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0673/2017

Bericht über die Beschlüsse des Ausschusses Soziales und Senioren gemäß § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 30.03.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 27.04.2017, TOP 12.3

Anlage A - chronologische Übersicht der Beschlussübersicht Ausschuss für Soziales und Senioren

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Anlage B - Beschlussbericht

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage A - chronologische Übersicht der Beschlussübersicht Ausschuss für Soziales und Senioren

24756 Zeichen

Beschlussübersicht / Inhaltsverzeichnis Ausschuss Soziales und Senioren 
Betreff Vorlagen-Nr. Beschluss 
gremium 
Sitzung Feder- 
führung 
Status der 
Erledigung 
Seite 
Gebührenerhöhung für die 
städtischen Übergangswohnheime 
AN/0484/2014 SoSe 20.03.2014 V/56 Erledigt 1
Interkulturelles Maßnahmenprogramm 
- Bestandsaufnahme bestehender 
Maßnahmen zur Förderung der 
Integration 
0781/2014 Rat 20.03.2014 V/5001 Erledigt 2
Erlass einer Wohnraumschutzsatzung 0610/2013 Rat 08.04 .2014 V/56 Erledigt 3
Errichtung von 
Flüchtlingsunterkünften in 
Systembauweise zur Unterbringung 
von Flüchtlingsfamilien 
0759/2014 Rat 08.04.2014 V/56 Erledigt 4
Sanierung des städtischen Gebäudes 
Peter-Baum-Weg 22, 51069 Köln 
Dünnwald, zur Sicherstellung der 
gesetzlichen 
Unterbringungsverpflichtung für 
Flüchtlinge 
0873/2014 Rat 08.04.2014 V/56 in Bearbeitung 6
Projekt zur außerschulischen 
Betreuung von Flüchtlingskindern 
durch ehrenamtliche Patinnen und 
Paten 
0810/2014 Rat 08.04.2014 V/5001 wird nachgeliefert 7
Dringend notwendige Maßnahmen zur 
Unterbringung von Flüchtlingen zur 
Sicherstellung der gesetzlichen 
Unterbringungsverpflichtung der Stadt 
Köln 
4110/2013 Rat 08.04.2014 V/56 Erledigt 8
Interkulturelles Maßnahmenprogramm 
- Ältere Migranten/Migrantinnen 
Beratungsangebote 
0744/2014 SoSe 22.05.2014 V/50 wird nachgeliefert 10 
Interkulturelles Maßnahmenprogramm 
- Ältere Migranten/Migrantinnen 
Mobile Pflege, stationäre Angebote 
0748/2014 SoSe 22.05.2014 V/50 Erledigt 11 
Vergabe der Mittel für Antirassismus- 
Training im Jahr 2014 
1392/2014 SoSe 22.05.2014 V/5001 Erledigt 13 
Förderung von Frauenvereinen im 
Sozialbereich 2014 
0207/2014 SoSe 22.05.2014 V/50 Erledigt 14 
Vergabe der Mittel für Antirassismus- 
Training 2014 und Änderung von 
Verwendungszwecken  bereits 
vergebener Mittel 
2344/2014 SoSe 11.09.2014 V/5001 Erledigt 15 
Überplanmäßige investive 
Auszahlung in Teilfinanzplan 0501, 
Leistungen nach dem SGB XII 
2135/2014 Rat 30.09.2014 V/50 Erledigt 16 
Neubesetzung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, 
Schwule und Transgender 
2176/2014 Rat 30.09.2014 V/5001 Erledigt 17 
Flüchtlinge im Stadtteil - ein Projekt 
zur Unterstützung von Flüchtlingen 
1970/2014 Rat 30.09.2014 V/56 Erledigt 18 
Seite 1 von 11

Betreff Vorlagen-Nr. Beschluss 
gremium 
Sitzung Feder- 
führung 
Status der 
Erledigung 
Seite 
Bedarfsfeststellungsbeschluss zur 
Vergabe: "Licht- und tontechnische 
Veranstaltungsbetreuung von 
kommunalen 
Bürgerhäusern/Bürgerzentren in Köln" 
2391/2014 SoSe 23.10.2014 V/50 Erledigt 19 
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik - Arbeits- und 
Erfahrungsbericht 2012 - 2013 
2555/2014 SoSe 23.10.2014 V/5001 Erledigt 20 
Benennung von sachkundigen 
Einwohnerinnen und Einwohnern für 
diverse Ausschüsse auf Empfehlung 
der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, 
Schwule und Transgender 
2882/2014 Rat 13.11.2014 V/5001 Erledigt 21 
Erweiterung des Konzepts "Wir im 
Quartier - Struktur- und 
Beschäftigungsprogramm im 
Stadtviertel" mit Bewilligung eines 
weiteren Zuschusses 
3448/2014 SoSe 27.11.2014 V/50 Erledigt 22 
Förderung von Selbsthilfegruppen im 
Sozialbereich 2014 
2639/2014 SoSe 27.11.2014 V/50 Erledigt 23 
Vergabe der Mittel für Antirassismus- 
Training im Jahr 2014 
3529/2014 SoSe 27.11.2014 V/5001 Erledigt 24 
Neufassung des Vertrages über die 
Finanzierung der 
Verbraucherberatungsstelle Köln 
2628/2014 Rat 16.12.2014 V/50 Erledigt 25 
Hauswirtschaftliche Hilfen für alte, 
kranke und behinderte Menschen zur 
Vermeidung einer frühzeitigen 
stationären Hilfe  - Fortführung des 
Projekts 
3009/2014 Rat 16.12.2014 V/50 Erledigt 26 
Kölner Pilotprogramm zum Einsatz 
von Integrations- und 
Arbeitsmarktlotsen 
2695/2014 Rat 16.12.2014 V/5001 Erledigt 27 
Errichtung von Systembauten und 
Beauftragung von 
Machbarkeitsstudien für 
konventionelle Wohnhäuser zur 
Flüchtlingsunterbringung 
2899/2014 Rat 16.12.2014 V/56 in Bearbeitung 29 
Integriertes Handlungskonzept für das 
Programmgebiet "Soziale Stadt" Köln- 
Lindweiler 
2404/2014 Rat 16.12.2014 VI/15 Erledigt 34 
Förderung der Gemeinwesenarbeit in 
sozial belasteten Quartieren 
AN/0109/2015 SoSe 15.01.2015 V/50 Erledigt 37 
Leistungsnovelle zum Wohngeld AN/0219/2015 Rat 05.02.2015 V/56 Erledigt 39 
Einrichtung eines Gesamtbudgets 
(‚Integrationsbudget‘) zur Umsetzung 
des 'Interkulturellen 
Maßnahmenprogramms - 
Maßnahmenempfehlungen' 
0526/2015 SoSe 05.03.2015 V/5001 Erledigt 40 
E-Scooter in Bussen und Bahnen der 
KVB, TOP 9.1 der SoSe Sitzung vom 
15.01.2015 
AN/0015/2015 SoSe 05.03.2015 V/5001 wird umgesetzt 41 
"Flüchtlinge in Köln willkommen 
heißen" - ein Projekt zur 
Unterstützung von 
Flüchtlingsinitiativen - Antrag für ein 
Forum für Willkommenskultur 
Kooperationsprojekt des Kölner 
Flüchtlingsrates e. V. und der Kölner 
Freiwilligen Agentur e. V. 
0064/2015 Rat 24.03.2015 V/56 Erledigt 43 
Seite 2 von 11

Betreff Vorlagen-Nr. Beschluss 
gremium 
Sitzung Feder- 
führung 
Status der 
Erledigung 
Seite 
Erstellung und Herausgabe einer 
Infobroschüre zum Thema 
"Transgender in Köln" 
1068/2015 SoSe 23.04.2015 V/5001 in Bearbeitung 44 
Mitgliedschaft der Stadt Köln im 
Rainbow-Cities-Netzwerk 
0611/2015 Rat 12.05.2015 V/5001 Erledigt 45 
Änderung der Benennung 
sachkundiger Einwohnerinnen und 
Einwohnern für diverse Ausschüsse 
auf Empfehlung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, 
Schwule und Transgender 
1044/2015 Rat 12.05.2015 V/5001 Erledigt 46 
Projekt "Auszugsmanagement" 0925/2015 Rat 12.05.2015 V/56 Erledigt 47 
Geschäftsordnung für die 
Seniorenvertretung der Stadt Köln 
(GO SVK) 
1416/2015 SoSe 28.05.2015 V/50 Erledigt 48 
Verbraucherberatung im Quartier 1324/2015 Rat 28.05.2015 V/50 Erledigt 49 
Gesundheitsausschuss vom 
17.03.2015 TOP 4.1 
"Änderungsantrag zur 
Beschlussvorlage 2225/2014 - 
Interkulturelles Maßnahmenprogramm 
- Maßnahmenempfehlungen" 
AN/1604/2014                                                         
Hier: GA 6 Einrichtung einer 
Koodinierungsstelle "Gesundheit und 
Migration" 
1341/2015 SoSe 28.05.2015 V/5001 Erledigt 50 
Gesundheits-Chipkarte zur 
medizinischen Versorgung nach §§ 4 
und 6 Asylbewerberleistungsgesetz 
(AsylbLG) 
1408/2015 Rat 23.06.2015 V/50 Erledigt 51 
Einrichtung eines Gesamtbudgets 
(‚Integrationsbudget‘) zur Umsetzung 
des 'Interkulturellen 
Maßnahmenprogramms' - 
Maßnahmenempfehlungen 
1267/2015 Rat 23.06.2015 V/5001 Erledigt 52 
Rücknahme der Kürzung von Mitteln 
für Antirassismustraining 
1284/2015 Rat 23.06.2015 V/5001 Erledigt 53 
Gesundheitsausschuss vom 
17.03.2015 TOP 4.1 
„Änderungsantrag zur 
Beschlussvorlage 2225/2014 – „ 
Interkulturelles Maßnahmenprogramm 
– Maßnahmenempfehlungen„ 
AN/1604/2014                                          
Hier: GA 9 Verbesserung der 
psychosozialen Betreuung von 
Flüchtlingen 
1331/2015 Rat 23.06.2015 V/5001 Erledigt 54 
Seite 3 von 11

Betreff Vorlagen-Nr. Beschluss 
gremium 
Sitzung Feder- 
führung 
Status der 
Erledigung 
Seite 
Gesundheitsausschuss vom 
17.03.2015 TOP 4.1 
„Änderungsantrag zur 
Beschlussvorlage 2225/2014 – „ 
Interkulturelles Maßnahmenprogramm 
– Maßnahmenempfehlungen„ 
AN/1604/2014                                     
Hier: GA4 Qualifizierung von 
herkunftssprachlichen Zuwanderern 
bei der Stadtverwaltung Köln als 
"Integrationslotsen im 
Gesundheitswesen" 
1342/2015 Rat 23.06.2015 V/5001 in Bearbeitung 55 
Gesundheitsausschuss vom 
17.03.2015 TOP 4.1 
„Änderungsantrag zur 
Beschlussvorlage 2225/2014 – „ 
Interkulturelles Maßnahmenprogramm 
– Maßnahmenempfehlungen“ 
AN/1604/2014 Hier: GA 2 
Interkulturelle Öffnung der 
Suchtberatungsstellen 
1295/2015 Rat 23.06.2015 V/5001 Erledigt 56 
Gesundheitsausschuss vom 
17.03.2015 TOP 4.1 
„Änderungsantrag zur 
Beschlussvorlage 2225/2014 – „ 
Interkulturelles Maßnahmenprogramm 
– Maßnahmenempfehlungen„ 
AN/1604/2014                Hier: GA1 
Fortschreibung 
Gesundheitswegweiser für 
Kölner/innen mit 
Zuwanderungsgeschichte 
1320/2015 Rat 23.06.2015 V/5001 in Bearbeitung 58 
Gesundheitsausschuss vom 
17.03.2015 TOP 4.1 
„Änderungsantrag zur 
Beschlussvorlage 2225/2014 – „ 
Interkulturelles Maßnahmenprogramm 
– Maßnahmenempfehlungen„ 
AN/1604/2014                                                            
Hier: GA5 Einrichtung eines Budgets 
in Höhe von 50.000 € zum Einsatz 
von Sprach- und 
Integrationsmittlern/innen im 
Gesundheitswesen 
1329/2015 Rat 23.06.2015 V/5001 Erledigt 59 
Interkulturelles Maßnahmenprogramm- 
Maßnahmenempfehlungen                                       
Hier: "Einrichtung eines Budgets zum 
Einsatz von professionellen Sprach- 
und Integrationsmittlern im Rahmen 
eines gesamtstädtischen Konzeptes 
mit 200.000 €/ Jahr" 
1402/2015 Rat 23.06.2015 V/5001 Erledigt 60 
Einrichtung einer Personalstelle zu 
Prävention und Abbau von Intoleranz, 
Diskriminierung und Ausgrenzung 
1604/2015 Rat 23.06.2015 V/5001 Erledigt 61 
Seite 4 von 11

Betreff Vorlagen-Nr. Beschluss 
gremium 
Sitzung Feder- 
führung 
Status der 
Erledigung 
Seite 
Einleitung des Vergabeverfahrens 
zum Abschluss eines 
Rahmenvertrags zur 
Inventarausstattung von 
Flüchtlingsunterkünften 
1446/2015 Rat 23.06.2015 V/56 in Bearbeitung 62 
Gegen Gewalt an Frauen - 
Frauenhäuser stärken 
AN/0235/2015                  AN/1260/2015 SoSe 20.08.2015 V/50 Erledigt 63 
Verteilung der Fördermittel 2015 
"SeniorenNetzwerke/Offene 
Altenarbeit" 
2067/2015 SoSe 20.08.2015 V/50 Erledigt 65 
Verteilung der Globalmittel 2015 an 
die Wohlfahrtsverbände 
2118/2015 Sose 20.08.2015 V/50 Erledigt 66 
Förderung von Frauenvereinen im 
Sozialbereich 2015 
2122/2015 Sose 20.08.2015 V/50 Erledigt 67 
Resolution zu "Barrierefreies 
Wohnen"                                                 
hier: Empfehlung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik aus der Sitzung am 
26.02.2015 
0790/2015 StEA 03.09.2015 V/5001 Erledigt 68 
Beitritt zur Rahmenvereinbarung zur 
Einführung der Gesundheitskarte für 
Flüchtlinge 
AN/1346/2015 Rat 10.09.2015 V/50 Erledigt 69 
Integrationsbudget' - Verteilung der 
Finanzmittel im Jahr 2015 - 
Bezuschussung des 
Therapiezentrums für Folteropfer 
2334/2015 Rat 10.09.2015 V/5001 Erledigt 70 
'Integrationsbudget' - Verteilung der 
Finanzmittel im Jahr 2015 
2288/2015 Rat 10.09.2015 V/5001 Erledigt 71 
Stellenzusetzung zur Prävention und 
zum Abbau von Intoleranz, 
Diskriminierung und Ausgrenzung im 
Rahmen von Diversity 
1962/2015 Rat 10.09.2015 V/5001 Erledigt 72 
Verteilung der Mittel zur Förderung 
von Interkulturellen Zentren für das 
Jahr 2015 
2376/2015 Rat 10.09.2015 V/5001 Erledigt 73 
Bezahlbaren Wohnraum sichern - 
Investoren motivieren - 
Sonderprogramm auflegen 
1175/2015                    
1933/2015 
Rat 10.09.2015 V/56 Erledigt 75 
Errichtung von Systembauten in 
Schnellbauweise zur 
Flüchtlingsunterbringung 
Mitteilung über Kostenerhöhungen 
gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in 
Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln 
1296/2015 Rat 10.09.2015 V/56 Erledigt 76 
Dringend notwendiger Umbau des 
ehemaligen 
Katastrophenschutzzentrums Robert- 
Perthel-Str. 50 zur Unterbringung von 
Flüchtlingen zur Sicherstellung der 
gesetzlichen 
Unterbringungsverpflichtung der Stadt 
Köln 
1869/2015 Rat 10.09.2015 V/56 Erledigt 78 
Dringend notwendige Errichtung einer 
Flüchtlingsunterkunft in 
Containerbauweise auf dem 
Grundstück Max-Planck-Straße, 
50858 Köln, zur Sicherstellung der 
gesetzlichen 
Unterbringungsverpflichtung der Stadt 
Köln 
1916/2015 Rat 10.09.2015 V/56 Erledigt 80 
Seite 5 von 11

Betreff Vorlagen-Nr. Beschluss 
gremium 
Sitzung Feder- 
führung 
Status der 
Erledigung 
Seite 
Bezahlbaren Wohnraum sichern - 
Investoren motivieren - 
Sonderprogramm auflegen               
(Beschluss vom 17.12.2013, 
2829/2013 
1175/2015 Rat 10.09.2015 V/56 Erledigt 82 
Unterbringung und Integration von 
Flüchtlingen in Köln 
AN/1385/2015 Rat 10.09.2015 V/56 Erledigt 83 
Förderung von Selbsthilfegruppen im 
Sozialbereich 2015 
2461/2015 SoSe 17.09.2015 V/50 Erledigt 86 
Flüchtlingsheime ans Netz! AN/0538/2015 SoSe 17.09.2015 V/56 in Bearbeitung 87 
Bewilligung von Zuschüssen aus dem 
Programm "Wir im Quartier" - Struktur- 
und Beschäftigungsförderung im 
Stadtviertel                                  hier: 
Maßnahmebewilligungen 2015 
2156/2015 SoSe 22.10.2015 V/50 Erledigt 89 
Vergabe der Mittel für Antirassismus- 
Training in 2015 
2939/2015 SoSe 22.10.2015 V/5001 Erledigt 90 
Gewährung eines 
Investitionszuschusses zur Schaffung 
von adäquaten, barrierefreien 
Wohnraum/Kleinappartements für 
wohnungslose Männer 
1796/2015 Rat 12.11.2015 V/50 Erledigt 91 
Änderung der Benennung 
sachkundiger Einwohnerinnen und 
Einwohnern für diverse Ausschüsse 
auf Empfehlung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, 
Schwule und Transgender 
2776/2015 Rat 12.11.2015 V/5001 Erledigt 92 
Fortführung des Hausmeister- und 
Sicherheitsdienstes in den 
Einrichtungen für obdachlose 
Personen und den 
Übergangswohnheimen für Aussiedler 
und ausländische Flüchtlinge der 
Stadt Köln 
2994/2015 Rat 12.11.2015 V/56 in Bearbeitung 93 
Erneuerung der Heizkesselanlage 
inklusive Regelung im Bürgerzentrum 
Engelshof, Oberstr. 96, 51149 Köln 
2862/2015 SoSe 26.11.2015 V/50 Erledigt 94 
Köln-Pass als Chipkarte einführen AN/1851/2015 SoSe 26.11.2015 V/50 in Bearbeitung 95 
Vergabe der Mittel für Antirassismus- 
Training im Jahr 2015 
3725/2015 SoSe 26.11.2015 V/5001 Erledigt 96 
Fördermittel des ESF aus der 
Förderphase 2014-2020 – 
„Weiterentwicklung Willkommen in 
Köln“ Förderprogramm „ESF- 
kofinanzierte Einzelprojekte“ 
3639/2015 Rat 15.12.2015 V/5001 Erledigt 97 
Errichtung von Containerbauten auf 
dem Grundstück Eygelshovener Str. 
/Sürther Str. 189 in Köln- 
Rodenkirchen zur Unterbringung von 
Flüchtlingen zur Erfüllung der 
gesetzlichen 
Unterbringungsverpflichtung 
2968/2015 Rat 15.12.2015 V/56 Erledigt 99 
Sanierung des städtischen Gebäudes 
Blaubach 9, 50676 Köln Altstadt/Süd, 
zur Sicherstellung der gesetzlichen 
Unterbringungsverpflichtung für 
Flüchtlinge 
2715/2015 Rat 15.12.2015 V/56 Erledigt 101 
Seite 6 von 11

Betreff Vorlagen-Nr. Beschluss 
gremium 
Sitzung Feder- 
führung 
Status der 
Erledigung 
Seite 
Dringend notwendige Errichtung einer 
Flüchtlingsunterkunft in 
Containerbauweise auf dem 
Grundstück Berrenrather Str. 136, 
50937 Köln, zur Sicherstellung der 
gesetzlichen 
Unterbringungsverpflichtung der Stadt 
Köln 
2158/2015 Rat 15.12.2015 V/56 Erledigt 102 
Überplanmäßiger Mehrbedarf im 
Teilergebnisplan 1004 – Bereitstellung 
und Bewirtschaftung von Wohnraum – 
für die Einrichtung von 
Notmaßnahmen zur Unterbringung 
von Flüchtlingen 
3520/2015 Rat 15.12.2015 V/56 Erledigt 103 
Dringend notwendiger Umbau des 
ehemaligen Hotels "Bonotel", Bonner 
Str. 478 - 482, 50968 Köln Marienburg 
zur Nutzung als Notmaßnahme für die 
Unterbringung von Flüchtlingen 
2295/2015 Rat 15.12.2015 V/56 in Bearbeitung 104 
Durchführung des Projektes "Bildung, 
Wirtschaft, Arbeit im Quartier 
(BIWAQ) Köln Mülheim";  Nachhaltige 
Integration von Langzeitarbeitslosen 
im Gebiet "Soziale Stadt" Köln 
Mülheim 
2851/2015 Rat 15.12.2015 VI/15 in Bearbeitung 105 
Unterbringung und Schutz für 
besonders schutzbedürftige 
Flüchtlinge 
AN/0123/2016 SoSe 14.01.2016 V/56 Erledigt 107 
Gewährung eines einmaligen 
Zuschusses an den Sozialistische 
Selbsthilfe Mülheim (SSM) e.V. 
3521/2015 Rat 02.02.2016 V/50 zurückgezogen 109 
Durchführung des Projektes 
BONVENA zur Verbesserung der 
sozialen Eingliederung von 
neuzugewanderten Unionsbürgern/- 
innen im Rahmen des Europäischen 
Hilfsfonds für die am stärksten 
benachteiligten Personen (EHAP) 
3921/2015 Rat 02.02.2016 V/5001 Erledigt 110 
Barrierefreies Wohnen 0787/2015 Rat 02.02.2016 V/5001 Erledigt 112 
Errichtung von Systembauten in 
Schnellbauweise zur 
Flüchtlingsunterbringung Mitteilung 
über Kostenerhöhungen gem. § 24 
Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 
der Haushaltssatzung der Stadt Köln 
hier: Weißdornweg, 50997 Köln 
Rondorf, Gemarkung Rondorf Land, 
Flur 13, Flurstück 1224 
2260/2015 Rat 02.02.2016 V/56 Erledigt 114 
Verhandlungen über die Errichtung 
einer Erstaufnahmeeinrichtung des 
Landes NRW in Köln 
3776/2015 Rat 02.02.2016 I/32 Erledigt 116 
Planungsaufnahme zur 
Sanierungsmaßnahme an der 
Brandmeldeanlage im Bürgerhaus 
Stollwerck 
4103/2015 SoSe 25.02.2016 V/50 Erledigt 118 
Geschäftsordnung für die Gremien 
der Seniorenpolitik der Stadt Köln 
3671/2015 SoSe 25.02.2016 V/50 Erledigt 120 
Seite 7 von 11

Betreff Vorlagen-Nr. Beschluss 
gremium 
Sitzung Feder- 
führung 
Status der 
Erledigung 
Seite 
Dach- und Fassadeninstandsetzung 
der Notunterkunft für Flüchtlinge im 
ehemaligen Verwaltungsgebäude 
Herkulesstr. 42, 50823 Köln 
Neuehrenfeld 
3875/2015 SoSe 25.02.2016 V/56 in Bearbeitung 121 
Neufassung der Wahlordnung für die 
Wahl der Seniorenvertretung der 
Stadt Köln 
 3548/2015 Rat 15.03.2016 V/50 Erledigt 122 
Instandsetzung der 
Abwasserkanalanlage der 
Flüchtlingsunterkunft Vorgebirgstr. 22 
in 50677 Köln Neustadt/Süd 
3964/2015 SoSe 14.04.2016 V/56 in Bearbeitung 123 
Errichtung von Systembauten in 
Schnellbauweise zur 
Flüchtlingsunterbringung Mitteilung 
über Kostenerhöhungen gem. § 24 
Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 
der Haushaltssatzung der Stadt Köln 
hier: Merlinweg, 51103 Köln Rondorf, 
Gemarkung Rondorf-Land, Flur 13, 
Flurstück 1224 + 1236 
3343/2015 Rat 10.05.2016 V/56 Erledigt 124 
Azubi-Wohnheime für Köln! AN/0807/2016 Rat 10.05.2016 V/56 Erledigt 125 
Einrichtung einer Ombudsstelle für 
Flüchtlinge 
1252/2016 Rat 10.05.2016 OB/01 Erledigt 127 
Erneuerung der Heizkesselanlage 
inklusive Regelung im Bürgerzentrum 
Engelshof, Oberstr. 96, 51149 Köln 
Baubeschluss 
0938/2016 SoSe 09.06.2016 V/50 Erledigt 129 
Förderung der Gemeinwesenarbeit in 
Quartieren mit besonderem 
Handlungsbedarf 
1880/2016 SoSe 09.06.2016 V/50 Erledigt 130 
Vergabe der Mittel für Antirassismus- 
Training im Jahr 2016 
1727/2016 SoSe 09.06.2016 V/5001 Erledigt 132 
Berücksichtigung der besonderen 
Situation von LGBTI sowie den 
Umgang mit HIV in der aktuellen 
Flüchtlingspolitik der Stadt Köln 
3673/2015 SoSe 09.06.2016 V/56 Erledigt 133 
Instandsetzung der Heizungsanlage 
im städtischen Behindertenwohnheim 
Dr. Dormagen-Guffanti, Lachemer 
Weg 22, 50737 Köln Longerich 
1206/2016 SoSe 09.06.2016 V/56 in Bearbeitung 134 
Barrierefreier Zugang zur Domplatte 2262/2015 Rat 14.0 6.2016 VI/66 in Bearbeitung 135 
Zusetzung von 1,0 Mehrstelle zur 
Prävention und zum Abbau von Intole- 
ranz, Diskriminierung und 
Ausgrenzung im Rahmen von 
Diversity 
1056/2016 Rat 28.06.2016 V/5001 wird umgesetzt 136 
Dritte Satzung zur Änderung der 
Satzung über Erhebung von 
Gebühren für die Inanspruchnahme 
von Einrichtungen für obdachlose 
Personen, Übergangswohnheimen für 
Aussiedler und ausländische 
Flüchtlinge der Stadt Köln 
0666/2015 Rat 28.06.2016 V/56 in Bearbeitung 137 
Standorte zur Errichtung von 
temporären Flüchtlingsunterkünften 
1434/2016 Rat 28.06.2016 V/56 Erledigt 139 
Seite 8 von 11

Betreff Vorlagen-Nr. Beschluss 
gremium 
Sitzung Feder- 
führung 
Status der 
Erledigung 
Seite 
Erweiterung des Projektes 
"Auszugsmanagement" 
1450/2016 Rat 28.06.2016 V/56 Erledigt 142 
Bewilligung von Zuschüssen aus dem 
Programm "Wir im Quartier" - Struktur- 
und Beschäftigungsförderung im 
Stadtviertel 
hier: Maßnahmebewilligungen 2016 
2238/2016 SoSe 01.09.2016 V/50 Erledigt 143 
Förderung von Selbsthilfegruppen im 
Sozialbereich 2016 
2525/2016 SoSe 01.09.2016 V/50 Erledigt 144 
Verteilung der Globalmittel 2016 an 
die Wohlfahrtsverbände 
2267/2016 SoSe 01.09.2016 V/50 Erledigt 145 
Förderung von Frauenvereinen im 
Sozialbereich 2016 
2529/2016 SoSe 01.09.2016 V/50 Erledigt 146 
Vergabe der Mittel für Antirassismus- 
Training im Jahr 2016 
2680/2016 SoSe 01.09.2016 V/5001 Erledigt 147 
Einrichtung einer temporären 
Flüchtlingsunterkunft in Köln-Marsdorf 
AN/1417/2016 SoSe 01.09.2016 V/56 in Bearbeitung 148 
Errichtung von Systembauten in 
Schnellbauweise zur 
Flüchtlingsunterbringung: Mitteilung 
über Kostenerhöhungen gem. § 24 
Abs. 2 GemHVO i.V. m. § 8 Ziffer 7 
der Haushaltssatzung der Stadt Köln; 
hier: Heinrich-Rohlmann-Str. 11, 
50829 Köln (Ossendorf) 
0750/2016 Rat 22.09.2016 V/56 Erledigt 149 
Anregung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen zu den Kosten der 
Errichtung von 
Flüchtlingsunterkünften in Köln- 
Rondorf 
2245/2016 Rat 22.09.2016 V/56 Erledigt 150 
Errichtung von Containerbauten auf 
dem Grundstück Eygelshovener Str. 
33, 50999 Köln;                                           
hier: Mitteilung über 
Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2 
GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln 
1051/2016 Rat 22.09.2016 V/56 Erledigt 151 
Vergabe der Mittel für Antirassismus- 
Training im Jahr 2016 
3348/2016 SoSe 27.10.2016 V/5001 Erledigt 153 
Handlungskonzept Behindertenpolitik - 
"Köln überwindet Barrieren - eine 
Stadt für alle" - Vorlage 0990/2016 
hier: Ergänzende Forderungen der 
stimmberechtigten Mitglieder der 
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik Köln 
2763/2016 SoSe 27.10.2016 V/5001 Erledigt 154 
Erhöhung der Mobilitätshilfe 2466/2016 Rat 17.11.2016 V/50 Erledigt 156 
Überplanmäßiger Mehrbedarf im 
Teilergebnisplan 0504 - Freiwillige So- 
zialleistungen und interkulturelle Hilfen 
- für eine Ausweitung der 
Fachberatung im Bereich sexualisierte 
Gewalt; Haushaltsjahr 2017 
2711/2016 Rat 17.11.2016 V/50 Erledigt 157 
Verteilung der Mittel zur Förderung 
von Interkulturellen Zentren für das 
Jahr 2016 
3283/2016 Rat 17.11.2016 V/5001 Erledigt 158 
Seite 9 von 11

Betreff Vorlagen-Nr. Beschluss 
gremium 
Sitzung Feder- 
führung 
Status der 
Erledigung 
Seite 
Errichtung von Systembauten in 
Schnellbauweise zur 
Flüchtlingsunterbringung Mitteilung 
über Kostenerhöhungen gem. § 24 
Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 
der Haushaltssatzung der Stadt Köln                                           
hier: Urbacher Weg, 51145 Köln 
0305/2016 
0305/2016 Rat 17.11.2016 V/56 Erledigt 159 
Errichtung von Systembauten in 
Schnellbauweise zur 
Flüchtlingsunterbringung: Mitteilung 
über Kostenerhöhungen gem. § 24 
Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 
der Haushaltssatzung der Stadt Köln;                                              
hier: Auweilerstr. 51, 50765 Köln 
(Esch/Auweiler) 
2352/2016 Rat 17.11.2016 V/56 Erledigt 161 
Standorte zur Errichtung von 
temporären Flüchtlingsunterkünften - 
Baubeschluss 
3114/2016 Rat 17.11.2016 V/56 in Bearbeitung 163 
Erneuerung der Fensteranlage und 
Instandsetzung der Blitzschutzanlage 
im Quäker Nachbarschaftsheim, 
Kreutzer Str. 5-9, 50672 Köln, 
hier: Planungsbeschluss 
3501/2016 SoSe 01.12.2016 V/50 Erledigt 165 
Verteilung der Fördermittel 2016 
"SeniorenNetzwerke/Offene 
Altenarbeit" 
3357/2016 SoSe 01.12.2016 V/50 Erledigt 167 
Studie "LSBTI als wirtschaftlicher 
Standortfaktor" - Mittelfreigabe durch 
Fach- und Finanzausschuss 
3336/2016 SoSe 01.12.2016 V/5001 Erledigt 168 
Förderung der Gemeinwesenarbeit in 
Quartieren mit besonderem 
Handlungsbedarf 
3869/2016 Rat 20.12.2016 V/50 in Bearbeitung 169 
Seniorenkoordination im Stadtbezirk 3024/2016 Rat 20.1 2.2016 V/50 noch nicht 
begonnen 
171 
Konferenz interkulturelles Köln 2504/2016 Rat 20.12.2016 V/5001 Erledigt 173 
'Integrationsbudget' - Verteilung der 
Finanzmittel in den Jahren 2016/2017 
3686/2016 Rat 20.12.2016 V/5001 Erledigt 175 
Verteilung der verbleibenden Mittel 
zur Förderung von Interkulturellen 
Zentren für das Jahr 2016 
3809/2016 Rat 20.12.2016 V/5001 Erledigt 176 
2020: Köln l(i)ebt Vielfalt - Diversity 
Konzept 
3068/2016 Rat 20.12.2016 V/5001 in Bearbeitung 178 
Handlungskonzept Behindertenpolitik - 
"Köln überwindet Barrieren - eine 
Stadt für alle" 
hier: 2. Folgebericht - Bilanz 2012 - 
2015 und Ausblick 2020 
0990/2016 Rat 20.12.2016 V/5001 Erledigt 180 
Mindeststandards für die 
Unterbringung und Betreuung von 
Geflüchteten 
0745/2016/1 Rat 20.12.2016 V/56 in Bearbeitung 182 
Seite 10 von 11

Betreff Vorlagen-Nr. Beschluss 
gremium 
Sitzung Feder- 
führung 
Status der 
Erledigung 
Seite 
Erwerb von sechs Leichtbauhallen zur 
Flüchtlingsunterbringung auf dem 
Grundstück Hardtgenbuscher 
Kirchweg 104, 51107 Köln, zum 
11.01.2017 gem. 
Totalübernehmervertrag vom 
30.10.2015 
3416/2016 Rat 20.12.2016 V/56 Erledigt 183 
Evaluierung der 
Wohnraumschutzsatzung zwei Jahre 
nach Inkrafttreten 
2181/2016 Rat 20.12.2016 V/56 in Bearbeitung 185 
Sanierung des städtischen Gebäudes 
Blaubach 9, 50676 Köln Altstadt/Süd, 
zur Sicherstellung der gesetzlichen 
Unterbringungsverpflichtung für 
Flüchtlinge 
2395/2016 Rat 20.12.2016 V/56 in Bearbeitung 186 
Beschluss des Integrierten 
Handlungskonzeptes "Starke Veedel - 
Starkes Köln" als Leitkonzept in der 
neuen EFRE/ESF Förderphase 2014 - 
2020 und zur Umsetzung der darin 
enthaltenen Maßnahmen 
2899/2016 Rat 20.12.2016 VI/15 wird nachgeliefert 188 
 
Seite 11 von 11

Anlage B - Beschlussbericht

235568 Zeichen

1 
 
 
Betreff:  
Gebührenerhöhung für die städtischen Übergangswohnheime 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 20.03.2014 
Vorlagen-Nr. AN/0484/2014 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Antrag wird für erledigt erklärt, da die Verwaltung intensiv an der Fertigstellung einer 
Gebührensatzung arbeitet. 
 
