1824/2017
Ausweitung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes
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2017-09_Konzept Wohnintegrationshilfe
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Konzept „Wohnintegrationshilfe“ Eine Hilfe zur Stabilisierung von Haushalten in prekären Wohnsituationen und Nachsorge in der Wohnungsnotfallprävention Verfasser/in: September 2017 – Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren, Fachstelle Wohnen – Sonja Pellender / Wolfgang Hartung. 1 INHALT 1. Ausgangslage 2 2. Zielgruppe 2 3. Ziele der Hilfe 2 4. Hilfevoraussetzungen 3 5. Hilfeleistungen 3 6. Zugang zur Hilfe 3 7. Zuständigkeit 4 8. Kooperationen 4 9. Qualitätssicherung 4 10. Evaluation 4 Konzept „Wohnintegrationshilfe“ Eine Hilfe zur Stabilisierung von Haushalten in prekären Wohnsituationen und Nachsorge in der Wohnungsnotfallprävention Verfasser/in: September 2017 – Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren, Fachstelle Wohnen – Sonja Pellender / Wolfgang Hartung. 2 1. Ausganglage Die Zahl der von Wohnungslosigkeit bedrohten Haushalte bleibt seit Jahren trotz Bevölkerungszunahme in Köln konstant. Im Rahmen der Wohnungsnotfallprävention müssen aber zunehmend Haushalte unterstützt werden, bei denen der Erhalt ihrer gegenwärtigen Wohnung aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist und deshalb eine alternative Wohnversorgung angeboten werden muss. Viele diese Haushalte zeigen ein sozialproblematisches Verhalten, bekommen ihre Einkommenssituation nicht in den Griff oder verhalten sich unwirtschaftlich. Sie sind somit nicht in der Lage einen Mietvertrag zu erfüllen. Wegen nicht ausreichend vorhandener stationärer Obdachloseneinrichtungen und keiner Alternativen auf dem Wohnungsmarkt leben diese Parteien befristet weiter in ihrer durch die Stadt Köln beschlagnahmten Wohnung oder werden mit ordnungsbehördlicher Einweisung in Belegungsrechtswohnungen untergebracht. Eine Reintegration in den Wohnungsmarkt bleibt diesen Haushalten ohne fachliche Unterstützung zunehmend verwehrt. Ein Teil der Haushalte, dem mit präventiven Mitteln die innegehaltene Wohnung erhalten wird, zeigt deutliche Anzeichen, dass er ohne eine zusätzliche Unterstützung in absehbarer Zeit wieder in die Gefahr eines Wohnungsverlustes gerät. In diesen Fällen muss im Rahmen einer Präventionsnachsorge Unterstützung erfolgen. 2. Zielgruppe Haushalte in prekären Wohnsituationen (Wiedereinweisungen, Einweisungen in leerstehenden Wohnraum). Haushalte bei denen das gefährdete Mietverhältnis durch präventive Hilfen gesichert werden konnte, bei denen aber erkennbar ist, dass sich die Wohnungsnotlage wiederholen kann. 3. Ziele der Hilfe Nachhaltigkeit der Wohnungssicherung zur Vermeidung von Wiederholungsfällen. Langfristiger Erhalt der Wohnung und die Vermeidung von Obdachlosigkeit und Noteinweisung, insbesondere von Familien mit Kindern. Stabilisierung von Haushalten in beschlagnahmten und zwangseingewiesenen Wohnungen respektive der selbständige Wohnungserhalt. (Abschluss eines Mietvertrages). Konzept „Wohnintegrationshilfe“ Eine Hilfe zur Stabilisierung von Haushalten in prekären Wohnsituationen und Nachsorge in der Wohnungsnotfallprävention Verfasser/in: September 2017 – Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren, Fachstelle Wohnen – Sonja Pellender / Wolfgang Hartung. 3 4. Hilfevoraussetzungen Keine bereits installierten Hilfemaßnahmen mit vergleichbarer Zielausrichtung (z.B. Hilfen nach § 67 SGB XII, § 53 SGB XII, SGB VIII). 5. Hilfeleistungen Turnusmäßige Hausbesuche bei früher bekannt gewordenen Problemparteien zur Klärung, ob es wirtschaftliche oder familiäre Schwierigkeiten gibt, die eine neue Notlage heraufbeschwören. Die Durchführung der Hilfe sollte dabei zeitlich begrenzt sein. Die Annahme der aufsuchenden Hilfe ist für die Adressat/innen grundsätzlich freiwillig. Fall- und Verlaufsdokumentation (Partizipation der betroffenen Haushalte). Vermittlungsposition zwischen Wohnungsnehmer und Wohnungsgeber und/oder Jobcenter und andere Institutionen. Verhandlungen mit potenziellen Vermietern in den Fällen der prekären Wohnsituationen. Hilfe zur Selbsthilfe. Vermittlung anderer Hilfen (z. B. Schuldnerberatung, Suchthilfe, Familienhilfe, Seniorenberatung, Hilfen nach § 67 ff. SGB XII). 