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2013/0433

Erarbeitung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 05.12.2013

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2013/0433

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2013/0433

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
12.02.2014 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I Dezernat II 
Dezernat III 
Dezernat IV 
Dezernat V 
Amt für Wirtschaft und 
Stadtentwicklung 
Zentrale 
Steuerungsunterstützung 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Bürgerbeauftragte 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0433 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:  111 710 
Kostenstelle:  711 010 1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1117-11 Sachkonto:  6179 000 
 
Betreff: Erarbeitung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Vorlage vom: 05.12.2013 
 
Beschlussvorschlag : 
1.  Die Erarbeitung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
wird beschlossen.  
2.  Der Magistrat stimmt den Erarbeitungsschritten und –inhalten entsprechend dem 
Begründungstext zu.  
3.  Der Magistrat stimmt der Zusammensetzung des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung zu.  
4.  Der Leitlinienprozess wird trialogisch gestaltet; Bürgerinnen und Bürger und Vertretungen 
aus Verwaltung und Politik arbeiten konstruktiv und lösungsorientiert mit.  
5.  Die IFOK GmbH wird mit der Erarbeitung und Moderation der Leitlinien beauftragt.  
6.  Die TU Darmstadt, Institut für Politikwissenschaft, übernimmt die wissenschaftliche

- 2 - 
Begleitung des Erarbeitungs- und Implementationsprozesses. 
7.  Die Kosten zur Erarbeitung des Bürgerbeteiligungskonzeptes sind im Haushalt 2014 in 
Höhe von 70.000 € etatisiert. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 
 
 
1.  Hintergrund und Ausgangssituation 
 
Bürgerbeteiligung ist ein wichtiges kommunales Handlungsfeld für den Magistrat.  
Die Fragestellung, inwiefern insbesondere freiwillige (informelle) Formen der Bürgerbeteiligung 
die repräsentative Demokratie sinnvoll ergänzen können, beschäftigt nicht nur die 
Wissenschaft, sondern auch Politik und Verwaltung. Welche konkreten Modelle und Verfahren 
werden benötigt, damit Bürgerbeteiligung auch Demokratiezuwachs bedeutet? Welche 
Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden, um Bürgerbeteiligungsprozesse 
systematisch und verlässlich aufbauen zu können? 
 
Die repräsentative Demokratie als mittelbare Herrschaftsformen, in der gewählte Volksvertreter 
die politischen Entscheidungen treffen, leiden immer stärker an einem Legitimations- und 
Mißtrauensproblem. Forderungen nach mehr direkter Demokratie nach Schweizer Vorbild 
stehen hierzu in einem direkten Zusammenhang.  
 
Die Wahlbeteiligung als Indikator für formelle politische Partizipation sinkt tendenziell seit den 
1990er Jahren – auch in Darmstadt. In der Wahlforschung können Zusammenhänge zwischen 
Wahlbeteiligung und sozialen bzw. ökonomischen Lebenslagen belegt werden. Die 
Wahlbeteiligung in Darmstädter Bezirken, in denen überdurchschnittlich viele Menschen in 
sozioökonomisch schwierigen Lebenslagen wohnen, ist auffällig niedriger als in den Bezirken 
mit größeren ökonomischen Potentialen. 1 Außerdem gibt es nachweisbare Zusammenhänge 
zwischen Wahlbeteiligung und Alter: Mit zunehmendem Alter steigt die Wahlbeteiligung. 2 Diese 
repräsentativen Ergebnisse sind insofern relevant, als dass es starke Parallelen zur informellen 
Bürgerbeteiligung gibt. Die statistischen Erhebungen belegen, dass Einkommen, Alter und 
Bildungsniveau korrelieren und starke Auswirkungen auf den Grad der formellen und 
informellen Beteiligung haben.  
 
Das dauerhafte Engagement der Menschen in Parteien und Verbänden sinkt ebenso wie die 
Beteiligung an Wahlen. Ein weiteres Symptom dieser Legitimationskrise ist das fehlende 
Vertrauen in Parteien und Politikerinnen und Politiker. Parallel zu diesen Entwicklungen in 
allen westlichen Demokratien steigen die Erwartungen und Ansprüche der Bürgerinnen und 
Bürger 3 nach mehr Information und Mitgestaltung an die parlamentarische Demokratie, vor 
allem bei Vorhaben, die sie direkt betreffen.  
 