Sachstand: 
 
In der Sitzung am 28.06.2016 wurde durch den Rat eine neue Gebührensatzung beschlossen. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

2 
 
Betreff:  
Interkulturelles Maßnahmenprogramm - Bestandsaufnahme bestehender Maßnahmen zur 
Förderung der Integration 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 20.03.2014 
Vorlagen-Nr. 0781/2014 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat nimmt das ‚Interkulturelle Maßnahmenprogramm‘ als aktuelle Bestandsaufnahme 
bestehen-der Maßnahmen zur Förderung der Integration, der Vielfalt und des 
interkulturellen Zusammenlebens in Köln zur Kenntnis. 
 
Sachstand: 
 
Das Interkulturelle Maßnahmenprogramm wurde zur Kenntnis genommen. Die Maßnah-
menvorschläge aus Verwaltung, Expertengruppen und Integrationsrat wurden zugänglich 
gemacht und Maßnahmenvorschläge den Ratsausschüssen und dem Rat in den 
Folgemonaten zur Entscheidung vorgelegt. Einzelne Maßnahmen konnten noch in den 
Haushalt 2015 eingeplant werden. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

3 
 
 
Betreff:  
Erlass einer Wohnraumschutzsatzung 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 08.04.2014 
Vorlagen-Nr. 0610/2013 
Federführung:  56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zum Schutz und Erhalt von 
Wohnraum in Köln (Wohnraumschutzsatzung). 
2. Die Satzung tritt zum 01.07.2014 in Kraft. 
3. Zur Umsetzung der Wohnraumschutzsatzung werden zunächst 3 Stellen (2 x A 10 BBO, 1 x 
A 7 BBO) bei 56 - Amt für Wohnungswesen zugesetzt. 
4. Anpassungen der Stellenausstattung aufgrund von Fallzahlenentwicklung werden 
umgehend außerhalb der sonstigen Verfahren vorgenommen. Die Finanzierung wird im 
Haushaltsjahr 2014 innerhalb der bestehenden Haushaltsansätze sichergestellt. Für die 
Folge-jahre wird die Verwaltung beauftragt, die Ermächtigungen bei der 
Haushaltsplanaufstellung 2015 ff. zusätzlich zu berücksichtigen. 
5. Die Verwaltung berichtet jährlich dem Ausschuss für Soziales und Senioren und dem 
Stadtentwicklungsausschuss über die Fallzahlen, die Einnahmeentwicklung und sonstige 
Ergebnisse (Erfolge). 
6. Nach Ablauf von 2 Jahren nach Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzung wird die 
Verwaltung dem Rat eine Beschlussvorlage über die Fortführung der Wohnraumschutzsat-
zung vorlegen. 
7. Der Rat beschließt auf den Erlass einer Mieterbenennungssatzung zu verzichten. 
 
Sachstand: 
 
Eine Wohnraumschutzsatzung wurde durch den Rat beschlossen. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

4 
 
 
Betreff:  
Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Systembauweise zur Unterbringung von Flüchtlingsfamilien 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 08.04.2014 
Vorlagen-Nr. 0759/2014 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Zur kurzfristigen Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung nach dem 
Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes Nordrhein Westfalen und Vermeidung drohender 
Obdachlosigkeit werden Flüchtlingsunterkünfte in mobiler Systembauweise mit jeweils rund 
80 Plätzen erworben und auf städtischen oder angemieteten Grundstücken errichtet. 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Gefahrenabwehr nachfolgende 
Standorte schnellstmöglich umzusetzen: 
a. Vorbehaltlich der noch zu erfolgenden Grundstücksanmietung auf dem Grundstück 
Koblenzer Str. 15, 50968 Köln Bayenthal, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur: 51, Flurstück: 1373. 
b. Auf dem städtischen Grundstück Trierer Str., 50674 Köln Neustadt Süd, Gemarkung Köln, 
Flur: 34, Flurstück: 621. 
c. Auf dem städtischen Grundstück Otto-Gerig-Str., 50679 Köln Deutz, Gemarkung Deutz, 
Flur: 34, Flurstück: 5192/300. 
d. Auf dem städtischen Grundstück Weißdornweg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung 
Rondorf-Land, Flur: 13, Flurstück: 1224. 
e. Auf dem städtischen Grundstück Lindweilerweg, 50739 Köln Longerich, Gemarkung 
Longerich, Flur: 9, Flurstück: 2123. 
f. Auf dem städtischen Grundstück Albert-Schweitzer-Str., 51147 Köln Wahn, Gemarkung 
Wahn, Flur: 8, Flurstück: 211 (Teilfläche). 
g. Auf dem städtischen Grundstück Loorweg, 51143 Köln Zündorf, Gemarkung Oberzündorf, 
Flur: 9, Flurstück: 108.

5 
 
h. Auf dem städtischen Grundstück Pohlstadtsweg, 51107 Köln Brück, Gemarkung 
Langenbrück, Flur 71, Flurstück: 4343. 
An investiven Finanzmitteln müssen im Jahr 2014 je Standort ca. 1.616.391 € bereitgestellt 
werden. Über die vorgesehene Nutzungsdauer von fünf Jahren entstehen konsumtive 
Mehraufwendungen inkl. Abschreibungen in Höhe von ca. 3.054.386 € je Standort. Eine 
detaillierte Aufstellung ist als Anlage 1 beigefügt.      
Am Standort 1a, Koblenzer Str. 15, kommen in diesem Zeitraum weitere Kosten für die 
Anmietung des Grundstücks hinzu. Die Verhandlungen sind derzeit noch nicht 
abgeschlossen. 
 
Sachstand: 
 
Die Standorte 1a und 1c-h sind umgesetzt, die Einrichtungen sind in Betrieb. Der unter 1b 
benannte Standort Trierer Straße wird inzwischen auf die Realisierung in Form eines 
konventionellen Neubaus geprüft. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

6 
 
Betreff:  
Sanierung des städtischen Gebäudes Peter-Baum-Weg 22, 51069 Köln Dünnwald, zur Sicherstellung 
der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 08.04.2014 
Vorlagen-Nr. 0873/2014 
Federführung:  V/56 
Status: in Bearbeitung 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt, die Planung zur Sanierung des städtischen Gebäudes Peter-Baum-Weg 22, 51069 
Köln Dünnwald, Gemarkung Dünnwald, Flur: 55, Flurstück: 58 zur Sicherstellung der städtischen 
Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge mit hoher Priorität umzusetzen.  
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, ein Architekturbüro mit den Vorplanungen 
(Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN 276) auf der 
Basis der HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis drei, Mindestsatz- zu beauftragen und 
die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, 
Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen. 
Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rund 126.000 € brutto. 
Der Rat beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung der Investitionsmittel in Höhe von 126.000 € 
im Haushaltsjahr 2014 im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen 
bei der Finanzstelle 5620-1004-9-5135 Sanierung Peter-Baum-Weg 22. 
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2014 durch entsprechende Wenigerauszahlungen in Höhe von 
126.000 € im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen bei 
Finanzstelle 5620-1004-05-5122 – Sanierung Auf dem Ginsterberg 6-34. 
Bei der Planung soll die Kooperationsmöglichkeit bezüglich der Energie- und Wasserversorgung mit 
dem Freien Ortskartell Köln-Dünnwald e.V. berücksichtigt und abgestimmt werden. 
 
Sachstand: 
 
Aufgrund der voraussichtlich hohen Kosten für die beabsichtigte Sanierung werden derzeit weitere 
Handlungsalternativen geprüft. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

7 
 
Betreff:  
Projekt zur außerschulischen Betreuung von Flüchtlingskindern durch ehrenamtliche Patinnen und 
Paten 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 08.04.2014 
Vorlagen-Nr. 0810/2014 
Federführung:  IV/40 
Status: in Bearbeitung 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt die Durchführung eines Projekts zur außerschulischen Unterstützung von 
schulpflichtigen Flüchtlingskindern. Das Projekt beginnt am 1.5.2014, die Projektlaufzeit beträgt vier 
Jahre, es fallen jährliche Projektkosten in Höhe von 77.800 € an. Mit der Projektdurchführung 
werden die Kölner Freiwilligenagentur e.V. und der Kölner Flüchtlingsrat e.V. auf der Grundlage der 
in der Anlage beigefügten Konzeption gemeinsam im Rahmen einer noch zu schließenden 
Projektvereinbarung beauftragt. 
Zur Finanzierung dieser Maßnahme sind im Haushaltsjahr 2014 im TP 0301 Schulträgeraufgaben bei 
Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen zusätzliche Mittel in Höhe von 51.900 € erforderlich. 
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigeraufwendungen im Haushaltsjahr 2014, im TP 0301 
Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (echte 
Deckungsfähigkeit). Des Weiteren werden die erforderlichen Mittel für die Restlaufzeit in den 
Haushaltsjahren 2015-2017 in Höhe von 77.800 €/ Jahr und im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 
25.900 € im TP 0301 Schulträgeraufgaben veranschlagt. Dies führt zu einer weiteren Erhöhung des 
Fehlbetrages im städtischen Haushalt. 
 
Sachstand: 
 
Inhaltlich wird das Projekt durch das Kommunale Integrationszentrum, Dienststelle Diversity betreut.  
Das Projekt befindet sich in der vorletzten Projektrunde. Eine große Anzahl von Anmeldungen für die 
einzelnen Projektdurchgänge zeigt deutlich, dass der Bedarf von Seiten der Schulen und Kinder im 
Berichtszeitraum gestiegen ist.  
Die Ergebnisse der Befragungen und der Austausch mit den Kindern, Familien und Ehrenamtlichen 
zeigen, dass die vereinbarten Ansatzpunkte regelmäßig erreicht werden und die teilnehmenden 
Kinder und ihre Familien, die Ehrenamtlichen, sowie die Grundschulen von der außerschulischen 
Betreuung profitieren. 
Derzeit wird geprüft, ob eine Verlängerung des Projekts möglich ist. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

8 
 
 
Betreff:  
Dringend notwendige Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Sicherstellung der 
gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung der Stadt Köln 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 08.04.2014 
Vorlagen-Nr. 4110/2013 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat genehmigt die im Rahmen der Gefahrenabwehr erfolgte Herrichtung des 3. 
Obergeschoss, des Seitenflügels, sowie verschiedene Umbauten im EG und 1. OG 
entsprechend der Anlagen 1 und 2 (Nr. 1.1-1.3) im ehemaligen städtischen Bürogebäude 
Herkulesstr. 42, 50823 Köln zur Erweiterung der Notaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge. 
Der Rat genehmigt die im Rahmen der Gefahrenabwehr begonnenen Maßnahmen zur 
Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge entsprechend 
der Anlagen 1 und 2 (Nr. 2.1-2.4).  
Der Rat beschließt zur Finanzierung der konsumtiven Maßnahmen einen weiteren 
überplanmäßigen Mehraufwand im Haushaltsjahr 2014 im Teilergebnisplan 1004, 
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen, i.H.v. 4.094.551 €, in Teilplanzeile 14, Bilanzielle 
Abschreibungen, i.H.v. 23.993 € und in Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen, 
i.Hv. 880.225 €; insgesamt 4.998.769 €.  
Die Deckung des Mehraufwandes erfolgt durch Wenigeraufwand i.H.v. 100.000 € im 
Teilergebnisplan 1003, Wohnraumförderung, Wohnungserhaltung u. -pflege, Hilfen für 
Wohnungssuchende, Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen, durch 
Wenigeraufwand i.H.v. 184.783 € im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen, 
durch Mehrerträge i.H.v. 519.259 € im Teilergebnisplan 1004, Teilplanzeile 04, öffentlich 
rechtliche Leistungsentgelte, sowie vorläufig durch Mehrerträge in Höhe von 4.194.727 € im 
Teilergebnisplan 1601, allgemeine Finanzwirtschaft Teilplanzeile 01, Steuern und ähnliche 
Abgaben.

9 
 
Der Rat beschließt gleichzeitig im Haushaltsjahr 2014 eine weitere überplanmäßige 
Mittelbereitstellung in Höhe von 519.259 € im Teilergebnisplan 0503, weitere soziale 
Pflichtleistungen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. Die vorläufige Deckung erfolgt 
durch Mehrerträge im Teilergebnisplan 1601, allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 01, 
Steuern und ähnliche Abgaben. 
Der Rat beschließt weiterhin zur Finanzierung des investiven Bedarfs einen 
außerplanmäßigen Mehrbedarf i.H.v. 178.665 € im Haushaltsjahr 2014 im Teilfinanzplan 
1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum – in Teilfinanzplanzeile 09, 
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 5620-1004-0-
5125 Ausstattung Flüchtlingsunterbringung. 
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im gleichen Teilfinanzplan, 
Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-0-5122, 
Auf dem Ginsterberg. 
 
Sachstand: 
 
Die Maßnahme ist umgesetzt, die Einrichtung ist in Nutzung. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

10 
 
Betreff:  
Interkulturelles Maßnahmenprogramm Ältere Migranten/Migrantinnen Beratungsangebote 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 22.05.2014 
Vorlagen-Nr. 0744/2014 
Federführung:  V/50 
Status: erledigt 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beauftragt die Verwaltung das bestehende stadtweite 
Angebot der Seniorenberatung verstärkt interkulturell zu öffnen. 
 
Sachstand: 
 
Die Verwaltung hat mit den Verbänden den Auftrag angenommen, das Angebot der 
Seniorenberatung zunehmend interkulturell zu öffnen und dabei auf die bereits bei ihnen 
vorhandenen, trägerspezifischen interkulturellen Kompetenzen zunehmend zurückzugreifen. 
Verwaltung und Verbände haben ausgehend von der Erfahrung der letzten Jahre das 
Angebot der Seniorenberatung in der Bevölkerungsgruppe der Menschen mit 
Migrationshintergrund verstärkt bekannt gemacht und dafür geworben, diese Hilfe stärker 
anzunehmen. 
In den Stadtbezirken ist es den Akteuren der Seniorenarbeit verstärkt gelungen, den Zugang 
zu den Seniorinnen/Senioren mit Migrationshintergrund zu erreichen. Dabei nutzen sie im 
Hinblick auf die Bekanntmachung der grundlegenden Beratungsangebote die 
stadtbezirksbezogenen Informationskarten und das diesbezügliche Beiblatt mit der 
Erläuterung der Beratungsleistungen der einzelnen Beratungsstellen 
Derzeit erstellt die Fachverwaltung zu diesen Informationskarten die Beiblätter in 
verschiedenen Sprachen, um damit zielgerichtet die umfangreiche Beratungskompetenz in 
den Beratungsstellen vorzustellen und die verstärkte Inanspruchnahme durch diese 
Menschen im Sinne des interkulturellen Maßnahmeprogramms zu erreichen. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

11 
 
Betreff:  
Interkulturelles Maßnahmenprogramm Ältere Migranten/Migrantinnen Mobile Pflege, stationäre 
Angebote 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 22.05.2014 
Vorlagen-Nr. 0748/2014 
Federführung:  V/50 
Status: erledigt 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beauftragt die Verwaltung, dafür zu werben, die 
bestehenden ambulanten und stationären Angebote der Pflege verstärkt interkulturell zu 
öffnen. 
 
Sachstand: 
 
Zwischen der Fachverwaltung und den Anbietern der Pflegeleistungen in Köln besteht 
Einigkeit darüber, dass kultursensible Pflegeleistungen regelmäßig im bestehenden System 
der pflegerischen Versorgung erbracht werden (Inklusion). In diesem Tenor wirbt die 
Fachverwaltung – so auch in den Pflegekonferenzen - in den einzelnen Bereichen der Pflege 
für die Bereitstellung interkulturell ausgerichteter Pflegeleistungen. 
Die Anbieter der Pflegeleistungen tragen dem Erfordernis, kultursensible Pflege für 
pflegebedürftige Menschen mit Migrationshintergrund bereitzustellen, bereits in 
erheblichem Umfang Rechnung. So wird z.B. durch die zunehmende Beschäftigung von 
Pflegepersonal mit Migrationshintergrund die kultursensible Pflege der Menschen aus dieser 
Bevölkerungsgruppe, die sich mit sehr unterschiedlichen sprachlichen und kulturellen 
Prägungen darstellt, sichergestellt. 
Von entscheidender Bedeutung – so die Erfahrung der letzten Jahre – ist allerdings, die 
Angebote der pflegerischen Versorgung in der Bevölkerungsgruppe der Menschen mit 
Migrationshintergrund verstärkt bekannt zu machen und dafür zu werben, diese Hilfen 
anzunehmen. Hierzu müssen neben sprachlichen Barrieren sehr unterschiedliche kulturelle 
Voraussetzungen berücksichtigt werden, was wiederum den zielgerichteten Zugang zu dieser 
Bevölkerungsgruppe erfordert.

12 
 
Während in der ambulanten Pflege eine zunehmende Beanspruchung durch Seniorinnen 
und Senioren mit Migrationshintergrund festzustellen ist, werden die Angebote von 
stationären Einrichtungen nicht in signifikantem Umfang angenommen. 
Um das Leistungsspektrum der stationären Pflegeeinrichtungen und die Möglichkeiten einer 
interkulturell ausgerichteten Pflege besser bekannt zu machen öffnen sich 
Pflegeeinrichtungen verstärkt ins Quartier, dies auch mit Fokus auf die Bevölkerungsgruppe 
der Menschen mit Migrationshintergrund. Auch die Seniorenberatung (s. dazu Vorlage 
0744/2014) trägt dazu bei, die Menschen mit Migrationshintergrund möglichst frühzeitig 
und bedarfsadäquat mit den Angeboten der pflegerischen Versorgung vertraut zu machen. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

13 
 
 
Betreff:  
Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2014 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 22.05.2014 
Vorlagen-Nr. 1392/2014 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Für Maßnahmen im Rahmen des Antirassismus-Training im Jahr 2014 werden in einem 
ersten Schritt die im Teilergebnisplan 0504, freiwillige Leistungen und interkulturelle Hilfen, 
unter Zeile 15, Transferleistungen, veranschlagten Mittel in Höhe von 3.303,- € gemäß 
Anlage 1 vergeben. 
 
Sachstand: 
 
Die Finanzmittel wurden gemäß Beschlussvorlage an die Antragsteller ausgezahlt und von 
diesen gemäß Antragstellung verwendet. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

14 
 
 
Betreff:  
Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2014 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 22.05.2014 
Vorlagen-Nr. 0207/2014 
Federführung:  V/50 
Status: Erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, die Frauenvereine 
- Feministisches Frauengesundheitszentrum „Hagazussa e.V.“, 
- Agisra e.V., 
- FrauenLeben e.V. und 
- Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. 
mit Haushaltsmitteln entsprechend der Anlage 1 zu fördern. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderbeträge, abzüglich der bereits gewährten 
Abschlagszah-lungen, im Rahmen der haushaltswirtschaftlichen Bestimmungen unverzüglich 
auszuzahlen. 
 
Sachstand: 
 
Die Haushaltsmittel wurden 2014 an die Frauenvereine im Sozialbereich ausgezahlt und die 
Verwendungsnachweise geprüft. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

15 
 
 
Betreff: 
Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training 2014 und Änderung von  
Verwendungszwecken bereits vergebener Mittel 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 11.09.2014 
Vorlagen-Nr. 2344/2014 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Für Maßnahmen im Rahmen des Antirassismus-Trainings im Jahr 2014 werden in einem 
zweiten Schritt die im Teilergebnisplan 0504, freiwillige Leistungen und interkulturelle 
Hilfen, unter Zeile 15, Transferleistungen, restlichen veranschlagten Mittel in Höhe von 7.097 
€ gemäß Anlage 1 vergeben. 
 
Sachstand: 
 
Der Betrag von 7.097 € wurde ausgezahlt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

16 
 
 
Betreff:   
Überplanmäßige investive Auszahlung in Teilfinanzplan 0501, Leistungen nach dem SGB XII 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 30.09.2014 
Vorlagen-Nr. 2135/2014 
Federführung:  V/50 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt zur Beschaffung von Büromöbeln und DV-Hardware eine überplanmäßige 
investive Auszahlung im Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 200.000 € im Teilfinanzplan 0501, 
Leistungen nach dem SGB XII, bei Finanzstelle 0000-0501-0-0001, Beschaffung beweglichen 
Anlagevermögens. 
Zur Deckung beschließt der Rat Minderauszahlungen in Höhe von jeweils 100.000 € im 
Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 
8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-0-5115 - Sanierung 
Pallenbergstr. 24 und bei Finanzstelle 5620-1004-3-5123 - Sanierung Geisbergstr. 47-53. 
 
Sachstand: 
 
Die Beschaffung wurde nach Genehmigung der überplanmäßigen Auszahlung zeitnah 
vorgenommen. Der Beschluss wurde somit umgesetzt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

17 
 
Betreff: 
Neubesetzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender   
 
Gremium:  Rat  
Sitzungsdatum: 30.09.2014 
Vorlagen-Nr. 2176/2014 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt, die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender (StadtAG LST) 
mit folgenden Organisationen und Selbsthilfegruppen zu besetzen:  
1.Kölner Lesben- und Schwulentag e.V. (KLuST) 
2.Rheinfestisch e.V. 
3.TX Köln e.V. – Selbsthilfegruppe für transidente Menschen 
4.Jugendzentrum Anyway 
5.Rubicon Beratungszentrum 
6.Lesben- und Schwulenverband, Ortsverband Köln e.V. (LSVD) 
7.Aidshilfe Köln e.V. 
8.SC Janus e.V. 
9.Völklinger Kreis e.V. Regionalgruppe Köln 
Die genannten Organisationen entsenden die Vertreterinnen/Vertreter gemäß § 2 Abs. 1, Nr. 1 der 
Geschäftsordnung der StadtAG LST. Sie sind stimmberechtigt gem. § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung 
der StadtAG LST. 
Jede Organisation bestimmt ihre Stellvertreterin bzw. ihren Stellvertreter selbst. Da es für die 
Abbildung der Vielfalt der „Community“ in der StadtAG LST von Vorteil ist, schlägt die Verwaltung 
vor, eine der bisher nicht für einen Sitz berücksichtigten Bewerberorganisationen: 
Heart of Cologne e.V. 
SchwIPS e.V. (Schwule Initiative für Pflege und Soziales) 
Schützenbruderschaft St. Sebastianus und Afra 
als Stellvertreterin bzw. ihren Stellvertreter zu benennen. 
Die Verwaltung schlägt darüber hinaus vor, dass die Geschäftsführung ständige Gäste zu den 
Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender einladen kann, denen ein 
Rederecht eingeräumt wird.  
 
Sachstand: 
 
Der Rat hat der Beschlussvorlage unverändert zugestimmt. 
x Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

18 
 
 
Betreff:  
Flüchtlinge im Stadtteil - ein Projekt zur Unterstützung von Flüchtlingen 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 30.09.2014 
Vorlagen-Nr. 1970/2014 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln befürwortet das der Vorlage anliegende Projekt „Flüchtlinge im 
Stadtteil“ der Caritas und beauftragt die Verwaltung, den Caritasverband mit der Umsetzung 
des Projektes zum 01.10.2014 – vorerst befristet auf 2 Jahre – zu beauftragen.  
Hierfür erforderliche konsumtive Aufwendungen im Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 17.250 
€ werden im Rahmen der laufenden Bewirtschaftung 2014 gedeckt. Die weiteren 
Finanzbedarfe ab 2015 wurden in der HPL-Anmeldung 2015ff. im Teilplan 1004 - 
Bereitstellung und Bewirtschaftung, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen berücksichtigt. 
 
Sachstand: 
 
Das Projekt wurde umgesetzt und zwischenzeitlich wieder beendet. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

19 
 
 
Betreff:   
Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Vergabe: „Licht- und tontechnische 
Veranstaltungsbetreuung von kommunalen Bürgerhäusern/Bürgerzentren in Köln" 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 23.10.2014 
Vorlagen-Nr. 2391/2014 
Federführung:  V/50 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Gemäß § 5 (1) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln stellt der Sozialausschuss den 
Bedarf zur Vergabe einer „licht- und tontechnischen Veranstaltungsbetreuung von 
kommunalen Bürgerhäusern/Bürgerzentren in Köln“ mit einem Auftragsvolumen von netto 
ca. 154.000 € (brutto ca. 183.300 €) für die Jahre 2015/2016 fest. 
 
Sachstand: 
 
erledigt 
 Es erfolgt keine weitere Berichterstattung. 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

20 
 
 
Betreff: 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik - Arbeits- und Erfahrungsbericht  
2012 - 2013 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 23.10.2014 
Vorlagen-Nr. 2555/2014 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt einstimmig den Arbeits- und 
Erfahrungsbericht 2012 – 2013 und bittet den Ausschuss Soziales und Senioren diesen zur 
Kenntnis zu nehmen. 
 
Sachstand: 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

21 
 
 
Betreff: 
Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern für diverse Ausschüsse auf 
Empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender  
 
Gremium:  Rat  
Sitzungsdatum: 13.11.2014 
Vorlagen-Nr. 2882/2014 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
1.Der Rat der Stadt Köln wählt auf Empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, 
Schwule und Transgender folgende sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner sowie 
deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in die benannten Ausschüsse: 
Ausschuss    Sachkundige/r Einwohner/in     Vertreter/in 
Ausschuss für Soziales und Senioren, Carolina Brauckmann, Rubicon e.V., Clemens 
Wittenbrink, Rheinfetisch e.V. 
Gesundheitsausschuss, Thilo Fussen, SchwIPS e.V., Michaela Diers, Aidshilfe Köln 
Ausschuss Kunst und Kultur, Jochen Saurenbach, Rheinfetisch e.V., Ina Wolf, KLuST e.V. 
Sportausschuss, Björn Blank, SC Janus e.V., Armin Lohrmann, SC Janus e.V. 
Stadtentwicklungsausschuss, Marco Malavasi, LSVD Köln, Jürgen Ulrich, KLuST e.V. 
Wirtschaftsschuss, Claudia Mewaldt, KLuST e.V., Pascal Siemens, KLuST e.V. 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Marco 
Malavasi, LSVD Köln, Peter Enke,  
Völklinger Kreis 
Jugendhilfeausschuss, Thomas Haas, Jugendzentrum anyway, Jürgen Piger, Jugendzentrum 
anyway 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Bodo Busch , Rubicon e.V.,  
 
Sachstand: 
 
Der Rat hat der Beschlussvorlage unverändert zugestimmt. 
x Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

22 
 
 
Betreff:   
Erweiterung des Konzepts „Wir im Quartier - Struktur- und Beschäftigungsprogramm im 
Stadtviertel" mit Bewilligung eines weiteren Zuschusses 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 27.11.2014 
Vorlagen-Nr. 3448/2014 
Federführung:  V/50 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt in Erweiterung der Beschlüsse vom 
23.01.2014 (siehe Vorlage 4101/2013) und 20.03.2014 (siehe Vorlage 0295/2014) den 
Einsatz weiterer Mittel in Höhe von 37.500 € im Haushaltsjahr 2014 zur Kofinanzierung des 
Projekts „Förderung von Integration und Interkultur durch Stadtteilkulturarbeit“.  
Die gemäß den Erläuterungen im Doppelhaushalt 2013/14 zu Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen, des Teilergebnisplans 0504, Freiwillige Sozialleistungen und 
Interkulturelle Hilfen für das Haushaltsjahr 2014 für die Maßnahme „Z für zusätzliche 
Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung“ veranschlagte Ermächtigung erhöht sich auf 
nunmehr 117.900 €. Die Finanzierung des zahlungswirksamen Aufwands erfolgt 
haushaltsneutral aus nicht in voller Höhe in Anspruch genommenen Ermächtigungen in 
Teilplanzeile 15 desselben Teilergebnisplanes. 
 
Sachstand: 
 
Der Beschluss wurde umgesetzt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung. 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

23 
 
 
Betreff:   
Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2014 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 27.11.2014 
Vorlagen-Nr. 2639/2014 
Federführung:  V/50 
Status: Erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, entsprechend der Empfehlung des 
gemeinsamen Unterausschusses Selbsthilfegruppen des Ausschusses Soziales und Senioren 
sowie des Gesundheitsausschusses, im Haushaltsjahr 2014 die Selbsthilfegruppen im 
Sozialbereich gemäß der beigefügten Anlage 1 zu fördern. 
Dazu gehört auch die Förderung von KISS-Gruppen, die ihre Mittel nicht direkt von der Stadt 
erhalten, sondern über die Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln (ehemals KISS) gefördert werden. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse, abzüglich der bereits gewährten 
Abschlagszahlungen, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Regelungen unverzüglich 
auszuzahlen 
 
Sachstand: 
 
Die Zuschüsse 2014 wurden ausgezahlt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

24 
 
 
Betreff: 
Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2014 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 27.11.2014 
Vorlagen-Nr. 3529/2014 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Für Maßnahmen im Rahmen des Antirassismus-Trainings im Jahr 2014 werden in einem 
dritten Schritt die im Teilergebnisplan 0504, freiwillige Leistungen und interkulturelle Hilfen, 
bei Teilplanzeile 15, Transferleistungen veranschlagten Mittel in Höhe von 1.600 € gemäß 
Anlage 1 vergeben. 
 
Sachstand: 
 
Der Betrag von 1.600 € wurde ausgezahlt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

25 
 
 
Betreff:   
Neufassung des Vertrages über die Finanzierung der Verbraucherberatungsstelle Köln 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 16.12.2014 
Vorlagen-Nr. 2628/2014 
Federführung:  V/50 
Status: Erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Neufassung des Vertrages zwischen der Stadt 
Köln und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. über die Förderung der 
Verbraucherberatungsstelle in Köln zu und beauftragt die Verwaltung den Vertrag 
entsprechend abzuschließen. 
 
Sachstand: 
 
Der Vertrag wurde von der Verwaltung in der vom Rat beschlossenen Form abgeschlossen. 
Die Verbraucherzentrale wird seitdem entsprechend finanziell gefördert. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

26 
 
 
Betreff:   
Hauswirtschaftliche Hilfen für alte, kranke und behinderte Menschen zur Vermeidung 
einer frühzeitigen stationären Hilfe  - Fortführung des Projekts - 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 16.12.2014 
Vorlagen-Nr. 3009/2014 
Federführung:  V/50 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortführung des mit Ratsbeschluss vom 15.11.2012 
(Vorlage-Nr. 3465/2012) beschlossenen Projekts unter Maßgabe der im beigefügten Konzept 
dargestellten Weiterentwicklung. 
Die Projektförderung ab 01.01.2015 wird auf einen Höchstbetrag von maximal 675.000,- € 
p.a. limitiert. Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplan 2015 und der mittelfristigen 
Finanzplanung 2016-2018 in Zeile 15, Transferaufwendungen, des Teilergebnisplans 0504, 
Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, zu veranschlagen. Im Gegenzug ist zur 
Sicherstellung der Haushaltsneutralität der Ansatz für Transferaufwendungen in Zeile 15 des 
Teilergebnisplanes 0501, Leistungen nach dem SGB XII entsprechend zu reduzieren. 
 
