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1824/2017

Ausweitung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 06.11.2017

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2017-09_Konzept Wohnintegrationshilfe

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Beschlussvorlage Rat

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Konzept BerMico_Stand 09.2017

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2017-09_Konzept Wohnintegrationshilfe

7077 Zeichen

Konzept „Wohnintegrationshilfe“ 
Eine Hilfe zur Stabilisierung von Haushalten in prekären Wohnsituationen 
und Nachsorge in der Wohnungsnotfallprävention 
 
 
 
 
Verfasser/in: September 2017 –  Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren, Fachstelle Wohnen – 
Sonja Pellender / Wolfgang Hartung. 
1 
 
 
 
INHALT 
 
 
1. Ausgangslage         2 
 
 
2. Zielgruppe         2 
 
 
3. Ziele der Hilfe         2 
 
 
4. Hilfevoraussetzungen        3 
 
 
5. Hilfeleistungen         3 
 
 
6. Zugang zur Hilfe         3 
 
 
7. Zuständigkeit         4 
 
 
8. Kooperationen         4 
 
 
9. Qualitätssicherung        4 
 
 
10. Evaluation         4

Konzept „Wohnintegrationshilfe“ 
Eine Hilfe zur Stabilisierung von Haushalten in prekären Wohnsituationen 
und Nachsorge in der Wohnungsnotfallprävention 
 
 
 
 
Verfasser/in: September 2017 –  Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren, Fachstelle Wohnen – 
Sonja Pellender / Wolfgang Hartung. 
2 
1. Ausganglage 
 
Die Zahl der von Wohnungslosigkeit bedrohten Haushalte bleibt seit Jahren trotz 
Bevölkerungszunahme in Köln konstant. 
 
Im Rahmen der Wohnungsnotfallprävention müssen aber zunehmend Haushalte unterstützt 
werden, bei denen der Erhalt ihrer gegenwärtigen Wohnung aus verschiedenen Gründen 
nicht möglich ist und deshalb eine alternative Wohnversorgung angeboten werden muss. 
 
Viele diese Haushalte zeigen ein sozialproblematisches Verhalten, bekommen ihre 
Einkommenssituation nicht in den Griff oder verhalten sich unwirtschaftlich. 
Sie sind somit nicht in der Lage einen Mietvertrag zu erfüllen. 
 
Wegen nicht ausreichend vorhandener stationärer Obdachloseneinrichtungen und keiner 
Alternativen auf dem Wohnungsmarkt leben diese Parteien befristet weiter in ihrer durch die 
Stadt Köln beschlagnahmten Wohnung oder werden mit ordnungsbehördlicher Einweisung in 
Belegungsrechtswohnungen untergebracht.  
 
Eine Reintegration in den Wohnungsmarkt bleibt diesen Haushalten ohne fachliche 
Unterstützung zunehmend verwehrt. 
 
Ein Teil der Haushalte, dem mit präventiven Mitteln die innegehaltene Wohnung erhalten 
wird, zeigt deutliche Anzeichen, dass er ohne eine zusätzliche Unterstützung in absehbarer 
Zeit wieder in die Gefahr eines Wohnungsverlustes gerät. In diesen Fällen muss im Rahmen 
einer Präventionsnachsorge Unterstützung erfolgen. 
 
 
2. Zielgruppe 
 
 Haushalte in prekären Wohnsituationen (Wiedereinweisungen, Einweisungen in 
leerstehenden Wohnraum). 
 
 Haushalte bei denen das gefährdete Mietverhältnis durch präventive Hilfen gesichert 
werden konnte, bei denen aber erkennbar ist, dass sich die Wohnungsnotlage 
wiederholen kann.  
 
 
3. Ziele der Hilfe 
 
 Nachhaltigkeit der Wohnungssicherung zur Vermeidung von Wiederholungsfällen. 
 
 Langfristiger Erhalt der Wohnung und die Vermeidung von Obdachlosigkeit und 
Noteinweisung, insbesondere von Familien mit Kindern. 
 
 Stabilisierung von Haushalten in beschlagnahmten und zwangseingewiesenen 
Wohnungen respektive der selbständige Wohnungserhalt. (Abschluss eines 
Mietvertrages).

Konzept „Wohnintegrationshilfe“ 
Eine Hilfe zur Stabilisierung von Haushalten in prekären Wohnsituationen 
und Nachsorge in der Wohnungsnotfallprävention 
 
 
 
 
Verfasser/in: September 2017 –  Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren, Fachstelle Wohnen – 
Sonja Pellender / Wolfgang Hartung. 
3 
4. Hilfevoraussetzungen 
 
Keine bereits installierten Hilfemaßnahmen mit vergleichbarer Zielausrichtung (z.B. Hilfen 
nach § 67 SGB XII, § 53 SGB XII, SGB VIII). 
 
 
5. Hilfeleistungen 
 
 Turnusmäßige Hausbesuche bei früher bekannt gewordenen Problemparteien zur 
Klärung, ob es wirtschaftliche oder familiäre Schwierigkeiten gibt, die eine neue 
Notlage heraufbeschwören. Die Durchführung der Hilfe sollte dabei zeitlich begrenzt 
sein. 
 
