von uns bei der Jahresabschlussprüfung gesetzten Prüfungsschwerpunkten:  Prüfung des Immobilienvermögens (Ankäufe, Verkäufe, die Abgrenzung von aktivierungsfähi-gen Modernisierungsmaßnahmen und Erhaltungsaufwand sowie Realisierungszeitpunkt)  Prüfung von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie gegenüber weiteren Eigenbetrieben der Stadt  Dotierung der Rückstellungen. 26. Von den gesetzlichen Vertretern und den von ihnen beauftragten Mitarbeitern sind uns alle verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht worden. Die gesetzlichen Vertreter haben uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss und zum Lagebericht mit dem ergänzenden Modul Eigenbetriebe erteilt.

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D.  I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 27. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Be-langen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die aus den weiteren ge-prüften Unterlagen zu entnehmenden Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbil-dung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. 28. Bei unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die von dem Eigenbetrieb getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten.  29. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen grundsätz-lich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Si-cherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten. 2. Jahresabschluss 30. Im Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 des IDA wurden die gesetzlichen Vorschrif-ten einschließlich der rechtsform- und branchenspezifischen Vorschriften nach dem EigBGes, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie die ergänzenden Bestimmungen der Betriebs-satzung in allen wesentlichen Belangen beachtet. 31. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde zutreffend nach den Vorschriften der EigBGes aufgestellt. Seine Gliederung entspricht der Anlage 1 (Bilanz) und der Anlage 2 (Gewinn- und Verlustrechnung) sowie § 25 (Anhang) des Eig-BGes. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen eingehalten. 32. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind in allen we-sentlichen Belangen vollständig und zutreffend. 3. Lagebericht 33. Der Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften (§ 289 HGB und § 26 EigBGes) und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung.

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II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 34. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter Be-achtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. 35. Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir nachfolgend pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen und den Einfluss, den Änderungen in den Bewertungsgrundlagen insgesamt auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses haben, ein (§ 321 Abs. 2 Satz 4 HGB). Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderung 36. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr un-verändert. Wir verweisen auf die Angaben im Anhang (Anlage II) und bemerken ergänzend Fol-gendes: Bewertung der Pensionsrückstellungen 37. Die Pensionsrückstellungen beruhen auf einem versicherungsmathematischen Gutachten unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens und der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus HeubeckAufgrund der Regelung in § 253 Abs. 1 HGB (Ansatz von Rückstellungen zum Erfül-lungsbetrag) werden bei der versicherungsmathematischen Berechnung der Pensionsrückstellun-gen erwartete Gehaltssteigerungen (2,00 %) und Rentensteigerungen (2,0 %) jedoch keine Fluk-tuationsrate berücksichtigt. Es wird ein fristenkongruenter, durchschnittlicher Marktzins der letz-ten zehn Jahre verwendet, der von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht wird. Der Zinssatz beträgt 2,30 % p.a. Es wird eine pauschale Restlaufzeit der Verpflichtungen von 15 Jahren angenommen. Der Unterschiedsbetrag der Rückstellung aus dem durchschnittlichen Marktzins der letzten sieben Jahre und dem verwendeten Zinssatz der letzten zehn J1.870 ist ausschüttungsge-sperrt, soweit nicht ausreichend freie Rücklagen vorhanden sind.

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E.   38. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG sowie IDW PS 720 (Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen der Betriebssatzung und der Geschäftsordnung für die Betriebs-leitung, geführt worden sind. 39. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage III (Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

PwC Anlagen  
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Anlagenverzeichnis S eite I Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020 ............................................................................ 1 II Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 .................... 1  1. Bilanz zum 31. Dezember 2020 .................................................................................... 2  2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 .......................................................................... 5  3. Anhang für das Wirtschaftsjahr 2020 ........................................................................... 7   Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2020 ...................................... 21 III Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) .......................................... 1 IV Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse ........................................................................ 1  Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017

Anlage I 1  
 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt  Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020 I. Allgemeines Nach § 26 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) mit Verweis auf § 289 Abs. 2 HGB ist mit dem Jahresabschluss ein Lagebericht aufzustellen, der nach § 27 EigBGes der Betriebskommission vorzulegen ist. II. Grundlagen des Eigenbetriebs Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt       Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement wurde zum 01. Januar 2008 gegründet. Nach den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung in Verbindung mit dem EigBGes wird der Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit als Sondervermögen der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt. Der Zweck des Eigenbetriebes Immobilienmanagement ist die bedarfsgerechte Versorgung der Organisationseinheiten (Ämter und Verwaltungsstellen) der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Grundstücken, Gebäuden, Räumen und die Verwaltung und Verwertung stadteigener Immobilien sowie ein entsprechender An-/und Verkauf von Grundstücken im Rahmen der Bodenbevorratung unter betriebswirtschaftlich optimierten Bedingungen.  IDA verfolgt als der Immobiliendienstleister für die städtischen Liegenschaften der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Wesentlichen drei Geschäftsmodelle:   Leistungsfähige Projektsteuerung von Neubau- und Sanierungsprojekten   Nutzerorientiertes Gebäudemanagement   Grundstücksmanagement Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement ist außerdem Dienstleister für die anderen Eigenbetriebe und die Betriebe gewerblicher Art der Wissenschaftsstadt Darmstadt.

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III. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Laut statistischem Bundesamt (Destatis) ist die deutsche Wirtschaft erstmals nach zehn Jahren Wirtschaftswachstum wieder deutlich zurückgegangen. Durch die Auswirkungen der Corona-Krise und dem damit einhergehenden Shutdown der Wirtschaft reduzierte sich das Bruttoinlandsprodukt (BIP) preisbereinigt um  -5,0 % in 2020 (Vorjahr: Wachstum von 0,6 %). Mit der Corona-Pandemie einhergehend sanken im Jahr 2020 die Baupreise für Nichtwohngebäude laut Auswertung des statistischen Bundesamtes leicht. So wurde im Zeitraum November 2019 bis November 2020 ein Preisrückgang von 0,1% für Bürogebäude und von 0,2 % für sonstige gewerbliche Gebäude verzeichnet. Dieser Eindruck täuscht jedoch über die sonstige Entwicklung im Jahr 2020 hinweg, in dem die Preise weiter gestiegen sind.  Eine rasante Kehrtwende ist bereits im ersten Quartal 2021 zu sehen. Hinzu kommt die verbreitete Rohstoffknappheit u.a. bei Baumaterialien, die zu einem deutlichen Preisanstieg im Jahr 2021 führten.  Durch die fortbestehende gute Auslastung der Baubranche ist es zunehmend schwieriger Firmen zu finden, die bereit sind an Ausschreibungsverfahren teilzunehmen.  Auch die Entwicklung auf dem Mietmarkt für Gewerbeimmobilien ist weiter steigend gewesen. Eine negative Preisentwicklung war im Jahr 2020 noch nicht abzusehen. Welche Auswirkungen der Trend zum Home Office auf die Mietpreisentwicklung haben wird, bleibt abzuwarten.  Städtische Rahmenbedingungen Nach den Berechnungen des Amtes für Wirtschaft und Stadtentwicklung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich gegenüber dem Vorjahr die Einwohnerzahl um 808 Einwohner (- 0,5 %) auf 161.620 (Stand 31.12.2020) verringert. Dieser geringe Rückgang der Bevölkerung wirkt sich jedoch kaum auf die Nutzerzahlen der städtischen Infrastruktur aus. Für die kommenden Jahre kann man durch die Entwicklung von Konversionsflächen und durch die steigenden Anforderungen an Kinderbetreuung im Krippen-, Kindergarten- und Grundschulbereich davon ausgehen, dass die Belastung der städtischen Infrastruktur eher zu- als abnimmt. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Infrastruktur nach wie vor an das Wachstum der letzten Jahre anzupassen ist. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde auch im Jahr 2020 wieder in einer Studie der Wirtschaftswoche zur Zukunftsstadt Nummer 1 gewählt, was auch dafür spricht, dass die wirtschaftliche Entwicklung in den nächsten Jahren weiter voranschreitet.  Die Wissenschaftsstadt Darmstadt versteht sich auch zukünftig als Vorreiter in Sachen Klimaschutz. Bereits im Vorjahr sowie durch ergänzende Beschlüsse für ein Sofortprogramm im Wirtschaftsjahr 2020

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hat die Stadtverordnetenversammlung wichtige Eckpfeiler für die Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen der Immobilien des Eigenbetriebs beschlossen. Im Kern wurde beschlossen, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt bis ins Jahr 2035 klimaneutral sein soll. Dies hat massive Auswirkungen für die städtischen Immobilien, weswegen hier ab dem Jahr 2021 eine massive Mittelaufstockung für Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen ist.  Im Wirtschaftsjahr 2020 wurde außerdem beschlossen, dass die Darmstädter Sportstätten nicht mehr durch IDA, sondern durch die Darmstädter Sportstätten Gesellschaft (DSG) betrieben werden sollen. Gleichzeitig wurde zwischen IDA und der DSG ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, indem IDA weiterhin für Maßnahmen des Bauunterhalts und für Projekte in der Bau- und Sanierungsentwicklung der Sportstätten beauftragt wird und zuständig sein soll. IV. Geschäftsverlauf Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement hat das Berichtsjahr mit einem Jahresverlust von 2,7 Mio. abgeschlossen, was gegenüber dem Vorjahr (Jahresgewinn 18,5 Mio.) eine Ergebnisverschlechterung von 21,2 Mio. bedeutet. Das Vorjahresergebnis war wesentlich durch die Erträge aus Grundstücksverkäufen von  28,0  4,8 Mio gegenüberstehen. Trotz der fortbestehenden Corona-Pandemie haben sich die Umsatzerlöse nur leicht  -0,3  54,3 Mio vermindert und die übrigen Erträge (ohne Grundstücksverkäufe) um  3,2 ,0 Mio erhöht. Die Aufwendungen insgesamt erhöhten sich dagegen moderat um  0,9  66,7 Mio. Dies führte zu einem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von -2,6 Mio  18,6 Mio). Im laufenden Jahr wurde von der Wissenschaftsstadt Darmstadt, wie im Vorjahr, kein ertragswirksamer Zuschuss gewährt. Weitere wesentliche Einflussfaktoren auf das Jahresergebnis sind in den Ausführungen zur Ertragslage genannt. Grundstücksgeschäfte 2020 Im Wirtschaftsjahr wurden Grundstücksverkäufe 12,3 Mio. (Vorjahr  29,1 4,8 28,0 Mio.) und Aufwendungen aus 3 Mio. Hierunter fallen die Übertragung der Sporthallen an den städtischen Haushalt sowie der Verkauf einer großen Fläche an der Frankfurter Straße, ehem. Knell-Gelände, an die ISRA Vision AG.

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Es wurden weiterhin verschiedene Grundstücke (u. a. an der Kleyerstraße), einige überwiegend unbebaute Grundstücke sowie sechs Erbbaugrundstücke verkauft. Es standen erstmals wieder Bauplätze zum Verkauf zur Verfügung.  Die Summe der Ankäufe beläuft sich i20,3 Mio. 16,8 Mio.). Hierunter fällt der Übertrag des wirtschaftlichen Eigentums von Teilgrundstücken der Klinikum Darmstadt GmbH, der Erwerb von zwei großen Gewerbegrundstücken, der Erwerb des Vorkaufsrechts für eine Ackerfläche in Arheilgen sowie die Rücknahmen von Erbbaurechten zur Vermarktung. Von der ENTEGA AG wurden Grundstücksteilflächen am Sensfelder Weg zurückerworben. Weiterhin wurden Ackerflächen und ortsnah gelegene Acker- und Wiesenflächen in Eberstadt erworben. V. Vermögens- und Finanzlage Die Vermögensstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr nur leicht verändert. Der Anteil des investitionsbedingt höheren Anlagevermögens erhöhte sich durch die geringer gestiegene Bilanzsumme von 88,3 % auf 89,4 %. Das Anlagevermögen ist wie im Vorjahr vollständig durch langfristige Mittel gedeckt. Den kurzfristigen Verpflichtungen stehen im Wirtschaftsjahr 2020 wie im Vorjahr ausreichend kurzfristige Mittel gegenüber. Die Finanz- und Liquiditätslage des Eigenbetriebs ist  11,6 Mio.) und den zum Bilanzstichtag bestehenden Forderungsbestand gegen die Stadt sowie die verbundenen   Mio. fällig im Jahr 2021) gesichert. Auf der Passiv-Seite hat sich das Eigenkapital 3,4 Mio. 242,2 Mio. verringert. Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund der höheren Bilanzsumme und des reduzierten Eigenkapitals auf 55,9 % (Vorjahr 59,1 %) vermindert. Innerhalb des Anlagevermögens ergaben sich im Berichtsjahr folgende Veränderungen:  Zur Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf die Anlage zum Anhang.

