2013/0433
Erarbeitung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2013/0433
26209 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
12.02.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I Dezernat II
Dezernat III
Dezernat IV
Dezernat V
Amt für Wirtschaft und
Stadtentwicklung
Zentrale
Steuerungsunterstützung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Bürgerbeauftragte
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2013/0433
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 111 710
Kostenstelle: 711 010 1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1117-11 Sachkonto: 6179 000
Betreff: Erarbeitung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Vorlage vom: 05.12.2013
Beschlussvorschlag :
1. Die Erarbeitung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt
wird beschlossen.
2. Der Magistrat stimmt den Erarbeitungsschritten und –inhalten entsprechend dem
Begründungstext zu.
3. Der Magistrat stimmt der Zusammensetzung des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung zu.
4. Der Leitlinienprozess wird trialogisch gestaltet; Bürgerinnen und Bürger und Vertretungen
aus Verwaltung und Politik arbeiten konstruktiv und lösungsorientiert mit.
5. Die IFOK GmbH wird mit der Erarbeitung und Moderation der Leitlinien beauftragt.
6. Die TU Darmstadt, Institut für Politikwissenschaft, übernimmt die wissenschaftliche
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Begleitung des Erarbeitungs- und Implementationsprozesses.
7. Die Kosten zur Erarbeitung des Bürgerbeteiligungskonzeptes sind im Haushalt 2014 in
Höhe von 70.000 € etatisiert.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom
1. Hintergrund und Ausgangssituation
Bürgerbeteiligung ist ein wichtiges kommunales Handlungsfeld für den Magistrat.
Die Fragestellung, inwiefern insbesondere freiwillige (informelle) Formen der Bürgerbeteiligung
die repräsentative Demokratie sinnvoll ergänzen können, beschäftigt nicht nur die
Wissenschaft, sondern auch Politik und Verwaltung. Welche konkreten Modelle und Verfahren
werden benötigt, damit Bürgerbeteiligung auch Demokratiezuwachs bedeutet? Welche
Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden, um Bürgerbeteiligungsprozesse
systematisch und verlässlich aufbauen zu können?
Die repräsentative Demokratie als mittelbare Herrschaftsformen, in der gewählte Volksvertreter
die politischen Entscheidungen treffen, leiden immer stärker an einem Legitimations- und
Mißtrauensproblem. Forderungen nach mehr direkter Demokratie nach Schweizer Vorbild
stehen hierzu in einem direkten Zusammenhang.
Die Wahlbeteiligung als Indikator für formelle politische Partizipation sinkt tendenziell seit den
1990er Jahren – auch in Darmstadt. In der Wahlforschung können Zusammenhänge zwischen
Wahlbeteiligung und sozialen bzw. ökonomischen Lebenslagen belegt werden. Die
Wahlbeteiligung in Darmstädter Bezirken, in denen überdurchschnittlich viele Menschen in
sozioökonomisch schwierigen Lebenslagen wohnen, ist auffällig niedriger als in den Bezirken
mit größeren ökonomischen Potentialen. 1 Außerdem gibt es nachweisbare Zusammenhänge
zwischen Wahlbeteiligung und Alter: Mit zunehmendem Alter steigt die Wahlbeteiligung. 2 Diese
repräsentativen Ergebnisse sind insofern relevant, als dass es starke Parallelen zur informellen
Bürgerbeteiligung gibt. Die statistischen Erhebungen belegen, dass Einkommen, Alter und
Bildungsniveau korrelieren und starke Auswirkungen auf den Grad der formellen und
informellen Beteiligung haben.
Das dauerhafte Engagement der Menschen in Parteien und Verbänden sinkt ebenso wie die
Beteiligung an Wahlen. Ein weiteres Symptom dieser Legitimationskrise ist das fehlende
Vertrauen in Parteien und Politikerinnen und Politiker. Parallel zu diesen Entwicklungen in
allen westlichen Demokratien steigen die Erwartungen und Ansprüche der Bürgerinnen und
Bürger 3 nach mehr Information und Mitgestaltung an die parlamentarische Demokratie, vor
allem bei Vorhaben, die sie direkt betreffen.