In Darmstadt wurden diese Konflikte insbesondere am Projekt eines Museumsbaus und dem 
Straßenprojekt Nordostumgehung deutlich. Der Streit um den Bau einer Nordostumgehung 
mündete im Jahr 2009 in einen durch die Bürgerinnen und Bürger initiierten Bürgerentscheid, 
der knapp am geforderten Quorum von 25% scheiterte. Vor dem Hintergrund dieser 
Erfahrungen, aber auch als grundsätzliche politische Haltung ist es dem Magistrat wichtig, 
genauer hinzuhören und hinzuschauen mit dem Ziel, eine „Politik des Gehörtwerdens“ zu 
etablieren.  
 
Der Magistrat verfolgt auf Basis der vielen Erfahrungen auf kommunaler Ebene und der 
grundsätzlichen politischen Haltung den Anspruch, Bürgerbeteiligung systematisch, 
                                               
 
1 Vgl.: Sozialatlas Darmstadt: Beiträge zur Sozialberichterstattung 2013, S. 35.  
2 Vgl.: Statistische Berichte 1. Halbjahr 2013, S. 6.  
3 Der Bürgerbegriff wird im Folgenden im weiten Sinn benutzt, d.h. schließt alle in Darmstadt lebenden 
Einwohnerinnen und Einwohner mit ein.

- 4 - 
strukturiert und transparent aufzubauen. Hierzu wurden seit dem Jahr 2011 eine breite Palette 
an Informations- und Beteiligungsangeboten eingeführt und erprobt.  
 
Das Instrument der Bürgerversammlungen ist in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) im 
§8a geregelt und wurde in den letzten zweieinhalb Jahren regelmäßig sowohl stadtteil- als auch 
themenbezogen für die Gesamtstadt umgesetzt. Die insgesamt vier stadtteilbezogenen 
Bürgerversammlungen in Eberstadt, Arheilgen, der Heimstättensiedlung und Wixhausen mit 
verschiedenen Themen aus dem jeweiligen Stadtteil waren alle sehr gut besucht. 
Gesamtstädtisch haben zwei Bürgerversammlungen zu Haushaltsthemen und eine 
Bürgerversammlung zur Konversion stattgefunden.  
 
Außerdem wurde im Jahr 2012 zum ersten Mal ein „Darmstädter Bürgerhaushalt“ eingeführt 
mit dem Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern den Haushalt und dessen Produktbereiche 
verständlicher und transparenter zu erklären und Einnahme-, Ausgabe- und Sparvorschläge zu 
sammeln, zu bewerten und in den politischen Gremien zu beraten.  
 
Neben diesen freiwilligen Angeboten des Magistrats finden Anhörungen und Versammlungen 
zu Planungs- und Bauthemen statt. Häufig gehen diese Veranstaltungen über die gesetzlich 
vorgeschriebenen Beteiligungsmöglichkeiten nach dem Baugesetzbuch (BauGB) hinaus.  
 
Um einen stadtteilbezogenen Dialograhmen für eine möglichst große Anzahl an Interessierten 
zu ermöglichen, werden im Jahr 2014 Stadtteilforen in möglichst vielen Darmstädter 
Stadtteilen initiiert und mit den bereits vorhandenen Strukturen verknüpft werden (s. 
Magistratsvorlage Nr. 2013/0338).  
 
Die Stadt führt regelmäßig repräsentative Bürgerbefragungen durch, um nicht nur die Meinung 
derjenigen zu hören, die sich aktiv in die Diskussion einbringen, sondern auch die Positionen 
derjenigen in die Entscheidungsfindung einfließen zu lassen, die sich in öffentlichen 
Diskussionen kein Gehör verschaffen.  
 
Außerdem wurden neue Beiräte wie der Gestaltungsbeirat, der regionale Bildungsbeirat und 
der Parkbeirat eingerichtet, in denen auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger ihre 
Positionen einbringen und Empfehlungen an den Magistrat abgeben.  
Auch in der Magistratskommission Soziale Brennpunkte, der 2013 neu eingerichteten 
Magistratskommission Mathildenhöhe und die Magistratskommission Sport werden 
sachkundige Bürgerinnen und Bürger eingebunden. Beide Beteiligungsinstrumente werden in 
§8c HGO geregelt.  
 