Anlage I 5  
 
Der Anstieg der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte mit Bauten 289,5 Mio. auf  299,2 Mio. beruht im Wesentlichen auf abgeschlossenen investiven Sanierungsmaßnahmen von Schulen und Ankäufen. Der Bestand an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ohne Bauten ist durch Grundstücksankäufe gestiegen von 48,3 Mio. auf 52,2 Mio.  Durch die fortdauernden Bautätigkeiten haben sich die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau von 26,7 Mio. 32,0 Mio. erhöht. Die Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich wie folgt dar:  Die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage betrifft die bilanzielle Korrektur der Grundstücksnebenkosten der sich im städtischen Eigentum befindlichen Immobilien, die im Vorjahr aufwandswirksam erfasst wurden. In Form einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage verbunden mit der Erfassung des periodenfremden Ertrags ist die Korrektur erfolgt. Die Rückstellungen  30,1  28,2  16,7  14,9 Mio.) auf Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und mit  13,4 Mio ,3 Mio.)  4,1 Mio.) über  1,9  2,1 Mio.). Dieses ist vor allem auf die Neubildung einer Rückstellung für Altlastenfreistellung von einem verkauften Grundstück in Darmstadt  1,3 Mio., auf die Erhöhung der Rückstellung für Erschließungsbeiträge in Darmstadt 0,9 Mio. sowie auf ausstehende Rechnu 0,9 Mio. zurückzuführen. Die aus dem Verkauf von Flurstücken des ehemaligen Knell-Geländes bestehende

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 2,1 Mio.) konnte nach Rückkauf der Flurstücke in 2020 ergebniswirksam aufgelöst werden. Bei den Verbindlichkeiten  141,3 Mio. 136,6 Mio.) haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöht,  111,8  122,2 Mio. Dies ist bei planmäßigen Tilgungen vor allem auf die Neuaufnahme von vier Darlehen über insgesam 18,9 Mio. für investive Maßnahmen zurückzuführen.  VI. Ertragslage Die Umsatzerlöse sind im Wirtschaftsjahr 2020 um 0,6  54,3 Mio. gesunken. Dies ist ursächlich auf die Verminderung der Entgelte aus dem Vermieter-Mieter-- 0,5 Mio.) und der Leistungen - 0,8 Mio.) zurückzuführen. Gegenläufig erhöhten sich die übrigen  1,0 Mio. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge  19,9  9,3 Mio. ist vor allem auf den Rückgang der Erträge aus Grundstücksverkäufen (- 23,2 Mio.), denen höhere Erträge aus der Auflösung  + 2,0 Mio.) gegenüberstehen, zurückzuführen. Der Materialaufwand ist im Wirtschaftsjahr 2020 um 2,4 37,8 Mio. angestiegen. Hauptgrund dafür sind gegenüber dem Vorjahr gestiegene Aufwendungen für Umzüge, Mieten und Pachten sowie Nebenkosten von Gebäuden, denen rückläufige Herrichtungs- und Betriebskosten von Flüchtlingsunterkünften gegenüberstehen. Die Materialintensitätsquote (Materialaufwand / ordentlichen Aufwand) hat sich auf 57,4 % (Vorjahr 56,4 %) erhöht. Der Personalaufwand hat sich insgesamt 12,6 Mio. 13,4 Mio. erhöht. Bei den Angestellten  7,7 Mio. Hauptgrund ist der Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes in 2020, der eine Erhöhung von durchschnittlich 1,06 % ergab. Der Anstieg der Aufwendungen für Altersversorgung ist hauptsächlich auf die im Vergleich zum Vorjahr höheren Zuführungen zu den Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeverpflichtungen zurückzuführen. Die Personalintensitätsquote beträgt (Personalaufwand / ordentlicher Aufwand) 20,3 % (Vorjahr 19,2 %). Die Abschreibungen von insgesamt  8,8 Mio. (Vorjahr  8,3 Mio.) beinhalten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von  0,9 Mio. (Vorjahr  0,2 Mio.). Die Abschreibungsintensitätsquote (Abschreibungen / ordentlicher Aufwand) ist von 12,4 % im Vorjahr auf 12,1 % leicht gesunken. Die Höhe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist  1,2 Mio. auf  3,7 Mio. gesunken, die hauptsächlich auf die im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Aufwendungen für Repräsentationen und Öffentlichkeitsarbeit sowie Reisekosten aufgrund des Corona Lockdowns

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zurückzuführen ist. Gestiegene Aufwendungen bei Anwalts- und Gerichtskosten, Niederschlagung uneinbringlicher Mieten, den Buchwertverlusten aus dem Abgang von Sachanlagen sowie Kosten des Geldverkehrs sind zu verzeichnen.  Die Zinsaufwendungen  3,0  3,1 Mio.) sind nahezu konstant. Die Zinslastquote (Zinsaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) beträgt nahezu unverändert 4,6 % (Vorjahr 4,7 %). Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit weist gegenüber dem Vorjahresergebnis von  18,6  2,6 Mio., vor allem durch die gegenüber dem Vorjahr deutlich rückläufigen Erträge aus Grundstücksverkäufen, aus. Damit verbleibt nach Berücksichtigung der  2,7 Mio. (Vorjahr Jahresgewinn von  18,5 Mio.). Im Wirtschaftsjahr 2020 erhielt der Eigenbetrieb, wie im Vorjahr, keinen Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt. VII. Personal Die geplante Anzahl der in 2020 Beschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten ist in folgender Übersicht dargestellt:   Die tatsächliche läuft sich im Wirtschaftsjahr 2020 auf rd. 12 Beamte und rd. 187 gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte. Die Corona-Pandemie hatte auch Auswirkungen auf das Personal und die Arbeit des Eigenbetriebs. Es wurden Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften und dort, wo es möglich war, Teamlösungen sowie wechselndes Homeoffice eingeführt. Einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren durch Erkrankungen selbst betroffen oder unterlagen aufgrund von Kontakten zu Erkrankten Quarantänemaßnahmen.  Die Veränderung der Geschäftsverteilung und der Organisationsstruktur zum 1. Januar 2021 verstärkt die Veränderungen bei den Beschäftigten durch Stellenschaffung und Umwidmung, die sich schon im

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Jahr 2020 aufgrund des demografischen Wandels und beruflichen Neuorientierung von Mitarbeitenden zeigte. Die Mitarbeiter werden mit verschiedenen Angeboten unterstützt, Beruf und Privatleben zu vereinbaren, sowie sich gesund und damit die eigene Arbeitskraft zu erhalten. Hierzu zählen u.a. flexible Arbeitszeitregelungen und verschiedenste Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für Mitarbeiter mit Kindern und/oder pflegebedürftigen Angehörigen. Ergänzt wird dies um ein systematisches, auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes betriebliches Gesundheitsmanagement. Durch die verstärkten Homeoffice-Lösungen wird sich auch bei IDA die Arbeitssituation nachhaltig ändern. Diese Veränderung wird die Betriebsleitung mit den Führungskräften aktiv begleiten. Gleichzeitig wird sich IDA weiterhin dem Fachkräftemangel und den Herausforderungen des Tarifsystem des öffentlichen Dienstes stellen  VIII. Kennzahlen Nachfolgend werden wichtige Kennzahlen in einer Mehrjahresübersicht tabellarisch dargestellt.   IX. Chancen- und Risikobericht Chancen der zukünftigen Entwicklung Die Änderung der Geschäftsverteilung und die damit einhergehende Änderung der Aufbauorganisation wurde im August 2020 beschlossen. Die Umsetzung erfolgte zum 1. Januar 2021. Etliche Vorarbeiten konnten bereits im Jahr 2020 abgeschlossen werden. Nun gilt es die geschaffenen unbesetzten Stellen zu besetzen. Dieser Prozess wird im dritten Quartal des Jahre 2021 größtenteils abgeschlossen sein. Parallel wurde mit externer Unterstützung begonnen die Prozessoptimierung umzusetzen. Somit wird die Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebs gestärkt und die Organisation optimal vorbereitet für die Herausforderung der künftigen Aufgaben. Durch die angestrebten Veränderungen wird nicht nur eine ausgeprägtere Kundenorientierung erreicht, mittelfristig wird IDA einen wirtschaftlicheren und klimaschonenderen Betrieb der Gebäude gewährleisten können. Im Projektgeschäft wird IDA sich weiterhin intensiv mit der Darmstädter Stadtentwicklungsgesellschaft abstimmen und eine gemeinsame

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Ressourcenplanung anstreben. Durch die Verankerung der Bauherrenvertretung für alle städtischen Bauten und die Klimaschutzmaßnahmen stehen auch im Projektbereich große Herausforderungen bevor, die mit einem gestärkten Fachbereich Hochbau gut bewältigt werden können.  Risikobericht Der Eigenbetrieb ist ein rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Stadt Darmstadt. IDA betreibt die Risikovorsorge in Gestalt eines formalen Risikokontrollsystems und erstellt dazu einen jährlichen Risikobericht. Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs nutzt jedoch alle Möglichkeiten, die Risiken so gering wie möglich zu halten und beobachtet sowohl die Liegenschaften als auch die Buchführung permanent und kritisch. Der zuständige Dezernent und die Betriebskommission werden zeitnah von etwaigen Veränderungen unterrichtet. Das Risikomanagement beinhaltet die systematische Erfassung und Bewertung von Risiken der IDA sowie die Steuerung der Reaktionen darauf. Es besteht aus folgenden Komponenten: - Analyse - Bewertung - Steuerung (Minimierung) - Überwachung  Der Risikobericht zum 31. Dezember 2020 enthält 22 Einzelrisiken. Wesentliche Risiken bestehen insbesondere durch Kosten- und Budgetüberschreitungen durch unvorhersehbare Risiken bei Baumaßnahmen, aufgrund von Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie, wegen der möglichen Nichterreichung von Klimaschutzzielen, aufgrund der baulichen Situation der Liegenschaften sowie in der Verfügbarkeit von Personalressourcen. Der Risikobericht und weitere im Berichtsjahr durchgeführte Analysen haben keine bestandsgefährdenden Risiken aufgezeigt bzw. zu einer veränderten Ausrichtung des Unternehmens geführt. Die Liquidität des Eigenbetriebes war im Wirtschaftsjahr jederzeit gesichert. Die Betriebsleitung wird nach Abschluss der Organisationsveränderung im Jahr 2021 weitergehend die Risiken der baulichen Situation der Liegenschaften analysieren und einen Fahrplan zur Minimierung der Risiken aufstellen. Gerade für die Sonderbauten sind die Berichte der Bauaufsicht bereits intensiv analysiert und die notwendigen Maßnahmen priorisiert.

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X. Erläuterung von wesentlichen Abweichungen  Gegenüberstellung des Jahresabschlusses 2020 mit den Werten des Wirtschaftsplans Der Eigenbetrieb hat gemäß § 15 Eigenbetriebsgesetz (EiGBGes) einen Wirtschaftsplan erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebs weist einen Jahresverlust von  2,7 Mio. aus, während in der Planung von  0,2 Mio. ausgegangen wurde. Im Vorjahr schloss der Eigenbetrieb mit einem 18,5 Mio. ab. Die Plan- / Istabweichung zwischen dem genehmigten Wirtschaftsplan 2020 und den Ist-Erträgen und Ist-Aufwendungen stellt sich wie folgt dar: 
 Die Umsatzerlöse haben den Plan um 0,5 Mio. übertroffen. Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen 9,3 Mio. unter Plan. Grund der Abweichung waren geringere Erträge aus Grundstücksverkäufen  4,8 Mio.  18,5 Mio. Gegenläufig hat IDA Erträge aus der  2,1 Mio. erzielt, welche im Wirtschaftsplan nicht angesetzt waren.