 Die Annahme der aufsuchenden Hilfe ist für die Adressat/innen grundsätzlich 
freiwillig. 
 
 Fall- und Verlaufsdokumentation (Partizipation der betroffenen Haushalte). 
 
 Vermittlungsposition zwischen Wohnungsnehmer und Wohnungsgeber und/oder 
Jobcenter und andere Institutionen. 
 
 Verhandlungen mit potenziellen Vermietern in den Fällen der prekären 
Wohnsituationen. 
 
 Hilfe zur Selbsthilfe. 
 
 Vermittlung anderer Hilfen (z. B. Schuldnerberatung, Suchthilfe, Familienhilfe, 
Seniorenberatung, Hilfen nach § 67 ff. SGB XII). 
 
 
6. Zugang zur Hilfe 
 
Mit Blick auf den frühen Charakter des präventiven Angebots „Wohnintegrationshilfe“, hat die 
Schaffung von Zugängen bzw. die Ausgestaltung eines niedrigschwelligen Zugangs einen 
zentralen Stellenwert. Neben einer öffentlichkeitswirksamen Bekanntmachung des Angebots 
für Selbstmelderinnen und Selbstmelder, kann die Inanspruchnahme durch Dritte unterstützt 
und befördert werden. Hierzu zählen u.a. 
 
 Freier Träger oder andere sozialräumlich tätigen Institutionen bzw. soziale 
Einrichtungen 
 Wohnungsbaugesellschaften und örtliche Vermieterinnen bzw. Vermieter 
 Jobcenter und Außenstellen des Amtes für Soziales und Senioren 
 Seniorenberatung 
 Allgemeiner Sozialer Dienst des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 
 Fachstelle Wohnen 
 Sozialraumkoordination 
 Pfarrgemeinden

Konzept „Wohnintegrationshilfe“ 
Eine Hilfe zur Stabilisierung von Haushalten in prekären Wohnsituationen 
und Nachsorge in der Wohnungsnotfallprävention 
 
 
 
 
Verfasser/in: September 2017 –  Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren, Fachstelle Wohnen – 
Sonja Pellender / Wolfgang Hartung. 
4 
7. Zuständigkeit 
 
Zuständig für die Fallauswahl bzw. Gewährung der nachsorgenden Wohnintegrationshilfe ist 
beim Amt für Soziales und Senioren die Fachstelle Wohnen. 
 
 
8. Kooperationen 
 
Die sozialräumliche Ausrichtung sowie die Zielsetzung des Projektes erfordert zwingend eine 
enge Abstimmung und Kooperation der Beteiligten. Dies gilt zuerst einmal für die 
Zusammenarbeit des SKM Köln mit der Fachstelle Wohnen. Diese Kooperation basiert auf 
einer schriftlichen Vereinbarung, die wiederrum auf der Gesamtkonzeption der Fachstelle 
Wohnen beruhen muss. 
 
Schließlich wird die Wohnintegrationshilfe über die Sozialraumkoordination mit den örtlichen 
Trägern, Angeboten und Initiativen vernetzt. 
 
 
9. Qualitätssicherung 
 
Die Qualitätssicherung der Wohnintegrationshilfe erfolgt im Rahmen des 
Qualitätsmanagements des freien Trägers. 
 
 
10. Evaluation 
 
Die Bewertung und Auswertung der Wohnintegrationshilfe erfolgt anhand eines von der 
Stadt Köln vorgegebenen und mit dem freien Träger abgestimmten Berichtswesens. Das 
Berichtswesen soll Auskunft geben über die Quantität und Qualität der 
Aufgabenwahrnehmung und über die erzielten Ergebnisse. 
 
Zudem legt der freie Träger einen ausführlichen Jahresbericht über das zurückliegende Jahr 
bis zum 31.04. des Folgejahres vor. Der Jahresbericht umfasst die anonymisiert 
einzelfallbezogene und einzelfallübergreifende Aufgabenwahrnehmung nach Art sowie 
Umfang, legt die Schwerpunkte und Ziele der Tätigkeit dar und gibt Auskunft über die 
derzeitige sowie zukünftige Entwicklung vor Ort. 
 
Der freie Träger setzt geeignete Verfahren der Evaluation seiner Arbeit ein.

Beschlussvorlage Rat

15476 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/50/502 
 
Vorlagen-Nummer 
 1824/2017 
Freigabedatum 
06.11.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ausweitung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Ausweitung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Woh-
nungsverlustes ab den Haushaltsjahr 2018, zunächst befristet auf 2 Jahre, entsprechend der beige-
fügten Konzepte „Wohnintegrationshilfe“ (im Umfang von 1 Stelle Sozialarbeit) und „BerMico – Bera-
tung und Mietcoaching bei drohendem Wohnungsverlust – “ (im Umfang von 2,5 Stellen Sozialarbeit).  
 
Die Verwaltung wird hierzu ermächtigt, im Rahmen einer Ziel- und Leistungsvereinbarung den Sozial-
dienst katholischer Männer – SKM mit der Umsetzung zu beauftragen.  
 
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2018 ff. veranschlagt.  
 