Für alle beschriebenen Projekte und Verfahren gilt, dass nach Bürgerbeteiligungsprozessen die 
Letztentscheidung bei dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung als 
Verantwortungsträger liegen. Ziel des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung ist es, 
bei zu treffenden Entscheidungen möglichst umfassend die Erfahrungen und Vorschläge der 
Bürgerinnen und Bürger zu kennen und einzubeziehen, um zu einem abgewogenen und 
möglichst breit akzeptiertem Beschluss zu kommen.  
 
Die in vielen Städten gemachte und von wissenschaftlichen Erkenntnissen untermauerte 
Erfahrung, dass mehr und neue Bürgerbeteiligungsangebote überdurchschnittlich häufig von 
bestimmten Bevölkerungsgruppen genutzt werden und somit mehr Partizipation auch zu mehr 
sozialer Ungleichheit führen kann, macht die Notwendigkeit eines in Kooperation mit der 
Gemeinwesensarbeit entwickelten Bürgerbeteiligungskonzepts deutlich. Die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt verfügt über umfangreiche Erfahrungen aus der Umsetzung des Bund-Länder-
Programms „Soziale Stadt“. Hier gibt es viele Ansätze, Methoden und Erfahrungen, die für den

- 5 - 
Erarbeitungsprozess des Beteiligungskonzepts genutzt werden können. Der Magistrat 
beabsichtigt, dieses Erfahrungswissen in den Leitlinienprozess einzubinden.  
 
Der Magistrat will die vorhandenen Mitgestaltungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger 
reflektieren, strukturieren und systematisch ausbauen. Bürgerbeteiligung ist eine wichtige 
Reformchance zur Weiterentwicklung der Gesellschaft und der Demokratie, wenn sie 
qualitätsvoll, transparent und inklusiv durchgeführt wird. Unter inklusiven Gesichtspunkten ist 
insbesondere zu berücksichtigen, dass stark unterrepräsentierte besser in 
Beteiligungsprozessen eingebunden werden (Menschen mit Behinderungen, Menschen mit 
geringer Qualifikation, Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, junge Menschen) und eine 
leichte Sprache verwandt wird. Um dieses anspruchsvolle Ziel zu erreichen, benötigt die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt einen politischen Strategieprozess in Form von Leitlinien für 
Bürgerbeteiligung, in dem Bürgerbeteiligungsprozesse und –ergebnisse verbindlicher und 
verlässlicher geregelt und Qualitätskriterien für Bürgerbeteiligung festgelegt werden.  
 
 
2.  Gründe für die Erarbeitung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung 
 
In der Stadt werden Partizipationsverfahren bisher meistens durch die Verwaltung initiiert, es 
gibt keine Vereinbarung, dass und wenn ja nach welchen Regeln die Bürgerschaft 
Bürgerbeteiligung gegenüber Politik und Verwaltung aktiv einfordern kann. Es muss geklärt 
werden, ob beispielsweise Vorbereitungsgremien für Bürgerbeteiligungsverfahren eingesetzt 
werden sollen. Auch muss verbindlicher als bisher geregelt werden, wie Beteiligungsprozesse 
organisiert werden, wie der Umgang mit den Ergebnissen von Beteiligungsverfahren erfolgen 
soll und wo welche Verantwortlichkeiten liegen.  
 
Zudem fehlen Qualitätsstandards für Bürgerbeteiligungsprozesse in Darmstadt. Eine 
Verständigung und Festlegung über Qualitätsanforderungen ist geboten.  
 
Die formelle Beteiligung in Planungsverfahren nach BauGB bildet hier eine gewisse 
Ausnahme. Jedoch werden diese Beteiligungsverfahren allgemein als veraltet beurteilt und 
bieten wenig Raum zur gemeinsamen Erarbeitung von Empfehlungen.  
 
Insbesondere die freiwilligen Formen der Bürgerbeteiligung finden bisher nur punktuell statt, 
d.h. anlass- und projektbezogen. Im Leitlinienprozess ist zu klären, wie in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt Bürgerbeteiligung als dauerhafte Aufgabe systematisch 
angelegt werden kann, um über die Einzelprojekte hinaus zu einer Gesamtstrategie mit 
festgelegten Spielregeln und der Etablierung einer gesamtstädtischen Beteiligungskultur zu 
kommen.  
 