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Bei den Aufwendungen liegen die wesentlichsten Abweichungen beim Materialaufwand mit einem Rückgang von - 6,6 Mio.) und bei den Abschreibungen mit einem Zugang von  1,0 Mio. Innerhalb des Materialaufwandes waren die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Plan aufgrund geringerer Betriebskosten (im Wesentlichen Strom, Gas, Fernwärme). Bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen resultiert aus der Instandhaltung von Gebäuden und Grundstücken sowie Mieten und Pachten.  Der Anstieg betrifft im Wesentlichen außerplanmäßige Abschreibungen  0,9 Mio.), Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen lagen 0,9 Mio. unter Plan aufgrund niedrigerer Zinsbelastungen bei Kreditaufnahmen. Das Geschäftsjahr 2020 schließt mit einem Jahresverlust 2,7 Mio. ab (Plan Jahresgewinn von  0,2 Mio.).  XI. Prognosebericht Die Corona-Pandemie hatte Deutschland im Jahr 2021 noch fest im Griff. IDA hat massiv daran mitgearbeitet, dass Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen durch Luftfiltergeräte und verstärkte Hausmeisterdienste, sowie eine erhöhte Reinigung in der Pandemie einen eingeschränkten und ab Mai wieder einen regelmäßigen Schulbetrieb und Betreuungsbetrieb gewährleisten konnten. Dies erfolgte parallel zur Umsetzung der Organisationsveränderung, die viele Ressourcen gebunden hat. Die Organisationsveränderung wird Mitte des Jahres 2022 abgeschlossen sein. Die Corona-Pandemie wird im kommunalen Umfeld deutliche Spuren hinterlassen und wirtschaftlich die Kommunen vor neue Herausforderungen stellen. Darauf bereiten wir uns auch bei IDA vor, im Gegenzug wissen wir um unsere Bedeutung für die Zukunftsaufgaben: Bildung, Betreuung, Klimaschutz und Digitalisierung. Durch die Organisationsveränderung werden wir Synergien heben und als Eigenbetrieb schlagkräftiger werden. Wir werden unseren Dienstleistungscharakter für die Stadtverwaltung und die anderen Eigenbetriebe weiter stärken und uns weiterhin als moderner Eigenbetrieb für Darmstadts Immobilien zeigen.  Im Geschäftsfeld des Gebäudebetriebs wird IDA aufgrund des gestärkten neu gegründeten Fachbereichs die Aufgaben kundenorientierter wahrnehmen und die betreuten Gebäude klimafreundlicher und digitalisierter betreiben können. IDA wird sein Dienstleistungsportfolio im Gebäudebetrieb schärfen und den Kundinnen und Kunden klare Angebote für strukturierte Vereinbarungen zum Betrieb deren Gebäude machen können.

Anlage I 12  
 
Gestärkt werden die Dienstleistungen des Parkplatzmanagements im Geschäftsfeld Gebäudebetrieb, da wir neben der Betreuung von Parkpaletten in Zukunft auch für die Parkplätze für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich zeichnen werden.  Im Geschäftsfeld der Projektsteuerung wird sich der Fachbereich Hochbau deutlich stärker auf die Betreuung und Entwicklung der vielfältigen Projekte konzentrieren können, da der Fachbereich Gebäudebetrieb den gesamten Bauunterhalt übernehmen wird. Dies wird zu einer erhöhten Zahl der Projekte führen und wird es ermöglichen, gemeinsam mit weiteren Kolleginnen und Kollegen, die deutlich erhöhten Mittel für Klimaschutzmaßnahmen angemessen umzusetzen.  Die für den Hochbau und Gebäudebetrieb erfolgte Prozessbetrachtung steht für die Fachbereiche Zentrale Dienste und Grundstückswesen noch aus. Neben den organisatorischen Betrachtungen gilt es im Geschäftsfeld des Grundstücksverkehrs die strategische Entwicklung der letzten Jahre fortzuführen, in den laufenden Projekten erfolgreich umzusetzen und neue Projekte zu identifizieren.  Für das Jahr 2021 wird  Mio. gerechnet. Die Planungen für das Jahr 2021 gehen von Ertr5,7 Mio. aus. Darin enthalten sind Umsatzerlöse ( 60,6 Mio.) und sons 14,7 Mio.). Aufw5,6 Mio. angesetzt.  46,9 Mio auf Material-  13,8 Mio auf  8,0 Mio auf Abschreibungen. XII. Dank Die Betriebsleitung dankt in diesem Jahr in besonderem Maße allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die trotz Corona-Pandemie und Umorganisation wieder mit Ihrer Leistung sehr viel dazu beigetragen haben, dass IDA seinen gewichtigen Teil zum Erfolg der städtischen Immobilien und Liegenschaften beigetragen hat. Selbstverständlich gilt der Dank aber auch der Personalvertretung, allen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern, den Mitgliedern der Betriebskommission und den Vertreterinnen und Vertretern der städtischen Gremien.   Darmstadt, den 29. Oktober 2021   Joachim Lisowski     René Kirch 1. und Technischer Betriebsleiter   Kaufmännischer Betriebsleiter

Anlage II

2 Anlage IIEigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, DarmstadtBilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA31.12.202031.12.2019EUREURA. AnlagevermögenI.Immaterielle Vermögensgegenstände1.Entgeltlich erworbene Rechte149.896,42162.630,382. Entgeltlich erworbene Software24.530,0516.439,223. Geleistete Baukostenzuschüsse6.800,007.600,00181.226,47186.669,60II. Sachanlagevermögen1.Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten299.177.273,88289.483.225,752.Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten52.223.029,61 48.267.285,313.Technische Anlagen und Maschinen519.383,17646.275,004.Betriebs- und Geschäftsausstattung3.447.878,65 1.787.982,105.Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau31.986.120,5426.749.632,25387.353.685,85366.934.400,41387.534.912,32367.121.070,01B. UmlaufvermögenI. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.689.401,87 3.705.959,832. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 12.924.775,89 23.284.180,723. Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt 14.716.034,22 17.325.306,244. Forderungen an andere Eigenbetriebe 1.266.296,22 1.519.299,715.Sonstige Vermögensgegenstände1.798,4831.820,3632.598.306,68 45.866.566,86II.Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten11.645.418,20593.090,5344.243.724,88 46.459.657,39C. Rechnungsabgrenzungsposten1.930.450,202.227.624,89433.709.087,40415.808.352,29

3 Anlage IIPASSIVA31.12.202031.12.2019EUREURA. EigenkapitalI.Stammkapital10.000.000,0010.000.000,00II. Rücklagen1.Allgemeine Rücklage173.639.457,10174.361.486,932.Zweckgebundene Rücklagen36.528.005,5036.528.005,50III.Gewinnvortrag 24.797.375,806.342.267,49IV.Jahresverlust (Vorjahr Jahresgewinn)-2.715.119,36 18.455.108,31242.249.719,04245.686.868,23B. Kapitalzuschüsse und andere Zuwendungen DritterSonderposten für Investitionszuschüsse19.758.440,475.012.340,23C. Rückstellungen1.Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen16.748.325,0014.923.716,002.Sonstige Rückstellungen13.356.709,44 13.289.820,7530.105.034,4428.213.536,75D. Verbindlichkeiten1.Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten122.190.675,34 111.843.064,262. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.483.990,38 841.083,143.Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen5.540.611,70 8.538.094,584.Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt10.149.924,80 13.978.004,605.Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben1.550.594,01 1.294.196,886. Sonstige Verbindlichkeiten 432.122,78 152.613,02(davon aus Steuern EUR 415.586,56; Vorjahr EUR 91.259,21)141.347.919,01136.647.056,48E. Rechnungsabgrenzungsposten247.974,44248.550,60433.709.087,40415.808.352,29

5 Anlage IIEigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, DarmstadtGewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 202020202019EUREUREUREUR1.Umsatzerlöse54.331.935,6554.666.123,972.Sonstige betriebliche Erträge9.332.621,4029.268.659,3363.664.557,0583.934.783,303.Materialaufwanda)Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe7.746.324,247.977.530,20b)Aufwendungen für bezogene Leistungen30.085.703,1937.832.027,4328.983.411,1436.960.941,344.Personalaufwanda)Löhne und Gehälter8.989.784,828.458.494,44b)soziale Abgaben und Aufwendungen fürAltersversorgung und für Unterstützung4.379.848,0713.369.632,894.103.081,2212.561.575,66(davon für Altersversorgung EUR 2.324.871,22;  Vorjahr EUR 2.218.561,20)5.Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen8.833.842,208.348.433,72(davon nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB EUR 868.803,14; Vorjahr EUR  243.707,82)6.Sonstige betriebliche Aufwendungen3.699.000,954.849.234,757.Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge478.306,88452.243,31(davon aus verbundenen Unternehmen  EUR 476.279,26; Vorjahr EUR 449.503,49)8.Zinsen und ähnliche Aufwendungen3.029.965,223.098.804,18(davon an verbundene Unternehmen  EUR 295.837,12; Vorjahr EUR 282.230,62)(davon Aufwendungen aus Aufzinsung  EUR 343.675,67; Vorjahr EUR  357.784,73) 9.Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit-2.621.604,7618.568.036,9610.Sonstige Steuern93.514,60112.928,6511.Jahresverlust (Vorjahr Jahresgewinn)-2.715.119,3618.455.108,31

Anlage II  7 
 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA), Darmstadt  Anhang für das Wirtschaftsjahr 2020 I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der aktuellen Fassung sowie nach den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989, nebst Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe vom 9. Juni 1989, aufgestellt. Auf den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2020 werden gemäß § 22 EigBGes die Vorschriften der Rechnungslegung für große Kapitalgesellschaften angewendet. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden entsprechend den Formblattvorschriften des Eigenbetriebsgesetzes aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte gemäß § 275 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren.  Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Soweit Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben weitestgehend in den Anhang aufgenommen. Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf niedrigere beizulegende Werte werden bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen. Bei einem Wegfall der Gründe werden erforderlichenfalls Zuschreibungen vorgenommen. Die Nutzungsdauern der abnutzbaren immateriellen Vermögensgegenstände liegen zwischen drei und vier Jahren. Die Nutzungsdauern der Gebäude betragen 30 bis 50 Jahre. Bei den Technischen Anlagen und Maschinen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden Nutzungsdauern von acht bis fünfzehn Jahren bzw. zehn bis fünfzehn Jahren zugrunde gelegt.  Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 250,00 aber weniger als EUR 1.000,00 werden im Jahr des Zugangs sowie in den folgenden vier Wirtschaftsjahren jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben. Scheidet ein Vermögensgegenstand vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.  Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich neben der entgeltlich erworbenen Software um Ökopunkte und um einen Baukostenzuschuss für die Herrichtung eines Parkplatzes. Der Baukostenzuschuss wird entsprechend der Laufzeit des Pachtvertrages über 10 Jahre linear abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt; voraussichtliche Wertminderungen wurden berücksichtigt. Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt.

Anlage II  8 
 
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Voraus gezahlte Mieten, Ansparraten und Sonderbeiträge für Investitionsdarlehen, die über die Laufzeit der Darlehen aufgelöst werden, sowie die im Dezember 2020 ausgezahlten Beamtengehälter für Januar 2021. Das Stammkapital wird zum Nennwert bilanziert. Erhaltene Investitionszuschüsse werden nach § 23Abs.3 EigBGes in einen Passivposten eingestellt und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Gebäude ertragswirksam über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Ermittlung der Pensionsverpflichtung erfolgte nach dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck. Das Ruhegehalt wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr) gemäß  § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder vorzeitiger Invalidität gezahlt. Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Aktiven von 2 %, mit einer voraussichtlichen Rentendynamik von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer Fluktuationsrate. Die Abzinsung der Pensionsverpflichtung erfolgte auf Basis des 10-Jahres-Durchschnittszinses nach § 253 Abs. 2 S. 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deutschen Bundesbank verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz für Dezember 2020 von 2,30 % (Vorjahr 2,71 %) zugrunde. Bei Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen.  Der nach § 253 Abs. 6 HGB zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Markzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren beträgt EUR 1.869.514,00. Für diesen Betrag besteht eine Ausschüttungssperre, sofern nicht ausreichend freie Rücklagen vorhanden sind. Die Ermittlung der Rückstellung für die Verpflichtungen zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebene erfolgte nach dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck.  Das zu berücksichtigende Beihilfegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. Und 67. Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder vorzeitiger Invalidität gezahlt. Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Kosten der Beihilfeleistungen von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer Fluktuationsrate. Die Abzinsung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebene erfolgte auf Basis des 7-Jahres-Durchschnittszinses nach § 253 Abs. 2 S. 2 HGB pauschal mit dem

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durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deutschen Bundesbank verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz für Dezember 2020 mit 1,60 % (Vorjahr 1,97 %) zugrunde. Bei Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen.  Die Ermittlung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte nach der Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Institutes der Wirtschaftsprüfer vom 19. Juni 2013 - IDW RS HFA 3.  Aufstockungsbeträge werden grundsätzlich als Abfindung klassifiziert, mit Ausnahme der im Jahr 2018 abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarung, bei der die Aufstockung als zusätzliche Entlohnung klassifiziert wurde.  Sowohl für die zu leistenden Aufstockungsbeträge als auch für die Erfüllungsrückstände (im Blockmodell) wurden Rückstellungen nur für genehmigte Anträge auf Altersteilzeit gebildet.   Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Berechtigten von 2 %. Als biometrische Rechengrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwendet.   Die Abzinsung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte auf Basis des 7-Jahres-Durchschnittszinses nach § 253 Abs. 2. S. 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2020 verbindlich festgesetzte und veröffentliche Zinssatz von 1,60 % (Vorjahr 1,97 %) zugrunde.   Für Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen.  Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Archivierungsrückstellung wurde mit einem Durchschnittswert in Höhe von jährlich EUR 101,71 (Vorjahr EUR 99,71) pro m² berechnet und eine Aufbewahrungsfrist von 10 bzw. 30 Jahren angenommen. Für die Folgejahre wurde mit einer jährlichen Kostensteigerung von 2% kalkuliert. Die Rückstellung wurde gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit den von der Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen ausschließlich erhaltene Mietvorauszahlungen.