 
Alternative: 
 
Der Rat der Stadt Köln lehnt die Ausweitung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Woh-
nungsverlustes ab. 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 09.11.2017 
Finanzausschuss 13.11.2017 
Rat 14.11.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  300.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen    300.000 € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    300.000  € 
Beginn, Dauer        
 
 
Ziel der Maßnahme 
Um Wohnraumverlust frühzeitig vorzubeugen bedarf es ergänzender präventiver Maßnahmen der 
noch früheren Intervention. Diese setzen voraus, dass Informationen zu einem drohenden Wohn-
raumverlust frühzeitig, vor erfolgter Kündigung und Räumungsklage, genutzt werden. Dies ist – bezo-
gen auf ein großstädtisches Umfeld – nur im Rahmen eines sozialräumlich orientierten Netzwerks 
und regionaler Anlaufstellen, erreichbar. 
 
Neben dieser qualitativen Verbesserung der präventiven Maßnahmen ist darüber hinaus der Einsatz 
von Sozialarbeit (Wohnintegrationshilfe) zur Stabilisierung von Haushalten in beschlagnahmten Woh-
nungen und im Sinne der Nachhaltigkeit als Präventionsnachsorge zur Vermeidung von Wiederho-
lungsfällen dringend geboten. 
 
 
Darstellung des gegenwärtigen Zustandes 
Nach Jahren des deutlichen Rückgangs ermittelt die BAG Wohnungslosenhilfe seit 2008 einen drasti-
schen Anstieg der bedrohten Wohnverhältnisse in Deutschland: 2014 waren ca. 172.000 Haushalte 
(2012: 144.000) vom Verlust ihrer Wohnung unmittelbar bedroht. In ca. 50 % der Fälle konnte die 
Wohnung durch präventive Maßnahmen erhalten werden. 
 
Zudem sind die Ressourcen an bezahlbarem Wohnraum in Köln, besonders für Singlehaushalte, seit 
Jahren durch zusätzliche Nachfragen (z.B. studentisches Wohnen, Zuwanderung) sehr knapp. Von 
Wohnungsverlust bedrohte oder obdachlose Menschen, die für den Wohnungsmarkt aufgrund mate-
rieller und/oder sozialer Benachteiligungen unattraktiv sind, haben unter diesen Umständen keine 
Chance, nach eingetretener Wohnungslosigkeit eine Wohnung zu finden. Als Folge tritt ein langjähri-
ges Verbleiben oder auch eine Beheimatung in ordnungsbehördlichen Unterbringungsangeboten, 
Angeboten der Obdachlosenhilfe oder der (Wohn)Hilfen nach § 67 SGB XII ein. 
 
Die Entwicklung des Wohnungsmarktes in Köln erfordert daher neue Handlungskonzepte, deren Ziel-

3 
setzung der Erhalt der gegenwärtigen Wohnung ist. Der Deutsche Verein hat am 11. September 2013 
eine „Empfehlung zur Prävention von Wohnungslosigkeit durch Kooperation von kommunalen und 
freien Trägern“ verabschiedet. 
 
Die Stadt Köln verfügt seit 1983 über eine Fachstelle Wohnen, deren Aufgabe es u.a. ist, Wohnraum-
verlust zu verhindern respektive Hilfen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zu gewähren. Die Unter-
bringung obdachloser Menschen ist dabei eine Pflichtaufgabe der Stadt Köln. In diesen Fällen können 
zum Wohnungserhalt eine Mietschuldenübernahme nach den jeweils geltenden Bestimmungen der 
Sozialgesetzbücher gewährt werden. Sie kann jedoch auf Grundlage der bestehenden Gesetze und 
Regelungen erst dann tätig werden, wenn sie von einem drohenden Wohnungsverlust erfährt. Dies ist 
i. d. R. erst, wenn bereits eine Kündigung erfolgt ist. Informationen über erfolgte fristlose Kündigungen 
erfolgen im Rahmen der Kooperation mit der Wohnungswirtschaft oder durch persönliche Antragsstel-
lung der Mietschuldnerin bzw. des Mietschuldners. Interventionen noch vor einer ausgesprochenen 
bzw. drohenden Kündigung, werden gegenwärtig von der Fachstelle Wohnen nicht abgedeckt. 
 
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung ein aus zwei Bausteinen bestehendes Konzept entwickelt. 
 
 
Beratung und Mietcoaching (BerMico) 
Menschen geraten zunehmend in die Gefahr, ihre Wohnungen zu verlieren; die Zahl der bedrohten 
Wohnverhältnisse steigt, deshalb sind Präventionsanstrengungen unverzichtbar. Der Erhalt von 
Wohnraum hat daher seitens der Fachstelle Wohnen oberste Priorität, um Wohnungsnotfälle mit ihren 
sozialen und wirtschaftlichen Folgen zu vermeiden, bestehende Wohnverhältnisse zu sichern und die 
Handlungs- und Bewältigungskompetenzen der Menschen zu stärken. 
 