In Darmstadt wurden diese Konflikte insbesondere am Projekt eines Museumsbaus und dem
Straßenprojekt Nordostumgehung deutlich. Der Streit um den Bau einer Nordostumgehung
mündete im Jahr 2009 in einen durch die Bürgerinnen und Bürger initiierten Bürgerentscheid,
der knapp am geforderten Quorum von 25% scheiterte. Vor dem Hintergrund dieser
Erfahrungen, aber auch als grundsätzliche politische Haltung ist es dem Magistrat wichtig,
genauer hinzuhören und hinzuschauen mit dem Ziel, eine „Politik des Gehörtwerdens“ zu
etablieren.
Der Magistrat verfolgt auf Basis der vielen Erfahrungen auf kommunaler Ebene und der
grundsätzlichen politischen Haltung den Anspruch, Bürgerbeteiligung systematisch,
1 Vgl.: Sozialatlas Darmstadt: Beiträge zur Sozialberichterstattung 2013, S. 35.
2 Vgl.: Statistische Berichte 1. Halbjahr 2013, S. 6.
3 Der Bürgerbegriff wird im Folgenden im weiten Sinn benutzt, d.h. schließt alle in Darmstadt lebenden
Einwohnerinnen und Einwohner mit ein.
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strukturiert und transparent aufzubauen. Hierzu wurden seit dem Jahr 2011 eine breite Palette
an Informations- und Beteiligungsangeboten eingeführt und erprobt.
Das Instrument der Bürgerversammlungen ist in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) im
§8a geregelt und wurde in den letzten zweieinhalb Jahren regelmäßig sowohl stadtteil- als auch
themenbezogen für die Gesamtstadt umgesetzt. Die insgesamt vier stadtteilbezogenen
Bürgerversammlungen in Eberstadt, Arheilgen, der Heimstättensiedlung und Wixhausen mit
verschiedenen Themen aus dem jeweiligen Stadtteil waren alle sehr gut besucht.
Gesamtstädtisch haben zwei Bürgerversammlungen zu Haushaltsthemen und eine
Bürgerversammlung zur Konversion stattgefunden.
Außerdem wurde im Jahr 2012 zum ersten Mal ein „Darmstädter Bürgerhaushalt“ eingeführt
mit dem Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern den Haushalt und dessen Produktbereiche
verständlicher und transparenter zu erklären und Einnahme-, Ausgabe- und Sparvorschläge zu
sammeln, zu bewerten und in den politischen Gremien zu beraten.
Neben diesen freiwilligen Angeboten des Magistrats finden Anhörungen und Versammlungen
zu Planungs- und Bauthemen statt. Häufig gehen diese Veranstaltungen über die gesetzlich
vorgeschriebenen Beteiligungsmöglichkeiten nach dem Baugesetzbuch (BauGB) hinaus.
Um einen stadtteilbezogenen Dialograhmen für eine möglichst große Anzahl an Interessierten
zu ermöglichen, werden im Jahr 2014 Stadtteilforen in möglichst vielen Darmstädter
Stadtteilen initiiert und mit den bereits vorhandenen Strukturen verknüpft werden (s.
Magistratsvorlage Nr. 2013/0338).
Die Stadt führt regelmäßig repräsentative Bürgerbefragungen durch, um nicht nur die Meinung
derjenigen zu hören, die sich aktiv in die Diskussion einbringen, sondern auch die Positionen
derjenigen in die Entscheidungsfindung einfließen zu lassen, die sich in öffentlichen
Diskussionen kein Gehör verschaffen.
Außerdem wurden neue Beiräte wie der Gestaltungsbeirat, der regionale Bildungsbeirat und
der Parkbeirat eingerichtet, in denen auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger ihre
Positionen einbringen und Empfehlungen an den Magistrat abgeben.
Auch in der Magistratskommission Soziale Brennpunkte, der 2013 neu eingerichteten
Magistratskommission Mathildenhöhe und die Magistratskommission Sport werden
sachkundige Bürgerinnen und Bürger eingebunden. Beide Beteiligungsinstrumente werden in
§8c HGO geregelt.