6. Zugang zur Hilfe Mit Blick auf den frühen Charakter des präventiven Angebots „Wohnintegrationshilfe“, hat die Schaffung von Zugängen bzw. die Ausgestaltung eines niedrigschwelligen Zugangs einen zentralen Stellenwert. Neben einer öffentlichkeitswirksamen Bekanntmachung des Angebots für Selbstmelderinnen und Selbstmelder, kann die Inanspruchnahme durch Dritte unterstützt und befördert werden. Hierzu zählen u.a. Freier Träger oder andere sozialräumlich tätigen Institutionen bzw. soziale Einrichtungen Wohnungsbaugesellschaften und örtliche Vermieterinnen bzw. Vermieter Jobcenter und Außenstellen des Amtes für Soziales und Senioren Seniorenberatung Allgemeiner Sozialer Dienst des Amtes für Kinder, Jugend und Familie Fachstelle Wohnen Sozialraumkoordination Pfarrgemeinden Konzept „Wohnintegrationshilfe“ Eine Hilfe zur Stabilisierung von Haushalten in prekären Wohnsituationen und Nachsorge in der Wohnungsnotfallprävention Verfasser/in: September 2017 – Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren, Fachstelle Wohnen – Sonja Pellender / Wolfgang Hartung. 4 7. Zuständigkeit Zuständig für die Fallauswahl bzw. Gewährung der nachsorgenden Wohnintegrationshilfe ist beim Amt für Soziales und Senioren die Fachstelle Wohnen. 8. Kooperationen Die sozialräumliche Ausrichtung sowie die Zielsetzung des Projektes erfordert zwingend eine enge Abstimmung und Kooperation der Beteiligten. Dies gilt zuerst einmal für die Zusammenarbeit des SKM Köln mit der Fachstelle Wohnen. Diese Kooperation basiert auf einer schriftlichen Vereinbarung, die wiederrum auf der Gesamtkonzeption der Fachstelle Wohnen beruhen muss. Schließlich wird die Wohnintegrationshilfe über die Sozialraumkoordination mit den örtlichen Trägern, Angeboten und Initiativen vernetzt. 9. Qualitätssicherung Die Qualitätssicherung der Wohnintegrationshilfe erfolgt im Rahmen des Qualitätsmanagements des freien Trägers. 10. Evaluation Die Bewertung und Auswertung der Wohnintegrationshilfe erfolgt anhand eines von der Stadt Köln vorgegebenen und mit dem freien Träger abgestimmten Berichtswesens. Das Berichtswesen soll Auskunft geben über die Quantität und Qualität der Aufgabenwahrnehmung und über die erzielten Ergebnisse. Zudem legt der freie Träger einen ausführlichen Jahresbericht über das zurückliegende Jahr bis zum 31.04. des Folgejahres vor. Der Jahresbericht umfasst die anonymisiert einzelfallbezogene und einzelfallübergreifende Aufgabenwahrnehmung nach Art sowie Umfang, legt die Schwerpunkte und Ziele der Tätigkeit dar und gibt Auskunft über die derzeitige sowie zukünftige Entwicklung vor Ort. Der freie Träger setzt geeignete Verfahren der Evaluation seiner Arbeit ein.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/502 Vorlagen-Nummer 1824/2017 Freigabedatum 06.11.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ausweitung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Ausweitung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Woh- nungsverlustes ab den Haushaltsjahr 2018, zunächst befristet auf 2 Jahre, entsprechend der beige- fügten Konzepte „Wohnintegrationshilfe“ (im Umfang von 1 Stelle Sozialarbeit) und „BerMico – Bera- tung und Mietcoaching bei drohendem Wohnungsverlust – “ (im Umfang von 2,5 Stellen Sozialarbeit). Die Verwaltung wird hierzu ermächtigt, im Rahmen einer Ziel- und Leistungsvereinbarung den Sozial- dienst katholischer Männer – SKM mit der Umsetzung zu beauftragen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2018 ff. veranschlagt. Alternative: Der Rat der Stadt Köln lehnt die Ausweitung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Woh- nungsverlustes ab. Ausschuss Soziales und Senioren 09.11.2017 Finanzausschuss 13.11.2017 Rat 14.11.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 300.