Diesbezüglich sind die präventiven Hilfen der Fachstelle Wohnen als Folge der zunehmenden Woh-
nungslosigkeit zudem zielgerichtet und koordiniert nach dem Grundsatz zu erbringen, dass jeder 
Wohnungsnotfall mit präventiven Hilfen dort gelöst wird, wo er entstanden ist und die Hilfen sozial-
raumbezogen auszurichten sind. Insofern haben die freien Träger der Hilfen im Wohnungsnotfall eine 
wichtige Funktion bei der Prävention von Wohnungsverlusten. Sie besitzen viele Kompetenzen in der 
Beratung, Begleitung, Unterstützung und in der aufsuchenden Kontaktaufnahme von Menschen in 
schwierigen Lebenslagen. Sie verfügen ferner über die Kompetenzen und Instrumentarien, Gründe 
und Auslöser von Wohnungsverlusten wahrzunehmen, die nicht auf Mietschulden zurückzuführen 
sind. Hier setzt das präventive, neu konzipierte Beratungsangebot „BerMico – Beratung und 
Mietcoaching bei drohendem Wohnungsverlust“ an. 
 
BerMico wird seit April 2015 im Rahmen eines Modellprojektes vom Ministerium für Arbeit, Integration 
und Soziales des Landes NRW im Zusammenhang mit dem Förderkonzept zum Aktionsprogramm 
„Obdachlosigkeit verhindern – Weiterentwicklung der Hilfen in Wohnungsnotfällen“ gefördert. Es han-
delt sich um ein Projekt des Sozialdienstes Katholischer Männer e.V. Köln (SKM Köln), dass von der 
Verwaltung mitinitiiert und begleitet wird. Die Evaluation des Projektes erfolgt durch die Gesellschaft 
für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich (FOGS). Das diesem Projekt zu 
Grunde liegende Konzept wurde gemeinsam von Träger und Verwaltung erstellt. 
 
Zielgruppe des Projektes sind alle von Wohnungsverlust bedrohten Personen, in der Projektphase 
des Stadtbezirkes Köln Ehrenfeld, die nicht durch die Verwaltung/ Fachstelle Wohnen unterstützt 
werden, da die gegenseitigen Informationen fehlen oder persönliche Zugangshemmnisse bestehen. 
Die Leitidee des Projektes ist eine noch frühzeitigere Vermeidung von drohender Wohnungslosigkeit. 
 
Die inhaltlichen Schwerpunkte des Projektes liegen daher besonders im Clearing, in der Beratung 
(Einkommens- und Mietsicherung, Erarbeitung von Selbsthilfemöglichkeiten, Verhandlungen mit 
Vermieterinnen und Vermietern, Beratung über mietrechtliche Verfahrensfragen, etc.), in 
Sofortmaßnahme zur Sicherung des Wohnraums, in der Motivationsarbeit und Vermittlung. Die 
Erreichbarkeit der betreffenden Haushalte/Personen wird durch Vernetzung mit den vor Ort tätigen 
Trägern, Organisationen, Gemeinden, Vereinen sowie in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft 
hergestellt. Gleichzeitig erfolgt umfangreiche Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Die praktische 
Arbeit erfolgt aufsuchend, bietet aber auch den direkten Zugang durch ein vor Ort, in den Räumen der

4 
Kontakt- und Beratungsstelle Rochus des SKM Köln, bestehendes Büro.  
 
Kennzahlen aus dem Evaluationsbericht von FOGS für den Evaluationszeitraum 01. Januar 2016 – 
31. Dezember 2016: 
 
 Im Evaluationszeitraum wurden vom BerMico-Team 389 Haushalte kontaktiert. 
 Bei 62% aller Kontaktversuche kam ein Kontakt zustande. 
 Bei 86 Haushalten kam es zu Beratungen und weiteren Unterstützungen (205 Personen). 
 Bei 93,2 % der vorgenannten Fälle ging es explizit um Mietschulden/-rückstände. Davon ging 
es bei 8,5 % der Fälle auch explizit um eine reguläre Kündigung. 
 In einer deutlich großen Zahl der unterstützten Fälle (71,2 %) ging es zudem um allgemeine 
bzw. weitere Fragen zu Finanzen/ Budget. 
 Bei 52 Haushalten (110 Personen), die eine Beratung durch BerMico akzeptiert haben, also 
mit 63 % deutlich über die Hälfte, konnte in einem Zeitraum von 12 Monaten durch die Inter-
vention von BerMico ein mit hoher Wahrscheinlichkeit ansonsten drohender Wohnungsverlust 
vermieden werden. 
 
Deutlich ist schon jetzt, dass durch die unmittelbare Präsenz der Projektmitarbeiter/innen im Sozial-
raum Ehrenfeld und den dadurch erleichterten Zugang zur Zielgruppe gelungen ist, die Berührungs-
ängste der von Wohnungslosigkeit bedrohten Haushalte mit amtlichen Stellen abzubauen und die 
Wege zu den involvierten Behörden und Beratungsdiensten (Jobcenter, Suchtberatung, Erziehungs- 
und Schuldnerberatung etc.) zu ebnen. Das Einfordern von Verbindlichkeiten, der Aufbau von klaren 
Strukturen in allen Dimensionen des Familienlebens verbunden mit der praktischen Arbeit und Quali-
fizierung im Bereich Wohnraumerhalt, sind die Bausteine von BerMico, das in dieser besonderen 
Kombination erfolgreich wirksam werden kann. 
 