Für alle beschriebenen Projekte und Verfahren gilt, dass nach Bürgerbeteiligungsprozessen die
Letztentscheidung bei dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung als
Verantwortungsträger liegen. Ziel des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung ist es,
bei zu treffenden Entscheidungen möglichst umfassend die Erfahrungen und Vorschläge der
Bürgerinnen und Bürger zu kennen und einzubeziehen, um zu einem abgewogenen und
möglichst breit akzeptiertem Beschluss zu kommen.
Die in vielen Städten gemachte und von wissenschaftlichen Erkenntnissen untermauerte
Erfahrung, dass mehr und neue Bürgerbeteiligungsangebote überdurchschnittlich häufig von
bestimmten Bevölkerungsgruppen genutzt werden und somit mehr Partizipation auch zu mehr
sozialer Ungleichheit führen kann, macht die Notwendigkeit eines in Kooperation mit der
Gemeinwesensarbeit entwickelten Bürgerbeteiligungskonzepts deutlich. Die Wissenschaftsstadt
Darmstadt verfügt über umfangreiche Erfahrungen aus der Umsetzung des Bund-Länder-
Programms „Soziale Stadt“. Hier gibt es viele Ansätze, Methoden und Erfahrungen, die für den
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Erarbeitungsprozess des Beteiligungskonzepts genutzt werden können. Der Magistrat
beabsichtigt, dieses Erfahrungswissen in den Leitlinienprozess einzubinden.
Der Magistrat will die vorhandenen Mitgestaltungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger
reflektieren, strukturieren und systematisch ausbauen. Bürgerbeteiligung ist eine wichtige
Reformchance zur Weiterentwicklung der Gesellschaft und der Demokratie, wenn sie
qualitätsvoll, transparent und inklusiv durchgeführt wird. Unter inklusiven Gesichtspunkten ist
insbesondere zu berücksichtigen, dass stark unterrepräsentierte besser in
Beteiligungsprozessen eingebunden werden (Menschen mit Behinderungen, Menschen mit
geringer Qualifikation, Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, junge Menschen) und eine
leichte Sprache verwandt wird. Um dieses anspruchsvolle Ziel zu erreichen, benötigt die
Wissenschaftsstadt Darmstadt einen politischen Strategieprozess in Form von Leitlinien für
Bürgerbeteiligung, in dem Bürgerbeteiligungsprozesse und –ergebnisse verbindlicher und
verlässlicher geregelt und Qualitätskriterien für Bürgerbeteiligung festgelegt werden.
2. Gründe für die Erarbeitung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung
In der Stadt werden Partizipationsverfahren bisher meistens durch die Verwaltung initiiert, es
gibt keine Vereinbarung, dass und wenn ja nach welchen Regeln die Bürgerschaft
Bürgerbeteiligung gegenüber Politik und Verwaltung aktiv einfordern kann. Es muss geklärt
werden, ob beispielsweise Vorbereitungsgremien für Bürgerbeteiligungsverfahren eingesetzt
werden sollen. Auch muss verbindlicher als bisher geregelt werden, wie Beteiligungsprozesse
organisiert werden, wie der Umgang mit den Ergebnissen von Beteiligungsverfahren erfolgen
soll und wo welche Verantwortlichkeiten liegen.
Zudem fehlen Qualitätsstandards für Bürgerbeteiligungsprozesse in Darmstadt. Eine
Verständigung und Festlegung über Qualitätsanforderungen ist geboten.
Die formelle Beteiligung in Planungsverfahren nach BauGB bildet hier eine gewisse
Ausnahme. Jedoch werden diese Beteiligungsverfahren allgemein als veraltet beurteilt und
bieten wenig Raum zur gemeinsamen Erarbeitung von Empfehlungen.
Insbesondere die freiwilligen Formen der Bürgerbeteiligung finden bisher nur punktuell statt,
d.h. anlass- und projektbezogen. Im Leitlinienprozess ist zu klären, wie in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt Bürgerbeteiligung als dauerhafte Aufgabe systematisch
angelegt werden kann, um über die Einzelprojekte hinaus zu einer Gesamtstrategie mit
festgelegten Spielregeln und der Etablierung einer gesamtstädtischen Beteiligungskultur zu
kommen.