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II. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und VerlustrechnungAnlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2020 ist diesem Anhang als Anlage beigefügt. Umlaufvermögen Forderungen Die Zusammensetzung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird aus der nachfolgenden Übersicht ersichtlich: 
 Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind um die Posten wertberichtigt, die zweifelhaft sind. Die Einzelwertberichtigung im Jahr 2020 beträgt TEUR 190 (Vorjahr TEUR 178). Es bestehen wie im Vorjahr offene Erstattungsansprüche in Höhe von TEUR 3.434 (Vorjahr TEUR 3.434) aus Leistungen in den Jahren 2015 bis 2017 für Notunterkünfte, Erstaufnahmeeinrichtungen und Erstwohnhäuser im Rahmen der Flüchtlingshilfe. Die Forderungssumme wurde unverändert mit einem Abschlag von 30% bewertet.  Auf den Restbestand der Forderungen wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 5% vorgenommen. Die Pauschalwertberichtigung im Jahr 2020 beträgt TEUR 13 (Vorjahr TEUR 14). Die Forderungen an verbundene Unternehmen betreffen Tochterunternehmen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und entfallen, wie im Vorjahr, vollständig auf Lieferungen und Leistungen.

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Die Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt betreffen im Wesentlichendie Übertragung der Großsporthallen mit TEUR 5.799 und mit TEUR 749 (Vorjahr TEUR 7.716) Lieferungen und Leistungen sowie die folgenden Forderungen, die durch den Wechsel von Beamten entstanden sind:   31.12.2020  31.12.2019  TEUR  TEUR Forderungen aus Pensionsverpflichtungen 7.414  6.994 Forderungen aus Beihilfeverpflichtungen 754  715  8.168  7.709            Von den Forderungen an andere Eigenbetriebe entfallen TEUR 957 (Vorjahr TEUR 1.228) auf Lieferungen und Leistungen und TEUR 309 (Vorjahr TEUR 291) auf Forderungen für Beihilfen und unverfallbare Anwartschaften im Rahmen des Dienstherrenwechsels von Beamten. Eigenkapital Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt EUR 10.000.000,00. Die Rücklagen (TEUR 210.167; Vorjahr TEUR 210.889) entfallen mit TEUR 173.639 (Vorjahr TEUR 174.361) auf die allgemeine Rücklage, in der unverändert mit TEUR 11.817 Entschuldungshilfen aus unverändert zum Vorjahr auf die zweckgebundene Rücklage. Die Veränderung der allgemeinen Rücklage (TEUR  722) ergibt sich aus der bilanziellen Korrektur von im Vorjahr aufwandswirksam erfassten Grundstücksnebenkosten der im städtischen Eigentum befindlichen Immobilien durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage verbunden mit der Erfassung eines periodenfremden Ertrags in entsprechender Höhe. Sonderposten für Investitionszuschüsse Der Sonderposten für Investitionszuschüsse betrifft im Wesentlichen Zuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt für Baumaßnahmen. Im Wirtschaftsjahr 2020 sind dem Eigenbetrieb TEUR 14.955 ((davon TEUR 14 von Dritten; Vorjahr TEUR 429 (davon TEUR 0 von Dritten)) zugeflossen und TEUR 209 (Vorjahr TEUR 175) wurden ertragswirksam aufgelöst.

Anlage II  12 
 
RückstellungenDie Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: 
 Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen Darüber hinaus existiert eine mittelbare Pensionsverpflichtung aus der Mitgliedschaft bei der ZVK, die nicht in der Bilanz ausgewiesen ist.  Die Beiträge zur Zusatzversorgung werden für alle Tarifbeschäftigten entrichtet. Versicherungsfrei sind lediglich   kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV  Beschäftigungen vor Vollendung des 17. Lebensjahres und  Beschäftigte, die die Wartezeit von 60 Beitragsmonaten bis zum Renteneintritt nicht mehr erfüllen können. Die Versorgungszusage regelt sich nach § 18 TV-V bzw. nach dem Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K). Der derzeitige Umlagesatz bei der ZVK Darmstadt beträgt 6,20 %, wobei 5,70 % vom Arbeitgeber und 0,50 % von den Beschäftigten getragen werden. Zusätzlich führt der Arbeitgeber zur Sicherung der

Anlage II  13 
 
Rentenauszahlung ein steuerfreies Sanierungsgeld von 2,30 % an die ZVK ab. Neben den Umlagen berechnet sich auch das Sanierungsgeld aus dem monatlichen zusatzversorgungspflichtigen Entgelt. Für 2020 beträgt die Summe der umlagepflichtigen Entgelte beim Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt TEUR 8.226. Sonstige Rückstellungen Für die Verpflichtung gegenüber der BVD daheim GmbH & Co. KG zur Sanierung und Altlastenfreistellung der in 2019 verkauften Grundstücke Alsfelder Straße in Darmstadt besteht weiterhin eine Rückstellung von TEUR 3.300. Für die Verpflichtung gegenüber der bauverein AG zur Sanierung und Altlastenfreistellung der in den Jahren 2014 bis 2016 verkauften Grundstücke sind unverändert TEUR 2.018 zurückgestellt.  Infolge des im Geschäftsjahr 2020 erfolgten Rückkaufs der Teilflächen des Knell-Geländes von der ENTEGA AG konnte die in 2011 gebildete Rückstellungsverpflichtung zur Sanierung und Altlastenfreistellung von TEUR 2.100 aufgelöst werden. Für die Verpflichtung gegenüber der Merck KGaA zur Altlastenfreistellung des in 2018 verkauften und in 2019 übertragenen Grundstückes besteht weiterhin eine Rückstellung von TEUR 1.653. Für die Verpflichtung gegenüber der ISRA Vision AG zur Altlastenfreistellung wurden TEUR 1.306 den Rückstellungen zugeführt. Für noch zu erwartende Erschließungsbeiträge des Baugebietes E44 wurde die bestehende Rückstellung von TEUR 573 um TEUR 287 erhöht. Ebenso wurden Erschließungskosten aus Grundstücksverkäufen an der Kleyerstraße in den Jahren 2019 und 2020 von TEUR 648 zurückgestellt. Für ausstehende Rechnungen wurde ein Betrag von TEUR 940 zurückgestellt. Diese betreffen im Wesentlichen Instandhaltungsarbeiten und Gebäudeversicherungsbeiträge. Im Rahmen der Abrechnung des Sanierungsgebietes Martinsviertel mit Bund und Land besteht weiterhin eine Rückstellung in Höhe von TEUR 505 für zu entrichtende Wertausgleichsbeträge. Wegen noch herzurichtender Außenanlage und Übergabe von Unterlagen für die in 2014 an die bauverein AG verkauften Liegenschaften, besteht noch eine Rückstellung in Höhe von TEUR 244. Für die Konzeptentwicklung wurden TEUR 2 in Anspruch genommen. Für noch zu erwartende Betreiber- und Verwaltungskosten des Rathauses (Nordbau und Südbau) wurden TEUR 225 für 2020 (Vorjahr TEUR 215) zurückgestellt.  Für ausstehende Mieten des Rathauses (Mittelbau City Carree) 2018 und 2019 wurden TEUR 690 in Anspruch genommen und TEUR 10 aufgelöst.

Anlage II  14 
 
VerbindlichkeitenDie Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitsspiegel dargestellt. 
 Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen die Eigentumsübertragung der Teilgrundstücke F+G (Vorjahr Teilgrundstücke D+E) von der Klinikum Darmstadt GmbH sowie Lieferungen und Leistungen weiterer direkter Tochterunternehmen der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  Die Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt betreffen mit TEUR 4.242 (Vorjahr TEUR 2.430) langfristige Ausleihungen, mit TEUR 3.632 (Vorjahr TEUR 3.428) Verpflichtungen aus Beihilfen und unverfallbaren Anwartschaften im Rahmen des Dienstherrenwechsels von Beamten, mit TEUR 2.200 (Vorjahr TEUR 5.000) die kurzfristige Bereitstellung von Geldmitteln (Cashpooling) sowie mit TEUR 76 (Vorjahr TEUR 60) Lieferungen und Leistungen. Im Vorjahr bestanden noch Verbindlichkeiten von TEUR 3.060 aus der Übertragung des bislang der Wissenschaftsstadt Darmstadt gehörenden Gebäudeteils Neurologie des Klinikums Darmstadt. Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben entfallen mit TEUR 865 (Vorjahr TEUR 647) auf Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 686 (Vorjahr TEUR 647) auf Verpflichtungen aus Beihilfen und unverfallbaren Anwartschaften im Rahmen des Dienstherrenwechsels von Beamten.

Anlage II  15 
 
UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt: 
 Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erzielt. Die Nutzungsentschädigungen waren im  Die sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR 9.333; Vorjahr TEUR 29.269) entfallen im Wesentlichen auf den Verkauf von Grundstücken (TEUR 4.799), Erträge aus Auflösung von Rückstellungen (TEUR 2.141), periodenfremde Erträge (TEUR 722), Erträge aus einem Baukostenzuschuss für durchzuführende Sanierungs- und Schönheitsreparaturmaßnahmen von angemieteten Büroflächen (TEUR 625), Schadensersatzleistungen von Versicherungen (TEUR 470), Erträge aus planmäßiger Auflösung von empfangenen Ertragszuschüssen (TEUR 209), Schuldendiensthilfen vom Land Hessen (TEUR 170), Ertrag aus dem Verkauf einer Blockheizkraftwerkanlage (TEUR 160) sowie auf Erträge aus der Verrechnung von Ökopunkten (TEUR 10). Die periodenfremden Erträge betreffen die bilanzielle Korrektur der im Vorjahr aufwandswirksam erfassten Grundstücksnebenkosten der im städtischen Eigentum befindlichen Immobilien verbunden mit einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in entsprechender Höhe. Die Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Fernwärme (TEUR 2.539), für Strom (TEUR 2.384), für Gas (TEUR 1.082), für Ab- und Schmutzwasser (TEUR 719), für Wasser (TEUR 438) und für Reinigungsmaterial (TEUR 326).