An der Bedeutung von BerMico gerade für intensivere Fälle, für die bei einem Wegfall der Maßnahme 
keine geeignete Alternative absehbar ist, wird auch deutlich, dass der Erfolg von BerMico sich nicht 
ausschließlich an einer möglichst hohen Zahl von Fällen oder an der Höhe der regulierten Mietschul-
den bemessen lässt. Längerfristige Fälle binden naturgemäß relativ viel Zeit und bilden dennoch kon-
zeptionell die Kernklientel von BerMico. 
 
Das Konzept und die Präsenz BerMico soll zunächst auf den Stadtbezirk Chorweiler unter Einbezie-
hung des seit Oktober 1976 etablierten Hauswirtschaftlichen Beratungsdienst und der Mieterkontakt-
stelle Chorweiler ausgedehnt werden und unter die professionelle Trägerschaft des SKM Köln vereint 
werden. Die bisher vom SKM Köln im Modelprojekt BerMico gesammelten Erfahrungen, in Verbin-
dung mit der hohen Bekanntheit der beiden örtlichen Einrichtungen in Chorweiler Zentrum, sollten 
sich positiv auf die weitere Entwicklung dieser präventiven Maßnahme auswirken. 
 
 
Die Wohnintegrationshilfe 
Der Einsatz von Sozialarbeit (Wohnintegrationshilfe) zur Stabilisierung von Haushalten in beschlag-
nahmten Wohnungen und im Sinne der Nachhaltigkeit als Präventionsnachsorge zur Vermeidung von 
Wiederholungsfällen, für den vorab beschriebenen Personenkreis, ist dringend geboten und unab-
wendbarer Teil der Pflichtaufgabe. Die vorhandenen Angebote, z. B. im Rahmen des § 67 SGB XII, 
setzen die formale Annahme dieser Hilfen durch den Hilfebedürftigen voraus. Fehlt jedoch diese Be-
reitschaft, so können diese Angebote nicht greifen. Fehlende Hilfe und Unterstützung hat aber unmit-
telbare Auswirkungen auf die Stabilität des bestehenden als auch auf zukünftig angestrebte Mietver-
hältnisse. 
 
Die Verwaltung nutzt die Chance einer Einbindung der Potenziale und Erfahrungen von BerMico zur 
Absicherung der Nachhaltigkeit für die Einübung von wirtschaftlichem Verhalten und der Vermeidung 
weiterer Schulden durch Haushaltsplanung und Geldeinteilung. Besonders in Wiederholungsfällen. 
Hierzu gilt es konzeptionell noch unterschiedliche Formen von Budget- und Verhaltensberatung zu 
entwickeln und zu erproben.

5 
Zusammenfassung 
Der Einsatz von BerMico, gemeinsam mit dem Angebot einer Wohnintegrationshilfe für von Obdach-
losigkeit bedrohte, stellt effektive fachspezifische Hilfemaßnahmen zur Verfügung und verhindert den 
Wohnungsverlust.  
 
Die enge Kooperation von Fachstelle Wohnen, freien Trägern und Wohnungswirtschaft bei der Prä-
vention von Wohnungslosigkeit mit einem konsequent aufsuchenden Beratungsansatz für diejenigen 
Haushalte, für die er notwendig und sinnvoll ist, ist ein zukunftsweisendes Praxismodell, um Men-
schen zu erreichen, die sich in Krisen abschotten, respektive mit Passivität reagieren. Als wirksam für 
eine gute Akzeptanz erweist sich der Umstand, dass die Angebote durch freie Träger und somit die 
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter als unparteiische Dritte auftreten, die über keinerlei Sanktionsgewalt 
verfügen und sich als Vermittelnde ins Spiel bringen können. 
 
Die beschriebenen Maßnahmen führen zu einer Stabilisierung der Bewohnerstrukturen und langfristig 
auch zu einer stärkeren Identifizierung mit dem Wohngebiet. Das dient gleichermaßen dem Interesse 
von Mieterinnen und Mietern, der Stadtgesellschaft sowie Wohnungswirtschaft.  
 
Aufgrund der langjährigen und weitreichenden Erfahrungen des Trägers SKM Köln in der Obdachlo-
senhilfe, ist geplant, diesen im Rahmen einer Ziel- und Leistungsvereinbarung mit den oben 
aufgeführten Maßnahmen zu beauftragen. 
 
 
Finanzierung 
Für BerMico sollen 2,5 Stellen Sozialarbeit eingesetzt werden. Zuzüglich der Miet- und Geschäftskos-
ten ist von Kosten in Höhe von 220.000 € auszugehen. 
 
In der Wohnintegrationshilfe soll zunächst 1 Stelle Sozialarbeit eingesetzt werden, die ihren Büroar-
beitsplatz in den Räumen von BerMico haben wird. Geschätzte Kosten inklusive der Geschäftskos-
ten: 80.000 €. 
 
Die pro Jahr geschätzten Gesamtkosten betragen damit ca. 300.000 €. Die Finanzierung erfolgt im 
Rahmen der im Haushaltsplanentwurf 2018ff. in Teilergebnisplan 1005 – Leistungen zur Vermeidung 
von Obdachlosigkeit, Zeile 15, Transferaufwendungen, veranschlagten Mittel. 
 