3. Operative und übergeordnete strategische Ziele des Leitlinienprozesses
Beim Leitlinienprozess für Bürgerbeteiligung wird zwischen kurzfristig realisierbare operative
und langfristige strategische Ziele unterschieden. Die operativen Prozessziele sollen im
Rahmen der Erarbeitung erreicht werden, während die strategischen Oberziele einen
längeren Zeithorizont benötigen und im Rahmen der Umsetzung der Leitlinien erreicht
werden können.
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Operative Ziele des Leitlinienprozesses zur Bürgerbeteiligung:
1. Die Leitlinien für Bürgerbeteiligung bieten einen Handlungsrahmen zur Durchführung
einer ziel- und bedarfsgerechten Bürgerbeteiligung.
2. Die Bürgerinnen und Bürger der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben an der
Erarbeitung mitgewirkt und konnten in dem Erarbeitungsprozess zu Wort kommen.
3. Die Leitlinien sind trialogisch zwischen Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft
erarbeitet und im ersten Quartal 2015 in der Stadtverordnetenversammlung
einstimmig beschlossen und anschließend veröffentlicht.
4. Die Leitlinien beinhalten eine Strategie, die ein proaktives Zugehen auf die schwer
erreichbaren Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt und inklusive Zugänge schafft.
5. Die Leitlinien verbinden neue Instrumente der Bürgerbeteiligung mit Methoden der
Gemeinwesenarbeit.
6. Die Leitlinien definieren, wer wann Bürgerbeteiligung anregen und initiieren kann und
wer über die Methoden, die eingesetzt werden, entscheidet. Es wird ein strukturierter
Umgang mit den Erwartungen der Stadtgesellschaft an Bürgerbeteiligung entwickelt.
7. Die Leitlinien sind leicht verständlich, motivierend und übersichtlich.
8. Es sind Spielregeln und Qualitätsstandards zur Einführung, Durchführung und
Auswertung von freiwilligen Bürgerbeteiligungsverfahren entwickelt und diese an den
Schnittstellen mit den gesetzlich vorgeschriebenen Bürgerbeteiligungen eng verzahnt.
9. Die Leitlinien beinhalten Kriterien zur Methodenauswahl, zur Durchführung und
Ergebnissicherung der Bürgerbeteiligungsverfahren.
10. Aus den Leitlinien geht ein Mehr-Ebenen-Ansatz hervor, der Bürgerbeteiligung
gesamtstädtisch und stadtteilbezogen strukturiert.
Übergeordnete strategische Ziele des Leitlinienprozesses zur Bürgerbeteiligung:
1. Darmstadt besitzt eine kommunale Beteiligungskultur und eine lebendige
repräsentative Demokratie.
2. Durch den Leitlinienprozess ist ein größeres gegenseitiges Vertrauen zwischen den
Bürgerinnen und Bürger und den politisch Handelnden gewachsen.
3. Die Leitlinienentwicklung hat Veränderungs- und Lernprozesse in der Verwaltung
sowie zwischen Politik, Verwaltung und Bürgerschaft gefördert.
4. Die Chancengleichheit bei der Bürgerbeteiligung ist erhöht.
5. In der Umsetzung der Leitlinien haben sich mehr und insbesondere bisher
unterrepräsentierte Bürgerinnen und Bürger an der Stadtpolitik beteiligt.
4. Inhalte und zeitlicher Ablauf
Der Erarbeitungsprozess gliedert sich in vier Phasen: Orientierung, Erarbeitung,
Kommentierung und Verabschiedung.
Orientierungsphase (März bis Mai 2014):
In der Orientierungsphase werden die Erwartungen der verschiedenen Akteure eingeholt und
Rollen und Begriffe geklärt. Die Orientierungsphase beginnt mit einem internen
Verwaltungsworkshop Mitte/Ende März 2014. Durch den Verwaltungsworkshop als erste
interne Veranstaltung sollen die Anregungen, Hinweise und mögliche Bedenken von
Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern bezüglich der Einführung und Reflexion von
Beteiligungsprozessen gehört, aufgenommen und im Prozess berücksichtigt werden, damit
der Grundstein für Verständnis und Motivation zur Erarbeitung der Leitlinien zur
Bürgerbeteiligung gesetzt werden kann, auch im Hinblick auf die Umsetzung der Leitlinien.