Sachstand: 
 
Das Projekt wird evaluiert. Eine Evaluation erfolgt im Laufe des Jahres 2017 und wird dem 
Ausschuss für Soziales und Senioren unaufgefordert berichten. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

27 
 
 
Betreff:  
Kölner Pilotprogramm zum Einsatz von Integrations- und Arbeitsmarktlotsen 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 16.12.2014 
Vorlagen-Nr. 2695/2014 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Projektträgerschaft für das „Pilotprogramm 
Integrationslosten“ unter dem Vorbehalt der Förderung des Projektes aus Mitteln des 
Europäischen Sozialfonds und der Kofinanzierung aus Mitteln des Pilotprogramms 
Integrationslotsen des Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW. 
Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis des in Aussicht gestellten Zuwendungsbescheides 
zum Antrag „Allgemeine Integrationslotsen“ durch die Bezirksregierung Arnsberg die 
vorbereiteten förderunschädlichen Maßnahmen zur Projektdurchführung fortzusetzen und 
das Projekt zu koordinieren. 
Der Rat beschließt zur Finanzierung des Antrages „allgemeine Integrationslotsen“ 
zahlungswirksamen Mehraufwand im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen, 
bei Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie bei Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 von insgesamt 85.467 € (2014: 
29.307 €, 2015: 56.160€). 
Deckung erfolgt durch entsprechende Mehrerträge in gleicher Höhe in den Haushaltsjahren 
2014 und 2015 im gleichen Teilergebnisplan, bei Teilplanzeile 02 - Zuwendungen und 
allgemeine Umlagen.  
Der von der Stadt Köln zu erbringende 20%ige Eigenanteil in Höhe von 21.367 € (2014: 7.327 
€, 2015: 14.040 €) erfolgt durch die Bereitstellung von Personal aus dem vorhandenen 
Bestand. 
Zur Durchführung des Projektes beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2014 (vorbehaltlich 
der oben angeführten Förderung) die Einrichtung einer befristeten 0,5 Stelle (mindestens

28 
 
BGr. A11 / EG 10) für die Zeit vom 01.09.2014 - 31.12.2015. Die Stellenbesetzung erfolgt 
nach den Vorgaben des Stellenbesetzungsverfahrens mit vorrangig zu vermittelndem 
Personal.  
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, nach Erhalt des Zuwendungsbescheides 
bzw. einer Genehmigung zum förderunschädlichen Maßnahmenbeginn zum Antrag 
„Arbeitsmarktlotsen“ durch das MAIS NRW im Rahmen der Projektträgerschaft 
Weiterleitungsverträge mit den Projektpartnern: 
·         Caritasverband für die Stadt Köln e.V. 
·         Kölner Arbeitslosenzentrum e.V. (KALZ e.V.) 
·         Looks e.V. 
abzuschließen. 
Der Rat beschließt zur Finanzierung der Projektträgerschaft „Arbeitsmarktlotsen“ 
zahlungswirksamen Mehraufwand im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen, 
bei Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie bei Teilplanzeile 
15 - Transferaufwendungen für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 von insgesamt 123.821,43 
€ (2014: 24.693,43 €, 2015: 99.128,00 €). 
Deckung erfolgt durch entsprechende Mehrerträge in gleicher Höhe in den Haushaltsjahren 
2014 und 2015 im gleichen Teilergebnisplan, bei Teilplanzeile 02 - Zuwendungen und 
allgemeine Umlagen.  
Der zu erbringende 20%ige Eigenanteil in Höhe von 30.955,36 € (in 2014: 6.173,36 €, in 
2015: 24.782 €) wird von den drei zuvor genannten Trägern erbracht. 
 
Sachstand: 
 
Der Rat hat der Beschlussvorlage ungeändert zugestimmt. 
Das Projekt lief zum 31.12.2015 aus. Eine weitere Förderphase gab es nicht. 
Über den Projektverlauf wurde mit Session Vorlage 1025/2016 berichtet. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Sachstandsmitteilungen 
zum Projektverlauf. 
(Ankreuzen, wenn zutreffend)

29 
 
 
Betreff:  
Errichtung von Systembauten und Beauftragung von Machbarkeitsstudien für konventionelle 
Wohnhäuser zur Flüchtlingsunterbringung 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 16.12.2014 
Vorlagen-Nr. 2899/2014 
Federführung:  V/56 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Die in den letzten Monaten stark angestiegenen Flüchtlingszahlen und die weiterhin zu 
erwartenden Zugangszahlen erfordern die zeitnahe Bereitstellung von weiteren 
Flüchtlingsunterkünften zur Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung. Die 
Leitlinien zur Unterbringung von Flüchtlingen bleiben Maßgabe städtischen Handelns. In 
Anerkennung der angespannten Situation nimmt der Rat jedoch die Abweichung von den 
Leitlinien in Kauf und fasst vor diesem Hintergrund die folgenden Beschlüsse zur 
Unterbringung von Flüchtlingen: 
A) Der Rat beschließt die Errichtung von 7 Wohnhäusern in Systembauweise zur kurz- bis 
mittelfristigen Flüchtlingsunterbringung.  
1.         Hierzu beauftragt der Rat die Verwaltung, schnellstmöglich an nachfolgenden 
Standorten Wohnhäuser in Systembauweise zu errichten: 
a)      Auf dem städtischen Grundstück Kalscheurer Weg, 50969 Köln Zollstock, Gemarkung 
Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstück 735 
b)      Auf dem städtischen Grundstück Merlinweg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-
Land, Flur 13, Flurstück 1224 
c)      Auf dem städtischen Grundstück Dürener Straße, 50935 Köln Lindenthal, Gemarkung 
Kriel, Flur 62, Flurstück 509 
d)      Auf dem städtischen Grundstück Heinrich-Rohlmann-Straße, 50829 Köln Ossendorf, 
Gemarkung Longerich, Flur 8, Flurstück 1002

30 
 
e)      Auf dem städtischen Grundstück Im Grund / Pastor-Wolff-Straße, 50735 Köln Niehl, 
Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstück 3436 
f)        Auf dem städtischen Grundstück Auweiler Straße, 50765 Köln Esch, Gemarkung Esch, 
Flur 6, Flurstück 528 
g)      Auf dem städtischen Grundstück Urbacher Weg, 51145 Köln Porz, Gemarkung Eil, Flur 
3, Flurstück 1279 u.a. 
2.         Der Rat beschließt zur Errichtung von 7 Wohnhäusern in Systembauweise die 
vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigungen im 
Haushaltsjahr 2015, in Höhe von insgesamt rd. 25,45 Mio. € im Teilfinanzplan 1004, 
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für 
den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen auf nachfolgenden Finanzstellen: 
a) 5620-1004-2-5164         Kalscheurer Weg                          3.636.171 € 
b) 5620-1004-5-5137         Merlinweg                                       3.636.171 € 
c) 5620-1004-3-5165         Dürener Str.                                   3.636.171 € 
d) 5620-1004-5-5166         Heinrich-Rohlmann-Str.                 3.636.171 € 
e) 5620-1004-5-5136         Im Grund/Pastor-Wolf-Str.            3.636.171 € 
f) 5620-1004-6-5168          Auweiler Str.                                  3.636.171 € 
g) 5620-1004-7-5169         Urbacher Weg                               3.636.171 € 
Insgesamt:                                                                             25.453.197 € 
Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Mehreinzahlungen im Teilfinanzplan 
1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilfinanzplanzeile 01, Einzahlungen aus Zuwendungen 
für Investitionsmaßnahmen, Finanzstelle 9000-1601-0-0006, Investitionspauschale. 
Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung die investiven Mittel in Höhe von insgesamt rd. 
25,45 Mio. € im Haushaltsplan 2015 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der 
Haushaltssatzung 2015 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln. 
Der Rat beschließt die vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Aufwendungen in 
Höhe von insgesamt 1.086.869 € im Haushaltsjahr 2015, im Teilergebnisplan 1004 - 
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in den Teilplanzeilen 13, Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 742.833 € und Teilplanzeile 14, Bilanzielle 
Abschreibungen in Höhe von 344.036 € für die Standorte 1a) bis 1g). 
Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Minderaufwendungen im 
Teilergebnisplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20 - Zinsen und sonstige 
Finanzaufwendungen.

31 
 
Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung die erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 
insgesamt 1.086.869 € im Haushaltsplan 2015 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der 
Haushaltssatzung 2015 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln. 
3.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, für alle unter Ziffer 1 genannten Standorte grds. 
150 Unterbringungsplätze je Standort in abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigenem 
Sanitär- und Kochbereich zu realisieren. Das Ergebnis der Machbarkeit je Standort wird dem 
Ausschuss für Soziales und Senioren sowie der Bezirksvertretung Chorweiler zu gegebener 
Zeit mitgeteilt. Aufgrund der besonderen Situation der Standorte wird an dem 
Betreuungsschlüssel von einem Sozialarbeiter für 80 Personen festgehalten.  
B) Der Rat beschließt nachfolgende 4 Standorte zur Bebauung mit Wohnhäusern in 
konventioneller Bauweise zur langfristigen Flüchtlingsunterbringung: 
a)      Trierer Straße, 50674 Köln Neustadt Süd, Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 621.            
 Die Errichtung des am 08.04.2014 vom Rat für diesen Standort beschlossenen Wohnhauses 
in Systembauweise wird zunächst nicht weiter verfolgt. Die hierfür eingestellten Mittel 
werden für die zukünftige Verwendung zurückgestellt.  
b)      Pater-Prinz-Weg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 6, Flurstücke 
266, 267, 282 und 283 
c)      Brohler Straße, 50968 Köln Marienburg, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstücke 
708 und 1208 
d)      Widdersdorfer Landstraße, 50859 Köln Lövenich, Gemarkung Lövenich, Flur 8, Flurstück 
1417 
Hierzu beauftragt der Rat die Verwaltung alle erforderlichen Schritte zur Vorbereitung von 
Planungs- und Baubeschlüssen für diese Standorte zu unternehmen und nötigenfalls 
erforderliche Bebauungspläne aufzustellen bzw. abzuändern. An den vorgenannten 
Standorten sollen in Anbetracht des enormen Unterbringungsbedarfes Wohnhäuser für bis 
zu 150 Personen errichtet werden. Die baurechtlichen Möglichkeiten sind dabei 
auszuschöpfen.  
Sobald die Entwicklung der Flüchtlingszahlen es erlaubt, sollen Standorte, an denen von den 
Leitlinien abgewichen wird, auf eine leitlinienkonforme Anzahl von Unterbringungsplätzen 
(80) reduziert werden. Frei werdende Wohnungen sollen dann einer anderweitigen Nutzung 
zugeführt werden.  
Der Rat beschließt zur schnellstmöglichen Realisierung der Bauvorhaben die vorläufige 
außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigung im Haushaltsjahr 2015, in 
Höhe von insgesamt 80.000 € im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung 
von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 
5620-1004-0-5198.

32 
 
Die Mittel werden zur möglichst kurzfristigen Beauftragung von Architekturbüros benötigt, 
die die erforderlichen Planungs- und Baubeschlüsse vorbereiten sollen.  
Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Mehreinzahlungen im Teilfinanzplan 
1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilfinanzplanzeile 01, Einzahlungen aus Zuwendungen 
für Investitionsmaßnahmen, Finanzstelle 9000-1601-0-0006, Investitionspauschale. 
Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung die investiven Mittel zu Ziffer 1 in Höhe von 
insgesamt 80.000 € im Haushaltsplan 2015 zu veranschlagen. Mit Inkrafttreten der 
Haushaltssatzung 2015 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung rückabzuwickeln. 
Die Umsetzung der o.a. Bauvorhaben hat Auswirkungen auf den Bedarf insb. an Schul- und 
Kita-Plätzen an den beschlossenen Standorten. Vor diesem Hintergrund sind bei der 
Realisierung anstehende Baumaßnahmen zeitlich aufeinander abzustimmen.  
Die Verwaltung wird gebeten, bei der weiteren Planung der Flüchtlingsunterbringung 
rechtzeitig zu prüfen, wie mit dem Bezug des geplanten festen Wohnheims am Pater-Prinz-
Weg ein Wohnheim in Systembauweise aufgegeben und das andere Wohnheim in 
Systembauweise spätestens nach fünf Jahren aufgegeben werden kann. 
Ferner soll die Belegung der Unterbringung am Pater-Prinz-Weg keinesfalls die Zahl von 150 
Personen überschreiten. 
C) Der Rat beauftragt die Verwaltung darüber hinaus, zur Realisierung der langfristigen 
Bedarfe den Ankauf geeigneter Grundstücke sowie Bestandsgebäude zur Errichtung von 
Flüchtlingsunterkünften aktiv zu verfolgen und hierfür die erforderlichen Beschlüsse 
einzuholen.  
Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig die Bereitstellung der folgenden Grundstücke, die 
sich baurechtlich für Wohnungsbau eignen, zwecks Errichtung von Wohnhäusern in 
konventioneller Bauweise zur langfristigen Unterbringung von Flüchtlingen bzw. ggf. auch 
für die Errichtung von Wohnhäusern in Systembauweise für eine temporäre Nutzung zu 
prüfen: 
a.      Das unbebaute städtische Grundstück in der Piusstraße im Stadtbezirk Lindenthal; 
b.      das sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befindliche 
Grundstück Gustav-Heinemann-Ufer 114 im Stadtbezirk Rodenkirchen. 
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, kurzfristig zu prüfen, ob o.a. Grundstücke von der 
GAG Immobilien AG zur Errichtung von Wohnhäusern für Flüchtlinge bebaut werden  
können sowie dem Ausschuss darzustellen, welche städtischen Grundstücke für eine 
konventioneller Bauweise zur langfristigen Unterbringung von Flüchtlingen der GAG 
kurzfristig angeboten werden können.

33 
 
Sachstand: 
 
Die unter Beschlusspunkt A) genannten Standorte Merlinweg, Heinrich-Rohlmann-Straße, 
Auweiler Straße und Urbacher Weg sind realisiert. Zu den Standorten Kalscheurer Weg, Im 
Grund / Pastor-Wolff-Straße und Dürener Straße wird weiterhin die Machbarkeit geprüft, 
hier bestehen unterschiedlich gelagerte Problemstellungen. 
Für den unter Beschlusspunkt B) benannten Standort Pater-Prinz-Weg ist der 
Planungsbeschluss für den 14.02.2017 aavisiert (Vorlage 4223/2016). Die drei weiteren 
Standorte Trierer Straße, Broholer Straße und Widdersdorfer Landstraße befinden sich noch 
in der Machbarkeit. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

34 
 
Betreff:  
Integriertes Handlungskonzept für das Programmgebiet „Soziale Stadt“ Köln-Lindweiler 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 16.12.2014 
Vorlagen-Nr. 2404/2014 
Federführung:  VI/15 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) Köln-Lindweiler unter Be-
rücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung mit Kosten von 
4.704.116 €. 
2. Er beauftragt die Verwaltung, Fördermittel für die zur Städtebauförderung vorgesehenen 
Maßnahmen des IHK in einem Gesamtvolumen von voraussichtlich rund 3,75 Mio. € 
einzuwerben und die Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung umzusetzen. Sollten sich 
das Land oder der Bund aus der Finanzierung einzelner Maßnahmen zurückziehen, erfolgt 
keine Kompensation durch städtische Mittel. 
3. Des Weiteren beschließt der Rat die Vorfinanzierung der Kosten der für einen qualifi-
zierten Förderantrag notwendigen Entwurfsplanung nach Leistungsphase 1-3 HOAI in Hö-he 
von rund 170.000 € für die Maßnahme aus dem IHK „Umbau des Sozialen Zentrums Lino-
Club zu einem Generationen übergreifenden Bürgerhaus (Mehrgenerationenhaus)“. Die 
Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirks-
regierung nachträglich mit voraussichtlich 80 % förderfähig. 
4. Er beschließt für das Haushaltsjahr 2014 die außerplanmäßige Bereitstellung von 
investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 170.000 € im Teilfinanzplan 0902 - 
Stadtentwicklung, Teilplanzeile 11, Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen für die 
Entwurfsplanung nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahme „Umbau des Sozialen 
Zentrums Lino-Club zu einem Generationen übergreifenden Bürgerhaus (Mehrgeneratio-
nenhaus).Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlung im gleichen Teilplan, Teilplanzeile 8, 
Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 1502-0902-1-0000 Innenstadt (südl. Erw.) 
Sanierung/Erneuerung. 
Die bis 2018 erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2015 inklusive 
mittelfristiger Finanzplanung 2016-2018 zu veranschlagen.

35 
 
Die für die Folgejahre bis 2020 (voraussichtlicher Abschluss der Umsetzung der Maßnahmen) 
erforderlichen Mittel werden in die künftige Haushaltsplanung aufgenommen. 
 
Sachstand: 
 
Das IHK, bestehend aus 11 Projekten aus den Handlungsfeldern Arbeit und Soziales, 
Wohnumfeld sowie Verkehr wird seit Anfang 2015 umgesetzt. Für sechs Projekte liegt be-
reits ein Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln vor, für die ein Zuschuss von 
969.984 € zu zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 1.212.480 € gewährt wurde. Die ein-
zelnen Projektsachstände sind nachfolgend dargestellt: 
Um- und Neugestaltung der öffentlichen Spielplatzflächen am Pingenweg und am Harten-
felsweg 
Der Ausbau beider Spielplätze wurde im September 2016 begonnen und im Dezember 2016 
bzw. Januar 2017 fertig gestellt. Im Frühjahr 2017 sind jeweils für die beiden Spiel-plätze 
Einweihungsfeiern geplant. 
Funktionale und gestalterische Aufwertung der Ortsmitte Lindweiler 
Nach erfolgter Bürgerbeteiligung wurde das Planungskonzept überarbeitet und von der 
Bezirksvertretung Chorweiler am 25.02.2016 beschlossen. Die detaillierte Entwurfsplanung 
ist abgeschlossen, der Förderantrag zum Jahresprogramm 2017 wurde fristgerecht gestellt. 
Ausbau des Sozialen Zentrums Lino-Club e.V. zu einem generationenübergreifenden Bür-
gerhaus (Mehrgenerationenhaus) 
Der Planungsprozess der Maßnahme wird voraussichtlich bis Ende 2017 andauern, so dass 
der Antrag zur Förderung zum Jahresprogramm 2018 gestellt werden soll. 
Soziales Quartiersmanagement und Netzwerkarbeit 
Nach europaweiter Ausschreibung wurde der Auftrag zur Projektumsetzung am 07.03.2016 
an das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenverbandes und Region für die 
Umsetzungszeit von fünf Jahren erteilt. Die Diakonie setzt das Projekt in Kooperati-on mit 
dem Lino-Club e.V. um. 
Bauliches Quartiersmanagement „Ahoj – Alt holt Jung“ 
Eine Prüfung der Möglichkeiten zur Bebauung des lokalisierten Grundstücks mit senioren-
gerechtem Ersatzwohnraum war nicht erfolgreich. Derzeit wird das Projekt inhaltlich über-
arbeitet. 
Stadtteil-Verfügungsfonds Lindweiler

36 
 
Die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds wurde von der 
Bezirksvertretung Chorweiler am 17.09.2015 beschlossen, so dass die Maßnahme ab die-
sem Zeitpunkt gestartet ist. Bislang konnten sechs Anträge vom Veedelsbeirat beschlos-sen 
und bewilligt werden. 
Anpassung der Fuß- und Radwege zu den S-Bahn-Stationen „Köln-Longerich“ und „Vlk-
hovener Weg“ im Sinne der Verkehrssicherheit und Gewaltprävention 
Die Entwurfsplanung ist abgeschlossen, der Förderantrag zum Jahresprogramm 2017 wurde 
fristgerecht gestellt. 
Evaluation des Integrierten Handlungskonzeptes 
Nach öffentlicher Ausschreibung des Projektes wurde der Auftrag am 11.01.2017 an die 
empirica ag erteilt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

37 
 
 
Betreff:   
Förderung der Gemeinwesenarbeit in sozial belasteten Quartieren 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 15.01.2015 
Vorlagen-Nr. AN/0109/2015 
Federführung:  V/50 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt den geänderten Änderungsvorschlag der 
SPD Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert: 
1.      Eine Entscheidung über die Verwaltungsvorlage 3949/2014 wird zurückgestellt. Die 
Verteilung der Mittel zur Förderung der Gemeinwesenarbeit für 2015 erfolgt auf Basis der 
Zahlungen des Jahres 2014 an die genannten Träger: 
Buchheimer Selbsthilfe     39.900 € 
Holweider Selbsthilfe        59.100 € 
Veedel e.V.                        59.100 € 
Christliche Sozialhilfe       10.100 € 
2.      Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den GWA-Trägern und der Liga der 
freien Wohlfahrtsverbände das bisherige Konzept zu überprüfen und ggf. einen Vorschlag für 
ein neues Konzept zum bedarfsorientierten Einsatz dieser Mittel für GWA auf der Grundlage 
einer Quartiersanalyse zu entwickeln.  
Dabei sind nach den Erkenntnissen der Sozialplanung gegebenenfalls weitere Quartiere 
einzubeziehen, die nach vorliegenden Indikatoren einen Handlungsbedarf aufweisen. 
Diese Neukonzeption ist dem Ausschuss bis spätestens 15.09.2015 vorzulegen.

38 
 
Sachstand: 
 
Die Verteilung der Mittel zur Förderung der Gemeinwesenarbeit für 2015 erfolgte auf Basis 
der Zahlungen des Jahres 2014 an die genannten Träger. 
Die Verwaltung hat dem Ausschuss am 09.06.2016 das Konzept „Aktivierung und Beteiligung 
im Quartier – Konzept zur Förderung der Gemeinwesenarbeit in Quartieren mit besonderem 
Handlungsbedarf“ vorgelegt (Verweis auf die Beschlussvorlage 1880/2016). 
Das entwickelte Konzept beinhaltet eine Ausweitung der Förderung auf drei weitere 
Quartiere. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

39 
 
 
Betreff:  
Leistungsnovelle zum Wohngeld 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 05.02.2015 
Vorlagen-Nr. AN/0219/2015 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat unterstützt ausdrücklich die Positionen des Städtetages NRW vom 19.11.2014 zur 
Leistungsnovelle des Wohngeldes. 
1.      Der Rat der Stadt Köln fordert die Bundesregierung auf, die angekündigte 
Wohngeldnovelle zu beschleunigen und spätestens zum 01.10.2015 in Kraft zu setzen. Für 
März ist der Kabinettsbeschluss vorgesehen. In Großstädten wie Köln sind die Mieten seit 
der letzten Anhebung des Wohngeldes 2009 überdurchschnittlich stark gestiegen. 
Demzufolge werden viele Kölnerinnen und Kölner von der Anhebung profitieren. 
2.      Der Rat der Stadt Köln fordert die Bundesregierung auf, eine Heizkostenpauschale – 
wie bereits 2009-2011 im Wohngeldgesetz (WoGG) verankert – wieder einzuführen. 
3.      Der Rat der Stadt Köln fordert die Bundesregierung auf, den Zuschnitt der Mietstufen 
zu überprüfen und an dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Mietpreisindex 
auszurichten. 
4.      Der Rat der Stadt Köln fordert die Bundesregierung auf, eine Dynamisierung des 
Wohngeldes, wie sie der Städtetag NRW fordert, zu beschließen. 
 
Sachstand: 
 
Aufgrund des Inkrafttretens der Wohngeldnovelle ist eine Beantwortung obsolet geworden. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

40 
 
 
Betreff: 
Einrichtung eines Gesamtbudgets (Integrationsbudget) zur Umsetzung des Interkulturellen 
Maßnahmenprogramms - Maßnahmenempfehlungen 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 05.03.2015 
Vorlagen-Nr. 0526/2015 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt den Dringlichkeitsantrag der Fraktionen SPD, 
CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke: 
Dringlichkeitsantrag von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke:  
Der Ausschuss Soziales und Senioren unterstützt den Beschluss des Integrationsrates zur 
Einrichtung eines Integrationsbudgets vom 19.01.2015 (Mitteilung 0526/2015) 
 
Sachstand: 
 
Ein Integrationsbudget wurde für das Jahr 2015 in Höhe von 400.000 € beschlossen. Für die 
Haushaltsjahre 2016/2017 ist das Integrationsbudget in Höhe von 915.700 zzgl. 
entsprechender Tariferhöhung eingestellt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

41 
 
 
Betreff: 
E-Scooter in Bussen und Bahnen der KVB 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 05.03.2015 
Vorlagen-Nr. AN/0015/2015 
Federführung:  V/5001 
Status: wird umgesetzt 
 
Beschluss: 
 
In Anerkennung des Engagements der Stadt AG Behindertenpolitik appelliert der Ausschuss 
Soziales und Senioren an die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB Lösungen zu erarbeiten, 
wie eine Mitnahme von E-Scootern in Bussen und Bahnen kurzfristig wieder ermöglicht 
werden kann oder wie kurzfristig die Mobilität der Menschen, die auf E-Scooter angewiesen 
sind, gewährleistet werden kann. 
Darüber hinaus soll die Verwaltung die KVB bitten zu klären, für welche Art von Elektro-
Rollstühlen und Scootern mit Hilfsantrieben das Verbot bereits aktuell nicht gelten muss und 
entsprechend die Öffentlichkeit darüber aufzuklären, um zu verhindern, dass behinderte 
Menschen, die ohnehin von diesem Verbot nicht betroffen wären, die KVB nicht nutzen. 
 
Sachstand: 
 
Die KVB haben ein Infoblatt herausgegeben, in dem sie erklären, für welche Art von Elektro-
Rollstühlen und Scootern mit Hilfsantrieben das Verbot gilt, um zu verhindern, dass 
behinderte Menschen, die ohnehin von diesem Verbot nicht betroffen wären, die KVB nicht 
nutzen bzw. von den Fahrerinnen und Fahrern irrtümlich nicht mitgenommen werden. 
Vertreter der KVB haben zuletzt auf der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 
01.12.2016 über das nach wie vor bestendende Mitnahmeverbot für E-Scooter in Bussen 
und Bahnen der KVB informiert. Der Sachverhalt wird von der KVB einerseits und der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik andererseits nach wie vor in wesentlichen 
Punkten unterschiedlich bewertet.

42 
 
Das Land NRW plant einen Erlass, welcher die Rahmenbedingungen zur Ermöglichung der 
Mitnahme von E-Scootern in Bussen definieren wird. Die KVB hat eine Prüfung angekündigt, 
inwieweit dieser Erlass auf die Bahnen der KVB übertragbar ist. 
Das Thema soll erneut auf die Tagesordnung des Ausschusses kommen, wenn der 
Landeserlass vorliegt. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

43 
 
 
Betreff:  
"Flüchtlinge in Köln willkommen heißen" - ein Projekt zur Unterstützung von Flüchtlingsinitiativen - 
Antrag für ein Forum für Willkommenskultur Kooperationsprojekt des Kölner Flüchtlingsrates e. V. 
und der Kölner Freiwilligen Agentur e. V. 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 24.03.2015 
Vorlagen-Nr. 0064/2015 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln befürwortet den der Vorlage anliegenden Projektantrag „Flüchtlinge 
in Köln willkommen heißen“ (Forum für Willkommenskultur) des Kölner Flüchtlingsrates e.V. 
und der Kölner Freiwilligen Agentur e.V. gemäß Anlagen 2 und 3 und beauftragt die 
Verwaltung, die beiden Träger mit der Umsetzung des Projektes zum 15.02.2015 – vorerst 
befristet auf 2 Jahre – zu beauftragen.  
Zur Finanzierung der konsumtiven Aufwendungen im Haushaltsjahr 2015 genehmigt der Rat 
vorläufigen überplanmäßigen Mehraufwand im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen in Höhe von 68.250 €. 
Die Deckung des Mehraufwandes erfolgt vorläufig durch Mehrerträge in Höhe von 68.250 € 
im Teilergebnisplan 1601, allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 01- Steuern und 
ähnliche Abgaben. 
Die Finanzbedarfe ab 2015 werden in der HPL-Anmeldung 2015 ff. im Teilplan 1004 - 
Bereitstellung und Bewirtschaftung, Teilplanzeile 13 – Sach- und Dienstleistungen 
berücksichtigt. 
 
Sachstand: 
 
Beschluss wurde umgesetzt, das Forum für Willkommenskultur ist erfolgreich installiert. Die 
Verlängerung des Projektes für weitere zwei Jahre ist gesichert. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

44 
 
 
Betreff: 
Erstellung und Herausgabe einer Infobroschüre zum Thema "Transgender in Köln 
 
Gremium:  Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 23.04.2015 
Vorlagen-Nr. 1068/2015 
Federführung:  V/5001 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren, der Ausschuss Allgemeine Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales und der Gesundheitsausschuss beschließen folgende Empfehlung an den Rat: 
Der Rat nimmt die Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und 
Transgender vom 27.11.2014 (Mitteilung 3792/2014), eine Informationsbroschüre über den 
Themenkomplex „Transidentität in der Gesellschaft“ zu erstellen und herauszugeben und die 
dafür erforderlichen Mittel in Höhe von 4.750,00 € im Haushaltsplan 2015 bereitzustellen, 
zur Kenntnis und verweist die abschließende Entscheidung zur Finanzierung und Umsetzung 
in die Haushaltsplanberatungen 2015. 
 
 
Sachstand: 
 
Erste Vorarbeiten zur Umsetzung in der Fachstelle LST, erster Entwurf in Bearbeitung 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

45 
 
 
Betreff: 
Mitgliedschaft der Stadt Köln im Rainbow-Cities-Netzwerk   
 
Gremium:  Rat  
Sitzungsdatum: 12.05.2015 
Vorlagen-Nr. 0611/2015 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt den Beitritt der Stadt Köln zum Rainbow-Cities-Netzwerk und bittet den 
Oberbürgermeister, das von den teilnehmenden Städten erarbeitete „Memorandum of 
Understanding“ zu unterzeichnen. 
Mit dem Eintritt verpflichtet sich die Stadt Köln, eine aktive LSBTI-Politik zu betreiben und zu fördern, 
bzw. LSBTI-Themen in ihre allgemeine strategische Ausrichtung einzugliedern. Mit dem Beitritt in das 
Rainbow-Cities-Netzwerk ist die jährliche Teilnahme der Fachverwaltung an der Konferenz des 
Netzwerks verbunden. Diese wird sich aktiv am Austausch innerhalb des Netzwerks beteiligen, indem 
sie jährlich eine Übersicht über ihre Maßnahmen im Rahmen der LSBTI-Politik erstellt. 
 
 
Der Rat hat der Beschlussvorlage unverändert zugestimmt. 
x Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend) 
  
Sachstand:

46 
 
 
Betreff: 
Änderung der Benennung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohnern für diverse 
Ausschüsse auf Empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und 
Transgender   
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 12.05.2015 
Vorlagen-Nr. 1044/2015 
Federführung: V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Aufgrund des Beschlusses der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender (StadtAG 
LST) wählt der Rat auf Empfehlung der StadtAG LST folgende sachkundige Einwohnerinnen und 
Einwohner sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in die benannten Ausschüsse: 
Ausschuss für Soziales und Senioren  Thilo Fußen, Aidshilfe Köln 
Gesundheitsausschuss Thilo Fußen, Aidshilfe e.V., Sophie Sänger, TX Köln 
Ausschuss Kunst und Kultur Guido Richter, KLuST e.V. 
Wirtschaftsschuss Jörg Kalitowitsch, KLuST e.V., Claudia Mewaldt, KLuST e.V. 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Björn Blank, SC 
Janus e.V 
Gleichzeitig hebt der Rat die Entsendung der auf Empfehlung der StadtAG LST mit Ratsbeschluss vom 
13.11.2014 (Vorlage 2882/2014) gewählten sachkundigen Ein-wohnerin Claudia Mewaldt (KLuST 
e.V.) im Wirtschaftsausschuss und der stellvertre-tenden sachkundigen Einwohnerinnen und 
Einwohner Clemens Wittenbrink (Aus-schuss für Soziales und Senioren), Michaela Diers 
(Gesundheitsausschuss), Ina Wolf (Ausschuss Kunst und Kultur), Pascal Siemens 
(Wirtschaftsausschuss) und Peter Enke (Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / 
Vergabe / Internationales) auf. 
Die Mitgliedschaft der neu gewählten sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner im jeweiligen 
Fachausschuss endet mit der Wahl eines neuen Ausschussmitglieds auf Vorschlag der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender bzw. mit Ende der Wahlperiode des 
Rates 
 
Sachstand: 
 
Der Rat hat der Beschlussvorlage unverändert zugestimmt. 
☒ Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

47 
 
Betreff:  
Projekt "Auszugsmanagement" 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 12.05.2015 
Vorlagen-Nr. 0925/2015 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, das Projekt „Auszugsmanagement“ bis zum 31.12.2017 vorzeitig zu 
verlängern und ab dem 01.06.2015 wie folgt zu erweitern: 
- 3 Vollzeitstellen „Auszugsmanager/innen“ bei den beteiligten Trägern, sowie  
- 1 Vollzeitstelle „Koordination“ bei 56 - Amt für Wohnungswesen nach Besoldungsgruppe A 10 
ÜBesG-NWR im Stellenplan der Stadt Köln 
Die Verlängerung der Projektphase über den 14.10.2015 hinaus mit bislang 3 Vollzeitstellen bei den 
Trägern Caritasverband für die Stadt Köln, Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köln e.V. sowie 
Kölner Flüchtlingsrat e.V. ist finanziell im Rahmen des Haushaltsplanentwurfs 2015ff. bereits 
berücksichtigt.  
Für die Erweiterung des Projektes um 3 zusätzliche „Auszugsmanager“ bei den o.a. Trägern 
beschließt der Rat zusätzliche konsumtive Aufwendungen i. H. v. 127.750 € im Haushaltsjahr 2015 
(anteiliger Betrag für 7 Monate) im Teilplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von 
Wohnraum, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Finanzierung 
erfolgt durch Einsparungen innerhalb des Teilplans 1004. 
Für die Erweiterung des Projektes um eine Vollzeitstelle „Koordination“ beschließt der Rat die 
Einrichtung einer Planstelle A 10 ÜBesG-NRW im Stellenplan der Stadt Köln und genehmigt deren 
sofortige unbefristete Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2015. Bis zum Inkrafttreten des 
Stellenplans 2015 wird eine entsprechende Stelle verwaltungsintern zur Verfügung gestellt. 
Die Finanzierung der Folgekosten 2016ff. ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2016ff. zu 
berücksichtigen. 
 