Durch diese zusätzlichen Maßnahmen, eingebunden in ein erweitertes Präventionskonzept der Fach-
stelle Wohnen, erwartet die Verwaltung Einsparungen bei 
 der Übernahme von Mietrückständen, 
 den Kosten der Belegungsrechtswohnungen, 
 der Beschlagnahme von Wohnraum 
und die Vermeidung andernfalls drohender Mehrausgaben durch 
 Ausweitung der ordnungsbehördlichen Unterbringungsressourcen, 
 Kosten der ordnungsbehördlichen Unterbringung. 
 
Eine fachliche und finanzwirtschaftliche Erhebung wird während der zwei Jahre erfolgen um den Er-
folg der Maßnahme zu belegen. 
 
Zu erwartende Auswirkungen bei Verzicht auf diese Maßnahmen 
Die Zahl der Wohnungsverluste in Köln wird zunehmen. Damit wird sich die Zahl der ordnungsbe-
hördlich unterzubringenden Haushalte weiter erhöhen. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Dringlichkeit ist mit der Notwendigkeit begründet, dass der zu beauftragende Träger Vorbereitun-
gen treffen muss, um die Maßnahme zum Beginn des nächsten Jahres umsetzen zu können. Dies 
betrifft insbesondere die notwendigen Personaleinstellungen und die Raumakquirierung. Insofern 
duldet die Beauftragung des Trägers keinen Aufschub.

6 
Anlagen

Konzept BerMico_Stand 09.2017

11153 Zeichen

Konzept „BerMico“ 
– Beratung und Mietcoaching bei drohendem Wohnungsverlust – 
 
 
 
Verfasser/in: September 2017 – Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren, Fachstelle Wohnen – 
Sonja Pellender / Wolfgang Hartung. 
1 
 
 
 
 
INHALT 
 
 
1. Ausgangslage          2 
 
 
2. Zielgruppe          3 
 
 
3. Ziele der Hilfe          3 
 
 
4. Hilfevoraussetzungen        3 
 
 
5. Hilfeleistungen         3 
 
 
6. Zugang zur Hilfe         4 
 
 
7. Zuständigkeit          5 
 
 
8. Kooperationen         5 
 
 
9. Strukturelle Merkmale        5 
 
10. Qualitätssicherung         5 
 
11. Evaluation          5

Konzept „BerMico“ 
– Beratung und Mietcoaching bei drohendem Wohnungsverlust – 
 
 
 
Verfasser/in: September 2017 – Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren, Fachstelle Wohnen – 
Sonja Pellender / Wolfgang Hartung. 
2 
1. Ausganglage  
 
Nach Jahren des deutlichen Rückgangs steigt die Zahl der wohnungslosen Menschen seit 
2008 wieder an. Sie lag im Jahr 2012 bei 284.000 Personen. Weitere 130.000 Menschen 
waren im Jahr 2012 von Wohnungsverlust bedroht. Wohnraumengpässe gehen dabei 
insbesondere in Metropolen und wirtschaftlich dynamischen Regionen mit steigenden Mieten 
einher. Bezahlbarer Wohnraum wird hier immer mehr zu einem knappen Gut. Der Deutsche 
Verein hat am 11. September 2013 eine „Empfehlung zur Prävention von Wohnungslosigkeit 
durch Kooperation von kommunalen und freien Trägern“ verabschiedet. An dieser 
Empfehlung orientiert sich das nachfolgende Konzept. 
 
Die Stadt Köln ist eine der o.g. dynamischen Metropolen. Die Bevölkerungsprognosen 
weisen einen beständigen Zuzug nach Köln aus. Die Nachfrage nach Wohnraum steigt – wie 
auch das Mietniveau – beständig an. Dies zeigt sich deutlich im Stadtbezirk Ehrenfeld. Die 
Zahl der Haushalte die im Stadtbezirk Ehrenfeld wohnen hat sich zwischen 2000 und 2012 
von 50103 Haushalten (97.396 Personen) auf 57368 Haushalte (105.413 Personen) erhöht. 
 
Die Stadt Köln verfügt seit 1983 über eine Fachstelle Wohnen, deren Aufgabe es u.a. ist 
Wohnraumverlust zu verhindern. Sie kann jedoch auf Grundlage der bestehenden Gesetze 
und Regelungen erst tätig werden, wenn sie von einem drohenden Wohnungsverlust erfährt. 
Dies ist in der Regel erst, wenn bereits eine Kündigung erfolgt ist oder droht. Informationen 
über erfolgte fristlose Kündigungen erfolgen im Rahmen der Kooperation mit der 
Wohnungswirtschaft oder durch persönliche Antragsstellung des Mietschuldners. 
 
Um Wohnraumverlust frühzeitig vorzubeugen bedarf es ergänzend präventiver Maßnahmen 
der frühen Intervention. Diese setzen voraus, dass Informationen zu einem drohenden 
Wohnraumverlust frühzeitig vorliegen. Dies ist – bezogen auf ein großstädtisches Umfeld – 
nur im Rahmen eines sozialräumlich orientierten Netzwerks erreichbar. 
 
Das nachfolgende Konzept wird daher zunächst in Köln- Ehrenfeld unter Einschluss der 
angrenzenden Stadtteile umgesetzt. Dieses Stadtgebiet ist in besonderer Weise 
Strukturveränderungen unterworfen, die Druck auf den lokalen Wohnungsmarkt ausüben. 
 