In der Gesamtheit trägt dies zu einem gelungenen Kulturwandel in der Verwaltung bei. Dieser
Kulturwandel zielt einerseits auf einen Kompetenzzuwachs in der Verwaltung und
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andererseits auf einen klaren politischen Willen, Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe umsetzen
zu wollen.
Anfang April 2014 findet dann die konstituierende Auftaktsitzung des Arbeitskreises
Bürgerbeteiligung statt. Nach der zweiten Arbeitskreissitzung Ende April 2014 wird ein erster
Leitlinienentwurf erarbeitet und bei einer ersten öffentlichen Bürgerwerkstatt Ende Mai 2014
präsentiert. Die Veranstaltung dient vor allem dazu, Qualitätskriterien für Bürgerbeteiligung-in
Darmstadt zu erarbeiten und dieses Qualitätsraster als Grundlage für den weiteren Prozess zu
nutzen. Aus den Ergebnissen der Bürgerwerkstatt ergibt sich der Auftrag für die zweite Phase.
Erarbeitungsphase (Juni bis Oktober 2014):
In der Erarbeitungsphase finden zwei weitere Arbeitskreissitzungen im Juli und Oktober 2014
und eine öffentliche Veranstaltung zur Vertiefung der Aspekte Sozialraumorientierung und
inklusive Beteiligung vor oder nach den hessischen Sommerferien statt. Im Mittelpunkt dieser
Phase steht die strukturierte Erarbeitung der Leitlinien.
Parallel zu dem Erarbeitungsprozess werden bestehende Runden und Foren genutzt, um den
Erarbeitungsstand in die Stadtteile zu tragen und weitere Anregungen und Ideen einzuholen.
Die Erarbeitungsphase endet mit einem strukturierten Leitlinienentwurf inklusive
Empfehlungen für das weitere Vorgehen und die Implementation.
Kommentierungsphase (November bis Dezember 2014):
In der Kommentierungsphase wird der Leitlinienentwurf in einer öffentlichen Bürgerwerkstatt
im November 2014 vorgestellt und diskutiert. Die Bürgerinnen und Bürger haben bei der
Veranstaltung die Möglichkeit, sich sowohl mit dem Leitlinienentwurf als Ganzes als auch mit
der konkreten Ausgestaltung von Einzelaspekten zu beschäftigen.
Außerdem wird es die Möglichkeit geben, den Leitlinienentwurf im Internet lesen und
kommentieren zu können. Zur Auswertung und Einarbeitung der Kommentare aus der
Bürgerschaft findet eine weitere Arbeitskreissitzung im November 2014 statt.
Im Dezember 2014 werden die Leitlinien an den Magistrat übergeben.
Verabschiedungsphase (Januar bis Februar 2015):
Die final abgestimmten Leitlinien werden im Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung
beraten und beschlossen. Die verabschiedeten Leitlinien werden anschließend öffentlich
präsentiert und anhand von konkreten Projekten angewandt.
5. Arbeitsstruktur des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung
Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung ist wichtiger Impulsgeber und Treiber des
Leitlinienprozesses. Er hat die Aufgabe, das Wissen der Arbeitskreismitglieder
zusammenzuführen und Leitlinien für Bürgerbeteiligung inhaltlich zu erarbeiten und diese
dem Magistrat zu übergeben. Der Arbeitskreis greift die Impulse aus der öffentlichen
Diskussion auf und bindet sie in den weiteren Erarbeitungsprozess ein. Der Arbeitskreis zeigt
außerdem auf, anhand welcher Projekte und Maßnahmen die Leitlinien nach der
Beschlussfassung beispielhaft umgesetzt werden.
Die Arbeitsweise des Arbeitskreises ist folgendermaßen strukturiert:
Teilnahmestruktur:
Der Oberbürgermeister benennt die Mitglieder des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung.
Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung setzt sich trialogisch aus je 8 Vertretungen aus Politik,
Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammen. Hierbei ist die Anzahl der Fraktionen in der
Stadtverordnetenversammlung leitend. Außerdem werden zusätzlich zwei Losplätze für
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interessierte Bürgerinnen und Bürger vergeben, die sich zur Mitarbeit im Arbeitskreis
bewerben.
Für die Besetzung des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung ist in der Kategorie Zivilgesellschaft
die Vertretung von Zielgruppen und Interessen, die in Bürgerbeteiligungsprozessen in der
Regel unterrepräsentiert sind, ein wichtiges Kriterium. Weitere Kriterien sind das Vorliegen
von Erfahrungen mit Bürgerbeteiligungsprozessen und die Vernetzung in die
Stadtgesellschaft. Für die Auswahl der Verwaltungsvertreterinnen und –vertreter ist
Hauptkriterium, dass bereits Erfahrungen mit Bürgerbeteiligungsprozessen gesammelt
wurden bzw. in Zukunft Projekte mit Bürgerbeteiligung durchgeführt werden.
Der Arbeitskreis wird insgesamt aus 26 Personen bestehen und setzt sich aus folgenden
Kategorien zusammen:
- Politik:
Jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung
- Verwaltung
Bürgerbeauftragte
Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung
Kulturamt/Eigenbetrieb Kulturinstitute
Sportamt
Stadtplanungsamt
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt
Finanzverwaltung
Sozial-, Jugend- und Altenhilfeplanung
- Zivilgesellschaft
Themenfeld Gemeinwesenarbeit: Praxisvertretung Gemeinwesenarbeit
Themenfeld Migration: Ausländerbeirat Darmstadt
Themenfeld Frauen: Hausfrauenbund Darmstadt e.V.
Themenfeld junge Erwachsene: Jugendforum Darmstadt
Themenfeld Umwelt und Naturschutz: BUND Ortsverband Darmstadt
Themenfeld Bauen und Planen: Bund Deutscher Architekten-Gruppe Darmstadt (BDA)
Themenfeld Wirtschaft: IHK Darmstadt
Themenfeld Lokale Agenda21: Agendabeirat Darmstadt
Des Weiteren werden zwei Plätzen an interessierte Bürgerinnen und Bürger und zwei Plätze an
Stellvertreterinnen und Stellvertreter verlost. Hierbei ist zu beachten, dass jeweils ein Mann
und eine Frau bestimmt werden.
Für jede Person ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter aus der jeweiligen Organisation
oder Institution vorzuschlagen. Die stellvertretenden Personen üben ihre Tätigkeit nur dann
aus, wenn das entsprechende Arbeitskreismitglied ausnahmsweise verhindert ist.
Die Arbeitskreissitzungen werden von einer externen Moderation geleitet und
wissenschaftlich begleitet. Zu den Arbeitskreissitzungen können bei Bedarf Gäste eingeladen
werden.
Entscheidungsstruktur:
Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung entwickelt Leitlinien für Bürgerbeteiligung in Darmstadt,
die wiederum in den verschiedenen Entwicklungsstadien in die Bürgerschaft getragen und
kommentiert werden. Der Arbeitskreis greift die Ideen auf und arbeitet sie in den
Leitlinienentwurf ein.
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Der Arbeitskreis als Kernarbeitsgremium entwickelt Empfehlungen zu inhaltlichen
Fragestellungen und Abläufen und eine Entscheidungsgrundlage für den Magistrat und die
Stadtverordnetenversammlung. Die Leitlinien werden im Arbeitskreis final abgestimmt und
an den Magistrat übergeben. Sie werden im Magistrat beraten.
Im Arbeitskreis Bürgerbeteiligung werden einvernehmliche Entscheidungen angestrebt. Es
werden Stimmungsbilder durch die Moderation eingeholt. Wenn es zu keinem
einvernehmlichen Stimmungsbild kommt, werden die Gegenpositionen deutlich sichtbar
dargestellt, damit der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung die unterschiedlichen
Positionen abwägen und zu einer Entscheidung kommen können.
