Beantwortung der mündlichen Anfrage von Frau Dr. von Mikecz in der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün am 24.04.2018
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 2067/2018 vom 21.06.2018
Stand: Am 21.06.2018 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671/4 Vorlagen-Nummer 19.06.2018 2067/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 21.06.2018 Beantwortung der mündlichen Anfrage von Frau Dr. von Mikecz in der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün am 24.04.2018 TOP: 9.3 Rodung eines Gehölzbegleitstreifens entlang der Neusser Landstraße - 1456/2018 Anfrage: SE Frau Dr. von Mikecz dankt für die Beantwortung. Zur Vorgehensweise hat sie noch fragen. Sie möchte wissen, wie die Pflegekonzepte des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen dort um- gesetzt werden, z. B. wenn da stehe 2 strauchartiges, minimaler Eingriff“, was an der Neußer Land- straße nicht der Fall gewesen sei. Sie fragt, wie die Rodungsmaßnahme mit den Pflegekonzepten übereinstimme. Hinsichtlich der Rekultivierung, die im Detail noch nicht so klar sei, aber wahrscheinlich Einzelbäume vorsehe, vermisse sie die ökologische Wertigkeit. Sie weist auf ihre Bitte hin, über die weiteren Schritte informiert zu werden, z. B. ob wieder mehrstufi- ge Gehölzstreifen vorgesehen seien oder ob es bei den Einzelbäume bleibe. Antwort der Verwaltung: Die Rodungsarbeiten wurden nicht im Rahmen einer konzeptionellen Pflegemaßnahme, sondern als Sofortmaßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt. Zum Erreichen einer ökologischen Wertigkeit ist die Neuanpflanzung von 40-50 Einzelbaumstandor- ten im Herbst/Winter 2018/2019 geplant. Entlang der Grundstücksgrenze wird auf der gesamten Länge zudem ein 3-4 m breiter Streifen der Sukzession überlassen. Hier können sich Pionierpflanzen wie die Brombeere etablieren. Darüber hinaus wird auf der gesamte Restfläche eine Langgraswiese (zweimalige Mahd) erstellt, wo lediglich entlang des Fahrradweges ein Sicherheitsstreifen von ca. 2-3 m mehrmals im Jahr geschnit- ten wird gez. Greitemann
Beratungsverlauf
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