Dies geht einher mit umfangreichen Sanierungsmaßnahmen am Wohnungsbestand und 
einer großen Neubautätigkeit. Die zunehmende Nachfrage führt zu Mietpreissteigerungen, 
die immer mehr alteingesessene Ehrenfelder kaum noch aufbringen können. 
 
Generell und verstärkt im gewählten Sozialraum (Ehrenfeld) greifen soziale Belastungen und 
Wohnraumgefährdung ineinander und können zu einer Spiralbewegung führen, die sowohl 
zu Wohnraumverlust und der Verfestigung von sozialen Schwierigkeiten führen. Präventive 
Ansätze sollten deshalb von beiden Seiten aus erfolgen. Neben der sozialräumlichen 
Orientierung erfordert dies zwingend eine enge Abstimmung und Kooperation von 
kommunalen Stellen (z.B. Fachstelle Wohnen), Jobcenter, Träger der freien 
Wohlfahrtspflege und lokalen Wohnungsbauunternehmen bzw. –anbietern. Das 
Ineinandergreifen von Verhältnis- und Verhaltensprävention ist dabei eine wichtige 
Voraussetzung erfolgreicher Vorbeugung.

Konzept „BerMico“ 
– Beratung und Mietcoaching bei drohendem Wohnungsverlust – 
 
 
 
Verfasser/in: September 2017 – Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren, Fachstelle Wohnen – 
Sonja Pellender / Wolfgang Hartung. 
3 
2. Zielgruppe  
 
Haushalte die vom Wohnungsverlust bedroht sind und aus dem Sozialraum Ehrenfeld 
kommen. Es muss (noch) keine Kündigung, jedoch eine Bedrohung des Wohnraumverlustes 
vorliegen. Als Kriterien für eine solche Bedrohungssituation können u. a. dienen Mahnungen 
und Abmahnungen durch den Vermieter, objektive Hilflosigkeit, Vermüllung oder auch 
soziale Vereinsamung und Ausgrenzung 
 
 
3. Ziele der Hilfe  
 
 Im ersten Schritt: Verbesserung/ Stärkung der Inanspruchnahmebereitschaft bzw. –
fähigkeit. Durch eine geeignete Ansprache und Erstberatung soll die 
Veränderungsmotivation der Nachfrager/innen entwickelt werden.  
 
 Erschließung von bedarfsgerechten Hilfen im regionalen Netzwerk und/oder – bei 
spezialisierten Hilfen – darüber hinaus. Auszugehen ist dabei, fallbezogen, von einem 
z. T multiplen Hilfebedarf und bezogen auf die Nachfragesituation insgesamt von 
unterschiedlichen, breit gefächerten Unterstützungsbedarfen.  
 
Mit Blick auf die zentrale Zielsetzung der Abwendung von Wohnungsverlust sind u.a. 
folgende Teilziele bedeutsam: 
 
 Identifikation von wohnraumbezogenen Gefährdungspotentialen  
 Förderung von mietvertragsfähigem Verhalten  
 Verhinderung besonderer sozialer Schwierigkeiten.  
 
 
4. Hilfevoraussetzungen  
 
Bereits installierte Hilfemaßnahmen mit vergleichbarer Zielausrichtung (z. B. Hilfen nach § 67 
SGB XII, § 53 SGB XII, SGB VIII). 
 
 
5. Hilfeleistungen  
 
Orientiert am frühen Charakter der Hilfe sowie der sozialräumlichen Vernetzung sieht 
BerMico folgende Maßnahmenschwerpunkte vor: 
 
Sofortmaßnahmen  
Im Falle der akuten Bedrohung eines Wohnraumverlustes leitet BerMico zeitnahe 
Maßnahmen zur Abwehr ein. Diese können in Form direkter eigener Aktivitäten oder 
als Vermittlungen in entsprechende Hilfen erbracht werden. 
 
Motivationsarbeit  
Durch eine qualifizierte Gesprächsführung (Motivational Interviewing) stärkt der/die 
Berater/in die Veränderungsmotivation der/des Nachfrager/in. Zudem zielt die 
Motivationsarbeit auf die Verbesserung der Inanspruchnahmebereitschaft.

Konzept „BerMico“ 
– Beratung und Mietcoaching bei drohendem Wohnungsverlust – 
 
 
 
Verfasser/in: September 2017 – Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren, Fachstelle Wohnen – 
Sonja Pellender / Wolfgang Hartung. 
4 
Clearingfunktion  
Eine wichtige Maßnahme ist die Durchführung einer wohnraumbezogenen 
Bestandsaufnahme. Diese muss eng verknüpft sein mit einer ersten 
Problemerfassung ggf. begleitender psychischer und sozialer Schwierigkeiten. 
 
Beratung  
Die Beratung bildet das Kernelement der präventiven Maßnahmen. Durch sie werden 
weiterführende Interventionen vorbereitet bzw. eingeleitet. Insbesondere werden 
Fragen zu nicht abgerufenen Leistungsansprüchen behandelt. 
 