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Die Aufwendungen für bezogene Leistungenbetreffen vor allem Mieten und Pachten (TEUR 12.654), Fremdreinigung (TEUR 5.971), Instandhaltung der Gebäude und Außenanlagen einschließlich der anteiligen Zuführungen zur Rückstellung für Altlastenbeseitigung (TEUR 7.283), Müllgebühren  (TEUR 675), Wartungskosten (TEUR 638), Gärtnerdienste (TEUR 450) sowie Umzugskosten  (TEUR 394). Die Personalaufwendungen setzen sich aus Löhnen und Gehältern (TEUR 8.990) sowie sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung (TEUR 4.380) zusammen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen belaufen sich auf insgesamt TEUR 8.834. Darin enthalten sind außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen von TEUR 869 aufgrund der Kernsanierung von zwei Schulgebäuden. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 3.699; Vorjahr TEUR 4.849) beinhalten insbesondere die Kosten für die gebäudebezogenen Versicherungen (TEUR 858), Verwaltungskosten des Kernhaushaltes (TEUR 765), periodenfremde Aufwendungen (TEUR 731), Erschließungskosten (TEUR 621), Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen (TEUR 242), Mieten für DV-Geräte (TEUR 75), Beratungsleistungen (TEUR 67), Telekommunikation (TEUR 43), Nutzungsentgelte für Fahrzeuge (TEUR 24), die Bildung einer Rückstellung für die Archivierung (TEUR 20), IT-Leistungen für das Home Office (TEUR 12) sowie Aufwendungen aus der Erhöhung der Einzelwertberichtigung (TEUR 12). Die periodenfremden Aufwendungen betreffen mit TEUR 427 noch ausstehende Erschließungskosten aus einem Grundstückverkauf im Jahr 2019 sowie mit TEUR 209 Instandhaltungsaufwendungen, welche in im Jahr 2020 fertiggestellten aktivierungspflichtigen Baumaßnahmen enthalten waren und mit TEUR 94 die Einräumung aus Werberechten. Aus der Bewertung von Pensions- und längerfristigen sonstigen Rückstellungen gemäß § 253 Abs. 2 HGB sind TEUR 344 in den sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten. III. Sonstige Angaben Personalstand Die Stellenübersicht des Eigenbetriebes weist im Berichtsjahr 2020 insgesamt 216,6 (Vorjahr 205,4) Stellen für Beamte und Beschäftigte aus. Davon waren zum 31. Dezember 2020 tatsächlich 183,3 (Vorjahr 176,2) Stellen nach Vollzeitäquivalenten besetzt, davon 19,1 Beamte und 164,2 Beschäftigteim Wirtschaftsjahr 2020 auf rd. 12 (Vorjahr 12) Beamte und rd. 187 (Vorjahr rd. 195) gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte.

Anlage II  17 
 
Derivative FinanzinstrumenteDie IDA hat zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken zu verschiedenen Darlehen Zinsswaps (derivative Finanzinstrumente) bei zwei Banken abgeschlossen. Die Barwerte bzw. Konditionen sind aus folgenden Tabellen zu entnehmen.     Für die jeweiligen Darlehen und die zugehörigen Zinsswaps wurden Bewertungseinheiten gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB gebildet. Die bilanzielle Erfassung der Bewertungseinheiten erfolgte auf Basis der Einfrierungsmethode. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestanden zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen sowie aus begonnenen Investitionsvorhaben. Der jährliche Aufwand aus Mieten und Pachtverträgen beläuft sich auf TEUR 12.654. Die durchschnittliche Laufzeit der Miet- und Pachtverträge beträgt 5 Jahre, für den Mietvertrag der Büroflächen in der Mina-Rees-Straße 10-12 beträgt die durchschnittliche Laufzeit 14 Jahre.  Im Juli 2019 wurde ein weiterer Büromietvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen (Luisencenter). Die Übergabe der Mietflächen erfolgt voraussichtlich zwischen Oktober 2021 bis Ende März 2022. Der durchschnittliche monatliche Mietaufwand beträgt TEUR 82. Der vertragliche jährliche Aufwand aus Mieten und Leasing von DV-Geräten und Fahrzeugen beträgt TEUR 166, bei einer durchschnittlichen Laufzeit der Verträge von 4 Jahren.  Für die Fertigstellung der begonnenen Investitionsvorhaben im Rahmen von Neubau und Sanierung städtischer Gebäude werden Kosten in Höhe von TEUR 280.624 erwartet, von denen zum Bilanzstichtag bereits TEUR 35.039 beauftragt sind.  Darüber hinausgehende, im Jahresabschluss 2020 nicht ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen nicht.  In Rahmen der Geschäftstätigkeit erwachsen dem Eigenbetrieb regelmäßig weitere Verpflichtungen für laufende Baukosten.

Anlage II  18 
 
AbschlussprüferhonorarDas Gesamthonorar des Abschlussprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH für Leistungen an den Eigenbetrieb entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen und beträgt TEUR 28, wovon TEUR 7 auf das Vorjahr entfallen. Vorgänge nach dem Abschlussstichtag Wesentliche Geschäftsvorfälle nach dem Bilanzstichtag, die Einfluss auf das Ergebnis 2020 hätten, sind nicht bekannt geworden. Die Betriebsleitung geht trotz der noch nicht eingedämmten Ausbreitung des Corona-Virus davon aus, dass sich für den Eigenbetrieb keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben und die Erreichung der geplanten Ziele für das Folgejahr nicht stark negativ beeinflusst werden. Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen im Ausblick des Lageberichts. Eine Quantifizierung dieser Auswirkungen ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Bezüge der Betriebskommission und der Betriebsleitung Die Betriebskommission erhält keine Bezüge.  Die Gesamtbezüge der Betriebsleitung im Jahr 2020 betrugen insgesamt EUR 231.775 (incl. AG Anteil Sozialversicherung und AG Anteil Zusatzversorgung). Betriebsleitung Herr Joachim Lisowski (1. und Technischer Betriebsleiter) Herr Norbert Werner (Kaufmännischer Betriebsleiter; bis 31. Januar 2021) Herr René Kirch (Kaufmännischer Betriebsleiter; seit 1. Februar 2021)     Mitglieder der Betriebskommission im Wirtschaftsjahr 2020 waren die nachfolgenden Damen und Herren: Herr Oberbürgermeister Jochen Partsch  Herr Bürgermeister Rafael Reißer Herr Stadtkämmerer André Schellenberg Herr Stadtverordneter Yücel Akdeniz  Herr Stadtverordneter Marc Arnold Herr Stadtverordneter Hans Fürst Herr Stadtverordneter Ctirad Kotoucek Herr Stadtverordneter Oliver Lott Personalrätin, Frau Inge Egner Personalrat, Herr Peter Funk  Frau Prof. Dipl.-Ing. Kerstin Schultz, Architektin (Sachkundige Bürgerin) Herr German Nogueira, bauverein AG (Sachkundiger Bürger) Herr Dr. Markus Hoschek, Vorstand HEAG Holding AG

Anlage II  19 
 
ErgebnisverwendungsvorschlagDie Betriebsleitung schlägt der Stadtverordnetenversammlung vor den Jahresverlust in Höhe von  EUR 2.715.119,36 auf neue Rechnung vorzutragen.  Darmstadt, den 29. Oktober 2021          Joachim Lisowski      René Kirch 1. und Technischer Betriebsleiter    Kaufmännischer Betriebsleiter

Anlage II 21  
 
 
Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2020

22 Anlage II
(Anlage zum Anhang)
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, DarmstadtEntwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2020
A. Anlagevermögen
 01.01.2020 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
       1. Entgeltlich erworbene Rechte 162.630,38 0,00 12.733,96 0,00 149.896,42
       2. Entgeltlich erworbene Software 298.539,55 17.317,99 0,00 0,00 315.857,54
       3. Geleistete Investitionszuschüsse 8.000,00 0,00 0,00 0,00 8.000,00
Summe I.- Immaterielle Vermögensgegenstände 469.169,93 17.317,99 12.733,96 0,00 473.753,96
II. Sachanlagen
       1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten364.812.776,9114.846.824,989.620.268,49 9.447.158,92379.486.492,32
       2. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten48.469.234,045.436.399,78 1.351.768,61 -128.886,87 52.424.978,34
       3. Technische Anlagen und Maschinen 1.170.407,75 0,00 69.015,50 0,00 1.101.392,25
       4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung5.542.347,00 84.640,86 387.332,95 2.262.131,86 7.501.786,77
       5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 26.816.078,1416.816.892,20 0,00 -11.580.403,9132.052.566,43
Summe II.- Sachanlagen 446.810.843,8437.184.757,8211.428.385,55 0,00 472.567.216,11
Summe A.- Anlagevermögen 447.280.013,7737.202.075,8111.441.119,51 0,00 473.040.970,07
Anschaffungs- und Herstellungskosten

23 Anlage II
(Anlage zum Anhang)
 01.01.2020 Zugänge Abgänge Zuschreibungen Umbuchungen 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019
Abschrei-
bungssatz
Rest-
buchwert
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v.H. v.H.
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 149.896,42 162.630,38 0,00 100,00
282.100,33 9.227,16 0,00 0,00 0,00 291.327,49 24.530,05 16.439,22 2,92 7,77
400,00 800,00 0,00 0,00 0,00 1.200,00 6.800,00 7.600,00 10,00 85,00
282.500,33 10.027,16 0,00 0,00 0,00 292.527,49 181.226,47 186.669,60 2,12 38,25
75.329.551,168.163.550,56 3.183.883,28 0,00 0,00 80.309.218,44299.177.273,88289.483.225,75 2,15 78,84
201.948,73 0,00 0,00 0,00 0,00 201.948,73 52.223.029,6148.267.285,31 0,00 99,61
524.132,75 100.912,00 43.035,67 0,00 0,00 582.009,08 519.383,17 646.275,00 9,16 47,16
3.754.364,90 559.352,48 259.809,26 0,00 0,00 4.053.908,12 3.447.878,65 1.787.982,10 7,46 45,96
66.445,89 0,00 0,00 0,00 0,00 66.445,89 31.986.120,5426.749.632,25 0,00 99,79
79.876.443,438.823.815,04 3.486.728,21 0,00 0,00 85.213.530,26387.353.685,85366.934.400,41 1,87 81,97
80.158.943,768.833.842,20 3.486.728,21 0,00 0,00 85.506.057,75387.534.912,32367.121.070,01 1,87 81,92
BuchwerteKumulierte Abschreibungen Kennzahlen
Durchschnittlicher

PwC Anlage III 1 
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Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (nach IDW PS 720) Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indivi-dualisierte Offenlegung der Organbezüge  a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Ge-schäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisun-gen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Kon-zernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?  Organe des IDA sind gemäß Betriebssatzung die Betriebsleitung, die Betriebskommission und die Stadtverordnetenversammlung. Die Aufgaben der Betriebsleitung sind in § 4 der Be-triebssatzung geregelt. In § 8 der Betriebssatzung werden die Aufgaben der Betriebskommis-sion und in § 10 die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung festgelegt. § 9 der Be-triebssatzung enthält die Aufgaben des Magistrats. Ein Geschäftsverteilungsplan für die Betriebsleitung liegt vor. Es bestehen Geschäftsordnun-gen für die Betriebsleitung und die Betriebskommission. Nach unseren Feststellungen entsprechen die Regelungen in der Betriebssatzung und den Geschäftsordnungen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs. Ebenso kann die Einbindung der Organe in die Entscheidungsprozesse als sachgerecht bezeichnet werden. b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden, und wurden Niederschriften hierüber erstellt?  Im Berichtsjahr fanden drei Sitzungen der Betriebskommission statt. Weitere Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren gefasst. Die Niederschriften lagen uns vor. Die Stadtverordne-tenversammlung hat 16 Vorlagen und der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat 23 Vorlagen zu IDA behandelt. c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?  Auskunftsgemäß waren Herr Lisowski und Herr Werner im Berichtsjahr in keinem Aufsichts-rat oder einem Kontrollgremium i.s.d. § 125 Abs.1 Satz 5 AktG tätig. d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individu-alisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, er-folgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewie-sen? Falls nein, wie wird dies begründet?  Die Vergütung der Organmitglieder ist im Anhang in einer Summe angegeben.

PwC Anlage III 2 
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Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen  a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse er-sichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?  Es liegen ein Geschäftsverteilungsplan, ein Organigramm über die Aufbauorganisation des Eigenbetriebs sowie sachgerechte Stellenbeschreibungen für die Mitarbeiter, die mit Aufga-ben des IDA betraut sind, vor. Die bestehenden Regelungen und das Organigramm des IDA werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Mit der Freigabe der neuen Auf-bau- und Ablauforganisation vom 28. August 2020 wurde deren Umsetzung zum 1. Januar 2021 gestartet. Die Betriebsleitung geht derzeit davon aus, dass die Organisationsverände-rungen bis Mitte des Jahres 2022 abgeschlossen werden können. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?  Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass nicht nach dem Geschäftsverteilungsplan und dem Organigramm verfahren wird. c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumen-tiert?  Es gilt der Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und Sport vom 15. Mai 2015 zur . Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat hierzu eine entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsvermeidung vom 16. Dezember 2016 (Magistratsvorlage Nr. 2016/0107) veröffentlicht. Die Antikorrup-tionsvorschrift dient den Beschäftigten der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe sowie den Magistratsmitgliedern zur Einordnung von konkreten Situationen und ist eine Entschei-dungshilfe im Falle des Angebots einer Zuwendung durch Dritte. Die Betriebsleitung hat die in der Antikorruptionsvorschrift enthaltenden Empfehlungen umgesetzt. Entsprechende Do-kumentationen haben wir eingesehen.  Der Leiter des städtischen Revisionsamtes ist zum Antikorruptionsbeauftragten der Wissen-schaftsstadt Darmstadt bestellt; er ist somit auch für den Eigenbetrieb zuständig. Die Vorgaben des Vergaberechts für Städte und Gemeinden und deren Anwendung wurden den Mitarbeitern des IDA schriftlich mitgeteilt.