Sachstand: 
 
Umgesetzt 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

48 
 
 
Betreff:   
Geschäftsordnung für die Seniorenvertretung der Stadt Köln (GO SVK) 
 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 28.05.2015 
Vorlagen-Nr. 1416/2015 
Federführung:  V/50 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt die als Anlage zu dieser Vorlage 
angefügte Geschäftsordnung für die Seniorenvertretung der Stadt Köln (GO SVK). 
 
Sachstand: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren hat die Geschäftsordnung für die 
Seniorenvertretung der Stadt Köln (GO SVK) beschlossen. Sie wird in der täglichen Arbeit der 
Seniorenvertretung entsprechend umgesetzt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

49 
 
 
Betreff:   
Verbraucherberatung im Quartier 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 28.05.2015  
Vorlagen-Nr. 1324/2015 
Federführung:  V/50 
Status: Erledigt durch Ratsvorlage 1767/2015 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt die Beschlussvorlage in die nächste Sitzung 
des Ausschusses zu verschieben 
 
Sachstand: 
 
Der Beschluss wurde unter der Nr. 1767/2015 in ergänzter Form in der Sitzung des Rates am 
23.06.2016 gefasst. Kurzfristig war die Vorlage um weitere Anlagen ergänzt worden, mit 
denen die Fragen von RM Heuser aus der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 
28.05.2015 beantwortet wurden. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

50 
 
 
Betreff: 
Gesundheitsausschuss vom 17.03.2015 TOP 4.1 "Änderungsantrag zur  
Beschlussvorlage 2225/2014 - Interkulturelles Maßnahmenprogramm –  
Maßnahmenempfehlungen" AN/1604/2014 
Hier: GA 6 Einrichtung einer Koodinierungsstelle "Gesundheit und Migration" 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 28.05.2015 
Vorlagen-Nr. 1341/2015 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren lehnt die Verweisung der Maßnahme „Einrichtung 
einer Koordinierungsstelle „Gesundheit und Migration“ im Gesundheitsamt“ in die 
Haushaltsplanberatungen 2015 ab. 
 
Sachstand: 
 
Da der Beschlussvorschlag abgelehnt worden ist, ist die Angelegenheit erledigt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

51 
 
 
Betreff:   
Gesundheits-Chipkarte zur medizinischen Versorgung nach §§ 4 und 6 
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 23.06.2015 
Vorlagen-Nr. 1408/2015 
Federführung:  V/50 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln unterstützt die Absicht des Landes Nordrhein-Westfalen, die 
notwendigen Verfahren bei der Versorgung von Asylbewerber/innen mit medizinischen 
Leistungen nach §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes diskriminierungsfrei 
auszugestalten, insb. durch die Einführung einer Gesundheits-Chipkarte in Kooperation mit 
den Krankenkassen. 
 
Sachstand: 
 
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist seit dem 01.04.2016 in Kooperation mit der 
DAK-Gesundheit für Asylsuchende bei der Versorgung mit medizinischen Leistungen nach §§ 
4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes im Einsatz. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

52 
 
 
Betreff:  
Einrichtung eines Gesamtbudgets (Integrationsbudget) zur Umsetzung des Interkulturellen 
Maßnahmenprogramms - Maßnahmenempfehlungen 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 23.06.2015 
Vorlagen-Nr. 1267/2015 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren nimmt den Beschluss des Ausschusses Schule und 
Weiterbildung vom 15.12.2014 des Integrationsrates vom 19.01.2015 des Ausschusses 
Soziales und Senioren vom 05.03.2015 zur Einrichtung eines Integrationsbudgets zur 
Kenntnis und verweist die abschließende Entscheidung zur Finanzierung und Umsetzung in 
die Haushaltsplanberatungen 2015. Als Basis für eine Entscheidung hinsichtlich der Höhe 
eines einzurichtenden Integrationsbudgets nimmt der Ausschuss für Soziales und Senioren 
die anliegende ‚Darstellung des zusätzlichen jährlichen Finanzbedarfes‘ zur Kenntnis.  
 
Sachstand: 
 
Ein Integrationsbudget wurde für das Jahr 2015 in Höhe von 400.000 € beschlossen. Für die 
Haushaltsjahre 2016/2017 ist das Integrationsbudget in Höhe von 915.700 zzgl. 
entsprechender Tariferhöhung eingestellt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

53 
 
 
Betreff:  
Rücknahme der Kürzung von Mitteln für Antirassismustraining 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 23.06.2015 
Vorlagen-Nr. 1284/2015 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren nimmt die folgende, im Hpl.-Entwurf 2015 nicht 
berücksichtigte Maßnahme aus der Verwaltungsvorlage 2225/2014, Interkulturelles 
Maßnahmenprogramm - Maßnahmenempfehlungen, Ausschuss für Soziales und Senioren, 
lfd. Nr. 4 aus Anlage B zur Kenntnis und verweist die abschließende Entscheidung zur 
Finanzierung und Umsetzung in die Haushaltsplanberatungen 2015: 
Rücknahme der Kürzung von Mitteln für Antirassismustraining (ursprünglich 50.000 €/Jahr) 
beinhaltet u.a. Förderung öffentlichkeitswirksamer Aktivitäten des „Kölner Forum gegen 
Rassismus und Diskriminierung“. 
Zusätzliche Kosten: 40.000,- €/Jahr. 
 
Sachstand: 
 
Am 10.09.2015 vom Rat beschlossen; 11.700 € als anteilige Summe für 2015. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

54 
 
 
Betreff:  
Gesundheitsausschuss vom 17.03.2015 TOP 4.1 „Änderungsantrag zur  
Beschlussvorlage 2225/2014 – „ Interkulturelles Maßnahmenprogramm –  
Maßnahmenempfehlungen„ AN/1604/2014 
Hier: GA 9 Verbesserung der psychosozialen Betreuung von Flüchtlingen 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 23.06.2015 
Vorlagen-Nr. 1331/2015 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren nimmt die folgende, im Hpl.-Entwurf 2015 nicht 
berücksichtigte Maßnahme aus der Verwaltungsvorlage 2225/2014, Interkulturelles 
Maßnahmenprogramm - Maßnahmenempfehlungen, Gesundheitsausschuss, lfd. Nr. GA9 
aus Anlage B zur Kenntnis und verweist die abschließende Entscheidung zur Finanzierung 
und Umsetzung in die Haushaltsplanberatungen 2015:  
Fortführung der psychosozialen Unterstützung von Flüchtlingen im Therapiezentrum für 
Folteropfer durch Bereitstellung von zusätzlichen 60.000 € ab dem Jahr 2015. 
 
Sachstand: 
 
HH 2015 ist genehmigt worden. Der Beschluss wurde umgesetzt und ist damit erledigt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

55 
 
 
Betreff: 
Gesundheitsausschuss vom 17.03.2015 TOP 4.1 „Änderungsantrag zur  
Beschlussvorlage 2225/2014 – „ Interkulturelles Maßnahmenprogramm –  
Maßnahmenempfehlungen„ AN/1604/2014 
Hier: GA4 Qualifizierung von herkunftssprachlichen Zuwanderern bei der  
Stadtverwaltung Köln als "Integrationslotsen im Gesundheitswesen" 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 23.06.2015 
Vorlagen-Nr. 1342/2015 
Federführung:  V/5001 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren nimmt die folgende, im Hpl.-Entwurf 2015 nicht 
berücksichtigte Maßnahme aus der Verwaltungsvorlage 2225/2014, Interkulturelles 
Maßnahmenprogramm - Maßnahmenempfehlungen, Gesundheitsausschuss, lfd. Nr. GA 4 
aus Anlage B zur Kenntnis und verweist die abschließende Entscheidung zur Finanzierung 
und Umsetzung in die Haushaltsplanberatungen 2015:  
Bereitstellung von 32.500 € für die Qualifizierung, Koordination und Einsatz von 
herkunftssprachlichen Zuwanderern bei der Stadtverwaltung Köln als „Integrationslotsen 
Gesundheit“. 
 
Sachstand: 
 
HH 2015 ist erst Ende November 2015 genehmigt worden. Die Mittel mussten daher zum 
Doppelhaushalt 2016/2017 neu beantragt werden. Vor dem Hintergrund der geänderten 
Bedarfssituation (Zuwanderung von Flüchtlingen) bietet es sich an, Sprach- und 
Kulturbarrieren für Migrantinnen und Migranten im Gesundheitswesen durch andere noch 
zu entwickelnde Maßnahmen, wie der Aufbau von Sprach- und Kulturmittlern im 
Gesundheitswesen, abzubauen. Dieser Prozess läuft aktuell unter Einbeziehung der 
relevanten Akteure. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

56 
 
 
Betreff: 
Gesundheitsausschuss vom 17.03.2015 TOP 4.1 „Änderungsantrag zur  
Beschlussvorlage 2225/2014 – „ Interkulturelles Maßnahmenprogramm –  
Maßnahmenempfehlungen“ AN/1604/2014 Hier: GA 2 Interkulturelle Öffnung  
der Suchtberatungsstellen 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 23.06.2015 
Vorlagen-Nr. 1295/2015 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren nimmt die folgende, im Hpl.-Entwurf 2015 nicht 
berücksichtigte Maßnahme aus der Verwaltungsvorlage 2225/2014, Interkulturelles 
Maßnahmenprogramm - Maßnahmenempfehlungen, Gesundheitsausschuss, lfd. Nr. GA2 
aus Anlage B zur Kenntnis und verweist die abschließende Entscheidung zur Finanzierung 
und Umsetzung in die Haushaltsplanberatungen 2015: Laufende Aktualisierung der 
städtischen Wegweiser „wichtige Adressen für hilfesuchende Drogenabhängige in Köln“ 
sowie „die Hilfen für Menschen mit Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit“ auf den 
städtischen Internetseiten und um deren Erweiterung um die migrationsspezifischen 
Angebote sowie Fremdsprachenkenntnisse. Entwicklung und Vorlage eines Konzeptes zum 
Ausbau und zur Umsetzung migrationsspezifischer Suchtberatung in Form ergänzender 
zielgruppenspezifischer Sprechstunden in den Regelangeboten der Suchtberatungsstellen 
unter Berücksichtigung zum Beispiel der links- und rechtsrheinischen Angebote. 
Bereitstellung von zusätzlichen 60.000 € ab dem Jahr 2015 für die Finanzierung der 
zielgruppenspezifischen Sprechstunden für Migrantinnen und Migranten über Zuschüsse an 
die einzelnen Träger.

57 
 
Sachstand: 
 
HH 2015 genehmigt. Umsetzung erfolgt. 2 Träger bieten die zielgruppenspezifischen 
Sprechstunden bereits an, bei 2 weiteren ist dies in Planung, eine Umsetzung aufgrund 
schwieriger Personalakquise für diese Träger aber aktuell nicht absehbar. Daher 
übernehmen die beiden Träger Drogenhilfe und SKM auch abgestimmt 2017 dieses Angebot 
(rechts- und linksrheinisch). Der Beschluss wurde umgesetzt und ist somit erledigt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

58 
 
 
Betreff: 
Gesundheitsausschuss vom 17.03.2015 TOP 4.1 „Änderungsantrag zur  
Beschlussvorlage 2225/2014 – „ Interkulturelles Maßnahmenprogramm –  
Maßnahmenempfehlungen„ AN/1604/2014  
Hier: GA1 Fortschreibung Gesundheitswegweiser für Kölner/innen mit  
Zuwanderungsgeschichte 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 23.06.2015 
Vorlagen-Nr. 1320/2015 
Federführung:  V/5001 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren nimmt die folgende, im Hpl.-Entwurf 2015 nicht 
berücksichtigte Maßnahme aus der Verwaltungsvorlage 2225/2014, Interkulturelles 
Maßnahmenprogramm - Maßnahmenempfehlungen, Gesundheitsausschuss, lfd. Nr. GA 1 
aus Anlage B zur Kenntnis und verweist die abschließende Entscheidung zur Finanzierung 
und Umsetzung in die Haushaltsplanberatungen 2015:  
Bereitstellung von einmalig 15.000,00 € für die Entwicklung einer Datenbank und laufend 
jährlich 8000,00 € zur Datenaktualisierung, Pflege der Internetveröffentlichung und des 
Drucks des „Gesundheitswegweiser für Kölner/innen mit Zuwanderungsgeschichte. 
 
Sachstand: 
 
HH 2015 beschlossen. Die Entwicklung einer Datenbank erfolgt aktuell. Eine Umsetzung ist 
zum Ende des II. Quartals 2017 geplant. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

59 
 
 
Betreff: 
Gesundheitsausschuss vom 17.03.2015 TOP 4.1 „Änderungsantrag zur  
Beschlussvorlage 2225/2014 – „ Interkulturelles Maßnahmenprogramm –  
Maßnahmenempfehlungen„ AN/1604/2014  
Hier: GA5 Einrichtung eines Budgets in Höhe von 50.000 € zum Einsatz von  
Sprach- und Integrationsmittlern/innen im Gesundheitswesen 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 23.06.2015 
Vorlagen-Nr. 1329/2015 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren nimmt die folgende, im Hpl.-Entwurf 2015 nicht 
berücksichtigte Maßnahme aus der Verwaltungsvorlage 2225/2014, Interkulturelles 
Maßnahmenprogramm - Maßnahmenempfehlungen, Gesundheitsausschuss, lfd. Nr. GA 1 
aus Anlage B zur Kenntnis und verweist die abschließende Entscheidung zur Finanzierung 
und Umsetzung in die Haushaltsplanberatungen 2015:  
Einrichtung eines Budgets in Höhe von 50.000,00 € jährlich zum Einsatz von professionellen 
Sprach- und Integrationsmittlern/innen im Gesundheitswesen, da die hierfür einmalig in 
2014 bewilligten Landesmittel nicht mehr zur Verfügung stehen. 
 
Sachstand: 
 
HH 2015 beschlossen. Die Umsetzung ist durch den Einsatz von Videodolmetschern erfolgt. 
Der Beschluss ist damit erledigt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

60 
 
 
Betreff:  
Interkulturelles Maßnahmenprogramm – Maßnahmenempfehlungen  
Hier: Einrichtung eines Budgets zum Einsatz von professionellen Sprach- und 
Integrationsmittlern im Rahmen eines gesamtstädtischen Konzeptes mit 200.000 € / Jahr 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 23.06.2015 
Vorlagen-Nr. 1402/2015 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren nimmt die folgende, im Hpl.-Entwurf 2015 nicht 
berücksichtigten Maßnahme aus der Verwaltungsvorlage 2225/2014, Interkulturelles 
Maßnahmenprogramm - Maßnahmenempfehlungen, aus Anlage B zur Kenntnis  (SoSe 13:) 
Einrichtung eines Budgets zum Einsatz von professionellen Sprach- und Integrationsmittlern 
im Rahmen eines gesamtstädtischen Konzeptes mit 200.000 €/ Jahr und verweist die 
abschließende Entscheidung zur Finanzierung und Umsetzung der genannten Maßnahme in 
die Haushaltsplanberatungen 2015. 
 
Sachstand: 
 
Ein Betrag in Höhe von 200.000 € zur Einrichtung zum Einsatz von professionellen Sprach- 
und Kulturmittlern wurde im Integrationsbudget 2015 anteilig und im Integrationsbudget 
2016/2017 in voller Höhe vorgesehen.  
Über den Träger Bikup wurde die Maßnahme im Herbst 2015 begonnen und in 2016 
fortgesetzt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

61 
 
 
Betreff: 
Einrichtung einer Personalstelle zu Prävention und Abbau von Intoleranz, Diskriminierung und 
Ausgrenzung 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 28.05.2015 
Vorlagen-Nr. 1604/2015 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren nimmt die folgende, im Hpl.-Entwurf 2015 nicht 
berücksichtigte Maßnahme aus der Verwaltungsvorlage 2225/2014, Interkulturelles 
Maßnahmenprogramm - Maßnahmenempfehlungen, Ausschuss für Soziales und Senioren, lfd. Nr. 3 
aus Anlage B zur Kenntnis und verweist die abschließende Entscheidung zur Finanzierung und 
Umsetzung in die Haushaltsplanberatungen 2015:  
Einrichtung einer Personalstelle bei 5001 im Rahmen von Diversity zur Prävention und Abbau von 
Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung.  
Zusätzliche Kosten: 80.000,- €/Jahr. Einstellung von 1.500,- € als Mitgliedsbeitrag der Stadt Köln in 
der „Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus“ in den städtischen Haushalt. Zusätzliche Kosten: 
1.500,-€/Jahr 
 
Sachstand: 
 
Die Finanzmittel zur Einrichtung einer Personalstelle wurden mit dem Integrationsbudget in den 
Haushalt eingestellt. 
Nach Inkrafttreten des Haushalts 2015 war eine Besetzung aufgrund der Befristung der Stelle bis zum 
31.12.2015 nicht möglich. Auf die Beschlussvorlage 1056/2016 wird verwiesen. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

62 
 
 
Betreff:  
Einleitung des Vergabeverfahrens zum Abschluss eines Rahmenvertrags zur Inventarausstattung von 
Flüchtlingsunterkünften 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 23.06.2015 
Vorlagen-Nr. 1446/2015 
Federführung:  V/56 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird ermächtigt, zum Zweck des Abschlusses eines Rahmenvertrags das 
Vergabeverfahren nach den Bestimmungen der VOL/A-EG durchzuführen. Auf die Erteilung 
eines Vergabevorbehaltes wird verzichtet.  
Übersicht:       
Rahmenvertrag: Inventarausstattung Flüchtlingsunterkünfte,  
Laufzeit 48 Monate,  
Geschätzter Auftragswert p. a. ohne MwSt 2.100.000 €,  
Geschätzter Auftragswert Vertragslaufzeit gesamt ohne MwSt. 8.400.000 €, Geschätzter 
Auftragswert Vertragslaufzeit gesamt mit MwSt. 10.000.000 € 
 
Sachstand: 
 
Derzeit Vorbereitung des LVs in Zusammenarbeit mit 1000. Bedarfsprüfung wurde bei 11 
und 14 eingereicht. Nach Möglichkeit Ausschreibung bis Mitte 2017. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

63 
 
 
Betreff:   
Gegen Gewalt an Frauen - Frauenhäuser stärken 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 20.08.2015 
Vorlagen-Nr. AN0235/2015 
 AN1260/2015 
Federführung:  V/50 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt den folgenden Änderungsantrag: 
Der Beschlussvorschlag unter Punkt 1 des FDP-Antrages soll wie folgt geändert werden: 
1.) Die Verwaltung wird beauftragt, den Verkauf der Liegenschaft, auf der sich das erste 
Frauenhaus befindet, an die GAG oder einen anderen Investor zügig voranzutreiben, mit der 
Maßgabe, an gleicher Stelle einen geeigneten Neubau zu errichten, der Platz für max. 16 
Frauen und ihre Kinder bietet. Die Unterbringung von Rollstuhlfahrerinnen muss 
gewährleistet sein, ebenso ein Raumkonzept, das die Aufnahme von über 12 jährigen Jungen 
ermöglicht. Dem Rat ist noch in diesem Jahr eine entsprechende Beschlussvorlage 
vorzulegen. 
2.) Punkt 2 und 3 des o.g. Antrages werden gestrichen. 
 
Sachstand: 
 
Die Verkaufsverhandlungen zwischen GAG und der Liegenschaftsverwaltung haben 
begonnen. Die GAG hat für die Liegenschaft, auf der sich das Frauenhaus befindet, ein 
Bebauungskonzept eingereicht, das als Grundlage für die noch ausstehende Wertermittlung 
dient. Das Bebauungskonzept beinhaltet u.a. eine soziale Einrichtung für maximal 16 Frauen 
und ca. 795 m² Wohnfläche.

64 
 
Auf der Grundlage des Bebauungskonzeptes wird durch die Liegenschaftsverwaltung eine 
Wertermittlung berechnet. Über den Verkauf der Immobilie ist im ersten Halbjahr ein 
Ratsbeschluss zu erwirken.  
Mit dem Verein Frauen helfen Frauen e.V. ist zwischenzeitlich ein Raumkonzept erarbeitet 
worden. Dieses sieht die Aufnahme von 16 Frauen und bis zu 18 Kindern sowie die 
Aufnahme von mobilitätseingeschränkten Frauen/oder deren Kinder und die Aufnahme von 
Söhnen über 12 Jahren vor. 
Über die notwendigen Personal- und Sachkosten des neuen Frauenhauses ist ein 
Ratsbeschluss notwendig. Dieser wird derzeit von der Verwaltung vorbereitet. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

65 
 
 
Betreff:   
Verteilung der Fördermittel 2015 "SeniorenNetzwerke/Offene Altenarbeit" 
 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 20.08.2015 
Vorlagen-Nr. 2067/2015 
Federführung:  V/50 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt, unter Vorbehalt des Inkrafttretens der 
Haushaltssatzung, die im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und 
interkulturelle Hilfen, Zeile 15, für das Haushaltsjahr 2015 veranschlagten 
Transferaufwendungen für die Förderung der SeniorenNetzwerke/Offene Altenarbeit in 
Höhe von 1.293.213 €, wie in Anlage 1 und 2 zu dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu 
verwenden. 
 
Sachstand: 
 
Die vom Ausschuss für Soziales und Senioren beschlossene Mittelverteilung 2015 wurde 
umgesetzt. Die Mittel wurden ausgezahlt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

66 
 
 
Betreff:   
Verteilung der Globalmittel 2015 an die Wohlfahrtsverbände 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 20.08.2015 
Vorlagen-Nr. 2118/2015 
Federführung:  V/50 
Status: Erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt, unter Vorbehalt des Inkrafttretens der 
Haushaltssatzung, die im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und 
interkulturelle Hilfen, Zeile 15, für das Haushaltsjahr 2015 veranschlagten 
Transferaufwendungen zur Förderung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in 
Köln (Globalmittel einschließlich Zweckzuschüsse für besondere Aufgaben) in Höhe von 
467.800 €, wie in Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu verwenden.                                 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderbeträge, abzüglich der bereits gewährten 
Abschlagszahlungen, im Rahmen der haushaltswirtschaftlichen Bestimmungen unverzüglich 
nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015 auszuzahlen 
 
Sachstand: 
 
Die Zuschüsse 2015 wurden ausgezahlt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

67 
 
 
Betreff:   
Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2015 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 20.08.2015 
Vorlagen-Nr. 2122/2015 
Federführung:  V/50 
Status: Erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt, unter Vorbehalt des Inkrafttretens der 
Haushaltssatzung, die im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und 
interkulturelle Hilfen, Zeile 15, für das Haushaltsjahr 2015 veranschlagten 
Transferaufwendungen für die Förderung der Frauenvereine Feministisches 
Frauengesundheitszentrum „Hagazussa e.V., Agisra e.V.,FrauenLeben e.V. und Frauen gegen 
Erwerbslosigkeit e.V in Höhe von 95.600 €, wie in der Anlage dieser Beschlussvorlage 
dargestellt, zu verwenden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderbeträge, abzüglich der 
bereits gewährten Abschlagszahlungen, im Rahmen der haushaltswirtschaftlichen 
Bestimmungen unverzüglich auszuzahlen. 
 
Sachstand: 
 
De Zuschüsse 2015 wurden ausgezahlt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

68 
 
 
Betreff: 
Resolution zu "Barrierefreies Wohnen", hier: Empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik aus der Sitzung am 26.02.2015 
 
Gremium: Stadtentwicklungsausschuss 
Sitzungsdatum: 03.09.2015 
Vorlagen-Nr. 0790/2015 
Federführung:  5001/2 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren, der Ausschuss Allgemeine Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales, der Stadtentwicklungsausschuss und der Liegenschaftsausschuss 
unterstützen die Resolution „Barrierefreies Wohnen“ der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik und beauftragen die Verwaltung unter Hinzuziehung des 
Wohnungsbauforums, den Fachausschüssen zu jedem einzelnen der in der Resolution 
aufgeführten Punkte darzulegen, ob und ggfs. wie diese umgesetzt werden können. 
 
Sachstand: 
 
Die Verwaltung hat zu den Forderungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
Stellung genommen (Ds. Nr. 3518/2015) 
Die Mitteilung ist auch dem Wohnungsbauforum zur Kenntnis gegeben worden. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

69 
 
 
Betreff:   
Beitritt zur Rahmenvereinbarung zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 10.09.2015 
Vorlagen-Nr. AN/1346/2015 
Federführung:  V/50 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt: 
1. Die Stadt Köln tritt der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den in der 
Vereinbarung genannten Krankenkassen zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für 
nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach §264 Absatz 1 SGB V 
(Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)) in Verbindung mit §§1,1a 
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Nordrhein-Westfalen bei. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Einführung der 
Gesundheitskarte für Geflüchtete einzuleiten. 
 
Sachstand: 
 
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist seit dem 01.04.2016 in Kooperation mit der 
DAK-Gesundheit für Asylsuchende bei der Versorgung mit medizinischen Leistungen nach §§ 
4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes im Einsatz. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

70 
 
 
Betreff:  
Integrationsbudget – Verteilung der Finanzmittel im Jahr 2015 –  
Bezuschussung des Therapiezentrums für Folteropfer 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 20.08.2015 
Vorlagen-Nr. 2334/2015 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt - mit Verweis auf die in der Beschlussvorlage 2288/2015 bereits 
vorgenommene Verteilung der Finanzmittel in Höhe von 338.250 € aus dem mit 400.000 € 
dotierten „Integrationsbudget für das Jahr 2015“ - die Restsumme von 61.750 € dem 
Therapiezentrum für Folteropfer für die psychosoziale Behandlung und Betreuung von 
Flüchtlingen, zuzuweisen und beauftragt die Verwaltung mit der Auszahlung der im 
Teilergebnisplan 0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Interkulturelle Hilfen bei 
Teilergebnisplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Mittel, jeweils 
vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung. 
 
Sachstand: 
 
Dem Therapiezentrum für Folteropfer wurde für 2015 eine Restsumme aus dem 
Integrationsbudget 2015 in Höhe von 61.750 € zugewiesen. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

71 
 
 
Betreff: 
Integrationsbudget – Verteilung der Finanzmittel im Jahr 2015 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 10.09.2015 
Vorlagen-Nr. 2288/2015 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt die Verteilung der Finanzmittel aus dem „Integrationsbudget für das Jahr 
2015“ über insgesamt 400.000 € wie in der Anlage dargestellt in Höhe von 338.250 €, 
vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung.  
Damit ist die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen aus dem Interkulturellen 
Maßnahmenprogramm für das Jahr 2015 beschlossen. 
 
Sachstand: 
 
Ein Integrationsbudget wurde für das Jahr 2015 in Höhe von 400.000 € beschlossen. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

72 
 
Betreff: 
Stellenzusetzung zur Prävention und zum Abbau von Intoleranz, Diskriminierung und 
Ausgrenzung im Rahmen von Diversity 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 10.09.2015 
Vorlagen-Nr. 1962/2015 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt unterjährig die zunächst bis zum 31.12.2015 
befristete Zusetzung einer 1,0-Stelle EG11 TVöD (VGr. IVa / III BAT) bzw. A12 
ÜBesG NRW für eine Amtsrätin oder einen Amtsrat bzw. eine 
Verwaltungsangestellte oder einen Verwaltungsangestellten bei der 
Punktdienststelle Diversity. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt diese Stelle sehr kurzfristig nach Inkrafttreten des 
Haushaltsplans 2015 zu besetzen. 
 
Die Finanzierung der erforderlichen Personalaufwendungen im Teilergebnisplan 
0504 – Sonstige freiwillige soziale Leistungen in Teilplanzeile 11 erfolgt im Rahmen 
der Bewirtschaftung in Höhe von 23.050 € aus dem in Teilplanzeile 15 – 
Transferaufwendungen veranschlagten Integrationsbudget. 
 
Sachstand: 
 
Nach Inkrafttreten des Haushalts 2015 war eine Besetzung aufgrund der Befristung bis zum 
31.12.2015 nicht möglich. Auf die Beschlussvorlage 1056/2016 wird verwiesen. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

73 
 
 
Betreff: 
Verteilung der Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das Jahr  
2015 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 10.09.2015 
Vorlagen-Nr. 2376/2015 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2015 durch die 
Bezirksregierung Köln über die Verwendung der Haushaltsmittel 2015 in Höhe von 440.000 € 
gemäß Anlage 2 
Voraussetzung hierfür ist die entsprechende Zusetzung der Finanzmittel aus dem 
„Integrationsbudget“ (Vorlage Nr. 2288/2015). 
Der im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 
15, Transferleistungen veranschlagte Aufwandsbetrag in Höhe von insgesamt 446.000 € 
(396.000 € laufende Mittel zuzüglich 50.000 € aus dem „Integrationsbudget“) ist in voller 
Höhe für die Förderung der Interkulturellen Zentren vorgesehen. 
Damit kann über die bisherige Förderung von 35 Interkulturellen Zentren in 2015 die 
Förderung für einige bisher schon geförderte Zentren angepasst und für zwei bislang noch 
nicht geförderte Zentren, die eine Förderung fristgerecht beantragt haben und in 
besonderem Maße den Förderkriterien entsprechen, in die Förderung aufgenommen 
werden. 
Diese Entscheidung gilt ausdrücklich ausschließlich für das Jahr 2015, da die weitere 
Bereitstellung der zusätzlichen Mittel aus dem „Integrationsbudget“ bislang nicht gesichert 
ist 
Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der derzeit nicht zur Förderung vorgesehenen 
Restmittel in Höhe von 6.000 € - auf der Grundlage einer vertieften Prüfung vorliegender 
Förderanträge - für die nächste Sitzung des Rates neu anerkannte Zentren, die den Kriterien 
der Förderrichtlinie in besonderem Maß entsprechen, zur Förderung oder 
Anschubfinanzierung vorzuschlagen.

74 
 
Sachstand: 
 
Haushaltsmittel in Höhe von 440.000,- € wurden in 2015 an die Interkulturellen Zentren 
ausgezahlt.  
Ein Beschluss über die Verwendung von Restmitteln in Höhe von 6.000 € wurde dem Rat 
vorgelegt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

75 
 
 
Betreff:  
Bezahlbaren Wohnraum sichern - Investoren motivieren - Sonderprogramm auflegen 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 10.09.2015 
Vorlagen-Nr. 1175/2015 
 1933/2015 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt aufgrund des großen Bedarfs an preisgünstigem gefördertem Wohnraum 
für Rollstuhlfahrer die Ergänzung des Sonderprogramms „Investitionskostenzuschuss“ 
(Vorlagen 2829/2013 und 1175/2015) um einen Fördertatbestand für rollstuhlgerechtes 
Wohnen mit einem um 100 EUR je Quadratmeter Wohnfläche höheren Zuschuss. In Nr. 1 
des Beschlusses vom 17.12.2013 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: 
„Wird für Rollstuhlfahrer geeigneter Wohnraum entsprechend der DIN 18040-2 R neu 
gebaut, erhöht sich der Zuschuss für diese Wohnung auf 250 EUR je Quadratmeter 
Wohnfläche.“ 
Die Ergänzung gilt für Antragstellungen ab dieser Beschlussfassung. 
 