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 a) Personalaufwendungen 300.000 € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2018 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 300.000 € Beginn, Dauer Ziel der Maßnahme Um Wohnraumverlust frühzeitig vorzubeugen bedarf es ergänzender präventiver Maßnahmen der noch früheren Intervention. Diese setzen voraus, dass Informationen zu einem drohenden Wohn- raumverlust frühzeitig, vor erfolgter Kündigung und Räumungsklage, genutzt werden. Dies ist – bezo- gen auf ein großstädtisches Umfeld – nur im Rahmen eines sozialräumlich orientierten Netzwerks und regionaler Anlaufstellen, erreichbar. Neben dieser qualitativen Verbesserung der präventiven Maßnahmen ist darüber hinaus der Einsatz von Sozialarbeit (Wohnintegrationshilfe) zur Stabilisierung von Haushalten in beschlagnahmten Woh- nungen und im Sinne der Nachhaltigkeit als Präventionsnachsorge zur Vermeidung von Wiederho- lungsfällen dringend geboten. Darstellung des gegenwärtigen Zustandes Nach Jahren des deutlichen Rückgangs ermittelt die BAG Wohnungslosenhilfe seit 2008 einen drasti- schen Anstieg der bedrohten Wohnverhältnisse in Deutschland: 2014 waren ca. 172.000 Haushalte (2012: 144.000) vom Verlust ihrer Wohnung unmittelbar bedroht. In ca. 50 % der Fälle konnte die Wohnung durch präventive Maßnahmen erhalten werden. Zudem sind die Ressourcen an bezahlbarem Wohnraum in Köln, besonders für Singlehaushalte, seit Jahren durch zusätzliche Nachfragen (z.B. studentisches Wohnen, Zuwanderung) sehr knapp. Von Wohnungsverlust bedrohte oder obdachlose Menschen, die für den Wohnungsmarkt aufgrund mate- rieller und/oder sozialer Benachteiligungen unattraktiv sind, haben unter diesen Umständen keine Chance, nach eingetretener Wohnungslosigkeit eine Wohnung zu finden. Als Folge tritt ein langjähri- ges Verbleiben oder auch eine Beheimatung in ordnungsbehördlichen Unterbringungsangeboten, Angeboten der Obdachlosenhilfe oder der (Wohn)Hilfen nach § 67 SGB XII ein. Die Entwicklung des Wohnungsmarktes in Köln erfordert daher neue Handlungskonzepte, deren Ziel- 3 setzung der Erhalt der gegenwärtigen Wohnung ist. Der Deutsche Verein hat am 11. September 2013 eine „Empfehlung zur Prävention von Wohnungslosigkeit durch Kooperation von kommunalen und freien Trägern“ verabschiedet. Die Stadt Köln verfügt seit 1983 über eine Fachstelle Wohnen, deren Aufgabe es u.a. ist, Wohnraum- verlust zu verhindern respektive Hilfen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zu gewähren. Die Unter- bringung obdachloser Menschen ist dabei eine Pflichtaufgabe der Stadt Köln. In diesen Fällen können zum Wohnungserhalt eine Mietschuldenübernahme nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Sozialgesetzbücher gewährt werden. Sie kann jedoch auf Grundlage der bestehenden Gesetze und Regelungen erst dann tätig werden, wenn sie von einem drohenden Wohnungsverlust erfährt. Dies ist i. d. R. erst, wenn bereits eine Kündigung erfolgt ist. Informationen über erfolgte fristlose Kündigungen erfolgen im Rahmen der Kooperation mit der Wohnungswirtschaft oder durch persönliche Antragsstel- lung der Mietschuldnerin bzw. des Mietschuldners. Interventionen noch vor einer ausgesprochenen bzw. drohenden Kündigung, werden gegenwärtig von der Fachstelle Wohnen nicht abgedeckt. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung ein aus zwei Bausteinen bestehendes Konzept entwickelt. Beratung und Mietcoaching (BerMico) Menschen geraten zunehmend in die Gefahr, ihre Wohnungen zu verlieren; die Zahl der bedrohten Wohnverhältnisse steigt, deshalb sind Präventionsanstrengungen unverzichtbar. Der Erhalt von Wohnraum hat daher seitens der Fachstelle Wohnen oberste Priorität, um Wohnungsnotfälle mit ihren sozialen und wirtschaftlichen Folgen zu vermeiden, bestehende Wohnverhältnisse zu sichern und die Handlungs- und Bewältigungskompetenzen der Menschen zu stärken. Diesbezüglich sind die präventiven Hilfen der Fachstelle Wohnen als Folge der zunehmenden Woh- nungslosigkeit zudem zielgerichtet und koordiniert nach dem Grundsatz zu erbringen, dass jeder Wohnungsnotfall mit präventiven Hilfen dort gelöst wird, wo er entstanden ist und die Hilfen sozial- raumbezogen