Vermittlung  
Vermittlungen erfolgen in bedarfsgerechte Hilfen im regionalen Netzwerk, in den 
Verbund der Hilfen des SKM Köln bzw. in spezialisierte stadtweite Angebote. 
 
Aufsuchende Hilfen  
Um das Angebot effektiv auszugestalten und die Zielgruppe besser zu erfassen 
werden Personen, die auf schriftliche oder telefonische Einladungen nicht reagieren, 
persönlich aufgesucht. 
 
Der Schwerpunkt der Interventionen und Maßnahmen liegt einerseits auf einem qualifizierten 
Clearing. Dieses Clearing kann – bei entsprechendem multiplem Hilfebedarf – übergehen in 
eine erste Hilfeplanung. Anderseits zielen die Maßnahmen auf die Erschließung von 
weiterführenden Hilfen u.a. auch zu wohnbegleitenden Hilfen nach § 53 SGB XII, §§ 67 ff. 
SGB XII und SGB VIII. 
 
 
6. Zugang zur Hilfe  
 
Mit Blick auf den frühen Charakter des präventiven Angebots (prä-präventiv), hat die 
Schaffung von Zugängen bzw. die Ausgestaltung eines niedrigschwelligen Zugangs einen 
zentralen Stellenwert. Neben der Inanspruchnahme des Angebots durch Selbstmelderinnen 
und Selbstmelder, kann die Inanspruchnahme durch Dritte unterstützt und befördert werden. 
Hierzu zählen u.a. 
 
 Wohnungsbaugesellschaften und örtliche Vermieterinnen bzw. Vermieter  
 Jobcenter und Außenstellen des Amtes für Soziales und Senioren  
 Seniorenberatung  
 Allgemeiner Sozialer Dienst des Amtes für Kinder, Jugend und Familie  
 Sozialraumkoordination  
 Sozialräumlich tätige Fachberatungsstellen  
 Pfarrgemeinden  
 Polizei (häusliche Gewalt)  
 Schulen (Schulsozialarbeit)  
 Größere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber  
 Straffälligenhilfe  
 
Zudem wird im Rahmen des Angebotes eine – telefonische – Hotline bereitgestellt.

Konzept „BerMico“ 
– Beratung und Mietcoaching bei drohendem Wohnungsverlust – 
 
 
 
Verfasser/in: September 2017 – Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren, Fachstelle Wohnen – 
Sonja Pellender / Wolfgang Hartung. 
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7. Zuständigkeit  
 
Zuständig für die Fallauswahl bzw. Gewährung der präventiven Hilfe ist beim Amt für 
Soziales und Senioren die Fachstelle Wohnen. 
 
 
8. Kooperationen  
 
Die sozialräumliche Ausrichtung sowie die Zielsetzung von BerMico erfordert zwingend eine 
enge Abstimmung und Kooperation der Beteiligten. Dies gilt zuerst einmal für die 
Zusammenarbeit des SKM Köln mit der Fachstelle Wohnen. Diese Kooperation basiert auf 
einer schriftlichen Vereinbarung, die wiederrum auf der Gesamtkonzeption der Fachstelle 
Wohnen beruhen muss. 
 
Über die Fachstelle Wohnen werden die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sowie 
Genossenschaften an BerMico beteiligt. Mit der Wohnungsbaugesellschaft GAG ist 
vereinbart, dass sie die Fachstelle Wohnen der Stadt Köln über Mahnungen wegen 
Mietrückständen und vertragswidriges Verhalten informiert. Diese Informationen werden im 
Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem SKM Köln 
weitergegeben, um eine Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Schließlich wird BerMico über die 
Sozialraumkoordination mit den örtlichen Trägern, Angeboten und Initiativen vernetzt.  
 
 
9. Strukturelle Merkmale  
 
BerMico ist organisatorisch angesiedelt in der Kontakt- und Beratungsstelle Rochus des 
SKM Köln. Durch einen separaten Eingang – in einem Dienstleitungszentrum der Caritas – 
ist die Eigenständigkeit des Angebots von den Angeboten der Wohnungslosenhilfe im 
engeren Sinne gewährleistet. 
 
 
10. Qualitätssicherung  
 
Die Qualitätssicherung von BerMico  erfolgt im Rahmen des Qualitätsmanagements des 
SKM Köln im Fachbereich Beratung und Hilfe. Inhaltlich orientiert sich dieses 
Qualitätsmanagement nach DIN ISO 9001:2008 an den Qualitätsleitlinien zur 
Wohnungslosenhilfe in der Caritas. 
 
Zudem wird BerMico durch eine Begleitgruppe fachlich und umsetzungsbezogen begleitet. In 
der Begleitgruppe arbeiten u.a. mit: 
 
 die Fachstelle Wohnen und ResoDienste der Stadt Köln 
 die Wohnungsgesellschaft GAG Immobilien AG, Sozialmanagement  
 das Jobcenter  
 der SKM Köln als Maßnahmeträger 
 DIVC Köln als Spitzenverband 
 
 
11. Evaluation  
 
Die Evaluation des Angebotes BerMico erfolgt durch die Gesellschaft für Forschung und 
Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich (FOGS).

Beratungsverlauf (3)

09.11.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.11.2017 Finanzausschuss
TOP 12.20 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.11.2017 Rat
TOP 10.27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1824/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
06.11.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27