Sachstand: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

76 
 
 
Betreff:  
Errichtung von Systembauten in Schnellbauweise zur Flüchtlingsunterbringung 
Mitteilung über Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 10.09.2015 
Vorlagen-Nr. 1296/2015 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt die bei der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Systembauweise mit 
einer Nutzungsdauer von fünf Jahren entstandenen Kostenerhöhungen in Höhe von 
insgesamt 1.116.000 € - entsprechend der nachfolgenden Aufstellung: 
Bauvorhaben                 Bewilligte Mittel             gem. Beschluss Nr. 0759/ 2014 (ohne 
Erstausstattung/Möbel)            Mehrkosten                           Geplante Gesamtbaukosten 
Albert-Schweitzer-Str. 1, 51147 Köln 1.588.104 € 76.000 € 1.664.104 € 
Koblenzer Str. 15a/b, 50968 Köln 1.588.104 € 375.000 € 1.963.104 € 
Lindweilerweg 117, 50739 Köln 1.588.104 € 155.000 € 1.743.104 € 
Loorweg 140, 51143 Köln 1.588.104 € 340.000 € 1.928.104 € 
Pohlstadtsweg, nach Erschließung unter der Bezeichnung Rather Kirchweg 302, 51109 Köln 
1.588.104 € 170.000 € 1.758.104 € 
Gesamtsumme 7.940.520 € 1.116.000 € 9.056.520 € 
Die Deckung des investiven Mehrbedarfs erfolgt im Haushaltsjahr 2015 innerhalb der 
Veranschlagungen des Teilfinanzplans 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von 
Wohnraum - durch entsprechende Wenigerauszahlungen in der Teilfinanzplanzeile 08, 
Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-5-5128 - Neubau Lachemer Weg.

77 
 
Die Deckung des konsumtiven Mehrbedarfs durch die Erhöhung der Abschreibung im 
Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 111.600 € erfolgt innerhalb der Veranschlagung des 
Teilergebnisplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum -, Teilplanzeile 
14 – Bilanzielle Abschreibungen. 
 
Sachstand: 
 
Die Kenntnisnahme der gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln anzuzeigenden Kostenerhöhung ist erfolgt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

78 
 
 
Betreff:  
Dringend notwendiger Umbau des ehemaligen Katastrophenschutzzentrums Robert-Perthel-Str. 50 
zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung 
der Stadt Köln 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 10.09.2015 
Vorlagen-Nr. 1869/2015 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat genehmigt die im Rahmen der Gefahrenabwehr erfolgte Herrichtung des 
Katastrophenschutzzentrums auf dem Grundstück Robert-Perthel-Straße 50, 50739 Köln-
Bilderstöckchen, zur Unterbringung von Flüchtlingen. 
Der Rat beschließt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2015 im 
Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in den 
Teilplanzeilen 
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von   1.666.359,47 €  
16 – sonst. ordentliche Aufwendungen in Höhe von   28.947,18 €                  
insgesamt   1.695.306,65 €                 
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2015 durch Wenigeraufwendungen im TP 1601, 
Allgemeine Finanzwirtschaft, TPZ 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.                    
Der Rat beschließt gleichzeitig die Beschaffung des erforderlichen Inventars. Der investive 
Mehrbedarf im Hj. 2015 hierfür i. H. v. 50.116,95 € wird im Teilfinanzplan 1004, 
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für 
den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 5620-1004-0-5125 durch 
Sollumbuchung von Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen, Finanzstelle 
5620-1004-5-5122 Sanierung Auf dem Ginsterberg 6-34 zur Verfügung gestellt.

79 
 
Die finanziellen Mehrbedarfe bei 56 (Amt für Wohnungswesen) für den Betrieb des Objektes 
und bei 50 (Amt für Soziales und Senioren) für die Mehraufwendungen der Kosten der 
Unterkunft in Höhe der Gebührenerträge bei 56 entsprechend Anlage 1 für die Jahre 2016 ff. 
sind in der weiteren Haushaltsplanung zu berücksichtigen. 
 
Sachstand: 
 
Die Maßnahme ist umgesetzt, die Einrichtung ist in Nutzung. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

80 
 
 
Betreff:  
Dringend notwendige Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in Containerbauweise auf dem 
Grundstück Max-Planck-Straße, 50858 Köln, zur Sicherstellung der gesetzlichen 
Unterbringungsverpflichtung der Stadt Köln 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 10.09.2015 
Vorlagen-Nr. 1916/2015 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt die im Rahmen der Gefahrenabwehr notwendige Aufstellung von schnell 
lieferbaren Wohncontainern und der dazu gehörigen Aufenthaltscontainer inkl. der in 
diesem Zusammenhang erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für den Standort Max-
Planck-Straße, 50858 Köln-Junkersdorf (Ortsteil Marsdorf).  
Zur Finanzierung der konsumtiven Maßnahmen beschließt der Rat hierzu eine über-
planmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2015 im Teilergebnisplan 1004, 
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in den Teilplanzeilen 
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von    2.727.392,22 €, 
16 – sonst. ordentliche Aufwendungen in Höhe von   10.966,00 €,  
 insgesamt   2.738.358,22 €.  
Die Deckung des Mehraufwandes im Hj. 2015 erfolgt durch Mehrerträge i. H. v. 547.333,08 € 
im Teilergebnisplan 0503 – Weitere soziale Pflichtleistungen - in Teil-planzeile 06 – 
Kostenerstattungen und Kostenumlagen – und vorläufig i. H. v. von 2.191.025,14 € durch 
Wenigeraufwand im Teilergebnisplan 1601, allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20, 
Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. 
Der Rat beschließt gleichzeitig die Beschaffung des erforderlichen Inventars. Der investive 
Mehrbedarf hierfür i. H. v. 13.994,40 € im Haushaltsjahr 2015 wird im Teilfi-nanzplan 1004, 
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für

81 
 
den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 5620-1004-0-5125 Ausstattung 
Flüchtlingsun-terbringung.  
Zur Finanzierung stehen im selben Teilfinanzplan, Teilfinanzplanzeile 08, auf derselben 
Finanzstelle investive Auszahlungsermächtigungen bereit.  
Die finanziellen Mehrbedarfe bei 56 (Amt für Wohnungswesen) für den Betrieb des Objektes 
und bei 50 (Amt für Soziales und Senioren) für die Mehraufwendungen der Kosten der 
Unterkunft in Höhe der Gebührenerträge bei 56 entsprechend Anlage 1 für die Jahre 2016 ff. 
sind in der weiteren Haushaltsplanung zu berücksichtigen. 
 
Sachstand: 
 
Die Maßnahme ist umgesetzt, die Einrichtung ist in Nutzung. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

82 
 
 
Betreff:  
Bezahlbaren Wohnraum sichern - Investoren motivieren - Sonderprogramm auflegen 
(Beschluss vom 17.12.2013, 2829/2013 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 10.09.2015 
Vorlagen-Nr. 1175/2015 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt aufgrund des großen Bedarfs an preisgünstigem gefördertem Wohnraum 
für Rollstuhlfahrer die Ergänzung des Sonderprogramms „Investitionskostenzuschuss“ 
(Vorlagen 2829/2013 und 1175/2015) um einen Fördertatbestand für rollstuhlgerechtes 
Wohnen mit einem um 100 EUR je Quadratmeter Wohnfläche höheren Zuschuss. In Nr. 1 
des Beschlusses vom 17.12.2013 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt 
„Wird für Rollstuhlfahrer geeigneter Wohnraum entsprechend der DIN 18040-2 R neu 
gebaut, erhöht sich der Zuschuss für diese Wohnung auf 250 EUR je Quadratmeter 
Wohnfläche.“ 
Die Ergänzung gilt für Antragstellungen ab dieser Beschlussfassung. 
 
Sachstand: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

83 
 
Betreff:  
Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Köln 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 10.09.2015 
Vorlagen-Nr. AN/1385/2015 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
I. 
Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 16.12.2014  (AN/1784/2014) zur Unterbringung von 
Flüchtlingen in Köln und bittet die Verwaltung, den aktuellen Sachstand hinsichtlich der 
Umsetzung der einzelnen Beschlusspunkte dem Ausschuss Soziales und Senioren, dem 
Integrationsrat, dem JHA und dem Hauptausschuss periodisch berichten. Insbesondere soll 
hierbei auch über die Ergebnisse zu den im Rat in seiner Sitzung am 24.03.2015 beauftragten 
Mindeststandards berichtet werden.  
 Dabei erfordert der in den vergangenen Monaten noch einmal gestiegene Zustrom von 
schutzsuchenden Menschen, dass die Verwaltung ihr besonderes Augenmerk auf folgende 
Punkte legt: 
1.    Absolut vorrangig ist, mehr geeignete Wohnobjekte und Grundstücke sowohl für die 
temporäre als auch dauerhafte Unterbringung von Flüchtlingen zu mobilisieren, um die 
Unterbringung in Turnhallen und Zelten zu vermeiden. Dazu wird die Verwaltung beauftragt: 
a.    die Stadtwerke und ihre Tochterunternehmen sowie städtische Unternehmen 
aufzufordern, der Verwaltung eine Aufstellung ihrer leerstehenden Gebäude sowie 
Freiflächen bis Ende Oktober 2015 vorzulegen. 
b.    Verstärkt und fortlaufend städtische Liegenschaften für die Flüchtlingsunterbringung 
prioritär zu prüfen und die Ergebnisse dem Ausschuss Soziales und Senioren, dem 
Liegenschaftsausschuss und dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vorzulegen. 
c.    mit der GAG Immobilien AG und moderne Stadt GmbH, sowie ggf. gemeinsam mit der TH 
Köln, Fakultäten für Architektur und Bauingenieurwesen, bis Ende des Jahres 2015 konkrete

84 
 
Vorschläge zu erarbeiten, wie kurzfristig die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge in 
Einfachbauweise realisiert werden kann. 
d.    die Landesregierung aufzufordern, Ausnahmegenehmigungen zur flexibleren 
Handhabung von Bauvorschriften bei der Errichtung von Wohnraum für Flüchtlinge zu 
erlassen. Dazu gehört auch, dass geringfügige Über- oder Unterschreitungen vorgegebener 
Wohnungsgrößen außer Acht gelassen werden 
e.    und die logistischen, zeitlichen, finanziellen und vergaberechtlichen 
Rahmenbedingungen für den Bau von Holzständerbauten in Ergänzung zu den derzeit nicht 
lieferbaren Wohncontainerbauten für die Unterbringung von Flüchtlingen darzulegen. 
f.     die personelle Verstärkung von betroffenen Dienststellen und Ämtern (insbesondere 
Wohnungsamt, Ausländerbehörde usw.) einzuleiten. 
g.    die rechtlichen Grundlagen für die Anwendung des § 19 Ordnungsbehördengesetz NRW 
für die mögliche Nutzung geeigneter Immobilien kurzfristig darzustellen. 
2.    Die Verwaltung wird beauftragt, einen Betreuungsschlüssel von 1:80 für die Betreuung 
von Flüchtlingen zugrunde zu legen. Dies gilt vorrangig für die soziale Betreuung. Darüber 
hinaus ist auf ein Betreuungsnetz von ehrenamtlichen Helfer*innen und Hausmeistern sowie 
Sicherheitsfirmen zurückzugreifen. Besondere Anstrengungen sind für besonders 
schutzbedürftige Flüchtlinge, wie z.B. Traumatisierte, Frauen, Kinder und Jugendliche mit 
Gewalterfahrung, sowie Flüchtlinge mit LSBT-Hintergrund zu unternehmen. 
3.    Zudem ist ein besonderes Augenmerk zu legen auf die Betreuung der aktuell und 
mittelfristig in Köln ankommenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Hier muss eine 
dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung und Versorgung gewährleistet werden. Mit 
Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung 
ausländischer Kinder und Jugendlicher zum 01.01.2016 soll eine bedarfsgerechte 
Personalausstattung und Platzzahl geschaffen werden, um die Betreuung der Kinder und 
Jugendlichen während ihres Aufenthalts in Köln zu gewährleisten.  
In diesem Zuge appelliert der Rat an alle Träger der Jugendhilfe, sich am dringend benötigten 
Platzausbau für Kinder und Jugendliche zu beteiligen.  
4.    Das Jobcenter und die Bundesanstalt für Arbeit werden gebeten, die Anstrengungen für 
die Qualifizierung und Vermittlung von Flüchtlingen zu verstärken. 
5.    Der Rat der Stadt Köln appelliert an die Landesregierung, die aktuell vom Bund 
bereitgestellten Mittel in vollem Umfang an die Kommunen weiter zu geben. 
II. 
Unter Berücksichtigung dieser Bausteine und Rahmenbedingungen wird die Verwaltung 
gebeten, das „Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen“ vom 14.07.2011

85 
 
(1891/2011 Anlage 1) zu einem gesamtstädtischen ressortübergreifenden 
Handlungsprogramm zur Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen 
weiterzuentwickeln, das die genannten Schwerpunkte setzt, die geschilderten drastischen 
Entwicklungen bei der Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge berücksichtigt und den 
besonderen, sich aktuell noch einmal besonders abzeichnenden Herausforderungen 
Rechnung trägt. Die Ergebnisse der beschlossenen Erarbeitung von Mindeststandards sollen 
in das Programm einfließen. 
Da davon auszugehen ist, dass ein großer Anteil von Flüchtlingen mittel- bis langfristig in 
Köln bleiben wird, ist das Handlungsprogramm um den Punkt „ Integration“ (kulturelle 
Orientierung, Sprachkompetenz und Bildung, Gesundheit, berufliche Orientierung und 
Eingliederung) zu ergänzen. 
III. 
Die Verwaltung wird beauftragt einen Kölner Flüchtlingsgipfel unter Einbeziehung des 
Runden Tischs für Flüchtlingsfragen durchzuführen, um notwendige Maßnahmen und 
Kooperationen zur Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge zu optimieren. Daran sollen 
u.a. die kirchlichen Träger und engagierten Gemeinden, die Wohlfahrtsverbände, der 
Integrationsrat, die Willkommensinitiativen, die Stadtwerke, die GAG AG, das 
Wohnungsbauforum, die Antoniter-Siedlungsgesellschaft mbH Köln, die Aachener 
Siedlungsgesellschaft mbH Köln, die Fachbereiche Architektur, Bauingenieurwesen und 
Angewandte Sozialwissenschaften der TH Köln teilnehmen.  
 
Sachstand: 
 
Bei den genannten Punkten handelt es sich um ein laufendes Geschäft der Verwaltung. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

86 
 
 
Betreff:   
Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2015 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 19.09.2015 
Vorlagen-Nr. 2461/2015 
Federführung:  V/50 
Status: Erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, entsprechend der Empfehlung des 
gemeinsamen Unterausschusses Selbsthilfegruppen des Ausschusses Soziales und Senioren 
sowie des Gesundheitsausschusses, im Haushaltsjahr 2015 die Selbsthilfegruppen im 
Sozialbereich gemäß der beigefügten Anlage 1 zu fördern. Dazu gehört auch die Förderung 
von KISS-Gruppen, die ihre Mittel nicht direkt von der Stadt erhalten, sondern über die 
Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln (ehemals KISS) gefördert werden. Die Verwaltung wird 
beauftragt, die Zuschüsse, abzüglich der bereits gewährten Abschlagszahlungen und 
vorbehaltlich des in Krafttretens des Haushalts 2015, im Rahmen der haushaltsrechtlichen 
Regelungen auszuzahlen. 
 
Sachstand: 
 
Die Zuschüsse 2015 wurden ausgezahlt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

87 
 
 
Betreff:  
Flüchtlingsheime ans Netz! 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 17.09.2015 
Vorlagen-Nr. AN/0538/2015 
Federführung:  V/56 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
1) Die Stadtverwaltung wird beauftragt darzustellen, wie eine Versorgung nach Variante C – 
„Sponsorenmodell im Haus“ bzw. nach Variante B sukzessive erfolgen und wie die 
notwendige Finanzierung gesichert werden kann. Wir bitten den UA IuK des AVR, sich vor 
Beschlussfassung mit der Vorlage zu befassen. 
2) Als Sofortmaßnahme sollen alle Gebäude, in denen Flüchtlinge untergebracht sind, 
netzwerkmäßig durch die NC erschlossen und (in Absprache zwischen NC und Freifunk) 
zunächst von außen mit einer ersten Antenne WLAN-technisch versorgt werden. 
3) Zukünftig soll bei der Planung weiterer neuer Unterkünfte die Ausstattung mit 
Internetanbindung sofort mit eingeplant werden. 
4) Es soll gewährleistet sein, dass die Anonymität der Flüchtlinge bei der Nutzung gewährt 
bleibt. Die nachfolgend aufgeführte Variante B wird zusätzlich als Prüfauftrag beschlossen. 
Variante B - städtisches WLAN 
Die Stadt Köln betreibt in den Verwaltungsgebäuden eine portalbasierte WLAN-Lösung, 
welche der aktuellen und der absehbaren Rechtslage konform ist. Die Antennen werden auf 
einem zentralen Controller zusammengeführt und von dort aus mittels einer Festverbindung 
auf ein Portal eines Providers geführt. Die Authentifizierung erfolgt auf dem Portal des 
Providers. Diese Lösung ist neben den Kosten für die Antennen, Controller und 
Inhouseverkabelung mit weiteren Kosten für die Anbindung an den Provider, die 
Portallösung als auch Kosten pro authentifiziertem Benutzer verbunden. Eine gesonderte 
Registrierung der Nutzer auf Basis des städtischen Netzwerkes ist unabdingbar notwendig

88 
 
und muss entsprechend mit einer erstmaligen Anmeldung und der Anerkennung der 
Nutzerbedingungen verbunden werden. 
Grobkostenkalkulation pro Standort: 
Verkabelung: einmalig 13.800,00 Euro 
Aktive Netzwerktechnik: einmalig 2.000,00 Euro 
WLAN Access Points (5 Stück) einmalig 5.000,00 Euro inkl. Montage 
WLAN-Portallösung einmalig 2.500,00 Euro 
Provideranbindung monatlich 50,00 Euro 
Summe: 23.300,00 Euro einmalig und 50,00 Euro monatlich. 
Bei 20 Wohnheimen entspricht dieses 466.000,00 Euro einmalig und 12.000,00 Euro im Jahr. 
 
Sachstand: 
 
Beschluss wird aktuell umgesetzt. Aktuell sind 72 Prozent der Unterkünfte mit WLAN 
versorgt. Weitere 9 Unterkünfte befinden sich in Planung bzw. im Bau. 26 Unterkünfte 
können aus wirtschaftlichen Gründen nicht mit WLAN versorgt werden. 
Weitere Berichterstattung folgt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

89 
 
 
Betreff:   
Bewilligung von Zuschüssen aus dem Programm ""Wir im Quartier"" - Struktur- und 
Beschäftigungsförderung im Stadtviertel 
hier: Maßnahmebewilligungen 2015 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 22.10.2015 
Vorlagen-Nr. 2156/2015 
Federführung:  V/50 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der 
Haushaltssatzung 2015 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und 
interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferaufwendungen, veranschlagten Mitteln für 
Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung im Rahmen des Konzeptes „Wir im Quartier“ – 
Struktur- und Beschäftigungsförderungsprogramm im Stadtviertel für das Jahr 2015 
Zuschüsse an die in der Begründung genannten Träger zur Verlängerung von Maßnahmen in 
Höhe von insgesamt 49.995 € zu gewähren. 
 
Sachstand: 
 
erledigt 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

90 
 
 
Betreff: 
Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training in 2015 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 22.10.2015 
Vorlagen-Nr. 2939/2015 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Für Maßnahmen im Rahmen des Antirassismus-Trainings im Jahr 2015 werden – 
vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung – gemäß Anlage 1 die im 
Teilergebnisplan 0504, freiwillige Leistungen und interkulturelle Hilfen, unter Zeile 15, 
Transferleistungen, veranschlagten Mittel in Höhe von 10.640 € vergeben (davon 640 € aus 
dem erstmals veranschlagten Integrationsbudget gemäß Ratsbeschluss vom 10.09.2015). 
Verbleibende Mittel aus dem Integrationsbudget in Höhe von 11.060 € werden in einem 
zweiten Schritt vergeben. 
 
Sachstand: 
 
Der Betrag von 10.640 € ist ausgezahlt worden. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

91 
 
 
Betreff:   
Gewährung eines Investitionszuschusses zur Schaffung von adäquaten, barrierefreien 
Wohnraum/Kleinappartements für wohnungslose Männer 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 12.11.2015 
Vorlagen-Nr. 1796/2015 
Federführung:  V/50 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 
2015, dem Träger Johannesbund gGmbH für die Ersatzbeschaffung von adäquatem 
Wohnraum für insgesamt 39 wohnungslose Männer in der Liegenschaft Annostr. 11 einen 
einmaligen Investitionszuschuss im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 3.698.000 € zu 
gewähren. Es stehen investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 3.698.000 € im 
Teilfinanzplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, Zeile 11, 
Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 5050-0504-0-AZ01 im 
Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung 
 
Sachstand: 
 
Ende 2016 wurde der Erbbaupachtvertrag zwischen Johannesbund e.V. und Johannesbund 
gGmbH abgeschlossen. In diesem Vertrag ist die Eintragung einer Sicherungshypothek für 
die Stadt Köln in Höhe des Investitionszuschusses der Stadt Köln vorgesehen. 
Die Auszahlung des Investitionszuschusses erfolgt nach Eintragung der grundbuchrechtlichen 
Sicherung. Dies wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2017 erfolgen. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

92 
 
 
Betreff: 
Änderung der Benennung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohnern für diverse 
Ausschüsse auf Empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und 
Transgender   
 
Gremium:  Rat  
Sitzungsdatum: 12.11.2015 
Vorlagen-Nr. 2776/2015 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Aufgrund des Beschlusses der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender (StadtAG 
LST) wählt der Rat auf Empfehlung der StadtAG LST folgende sachkundige Einwohnerinnen und 
Einwohner sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in die benannten Ausschüsse: 
Stadtentwicklungsausschuss, Sascha Korinek,LSVD Köln e.V.    
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Interna-tionales,  Alf 
Spröde,Völklinger Kreis e.V.  
Gleichzeitig hebt der Rat die Entsendung des auf Empfehlung der StadtAG LST mit Ratsbeschluss vom 
13.11.2014 (Vorlage 2882/2014) gewählten sachkundigen Ein-wohners Marco Malavasi (LSVD Köln 
e.V.) in die genannten Ausschüsse auf. 
Die Mitgliedschaft der neu gewählten sachkundigen Einwohner im jeweiligen Fach-ausschuss endet 
mit der Wahl eines neuen Ausschussmitglieds auf Vorschlag der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, 
Schwule und Transgender bzw. mit Ende der Wahlperiode des Rates. 
Sachstand: 
 
Der Rat hat der Beschlussvorlage unverändert zugestimmt. 
x Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

93 
 
Betreff:  
Fortführung des Hausmeister- und Sicherheitsdienstes in den Einrichtungen für obdachlose Personen 
und den Übergangswohnheimen für Aussiedler und ausländische Flüchtlinge der Stadt Köln 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 12.11.2015 
Vorlagen-Nr. 2994/2015 
Federführung:  V/56 
Status: in Bearbeitung  
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt: 
1. Die Ausschreibung der Hausmeister- und Sicherheitsdienstleistungen für die Einrichtungen 
zur Unterbringung von obdachlosen Personen und Übergangswohnheimen für 
Spätaussiedler und ausländische Flüchtlinge der Stadt Köln für den Zeitraum vom 01.08.2016 
bis zum 31.07.2021 und beauftragt die Verwaltung, das hierfür erforderliche 
Vergabeverfahren durchzuführen. 
2. Die Verwaltung zu ermächtigen, das notwendige Vergabeverfahren einzuleiten. 
Auf die Erteilung eines Vergabevorbehalts wird verzichtet. 
3. die Folgekosten im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 ff. zu berücksichtigen. 
 
Sachstand: 
 
Sicherheitsdienstleistungen waren ausgeschrieben worden. Aufgrund einer 
vergaberechtlichen Rüge hat sich das Ausschreibungsverfahren weiter verzögert. Derzeit 
bearbeitet 27 die Fragestellung, ob das Ausschreibungsverfahren aufgehoben und ein neues 
Verfahren begonnen wird. Derzeit werdende laufende Sicherheitsdienstleistungen über 
einen Interimsvertrag abgerufen. 
Mit Teilen der Hausmeisterdienstleistungen (Winterdienst) wurde die AWB beauftragt. 
Mitteilung hierüber gem. § 5 III Zuständigkeitsordnung folgt, sobald der Ausgang der o. g. 
Ausschreibung fest steht. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

94 
 
Betreff: 
„Erneuerung der Heizkesselanlage inklusive Regelung im Bürgerzentrum Engelshof, 
Oberstr. 96, 51149 Köln“ 
 
hier: Planungsbeschluss 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 26.11.2015 
Vorlagen-Nr. 2862/2015 
Federführung:  V/50 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt die Erneuerung der Heizkesselanlage im 
Bürgerzentrum Engelshof und beauftragt die Verwaltung mit der Planung und 
Kostenermittlung der Maßnahme. Die notwendigen Planungskosten der Maßnahme 
belaufen sich auf 34.700 €. 
Die Gesamtkosten der Heizungserneuerung belaufen sich auf insg. 168.800 €. 
Für die Finanzierung sind Mittel im Haushaltsplan 2015 (inkl. der Mittelfristplanung) im 
Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern u. -zentren, in 
Zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagt. 
Für das Haushaltsjahr 2016 ff. entstehen keine zusätzlichen Mehrbedarfe. 
Die Vorgabe des § 82 GO NRW zur vorläufigen Haushaltsführung ist erfüllt, da der tägliche 
Ausfall der Heizungsanlage droht. 
 
Sachstand: 
 
Die Entwurfsplanung wurde am 02.02.2016 fertiggestellt und am 10.02.2016 an 14 
übersandt. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Kostenberechnung der Gebäudewirtschaft 
geprüft (RPA-Nr.: KOB 2016/0409 vom 01.03.2016) und die Gesamtkosten der Maßnahme in 
Höhe von 196.000 € (inkl. Bauleitkosten der Gebäudewirtschaft) anerkannt. 
Der Baubeschluss erfolgte in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 
09.06.2016. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung. 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

95 
 
Betreff:   
Köln-Pass als Chipkarte einführen 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 26.11.2015 
Vorlagen-Nr. 1851/2015 
Federführung:  V/50 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt in Abstimmung mit KVB und der VRS GmbH ein Modell 
unter Einbeziehung eines MonatsTickets „MobilPass im Abonnement“ als Chipkarte zu 
entwickeln und zu prüfen, welche weiteren Leistungen zusätzlich vergünstigt angeboten 
werden können. 
2. Die KVB wird gebeten darzustellen, ob das vorhandene KVB-Leihradangebot für KölnPass- 
bzw. MobilPass-Inhaber genutzt werden kann. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Chipkarte als alleiniges 
Legitimationsdokument verwendet werden kann, insbesondere in Hinblick auf die 
Übertragbarkeit des Sozialtickets. 
4. Die Verwaltung wird gebeten, mögliche zusätzliche Kosten und ihre Kompensationen 
darzustellen. Das Gesamtangebot für einen MobilPass als Chipkarte ist den zuständigen 
Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. 
5. Die Verwaltung möge außerdem darstellen, wie viele zusätzliche Nutzer des MobilPass 
durch eine Ausweitung des Berechtigtenkreises auf Geringverdiener von bis zu 140% Höhe 
der Sozialleistungen dazu kommen würden und wie hoch die zusätzlichen Kosten für die KVB 
wären. 
 
Sachstand: 
 
Die KVB sagte zu, weiterhin an der Optimierung der Chipkarte arbeiten zu wollen. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

96 
 
 
Betreff: 
Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2015 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 26.11.2015 
Vorlagen-Nr. 3725/2015 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Für Maßnahmen im Rahmen des Antirassismus-Trainings im Jahr 2015 werden in einem 
zweiten Schritt die im Teilergebnisplan 0504, freiwillige Leistungen und inter-kulturelle 
Hilfen, unter Zeile 15, Transferleistungen veranschlagten Mittel in Höhe von 5.769,60- € 
gemäß Anlage 1 vergeben. Die Restmittel in Höhe von 5.290,40 € werden aktuell nicht 
vergeben. 
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Integrationsrates. 
 
Sachstand: 
 
Der Betrag von 5.769, 60 € ist ausgezahlt worden. Die Restmittel wurden nicht vergeben. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

97 
 
 
Betreff: 
Fördermittel des ESF aus der Förderphase 2014-2020 – „Weiterentwicklung Willkommen in 
Köln“ Förderprogramm „ESF-kofinanzierte Einzelprojekte“   
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 15.12.2015 
Vorlagen-Nr. 3639/2015 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss:

98 
 
 
 
 
Sachstand: 
 
Der Rat beschließt für den Zeitraum vom 01.01.16 – 31.12.16 die Projektträgerschaft der 
Stadt Köln für das Kölner Projekt „Weiterentwicklung Willkommen in Köln“, das der 
Integration von Zuwanderern und Zuwanderinnen aus Südosteuropa“ dient, vorbehaltlich 
der Förderung des Projektes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Es handelt sich 
hierbei um die Fortführung des ESF-Projektes „Willkommen in Köln. Der Antrag ist beim 
MAIS fristgerecht eingegangen und wird derzeit von der Geschäftsstelle der AG-
Einzelprojekte bearbeitet und geprüft. Die Verwaltung geht davon aus, dass in Kürze eine 
positive Bescheidung erfolgt. Auf dieser Basis stimmt der Rat mit o.a. Vorbehalt der 
Maßnahme zu und ermächtigt die Verwaltung (als Projektträger), vorbereitendende 
Arbeiten zur Umsetzung des Projektes zu tätigen. Die Verwaltung wird im Rahmen der 
Projektträgerschaft (Dienststelle Diversity) mit der Projektkoordination, der Vernetzung der 
Partner sowie der inhaltlichen und administrativen Projektsteuerung beauftragt. Die 
Volkshochschule (Amt für Weiterbildung) wirkt als Kooperationspartner mit. Zur  
Fortführung des Projektes beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2016 (vorbehaltlich der 
oben angeführten Förderung) die befristete Verlängerung der derzeit vorhandenen zwei 
Vollzeitstellen (mindestens im gehobenen Dienst). Die Aufgabenstellungen der 
Gesamtprojektleitung und der Projektmitarbeit entsprechen inhaltlich dem aktuellen 
Projekt. Die Stellenbesetzungen erfolgen weiterhin mit vorhandenem städtischem Personal. 
Hinsichtlich der Finanzierung der Maßnahmekosten beschließt der Rat die vorläufige über-
planmäßige Mittelbereitstellung von 484.870 € im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige soziale 
Leistungen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen und Teilplanzeile 13, Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen und 99.330 € im Teilplan 0414, Volkshochschule, Teilplanzeile 13 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2016. Die Deckung i.H.v. 
584.000 € erfolgt in durch Mehrerträge im Teilplan 0504 Freiwillige soziale Leistungen in 
Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen. Bei der Erstellung des 
Haushaltsplans 2016 werden die v.g. Finanzvorfälle berücksichtigt, sodass mit Inkrafttreten 
der Haushaltssatzung 2016 die vorstehende überplanmäßige Mittelbereitstellung 
rückabgewickelt werden kann. Der von der Stadt Köln gem. Landesvorgabe zu erbringende 
Eigenanteil in Höhe von 20 % (146.050 €) p.a. erfolgt durch die Bereitstellung von Personal 
aus dem vorhandenen Bestand und steht in Abhängigkeit zu den tatsächlichen 
Stellenbesetzungen. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Das Projekt Willkommen in Köln II ist zum 
31.12.2016 erfolgreich abgeschlossen. Es erfolgt in einer der nächsten Sitzungen eine 
abschließende Berichterstattung.