PwC Anlage III 3 
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d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungspro-zesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditauf-nahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden?  Der Eigenbetrieb unterliegt den für die Stadtverwaltung geltenden Organisationsvorgaben und Geschäftsanweisungen, die im Einzelnen auch Hinweise und Arbeitshilfen für die Ver-fahrensweise für die Mitarbeiter enthalten. Die Einhaltung dieser Organisationsvorgaben und Geschäftsanweisungen wird im Wesentlichen durch das städtische Revisionsamt kon-trolliert. Wir haben keine Verstöße gegen die Organisationsvorgaben und Geschäftsanweisungen zu wesentlichen Entscheidungsprozessen festgestellt.  e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)?  Die bestehenden Verträge werden ordnungsgemäß dokumentiert und verwaltet. Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine gegenteiligen Feststellungen ergeben.  Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling  a) Entspricht das Planungswesen  auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten  den Bedürfnis-sen des Unternehmens?  Die Betriebsleitung hat gemäß § 4 Abs. 5 i.V.m. § 13 der Betriebssatzung jährlich vor dem Beginn eines Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan, bestehend aus den Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht und der fünfjährigen Finanzplanung aufzustellen. Wei-tere Planungsrechnungen erscheinen nicht erforderlich. Das bestehende Planungswesen entspricht nach unseren Feststellungen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs und erfüllt die Voraussetzungen als Informations- und Steuerungsinstru-ment.  b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?  Planabweichungen werden mittels der Kontensaldenliste untersucht. c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den be-sonderen Anforderungen des Unternehmens?  Der Eigenbetrieb verfügt über eine Kosten- und Leistungsrechnung in Form einer Kostenar-ten- und Kostenstellenrechnung.

PwC Anlage III 4 
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Nach unseren Einschätzungen entspricht das Rechnungswesen einschließlich der derzeit eingesetzten Kostenrechnungssysteme in ihrer Größe und Organisation den besonderen An-forderungen des Eigenbetriebs. d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskon-trolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?  Im Rahmen der Vermögensplanüberwachung erfolgen die Finanz- und Kreditüberwachung aufgrund besonderer Aufgabenzuweisungen zentral durch die Kämmerei der Wissenschafts-stadt Darmstadt. Die laufende Liquiditätskontrolle obliegt der Stadtkasse der Wissenschafts-stadt Darmstadt. Darüber hinaus werden Liquiditätsübersichten erstellt. e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management, und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind?  Ein zentrales Cash-Management ist beim Eigenbetrieb nicht eingerichtet. Diese Aufgabe wird zentral von der Kämmerei der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Eigenbetriebe übernom-men. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten wurden. f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?  Nach unseren Feststellungen werden Entgelte grundsätzlich vollständig und zeitnah in Rech-nung gestellt und eingezogen. Die Höhe der Entgelte sowie die Modalitäten der Abrechnun-gen und Zahlungen richten sich nach den zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen. Die Fakturierung von Lieferungen und Leistungen für die Wissenschaftsstadt Darmstadt, de-ren direkten Tochtergesellschaften und deren anderen Eigenbetrieben erfolgt durch Rech-nungsstellung und Erfassung in der Finanzbuchhaltung des IDA. Dadurch ist die vollständige und zeitnahe Rechnungsstellung grundsätzlich gewährleistet. Das Mahnwesen sieht vor, dass ein Vorgang nach zwei erfolglosen Mahnläufen an die Voll-streckungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt übergeben wird. Das eingerichtete Mahn-wesen gewährleistet nach unseren Feststellungen somit grundsätzlich den zeitnahen und ef-fektiven Forderungseinzug.

PwC Anlage III 5 
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g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?  Das Controlling umfasst den kaufmännischen und den technischen Bereich. Als Entschei-dungsgrundlage stehen dem Controlling des kaufmännischen Bereichs Unterlagen des Rech-nungswesens und dem Controlling des technischen Bereichs die jeweils aktuellen Projektbe-richte des Bereichs Hochbau zur Verfügung. h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung be-steht?  Der Eigenbetrieb hat keine Tochter- oder Beteiligungsunternehmen. Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem  a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können?  Der Eigenbetrieb hat ein Risikokontrollsystem (RKS) mit definierten Frühwarnsignalen ein-gerichtet, um bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig zu erkennen. Identifizierte Risiken werden in Risikomeldungen erfasst und nach ihrer Schadenshöhe und Eintrittswahrschein-lichkeit (ETW) bewertet. Die einzelnen Risikomeldungen sind im Risikobericht des IDA zu-sammengefasst, der der Betriebskommission zur Kenntnis vorgelegt wird.  b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?  Die von IDA getroffenen Maßnahmen zur Risikofrüherkennung sind grundsätzlich dazu ge-eignet, um bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Ge-genmaßnahmen einzuleiten. c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Siehe Antwort zu Fragenkreis 4 a).  d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem ak-tuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst?  Siehe Antwort zu Fragenkreis 4 a). In den verschiedenen wesentlichen Risikobereichen erfol-gen weitestgehend regelmäßig Kontrollen und Abstimmungen mit den Geschäftsprozessen und Funktionen. Bei wesentlichen Veränderungen der Risikosachverhalte erfolgen, soweit erforderlich, Anpassungen der Frühwarnsignale und der vorgesehenen Gegenmaßnahmen.

PwC Anlage III 6 
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Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate  Geschäfte, auf die sich dieser Fragenkreis bezieht, werden zentral von der Kämmerei der Wissenschaftsstadt Darmstadt für den Eigenbetrieb abgeschlossen. Daher beziehen sich alle weiteren Ausführungen in diesem Fragenkreis auf die Tätigkeit der Finanzverwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumen-ten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten festgelegt? Dazu gehört:  Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden? Gemäß der Auslegung des allgemeinen Spekulationsverbotes durch die Anlagerichtlinien des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport sind derivative Finanzinstrumente nur für Zinssicherungsgeschäfte für bestehende Kredite und beabsichtigte Kreditaufnah-men zulässig. An diese Vorgaben ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt auch mit ihren Ei-genbetrieben gebunden und verfährt entsprechend.  Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen einge-setzt werden? Die Auswahl der Partner erfolgt durch die Kämmerei der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die auch die Höhe der zulässigen Beträge festlegt.   Wie werdendie Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert, und in welchem Um-fang dürfen offene Posten entstehen? Entsprechend der Anlagerichtlinie liegt eine Bewertungseinheit dann vor, wenn zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft eine eindeutige Verbindung besteht. Es werden keine Si-cherungsgeschäfte ohne ein entsprechendes Grundgeschäft abgeschlossen.  Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zu-lässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipati-ves Hedging)? Siehe Antwort zu Fragenkreis 5 a). Beim Eigenbetrieb gibt es keine Hedge-Strategien.  b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung? Siehe Antwort zu Fragenkreis 5 a). Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen sind uns keine Verstöße gegen die Vorgaben der aktuellen Anlagerichtlinie bekannt geworden.

PwC Anlage III 7 
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c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumenta-rium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf  Erfassung der Geschäfte Die Erfassung der Geschäfte erfolgt zentral durch die Kämmerei der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse Eine Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse wird durchgeführt. Die Zinssicherungsgeschäfte werden ausschließlich zur Absicherung gegen Zinssatzschwan-kungen abgeschlossen.  Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung Die einzelnen Geschäfte werden zum Zweck der Rechnungslegung bewertet; die Ge-schäfte sind mit ihrem Stichtagswert im Anhang zum Jahresabschluss angegeben. Da nur Sicherungsgeschäfte abgeschlossen werden, erfolgt kein Ausweis der Geschäfte in der Bi-lanz.   Kontrolle der Geschäfte? Erfassung, Beurteilung, Bewertung und Kontrolle der abgeschlossenen Sicherungsge-schäfte erfolgen zentral durch die Kämmerei der Wissenschaftsstadt Darmstadt. d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatge-schäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen? Siehe Antwort zu Fragenkreis 5 a). Es werden ausschließlich Derivatgeschäfte zu Siche-rungszwecken abgeschlossen. e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? Siehe Antwort zu Fragenkreis 5 a). Angemessene Arbeitsanweisungen wurden von der Wis-senschaftsstadt Darmstadt erlassen. f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offe-nen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zweimal jährlich in den Sitzungen des Portfoliobeira-tes über die Entwicklung der Finanzgeschäfte informiert.

PwC Anlage III 8 
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Fragenkreis 6: Interne Revision  a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revi-sion/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? Der Eigenbetrieb verfügt über keine eigene interne Revision. Die Aufgaben der internen Re-vision werden vom Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrgenommen.  b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/  Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? Das Revisionsamt ist ein eigenständiges Amt der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Eine Gefahr von Interessenkonflikten bei der Tätigkeit des Revisionsamts ist nicht erkennbar. c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernre-vision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? Die Tätigkeitsschwerpunkte im Berichtsjahr lagen auf der Prüfung der Kasse. d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt? Eine Abstimmung mit dem Abschlussprüfer fand nicht statt. e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um wel-che handelt es sich? Das Revisionsamt hat im Berichtsjahr keine bemerkenswerten Mängel aufgedeckt.  f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revi-sion/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/ Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? Die vom Revisionsamt ausgesprochenen Empfehlungen werden umgesetzt. Die Kontrolle der Umsetzung der Empfehlungen des Revisionsamts erfolgt auf der Grund-lage eines definierten Follow-Up-Prozesses. Danach überwachen die Mitarbeiter des Revisi-onsamtes die Mängelbeseitigung innerhalb des im jeweiligen Revisionsbericht vorgegebenen Zeitrahmens anhand der Berichterstattung des Umsetzungsverantwortlichen und der ent-sprechenden vorgelegten Nachweise.

PwC Anlage III 9 
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Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Sat-zung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüs-sen des Überwachungsorgans  a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsor-gans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist?  Es haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass für zustimmungspflichtige Rechtsge-schäfte und Maßnahmen nicht die erforderliche Genehmigung der Betriebskommission ein-geholt wurde. Mit eMail vom 11. Dezember 2019 hatte die Wissenschaftsstadt Darmstadt den Eigenbetrieb angewiesen, noch im Dezember 2019 aus seinem Eigenkapital an den Kernhaus-halt der Stadt auszuschütten. Der Eigenbetrieb war der Anweisung nachgekommen. Von der Eigenkapitalrückzahlung entfielen  auf den von der Wissenschaftsstadt Darmstadt dem Eigenbetrieb für das Wirtschaftsjahr 2016 gewährten und vom Eigenbetrieb nicht benö-tigten Zuschuss, der bereits im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 aus der allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebs entnommen und in die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt eingestellt wurde. Mit der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 durch die Stadtverordnetenversammlung am 7. Februar 2019 hat diese über die Eigenkapitalent-nahme gemäß § 5 Nr. 8 EigBGes entschieden. Der verbleibende Teilbetrag von be-traf den Gewinnvortrag. Im Rahmen der Genehmigung des Jahresabschlusses zum 31. De-zember 2019 hat die die Stadtverordnetenversammlung am 11. Februar 2021 entschieden, den Betrag aus dem Gewinnvortrag zu entnehmen.  b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?  Es erfolgte keine Kreditgewährung an Mitglieder der Betriebsleitung oder des Überwa-chungsorgans. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähn-liche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?  Anstelle zustimmungsbedürftiger Geschäfte vorgenommene ähnliche, aber nicht als zustim-mungsbedürftig behandelte, Maßnahmen haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht fest-gestellt.