 
3.  Operative und übergeordnete strategische Ziele des Leitlinienprozesses 
 
Beim Leitlinienprozess für Bürgerbeteiligung wird zwischen kurzfristig realisierbare operative 
und langfristige strategische Ziele unterschieden. Die operativen Prozessziele sollen im 
Rahmen der Erarbeitung erreicht werden, während die strategischen Oberziele einen 
längeren Zeithorizont benötigen und im Rahmen der Umsetzung der Leitlinien erreicht 
werden können.

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Operative Ziele des Leitlinienprozesses zur Bürgerbeteiligung: 
1.  Die Leitlinien für Bürgerbeteiligung bieten einen Handlungsrahmen zur Durchführung 
einer ziel- und bedarfsgerechten Bürgerbeteiligung.  
2.  Die Bürgerinnen und Bürger der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben an der 
Erarbeitung mitgewirkt und konnten in dem Erarbeitungsprozess zu Wort kommen.  
3.  Die Leitlinien sind trialogisch zwischen Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft 
erarbeitet und im ersten Quartal 2015 in der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig beschlossen und anschließend veröffentlicht.  
4.  Die Leitlinien beinhalten eine Strategie, die ein proaktives Zugehen auf die schwer 
erreichbaren Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt und inklusive Zugänge schafft.  
5.  Die Leitlinien verbinden neue Instrumente der Bürgerbeteiligung mit Methoden der 
Gemeinwesenarbeit.  
6.  Die Leitlinien definieren, wer wann Bürgerbeteiligung anregen und initiieren kann und 
wer über die Methoden, die eingesetzt werden, entscheidet. Es wird ein strukturierter 
Umgang mit den Erwartungen der Stadtgesellschaft an Bürgerbeteiligung entwickelt.  
7.  Die Leitlinien sind leicht verständlich, motivierend und übersichtlich.  
8.  Es sind Spielregeln und Qualitätsstandards zur Einführung, Durchführung und 
Auswertung von freiwilligen Bürgerbeteiligungsverfahren entwickelt und diese an den 
Schnittstellen mit den gesetzlich vorgeschriebenen Bürgerbeteiligungen eng verzahnt.  
9.  Die Leitlinien beinhalten Kriterien zur Methodenauswahl, zur Durchführung und 
Ergebnissicherung der  Bürgerbeteiligungsverfahren.  
10.  Aus den Leitlinien geht ein Mehr-Ebenen-Ansatz hervor, der Bürgerbeteiligung 
gesamtstädtisch und stadtteilbezogen strukturiert.  
 
Übergeordnete strategische Ziele des Leitlinienprozesses zur Bürgerbeteiligung: 
1.  Darmstadt besitzt eine kommunale Beteiligungskultur und eine lebendige 
repräsentative Demokratie.  
2.  Durch den Leitlinienprozess ist ein größeres gegenseitiges Vertrauen zwischen den  
Bürgerinnen und Bürger und den politisch Handelnden gewachsen.  
3.  Die Leitlinienentwicklung hat Veränderungs- und Lernprozesse in der Verwaltung 
sowie zwischen Politik, Verwaltung und Bürgerschaft gefördert.  
4.  Die Chancengleichheit bei der Bürgerbeteiligung ist erhöht.  
5.  In der Umsetzung der Leitlinien haben sich mehr und insbesondere bisher 
unterrepräsentierte Bürgerinnen und Bürger an der Stadtpolitik beteiligt.  
 
 
4.  Inhalte und zeitlicher Ablauf 
 
Der Erarbeitungsprozess gliedert sich in vier Phasen: Orientierung, Erarbeitung, 
Kommentierung und Verabschiedung.  
 
Orientierungsphase (März bis Mai 2014): 
In der Orientierungsphase werden die Erwartungen der verschiedenen Akteure eingeholt und 
Rollen und Begriffe geklärt. Die Orientierungsphase beginnt mit einem internen 
Verwaltungsworkshop Mitte/Ende März 2014. Durch den Verwaltungsworkshop als erste 
interne Veranstaltung sollen die Anregungen, Hinweise und mögliche Bedenken von 
Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern bezüglich der Einführung und Reflexion von 
Beteiligungsprozessen gehört, aufgenommen und im Prozess berücksichtigt werden, damit 
der Grundstein für Verständnis und Motivation zur Erarbeitung der Leitlinien zur 
Bürgerbeteiligung gesetzt werden kann, auch im Hinblick auf die Umsetzung der Leitlinien. 
In der Gesamtheit trägt dies zu einem gelungenen Kulturwandel in der Verwaltung bei. Dieser 
Kulturwandel zielt einerseits auf einen Kompetenzzuwachs in der Verwaltung und

- 7 - 
andererseits auf einen klaren politischen Willen, Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe umsetzen 
zu wollen.  
 