99 
 
 
Betreff:  
Errichtung von Containerbauten auf dem Grundstück Eygelshovener Str. /Sürther Str. 189 in Köln-
Rodenkirchen zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Erfüllung der gesetzlichen 
Unterbringungsverpflichtung 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 15.12.2015 
Vorlagen-Nr. 2968/2015 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt den Kauf und die Errichtung von Containerwohneinheiten auf dem 
Grundstück Eygelshovener Str. / Sürther Str. 189 in Köln-Rodenkirchen, zur Unterbringung 
von Flüchtlingen. Der Rat beschließt hierzu die außerplanmäßige Bereitstellung der 
Investitionsmittel zum Kauf der Containeranlage in Höhe von 2.271.591 € im Haushaltsjahr 
2015 im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der 
Finanzstelle 5620-1004-2-5170, Eygelshovener Str. 
Der Rat beschließt hierzu die außerplanmäßige Bereitstellung der Investitionsmittel zum 
Kauf der Containeranlage in Höhe von 2.271.591 € im Haushaltsjahr 2015 im Teilfinanzplan 
1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-
1004-2-5170, Eygelshovener Str. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2015 durch 
entsprechende Wenigerauszahlung in Höhe von 1.767.200 € im Teilfinanzplan 1004, 
Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-4-5138, 
Systembau Am Coloneum und in Höhe von 504.391 € bei der Finanzstelle 5620-1004-7-5152, 
Neubau Wesselinger Weg. 
Der Rat beschließt ebenfalls die außerplanmäßige Bereitstellung der Investitionsmittel zur 
Errichtung in Höhe von 2.654.000 € im Haushaltsjahr 2015 im Teilfinanzplan 1004, 
Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-2-
5170, Eygelshovener Str. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2015 durch entsprechende 
Wenigerauszahlung in Höhe von 495.609 € im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, 
Auszahlung für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-7-5152, Neubau Wesselinger 
Weg, in Höhe von 1.767.200 € bei der Finanzstelle 5620-1004-6-5139, Systembau

100 
 
Mercatorstr. und in Höhe von 391.191,00 € bei der Finanzstelle 5620-1004-5-5122 Sanierung 
Auf dem Ginsterberg 6-34. Zur Finanzierung der konsumtiven Aufwendungen stehen im Hj. 
2015, im Teilplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung in der Teilplanzeile 13, 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Mittel in Höhe von 26.470,60 € und in der 
Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen Mittel in Höhe von 51.353,69 € zur 
Verfügung. Die finanziellen Mehrbedarfe bei 56 (Amt für Wohnungswesen) für den Betrieb 
des Objektes und bei 50 (Amt für Soziales und Senioren) für die Mehraufwendungen der 
Kosten der Unterkunft in Höhe der Gebührenerträge bei 56, entsprechend Anlage 1, werden 
im Rahmen der HPL-Aufstellung 2016 ff. berücksichtigt. 
 
Sachstand: 
 
Die Maßnahme ist umgesetzt, die Einrichtung ist in Nutzung. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

101 
 
Betreff:  
Sanierung des städtischen Gebäudes Blaubach 9, 50676 Köln Altstadt/Süd, zur Sicherstellung der 
gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 15.12.2015 
Vorlagen-Nr. 2715/2015 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat 
beschließt, die Planung zur Sanierung des städtischen Gebäudes Blaubach 9, 50676 Köln 
Altstadt-Süd, Gemarkung Köln, Flur: 10, Flurstück: 344 zur Sicherstellung der städtischen 
Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge mit hoher Priorität umzusetzen. Der Rat 
ermächtigt die Verwaltung, ein Architekturbüro mit den Vorplanungen 
(Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Kostenberechnung nach DIN 276) auf 
der Basis der HOAI – Gebührenordnung - Leistungsphasen eins bis drei, Mindestsatz- zu 
beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren 
(Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen. Die 
voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf rund 200.000 € brutto. Der Rat 
beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung der Investitionsmittel in Höhe von 200.000 € 
im Haushaltsjahr 2015 im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für 
Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-1-5171 Sanierung Blaubach 9. Die Deckung 
erfolgt im Haushaltsjahr 2015 durch entsprechende Wenigerauszahlungen in Höhe von 
200.000 € im Teilfinanzplan 1004, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen bei 
Finanzstelle 5620-1004-2-5149– Sanierung Bonner Str. (Bonotel). 
 
Sachstand: 
 
Die Planung für den Standort ist abgeschlossen, der Baubeschluss für die 
Maßnahmenumsetzung liegt vor (2395/2016) 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

102 
 
 
Betreff:  
Dringend notwendige Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in Containerbauweise auf dem 
Grundstück Berrenrather Str. 136, 50937 Köln, zur Sicherstellung der gesetzlichen 
Unterbringungsverpflichtung der Stadt Köln 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 15.12.2015 
Vorlagen-Nr. 2158/2015 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt im Rahmen der Gefahrenabwehr die Aufstellung von schnell lieferbaren 
Wohncontainern und die dazu gehörigen Aufenthaltscontainer sowie in diesem 
Zusammenhang die Beauftragung von Planungs- und Bauleistungen für den Standort 
Berrenrather Str. 136, 50937 Köln-Sülz. Zur Finanzierung der konsumtiven Aufwendungen 
stehen im Hj. 2015, im Teilplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung in der Teilplanzeile 
13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Mittel in Höhe von 958.767,45 € und in 
der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen Mittel in Höhe von 12.339,48 € zur 
Verfügung. Der Rat beschließt gleichzeitig die Beschaffung des erforderlichen Inventars. Der 
investive Mehrbedarf hierfür i. H. v. 33.405,13 € im Haushaltsjahr 2015 wird im 
Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 
09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-
1004-0-0001 Ausstattung Flüchtlingsunterbringung bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt 
durch Sollumbuchung in entsprechender Höhe im selben Teilfinanzplan, von 
Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Hochbaumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-5-5122 
Sanierung Auf dem Ginsterberg 6-34. Die finanziellen Mehrbedarfe beim Amt für 
Wohnungswesen für den Betrieb des Objektes und beim Amt für Soziales und Senioren für 
die Mehraufwendungen der Kosten der Unterkunft in Höhe der Gebührenerträge beim Amt 
für Wohnungswesen entsprechend Anlage 1 für die Jahre 2016 ff. werden in der HPL-
Aufstellung berücksichtigt. 
 
Sachstand: 
 
Die Maßnahme ist umgesetzt, die Einrichtung ist in Nutzung. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

103 
 
 
Betreff:  
Überplanmäßiger Mehrbedarf im Teilergebnisplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von 
Wohnraum – für die Einrichtung von Notmaßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 15.12.2015 
Vorlagen-Nr. 3520/2015 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt die überplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Aufwendungen für den 
Betrieb verschiedener Einrichtungen und Notmaßnahmen zur Unterbringung von 
Flüchtlingen im Haushaltsjahr 2015 im Teilergebnisplan 1004 Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen in Höhe von 6.770.546 €. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2015 durch 
Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 
16, sonstige ordentliche Aufwendungen. 
 
Sachstand: 
 
Vom Rat in der Sitzung am 15.12.2015 beschlossen. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

104 
 
 
Betreff:  
Dringend notwendiger Umbau des ehemaligen Hotels "Bonotel", Bonner Str. 478 - 482, 50968 Köln 
Marienburg zur Nutzung als Notmaßnahme für die Unterbringung von Flüchtlingen 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 15.12.2015 
Vorlagen-Nr. 2295/2015 
Federführung:  V/56 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt den Umbau des ehemaligen Hotels „bonotel“, Bonner Str. 478 - 482, 
50968 Köln Marienburg, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 54, Flurstück 286 und 287 zur 
Unterbringung von Flüchtlingen. Die Finanzierung der investiven Maßnahme i.H.v. 645.337 € 
erfolgt im Rahmen der Veranschlagung im Haushaltsjahr 2015 im Teilfinanzplan 1004, 
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für 
Hochbaumaßnahmen auf Finanzstelle 5620-1004-2-5149 „Sanierung Bonner Str., Bonotel“. 
Der Rat beschließt gleichzeitig die Beschaffung des erforderlichen Inventars. 
Der investive Mehrbedarf i.H. v. 9000,30 € im Hj. 2015 wird im Teilfinanzplan 1004, 
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlung für 
den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-1004-0-0001 Ausstattung 
Flüchtlingsunterbringung bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt durch Sollumbuchung in 
entsprechender Höhe im selben Teilfinanzplan, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für 
Hochbaumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-2-5149 Sanierung Bonner Str.. „Bonotel“. 
 
Sachstand: 
 
Das Bauvorhaben befindet sich aktuell in der Umsetzung. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

105 
 
 
Betreff 
Durchführung des Projektes "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ) Köln 
Mülheim" Nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen im Gebiet "Soziale Stadt" Köln 
Mülheim 
 
Gremium: Rat / Ausschuss Soziales und Senioren / Integrationsrat 
Sitzungsdatum: 15.12.2015 / 26.11.2015 / 30.11.2015 
Vorlagen-Nr.    2851/2015 
Federführung:  VI/15 
Status: in Bearbeitung 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt die erfolgreiche Beantragung des Projektes „BIWAQ Köln 
Mülheim“, welches durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und 
Reaktorsicherheit (BMUB) und den Europäischen Sozialfond (ESF) gefördert wird, zur 
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Projektes bis zum 
31.12.2018.  
 
2. Die Finanzierung des Projektes erfolgt im Haushaltsjahr 2015 aus den zur Verfügung 
stehenden zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen der Teilpläne 0902 und 0414. Die 
für die Jahre 2016 – 2018 erforderlichen Veranschlagungen werden im Zuge der Aufstellung 
des Haushaltsplanes 2016 inklusive der Finanzplanung bis 2019 berücksichtigt 
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
Abstimmungsergebnis in der Ratssitzung am 15.12.2015 – TOP 10.52 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Sachstand: 
 
Das Projekt „BIWAQ Köln Mülheim“ wird gemeinsam von der Stadt Köln (Amt für 
Weiterbildung/VHS und Amt für Stadtentwicklung und Statistik) und der Lernen Region - 
Netzwerk Köln e.V. im Soziale-Stadt-Gebiet Köln Mülheim umgesetzt.  
Das Projekt BIWAQ Köln Mülheim hat die Stärkung der Erwerbschancen  
(langzeit-)arbeitsloser Bewohnerinnen und Bewohner im Soziale-Stadt-Gebiet MÜLHEIM 
2020 zum Ziel. Dabei nimmt das Projekt insbesondere Menschen mit Migrationsbiografie, 
Alleinerziehende und ältere Langzeitarbeitslose (54+) in den Fokus. Das Projekt stärkt die 
Teilnehmenden mit Angeboten der Grundbildung und beruflichen Qualifizierung in ihrer 
Beschäftigungsfähigkeit und begleitet sie bei der Integration in Beschäftigung. Über 
Quartiersprojekte nehmen sie an den Aktivitäten in den Nachbarschaften teil. Beispiele sind

106 
 
offene Lern- und Kreativwerkstätten, Medienkompetenzprojekte wie Community Reporter 
und Sportprojekte in Kooperation mit lokalen Vereinen. Für die lokalen Akteure wird eine 
Fortbildungsreihe zur Professionalisierung ihrer Strukturen angeboten. Damit soll BIWAQ 
Köln Mülheim zugleich einen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt im Gebiet leisten. 
 
Bis zum 31.12.2016 wurden über 140 Teilnehmende in das Projekt aufgenommen und 
konnten somit eine gezielte Grundberatung und Informationen zu ihren beruflichen 
Möglichkeiten erhalten. Davon konnten bisher 24 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in 
Ausbildung, Weiterbildung oder Arbeit vermittelt werden.  
Darüber hinaus wurden in Kurzberatungen über 100 weitere Hilfesuchende motiviert und 
unterstützt, damit diese ihre persönliche Lebenssituation verbessern können.  
 
Im Bereich der Grundbildung wurden neben den regelmäßigen Angeboten (z.B. „Fit im 
Umgang mit Computern“, „das kleine 1x1 der Kommunikation für den Beruf und „Fit im 
Umgang mit der eigenen Gesundheit“) auch Kompakt-Workshops in den Sommerferien (z.B. 
„Mich haut so schnell nichts um! – Innerlich stark werden für den Beruf“ und „Wir zählen auf 
Sie – Rechnen im Alltag“) durchgeführt. 
Im Projektzeitraum wurden darüber hinaus mehrere Partizipationsprojekte umgesetzt (z.B. 
„offener Walkingtreff“, „Community Reporter“, „Selbstlerntreff“ und die „Kreativwerkstatt 
Nähen“), welche auch in 2017 und 2018 fortgeführt werden. In Kooperation mit der 
Universität zu Köln wurde ein Projekt mit Bewohnern des Übergangsheims in der 
Mündelstraße durchgeführt. Über drei Monate wurde dort unter engagierter Beteiligung von 
etwa 15 Bewohnern im Garten des Wohnheims eine Garagen-Rückwand künstlerisch neu 
gestaltet.   
Im Bereich Qualifizierung wird erfolgreich u.a. das Modul „Profiling“ durchgeführt. Hier 
werden beruflich verwertbare Kompetenzen identifiziert und biographisch belegbare 
Arbeitsmarkterfahrungen zusammengetragen. Dies dient dazu Motivation und 
Selbstbewusstsein der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu stärken und eine positive 
Haltung aufzubauen, die für einen beruflichen Einstieg notwendig sind. 
Im Modul „Einzelcoaching“ werden individuelle Stärken und Schwächen aufgearbeitet und 
eine individuelle Berufsfindung durchgeführt. Die Berufsfindung dient dazu, den passenden 
Berufsbereich zu finden. Des Weiteren werden z.B. Module zum Thema „Arbeitsrecht“ und  
verschiedene „EDV Kurse“ für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer angeboten. 
Die bisherigen Angebote im Bereich der Grundbildung und der Beruflichen Qualifizierung 
erfolgten aus bisher gemachten Erfahrungen. 
Für die Zukunft sind zusätzliche  Module geplant, die die Kompetenzen verbessern. Diese 
Module werden wöchentlich und auch als Tagesangebote angeboten. Hier wird auf die 
individuellen Bedürfnisse der Teilnehmenden Rücksicht genommen. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

107 
 
 
Betreff:  
Unterbringung und Schutz für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 14.01.2016 
Vorlagen-Nr. AN/0123/2016 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
a. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses im Februar 
2016 Liegenschaften zu benennen, die für die Unterbringung von allein reisenden Frauen 
und allein reisenden Frauen mit Kindern geeignet sind. Hierbei ist ausdrücklich auch das 
Bonotel in die Prüfung mit einzubeziehen. 
 
b. Weiterhin soll die Verwaltung sukzessive alle besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge, die 
dies wünschen, in gesonderten Einrichtungen unterbringen und dem Ausschuss dafür 
Vorschläge unterbreiten.  
 
c. Die Verwaltung wird zudem beauftragt ein Gewaltschutzkonzept zum Schutz von 
schutzbedürftigen Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften bis zum 30.06.2016 zu 
entwickeln. Die Arbeitshilfe des Deutschen Paritätischen Wohl-fahrtverbandes vom Juli 
2015: „Empfehlungen an ein Gewaltschutzkonzept zum Schutz von Frauen und Kindern vor 
geschlechtsspezifischer Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften.“ kann hierfür als Grundlage 
dienen.

108 
 
Sachstand: 
 
a) ist erledigt. 
b) Die Verwaltung unternimmt große Anstrengungen weitere Unterbringungskapazitäten zu 
schaffen, die den Bedürfnissen auch besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge entsprechen. 
Die vorhandenen Leichtbauhallen bzw. die noch entstehende sind inzwischen mit Kojen zur 
Sicherstellung einer minimalen Privatsphäre ausgestattet. Die Turnhallenbelegung wird 
sukzessive aufgegeben. Für die Unterbringung von Frauen bzw. alleinerziehenden Frauen 
konnten weitere Unterbringungsplätze in einem Beherbergungsbetrieb gefunden werden, 
ein weiteres Wohnheim steht kurz vor der Belegung. Für Flüchtlinge mit LGBTI*-Hintergrund 
ist ein erstes Projekt umgesetzt, weitere folgen. Des Weiteren konnten in zwei Objekten 
Wohnungen mit insgesamt über 230 Plätzen angemietet werden, die besonders für die 
Unterbringung von Behinderten und schwer erkrankten Flüchtlingen geeignet sind. 
c) Das Amt für Wohnungswesen hat mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie eine 
Kooperations- und Kinderschutzvereinbarung für die Gemeinschaftsunterkünfte für 
Flüchtlinge erarbeitet. Diese Vereinbarung wurde von allen mit der Betreuung in 
Einrichtungen beauftragten Trägern unterzeichnet, sowohl für das städtische Betreuungs- 
wie auch für das Fachpersonal der Träger wurden verpflichtende Fortbildungen hierzu 
durchgeführt. Mit dem Arbeitskreis gegen häusliche Gewalt wird zurzeit in Zusammenarbeit 
mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie und dem Amt für Wohnungswesen ein 
Handlungsleitfaden für das Betreuungspersonal in den Flüchtlingseinrichtungen erarbeitet. 
Auch dieser wird von entsprechenden Fortbildungen flankiert werden. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

109 
 
 
Betreff:   
Gewährung eines einmaligen Zuschusses an den Sozialistische Selbsthilfe Mülheim (SSM) 
e.V. 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 02.02.2016 
Vorlagen-Nr. 3521/2015 
Federführung:  V/50 
Status: zurückgezogen 
 
Beschluss: 
 
Beschlussvorlage wurde zurückgezogen. 
 
Sachstand: 
 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

110 
 
 
Betreff: 
Durchführung des Projektes BONVENA zur Verbesserung der sozialen Eingliederung von 
neuzugewanderten Unionsbürgern/- innen im Rah-men des Europäischen Hilfsfonds für 
die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 02.02.2016 
Vorlagen-Nr. 3921/2015 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt die Projektträgerschaft der Stadt Köln für das Kölner Projekt BONVENA 
zur Verbesserung der sozialen Eingliederung von neuzugewanderten Unionsbürgern/- innen 
im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen 
(EHAP) unter dem Vorbehalt der Förderung des Projektes aus EU-Mitteln (EHAP) sowie aus 
Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Laufzeit des Projektes 
beginnt zum 01.01.2016 und endet zum 31.12.2018.  
Der förmliche Projektantrag sowie der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn sind beim 
Bundesverwaltungsamt fristgerecht eingegangen und werden derzeit geprüft. Die 
Verwaltung geht mit Blick auf den Projektbeginn zum 01.01.2016 davon aus, dass in Kürze 
eine positive Bescheidung erfolgt. 
Die Verwaltung wird im Rahmen der Projektträgerschaft (Dienststelle Diversity) mit der 
Gesamtprojektkoordination, der Steuerung und Vernetzung der fünf Teilprojekte sowie der 
inhaltlichen und administrativen Projektsteuerung beauftragt. 
Auf dieser Basis stimmt der Rat mit o.a. Vorbehalt der Maßnahme zu und ermächtigt die 
Verwaltung (als Projektträger), vorbereitendende Arbeiten zur Umsetzung des befristeten 
Projektes zu tätigen. 
Der Rat beschließt zur Finanzierung des Antrages BONVENA zahlungswirksamen 
Mehraufwand im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen, bei Teilplan-zeile 13 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie bei Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018 von insgesamt 944.878,14 € 
(2016/2017/2018 je:314.959,38 €). Deckung erfolgt durch Mehrerträge in Höhe von

111 
 
944.878,14 (314.959,38 € p.A.) in den Haushaltsjahren 2016 bis 2018 im gleichen 
Teilergebnisplan, bei Teilplanzeile 02 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen, sprich durch 
die Zuwendungen von EHAP und BMAS.  
Der von der Stadt Köln zu erbringende Eigenanteil in Höhe von 170.775 € (2016/2017/2018 
je: 56.925 €) erfolgt vor allem durch die Bereitstellung von vorhandenem vorrangig zu 
vermittelnden Personal. 
Das Projekt ist auch während der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW zulässig, 
da die Transferaufwendungen zu 100 % refinanziert sind und durch die Anrechnung ohnehin 
anfallender Personalaufwendungen der Haushalt nicht zusätzlich belastet wird. 
Zur Durchführung des Projektes beschließt der Rat für die Haushaltsjahre 2016, 2017 und 
2018 (vorbehaltlich der oben angeführten Förderung) die befristete Einrichtung von einer 
0,75 Stelle in der Bewertung VGr. IV a/ III BAT bzw. A 12 ÜBesG NRW. Um die sofortige 
Besetzung der Stelle sicherzustellen, wird bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2016/2017 
verwaltungsintern eine Verrechnungsstelle zur Verfügung gestellt. 
 
Sachstand: 
 
Der Rat hat der Beschlussvorlage ungeändert zugestimmt. 
Das Bundesverwaltungsamt hat den Projektantrag positiv beschieden. 
Das Projekt läuft seit dem 01.01.2016 und endet zum 31.12.18. 
Der erste Sachbericht erfolgte mit Vorlage 2751/2016. Weitere werden folgen. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt weitere Sachstandsmitteilungen zum 
Projektverlauf. 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

112 
 
 
Betreff: 
Barrierefreies Wohnen 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 02.02.2016 
Vorlagen-Nr. 0787/2016 
Federführung:  5001/2 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat schließt sich dem Appell der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik an das 
Land NRW mit folgenden Änderungen an: 
Der Appell an die Landesregierung ist um die Stellungnahme der Verwaltung zur Resolution 
der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik: „Barrierefreies Wohnen“ (3518/2015) zu 
ergänzen. 
In Bezug auf die Bauordnung: 
Die Vorschriften zur Aufzugspflicht sollen überarbeitet werden: Aktuell müssen nur in 
Gebäuden mit mehr als fünf Geschossen Aufzüge eingebaut werden. Angesichts des großen 
Mangels an barrierefreien Wohnungen soll diese Pflicht auf alle Gebäude mit mehr als drei 
oberirdischen Geschossen ausgeweitet werden. 
Der Anteil der barrierefrei erreichbaren Wohnungen eines Gebäudes soll erhöht werden. Die 
Landesbauordnung schreibt fest, dass in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die 
Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein müssen. Erforderlich ist, diesen 
Pflichtanteil zu erhöhen. Zusätzlich zu den bestehenden Anforderungen soll daher gefordert 
werden, dass in Gebäuden mit mehr als drei oberirdischen Geschossen alle Wohnungen 
barrierefrei, aber nicht uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein müssen.

113 
 
Sachstand: 
 
Der Landtag hat am 14.12.2016 eine neue Landesbauordnung beschlossen. Hinsichtlich der 
Barrierefreiheit hat der Landtag der Intention des Ratsbeschlusses entsprochen. 
Die Vorschriften zur Aufzugspflicht sind überarbeitet worden: Gebäude mit mehr als drei 
oberirdischen Geschossen müssen Aufzüge in ausreichender Zahl haben. Aufzüge müssen 
barrierefrei sein. 
Der Anteil der barrierefrei erreichbaren Wohnungen eines Gebäudes ist erhöht worden: In 
Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses 
barrierefrei, aber nicht uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. In Gebäuden mit 
mehr als drei oberirdischen Geschossen, müssen alle Wohnungen barrierefrei, aber nicht 
uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. Von den o.g. barrierefreien Wohnungen 
müssen in Gebäuden mit mehr als acht Wohnungen eine und in Gebäuden mit mehr als 15 
Wohnungen zwei uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

114 
 
 
Betreff:  
Errichtung von Systembauten in Schnellbauweise zur Flüchtlingsunterbringung Mitteilung über 
Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln  
hier: Weißdornweg, 50997 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf Land, Flur 13, Flurstück 1224 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 02.02.2016 
Vorlagen-Nr. 2260/2015 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat nimmt die Kostenerhöhung des im Rahmen der Errichtung von 
Flüchtlingsunterkünften in Systembauweise erbauten Objektes Weißdornweg, 50997 Köln-
Rondorf, in Höhe von insgesamt 469.880,97 € zur Kenntnis. 
Die Stadt Köln ist zur Aufnahme von Flüchtlingen gesetzlich verpflichtet, die Schaffung neuer 
Unterbringungsressourcen ist unaufschiebbar zur Erfüllung dieser Aufgabe erforderlich, 
daher dürfen Mittel für diese Maßnahme gem. § 82 Abs. 1 GO NRW bereitgestellt werden. 
Die Finanzierung des investiven Mehrbedarfs im Hj. 2015 im Teilfinanzplan 1004, 
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzelle 09, Auszahlung für den 
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 5620-1004-2-5129 wird durch 
Wenigerauszahlungen in entsprechender Höhe im gleichen Teilfinanzplan, 
Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-2-5149, 
Sanierung  Bonner Str. (Bonotel) gedeckt. 
Zur Finanzierung der konsumtiven Mehraufwendungen durch die Erhöhung der 
Abschreibung im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 68.633,07 € stehen innerhalb der 
Veranschlagung des Teilergebnisplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von 
Wohnraum, Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen Mittel zur Verfügung.

115 
 
Sachstand: 
 
Die Kenntnisnahme der gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln anzuzeigenden Kostenerhöhung ist erfolgt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

116 
 
 
Betreff:   
Verhandlungen über die Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW in 
Köln 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 02.02.2016 
Vorlagen-Nr. 3776/2015 
Federführung:  I/32 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Rat beschließt, der Bezirksregierung Köln für die Dauer von fünf Jahren das sog. 
Hufeisengrundstück in Köln-Marsdorf zur Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) 
für die kurzfristigen Erstaufnahme von 1500 Flüchtlingen in der Verantwortung des Landes 
NRW zu überlassen (siehe Lageplan, Anlage 1).  
Nach den derzeit laufenden Abstimmungen des Landes wird das Bundesamt für Migration 
und Flüchtlinge (BAMF) zur Beschleunigung der Verfahren auf dem Grundstück eine 
Nebenstelle einrichten.  
2. Der Rat genehmigt den Entwurf des öffentlichen-rechtlichen Vertrages gemäß Anlage 2.  
3. Die Stadt unterstützt das Land NRW bei den Aufgaben der EAE durch die Übernahme der 
Registrierung durch die Zentrale Ausländerbehörde Köln (ZAB Köln). Die ZAB Köln setzt dabei 
ggf. Fremdpersonal gegen Kostenerstattung mit ein.  
4. Die Stadt wird ermächtigt, bei Bedarf auf diesem Grundstück der 
Erstaufnahmeeinrichtung eine Clearingstelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 
einzurichten.  
5. Der Rat empfiehlt der Bezirksregierung Köln, die Tätigkeit von freiwilligen Helferinnen und 
Helfern in der vorgesehenen Kleiderkammer der EAE zu ermöglichen.

117 
 
Sachstand: 
 
Der Beschluss wird nicht umgesetzt, sondern hat sich erledigt. Das Land hat seine Planung für die 
Einrichtung einer EAE in Köln zwischenzeitlich aufgegeben.  
☒ Der Beschluss ist damit erledigt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

118 
 
 
Betreff:   
„Planungsaufnahme zur Sanierungsmaßnahme an der Brandmeldeanlage im Bürgerhaus 
Stollwerck" 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 25.02.2016 
Vorlagen-Nr. 4103/2015 
Federführung:  V/50 
Status: erledigt  
 
Beschluss: 
 
„Der Sozialausschuss beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 
HOAI) für die Sanierung der Brandmeldeanlage im Bürgerhaus Stollwerck nach gesicherter 
Finanzierung.  
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung 
aufzunehmen und voranzutreiben.  
Die Gesamtkosten der geplanten Gebäudesanierung werden nach grober Kosten-schätzung 
insgesamt ca. 200.000 Euro betragen.  
Die Verwaltung wird ermächtigt, die städtische Gebäudewirtschaft mit den Vorplanungen 
(Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung) zu beauftragen und die 
notwendigen Stellungnahmen von Fachingenieuren zur Beurteilung des Vorhabens und der 
Kosten einzuholen.  
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger 
Kostenschätzung auf rd. 40.000 Euro.  
Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten werden voraussichtlich 
im Haushaltsjahr 2016 ergebniswirksam und sind im Haushaltsplan 2016 im Teilergebnisplan 
0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, in Teilplanzeile 
13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zu berücksichtigen."

119 
 
Sachstand: 
 
Entwurfsplanung und Kostenberechnung zur Sanierungsmaßnahme „Brandmeldeanlage 
Bürgerhaus Stollwerck“ liegen vor. Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wird 
dem Ausschuss für Soziales und Senioren die Umsetzung der baulichen Maßnahmen zur 
Entscheidung vorgelegt („Baubeschluss“). 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung. 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

120 
 
 
Betreff:   
Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 25.02.2016 
Vorlagen-Nr. 3671/2015 
Federführung:  V/50 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt die Umbenennung der bisherigen 
Geschäftsordnung für die Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik und die 
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik der Stadt Köln“ in „Geschäftsordnung für die 
Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln – GOGrSP“. 
Außerdem beschließt der Ausschuss für Soziales und Senioren gemäß § 19 Absatz 1.8 der 
Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln die als Anlage 1 vorgelegte Neufassung der 
Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt – GOGrSP“. 
 
Sachstand: 
 
Die vom Ausschuss für Soziales und Senioren beschlossene Umbenennung wurde umgesetzt. 
Die neue Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln (GOGrSP) 
findet in der Arbeit mit der Seniorenvertretung und den entsprechenden Gremien 
Anwendung. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

121 
 
 
Betreff:  
Dach- und Fassadeninstandsetzung der Notunterkunft für Flüchtlinge im ehemaligen 
Verwaltungsgebäude Herkulesstr. 42, 50823 Köln Neuehrenfeld 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 25.02.2016 
Vorlagen-Nr. 3875/2015 
Federführung:  V/56 
Status: in Bearbeitung  
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt die Instandsetzung von Dach und 
Fassade der Notunterkunft für Flüchtlinge im ehemaligen Verwaltungsgebäude Herkulesstr. 
42, 50823 Köln Neuehrenfeld. 
Die Vorgaben des §82 GO NRW wurden berücksichtigt. Die Stadt Köln ist zur Aufnahme von 
Flüchtlingen gesetzlich verpflichtet, die Instandhaltung der bestehenden 
Unterbringungsressourcen ist unaufschiebbar zur Erfüllung dieser Aufgabe erforderlich. 
Die konsumtiven Aufwendungen in Höhe von brutto 
Dachinstandsetzung      244.899,14 €  
Fassadeninstandsetzung      395.096,70 €  
insgesamt       639.995,84 € 
sind zum Doppelhaushalt 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016, im Teilergebnisplan 1004, 
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen zu veranschlagen.  
 
Sachstand: 
 
Maßnahme in der Umsetzung, Arbeiten ruhen wegen der aktuellen Witterung in der 
Winterperiode. Fertigstellung  und Abnahme voraussichtlich Ende 1. Quartal 2017. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

122 
 
 
Betreff:   
Neufassung der Wahlordnung für die Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 15.03.2016 
Vorlagen-Nr. 3548/2015 
Federführung:  V/50 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
"Der Rat der Stadt Köln beschließt die als Anlagen 1 und 2 vorgelegte Neufassung der 
Wahlordnung für die Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln." 
 
Sachstand: 
 
Die vom Rat beschlossene Neufassung der Wahlordnung wurde bei der Wahl der 
Seniorenvertretung 2016 angewandt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

123 
 
 
Betreff:  
Instandsetzung der Abwasserkanalanlage der Flüchtlingsunterkunft Vorgebirgstr. 22 in 50677 Köln 
Neustadt/Süd 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 14.04.2016 
Vorlagen-Nr. 3964/2015 
Federführung:  V/56 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt die Instandsetzung der Notunterkunft für 
Flüchtlinge im ehemaligen Verwaltungsgebäude Vorgebirgstr. 22, 50677 Köln Altstadt/Süd. 
Die Stadt Köln ist zur Aufnahme von Flüchtlingen gesetzlich verpflichtet, die Instandhaltung 
der bestehenden Unterbringungsressourcen ist unaufschiebbar zur Erfüllung dieser Aufgabe 
erforderlich. Die Voraussetzungen nach § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) liegen 
vor. 
Die konsumtiven Aufwendungen in Höhe von brutto 224.471,56 € sind Bestandteil der 
aktuellen Planung zum Doppelhaushalt 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016, im 
Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13 
– Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
 
Sachstand: 
 
Die Maßnahme ist weitgehend abgeschlossen, es finden noch Restarbeiten an der 
Erdoberfläche statt. Fertigstellung und Abnahme voraussichtlich Ende 1. Quartal 2017 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

124 
 
Betreff:  
Errichtung von Systembauten in Schnellbauweise zur Flüchtlingsunterbringung Mitteilung über 
Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln  
hier: Merlinweg, 51103 Köln Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 13, Flurstück 1224 + 1236 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 10.05.2016 
Vorlagen-Nr. 3343/2015 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat nimmt die Kostenerhöhung des im Rahmen der Errichtung von 
Flüchtlingsunterkünften in Systembauweiseerbauten Objektes Merlinweg, 51103 Köln-
Rondorf, in Höhe von insgesamt 1.863.829 € zur Kenntnis. 
Die investiven Auszahlungsermächtigungen i.H. von 1.863.829 € sind Bestandteil der 
aktuellen Planung zum Doppelhaushalt 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016, im Teilfinanzplan 
1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08, Auszahlung und 
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5137.  
Gleiches gilt für die Finanzierung der konsumtiven Mehraufwendungen durch die Erhöhung 
der Abschreibung im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 372.765,80 € im Teilergebnisplan 1004, 
Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibung. 
 