Organisationsstruktur:
Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung wird vom Büro des Oberbürgermeisters eingerichtet,
begleitet und organisiert. Hierzu gehören die Einladung zu den Arbeitskreis-Sitzungen und
die Aufstellung einer Tagesordnung.
Die Sitzungsmoderation und –dokumentation liegt bei IFOK. Es sind fünf Arbeitskreistermine
von je drei Stunden vorgesehen.
Öffentlichkeitsarbeit:
Protokolle und je nach Zeitpunkt vorliegende Zwischenergebnisse der Arbeitskreissitzungen
werden nach den Besprechungen veröffentlicht, damit alle Bürgerinnen und Bürger die
Möglichkeit haben, sich über den aktuellen Stand der Diskussion zu informieren.
Eng verzahnt zum Arbeitskreis finden zwei öffentliche Bürgerwerkstätten und eine
stadtteilspezifische Veranstaltung statt, um die Zwischenergebnisse des Arbeitskreises den
Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen und die Möglichkeit zu geben, Fragen zu stellen,
inhaltliche Ergänzungen einzubringen und den Entwurf zu kommentieren. Weitere, selbst
organisierte Veranstaltungen zum Thema sind wünschenswert, jedoch zeitlich an den
Prozess zu takten und können nach Rücksprache mit dem Magistrat unterstützt werden.
Zusätzlich wird es parallel zur zweiten Bürgerwerkstatt für alle Interessierten die Möglichkeit
geben, den Leitlinienentwurf online kommentieren zu können.
Die Arbeitskreissitzungen finden nicht öffentlich statt.
6. Anbindung und Rückkopplung an politische Entscheidungsstrukturen
Die Anbindung an die Dezernentinnen und Dezernenten erfolgt durch die regelmäßig
stattfindende Dezernentinnen- und Dezernentenrunde. In der Dezernentinnen- und
Dezernentenrunde wird kontinuierlich über den Verlauf des Leitlinienprozesses berichtet.
Die Parteien in der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden zum einen über ihre Vertretungen
im Arbeitskreis Bürgerbeteiligung regelmäßig informiert, zum anderen berichtet der
Magistrat kontinuierlich in den Ausschüssen und in der Stadtverordnetenversammlung.
Die interne Kommunikation in die Verwaltung ist bei diesem Projekt von hoher Bedeutung, da
die Verwaltung die Leitlinien für Bürgerbeteiligung umsetzen wird. Neben den
Amtsleitungsrunden auf Dezernatsebene werden vorhandene Arbeitsgruppen, Newsletter,
Rundschreiben und das städtische Intranet genutzt, um den jeweiligen Diskussionsstand in
die gesamte Verwaltung zu kommunizieren.
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7. Beauftragung externe Moderation und wissenschaftliche Begleitung
Zur externen Moderation und Prozessbegleitung wird die IFOK GmbH beauftragt.
Um zur Auswahl einer externen Moderation zu kommen, wurden sechs Moderationsbüros
angefragt und deren Angebote verglichen. Auf Basis der sechs Angebote wurde eine
Vorauswahl getroffen und drei Moderationsbüros zum Auswahlgespräch eingeladen.
Die IFOK GmbH wurde aufgrund der sehr guten Prozessstruktur, der sehr breiten
Referenzliste und der großen Erfahrung mit Beteiligungsleitfäden und komplexen
Dialogverfahren ausgewählt.
Die wissenschaftliche Prozessbegleitung übernimmt das Institut für Politikwissenschaft der
TU Darmstadt. Herr Prof. Dr. Heinelt wird als wissenschaftlicher Experte die
Arbeitskreissitzungen begleiten und reflektieren. Außerdem wird er die Umsetzung der
Leitlinien für Bürgerbeteiligung in Darmstadt wissenschaftlich beobachten.
8. Kostenrahmen
Die Kosten zur Erarbeitung der Leitlinien für Bürgerbeteiligung belaufen sich auf 70.000 €
plus Sachkosten und Raummieten. Sie sind im Haushalt 2014 auf der Kostenstelle 711 010
1000 etatisiert.
Darmstadt, 12.02.2014
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Jochen Partsch Rafael Reißer Brigitte Lindsche id
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0433
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.12.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00