Anfang April 2014 findet dann die konstituierende Auftaktsitzung des Arbeitskreises 
Bürgerbeteiligung statt. Nach der zweiten Arbeitskreissitzung Ende April 2014 wird ein erster 
Leitlinienentwurf erarbeitet und bei einer ersten öffentlichen Bürgerwerkstatt Ende Mai 2014 
präsentiert. Die Veranstaltung dient vor allem dazu, Qualitätskriterien für Bürgerbeteiligung-in 
Darmstadt zu erarbeiten und dieses Qualitätsraster als Grundlage für den weiteren Prozess zu 
nutzen. Aus den Ergebnissen der Bürgerwerkstatt ergibt sich der Auftrag für die zweite Phase.  
 
Erarbeitungsphase (Juni bis Oktober 2014): 
In der Erarbeitungsphase finden zwei weitere Arbeitskreissitzungen im Juli und Oktober 2014 
und eine öffentliche Veranstaltung zur Vertiefung der Aspekte Sozialraumorientierung und 
inklusive Beteiligung vor oder nach den hessischen Sommerferien statt. Im Mittelpunkt dieser 
Phase steht die strukturierte Erarbeitung der Leitlinien.  
Parallel zu dem Erarbeitungsprozess werden bestehende Runden und Foren genutzt, um den 
Erarbeitungsstand in die Stadtteile zu tragen und weitere Anregungen und Ideen einzuholen. 
Die Erarbeitungsphase endet mit einem strukturierten Leitlinienentwurf inklusive 
Empfehlungen für das weitere Vorgehen und die Implementation.  
 
Kommentierungsphase (November bis Dezember 2014): 
In der Kommentierungsphase wird der Leitlinienentwurf in einer öffentlichen Bürgerwerkstatt 
im November 2014 vorgestellt und diskutiert. Die Bürgerinnen und Bürger haben bei der 
Veranstaltung die Möglichkeit, sich sowohl mit dem Leitlinienentwurf als Ganzes als auch mit 
der konkreten Ausgestaltung von Einzelaspekten zu beschäftigen.  
Außerdem wird es die Möglichkeit geben, den Leitlinienentwurf im Internet lesen und 
kommentieren zu können. Zur Auswertung und Einarbeitung der Kommentare aus der 
Bürgerschaft findet eine weitere Arbeitskreissitzung im November 2014 statt.  
Im Dezember 2014 werden die Leitlinien an den Magistrat übergeben.  
 
Verabschiedungsphase (Januar bis Februar 2015): 
Die final abgestimmten Leitlinien werden im Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung 
beraten und beschlossen. Die verabschiedeten Leitlinien werden anschließend öffentlich 
präsentiert und anhand von konkreten Projekten angewandt.  
 
 
5.  Arbeitsstruktur des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung 
 
Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung ist wichtiger Impulsgeber und Treiber des 
Leitlinienprozesses. Er hat die Aufgabe, das Wissen der Arbeitskreismitglieder 
zusammenzuführen und Leitlinien für Bürgerbeteiligung inhaltlich zu erarbeiten und diese 
dem Magistrat zu übergeben. Der Arbeitskreis greift die Impulse aus der öffentlichen 
Diskussion auf und bindet sie in den weiteren Erarbeitungsprozess ein. Der Arbeitskreis zeigt 
außerdem auf, anhand welcher Projekte und Maßnahmen die Leitlinien nach der 
Beschlussfassung beispielhaft umgesetzt werden.  
Die Arbeitsweise des Arbeitskreises ist folgendermaßen strukturiert: 
 
Teilnahmestruktur: 
Der Oberbürgermeister benennt die Mitglieder des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung.  
Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung setzt sich trialogisch aus je 8 Vertretungen aus Politik, 
Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammen. Hierbei ist die Anzahl der Fraktionen in der 
Stadtverordnetenversammlung leitend. Außerdem werden zusätzlich zwei Losplätze für