Sachstand: 
 
Die Kenntnisnahme der gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln anzuzeigenden Kostenerhöhung ist erfolgt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

125 
 
 
Betreff:  
Azubi-Wohnheime für Köln! 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 10.05.2016 
Vorlagen-Nr. AN/0807/2016 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Köln stellt gerade für Auszubildende ein großes 
Problem dar. Darin liegende Erschwernisse für den Kölner Ausbildungsmarkt erweisen sich 
mehr und mehr als Hemmschuh. Nicht nur in dem Bestreben, den Kölner Arbeitsmarkt 
zukunftsfähig aufzustellen, sondern insbesondere auch im Kampf gegen den 
Fachkräftemangel spricht sich der Rat deshalb zur Linderung der Wohnungsnot unter 
Auszubildenden für die Errichtung von Azubi-Wohnheimen in Köln aus. 
Dazu beauftragt der Rat die Verwaltung, zusammen mit der Kölner Wirtschaft und ihren 
Verbänden, den Gewerkschaften, der Bundesagentur für Arbeit und weiteren interessierten 
Kreisen, gemeinsam die Führungsrolle zu übernehmen, um geeignete Voraussetzungen zu 
schaffen und die Errichtung von Azubi-Wohnheimen in Köln zu ermöglichen und voran zu 
bringen. 
Als ein mögliches Modell soll hierfür die Gründung eines gemeinsamen 
Auszubildendenwerks („Azubiwerks“) geprüft werden, dessen vornehmliche Aufgabe es ist, 
die Bereitstellung von günstigem Wohnraum für Auszubildende zu schaffen.  
Die Tätigkeit des Azubiwerks soll nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein. Notwendig ist 
jedoch eine ausreichende Sachmittel- und Kapitalausstattung, um im ersten Schritt das erste 
Azubi-Wohnheim errichten zu können. Eine städtische Förderung des Azubiwerks, z.B. durch 
die preisgünstige oder gar kostenlose Bereitstellung geeigneter Grundstücke ist zu prüfen. 
Ebenso ist eine – unmittelbare oder mittelbare – Beteiligung der Stadt Köln zu prüfen, da 
auch die Stadtverwaltung Ausbildungsbetrieb ist. 
In den Azubi-Wohnheimen sollen den Auszubildenden Unterstützungs- und 
Beratungsangebote zugutekommen. Daher ist die Bereitstellung ausreichender

126 
 
pädagogischer Angebote für minderjährige Auszubildende wünschenswert. Soweit möglich, 
sollte den Jugend- und Auszubildendenvertretungen zudem ein Mitspracherecht bei der 
Ausgestaltung der Wohnheime eingeräumt werden. 
 
Sachstand: 
 
Antrag lt. Ratsprotokoll mehrheitlich abgelehnt! 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

127 
 
 
Betreff:   
Einrichtung einer Ombudsstelle für Flüchtlinge“ 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 10.05.2016 
Vorlagen-Nr. 1252/2016 
Federführung:  OB/01 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt die Einrichtung einer zentralen und unabhängigen Anlaufstelle 
(Ombudsstelle) für Hinweise und Beschwerden zur Unterbringung und Betreuung von 
Flüchtlingen außerhalb der Stadtverwaltung und beauftragt die Verwaltung mit der 
Umsetzung. Diese Ombudsstelle soll nicht nur den Flüchtlingen, sondern allen, die Hinweise 
und Beschwerden haben, als Anlaufstelle und Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die 
Ombudsstelle soll zunächst befristet bis Ende 2017 eingerichtet werden, um dann auf der 
Basis der gewonnenen Erfahrungen und der aktuellen Situation über eine Fortführung zu 
entscheiden. Besetzt werden soll die Ombudsstelle zunächst im Umfang einer Vollzeitstelle 
mit Fachpersonal aus dem Bereich Soziale Arbeit / Sozialpädagogik, aufgeteilt in zwei halbe 
Stellen, um die Niedrigschwelligkeit durch Geschlechterparität zu erreichen und 
Vertretungsregelungen zu erleichtern. Die Besetzung erfolgt weiterhin mit einer halben 
Stelle Verwaltungskraft zur Unterstützung des Geschäftsstellenbetriebes. Die erforderlichen 
Kosten der Ombudsstelle von max. 128.000,- € jährlich werden innerhalb des 
Teilergebnisplans 1004 Bereitstellung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen gedeckt.  
Ein Feinkonzept, die Förderbedingungen und die Trägerschaft werden in einer separaten 
Vorlage den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

128 
 
Sachstand: 
 
Das Feinkonzept wurde erstellt und vom Rat in der Sitzung am 28.06.2016 beschlossen 
(Vorlage Nr. 1826/2016). 
Die Ombudsstelle wurde im Einvernehmen mit der Stadt Köln personell besetzt und hat zum 
15.08.2016 die Arbeit aufgenommen. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

129 
 
Betreff: 
„Erneuerung der Heizkesselanlage inklusive Regelung im Bürgerzentrum Engelshof, 
Oberstr. 96, 51149 Köln“ 
hier: Baubeschluss 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 09.06.2016 
Vorlagen-Nr. 0938/2016 
Federführung:  V/50 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren beauftragt die Verwaltung auf Basis der inzwischen 
vorliegenden Planungsergebnisse (siehe Beschluss vom 26.11.2015 zu Vorlage 2862/2015) 
mit der Umsetzung der Maßnahme „Erneuerung der Heizkesselanlage inkl. Regelung im 
Bürgerzentrum Engelshof“.  
Die Gesamtkosten betragen rd. 196.000 €. Entsprechende Finanzmittel sind – vorbe-haltlich 
der Genehmigung der Haushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2016/2017 – im 
Teilergebnisplan 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und 
Bürgerzentren, in Zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, im Haushaltsjahr 
2016 veranschlagt. 
Für das Haushaltsjahr 2016 ff. entstehen keine zusätzlichen Mehrbedarfe. 
 
Sachstand: 
 
Die Auftragserteilung erfolgte am 24.10.2016. 
Die Installation ist bereits abgeschlossen. Die Heizung wird zurzeit eingeregelt, so dass die 
VOB-Abnahme voraussichtlich Anfang Februar 2017 erfolgen kann. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung. 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

130 
 
 
Betreff:   
Förderung der Gemeinwesenarbeit in Quartieren mit besonderem Handlungsbedarf 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 09.06.2016 
Vorlagen-Nr. 1880/2016 
Federführung:  V/50 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
"Der Ausschuss Soziales und Senioren nimmt das von der Verwaltung, der 
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und den Trägern der 
Gemeinwesenarbeit entwickelte und vorgelegte Konzept „Aktivierung und Beteiligung im 
Quartier – Konzept zur Förderung der Gemeinwesenarbeit in Quartieren mit besonderem 
Handlungsbedarf“ zustimmend zur Kenntnis. 
Der Ausschuss beschließt, die in Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von 
Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15 veranschlagten Mittel zur Förderung der 
Gemeinwesenarbeit in Höhe von 168.200 € für das Jahr 2016 vorbehaltlich des 
Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017 wie folgt zu verteilen: 
Buchheimer Selbsthilfe e.V.     39.900 €  
Christliche Sozialhilfe e.V    10.100 € 
Holweider Selbsthilfe e.V.     59.100 € 
Veedel e.V.       59.100 € 
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich des Inkrafttretens der 
Haushaltssatzung 2016/2017 die Förderung der Gemeinwesenarbeit ab dem 01.01.2017 auf 
der Basis des entwickelten Konzeptes fortzuführen. Dabei erfolgt eine Ausweitung auf drei 
weitere Quartiere, die nach der vorgelegten Quartiersanalyse einen hohen Handlungsbedarf 
aufweisen. Es entstehen dadurch Mehraufwendungen in Höhe von 125.800 €, die aus zu 
erwartenden Minderaufwendungen für Leistungen aufgrund vertraglicher 
Garantieverpflichtungen gedeckt werden.“

131 
 
 
Sachstand: 
 
Die Mittel für das Jahr 2016 wurden entsprechend dem Beschluss verteilt und ausgezahlt. 
Die Förderung der Gemeinwesenarbeit wird ab dem 01.01.2017 auf der Basis des 
entwickelten Konzeptes fortgeführt (Verweis auf die Beschlussvorlage 3869/2016). 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

132 
 
 
Betreff: 
Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2016 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 09.06.2016 
Vorlagen-Nr. 1727/2016 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Für Maßnahmen im Rahmen des Antirassismus-Trainings im Jahr 2016 werden – 
vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017 - die im Teilergeb-nisplan 
0504, Freiwillige Leistungen und interkulturelle Hilfen, unter Zeile 15, Transferleistungen für 
2016 veranschlagten Mittel in Höhe von 2.000,00 € an Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. für 
die Durchführung einer Veranstaltung zur Präsentation und Prämierung von Beiträgen zum 
Wettbewerb an Kölner Schulen „Dissen - mit mir nicht - Kreativ gegen Rassismus und 
Diskriminierung“ vergeben.  
Die voraussichtlich verbleibenden Mittel in Höhe von 8.000 € sowie die Mittel für 
Antirassismus-Training aus dem Integrationsbudget werden in weiteren Schritten möglichst 
nach Genehmigung des Haushaltes 2016/2017 vergeben. 
Der Beschluss des Ausschusses Soziales und Senioren erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung 
des Integrationsrates. 
 
 
Sachstand: 
 
Der Betrag von 2000,- ist ausgezahlt worden. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

133 
 
 
Betreff:  
Berücksichtigung der besonderen Situation von LGBTI* sowie den Umgang mit HIV in der aktuellen 
Flüchtlingspolitik der Stadt Köln 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 09.06.2016 
Vorlagen-Nr. 3673/2015 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren nimmt die Empfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Lesben, Schwule und  
Transgender zur Kenntnis. 
 
Sachstand: 
 
Die Verwaltung hat seit dem Beschluss ein erstes Wohnprojekt gezielt für Flüchtlinge mit 
LGBTI*-Hintergrund mit bis zu sechs Plätzen eingerichtet. Weitere kleinere Wohneinheiten 
werden zurzeit für den Bezug vorbereitet. Insgesamt werden in absehbarer Zeit ca. 30 Plätze 
speziell für diesen Personenkreis zur Verfügung stehen. 
Darüber hinaus sind für die Sozialen Fachkräften beim Amt für Wohnungswesen 
Fortbildungen zu dieser Gruppe von Flüchtlingen mit besonderen Schutzbedarf geplant. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

134 
 
 
Betreff:  
Instandsetzung der Heizungsanlage im städtischen Behindertenwohnheim Dr. Dormagen-Guffanti, 
Lachemer Weg 22, 50737 Köln Longerich 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 09.06.2016 
Vorlagen-Nr. 1206/2016 
Federführung:  V/56 
Status: in Bearbeitung  
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt die Instandsetzung der Heizungsanlage 
im Objekt Lachemer Weg 22, 50737 Köln Longerich. 
Die zeitnahe Instandsetzung ist dringend erforderlich, da laut fachkundiger Untersuchung 
durch die städtische Gebäudewirtschaft anzunehmen ist, dass die bestehende Anlage für die 
Heizperiode 2016/17 nicht ausreicht. Die Voraussetzungen nach § 82 GO NRW (vorläufige 
Haushaltsführung) liegen vor. 
Zur Finanzierung der konsumtiven Aufwendungen in Höhe von 319.158,74 € sind im 
Haushaltsplanentwurf 2016/2017 im Teilplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von 
Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Hj. 2016 
entsprechende Aufwendungen vorgesehen. 
 
Sachstand: 
 
Neue Anlage in Betrieb, Restarbeiten (Isolierung, Einregulierung) werden derzeit 
abgewickelt. 
Fertigstellung und Abnahme voraussichtlich im 1. Quartal 2017 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

135 
 
 
Betreff:   
Barrierefreier Zugang zur Domplatte 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 14.06.2016 
Vorlagen-Nr. 2262/2015 
Federführung:  VI/66 
Status: in Bearbeitung  
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt die Beschlussvorlage in die nächste Sitzung 
des Ausschusses zu verschieben. 
 
Sachstand: 
 
Bei den bisherigen Beratungen der Vorlage „Barrierefreier Zugang zur Domplatte“ wurde 
deutlich, dass letztendlich keine der 3 vorgestellten Varianten in Gänze zufriedenstellend ist. 
Auch die Abstimmungen mit dem Eigentümer zur Errichtung einer Rampe führten zu keinem 
einvernehmlichen Ergebnis.  
Die Verwaltung arbeitet zurzeit an weiteren Alternativen. Die Hinweisbeschilderung eines 
barrierefreien Zuganges durch das „Domgäschen“ neben dem Domforum wurde 
unterdessen deutlich optimiert.  
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

136 
 
 
Betreff: 
Zusetzung von 1,0 Mehrstelle zur Prävention und zum Abbau von Intoleranz, 
Diskriminierung und Ausgrenzung im Rahmen von Diversity 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 28.06.2016 
Vorlagen-Nr. 1056/2016 
Federführung:  V/5001 
Status: wird umgesetzt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Haushaltsplans 
2016/2017, die Einrichtung einer 1,0 Mehrstelle Verwaltungsangestellte/r in der Bewertung 
VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (vgl. BGr. A 12 ÜBesG NRW) bei der Dienststelle Diversity zum 
Stellenplan 2016/2017 für die freiwillige Aufgabe „Prävention und Abbau von Intoleranz, 
Diskriminierung und Ausgrenzung im Rahmen von Diversity“.  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stelle sehr kurzfristig nach Inkrafttreten des 
Haushaltsplans 2016/2017 zu besetzen.  
 
Die Finanzierung der erforderlichen Personalaufwendungen (Teilplanzeile 11) in Höhe von 
77.700 € im Teilergebnisplan 0504 – sonstige freiwillige soziale Leistungen erfolgt im 
Rahmen der Bewirtschaftung aus dem in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen 
veranschlagten Integrationsbudget. 
 
 
Sachstand: 
 
Das Stellenbesetzungsverfahren läuft. Die Stelle war bis einschließlich 13.01.2017 intern 
ausgeschrieben, die vorliegenden Bewerbungen werden aktuell auf Zulassung geprüft. Im 
Anschluss folgt das Auswahlverfahren bzw. ggf. eine weitere Ausschreibung. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

137 
 
 
Betreff:  
Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von 
Einrichtungen für obdachlose Personen, Übergangswohnheimen für Aussiedler und ausländische 
Flüchtlinge der Stadt Köln 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 28.06.2016 
Vorlagen-Nr. 0666/2015 
Federführung:  V/56 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beschließt rückwirkend zum 01.01.2014 die „Dritte Satzung zur Änderung der 
Satzung über die Erhebung von Gebühren in Einrichtungen für obdachlose Personen und 
Aussiedler und ausländische Flüchtlinge der Stadt Köln“ gemäß Anlage 2b und ändert 
insoweit den Beschluss vom 01.10.2013 ab. 
2. Der Rat hält an der am 01.10.2013 beschlossenen Objektaufteilung fest und nimmt die 
Gebührenbedarfsberechnung in der Anlage 3 und die Gebührenanpassung in Bezug auf die 
einzelnen Objekte in der Anlage 1 und 1b (als Teil der „Dritten Satzung zur Änderung der 
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Einrichtungen für 
obdachlose Personen und Übergangswohnheimen für Aussiedler und ausländische 
Flüchtlinge der Stadt Köln“) zustimmend zur Kenntnis. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt unverzüglich den betroffenen Bewohnern, insbesondere 
den Selbstzahlern eine umfassende Beratung in Bezug auf mögliche Ansprüche auf 
Wohngeld und Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft anzubieten. 
4. Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Soziales und Senioren über die 
Beratungsergebnisse mit den Bewohnern nach der Sommerpause. Ferner beschließt der Rat 
folgenden Prüfauftrag: Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, welche 
Mehreinnahmen bei einer kostendeckenden Gebühr nur aufgrund der Kostenbeteiligung des 
Bundes zu erzielen wäre. Das Ergebnis ist in Relation zu einem ggf. erforderlichen 
Verwaltungsmehraufwand zu setzen, der z.B. dadurch entsteht, dass den sog. Selbstzahlern 
Mietverträge mit einem Mietzins, der die Selbstzahler nicht überfordert und der derzeitigen 
Wohnsituation angemessen entspricht, angeboten werden. Zu prüfen ist auch, ob dies durch

138 
 
zweite Satzungen zu lösen ist. Dabei sollen die Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes vom 
Mai 2014 berücksichtigt werden. Die Erstellung des Berichtes soll im engen Austausch mit 
dem RPA erfolgen. 
 
Sachstand: 
 
zu 1. und 2. Kein Prüfauftrag. 
zu 3. und 4. Die Verwaltung hat die entsprechenden Beratungen vorgenommen. Die 
Verwaltung befindet sich bzgl. der Mitteilung für den Ausschuss für Soziales und Senioren in 
der abschließenden Abstimmung mit 14 und wird dem Ausschuss die Mitteilung in der 
Sitzung am 09.03.2017 vorlegen. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

139 
 
 
Betreff:  
Standorte zur Errichtung von temporären Flüchtlingsunterkünften 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 28.06.2016 
Vorlagen-Nr. 1434/2016 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung nachfolgender Flächen zur Eignung 
hinsichtlich der Errichtung von temporären Standorten zur Unterbringung von bis zu 400 
Geflüchteten je Standort sowie, bei erwiesener Eignung, mit deren schnellstmöglicher 
Realisierung. 
a) Auf dem städtischen Grundstück Heinrich-Rohlmann-Str. 50969 Köln-Ossendorf, 
Gemarkung Müngersdorf, Flur 82, Flurstück a97. 
b) Auf dem städtischen Grundstück Stöckheimer Weg, 50829 Köln-Mengenich, Gemarkung 
Müngersdorf, Flur 27, Flurstück 495 
c) Auf dem städtischen Grundstück Nattermannallee /Venloer Str., 50829 Köln Mengenich, 
Gemarkung Müngersdorf, Flur 27, Flurstück 340 
d) Auf dem städtischen Grundstück Lindweilerweg, 50739 Köln-Longerich, Gemarkung 
Longerich, Flur: 9, Flurstück: 2123 Es handelt sich um die Erweiterung eines bestehenden 
Standortes um einen weiteren, identischen Gebäudekörper für max. weitere 72 Personen. 
e) Auf dem städtischen Grundstück Erbacher Weg, 50767 Köln-Lindweiler, Gemarkung  
Longerich, Flur 22, Flurstück 300, 299. Die Anzahl der zu schaffenden Plätze ist auf 160 Plätze 
zu begrenzen, es werden zudem keine Leichtbauhallen errichtet. 
f) Auf dem städtischen Grundstück Sinnersdorfer Straße, 50769 Köln-Roggendorf, 
Gemarkung Worringen, Flur 36, Flurstück a653, 628. 
g) Auf dem städtischen Grundstück Pescher Str., 50765 Köln-Auweiler, Gemarkung Esch, Flur 
11, Flurstück a127, 374.

140 
 
h) Auf dem städtischen Grundstück Nibelungenstr./Am Lindner Kreuz, 50739 Köln-Lind, 
Gemarkung Lind, Flur 5 , Flurstück a281, a201. 
i) Auf dem städtischen Grundstück Aloys-Boecker-Straße/Frankfurter Str., 51147 Köln-Lind, 
Gemarkung Lind, Flur 4, Flurstück 221/1, 22, 23, 205, 209, 213, 215 
j) Auf dem städtischen Grundstück Rolshover Str./Zum Milchmädchen , 51105 Köln-Poll, 
Gemarkung Poll, Flur 38, Flurstück a944/4, 934/4, 1143, 2366, 825 
k) Auf dem städtischen Grundstück Loorweg, 51143 Köln-Zündorf, Gemarkung Oberzündorf, 
Flur: 9, Flurstück: 107, 108 Es handelt sich um die Erweiterung eines bestehenden 
Standortes um einen weiteren, identischen Gebäudekörper für max. weitere 72 Personen. 
l) Auf dem städtischen Grundstück Antoniusstraße/Am Hühnerweg, 51147 Köln Urbach, 
Gemarkung Urbach, Flur 4, Flurstück 489 
m) Auf dem städtischen Grundstück Rather Kirchweg, 51107 Köln-Brück, Gemarkung 
Langenbrück, Flur 71, Flurstück: 4343. Es handelt sich um die Erweiterung eines 
bestehenden Standortes um einen weiteren, identischen Gebäudekörper für max. weitere 
72 Personen. 
n) Auf dem städtischen Grundstück Mielenforster Str./ Thurner Kamp, 51069 Köln-Dellbrück, 
Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 69, Flurstück a2676 
o) Auf dem städtischen Grundstück Bensberger Marktweg, 51069 Köln-Dellbrück, 
Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 67, Flurstück 821, 1523, 1833. 
p) Auf dem städtischen Grundstück Schlagbaumsweg,/ Ostmerheimer Str., 51067, Köln-
Holweide, Gemarkung Wichheim, Schweinheim, Merheim, Flur 13, 17, Flurstück a2016, 
1244, 1245, 1243, a528, a522. 
q) Auf dem städtischen Grundstück Haferkamp, 51061 Köln-Flittard, Gemarkung 
Stammheim-Flittard, Flur 41, Flurstück 6024 
r) Auf dem städtischen Grundstück Berliner Straße / Neurather Weg, 51063 Köln Höhenhaus, 
Gemarkung Dünnwald, Flur 61, Flurstück 1262 und 1699 
2. Der Rat beschließt zur grundsätzlichen Prüfung auf bauliche Eignung die Einholung der 
erforderlichen Gutachten, beispielsweise Lärmschutz-, Artenschutz- sowie Bodengutachten 
sowie die Beauftragung des Kampfmittelräumdienstes und die Machbarkeitsstudie durch 
einen Architekten. Zur Finanzierung der konsumtiven Aufwendungen in Höhe von 30.000 € 
je Standort und einer maximalen Höhe von 360.000 € (12 x 30.000 €) sind im 
Haushaltsplanentwurf 2016/17 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen im Hj. 2016 entsprechende Aufwendungen vorgesehen.

141 
 
 
Sachstand: 
 
Der Prüfauftrag mündete letztlich in die vom Hauptausschuss in seiner Sitzung vom 
05.12.2016 geändert beschlossene Vorlage 4008/2016. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

142 
 
 
Betreff:  
Erweiterung des Projektes "Auszugsmanagement" 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 28.06.2016 
Vorlagen-Nr. 1450/2016 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, das Projekt „Auszugsmanagement“ ab dem 01.08.2016 
wie folgt zu erweitern: 
1 Vollzeitstelle „Auszugsmanager/in“ bei den beteiligten Trägern ab dem 01.08.2016 
Zur Finanzierung der konsumtiven Aufwendungen in Höhe von 30.417 € im Haushaltsjahr 
2016 und in Höhe von 73.000 € im Haushaltsjahr 2017 sind im Haushaltsplanentwurf 
2016/2017 im Teilplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, 
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entsprechende 
Aufwendungen vorgesehen.  
Die Finanzierung der Folgekosten ab 2018 ff. erfolgt durch Einsparungen im jeweiligen 
Haushaltsjahr innerhalb des Teilplans 1004. 
 
Sachstand: 
 
Die Stellenerweiterung wurde umgesetzt. Jeder Träger erhöht 1/3 Stellenanteile. Diese 
wurden zu Ende des vergangenen Jahres besetzt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

143 
 
 
Betreff:   
Bewilligung von Zuschüssen aus dem Programm. "Wir im Quartier" - Struktur- und 
Beschäftigungsförderung im Stadtviertel  
hier: Maßnahmebewilligungen 2016 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 01.09.2016 
Vorlagen-Nr. 2238/2016 
Federführung:  V/50 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der 
Haushaltssatzung aus den im 
Haushaltsplan 2016/ 2017 im Teilergebnisplan 0504 - Freiwillige Sozialleistungen und 
interkulturelle Hilfen, in Zeile 15 - Transferaufwendungen veranschlagten Mitteln für 
Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung im Rahmen des Konzeptes „Wir im Quartier“ - 
Struktur- und Beschäftigungsförderungsprogramm im Stadtviertel für das Jahr 2016 
Zuschüsse an die in der Begründung genannten Träger zur Verlängerung von Maßnahmen in 
Höhe von insgesamt 50.994 € zu gewähren. 
 
Sachstand: 
 
erledigt 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

144 
 
 
Betreff:   
Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2016 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 01.09.2016 
Vorlagen-Nr. 2525/2016 
Federführung:  V/50 
Status: Erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, entsprechend der Empfehlung des 
gemeinsamen Unterausschusses Selbsthilfegruppen des Ausschusses Soziales und Senioren 
sowie des Gesundheitsausschusses, im Haushaltsjahr 2016 die Selbsthilfegruppen im 
Sozialbereich – unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für die 
Haushaltsjahre 2016 und 2017 - gemäß der beigefügten Anlage 1 zu fördern. 
Dazu gehört auch die Förderung von KISS-Gruppen, die ihre Mittel nicht direkt von der Stadt 
erhalten, sondern über die Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln (ehemals KISS) gefördert werden. 
 
Sachstand: 
 
Die Zuschüsse 2016 wurden ausgezahlt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

145 
 
 
Betreff:   
Verteilung der Globalmittel 2016 an die Wohlfahrtsverbände 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 01.09.2016 
Vorlagen-Nr. 2267/2016 
Federführung:  V/50 
Status: Erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, im Haushaltsjahr 2016 die Spitzenverbände 
der freien Wohlfahrtspflege in Köln – unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der 
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 - gemäß der beigefügten Anlage 1 zu 
fördern (Globalmittel einschließlich Zweckzuschüsse für besondere Aufgaben).  
 Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderbeträge, abzüglich der bereits gewährten 
Abschlagszahlungen, im Rahmen der haushaltswirtschaftlichen Bestimmungen unverzüglich 
nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2016/2017 auszuzahlen. 
 
Sachstand: 
 
Die Zuschüsse 2016 wurden ausgezahlt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

146 
 
 
Betreff:   
Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2016 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 01.09.2016 
Vorlagen-Nr. 2529/2016 
Federführung:  V/50 
Status: Erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, die Frauenvereine 
- Feministisches Frauengesundheitszentrum „Hagazussa e.V., 
- Agisra e.V., 
- FrauenLeben e.V. und 
- Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. 
im Haushaltsjahr 2016 - unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für die 
Haushaltsjahre 2016 und 2017 - mit Haushaltsmitteln entsprechend der Anlage 1 zu fördern. 
 
Sachstand: 
 
Die Zuschüsse 2016 wurden ausgezahlt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

147 
 
 
Betreff: 
Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2016 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 01.09.2016 
Vorlagen-Nr. 2680/2016 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Leistungen und 
interkulturelle Hilfen, unter Zeile 15, Transferleistungen sind für 2016 Mittel für 
Antirassismus-Training 2016 in Höhe von 10.000 € veranschlagt. Darüber hinaus sind Mittel 
aus dem „Integrationsbudget“ in Höhe von 40.000 €/Jahr für Antirassismus-Training 
veranschlagt, so dass insgesamt 50.000 € für die Förderung von Antirassismus-Projekten zur 
Verfügung stehen. 
Der Ausschuss Soziales und Senioren in seiner Sitzung am 09.06.2016 beschlossen, aus 
diesen Mitteln ein Projekt mit 2.000 € zu fördern. 
Aus den verbleibenden Mitteln in Höhe von 48.000 € werden in einem zweiten Schritt Mittel 
für weitere Maßnahmen im Rahmen des Antirassismus-Trainings im Jahr 2016 in einer 
Gesamthöhe von 6.400 € an zwei Träger gemäß Anlage 1 – unter dem Vorbehalt des 
Inkrafttretens der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 – vergeben. 
Die voraussichtlich verbleibenden Mittel in Höhe von 41.600 € werden in weiteren Schritten 
möglichst nach Genehmigung des Haushaltes 2016/2017 vergeben. 
 
Sachstand: 
 
Der Betrag von 6.400 € ist ausgezahlt worden. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

148 
 
 
Betreff:  
Einrichtung einer temporären Flüchtlingsunterkunft in Köln-Marsdorf 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 01.09.2016 
Vorlagen-Nr. AN1417/2016 
Federführung:  V/56 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob auf dem Gelände in Köln-Marsdorf, das 
ursprünglich für eine Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW für Flüchtlinge vorgesehen 
war, eine temporäre Flüchtlingsunterkunft durch die Stadt errichtet werden kann. 
(Das Wort kurzfristig ist aus dem ursprünglichen Antrag entfernt worden.) 
 
Sachstand: 
 
Die Verwaltung prüft aktuell verschiedene Umsetzungsalternativen auf Machbarkeit und 
voraussichtliche Auswirkungen. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

149 
 
 
Betreff:  
Errichtung von Systembauten in Schnellbauweise zur Flüchtlingsunterbringung: Mitteilung über 
Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i.V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt 
Köln; hier: Heinrich-Rohlmann-Str. 11, 50829 Köln (Ossendorf) 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 22.09.2016 
Vorlagen-Nr. 0750/2016 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat nimmt die Kostenerhöhung des im Rahmen der Errichtung von 
Flüchtlingsunterkünften in Systembauweise erbauten Objektes Heinrich-Rohlmann-Str. 11, 
50829 Köln (Ossendorf), in Höhe von insgesamt 1.400.000 € zur Kenntnis. 
Die investiven Auszahlungsermächtigungen i.H. von 1.400.000 € sind im 
Haushaltsplanentwurf 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016, im Teilfinanzplan 1004, 
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 09, Auszahlung für den 
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bei der Finanzstelle 5620-1004-5-5166 
eingeplant. Zur Finanzierung der konsumtiven Mehraufwendungen durch die Erhöhung der 
Abschreibung sind entsprechende Mittel im Haushaltsplanentwurf 2016/2017 im 
Teilergebnisplan 1004, Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, eingeplant. 
 
Sachstand: 
 
Die Kenntnisnahme der gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln anzuzeigenden Kostenerhöhung ist erfolgt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

150 
 
 
Betreff:  
Anregung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Kosten der Errichtung von 
Flüchtlingsunterkünften in Köln-Rondorf 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 22.09.2016 
Vorlagen-Nr. 2245/2016 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Rodenkirchen aus ihrer Sitzung am 
06.06.2016, TOP 8.1.12 und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.  
 
Sachstand: 
 
Die Kenntnisnahme ist erfolgt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

151 
 
 
Betreff:  
Errichtung von Containerbauten auf dem Grundstück Eygelshovener Str. 33, 50999 Köln; hier: 
Mitteilung über Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln 
 
Gremium: Rat  
Sitzungsdatum: 22.09.2016 
Vorlagen-Nr. 1051/2016 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat nimmt die entstandenen Kostenerhöhungen in Höhe von ca. 969.000 € zur Kenntnis 
und beschließt die Fortsetzung der Maßnahme. 
Für den Mehrbedarf an investiven Auszahlungsermächtigungen stehen im vom Rat am 
30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2016, 
Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 
8 - Auszahlung für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-0-5999 - Flüchtlings-WH, 
Finanzmittel in Höhe von 969.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer 
Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5170 - Containeranlage Eygelshovener Str., 
bereitgestellt.  
Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschreibung in Höhe von 23.071 € 
im Haushaltsjahr 2016 bzw. 69.214 € ab Haushaltsjahr 2017 sind in dem vom Rat am 
30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017, Teilergebnisplan 1004 - 
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei Teilplanzeile 14 - Bi-lanzielle 
Abschreibungen, Mittel in entsprechender Höhe eingeplant. 
Die Vorgaben des § 82 GO NRW wurden berücksichtigt.

152 
 
 
Sachstand: 
 
Die Kenntnisnahme der gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln anzuzeigenden Kostenerhöhung ist erfolgt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

153 
 
Betreff: 
Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2016 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 27.10.2016 
Vorlagen-Nr. 3348/2016 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
Beschluss: 
 
Im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilergebnisplan 0504, freiwillige Leistungen und 
interkulturelle Hilfen, unter Zeile 15, Transferleistungen sind für 2016 Mittel für 
Antirassismus-Training 2016 in Höhe von 10.000 € veranschlagt. Darüber hinaus sind Mittel 
aus dem „Integrationsbudget“ in Höhe von 40.000 €/Jahr für Antirassismus-Training 
veranschlagt, so dass insgesamt 50.000 € für die Förderung von Antirassismus-Projekten zur 
Verfügung stehen. 
Der Ausschuss Soziales und Senioren hat in seinen Sitzungen am 09.06.2016 und 01.09.2016 
beschlossen, aus diesen Mitteln Projekte mit insgesamt 8.400 € zu fördern. 
Aus den verbleibenden Mitteln in Höhe von 41.600 € werden in einem dritten Schritt Mittel 
für eine weitere Maßnahme im Rahmen des Antirassismus-Trainings im Jahr 2016 in Höhe 
von 1.600 € gemäß Anlage 1 – unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 
für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 – vergeben. 
Die voraussichtlich verbleibenden Mittel in Höhe von 40.000 € werden in weiteren Schritten 
möglichst nach Genehmigung des Haushaltes 2016/2017 vergeben. 
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Integrationsrates. 
 
Sachstand: 
 
Der Betrag von 1.600 € ist ausgezahlt worden.  Die verbleibenden Mittel konnten nach 
Genehmigung des Haushalts nicht mehr vergeben werden. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

154 
 
 
Betreff: 
Handlungskonzept Behindertenpolitik - "Köln überwindet Barrieren - eine Stadt für alle"  
Vorlage 0990/2016 hier: Ergänzende Forderung der stimmberechtigten Mitglieder der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 27.10.2016 
Vorlagen-Nr. 2763/2016 
Federführung:  5001/2 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die ergänzenden Forderungen der stimmberechtigten 
Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nach rechtlicher Prüfung in das 
Handlungskonzept – „Köln überwindet Barrieren – eine Stadt für alle“ aufzunehmen. 
Der Ausschuss Soziales und Senioren ist über das Ergebnis der Prüfung zu informieren. 
 