auszurichten sind. Insofern haben die freien Träger der Hilfen im Wohnungsnotfall eine wichtige Funktion bei der Prävention von Wohnungsverlusten. Sie besitzen viele Kompetenzen in der Beratung, Begleitung, Unterstützung und in der aufsuchenden Kontaktaufnahme von Menschen in schwierigen Lebenslagen. Sie verfügen ferner über die Kompetenzen und Instrumentarien, Gründe und Auslöser von Wohnungsverlusten wahrzunehmen, die nicht auf Mietschulden zurückzuführen sind. Hier setzt das präventive, neu konzipierte Beratungsangebot „BerMico – Beratung und Mietcoaching bei drohendem Wohnungsverlust“ an. BerMico wird seit April 2015 im Rahmen eines Modellprojektes vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW im Zusammenhang mit dem Förderkonzept zum Aktionsprogramm „Obdachlosigkeit verhindern – Weiterentwicklung der Hilfen in Wohnungsnotfällen“ gefördert. Es han- delt sich um ein Projekt des Sozialdienstes Katholischer Männer e.V. Köln (SKM Köln), dass von der Verwaltung mitinitiiert und begleitet wird. Die Evaluation des Projektes erfolgt durch die Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich (FOGS). Das diesem Projekt zu Grunde liegende Konzept wurde gemeinsam von Träger und Verwaltung erstellt. Zielgruppe des Projektes sind alle von Wohnungsverlust bedrohten Personen, in der Projektphase des Stadtbezirkes Köln Ehrenfeld, die nicht durch die Verwaltung/ Fachstelle Wohnen unterstützt werden, da die gegenseitigen Informationen fehlen oder persönliche Zugangshemmnisse bestehen. Die Leitidee des Projektes ist eine noch frühzeitigere Vermeidung von drohender Wohnungslosigkeit. Die inhaltlichen Schwerpunkte des Projektes liegen daher besonders im Clearing, in der Beratung (Einkommens- und Mietsicherung, Erarbeitung von Selbsthilfemöglichkeiten, Verhandlungen mit Vermieterinnen und Vermietern, Beratung über mietrechtliche Verfahrensfragen, etc.), in Sofortmaßnahme zur Sicherung des Wohnraums, in der Motivationsarbeit und Vermittlung. Die Erreichbarkeit der betreffenden Haushalte/Personen wird durch Vernetzung mit den vor Ort tätigen Trägern, Organisationen, Gemeinden, Vereinen sowie in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft hergestellt. Gleichzeitig erfolgt umfangreiche Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Die praktische Arbeit erfolgt aufsuchend, bietet aber auch den direkten Zugang durch ein vor Ort, in den Räumen der 4 Kontakt- und Beratungsstelle Rochus des SKM Köln, bestehendes Büro. Kennzahlen aus dem Evaluationsbericht von FOGS für den Evaluationszeitraum 01. Januar 2016 – 31. Dezember 2016: Im Evaluationszeitraum wurden vom BerMico-Team 389 Haushalte kontaktiert. Bei 62% aller Kontaktversuche kam ein Kontakt zustande. Bei 86 Haushalten kam es zu Beratungen und weiteren Unterstützungen (205 Personen). Bei 93,2 % der vorgenannten Fälle ging es explizit um Mietschulden/-rückstände. Davon ging es bei 8,5 % der Fälle auch explizit um eine reguläre Kündigung. In einer deutlich großen Zahl der unterstützten Fälle (71,2 %) ging es zudem um allgemeine bzw. weitere Fragen zu Finanzen/ Budget. Bei 52 Haushalten (110 Personen), die eine Beratung durch BerMico akzeptiert haben, also mit 63 % deutlich über die Hälfte, konnte in einem Zeitraum von 12 Monaten durch die Inter- vention von BerMico ein mit hoher Wahrscheinlichkeit ansonsten drohender Wohnungsverlust vermieden werden. Deutlich ist schon jetzt, dass durch die unmittelbare Präsenz der Projektmitarbeiter/innen im Sozial- raum Ehrenfeld und den dadurch erleichterten Zugang zur Zielgruppe gelungen ist, die Berührungs- ängste der von Wohnungslosigkeit bedrohten Haushalte mit amtlichen Stellen abzubauen und die Wege zu den involvierten Behörden und Beratungsdiensten (Jobcenter, Suchtberatung, Erziehungs- und Schuldnerberatung etc.) zu ebnen. Das Einfordern von Verbindlichkeiten, der Aufbau von klaren Strukturen in allen Dimensionen des Familienlebens verbunden mit der praktischen Arbeit und Quali- fizierung im Bereich Wohnraumerhalt, sind die Bausteine von BerMico, das in dieser besonderen Kombination erfolgreich wirksam