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d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwa-chungsorgans übereinstimmen?  § 1 Abs. 1 der Betriebssatzung definiert Gegenstand, Zweck und Aufgaben des Eigenbetriebs und enthält eine abschließende Auflistung der nicht von IDA geführten oder bewirtschafte-ten Liegenschaften. IDA erhält seit einigen Jahren, insbesondere vom EAD, Bescheide über Grundstücknebenkosten, die Liegenschaften des Kernhaushalts der Wissenschaftsstadt Darmstadt betreffen. IDA hat diese Bescheide bezahlt und in der Vergangenheit die Aufwen-dungen vom Kernhaushalt der Stadt erstattet bekommen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hatte es im Wirtschaftsjahr 2019 entgegen der bislang geübten Praxis abgelehnt, die ihre Lie-genschaften betreffenden von IDA verauslagten Grundstücksnebenkosten zu erstatten. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 hatte IDA daher ihre diesbezüglichen Forderungen gegen die Stadt für die Grundstücksnebenkosten der Jahre 2016 bis 2018 von insgesamt  351 ausgebucht und als periodenfremde Aufwendungen erfasst. Im Wirtschaftsjahr 2019 hat IDA  und keine Forderungen gegen die Stadt geltend gemacht. Da die Stadt die Grundstücksnebenkos-ten für die in ihren Eigentum befindlichen Immobilien nicht erstatten wird, liegt eine Eigen-kapitalentnahme der Stadt vor. In der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Februar 2021 wurde entschieden, die Grundstücksnebenkosten  722 durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage verbunden mit der Erfassung eines entsprechenden periodenfremden Ertrages im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 auszugleichen.  Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine weiteren Feststellungen getroffen, die darauf schließen lassen, dass die Maßnahmen nicht mit den Beschlüssen der Betriebskommission, der Stadtverordnetenversammlung oder des Stadtrates vereinbar sind. Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen  a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirt-schaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?  Die Investitionen unterliegen als Bestandteil des Wirtschaftsplans der Beschlussfassung und Überwachung durch die Betriebskommission. Der Eigenbetrieb erstellt für einen Fünfjahreszeitraum einen Gesamtinvestitionsplan. Auf der Basis der zustimmenden Kenntnisnahme durch die Betriebskommission werden die In-vestitionen freigegeben.

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Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 8. September 2020 dem Entwurf des Wirt-schaftsplans 2021 zugestimmt. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erfolgte in ihrer Sitzung am 3. Dezember 2020. Die Investitionen werden nach unseren Feststellungen angemessen geplant und auf Finan-zierbarkeit und Risiken untersucht. Für investive Baumaßnahmen werden Folgekostenanaly-sen erstellt und kalkulatorische Risiken berücksichtigt. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?  Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen für die Preisermittlung bei Erwerben bzw. Veräußerungen nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen. c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend über-wacht und Abweichungen untersucht?  Die finanzielle Entwicklung der Investitionen wird im Rahmen der Wirtschaftsplanabwick-lung überwacht, Abweichungen werden untersucht. d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?  Im Wirtschaftsplan 2020 8,6 Mio veranschlagt. Im Be-37,2 Mio in das Anlagevermögen investiert. Wesentliche Überschreitungen haben sich bei den abgeschlossenen Investitionen des Berichtsjahres nicht ergeben. Im Risikobericht Dezember 2020 sind bei 22 laufenden Baumaßnahmen Risiken aus Kosten- bzw. Budgetüberschreitungen durch unvorhersehbare Risiken von insgesamt  15,3 Mio enthalten, die - bewertet mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 60 % - zu 9,2 Mio führen werden. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Aus-schöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?  Anhaltspunkte hierfür liegen nicht vor. Fragenkreis 9: Vergaberegelungen  a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?  Der Eigenbetrieb ist öffentlicher Auftraggeber. Die fachliche Führung und Steuerung der ex-ternen Beschaffung liegt bei der Vergabe- und Beschaffungsstelle der Wissenschaftsstadt

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Darmstadt. Bei der Auftragsvergabe und -abwicklung sind die Grundprinzipien der VOB und der VOL zu berücksichtigen. Es gilt die Dienstanweisung für Vergaben. Die Auftragsvergabe für Projekte (bei IDA überwiegend Bauprojekte) erfolgt im Rahmen des folgenden Prozesses: Der Eigenbetrieb erstellt für neue Projekte in Zusammenarbeit mit Fachexperten eine Schätzkostenkalkulation und stuft diese anhand vorgegebener Richtlinien und der Richt-werte der VOB nach den Auftragswertumfängen wie folgt ein:  < 0,1 Mio: eigenständige interne Prozessbestimmung durch den Eigenbetrieb   bis 1,0 Mio: beschränktes Vergabeverfahren mit nationaler Vorauswahl von Bietern über Interessenbekundungsverfahren auf der Hessischen Ausschreibungsdaten-bank Wiesbaden  > 1,0 Mio: öffentliches Auswahlverfahren mit der Veröffentlichung über Vergabestelle, wobei mindestens fünf Bieter teilnehmen müssen  > 5,0 Mio: EU-weite Ausschreibung. Hierbei gelten die Grundsätze, dass Generalunternehmen nur in Ausnahmefällen bei Mehr-facharbeiten beauftragt werden und dass aus Gründen der Korruptionsprävention keine Preisnachverhandlungen zulässig sind. Nach der Vorlage der eingegangenen Angebote bei der Vergabestelle erhält der wirtschaft-lich (im Regelfall der preislich) günstigste Bieter per Vergabevermerk den Zuschlag. Hierfür wird die Vergabeentscheidung mit korrespondierenden Zusatzunterlagen an das Revisions-amt der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie abschließend an den Eigenbetrieb weitergelei-tet, der den Auftrag dann richtlinienkonform erteilt. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir bei 25 Stichproben die Einhaltung der gesetzlichen und stadtinternen Regelungen geprüft. Offenkundige Verstöße gegen zu beach-tende Vergaberegelungen waren im Rahmen unserer Prüfung nicht zu erkennen. b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?  Gemäß den stadtinternen Vorgaben sind alle Aufträge zur externen Beschaffung grundsätz-lich im Wettbewerb zu vergeben. Die Vergabeentscheidungen haben sich am wirtschaftlichs-ten Ergebnis für die städtischen Stellen zu orientieren. Für wiederkehrende benötigte Mate-rialien und Leistungen werden ebenfalls Vergleichsangebote eingeholt.

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Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan  a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?  Die Betriebskommission wurde nach unseren Feststellungen über alle wichtigen Angelegen-heiten des Eigenbetriebs in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen der Betriebskommis-sion mündlich und schriftlich unterrichtet. Hierzu werden von der Betriebsleitung Quartals-berichte erstellt und der Betriebskommission vorgelegt. b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unter-nehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?  Nach unseren Feststellungen erfolgte die Berichterstattung entsprechend den Vorgaben und vermittelte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs.  c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unter-richtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abge-wickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlas-sungen vor und wurde hierüber berichtet?  Nach unseren Feststellungen wurde die Betriebskommission über wesentliche Vorgänge an-gemessen und zeitnah unterrichtet. Hierbei weisen die Unterlagen ein Aggregationsniveau auf, das die Handhabbarkeit durch das Überwachungsorgan berücksichtigt.  Die Berichterstattung an die Stadtverordnetenversammlung erfolgte im Wesentlichen zeit-nah und angemessen. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte festgestellt, dass insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle so-wie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlassungen mit Ausnahme der in Fragenkreis 7 a) und d) genannten Sachverhalte vorliegen. d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf des-sen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?  Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Berichterstattung an die Betriebskommission nicht ausreichend war. In den Betriebskommissionssitzungen werden Wünsche zur Berichterstattung über besondere Themen üblicherweise formlos geäußert und durch die Betriebsleitung beantwortet. Eine Berichterstattung nach § 90 Abs. 3 AktG ist nicht erfolgt.

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e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder un-ternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?  Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Berichtserstattung an die Betriebskommission nicht ausreichend war. f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?  Es besteht keine D&O-Versicherung. g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsor-gans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?  Nach unseren Feststellungen wurden keine Interessenskonflikte der Mitglieder der Betriebs-leitung oder der Betriebskommission gemeldet. Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven  a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?  Offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen in wesentlichem Umfang haben wir nicht festgestellt. b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?  Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine auffallend hohen oder niedrigen Bestände fest-gestellt. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bi-lanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegen-stände wesentlich beeinflusst wird?  Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Darstellung der Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird.  Fragenkreis 12: Finanzierung  a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusam-men? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflich-tungen finanziert werden?  Die Vermögenstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr nur leicht verändert. Der Anteil des investitionsbedingt höheren Anlagevermögens ist durch die geringer um 4,3 % auf

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 433.709 gestiegene Bilanzsumme von 88,3 % auf 89,4 % leicht angestiegen. Das Anlage-vermögen ist wie im Vorjahr vollständig durch langfristige Mittel gedeckt, entsprechend de-cken die kurzfristigen Mittel die kurzfristigen Verpflichtungen. Im Übrigen stellt sich die nach internen und externen Finanzierungsquellen aufgegliederte Kapitalstruktur des Eigenbetriebs für den Bilanzstichtag im Vorjahresvergleich wie folgt dar: 
 Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 besteht eine Liquiditätsüberdeckung von  23.344 (Vorjahr  6.473). Den langfristig zur Verfügung stehenden Finanzierungsmitteln von  410.879  385.578) stehen zum Bilanzstichtag mittel- bis langfristig gebun- 387.535 ( 379.105) gegenüber. Formal kurzfristige Vermögenswerte, die nur längerfristig realisierbar sind, lagen zum Bi-lanzstichtag mit Ausnahme der Forderungen gegen die Wissenschaftsstadt Darmstadt und an andere Eigenbetriebe nicht vor. Im Berichtsjahr flossen für Darlehenstilgungen  6.715  13.257), für Investitio- 37.202  28.719) und für Eigenkapitalrückzahlungen an die Wissen-

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0 9.619) ab. Durch die Darlehensaufnahmen im Be-richtsjahr sind liquide Mittel von  18.906  24.630), durch die Einstellungen in den Son5einnahmung von Erlösen aus dem Vzugegan-gen. Insgesamt hat sich der Finanzmittelfonds bei einem Mittelzufluss aus der laufenden Ge-8.596 21.896) gegenüber dem Vorjahresbilanzstichtag  11.052  11.645 erhöht. Zum Bilanzstichtag verfügte der Eigenbetrieb über aus-reichend liquide Mittel.  Die im Wirtschaftsplan 2021 vorgesehenen Investitionen von insgesamt  81.739 (Vorjahr 48.582) sowie die Darlehenstilgungen von  8.766 (Vorjahr  7.363) sollen im We-sentlichen durch Grundstücksverkäufe mit Buchgewinnen von  17.600 (Vorjahr  19.300), Kreditaufnahmen von  62.681 (Vorjahr  19.018), Abschreibungen von  7.984 (Vorjahr  7.753) und Zuschüssen von  2.240 (Vorjahr  9.874) finanziert werden.  b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditauf-nahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?  Der Eigenbetrieb ist kein Konzern im Sinne des HGB. Ein städtischer Gesamtabschluss wird erstellt. Die Liquidität der Wissenschaftsstadt Darmstadt war im Berichtsjahr jederzeit gesi-chert. c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbun-denen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?  Im Berichtsjahr hat der Eigenbetrieb von der Wissenschaftsstadt Darmstadt Zuschüsse für Investitionen von  133  395) sowie vom Land Hessen Schuldendiensthilfen  170 (Vorjahr  177)  33) erhalten. Vom Bund wurden keine Zuschüsse für Investitionen  1). Anhaltspunkte für eine Nichteinhaltung der damit verbundenen Auflagen waren nicht zu er-kennen. Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung  a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstat-tung?  Der Eigenbetrieb verfügt bei einer um 4,3 % gestiegenen Bilanzsumme über eine Eigenkapi-talquote zum 31. Dezember 2020 von 55,9 % (31. Dezember 2019 von 59,1 %). Finanzie-

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rungsprobleme bestanden im Berichtsjahr nicht. Der Eigenbetrieb verfügt unter Berücksich-tigung der Rücklagen über ein angemessenes Eigenkapital. Als Sondervermögen der Wissen-schaftsstadt Darmstadt ist die Kreditwürdigkeit durch die Stadt sichergestellt, so dass keine Finanzierungsprobleme bei dem Eigenbetrieb bestehen. b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?  Der Eigenbetrieb weist zum 31. Dezember 2020 einen Jahresverlust  2,7 Mio (Vorjahr Jahresgewinn  18,5 Mio) aus. Der Vorschlag, den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzu-tragen, ist mit der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs vereinbar. Durch den vereinbar- 11,0 Mio am 30. Dezember 2020 aus dem im Jahr 2019 er-folgten Grundstücksverkauf des Messplatzes an die BVD daheim GmbH & Co. KG, Darm-stadt,  11,6 Mio  0,6 Mio) erhöht. Bei der Beurteilung der finanziellen Lage des Eigenbetriebs ist zu berücksichtigen, dass er jederzeit über das Cashpooling des Kernhaushalts der Wissen-schaftsstadt Darmstadt benötigte liquide Mittel abrufen kann. Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit  a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/ Konzern-unternehmen zusammen?  Der Eigenbetrieb hat keine Segmente. b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?  2,7 Mio gegenüber ei- 18,5 Mio im Vorjahr abgeschlossen. Das Vorjahresergebnis war we-sentlich durch Erträge aus Grundstücksverkäufen geprägt. Diese lagen im Berichtsjahr mit  4,8  28,0 Mio. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbezie-hungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unange-messenen Konditionen vorgenommen werden?  Den Kreditbeziehungen zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Eigenbetrieb liegen marktübliche Konditionen zugrunde. Die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu zahlenden Mietkosten an den Eigenbetrieb Immobilienmanagement für die Anmietung von Flächen der Ämter der Wissenschaftsstadt Darmstadt basieren auf den Rechnungsergebnis-sen des geprüften Jahresabschlusses 2018. Das Abrechnungsverfahren wurde für das Ge-schäftsjahr 2021 neu konzipiert. Da die Kostenumlage des Eigenbetriebs an die Wissen-