Sachstand: 
 
Dem Ausschuss Soziales und Senioren liegt für seine Sitzung am 26.01.2017 eine Mitteilung 
der Verwaltung vor: 
Sämtliche Forderungen der stimmberechtigten Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik sind mit geltendem Recht vereinbar und entsprechen auch den 
Forderungen der UN Behindertenrechtskonvention und dem 
Behindertengleichstellungsgesetz NRW. 
Der Rat hat am 20.12.2016 den 2. Folgebericht des Handlungskonzeptes Behindertenpolitik 
beschlossen. Da die ergänzenden Forderungen der stimmberechtigten Mitglieder der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik rechtlich unbedenklich sind, werden diese dem 
2. Folgebericht als Anlage hinzugefügt.

155 
 
Die Verwaltung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Prioritäten 
setzen und die Einzelmaßnahmen – soweit erforderlich – den Fachausschüssen sowie dem 
Finanzausschuss zur Entscheidung vorlegen. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

156 
 
 
Betreff:   
Erhöhung der Mobilitätshilfe 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 17.11.2016 
Vorlagen-Nr. 2466/2016 
Federführung:  V/50 
Status: Erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Mobilitätshilfe, eine Leistung gemäß §§ 53, 54 SGB XII 
für Menschen mit Behinderungen und einem aG im Schwerbehindertenausweis, mit 
Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2016/2017 wie folgt zu erhöhen: 
• Anhebung der monatlichen Pauschale von 30 € auf 35 € 
• Anhebung des monatlichen Budgets für Taxifahrten von 150 € auf 200 € 
• Anhebung des monatlichen Budgets für Spezialfahrzeuge von 200 € auf 250 € 
 
Sachstand: 
 
Der Rat hat die Vorlage am 17.11.2016 beschlossen. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 
sind die Erhöhungsbeträge zur Anwendung gekommen. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

157 
 
 
Betreff:   
Überplanmäßiger Mehrbedarf im Teilergebnisplan 0504 - Freiwillige Sozialleistungen und 
interkulturelle Hilfen - für eine Ausweitung der Fach-beratung im Bereich sexualisierte 
Gewalt; Haushaltsjahr 2017 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 17.11.2016 
Vorlagen-Nr. 2711/2016 
Federführung:  V/50 
Status: Erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017, für die 
Fachberatung von Opfern sexualisierter Gewalt überplanmäßige zahlungswirksame 
Aufwendungen im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle 
Hilfen, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von 13.619 € im Jahr 2017. 
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch entsprechende Wenigeraufwendungen im 
Teilergebnisplan 0501, Leistungen nach dem SGB XII, Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche 
Aufwendungen. 
 
Sachstand: 
 
Der Zuschuss für 2017 wurde ausgezahlt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

158 
 
Betreff: 
Verteilung der Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das Jahr  
2016 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 17.11.2016 
Vorlagen-Nr. 3283/2016 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017 über die 
Verwendung der Haushaltsmittel 2016 zur Förderung von Interkulturellen Zentren in Höhe 
von 440.000 € gemäß Anlage 2. 
Die im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 
15, Transferleistungen anteilig für diesen Zweck veranschlagte Aufwandser-mächtigung in 
Höhe von 446.000 € setzt sich zusammen aus 
• 396.000 € laufenden Mitteln aus der Förderung der Interkulturellen Zentren zuzüglich  
• 50.000 € aus dem „Integrationsbudget“. 
Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der Restmittel in Höhe von 6.000 € - auf der 
Grundlage einer vertieften Prüfung vorliegender Förderanträge - für die nächsten Sitzungen 
des Integrationsrates und des Ausschusses Soziales und Senioren neu anerkannte Zentren, 
die den Kriterien der Förderrichtlinie in besonderem Maß entsprechen, zur Förderung oder 
Anschubfinanzierung vorzuschlagen. 
 
Sachstand: 
 
Haushaltsmittel in Höhe von 440.000,- € wurden in 2016 an die Interkulturellen Zentren 
ausgezahlt. 
Ein Beschluss über die Verwendung von Restmitteln in Höhe von 6.000 € wurde vorgelegt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

159 
 
 
 
Betreff:  
Errichtung von Systembauten in Schnellbauweise zur Flüchtlingsunterbringung Mitteilung über 
Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln 
hier: Urbacher Weg, 51145 Köln 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 17.11.2016 
Vorlagen-Nr. 0305/2016 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat nimmt die Kostenerhöhung des im Rahmen der Errichtung von 
Flüchtlingsunterkünften in Systembauweise mit einer Betriebsdauer von fünf Jahren 
erbauten Objektes Urbacher Weg, 51145 Köln, in Höhe von insgesamt 1.753.000 € zur 
Kenntnis. 
Zur Finanzierung der Mehrkosten wurden im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten 
Haushaltsplan 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016, Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09 - Auszahlung für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 5620-1004-7-5169 - Urbacher Weg, investive 
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.592.032 € veranschlagt.  
Für die Deckung der restlichen Mittel in Höhe von 160.968 € stehen im vom Rat am 
30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016, Teilfi-
nanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8, 
Auszahlung für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-0-5999 - Flüchtlings-WH, zur 
Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-
1004-7-5169 - Urbacher Weg, bereitge-stellt.  
Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschreibung in Höhe von 51.129 € 
sind im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 im Haushaltsjahr 
2016, Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der 
Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in entsprechender Höhe eingeplant.

160 
 
 
Sachstand: 
 
Die Kenntnisnahme der gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln anzuzeigenden Kostenerhöhung ist erfolgt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

161 
 
 
Betreff:  
Errichtung von Systembauten in Schnellbauweise zur Flüchtlingsunterbringung: Mitteilung über 
Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt 
Köln; hier: Auweilerstr. 51, 50765 Köln (Esch/Auweiler) 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 17.11.2016 
Vorlagen-Nr. 2352/2016 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat nimmt die Kostenerhöhung des im Rahmen der Errichtung von 
Flüchtlingsunterkünften in Systembauweise mit einer vorgesehenen Nutzung von fünf 
Jahren erbauten Objektes Auweilerstr. 51, 50765 Köln (Esch/Auweiler), in Höhe von 
insgesamt 2.250.000 € zur Kenntnis. 
Für den Mehrbedarf an investiven Auszahlungsermächtigungen wurden im vom Rat am 
30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016, im 
Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 09, 
Auszahlung und Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bei der Finanzstelle 5620-1004-
6-5168, Systembau Auweilerstr., investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 
1.400.000 € veranschlagt.  
Die Deckung des verbleibenden Mehrbedarfs an investiven Auszahlungsermächtigungen 
i.H.v. 850.000 € wird im Rahmen einer Sollumbuchung innerhalb des gleichen 
Teilfinanzplanes bereitgestellt. Die Mittel werden von der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, 
Flüchtlings-WH, zur Finanzstelle 5620-1004-6-5168, Systembau Auweilerstr., umgeschichtet. 
Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschreibung i.H.v. 112.500 € sind im 
Haushaltsplanentwurf 2016/2017 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, Mittel 
in entsprechender Höhe eingeplant. 
Die Vorgaben des § 82 GO NRW wurden berücksichtigt.

162 
 
Sachstand: 
 
Die Kenntnisnahme der gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln anzuzeigenden Kostenerhöhung ist erfolgt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

163 
 
 
Betreff:  
Standorte zur Errichtung von temporären Flüchtlingsunterkünften - Baubeschluss 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 17.11.2016 
Vorlagen-Nr. 3114/2016 
Federführung:  V/56 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
1. Die Standorte aus der Beschlussvorlage unter 
a. Auf dem städtischen Grundstück Lindweiler Weg, 50739 Köln-Longerich, Gemarkung 
Longerich, Flur: 9, Flurstück: 2123 Systembauweise – Erweiterung des Standortes um 
voraussichtlich 78 Plätze auf bis zu 150 Plätze 
c. Auf dem städtischen Grundstück Erbacher Weg, 50767 Köln-Lindweiler, Gemarkung 
Longerich, Flur 22, Flurstück 300, 299 vorrangig Holzbauweise – bis zu 150 Plätze 
f. Auf dem städtischen Grundstück Antoniusstraße/Auf dem Hühnerweg, 51147 Köln-
Urbach, Gemarkung Urbach, Flur 4, Flurstück 489 mobile Wohneinheiten – bis zu 400 Plätze 
g. Auf dem städtischen Grundstück Schlagbaumsweg/Ostmerheimer Str., 51067 Köln-
Holweide, Gemarkung Wichheim-Schweinheim, Merheim, Flur 13, 17, Flurstück a2016, 1244, 
1245, 1243, a528, a522 mobile Wohneinheiten – bis zu 400 Plätze 
h. Auf dem städtischen Grundstück Haferkamp, 51061 Köln-Flittard, Gemarkung 
Stammheim-Flittard, Flur 41, Flurstück 6024 werden beschlossen. Die Art der Bebauung auf 
diesen Grundstücken bleibt jedoch offen. 
Die Sozialverwaltung lädt in der nächsten Woche zu einem Fachgespräch mit den 
sozialpolitischen Sprecherinnen und Sprechen, an dem auch das Bauaufsichtsamt 
teilnehmen soll, ein. In diesem Gespräch soll vorgestellt werden, wie auf den beschlossenen 
Grundstücken eine Holzbauweise realisiert werden kann.

164 
 
3. Die Entscheidung über die Bauweise auf den beschlossenen und noch zu prüfenden 
Grundstücken wird möglichst bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 05.12.2016, falls dies 
nicht möglich ist, bis zur nächsten Sitzung des Rates am 20.12.2016 getroffen 
 
Sachstand: 
 
Im Hauptausschuss 05.12.2016 wurden insgesamt 8 Standorte für eine Bebauung mit 
temporären Unterbringungsformen beschlossen (4008/2016). Die Maßnahmen befinden 
sich aktuell in der Planungs- bzw. Ausschreibungsphase. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

165 
 
Betreff: 
„Erneuerung der Fensteranlage und Instandsetzung der Blitzschutzanlage im Quäker 
Nachbarschaftsheim, Kreutzer Str. 5-9, 50672 Köln" 
hier: Planungsbeschluss 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 01.12.2016 
Vorlagen-Nr. 3501/2016 
Federführung:  V/50 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der 
Haushaltssatzung 2016/2017 die Planungsaufnahme für die Erneuerung der Fensteranlage 
und die Instandsetzung der Blitzschutzanlage im Quäker Nachbarschaftsheim. 
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung 
aufzunehmen und voranzutreiben. 
Die Gesamtkosten beider Maßnahmen werden nach grober Kostenschätzung insg. 173.800 € 
betragen. In den Brutto-Gesamtkosten sind die Planungs- und Nebenkosten von rd. 33.000 € 
enthalten. 
Die Verwaltung wird ermächtigt, die städtische Gebäudewirtschaft mit der Planung und 
Kostenermittlung zu beauftragen. 
Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten werden voraussichtlich 
im Haushaltsjahr 2016 ergebniswirksam. Entsprechende Mittel stehen im Haushaltsplan 
2016 im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern 
und –zentren, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur 
Verfügung.

166 
 
 
Sachstand: 
 
Der Auftrag zur Planung und Erstellung der Kostenberechnung nach DIN 276 wurde im 
Januar 2017 an die Gebäudewirtschaft erteilt.  
Nach Prüfung der Kostenberechnung durch das Rechnungsprüfungsamt wird dem Ausschuss 
für Soziales und Senioren die Umsetzung der baulichen Maßnahmen zur Entscheidung 
vorgelegt („Baubeschluss“). 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung. 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

167 
 
 
Betreff:   
Verteilung der Fördermittel 2016 "SeniorenNetzwerke/Offene Altenarbeit" 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 01.12.2016 
Vorlagen-Nr. 3357/2016 
Federführung:  V/50 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt, unter Vorbehalt des Inkrafttretens der 
Haushaltssatzung, die im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und 
interkulturelle Hilfen, Zeile 15, Transferaufwendungen, für das Haushaltsjahr 2016 
veranschlagten Mittel zur Förderung der SeniorenNetzwerke/Offene Altenarbeit in Höhe von 
1.325.000 €, wie in Anlage 1 und 2 zu dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu verwenden. 
 
Sachstand: 
 
Die vom Ausschuss für Soziales und Senioren beschlossene Mittelverteilung wurde in 2016 
umgesetzt. Die Mittel wurden ausgezahlt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

168 
 
 
Betreff: 
Studie "LSBTI als wirtschaftlicher Standortfaktor" - Mittelfreigabe durch Fach-  
und Finanzausschuss 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 01.12.2016 
Vorlagen-Nr. 3336/2016 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Finanzausschuss beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 
2016/2017 und vorbehaltlich des Votums des Ausschusses für Soziales und Senioren die 
Freigabe von Mitteln für eine "Studie LSBTI als wirtschaftlicher Standortfaktor" im 
Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, Zeile 13 - 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, in Höhe von 60.000 € in 2016. 
 
Sachstand: 
 
Die Vorlage wurde unverändert beschlossen. Die Beauftragung der Studie ist nach 
Mittelfreigabe erfolgt, die Übertragung der Mittel in das Haushaltsjahr 2017 wurde 
veranlasst. Damit ist der Beschluss umgesetzt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

169 
 
 
Betreff:   
Förderung der Gemeinwesenarbeit in Quartieren mit besonderem Handlungsbedarf 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 20.12.2016 
Vorlagen-Nr. 3869/2016 
Federführung:  V/50 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
1.    Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt unter dem Vorbehalt des 
Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017 die Förderung der Gemeinwesenarbeit in 
fünf Quartieren auf der Basis des entwickelten Konzeptes „Aktivierung und Beteiligung im 
Quartier – Konzept zur Förderung der Gemeinwesenarbeit in Quartieren mit besonderem 
Handlungsbedarf“.  
Er beschließt, aus den im Teilergebnisplan 1005 - Leistungen zur Vermeidung von 
Obdachlosigkeit, in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen veranschlagten Mitteln zur 
Förderung der Gemeinwesenarbeit im Jahr 2017 Mittel in Höhe von 210.000 € wie folgt auf 
die Träger zu verteilen: 
Christliche Sozialhilfe e.V.                                              42.000 € 
Diakonie Köln                                                                 42.000 € 
Aktion Nachbarschaft e.V.                                              84.000 € 
Veedel e.V.                                                                     42.000 € 
2.    Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt ab dem Jahr 2017 eine nachhaltige 
und langfristige Unterstützung der entstandenen Bewohnertreffpunkte in den 
benachteiligten Quartieren Buchheim und Ostheim – Nord durch die Bezuschussung als 
Bürgerbegegnungsstätten in Höhe von je 42.000 € jährlich. 
Hierzu beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2017 einen überplanmäßigen 
zahlungswirksamen Aufwand im Teilergebnisplan 0507 - Betrieb, Unterhaltung und 
Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen

170 
 
in Höhe von 84.000 €. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 
1005 - Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in der Teilplanzeile 15 - 
Transferaufwendungen aus den Mitteln zur Förderung der Gemeinwesenarbeit. 
 
Sachstand: 
 
Die Mittel werden entsprechend der Beschlussfassung der politischen Gremien auf die 
Träger verteilt und in vier Abschlägen an die jeweiligen Träger ausgezahlt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

171 
 
Betreff:   
Seniorenkoordination im Stadtbezirk 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 20.12.2016 
Vorlagen-Nr. 3024/2016 
Federführung:  V/50 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
"Abstimmungsergebnis über die Vorlage mit dem Vorbehalt, dass alle Bezirksvertretungen in 
ihren folgenden Sitzungen der Vorlage ebenfalls zustimmen 
Der Rat der Stadt Köln beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 
2016/2017: 
1.         Zum 01.01.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des 
Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 Stellen 
Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. 
2.         Beginnend ab dem 01.01.2017 werden für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk 
jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, ab 2018 unter Berücksichtigung der 
Tarifsteigerungen, zur Verfügung gestellt. 
3.         Für das Haushaltsjahr 2017 werden überplanmäßige zahlungswirksame 
Aufwendungen in Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle 
Hilfen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von 60.000 € bereitgestellt. Die 
Deckung erfolgt durch entsprechende Einsparungen in Teilergebnisplan 0501, Leistungen 
nach dem SGB XII, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. 
4.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im 
Stadtbezirk“ vorzunehmen.

172 
 
 
Sachstand: 
 
Der Ratsbeschluss wurde durch den Rat wie folgt ergänzt: 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt: 
 
Der Rat beschließt alle Bezirksvertretungen in der Angelegenheit zu hören. Der Beschluss des 
Rates steht daher unter dem Vorbehalt, dass alle Bezirksvertretungen dem Beschluss des 
Rates ungeändert zustimmen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Aktuell befindet sich die Vorlage zur Anhörung in den neun Bezirksvertretungen wie folgt: 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.01.2017 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.01.2017 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.01.2017 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.01.2017 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2017 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.02.2017 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.02.2017 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.02.2017 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.02.2017 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

173 
 
 
Betreff: 
Konferenz interkulturelles Köln 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 01.12.2016 
Vorlagen-Nr. 2504/2016 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt  
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt in Abänderung seines Beschlusses vom 03.11.2005 ‚Einrichtung der 
Kölner Integrationskonferenz‘ (Ds 1508/005) die Etablierung einer ‚Konferenz 
Interkulturelles Köln‘ mit folgender Neuausrichtung und beauftragt die Verwaltung mit 
deren möglichst jährlicher Durchführung: 
1. Es wird eine vorbereitende Steuerungsgruppe gebildet aus den „originären Akteuren“ 
in der Migrationsarbeit wie dem Integrationsrat, den Interkulturellen Zentren der Stadt Köln, 
den Kölner Integrationsagenturen, dem Runden Tisch für Integration, dem Bundesamt für 
Migration und Flüchtlinge, der Ausländerbehörde der Stadt Köln und dem Interkulturellen 
Dienst der Stadt Köln. 
2. Die Steuerungsgruppe verständigt sich über das Thema der folgenden Konferenz und 
bildet eine Vorbereitungsgruppe, ergänzt um Fachleute zum jeweils geplanten 
Themenbereich. 
3. Der Teilnehmer*innenkreis der Konferenz wird für die interessierte Fachöffentlichkeit 
erweitert. 
4. Die Federführung liegt beim Kommunalen Integrationszentrum Köln.

174 
 
Sachstand: 
 
Der Rat hat die Etablierung einer ‚Konferenz Interkulturelles Köln‘ mit entsprechender 
Neuausrichtung und jährlicher Durchführung beschlossen. 
Das Kommunale Integrationszentrum plant für Mai 2017 die ‚Konferenz interkulturelles 
Köln‘. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

175 
 
 
Betreff:  
'Integrationsbudget' - Verteilung der Finanzmittel in den Jahren 2016/2017 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 01.12.2016 
Vorlagen-Nr. 3686/2016 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt, die in 2015 entschiedene Verteilung der Finanzmittel aus dem 
„Integrationsbudget“ in Höhe von jährlich 915.700 € für die Jahre 2016 und 2017 – wie in der 
Anlage dargestellt – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017 – 
fortzusetzen. Die Aufwendungen sind im Haushaltsplan 2016/2017, Teilergebnisplan 0504 – 
Freiwillige Sozialleistungen und Interkulturelle Hilfen bei Teilplanzeile 15 – 
Transferaufwendungen, veranschlagt. 
 
Sachstand: 
 
Für die Haushaltsjahre 2016/2017 ist das Integrationsbudget in Höhe von 915.700 zzgl. 
entsprechender Tariferhöhung eingestellt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

176 
 
 
Betreff:  
Verteilung der verbleibenden Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren für  
das Jahr 2016 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 01.12.2016 
Vorlagen-Nr. 3809/2016 
Federführung:  V/5001 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für die Jahre 
2016/2017 über die Verwendung der noch nicht verfügten Haushaltsmittel 2016 in Höhe von 
6.000 € gemäß Anlage 1. 
Der im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 
15, Transferleistungen veranschlagte Aufwandsbetrag in Höhe von insgesamt 446.000 € setzt 
sich zusammen aus 
• 396.000 € laufende Mittel aus der laufenden Förderung der Interkulturellen Zentren 
• zuzüglich 50.000 € aus dem in 2015 eingerichteten „Integrationsbudget“ (Vorlage Nr. 
2288/2015)  
und ist in voller Höhe für die Förderung der Interkulturellen Zentren vorgesehen. 
Damit wird die Förderung von 37 Interkulturellen Zentren in 2016 wie in Beschlussvorlage 
3282/2016 dargestellt fortgeführt. Darin wird die Verwaltung beauftragt, bezüglich der 
derzeit noch nicht zur Förderung vorgesehenen Restmittel in Höhe von 6.000 € - auf der 
Grundlage einer vertieften Prüfung vorliegender Förderanträge - für die nächste Sitzung des 
Rates neu anerkannte Zentren, die den Kriterien der Förderrichtlinie in besonderem Maß 
entsprechen, zur Förderung oder Anschubfinanzierung vorzuschlagen. 
Neben den in der Beschlussvorlage 3282/2016 Anlage 2 aufgeführten Zentren besteht für 3 
weitere Zentren eine Anerkennung. Diese werden aus den verbleibenden Mitteln zu gleichen 
Teilen mit je 2.000 € als einmaliger Zuschuss gefördert.

177 
 
 
Sachstand: 
 
Den drei in der Beschlussvorlage genannten Interkulturellen Zentren wurde ein anteiliger 
Betrag von je 2.000,- € als einmaliger Zuschuss zur Verfügung gestellt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

178 
 
 
Betreff:  
2020: Köln l(i)ebt Vielfalt - Diversity Konzept 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 20.12.2016 
Vorlagen-Nr. 3068/2016 
Federführung:  V/5001 
Status: in Bearbeitung 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln nimmt das Diversity Konzept „2020: Köln l(i)ebt Vielfalt“ zur 
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:  
 
1. das vorliegende Diversity Konzept inklusive der beschriebenen Maßnahmen um-
zusetzen, den damit verbundenen Implementierungsprozess fortzuschreiben und 
somit die Strategie des Diversity Managements als Querschnittsaufgabe in und 
auf allen Ebenen der Stadtverwaltung zu etablieren und den Umsetzungsprozess 
zu begleiten,  
2. insbesondere  
 die Fragestellungen zur Erhebung der Ist-Analyse sowie ein daraus zu 
entwickelndes Controlling mit entsprechenden Indikatoren zu erstellen und 
den entsprechenden Ausschüssen und dem Integrationsrat sowie den 
einzelnen Stadtarbeitsgemeinschaften als Mitteilung vorzulegen,  
 die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema fortzuschreiben,  
 die Vernetzung der betroffenen Akteure intern wie extern fortzuführen.  
3. die Weiterentwicklung und Umsetzung des vorliegenden Konzeptes durch ein 
Maßnahmenprogramm dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. 
4. Die Budgetierung für die Umsetzung der Maßnahmen im Haushalt 2018 und 
Folgejahren ist entsprechend einzubringen.

179 
 
Sachstand: 
 
Erste Vorarbeiten zur Umsetzung der priorisierten Maßnahmen, das sich : 
- erstes Treffen des internen Diversity AKs mit Vertreter_innen aus den StadtAGs 
Behindertenpolitik, LST und dem Integrationsrat 
- Terminierung der Mitarbeitenden- und Führungskräfteschulungen je zwei Mal á 2 Tage in 
2017 
- Fertigstellung der Broschüre „Diversity Netzwerk auf Kommunal- und Landesebene“ 
- Vorbereitungstreffen für den OBin Empfang zur 10jährigen Unterzeichnung der Charta der 
Vielfalt im März 2017 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

180 
 
 
Betreff: 
Handlungskonzept Behindertenpolitik - "Köln überwindet Barrieren - eine Stadt für alle 
 
Gremium: Ausschuss Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 09.06.2016 
Vorlagen-Nr. 0990/2016 
Federführung:  V/5001/2 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat begrüßt den 2. Folgebericht zum Handlungskonzept Behindertenpolitik „Köln 
überwindet Barrieren – eine Stadt für alle“ und nimmt diesen zur Kenntnis. 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 
Prioritäten zu setzen und die Einzelmaßnahmen – soweit erforderlich – den zuständigen 
politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. 
Der nächste Folgebericht über die Umsetzung ist den politischen Gremien in 2021 
vorzulegen. 
Darüber hinaus sind der Ausschuss Soziales und Senioren und die Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik und gegebenenfalls weitere Fachausschüsse des Rates und die 
Bezirksvertretungen durch die regelmäßige Berichterstattung der Behindertenbeauftragten 
über wichtige Entwicklungen und Zwischenergebnisse zeitnah zu informieren.

181 
 
 
Sachstand: 
 
Der Rat hat am 20.12.2016 den 2. Folgebericht des Handlungskonzeptes Behindertenpolitik 
beschlossen. Da die ergänzenden Forderungen der stimmberechtigten Mitglieder der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik rechtlich unbedenklich sind, werden diese dem 
2. Folgebericht als Anlage hinzugefügt. 
Die Verwaltung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Prioritäten 
setzen und die Einzelmaßnahmen – soweit erforderlich – den Fachausschüssen sowie dem 
Finanzausschuss zur Entscheidung vorlegen. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

182 
 
 
Betreff:  
Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 20.12.2016 
Vorlagen-Nr. 0745/2016/1 
Federführung:  V/56 
Status: in Bearbeitung  
 
Beschluss: 
 
 
 
Sachstand: 
 
Eine Arbeitsgruppe der Verwaltung, Mitgliedern des Runden Tisches und  freier Träger 
arbeitet aktuell ein Umsetzungskonzept aus. 
Vorlage zur nächsten Sitzung des SoSe am 09.03.2017. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

183 
 
 
Betreff:  
Erwerb von sechs Leichtbauhallen zur Flüchtlingsunterbringung auf dem Grundstück 
Hardtgenbuscher Kirchweg 104, 51107 Köln, zum 11.01.2017 gem. 
Totalübernehmervertrag vom 30.10.2015 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 20.12.2016 
Vorlagen-Nr. 3416/2016 
Federführung:  V/56 
Status: erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Wahrnehmung der Kaufoption gemäß 
Totalübernehmervertrag vom 30.10.2015 sechs Leichtbauhallen zur 
Flüchtlingsunterbringung am Standort Hardtgenbuscher Kirchweg 104 zu einem Kaufpreis 
von 3.905.498,00 € zu erwerben. Für die verbleibende Betriebsdauer von voraussichtlich 
sieben Jahren reduziert sich damit die mit dieser Flüchtlingsunterkunft verbundene 
Haushaltsbelastung um jährlich rd. 989.917,86 €. 
Zur Finanzierung der Bedarfe stehen Restmittel aus dem ursprünglichen Planungs- und 
Baubeschluss Nr. 3519/2015 vom 15.12.2015, im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, 
Finanzstelle 5620-1004-8-5176 – Hardtgenbuscher Kirchweg, investive 
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 264.312,83 € für den Kauf zur Verfügung.  
Für die Deckung des verbleibenden Bedarfes in Höhe von 3.641.185,17 € stehen in dem vom 
Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016, 
Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 
8, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-0-5999 - Flüchtlings-WH, 
investive Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe zur Verfügung. Diese Mittel 
werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-8-5176 – 
Hardtgenbuscher Kirchweg, bereitgestellt.  
Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschreibung in Höhe von 511.434,27 
€ sind in dem vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 im 
Haushaltsjahr 2017, Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von 
Wohnraum, in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in entsprechender 
Höhe eingeplant.

184 
 
 
Sachstand: 
 
Die Kaufoption wurde mit Schreiben vom 21.12.2016 gezogen, der Kaufpreis ist bezahlt. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

185 
 
 
Betreff:  
Evaluierung der Wohnraumschutzsatzung zwei Jahre nach Inkrafttreten 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 20.12.2016 
Vorlagen-Nr. 2181/2016 
Federführung:  V/56 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
  
 
Sachstand: 
 
ASS 01.12.2016: ohne Votum in nachfolgende Gremien - StEA 15.12.2016: zurückgestellt; 
nächste Beratungsfolge (09.02.2017) 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

186 
 
 
Betreff:  
Sanierung des städtischen Gebäudes Blaubach 9, 50676 Köln Alt-stadt/Süd, zur Sicherstellung der 
gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 20.12.2016 
Vorlagen-Nr. 2395/2016 
Federführung:  V/56 
Status: in Bearbeitung 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt im Rahmen der Gefahrenabwehr die Sanierung bzw. den Umbau, sowie 
die in diesem Zusammenhang beauftragten Planungs- und Bauleistungen, des Objektes am 
Standort Blaubach 9, 50676 Köln, zur Unterbringung von Flüchtlingen. 
Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 4.327.828,29 € wurden 
im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2016/2017 
im Haushaltsjahr 2016, Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von 
Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-
1-5171, Sanierung Blaubach 9, investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 
1.200.000,00 € veranschlagt. 
Für die Deckung der restlichen Mittel stehen für das Haushaltsjahr 2016 im gleichen 
Teilfinanzplan bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH, Mittel in Höhe von 
3.127.828,29 € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der 
Finanzstelle 5620-1004-1-5171, Sanierung Blaubach 9, bereitgestellt. 
Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen zum Erwerb der Ausstattung wurden im vom 
Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltplan 2016/2017 im Haushalts-jahr 2017 im 
Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 
9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-1004-
0-0001 Beschaffung bewegliches Anlagevermögen, Mittel in Höhe von 63.549,57 € 
veranschlagt. 
Zur Finanzierung der konsumtiven Aufwendungen wurden im vom Rat am 30.06.2016 
verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016 im Teilergebnisplan 1004,

187 
 
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen, Mittel in Höhe von 2.000,00 € eingeplant. Für das 
Haushaltsjahr 2017 wurden im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung 
von Wohnraum, in den Teilplanzeilen 
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von  217.016,48 € 
14 – Bilanzielle Abschreibungen 57.275,33 € 
16 – sonst. ordentliche Aufwendungen in Höhe von  31.949,09 € 
insgesamt 306.240,90 € veranschlagt. 
Die jährlichen Folgeaufwendungen müssen im Haushaltsplan 2018 berücksichtigt werden 
(siehe Kostenübersicht). 
 
Sachstand: 
 
Das Bauvorhaben befindet sich aktuell in der Umsetzung. 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

188 
 
 
Betreff:  
Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel - Starkes Köln" als Leitkonzept in der 
neuen EFRE/ESF Förderphase 2014 - 2020 und zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 20.12.2016 
Vorlagen-Nr. 2899/2016 
Federführung:  VI/15 
Status: wird nachgereicht 
 
Beschluss: 
 
"1.    Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes 
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten"" (abrufbar unter www.starke-
veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten 
Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die 
dargestellten Maßnahmen umzusetzen.  
2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen 
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke 
Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten"" (Leitkonzept). 
Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen: 
bereits dem Land vorgelegt:  
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord 
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung des 
Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020 
Meschenich und Rondorf 
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk 
                         Bickendorf, Westend und Ossendorf 
 bis Mitte 2017: Bilderstöckchen 
                         Höhenberg und Vingst 
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück 
                         Bocklemünd / Mengenich

189 
 
                         Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil. 
 Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt. 
3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt 
gebietsübergreifende und –spezifische Förderanträge zu stellen. 
4.    Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes 
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten"" aufgeführten Einzelmaßnahmen mit 
einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der Bewilligungen aus den 
avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen 
Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € 
sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der 
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits 
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen 
berücksichtigt. 
5.    Der Rat 
 beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume  
Bickendorf, Westend und Ossendorf  
Bilderstöckchen           
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord 
Bocklemünd / Mengenich 
Höhenberg und Vingst 
Humboldt / Gremberg und Kalk 
Meschenich und Rondorf 
Ostheim und Neubrück 
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil 
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) 
festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt 
Köln bekanntzumachen.  
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat am 
24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. Dieses umfasst im 
Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und 
Keupstraße. Damit entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- 
Gebietes. "

190 
 
 
Sachstand: 
 
 
 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung 
   (Ankreuzen, wenn zutreffend)

Mitteilung Ausschuss

924 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/50 
 
Vorlagen-Nummer  30.03.2017 
 0673/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 27.04.2017 
 
Bericht über die Beschlüsse des Ausschusses Soziales und Senioren gemäß § 42 der 
Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln 
Gemäß § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen wird der Ausschuss Sozi-
ales und Senioren über den aktuellen Stand der Beschlüsse aus dem Zeitraum 2014 – 2016 des 
Ausschusses Soziales und Senioren informiert. 
 
Die Anlage A) enthält eine chronologische Übersicht über die einzelnen Beschlüsse mit Vorlagen-
nummer, Beschlussgremium, Beschlussdatum, Federführung innerhalb der Verwaltung, Erledigungs-
status sowie Seitenzahl im Beschlussbericht (Anlage B). 
 
Die Anlage B) enthält die umgesetzten Beschlüsse des öffentlichen Teils. 
 
 
 
 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

27.04.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0673/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
30.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27