werden kann. An der Bedeutung von BerMico gerade für intensivere Fälle, für die bei einem Wegfall der Maßnahme keine geeignete Alternative absehbar ist, wird auch deutlich, dass der Erfolg von BerMico sich nicht ausschließlich an einer möglichst hohen Zahl von Fällen oder an der Höhe der regulierten Mietschul- den bemessen lässt. Längerfristige Fälle binden naturgemäß relativ viel Zeit und bilden dennoch kon- zeptionell die Kernklientel von BerMico. Das Konzept und die Präsenz BerMico soll zunächst auf den Stadtbezirk Chorweiler unter Einbezie- hung des seit Oktober 1976 etablierten Hauswirtschaftlichen Beratungsdienst und der Mieterkontakt- stelle Chorweiler ausgedehnt werden und unter die professionelle Trägerschaft des SKM Köln vereint werden. Die bisher vom SKM Köln im Modelprojekt BerMico gesammelten Erfahrungen, in Verbin- dung mit der hohen Bekanntheit der beiden örtlichen Einrichtungen in Chorweiler Zentrum, sollten sich positiv auf die weitere Entwicklung dieser präventiven Maßnahme auswirken. Die Wohnintegrationshilfe Der Einsatz von Sozialarbeit (Wohnintegrationshilfe) zur Stabilisierung von Haushalten in beschlag- nahmten Wohnungen und im Sinne der Nachhaltigkeit als Präventionsnachsorge zur Vermeidung von Wiederholungsfällen, für den vorab beschriebenen Personenkreis, ist dringend geboten und unab- wendbarer Teil der Pflichtaufgabe. Die vorhandenen Angebote, z. B. im Rahmen des § 67 SGB XII, setzen die formale Annahme dieser Hilfen durch den Hilfebedürftigen voraus. Fehlt jedoch diese Be- reitschaft, so können diese Angebote nicht greifen. Fehlende Hilfe und Unterstützung hat aber unmit- telbare Auswirkungen auf die Stabilität des bestehenden als auch auf zukünftig angestrebte Mietver- hältnisse. Die Verwaltung nutzt die Chance einer Einbindung der Potenziale und Erfahrungen von BerMico zur Absicherung der Nachhaltigkeit für die Einübung von wirtschaftlichem Verhalten und der Vermeidung weiterer Schulden durch Haushaltsplanung und Geldeinteilung. Besonders in Wiederholungsfällen. Hierzu gilt es konzeptionell noch unterschiedliche Formen von Budget- und Verhaltensberatung zu entwickeln und zu erproben. 5 Zusammenfassung Der Einsatz von BerMico, gemeinsam mit dem Angebot einer Wohnintegrationshilfe für von Obdach- losigkeit bedrohte, stellt effektive fachspezifische Hilfemaßnahmen zur Verfügung und verhindert den Wohnungsverlust. Die enge Kooperation von Fachstelle Wohnen, freien Trägern und Wohnungswirtschaft bei der Prä- vention von Wohnungslosigkeit mit einem konsequent aufsuchenden Beratungsansatz für diejenigen Haushalte, für die er notwendig und sinnvoll ist, ist ein zukunftsweisendes Praxismodell, um Men- schen zu erreichen, die sich in Krisen abschotten, respektive mit Passivität reagieren. Als wirksam für eine gute Akzeptanz erweist sich der Umstand, dass die Angebote durch freie Träger und somit die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter als unparteiische Dritte auftreten, die über keinerlei Sanktionsgewalt verfügen und sich als Vermittelnde ins Spiel bringen können. Die beschriebenen Maßnahmen führen zu einer Stabilisierung der Bewohnerstrukturen und langfristig auch zu einer stärkeren Identifizierung mit dem Wohngebiet. Das dient gleichermaßen dem Interesse von Mieterinnen und Mietern, der Stadtgesellschaft sowie Wohnungswirtschaft. Aufgrund der langjährigen und weitreichenden Erfahrungen des Trägers SKM Köln in der Obdachlo- senhilfe, ist geplant, diesen im Rahmen einer Ziel- und Leistungsvereinbarung mit den oben aufgeführten Maßnahmen zu beauftragen. Finanzierung Für BerMico sollen 2,5 Stellen Sozialarbeit eingesetzt werden. Zuzüglich der Miet- und Geschäftskos- ten ist von Kosten in Höhe von 220.000 € auszugehen. In der Wohnintegrationshilfe soll zunächst 1 Stelle Sozialarbeit eingesetzt werden, die ihren Büroar- beitsplatz in den Räumen von BerMico haben wird. Geschätzte Kosten inklusive der Geschäftskos- ten: 80.000 €. Die pro Jahr geschätzten Gesamtkosten betragen damit ca. 300.000 €. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der im Haushaltsplanentwurf 2018ff. in Teilergebnisplan 1005 – Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, Zeile 15, Transferaufwendungen, veranschlagten Mittel. Durch diese zusätzlichen Maßnahmen, eingebunden in ein erweitertes Präventionskonzept der Fach- stelle Wohnen, erwartet die Verwaltung Einsparungen bei der Übernahme von Mietrückständen, den Kosten der Belegungsrechtswohnungen, der Beschlagnahme von Wohnraum und die Vermeidung andernfalls drohender Mehrausgaben durch Ausweitung der ordnungsbehördlichen Unterbringungsressourcen, Kosten der ordnungsbehördlichen Unterbringung. Eine fachliche und finanzwirtschaftliche Erhebung wird während der zwei Jahre erfolgen um den Er- folg der Maßnahme zu belegen. Zu erwartende Auswirkungen bei Verzicht auf diese Maßnahmen Die Zahl der Wohnungsverluste in Köln wird zunehmen. Damit wird sich die Zahl der ordnungsbe- hördlich unterzubringenden Haushalte weiter erhöhen. Begründung der Dringlichkeit Die Dringlichkeit ist mit der Notwendigkeit begründet, dass der zu beauftragende Träger Vorbereitun- gen treffen muss, um die Maßnahme zum Beginn des nächsten Jahres umsetzen zu können. Dies betrifft insbesondere die notwendigen Personaleinstellungen und die Raumakquirierung. Insofern duldet die Beauftragung des Trägers keinen Aufschub. 6 Anlagen
Konzept BerMico_Stand 09.2017
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Konzept „BerMico“ – Beratung und Mietcoaching bei drohendem Wohnungsverlust – Verfasser/in: September 2017 – Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren, Fachstelle Wohnen – Sonja Pellender / Wolfgang Hartung. 1 INHALT 1. Ausgangslage 2 2. Zielgruppe 3 3. Ziele der Hilfe 3 4. Hilfevoraussetzungen 3 5. Hilfeleistungen 3 6. Zugang zur Hilfe 4 7. Zuständigkeit 5 8. Kooperationen 5 9. Strukturelle Merkmale 5 10. Qualitätssicherung 5 11. Evaluation 5 Konzept „BerMico“ – Beratung und Mietcoaching bei drohendem Wohnungsverlust – Verfasser/in: September 2017 – Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren, Fachstelle Wohnen – Sonja Pellender / Wolfgang Hartung. 2 1. Ausganglage Nach Jahren des deutlichen Rückgangs steigt die Zahl der wohnungslosen Menschen seit 2008 wieder an. Sie lag im Jahr 2012 bei 284.000 Personen. Weitere 130.000 Menschen waren im Jahr 2012 von Wohnungsverlust bedroht. Wohnraumengpässe gehen dabei insbesondere in Metropolen und wirtschaftlich dynamischen Regionen mit steigenden Mieten einher. Bezahlbarer Wohnraum wird hier immer mehr zu einem knappen Gut. Der Deutsche Verein hat am 11. September 2013 eine „Empfehlung zur Prävention von Wohnungslosigkeit durch Kooperation von kommunalen und freien Trägern“ verabschiedet. An dieser Empfehlung orientiert sich das nachfolgende Konzept. Die Stadt Köln ist eine der o.g. dynamischen Metropolen. Die Bevölkerungsprognosen weisen einen beständigen Zuzug nach Köln aus. Die Nachfrage nach Wohnraum steigt – wie auch das Mietniveau – beständig an. Dies zeigt sich deutlich im Stadtbezirk Ehrenfeld. Die Zahl der Haushalte die im Stadtbezirk Ehrenfeld wohnen hat sich zwischen 2000 und 2012 von 50103 Haushalten (97.396 Personen) auf 57368 Haushalte (105.413 Personen) erhöht. Die Stadt Köln verfügt seit 1983 über eine Fachstelle Wohnen, deren Aufgabe es u.a. ist Wohnraumverlust zu verhindern. Sie kann jedoch auf Grundlage der bestehenden Gesetze und Regelungen erst tätig werden, wenn sie von einem drohenden Wohnungsverlust erfährt. Dies ist in der Regel erst, wenn bereits eine Kündigung erfolgt ist oder droht. Informationen über erfolgte fristlose Kündigungen erfolgen im Rahmen der Kooperation mit der Wohnungswirtschaft oder durch persönliche Antragsstellung des Mietschuldners. Um Wohnraumverlust frühzeitig vorzubeugen bedarf es ergänzend präventiver Maßnahmen der frühen Intervention. Diese setzen voraus, dass Informationen zu einem drohenden Wohnraumverlust frühzeitig vorliegen. Dies ist – bezogen auf ein großstädtisches Umfeld – nur im Rahmen eines sozialräumlich orientierten Netzwerks erreichbar. Das nachfolgende Konzept wird daher zunächst in Köln- Ehrenfeld unter Einschluss der angrenzenden Stadtteile