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schaftsstadt Darmstadt nicht alle Kostenbestandteile umfasst, gewährt die Stadt dem Eigen-betrieb einen Ertragszuschuss um die übrigen Kosten zu decken. Obwohl der Eigenbetrieb im Wirtschaftsjahr 2020 vor städtischem Zuschuss einen Jahresverlust von  2,7 Mio (Vor-jahr Jahresgewinn  18,5 Mio) erwirtschaftet hat, war der Eigenbetrieb, wie schon im Vor-jahr, in der Lage seine Aufwendungen, ohne den Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu decken.  d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?  Der Eigenbetrieb hat aufgrund seiner Geschäftstätigkeit keine Konzessionsabgabe zu ent-richten.  Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen  a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?  Einzelne für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bedeutsame Verlustgeschäfte haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt. b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maß-nahmen handelt es sich?  Da im Berichtsjahr keine verlustbringenden Geschäfte vorlagen, waren keine Maßnahmen zu ergreifen. Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage  a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?  Der Eigenbetrieb erzielte im Wirtschaftsjahr 2020 einen Jahresverlust vor städtischem Zu-schuss  2,7 Mio (Vorjahr Jahresgewinn  18,5 Mio). Die deutliche Ergebnisver-schlechterung ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Erträge aus Grundstücksverkäufen um  23,2  4,8 Mio zurückzuführen. Im Wirtschaftsjahr 2020 wurde unverändert zum Vorjahr kein städtischer Zuschuss gewährt. b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Un-ternehmens zu verbessern? Der Eigenbetrieb betreibt laufend die technische Verbesserung der ihm übertragenen Ge-bäude, um die Instandhaltungs- und Unterhaltungskosten möglichst gering zu halten. Wei-tere Maßnahmen betreffen die Bestandsoptimierung der Liegenschaften.

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Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse Firma Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)  Sitz Darmstadt Gründung Der Eigenbetrieb wurde mit Beschluss seiner Satzung vom 18. Dezember 2007 durch die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt am 1. Januar 2008 gegründet. Gegenstand des Eigenbe-triebs laut Satzung Gegenstand des Eigenbetriebs ist die bedarfsgerechte Versorgung der Organisationseinheiten (Ämter und Verwaltungsstellen) der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Grundstücken, Gebäuden, Räumen und die Verwaltung und Verwertung stadteigener Immo-bilien unter betriebswirtschaftlich optimierten Bedingungen. Fer-ner ist IDA Dienstleister für alle bestehenden Eigenbetriebe und Betriebe gewerblicher Art der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Betriebssatzung Gültig in der Fassung vom 22. Januar 2021 Wirtschaftsjahr Kalenderjahr Gesellschafter Wissenschaftsstadt Darmstadt Organe  Stadtverordnetenversammlung  Betriebskommission  Betriebsleitung Stadtverordnetenversamm-lung Im Berichtsjahr wurden von der Stadtverordnetenversammlung u.a. folgende Beschlüsse für den Eigenbetrieb gefasst:  Wirtschaftsplan 2021  Feststellung Jahresabschluss 2019  Grundstücksan- und -verkäufe  Gebäudesanierungen und Neubauten  Änderung der Betriebssatzung des IDA Betriebskommission Die Betriebskommission setzt sich gemäß § 7 Abs. 1 aus fünf Mit-gliedern der Stadtverordnetenversammlung, drei Mitgliedern des Magistrats, zwei Mitgliedern des Personalrats des Eigenbetriebs sowie drei wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrenen Personen nach § 6 Abs. 3 EigBGes zusammen. Die Mitglieder der Betriebskommission sind namentlich im Anhang (Anlage II) ge-nannt. Es fanden Betriebskommissionssitzungen am 11. Februar, 8. September und am 3. November 2020 statt. Dabei wurden u.a. folgende Beschlüsse gefasst:  Grundstücksan- und -verkäufe  Änderung der Satzung und der Geschäftsverteilung des IDA  Änderung der Geschäftsordnung der Betriebskommission  Wirtschaftsplan 2021

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 Gebäudesanierungen und Neubauten Betriebsleitung Betriebsleiter des IDA im Berichtsjahr waren:  Joachim Lisowski (1. Betriebsleiter und Technischer Bereich)  René Kirch (Kaufmännischer Bereich; seit 1. Februar 2021)  Norbert Werner (Kaufmännischer Bereich; bis 31. Januar 2021) Wichtige Verträge Mietvertrag Mina-Rees-Straße 10 und 12  Mit der West Site Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Die-burg, wurde am 25. April 2019 ein Gewerbemietvertrag und die Vereinbarung eines Ankaufrechts für die Liegenschaften Mina-Rees-Straße 10 und 12 in Darmstadt abgeschlossen. Die monatli-che Miete einschließlich Nebenkosten beträgt für die Mina-Rees-057,61 und für die Mi-na-Rees- 96.455,55 und erhöht sich dann jährlich bis zum Mietjahr 7 au99.940,55. Die Mietzeit beträgt zunächst 15 Jahre, beginnend mit der Übergabe der letzten Mietfläche im Sommer 2020. 24 Monate vor Ablauf des Mietverhältnisses kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt das zu-sätzlich vereinbarte einmalige Ankaufsrecht für beide Liegenschaf-ten einschließlich der Erholungsfläche Am Kavalleriesand ausü-ben.  Büroflächenmietvertrag Mina-Rees-Straße 8 Mit der Projekta Grundinvest GmbH & Co, West Site KG, Dieburg, wurde am 25. April 2019 ein Mietervertrag über 773,45 m² Büro-fläche im 2. OG des Gebäudes Mina-Rees-Straße 8 in Darmstadt zu einer monatlichen Miete einschließlich Nebenkosten von  9.552,11 beginnend am 1. Februar 2020 abgeschlossen. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren und ein Options-recht der Mieterin den Mietvertrag 24 Monate vor Mietvertrags-ende, um einmalig fünf Jahre zu verlängern. Nach der Optionszeit oder wenn die Option nicht gezogen wird verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um 24 Monate, wenn es nicht 24 Monate vor Ablauf von einer Partei gekündigt wird.  Gewerberaummietvertrag Luisencenter Darmstadt Mit der SBR Luisencenter S.à r.l., Luxemburg, wurde am 5. / 18. Juli 2019 ein Mietervertrag über 4.667,00 m² Büro- und Service-fläche im 2. bis 5. OG des am Luisenplatz 5 in Darmstadt gelege-nen Luisencenter zu einer monatlichen (Kalt-)Miete von insgesamt zunächst  59.500,00 sowie einer monatlichen Vorauszahlung für  abgeschlossen. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren nach der Übergabe der letzten Fläche und ein Optionsrecht der Mieterin den Mietvertrag 18 Monate vor Mietvertragsende, um zweimalig fünf Jahre zu verlängern. Nach den Optionszeiten verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um

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zwölf Monate, wenn es nicht zwölf Monate vor Ablauf von einer Partei gekündigt wird. Die Anpassung der Kaltmiete zum 1. Januar eines jeden Jahres - erstmalig zum 1. Januar 2022 - erfolgt auf der Grundlage des Verbraucherpreisindex für Deutschland mit Basis des Jahres 2015. Mit Nachtrag Nr.1 zu diesem Mietvertrag vom 23. November / 17. Dezember 2020 wurde der ursprüngliche Mietbeginn für die ver-schiedenen Teilflächen um mehr als ein Jahr auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 verschoben.   Nutzungsvereinbarungen Mit dem Amt für Soziales und Prävention der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Amt 50) wurden zur Herrichtung und Bereitstellung von Erstwohnhäusern zwecks Unterbringung von zugewiesenen Flüchtlingen mehrere Nutzungsvereinbarungen abgeschlossen. Die zwei größten Nutzungsvereinbarungen sind:  Die Nutzungsvereinbarung Otto-Röhm-Straße 39, Darmstadt, mit 924 Belegplätzen hat eine Laufzeit vom 1. Dezember 2016 bis zum 30. November 2026.   Die Nutzungsvereinbarung Jefferson-Siedlung, Darmstadt, mit 779 Belegplätzen hatte ursprünglich eine Laufzeit vom 22. September 2015 bis zum 30. September 2020. Mit Nach-trag zum 1. Januar 2018 wurde die bestehende Nutzungsver-einbarung um ein weiteres Gebäude mit 56 Plätzen erweitert. Damit verfügte die Stadt Darmstadt dort zeitweise über insge-samt 835 Belegplätze. Für den Nachtrag waren die Bedingun-gen der bereits abgeschlossenen Nutzungsvereinbarung in vol-lem Umfang wirksam. Die befristete Nutzungsvereinbarung verlängerte sich bislang jeweils um drei Monate, wenn sie nicht vom Amt für Soziales und Prävention spätestens vier Monate vor Ablauf der Befristung schriftlich gekündigt wird. Im Wirtschaftsjahr 2021 hat die Eigentümerin der Gebäude, die BVD New Living GmbH & Co. KG, Darmstadt, den mit dem Eigenbetrieb bestehenden Überlassungsvertrag zur Überlas-sung der Gebäude mit Schreiben vom 16. September 2021 zum 31. Dezember 2021 gekündigt. In den Monaten Mai und Juni 2021 wurden erste Gebäude nach ihrer Räumung vom Ei-genbetrieb an die Eigentümerin übergeben. Bis zum 31. De-zember 2021 erfolgt die Übergabe des letzten Gebäudes (118 Belegplätze). Der Eigenbetrieb hat aufgrund der bevorstehen-den vollständigen Rückgabe der Gebäude am 21. September 2021 die Nutzungsvereinbarung mit dem Amt für Soziales und Prävention schriftlich gekündigt.

2021/0368

2004 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.12.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0368 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Eigenbetrieb Immobilienmanagement  
Genehmigung des Jahresabschlusses 2020  
 
Vorlage vom: 09.12.2021 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zum 31.12.2020, der mit einem Jahresverlust in Höhe von 2.715.119,36 Euro 
abschließt, wird festgestellt.  
 
2. Der Jahresverlust soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.  
 
3. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2020 werden offen gelegt.  
 
4. Die Betriebsleitung wird für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2020 
entlastet.

- 2 - 
Anlagen: Prüfbericht Jahresabschluss 2020  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.12.2021 
 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Immobilienmanagement hat in ihrer Sitzung am 
09.11.2021 den Bericht der Betriebsleitung zu Kenntnis genommen und den 
Jahresabschluss 2020 festge stellt. 
 
Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung die 
Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2020.  
 
 
 
 
Dezernat I Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch  André Schellenberg  
Oberbürgermeister  Stadtkämmerer

anlage 3

286 Zeichen

Punkt 10: Eigenbetrieb Immobilienmanagement  
Genehmigung des Jahresabschlusses 2020 
 (V-Nr. 2021/0368) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: SPD 
Stimmenthaltung: Die Linke., UFFBASSE, FDP und UWIGA/WGD

anlage 4

205 Zeichen

Punkt 17: Eigenbetrieb Immobilienmanagement  
Genehmigung des Jahresabschlusses 2020 
 (V-Nr. 2021/0368) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: SPD und AfD   
Stimmenthaltung: Die Linke. und FDP

Beratungsverlauf (3)

TOP 6
TOP 17
TOP 10

Orte (9)

  • Frankfurter Straße
  • Industriestraße
  • Kleyerstraße
  • Mina-Rees-Straße 10
  • Luisenplatz 5
  • Am Kavalleriesand
  • Alsfelder Straße
  • Otto-Röhm-Straße 39
  • Kasinostraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0368
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.12.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00