- 8 - 
interessierte Bürgerinnen und Bürger vergeben, die sich zur Mitarbeit im Arbeitskreis 
bewerben.  
Für die Besetzung des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung ist in der Kategorie Zivilgesellschaft 
die Vertretung von Zielgruppen und Interessen, die in Bürgerbeteiligungsprozessen in der 
Regel unterrepräsentiert sind, ein wichtiges Kriterium. Weitere Kriterien sind das Vorliegen 
von Erfahrungen mit Bürgerbeteiligungsprozessen und die Vernetzung in die 
Stadtgesellschaft. Für die Auswahl der Verwaltungsvertreterinnen und –vertreter ist 
Hauptkriterium, dass bereits Erfahrungen mit Bürgerbeteiligungsprozessen gesammelt 
wurden bzw. in Zukunft Projekte mit Bürgerbeteiligung durchgeführt werden.  
Der Arbeitskreis wird insgesamt aus 26 Personen bestehen und setzt sich aus folgenden 
Kategorien zusammen:  
 
- Politik: 
Jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung 
 
- Verwaltung 
Bürgerbeauftragte 
Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung 
Kulturamt/Eigenbetrieb Kulturinstitute 
Sportamt 
Stadtplanungsamt 
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt 
Finanzverwaltung 
Sozial-, Jugend- und Altenhilfeplanung 
 
- Zivilgesellschaft 
Themenfeld Gemeinwesenarbeit:   Praxisvertretung Gemeinwesenarbeit 
Themenfeld Migration:    Ausländerbeirat Darmstadt  
Themenfeld Frauen:   Hausfrauenbund Darmstadt e.V. 
Themenfeld junge Erwachsene:   Jugendforum Darmstadt 
Themenfeld Umwelt und Naturschutz:  BUND Ortsverband Darmstadt 
Themenfeld Bauen und Planen:   Bund Deutscher Architekten-Gruppe Darmstadt (BDA)  
Themenfeld Wirtschaft:     IHK Darmstadt  
Themenfeld Lokale Agenda21:   Agendabeirat Darmstadt  
 
Des Weiteren werden zwei Plätzen an interessierte Bürgerinnen und Bürger und zwei Plätze an 
Stellvertreterinnen und Stellvertreter verlost. Hierbei ist zu beachten, dass jeweils ein Mann 
und eine Frau bestimmt werden.  
 
Für jede Person ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter aus der jeweiligen Organisation 
oder Institution vorzuschlagen. Die stellvertretenden Personen üben ihre Tätigkeit nur dann 
aus, wenn das entsprechende Arbeitskreismitglied ausnahmsweise verhindert ist. 
 
Die Arbeitskreissitzungen werden von einer externen Moderation geleitet und 
wissenschaftlich begleitet. Zu den Arbeitskreissitzungen können bei Bedarf Gäste eingeladen 
werden.  
 
Entscheidungsstruktur: 
Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung entwickelt Leitlinien für Bürgerbeteiligung in Darmstadt, 
die wiederum in den verschiedenen Entwicklungsstadien in die Bürgerschaft getragen und 
kommentiert werden. Der Arbeitskreis greift die Ideen auf und arbeitet sie in den 
Leitlinienentwurf ein.

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Der Arbeitskreis als Kernarbeitsgremium entwickelt Empfehlungen zu inhaltlichen 
Fragestellungen und Abläufen und eine Entscheidungsgrundlage für den Magistrat und die 
Stadtverordnetenversammlung. Die Leitlinien werden im Arbeitskreis final abgestimmt und 
an den Magistrat übergeben. Sie werden im Magistrat beraten.  
Im Arbeitskreis Bürgerbeteiligung werden einvernehmliche Entscheidungen angestrebt. Es 
werden Stimmungsbilder durch die Moderation eingeholt. Wenn es zu keinem 
einvernehmlichen Stimmungsbild kommt, werden die Gegenpositionen deutlich sichtbar 
dargestellt, damit der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung die unterschiedlichen 
Positionen abwägen und zu einer Entscheidung kommen können.  
 
Organisationsstruktur:  
Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung wird vom Büro des Oberbürgermeisters eingerichtet, 
begleitet und organisiert. Hierzu gehören die Einladung zu den Arbeitskreis-Sitzungen und 
die Aufstellung einer Tagesordnung.  
Die Sitzungsmoderation und –dokumentation liegt bei IFOK. Es sind fünf Arbeitskreistermine 
von je drei Stunden vorgesehen.  
 