umgesetzt. Dieses Stadtgebiet ist in besonderer Weise Strukturveränderungen unterworfen, die Druck auf den lokalen Wohnungsmarkt ausüben. Dies geht einher mit umfangreichen Sanierungsmaßnahmen am Wohnungsbestand und einer großen Neubautätigkeit. Die zunehmende Nachfrage führt zu Mietpreissteigerungen, die immer mehr alteingesessene Ehrenfelder kaum noch aufbringen können. Generell und verstärkt im gewählten Sozialraum (Ehrenfeld) greifen soziale Belastungen und Wohnraumgefährdung ineinander und können zu einer Spiralbewegung führen, die sowohl zu Wohnraumverlust und der Verfestigung von sozialen Schwierigkeiten führen. Präventive Ansätze sollten deshalb von beiden Seiten aus erfolgen. Neben der sozialräumlichen Orientierung erfordert dies zwingend eine enge Abstimmung und Kooperation von kommunalen Stellen (z.B. Fachstelle Wohnen), Jobcenter, Träger der freien Wohlfahrtspflege und lokalen Wohnungsbauunternehmen bzw. –anbietern. Das Ineinandergreifen von Verhältnis- und Verhaltensprävention ist dabei eine wichtige Voraussetzung erfolgreicher Vorbeugung. Konzept „BerMico“ – Beratung und Mietcoaching bei drohendem Wohnungsverlust – Verfasser/in: September 2017 – Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren, Fachstelle Wohnen – Sonja Pellender / Wolfgang Hartung. 3 2. Zielgruppe Haushalte die vom Wohnungsverlust bedroht sind und aus dem Sozialraum Ehrenfeld kommen. Es muss (noch) keine Kündigung, jedoch eine Bedrohung des Wohnraumverlustes vorliegen. Als Kriterien für eine solche Bedrohungssituation können u. a. dienen Mahnungen und Abmahnungen durch den Vermieter, objektive Hilflosigkeit, Vermüllung oder auch soziale Vereinsamung und Ausgrenzung 3. Ziele der Hilfe Im ersten Schritt: Verbesserung/ Stärkung der Inanspruchnahmebereitschaft bzw. – fähigkeit. Durch eine geeignete Ansprache und Erstberatung soll die Veränderungsmotivation der Nachfrager/innen entwickelt werden. Erschließung von bedarfsgerechten Hilfen im regionalen Netzwerk und/oder – bei spezialisierten Hilfen – darüber hinaus. Auszugehen ist dabei, fallbezogen, von einem z. T multiplen Hilfebedarf und bezogen auf die Nachfragesituation insgesamt von unterschiedlichen, breit gefächerten Unterstützungsbedarfen. Mit Blick auf die zentrale Zielsetzung der Abwendung von Wohnungsverlust sind u.a. folgende Teilziele bedeutsam: Identifikation von wohnraumbezogenen Gefährdungspotentialen Förderung von mietvertragsfähigem Verhalten Verhinderung besonderer sozialer Schwierigkeiten. 4. Hilfevoraussetzungen Bereits installierte Hilfemaßnahmen mit vergleichbarer Zielausrichtung (z. B. Hilfen nach § 67 SGB XII, § 53 SGB XII, SGB VIII). 5. Hilfeleistungen Orientiert am frühen Charakter der Hilfe sowie der sozialräumlichen Vernetzung sieht BerMico folgende Maßnahmenschwerpunkte vor: Sofortmaßnahmen Im Falle der akuten Bedrohung eines Wohnraumverlustes leitet BerMico zeitnahe Maßnahmen zur Abwehr ein. Diese können in Form direkter eigener Aktivitäten oder als Vermittlungen in entsprechende Hilfen erbracht werden. Motivationsarbeit Durch eine qualifizierte Gesprächsführung (Motivational Interviewing) stärkt der/die Berater/in die Veränderungsmotivation der/des Nachfrager/in. Zudem zielt die Motivationsarbeit auf die Verbesserung der Inanspruchnahmebereitschaft. Konzept „BerMico“ – Beratung und Mietcoaching bei drohendem Wohnungsverlust – Verfasser/in: September 2017 – Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren, Fachstelle Wohnen – Sonja Pellender / Wolfgang Hartung. 4 Clearingfunktion Eine wichtige Maßnahme ist die Durchführung einer wohnraumbezogenen Bestandsaufnahme. Diese muss eng verknüpft sein mit einer ersten Problemerfassung ggf. begleitender psychischer und sozialer Schwierigkeiten. Beratung Die Beratung bildet das Kernelement der präventiven Maßnahmen. Durch sie werden weiterführende Interventionen vorbereitet bzw. eingeleitet. Insbesondere werden Fragen zu nicht abgerufenen Leistungsansprüchen behandelt. Vermittlung Vermittlungen erfolgen in bedarfsgerechte Hilfen im regionalen Netzwerk, in den Verbund der Hilfen des SKM Köln bzw. in spezialisierte stadtweite Angebote. Aufsuchende Hilfen Um das Angebot effektiv auszugestalten und die Zielgruppe besser zu erfassen werden Personen, die auf schriftliche oder telefonische Einladungen nicht reagieren, persönlich aufgesucht. Der Schwerpunkt der Interventionen und Maßnahmen liegt einerseits auf einem qualifizierten Clearing. Dieses Clearing kann – bei entsprechendem multiplem Hilfebedarf – übergehen in eine erste Hilfeplanung. Anderseits zielen die Maßnahmen auf die Erschließung von weiterführenden Hilfen u.a. auch zu wohnbegleitenden Hilfen nach § 53 SGB XII, §§ 67 ff. SGB XII und SGB VIII. 6. Zugang zur Hilfe Mit Blick auf den frühen Charakter des präventiven Angebots (prä-präventiv), hat die Schaffung von Zugängen bzw. die Ausgestaltung eines niedrigschwelligen Zugangs einen zentralen Stellenwert. Neben der Inanspruchnahme des Angebots durch Selbstmelderinnen und Selbstmelder, kann die Inanspruchnahme durch Dritte unterstützt und befördert werden. Hierzu zählen u.a. Wohnungsbaugesellschaften und örtliche Vermieterinnen bzw. Vermieter Jobcenter und Außenstellen des Amtes für Soziales und Senioren Seniorenberatung Allgemeiner Sozialer Dienst des Amtes für Kinder, Jugend und Familie Sozialraumkoordination Sozialräumlich tätige Fachberatungsstellen Pfarrgemeinden Polizei (häusliche Gewalt) Schulen (Schulsozialarbeit) Größere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Straffälligenhilfe Zudem wird im Rahmen des Angebotes eine – telefonische – Hotline bereitgestellt. Konzept „BerMico“ – Beratung und Mietcoaching bei drohendem Wohnungsverlust – Verfasser/in: September 2017 – Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren, Fachstelle Wohnen – Sonja Pellender / Wolfgang Hartung. 5 7. Zuständigkeit Zuständig für die Fallauswahl bzw. Gewährung der präventiven Hilfe ist beim Amt für Soziales und Senioren die Fachstelle Wohnen. 8. Kooperationen Die sozialräumliche Ausrichtung sowie die Zielsetzung von BerMico erfordert zwingend eine enge Abstimmung und Kooperation der Beteiligten. Dies gilt zuerst einmal für die Zusammenarbeit des SKM Köln mit der Fachstelle Wohnen. Diese Kooperation basiert auf einer schriftlichen Vereinbarung, die wiederrum auf der Gesamtkonzeption der Fachstelle Wohnen beruhen muss. Über die Fachstelle Wohnen werden die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sowie Genossenschaften an BerMico beteiligt. Mit der Wohnungsbaugesellschaft GAG ist vereinbart, dass sie die Fachstelle Wohnen der Stadt Köln über Mahnungen wegen Mietrückständen und vertragswidriges Verhalten informiert. Diese Informationen werden im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem SKM Köln weitergegeben, um eine Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Schließlich wird BerMico über die Sozialraumkoordination mit den örtlichen Trägern, Angeboten und Initiativen vernetzt. 9. Strukturelle Merkmale BerMico ist organisatorisch angesiedelt in der Kontakt- und Beratungsstelle Rochus des SKM Köln. Durch einen separaten Eingang – in einem Dienstleitungszentrum der Caritas – ist die Eigenständigkeit des Angebots von den Angeboten der Wohnungslosenhilfe im engeren Sinne gewährleistet. 10. Qualitätssicherung Die Qualitätssicherung von BerMico erfolgt im Rahmen des Qualitätsmanagements des SKM Köln im Fachbereich Beratung und Hilfe. Inhaltlich orientiert sich dieses Qualitätsmanagement nach DIN ISO 9001:2008 an den Qualitätsleitlinien zur Wohnungslosenhilfe in der Caritas. Zudem wird BerMico durch eine Begleitgruppe fachlich und umsetzungsbezogen begleitet. In der Begleitgruppe arbeiten u.a. mit: die Fachstelle Wohnen und ResoDienste der Stadt Köln die Wohnungsgesellschaft GAG Immobilien AG, Sozialmanagement das Jobcenter der SKM Köln als Maßnahmeträger DIVC Köln als Spitzenverband 11. Evaluation Die Evaluation des Angebotes BerMico erfolgt durch die Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich (FOGS).
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1824/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 06.11.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27