Öffentlichkeitsarbeit: 
Protokolle und je nach Zeitpunkt vorliegende Zwischenergebnisse der Arbeitskreissitzungen 
werden nach den Besprechungen veröffentlicht, damit alle Bürgerinnen und Bürger die 
Möglichkeit haben, sich über den aktuellen Stand der Diskussion zu informieren.  
Eng verzahnt zum Arbeitskreis finden zwei öffentliche Bürgerwerkstätten und eine 
stadtteilspezifische Veranstaltung statt, um die Zwischenergebnisse des Arbeitskreises den 
Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen und die Möglichkeit zu geben, Fragen zu stellen, 
inhaltliche Ergänzungen einzubringen und den Entwurf zu kommentieren. Weitere, selbst 
organisierte Veranstaltungen zum Thema sind wünschenswert, jedoch zeitlich an den 
Prozess zu takten und können nach Rücksprache mit dem Magistrat unterstützt werden.  
Zusätzlich wird es parallel zur zweiten Bürgerwerkstatt für alle Interessierten die Möglichkeit 
geben, den Leitlinienentwurf online kommentieren zu können.  
Die Arbeitskreissitzungen finden nicht öffentlich statt.  
 
 
6.  Anbindung und Rückkopplung an politische Entscheidungsstrukturen 
 
Die Anbindung an die Dezernentinnen und Dezernenten erfolgt durch die regelmäßig 
stattfindende Dezernentinnen- und Dezernentenrunde. In der Dezernentinnen- und 
Dezernentenrunde wird kontinuierlich über den Verlauf des Leitlinienprozesses berichtet.  
Die Parteien in der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden zum einen über ihre Vertretungen 
im Arbeitskreis Bürgerbeteiligung regelmäßig informiert, zum anderen berichtet der 
Magistrat kontinuierlich in den Ausschüssen und in der Stadtverordnetenversammlung.  
 
Die interne Kommunikation in die Verwaltung ist bei diesem Projekt von hoher Bedeutung, da 
die Verwaltung die Leitlinien für Bürgerbeteiligung umsetzen wird. Neben den 
Amtsleitungsrunden auf Dezernatsebene werden vorhandene Arbeitsgruppen, Newsletter, 
Rundschreiben und das städtische Intranet genutzt, um den jeweiligen Diskussionsstand in 
die gesamte Verwaltung zu kommunizieren.

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7.  Beauftragung externe Moderation und wissenschaftliche Begleitung 
 
Zur externen Moderation und Prozessbegleitung wird die IFOK GmbH beauftragt.  
Um zur Auswahl einer externen Moderation zu kommen, wurden sechs Moderationsbüros 
angefragt und deren Angebote verglichen. Auf Basis der sechs Angebote wurde eine 
Vorauswahl getroffen und drei Moderationsbüros zum Auswahlgespräch eingeladen.  
Die IFOK GmbH wurde aufgrund der sehr guten Prozessstruktur, der sehr breiten 
Referenzliste und der großen Erfahrung mit Beteiligungsleitfäden und komplexen 
Dialogverfahren ausgewählt.  
 
Die wissenschaftliche Prozessbegleitung übernimmt das Institut für Politikwissenschaft der 
TU Darmstadt. Herr Prof. Dr. Heinelt wird als wissenschaftlicher Experte die 
Arbeitskreissitzungen begleiten und reflektieren. Außerdem wird er die Umsetzung der 
Leitlinien für Bürgerbeteiligung in Darmstadt wissenschaftlich beobachten.  
 
 
8.  Kostenrahmen 
 
Die Kosten zur Erarbeitung der Leitlinien für Bürgerbeteiligung belaufen sich auf 70.000 € 
plus Sachkosten und Raummieten. Sie sind im Haushalt 2014 auf der Kostenstelle 711 010 
1000 etatisiert.  
 
 
Darmstadt, 12.02.2014 
 
 
Dezernat I    Dezernat II    Dezernat III 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch   Rafael Reißer    Brigitte Lindsche id 
Oberbürgermeister   Bürgermeister    Stadträtin 
 
 
Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
 
 
André Schellenberg   Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer   Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

TOP 13
TOP 59
TOP 9 beschließend

Details

Vorlagen-Nr.
2013/0433
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.12.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00